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biedermann - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

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geänderter gesetzlicher Bestimmungen<br />

können zu Planungsänderungen führen<br />

und bleiben vorbehalten.<br />

6. Sonderwünsche<br />

Änderungswünsche (Planung, Ausstattung)<br />

eines Käufers bezüglich des Sondereigentums<br />

sind möglich, soweit es<br />

der Bautenstand zulässt, sie technisch<br />

durchführbar sind und diese Änderungswünsche<br />

nicht gegen die Interessen<br />

der Gemeinschaft gerichtet sind.<br />

Die Änderungen sind mit dem Bauherrn<br />

bzw. Bauträger (Grundstücksverkäufer)<br />

im Einzelnen vorab zu besprechen.<br />

Dieser untersucht die Durchführungsmöglichkeit<br />

und veranlasst ggf. eine<br />

Kostenkalkulation durch den Generalunternehmer<br />

bzw. die Handwerksfirmen.<br />

Auf Grundlage dieser Kostenkalkulation<br />

wird ein Zusatzvertrag zwischen dem<br />

Käufer und dem Generalunternehmer<br />

bzw. den Handwerksfirmen über den<br />

Bauherrn bzw. Bauträger geschlossen.<br />

Die Leistungen sind darin direkt mit<br />

dem Generalunternehmer bzw. den<br />

Handwerksfirmen abzurechnen. Dasselbe<br />

Prinzip gilt auch bei der Abwahl<br />

einer Leistung. Mündliche Auskünfte<br />

bedürfen zu ihrer Gültigkeit immer der<br />

Schriftform.<br />

7. Angabenvorbehalt<br />

Alle Angaben sind vom Ersteller der<br />

Baubeschreibung sorgfältig geprüft und<br />

zusammengestellt worden. Kein Vermittler,<br />

Anlageberater oder sonstiger<br />

Dritter ist berechtigt, Auskünfte zu erteilen<br />

oder Zusicherungen zu machen,<br />

die von diesen Angaben abweichen<br />

oder über sie hinausgehen. Solche<br />

Auskünfte und Zusicherungen sind im<br />

Übrigen nur wirksam, wenn sie schriftlich<br />

durch die Ersteller der Baubeschreibung<br />

erfolgen. Sämtliche Angaben<br />

entsprechen dem Stand der Planung<br />

im März 2007. Sie stehen unter dem<br />

Vorbehalt grundsätzlich unveränderter<br />

Planungs- und gleichbleibender rechtlicher<br />

Verhältnisse der Spruchpraxis der<br />

Gerichte, Verwaltungs- und Finanzbehörden.<br />

8. Haftungsvorbehalt<br />

Die Haftung der gegenwärtigen und<br />

zukünftigen Vertragspartner für unrichtige<br />

oder unvollständige Angaben oder<br />

für Verletzung eventuell bestehender<br />

Aufklärungs- oder Hinweispflichten<br />

gegenüber dem Erwerber ist auf Vorsatz<br />

und auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

In Plänen eingezeichnete Möblierungen<br />

haben rein informativen Charakter und<br />

sind nicht im Kaufpreis enthalten. Die<br />

Maße in den Zeichnungen können sich<br />

in der Ausführungsplanung aus technischen<br />

Gründen ändern (z. B. wegen<br />

Vormauerungen, Lüftungsschächten,<br />

im Dachgeschoss statisch bedingter<br />

Stützen usw.).<br />

Änderungswünsche sind im Kaufvertrag<br />

schriftlich zu vereinbaren. Änderungen<br />

infolge behördlicher Auflagen und bautechnische<br />

Maßnahmen bleiben vorbehalten;<br />

desgleichen die Verwendung<br />

anderer Baustoffe, soweit diese keine<br />

Wertminderung herbeiführen.<br />

Stand: März 2007<br />

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