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Auszug aus dem Beschlussbuch des ... - Markt Eichendorf

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Nach<strong>dem</strong> nicht <strong>aus</strong>zuschließen ist, dass im Gemeindegebiet mögliche angebundene<br />

Standorte an geeignete Siedlungseinheiten vorhanden sind, ist <strong>aus</strong> Sicht der<br />

Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung der abgesetzte Standort im Außenbereich ohne<br />

Vorbelastung nördlich von Lappersdorf mit <strong>dem</strong> Ziel <strong>des</strong> LEP nicht vereinbar.<br />

Beschluss<br />

Das Plangebiet liegt nördlich von Lappersdorf und ist sowohl von der Staatsstraße<br />

2083 als auch von der Kreisstraße DGF 30 so gut wie nicht einsehbar. Um geeignete<br />

Standorte zu finden, die gerade die Siedlungsstruktur unserer Gemeinde nicht zerstören,<br />

wurde die Ergänzung der Studie in Auftrag gegeben. Aus der Untersuchung<br />

haben sich die vier Standorte her<strong>aus</strong>kristallisiert, was auch <strong>dem</strong>entsprechend nachzulesen<br />

ist. Die Stellungnahme der Regierung kann somit nicht nachvollzogen werden.<br />

Insofern wird auch auf die positive Stellungnahme <strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong><br />

verwiesen.<br />

16 : 2<br />

- Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisbaumeister, vom 01.02.2010<br />

Der Kreisbaumeister nimmt wie folgt Stellung: "Die Planungen nehmen nicht Bezug<br />

auf die städtebaulichen Belange - Alternativen wurden nicht geprüft. Ein Gesamtkonzept<br />

<strong>des</strong> <strong>Markt</strong>es liegt nicht vor, der Bedarf ist fraglich.“<br />

Beschluss<br />

Den Planungen liegt die überarbeitete Solarstudie zugrunde, die Bestandteil der Verfahrensunterlagen<br />

sind. Mit der Studie wurde ein Gesamtkonzept entwickelt und die<br />

Alternativen geprüft. Insofern ist die Feststellung <strong>des</strong> Kreisbaumeisters nicht nachvollziehbar<br />

und kann nicht berücksichtigt werden. 16 : 2<br />

- Landratsamt Dingolfing-Landau, Technischer Umweltschutz, vom 01.02.2010<br />

Von Seiten <strong>des</strong> technischen Umweltschutzes bestehen gegen die o.g. Planungen<br />

keine Einwände.<br />

- Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege, vom 19.01.2010<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die oben genannte Planung<br />

von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Wir weisen jedoch daraufhin,<br />

dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde gemäß<br />

Art. 8 Abs. 1-2 DschG unterliegen.<br />

-Kreisarchäologie Dr. Kreiner, vom 14.01.2010<br />

Aus <strong>dem</strong> betreffenden Gelände nördlich von Lappersdorf kennen wir bisher keine<br />

Bodendenkmäler, jedoch <strong>aus</strong> der Nachbarschaft. Da nicht <strong>aus</strong>geschlossen werden<br />

kann, dass sich im überplanten Gelände noch weitere Bodendenkmäler befinden,<br />

kann die Kreisarchäologie <strong>dem</strong> Vorhaben nur zustimmen, wenn sämtliche Bodeneingriffe<br />

von ihren Mitarbeitern kontrolliert und ggf. Ausgrabungen (auf Kosten <strong>des</strong> Verursachers)<br />

durchgeführt werden können.

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