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Bankenstatistik, Richtlinien und ... - Hochschule Magdeburg-Stendal

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ZusÌtzlich sind Wechselkredite in den Tabellen V1/V2, Spalte 04, sektoral nach dem Bezogenen<br />

der Wechsel zu untergliedern (vgl. Anlage B1, Spalte 06).<br />

Treuhandkredite (Tabellen V3/V4, VB, Spalte 06)<br />

Treuhandkredite sind nicht mehr zu erfassen.<br />

Hypothekarkredite insgesamt (Tabellen V3/V4, VB, Spalte 07)<br />

Hier sind langfristige Finanzierungen von Immobilien <strong>und</strong> Schiffen auszuweisen, fÏr die<br />

dem berichtenden lnstitut Hypotheken, Gr<strong>und</strong>- oder Rentenschulden bestellt, verpfÌndet<br />

oder abgetreten sind <strong>und</strong> die auf den Wert des beliehenen Gr<strong>und</strong>stÏcks beziehungsweise<br />

des beliehenen Schiffes abgestellt sind, das heiÞt auf dessen dauernde Eigenschaften <strong>und</strong><br />

den Ertrag, den das Gr<strong>und</strong>stÏck beziehungsweise das Schiff bei ordnungsmÌÞiger Wirtschaft<br />

jedem Besitzer nachhaltig gewÌhren kann (Hypothekarkredite/Realkredite). Auch die<br />

zusÌtzlich durch Kommunaldeckung gesicherten Realkredite (so genannte Ib-Hypotheken)<br />

sind hier einzubeziehen. FÏr die Zuordnung zu den Hypothekarkrediten/Realkrediten spielt<br />

es keine Rolle, ob die Kredite die gesetzlichen oder satzungsmÌÞigen Beleihungsgrenzen<br />

Ïberschreiten <strong>und</strong> ob sie zur Deckung ausgegebener Schuldverschreibungen dienen oder<br />

nicht.<br />

Zusammen mit den Hypothekarkrediten sind auch Tilgungsstreckungsdarlehen fÏr Hypothekarkredite<br />

auszuweisen, auch wenn sie fÏr sich genommen nur bis 5 Jahre laufen.<br />

Forderungen eines Treugebers an den Endkreditnehmer aus dem RealkreditgeschÌft sind<br />

ebenfalls hier zu zeigen.<br />

Hypothekarkredite auf Wohngr<strong>und</strong>stÏcke (Tabellen V3/V4, VB, Spalte 08)<br />

Hier sind die in Spalte 07 enthaltenen Hypothekarkredite fÏr den Wohnungsbau (Beschaffung<br />

von Wohnraum einschlieÞlich Wohnungsbau <strong>und</strong> -modernisierung) auszuweisen.<br />

Kredite fÏr den Wohnungsbau (Tabellen V2 <strong>und</strong> V4, Zeilen 106 <strong>und</strong> 107; Tabellen V1<br />

<strong>und</strong> V3, Zeile 230; Tabellen V2 <strong>und</strong> V4, Zeile 309)<br />

Hier sind die in den Krediten an<br />

DEUTSCHE<br />

BUNDESBANK<br />

<strong>Bankenstatistik</strong> <strong>Richtlinien</strong><br />

<strong>und</strong> K<strong>und</strong>ensystematik<br />

Januar 2007<br />

Unternehmen <strong>und</strong> wirtschaftlich selbstÌndige Privatpersonen<br />

(einschlieÞlich Einzelkaufleute) (Tabellen V1 <strong>und</strong> V3, Zeile 100)<br />

147<br />

Kreditnehmerstatistik

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