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Auszug aus dem Beschlussbuch des ... - Markt Eichendorf

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Biogasanlage stammen. Die Abwärme <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Blockheizkraftwerk ist zur Wärmeversorgung<br />

der Wohnbebauung von Rannersdorf vorgesehen.<br />

Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Heizkraftwerk in einer Entfernung von ca.<br />

400 m von der Biogasanlage wiederum an einem nicht angebundenen Standort errichtet<br />

werden soll, zumal im Bereich der Biogasanlage <strong>aus</strong>reichend Fläche vorhanden<br />

wäre und bei einem gemeinsamen Standort auf ein aufwändige Leitung verzichtet<br />

werden könnte.<br />

Ohne weitere Alternativenprüfung bzw. Alternativplanungen und Begründung sind die<br />

Änderungen <strong>des</strong> Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit Deckblättern Nr. 4 und<br />

5 mit <strong>dem</strong> Ziel LEP B VI 1.1 nicht vereinbar. Ausschließlich wirtschaftliche Gründe in<br />

der Form von höheren Einspeisevergütungen rechtfertigen eine Abweichung vom<br />

Anbindungsziel nicht.<br />

2.3 Eintragungen im Raumordnungskataster<br />

Keine Eintragungen, die der Planung entgegenstehen.<br />

- Wasserwirtschaftsamt Landshut vom 21.09.2009<br />

Zu der geplanten Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Sondergebiet Erneuerbare Energie"<br />

bei Rannersdorf nehmen wir die wasserwirtschaftlichen Belange betreffend<br />

wie folgt Stellung:<br />

Etwa die Hälfte <strong>des</strong> Geltungsbereichs <strong>des</strong> Bebauungsplanes befindet sich im mit<br />

Verordnung <strong>des</strong> Landkreises Dingolfing-Landau vom 01.02.1983 amtlich festgesetzten<br />

Überschwemmungsgebiet der Vils. Bauliche Entwicklung in Überschwemmungsgebieten<br />

widerspricht den Zielen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogrammes Bayern und<br />

ist <strong>aus</strong> fachlicher Sicht generell abzulehnen. Wegen der rechtlichen Zulässigkeit von<br />

Bauleitplanung in amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten bitten wir Sie<br />

dringend Sich mit <strong>dem</strong> Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Dingolfing-Landau<br />

in Verbindung zu setzen.<br />

Unter 3.2 wird ein Brunnen zur Trinkwasserversorgung auf <strong>dem</strong> Anwesen Ameres<br />

genannt. Uns liegen keinerlei Informationen über einen solchen Brunnen vor. Abgesehen<br />

davon, dass für die Errichtung und den Betrieb eines Brunnens eine wasserrechtliche<br />

Gestattung erforderlich wäre, können wir uns kaum vorstellen, dass ein<br />

möglicherweise vorhandener Brunnen den Anforderungen für die Trinkwasserversorgung<br />

genügt.<br />

Die unter 3.3 <strong>aus</strong>geführte Beseitigung <strong>des</strong> unverschmutzten Niederschlagswassers<br />

bedarf einer gesonderten, beim Landratsamt Dingolfing-Landau zu beantragenden<br />

wasserrechtlichen Gestattung.<br />

Wie in der Planung angesichts <strong>des</strong> vorhandenen Bestan<strong>des</strong> an verschiedenen Stellen<br />

in den Unterlagen z. B. unter 2.2.6. („... Das Gelände wird derzeit intensiv landwirtschaftlich<br />

als Ackerfläche genutzt."...) oder im Übersichtslageplan unter 1.5 von<br />

einer geplanten Biogasanlage die Rede sein kann, ist uns ein Rätsel. Die Planunterlagen<br />

sind in ihrem jetzigen Stand zumin<strong>des</strong>t als stark überarbeitungsbedürftig zu<br />

bezeichnen.

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