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Bankenstatistik, Richtlinien und ... - Hochschule Magdeburg-Stendal

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(Datenverarbeitung <strong>und</strong> Datenbanken, Forschung <strong>und</strong> Entwicklung, Erbringung von Dienstleistungen<br />

Ïberwiegend fÏr Unternehmen) ausgewiesen.<br />

Hierzu gehÎren ferner Kreditinstitute, soweit sie nicht als MFIs gelten, private <strong>und</strong> Îffentliche<br />

Versicherungsunternehmen (einschlieÞlich Pensionskassen <strong>und</strong> Zusatzversorgungseinrichtungen<br />

fÏr den Îffentlichen Dienst), jedoch ohne SozialversicherungstrÌger, Wohnungs- <strong>und</strong><br />

Siedlungsgesellschaften, Unternehmensorganisationen, zum Beispiel Arbeitgeber- <strong>und</strong> andere<br />

WirtschaftsverbÌnde, lndustrie- <strong>und</strong> Handelskammern, lndustrie-Stiftungen (u. a. Volkswagen-Stiftung,<br />

Krupp-Stiftung, Fritz Thyssen Stiftung, Carl-Zeiss-Stiftung). Auch Einzelfirmen 1)<br />

sind hier zu erfassen, ferner andere Gewerbetreibende, freiberuflich TÌtige, Landwirte.<br />

Zu den inlÌndischen Unternehmen gehÎren auch inlÌndische Niederlassungen auslÌndischer<br />

Unternehmen sowie inlÌndische ReprÌsentanzen auslÌndischer Banken.<br />

ErlÌuterungen zur Aufgliederung der Kredite an Unternehmen <strong>und</strong> wirtschaftlich selbstÌndige<br />

Privatpersonen (einschlieÞlich Einzelkaufleute) nach Wirtschaftszweigen in den Tabellen<br />

V1 <strong>und</strong> V3, Zeilen 110 bis 180 sowie nach Branchen des Verarbeitenden Gewerbes<br />

<strong>und</strong> Arten von Dienstleistungen in den Tabellen V2 <strong>und</strong> V4, Zeilen 131 bis 139, 171, <strong>und</strong><br />

in den Tabellen VA <strong>und</strong> VB, Zeilen 181 bis 188, siehe Anlage Seite 150 ff.<br />

Kredite an SelbstÌndige <strong>und</strong> Einzelkaufleute (Tabellen V2 <strong>und</strong> V4, Zeile 105)<br />

Hier sind die in den Tabellen V1 <strong>und</strong> V3, Zeilen 110 bis 180 enthaltenen Kredite an wirtschaftlich<br />

selbstÌndige Privatpersonen <strong>und</strong> Einzelkaufleute zusÌtzlich auszuweisen.<br />

Handwerk (Tabellen V2 <strong>und</strong> V4, Zeile 108)<br />

DEUTSCHE<br />

BUNDESBANK<br />

<strong>Bankenstatistik</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />

<strong>und</strong> K<strong>und</strong>ensystematik<br />

Januar 2007<br />

Hier sind die in den Tabellen V1 <strong>und</strong> V3, Zeilen 110 bis 180 enthaltenen Kredite an Handwerksbetriebe<br />

zusÌtzlich auszuweisen.<br />

Zum Handwerk zÌhlen alle Unternehmen <strong>und</strong> wirtschaftlich selbstÌndigen Privatpersonen,<br />

deren Betrieb in der Handwerksrolle 2) oder in ein von der zustÌndigen Handwerkskammer<br />

gefÏhrtes ,,Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks`` 3) eingetragen<br />

ist, <strong>und</strong> zwar unabhÌngig von ihrer Branche. Es kommen also sowohl Handwerksbetriebe<br />

aus dem Bereich des Verarbeitenden Gewerbes <strong>und</strong> des Baugewerbes als auch aus<br />

dem Dienstleistungsbereich in Betracht. Ferner sind hier solche in der Handwerksrolle oder<br />

1 Unter ,,Einzelfirma`` ist die im Handelsregister eingetragene Firma eines Einzelkaufmanns zu verstehen.<br />

2 Handwerksordnung, Anlage A (BGBl 2003, Teil I Nr. 66 vom 29.12.2003).<br />

3 Handwerksordnung, Anlage B, Abschnitt 1 (BGBl 2003, Teil I Nr. 66 vom 29.12.2003).<br />

145<br />

Kreditnehmerstatistik

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