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AmtsblAtt - Quedlinburg

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<strong>Quedlinburg</strong> | Amtlich<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

12<br />

Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32<br />

„Tank- und Rastanlage“<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am<br />

05.05.2011 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

Nr. 32 „Tank- und Rastanlage“<br />

gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) in der derzeit gültigen Fassung als<br />

Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem<br />

nachfolgend abgedruckten Kartenauszug.<br />

Er liegt innerhalb des dicken schwarzen<br />

Rechtecks direkt südlich der Anschlussstelle<br />

der B 6n.<br />

Die Satzung über den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan tritt mit ihrer Veröffentlichung<br />

in Kraft.<br />

Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

bei der Stadt <strong>Quedlinburg</strong>, Technisches<br />

Rathaus, Blasiistraße 10, 06484<br />

<strong>Quedlinburg</strong>, Sachgebiet Stadtentwicklung<br />

während der Sprechzeiten einsehen. Über<br />

den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen<br />

Auskunft erteilt.<br />

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind alle Verletzungen<br />

der im § 214 Abs. 1 Satz 1, Abs.<br />

Amtsblatt der Stadt <strong>Quedlinburg</strong> 05/2011<br />

2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB<br />

bezeichneten Verfahrens-<br />

und Formvorschriften und<br />

Mängel der Abwägung unbeachtlich,<br />

wenn sie nicht<br />

innerhalb eines Jahres seit<br />

der Bekanntmachung der<br />

Satzung schriftlich unter<br />

Darlegung des die Verletzung<br />

begründenden Sachverhaltes<br />

gegenüber der<br />

Stadt <strong>Quedlinburg</strong> geltend<br />

gemacht worden sind.<br />

Auf die Vorschriften des §<br />

44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie<br />

Abs. 4 BauGB über die<br />

fristgemäße Geltendmachung<br />

etwaiger Entschädigungsansprüche<br />

für die Eingriffe<br />

in eine bisher zulässige<br />

Nutzung durch diesen Bebauungsplan und<br />

über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

<strong>Quedlinburg</strong>, 10.05.2011<br />

28.05.2011<br />

Dr. Brecht<br />

Oberbürgermeister der Stadt <strong>Quedlinburg</strong><br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg<br />

Für die Gemarkung: <strong>Quedlinburg</strong><br />

Flur: 11 – 16<br />

Mitteilung der Aktualisierung beschreibender Angaben des Liegenschaftskatasters<br />

in der Einheitsgemeinde Stadt <strong>Quedlinburg</strong><br />

wurden die Nachweise des Liegenschaftskatasters<br />

fortgeführt. Das Landesamt für<br />

Vermessung und Geoinformation Sachsen-<br />

Anhalt hat<br />

die Liegenschaftskarte hinsichtlich der Angaben<br />

zu den Ergebnissen der amtlichen<br />

Bodenschätzung ergänzt und aktualisiert.<br />

Das Gebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte<br />

gekennzeichnet.<br />

Alle beteiligten Eigentümer, Erbbauberechtigten<br />

und Nutzungsberechtigten<br />

werden hiermit über die erfolgte Aktualisierung<br />

beschreibender Angaben des Liegenschaftskatasters<br />

informiert.<br />

Die Liegenschaftskarte wird in der Zeit<br />

vom 30.05.2011 bis 27.06.2011<br />

in den Diensträumen des Landesamtes für<br />

Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt,<br />

Otto-von-Guericke-Straße 15,<br />

39104 Magdeburg<br />

während der Besuchszeiten zur Einsicht<br />

ausgelegt.<br />

Im Auftrag<br />

Manuela Brands

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