ZT Nachrichten 1/2013 - Kammer der Architekten und ...
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Verordnung <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esministerin für Finanzen zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung, mit <strong>der</strong> die Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden (BGBl. II Nr. 516/2012)<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung, mit <strong>der</strong> die Anfor<strong>der</strong>ungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung<br />
bestimmt werden. Inkrafttreten: 1.1.<strong>2013</strong><br />
K<strong>und</strong>machung des B<strong>und</strong>esministers für Arbeit, Soziales <strong>und</strong> Konsumentenschutz betreffend die Höhe <strong>der</strong><br />
Auflösungsabgabe für das Jahr <strong>2013</strong> (BGBl. II Nr. 29/<strong>2013</strong>)<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Auflösungsabgabe für das Jahr <strong>2013</strong> beträgt 113 Euro.<br />
Verordnung <strong>der</strong> Oö. Landesregierung über die För<strong>der</strong>ung von Miet- <strong>und</strong> Eigentumswohnungen sowie von<br />
Wohnheimen (Oö. Neubauför<strong>der</strong>ungs-Verordnung 2012, LGBl. Nr. 95/2012)<br />
Die För<strong>der</strong>ung besteht in <strong>der</strong> Gewährung von För<strong>der</strong>ungsdarlehen zur Errichtung von Wohnhäusern mit mehr<br />
als drei Wohnungen <strong>und</strong> von Annuitätenzuschüssen zur Errichtung von Wohnheimen. Neu sind unter an<strong>der</strong>em die<br />
Vorgaben für Wohnungsgrößen: bei Miet(kauf)wohnungen <strong>und</strong> bei Eigentumswohnungen werden bei einer Zwei-<br />
Raumwohnung maximal 55 m², bei einer Drei-Raumwohnung maximal 75 m², bei einer Vier-Raumwohnung maximal<br />
90 m² <strong>und</strong> bei einer Fünf-Raumwohnung maximal 100 m² geför<strong>der</strong>t.<br />
Diese Größenvorgaben können im Einzelfall um bis zu 10 % überschritten <strong>und</strong> geför<strong>der</strong>t werden, wobei die oben<br />
genannten Werte bei den einzelnen Raumklassen pro Wohnanlage insgesamt nicht überschritten werden dürfen;<br />
Überschreitungen um bis zu 10 % bei Vier- <strong>und</strong> Fünf-Raumwohnungen können auch mit Optimierungen bei den<br />
Raumklassen für Zwei- <strong>und</strong> Drei-Raumwohnungen ausgeglichen werden. Bei Eigentumswohnungen können darüber<br />
hinaus weitere Größenüberschreitungen toleriert, jedoch nicht geför<strong>der</strong>t werden. Das Ausmaß <strong>der</strong> Wohnnutzfläche<br />
darf im Durchschnitt pro Bauvorhaben 90 m² nicht überschreiten. Im Verordnungsentwurf war als För<strong>der</strong>kriterium<br />
auch die barrierefreie Errichtung von Wohnungen im Erdgeschoss vorgesehen. Dieses Kriterium wurde jedoch in <strong>der</strong><br />
erlassenen Verordnung nicht mehr angeführt.<br />
Die Verordnung ist am 1.12.2012 in Kraft getreten. Die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Z 1 bis 3 (Vorgaben über die<br />
Wohnungsgrößen) gelten nicht für Bauvorhaben, die bis 30. Juni <strong>2013</strong> eingereicht werden <strong>und</strong> den Bestimmungen<br />
des § 26 Abs. 1 Oö. Wohnbauför<strong>der</strong>ungsgesetz entsprechen.<br />
Verordnung <strong>der</strong> Oö. Landesregierung über die Festlegung <strong>der</strong> Publikationsmedien für Bekanntmachungen<br />
in Vergabeverfahren (Oö. Publikationsmedienverordnung 2012, LGBl.Nr. 114/2012)<br />
Auftraggeber gemäß den §§ 3 <strong>und</strong> 164 bis 166 des B<strong>und</strong>esvergabegesetzes 2006 sowie gemäß § 4 des B<strong>und</strong>esvergabegesetzes<br />
für Verteidigung <strong>und</strong> Sicherheit 2012, die in den Vollziehungsbereich des Landes Oberösterreich<br />
fallen, haben Bekanntmachungen nach dem B<strong>und</strong>esvergabegesetz 2006 <strong>und</strong> dem B<strong>und</strong>esvergabegesetz für Verteidigung<br />
<strong>und</strong> Sicherheit 2012 entsprechend dieser Verordnung zu veröffentlichen. Diese Verordnung gilt unbeschadet<br />
<strong>der</strong> Verpflichtung zur Übermittlung von Bekanntmachungen <strong>und</strong> Mitteilungen an das Amt für amtliche Veröffentlichungen<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union.<br />
<strong>ZT</strong> - <strong>Nachrichten</strong> 1/13 <strong>Kammer</strong> <strong>der</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich <strong>und</strong> Salzburg<br />
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