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ZT Nachrichten 1/2013 - Kammer der Architekten und ...

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Neue gesetzliche Bestimmungen <strong>und</strong> Gesetzesän<strong>der</strong>ungen<br />

B<strong>und</strong>esgesetz, mit dem das Geodateninfrastrukturgesetz geän<strong>der</strong>t wird (BGBl. I Nr. 109/2012)<br />

Der Geltungsbereich des Geodateninfrastrukturgesetz wurde eingeschränkt: Privatrechtliche Unternehmen, die<br />

insbeson<strong>der</strong>e mehrheitlich im Eigentum einer o<strong>der</strong> mehrerer Gemeinden stehen, sind nur mehr dann zur Erstellung<br />

<strong>und</strong> Pflege <strong>der</strong> Metadaten zu den Geodatensätzen <strong>und</strong> -diensten, <strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Interoperabilität <strong>der</strong> Geodatensätze<br />

<strong>und</strong> -dienste, Schaffung <strong>und</strong> Betrieb von Netzdiensten zu den Geodatensätzen <strong>und</strong> -diensten etc. verpflichtet,<br />

wenn die Sammlung <strong>und</strong> Verbreitung <strong>der</strong> Geodatensätze <strong>und</strong> -dienste rechtlich vorgeschrieben ist. Weiters wurden<br />

die unmittelbar anwendbaren EU-Rechtsvorschriften, auf die im Geodateninfrastrukturgesetz verwiesen wird, aktualisiert<br />

bzw. um neu erlassene EU-Verordnungen ergänzt. Inkrafttreten: 15.12.2012<br />

Verordnung des B<strong>und</strong>esministers für Wirtschaft, Familie <strong>und</strong> Jugend, mit <strong>der</strong> eine Verordnung über Vermessungen<br />

beim Bergbau, das Bergbaukartenwerk <strong>und</strong> die Erfassung von Bodenbewegungen <strong>2013</strong> (Markscheideverordnung<br />

<strong>2013</strong>) erlassen wird <strong>und</strong> die Bohrlochbergbau-Verordnung geän<strong>der</strong>t wird (BGBl. II Nr.<br />

437/2012) Inkrafttreten: 1.2.<strong>2013</strong><br />

Verordnung des B<strong>und</strong>eskanzlers, mit <strong>der</strong> die Schwellenwerteverordnung 2012 geän<strong>der</strong>t wird (BGBl. II Nr.<br />

461/2012)<br />

Die Schwellenwerteverordnung 2012 wurde bis zum 31.12.<strong>2013</strong> verlängert. Direktvergaben sind für Bau-, Liefer<strong>und</strong><br />

Dienstleistungsaufträge also weiterhin bis zu einem Wert von € 100.000 zulässig.<br />

Verordnung <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esministerin für Verkehr, Innovation <strong>und</strong> Technologie, mit <strong>der</strong> die Kraftfahrgesetz-<br />

Durchführungsverordnung 1967 geän<strong>der</strong>t wird (59. Novelle zur KDV 1967, BGBl. II Nr. 471/2012)<br />

Neu ist unter an<strong>der</strong>em:<br />

• An lenkbaren Rä<strong>der</strong>n an <strong>der</strong> Hauptlenkachse von Kraftfahrzeugen dürfen nachgeschnittene Reifen nicht verwendet<br />

werden<br />

• Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer o<strong>der</strong> Nebelscheinwerfer eingeschaltet<br />

werden<br />

Inkrafttreten: unterschiedlich, zum Teil bereits mit 22.12.2012.<br />

Verordnung <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esministerin für Finanzen über die Einbringung von e-Rechnungen bei B<strong>und</strong>esdienststellen<br />

(e-Rechnungsverordnung, BGBl. II Nr. 505/2012)<br />

Die Verordnung regelt im Rahmen <strong>der</strong> Verpflichtung zur Ausstellung <strong>und</strong> Übermittlung von e-Rechnungen an<br />

B<strong>und</strong>esdienststellen die näheren Bestimmungen hinsichtlich <strong>der</strong> Voraussetzungen <strong>der</strong> zu verwendenden Datenstrukturen<br />

für e-Rechnungen, <strong>der</strong> Übertragungswege sowie weitere Voraussetzungen betreffend den Inhalt <strong>der</strong> e-<br />

Rechnung. Inkrafttreten: 1.1.2014<br />

18<br />

<strong>ZT</strong> - <strong>Nachrichten</strong> 1/13 <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich <strong>und</strong> Salzburg

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