arbeitsrecht bei kündigung und entlassung - zanger bewegt
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eiderseitige Beziehung über den Kündigungstermin hinaus zu geänderten<br />
Bedingungen fortzusetzen.<br />
Eine Änderungskündigung formuliert man wie folgt:<br />
„Sehr geehrter Herr.../Sehr geehrte Frau...!<br />
Wir kündigen Ihr Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen <strong>und</strong><br />
kollektivvertraglichen Bestimmungen termin- <strong>und</strong> fristgerecht zum... Sind<br />
Sie bis zum .... damit einverstanden, dass ab ... Ihr neuer Dienstort ... ist, gilt<br />
die hiermit ausgesprochene Kündigung einvernehmlich als<br />
zurückgezogen. Sind Sie mit dieser Änderung Ihres Dienstvertrages bis zum<br />
... nicht einverstanden, endet Ihr Dienstverhältnis durch<br />
Dienstgeberkündigung.“<br />
1. Anfechtung<br />
Selbstverständlich kann eine Ar<strong>bei</strong>tnehmerkündigung wegen Nichtigkeit<br />
angefochten werden. Die Drohung mit Entlassung durch den Ar<strong>bei</strong>tgeber <strong>und</strong><br />
die anschließende Dienstnehmerkündigung ist hier als Beispiel zu nennen. Die<br />
Drohung, mit einer Entlassung, die sich nur auf nicht näher geprüfte<br />
Behauptungen stützt, führt den Ar<strong>bei</strong>tnehmer in eine Zwangssituation, zumal<br />
die ihm eingeräumte Überlegungsfrist in diesem Fall auch so kurz war, um sich<br />
über die Vorwürfe Klarheit zu verschaffen. Im vorliegenden Fall wurde dem<br />
Ar<strong>bei</strong>tnehmer eine eintägige Frist eingeräumt; innerhalb der er kündigen<br />
sollte.<br />
2. Frist/Termin<br />
Die Kündigungsfrist ist jener Mindestzeitraum, der zwischen dem Zugang der<br />
Kündigung <strong>und</strong> dem tatsächlichen Ende des Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisses verstreiche<br />
muss. Verfrühte Kündigungen schaden nicht.<br />
Der Kündigungstermin ist jener Zeitpunkt, zu dem das Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis dann<br />
tatsächlich endet. Die vom Ar<strong>bei</strong>tgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen<br />
sind nach der Dauer der Dienstzeit gestaffelt. Eine vertragliche Verlängerung<br />
ist zulässig. Bei Angestellten <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tern gelten unterschiedliche Fristen.<br />
Unbedingt zu beachten sind die Regelungen in den Kollektivverträgen.<br />
3. Zugang der Kündigung<br />
Die Kündigungserklärung selbst unterliegt in der Regel keinen besonderen<br />
Formvorschriften. Allerdings muss sie zugehen. Schriftlich oder mündlich, aber<br />
auch schlüssig durch die Übergabe der Ar<strong>bei</strong>tspapiere kann die Kündigung<br />
erklärt werden.<br />
4. Kündigung <strong>und</strong> Resturlaub