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„SONDERGEBIET Erneuerbare Energien“ PV ... - Markt Eichendorf

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Teil II der Begründung :<br />

Umweltbericht (vgl. § 2a BauGB)<br />

zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierten<br />

Landschaftsplans der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Eichendorf</strong> durch<br />

Deckblatt Nr. 3<br />

(i. S. Freiflächenphotovoltaikanlage Petzenbach)<br />

1. Einleitung<br />

1a Kurzdarstellung der Ziele u. Inhalte der Änderung des Flächennutzungspans<br />

mit integriertem Landschaftsplans<br />

Die eingeplante Fläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage bei Petzenbach ist bisher als<br />

landwirtschaftliche Nutzfläche im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />

dargestellt. Geplant ist nun anschließend an das Anwesen Petzenbach 1 bis im Norden bei<br />

Eichenberg ein Sondergebiet für eine Freiflächenphotovoltaikanlage auszuweisen in einer<br />

Dimension von ca. 31,81 ha inklusive der zugehörigen Maßnahmen zur Eingrünung und<br />

zum Ausgleich.<br />

1b Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen<br />

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung entsprechend § 1 a Abs. 3 BauGB ist im Zuge<br />

der vorliegenden Planung anzuwenden, wobei anzumerken ist, dass der Ausgleichsflächenbedarf<br />

gleich in Verbindung mit dem geplanten Sondergebiet im Geltungsbereich des<br />

Bebauungs- und Grünordnungsplans festgelegt und realisiert werden soll.<br />

In diesem Bereich des Gemeindegebiets sind keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

(wie Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet, FFH- oder SPA- Gebiet usw.) ausgewiesen.<br />

Ein Wasserschutzgebiet reicht in das Planungsgebiet hinein, wird allerdings durch die gepl.<br />

neue Nutzung nicht beeinträchtigt. Durch die flächige Entwicklung von Extensivwiesen (ohne<br />

Dünger und Spritzmitteleinsatz usw.) wird die Situation durch die Planung im Hinblick auf<br />

den Wasserschutz/ das Schutzgebiet verbessert.<br />

Kartierte Biotope nach Biotopkartierung Bayern sind durch die Planung nicht betroffen (weil<br />

sie außerhalb liegen) bzw. werden nicht beeinträchtigt, sondern durch die Schaffung von<br />

Pufferzonen/ Ausgleichsmaßnahmen bzw. vernetzenden Strukturen ergänzt (in den<br />

Bereichen am Petzenbach).<br />

Im Regionalplan sind auch keine landschaftlichen Vorbehaltsgebiete oder irgendwelche<br />

andere, dem Vorhaben evtl. widersprechende Aussagen in diesem Bereich des <strong>Markt</strong>es<br />

<strong>Eichendorf</strong> eingetragen.<br />

Im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Dingolfing- Landau werden im<br />

Gemeindegebiet als Schwerpunktgebiet des Naturschutzes das Tal von „Vils und Vilskanal<br />

mit Begleitstrukturen“ bzw. im Osten im Randbereich zu Nachbarlandkreis (Deggendorf) die<br />

„Randhänge des Vilstals“ genannt. Es sind hierzu für das Planungsgebiet keine spezifischen<br />

Planungsaussagen außer den allgemeinen Zielen für die naturräumliche Einheit, die hier<br />

unter anderem auf eine Förderung der Vernetzung bzw. auch Schaffung von Pufferzonen an<br />

den Gewässern abzielt. Es sind hier auf jeden Fall keine der Planung grundsätzlich<br />

widersprechenden Aussagen enthalten.<br />

Im LEP Bayern (GVBI 2006) sind verschiedene Ziele zu dieser Thematik enthalten, wie die<br />

Verhinderung der Zersiedelung der Landschaft (LEP BVI 1.1 Z), den Erhalt besonders<br />

schützenwerter Landschaftsbestandteile (LEP BVI 1.5 Z) sowie die Zielsetzung, Vorhaben

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