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Auszug aus dem Beschlussbuch des ... - Markt Eichendorf

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2.) Alle baulichen Anlagen müssen über befestigte, öffentliche Straßen und Wege<br />

erreichbar sein. Siehe hierzu die Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr, Fassung<br />

Juli 1998.<br />

Die dabei aufgeführten Punkte 1 bis 14 sich zu berücksichtigen.<br />

Die Zufahrt zu den Gebäuden (Transformatoren) muß laut den Richtlinien über die<br />

Flächen für die Feuerwehr für den gesamten Bebauungsplan gesichert sein. Es muß<br />

eine Zufahrtsmöglichkeit für Feuerwehrfahrzeuge in Stichstraßen gesichert und jederzeit<br />

jahreszeitlich bedingt frei befahrbar und zugänglich sein.<br />

3.) Wenn das Gebiet bzw. das Gebäude eingezäunt und abgeschlossen ist, ist vom<br />

Betreiber ein Zugang für die Feuerwehr im Einsatzfall zu schaffen. Es ist vom Betreiber<br />

sicher zu stellen, dass im Schadensfall die Anlage stromlos geschaltet wird.<br />

4.) Jeder Aufenthaltsbereich muss bei Gefahr von zwei voneinander unabhängigen<br />

Wegen verlassen werden können. Liegt die Oberkante der Brüstung notwendiger<br />

Fenster mehr als 7 m über <strong>dem</strong> Gelände, müssen entweder min<strong>des</strong>tens zwei voneinander<br />

unabhängige Treppenräume oder ein Sicherheitstreppenraum in <strong>dem</strong> Feuer<br />

und Rauch nicht eindringen können vorgesehen werden.<br />

5.) Die Wasserversorgung, sprich die Wasserleitung ist in Wohngebieten min<strong>des</strong>tens<br />

so <strong>aus</strong>zulegen, dass bei gleichzeitiger Benutzung von 2 nächstgelegenen Hydranten<br />

ein Fördersystem im Bereich der geplanten Wohnbebauung von min<strong>des</strong>tens je 800<br />

l/min. - 1200, bei Mischgebieten bzw. Gewerbegebieten 1200 - 1600 l/min über 2<br />

Stunden bei einer Förderhöhe von 4 bar erreicht wird. Die Hydrantenleitungen sind<br />

möglichst als Ringleitungen <strong>aus</strong>zubauen. Der Abstand der Hydranten untereinander<br />

soll nicht größer als 80 -100 m sein. Hydranten müssen außerhalb <strong>des</strong> Trümmerschattens<br />

am Fahrbahnrand eingebaut werden. Überflurhydranten sind den Unterflurhydranten<br />

vorzuziehen. Es können Wasserentnahmestellen in einem Umkreis von<br />

300 m berücksichtigt werden.<br />

6.) Die Abstände zwischen Bauten und Starkstromleitungen müssen den Vorschriften<br />

<strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> Deutscher Elektrotechniker entsprechen. VDE 0132 ist zu beachten.<br />

- Landratsamt Dingolfing-Landau SG 40 - vom 22.09.2009<br />

Das SG 40 nimmt im Hinblick auf die Belange <strong>des</strong> Hochwasserschutzes zu den vorgelegten<br />

Unterlagen wie folgt Stellung:<br />

- SO Erneuerbare Energie Rannersdorf bzw. Deckblatt Nr. 4<br />

Die bisher betriebene Anlage Ameres liegt teilweise innerhalb <strong>des</strong> amtlichen Überschwemmungsgebietes.<br />

Die Überplanung erstreckt sich auf diese Flächen innerhalb<br />

<strong>des</strong> ÜG.<br />

Die Ausweisung neuer Baugebiete innerhalb von Überschwemmungsgebieten ist<br />

grundsätzlich nur unter den Vor<strong>aus</strong>setzungen <strong>des</strong> § 31 Abs. 4 WHG möglich. Die<br />

Vorgaben beziehen sich somit auf bisher unbebaute Flächen. Von der Vorschrift<br />

nicht erfasst sind die (auch erstmalige) Überplanung bereits bebauter Bereiche, sofern<br />

auch sichergestellt ist, dass künftig keine neue B<strong>aus</strong>ubstanz innerhalb <strong>des</strong> Überschwemmungsgebietes<br />

geschaffen wird.

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