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Berichtsband 1999 Band 2 - WBW Fortbildungsgesellschaft

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32 Fachbeiträge 6. Erfahrungsaustausch <strong>1999</strong><br />

6 Bemessungslastfälle<br />

Die Lastfälle für die Bemessung der Hochwasserentlastungsanlage<br />

sind in Tabelle 2<br />

des Teils 12 der DIN 19700 zusammengestellt<br />

(Tabelle 1).<br />

Abb. 8: Kolk nach horizontal eingeleitetem Schußstrahl<br />

z. B. Einbauten verstärkt. Die Tosbecken sollten in einem<br />

Mindestabstand vom Damm angeordnet werden;<br />

im Anschluß an das Becken erfolgt ein kontinuierlicher<br />

Übergang ins Unterwasser.<br />

Das Tosbecken kann auch als Kolksee ausgeführt<br />

werden (Abb. 8). Auch hier ist besondere Aufmerksamkeit<br />

auf eine rückschreitende Erosion zu richten.<br />

Im Extremfall, z. B. bei entsprechend widerstandsfähigem<br />

Untergrund oder eben bei Rauhgerinneentlastungen,<br />

ist eine Energieumwandlung nicht erforderlich,<br />

wenn eine rückschreitende Erosion der<br />

Hochwasserentlastungsanlage ausgeschlossen ist.<br />

Oft wird ein gemeinsames Tosbecken für Hochwasserentlastung<br />

und Grundablaß angelegt. Die hydraulischen<br />

Verhältnisse können dann kompliziert werden,<br />

weil eine symmetrische Ausführung in Verlängerung<br />

der Achsen gleichzeitig von Schußrinne und Grundablaß<br />

oft nicht möglich ist.<br />

Der Bemessung der Hochwasserentlastungsanlage<br />

ist für den Normallastfall ein<br />

HQ 200<br />

, bei kleinen Becken ein HQ 100<br />

, zugrundezulegen.<br />

Für die Sicherheit des Absperrbauwerkes<br />

und der Hochwasserentlastungsanlage<br />

ist außerdem für den außergewöhnlichen<br />

Lastfall nachzuweisen, daß ein HQ 1000<br />

schadlos abgeführt werden kann. Dazu können<br />

abmindernde Bedingungen zugelassen<br />

werden, insbesondere die teilweise - 90 %,<br />

bei kleinen Becken 75 % - Inanspruchnahme<br />

des im Freiborde enthaltenen Sicherheitszuschlages.<br />

In diesem Fall dürfen auch Schäden<br />

auftreten, wenn diese die Sicherheit des<br />

Absperrbauwerkes nicht beeinträchtigen.<br />

Bei der Bemessung ist in der Regel davon<br />

auszugehen, daß das Becken bis zum gewöhnlichen<br />

Stauziel gefüllt ist. Die Retention kann berücksichtigt<br />

werden. Nach der Norm darf der Betriebsauslaß - der<br />

in den meisten Rückhaltebecken gleichzeitig der<br />

Grundablaß ist - nicht berücksichtigt werden. Bei beweglichen<br />

Verschlüssen ist bei kleinen Becken davon<br />

auszugehen, daß der leistungsfähigste Verschluß<br />

ausfällt, ansonsten braucht dies nur angenommen zu<br />

werden, wenn dieser ständig eingestaut ist. Hierfür ist<br />

ein Sonderlastfall zu berechnen, der dem HQ 200<br />

bzw.<br />

HQ 300<br />

entspricht. Auch hier darf der Sicherheitszuschlag<br />

im Freibord zu 90% bzw. 75% in Anspruch<br />

genommen werden. Im Gegensatz zur Norm hält es<br />

das DVWK-Merkblatt 202 durchaus für zulässig, die<br />

Grundablässe bzw. Betriebsauslässe bei der Berechnung<br />

mit zu berücksichtigen. Diese sind wie bewegliche<br />

Verschlüsse zu behandeln, so daß im Sonderlastfall<br />

mit Ausfall des leistungsfähigsten Verschlusses zu<br />

rechnen ist, der Verschluß der Hochwasserentlastung<br />

oder des Grund- oder Betriebsauslasses sein kann.<br />

Nr<br />

1<br />

2<br />

Lastfall<br />

Wiedeholungszeitspanne<br />

T n in a<br />

Bezeichnung kleine Becken mittlere und<br />

große Becken<br />

Maximale Inanspuchnahme des<br />

im Freibord enthaltenen<br />

Sicherheitszuschlages in %<br />

kleine Becken<br />

mittlere und<br />

große Becken<br />

Normallastfall 100 200 0 0<br />

außergewöhnlicher Lastfall 1000 1000 75 90<br />

3<br />

Sonderlastfall bei beweglichen<br />

Verschlüssen<br />

300 200 75 90<br />

Tabelle 1: Lastfälle für die Bemessung der Hochwasserentlastungsanlage<br />

<strong>Berichtsband</strong> 6. Erfahrungsaustausch HRB, <strong>WBW</strong> <strong>Fortbildungsgesellschaft</strong>, 4. Jahrgang, Heidelberg 2000

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