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Bankenstatistik, Richtlinien und ... - Hochschule Magdeburg-Stendal

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Gr<strong>und</strong>pfandrechtlich besicherte Kredite zur Finanzierung von gewerblichen Immobilien<br />

<strong>und</strong> Schiffen mit einer Laufzeit von Ïber 5 Jahren sind jedoch unter den Hypothekarkrediten<br />

insgesamt auszuweisen.<br />

Debetsalden auf Lohn-, Gehalts-, Renten- <strong>und</strong> Pensionskonten (Tabelle V2, Zeile 221)<br />

Hier sind die in den Nichtratenkrediten an wirtschaftlich unselbstÌndige <strong>und</strong> sonstige Privatpersonen<br />

enthaltenen Debetsalden auf Konten von Arbeitern, Angestellten, Beamten,<br />

Rentnern <strong>und</strong> PensionÌren zu erfassen, die hauptsÌchlich aus monatlich bargeldlos eingehenden<br />

LÎhnen, GehÌltern, Renten <strong>und</strong> VersorgungsbezÏgen gespeist werden. Hierzu gehÎren<br />

auch Konten von Hausfrauen, Studenten <strong>und</strong> sonstigen Privatpersonen mit in regelmÌÞigen<br />

ZeitabstÌnden wiederkehrenden bargeldlosen EingÌngen (ausgenommen<br />

MieteingÌnge u. Ì.).<br />

IV. VerÌnderungen der Forderungen durch Bewertungskorrekturen im<br />

Berichtszeitraum<br />

DEUTSCHE<br />

BUNDESBANK<br />

<strong>Bankenstatistik</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />

<strong>und</strong> K<strong>und</strong>ensystematik<br />

Januar 2007<br />

In den Vordrucken V1B, V2B, V3B, V4B, VAB <strong>und</strong> VBB sind alle Zu- oder AbgÌnge bei Forderungen<br />

auszuweisen, die aus Bewertungskorrekturen im Berichtszeitraum resultieren;<br />

AbgÌnge sind durch ein negatives Vorzeichen kenntlich zu machen.<br />

Als Bewertungskorrekturen sind nur VerÌnderungen von Einzelwertberichtigungen sowie<br />

im Berichtszeitraum vorgenommene Abschreibungen <strong>und</strong>/oder Zuschreibungen auf Not leidende<br />

Forderungen zu berÏcksichtigen. WertÌnderungen auf Gr<strong>und</strong> von WechselkursÌnderungen<br />

sind nicht einzubeziehen.<br />

Bewertungskorrekturen sind nur in dem Vierteljahr auszuweisen, in dem sie bei den gemeldeten<br />

Bestandsangaben tatsÌchlich vorgenommen worden sind. Falls im Berichtszeitraum<br />

keine Bewertungskorrekturen vorkamen, kann der Vordruck ,,VerÌnderung der Forderungen<br />

durch Bewertungskorrekturen im Berichtszeitraum`` entfallen; ,,Fehlanzeigen`` sind<br />

nicht erforderlich.<br />

Hinweis: Die EinfÏhrung der Vordrucke fÏr den Ausweis von Bewertungskorrekturen bedeutet<br />

nicht, dass kÏnftig ^ abweichend von der Ïblichen Bewertungspraxis des berichtenden<br />

Instituts ^ Bewertungen der BestÌnde regelmÌÞig vorzunehmen sind.<br />

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Kreditnehmerstatistik

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