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Foto: © Wilfried Ebert<br />
Urteile & Tipps<br />
von Jörg Billerbeck und Arnold Voskamp<br />
Weigerung, den Chef zu grüßen,<br />
führt nicht zur Kündigung<br />
Einem Arbeitnehmer, der sich weigert seinen Chef zu grüßen, darf<br />
nicht allein aus diesem Grund gekündigt werden. Nach Auff assung<br />
des Gerichts stellt die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber<br />
dem Geschä� sführer, nach dessen vorherigem Gruß, keine<br />
- grobe - Beleidigung dar, die zum Ausspruch einer Kündigung<br />
berech� gen könnte. Der Chef kann jedoch auf einem Personalgespräch<br />
bestehen und auf die Einhaltung der allgemeinen Umgangformen<br />
hinweisen.<br />
LG Köln, Urteil vom 29.11.2005, 9 (7) Sa 657/05<br />
Beiordnung eines Rechtsanwalts im<br />
Betreuungsverfahren<br />
Droht einer mi� ellosen Person die Anordnung einer umfassenden<br />
Betreuung, ist ihr auf Antrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen und<br />
für das Verfahren ein Rechtsanwalt beizuordnen.<br />
LG Münster, Beschluss vom 12.03.2009, 5 T 106/09<br />
Versäumte Klagefrist wegen fehlendem<br />
Namensschild am Brie� asten<br />
Die Möglichkeit, Post zugestellt zu bekommen, muss durch<br />
Anbringen eines Namensschildes sichergestellt werden. Wer<br />
36<br />
_ A L L E S WA S R EC H T I S T<br />
Gesetzestexte und ihre Umsetzung<br />
durch die Ämter<br />
Die Sozialgesetze sind o� genug sehr allgemein<br />
formuliert. Sie werden nicht selten geändert,<br />
insbesondere das Arbeitslosenrecht ist in steter<br />
Bewegung. Gedruckte Gesetzestexte sind da<br />
stets von gestern. Im Zweifel empfi ehlt es sich<br />
dann, auf die aktuell im Internet veröff entlichten<br />
Fassungen zurückzugreifen. Die Sozialgesetze<br />
auf aktuellstem Stand fi ndet man auf<br />
Foto: ©Maren Beßler / pixelio.de<br />
dies nicht beachtet und<br />
dadurch eine Frist versäumt,<br />
handelt insoweit<br />
schuldhaft. Eine sog.<br />
„Wiedereinsetzung in<br />
den vorherigen Stand“,<br />
also das In-Gang-Setzen<br />
einer neuen Frist,<br />
kommt dann nicht in<br />
Betracht.<br />
LSG Hessen, Urteil vom<br />
26.02.2009, L 6 SO 78/07<br />
Hartz-IV-Empfänger<br />
müssen Hundesteuer<br />
bezahlen<br />
Ein Hartz-IV-Empfänger, der Hundehalter ist, muss regelmäßig in<br />
voller Höhe die Hundesteuer entrichten. Die Hundesteuer sei<br />
eine sog. „Aufwandssteuer“, und sie ist daher vermeidbar, wenn<br />
sich der Betroff enen von seinem Tier trennt. Ohne dass ein verbindlicher<br />
Anspruch exis� ert, können die Kommunen die Steuer<br />
aber ganz oder zum Teil erlassen.<br />
OVG NRW, Urteil vom 08.06.2010, 14 A 3020/08<br />
Recht für Arbeitslose auf den Internetseiten der Bundesagentur<br />
für Arbeit und des Bundesarbeitsministeriums<br />
der Seite des Bundesarbeitsministeriums:<br />
http://gesetze.bmas.de/Gesetze/gesetze.htm<br />
Amtsinterne Weisungen<br />
Zur Ausführung der Gesetze haben die<br />
Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium<br />
ergänzende Weisungen,<br />
Anordnungen, Verordnungen usw.<br />
veröff entlich (nach einer Klage von Tacheles,<br />
siehe unten).<br />
Zum Arbeitslosengeld (Arbeitslosenversicherung)<br />
fi nden Interessierte die Durchführungsanweisungen<br />
der Bundesagentur<br />
für Arbeit unter:<br />
http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/<br />
Publikation/pdf/da-alg-aktuell.html<br />
Zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) fi ndet<br />
man die fachlichen Hinweise unter:<br />
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-<br />
Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html<br />
Selbsthilfeini� a� ven und Verbände geben<br />
natürlich fachliche Hinweise und Downloads<br />
für Fragen aus dem Arbeitslosenrecht<br />
heraus. Für fachlich fundierte Hinweise<br />
sind folgende Webseiten bekannt:<br />
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/<br />
http://www.erwerbslos.de/<br />
http://www.arbeitnehmerkammer.de<br />
Wer sich selbst äußern und die persönliche<br />
Erfahrungen und Meinungen lesen oder<br />
schreiben will, kann sich zudem in einer Vielzahl<br />
öff entlicher Foren ausbreiten.