AMTS- UND NACHRICHTENBLATT - VG Riechheimer Berg
AMTS- UND NACHRICHTENBLATT - VG Riechheimer Berg
AMTS- UND NACHRICHTENBLATT - VG Riechheimer Berg
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<strong>AMTS</strong>- <strong>UND</strong> <strong>NACHRICHTENBLATT</strong><br />
der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Jahrgang 14 Samstag, den 27. August 2011 Nummer 8<br />
Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 14.09.2011 Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 24.09.2011<br />
Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erfolgen amtliche und nichtamtliche<br />
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ und der Mitgliedsgemeinden<br />
Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />
Rockhausen, Witzleben<br />
Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de<br />
Öffnungszeiten der Verwaltung<br />
Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in<br />
Kirchheim<br />
Mo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mi. geschlossen<br />
Do. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon : 036200 / 624 - 0<br />
Fax: 036200 / 624-44<br />
Telefon Kasse 036200 / 62422 und 62423<br />
Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />
Polizeiobermeister Herr Klotz in der <strong>VG</strong> in Kirchheim<br />
Di. 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Do. 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Telefon-Nr. und Fax-Nr. : 036200 / 64205<br />
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt<br />
in Stadtilm<br />
Montag geschlossen<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: 03629 / 668833<br />
Das Standesamt und die Meldebehörde der Stadtverwaltung<br />
Stadtilm bleiben auf Grund einer zentralen Schulung<br />
in Thüringen am Freitag, dem 16. September 2011 geschlossen.<br />
REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />
IM GEBIET DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />
Information - Kindereinrichtungen<br />
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:<br />
www.vg-riechheimer-berg.de<br />
Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Körner in<br />
der Verwaltung / Kirchheim<br />
dienstags von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr<br />
Zusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgt<br />
erreichen:<br />
Kita Elleben „Im Wiesengrund“<br />
07.09.2011 16:00 - 17:00 Uhr<br />
Kita Osthausen „Osthäuser Rasselbande“<br />
14.09.2011 16:00 - 17:00 Uhr<br />
Kita Wüllersleben „Pfiffikus“<br />
21.09.2011 16:00 - 17:00 Uhr<br />
Kita Elxleben „Die kleinen Strolche“<br />
22.09.2011 16:00 - 17:00 Uhr<br />
Kita Dornheim „Die lustigen Frösche“<br />
28.09.2011 16:00 - 17:00 Uhr<br />
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart<br />
werden. Tel. 036200/62441<br />
Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Elstner in<br />
der Kita „Zwergenland“<br />
in Kirchheim: jeden zweiten Dienstag<br />
von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2- Nr. 8/2011<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN <strong>UND</strong> VERORDNUNGEN<br />
1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
für das Haushaltsjahr 2011<br />
(vom 08.08.2011)<br />
Auf Grund § 37 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) und § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2010 (GVBl. Nr. 113), beschließt die Gemeinschaftsversammlung<br />
folgende Nachtragshaushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden<br />
und damit der Gesamtbetrag des<br />
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge<br />
erhöht um vermindert um gegenüber bisher auf nunmehr<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
verändert<br />
a) im Verwaltungshaushalt<br />
die Einnahmen 25.100,00 0,00 2.334.300,00 2.359.400,00<br />
die Ausgaben<br />
b) im Vermögenshaushalt<br />
25.100,00 0,00 2.334.300,00 2.359.400,00<br />
die Einnahmen 24.300,00 0,00 6.600,00 30.900,00<br />
die Ausgaben 24.300,00 0,00 6.600,00 30.900,00<br />
§ 2<br />
(1) Die Umlage zur Finanzierung der Fachpersonal- und Betriebskosten der Kindertagesstätten wird von 703.100,00 EUR um<br />
4.300,00 EUR vermindert und damit auf 698.800,00 EUR neu festgesetzt. Diese Umlage wird auf die an der Zweckvereinbarung beteiligten<br />
Gemeinden nach der Anzahl der betreuten Kinder (nach Monaten) der beteiligten Gemeinden umgelegt.<br />
§ 3<br />
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.<br />
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung/der 1. Nachtragshaushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 02.08.2011<br />
beschieden.<br />
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 29.08.2011 bis 12.09.2011 während der Sprechzeit der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“,<br />
im Zimmer 1 der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme aus. Der 1. Nachtrags-<br />
haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2011 nach § 80<br />
Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.<br />
Hinweis<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht<br />
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“ geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die<br />
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />
Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Kirchheim, den 08.08.2011<br />
gez. Diana Machalett - Siegel -<br />
Gemeinschaftsvorsitzende<br />
Anlage zur 1. Nachtragshaushaltssatzung:<br />
Gesamtberechnung der Gemeinschaftsumlage<br />
gemäß § 2 Nachtragshaushaltssatzung<br />
REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />
IM GEBIET DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />
A. Verwaltungsumlage<br />
A.I. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />
1 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2.359.400,00 EUR<br />
2. Davon sind durch sonstige Einnahmen gedeckt (-) 1.674.600,00 EUR<br />
3. Nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlage-Soll ohne Kindertagesstätte) 684.800,00 EUR<br />
A.II. Berechnung der Verwaltungsumlage je Einwohner<br />
1. Einwohner der <strong>VG</strong>em. insgesamt am 31.12.2009 5.803<br />
2. Verwaltungsumlage je Einwohner (Summe A.I.3. 684.800,00 : A.II.1. 5.803 ) = 118,00 EUR<br />
A.III. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs der Kindertagesstätten<br />
1. Gesamtausgaben des Epl. 46 1.501.400,00 EUR<br />
2. Durch sonstige Einnahmen sind gedeckt (-) 802.600,00 EUR
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3- Nr. 8/2011<br />
3. Nicht gedeckter Bedarf des Epl. 46 (Umlage-Soll) 698.800,00 EUR<br />
A.IV. Berechnung der Umlage je angemeldete Kinder<br />
1. Anzahl der belegten Monate 2011 2.568<br />
2. Umlage je belegtem Monat (Summe A.III. 3. 698.800,00 : A.IV.1. 2.568 ) = 272,12 EUR<br />
A.V. Gesamter nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlage-Soll)<br />
A. I. 3. + A. III. 3. = 1.383.600,00 EUR<br />
B. Investitionsumlage<br />
B.I. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />
1. Ausgaben des Vermögenshaushaltes (ohne Kindertagesstätten) 30.900,00 EUR<br />
2. Davon sind durch sonstige Einnahmen gedeckt (-) 30.900,00 EUR<br />
3. Nicht gedeckter Bedarf des Vermögenshaushaltes (Umlage-Soll ohne Kindertagesstätte) 0,00 EUR<br />
B.II. Berechnung der Umlage je Einwohner<br />
1. Einwohner der <strong>VG</strong>em. insgesamt am: 31.12.2009 5.803<br />
2. Vermögensumlage je Einwohner (Summe B.I.3. 0,00 EUR : B.II.1. 5.803 ) = 0,00 EUR<br />
B.III. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs der Kindertagesstätten<br />
1. Gesamtausgaben des Epl. 46 0,00 EUR<br />
2. Durch sonstige Einnahmen sind gedeckt (-) 0,00 EUR<br />
3. Nicht gedeckter Bedarf des Epl. 46 (Umlage-Soll) 0,00 EUR<br />
B.IV. Berechnung der Umlage je Einwohner<br />
1. Einwohner der <strong>VG</strong>em. insgesamt am: 31.12.2009 5.803<br />
2. Vermögensumlage je Einwohner (Summe B.III. 3. 0,00 EUR : B.IV.1. 5.803 ) = 0,00 EUR<br />
B.V. Gesamter nicht gedeckter Bedarf des Vermögenshaushaltes (Umlage-Soll)<br />
B. I. 3. + B. III. 3. = 0,00 EUR<br />
C. Gesamtumlage<br />
A. V. + B. V. = 1.383.600,00 EUR<br />
GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse der Ratssitzung des Gemeinderates Bösleben-<br />
Wüllersleben vom 28.07.2011<br />
Beschluss Nr.: 67 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Niederschrift 10.03.2011 - öffentlicher Teil<br />
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom 10.03.2011 - öffentlicher Teil - in der als Anlage<br />
beigefügten Form.<br />
Beschluss Nr.: 68 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Entlastung Jahresrechnung 2007<br />
Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Haushaltsjahr 2007<br />
Die Jahresrechnung 2007 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ilm- Kreis geprüft. Die Niederschrift über die örtliche<br />
Rechnungsprüfung der Jahresrechnung vom 04.05.2011 liegt dem Gemeinderat vor.<br />
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes fasst der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben in seiner öffentlichen<br />
Sitzung am 28.07.2011 zur Feststellung der Jahresrechnung 2007 folgenden Beschluss:<br />
a) Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2007 Einnahmen / Ausgaben<br />
Bezeichnung Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt<br />
1 Soll - Einnahmen 739.127,63 EUR 332.212,50 EUR 1.071.340,13 EUR<br />
davon Globalbereinigung 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
2 + neue Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
3 ./. Abgang Alter Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
4 ./. Abgang Alter Kasseneinnahmereste 164,47 EUR 0,00 EUR 164,47 EUR<br />
5 Summe bereinigter<br />
Soll - Einnahmen 738.963,16 EUR 332.212,50 EUR 1.071.175,66 EUR<br />
6 Soll - Ausgaben 738.963,16 EUR 332.212,50 EUR 1.071.175,66 EUR<br />
7 + neue Haushaltsausgabereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
8 ./. Abgang Alter Haushaltsausgabereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
9 ./. Abgang Alter Kassenausgabereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
10 Summe bereinigter<br />
Soll - Ausgaben 738.963,16 EUR 332.212,50 EUR 1.071.175,66 EUR<br />
11 Ausgleich 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
nachrichtlich:<br />
Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt: 312.108,79 EUR<br />
Höhe der Mindestzuführung gem. § 22 (1) Satz 2 ThürGemHV: 70.433,18 EUR
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 4- Nr. 8/2011<br />
b) Entlastung<br />
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben, ohne<br />
Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung<br />
für das Haushaltsjahr 2007 mit folgenden Festlegungen zu erteilen:<br />
Festlegung 1 (zu Punkt 6.4.)<br />
Die noch offenen Beträge in der Verwahrung sind durch die Verwaltung abschließend zu klären und die notwendigen Buchungsschritte<br />
zur Bereinigung durchzuführen.<br />
Festlegung 2 (zu Punkt 6.4.)<br />
Bei künftigen Jahresabschlüssen ist Nr. 5 der VV zu § 79 ThürGemHV umzusetzen.<br />
Festlegung 3 (zu Punkt 14.1)<br />
a) Bei zukünftigen Grundstücksverkäufen sind die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in die internen Regelungen der Gemeinde<br />
einzuhalten.<br />
b) Zukünftig sind für „Verkäufe unter Wert“ rechtsaufsichtliche Genehmigungen vor der Beschlussfassung des Gemeinderates einzuholen.<br />
c) Die fehlenden Genehmigungen, zu den veräußerten Grundstücken, des Gemeinderates und der Rechtsaufsichtsbehörde sind<br />
nachträglich einzuholen.<br />
zu Buchstabe b) und c)<br />
Die nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat wurde, in der Sitzung am heutigen Tag nachgeholt.<br />
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht (Rechtsaufsichtsbehörde - E-Mail vom 27.05.2011) besteht seit der Änderung der<br />
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 19.11.2008 für die Veräußerung von gemeindlichen Vermögen keine Genehmigungspflicht<br />
mehr. Da der Verkauf des Grundstückes im Jahre 2009 erfolgte, kann nachträglich keine Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
erfolgen. Auch die Unterwertveräußerung wird durch § 67 ThürKO nicht mehr unter den Genehmigungsvorbehalt gestellt.<br />
Es besteht jedoch eine Pflicht jede Unterwertveräußerung gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ThürKO,<br />
gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde zu begründen, hieraus ergibt sich aber kein Genehmigungsvorbehalt.<br />
Dementsprechend kann die Festlegung 3 b) nicht und c) nur zum Teil erfüllt werden.<br />
Festlegung 4 (zu Punkt 14.2 Anlegung Wertesachbuch)<br />
Der Rechtsauffassung des Rechnungsprüfungsamtes des Ilm-Kreises zum Nachweis von Kautionen kann aus nachstehenden<br />
Gründen nicht gefolgt werden:<br />
§ 59 ThürGemHV spricht eindeutig von Wertgegenständen, welche in einem Verwahrgelass ein- bzw. ausgeliefert werden müssen,<br />
also direkt greifbar sind. Bei den bei uns verwahrten Kautionen, handelt es sich aber lediglich um Geldwerte, welche richtigerweise<br />
über ein Verwahrkonto bzw. über ein Festgeldkonto bei einer Bank zinsbringend geführt werden. Es ist hierbei nicht klar was direkt<br />
ein- bzw. ausgeliefert werden soll. Der Fall sehe anders aus, wenn wir Kautionen als Sparbücher führen würden, da dann das Sparbuch,<br />
an sich, den Wertgegenstand darstellen würde. Hierbei ist auch auf die Erläuterungen zu § 59 ThürGemHV zu verweisen,<br />
welche immer von Sachen ausgehen, welche man greifen kann.<br />
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B lässt in § 17 eindeutig die Hinterlegung von Sicherheitseinbehalten<br />
auf einem Festgeldkonto zu. Kaution sowie Sicherheitseinbehalte sind von ihrem Wesen beides Sicherheitsleistungen, welche<br />
dazu dienen Mängelansprüche sicherzustellen.<br />
Beschluss Nr.: 69 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Entlastung Jahresrechnung 2008<br />
Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Haushaltsjahr 2008<br />
Die Jahresrechnung 2008 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ilm- Kreis geprüft. Die Niederschrift über die örtliche<br />
Rechnungsprüfung der Jahresrechnung vom 04.05.2011 liegt dem Gemeinderat vor.<br />
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes fasst der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben in seiner öffentlichen<br />
Sitzung am 28.07.2011 zur Feststellung der Jahresrechnung 2008 folgenden Beschluss:<br />
a) Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2008 Einnahmen / Ausgaben<br />
Bezeichnung Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt<br />
1 Soll - Einnahmen 600.773,13 EUR 204.775,37 EUR 805.548,50 EUR<br />
davon Globalbereinigung 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
2 + neue Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR 10.000,00 EUR 10.000,00 EUR<br />
3 ./. Abgang Alter Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
4 ./. Abgang Alter Kasseneinnahmereste 2.365,92 EUR 0,00 EUR 2.365,92 EUR<br />
5 Summe bereinigter<br />
Soll - Einnahmen 598.407,21 EUR 214.775,37 EUR 813.182,58 EUR<br />
6 Soll - Ausgaben 598.407,21 EUR 197.767,70 EUR 796.174,91 EUR<br />
7 + neue Haushaltsausgabereste 0,00 EUR 17.007,67 EUR 17.007,67 EUR<br />
8 ./. Abgang Alter Haushaltsausgabereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
9 ./. Abgang Alter Kassenausgabereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
10 Summe bereinigter<br />
Soll - Ausgaben 598.407,21 EUR 214.775,37 EUR 813.182,58 EUR<br />
11 Ausgleich 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
nachrichtlich:<br />
Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt: 161.385,37 EUR<br />
Höhe der Mindestzuführung gem. § 22 (1) Satz 2 ThürGemHV: 72.481,50 EUR<br />
b) Entlastung<br />
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben, ohne<br />
Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung<br />
für das Haushaltsjahr 2008 mit folgenden Festlegungen zu erteilen:<br />
Festlegung 1 (zu Punkt 6.4.)<br />
Die noch offenen Beträge in der Verwahrung sind durch die Verwaltung abschließend zu klären und die notwendigen Buchungsschritte<br />
zur Bereinigung durchzuführen.<br />
Festlegung 2 (zu Punkt 6.4.)<br />
Bei künftigen Jahresabschlüssen ist Nr. 5 der VV zu § 79 ThürGemHV umzusetzen.<br />
Festlegung 3 (zu Punkt 14.1)<br />
a) Bei zukünftigen Grundstücksverkäufen sind die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in die internen Regelungen der Gemeinde<br />
einzuhalten.<br />
b) Zukünftig sind für „Verkäufe unter Wert“ rechtsaufsichtliche Genehmigungen vor der Beschlussfassung des Gemeinderates einzuholen.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 5- Nr. 8/2011<br />
c) Die fehlenden Genehmigungen, zu den veräußerten Grundstücken, des Gemeinderates und der Rechtsaufsichtsbehörde sind<br />
nachträglich einzuholen.<br />
zu Buchstabe b) und c)<br />
Die nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat wurde, in der Sitzung am heutigen Tag nachgeholt.<br />
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht (Rechtsaufsichtsbehörde - E-Mail vom 27.05.2011) besteht seit der Änderung der<br />
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 19.11.2008 für die Veräußerung von gemeindlichen Vermögen keine Genehmigungspflicht<br />
mehr. Da der Verkauf des Grundstückes im Jahre 2009 erfolgte, kann nachträglich keine Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
erfolgen. Auch die Unterwertveräußerung wird durch § 67 ThürKO nicht mehr unter den Genehmigungsvorbehalt gestellt.<br />
Es besteht jedoch eine Pflicht jede Unterwertveräußerung gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ThürKO,<br />
gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde zu begründen, hieraus ergibt sich aber kein Genehmigungsvorbehalt.<br />
Dementsprechend kann die Festlegung 3 b) nicht und c) nur zum Teil erfüllt werden.<br />
Festlegung 4 (zu Punkt 14.2 Anlegung Wertesachbuch)<br />
Der Rechtsauffassung des Rechnungsprüfungsamtes des Ilm-Kreises zum Nachweis von Kautionen kann aus nachstehenden<br />
Gründen nicht gefolgt werden:<br />
§ 59 ThürGemHV spricht eindeutig von Wertgegenständen, welche in einem Verwahrgelass ein- bzw. ausgeliefert werden müssen,<br />
also direkt greifbar sind. Bei den bei uns verwahrten Kautionen, handelt es sich aber lediglich um Geldwerte, welche richtigerweise<br />
über ein Verwahrkonto bzw. über ein Festgeldkonto bei einer Bank zinsbringend geführt werden. Es ist hierbei nicht klar was direkt<br />
ein- bzw. ausgeliefert werden soll. Der Fall sehe anders aus, wenn wir Kautionen als Sparbücher führen würden, da dann das Sparbuch,<br />
an sich, den Wertgegenstand darstellen würde. Hierbei ist auch auf die Erläuterungen zu § 59 ThürGemHV zu verweisen,<br />
welche immer von Sachen ausgehen, welche man greifen kann.<br />
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B lässt in § 17 eindeutig die Hinterlegung von Sicherheitseinbehalten<br />
auf einem Festgeldkonto zu. Kaution sowie Sicherheitseinbehalte sind von ihrem Wesen beide Sicherheitsleistungen, welche<br />
dazu dienen Mängelansprüche sicherzustellen.<br />
Beschluss Nr.: 70 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Entlastung Jahresrechnung 2009<br />
Beschluss zur Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Haushaltsjahr 2009<br />
Die Jahresrechnung 2009 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ilm-Kreis geprüft. Die Niederschrift über die örtliche<br />
Rechnungsprüfung der Jahresrechnung vom 04.05.2011 liegt dem Gemeinderat vor.<br />
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes fasst der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben in seiner öffentlichen<br />
Sitzung am 28.07.2011 zur Feststellung der Jahresrechnung 2009 folgenden Beschluss:<br />
a) Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2009 Einnahmen / Ausgaben<br />
Bezeichnung Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt<br />
1 Soll - Einnahmen 572.038,12 EUR 335.566,27 EUR 907.604,39 EUR<br />
davon Globalbereinigung 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
2 + neue Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR 8.900,00 EUR 8.900,00 EUR<br />
3 ./. Abgang Alter Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
4 ./. Abgang Alter Kasseneinnahmereste 423,27 EUR 0,00 EUR 423,27 EUR<br />
5 Summe bereinigter<br />
Soll - Einnahmen 571.614,85 EUR 344.466,27 EUR 916.081,12 EUR<br />
6 Soll - Ausgaben 571.614,85 EUR 327.092,22 EUR 898.707,07 EUR<br />
7 + neue Haushaltsausgabereste 0,00 EUR 20.100,00 EUR 20.100,00 EUR<br />
8 ./. Abgang Alter Haushaltsausgabereste 0,00 EUR 2.725,95 EUR 2.725,95 EUR<br />
9 ./. Abgang Alter Kassenausgabereste 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
10 Summe bereinigter<br />
Soll - Ausgaben 571.614,85 EUR 344.466,27 EUR 916.081,12 EUR<br />
11 Ausgleich 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
nachrichtlich:<br />
Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt: 103.182,49 EUR<br />
Höhe der Mindestzuführung gem. § 22 (1) Satz 2 ThürGemHV: 74.644,23 EUR<br />
b) Entlastung<br />
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben, ohne<br />
Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung<br />
für das Haushaltsjahr 2009 mit folgenden Festlegungen zu erteilen:<br />
Festlegung 1 (zu Punkt 6.4.)<br />
Die noch offenen Beträge in der Verwahrung sind durch die Verwaltung abschließend zu klären und die notwendigen Buchungsschritte<br />
zur Bereinigung durchzuführen.<br />
Festlegung 2 (zu Punkt 6.4.)<br />
Bei künftigen Jahresabschlüssen ist Nr. 5 der VV zu § 79 ThürGemHV umzusetzen.<br />
Festlegung 3 (zu Punkt 14.1)<br />
a) Bei zukünftigen Grundstücksverkäufen sind die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in die internen Regelungen der Gemeinde<br />
einzuhalten.<br />
b) Zukünftig sind für „Verkäufe unter Wert“ rechtsaufsichtliche Genehmigungen vor der Beschlussfassung des Gemeinderates einzuholen.<br />
c) Die fehlenden Genehmigungen, zu den veräußerten Grundstücken, des Gemeinderates und der Rechtsaufsichtsbehörde sind<br />
nachträglich einzuholen.<br />
zu Buchstabe b) und c)<br />
Die nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat wurde, in der Sitzung am heutigen Tag nachgeholt.<br />
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht (Rechtsaufsichtsbehörde - E-Mail vom 27.05.2011) besteht seit der Änderung der<br />
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 19.11.2008 für die Veräußerung von gemeindlichen Vermögen keine Genehmigungspflicht<br />
mehr. Da der Verkauf des Grundstückes im Jahre 2009 erfolgte, kann nachträglich keine Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
erfolgen. Auch die Unterwertveräußerung wird durch § 67 ThürKO nicht mehr unter den Genehmigungsvorbehalt gestellt.<br />
Es besteht jedoch eine Pflicht jede Unterwertveräußerung gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ThürKO,<br />
gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde zu begründen, hieraus ergibt sich aber kein Genehmigungsvorbehalt.<br />
Dementsprechend kann die Festlegung 3 b) nicht und c) nur zum Teil erfüllt werden.<br />
Festlegung 4 (zu Punkt 14.2 Anlegung Wertesachbuch)
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 8/2011<br />
Der Rechtsauffassung des Rechnungsprüfungsamtes des Ilm-<br />
Kreises zum Nachweis von Kautionen kann aus nachstehenden<br />
Gründen nicht gefolgt werden:<br />
§ 59 ThürGemHV spricht eindeutig von Wertgegenständen, welche<br />
in einem Verwahrgelass ein- bzw. ausgeliefert werden müssen,<br />
also direkt greifbar sind. Bei den bei uns verwahrten Kautionen,<br />
handelt es sich aber lediglich um Geldwerte, welche<br />
richtigerweise über ein Verwahrkonto bzw. über ein Festgeldkonto<br />
bei einer Bank zinsbringend geführt werden. Es ist hierbei<br />
nicht klar was direkt ein- bzw. ausgeliefert werden soll. Der Fall<br />
sehe anders aus, wenn wir Kautionen als Sparbücher führen<br />
würden, da dann das Sparbuch, an sich, den Wertgegenstand<br />
darstellen würde. Hierbei ist auch auf die Erläuterungen zu § 59<br />
ThürGemHV zu verweisen, welche immer von Sachen ausgehen,<br />
welche man greifen kann.<br />
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil<br />
B lässt in § 17 eindeutig die Hinterlegung von Sicherheitseinbehalten<br />
auf einem Festgeldkonto zu. Kaution sowie Sicherheitseinbehalte<br />
sind von ihrem Wesen beide Sicherheitsleistungen,<br />
welche dazu dienen Mängelansprüche sicherzustellen.<br />
Beschluss Nr.: 71 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Beteiligungsbericht 2011 im Jahr 2010 KEBT AG<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben nimmt<br />
den Beteiligungsbericht 2011 nach § 75 a ThürKO für die unmittelbare<br />
Beteiligung an der KEBT AG und über die mittelbare Beteiligung<br />
an der ETE im Jahr 2010 zustimmend zur Kenntnis.<br />
Beschluss Nr.: 72 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Resolution des GStB zum Kommunalen Finanzausgleich<br />
2012<br />
Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt in ihrer Sitzung<br />
am 28.07.2011, dass der Bürgermeister ermächtigt wird,<br />
die Resolution des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen bezüglich<br />
des Kommunales Finanzausgleichs 2012 vom<br />
06.07.2011 für die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben zu unterzeichnen.<br />
Beschluss Nr.: 73 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 28.07.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Unterstützung des Schulstandortes Marlishausen<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben bekennt<br />
sich zur dauerhaften Sicherung des Schulstandortes Marlishausen.<br />
Eine finanzielle Unterstützung erfolgt nicht.<br />
GEMEINDE KIRCHHEIM<br />
MITTEILUNGEN<br />
Sitzung des Gemeinderates Kirchheim<br />
Die nächste öffentliche Ratssitzung des Gemeinderates Kirchheim<br />
findet am 22.09.2011, um 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer<br />
der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ statt.<br />
Jagdgenossenschaft Achelstädt<br />
Einladung<br />
MITTEILUNGEN<br />
Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Achelstädt<br />
findet am Sonntag, dem 11. September 2011 um 14.00 Uhr an<br />
„Schimmels Wiese“ statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung und Begrüßung<br />
2. Bericht des Vorstandes<br />
3. Kassenbericht<br />
4. Entlastung des Vorstandes und der Kassierung<br />
5. Information des Jagdpächters zum Verlauf des Jagdjahres<br />
6. Diskussion<br />
7. Beschlussfassung Finanzen<br />
8. Beschlussfassung Auszahlung Jagdpacht<br />
Bitte beachten:<br />
Vorlage aktueller Katasterauszüge bei geänderten Besitzverhältnissen<br />
Vorstand der Jagdgenossenschaft<br />
Impressum:<br />
GEMEINDE WITZLEBEN<br />
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“,<br />
Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim<br />
Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44<br />
Verlag und Druck:Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />
Verantwortlich für amtlichen und<br />
nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der<br />
Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag<br />
keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig<br />
verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />
unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />
Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben<br />
werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />
genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />
wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.<br />
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise<br />
Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Gemeinden:<br />
Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim,<br />
Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie<br />
Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7- Nr. 8/2011<br />
NICHTAMTLICHER TEIL<br />
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />
„RIECHHEIMER BERG“<br />
Kindergartenzeit adé, jetzt lernt ihr das ABC!<br />
Schulanfänger der Kita „Die lustigen Frösche“ Dornheim<br />
Ein neuer Abschnitt nun beginnt, wir wünschen, dass es Euch gelingt,<br />
stets fröhlich und vergnügt zu bleiben auch beim Lesen, Rechnen und Schreiben.<br />
Schulanfänger der Kita „Pfiffikus“ Wüllerselben<br />
Schulanfänger der Kita „Osthäuser Rasselbande<br />
Schulanfänger der Kita „Die kleinen Strolche“ Elxleben<br />
Schulanfänger der Kita „Im Wiesengrund“ Elleben<br />
Die Erzieherinnen der Kindereinrichtungen in Trägerschaft der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
gratulieren allen Schulanfängern recht herzlich.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 8- Nr. 8/2011<br />
Freier Wohnraum<br />
• in 99334 Kirchheim<br />
MITTEILUNGEN<br />
Mönchsgasse 81 c, Mietbeginn nach Vereinbarung<br />
1. OG rechts: Mietfläche ca. 71 qm - großzügige 2 Zimmer, Laminat,<br />
Küche, Bad mit Wanne und Fenster, Kaltmietpreis: Euro<br />
308,85 zzgl. NK + 2 KM Kaution.<br />
Freie Baugrundstücke zur Wohnbebauung<br />
• in 99310 Bösleben<br />
- Achtung - Grundstückspreis wurde gesenkt.<br />
Im Wohngebiet „Über dem Dorfe“ in der Lindenstraße, 99310<br />
Bösleben stehen 4 voll erschlossene Baugrundstücke mit<br />
Grundstücksgrößen zwischen 573 qm und 643 qm zur Wohnbebauung<br />
zur Verfügung.<br />
• in 99334 Riechheim<br />
Im Wohngebiet „Am kleinen <strong>Berg</strong>“ in Riechheim, Lindenstraße,<br />
99334 Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugrundstück<br />
Flurstück 408/48 mit einer Größe von 393 qm zur<br />
Wohnbebauung zur Verfügung<br />
Freie Baugrundstücke zur gewerblichen<br />
Bebauung<br />
• in 99310 Dornheim<br />
Im Gewerbegebiet Dornheim stehen 4 Baugrundstücke mit<br />
Grundstücksgrößen zwischen 693 qm und 14.300 qm zur gewerblichen<br />
Bebauung zur Verfügung,<br />
Wohnhaus in Wüllersleben zu verkaufen<br />
• in 99310 Bösleben-Wüllersleben OT Wüllersleben<br />
Innerhalb der bebauten Ortslage von Wüllersleben, Gommerstedter<br />
Gasse 3 befindet sich dieses Wohnhaus mit einer<br />
Grundstücksgröße von ca. 360 qm. Zentral und mit sehr guter<br />
Verkehrsanbindung zu Stadtilm, Arnstadt und Erfurt lässt dieses<br />
sanierungsbedürftige Objekt in Fachwerkkonstruktion viel Spielraum<br />
zur eigenen Verwirklichung. Die Immobilie umfasst 2 Wohnungen<br />
(1 Wohnung vermietet), nicht ausgebauten Dachgeschoss,<br />
ist teilweise unterkellert (Gewölbekeller) und verfügt<br />
über ein Nebengebäude. Kaufpreisvorstellung VB 35.900 €.<br />
Interessenten melden sich bitte in der Bauverwaltung der<br />
Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Tel.: 036200/62432<br />
GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />
Unwetter mit Blitzeinschlag vor 177 Jahren<br />
Die Getreideernte mag in jenem Jahr im vollen Gange sein. In<br />
die Scheuen ist bereits viel eingefahren. Das Erntegut lagert bis<br />
in die Wintermonate zum Drusch mit den Dreschflegeln auf den<br />
Tennen. So war damals Technologie und Arbeitsablauf. in den<br />
Dörfern.<br />
Gewitter, scheinbar sehr intensiv, hatten sich an jenen 2. August<br />
des Jahres 1834 in unserer Region entladen. In Alkersleben<br />
schlug ein Blitz in die Scheune von Christoph Schiel Sen. ein.<br />
(jetzt die Hausnummer 41) Die Wirtschaftsgebäude standen in<br />
Flammen und ergriffen das Nachbargrundstück von Heinrich<br />
Schiel (Hausnummer 40). Christoph Schiel hatte während des<br />
Blitzschlages gerade den Torriegel betätigt und erlitt selbst einen<br />
Schaden am Körper, überlebte aber. So ist jedenfalls nieder<br />
geschrieben.<br />
Der Christoph Schiel hatte den Hof Nummer 41 erst am 8. Juli<br />
gleichen Jahres, also einen knappen Monat vorher, erworben.<br />
Er tauschte sein ehemaliges Gehöft Nummer 12 mit Christoph<br />
Kämpf, der bis dahin den Hof Nummer 41 besaß. Über die<br />
Gründe des Tausches kann man nur spekulieren, war doch die<br />
Tochter Anna Catharina des Christoph Schiel mit dem nun neuen<br />
Nachbar Heinrich verheiratet!<br />
Ökonomische Beweggründe hatten unsere Vorfahren auch!<br />
Häusertausch, das findet man in der Alkerslebener Geschichte<br />
mehrfach. Dem einen nützte es, ein größeres Anwesen zu erwerben<br />
um seine Taler anzulegen. Der Tauschpartner andererseits<br />
wurde wieder finanziell „flüssig“, hatte jedoch in den meisten<br />
Fällen ein kleineres Anwesen im Ergebnis des Tausches<br />
dabei erhalten. Für beide ein Vorteil.<br />
Übrigens brannte es auf dem Anger, so auch damals die Straßenbezeichnung,<br />
in den frühen Morgenstunden des 30.Dezember<br />
1750 schon einmal. Vier Gehöfte fielen hier einst den Flammen<br />
zum Opfer.<br />
Die vom Brand 1834 betroffenen beiden Familien bedankten<br />
sich öffentlich in der damaligen Zeitung „Arnstädter Nachrichten-<br />
und Intelligenzblatt“ bei allen Helfern der Brandbekämpfung.<br />
Aus den Dankesworten können wir entnehmen, aus welchen<br />
Orten Helfende angerückt waren, und das die<br />
Wasserförderung aus der Wipfra mit „schöpfen“ und „tragen“ erfolgte.<br />
Alles muß auf den Beinen gewesen sein, denn der Pfarrer<br />
und der Lehrer, die sonst zu solchen Ereignissen nicht zu<br />
Arbeiten verpflichtet waren, wirkten ebenfalls tatkräftig mit.<br />
Der Wortlaut des Dankes der Schielfamilien in der genannten<br />
Zeitung Nr. 32 vom 9. August 1834 (Quelle Kreisarchiv Arnstadt)<br />
lautet wie folgt:<br />
Bei dem am 2. dieses mich selbst und meine Scheuer getroffenen<br />
Wetterstrahle und dem daraus erfolgten Brande kann ich<br />
nicht genug die fast unglaubliche Geschwindigkeit bewundern,<br />
mit welcher nicht nur die Einwohner hiesigen Ortes, sondern<br />
die aus den benachbarten Ortschaften Ettischleben, Bösleben,<br />
Elxleben, Dornheim, Marlishausen, Wülfershausen, Elleben,<br />
Rudisleben, Kirchheim und aus unserer Stadt, die zu solchen<br />
Ereignissen Verordneten, sammt unseren hochverehrten Amtspersonale,<br />
bei fortdauernden furchtbaren Gewitter, zur Hülfe<br />
herbeigeeilt sind.<br />
Nur dieser schnellen Hülfe und der angestrengtesten vorsichtigsten<br />
Thätigkeit konnte es unter Gottes Beistand gelingen, die<br />
Wuth der Flamme in zwei großen, zum Teil mit Frucht angefüll-
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9- Nr. 8/2011<br />
ten Scheunen so weit zu bändigen, daß nur diese vom Blitz<br />
selbst getroffenen Gebäude mit den zu nächst daran hängenden<br />
Ställen nieder brannten.<br />
Ich halte es für meine unumgängliche Pflicht, dieser wahrhaft<br />
Menschenfreundlichkeit durch meinen aufrichtigen Dank öffentlich<br />
ehrenvolles Zeugnis zu geben, welche ich nur den herrlichen<br />
Wunsch beifüge, daß der gütige Gott jeden einzelnen und<br />
jeden Ort immer vor ähnlichen Unglück in Gnaden bewahren<br />
wolle.<br />
Alkersleben, d. 8. August 1834<br />
Johann Christoph Schiel sen.<br />
Mit innigsten Gefühl entledigen wir uns der Dankespflicht, daß<br />
uns am 2. August bei dem Brande unter beständigen Donnerschlägen<br />
so schnelle Hülfe von den hiesigen Ortsnachbarn geleistet<br />
wurde; denn ohne dieselbe wäre unsere Wohnung ein<br />
Aschehaufen worden.<br />
Vorzüglich danken wir unseren hochverehrten Herrn Assessor<br />
Rauch, der in der Stunde der Angst und Noth sich opferte, lange<br />
Zeit im Wasser stand, und den Trägern vollauf schöpfte; desgleichen<br />
unseren thätigen Schullehrer Bube, welcher mit einigen<br />
braven Mitnachbarn und einen Zimmermeister aus<br />
Arnstadt fast mit Lebensgefahr eine Schoppe niederreißen half.<br />
Der guten Anordnung der Ortsbehörde gelang es, der Flamme<br />
Einhalt zu thun. Möge der allgütige Gott fernerhin alle vor ähnlichen<br />
Unglück behüten.<br />
Alkersleben, d. 8. August 1834<br />
Johann Heinrich Schiel und Mutter<br />
Für den Leser des Beitrages sei hingewiesen, dass der Name<br />
Schiel in Alkersleben in den vergangenen Jahrhunderten stets<br />
mehrfach, so teils bis sechs Familien im Dorf gleichzeitig jenen<br />
Familiennamen inne hatten. Man beliebte noch dabei, die Söhne<br />
vorrangig Christoph oder Heinrich zu taufen. Da kam schon<br />
vor, dass der Opa oder gar der Vater den gleichen Vornamen<br />
hatte. Wegen der Verständigung gab es zum Beispiel die Beifügung:<br />
„der Erste“ „der Zweite“ „der Senior“, „der Junior“ oder<br />
„der Schulze“. Das kann den Ortschronisten beim Lesen und<br />
Begreifen der Inhalte alter Dokumente schon zur Verzweiflung<br />
bringen.<br />
Klaus Wagner<br />
Alkersleber Fotos aus vergangenen Zeiten<br />
In der letzten Ausgabe wurden die Alkerslebener Bürger gebeten,<br />
nach historischen Fotos vom dörflichen Leben nach zusehen.<br />
Wenn Sie solche Bilder besitzen und Ihre Bereitschaft vorhanden<br />
ist, jene Aufnahmen für die Bild- und Filmdokumentation<br />
„Ein Dorf stellt sich vor“ mit bereit zu stellen, dann kommen Sie<br />
doch bitte mit den betreffenden Aufnahmen am<br />
Sonnabend den 03. September 2011 in der Zeit von 14.00<br />
bis 17.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Alkersleben (ehemalige<br />
Schule) vorbei.<br />
Die Bilder werden sofort eingescannt (kopiert) und Sie können<br />
sie sofort wieder mitnehmen. Nebenbei können Sie sich noch<br />
über das Vorhaben der Gemeinde, eine DVD über Alkersleben<br />
zu produzieren, informieren.<br />
Klaus Wagner<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 11.09. zum 75. Geburtstag Herrn Urban, Franz<br />
am 21.09. zum 80. Geburtstag Herrn Ortloff, Gerhard<br />
am 22.09. zum 72. Geburtstag Frau Schmidt, Gudrun<br />
am 24.09. zum 78. Geburtstag Frau Heusinger, Margot<br />
am 26.09. zum 70. Geburtstag Herrn Wenzel, Dieter<br />
GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Bösleben<br />
am 10.09. zum 74. Geburtstag Frau Schmidt, Ursula<br />
am 19.09. zum 71. Geburtstag Frau Kühnel, Gudrun<br />
am 29.09. zum 91. Geburtstag Frau Bräutigam, Charlotte<br />
Wüllersleben<br />
am 01.09. zum 82. Geburtstag Herrn Hüttner, Rudolf<br />
am 11.09. zum 70. Geburtstag Herrn Bauchspieß, Hans-Jochen<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Dornheim<br />
am 02.09. zum 70. Geburtstag Herrn Poltsch, Dieter<br />
am 03.09. zum 65. Geburtstag Frau Kallmeyer, Heidrun<br />
am 03.09. zum 72. Geburtstag Frau Kamke, Christel<br />
am 04.09. zum 69. Geburtstag Frau Lotz, Hannelore<br />
am 05.09. zum 73. Geburtstag Herrn Schiller, Willi<br />
am 06.09. zum 69. Geburtstag Frau Bornkessel, Ingeborg<br />
am 07.09. zum 67. Geburtstag Frau Schöttner, Hildegard<br />
am 09.09. zum 73. Geburtstag Frau Höll, Ursula<br />
am 09.09. zum 77. Geburtstag Herrn Keith, Karl<br />
am 11.09. zum 74. Geburtstag Frau Rönsch, Käte<br />
am 13.09. zum 83. Geburtstag Frau Röser, Ruth<br />
am 20.09. zum 72. Geburtstag Frau Wollweber, Helga<br />
am 21.09. zum 73. Geburtstag Herrn Dr. Frey, Hans Jürgen<br />
am 23.09. zum 65. Geburtstag Frau Griebel, Brigitte<br />
am 23.09. zum 91. Geburtstag Frau Weiße, Hildegard<br />
am 26.09. zum 72. Geburtstag Herrn Schiel, Bruno<br />
am 29.09. zum 67. Geburtstag Herrn Litzrodt, Hans-Jörg<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Freundeskreis zur Erhaltung der Traukirche<br />
von J. S. Bach e. V. in Dornheim<br />
Veranstaltungen<br />
GEMEINDE DORNHEIM<br />
in der Traukirche von Johann Sebastian Bach im September<br />
2011<br />
Sonntag, 11. September 2011<br />
Tag des offenen Denkmals<br />
Führungen von 10.00 bis 17.00 Uhr<br />
Eröffnung der Ausstellung<br />
Musik Musiker Musikerleben<br />
Dr. Rainer Frenzel: Bilder und Objekte<br />
Samstag, 24. September 2011<br />
„Wege von und zu Bach“<br />
Konzert für Violine<br />
Professor Kolja Lessing, Würzburg<br />
Beginn 19.30 Uhr<br />
Eintritt VVK 10,00 Euro AK 11,00 Euro<br />
Rosemarie Frey<br />
Mitglied des Vorstandes
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 10 - Nr. 8/2011<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Elleben<br />
am 25.09. zum 79. Geburtstag Frau Lohrey, Marianne<br />
am 26.09. zum 70. Geburtstag Herrn Stolle, Hans-Jürgen<br />
am 29.09. zum 77. Geburtstag Herrn Stiede, Karl<br />
Gügleben<br />
am 05.09. zum 83. Geburtstag Frau Rach , Elisabeth<br />
am 14.09. zum 76. Geburtstag Herrn Silber, Dieter<br />
Riechheim<br />
am 01.09. zum 68. Geburtstag Herrn Sannowitz, Siegfried<br />
am 02.09. zum 99. Geburtstag Frau Lebküchner, Edith<br />
am 03.09. zum 65. Geburtstag Herrn Mende, Manfred<br />
am 13.09. zum 88. Geburtstag Frau Baehr, Helene<br />
am 13.09. zum 72. Geburtstag Herrn Doose, Georg<br />
am 13.09. zum 67. Geburtstag Herrn Möller, Gerd<br />
am 17.09. zum 69. Geburtstag Herrn Laqua, Wolfgang<br />
am 21.09. zum 67. Geburtstag Herrn Klett, Bernd<br />
am 21.09. zum 71. Geburtstag Herrn Korth , Helmut<br />
am 25.09. zum 70. Geburtstag Frau Funke, Rosemarie<br />
am 30.09. zum 74. Geburtstag Herrn Buchholz, Dietrich<br />
Einweihung des Feuerwehrhauses<br />
in Riechheim<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Nach der Einweihung des Bürgerhauses im Juni stehen nun die<br />
Arbeiten für das Feuerwehrgerätehaus in Riechheim kurz vor<br />
dem Abschluss.<br />
Die Gemeinde Elleben, die Feuerwehrkameraden und der<br />
<strong>Riechheimer</strong> Feuerwehrverein e.V. laden ganz herzlich anlässlich<br />
der Einweihung des Feuerwehrgerätehauses<br />
am 17. September 2011<br />
nach Riechheim<br />
ein.<br />
Vorläufiges Programm:<br />
13.00 Uhr Einsatzübungen der Gastfeuerwehren<br />
17.00 Uhr festliche Einweihungsfeier des Feuerwehrhauses<br />
19.00 Uhr gemütliches Abendprogramm<br />
Rudolf Neubig<br />
Gemeindefest im Loh<br />
GEMEINDE ELLEBEN<br />
Herzliche Einladung<br />
zum traditionellen Lohfest am 28. August 2011<br />
Folgendes Programm ist geplant:<br />
10.00 Uhr Gottesdienst<br />
11.30 Uhr Frühschoppen mit der Bigband „Black & White“<br />
12.00 Uhr Mittagessen (Menü, Grillfleisch)<br />
14.00 Uhr Chöre aus Elleben und Riechheim<br />
15.00 Uhr Vorführungen der <strong>Riechheimer</strong> Tanzgruppe und<br />
des Kindergartens Elleben<br />
Natürlich gibt es auch Kaffee und Kuchen und für die Kleinen eine<br />
Hüpfburg. Der Erlös der Veranstaltung fließt dem Ortsteil<br />
Gügleben zu.<br />
Rudolf Neubig<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Bilder zur Sanierung Haus Nr. 20 erhältlich!<br />
Über die aufwendige Sanierung des Hauses Nr. 20 in Riechheim<br />
und die gelungene Einweihungsfeier am 24. bis 26.6.2011<br />
hat Klaus <strong>Berg</strong>mann eine Foto-DVD mit über 300 Bildern zusammengestellt.<br />
Diese kann von interessierten Bürger für 12,00<br />
€ bei der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ bestellt<br />
werden.<br />
Kontakt: Frau Kreft, Tel.: 036200/624 12.<br />
Der Verkaufserlös wird ausschließlich für die weitere Ausgestaltung<br />
des Bürgerhauses verwendet.<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Elxleben<br />
am 03.09. zum 86. Geburtstag Frau Hüter, Anneliese<br />
am 04.09. zum 82. Geburtstag Frau Wittkowski, Elfriede<br />
am 05.09. zum 83. Geburtstag Frau Gerstenhauer, Hedwig<br />
am 05.09. zum 76. Geburtstag Frau Möller, Edith<br />
am 06.09. zum 78. Geburtstag Frau Wedemann, Ingeburg<br />
am 08.09. zum 89. Geburtstag Frau Feuerpfeil, Hildegard<br />
am 14.09. zum 71. Geburtstag Frau Hofmann, Erika<br />
am 16.09. zum 70. Geburtstag Frau Herfeld, Bärbel<br />
am 18.09. zum 80. Geburtstag Frau Teubner, Toni<br />
am 25.09. zum 67. Geburtstag Frau Schmidt, Heidrun<br />
am 26.09. zum 85. Geburtstag Herrn Teubner, Manfred<br />
am 27.09. zum 76. Geburtstag Frau Hahn, Mathilde<br />
am 28.09. zum 70. Geburtstag Herrn Hofmann, Reiner<br />
Kirchspiel Elxleben<br />
KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />
Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen<br />
im September 2011<br />
Monatsspruch September:<br />
Jesus Christus spricht: Wo zwei oder drei<br />
in meinem Namen versammelt sind, da bin<br />
ich mitten unter ihnen.<br />
Mt 18, 20<br />
GEMEINDE ELXLEBEN<br />
Sonnabend, 3. September<br />
17.00 Uhr Ettischleben<br />
18.00 Uhr Alkersleben<br />
Montag, 5. September<br />
19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis<br />
Dienstag, 6. September<br />
9.30 Uhr Elxleben, Mini-Club (Krabbelgruppe)<br />
14.00 Uhr Elxleben, Senioren-Kreis<br />
Sonntag, 11. September (Tag des offenen Denkmals)<br />
10.00 Uhr Andacht in allen Kirchen des Kirchspiels<br />
Mittwoch, 14. September<br />
14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis<br />
Freitag, 16. September<br />
14.00 Uhr Elleben, Gottesdienst zur Trauung<br />
Sonnabend, 17. September<br />
17.00 Uhr Riechheim, Einweihung des Feuerwehrhauses<br />
18.00 Uhr Gügleben<br />
Freitag, 23. September
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 8/2011<br />
18.00 Uhr Elxleben, Kirmesgottesdienst<br />
Sonnabend, 24. September<br />
18.00 Uhr Riechheim<br />
Liebe Gemeindemitglieder!<br />
Nochmals bitten wir alle Gemeindemitglieder um Zahlung des<br />
Kirchgelds für 2011. Die Höhe ist durch die Vorgaben der Landeskirche<br />
festgelegt, es ist eine Staffelung nach Einkommen<br />
vorgesehen:<br />
Das Kirchgeld beträgt demnach pro Jahr für alle Gemeindemitglieder<br />
ab 18 Jahren<br />
- 15,00 EUR für Mitglieder ohne eigenes Einkommen, Auszubildende<br />
oder Hartz IV-Empfänger<br />
- 42,00 EUR für Mitglieder, die Kirchensteuer zahlen<br />
- 36,00 EUR oder mehr für Rentner, die 600 EUR oder eine<br />
höhere monatliche Rente haben.<br />
Das Kirchgeld ist natürlich nach wie vor eine freiwillige Leistung<br />
der Mitglieder. Sie bestimmen selbst, wieviel Sie zahlen können.<br />
Wir danken allen, die ihre Beiträge für 2011 schon gezahlt haben<br />
und bitten diejenigen, die das noch nicht getan haben, ganz<br />
herzlich, das Geld noch zu überweisen, und zwar auf das Konto<br />
Nr. 581 38 16 des Pfarramts Elxleben<br />
bei der Erfurter Bank e.G. in Elxleben, BLZ 820 642 28.<br />
Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger unbedingt Ihre(n)<br />
Namen und Ihren Wohnort an, damit das Geld richtig verbucht<br />
werden kann.<br />
Ihr Gemeindekirchenrat des Kirchspiels Elxleben<br />
Das Büro im Pfarramt ist mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr<br />
besetzt.<br />
Die Vakanzverwaltung der Pfarrstelle liegt bei Pfr. Kopitzsch (Tel:<br />
03628 - 603408, email Kopitzsch@gmx.net).<br />
Für die Anmeldung von Taufen, Trauungen und Trauerfeiern<br />
wenden Sie sich bitte an das Pfarramt Witzleben (Tel. 036200 -<br />
65758).<br />
Sonst können Sie sich auch über unseren Fax-Anschluss<br />
036200 - 64474 oder per email: pfarramt.elxleben@gmail.com<br />
bei uns melden.<br />
GEMEINDE KIRCHHEIM<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Kirchheim<br />
am 16.09. zum 68. Geburtstag Herrn Tusker, Wolfgang<br />
am 24.09. zum 69. Geburtstag Frau Romeiß, Christa<br />
am 25.09. zum 66. Geburtstag Frau Porwik, Marianne<br />
am 28.09. zum 68. Geburtstag Frau Pörstel, Edith<br />
Werningsleben<br />
am 01.09. zum 73. Geburtstag Herrn Reichelt, Uwe<br />
am 03.09. zum 80. Geburtstag Herrn Hoffmann, Helmut<br />
am 08.09. zum 71. Geburtstag Frau Töpfer, Brigitte<br />
am 16.09. zum 86. Geburtstag Frau Bonasky, Charlotte<br />
am 28.09. zum 83. Geburtstag Herrn Feige, Manfred<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
30. Kinderkleidermarkt<br />
17. August 2011<br />
Kinderkleidermarkt in Kirchheim<br />
Am Samstag, den 24. September 2011, findet in der Sporthalle<br />
in Kirchheim der 30. Kleider- und Spielzeugmarkt für Kinder<br />
statt.<br />
Ab 11.00 Uhr werden Kinderwagen, Autositze, Babywippen,<br />
Kinder- und Reisebetten, Laufställe, Hochstühle und auch gro-<br />
ße Spielsachen wie Puppenküchen, Fahrräder, Dreiräder usw.<br />
in einem Zelt neben der Halle angeboten.<br />
In der Sporthalle beginnt der Verkauf um 12.00 Uhr und endet<br />
wie im Zelt um 16.00 Uhr. Angeboten werden gut erhaltene<br />
Baby- und Kinderbekleidung, nach Größen sortiert (bis Größe<br />
176), für Herbst und Winter sowie Umstandsmoden und<br />
Spielzeug. Für das leibliche Wohl bietet die Cafeteria Kaffee,<br />
Saft, Kuchen und Waffeln.<br />
Der Erlös des Marktes wird für Kinder- und Jugendprojekte gespendet.<br />
Wir wünschen den Anbietern gute Umsätze, den Käufern echte<br />
Schnäppchen und uns allen viel Erfolg.<br />
Corinne Krah<br />
GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Osthausen<br />
am 03.09. zum 77. Geburtstag Frau Heyder, Eva<br />
am 06.09. zum 76. Geburtstag Frau Hädrich, Senta<br />
am 12.09. zum 83. Geburtstag Herrn Komm, Kurt<br />
am 18.09. zum 87. Geburtstag Frau Zschenderlein, Hildegard<br />
Wülfershausen<br />
am 01.09. zum 71. Geburtstag Herrn Schreiber, Hermann<br />
am 02.09. zum 74. Geburtstag Frau Wiegand, Johanna<br />
am 06.09. zum 88. Geburtstag Frau Lohrey, Erika<br />
am 17.09. zum 71. Geburtstag Herrn Huber, Rolf<br />
am 25.09. zum 83. Geburtstag Herrn Mertin, Heinz
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 12 - Nr. 8/2011<br />
GEMEINDE ROCKHAUSEN<br />
Außerdem kann in einer Ausstellung sowie der Orgel-Festschrift<br />
der Werdegang der Orgelrestaurierung und die Arbeit des Fördervereins<br />
verfolgt werden.<br />
Für Orgelsuppe, Orgelwein und Thüringer Kuchen sorgt wie immer<br />
der Förderverein zur Erhaltung der Orgel Ellichleben.<br />
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!<br />
i. A. Susanne Zwiebler<br />
Förderverein zur Erhaltung der Orgel Ellichleben e.V.<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Meichlitzer Str. 39<br />
99310 Ellichleben<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Rockhausen<br />
am 07.09. zum 72. Geburtstag Frau Braxein, Eva<br />
am 15.09. zum 67. Geburtstag Herrn Weißbach, Rainer<br />
am 22.09. zum 65. Geburtstag Herrn Goetzke, Bernd<br />
am 24.09. zum 76. Geburtstag Frau Just, Hildegard<br />
am 27.09. zum 68. Geburtstag Frau Minning, Sonja<br />
am 29.09. zum 77. Geburtstag Herrn Langenhaun, Heinz<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Witzleben<br />
am 03.09. zum 68. Geburtstag Herrn Bürger, Volkhard<br />
am 04.09. zum 74. Geburtstag Frau Bürger, Waltraud<br />
am 08.09. zum 79. Geburtstag Herrn Siebtroth, Manfred<br />
am 10.09. zum 70. Geburtstag Frau Merten, Karin<br />
am 12.09. zum 82. Geburtstag Frau Herbst, Elfriede<br />
am 16.09. zum 73. Geburtstag Frau Fabig, Brigitte<br />
am 20.09. zum 71. Geburtstag Herrn Knobloch, Franz<br />
am 20.09. zum 76. Geburtstag Frau Litsche, Hannelore<br />
am 21.09. zum 73. Geburtstag Herrn Lutter, Herold<br />
Achelstädt<br />
am 10.09. zum 76. Geburtstag Frau Felkl, Rita<br />
am 18.09. zum 74. Geburtstag Herrn Schrickel, Erich<br />
am 22.09. zum 65. Geburtstag Herrn Rosendorff, Jürgen<br />
am 28.09. zum 69. Geburtstag Herrn Albrecht, Adolf<br />
Ellichleben<br />
am 14.09. zum 75. Geburtstag Herrn Leuthardt, Georg<br />
Denkmaltag 2011<br />
GEMEINDE WITZLEBEN<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Ellichleben im 19. Jahrhundert, Tango & mehr<br />
Bereits am Samstag, dem 10. September 2011 um 19.30 Uhr<br />
beginnt der Förderverein zur Erhaltung der Orgel in der Kirche<br />
Ellichleben sein Programm zum Denkmaltag 2011 mit einem<br />
Konzert der besonderen Art. Beate Friedrich (Orgel), Oliver<br />
Räumelt (Akkordeon), Michala Garbe (Cello) und ein Tango-<br />
Tanzpaar offerieren „Tango & mehr“, freundlich unterstützt vom<br />
Kulturamt des Ilm-Kreises.<br />
Zum Denkmaltag, am Sonntag, dem 11. September 2011 wird<br />
die Kirche Ellichleben von 10.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein und<br />
passend zum diesjährigen Thema eine Ausstellung über „Ellichleben<br />
im 19. Jahrhundert“ präsentieren. Bereits zum Gottesdienst<br />
um 10.00 Uhr erklingt die im Juni 2010 nach der Restaurierung<br />
neu geweihte barocke Schulze-Orgel. Um 15:30 Uhr<br />
erfährt man dann zur Orgelführung Wissenswertes über das besondere<br />
Instrument und dessen Restaurierung, natürlich verbunden<br />
mit einer Klangprobe.<br />
Tel.: 036200 / 64554<br />
Gerlinde Wirth, Vorsitzende<br />
Kirchspiel Witzleben<br />
KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />
Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im<br />
Monat September 2011<br />
Samstag, 3. September<br />
17.00 Uhr Ettischleben<br />
18.00 Uhr Alkersleben<br />
Sonntag, 4. September<br />
09.00 Uhr Bösleben<br />
10.00 Uhr Witzleben<br />
Freitag, 9. September<br />
14.00 Uhr Wülfershausen<br />
Goldene Hochzeit<br />
Samstag, 10. September<br />
19.30 Uhr Ellichleben<br />
„Tango und Mehr“ - Lassen Sie sich überraschen!<br />
Sonntag, 11. September<br />
10.00 Uhr Gottesdienst in allen Kirchen des Kirchenkreises<br />
Arnstadt-Ilmenau.<br />
Bitte Aushänge beachten!<br />
Kirche in Ellichleben Ausstellung - Aushänge beachten!<br />
Kirche in Bösleben von 10.00 - 16.00 Uhr geöffnet!<br />
Montag, 12. September<br />
Konfirmandenunterricht in Osthausen<br />
Freitag,16. September<br />
14.00 Uhr EIleben, Trauung<br />
Samstag, 1. September<br />
17.00 Uhr Einweihung des Feuerwehrgerätehauses in<br />
Riechheim<br />
Samstag,18. September<br />
14.00 Uhr Wülfershausen, Taufgottesdienst<br />
Montag,19. September<br />
Vorkonfirmanden in Osthausen<br />
Kirchgeld schon überwiesen?<br />
Ganz herzlichen Dank, wenn Sie das Kirchgeld für 2011 schon<br />
überwiesen haben! Wenn nicht, dann bitten wir Sie herzlich, Ihren<br />
Beitrag für 2011 zu entrichten. Ihr Beitrag ist für die Arbeit in<br />
den Kirchgemeinden wichtig, wir sind dringend darauf angewiesen!<br />
Die Höhe ist durch die Landeskirche festgelegt worden, da<br />
die gewohnten Zuteilungen für die Gemeindearbeit ab kommendem<br />
Jahr wegfallen werden.<br />
Das Kirchgeld beträgt pro Jahr für alle Gemeindeglieder, ab 18<br />
Jahren<br />
- 15 € für Mitglieder ohne eigenes Einkommen<br />
- 42 € für Mitglieder, die Kirchensteuer zahlen<br />
- 36 € oder mehr, für Rentner, die 600 €, oder eine höhere<br />
monatliche Rente haben.<br />
Das Kirchgeld ist eine freiwillige Leistung der Mitglieder, aber<br />
ohne IHREN Beitrag wird es künftig nicht mehr gehen!<br />
Bitte überweisen Sie das Kirchgeld auf folgende Konten, bei der<br />
Sparkasse Arnstadt-Ilmenau, BLZ: 840 510 10<br />
- Achelstädt, Bösleben, Ellichleben, Witzleben:<br />
Konto-Nr. 183 0000 396<br />
- Osthausen, Wülfershausen:<br />
Konto-Nr. 183 000 1317<br />
Geben Sie bitte Ihren Namen und Ihren Wohnort an.<br />
Die Gemeindekirchenräte des Kirchspiels Witzleben.