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Die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland - Channel Research

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3.3 Akteure und Arbeitsteilung<br />

3.3.1 Ministerien, Implementierungspartner und Parlament<br />

<strong>Die</strong> Zuständigkeit für die <strong>deutsche</strong> HH ist auf zwei Ressorts verteilt. Das AA hat innerhalb<br />

der Bundesregierung die Federführung für die HH inne. Innerhalb des Ressorts ist der<br />

Arbeitsstab für humanitäre <strong>Hilfe</strong> (VN05) zuständig. Innerhalb des BMZ ist das Referat 401 für<br />

die ENÜH verantwortlich.<br />

<strong>Die</strong> Ressorts führen Projekte der HH nicht selbst durch, sondern arbeiten für konkrete<br />

Maßnahmen 83 mit verschiedenen Implementierungspartnern (IPs) 84 zusammen, wobei beide<br />

Ressorts ein unterschiedliches Verständnis von der Zusammenarbeit mit ihren Partnern<br />

haben (siehe Kapitel 6). IPs der <strong>deutsche</strong>n HH sind:<br />

<br />

internationale Organisationen (IO), insbesondere das IKRK und verschiedene VN-<br />

Organisationen, vor allem UNHCR, UN OCHA, UNRWA und WEP, die<br />

zweckgebundene und/oder zweckungebundene Beiträge für HH erhalten (siehe<br />

Kapitel 3.4), oder<br />

<br />

nationale Organisationen (NO). Zu diesen gehören:<br />

o staatliche bilaterale Organisationen, insbesondere die Deutsche Gesellschaft für<br />

Technische Zusammenarbeit (GTZ) und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk<br />

(THW) sowie<br />

o NROs, einschließlich Deutsches Rotes Kreuz; Deutschland hat eine sehr<br />

85<br />

diversifizierte NRO-Landschaft in der HH.<br />

<strong>Die</strong> Federführung für die Zusammenarbeit mit dem WEP liegt be<strong>im</strong> BMZ, während das AA<br />

die Federführung für die anderen genannten VN-Organisationen und die Zusammenarbeit<br />

mit dem IKRK inne hat. Das schließt nicht aus, dass beide Ressorts gleichzeitig Programme<br />

des UNHCR, WEP und IKRK finanzieren.<br />

<strong>Die</strong> Bundesregierung erstattet dem Parlament einmal pro Legislaturperiode „Bericht über die<br />

<strong>deutsche</strong> humanitäre <strong>Hilfe</strong> <strong>im</strong> <strong>Ausland</strong>“ 86 . Fragen der HH werden <strong>im</strong> Ausschuss für<br />

Menschenrechte und humanitäre <strong>Hilfe</strong> und in einzelnen Fällen auch <strong>im</strong> Bundestag 87 beraten.<br />

Bewertung durch das Evaluierungsteam<br />

Auch die Frage der Federführung für die <strong>deutsche</strong> HH ist <strong>im</strong> Kontext der Evaluierung neu<br />

gestellt worden. Im Bericht der Bundesregierung ist das AA als federführendes Ressort<br />

83 <strong>Die</strong> nachfolgende Aufzählung konzentriert sich auf die beiden Haushaltstitel 687 12 (humanitäre<br />

Sofort-/Nothilfe) des AA und 687 20 (ENÜH) des BMZ. Zu weiteren Haushaltstiteln, aus denen auch<br />

<strong>deutsche</strong> HH gefördert wird, die aber nicht Gegenstand dieser Evaluierung waren, siehe Kapitel 3.4.1.<br />

84 Im Rahmen dieser Evaluierung wird dieser Begriff verwendet für alle Organisationen, die vom AA<br />

und/oder BMZ Finanzierungen für Maßnahmen der humanitären <strong>Hilfe</strong> erhalten (der Begriff umfasst<br />

alle Organisationen, für die bei den Ressorts die Begriffe Partner, Projektträger,<br />

Zuwendungsempfänger oder Auftragnehmer verwendet werden).<br />

85 Siehe Details in Band II, Anlage 4.5<br />

86 Der jüngste Bericht umfasst den Zeitraum 2006-2009 (Deutscher Bundestag (2010) bzw. AA<br />

(2010))<br />

87 Siehe Deutscher Bundestag (verschiedene Jahre)<br />

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