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Gutachtliche Stellungnahme - ShoppingPortal

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Kapitel 1 - Auftrag und Auftragsdurchführung<br />

� Auskünfte wurden uns vom Vorstand der ricardo.de sowie<br />

vom Vorstand der ricardo.ch und den von den Vorständen<br />

beauftragten Mitarbeitern der Gesellschaften gegeben. Der<br />

Vorstand von ricardo.de, die Geschäftsführung von ricardo.ch<br />

und das Board of Directors von Tradus haben uns gegenüber<br />

schriftlich versichert, dass die Erläuterungen und Auskünfte,<br />

die für die Erstattung der gutachtlichen <strong>Stellungnahme</strong> von<br />

Bedeutung sind, vollständig und richtig erteilt wurden.<br />

� Unsere Untersuchung umfasste insbesondere die<br />

Überprüfung der Planungsunterlagen auf ihre Plausibilität.<br />

Eigene Prüfungshandlungen im Sinne der §§ 316 ff. HGB<br />

haben wir nicht vorgenommen. Diese gehörten nicht zu<br />

unserem Auftrag.<br />

� Die in dem Entwurf einer Neufassung des Standards IDW<br />

ES1 i.d.F. 2007 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in<br />

Deutschland e.V. enthaltenen Grundsätze zur Durchführung<br />

von Unternehmensbewertungen haben wir beachtet. Im<br />

Sinne dieses Standards erstatten wir die gutachtliche<br />

<strong>Stellungnahme</strong> als neutraler Gutachter und haben einen<br />

objektivierten Wert des Unternehmens ermittelt.<br />

� Bei der Durchführung unseres Auftrages haben wir die<br />

Auswirkungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008<br />

berücksichtigt (BGBl. 2007 Teil I S. 1912).<br />

VALUATION & STRATEGY<br />

0.0511456.001<br />

� Die gutachtliche <strong>Stellungnahme</strong> wird ausschließlich für die<br />

interne Verwendung durch den Auftraggeber erstellt. Die<br />

interne Verwendung umfasst auch die Einsicht der gutachtlichen<br />

<strong>Stellungnahme</strong> durch Aktionäre im Zusammenhang<br />

mit der Hauptversammlung, die Vorbereitung des Berichts<br />

über den Ausschluss von Minderheitsaktionären sowie die im<br />

Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung<br />

erforderliche Einsichtnahme durch den gerichtlich bestellten<br />

Prüfer. Die Überlassung der gutachtlichen <strong>Stellungnahme</strong> an<br />

andere Personen als die oben genannten erfolgt nur mit<br />

unserer Zustimmung. Diese erteilen wir unter der<br />

Voraussetzung, dass sich der Drittempfänger mittels einer<br />

gesonderten Vereinbarung (Release Letter) mit den<br />

erwähnten Allgemeinen Auftragsbedingungen auch ihm<br />

gegenüber einverstanden erklärt. Wir behalten uns vor, diese<br />

Zustimmung zu verweigern, sofern uns andere<br />

Interessenkonflikte von einer Weitergabe abhalten.<br />

� Für die Durchführung des Auftrags und unsere<br />

Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die als<br />

Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen in der<br />

Fassung vom 1. Januar 2002 vereinbart.<br />

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