„SONDERGEBIET Erneuerbare Energien“ PV ... - Markt Eichendorf
„SONDERGEBIET Erneuerbare Energien“ PV ... - Markt Eichendorf
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Teil II der Begründung :<br />
Umweltbericht (vgl. § 2a BauGB)<br />
zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierten<br />
Landschaftsplans der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> durch<br />
Deckblatt Nr. 3<br />
(i. S. Freiflächenphotovoltaikanlage Petzenbach)<br />
1. Einleitung<br />
1a Kurzdarstellung der Ziele u. Inhalte der Änderung des Flächennutzungspans<br />
mit integriertem Landschaftsplans<br />
Die eingeplante Fläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage bei Petzenbach ist bisher als<br />
landwirtschaftliche Nutzfläche im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />
dargestellt. Geplant ist nun anschließend an das Anwesen Petzenbach 1 bis im Norden bei<br />
Eichenberg ein Sondergebiet für eine Freiflächenphotovoltaikanlage auszuweisen in einer<br />
Dimension von ca. 31,81 ha inklusive der zugehörigen Maßnahmen zur Eingrünung und<br />
zum Ausgleich.<br />
1b Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen<br />
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung entsprechend § 1 a Abs. 3 BauGB ist im Zuge<br />
der vorliegenden Planung anzuwenden, wobei anzumerken ist, dass der Ausgleichsflächenbedarf<br />
gleich in Verbindung mit dem geplanten Sondergebiet im Geltungsbereich des<br />
Bebauungs- und Grünordnungsplans festgelegt und realisiert werden soll.<br />
In diesem Bereich des Gemeindegebiets sind keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />
(wie Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet, FFH- oder SPA- Gebiet usw.) ausgewiesen.<br />
Ein Wasserschutzgebiet reicht in das Planungsgebiet hinein, wird allerdings durch die gepl.<br />
neue Nutzung nicht beeinträchtigt. Durch die flächige Entwicklung von Extensivwiesen (ohne<br />
Dünger und Spritzmitteleinsatz usw.) wird die Situation durch die Planung im Hinblick auf<br />
den Wasserschutz/ das Schutzgebiet verbessert.<br />
Kartierte Biotope nach Biotopkartierung Bayern sind durch die Planung nicht betroffen (weil<br />
sie außerhalb liegen) bzw. werden nicht beeinträchtigt, sondern durch die Schaffung von<br />
Pufferzonen/ Ausgleichsmaßnahmen bzw. vernetzenden Strukturen ergänzt (in den<br />
Bereichen am Petzenbach).<br />
Im Regionalplan sind auch keine landschaftlichen Vorbehaltsgebiete oder irgendwelche<br />
andere, dem Vorhaben evtl. widersprechende Aussagen in diesem Bereich des <strong>Markt</strong>es<br />
<strong>Eichendorf</strong> eingetragen.<br />
Im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Dingolfing- Landau werden im<br />
Gemeindegebiet als Schwerpunktgebiet des Naturschutzes das Tal von „Vils und Vilskanal<br />
mit Begleitstrukturen“ bzw. im Osten im Randbereich zu Nachbarlandkreis (Deggendorf) die<br />
„Randhänge des Vilstals“ genannt. Es sind hierzu für das Planungsgebiet keine spezifischen<br />
Planungsaussagen außer den allgemeinen Zielen für die naturräumliche Einheit, die hier<br />
unter anderem auf eine Förderung der Vernetzung bzw. auch Schaffung von Pufferzonen an<br />
den Gewässern abzielt. Es sind hier auf jeden Fall keine der Planung grundsätzlich<br />
widersprechenden Aussagen enthalten.<br />
Im LEP Bayern (GVBI 2006) sind verschiedene Ziele zu dieser Thematik enthalten, wie die<br />
Verhinderung der Zersiedelung der Landschaft (LEP BVI 1.1 Z), den Erhalt besonders<br />
schützenwerter Landschaftsbestandteile (LEP BVI 1.5 Z) sowie die Zielsetzung, Vorhaben