Die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland - Channel Research
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einer Reihe von Unklarheiten und Inkonsistenzen in der Durchführung und Steuerung der<br />
<strong>deutsche</strong>n HH. <strong>Die</strong>s betrifft neben den Definitionen auch<br />
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Eine ergebnisorientierte Zielsetzung für die <strong>deutsche</strong> HH insgesamt und<br />
ergebnisorientierte Zielsetzungen für die ressortspezifischen Aufgaben der HH: Zwar<br />
führt die Bundesregierung – wie dargestellt – in ihrem Bericht an die<br />
Bundesregierung und in ihren nationalen Referenzdokumenten generelle<br />
Zielsetzungen auf. <strong>Die</strong>se entsprechen auch den in verschiedenen<br />
Referenzdokumenten der internationalen HH dargestellten allgemeinen<br />
Zielsetzungen der HH. <strong>Die</strong> Bundesregierung hat diese aber bisher nicht ausreichend<br />
spezifiziert und operationalisiert, um eine strategische Planung, Steuerung und<br />
Erfolgskontrolle der <strong>deutsche</strong>n HH <strong>im</strong> Kontext der Zusammenarbeit mit von Krisen<br />
betroffenen Ländern zu erlauben;<br />
Den Geltungsbereich der humanitären Prinzipien sowie wichtiger internationaler und<br />
nationaler Referenzrahmen (Prinzipien der HH, GHD-Prinzipien, EU Konsens, Fragile<br />
State Principles und 12 Grundregeln der <strong>deutsche</strong>n HH): Während das AA den<br />
Geltungsbereich für die gesamte HH sieht, betont das BMZ, dass – mit Ausnahme<br />
der Fragile State Principles – die genannten Referenzdokumente nur auf die<br />
Nahrungsmittelnothilfe, nicht aber für die anderen ENÜH-Maßnahmen gelten. Mit<br />
diesem Verständnis steht das BMZ zum Teil explizit <strong>im</strong> Gegensatz zum eigenen<br />
Konzept 76 sowie zur Berichterstattung der Bundesregierung über die <strong>deutsche</strong> HH <strong>im</strong><br />
<strong>Ausland</strong> 77 und an das OECD DAC 78 ;<br />
Anerkennung von internationalen Rahmenvereinbarungen ohne spezifische<br />
Orientierung, wie diese in der <strong>deutsche</strong>n HH umgesetzt werden sollen: <strong>Die</strong> aktive<br />
Beteiligung an der Erarbeitung der GHD-Prinzipien und des EU-Konsenses hat bisher<br />
nicht dazu geführt, dass konkrete Maßnahmen für die Umsetzung dieser<br />
Vereinbarungen in der Praxis der <strong>deutsche</strong>n HH ergriffen wurden. <strong>Die</strong><br />
Bundesregierung hat auch sonst kein Instrument, um die Einhaltung der<br />
Selbstverpflichtungen <strong>im</strong> Rahmen des EU-Konsenses und von GHD zu verfolgen;<br />
Finanzierung von Nahrungsmittelhilfe sowie der Katastrophenvorsorge durch beide<br />
Ressorts, letztere mit drei sich überlappenden Referenzdokumenten, eines der<br />
Bundesregierung und jeweils eines der beiden beteiligten Ressorts, ohne dass die<br />
jeweiligen Spezifika und Abgrenzungen ausreichend klar werden;<br />
<strong>Die</strong> Berichterstattung über die <strong>deutsche</strong> HH: <strong>Die</strong> Berichterstattung beruht auf<br />
mehreren Datenbanken bei den Ressorts und führt zu einer Reihe von<br />
Inkonsistenzen, die einen st<strong>im</strong>migen Überblick über die von Deutschland finanzierte<br />
HH sehr schwierig machen. So werden zum Beispiel <strong>im</strong> Bericht der Bundesregierung<br />
76 Im BMZ-Konzept für Maßnahmen der ENÜH wird Bezug genommen auf die GHD-Prinzipien und auf<br />
die besondere Bedeutung der Weiterentwicklung der GHD-Prinzipien hingewiesen, ohne dass die<br />
Differenzierung <strong>im</strong> Geltungsbereich vorgenommen wird (BMZ 2005a, S. 5 und 12).<br />
77 AA (2010), S. 17f<br />
78 In den Direktiven und Richtlinien zur Berichterstattung <strong>im</strong> CRS++ Format heißt es ausdrücklich,<br />
dass” To be classified as humanitarian, aid should be consistent with the humanitarian principles of<br />
humanity, <strong>im</strong>partiality, neutrality and independence.” (OECD DAC Working Party on Statistics 2007a<br />
und 2011).”<br />
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