10.11.2012 Aufrufe

Hartzen - sperre online

Hartzen - sperre online

Hartzen - sperre online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

38<br />

spruch auf Erstattung von Kosten für die Besuche von Prostituierten,<br />

auch wenn er keine andere Möglichkeit zum<br />

Geschlechtsverkehr hat. Nach Auffassung des Gerichts ist<br />

ein Leben in Würde auch ohne den begehrten Sexualkontakt<br />

möglich. Zudem förderten Kontakte mit Prostituierten<br />

weder die Alltagskompetenz noch die Einbindung in das<br />

Gemeinwesen.<br />

LSG Thüringen, Beschluss vom 22.12.2008, L 1 SO 619/08 ER<br />

Jobcenter muss Mietkosten bei Umzug in andere<br />

Stadt in voller Höhe übernehmen<br />

Wenn ein Hartz-IV-Empfänger in einer andere Stadt umzieht,<br />

auch wenn diese in einem anderen Bundesland liegt, muss das<br />

Jobcenter die Mietkosten in voller Höhe übernehmen, auch<br />

wenn diese deutlich höher ausfallen, als zuvor. Im vom Bundessozialgericht<br />

zu entscheidenden Fall, wollte die Behörde<br />

Foto: © Aira / pixelio.de<br />

die Mehrkosten zunächst nicht bezahlen, da der Umzug weder<br />

aus sozialen Gründen, noch zur Wiedereingliederung erforderlich<br />

gewesen sei. Dies bewertetem die Richter anders, da die<br />

Behördenentscheidung nicht mit dem Grundsatz der Freizügigkeit<br />

vereinbar ist.<br />

BSG, Urteil vom 01.06.2010, B 4 AS 60/09 R<br />

Anspruch auf Ersta�ung von<br />

Renovierungskosten bei Umzug<br />

Sofern ein Hartz-IV-Empfänger umzieht und hinsichtlich der<br />

„alten“ Wohnung vertraglich vereinbart ist, dass nach Auszug<br />

renoviert werden muss, hat der Betroffene einen Anspruch auf<br />

Übernahme dieser Kosten durch den Leistungsträger, wenn<br />

sich die Aufwendungen im üblichen Rahmen halten und die<br />

Vornahme der Arbeiten für den Auszugsfall vertraglich vereinbart<br />

war.<br />

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. September 2006, AZ: L 9 AS<br />

409/06 ER<br />

Anspruch auf Fernseher für Hartz-IV-Empfänger<br />

als Erstaussta�ung:<br />

Schon die höchstrichterliche Rechtsprechung hat 2009 entschieden,<br />

dass der Zugang zu Fernseh- und Radiogerät zum<br />

üblichen Hausstand gehören (BSG, Urteil vom 19.2.2009, B<br />

4 AS 48/08 R). Daraus folgt im Rahmen der Erstausstattung<br />

der Anspruch auf einen gebrauchten Fernseher. Nur so könne<br />

eine Ausgrenzung von Hartz-IV-Empfängern bzw. ein<br />

Verweis auf Ansparen bzw. Darlehensaufnahme mit dem

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!