Bankenstatistik, Richtlinien und ... - Hochschule Magdeburg-Stendal
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Gr<strong>und</strong>pfandrechtlich besicherte Kredite zur Finanzierung von gewerblichen Immobilien<br />
<strong>und</strong> Schiffen mit einer Laufzeit von Ïber 5 Jahren sind jedoch unter den Hypothekarkrediten<br />
insgesamt auszuweisen.<br />
Debetsalden auf Lohn-, Gehalts-, Renten- <strong>und</strong> Pensionskonten (Tabelle V2, Zeile 221)<br />
Hier sind die in den Nichtratenkrediten an wirtschaftlich unselbstÌndige <strong>und</strong> sonstige Privatpersonen<br />
enthaltenen Debetsalden auf Konten von Arbeitern, Angestellten, Beamten,<br />
Rentnern <strong>und</strong> PensionÌren zu erfassen, die hauptsÌchlich aus monatlich bargeldlos eingehenden<br />
LÎhnen, GehÌltern, Renten <strong>und</strong> VersorgungsbezÏgen gespeist werden. Hierzu gehÎren<br />
auch Konten von Hausfrauen, Studenten <strong>und</strong> sonstigen Privatpersonen mit in regelmÌÞigen<br />
ZeitabstÌnden wiederkehrenden bargeldlosen EingÌngen (ausgenommen<br />
MieteingÌnge u. Ì.).<br />
IV. VerÌnderungen der Forderungen durch Bewertungskorrekturen im<br />
Berichtszeitraum<br />
DEUTSCHE<br />
BUNDESBANK<br />
<strong>Bankenstatistik</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />
<strong>und</strong> K<strong>und</strong>ensystematik<br />
Januar 2007<br />
In den Vordrucken V1B, V2B, V3B, V4B, VAB <strong>und</strong> VBB sind alle Zu- oder AbgÌnge bei Forderungen<br />
auszuweisen, die aus Bewertungskorrekturen im Berichtszeitraum resultieren;<br />
AbgÌnge sind durch ein negatives Vorzeichen kenntlich zu machen.<br />
Als Bewertungskorrekturen sind nur VerÌnderungen von Einzelwertberichtigungen sowie<br />
im Berichtszeitraum vorgenommene Abschreibungen <strong>und</strong>/oder Zuschreibungen auf Not leidende<br />
Forderungen zu berÏcksichtigen. WertÌnderungen auf Gr<strong>und</strong> von WechselkursÌnderungen<br />
sind nicht einzubeziehen.<br />
Bewertungskorrekturen sind nur in dem Vierteljahr auszuweisen, in dem sie bei den gemeldeten<br />
Bestandsangaben tatsÌchlich vorgenommen worden sind. Falls im Berichtszeitraum<br />
keine Bewertungskorrekturen vorkamen, kann der Vordruck ,,VerÌnderung der Forderungen<br />
durch Bewertungskorrekturen im Berichtszeitraum`` entfallen; ,,Fehlanzeigen`` sind<br />
nicht erforderlich.<br />
Hinweis: Die EinfÏhrung der Vordrucke fÏr den Ausweis von Bewertungskorrekturen bedeutet<br />
nicht, dass kÏnftig ^ abweichend von der Ïblichen Bewertungspraxis des berichtenden<br />
Instituts ^ Bewertungen der BestÌnde regelmÌÞig vorzunehmen sind.<br />
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