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Auszug aus der Sitzung vom 14.06.2012 - Perlesreut

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Seite 10 - Amtliche Mitteilungen<br />

Wohngeld<br />

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten<br />

Wohnens; es wird jedoch nur auf Antrag geleistet. Empfänger von sog. Transferleistungen (z.B.<br />

Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin<strong>der</strong>ung, Sozialhilfe) sind <strong>vom</strong> Wohngeld<br />

grundsätzlich <strong>aus</strong>geschlossen, wenn die Kosten <strong>der</strong> Unterkunft bereits bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong><br />

Transferleistung berücksichtigt worden sind. Beim Vorliegen auch <strong>der</strong> übrigen gesetzlichen<br />

Vor<strong>aus</strong>setzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.<br />

Das Wohngeld gibt es in <strong>der</strong> Form des Mietzuschusses und in <strong>der</strong> Form des Lastenzuschusses.<br />

Den Mietzuschuss<br />

können z.B. beantragen Mieter und Nutzungsberechtigte von Wohnraum, wenn das Mietverhältnis<br />

mietähnlich ist, Inhaber einer Genossenschafts- o<strong>der</strong> Stiftswohnung, Bewohnerinnen und Bewohner einer<br />

stationären Einrichtung im Sinne des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ("Heimbewohner") und (Mit-)<br />

Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienh<strong>aus</strong> (mehr als zwei Wohnungen) bewohnen.<br />

Den Lastenzuschuss<br />

für den eigengenutzten Wohnraum können z.B. beantragen Eigentümer eines Eigenheimes, einer<br />

Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle sowie Inhaber eines<br />

eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen für den Wohngeldantrag erhalten Sie wie folgt:<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Perlesreut</strong> Gemeinde Ringelai<br />

Frau Traxinger (Tel. 08555/9619-15) Frau Uhrmann (Tel. 08555/9614-12)<br />

Dort sind die Anträge auch mit den erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen abzugeben. Antragbearbeitende Stelle ist die<br />

Wohngeldstelle des Landratsamtes Freyung-Grafenau.<br />

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe<br />

Leistungen können nach Erfüllen bekannter Vor<strong>aus</strong>setzungen für Schüler bis zur Vollendung des 25.<br />

Lebensjahres beantragt werden, wenn diese eine allgemein- o<strong>der</strong> berufsbildende Schule besuchen und<br />

keine Ausbildungsvergütung erhalten. Gleiches gilt für Kin<strong>der</strong>, die eine Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung besuchen.<br />

Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können nur für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

erbracht werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.<br />

Ein Anspruch besteht frühestens ab Beginn des Monats, in dem <strong>der</strong> Antrag gestellt wird:<br />

Ausflüge <strong>der</strong> Schule/Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung<br />

Klassenfahrten<br />

Schülerbeför<strong>der</strong>ung<br />

Ergänzende angemessene Lernför<strong>der</strong>ung<br />

Gemeinschaftliches Mittagessen in <strong>der</strong> Schule/Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung<br />

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben<br />

Soweit Aktivitäten bereits <strong>aus</strong>geübt werden o<strong>der</strong> geplant sind, machen Sie bitte entsprechende Angaben. Als<br />

Nachweis kann eine Zahlungsauffor<strong>der</strong>ung, ein Mitgliedschaftsvertrag o<strong>der</strong> eine schriftliche Bestätigung des<br />

Anbieters/Vereins über die Kosten dienen.<br />

Beson<strong>der</strong>s aktuell:<br />

Termin zur Antragstellung von Schulbedarf für das Schuljahr 2012/13<br />

spätestens im Monat August<br />

(Auszahlung Anfang September- Nachweis Wohngeldbewilligung August)

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