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„SONDERGEBIET Erneuerbare Energien“ PV ... - Markt Eichendorf

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auch im Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Zielsetzung formuliert ist. Die flächige<br />

Ansaat als extensive Wiese wirkt sich im Hinblick auf das Schutzgut Boden und Wasser/<br />

Gewässer positiv aus durch Reduzierung der Bodenerosion und Förderung der Versickerung<br />

in der Fläche. Positiv im Hinblick auf das Fließgewässer Petzenbach ist auch der eingeplante<br />

Pufferstreifen/ die Ausgleichsmaßnahme am Petzenbach einzustufen.<br />

Die Maßnahme wirkt sich insbesondere aufgrund des spezifischen Erscheinungsbild bzw.<br />

der Flächendimension und der Lage an einem Hang zur freien Landschaft zwar auf das<br />

Landschaftsbild aus, wobei die Fernwirkung der Anlage durch die Lage im weniger<br />

frequentierten und weniger dicht besiedelten Seitental des Petzenbachs weniger gravierend<br />

ist als an anderer Stelle im Gemeindegebiet (vgl. auch Aussagen der Solarstudie der<br />

<strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> vom Oktober 2009, die diesen Standort als geeignet einstuft).<br />

Die Lage ist aus dem Seitental heraus nur von ein paar wenigen, einzelnen Gebäuden/<br />

Einzelanwesen (Gablöd, Feuereck, Eckreit und ggfs ein paar Gebäuden am östl. Rand von<br />

Perbing in der Nordhanglage vom OG) aus einsehbar aus südlicher Richtung aus einer<br />

Entfernung von mind. 500m. Der Bereich bei Eichenberg wirkt landschaftsoptisch durch die<br />

Lage am Hochpunkt landschaftsoptisch mit in das Vilstal hinein, worauf mit breiteren<br />

Gehölzstreifen Feldgehölzen, Baumreihen und Heckenabschnitte in Staffelung planerisch<br />

reagiert werden soll, um hier die prägenden Landschaftsstrukturen zu ergänzen und einen<br />

entsprechende, positive Wirkung auf das Landschaftsbild zu erzielen, wonach der Blick aus<br />

dem Vilstal durch die geplante Anlage dann nicht beeinträchtigt wird. Die rahmende<br />

Einbindung durch Gehölzstrukturen trägt auch dazu bei die optische Wirkung der Anlage zu<br />

reduzieren/ auszugleichen.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich an dem Ist- Zustand bezüglich der Nutzung<br />

nichts, die Fläche bliebe landwirtschaftlich genutzt (mit den entsprechenden Defiziten an<br />

Vernetzungsstrukturen und Ackerbau in erosionsgefährdeter Lage). Allerdings könnte dann<br />

die angestrebte Förderung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung<br />

– hier speziell die Nutzung der Sonnenenergie in Form einer Freianlage durch die örtlichen<br />

Grundstückseigner nicht erfolgen.<br />

2c geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen<br />

An Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen sind v.a. folgende zu nennen:<br />

- Beschränkung der Flächen auf das notwendige Maß, Achten auf eine möglichst gute<br />

Einpassung der Modulflächen<br />

- keine Beeinträchtigung naturschutzfachlich sensibler Bereiche für die neue Nutzung<br />

- Gliederung der Anlage in mehrere Teilflächen, um die Durchlässigkeit zu erhalten<br />

(für die Landwirtschaftliche Nutzung, im Hinblick auf Fußgänger/ Erholungssuchende,<br />

Durchlässigkeit für freilebende Tiere…)<br />

- Rahmende Eingrünung v.a. entlang der Ränder zur freien Landschaft hin bzw. in<br />

Richtung Waldränder (Maßnahmen zum Ausgleich, Pflanzgebote, extensive Säume)<br />

zur Förderung der Vernetzung und zur Minderung der landschaftsoptischen Wirkung<br />

der Anlage<br />

- Reduzierung der Bodenerosion durch Wasser (durch flächige ganzjährige<br />

Bodenbedeckung/ Ansaat)<br />

- Schaffung eines Pufferstreifens bzw. einer Pufferzone am Gewässer/ Petzenbach als<br />

Ausgleichsmaßnahme<br />

- Verbesserung der Vernetzung in der Hanglage durch die neuen als Eingrünung und<br />

Ausgleich geplanten Strukturen<br />

- Offenhaltung/ Beibehaltung der bisherigen öffentlichen Flurwege<br />

- Beschränkung der Anlagenhöhe, Zaunhöhe usw. durch die Regelungen im Zuge der<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplans

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