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Protokoll des Einwohnerrates - Zofingen

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Sitzung vom 1. Dezember 2003<br />

Seite 214<br />

___________________________________________________________________________________________________<br />

Ordnungsantrag, dass mit dieser Ausstandsregelung kein Präjudiz geschaffen werden sollte,<br />

da sonst konsequenterweise Gewerbetreibende an politischen Beratungen über<br />

Arbeitsvergaben nicht mehr teilnehmen könnten. Dieser Ordnungsantrag wurde jedoch mit<br />

Stichentscheid <strong>des</strong> Präsidenten abgelehnt.<br />

Seit der Inbetriebnahme <strong>des</strong> Quartierschulhauses im Jahr 1975 wurden keine wesentlichen<br />

Sanierungsarbeiten an der Aussenhaut vorgenommen. Das Flachdach ist seit längerer Zeit<br />

undicht, wegen <strong>des</strong> Schadenbil<strong>des</strong> ist eine partielle Sanierung nicht möglich, der gesamte<br />

Dachaufbau ist völlig durchnässt. Die geplante energietechnische Sanierung wird nach<br />

neuesten Erkenntnissen sowie im Interesse der Umwelt mit einer extensiven Dachbegrünung<br />

geplant. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls die Lichtkuppeln und die<br />

dazugehörigen Aussparungen zubetoniert, womit grosse Schwachstellen eliminiert würden.<br />

Die für die Einwohnergemeinde anfallenden Kosten sind im Finanz- und Investitionsplan<br />

eingestellt. Verpflichtungskredite werden in der Regel brutto beschlossen, in dieser Vorlage<br />

waren die Beiträge Dritter in Art und Höhe nicht verbindlich zugesichert. Für die Beiträge<br />

Dritter, d.h. Berufsschule und HPS, werden die anfallenden Kosten von der Gemeinde<br />

vorfinanziert. Über die Verhandlungsergebnisse und den vereinbarten Modus wird<br />

anschliessend Stadtrat Walter Frösch orientieren.<br />

Die GPK hat dem stadträtlichen Antrag mit 6 : 0 Stimmen zugestimmt, dabei befand sich der<br />

GPK-Präsident Rolf Moor im Ausstand.<br />

Hr. Walter Frösch, Stadtrat, zitiert im Zusammenhang mit der aufgeworfenen Frage <strong>des</strong><br />

Brutto- oder Nettokredites den § 15 <strong>des</strong> Finanzdekretes, wonach „Verpflichtungskredite in<br />

der Regel brutto zu beschliessen sind. Sie können netto beschlossen werden, wenn die<br />

Beiträge Dritter hinsichtlich Art und Höhe verbindlich zugesichert sind. Die Finanzierung und<br />

die Folgekosten sind in den Erwägungen zum Beschluss zu umschreiben.“<br />

Es ist eine Tatsache, dass bei der Verabschiedung dieser Vorlage im Stadtrat das Ergebnis<br />

der Verhandlungen über die Beiträge Dritter noch nicht abschliessend bekannt war. Es ist<br />

jedoch heute klar, dass die Berufsschulen ihren Anteil gemäss Vorlage innerhalb von 15<br />

Jahren abzahlen werden. Dieser Zeitraum wurde nicht aus finanztechnischen sondern aus<br />

politischen Gründen gewählt, damit die Berufsschulen nicht gezwungen sind, die<br />

Wohnortsbeiträge im kommenden Jahr erhöhen zu müssen. Es stehen im ganzen<br />

Bildungszentrum in naher Zukunft ohnehin grössere Sanierungen an, sodass man mittelfristig<br />

nicht um eine Erhöhung der Wohnortsbeiträge herumkommen wird. Die Verhandlungen sind<br />

nun abgeschlossen und werden selbstverständlich in einem Vertrag mit den Berufsschulen<br />

schriftlich festgehalten.<br />

Abschliessend bittet Stadtrat Walter Frösch um Unterstützung der stadträtlichen Vorlage.<br />

Die Vorsitzende eröffnet die Eintretensdebatte.<br />

Hr. Hansruedi Schlatter war in seinen ersten Gedanken ebenfalls der Meinung, dass<br />

angesichts <strong>des</strong> schlechten Zustan<strong>des</strong> <strong>des</strong> Flachdaches eine Sanierung sobald als möglich<br />

erfolgen müsse. Der zweite Gedanke galt jedoch der schon verschiedentlich zitierten<br />

Schulraumplanung, deren Resultate etwa im nächsten Sommer zu erwarten sind.<br />

Angenommen, die Schulraumplanung zeige im Bereich BZZ einen Mangel an Schulzimmern,<br />

dann wäre doch eine der Möglichkeiten sicher die Aufstockung <strong>des</strong> Quartierschulhauses.<br />

Wenn der Einwohnerrat jedoch heute Abend den Kredit für die Sanierung spricht, ist diese<br />

Möglichkeit bereits vom Tisch.<br />

Ein solches Vorgehen findet Hansruedi Schlatter verantwortungslos, weil dadurch ein<br />

Resultat einer laufenden Planung heute präjudiziert wird. Aus diesem Grund stellt er<br />

folgenden Rückweisungsantrag:

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