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30<br />
Marktstatistiken<br />
Informationstechnologie<br />
Boom im IT-Sektor hebt BITKOM-Index auf Rekordwert<br />
Die Stimmung in der Hightech-Branche in Deutschland ist so gut wie seit sechs<br />
Jahren nicht mehr. Das geht aus einer Umfrage hervor, die der Bundesverband<br />
Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) quartalsweise<br />
in der ITK-Branche durchführt. Danach rechnen 78 Prozent der Unternehmen<br />
im Jahr 2007 mit steigenden Umsätzen. Der BITKOM-Branchenindex für<br />
das zweite Quartal steigt auf 63,5 Punkte – das ist der höchste Wert seit dem<br />
Start der Erhebung im Jahr 2001. Insbesondere die Anbieter von Software, IT-<br />
Dienstleistungen und digitaler Unterhaltungselektronik treiben den ITK-Markt<br />
an. Bundesweit gibt es zurzeit rund 20.000 offene Stellen in der ITK-Branche.<br />
Gesucht werden vor allem Software-Entwickler, IT-Projektmanager und IT-Berater<br />
mit Hochschulabschluss. Insbesondere mittelständische Software-Anbieter<br />
und IT-Dienstleister stellen ein. Dagegen ist in der Telekommunikation die<br />
Arbeitsmarktlage wegen des scharfen Wettbewerbs angespannt. Ein deutliches<br />
Übergewicht offener Stellen gibt es im Süden und Westen Deutschlands, doch<br />
auch im Norden und Osten werden Experten gesucht und nicht gefunden. Das<br />
geht aus einer BITKOM-Studie zur Fachkräftesituation hervor. Im Süden mit den<br />
Ländern Bayern und Baden-Württemberg sind rund 6.900 IT-Stellen zu besetzen,<br />
in Nordrhein-Westfalen 4.500 und im Rhein-Main-Gebiet 3.400. Die<br />
neuen Bundesländer verzeichnen 3.100 offene Stellen sowie der Norden<br />
mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen 2.100 Positionen. So kommen<br />
im Süden mit den Clustern München, Stuttgart und Karlsruhe 30 offene IT-<br />
Stellen auf 100.000 Einwohner, im Norden sind es mit 16 Positionen nur<br />
halb so viele. Zur Linderung des Fachkräftemangels fordert der Verband<br />
Maßnahmen in der Bildungs- und Zuwanderungspolitik. Die Zahl der Studienanfänger<br />
im Fach Informatik ist seit dem Jahr 2000 um ein Viertel auf rund<br />
28.000 eingebrochen. Davon erreicht nach der aktuellen Abbrecherquote<br />
Jeder Vierte nutzt am Arbeitsplatz das Internet<br />
Immer mehr Menschen nutzen am Arbeitsplatz das Internet. 2006 waren es<br />
bereits 27 Prozent der 16- bis 74-jährigen Deutschen – das ist jeder Vierte<br />
in dieser Altersgruppe. Nie zuvor wurde ein so hoher Wert gemessen. Zum<br />
Vergleich: 2005 lag die Quote noch bei 20 Prozent, 2004 bei 18 Prozent und<br />
2003 bei 16 Prozent. Berücksichtigt sind sowohl die berufliche als auch die<br />
private Nutzung. Das teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation<br />
und neue Medien (BITKOM) heute in Berlin mit. Für das<br />
laufende Jahr ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Erstmals werden<br />
knapp ein Drittel der Deutschen (30 Prozent) am Arbeitsplatz online gehen.<br />
Im europäischen Vergleich liegen die Deutschen bei der Nutzung des<br />
Internets am Arbeitsplatz knapp über dem Durchschnitt. Während 2006 hier<br />
zu Lande 27 Prozent der Beschäftigten im Job online gingen, waren es EUweit<br />
22 Prozent. An der Spitze standen die skandinavischen Länder. Dänemark<br />
kam auf eine Quote von 46 Prozent, Finnland auf 39 Prozent und<br />
Schweden auf 38 Prozent. Für Österreich wurden 29 Prozent ermittelt. In<br />
den östlichen und südlichen Mitgliedsstaaten der EU hingegen zeigte sich<br />
ein ganz anderes Bild. So nutzen beispielsweise in Polen 13 Prozent der<br />
Beschäftigten das Internet am Arbeitsplatz. In Rumänien waren es 7 Prozent.<br />
Ob neben der beruflichen auch die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz<br />
erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten Regeln<br />
leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und aus der Rechtsprechung ab. Hier<br />
sind einige der wichtigsten Fragen:<br />
1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets? Allein der Arbeitgeber.<br />
Er ist nicht verpflichtet, das Surfen aus persönlichem Anlass zuzulassen. Entscheidet<br />
er sich aber doch dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann die private<br />
Nutzung generell erlauben, oder diese auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.<br />
2. Was passiert, wenn es keine Regelung gibt? Fehlt eine konkrete Vereinbarung,<br />
werten das Gerichte möglicherweise als Duldung der privaten Internetnutzung.<br />
Das kann für den Arbeitnehmer bei einer Auseinandersetzung von Vorteil sein.<br />
3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern? Arbeitnehmer sollten in der Personal-<br />
nur die Hälfte einen Abschluss. Bei der Green-Card-Regelung für ausländische<br />
IT-Spezialisten, die in das Zuwanderungsgesetz übernommen wurde,<br />
ist die Aufenthaltsdauer auf fünf Jahre beschränkt. Eine Reform des Zuwanderungsgesetzes<br />
müsse die Halbierung der Einkommensgrenzen von<br />
derzeit 85.000 Euro für die Erteilung einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis<br />
von ausländischen Fachkräften vorsehen. Der BITKOM plädiert<br />
zudem für die Einführung eines Punktesystems, bei dem die Auswahl von<br />
Zuwanderern über Kriterien wie Qualifikation, Sprachkenntnisse und Alter<br />
erfolgt.<br />
abteilung nach bestehenden Regelungen fragen. Generell rät der BITKOM Arbeitnehmern<br />
und Arbeitgebern, eine eindeutige Regelung zum privaten Surfen zu<br />
treffen – etwa durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung oder Richtlinie.<br />
4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber? Ist die private Internetnutzung<br />
erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne Einwilligung des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen<br />
das Surfverhalten kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten<br />
Nutzung gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn auch eingeschränkt.<br />
Der Arbeitgeber darf in diesem Fall stichprobenartig prüfen, ob das Surfen der<br />
Arbeitnehmer dienstlicher Natur ist.<br />
5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung? Die intensive private Nutzung des Internets<br />
während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der<br />
arbeitsvertraglichen Pflichten sein. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber<br />
seinen Mitarbeiter im Regelfall zunächst einmal abmahnen.<br />
Der Leitfaden der BTKOM ist erhältlich unter:<br />
http://www.bitkom.org/de/publikationen/38336_46325.aspx