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Verordnungsentwurf Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und ...

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9 Bearbeitungsstand: 14.06.2011 9:10 Uhr<br />

im erweiterten Mitwirkungsbereich gemeinsam wahrnehmen. Das setzt jedoch den<br />

Willen des Bewohnerschaftsrates durch die Fassung eines entsprechenden Beschlusses<br />

voraus.<br />

Zu § 10 (Ordnungswidrigkeiten):<br />

Um der Bedeutung der gemeinschaftlichen Mitwirkung Nachdruck zu verleihen,<br />

wird mit § 10 der Verstoß gegen wichtige Schutzregelungen als Ordnungswidrigkeit<br />

geahndet.<br />

Zu § 11 (Übergangsregelungen):<br />

§ 11 stellt sicher, dass kürzlich gewählte Heimbeiräte <strong>und</strong> Bewohnerschaftsräte,<br />

die auf der Gr<strong>und</strong>lage der bisher geltenden Heimmitwirkungsverordnung oder unter<br />

ihrer entsprechenden Anwendung gebildet worden sind, nicht neu gewählt<br />

werden müssen.<br />

Zu § 12 (Inkrafttreten):<br />

§ 12 enthält die Regelung zum Inkrafttreten dieser Verordnung.

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