Berichtsband 1999 Band 2 - WBW Fortbildungsgesellschaft
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32 Fachbeiträge 6. Erfahrungsaustausch <strong>1999</strong><br />
6 Bemessungslastfälle<br />
Die Lastfälle für die Bemessung der Hochwasserentlastungsanlage<br />
sind in Tabelle 2<br />
des Teils 12 der DIN 19700 zusammengestellt<br />
(Tabelle 1).<br />
Abb. 8: Kolk nach horizontal eingeleitetem Schußstrahl<br />
z. B. Einbauten verstärkt. Die Tosbecken sollten in einem<br />
Mindestabstand vom Damm angeordnet werden;<br />
im Anschluß an das Becken erfolgt ein kontinuierlicher<br />
Übergang ins Unterwasser.<br />
Das Tosbecken kann auch als Kolksee ausgeführt<br />
werden (Abb. 8). Auch hier ist besondere Aufmerksamkeit<br />
auf eine rückschreitende Erosion zu richten.<br />
Im Extremfall, z. B. bei entsprechend widerstandsfähigem<br />
Untergrund oder eben bei Rauhgerinneentlastungen,<br />
ist eine Energieumwandlung nicht erforderlich,<br />
wenn eine rückschreitende Erosion der<br />
Hochwasserentlastungsanlage ausgeschlossen ist.<br />
Oft wird ein gemeinsames Tosbecken für Hochwasserentlastung<br />
und Grundablaß angelegt. Die hydraulischen<br />
Verhältnisse können dann kompliziert werden,<br />
weil eine symmetrische Ausführung in Verlängerung<br />
der Achsen gleichzeitig von Schußrinne und Grundablaß<br />
oft nicht möglich ist.<br />
Der Bemessung der Hochwasserentlastungsanlage<br />
ist für den Normallastfall ein<br />
HQ 200<br />
, bei kleinen Becken ein HQ 100<br />
, zugrundezulegen.<br />
Für die Sicherheit des Absperrbauwerkes<br />
und der Hochwasserentlastungsanlage<br />
ist außerdem für den außergewöhnlichen<br />
Lastfall nachzuweisen, daß ein HQ 1000<br />
schadlos abgeführt werden kann. Dazu können<br />
abmindernde Bedingungen zugelassen<br />
werden, insbesondere die teilweise - 90 %,<br />
bei kleinen Becken 75 % - Inanspruchnahme<br />
des im Freiborde enthaltenen Sicherheitszuschlages.<br />
In diesem Fall dürfen auch Schäden<br />
auftreten, wenn diese die Sicherheit des<br />
Absperrbauwerkes nicht beeinträchtigen.<br />
Bei der Bemessung ist in der Regel davon<br />
auszugehen, daß das Becken bis zum gewöhnlichen<br />
Stauziel gefüllt ist. Die Retention kann berücksichtigt<br />
werden. Nach der Norm darf der Betriebsauslaß - der<br />
in den meisten Rückhaltebecken gleichzeitig der<br />
Grundablaß ist - nicht berücksichtigt werden. Bei beweglichen<br />
Verschlüssen ist bei kleinen Becken davon<br />
auszugehen, daß der leistungsfähigste Verschluß<br />
ausfällt, ansonsten braucht dies nur angenommen zu<br />
werden, wenn dieser ständig eingestaut ist. Hierfür ist<br />
ein Sonderlastfall zu berechnen, der dem HQ 200<br />
bzw.<br />
HQ 300<br />
entspricht. Auch hier darf der Sicherheitszuschlag<br />
im Freibord zu 90% bzw. 75% in Anspruch<br />
genommen werden. Im Gegensatz zur Norm hält es<br />
das DVWK-Merkblatt 202 durchaus für zulässig, die<br />
Grundablässe bzw. Betriebsauslässe bei der Berechnung<br />
mit zu berücksichtigen. Diese sind wie bewegliche<br />
Verschlüsse zu behandeln, so daß im Sonderlastfall<br />
mit Ausfall des leistungsfähigsten Verschlusses zu<br />
rechnen ist, der Verschluß der Hochwasserentlastung<br />
oder des Grund- oder Betriebsauslasses sein kann.<br />
Nr<br />
1<br />
2<br />
Lastfall<br />
Wiedeholungszeitspanne<br />
T n in a<br />
Bezeichnung kleine Becken mittlere und<br />
große Becken<br />
Maximale Inanspuchnahme des<br />
im Freibord enthaltenen<br />
Sicherheitszuschlages in %<br />
kleine Becken<br />
mittlere und<br />
große Becken<br />
Normallastfall 100 200 0 0<br />
außergewöhnlicher Lastfall 1000 1000 75 90<br />
3<br />
Sonderlastfall bei beweglichen<br />
Verschlüssen<br />
300 200 75 90<br />
Tabelle 1: Lastfälle für die Bemessung der Hochwasserentlastungsanlage<br />
<strong>Berichtsband</strong> 6. Erfahrungsaustausch HRB, <strong>WBW</strong> <strong>Fortbildungsgesellschaft</strong>, 4. Jahrgang, Heidelberg 2000