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spruch auf Erstattung von Kosten für die Besuche von Prostituierten,<br />
auch wenn er keine andere Möglichkeit zum<br />
Geschlechtsverkehr hat. Nach Auffassung des Gerichts ist<br />
ein Leben in Würde auch ohne den begehrten Sexualkontakt<br />
möglich. Zudem förderten Kontakte mit Prostituierten<br />
weder die Alltagskompetenz noch die Einbindung in das<br />
Gemeinwesen.<br />
LSG Thüringen, Beschluss vom 22.12.2008, L 1 SO 619/08 ER<br />
Jobcenter muss Mietkosten bei Umzug in andere<br />
Stadt in voller Höhe übernehmen<br />
Wenn ein Hartz-IV-Empfänger in einer andere Stadt umzieht,<br />
auch wenn diese in einem anderen Bundesland liegt, muss das<br />
Jobcenter die Mietkosten in voller Höhe übernehmen, auch<br />
wenn diese deutlich höher ausfallen, als zuvor. Im vom Bundessozialgericht<br />
zu entscheidenden Fall, wollte die Behörde<br />
Foto: © Aira / pixelio.de<br />
die Mehrkosten zunächst nicht bezahlen, da der Umzug weder<br />
aus sozialen Gründen, noch zur Wiedereingliederung erforderlich<br />
gewesen sei. Dies bewertetem die Richter anders, da die<br />
Behördenentscheidung nicht mit dem Grundsatz der Freizügigkeit<br />
vereinbar ist.<br />
BSG, Urteil vom 01.06.2010, B 4 AS 60/09 R<br />
Anspruch auf Ersta�ung von<br />
Renovierungskosten bei Umzug<br />
Sofern ein Hartz-IV-Empfänger umzieht und hinsichtlich der<br />
„alten“ Wohnung vertraglich vereinbart ist, dass nach Auszug<br />
renoviert werden muss, hat der Betroffene einen Anspruch auf<br />
Übernahme dieser Kosten durch den Leistungsträger, wenn<br />
sich die Aufwendungen im üblichen Rahmen halten und die<br />
Vornahme der Arbeiten für den Auszugsfall vertraglich vereinbart<br />
war.<br />
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. September 2006, AZ: L 9 AS<br />
409/06 ER<br />
Anspruch auf Fernseher für Hartz-IV-Empfänger<br />
als Erstaussta�ung:<br />
Schon die höchstrichterliche Rechtsprechung hat 2009 entschieden,<br />
dass der Zugang zu Fernseh- und Radiogerät zum<br />
üblichen Hausstand gehören (BSG, Urteil vom 19.2.2009, B<br />
4 AS 48/08 R). Daraus folgt im Rahmen der Erstausstattung<br />
der Anspruch auf einen gebrauchten Fernseher. Nur so könne<br />
eine Ausgrenzung von Hartz-IV-Empfängern bzw. ein<br />
Verweis auf Ansparen bzw. Darlehensaufnahme mit dem