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Die Orientierungsstufe Nach der Grundschule folgt zunächst in die ...

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<strong>Die</strong> Klassenkonferenz kann nicht versetzten Schülern, welche <strong>die</strong> Klasse<br />

wie<strong>der</strong>holen können, für e<strong>in</strong>en Zeitraum von etwa vier Wochen <strong>die</strong> Aufnahme<br />

auf Probe <strong>in</strong> <strong>die</strong> nächsthöhere Klasse gestatten, wenn sie zu <strong>der</strong> Auffassung<br />

gelangt, dass <strong>die</strong> Schüler <strong>die</strong> Mängel <strong>in</strong> den unter „ausreichend“ bewerteten<br />

Fächern o<strong>der</strong> Fächerverbünden <strong>in</strong> absehbarer Zeit beheben werden.<br />

Zum Ende <strong>der</strong> Probezeit werden <strong>die</strong> Schüler <strong>in</strong> den für <strong>die</strong> Versetzung<br />

maßgebenden Fächern, <strong>in</strong> denen <strong>die</strong> Leistungen im vorausgegangenen Schuljahr<br />

ger<strong>in</strong>ger als mit <strong>der</strong> Note „ausreichend“ bewertet worden s<strong>in</strong>d, schriftlich und<br />

mündlich geprüft. <strong>Die</strong> Prüfung erstreckt sich auf Unterrichts<strong>in</strong>halte <strong>der</strong><br />

Probezeit und des vorangegangenen Schuljahres.<br />

Das Ergebnis ersetzt <strong>in</strong> dem entsprechenden Fach <strong>die</strong> Note des<br />

vorangegangenen Jahreszeugnisses. Wenn <strong>die</strong>ses Zeugnis unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> neuen Noten den Versetzungsanfor<strong>der</strong>ungen, ist <strong>der</strong><br />

Schüler versetzt und <strong>die</strong> am Ende des vorangegangenen Schuljahres<br />

ausgesprochene Nichtversetzung gilt rückwirkend als nicht getroffen.<br />

Versetzungsregeln - Gymnasium<br />

Versetzungsvoraussetzungen<br />

In <strong>die</strong> nächsthöhere Klasse werden Schüler versetzt, <strong>die</strong> aufgrund ihrer<br />

Leistungen <strong>in</strong> den für <strong>die</strong> Versetzung maßgebenden Fächern den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und <strong>die</strong> deshalb erwarten<br />

lassen, dass sie den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> nächsthöheren Klasse gewachsen s<strong>in</strong>d.<br />

Voraussetzungen dafür s<strong>in</strong>d, dass im Jahreszeugnis<br />

1. <strong>der</strong> Durchschnitt aus den Noten aller für <strong>die</strong> Versetzung maßgebenden Fächer<br />

4,0 o<strong>der</strong> besser ist und<br />

2. <strong>der</strong> Durchschnitt aus den Noten <strong>der</strong> Kernfächer 4,0 o<strong>der</strong> besser ist und<br />

3. <strong>die</strong> Leistungen <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Kernfach mit <strong>der</strong> Note „ungenügend“ bewertet s<strong>in</strong>d<br />

und<br />

4. <strong>die</strong> Leistungen <strong>in</strong> nicht mehr als e<strong>in</strong>em für <strong>die</strong> Versetzung maßgebenden Fach<br />

ger<strong>in</strong>ger als mit <strong>der</strong> Note „ausreichend“ bewertet s<strong>in</strong>d; trifft <strong>die</strong>s <strong>in</strong> zwei Fächern<br />

zu, so ist <strong>der</strong> Schüler zu versetzen, wenn für beide Fächer e<strong>in</strong> s<strong>in</strong>nvoller<br />

Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden können<br />

Ausgleichsmöglichkeiten

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