Ortsgespräch Nr. 106 - SPD Oestrich-Winkel
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INFORMATIONEN DER <strong>SPD</strong> OESTRICH-WINKEL · Ausgabe <strong>Nr</strong>. <strong>106</strong> / DEZEMBER 2010<br />
Instabile Haushaltssituation und hohe Verschuldung<br />
der Stadt <strong>Oestrich</strong>-<strong>Winkel</strong><br />
<strong>Oestrich</strong>-<strong>Winkel</strong> hat inzwischen eine geprüfte Eröffnungsbilanz<br />
und die Haushaltspläne werden frühzeitig in der Stadtverordnetenversammlung<br />
beraten. Wer aber glaubt, die finanziellen Probleme<br />
der Stadt <strong>Oestrich</strong>-Winke seien damit gelöst, der irrt.<br />
In der vergleichenden Rechnungsprüfung des Landesrechnungshofes<br />
(Landtagsdrucksache 18/2633) wird die Finanzsituation<br />
der Stadt als instabil bezeichnet. Kennzeichnend dafür ist das Defizit<br />
von 2,5 Mio Euro und der hohe Kassenkreditbedarf von 18,8<br />
Mio Euro. Die hohe Verschuldung (10,2 Mio Euro) und das hohe<br />
Defizit sind bedrückend; es sind keine Haushaltsspielräume mehr<br />
da. Alleine die Zinsausgaben für die erhöhten Kassenkredite werden<br />
im Jahr 2011 um 66.000 Euro auf 366.000 Euro steigen.<br />
Zukünftig werden Investitionen kaum mehr möglich sein, denn<br />
sie belasten die Haushalte der Folgejahre. Haushaltsmäßig (aber<br />
nicht nur dort) ist es daher geradezu ein Glücksfall, dass die<br />
Planfeststellung für die Innerörtliche Entlastungsstraße nicht zu<br />
Ende gebracht wurde. Es reduziert den Kreditbedarf.<br />
Die Jahresrechnungen seit 2005 sind überfällig<br />
Die Jahresrechnungen der Jahre seit 2005 mit den Berichten<br />
des Rechnungsprüfungsamtes liegen noch immer nicht vor. Zwar<br />
hat der Magistrat die Jahresabschlüsse 2005, 2006 und 2007<br />
festgestellt. Gerade die Jahre 2005 und 2006 waren geprägt vom<br />
Finanzchaos, das noch immer nicht politisch bewältigt ist. Denn<br />
erst wenn die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes für 2005<br />
und 2006 vorliegen, kann die Stadtverordnetenversammlung eine<br />
politische Bewertung dazu vornehmen.<br />
Erneuter Verstoß<br />
gegen die Hessische Gemeindeordnung<br />
Wie schon im letzten Jahr enthält der gesamte Haushaltsplan<br />
kein einziges Rechnungsergebnis des Vorjahres, also des Jahres<br />
2009. Es ist somit unmöglich die Kostenentwicklung von Haushaltsansätzen<br />
zu verfolgen. Es ist nur möglich, Haushaltsansätze,<br />
also das Soll miteinander zu vergleichen, niemals das Ist. Zwar<br />
ist auch das manchmal aufschlussreich, wie sich bei der Landeszuwendung<br />
zur Kinderbetreuung zeigt (s.u.). Vom Bürgermeister<br />
wurde erklärt, dass dies in keiner Gemeinde möglich sei und ein<br />
Grundproblem der Doppik darstelle. Aber es gibt Gegenbeispiele.<br />
Im Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Niedernhausen befinden<br />
sich die Haushaltsergebnisse aus dem Jahr 2008. In der Gemeinde<br />
Aarbergen wird die Gemeindevertretung - zwar etwas umständlich<br />
- aber durch Exel-Listen informiert.<br />
Diese Haushaltspraxis in <strong>Oestrich</strong>-<strong>Winkel</strong> verstößt gegen die<br />
Hessische Gemeindeordnung. Im § 114 s heißt es: „Der Gemeindevorstand<br />
soll den Jahresabschluss der Gemeinde innerhalb<br />
von vier Monaten, den zusammengefassten Jahresabschluss und<br />
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Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des<br />
Haushaltsjahres aufstellen und die Gemeindevertretung unverzüglich<br />
über die wesentlichen Ergebnisse unterrichten.“<br />
Bemerkenswert ist, dass die Mehrheit aus CDU und FDP in der<br />
Stadtverordnetenversammlung seit Jahren alle Verstöße rechtfertigt.<br />
Als die Hessische Gemeindeordnung verabschiedet wurde,<br />
habe es eben noch keine doppische Haushaltsführung in Hessen<br />
gegeben, war die erneute Rechtfertigung aus ihren Reihen. Es<br />
schadet auch Stadtverordneten in Mehrheitskoalitionen nicht, ab<br />
und zu einen Blick in geltende Gesetze zu werfen. Denn: Die derzeitige<br />
Fassung des Paragraphen 114 s wurde gerade wegen der<br />
doppischen Haushaltsführung in die Hessische Gemeindeordnung<br />
im Jahr 2006 aufgenommen.<br />
Hessische Landesregierung lässt die Kommunen im<br />
Regen stehen<br />
Die hessische Landesregierung hatte bereits im April 2010 angekündigt,<br />
die Schlüsselzuweisungen für die Städte, Gemeinden<br />
und Landkreise im „Kommunalen Finanzausgleich“ um 360 Mio<br />
Euro ab dem Jahr 2011 zu kürzen. Für <strong>Oestrich</strong>-<strong>Winkel</strong> bedeutet<br />
das – das zeigt der Vergleich der Haushaltsansätze 2009 und<br />
2011 eine Mindereinnahme von 800. 000 Euro. Im Entwurf des<br />
Landeshaushaltes ist diese Kürzung enthalten und durch eine Gesetzesänderung<br />
auch für die Folgejahre vorgesehen.<br />
Inzwischen verkündete der Hessische Finanzminister, Vorschusszahlungen<br />
auf Steuereinnahmen der kommenden Jahre von 300<br />
Mio Euro bereits im Jahr 2011 auszuzahlen. „Die entspricht<br />
einem Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern erst den Lohn kürzt<br />
und ihnen dann einen geringeren Vorschuss auf die Folgejahre<br />
gewährt“, kommentierten die kommunalen Spitzenverbände (Hessische<br />
Städte- und Gemeindebund, Hessische Landkreistag und<br />
Hessischer Städtetag) das Verhalten der Landesregierung. Das<br />
bedeutet für <strong>Oestrich</strong>-<strong>Winkel</strong>: die Einnahmen vom Land Hessen<br />
im Jahr 2011 werden mit ca. 700.000 Euro höher ausfallen, was<br />
erfreulich ist. Aber ab 2012 werden 800.000 Euro fehlen.<br />
Zu den Einnahmen der Stadt gehören auch die zweckgebundenen<br />
Zuweisungen des Landes für die Kinderbetreuung.<br />
<strong>Oestrich</strong>-<strong>Winkel</strong> hat einen hohen Standard in der Kinderbetreuung.<br />
Darauf sind alle stolz. Kinderbetreuung ist wichtig und notwendig<br />
zur frühen Erziehung der Kinder, leistet einen Beitrag zur<br />
Integration und ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />
für junge Eltern. Es gab im Jahr 2009 die ursprüngliche Zusage<br />
des Landes Hessen, den Kommunen die Personalmehrkosten<br />
aus der neuen Mindestverordnung für Kindertagesstätten (kleinere<br />
Gruppen und besserer Betreuungsschlüssel) in vollem Umfang zu<br />
erstatten.