Auszug aus der Sitzung vom 14.06.2012 - Perlesreut
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Seite 10 - Amtliche Mitteilungen<br />
Wohngeld<br />
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten<br />
Wohnens; es wird jedoch nur auf Antrag geleistet. Empfänger von sog. Transferleistungen (z.B.<br />
Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin<strong>der</strong>ung, Sozialhilfe) sind <strong>vom</strong> Wohngeld<br />
grundsätzlich <strong>aus</strong>geschlossen, wenn die Kosten <strong>der</strong> Unterkunft bereits bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong><br />
Transferleistung berücksichtigt worden sind. Beim Vorliegen auch <strong>der</strong> übrigen gesetzlichen<br />
Vor<strong>aus</strong>setzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.<br />
Das Wohngeld gibt es in <strong>der</strong> Form des Mietzuschusses und in <strong>der</strong> Form des Lastenzuschusses.<br />
Den Mietzuschuss<br />
können z.B. beantragen Mieter und Nutzungsberechtigte von Wohnraum, wenn das Mietverhältnis<br />
mietähnlich ist, Inhaber einer Genossenschafts- o<strong>der</strong> Stiftswohnung, Bewohnerinnen und Bewohner einer<br />
stationären Einrichtung im Sinne des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ("Heimbewohner") und (Mit-)<br />
Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienh<strong>aus</strong> (mehr als zwei Wohnungen) bewohnen.<br />
Den Lastenzuschuss<br />
für den eigengenutzten Wohnraum können z.B. beantragen Eigentümer eines Eigenheimes, einer<br />
Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle sowie Inhaber eines<br />
eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts.<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen für den Wohngeldantrag erhalten Sie wie folgt:<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Perlesreut</strong> Gemeinde Ringelai<br />
Frau Traxinger (Tel. 08555/9619-15) Frau Uhrmann (Tel. 08555/9614-12)<br />
Dort sind die Anträge auch mit den erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen abzugeben. Antragbearbeitende Stelle ist die<br />
Wohngeldstelle des Landratsamtes Freyung-Grafenau.<br />
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe<br />
Leistungen können nach Erfüllen bekannter Vor<strong>aus</strong>setzungen für Schüler bis zur Vollendung des 25.<br />
Lebensjahres beantragt werden, wenn diese eine allgemein- o<strong>der</strong> berufsbildende Schule besuchen und<br />
keine Ausbildungsvergütung erhalten. Gleiches gilt für Kin<strong>der</strong>, die eine Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung besuchen.<br />
Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können nur für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />
erbracht werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.<br />
Ein Anspruch besteht frühestens ab Beginn des Monats, in dem <strong>der</strong> Antrag gestellt wird:<br />
Ausflüge <strong>der</strong> Schule/Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung<br />
Klassenfahrten<br />
Schülerbeför<strong>der</strong>ung<br />
Ergänzende angemessene Lernför<strong>der</strong>ung<br />
Gemeinschaftliches Mittagessen in <strong>der</strong> Schule/Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung<br />
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben<br />
Soweit Aktivitäten bereits <strong>aus</strong>geübt werden o<strong>der</strong> geplant sind, machen Sie bitte entsprechende Angaben. Als<br />
Nachweis kann eine Zahlungsauffor<strong>der</strong>ung, ein Mitgliedschaftsvertrag o<strong>der</strong> eine schriftliche Bestätigung des<br />
Anbieters/Vereins über die Kosten dienen.<br />
Beson<strong>der</strong>s aktuell:<br />
Termin zur Antragstellung von Schulbedarf für das Schuljahr 2012/13<br />
spätestens im Monat August<br />
(Auszahlung Anfang September- Nachweis Wohngeldbewilligung August)