Auszug aus dem Beschlussbuch des ... - Markt Eichendorf
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Biogasanlage stammen. Die Abwärme <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Blockheizkraftwerk ist zur Wärmeversorgung<br />
der Wohnbebauung von Rannersdorf vorgesehen.<br />
Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Heizkraftwerk in einer Entfernung von ca.<br />
400 m von der Biogasanlage wiederum an einem nicht angebundenen Standort errichtet<br />
werden soll, zumal im Bereich der Biogasanlage <strong>aus</strong>reichend Fläche vorhanden<br />
wäre und bei einem gemeinsamen Standort auf ein aufwändige Leitung verzichtet<br />
werden könnte.<br />
Ohne weitere Alternativenprüfung bzw. Alternativplanungen und Begründung sind die<br />
Änderungen <strong>des</strong> Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit Deckblättern Nr. 4 und<br />
5 mit <strong>dem</strong> Ziel LEP B VI 1.1 nicht vereinbar. Ausschließlich wirtschaftliche Gründe in<br />
der Form von höheren Einspeisevergütungen rechtfertigen eine Abweichung vom<br />
Anbindungsziel nicht.<br />
2.3 Eintragungen im Raumordnungskataster<br />
Keine Eintragungen, die der Planung entgegenstehen.<br />
- Wasserwirtschaftsamt Landshut vom 21.09.2009<br />
Zu der geplanten Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes „Sondergebiet Erneuerbare Energie"<br />
bei Rannersdorf nehmen wir die wasserwirtschaftlichen Belange betreffend<br />
wie folgt Stellung:<br />
Etwa die Hälfte <strong>des</strong> Geltungsbereichs <strong>des</strong> Bebauungsplanes befindet sich im mit<br />
Verordnung <strong>des</strong> Landkreises Dingolfing-Landau vom 01.02.1983 amtlich festgesetzten<br />
Überschwemmungsgebiet der Vils. Bauliche Entwicklung in Überschwemmungsgebieten<br />
widerspricht den Zielen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogrammes Bayern und<br />
ist <strong>aus</strong> fachlicher Sicht generell abzulehnen. Wegen der rechtlichen Zulässigkeit von<br />
Bauleitplanung in amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten bitten wir Sie<br />
dringend Sich mit <strong>dem</strong> Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Dingolfing-Landau<br />
in Verbindung zu setzen.<br />
Unter 3.2 wird ein Brunnen zur Trinkwasserversorgung auf <strong>dem</strong> Anwesen Ameres<br />
genannt. Uns liegen keinerlei Informationen über einen solchen Brunnen vor. Abgesehen<br />
davon, dass für die Errichtung und den Betrieb eines Brunnens eine wasserrechtliche<br />
Gestattung erforderlich wäre, können wir uns kaum vorstellen, dass ein<br />
möglicherweise vorhandener Brunnen den Anforderungen für die Trinkwasserversorgung<br />
genügt.<br />
Die unter 3.3 <strong>aus</strong>geführte Beseitigung <strong>des</strong> unverschmutzten Niederschlagswassers<br />
bedarf einer gesonderten, beim Landratsamt Dingolfing-Landau zu beantragenden<br />
wasserrechtlichen Gestattung.<br />
Wie in der Planung angesichts <strong>des</strong> vorhandenen Bestan<strong>des</strong> an verschiedenen Stellen<br />
in den Unterlagen z. B. unter 2.2.6. („... Das Gelände wird derzeit intensiv landwirtschaftlich<br />
als Ackerfläche genutzt."...) oder im Übersichtslageplan unter 1.5 von<br />
einer geplanten Biogasanlage die Rede sein kann, ist uns ein Rätsel. Die Planunterlagen<br />
sind in ihrem jetzigen Stand zumin<strong>des</strong>t als stark überarbeitungsbedürftig zu<br />
bezeichnen.