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Herxheim Sonntag: 17.05.2009 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr

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Rülzheim - 30 - Ausgabe 20/2009<br />

Mit nur wenigen Zehntel Abstand sicherte sich Katharina Keller den<br />

6. Rang. Mit Jule Kling 14., Johanna Schulmeyer 15. und Felicitas<br />

Dannenmaier 19. konnten sich fast alle TGVler in der vorderen Hälfte<br />

platzieren. In der AK 10/11 waren 4 Turnerinnen unter den Top Ten:<br />

Carolin Fischer 4., Luisa Schuhmacher 5., Lena Wolf 7. und Lisa Wolf<br />

10. trugen genauso zum erfolgreichen Abschneiden bei wie Lea Per-<br />

sohn 12., Jana Wetzel 13., Selina Ziemer 16. und Anna Liebel 26. von<br />

32 Starterinnen.<br />

Unsere „Großen“ AK 12/13 mussten sich im Kids-Cup gegen starke<br />

Konkurrentinnen umliegender Turnerhochburgen behaupten. Umso<br />

erfreulicher der 5.Platz von Sophie Dannenmaier sowie Rang 10 Sophia<br />

Klein, Rang 12 Laura Liebel, Rang 21 Kathrin Ott unter 24.<br />

Die erfolgreichen TGV Turnerinnen und ihre Trainer Stephan Strauch und Simone Dannenmaier beim Bambini-Cup 2009<br />

Ortsgemeinde Hördt<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Fälligkeit der Grundbesitzabgaben<br />

15.05.2009<br />

Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass zum<br />

15.05.2009 die 2. Rate der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und<br />

Nebenabgaben) fällig wird. Zur Vermeidung von nachteiligen Folgen<br />

für die Abgabenschuldner wird um rechtzeitige Überweisung auf ein<br />

Konto der Verbandsgemeindekasse gebeten. Die Verwaltung empfiehlt,<br />

von der Möglichkeit des Bankeinzuges Gebrauch zu machen.<br />

Für Fragen zur Erhebung der Grundbesitzabgaben stehen Frau Mayer<br />

und Frau Esswein unter 07272 / 70 02-10 34 bzw. 10 84 gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Die Wahlteilnahme an der Europawahl<br />

und den Kommunalwahlen am 7. Juni 2009<br />

per Briefwahl ist ab sofort möglich<br />

Briefwahlvorschriften<br />

wurden bürgerfreundlicher gestaltet<br />

Nach der erfolgten Zulassung der Wahlvorschläge und dem anschließend<br />

erfolgenden Druck der Stimmzettel darf die Verbandsgemeindeverwaltung<br />

in wenigen Tagen die beantragten Briefwahlunterlagen<br />

und Wahlscheine für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 7.<br />

Juni 2009 erteilen.<br />

Die Wahlberechtigen können die Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Rülzheim -Wahlamt-, Am Deutschordensplatz<br />

1, 76761 Rülzheim, schriftlich beantragen. Dafür eignet<br />

sich das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte<br />

Antragsformular. Der Antrag ist ausreichend frankiert an die Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Rülzheim -Wahlamt- zu übersenden oder<br />

dort abzugeben. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch<br />

nicht vorliegt, kann auch formlos der Antrag gestellt werden. Dies<br />

kann auch per E-Mail oder durch mündliche Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />

- allerdings nicht telefonisch - erfolgen. In<br />

allen Fällen muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen,<br />

das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.<br />

Ein entsprechendes Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen<br />

(Onlineantrag Wahlschein/Briefwahlunterlagen) steht im Internet<br />

unter<br />

www.ruelzheim.de - Menüpunkt „Bürger“<br />

- Kommunalwahlen/Europawahl am 07. Juni 2009<br />

zur Verfügung.<br />

Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-Mail-Adresse:<br />

wahlen@ruelzheim.de<br />

Wer <strong>bis</strong> Montag, 18. Mai, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,<br />

aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich unter Telefon 07272 /<br />

70 02-10 43 beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim<br />

melden.<br />

Die Vorschriften für die Beantragung der Briefwahl sind inzwischen<br />

bürgerfreundlicher gestaltet worden.<br />

So müssen die Wahlberechtigten neuerdings die Gründe, die sie an<br />

einer Stimmabgabe im Wahllokal hindern, nicht mehr angeben.<br />

Ebenfalls neu ist, dass der Wahlberechtigte eine dritte Person beauftragen<br />

kann, für ihn einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die beauftragte<br />

Person muss ihre Bevollmächtigung allerdings schriftlich<br />

nachweisen. Hat die Verwaltung die Erteilung des Wahlscheins genehmigt,<br />

ergeben sich für die Wahlberechtigten unterschiedliche<br />

Möglichkeiten, ihr Wahlrecht auszuüben. Sie können die Briefwahlunterlagen<br />

persönlich beim Wahlamt bei der Verbandsgemeindeverwal-

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