Herxheim Sonntag: 17.05.2009 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Herxheim Sonntag: 17.05.2009 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Herxheim Sonntag: 17.05.2009 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Rülzheim - 30 - Ausgabe 20/2009<br />
Mit nur wenigen Zehntel Abstand sicherte sich Katharina Keller den<br />
6. Rang. Mit Jule Kling 14., Johanna Schulmeyer 15. und Felicitas<br />
Dannenmaier 19. konnten sich fast alle TGVler in der vorderen Hälfte<br />
platzieren. In der AK 10/11 waren 4 Turnerinnen unter den Top Ten:<br />
Carolin Fischer 4., Luisa Schuhmacher 5., Lena Wolf 7. und Lisa Wolf<br />
10. trugen genauso zum erfolgreichen Abschneiden bei wie Lea Per-<br />
sohn 12., Jana Wetzel 13., Selina Ziemer 16. und Anna Liebel 26. von<br />
32 Starterinnen.<br />
Unsere „Großen“ AK 12/13 mussten sich im Kids-Cup gegen starke<br />
Konkurrentinnen umliegender Turnerhochburgen behaupten. Umso<br />
erfreulicher der 5.Platz von Sophie Dannenmaier sowie Rang 10 Sophia<br />
Klein, Rang 12 Laura Liebel, Rang 21 Kathrin Ott unter 24.<br />
Die erfolgreichen TGV Turnerinnen und ihre Trainer Stephan Strauch und Simone Dannenmaier beim Bambini-Cup 2009<br />
Ortsgemeinde Hördt<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Fälligkeit der Grundbesitzabgaben<br />
15.05.2009<br />
Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass zum<br />
15.05.2009 die 2. Rate der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und<br />
Nebenabgaben) fällig wird. Zur Vermeidung von nachteiligen Folgen<br />
für die Abgabenschuldner wird um rechtzeitige Überweisung auf ein<br />
Konto der Verbandsgemeindekasse gebeten. Die Verwaltung empfiehlt,<br />
von der Möglichkeit des Bankeinzuges Gebrauch zu machen.<br />
Für Fragen zur Erhebung der Grundbesitzabgaben stehen Frau Mayer<br />
und Frau Esswein unter 07272 / 70 02-10 34 bzw. 10 84 gerne zur<br />
Verfügung.<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
Die Wahlteilnahme an der Europawahl<br />
und den Kommunalwahlen am 7. Juni 2009<br />
per Briefwahl ist ab sofort möglich<br />
Briefwahlvorschriften<br />
wurden bürgerfreundlicher gestaltet<br />
Nach der erfolgten Zulassung der Wahlvorschläge und dem anschließend<br />
erfolgenden Druck der Stimmzettel darf die Verbandsgemeindeverwaltung<br />
in wenigen Tagen die beantragten Briefwahlunterlagen<br />
und Wahlscheine für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 7.<br />
Juni 2009 erteilen.<br />
Die Wahlberechtigen können die Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Rülzheim -Wahlamt-, Am Deutschordensplatz<br />
1, 76761 Rülzheim, schriftlich beantragen. Dafür eignet<br />
sich das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte<br />
Antragsformular. Der Antrag ist ausreichend frankiert an die Verbandsgemeindeverwaltung<br />
Rülzheim -Wahlamt- zu übersenden oder<br />
dort abzugeben. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch<br />
nicht vorliegt, kann auch formlos der Antrag gestellt werden. Dies<br />
kann auch per E-Mail oder durch mündliche Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung<br />
- allerdings nicht telefonisch - erfolgen. In<br />
allen Fällen muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen,<br />
das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.<br />
Ein entsprechendes Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen<br />
(Onlineantrag Wahlschein/Briefwahlunterlagen) steht im Internet<br />
unter<br />
www.ruelzheim.de - Menüpunkt „Bürger“<br />
- Kommunalwahlen/Europawahl am 07. Juni 2009<br />
zur Verfügung.<br />
Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-Mail-Adresse:<br />
wahlen@ruelzheim.de<br />
Wer <strong>bis</strong> Montag, 18. Mai, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,<br />
aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich unter Telefon 07272 /<br />
70 02-10 43 beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim<br />
melden.<br />
Die Vorschriften für die Beantragung der Briefwahl sind inzwischen<br />
bürgerfreundlicher gestaltet worden.<br />
So müssen die Wahlberechtigten neuerdings die Gründe, die sie an<br />
einer Stimmabgabe im Wahllokal hindern, nicht mehr angeben.<br />
Ebenfalls neu ist, dass der Wahlberechtigte eine dritte Person beauftragen<br />
kann, für ihn einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die beauftragte<br />
Person muss ihre Bevollmächtigung allerdings schriftlich<br />
nachweisen. Hat die Verwaltung die Erteilung des Wahlscheins genehmigt,<br />
ergeben sich für die Wahlberechtigten unterschiedliche<br />
Möglichkeiten, ihr Wahlrecht auszuüben. Sie können die Briefwahlunterlagen<br />
persönlich beim Wahlamt bei der Verbandsgemeindeverwal-