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Bankenstatistik, Richtlinien und ... - Hochschule Magdeburg-Stendal

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Kreditnehmerstatistik<br />

DEUTSCHE<br />

BUNDESBANK<br />

EUROSYSTEM<br />

<strong>Bankenstatistik</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />

<strong>und</strong> K<strong>und</strong>ensystematik<br />

Januar 2007<br />

<strong>Richtlinien</strong> zur ,,Kreditnehmerstatistik``<br />

(Vordruck 10205)<br />

I. Gegenstand der Erhebung<br />

Gegenstand der Erhebung ist eine Aufgliederung der am Vierteljahresende ausstehenden<br />

Kredite an inlÌndische Unternehmen <strong>und</strong> Privatpersonen (einschlieÞlich Organisationen<br />

ohne Erwerbszweck) nach Kreditnehmergruppen. Die Summe der hier aufgegliederten<br />

Kredite (Tabellen V1 <strong>und</strong> V3, Zeile 400) muss mit der Summe der Kredite an<br />

inlÌndische Unternehmen <strong>und</strong> Privatpersonen in Anlage B1 zur monatlichen Bilanzstatistik<br />

(Zeile 100) Ïbereinstimmen. Das Gleiche gilt fÏr die drei Untersektoren ,,Unternehmen<br />

<strong>und</strong> wirtschaftlich selbstÌndige Privatpersonen``, ,,Wirtschaftlich unselbstÌndige<br />

<strong>und</strong> sonstige Privatpersonen``, ,,Organisationen ohne Erwerbszweck``. DarÏber<br />

hinaus sind die Wohnungsbaukredite von Privatpersonen mit der Anlage B4 zur monatlichen<br />

Bilanzstatistik abzustimmen. Die <strong>Richtlinien</strong> fÏr die Meldungen der Kreditinstitute<br />

zur monatlichen Bilanzstatistik gelten sinngemÌÞ.<br />

II. Kreditnehmer<br />

Unternehmen <strong>und</strong> wirtschaftlich selbstÌndige Privatpersonen (einschlieÞlich Einzelkaufleute)<br />

1) (Tabellen V1 <strong>und</strong> V3, Zeile 100)<br />

Hierzu gehÎren private <strong>und</strong> Îffentliche Unternehmen, darunter Deutsche Bahn AG, Deutsche<br />

Telekom AG, Deutsche Post AG (aber nicht Deutsche Postbank AG), B<strong>und</strong>esanstalt<br />

fÏr Landwirtschaft <strong>und</strong> ErnÌhrung, B<strong>und</strong>esanstalt fÏr vereinigungsbedingte Sonderaufgaben<br />

(BVS) <strong>und</strong> rechtlich unselbstÌndige Betriebe von GebietskÎrperschaften, zum Beispiel<br />

Eigenbetriebe der Gemeinden. Anstalten <strong>und</strong> Einrichtungen von GebietskÎrperschaften,<br />

von SozialversicherungstrÌgern oder von Organisationen ohne Erwerbszweck, die im eigenen<br />

Namen wirtschaften <strong>und</strong> Kredite aufnehmen, sind ebenfalls wie Unternehmen zu behandeln<br />

<strong>und</strong> den Branchen zuzuordnen, in denen sie tÌtig sind.<br />

Privatpersonen, deren Einkommen Ïberwiegend aus VermÎgen stammt, werden als Verwalter<br />

ihres eigenen VermÎgens unter ,,VermÎgensverwaltung fÏr Unternehmen <strong>und</strong> Privatpersonen``<br />

in den Zeilen 180 (Dienstleistungen einschlieÞlich freier Berufe) <strong>und</strong> 185<br />

1 Siehe hierzu auch die in der ,,K<strong>und</strong>ensystematik-Firmenverzeichnisse`` (Statistische SonderverÎffentlichung 2)<br />

verÎffentlichten namentlichen Verzeichnisse von Unternehmen in der Gliederung nach Branchen/Wirtschaftszweigen.<br />

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