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Hartzen - sperre online

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Foto: © Wilfried Ebert<br />

Urteile & Tipps<br />

von Jörg Billerbeck und Arnold Voskamp<br />

Weigerung, den Chef zu grüßen,<br />

führt nicht zur Kündigung<br />

Einem Arbeitnehmer, der sich weigert seinen Chef zu grüßen, darf<br />

nicht allein aus diesem Grund gekündigt werden. Nach Auff assung<br />

des Gerichts stellt die mehrfache Verweigerung des Grußes gegenüber<br />

dem Geschä� sführer, nach dessen vorherigem Gruß, keine<br />

- grobe - Beleidigung dar, die zum Ausspruch einer Kündigung<br />

berech� gen könnte. Der Chef kann jedoch auf einem Personalgespräch<br />

bestehen und auf die Einhaltung der allgemeinen Umgangformen<br />

hinweisen.<br />

LG Köln, Urteil vom 29.11.2005, 9 (7) Sa 657/05<br />

Beiordnung eines Rechtsanwalts im<br />

Betreuungsverfahren<br />

Droht einer mi� ellosen Person die Anordnung einer umfassenden<br />

Betreuung, ist ihr auf Antrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen und<br />

für das Verfahren ein Rechtsanwalt beizuordnen.<br />

LG Münster, Beschluss vom 12.03.2009, 5 T 106/09<br />

Versäumte Klagefrist wegen fehlendem<br />

Namensschild am Brie� asten<br />

Die Möglichkeit, Post zugestellt zu bekommen, muss durch<br />

Anbringen eines Namensschildes sichergestellt werden. Wer<br />

36<br />

_ A L L E S WA S R EC H T I S T<br />

Gesetzestexte und ihre Umsetzung<br />

durch die Ämter<br />

Die Sozialgesetze sind o� genug sehr allgemein<br />

formuliert. Sie werden nicht selten geändert,<br />

insbesondere das Arbeitslosenrecht ist in steter<br />

Bewegung. Gedruckte Gesetzestexte sind da<br />

stets von gestern. Im Zweifel empfi ehlt es sich<br />

dann, auf die aktuell im Internet veröff entlichten<br />

Fassungen zurückzugreifen. Die Sozialgesetze<br />

auf aktuellstem Stand fi ndet man auf<br />

Foto: ©Maren Beßler / pixelio.de<br />

dies nicht beachtet und<br />

dadurch eine Frist versäumt,<br />

handelt insoweit<br />

schuldhaft. Eine sog.<br />

„Wiedereinsetzung in<br />

den vorherigen Stand“,<br />

also das In-Gang-Setzen<br />

einer neuen Frist,<br />

kommt dann nicht in<br />

Betracht.<br />

LSG Hessen, Urteil vom<br />

26.02.2009, L 6 SO 78/07<br />

Hartz-IV-Empfänger<br />

müssen Hundesteuer<br />

bezahlen<br />

Ein Hartz-IV-Empfänger, der Hundehalter ist, muss regelmäßig in<br />

voller Höhe die Hundesteuer entrichten. Die Hundesteuer sei<br />

eine sog. „Aufwandssteuer“, und sie ist daher vermeidbar, wenn<br />

sich der Betroff enen von seinem Tier trennt. Ohne dass ein verbindlicher<br />

Anspruch exis� ert, können die Kommunen die Steuer<br />

aber ganz oder zum Teil erlassen.<br />

OVG NRW, Urteil vom 08.06.2010, 14 A 3020/08<br />

Recht für Arbeitslose auf den Internetseiten der Bundesagentur<br />

für Arbeit und des Bundesarbeitsministeriums<br />

der Seite des Bundesarbeitsministeriums:<br />

http://gesetze.bmas.de/Gesetze/gesetze.htm<br />

Amtsinterne Weisungen<br />

Zur Ausführung der Gesetze haben die<br />

Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium<br />

ergänzende Weisungen,<br />

Anordnungen, Verordnungen usw.<br />

veröff entlich (nach einer Klage von Tacheles,<br />

siehe unten).<br />

Zum Arbeitslosengeld (Arbeitslosenversicherung)<br />

fi nden Interessierte die Durchführungsanweisungen<br />

der Bundesagentur<br />

für Arbeit unter:<br />

http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/<br />

Publikation/pdf/da-alg-aktuell.html<br />

Zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) fi ndet<br />

man die fachlichen Hinweise unter:<br />

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-<br />

Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html<br />

Selbsthilfeini� a� ven und Verbände geben<br />

natürlich fachliche Hinweise und Downloads<br />

für Fragen aus dem Arbeitslosenrecht<br />

heraus. Für fachlich fundierte Hinweise<br />

sind folgende Webseiten bekannt:<br />

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/<br />

http://www.erwerbslos.de/<br />

http://www.arbeitnehmerkammer.de<br />

Wer sich selbst äußern und die persönliche<br />

Erfahrungen und Meinungen lesen oder<br />

schreiben will, kann sich zudem in einer Vielzahl<br />

öff entlicher Foren ausbreiten.

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