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Auszug aus dem Beschlussbuch des ... - Markt Eichendorf

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- Regionaler Planungsverband Landshut, vom 25.01.2010<br />

Die Gemeinde <strong>Eichendorf</strong> beabsichtigt die Schaffung der bauplanungsrechtlichen<br />

Vor<strong>aus</strong>setzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen bei Lappersdorf-Nord<br />

und Ganackersberg. Hierfür sollen der Flächennutzungsplan mit den<br />

Deckblättern Nr. 6 und Nr. 7 geändert sowie die entsprechenden Bebauungspläne<br />

aufgestellt werden.<br />

Als Ergebnis der vorliegenden Solarstudie vom 29.10.2009 lässt sich festhalten, dass<br />

eine Konzentration für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf die vier Schwerpunktgebiete<br />

Petzenbach, Lappersdorf-Nord, Reichstorf-Erweiterung und Ganackersberg<br />

als Grundlage für die Fortschreibung der Bauleitplanung als sinnvoll erachtet<br />

wird.<br />

Die untersuchten angebundenen Standorte Aufh<strong>aus</strong>en, Perbing und Wisselsdorf<br />

scheiden <strong>aus</strong> verschiedenen Gründen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen<br />

<strong>aus</strong>.<br />

Bei einer Beschränkung der Gemeinde auf die vier Standorte, welche als am besten<br />

geeignet bewertet wurden, bestehen von Seiten der Regionalplanung keine Bedenken<br />

gegen die o.g. Planungen.<br />

- Regierung von Niederbayern, Landshut, vom 28.01.2010<br />

Aus Sicht der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung wird von der Regierung von Niederbayern<br />

wie folgt Stellung genommen:<br />

Maßstab bei der Beurteilung der o. g. Bauleitplanung sind die im Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm<br />

Bayern (LEP 2006) und im Regionalplan der Region Landshut (RP<br />

13) enthaltenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung sowie<br />

sonstige Erfordernisse der Raumordnung.<br />

Ziele der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung, die eine Anpassungspflicht nach<br />

§ 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen<br />

Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst<br />

in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten <strong>aus</strong>gewiesen werden (LEP<br />

2006 B VI. 1.1 Ziel).<br />

Grundsätze der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung, die eine Abwägung erfordern<br />

Es ist von besonderer Bedeutung, dass die bayerische Energieversorgung im Interesse<br />

der Nachhaltigkeit auch künftig auf einem ökologisch und ökonomisch <strong>aus</strong>gewogenen<br />

Energiemix <strong>aus</strong> den herkömmlichen Energieträgern Mineralöl, Kohle, Erdgas<br />

und Kernenergie, verstärkt aber auch erneuerbaren Energien, beruht (LEP 2006<br />

B V 3.1.2 Grundsatz).<br />

Es ist anzustreben, dass die Stromerzeugung <strong>aus</strong> erneuerbaren Energien erhalten<br />

und weiter <strong>aus</strong>gebaut und die Einsatzmöglichkeiten energiewirtschaftlich sinnvoller<br />

und<br />

energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung <strong>aus</strong>geschöpft werden (LEP 2006 B V 3.2.3<br />

Grundsatz).

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