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30<br />

Marktstatistiken<br />

Informationstechnologie<br />

Boom im IT-Sektor hebt BITKOM-Index auf Rekordwert<br />

Die Stimmung in der Hightech-Branche in Deutschland ist so gut wie seit sechs<br />

Jahren nicht mehr. Das geht aus einer Umfrage hervor, die der Bundesverband<br />

Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) quartalsweise<br />

in der ITK-Branche durchführt. Danach rechnen 78 Prozent der Unternehmen<br />

im Jahr 2007 mit steigenden Umsätzen. Der BITKOM-Branchenindex für<br />

das zweite Quartal steigt auf 63,5 Punkte – das ist der höchste Wert seit dem<br />

Start der Erhebung im Jahr 2001. Insbesondere die Anbieter von Software, IT-<br />

Dienstleistungen und digitaler Unterhaltungselektronik treiben den ITK-Markt<br />

an. Bundesweit gibt es zurzeit rund 20.000 offene Stellen in der ITK-Branche.<br />

Gesucht werden vor allem Software-Entwickler, IT-Projektmanager und IT-Berater<br />

mit Hochschulabschluss. Insbesondere mittelständische Software-Anbieter<br />

und IT-Dienstleister stellen ein. Dagegen ist in der Telekommunikation die<br />

Arbeitsmarktlage wegen des scharfen Wettbewerbs angespannt. Ein deutliches<br />

Übergewicht offener Stellen gibt es im Süden und Westen Deutschlands, doch<br />

auch im Norden und Osten werden Experten gesucht und nicht gefunden. Das<br />

geht aus einer BITKOM-Studie zur Fachkräftesituation hervor. Im Süden mit den<br />

Ländern Bayern und Baden-Württemberg sind rund 6.900 IT-Stellen zu besetzen,<br />

in Nordrhein-Westfalen 4.500 und im Rhein-Main-Gebiet 3.400. Die<br />

neuen Bundesländer verzeichnen 3.100 offene Stellen sowie der Norden<br />

mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen 2.100 Positionen. So kommen<br />

im Süden mit den Clustern München, Stuttgart und Karlsruhe 30 offene IT-<br />

Stellen auf 100.000 Einwohner, im Norden sind es mit 16 Positionen nur<br />

halb so viele. Zur Linderung des Fachkräftemangels fordert der Verband<br />

Maßnahmen in der Bildungs- und Zuwanderungspolitik. Die Zahl der Studienanfänger<br />

im Fach Informatik ist seit dem Jahr 2000 um ein Viertel auf rund<br />

28.000 eingebrochen. Davon erreicht nach der aktuellen Abbrecherquote<br />

Jeder Vierte nutzt am Arbeitsplatz das Internet<br />

Immer mehr Menschen nutzen am Arbeitsplatz das Internet. 2006 waren es<br />

bereits 27 Prozent der 16- bis 74-jährigen Deutschen – das ist jeder Vierte<br />

in dieser Altersgruppe. Nie zuvor wurde ein so hoher Wert gemessen. Zum<br />

Vergleich: 2005 lag die Quote noch bei 20 Prozent, 2004 bei 18 Prozent und<br />

2003 bei 16 Prozent. Berücksichtigt sind sowohl die berufliche als auch die<br />

private Nutzung. Das teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation<br />

und neue Medien (BITKOM) heute in Berlin mit. Für das<br />

laufende Jahr ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Erstmals werden<br />

knapp ein Drittel der Deutschen (30 Prozent) am Arbeitsplatz online gehen.<br />

Im europäischen Vergleich liegen die Deutschen bei der Nutzung des<br />

Internets am Arbeitsplatz knapp über dem Durchschnitt. Während 2006 hier<br />

zu Lande 27 Prozent der Beschäftigten im Job online gingen, waren es EUweit<br />

22 Prozent. An der Spitze standen die skandinavischen Länder. Dänemark<br />

kam auf eine Quote von 46 Prozent, Finnland auf 39 Prozent und<br />

Schweden auf 38 Prozent. Für Österreich wurden 29 Prozent ermittelt. In<br />

den östlichen und südlichen Mitgliedsstaaten der EU hingegen zeigte sich<br />

ein ganz anderes Bild. So nutzen beispielsweise in Polen 13 Prozent der<br />

Beschäftigten das Internet am Arbeitsplatz. In Rumänien waren es 7 Prozent.<br />

Ob neben der beruflichen auch die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz<br />

erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten Regeln<br />

leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und aus der Rechtsprechung ab. Hier<br />

sind einige der wichtigsten Fragen:<br />

1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets? Allein der Arbeitgeber.<br />

Er ist nicht verpflichtet, das Surfen aus persönlichem Anlass zuzulassen. Entscheidet<br />

er sich aber doch dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann die private<br />

Nutzung generell erlauben, oder diese auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.<br />

2. Was passiert, wenn es keine Regelung gibt? Fehlt eine konkrete Vereinbarung,<br />

werten das Gerichte möglicherweise als Duldung der privaten Internetnutzung.<br />

Das kann für den Arbeitnehmer bei einer Auseinandersetzung von Vorteil sein.<br />

3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern? Arbeitnehmer sollten in der Personal-<br />

nur die Hälfte einen Abschluss. Bei der Green-Card-Regelung für ausländische<br />

IT-Spezialisten, die in das Zuwanderungsgesetz übernommen wurde,<br />

ist die Aufenthaltsdauer auf fünf Jahre beschränkt. Eine Reform des Zuwanderungsgesetzes<br />

müsse die Halbierung der Einkommensgrenzen von<br />

derzeit 85.000 Euro für die Erteilung einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis<br />

von ausländischen Fachkräften vorsehen. Der BITKOM plädiert<br />

zudem für die Einführung eines Punktesystems, bei dem die Auswahl von<br />

Zuwanderern über Kriterien wie Qualifikation, Sprachkenntnisse und Alter<br />

erfolgt.<br />

abteilung nach bestehenden Regelungen fragen. Generell rät der BITKOM Arbeitnehmern<br />

und Arbeitgebern, eine eindeutige Regelung zum privaten Surfen zu<br />

treffen – etwa durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung oder Richtlinie.<br />

4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber? Ist die private Internetnutzung<br />

erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne Einwilligung des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen<br />

das Surfverhalten kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten<br />

Nutzung gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn auch eingeschränkt.<br />

Der Arbeitgeber darf in diesem Fall stichprobenartig prüfen, ob das Surfen der<br />

Arbeitnehmer dienstlicher Natur ist.<br />

5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung? Die intensive private Nutzung des Internets<br />

während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der<br />

arbeitsvertraglichen Pflichten sein. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber<br />

seinen Mitarbeiter im Regelfall zunächst einmal abmahnen.<br />

Der Leitfaden der BTKOM ist erhältlich unter:<br />

http://www.bitkom.org/de/publikationen/38336_46325.aspx

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