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AMTS- UND NACHRICHTENBLATT - VG Riechheimer Berg

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<strong>AMTS</strong>- <strong>UND</strong> <strong>NACHRICHTENBLATT</strong><br />

der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Jahrgang 14 Samstag, den 27. August 2011 Nummer 8<br />

Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 14.09.2011 Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 24.09.2011<br />

Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erfolgen amtliche und nichtamtliche<br />

Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ und der Mitgliedsgemeinden<br />

Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />

Rockhausen, Witzleben<br />

Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de<br />

Öffnungszeiten der Verwaltung<br />

Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in<br />

Kirchheim<br />

Mo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mi. geschlossen<br />

Do. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon : 036200 / 624 - 0<br />

Fax: 036200 / 624-44<br />

Telefon Kasse 036200 / 62422 und 62423<br />

Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />

Polizeiobermeister Herr Klotz in der <strong>VG</strong> in Kirchheim<br />

Di. 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Do. 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Telefon-Nr. und Fax-Nr. : 036200 / 64205<br />

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt<br />

in Stadtilm<br />

Montag geschlossen<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: 03629 / 668833<br />

Das Standesamt und die Meldebehörde der Stadtverwaltung<br />

Stadtilm bleiben auf Grund einer zentralen Schulung<br />

in Thüringen am Freitag, dem 16. September 2011 geschlossen.<br />

REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />

IM GEBIET DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

Information - Kindereinrichtungen<br />

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:<br />

www.vg-riechheimer-berg.de<br />

Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Körner in<br />

der Verwaltung / Kirchheim<br />

dienstags von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr<br />

Zusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgt<br />

erreichen:<br />

Kita Elleben „Im Wiesengrund“<br />

07.09.2011 16:00 - 17:00 Uhr<br />

Kita Osthausen „Osthäuser Rasselbande“<br />

14.09.2011 16:00 - 17:00 Uhr<br />

Kita Wüllersleben „Pfiffikus“<br />

21.09.2011 16:00 - 17:00 Uhr<br />

Kita Elxleben „Die kleinen Strolche“<br />

22.09.2011 16:00 - 17:00 Uhr<br />

Kita Dornheim „Die lustigen Frösche“<br />

28.09.2011 16:00 - 17:00 Uhr<br />

Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart<br />

werden. Tel. 036200/62441<br />

Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Elstner in<br />

der Kita „Zwergenland“<br />

in Kirchheim: jeden zweiten Dienstag<br />

von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2- Nr. 8/2011<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN <strong>UND</strong> VERORDNUNGEN<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

für das Haushaltsjahr 2011<br />

(vom 08.08.2011)<br />

Auf Grund § 37 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) und § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2010 (GVBl. Nr. 113), beschließt die Gemeinschaftsversammlung<br />

folgende Nachtragshaushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden<br />

und damit der Gesamtbetrag des<br />

Haushaltsplanes einschl. der Nachträge<br />

erhöht um vermindert um gegenüber bisher auf nunmehr<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

verändert<br />

a) im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen 25.100,00 0,00 2.334.300,00 2.359.400,00<br />

die Ausgaben<br />

b) im Vermögenshaushalt<br />

25.100,00 0,00 2.334.300,00 2.359.400,00<br />

die Einnahmen 24.300,00 0,00 6.600,00 30.900,00<br />

die Ausgaben 24.300,00 0,00 6.600,00 30.900,00<br />

§ 2<br />

(1) Die Umlage zur Finanzierung der Fachpersonal- und Betriebskosten der Kindertagesstätten wird von 703.100,00 EUR um<br />

4.300,00 EUR vermindert und damit auf 698.800,00 EUR neu festgesetzt. Diese Umlage wird auf die an der Zweckvereinbarung beteiligten<br />

Gemeinden nach der Anzahl der betreuten Kinder (nach Monaten) der beteiligten Gemeinden umgelegt.<br />

§ 3<br />

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung/der 1. Nachtragshaushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 02.08.2011<br />

beschieden.<br />

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 29.08.2011 bis 12.09.2011 während der Sprechzeit der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“,<br />

im Zimmer 1 der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme aus. Der 1. Nachtrags-<br />

haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2011 nach § 80<br />

Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.<br />

Hinweis<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht<br />

schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“ geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Kirchheim, den 08.08.2011<br />

gez. Diana Machalett - Siegel -<br />

Gemeinschaftsvorsitzende<br />

Anlage zur 1. Nachtragshaushaltssatzung:<br />

Gesamtberechnung der Gemeinschaftsumlage<br />

gemäß § 2 Nachtragshaushaltssatzung<br />

REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />

IM GEBIET DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

A. Verwaltungsumlage<br />

A.I. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />

1 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2.359.400,00 EUR<br />

2. Davon sind durch sonstige Einnahmen gedeckt (-) 1.674.600,00 EUR<br />

3. Nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlage-Soll ohne Kindertagesstätte) 684.800,00 EUR<br />

A.II. Berechnung der Verwaltungsumlage je Einwohner<br />

1. Einwohner der <strong>VG</strong>em. insgesamt am 31.12.2009 5.803<br />

2. Verwaltungsumlage je Einwohner (Summe A.I.3. 684.800,00 : A.II.1. 5.803 ) = 118,00 EUR<br />

A.III. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs der Kindertagesstätten<br />

1. Gesamtausgaben des Epl. 46 1.501.400,00 EUR<br />

2. Durch sonstige Einnahmen sind gedeckt (-) 802.600,00 EUR


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3- Nr. 8/2011<br />

3. Nicht gedeckter Bedarf des Epl. 46 (Umlage-Soll) 698.800,00 EUR<br />

A.IV. Berechnung der Umlage je angemeldete Kinder<br />

1. Anzahl der belegten Monate 2011 2.568<br />

2. Umlage je belegtem Monat (Summe A.III. 3. 698.800,00 : A.IV.1. 2.568 ) = 272,12 EUR<br />

A.V. Gesamter nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlage-Soll)<br />

A. I. 3. + A. III. 3. = 1.383.600,00 EUR<br />

B. Investitionsumlage<br />

B.I. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />

1. Ausgaben des Vermögenshaushaltes (ohne Kindertagesstätten) 30.900,00 EUR<br />

2. Davon sind durch sonstige Einnahmen gedeckt (-) 30.900,00 EUR<br />

3. Nicht gedeckter Bedarf des Vermögenshaushaltes (Umlage-Soll ohne Kindertagesstätte) 0,00 EUR<br />

B.II. Berechnung der Umlage je Einwohner<br />

1. Einwohner der <strong>VG</strong>em. insgesamt am: 31.12.2009 5.803<br />

2. Vermögensumlage je Einwohner (Summe B.I.3. 0,00 EUR : B.II.1. 5.803 ) = 0,00 EUR<br />

B.III. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs der Kindertagesstätten<br />

1. Gesamtausgaben des Epl. 46 0,00 EUR<br />

2. Durch sonstige Einnahmen sind gedeckt (-) 0,00 EUR<br />

3. Nicht gedeckter Bedarf des Epl. 46 (Umlage-Soll) 0,00 EUR<br />

B.IV. Berechnung der Umlage je Einwohner<br />

1. Einwohner der <strong>VG</strong>em. insgesamt am: 31.12.2009 5.803<br />

2. Vermögensumlage je Einwohner (Summe B.III. 3. 0,00 EUR : B.IV.1. 5.803 ) = 0,00 EUR<br />

B.V. Gesamter nicht gedeckter Bedarf des Vermögenshaushaltes (Umlage-Soll)<br />

B. I. 3. + B. III. 3. = 0,00 EUR<br />

C. Gesamtumlage<br />

A. V. + B. V. = 1.383.600,00 EUR<br />

GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ratssitzung des Gemeinderates Bösleben-<br />

Wüllersleben vom 28.07.2011<br />

Beschluss Nr.: 67 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Niederschrift 10.03.2011 - öffentlicher Teil<br />

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom 10.03.2011 - öffentlicher Teil - in der als Anlage<br />

beigefügten Form.<br />

Beschluss Nr.: 68 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Entlastung Jahresrechnung 2007<br />

Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Haushaltsjahr 2007<br />

Die Jahresrechnung 2007 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ilm- Kreis geprüft. Die Niederschrift über die örtliche<br />

Rechnungsprüfung der Jahresrechnung vom 04.05.2011 liegt dem Gemeinderat vor.<br />

Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes fasst der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben in seiner öffentlichen<br />

Sitzung am 28.07.2011 zur Feststellung der Jahresrechnung 2007 folgenden Beschluss:<br />

a) Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2007 Einnahmen / Ausgaben<br />

Bezeichnung Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt<br />

1 Soll - Einnahmen 739.127,63 EUR 332.212,50 EUR 1.071.340,13 EUR<br />

davon Globalbereinigung 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

2 + neue Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

3 ./. Abgang Alter Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

4 ./. Abgang Alter Kasseneinnahmereste 164,47 EUR 0,00 EUR 164,47 EUR<br />

5 Summe bereinigter<br />

Soll - Einnahmen 738.963,16 EUR 332.212,50 EUR 1.071.175,66 EUR<br />

6 Soll - Ausgaben 738.963,16 EUR 332.212,50 EUR 1.071.175,66 EUR<br />

7 + neue Haushaltsausgabereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

8 ./. Abgang Alter Haushaltsausgabereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

9 ./. Abgang Alter Kassenausgabereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

10 Summe bereinigter<br />

Soll - Ausgaben 738.963,16 EUR 332.212,50 EUR 1.071.175,66 EUR<br />

11 Ausgleich 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

nachrichtlich:<br />

Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt: 312.108,79 EUR<br />

Höhe der Mindestzuführung gem. § 22 (1) Satz 2 ThürGemHV: 70.433,18 EUR


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 4- Nr. 8/2011<br />

b) Entlastung<br />

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben, ohne<br />

Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung<br />

für das Haushaltsjahr 2007 mit folgenden Festlegungen zu erteilen:<br />

Festlegung 1 (zu Punkt 6.4.)<br />

Die noch offenen Beträge in der Verwahrung sind durch die Verwaltung abschließend zu klären und die notwendigen Buchungsschritte<br />

zur Bereinigung durchzuführen.<br />

Festlegung 2 (zu Punkt 6.4.)<br />

Bei künftigen Jahresabschlüssen ist Nr. 5 der VV zu § 79 ThürGemHV umzusetzen.<br />

Festlegung 3 (zu Punkt 14.1)<br />

a) Bei zukünftigen Grundstücksverkäufen sind die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in die internen Regelungen der Gemeinde<br />

einzuhalten.<br />

b) Zukünftig sind für „Verkäufe unter Wert“ rechtsaufsichtliche Genehmigungen vor der Beschlussfassung des Gemeinderates einzuholen.<br />

c) Die fehlenden Genehmigungen, zu den veräußerten Grundstücken, des Gemeinderates und der Rechtsaufsichtsbehörde sind<br />

nachträglich einzuholen.<br />

zu Buchstabe b) und c)<br />

Die nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat wurde, in der Sitzung am heutigen Tag nachgeholt.<br />

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht (Rechtsaufsichtsbehörde - E-Mail vom 27.05.2011) besteht seit der Änderung der<br />

Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 19.11.2008 für die Veräußerung von gemeindlichen Vermögen keine Genehmigungspflicht<br />

mehr. Da der Verkauf des Grundstückes im Jahre 2009 erfolgte, kann nachträglich keine Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

erfolgen. Auch die Unterwertveräußerung wird durch § 67 ThürKO nicht mehr unter den Genehmigungsvorbehalt gestellt.<br />

Es besteht jedoch eine Pflicht jede Unterwertveräußerung gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ThürKO,<br />

gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde zu begründen, hieraus ergibt sich aber kein Genehmigungsvorbehalt.<br />

Dementsprechend kann die Festlegung 3 b) nicht und c) nur zum Teil erfüllt werden.<br />

Festlegung 4 (zu Punkt 14.2 Anlegung Wertesachbuch)<br />

Der Rechtsauffassung des Rechnungsprüfungsamtes des Ilm-Kreises zum Nachweis von Kautionen kann aus nachstehenden<br />

Gründen nicht gefolgt werden:<br />

§ 59 ThürGemHV spricht eindeutig von Wertgegenständen, welche in einem Verwahrgelass ein- bzw. ausgeliefert werden müssen,<br />

also direkt greifbar sind. Bei den bei uns verwahrten Kautionen, handelt es sich aber lediglich um Geldwerte, welche richtigerweise<br />

über ein Verwahrkonto bzw. über ein Festgeldkonto bei einer Bank zinsbringend geführt werden. Es ist hierbei nicht klar was direkt<br />

ein- bzw. ausgeliefert werden soll. Der Fall sehe anders aus, wenn wir Kautionen als Sparbücher führen würden, da dann das Sparbuch,<br />

an sich, den Wertgegenstand darstellen würde. Hierbei ist auch auf die Erläuterungen zu § 59 ThürGemHV zu verweisen,<br />

welche immer von Sachen ausgehen, welche man greifen kann.<br />

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B lässt in § 17 eindeutig die Hinterlegung von Sicherheitseinbehalten<br />

auf einem Festgeldkonto zu. Kaution sowie Sicherheitseinbehalte sind von ihrem Wesen beides Sicherheitsleistungen, welche<br />

dazu dienen Mängelansprüche sicherzustellen.<br />

Beschluss Nr.: 69 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Entlastung Jahresrechnung 2008<br />

Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Haushaltsjahr 2008<br />

Die Jahresrechnung 2008 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ilm- Kreis geprüft. Die Niederschrift über die örtliche<br />

Rechnungsprüfung der Jahresrechnung vom 04.05.2011 liegt dem Gemeinderat vor.<br />

Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes fasst der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben in seiner öffentlichen<br />

Sitzung am 28.07.2011 zur Feststellung der Jahresrechnung 2008 folgenden Beschluss:<br />

a) Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2008 Einnahmen / Ausgaben<br />

Bezeichnung Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt<br />

1 Soll - Einnahmen 600.773,13 EUR 204.775,37 EUR 805.548,50 EUR<br />

davon Globalbereinigung 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

2 + neue Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR 10.000,00 EUR 10.000,00 EUR<br />

3 ./. Abgang Alter Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

4 ./. Abgang Alter Kasseneinnahmereste 2.365,92 EUR 0,00 EUR 2.365,92 EUR<br />

5 Summe bereinigter<br />

Soll - Einnahmen 598.407,21 EUR 214.775,37 EUR 813.182,58 EUR<br />

6 Soll - Ausgaben 598.407,21 EUR 197.767,70 EUR 796.174,91 EUR<br />

7 + neue Haushaltsausgabereste 0,00 EUR 17.007,67 EUR 17.007,67 EUR<br />

8 ./. Abgang Alter Haushaltsausgabereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

9 ./. Abgang Alter Kassenausgabereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

10 Summe bereinigter<br />

Soll - Ausgaben 598.407,21 EUR 214.775,37 EUR 813.182,58 EUR<br />

11 Ausgleich 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

nachrichtlich:<br />

Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt: 161.385,37 EUR<br />

Höhe der Mindestzuführung gem. § 22 (1) Satz 2 ThürGemHV: 72.481,50 EUR<br />

b) Entlastung<br />

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben, ohne<br />

Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung<br />

für das Haushaltsjahr 2008 mit folgenden Festlegungen zu erteilen:<br />

Festlegung 1 (zu Punkt 6.4.)<br />

Die noch offenen Beträge in der Verwahrung sind durch die Verwaltung abschließend zu klären und die notwendigen Buchungsschritte<br />

zur Bereinigung durchzuführen.<br />

Festlegung 2 (zu Punkt 6.4.)<br />

Bei künftigen Jahresabschlüssen ist Nr. 5 der VV zu § 79 ThürGemHV umzusetzen.<br />

Festlegung 3 (zu Punkt 14.1)<br />

a) Bei zukünftigen Grundstücksverkäufen sind die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in die internen Regelungen der Gemeinde<br />

einzuhalten.<br />

b) Zukünftig sind für „Verkäufe unter Wert“ rechtsaufsichtliche Genehmigungen vor der Beschlussfassung des Gemeinderates einzuholen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 5- Nr. 8/2011<br />

c) Die fehlenden Genehmigungen, zu den veräußerten Grundstücken, des Gemeinderates und der Rechtsaufsichtsbehörde sind<br />

nachträglich einzuholen.<br />

zu Buchstabe b) und c)<br />

Die nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat wurde, in der Sitzung am heutigen Tag nachgeholt.<br />

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht (Rechtsaufsichtsbehörde - E-Mail vom 27.05.2011) besteht seit der Änderung der<br />

Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 19.11.2008 für die Veräußerung von gemeindlichen Vermögen keine Genehmigungspflicht<br />

mehr. Da der Verkauf des Grundstückes im Jahre 2009 erfolgte, kann nachträglich keine Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

erfolgen. Auch die Unterwertveräußerung wird durch § 67 ThürKO nicht mehr unter den Genehmigungsvorbehalt gestellt.<br />

Es besteht jedoch eine Pflicht jede Unterwertveräußerung gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ThürKO,<br />

gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde zu begründen, hieraus ergibt sich aber kein Genehmigungsvorbehalt.<br />

Dementsprechend kann die Festlegung 3 b) nicht und c) nur zum Teil erfüllt werden.<br />

Festlegung 4 (zu Punkt 14.2 Anlegung Wertesachbuch)<br />

Der Rechtsauffassung des Rechnungsprüfungsamtes des Ilm-Kreises zum Nachweis von Kautionen kann aus nachstehenden<br />

Gründen nicht gefolgt werden:<br />

§ 59 ThürGemHV spricht eindeutig von Wertgegenständen, welche in einem Verwahrgelass ein- bzw. ausgeliefert werden müssen,<br />

also direkt greifbar sind. Bei den bei uns verwahrten Kautionen, handelt es sich aber lediglich um Geldwerte, welche richtigerweise<br />

über ein Verwahrkonto bzw. über ein Festgeldkonto bei einer Bank zinsbringend geführt werden. Es ist hierbei nicht klar was direkt<br />

ein- bzw. ausgeliefert werden soll. Der Fall sehe anders aus, wenn wir Kautionen als Sparbücher führen würden, da dann das Sparbuch,<br />

an sich, den Wertgegenstand darstellen würde. Hierbei ist auch auf die Erläuterungen zu § 59 ThürGemHV zu verweisen,<br />

welche immer von Sachen ausgehen, welche man greifen kann.<br />

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B lässt in § 17 eindeutig die Hinterlegung von Sicherheitseinbehalten<br />

auf einem Festgeldkonto zu. Kaution sowie Sicherheitseinbehalte sind von ihrem Wesen beide Sicherheitsleistungen, welche<br />

dazu dienen Mängelansprüche sicherzustellen.<br />

Beschluss Nr.: 70 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Entlastung Jahresrechnung 2009<br />

Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Haushaltsjahr 2009<br />

Die Jahresrechnung 2009 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ilm-Kreis geprüft. Die Niederschrift über die örtliche<br />

Rechnungsprüfung der Jahresrechnung vom 04.05.2011 liegt dem Gemeinderat vor.<br />

Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes fasst der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben in seiner öffentlichen<br />

Sitzung am 28.07.2011 zur Feststellung der Jahresrechnung 2009 folgenden Beschluss:<br />

a) Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2009 Einnahmen / Ausgaben<br />

Bezeichnung Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt<br />

1 Soll - Einnahmen 572.038,12 EUR 335.566,27 EUR 907.604,39 EUR<br />

davon Globalbereinigung 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

2 + neue Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR 8.900,00 EUR 8.900,00 EUR<br />

3 ./. Abgang Alter Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

4 ./. Abgang Alter Kasseneinnahmereste 423,27 EUR 0,00 EUR 423,27 EUR<br />

5 Summe bereinigter<br />

Soll - Einnahmen 571.614,85 EUR 344.466,27 EUR 916.081,12 EUR<br />

6 Soll - Ausgaben 571.614,85 EUR 327.092,22 EUR 898.707,07 EUR<br />

7 + neue Haushaltsausgabereste 0,00 EUR 20.100,00 EUR 20.100,00 EUR<br />

8 ./. Abgang Alter Haushaltsausgabereste 0,00 EUR 2.725,95 EUR 2.725,95 EUR<br />

9 ./. Abgang Alter Kassenausgabereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

10 Summe bereinigter<br />

Soll - Ausgaben 571.614,85 EUR 344.466,27 EUR 916.081,12 EUR<br />

11 Ausgleich 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

nachrichtlich:<br />

Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt: 103.182,49 EUR<br />

Höhe der Mindestzuführung gem. § 22 (1) Satz 2 ThürGemHV: 74.644,23 EUR<br />

b) Entlastung<br />

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben, ohne<br />

Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung<br />

für das Haushaltsjahr 2009 mit folgenden Festlegungen zu erteilen:<br />

Festlegung 1 (zu Punkt 6.4.)<br />

Die noch offenen Beträge in der Verwahrung sind durch die Verwaltung abschließend zu klären und die notwendigen Buchungsschritte<br />

zur Bereinigung durchzuführen.<br />

Festlegung 2 (zu Punkt 6.4.)<br />

Bei künftigen Jahresabschlüssen ist Nr. 5 der VV zu § 79 ThürGemHV umzusetzen.<br />

Festlegung 3 (zu Punkt 14.1)<br />

a) Bei zukünftigen Grundstücksverkäufen sind die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in die internen Regelungen der Gemeinde<br />

einzuhalten.<br />

b) Zukünftig sind für „Verkäufe unter Wert“ rechtsaufsichtliche Genehmigungen vor der Beschlussfassung des Gemeinderates einzuholen.<br />

c) Die fehlenden Genehmigungen, zu den veräußerten Grundstücken, des Gemeinderates und der Rechtsaufsichtsbehörde sind<br />

nachträglich einzuholen.<br />

zu Buchstabe b) und c)<br />

Die nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat wurde, in der Sitzung am heutigen Tag nachgeholt.<br />

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht (Rechtsaufsichtsbehörde - E-Mail vom 27.05.2011) besteht seit der Änderung der<br />

Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 19.11.2008 für die Veräußerung von gemeindlichen Vermögen keine Genehmigungspflicht<br />

mehr. Da der Verkauf des Grundstückes im Jahre 2009 erfolgte, kann nachträglich keine Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

erfolgen. Auch die Unterwertveräußerung wird durch § 67 ThürKO nicht mehr unter den Genehmigungsvorbehalt gestellt.<br />

Es besteht jedoch eine Pflicht jede Unterwertveräußerung gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ThürKO,<br />

gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde zu begründen, hieraus ergibt sich aber kein Genehmigungsvorbehalt.<br />

Dementsprechend kann die Festlegung 3 b) nicht und c) nur zum Teil erfüllt werden.<br />

Festlegung 4 (zu Punkt 14.2 Anlegung Wertesachbuch)


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 8/2011<br />

Der Rechtsauffassung des Rechnungsprüfungsamtes des Ilm-<br />

Kreises zum Nachweis von Kautionen kann aus nachstehenden<br />

Gründen nicht gefolgt werden:<br />

§ 59 ThürGemHV spricht eindeutig von Wertgegenständen, welche<br />

in einem Verwahrgelass ein- bzw. ausgeliefert werden müssen,<br />

also direkt greifbar sind. Bei den bei uns verwahrten Kautionen,<br />

handelt es sich aber lediglich um Geldwerte, welche<br />

richtigerweise über ein Verwahrkonto bzw. über ein Festgeldkonto<br />

bei einer Bank zinsbringend geführt werden. Es ist hierbei<br />

nicht klar was direkt ein- bzw. ausgeliefert werden soll. Der Fall<br />

sehe anders aus, wenn wir Kautionen als Sparbücher führen<br />

würden, da dann das Sparbuch, an sich, den Wertgegenstand<br />

darstellen würde. Hierbei ist auch auf die Erläuterungen zu § 59<br />

ThürGemHV zu verweisen, welche immer von Sachen ausgehen,<br />

welche man greifen kann.<br />

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil<br />

B lässt in § 17 eindeutig die Hinterlegung von Sicherheitseinbehalten<br />

auf einem Festgeldkonto zu. Kaution sowie Sicherheitseinbehalte<br />

sind von ihrem Wesen beide Sicherheitsleistungen,<br />

welche dazu dienen Mängelansprüche sicherzustellen.<br />

Beschluss Nr.: 71 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Beteiligungsbericht 2011 im Jahr 2010 KEBT AG<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben nimmt<br />

den Beteiligungsbericht 2011 nach § 75 a ThürKO für die unmittelbare<br />

Beteiligung an der KEBT AG und über die mittelbare Beteiligung<br />

an der ETE im Jahr 2010 zustimmend zur Kenntnis.<br />

Beschluss Nr.: 72 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Resolution des GStB zum Kommunalen Finanzausgleich<br />

2012<br />

Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt in ihrer Sitzung<br />

am 28.07.2011, dass der Bürgermeister ermächtigt wird,<br />

die Resolution des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen bezüglich<br />

des Kommunales Finanzausgleichs 2012 vom<br />

06.07.2011 für die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben zu unterzeichnen.<br />

Beschluss Nr.: 73 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Unterstützung des Schulstandortes Marlishausen<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben bekennt<br />

sich zur dauerhaften Sicherung des Schulstandortes Marlishausen.<br />

Eine finanzielle Unterstützung erfolgt nicht.<br />

GEMEINDE KIRCHHEIM<br />

MITTEILUNGEN<br />

Sitzung des Gemeinderates Kirchheim<br />

Die nächste öffentliche Ratssitzung des Gemeinderates Kirchheim<br />

findet am 22.09.2011, um 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer<br />

der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ statt.<br />

Jagdgenossenschaft Achelstädt<br />

Einladung<br />

MITTEILUNGEN<br />

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Achelstädt<br />

findet am Sonntag, dem 11. September 2011 um 14.00 Uhr an<br />

„Schimmels Wiese“ statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

2. Bericht des Vorstandes<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Entlastung des Vorstandes und der Kassierung<br />

5. Information des Jagdpächters zum Verlauf des Jagdjahres<br />

6. Diskussion<br />

7. Beschlussfassung Finanzen<br />

8. Beschlussfassung Auszahlung Jagdpacht<br />

Bitte beachten:<br />

Vorlage aktueller Katasterauszüge bei geänderten Besitzverhältnissen<br />

Vorstand der Jagdgenossenschaft<br />

Impressum:<br />

GEMEINDE WITZLEBEN<br />

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“,<br />

Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim<br />

Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44<br />

Verlag und Druck:Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />

Verantwortlich für amtlichen und<br />

nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der<br />

Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag<br />

keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig<br />

verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />

Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben<br />

werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />

genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.<br />

Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Gemeinden:<br />

Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim,<br />

Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie<br />

Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7- Nr. 8/2011<br />

NICHTAMTLICHER TEIL<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

„RIECHHEIMER BERG“<br />

Kindergartenzeit adé, jetzt lernt ihr das ABC!<br />

Schulanfänger der Kita „Die lustigen Frösche“ Dornheim<br />

Ein neuer Abschnitt nun beginnt, wir wünschen, dass es Euch gelingt,<br />

stets fröhlich und vergnügt zu bleiben auch beim Lesen, Rechnen und Schreiben.<br />

Schulanfänger der Kita „Pfiffikus“ Wüllerselben<br />

Schulanfänger der Kita „Osthäuser Rasselbande<br />

Schulanfänger der Kita „Die kleinen Strolche“ Elxleben<br />

Schulanfänger der Kita „Im Wiesengrund“ Elleben<br />

Die Erzieherinnen der Kindereinrichtungen in Trägerschaft der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

gratulieren allen Schulanfängern recht herzlich.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 8- Nr. 8/2011<br />

Freier Wohnraum<br />

• in 99334 Kirchheim<br />

MITTEILUNGEN<br />

Mönchsgasse 81 c, Mietbeginn nach Vereinbarung<br />

1. OG rechts: Mietfläche ca. 71 qm - großzügige 2 Zimmer, Laminat,<br />

Küche, Bad mit Wanne und Fenster, Kaltmietpreis: Euro<br />

308,85 zzgl. NK + 2 KM Kaution.<br />

Freie Baugrundstücke zur Wohnbebauung<br />

• in 99310 Bösleben<br />

- Achtung - Grundstückspreis wurde gesenkt.<br />

Im Wohngebiet „Über dem Dorfe“ in der Lindenstraße, 99310<br />

Bösleben stehen 4 voll erschlossene Baugrundstücke mit<br />

Grundstücksgrößen zwischen 573 qm und 643 qm zur Wohnbebauung<br />

zur Verfügung.<br />

• in 99334 Riechheim<br />

Im Wohngebiet „Am kleinen <strong>Berg</strong>“ in Riechheim, Lindenstraße,<br />

99334 Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugrundstück<br />

Flurstück 408/48 mit einer Größe von 393 qm zur<br />

Wohnbebauung zur Verfügung<br />

Freie Baugrundstücke zur gewerblichen<br />

Bebauung<br />

• in 99310 Dornheim<br />

Im Gewerbegebiet Dornheim stehen 4 Baugrundstücke mit<br />

Grundstücksgrößen zwischen 693 qm und 14.300 qm zur gewerblichen<br />

Bebauung zur Verfügung,<br />

Wohnhaus in Wüllersleben zu verkaufen<br />

• in 99310 Bösleben-Wüllersleben OT Wüllersleben<br />

Innerhalb der bebauten Ortslage von Wüllersleben, Gommerstedter<br />

Gasse 3 befindet sich dieses Wohnhaus mit einer<br />

Grundstücksgröße von ca. 360 qm. Zentral und mit sehr guter<br />

Verkehrsanbindung zu Stadtilm, Arnstadt und Erfurt lässt dieses<br />

sanierungsbedürftige Objekt in Fachwerkkonstruktion viel Spielraum<br />

zur eigenen Verwirklichung. Die Immobilie umfasst 2 Wohnungen<br />

(1 Wohnung vermietet), nicht ausgebauten Dachgeschoss,<br />

ist teilweise unterkellert (Gewölbekeller) und verfügt<br />

über ein Nebengebäude. Kaufpreisvorstellung VB 35.900 €.<br />

Interessenten melden sich bitte in der Bauverwaltung der<br />

Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Tel.: 036200/62432<br />

GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />

Unwetter mit Blitzeinschlag vor 177 Jahren<br />

Die Getreideernte mag in jenem Jahr im vollen Gange sein. In<br />

die Scheuen ist bereits viel eingefahren. Das Erntegut lagert bis<br />

in die Wintermonate zum Drusch mit den Dreschflegeln auf den<br />

Tennen. So war damals Technologie und Arbeitsablauf. in den<br />

Dörfern.<br />

Gewitter, scheinbar sehr intensiv, hatten sich an jenen 2. August<br />

des Jahres 1834 in unserer Region entladen. In Alkersleben<br />

schlug ein Blitz in die Scheune von Christoph Schiel Sen. ein.<br />

(jetzt die Hausnummer 41) Die Wirtschaftsgebäude standen in<br />

Flammen und ergriffen das Nachbargrundstück von Heinrich<br />

Schiel (Hausnummer 40). Christoph Schiel hatte während des<br />

Blitzschlages gerade den Torriegel betätigt und erlitt selbst einen<br />

Schaden am Körper, überlebte aber. So ist jedenfalls nieder<br />

geschrieben.<br />

Der Christoph Schiel hatte den Hof Nummer 41 erst am 8. Juli<br />

gleichen Jahres, also einen knappen Monat vorher, erworben.<br />

Er tauschte sein ehemaliges Gehöft Nummer 12 mit Christoph<br />

Kämpf, der bis dahin den Hof Nummer 41 besaß. Über die<br />

Gründe des Tausches kann man nur spekulieren, war doch die<br />

Tochter Anna Catharina des Christoph Schiel mit dem nun neuen<br />

Nachbar Heinrich verheiratet!<br />

Ökonomische Beweggründe hatten unsere Vorfahren auch!<br />

Häusertausch, das findet man in der Alkerslebener Geschichte<br />

mehrfach. Dem einen nützte es, ein größeres Anwesen zu erwerben<br />

um seine Taler anzulegen. Der Tauschpartner andererseits<br />

wurde wieder finanziell „flüssig“, hatte jedoch in den meisten<br />

Fällen ein kleineres Anwesen im Ergebnis des Tausches<br />

dabei erhalten. Für beide ein Vorteil.<br />

Übrigens brannte es auf dem Anger, so auch damals die Straßenbezeichnung,<br />

in den frühen Morgenstunden des 30.Dezember<br />

1750 schon einmal. Vier Gehöfte fielen hier einst den Flammen<br />

zum Opfer.<br />

Die vom Brand 1834 betroffenen beiden Familien bedankten<br />

sich öffentlich in der damaligen Zeitung „Arnstädter Nachrichten-<br />

und Intelligenzblatt“ bei allen Helfern der Brandbekämpfung.<br />

Aus den Dankesworten können wir entnehmen, aus welchen<br />

Orten Helfende angerückt waren, und das die<br />

Wasserförderung aus der Wipfra mit „schöpfen“ und „tragen“ erfolgte.<br />

Alles muß auf den Beinen gewesen sein, denn der Pfarrer<br />

und der Lehrer, die sonst zu solchen Ereignissen nicht zu<br />

Arbeiten verpflichtet waren, wirkten ebenfalls tatkräftig mit.<br />

Der Wortlaut des Dankes der Schielfamilien in der genannten<br />

Zeitung Nr. 32 vom 9. August 1834 (Quelle Kreisarchiv Arnstadt)<br />

lautet wie folgt:<br />

Bei dem am 2. dieses mich selbst und meine Scheuer getroffenen<br />

Wetterstrahle und dem daraus erfolgten Brande kann ich<br />

nicht genug die fast unglaubliche Geschwindigkeit bewundern,<br />

mit welcher nicht nur die Einwohner hiesigen Ortes, sondern<br />

die aus den benachbarten Ortschaften Ettischleben, Bösleben,<br />

Elxleben, Dornheim, Marlishausen, Wülfershausen, Elleben,<br />

Rudisleben, Kirchheim und aus unserer Stadt, die zu solchen<br />

Ereignissen Verordneten, sammt unseren hochverehrten Amtspersonale,<br />

bei fortdauernden furchtbaren Gewitter, zur Hülfe<br />

herbeigeeilt sind.<br />

Nur dieser schnellen Hülfe und der angestrengtesten vorsichtigsten<br />

Thätigkeit konnte es unter Gottes Beistand gelingen, die<br />

Wuth der Flamme in zwei großen, zum Teil mit Frucht angefüll-


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9- Nr. 8/2011<br />

ten Scheunen so weit zu bändigen, daß nur diese vom Blitz<br />

selbst getroffenen Gebäude mit den zu nächst daran hängenden<br />

Ställen nieder brannten.<br />

Ich halte es für meine unumgängliche Pflicht, dieser wahrhaft<br />

Menschenfreundlichkeit durch meinen aufrichtigen Dank öffentlich<br />

ehrenvolles Zeugnis zu geben, welche ich nur den herrlichen<br />

Wunsch beifüge, daß der gütige Gott jeden einzelnen und<br />

jeden Ort immer vor ähnlichen Unglück in Gnaden bewahren<br />

wolle.<br />

Alkersleben, d. 8. August 1834<br />

Johann Christoph Schiel sen.<br />

Mit innigsten Gefühl entledigen wir uns der Dankespflicht, daß<br />

uns am 2. August bei dem Brande unter beständigen Donnerschlägen<br />

so schnelle Hülfe von den hiesigen Ortsnachbarn geleistet<br />

wurde; denn ohne dieselbe wäre unsere Wohnung ein<br />

Aschehaufen worden.<br />

Vorzüglich danken wir unseren hochverehrten Herrn Assessor<br />

Rauch, der in der Stunde der Angst und Noth sich opferte, lange<br />

Zeit im Wasser stand, und den Trägern vollauf schöpfte; desgleichen<br />

unseren thätigen Schullehrer Bube, welcher mit einigen<br />

braven Mitnachbarn und einen Zimmermeister aus<br />

Arnstadt fast mit Lebensgefahr eine Schoppe niederreißen half.<br />

Der guten Anordnung der Ortsbehörde gelang es, der Flamme<br />

Einhalt zu thun. Möge der allgütige Gott fernerhin alle vor ähnlichen<br />

Unglück behüten.<br />

Alkersleben, d. 8. August 1834<br />

Johann Heinrich Schiel und Mutter<br />

Für den Leser des Beitrages sei hingewiesen, dass der Name<br />

Schiel in Alkersleben in den vergangenen Jahrhunderten stets<br />

mehrfach, so teils bis sechs Familien im Dorf gleichzeitig jenen<br />

Familiennamen inne hatten. Man beliebte noch dabei, die Söhne<br />

vorrangig Christoph oder Heinrich zu taufen. Da kam schon<br />

vor, dass der Opa oder gar der Vater den gleichen Vornamen<br />

hatte. Wegen der Verständigung gab es zum Beispiel die Beifügung:<br />

„der Erste“ „der Zweite“ „der Senior“, „der Junior“ oder<br />

„der Schulze“. Das kann den Ortschronisten beim Lesen und<br />

Begreifen der Inhalte alter Dokumente schon zur Verzweiflung<br />

bringen.<br />

Klaus Wagner<br />

Alkersleber Fotos aus vergangenen Zeiten<br />

In der letzten Ausgabe wurden die Alkerslebener Bürger gebeten,<br />

nach historischen Fotos vom dörflichen Leben nach zusehen.<br />

Wenn Sie solche Bilder besitzen und Ihre Bereitschaft vorhanden<br />

ist, jene Aufnahmen für die Bild- und Filmdokumentation<br />

„Ein Dorf stellt sich vor“ mit bereit zu stellen, dann kommen Sie<br />

doch bitte mit den betreffenden Aufnahmen am<br />

Sonnabend den 03. September 2011 in der Zeit von 14.00<br />

bis 17.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Alkersleben (ehemalige<br />

Schule) vorbei.<br />

Die Bilder werden sofort eingescannt (kopiert) und Sie können<br />

sie sofort wieder mitnehmen. Nebenbei können Sie sich noch<br />

über das Vorhaben der Gemeinde, eine DVD über Alkersleben<br />

zu produzieren, informieren.<br />

Klaus Wagner<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 11.09. zum 75. Geburtstag Herrn Urban, Franz<br />

am 21.09. zum 80. Geburtstag Herrn Ortloff, Gerhard<br />

am 22.09. zum 72. Geburtstag Frau Schmidt, Gudrun<br />

am 24.09. zum 78. Geburtstag Frau Heusinger, Margot<br />

am 26.09. zum 70. Geburtstag Herrn Wenzel, Dieter<br />

GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Bösleben<br />

am 10.09. zum 74. Geburtstag Frau Schmidt, Ursula<br />

am 19.09. zum 71. Geburtstag Frau Kühnel, Gudrun<br />

am 29.09. zum 91. Geburtstag Frau Bräutigam, Charlotte<br />

Wüllersleben<br />

am 01.09. zum 82. Geburtstag Herrn Hüttner, Rudolf<br />

am 11.09. zum 70. Geburtstag Herrn Bauchspieß, Hans-Jochen<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Dornheim<br />

am 02.09. zum 70. Geburtstag Herrn Poltsch, Dieter<br />

am 03.09. zum 65. Geburtstag Frau Kallmeyer, Heidrun<br />

am 03.09. zum 72. Geburtstag Frau Kamke, Christel<br />

am 04.09. zum 69. Geburtstag Frau Lotz, Hannelore<br />

am 05.09. zum 73. Geburtstag Herrn Schiller, Willi<br />

am 06.09. zum 69. Geburtstag Frau Bornkessel, Ingeborg<br />

am 07.09. zum 67. Geburtstag Frau Schöttner, Hildegard<br />

am 09.09. zum 73. Geburtstag Frau Höll, Ursula<br />

am 09.09. zum 77. Geburtstag Herrn Keith, Karl<br />

am 11.09. zum 74. Geburtstag Frau Rönsch, Käte<br />

am 13.09. zum 83. Geburtstag Frau Röser, Ruth<br />

am 20.09. zum 72. Geburtstag Frau Wollweber, Helga<br />

am 21.09. zum 73. Geburtstag Herrn Dr. Frey, Hans Jürgen<br />

am 23.09. zum 65. Geburtstag Frau Griebel, Brigitte<br />

am 23.09. zum 91. Geburtstag Frau Weiße, Hildegard<br />

am 26.09. zum 72. Geburtstag Herrn Schiel, Bruno<br />

am 29.09. zum 67. Geburtstag Herrn Litzrodt, Hans-Jörg<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Freundeskreis zur Erhaltung der Traukirche<br />

von J. S. Bach e. V. in Dornheim<br />

Veranstaltungen<br />

GEMEINDE DORNHEIM<br />

in der Traukirche von Johann Sebastian Bach im September<br />

2011<br />

Sonntag, 11. September 2011<br />

Tag des offenen Denkmals<br />

Führungen von 10.00 bis 17.00 Uhr<br />

Eröffnung der Ausstellung<br />

Musik Musiker Musikerleben<br />

Dr. Rainer Frenzel: Bilder und Objekte<br />

Samstag, 24. September 2011<br />

„Wege von und zu Bach“<br />

Konzert für Violine<br />

Professor Kolja Lessing, Würzburg<br />

Beginn 19.30 Uhr<br />

Eintritt VVK 10,00 Euro AK 11,00 Euro<br />

Rosemarie Frey<br />

Mitglied des Vorstandes


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 10 - Nr. 8/2011<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Elleben<br />

am 25.09. zum 79. Geburtstag Frau Lohrey, Marianne<br />

am 26.09. zum 70. Geburtstag Herrn Stolle, Hans-Jürgen<br />

am 29.09. zum 77. Geburtstag Herrn Stiede, Karl<br />

Gügleben<br />

am 05.09. zum 83. Geburtstag Frau Rach , Elisabeth<br />

am 14.09. zum 76. Geburtstag Herrn Silber, Dieter<br />

Riechheim<br />

am 01.09. zum 68. Geburtstag Herrn Sannowitz, Siegfried<br />

am 02.09. zum 99. Geburtstag Frau Lebküchner, Edith<br />

am 03.09. zum 65. Geburtstag Herrn Mende, Manfred<br />

am 13.09. zum 88. Geburtstag Frau Baehr, Helene<br />

am 13.09. zum 72. Geburtstag Herrn Doose, Georg<br />

am 13.09. zum 67. Geburtstag Herrn Möller, Gerd<br />

am 17.09. zum 69. Geburtstag Herrn Laqua, Wolfgang<br />

am 21.09. zum 67. Geburtstag Herrn Klett, Bernd<br />

am 21.09. zum 71. Geburtstag Herrn Korth , Helmut<br />

am 25.09. zum 70. Geburtstag Frau Funke, Rosemarie<br />

am 30.09. zum 74. Geburtstag Herrn Buchholz, Dietrich<br />

Einweihung des Feuerwehrhauses<br />

in Riechheim<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Nach der Einweihung des Bürgerhauses im Juni stehen nun die<br />

Arbeiten für das Feuerwehrgerätehaus in Riechheim kurz vor<br />

dem Abschluss.<br />

Die Gemeinde Elleben, die Feuerwehrkameraden und der<br />

<strong>Riechheimer</strong> Feuerwehrverein e.V. laden ganz herzlich anlässlich<br />

der Einweihung des Feuerwehrgerätehauses<br />

am 17. September 2011<br />

nach Riechheim<br />

ein.<br />

Vorläufiges Programm:<br />

13.00 Uhr Einsatzübungen der Gastfeuerwehren<br />

17.00 Uhr festliche Einweihungsfeier des Feuerwehrhauses<br />

19.00 Uhr gemütliches Abendprogramm<br />

Rudolf Neubig<br />

Gemeindefest im Loh<br />

GEMEINDE ELLEBEN<br />

Herzliche Einladung<br />

zum traditionellen Lohfest am 28. August 2011<br />

Folgendes Programm ist geplant:<br />

10.00 Uhr Gottesdienst<br />

11.30 Uhr Frühschoppen mit der Bigband „Black & White“<br />

12.00 Uhr Mittagessen (Menü, Grillfleisch)<br />

14.00 Uhr Chöre aus Elleben und Riechheim<br />

15.00 Uhr Vorführungen der <strong>Riechheimer</strong> Tanzgruppe und<br />

des Kindergartens Elleben<br />

Natürlich gibt es auch Kaffee und Kuchen und für die Kleinen eine<br />

Hüpfburg. Der Erlös der Veranstaltung fließt dem Ortsteil<br />

Gügleben zu.<br />

Rudolf Neubig<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Bilder zur Sanierung Haus Nr. 20 erhältlich!<br />

Über die aufwendige Sanierung des Hauses Nr. 20 in Riechheim<br />

und die gelungene Einweihungsfeier am 24. bis 26.6.2011<br />

hat Klaus <strong>Berg</strong>mann eine Foto-DVD mit über 300 Bildern zusammengestellt.<br />

Diese kann von interessierten Bürger für 12,00<br />

€ bei der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ bestellt<br />

werden.<br />

Kontakt: Frau Kreft, Tel.: 036200/624 12.<br />

Der Verkaufserlös wird ausschließlich für die weitere Ausgestaltung<br />

des Bürgerhauses verwendet.<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Elxleben<br />

am 03.09. zum 86. Geburtstag Frau Hüter, Anneliese<br />

am 04.09. zum 82. Geburtstag Frau Wittkowski, Elfriede<br />

am 05.09. zum 83. Geburtstag Frau Gerstenhauer, Hedwig<br />

am 05.09. zum 76. Geburtstag Frau Möller, Edith<br />

am 06.09. zum 78. Geburtstag Frau Wedemann, Ingeburg<br />

am 08.09. zum 89. Geburtstag Frau Feuerpfeil, Hildegard<br />

am 14.09. zum 71. Geburtstag Frau Hofmann, Erika<br />

am 16.09. zum 70. Geburtstag Frau Herfeld, Bärbel<br />

am 18.09. zum 80. Geburtstag Frau Teubner, Toni<br />

am 25.09. zum 67. Geburtstag Frau Schmidt, Heidrun<br />

am 26.09. zum 85. Geburtstag Herrn Teubner, Manfred<br />

am 27.09. zum 76. Geburtstag Frau Hahn, Mathilde<br />

am 28.09. zum 70. Geburtstag Herrn Hofmann, Reiner<br />

Kirchspiel Elxleben<br />

KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />

Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen<br />

im September 2011<br />

Monatsspruch September:<br />

Jesus Christus spricht: Wo zwei oder drei<br />

in meinem Namen versammelt sind, da bin<br />

ich mitten unter ihnen.<br />

Mt 18, 20<br />

GEMEINDE ELXLEBEN<br />

Sonnabend, 3. September<br />

17.00 Uhr Ettischleben<br />

18.00 Uhr Alkersleben<br />

Montag, 5. September<br />

19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis<br />

Dienstag, 6. September<br />

9.30 Uhr Elxleben, Mini-Club (Krabbelgruppe)<br />

14.00 Uhr Elxleben, Senioren-Kreis<br />

Sonntag, 11. September (Tag des offenen Denkmals)<br />

10.00 Uhr Andacht in allen Kirchen des Kirchspiels<br />

Mittwoch, 14. September<br />

14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis<br />

Freitag, 16. September<br />

14.00 Uhr Elleben, Gottesdienst zur Trauung<br />

Sonnabend, 17. September<br />

17.00 Uhr Riechheim, Einweihung des Feuerwehrhauses<br />

18.00 Uhr Gügleben<br />

Freitag, 23. September


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 8/2011<br />

18.00 Uhr Elxleben, Kirmesgottesdienst<br />

Sonnabend, 24. September<br />

18.00 Uhr Riechheim<br />

Liebe Gemeindemitglieder!<br />

Nochmals bitten wir alle Gemeindemitglieder um Zahlung des<br />

Kirchgelds für 2011. Die Höhe ist durch die Vorgaben der Landeskirche<br />

festgelegt, es ist eine Staffelung nach Einkommen<br />

vorgesehen:<br />

Das Kirchgeld beträgt demnach pro Jahr für alle Gemeindemitglieder<br />

ab 18 Jahren<br />

- 15,00 EUR für Mitglieder ohne eigenes Einkommen, Auszubildende<br />

oder Hartz IV-Empfänger<br />

- 42,00 EUR für Mitglieder, die Kirchensteuer zahlen<br />

- 36,00 EUR oder mehr für Rentner, die 600 EUR oder eine<br />

höhere monatliche Rente haben.<br />

Das Kirchgeld ist natürlich nach wie vor eine freiwillige Leistung<br />

der Mitglieder. Sie bestimmen selbst, wieviel Sie zahlen können.<br />

Wir danken allen, die ihre Beiträge für 2011 schon gezahlt haben<br />

und bitten diejenigen, die das noch nicht getan haben, ganz<br />

herzlich, das Geld noch zu überweisen, und zwar auf das Konto<br />

Nr. 581 38 16 des Pfarramts Elxleben<br />

bei der Erfurter Bank e.G. in Elxleben, BLZ 820 642 28.<br />

Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger unbedingt Ihre(n)<br />

Namen und Ihren Wohnort an, damit das Geld richtig verbucht<br />

werden kann.<br />

Ihr Gemeindekirchenrat des Kirchspiels Elxleben<br />

Das Büro im Pfarramt ist mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr<br />

besetzt.<br />

Die Vakanzverwaltung der Pfarrstelle liegt bei Pfr. Kopitzsch (Tel:<br />

03628 - 603408, email Kopitzsch@gmx.net).<br />

Für die Anmeldung von Taufen, Trauungen und Trauerfeiern<br />

wenden Sie sich bitte an das Pfarramt Witzleben (Tel. 036200 -<br />

65758).<br />

Sonst können Sie sich auch über unseren Fax-Anschluss<br />

036200 - 64474 oder per email: pfarramt.elxleben@gmail.com<br />

bei uns melden.<br />

GEMEINDE KIRCHHEIM<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Kirchheim<br />

am 16.09. zum 68. Geburtstag Herrn Tusker, Wolfgang<br />

am 24.09. zum 69. Geburtstag Frau Romeiß, Christa<br />

am 25.09. zum 66. Geburtstag Frau Porwik, Marianne<br />

am 28.09. zum 68. Geburtstag Frau Pörstel, Edith<br />

Werningsleben<br />

am 01.09. zum 73. Geburtstag Herrn Reichelt, Uwe<br />

am 03.09. zum 80. Geburtstag Herrn Hoffmann, Helmut<br />

am 08.09. zum 71. Geburtstag Frau Töpfer, Brigitte<br />

am 16.09. zum 86. Geburtstag Frau Bonasky, Charlotte<br />

am 28.09. zum 83. Geburtstag Herrn Feige, Manfred<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

30. Kinderkleidermarkt<br />

17. August 2011<br />

Kinderkleidermarkt in Kirchheim<br />

Am Samstag, den 24. September 2011, findet in der Sporthalle<br />

in Kirchheim der 30. Kleider- und Spielzeugmarkt für Kinder<br />

statt.<br />

Ab 11.00 Uhr werden Kinderwagen, Autositze, Babywippen,<br />

Kinder- und Reisebetten, Laufställe, Hochstühle und auch gro-<br />

ße Spielsachen wie Puppenküchen, Fahrräder, Dreiräder usw.<br />

in einem Zelt neben der Halle angeboten.<br />

In der Sporthalle beginnt der Verkauf um 12.00 Uhr und endet<br />

wie im Zelt um 16.00 Uhr. Angeboten werden gut erhaltene<br />

Baby- und Kinderbekleidung, nach Größen sortiert (bis Größe<br />

176), für Herbst und Winter sowie Umstandsmoden und<br />

Spielzeug. Für das leibliche Wohl bietet die Cafeteria Kaffee,<br />

Saft, Kuchen und Waffeln.<br />

Der Erlös des Marktes wird für Kinder- und Jugendprojekte gespendet.<br />

Wir wünschen den Anbietern gute Umsätze, den Käufern echte<br />

Schnäppchen und uns allen viel Erfolg.<br />

Corinne Krah<br />

GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Osthausen<br />

am 03.09. zum 77. Geburtstag Frau Heyder, Eva<br />

am 06.09. zum 76. Geburtstag Frau Hädrich, Senta<br />

am 12.09. zum 83. Geburtstag Herrn Komm, Kurt<br />

am 18.09. zum 87. Geburtstag Frau Zschenderlein, Hildegard<br />

Wülfershausen<br />

am 01.09. zum 71. Geburtstag Herrn Schreiber, Hermann<br />

am 02.09. zum 74. Geburtstag Frau Wiegand, Johanna<br />

am 06.09. zum 88. Geburtstag Frau Lohrey, Erika<br />

am 17.09. zum 71. Geburtstag Herrn Huber, Rolf<br />

am 25.09. zum 83. Geburtstag Herrn Mertin, Heinz


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 12 - Nr. 8/2011<br />

GEMEINDE ROCKHAUSEN<br />

Außerdem kann in einer Ausstellung sowie der Orgel-Festschrift<br />

der Werdegang der Orgelrestaurierung und die Arbeit des Fördervereins<br />

verfolgt werden.<br />

Für Orgelsuppe, Orgelwein und Thüringer Kuchen sorgt wie immer<br />

der Förderverein zur Erhaltung der Orgel Ellichleben.<br />

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!<br />

i. A. Susanne Zwiebler<br />

Förderverein zur Erhaltung der Orgel Ellichleben e.V.<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Meichlitzer Str. 39<br />

99310 Ellichleben<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Rockhausen<br />

am 07.09. zum 72. Geburtstag Frau Braxein, Eva<br />

am 15.09. zum 67. Geburtstag Herrn Weißbach, Rainer<br />

am 22.09. zum 65. Geburtstag Herrn Goetzke, Bernd<br />

am 24.09. zum 76. Geburtstag Frau Just, Hildegard<br />

am 27.09. zum 68. Geburtstag Frau Minning, Sonja<br />

am 29.09. zum 77. Geburtstag Herrn Langenhaun, Heinz<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Witzleben<br />

am 03.09. zum 68. Geburtstag Herrn Bürger, Volkhard<br />

am 04.09. zum 74. Geburtstag Frau Bürger, Waltraud<br />

am 08.09. zum 79. Geburtstag Herrn Siebtroth, Manfred<br />

am 10.09. zum 70. Geburtstag Frau Merten, Karin<br />

am 12.09. zum 82. Geburtstag Frau Herbst, Elfriede<br />

am 16.09. zum 73. Geburtstag Frau Fabig, Brigitte<br />

am 20.09. zum 71. Geburtstag Herrn Knobloch, Franz<br />

am 20.09. zum 76. Geburtstag Frau Litsche, Hannelore<br />

am 21.09. zum 73. Geburtstag Herrn Lutter, Herold<br />

Achelstädt<br />

am 10.09. zum 76. Geburtstag Frau Felkl, Rita<br />

am 18.09. zum 74. Geburtstag Herrn Schrickel, Erich<br />

am 22.09. zum 65. Geburtstag Herrn Rosendorff, Jürgen<br />

am 28.09. zum 69. Geburtstag Herrn Albrecht, Adolf<br />

Ellichleben<br />

am 14.09. zum 75. Geburtstag Herrn Leuthardt, Georg<br />

Denkmaltag 2011<br />

GEMEINDE WITZLEBEN<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Ellichleben im 19. Jahrhundert, Tango & mehr<br />

Bereits am Samstag, dem 10. September 2011 um 19.30 Uhr<br />

beginnt der Förderverein zur Erhaltung der Orgel in der Kirche<br />

Ellichleben sein Programm zum Denkmaltag 2011 mit einem<br />

Konzert der besonderen Art. Beate Friedrich (Orgel), Oliver<br />

Räumelt (Akkordeon), Michala Garbe (Cello) und ein Tango-<br />

Tanzpaar offerieren „Tango & mehr“, freundlich unterstützt vom<br />

Kulturamt des Ilm-Kreises.<br />

Zum Denkmaltag, am Sonntag, dem 11. September 2011 wird<br />

die Kirche Ellichleben von 10.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein und<br />

passend zum diesjährigen Thema eine Ausstellung über „Ellichleben<br />

im 19. Jahrhundert“ präsentieren. Bereits zum Gottesdienst<br />

um 10.00 Uhr erklingt die im Juni 2010 nach der Restaurierung<br />

neu geweihte barocke Schulze-Orgel. Um 15:30 Uhr<br />

erfährt man dann zur Orgelführung Wissenswertes über das besondere<br />

Instrument und dessen Restaurierung, natürlich verbunden<br />

mit einer Klangprobe.<br />

Tel.: 036200 / 64554<br />

Gerlinde Wirth, Vorsitzende<br />

Kirchspiel Witzleben<br />

KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />

Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im<br />

Monat September 2011<br />

Samstag, 3. September<br />

17.00 Uhr Ettischleben<br />

18.00 Uhr Alkersleben<br />

Sonntag, 4. September<br />

09.00 Uhr Bösleben<br />

10.00 Uhr Witzleben<br />

Freitag, 9. September<br />

14.00 Uhr Wülfershausen<br />

Goldene Hochzeit<br />

Samstag, 10. September<br />

19.30 Uhr Ellichleben<br />

„Tango und Mehr“ - Lassen Sie sich überraschen!<br />

Sonntag, 11. September<br />

10.00 Uhr Gottesdienst in allen Kirchen des Kirchenkreises<br />

Arnstadt-Ilmenau.<br />

Bitte Aushänge beachten!<br />

Kirche in Ellichleben Ausstellung - Aushänge beachten!<br />

Kirche in Bösleben von 10.00 - 16.00 Uhr geöffnet!<br />

Montag, 12. September<br />

Konfirmandenunterricht in Osthausen<br />

Freitag,16. September<br />

14.00 Uhr EIleben, Trauung<br />

Samstag, 1. September<br />

17.00 Uhr Einweihung des Feuerwehrgerätehauses in<br />

Riechheim<br />

Samstag,18. September<br />

14.00 Uhr Wülfershausen, Taufgottesdienst<br />

Montag,19. September<br />

Vorkonfirmanden in Osthausen<br />

Kirchgeld schon überwiesen?<br />

Ganz herzlichen Dank, wenn Sie das Kirchgeld für 2011 schon<br />

überwiesen haben! Wenn nicht, dann bitten wir Sie herzlich, Ihren<br />

Beitrag für 2011 zu entrichten. Ihr Beitrag ist für die Arbeit in<br />

den Kirchgemeinden wichtig, wir sind dringend darauf angewiesen!<br />

Die Höhe ist durch die Landeskirche festgelegt worden, da<br />

die gewohnten Zuteilungen für die Gemeindearbeit ab kommendem<br />

Jahr wegfallen werden.<br />

Das Kirchgeld beträgt pro Jahr für alle Gemeindeglieder, ab 18<br />

Jahren<br />

- 15 € für Mitglieder ohne eigenes Einkommen<br />

- 42 € für Mitglieder, die Kirchensteuer zahlen<br />

- 36 € oder mehr, für Rentner, die 600 €, oder eine höhere<br />

monatliche Rente haben.<br />

Das Kirchgeld ist eine freiwillige Leistung der Mitglieder, aber<br />

ohne IHREN Beitrag wird es künftig nicht mehr gehen!<br />

Bitte überweisen Sie das Kirchgeld auf folgende Konten, bei der<br />

Sparkasse Arnstadt-Ilmenau, BLZ: 840 510 10<br />

- Achelstädt, Bösleben, Ellichleben, Witzleben:<br />

Konto-Nr. 183 0000 396<br />

- Osthausen, Wülfershausen:<br />

Konto-Nr. 183 000 1317<br />

Geben Sie bitte Ihren Namen und Ihren Wohnort an.<br />

Die Gemeindekirchenräte des Kirchspiels Witzleben.

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