amts- und nachrichtenblatt - VG Riechheimer Berg
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AMTS- UND NACHRICHTENBLATT<br />
der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Jahrgang 13 Samstag, den 22. August 2009 Nummer 9<br />
Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 16.09.2009 Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 26.09.2009<br />
Im Amts- <strong>und</strong> Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erfolgen amtliche <strong>und</strong> nichtamtliche<br />
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ <strong>und</strong> der Mitgliedsgemeinden<br />
Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />
Rockhausen, Witzleben<br />
Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
<strong>und</strong> ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de<br />
Öffnungszeiten der Verwaltung<br />
Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft<br />
in Kirchheim<br />
Mo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mi. geschlossen<br />
Do. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: 036200/624-0<br />
Fax: 036200/624-44<br />
Telefon Kasse<br />
036200 / 62422 <strong>und</strong> 62423<br />
Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />
Polizeiobermeister Herr Klotz in der <strong>VG</strong> in Kirchheim<br />
Di. 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Do. 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Telefon-Nr.<br />
<strong>und</strong> Fax-Nr.: 036200/62433<br />
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt <strong>und</strong> Standesamt<br />
in Stadtilm<br />
Montag geschlossen<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: 03629/668833<br />
REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />
IM GEBIET DER VERWALTUNGS GEMEINSCHAFT<br />
Information - Kindereinrichtungen<br />
Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Körner in<br />
der Verwaltung / Kirchheim<br />
Dienstag, 01.09. / 08.09. / 15.09. / 29.09.2009 von 9.00 Uhr -<br />
18.00 Uhr<br />
Zusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgt<br />
erreichen:<br />
Kita Elleben<br />
„Im Wiesengr<strong>und</strong>“ 02.09.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Kita Osthausen<br />
„Osthäuser Rasselbande“ 09.09.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Kita Wüllersleben<br />
„Pfiffikus“ 10.09.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Kita Elxleben<br />
„Die kleinen Strolche“ 16.09.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Kita Dornheim<br />
„Die lustigen Frösche“ 30.09.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart<br />
werden, Tel. 036200/62441.<br />
Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Elstner in<br />
der Kita „Zwergenland“ in Kirchheim:<br />
jeden zweiten Dienstag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2- Nr. 9/2009<br />
Bekanntmachung<br />
der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />
<strong>und</strong> die Erteilung von Wahlscheinen<br />
für die Wahl zum 17. Deutschen B<strong>und</strong>estag am 30. September<br />
2009<br />
1.<br />
Die Wählerverzeichnisse zur B<strong>und</strong>estagswahl für die Gemeinden,<br />
die Wahlbezirke der Gemeinden Alkersleben, Bösleben-<br />
Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />
Rockhausen <strong>und</strong> Witzleben werden in der<br />
Zeit vom 07.09.2009 bis 11.09.2009 bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 99334 Kirchheim, Mönchsgasse<br />
81, Zimmer 8, während der allgemeinen Öffnungszeiten:<br />
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhr<br />
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder<br />
Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu<br />
seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.<br />
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />
der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />
Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft<br />
zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />
des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf<br />
Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,<br />
für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß<br />
den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden<br />
Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />
oder einen Wahlschein hat.<br />
2.<br />
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,<br />
kann in der Zeit vom 07.09.2009 Tag bis spätestens am<br />
11.09.2009, bis 13:30 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Einspruch einlegen. Der<br />
Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />
eingelegt werden.<br />
3.<br />
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />
erhalten bis spätestens zum 06.09.2009 eine Wahlbenachrichtigung.<br />
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,<br />
wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis<br />
einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein<br />
Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />
eingetragen werden <strong>und</strong> die bereits einen Wahlschein <strong>und</strong> Briefwahlunterlagen<br />
beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />
4.<br />
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 23<br />
Ilm-Kreis II durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum<br />
(Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.<br />
5.<br />
Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />
5.1<br />
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
5.2<br />
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist<br />
auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18<br />
Abs. 1 der B<strong>und</strong>eswahlordnung bis zum 05.09.2009 oder die<br />
Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs.<br />
1 der B<strong>und</strong>eswahlordnung bis zum 11.09.2009 versäumt<br />
hat,<br />
b)wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf<br />
der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der B<strong>und</strong>eswahlordnung oder<br />
der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der B<strong>und</strong>eswahlordnung<br />
entstanden ist,<br />
c)wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden<br />
<strong>und</strong> die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />
zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.<br />
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />
Wahlberechtigten bis zum 25.09.2009, 18:00 Uhr, bei der<br />
Gemeindebehörde mündlich schriftlich oder elektronisch beantragt<br />
werden.<br />
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />
des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />
möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,<br />
15.00 Uhr, gestellt werden.<br />
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage<br />
vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />
können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen<br />
Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis<br />
zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.<br />
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer<br />
schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt<br />
ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung<br />
der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />
6.<br />
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden<br />
ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag <strong>und</strong><br />
- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Die Abholung von Wahlscheinen <strong>und</strong> Briefwahlunterlagen für einen<br />
anderen ist nur möglich, wenn der Berechtigte zur Empfangnahme<br />
der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen<br />
Vollmacht nachgewiesen wird <strong>und</strong> die bevollmächtigte Person<br />
nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde<br />
vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich<br />
zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person<br />
auszuweisen.<br />
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem<br />
Stimmzettel <strong>und</strong> dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene<br />
Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am<br />
Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief wird innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />
ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der<br />
Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.<br />
Kirchheim, den 12.08.2009<br />
gez. Diana Machalett<br />
Gemeinschaftsvorsitzende<br />
AMTLICHER TEIL<br />
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „RIECHHEIMER BERG“<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „RIECHHEIMER BERG“
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3- Nr. 9/2009<br />
Zweckvereinbarung<br />
zur Übertragung der Aufgabe<br />
„Bereitstellung der erforderlichen Plätze in<br />
Kindertageseinrichtungen“<br />
auf die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Auf Gr<strong>und</strong> des § 17 Abs. 1 S. 2 bis 4 <strong>und</strong> § 18 Abs. 1 Satz 2<br />
ThürKitaG vom 16. Dezember 2005 i. V. m. § 47 Abs. 3 ThürKO<br />
<strong>und</strong> §§ 7 Abs. 2 ff ThürKGG schließen<br />
die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (als aufnehmende<br />
Gebietskörperschaft)<br />
vertreten durch die Gemeinschaftsvorsitzende<br />
<strong>und</strong> die Mitgliedsgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben,<br />
Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen,<br />
Rockhausen <strong>und</strong> Witzleben<br />
(als abgebende Gemeinden)<br />
vertreten durch die Bürgermeister/in<br />
folgende Zweckvereinbarung:<br />
§ 1<br />
Aufgaben<br />
(1) Zur Sicherung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen<br />
nach § 17 Abs. 1 Satz 2 ThürKitaG in Verbindung mit<br />
§ 2 Abs. 1 Satz 1 <strong>und</strong> 4 ThürKitaG für die Kinder mit Wohnsitz in<br />
den abgebenden Gemeinden sowie zur Absicherung des<br />
Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechtes nach § 4 ThürKitaG <strong>und</strong> § 18 Abs. 6<br />
ThürKitaG geben die oben genannten Gemeinden die Trägerschaft<br />
der Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft<br />
an die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“ ab.<br />
(2) Die Übertragung der Trägerschaft erfolgt mit allen Rechten<br />
<strong>und</strong> Pflichten. Die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
erlässt die zur Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 notwendigen<br />
Satzungen. Im Geltungsbereich dieser Satzungen trifft die Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ alle zu deren Durchführung<br />
erforderlichen Maßnahmen. Die Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erstellt die Konzeptionen für jede<br />
Kindertageseinrichtung sowie die Gesamtkonzeption für alle<br />
Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
(3) Die abgebenden Gemeinden mit Kindertageseinrichtung<br />
überlassen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
die Kindertageseinrichtungen für die Dauer ihrer Beteiligung an<br />
der Zweckvereinbarung durch Mietvertrag.<br />
§ 2<br />
Aufnahme<br />
(1) Die Kinder der abgebenden Gemeinden sind gleichrangig in<br />
der Reihenfolge ihrer Anmeldung <strong>und</strong> unter Berücksichtigung<br />
der Auslastung in den Kindertageseinrichtungen aufzunehmen.<br />
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten in der<br />
Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“. Der Wunsch der<br />
Erziehungsberechtigten soll bei der Wahl der Kindertagesstätte<br />
möglichst Berücksichtigung finden. Ein Rechtsanspruch auf einen<br />
bestimmten Kindergartenplatz besteht nur im Rahmen der<br />
verfügbaren Kapazitäten (jährliche Bedarfplanung).<br />
(2) Kinder mit Wohnsitz in anderen als den abgebenden Gemeinden<br />
können im Rahmen des Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechts<br />
nach § 4 ThürKitaG aufgenommen werden, soweit in der jeweiligen<br />
Kindertageseinrichtung noch Kapazitäten im Rahmen der<br />
jährlichen Bedarfsplanung bestehen <strong>und</strong> keine Warteliste besteht.<br />
Absatz 1 gilt entsprechend. Das Weitere zur Aufnahme<br />
auswärtiger Kinder regelt die Benutzungssatzung.<br />
§ 3<br />
Finanzierung<br />
(1) Zur Deckung der jährlichen Ausgaben der Kindertageseinrichtungen<br />
in Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft sowie<br />
zur Finanzierung der pauschalierten Betriebskosten nach § 18<br />
Abs. 6 ThürKitaG, die für Kinder der abgebenden Gemeinden<br />
an Fremdgemeinden gezahlt werden, erhält die <strong>VG</strong>:<br />
- die Infrastrukturpauschale nach § 21 ThürKitaG,<br />
- die Landeszuschüsse nach § 19 ThürKitaG,<br />
- das Thüringer Landeserziehungsgeld gemäß § 2 Abs. 3<br />
Thüringer Erziehungsgeldgesetz,<br />
- die Elternbeiträge nach § 20 ThürKitaG in Verbindung mit<br />
der Gebührensatzung sowie<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
UND VERORDNUNGEN<br />
- die pauschalierten Betriebskosten aus Fremdgemeinden gemäß<br />
§ 18 Abs. 6 ThürKitaG.<br />
(2) Die Infrastrukturpauschale nach § 21 ThürKitaG wird nach<br />
Abzug von Investitionskostenzuschüssen <strong>und</strong> sonstigen Leistungen<br />
Dritter (z. B. Spenden) vorrangig zur Finanzierung von<br />
Investitionen in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft<br />
der Verwaltungsgemeinschaft verwendet.<br />
(3) Spenden sollen nach Maßgabe des Spendenzwecks <strong>und</strong><br />
der darin benannten Kindertageseinrichtung im Einvernehmen<br />
mit der Leitung der Kindertagesstätten verwendet werden.<br />
(4) Die Verwaltungsgemeinschaft erhebt von den abgebenden<br />
Gemeinden eine Umlage für die nicht nach Absatz 1 bis 3 gedeckten<br />
Kosten.<br />
Die Umlage richtet sich nach dem Verhältnis der Kinder der einzelnen<br />
abgebenden Gemeinde, die in Kindertageseinrichtungen<br />
innerhalb <strong>und</strong> außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft betreut<br />
werden, zu allen in Kindertageseinrichtungen betreuten Kindern<br />
der abgebenden Gemeinden.<br />
(5) Die abgebenden Gemeinden zahlen auf die Umlage monatliche<br />
Abschlagszahlungen, die sich nach der Zahl der zur Betreuung<br />
in Kindertageseinrichtungen angemeldeten Kinder richtet.<br />
Die Höhe der Abschlagszahlung / Kind wird in der<br />
Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft festgelegt. Die<br />
Abschlagszahlungen sind jeweils zum 15. eines Monats fällig.<br />
Die Endabrechnung mit Ausgleich der Fehlbeträge bzw. Erstattung<br />
der Überzahlungen erfolgt nach Abschluss der Jahresrechnung,<br />
spätestens jedoch bis zum 30.06. des Folgejahres. Die<br />
Abrechnung erfolgt monatsgenau, d. h. Kinder, die nicht das gesamte<br />
Jahr in der Kindertageseinrichtung angemeldet sind werden<br />
mit x/12 berücksichtigt.<br />
§ 4<br />
Berechnung der umzulegenden Ausgaben<br />
(1) Die Höhe der Ausgaben berechnet sich folgendermaßen:<br />
laufende Ausgabearten Gruppe im<br />
Nummer Gruppierungsplan<br />
1 Personalausgaben<br />
pädagogisches Fachpersonal 40 - 47<br />
2 Personalausgaben<br />
übriges Personal 40 - 47<br />
3 Weiterbildungs- / Fahrtkosten 56<br />
4 Weitere Verwaltungs- <strong>und</strong><br />
Betriebsausgaben 57<br />
5 EDV-Kosten 57<br />
6 Bürobedarf 65<br />
7 Unterhalt der Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong><br />
baulichen Anlagen, usw. 50<br />
8 Geräte, Ausstattungs<strong>und</strong><br />
Ausrüstungsgegenstände<br />
sonstige Gebrauchsgegenstände 52<br />
9 Mieten <strong>und</strong> Pachten 53<br />
10 Heizungskosten 54<br />
11 Energiekosten 54<br />
12 Reinigungskosten 54<br />
13 Müll- <strong>und</strong> Schornsteinfegerkosten 54<br />
14 Wasser- <strong>und</strong> Abwasserkosten 54<br />
15 Kosten für Spiel- <strong>und</strong><br />
Beschäftigungsmaterial 57<br />
16 Verpflegungskosten 57<br />
17 Kosten für Steuern <strong>und</strong><br />
Versicherungen 64<br />
18 Kosten für Bücher <strong>und</strong> Zeitschriften 65<br />
19 Kosten für Post- <strong>und</strong><br />
Fernmeldegebühren 65<br />
20 Pauschalierte Betriebskosten<br />
an Fremdgemeinden 71<br />
21 Investitionen 93 - 93<br />
(2) Abzuziehen sind die Einnahmen für die Kindertageseinrichtungen:<br />
laufende Einnahmearten Gruppe im<br />
Nummer Gruppierungsplan<br />
21 Benutzungsgebühren 11<br />
22 Übernahme der Benutzungsgebühren<br />
durch das Jugendamt 11<br />
23 Sonstige Einnahmen 15<br />
24 Infrastrukturpauschale 17<br />
25 Landeszuschüsse 17
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 4- Nr. 9/2009<br />
26 Abgetretenes Thüringer<br />
Landeserziehungsgeld 17<br />
27 Pauschalierte Betriebskosten<br />
aus Fremdgemeinden 17<br />
28 Spenden 17<br />
§ 5<br />
Anhörung <strong>und</strong> Zustimmung<br />
(1) Abgebende Gemeinden mit einer Kindertageseinrichtung<br />
sind vor Änderungen der Konzeption anzuhören.<br />
(2) Änderungen des Betreuungsangebotes <strong>und</strong> damit zusammenhängende<br />
Investitionen bedürfen der Zustimmung der abgebenden<br />
Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.<br />
(3) Jede Gemeinde kann im Rahmen einer Gemeinderatssitzung<br />
1 x jährlich von der Leiterin der Kindertagesstätten eine<br />
Berichterstattung über die wesentlichen Abläufe des laufenden<br />
Kindergartenjahres <strong>und</strong> die Planungen für das nächste Kindergartenjahr<br />
verlangen.<br />
(4) Jede Gemeinde hat das Recht, den Erziehungsberechtigten<br />
der Kinder Ihrer Gemeinde <strong>und</strong>/oder der Kinder, die die Kindertageseinrichtung<br />
ihrer Gemeinde besuchen, einen monatlichen<br />
Zuschuss zu den Nutzungsgebühren zu gewähren.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten, Kündigung <strong>und</strong> Auseinandersetzung<br />
(1) Die Zweckvereinbarung tritt zum 01.01.2009 spätestens jedoch<br />
am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft <strong>und</strong><br />
gilt bis zum 31.12.2011. Sie verlängert sich danach jeweils um<br />
ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />
jeweiligen Kalenderjahresende - erstmals jedoch zum<br />
31.12.2011 - gekündigt wird. Maßgeblich ist der Eingang der<br />
Kündigung beim Empfänger. Im Falle einer Kündigung findet eine<br />
Auseinandersetzung gemäß der Regelungen in § 6 Abs. 5<br />
statt.<br />
(2) Die Parteien dieser Zweckvereinbarung vereinbaren ausdrücklich<br />
das Recht zu Teilkündigungen, d. h. zu Kündigungen<br />
dieser Zweckvereinbarung durch eine einzelne abgebende Gemeinde.<br />
Ein Recht zu Kündigungen einzelner Bestimmungen<br />
dieser Zweckvereinbarung bestehen hingegen nicht. Für die<br />
Kündigung durch eine einzelne abgebende Gemeinde gelten<br />
die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 entsprechend.<br />
Im Falle der Kündigung durch eine einzelne abgebende Gemeinde<br />
besteht die Zweckvereinbarung zwischen den verbleibenden<br />
abgebenden Gemeinden <strong>und</strong> der Verwaltungsgemeinschaft<br />
fort. Die Auseinandersetzung erfolgt nach den<br />
Regelungen in 6 Abs. 6.<br />
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.<br />
§ 6 Abs. 2 Satz 2 <strong>und</strong> 3 der Zweckvereinbarung gelten<br />
entsprechend.<br />
(4) Änderungen, Nebenabreden sowie die Aufhebung der<br />
Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform <strong>und</strong> der Zustimmung<br />
aller Beteiligten.<br />
(5) Im Falle der Kündigung durch alle abgebenden Gemeinden<br />
oder der Aufhebung der Zweckvereinbarung erfolgt eine Auseinandersetzung<br />
gemäß § 13 ThürKGG nach folgenden Regelungen:<br />
1. Die durch die Verwaltungsgemeinschaft getätigten Investitionen<br />
in das Inventar <strong>und</strong> die Kindertageseinrichtung der ausscheidenden<br />
Gemeinde verbleiben im Eigentum der ausscheidenden<br />
Gemeinde bzw. gehen in das Eigentum der<br />
ausscheidenden Gemeinde über.<br />
2. Zwischen den abgebenden Gemeinden erfolgt ein Ausgleich<br />
der in den letzten 5 Jahren durch die Verwaltungsgemeinschaft<br />
getätigten Investitionen. Der Ausgleich erfolgt durch<br />
den Vergleich zwischen den durchschnittlich pro Kind getätigten<br />
Investitionen in allen Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft<br />
der Verwaltungsgemeinschaft zu den von den abgebenden<br />
Gemeinden an die Verwaltungsgemeinschaft<br />
finanzierten Investitionen pro Kind der abgebenden Gemeinde,<br />
das in einer Kindertageseinrichtung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
betreut wurde. Der Ausgleich richtet sich nach<br />
den Investitionskosten, die die durchschnittlichen Investitionen<br />
pro Kind in allen Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft<br />
übersteigen bzw. darunter liegen. Der<br />
Ausgleich hat bis zum 30.06. des Folgejahres nach Vorlage<br />
der Berechnung aufgr<strong>und</strong> der Jahresrechnungen zu erfolgen.<br />
4. Die ausscheidende Gemeinde mit Kindertageseinrichtung<br />
übernimmt das pädagogische <strong>und</strong> technische Personal, das<br />
in dem Jahr, in dem die Kündigung ausgesprochen bzw. die<br />
Aufhebung beschlossen wurde, in der Einrichtung gearbeitet<br />
hat.<br />
5. Bei Personal, das zudem in einer weiteren Einrichtung gearbeitet<br />
hat, ist unter Einbeziehung des Personalrates eine Einigung<br />
zwischen den ausscheidenden Gemeinden, in denen<br />
das Personal aufgeteilt war, herbeizuführen.<br />
(6) Im Falle des Ausscheidens einer abgebenden Gemeinde<br />
durch Kündigung der Zweckvereinbarung erfolgt eine Auseinandersetzung<br />
gemäß § 13 ThürKGG nach folgenden Regelungen:<br />
1. Die durch die Verwaltungsgemeinschaft getätigten Investitionen<br />
in das Inventar <strong>und</strong> die Kindertageseinrichtung der ausscheidenden<br />
Gemeinde verbleiben im Eigentum der ausscheidenden<br />
Gemeinde bzw. gehen in das Eigentum der<br />
ausscheidenden Gemeinde über.<br />
2. Die ausscheidende Gemeinde mit Kindertageseinrichtung<br />
hat für die Investitionen der letzten 5 Jahre einen Ausgleich<br />
an die Verwaltungsgemeinschaft zu zahlen, sofern die Investitionen<br />
in der Kindertageseinrichtung der ausscheidenden<br />
Gemeinde im Verhältnis zu den betreuten Kindern der ausscheidenden<br />
Gemeinde in allen Kindertageseinrichtungen in<br />
Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft höher sind als<br />
die Investitionen pro Kind in allen Kindertageseinrichtungen<br />
in Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft. Der Ausgleich<br />
richtet sich nach den Investitionskosten, die die durchschnittlichen<br />
Investitionen pro Kind in allen Kindertageseinrichtungen<br />
in Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft<br />
übersteigen. Der Ausgleich hat bis zum 30.06. des Folgejahres<br />
nach Vorlage der Berechnung aufgr<strong>und</strong> der Jahresrechnungen<br />
zu erfolgen.<br />
3. Ein Ausgleich zu Gunsten der ausscheidenden Gemeinde<br />
erfolgt nicht.<br />
4. Die ausscheidende Gemeinde mit Kindertageseinrichtung<br />
übernimmt das pädagogische <strong>und</strong> technische Personal, das<br />
in dem Jahr, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde, in<br />
der Einrichtung gearbeitet hat <strong>und</strong> verpflichtet sich, alle damit<br />
im Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen.<br />
5. Bei Personal, das zudem in einer weiteren Einrichtung gearbeitet<br />
hat, ist unter Einbeziehung des Personalrates eine Einigung<br />
zwischen der ausscheidenden Gemeinde <strong>und</strong> der<br />
Verwaltungsgemeinschaft herbeizuführen.<br />
(7) Mit Inkrafttreten dieser Zweckvereinbarung wird die bisherige<br />
Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe zur Erfüllung<br />
des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz vom<br />
06.11.2003 aufgehoben.<br />
Kirchheim, den 15.12.2008<br />
gez. Diana Machalett<br />
Gemeinschaftsvorsitzende<br />
Alkersleben, den 15.12.2008<br />
gez. Günther Hülle<br />
Bürgermeister Gemeinde Alkersleben<br />
Bösleben-Wüllersleben, den 15.12.2008<br />
gez. Matthias Wacker<br />
Bürgermeister Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Dornheim, den 15.12.2008<br />
gez. Burkhard Walther<br />
Bürgermeister Gemeinde Dornheim<br />
Elleben, den 15.12.2008<br />
gez. Rudolf Neubig<br />
Bürgermeister Gemeinde Elleben<br />
Elxleben, den 15.12.2008<br />
gez. Klaus Böhm<br />
Bürgermeister Gemeinde Elxleben<br />
Osthausen-Wülfershausen, den 15.12.2008<br />
gez. Siegfried Gräbedünkel<br />
Bürgermeister Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
Rockhausen, den 15.12.2008<br />
gez. Margitta Gräfenstein<br />
Bürgermeisterin Gemeinde Rockhausen<br />
Witzleben, den 15.12.2008<br />
gez. Peter Urspruch<br />
Bürgermeister Gemeinde Witzleben
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 5- Nr. 9/2009<br />
Gemeinde Alkersleben<br />
Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />
1.<br />
Am 30. August 2009 findet die<br />
Wahlbekanntmachung<br />
Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />
statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2.<br />
Die Gemeinde Alkersleben bildet einen Wahlbezirk:<br />
Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />
bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />
01 Alkersleben 99310 Alkersleben,<br />
Dorfgemeinschaftshaus,<br />
Am <strong>Berg</strong> 3a,<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />
der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />
sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />
Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />
3.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />
bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />
Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />
bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />
<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />
die Kennzeichnung,<br />
2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />
<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelasse-<br />
Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />
1.<br />
Am 30. August 2009 findet die<br />
Wahlbekanntmachung<br />
Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />
statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2.<br />
Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben ist in folgende 2 Wahlbezirke<br />
eingeteilt:<br />
nen Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />
Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />
er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />
macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />
<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />
Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />
Landesliste sie gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />
Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />
<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />
nicht erkennbar ist.<br />
4.<br />
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5.<br />
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />
<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />
dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />
abgegeben werden.<br />
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />
nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Alkersleben, den 12.08.2009<br />
gez. Günther Hülle<br />
Bürgermeister<br />
GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
DER GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />
GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />
Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />
bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />
01 Bösleben 99310 Bösleben, Haus der<br />
Dienste Häckerlingsgasse 21<br />
02 Wüllersleben 99310 Wüllersleben,<br />
Bürgerhaus, Stadtilmer Straße 4<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />
der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />
sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />
Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong>
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 9/2009<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />
3.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />
bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />
Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />
bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />
<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />
die Kennzeichnung,<br />
2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch<br />
dieser, <strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der<br />
zugelassenen Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung<br />
einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />
er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />
macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />
<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />
Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />
Landesliste sie gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />
Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn-<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
ANDERER INDSTITUTIONEN<br />
UND EINRICHTUNGEN<br />
Landesamt für Vermessung <strong>und</strong><br />
Geoinformation<br />
Katasterbereich Saalfeld<br />
Bekanntgabe der Überführung in die Automatisierte<br />
Liegenschaftskarte (ALK) <strong>und</strong> Einführung als<br />
amtlicher Nachweis<br />
Die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)<br />
Landkreis: Ilm-Kreis Ilm-Kreis<br />
Gemeinde: Bösleben- Bösleben<br />
Wüllersleben Wüllersleben<br />
Gemarkung(en): Bösleben Wüllersleben<br />
Flur(en): 1 - 7 1 - 10<br />
wurde erstellt <strong>und</strong> in die amtliche Datenhaltung eingeführt. Die<br />
ALK tritt an die Stelle der bisherigen Liegenschaftskarte. Gemäß<br />
§ 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom 7. August<br />
1991 (GVBl. S. 285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer<br />
Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster- <strong>und</strong> Vermessungswesens<br />
vom 22. März 2005 (GVBl. S. 115, -122-),<br />
kann in die Ergebnisse der Digitalisierung der Liegenschaftskarte<br />
Einsicht genommen werden.<br />
Sprechzeiten:<br />
Montag, Dienstag,<br />
Mittwoch: von 8.00 bis 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
Donnerstag: von 8.00 bis 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Freitag: von 8.00 bis 12.00 Uhr<br />
im Zimmer 116 des<br />
Landesamtes für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />
Katasterbereich Saalfeld,<br />
Albrecht-Dürer-Straße 3<br />
07318 Saalfeld<br />
Saalfeld, den 3. August 2009<br />
Im Auftrag<br />
gez. Franke<br />
Dezernatsleiter - Siegel -<br />
zeichnet <strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />
nicht erkennbar ist.<br />
4.<br />
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5.<br />
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />
<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />
dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />
abgegeben werden.<br />
6.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong> nur<br />
persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Bösleben, den 12.08.2009<br />
gez. Matthias Wacker<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Dornheim<br />
Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />
1.<br />
Am 30. August 2009 findet die<br />
GEMEINDE<br />
DORNHEIM<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
DER GEMEINDE DORNHEIM<br />
Wahlbekanntmachung<br />
Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />
statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2.<br />
Die Gemeinde Dornheim bildet einen Wahlbezirk:<br />
Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />
bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />
01 Dornheim 99310 Dornheim,<br />
Bachstübchen, Hauptstraße 65<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />
der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />
sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />
Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />
3.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7- Nr. 9/2009<br />
bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />
Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />
bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />
<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />
die Kennzeichnung,<br />
2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />
<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />
Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />
Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />
er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />
macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />
<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />
Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />
Landesliste sie gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />
Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />
<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />
nicht erkennbar ist.<br />
4.<br />
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />
Gemeinde Elleben<br />
Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />
1.<br />
Am 30. August 2009 findet die<br />
Wahlbekanntmachung<br />
Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />
statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2.<br />
Die Gemeinde Elleben ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:<br />
Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />
bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />
01 Elleben 99334 Elleben,<br />
Feuerwehrgemeinschaftsraum,<br />
Dorfanger 25<br />
02 Gügleben 99334 Gügleben,<br />
Gemeinschaftszimmer,<br />
Dorfstraße 42<br />
03 Riechheim 99334 Riechheim,<br />
Feuerwehrvereinszimmer,<br />
Hauptstraße 18a<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />
der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />
sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />
Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />
3.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5.<br />
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />
<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />
dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />
abgegeben werden.<br />
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />
nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Dornheim, den 12.08.2009<br />
gez. Burkhard Walther<br />
Bürgermeister<br />
GEMEINDE ELLEBEN<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
DER GEMEINDE ELLEBEN<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />
bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />
Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei<br />
anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort <strong>und</strong><br />
rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die<br />
Kennzeichnung,<br />
2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />
<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />
Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />
Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />
er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />
macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />
<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />
Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />
Landesliste sie gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes<br />
oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />
<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />
nicht erkennbar ist.<br />
4.<br />
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5.<br />
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 8- Nr. 9/2009<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />
<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />
dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />
abgegeben werden.<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Elleben<br />
Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“<br />
vom 10.08.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> der §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />
<strong>und</strong> Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür-<br />
KO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der<br />
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl. S.<br />
381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Elleben in der Sitzung<br />
am 07.07.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Name / Gemeindegebiet<br />
(1) Die Gemeinde Elleben führt den Namen Elleben.<br />
Das Gemeindegebiet wird in folgende Orte eingeteilt:<br />
1. Elleben<br />
2. Gügleben<br />
3. Riechheim<br />
(2) Die räumliche Abgrenzung ergibt sich aus den Gemarkungsgrenzen<br />
der Gemarkungen Elleben, Gügleben <strong>und</strong> Riechheim.<br />
(3) Die Ortsteile Gügleben <strong>und</strong> Riechheim führen folgenden Bezeichnung:<br />
Elleben, Ortsteil Gügleben<br />
Elleben, Ortsteil Riechheim.<br />
§ 2<br />
Gemeindesiegel<br />
Das Dienstsiegel der Gemeinde Elleben trägt die Umschrift Freistaat<br />
Thüringen, Gemeinde Elleben, Ilm-Kreis <strong>und</strong> zeigt das<br />
Landeswappen des Freistaates Thüringen.<br />
§ 3<br />
Ortsteile mit Ortsteilverfassung<br />
(1) Für die folgenden räumlich getrennten Ortsteile wird die<br />
Ortsteilverfassung i.S.d. § 45 ThürKO eingeführt:<br />
Ortsteil Gügleben<br />
Ortsteil Riechheim<br />
Ortsteil Elleben<br />
(2) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt nach<br />
folgenden Regelungen:<br />
a) Für das aktive <strong>und</strong> passive Wahlrecht finden die Bestimmungen<br />
des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) <strong>und</strong><br />
der Thüringer Kommunalwahlordnung ThürKWO) in der jeweils<br />
geltenden Fassung entsprechend Anwendung, wobei<br />
an die Stelle des Begriffs „Gemeinde“ der Begriff „Ortsteil<br />
mit Ortsteilverfassung“ tritt.<br />
b) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt<br />
durch eine Bürgerversammlung des Ortsteils. Die Bürgerversammlung<br />
wird durch den Bürgermeister spätestens zwei<br />
Wochen vor der Bürgerversammlung einberufen, indem Ort,<br />
Zeit <strong>und</strong> Tagesordnung (Wahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder)<br />
der Bürgerversammlung sowie die Notwendigkeit<br />
zur Einreichung schriftlicher Wahlvorschläge durch ortsübliche<br />
Bekanntmachung mitgeteilt werden. Jeder Wahlberechtigte<br />
ist darüber hinaus durch die Gemeinde von der Wahl,<br />
dem Wahlort <strong>und</strong> dem Wahlzeitpunkt schriftlich zu benachrichtigen.<br />
Die Benachrichtigung enthält zudem die Aufforderung,<br />
die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> den Personalausweis<br />
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />
nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Elleben, den 12.08.2009<br />
gez. Rudolf Neubig<br />
Bürgermeister<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
c) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />
der Ortsteilratswahl (Wahlleiter). Er kann mit der Führung<br />
der laufenden Wahlgeschäfte einen geeigneten Bediensteten<br />
der Gemeinde beauftragen. Der Wahlleiter wird von den<br />
Gemeindebediensteten unterstützt.<br />
d) Der Bürgermeister leitet die Bürgerversammlung. Zu Beginn<br />
der Bürgerversammlung tragen sich die wahlberechtigten<br />
Bürger des Ortsteils, die sich am Wahlverfahren beteiligen<br />
wollen, durch Unterschrift in ein Wählerverzeichnis des Ortsteils<br />
ein. Das Wählerverzeichnis des Ortsteils wird von der<br />
Gemeinde am Wahlort ausgelegt. An der Bürgerversammlung<br />
dürfen nur wahlberechtigte Bürger (Buchstabe a) teilnehmen.<br />
e) Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vorschlag<br />
von Bewerbern auf. Jeder Bürger des Ortsteils ist vorschlagsberechtigt.<br />
Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen,<br />
wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind.<br />
Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen <strong>und</strong> den Nachnamen,<br />
Vornamen <strong>und</strong> den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten.<br />
Der Vorgeschlagene muss vor Beginn der Stimmabgabe<br />
seine Einwilligung erklären. Ist der Vorgeschlagene nicht anwesend,<br />
so muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung<br />
vorliegen.<br />
f) Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter<br />
die vorgeschlagenen Personen, die ihrem Vorschlag zugestimmt<br />
haben (Bewerber), mit Namen <strong>und</strong> Beruf in der Reihenfolge auf,<br />
wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt. Wurden weniger<br />
als doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen, als weitere Mitglieder<br />
zu wählen sind, kann jeder Bürger auch andere wählbare<br />
Personen (Buchstabe a) mit Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> Beruf<br />
in den Stimmzettel eintragen <strong>und</strong> damit wählen. Hierauf hat<br />
der Wahlleiter hinzuweisen.<br />
g)Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen,<br />
wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Er kann<br />
jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben.<br />
h)Der Wahlberechtigte erhält einen amtlichen Stimmzettel,<br />
nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt oder sich<br />
über seine Person ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die<br />
Wahlkabine, trägt dort auf seinem Stimmzettel von ihm gewählte<br />
Bewerber mit Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> gegebenenfalls Beruf<br />
ein <strong>und</strong> faltet den Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe für<br />
andere Personen nicht zu erkennen ist, wie er gewählt hat. Der<br />
Wahlleiter stellt den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />
sowie seine Wahlberechtigung fest. Der Wähler legt danach den<br />
gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird<br />
im Wählerverzeichnis vermerkt. Hinsichtlich der Ungültigkeit von<br />
Stimmen <strong>und</strong> Stimmzetteln gilt § 19 Abs. 4 <strong>und</strong> 5 ThürKWG entsprechend.<br />
i)Gewählt sind die Bewerber bzw. wählbaren Personen in der<br />
Reihenfolge ihrer Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
das Los.<br />
j)Das Wahlergebnis wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter<br />
bekannt gegeben.<br />
(3) Der Ortsteilrat wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter des<br />
Ortsteilbürgermeisters.<br />
§ 4<br />
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />
(1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />
die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9- Nr. 9/2009<br />
nach Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />
Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />
die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />
(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />
aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 ThürKO <strong>und</strong><br />
bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />
b Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />
zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen <strong>und</strong> für<br />
die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />
(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend<br />
zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />
ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />
schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />
des Widerrufs kommt es auf den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />
an. Eintragungen sind ungültig,<br />
a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />
nicht wahlberechtigt sind;<br />
b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />
c) bei denen die eingetragenen Personen wegen <strong>und</strong>eutlicher<br />
Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />
sind.<br />
Doppel- <strong>und</strong> Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />
(4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />
von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />
Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />
Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.<br />
(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />
des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />
Führung der laufenden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />
beauftragen.<br />
(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />
den Antrag im Wortlaut enthalten <strong>und</strong> so gestaltet sein, dass<br />
der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />
Stimme darf nur auf „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />
kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise auf dem<br />
Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />
will.<br />
(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />
<strong>und</strong> Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />
§ 5<br />
Einwohnerversammlung<br />
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />
Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />
Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten <strong>und</strong> diese mit ihnen<br />
zu erörtern. Darüber hinaus ist eine Einwohnerversammlung<br />
einzuberufen, wenn wenigstens 20 v. H. der Einwohner über 18<br />
Jahre dies unter Angabe der gewünschten Tagesordnung<br />
schriftlich beantragen.<br />
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />
Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern in ausreichendem<br />
Umfange Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Soweit<br />
dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck der<br />
umfassenden Unterrichtung seine Mitarbeiter sowie Sachverständige<br />
hinzuziehen.<br />
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />
bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />
bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen sollen<br />
vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet<br />
werden.<br />
§ 6<br />
Zusammensetzung <strong>und</strong> Vorsitz des Gemeinderates<br />
(1) Der Gemeinderat setzt sich aus dem Bürgermeister <strong>und</strong> 8<br />
ehrenamtlich gewählten Gemeinderatsmitgliedern zusammen.<br />
(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Falle<br />
seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />
§ 7<br />
Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />
(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />
(2) Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße<br />
Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es sich<br />
nicht um übertragene Geschäfte der laufenden Verwaltung der<br />
Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />
(3) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung<br />
übertragen:<br />
1. die Zustimmung zu überplanmäßigen <strong>und</strong> außerplanmäßigen<br />
Ausgaben <strong>und</strong> zur Verwendung von Deckungsreserven<br />
bis zu 5.000,00 EUR im Einzelfall;<br />
2. Einstellung <strong>und</strong> Entlassung von Arbeitern <strong>und</strong> Zivildienstleistenden;<br />
3. Verträge über die Nutzung von Gr<strong>und</strong>stücken oder beweglichem<br />
Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert<br />
von 5.000,00 EUR im Einzelfall<br />
4. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu<br />
2.500,00 EUR im Einzelfall;<br />
5. der Verkauf <strong>und</strong> der Tausch von Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>stücksgleichen<br />
Rechten, wenn der Verkehrswert 7.500,00<br />
EUR nicht überschreitet <strong>und</strong> der Verkauf oder Tausch zum<br />
vollen Verkehrswert (§ 194 BauGB) erfolgt;<br />
6. der Abschluss, die Änderung <strong>und</strong> Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />
mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe;<br />
7. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />
36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben;<br />
8. die Vergabe von Leistungen <strong>und</strong> Aufträgen bis zu einer Höhe<br />
von 10.000,00 EUR;<br />
9. die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit<br />
Banken <strong>und</strong> Kreditinstituten über ertragsbringende Geldanlagen<br />
der Mittel des Kassenbestandes <strong>und</strong> mit nicht zu Kassenmitteln<br />
bestehenden Geldbeständen (Rücklagen);<br />
10. die Geldanlage der Rücklage <strong>und</strong> deren Bewirtschaftung.<br />
§ 8<br />
Beigeordnete<br />
(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />
Beigeordneten auf die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />
den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />
Bürgermeisters <strong>und</strong> des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />
älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />
wahr.<br />
§ 9<br />
Rechtsstellung, Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten des Gemeinderats<br />
(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger <strong>und</strong> ein Organ<br />
der Gemeinde.<br />
(2) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />
(3) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />
weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
§ 10<br />
Ausschüsse<br />
(1) Der Gemeinderat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />
Hauptausschuss <strong>und</strong> weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />
Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />
oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />
entscheiden (beschließende Ausschüsse), <strong>und</strong> kann deren Bildung,<br />
Zusammensetzung <strong>und</strong> Aufgaben bestimmen. Nähere<br />
Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />
§ 11<br />
Entschädigungen<br />
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />
Mitwirkung bei den Beratungen <strong>und</strong> Entscheidungen des Gemeinderats<br />
<strong>und</strong> seiner Ausschüsse als Entschädigung:<br />
Ein Sitzungsgeld von 25,- EUR für die notwendige, nachgewiesene<br />
Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines<br />
Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr<br />
als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />
(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />
sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen<br />
Verdienstausfalls.<br />
Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />
10,- EUR je volle St<strong>und</strong>e für den Verdienstausfall, der durch<br />
Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.<br />
Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig<br />
sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei<br />
Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />
10,- EUR je volle St<strong>und</strong>e. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz<br />
werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 St<strong>und</strong>en pro<br />
Tag <strong>und</strong> auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 10 - Nr. 9/2009<br />
(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />
nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />
(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderates<br />
sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />
des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung <strong>und</strong> der<br />
Reisekosten (Abs. 1, 2 <strong>und</strong> 3) entsprechend.<br />
(5) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden<br />
monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />
der ehrenamtliche Bürgermeister 665,00 EUR / Monat<br />
der Ortsteilbürgermeister<br />
des OT Gügleben 128,00 EUR / Monat<br />
der Ortsteilbürgermeister<br />
des OT Riechheim 199,00 EUR / Monat<br />
der Ortsteilbürgermeister<br />
des OT Elleben 128,00 EUR / Monat<br />
der ehrenamtliche Beigeordnete<br />
des Bürgermeisters 166,00 EUR / Monat<br />
§ 12<br />
Haushaltswirtschaft<br />
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />
der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />
§ 13<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />
durch Veröffentlichung im „Amts- <strong>und</strong> Nachrichtenblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
(2) Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates,<br />
eines Ausschusses oder eines Ortsteilrates werden durch<br />
Veröffentlichung an den Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />
Die Gemeinde Elleben unterhält jeweils eine Verkündungstafel<br />
in:<br />
1. Elleben, Dorfanger 25<br />
2. Gügleben, vor dem Wohnhaus Dorfstraße 38<br />
3. Riechheim, Am Feuerwehrgerätehaus, ab Inbetriebnahme<br />
des Dorfgemeinschaftshauses am Haus Nr. 20<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />
konstituierenden Sitzungen des<br />
Gemeinderates Elleben vom 07.07.2009<br />
Beschluss- Nr.: 01/2009<br />
Niederschrift öffentlicher Teil der Ratssitzung vom<br />
16.06.2009<br />
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung<br />
vom 16.06.2009 - öffentlicher Teil - in der als<br />
Anlage beigefügten Form.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................6<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................2<br />
Beschluss-Nr.: 02/2009<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Elleben<br />
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde<br />
Elleben gemäß beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 03/2009<br />
Geschäftsordnung der Gemeinde Elleben<br />
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Geschäftsordnung der<br />
Gemeinde Elleben gemäß beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der<br />
Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse <strong>und</strong> der Ortsteilräte<br />
ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an<br />
den Verkündungstafeln an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden<br />
Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach<br />
der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.<br />
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />
sofern nicht B<strong>und</strong>es- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.<br />
§ 14<br />
Sprachform, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />
Männer in der männlichen Sprachform.<br />
(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats nach ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />
vom 19.08.2003 in der Fassung der Änderungssatzungen<br />
vom 13.04.2004, der 2. Änderungssatzung vom 09.08.2004 sowie<br />
der 3. Änderungssatzung vom 21.07.2005 außer Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Elleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Elleben<br />
Elleben, den 10.08.2009<br />
gez. Rudolf Neubig<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Beschluss-Nr.: 04/2009<br />
Bestellung eines Mitgliedes <strong>und</strong> dessen Stellvertreter für<br />
die Gemeinschaftsversammlung der <strong>VG</strong> „Riecheimer <strong>Berg</strong>“<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />
Gemeinderätin Corinne Krah<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />
Gemeinschaftsversammlung:<br />
Gemeinderat Holger Helbing<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................7<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................1<br />
Beschluss-Nr.: 05/2009<br />
Sanierung des Bürgerhauses in Gügleben für eine gewerbliche<br />
Nutzung<br />
Vorbehaltlich der Beendigung der Sanierung bis zum<br />
01.09.2009 beschließt der Gemeinderat Elleben, das Erdgeschoss<br />
des Bürgerhauses in Gügleben für eine gewerbliche<br />
Nutzung brauchbar zu machen <strong>und</strong> zu vermieten.<br />
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Mietvertrag<br />
abzuschließen.<br />
Bei der Vergabe der Leistungen sind die Regelungen der VOB<br />
einzuhalten.<br />
Der Eigenanteil der Gemeinde Elleben in Höhe von maximal<br />
30.000,00 EUR wird bereitgestellt durch eine Entnahme aus der<br />
allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 2.91000001.310000).<br />
Die Baumaßnahme ist in einem noch zu erstellenden Nachtragshaushaltsplan<br />
aufzunehmen.<br />
Der Gemeinderat ist über den Bauverlauf <strong>und</strong> die Kostenentwicklung<br />
in jeder Gemeinderatssitzung zu informieren. Das Gesamtvolumen<br />
der vom Gemeinderat zu tragenden Sanierungskosten<br />
darf 30.000 EUR nicht überschreiten.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 9/2009<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 06/2009<br />
Vergabe ingenieurtechn. Leistungen zur Realisierung des<br />
Vorhabens „Sanierung Sanitäranlagen KITA Elleben“<br />
Der Gemeinderat Elleben bestätigt das Honorarangebot des<br />
Architekturbüros Liening<br />
Langensalzaer Straße 54 a<br />
99876 Gotha<br />
zur ingenieurtechnischen Betreuung des gemeindlichen Vorhabens<br />
„Sanierung der Sanitäreinrichtungen <strong>und</strong> Neugestaltung<br />
des Küchen- <strong>und</strong> Garderobenbereiches in der KITA Elleben“<br />
vom 23.01.2008 <strong>und</strong> bevollmächtigt den Bürgermeister zum Abschluss<br />
des entsprechenden Honorarvertrages.<br />
Die vorläufigen Bruttohonorarsumme beträgt 3.326,16 EUR.<br />
Die Finanzierung des Gesamtvorhabens ist gemäß dem Beschluss<br />
des Gemeinderates vom 23.04.2009 über eine Entnahme<br />
aus der Rücklage (Haushaltsstelle 2.91000001.310000 gewährleistet.<br />
Die Verwaltung wird aufgefordert den im Honorarangebot aufgeführten<br />
Honorarsatz - Leistungsphase 8 Objektüberwachung -<br />
zu prüfen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 07/2009<br />
Maßnahme Konjunkturpaket II für den Bereich Infrastruktur<br />
Der Gemeinderat beschließt die verbleibenden Investitionsrahmen<br />
aus dem Konjunkturpaket II im Bereich Infrastruktur in Höhe<br />
von insgesamt 9.015,00 EUR für folgende Vorhaben einzusetzen:<br />
Gemeinde Elxleben<br />
Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />
1.<br />
Am 30. August 2009 findet die<br />
Wahlbekanntmachung<br />
Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />
statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2.<br />
Die Gemeinde Elxleben bildet einen Wahlbezirk:<br />
Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />
bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />
01 Elxleben 99334 Elxleben, Gaststätte<br />
„Zum Schwarzen Hahn“,<br />
Hauptstraße 13<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />
der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />
sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />
Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />
3.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahl-<br />
„Errichtung eines Volleyballplatzes auf dem Sportplatz Elleben“<br />
voraussichtliche Gesamtkosten 10.500,00 EUR<br />
davon B<strong>und</strong>esmittel 6.761,25 EUR<br />
Mitleistungsanteit 2.253,75 EUR<br />
zusätzliche Eigenmittel 1.485,00 EUR<br />
Die Deckung des Mitleistungsanteiles für den Bereich „Infrastruktur“<br />
in Höhe von 2.253,75 EUR sowie der zusätzlichen Eigenmittel<br />
in Höhe 1.485,00 EUR (Gesamteigenanteil 3.738,75<br />
EUR) erfolgt durch einen Zuschuss des Sportvereins VfB Elleben<br />
e. V. in Höhe von 2.500,00 EUR sowie eine Entnahme des<br />
Differenzbetrages in Höhe von 1.238,75 EUR aus der allgemeine<br />
Rücklage (Haushaltsstelle 2.91000001.310000).<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 08/2009<br />
Beschluss zur Zustimmung der Freigabe von finanziellen<br />
Mitteln aus dem Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong><br />
Der Gemeinderat Elleben ermächtigt die Vertreter der Mitgliederversammlung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung ihre Zustimmung<br />
zur Ausreichung eines Zuschusses aus dem Haushalt der<br />
<strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb eines Kleinbusses<br />
durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
GEMEINDE ELXEBEN<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
DER GEMEINDE ELXLEBEN<br />
bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />
bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />
Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei<br />
anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort <strong>und</strong><br />
rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die<br />
Kennzeichnung,<br />
2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />
<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />
Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />
Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />
er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />
macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />
<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />
Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />
Landesliste sie gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahl-
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 12 - Nr. 9/2009<br />
raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />
<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />
nicht erkennbar ist.<br />
4.<br />
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5.<br />
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />
konstituierenden Sitzung des<br />
Gemeinderates Elxleben vom 08.07.2009<br />
Beschluss Nr. 01/2009<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt die Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Elxleben gemäß beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................9<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................9<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltung: .......................................................................0<br />
Beschluss Nr. 02/2009<br />
Geschäftsordnung der Gemeinde Elxleben<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt die Geschäftsordnung<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Elxleben gemäß<br />
beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................9<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................9<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltung: .......................................................................0<br />
Beschluss Nr. 03/2009<br />
Bestellung eines Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung<br />
der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />
Gemeinderat Jörn Köllmer<br />
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />
<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />
dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />
abgegeben werden.<br />
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />
nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Elxleben, den 12.08.2009<br />
gez. Klaus Böhm<br />
Bürgermeister<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................9<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltung: .......................................................................1<br />
Beschluss Nr. 04/2009<br />
Bestellung des Stellvertreters des Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung<br />
der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />
Gemeinschaftsversammlung:<br />
Für das Mitglied Jörn Köllmer folgenden Stellvertreter:<br />
Sebastian Thieler<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................9<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................9<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltung: .......................................................................0<br />
Beschluss Nr. 05/2009<br />
Zuschuss aus dem Haushalt der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines<br />
Kleinbusses durch den AWO-Kreisverband Ilm-Kreis e. V.<br />
Der Gemeinderat Elxleben ermächtigt die Vertreter der Mitgliederversammlung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung ihre Zustimmung<br />
zur Ausreichung eines Zuschusses aus dem Haushalt der<br />
<strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb eines Kleinbusses<br />
durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................9<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................9<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltung: .......................................................................0
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 13 - Nr. 9/2009<br />
Gemeinde Kirchheim<br />
Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1.<br />
Am 30. August 2009 findet die<br />
Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />
statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2.<br />
Die Gemeinde Kirchheim ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:<br />
Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />
bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />
01 Kirchheim 99334 Kirchheim,<br />
Mönchsgasse 81,<br />
Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Zimmer 8<br />
02 Werningsleben 99334 Werningsleben, Trift 7,<br />
Vereinszimmer<br />
03 Bechstedt-Wagd 99334 Bechstedt-Wagd,<br />
Egstedter Str. 7, Bürgerhaus<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />
der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />
sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />
Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />
3.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />
bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />
Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />
bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />
<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />
die Kennzeichnung,<br />
Hauptsatzung<br />
vom 10.08.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> der §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />
<strong>und</strong> Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür-<br />
KO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der<br />
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl. S.<br />
381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim in der Sitzung<br />
am 07.07.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE KIRCHHEIM<br />
2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />
<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />
Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />
Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />
er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />
macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />
<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />
Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />
Landesliste sie gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />
Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />
<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />
nicht erkennbar ist.<br />
4.<br />
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5.<br />
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />
<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />
dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />
abgegeben werden.<br />
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />
nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Kirchheim, den 12.08.2009<br />
gez. Hans-Jürgen Langer<br />
Bürgermeister<br />
GEMEINDE<br />
KIRCHHEIM<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
§ 1<br />
Name<br />
Die Gemeinde führt den Namen Kirchheim.<br />
§ 2<br />
Wappen, Dienstsiegel<br />
(1) Das Gemeindewappen ist rot mit grünem Schildfuß <strong>und</strong> zeigt<br />
eine goldene Kirche mit linkem Turm, über dem Dach schwebend<br />
drei (2:1) silberne, sechsspeichige Wagenräder.<br />
(2) Das Dienstsiegel trägt im oberen Halbkreis die Umschrift<br />
„Thüringen“, im unteren Halbkreis die Umschrift „Gemeinde<br />
Kirchheim“ <strong>und</strong> zeigt die Abbildung des Wappens.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 14 - Nr. 9/2009<br />
§ 3<br />
Ortsteile<br />
Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Ortsteile:<br />
1. Kirchheim<br />
2. Werningsleben<br />
3. Bechstedt-Wagd<br />
Die räumliche Abgrenzung der Ortsteile ergibt sich aus der als<br />
Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil der Hauptsatzung ist.<br />
§ 4<br />
Ortsteile mit Ortsteilverfassung<br />
(1) Die folgenden Ortsteile erhalten eine Ortsteilverfassung gemäß<br />
§ 45 ThürKO:<br />
1. Werningsleben<br />
2. Bechstedt-Wagd<br />
Die räumliche Abgrenzung der Ortsteile mit Ortsteilverfassung<br />
ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil<br />
der Hauptsatzung ist.<br />
(2) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt nach<br />
folgenden Regelungen:<br />
a) Für das aktive <strong>und</strong> passive Wahlrecht finden die Bestimmungen<br />
des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) <strong>und</strong><br />
der Thüringer Kommunalwahlordnung ThürKWO) in der jeweils<br />
geltenden Fassung entsprechend Anwendung, wobei<br />
an die Stelle des Begriffs „Gemeinde“ der Begriff „Ortsteil<br />
mit Ortsteilverfassung“ tritt.<br />
b) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt durch<br />
eine Bürgerversammlung des Ortsteils. Die Bürgerversammlung<br />
wird durch den Bürgermeister spätestens zwei Wochen vor der<br />
Bürgerversammlung einberufen, indem Ort, Zeit <strong>und</strong> Tagesordnung<br />
(Wahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder) der Bürgerversammlung<br />
sowie die Notwendigkeit zur Einreichung schriftlicher<br />
Wahlvorschläge durch ortsübliche Bekanntmachung mitgeteilt<br />
werden. Jeder Wahlberechtigte ist darüber hinaus durch die Gemeinde<br />
von der Wahl, dem Wahlort <strong>und</strong> dem Wahlzeitpunkt<br />
schriftlich zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung enthält zudem<br />
die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> den Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
c) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />
der Ortsteilratswahl (Wahlleiter). Er kann mit der Führung der<br />
laufenden Wahlgeschäfte einen geeigneten Bediensteten der<br />
Gemeinde beauftragen. Der Wahlleiter wird von den Gemeindebediensteten<br />
unterstützt.<br />
d) Der Bürgermeister leitet die Bürgerversammlung. Zu Beginn<br />
der Bürgerversammlung tragen sich die wahlberechtigten Bürger<br />
des Ortsteils, die sich am Wahlverfahren beteiligen wollen,<br />
durch Unterschrift in ein Wählerverzeichnis des Ortsteils ein.<br />
Das Wählerverzeichnis des Ortsteils wird von der Gemeinde am<br />
Wahlort ausgelegt. An der Bürgerversammlung dürfen nur wahlberechtigte<br />
Bürger (Buchstabe a) teilnehmen.<br />
e) Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vorschlag<br />
von Bewerbern auf. Jeder Bürger des Ortsteils ist vorschlagsberechtigt.<br />
Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen,<br />
wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Der<br />
Vorschlag muss schriftlich erfolgen <strong>und</strong> den Nachnamen, Vornamen<br />
<strong>und</strong> den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Der Vorgeschlagene<br />
muss vor Beginn der Stimmabgabe seine Einwilligung<br />
erklären. Ist der Vorgeschlagene nicht anwesend, so muss<br />
dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen.<br />
f) Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter<br />
die vorgeschlagenen Personen, die ihrem Vorschlag zugestimmt<br />
haben (Bewerber), mit Namen <strong>und</strong> Beruf in der<br />
Reihenfolge auf, wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt.<br />
Wurden weniger als doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen,<br />
als weitere Mitglieder zu wählen sind, kann jeder<br />
Bürger auch andere wählbare Personen (Buchstabe a) mit<br />
Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> Beruf in den Stimmzettel eintragen<br />
<strong>und</strong> damit wählen. Hierauf hat der Wahlleiter hinzuweisen.<br />
g) Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele<br />
Stimmen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind.<br />
Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben.<br />
h) Der Wahlberechtigte erhält einen amtlichen Stimmzettel,<br />
nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt oder sich<br />
über seine Person ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in<br />
die Wahlkabine, trägt dort auf seinem Stimmzettel von ihm<br />
gewählte Bewerber mit Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />
Beruf ein <strong>und</strong> faltet den Stimmzettel so, dass bei der<br />
Stimmabgabe für andere Personen nicht zu erkennen ist,<br />
wie er gewählt hat. Der Wahlleiter stellt den Namen des<br />
Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung<br />
fest. Der Wähler legt danach den gefalteten Stimmzettel<br />
in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im Wählerverzeichnis<br />
vermerkt. Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen<br />
<strong>und</strong> Stimmzetteln gilt § 19 Abs. 4 <strong>und</strong> 5 ThürKWG entsprechend.<br />
i) Gewählt sind die Bewerber bzw. wählbaren Personen in der<br />
Reihenfolge ihrer Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
das Los.<br />
j) Das Wahlergebnis wird in der Bürgerversammlung vom<br />
Wahlleiter bekannt gegeben.<br />
(3) Der Ortsteilrat wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter des<br />
Ortsteilbürgermeisters.<br />
§ 5<br />
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />
(1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />
die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />
nach Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />
Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />
die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />
(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />
aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 ThürKO <strong>und</strong><br />
bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />
b Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />
zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen <strong>und</strong> für<br />
die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />
(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend<br />
zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />
ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />
schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />
des Widerrufs kommt es auf den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />
an. Eintragungen sind ungültig,<br />
a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />
nicht wahlberechtigt sind;<br />
b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />
c) bei denen die eingetragenen Personen wegen <strong>und</strong>eutlicher<br />
Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />
sind.<br />
Doppel- <strong>und</strong> Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />
(4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />
von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />
Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />
Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.<br />
(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />
des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />
Führung der laufenden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />
beauftragen.<br />
(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />
den Antrag im Wortlaut enthalten <strong>und</strong> so gestaltet sein, dass<br />
der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />
Stimme darf nur auf „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />
kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise auf dem<br />
Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />
will.<br />
(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />
<strong>und</strong> Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />
§ 6<br />
Einwohnerversammlung<br />
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />
Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />
Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen <strong>und</strong><br />
Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar<br />
<strong>und</strong> nachhaltig beeinflussen oder über Angelegenheiten,<br />
die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern<br />
verb<strong>und</strong>en sind, zu unterrichten <strong>und</strong> diese mit ihnen zu<br />
erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der<br />
Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit <strong>und</strong> Tagesordnung<br />
in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerversammlung<br />
ein.<br />
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />
Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern<br />
in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben.<br />
Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck<br />
der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete <strong>und</strong><br />
Sachverständige hinzuziehen.<br />
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,<br />
die nicht von der Tagesordnung der Einwohner-
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 15 - Nr. 9/2009<br />
versammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />
bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen<br />
sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung<br />
beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister<br />
Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich<br />
beantworten.<br />
§ 7<br />
Vorsitz im Gemeinderat<br />
Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall seiner<br />
Verhinderung sein Stellvertreter.<br />
§ 8<br />
Bürgermeister<br />
(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig.<br />
(2) Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister folgende<br />
weitere Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung:<br />
a. die Zustimmung zu überplanmäßigen <strong>und</strong> außerplanmäßigen<br />
Ausgaben <strong>und</strong> zur Verwendung von Deckungsreserven<br />
bis zu 2.500,00 EUR im Einzelfall;<br />
b. Einstellung <strong>und</strong> Entlassung von Arbeitern <strong>und</strong> Zivildienstleistenden;<br />
c. Verträge über die Nutzung von Gr<strong>und</strong>stücken oder beweglichem<br />
Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert<br />
von 5.000,00 EUR im Einzelfall;<br />
d. der Abschluss von Leasingverträgen <strong>und</strong> dem Mietkauf über<br />
bewegliche Gegenstände bis zum Anschaffungswert in Höhe<br />
von 7.500,00 EUR;<br />
e. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu<br />
2.500,00 EUR im Einzelfall;<br />
f. der Verkauf <strong>und</strong> der Tausch von Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>stücksgleichen<br />
Rechten, wenn der Verkehrswert 7.500,00<br />
EUR nicht überschreitet <strong>und</strong> der Verkauf oder Tausch zum<br />
Verkehrswert (§ 194 BauGB) erfolgt;<br />
g. der Abschluss, die Änderung <strong>und</strong> Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />
mit Jahresprämien bis zu 7.500,00 EUR;<br />
h. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />
36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben;<br />
i. die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit<br />
Banken <strong>und</strong> Kreditinstituten über ertragsbringende Geldanlagen<br />
der Mittel des Kassenbestandes <strong>und</strong> mit nicht zu Kassenmitteln<br />
bestehenden Geldbeständen (Rücklagen) - Geldanlage<br />
j. Bewirtschaftung der Rücklage (Einsatz zur Kassenbestandsverstärkung)<br />
- Rücklage zur Kassenbestandsverstärkung<br />
§ 9<br />
Beigeordnete<br />
Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten.<br />
§ 10<br />
Ausschüsse<br />
(1) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Gemeinderat<br />
dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien <strong>und</strong><br />
Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen bestehen,<br />
sind diese der Berechnung zugr<strong>und</strong>e zu legen. Übersteigt<br />
die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Gemeinderatsmitglieder,<br />
so kann jedes Gemeinderatsmitglied, das im Übrigen keinen<br />
Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit<br />
Rede- <strong>und</strong> Antragsrecht mitzuwirken. Der Gemeinderat entscheidet<br />
mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem<br />
Ausschuss dieses Gemeinderatsmitglied zugewiesen<br />
wird.<br />
(2) Die Besetzung von Ausschüssen <strong>und</strong> sonstigen Gremien erfolgt<br />
einheitlich nach dem Höchstzahlenverfahren nach d`Hondt.<br />
(3) Bildung, Zusammensetzung <strong>und</strong> Aufgaben der Ausschüsse<br />
regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Gemeinderat.<br />
§ 11<br />
Ehrenbezeichnungen<br />
(1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde<br />
<strong>und</strong> das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können<br />
zu Ehrenbürgern ernannt werden.<br />
(2) Personen, die als Mitglieder des Gemeinderates, Ehrenbeamte,<br />
hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20<br />
Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende<br />
Ehrenbezeichnungen erhalten:<br />
- Bürgermeister = Ehrenbürgermeister,<br />
- Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter,<br />
- Mitglied des Ortsteilrates = Ehrenmitglied des Ortsteilrates,<br />
- Ortsteilbürgermeister = Ehrenortsteilbürgermeister,<br />
- Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied,<br />
- sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche<br />
Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz<br />
„Ehren-“.<br />
Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend<br />
ausgeübten Funktion richten.<br />
(3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger<br />
vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde<br />
beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Gemeinderat<br />
kann dazu spezielle Richtlinien beschließen.<br />
(4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts <strong>und</strong> der Ehrenbezeichnung<br />
soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Gemeinderates<br />
unter Aushändigung einer Urk<strong>und</strong>e vorgenommen werden.<br />
(5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht <strong>und</strong> die Ehrenbezeichnung<br />
wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen.<br />
§ 12<br />
Entschädigungen<br />
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />
Mitwirkung bei den Beratungen <strong>und</strong> Entscheidungen des Gemeinderats<br />
<strong>und</strong> seiner Ausschüsse als Entschädigung einen<br />
monatlichen Sockelbetrag von 25,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld<br />
von 15,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme<br />
an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses,<br />
in dem sie Mitglied sind. Nimmt ein Gemeinderatsmitglied<br />
an einem Tag an mehreren Sitzungen teil, steht ihm gleichwohl<br />
für diesen Tag nur ein Sitzungsgeld zu.<br />
(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />
sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen<br />
Verdienstausfalls <strong>und</strong> der notwendigen Auslagen. Selbstständig<br />
Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00<br />
Euro je volle St<strong>und</strong>e für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis<br />
in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige<br />
Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig sind, jedoch<br />
einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen<br />
führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 Euro je<br />
volle St<strong>und</strong>e. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden<br />
nur auf Antrag sowie für höchstens acht St<strong>und</strong>en pro Tag <strong>und</strong><br />
auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.<br />
(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />
nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />
(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats<br />
sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />
des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung <strong>und</strong> der<br />
Reisekosten (Abs. 1, 2 <strong>und</strong> 3) entsprechend.<br />
(5) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme<br />
an den Sitzungen <strong>und</strong> die Mitglieder des Wahlvorstandes<br />
bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls<br />
für den folgenden Tag eine Entschädigung gemäß<br />
gesonderter Satzung.<br />
(6) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für<br />
die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />
- der ehrenamtliche Bürgermeister von 750,00 Euro<br />
- der ehrenamtliche Ortsteilbürgermeister<br />
des Ortsteils Werningsleben von 125,00 Euro<br />
des Ortsteils Bechstedt-Wagd von 125,00 Euro<br />
- d er ehrenamtliche Erste Beigeordnete von 185,00 Euro<br />
§ 13<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde<br />
erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt <strong>und</strong> Nachrichtenblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
Auf den Urschriften der Satzungen sind die Form <strong>und</strong> der Tag<br />
der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken.<br />
(2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer<br />
Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1<br />
festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in<br />
dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung<br />
durch Aushang an folgenden Verkündungstafeln:<br />
1. Kirchheim - Bushaltestelle Ortsmitte,<br />
2. Werningsleben - Bushaltestelle Ortsmitte,<br />
3. Bechstedt-Wagd - Parkplatz am Bürgerhaus.<br />
Nach Wegfall des Hinderungsgr<strong>und</strong>es wird die öffentliche Bekanntmachung<br />
der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 9/2009<br />
festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung<br />
ist dabei hinzuweisen.<br />
(3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort<br />
<strong>und</strong> Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse<br />
oder des Ortsteilrates erfolgt durch Aushang an folgenden<br />
Verkündungstafeln:<br />
1. Kirchheim - Bushaltestelle Ortsmitte,<br />
2. Werningsleben - Bushaltestelle Ortsmitte,<br />
3. Bechstedt-Wagd - Parkplatz am Bürgerhaus,<br />
Die Bekanntmachung von Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der Sitzungen<br />
des Gemeinderats, der Ausschüsse <strong>und</strong> der Ortsteilräte<br />
ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln<br />
vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen<br />
dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />
werden.<br />
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,<br />
sofern nicht B<strong>und</strong>es- oder Landesrecht etwas anderes<br />
bestimmt.<br />
§ 14<br />
Haushaltswirtschaft<br />
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />
der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />
konstituierenden Sitzung des<br />
Gemeinderates Kirchheim vom 07.07.2009<br />
Beschluss-Nr.: 01-01/2009/GR<br />
Geschäftsordnung der Gemeinde Kirchheim<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt die Geschäftsordnung<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Kirchheim<br />
gemäß beigefügter Anlage mit folgenden Änderungen:<br />
1. Änderung:<br />
§ 1 (2) Geschäftsordnung<br />
Satz wird ergänzt / hinzugefügt.<br />
Zusätzlich erfolgt der Versand der Einladungen <strong>und</strong> der Tagesordnung<br />
auf elektronischen Weg an die E-Mailadressen der<br />
Gemeinderatsmitglieder.<br />
2. Änderung:<br />
§ 20 (3) Nr. 3 Geschäftsordnung<br />
Der Betrag 10.000 EUR wird durch den Betrag 7.500,00 Euro<br />
ersetzt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 02-01/2009/GR<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt die<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim gemäß beigefügter Anlage<br />
mit folgenden Änderungen:<br />
1. Änderung:<br />
§ 8 (2) Hauptsatzung<br />
Buchstabe d.: Der Betrag „10.000 EUR“ wird durch den Betrag<br />
„7.500,00 Euro“ ersetzt<br />
Buchstabe g.: „in unbegrenzter Höhe“ wird durch den Betrag bis<br />
zu „7.500,00 Euro“ ersetzt<br />
2. Änderung:<br />
§ 12 (1) Hauptsatzung<br />
Die Gemeinderatsmitglieder erhalten einen monatlichen Sockelbetrag<br />
von 25,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 15,00 Euro.<br />
3. Änderung:<br />
§ 12 (2) Hauptsatzung<br />
Die Pauschalentschädigungen werden auf 10,00 Euro festgesetzt.<br />
4. Änderung:<br />
§ 12 (5) Hauptsatzung<br />
Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme<br />
an den Sitzungen <strong>und</strong> die Mitglieder des Wahlvorstandes bei<br />
§ 15<br />
Sprachform, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />
Männer in der männlichen Sprachform.<br />
(2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom<br />
19.10.2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Kirchheim vom 01.04.2005 außer Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Kirchheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Kirchheim<br />
Kirchheim, den 10.08.2009<br />
gez. Hans-Jürgen Langer<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls<br />
für den folgenden Tag eine Entschädigung gemäß gesonderter<br />
Satzung.<br />
5. Änderung:<br />
§ 12 (6) Hauptsatzung<br />
Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die<br />
Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />
- der ehrenamtliche Bürgermeister von 750,00 Euro<br />
- der ehrenamtliche Ortsteilbürgermeister<br />
des Ortsteils Werningsleben von 125,00 Euro<br />
des Ortsteils Bechstedt-Wagd von 125,00 Euro<br />
- der ehrenamtliche Erste Beigeordnete von 185,00 Euro<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 03-01/2009/GR<br />
Bestellung von zwei Mitgliedern <strong>und</strong> deren Stellvertreter für<br />
die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgende Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung:<br />
1. Gemeinderat Herrn Martin Leffler<br />
2. Gemeinderat Herrn Rainer Karmrodt<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgende Stellvertreter der weiteren Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung:<br />
für das Mitglied Herrn Martin Leffler<br />
folgenden Stellvertreter Herrn Martin Schmidt<br />
für das Mitglied Herrn Rainer Karmrodt<br />
folgenden Stellvertreter Herrn Andreas Bürge<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr: 04-01/2009/GR<br />
Bestellung der Mitglieder für den Hauptausschuss der Gemeinde<br />
Kirchheim<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung beruft der Gemeinderat<br />
folgende Gemeinderatsmitglieder in den Hauptausschuss:
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 9/2009<br />
1. Gemeinderätin Katja Hartleb<br />
Stellvertreterin: Sigrid Gerstenhauer<br />
2. Gemeinderätin Michaela Dittrich<br />
Stellvertreter: René Kose<br />
3. Gemeinderat Martin Schmidt<br />
Stellvertreter: Martin Leffler<br />
4. Gemeinderat Dr. Jürgen Schulz<br />
Stellvertreterin: Christiane Bürge<br />
5. Gemeinderat Erika Schmidt<br />
Stellvertreter: Andreas Bürge<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 05-01/2009/GR<br />
Sitzungs- <strong>und</strong> Veranstaltungsplan des Gemeinderates 2009<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt den Sitzungs-<br />
<strong>und</strong> Veranstaltung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />
Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />
1.<br />
Am 30. August 2009 findet die<br />
Wahlbekanntmachung<br />
Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />
statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2.<br />
Die Gemeinde Osthausen-Wülfershausen ist in folgende 2<br />
Wahlbezirke eingeteilt:<br />
Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />
bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />
01 Osthausen 99310 Osthausen,<br />
Feuerwehrhaus,<br />
Am Dorfanger 109<br />
02 Wülfershausen 99310 Wülfershausen,<br />
Feuerwehrgebäude,<br />
Am Anger 30<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />
der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />
sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />
Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />
3.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />
bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 06-01/2009/GR<br />
Verwendung der noch zur Verfügung stehenden Infrastrukturmittel<br />
des Konjunkturprogramms II in der Gemeinde<br />
Kirchheim<br />
Der Gemeinderat beschließt die verbleibenden B<strong>und</strong>esinfrastrukturmittel<br />
aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von 9.023,13<br />
EUR für folgende 2. Maßnahme einzusetzen:<br />
„Wärmeeffiziente Dacherneuerung Gemeindesaal Werningsleben“<br />
voraussichtliche Gesamtkosten 30.940,00 EUR<br />
davon B<strong>und</strong>esmittel 9.023,13 EUR<br />
Mitleistungsanteil 21.916,87 EUR<br />
Die Deckung des Mitleistungsanteiles für den Bereich Infrastruktur<br />
in Höhe von 21.916,87 EUR erfolgt durch eine Entnahme<br />
aus der allgemeinen Rücklage, Haushaltsstelle<br />
2.91000001.310000.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................12<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................1<br />
GEMEINDE OSTHAUSEN-<br />
WÜLFERSHAUSEN<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
DER OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN<br />
1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />
Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />
bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />
<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />
die Kennzeichnung,<br />
2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />
<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />
Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />
Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />
er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />
macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />
<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />
Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />
Landesliste sie gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />
Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />
<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />
nicht erkennbar ist.<br />
4.<br />
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5.<br />
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />
<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />
dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 18 - Nr. 9/2009<br />
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />
abgegeben werden.<br />
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />
nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-<br />
Waldgenossenschaft<br />
„Die Gehrenäckerbesitzer“ Osthausen<br />
Einladung<br />
Werte Mitglieder,<br />
zur Waldbegehung der Waldgenossenschaften „Die Gehrenäckerbesitzer“<br />
<strong>und</strong> „Gertenbesitzer“ Ostthausen, sowie zur anschließenden<br />
Mitgliederversammlung laden wir Sie am Sonnabend,<br />
dem 12.09.2009 herzlich ein.<br />
Die Waldbegehung findet um 13.00 Uhr statt. Treffpunkt ist die<br />
<strong>Riechheimer</strong> Straße, am Feldweg nach Gehren.<br />
Im Anschluss an die Waldbegehung findet die Mitgliederversammlung<br />
in der Gaststätte in Osthausen statt.<br />
Beginn der Mitgliederversammlung ist 15.00 Uhr.<br />
Tagesordnung der Mitgliederversammlung:<br />
1. Begrüßung durch die Vorsitzenden der Waldgenossenschaften<br />
2. Wahl des Versammlungsleiters <strong>und</strong> des Wahlleiters<br />
Landesamt für Vermessung <strong>und</strong><br />
Geoinformation<br />
Katasterbereich Saalfeld<br />
Bekanntgabe der Überführung in die Automatisierten<br />
Liegenschaftskarte (ALK) <strong>und</strong> Einführung als<br />
amtlicher Nachweis<br />
Die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)<br />
Landkreis: Ilm-Kreis<br />
Gemeinde: Osthausen-Wülfershausen<br />
Gemarkung(en): Wülfershausen<br />
Flur(en): 1 - 4<br />
wurde erstellt <strong>und</strong> in die amtliche Datenhaltung eingeführt. Die<br />
ALK tritt an die Stelle der bisherigen Liegenschaftskarte. Gemäß<br />
§ 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom 7. August<br />
1991 (GVBI. S. 285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer<br />
Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster-<strong>und</strong> Vermessungswesens<br />
vom 22. März 2005 (GVBI. S. 115, -122-), kann in<br />
Impressum:<br />
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Osthausen, den 12.08.2009<br />
gez. Siegfried Gräbedünkel<br />
Bürgermeister<br />
MITTEILUNGEN<br />
3. Bericht der Vorsitzenden der Waldgenossenschaften zum<br />
Wirtschaftsjahr 2008<br />
4. Finanzbericht des Rechnungsführers zum Wirtschaftsjahr<br />
2008<br />
5. Entlastung der Vorstände <strong>und</strong> des Rechnungsführers<br />
6. Wahl der Vorstände der Waldgenossenschaften<br />
7. Wahl des Rechnungsführers<br />
8. Sonstiges<br />
Für den Fall, dass die Versammlungen nicht beschlussfähig<br />
sind, wird gemäß unsere Satzung 15 Minuten nach o. g. Termin<br />
eine neue Versammlung einberufen, die dann unabhängig der<br />
Zahl der vertretenden Anteile beschlussfähig ist.<br />
Vorsitzender der Waldgenossenschaft<br />
„Die Gehrenäckerbesitzer“ Osthausen<br />
Reiner Weißbach<br />
Vorsitzender der Waldgenossenschaft<br />
„Gertenbesitzer“ Osthausen<br />
Hartmut Schüffler<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
ANDERER INDSTITUTIONEN UND EINRICHTUNGEN<br />
die Ergebnisse der Digitalisierung der Liegenschaftskarte Einsicht<br />
genommen werden.<br />
Sprechzeiten:<br />
Montag, Dienstag, Mittwoch: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
<strong>und</strong> 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />
Donnerstag: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
<strong>und</strong> 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Freitag: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
im Zimmer 116 des<br />
Landesamtes für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />
Katasterbereich Saalfeld<br />
Albrecht-Dürer-Straße 3<br />
07318 Saalfeld<br />
Saalfeld, den 3. August 2009<br />
Im Auftrag<br />
gez. Franke<br />
Dezernatsleiter Siegel<br />
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim, Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44<br />
Verlag <strong>und</strong> Druck:Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />
Verantwortlich für amtlichen <strong>und</strong> nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.<br />
Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen <strong>und</strong> Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />
<strong>und</strong> zusätzlichen Geschäftsbedingungen <strong>und</strong> die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom K<strong>und</strong>en vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben<br />
gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe<br />
keine Garantie übernehmen.<br />
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise<br />
Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Gemeinden: Alkersleben,<br />
Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum<br />
Preis von 2,50 € (inkl. Porto <strong>und</strong> 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 19 - Nr. 9/2009<br />
Gemeinde Rockhausen<br />
Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />
1.<br />
Am 30. August 2009 findet die<br />
Wahlbekanntmachung<br />
Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />
statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2.<br />
Die Gemeinde Rockhausen bildet einen Wahlbezirk:<br />
Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />
bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />
01 Rockhausen 99102 Rockhausen,<br />
Bürgerhaus, Hauptstraße 28<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />
der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />
sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />
Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />
3.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />
bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />
Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />
bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />
<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />
die Kennzeichnung,<br />
2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />
<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelasse-<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Rockhausen<br />
Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
vom 10.08.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> der §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />
<strong>und</strong> Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />
ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung<br />
der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl.<br />
S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Rockhausen in der<br />
Sitzung am 07.07.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />
nen Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />
Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />
er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />
macht, welchem Bewerber sie gelten soll, <strong>und</strong> seine Landesstimme<br />
in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels<br />
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />
Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten<br />
soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />
Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />
<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />
nicht erkennbar ist.<br />
4.<br />
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5.<br />
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />
<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />
dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />
abgegeben werden.<br />
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />
nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Rockhausen, den 12.08.2009<br />
gez. Margitta Gräfenstein<br />
Bürgermeisterin<br />
GEMEINDE ROCKHAUSEN<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
DER GEMEINDE ROCKHAUSEN<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
§ 1<br />
Name / Gemeindegebiet<br />
(1) Die Gemeinde Rockhausen führt den Namen Rockhausen.<br />
(2) Die räumliche Abgrenzung des Gemeindegebietes ergibt sich<br />
aus den Gemarkungsgrenzen der Gemarkung Rockhausen.<br />
§ 2<br />
Gemeindesiegel<br />
Das Dienstsiegel der Gemeinde Rockhausen trägt im oberen<br />
Halbkreis die Umschrift „Thüringen“, im unteren Halbkreis die<br />
Umschrift „Gemeinde Rockhausen“ <strong>und</strong> zeigt das Landeswappen<br />
des Freistaates Thüringen.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 20 - Nr. 9/2009<br />
§ 3<br />
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />
(1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />
die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />
nach Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />
Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />
die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />
(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />
aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 ThürKO <strong>und</strong><br />
bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />
b Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />
zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen <strong>und</strong> für<br />
die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />
(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend<br />
zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />
ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />
schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />
des Widerrufs kommt es auf den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />
an. Eintragungen sind ungültig,<br />
a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />
nicht wahlberechtigt sind;<br />
b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />
c) bei denen die eingetragenen Personen wegen <strong>und</strong>eutlicher<br />
Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />
sind.<br />
Doppel- <strong>und</strong> Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />
(4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />
von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />
Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />
Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.<br />
(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />
des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />
Führung der laufenden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />
beauftragen.<br />
(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />
den Antrag im Wortlaut enthalten <strong>und</strong> so gestaltet sein, dass<br />
der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />
Stimme darf nur auf „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />
kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise auf dem<br />
Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />
will.<br />
(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />
<strong>und</strong> Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />
§ 4<br />
Einwohnerversammlung<br />
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />
Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />
Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten <strong>und</strong> diese mit ihnen<br />
zu erörtern. Darüber hinaus ist eine Einwohnerversammlung<br />
einzuberufen, wenn wenigstens 20 v.H. der Einwohner über 18<br />
Jahre dies unter Angabe der gewünschten Tagesordnung<br />
schriftlich beantragen.<br />
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />
Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern<br />
in ausreichendem Umfange Gelegenheit zur Äußerung zu geben.<br />
Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum<br />
Zweck der umfassenden Unterrichtung die Mitarbeiter der Verwaltung<br />
sowie Sachverständige hinzuziehen.<br />
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />
bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />
bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen sollen<br />
vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet<br />
werden.<br />
§ 5<br />
Zusammensetzung <strong>und</strong> Vorsitz des Gemeinderates<br />
(1) Der Gemeinderat setzt sich aus dem Bürgermeister <strong>und</strong> 6<br />
ehrenamtlich gewählten Gemeinderatsmitgliedern zusammen.<br />
(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Falle<br />
seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />
§ 6<br />
Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />
(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />
(2) Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße<br />
Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es sich<br />
nicht um übertragene Geschäfte der laufenden Verwaltung der<br />
Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />
(3) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung<br />
übertragen:<br />
1. die Zustimmung zu überplanmäßigen <strong>und</strong> außerplanmäßigen<br />
Ausgaben <strong>und</strong> zur Verwendung von Deckungsreserven<br />
bis zu 1.500,00 EUR im Einzelfall;<br />
2. Einstellung <strong>und</strong> Entlassung von Arbeitern <strong>und</strong> Zivildienstleistenden<br />
3. die St<strong>und</strong>ung von Forderungen im Einzelfall<br />
3.1. bis zu 2 Monaten in unbeschränkter Höhe<br />
3.2. bis zu 6 Monaten <strong>und</strong> bis zu einem Höchstbetrag von<br />
2.500,00 EUR<br />
4. Verträge über die Nutzung von Gr<strong>und</strong>stücken oder beweglichem<br />
Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder<br />
Pachtwert von 1.000,00 EUR im Einzelfall<br />
5. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu<br />
1.000.00 EUR im Einzelfall;<br />
6. die Geldanlage der Rücklage <strong>und</strong> deren Bewirtschaftung.<br />
§ 7<br />
Beigeordnete<br />
(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />
Beigeordneten auf die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />
den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />
Bürgermeisters <strong>und</strong> des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />
älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />
wahr.<br />
§ 8<br />
Rechtsstellung, Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten des Gemeinderats<br />
(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger <strong>und</strong> ein Organ<br />
der Gemeinde.<br />
(2) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />
(3) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />
weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
§ 9<br />
Ausschüsse<br />
(1) Der Gemeinderat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />
Hauptausschuss <strong>und</strong> weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />
Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />
oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />
entscheiden (beschließende Ausschüsse), <strong>und</strong> kann deren Bildung,<br />
Zusammensetzung <strong>und</strong> Aufgaben bestimmen. Nähere<br />
Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />
§ 10<br />
Entschädigungen<br />
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />
Mitwirkung bei den Beratungen <strong>und</strong> Entscheidungen des Gemeinderats<br />
<strong>und</strong> seiner Ausschüsse als Entschädigung:<br />
Einen monatlichen Sockelbetrag von 16,00 EUR sowie ein Sitzungsgeld<br />
von 16,00 EUR für die notwendige, nachgewiesene<br />
Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses,<br />
in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als<br />
zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />
(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />
sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen<br />
Verdienstausfalls.<br />
Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />
11,00 EUR je volle St<strong>und</strong>e für den Verdienstausfall, der durch<br />
Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.<br />
Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig<br />
sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei<br />
Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />
11,00 EUR je volle St<strong>und</strong>e. Die Ersatzleistungen nach diesem<br />
Absatz werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 St<strong>und</strong>en<br />
pro Tag <strong>und</strong> auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.<br />
(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />
nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />
(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderates<br />
sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />
des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung <strong>und</strong> der<br />
Reisekosten (Abs. 1, 2 <strong>und</strong> 3) entsprechend.<br />
(5) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden<br />
monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />
der ehrenamtliche Bürgermeister 350,00 EUR<br />
der ehrenamtliche Beigeordnete<br />
des Bürgermeisters 87,50 EUR<br />
§ 11<br />
Haushaltswirtschaft<br />
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />
der Verwaltungsbuchführung geführt.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 21 - Nr. 9/2009<br />
§ 12<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />
durch Veröffentlichung im „Amts- <strong>und</strong> Nachrichtenblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
(2) Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />
oder seiner Ausschüsse werden durch Veröffentlichung an<br />
der Verkündungstafel bekannt gemacht. Die Gemeinde Rockhausen<br />
unterhält eine Verkündungstafel in:<br />
99102 Rockhausen, Am unteren Löschteich<br />
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der<br />
Sitzungen des Gemeinderats, ist mit dem Ablauf des ersten Tages<br />
des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag<br />
vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch<br />
erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />
werden.<br />
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />
sofern nicht B<strong>und</strong>es- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />
konstituierenden Sitzung des<br />
Gemeinderates Rockhausen vom 07.07.2009<br />
Beschluss-Nr.: 01/2009<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Rockhausen<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Rockhausen beschließt die<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Rockhausen gemäß beigefügter<br />
Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................7<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................7<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 02/2009<br />
Geschäftsordnung der Gemeinde Rockhausen<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Rockhausen beschließt die<br />
Geschäftsordnung der Gemeinde Rockhausen gemäß beigefügter<br />
Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................7<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................7<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 03/2009<br />
Maßnahme Konjunkturpaket II für den Bereich Infrastruktur<br />
Bestellung eines weiteren Mitgliedes <strong>und</strong> dessen Stellvertreter<br />
für die Gemeinschaftsversammlung der <strong>VG</strong><br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />
Gemeinderätin Bianca Pirk<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />
Gemeinschaftsversammlung:<br />
Für das Mitglied: Bianca Pirk folgenden Stellvertreter:<br />
Wolfgang Dreyheller<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................7<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................7<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 04/2009<br />
Zuschuss aus dem Haushalt der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines<br />
Kleinbusses durch den AWO-Kreisverband Arnstadt für die<br />
Jugendarbeit in der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
§ 13<br />
Sprachform, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />
Männer in der männlichen Sprachform.<br />
(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats nach ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />
vom 21.07.2003 außer Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Rockhausen schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />
Gemeinde Rockhausen<br />
Rockhausen, den 10.08.2009<br />
gez. Margitta Gräfenstein<br />
Bürgermeisterin - Siegel -<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Der Gemeinderat Elleben ermächtigt die Vertreter der Mitgliederversammlung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“, in der nächsten Gemeinschaftsversammlung ihre Zustimmung<br />
zur Ausreichung eines Zuschusses aus dem Haushalt der<br />
<strong>VG</strong> in Höhe von 4.000.00 EUR zum Erwerb eines Kleinbusses<br />
durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................7<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................7<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 05/2009<br />
Deckungsbeschluss zu den Baumaßnahmen Durchlass<br />
FFW, Fahrbahnsanierung ‘Sperlingsberg’, Erneuerung<br />
Brunnengeländer<br />
Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für den Durchlass<br />
FFW, Fahrbahnsanierung „Sperlingsberg“ <strong>und</strong> der Erneuerung<br />
des Brunnengeländers wird nach § 58 Abs. 1 ThürKO wie folgt<br />
zugestimmt:<br />
HH-Stelle Bezeichnung außerplanmäßigeMittelbereitstellung<br />
in EUR<br />
Mehrausgaben:<br />
2.69000003.940000 Durchlass<br />
FFW-Brücke 4.900,00<br />
2.63000003.940000 Fahrbahnsanierung<br />
„Sperlingsberg“ 900,00<br />
2.69000004.940000 Erneuerung<br />
Brunnengeländer 1.600,00<br />
Deckung durch:<br />
Minderausgaben:<br />
2.63000004.940000 Gehwegbau 2.000,00<br />
2.69000001.940000 Straßeneinläufe 5.000,00<br />
2.91000001.310000 Entnahme aus<br />
der allgemeinen<br />
Rücklage 400,00<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................7<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................7<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 22 - Nr. 9/2009<br />
Einladung<br />
zur Mitgliederversammlung der Waldgenossenschaft<br />
Rockhausen<br />
Tag: Freitag, 25.09.2009<br />
Beginn: 19:00 Uhr<br />
Ort: Rockhausen, Bürgerhaus<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Feststellung der Anwesenheit <strong>und</strong> Beschlussfähigkeil<br />
3. Neuwahl des Vorstandes<br />
4. Schlusswort<br />
Gemeinde Witzleben<br />
Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />
1.<br />
Am 30. August 2009 findet die<br />
Wahlbekanntmachung<br />
Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />
statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2.<br />
Die Gemeinde Witzleben ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:<br />
Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />
bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />
01 Witzleben 99310 Witzleben, Turnhalle,<br />
Am Sportplatz 1<br />
02 Achelstädt 99310 Achelstädt,<br />
Vereinszimmer, Wiadanger 22,<br />
03 Ellichleben 99310 Ellichleben, Bürgerhaus,<br />
An der Kirche<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />
der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />
sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />
Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />
3.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />
bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />
Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />
bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />
<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />
die Kennzeichnung,<br />
MITTEILUNGEN<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung gem. § 11 Abs. 4<br />
Salz 1 bzw. § 11 Abs. 5 Satz 3 <strong>und</strong> 4 des Thüringer Wald-Genossenschafts-Gesetzes<br />
nicht beschlussfähig ist, wird von der<br />
Möglichkeit Gebrauch gemacht, sofort eine weitere Mitgliederversammlung<br />
gem. § 11 Abs. 5 Satz 4 <strong>und</strong> 5 in Verbindung mit §<br />
11 Abs. 4 Satz 2 <strong>und</strong> 3 durchzuführen. Diese ist dann unabhängig<br />
von den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig. Wenn eine<br />
Teilnahme nicht möglich ist, wird empfohlen, sich durch ein<br />
anderes Mitglied mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten zu<br />
lassen.<br />
Vorstand<br />
GEMEINDE<br />
WITZLEBEN<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
DER GEMEINDE WITZLEBEN<br />
2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />
<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />
Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />
Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />
er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />
macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />
<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />
Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />
Landesliste sie gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />
Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />
<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />
nicht erkennbar ist.<br />
4.<br />
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />
Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />
<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />
der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />
dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />
eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />
abgegeben werden.<br />
6.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong> nur<br />
persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Witzleben, den 12.08.2009<br />
gez. Peter Urspruch<br />
Bürgermeister
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 23 - Nr. 9/2009<br />
Hauptsatzung<br />
(ausgefertigt am 06.08.2009)<br />
Aufgr<strong>und</strong> der §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />
<strong>und</strong> Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />
ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung<br />
der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBI.<br />
S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben in der Sitzung<br />
am 07.05.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Name<br />
Die Gemeinde führt den Namen Witzleben.<br />
§ 2<br />
Wappen, Flagge, Dienstsiegel<br />
Das Dienstsiegel der Gemeinde Witzleben trägt im oberen<br />
Halbkreis die Umschrift „Thüringen“, im unteren Halbkreis die<br />
Umschrift „Gemeinde Witzleben“ <strong>und</strong> zeigt die Abbildung des<br />
Wappens des Freistaates Thüringen.<br />
§ 3<br />
Ortsteile<br />
Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Ortsteile:<br />
1. Witzleben<br />
2. Ellichleben<br />
3. Achelstädt<br />
Die räumliche Abgrenzung der Ortsteile ergibt sich aus der als<br />
Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil der Hauptsatzung ist.<br />
§ 4<br />
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />
(1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />
der Bürgermeister innerhalb von vier Wochen nach<br />
Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />
Vor einer ablehnenden Zufassungsentscheidung sollen die Vertreter<br />
des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />
(2) Der Inhalt der von der Gemeindeverwaltung zu fertigenden<br />
Eintragungslisten ergibt sich aus § 17 Abs. 4 Satz 1 <strong>und</strong> 2 Thür-<br />
KO. Die Eintragungslisten enthalten zudem Spalten für die<br />
Nummerierung der Eintragungen <strong>und</strong> für die amtlichen Prüfvermerke<br />
zu den Eintragungen.<br />
(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend<br />
zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />
ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />
schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />
des Widerrufs kommt es auf den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />
an. Eintragungen sind ungültig,<br />
a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />
nicht wahlberechtigt sind;<br />
b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />
c) bei denen die eingetragenen Personen wegen <strong>und</strong>eutlicher<br />
Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />
sind.<br />
Doppel- <strong>und</strong> Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />
(4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />
von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />
Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />
Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.<br />
(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />
des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />
Führung der laufenden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />
beauftragen.<br />
(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />
den Antrag im Wortlaut enthalten <strong>und</strong> so gestaltet sein, dass<br />
der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />
Stimme darf nur auf „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />
kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise auf dem<br />
Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />
will.<br />
(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />
<strong>und</strong> Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
§ 5<br />
Einwohnerversammlung<br />
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />
Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />
Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen <strong>und</strong><br />
Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar<br />
<strong>und</strong> nachhaltig beeinflussen oder über Angelegenheiten,<br />
die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern<br />
verb<strong>und</strong>en sind, zu unterrichten <strong>und</strong> diese mit ihnen zu<br />
erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der<br />
Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit <strong>und</strong> Tagesordnung<br />
in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerversammlung<br />
ein.<br />
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />
Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern<br />
in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben.<br />
Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck<br />
der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete <strong>und</strong><br />
Sachverständige hinzuziehen.<br />
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,<br />
die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung<br />
erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />
bei der Gemeinde einreichen. Die<br />
Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung<br />
beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister<br />
Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen<br />
schriftlich beantworten.<br />
§ 6<br />
Zusammensetzung, Rechtsstellung, Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten<br />
des Gemeinderates<br />
(1) Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister <strong>und</strong> 8 gewählten<br />
Gemeinderatsmitgliedern.<br />
(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall<br />
seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />
(3) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger <strong>und</strong> ein Organ<br />
der Gemeinde.<br />
(4) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />
(5) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />
weiteres Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“.<br />
§ 7<br />
Bürgermeister<br />
(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig.<br />
(2) Der Bürgermeister vertritt die die Gemeinde. Er ist für die<br />
sachgemäße Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es<br />
sich nicht um übertragene Geschäfte der laufenden Verwaltung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />
(3) Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister folgende<br />
weitere Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung:<br />
1. die Zustimmung zu überplanmäßigen <strong>und</strong> außerplanmäßigen<br />
Ausgaben <strong>und</strong> zur Verwendung von Deckungsreserven<br />
bis zu 2.500,00 EUR im Einzelfall;<br />
2. die Einstellung <strong>und</strong> Entlassung von Arbeitern <strong>und</strong> Zivildienstleistenden;<br />
3. die Verträge über die Nutzung von Gr<strong>und</strong>stücken oder beweglichem<br />
Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder<br />
Pachtwert von 5.000,00 EUR im Einzelfall;<br />
4. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu<br />
2.500,00 EUR im Einzelfall;<br />
5. den Verkauf <strong>und</strong> den Tausch von Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>stücksgleichen<br />
Rechten, wenn der Verkehrswert 7.500,00<br />
EUR nicht überschreitet <strong>und</strong> der Verkauf oder Tausch zum<br />
vollen Verkehrswert (§ 194 BauGB) erfolgt;<br />
6. den Abschluss, die Änderung <strong>und</strong> Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />
mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe;<br />
7. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />
36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 24 - Nr. 9/2009<br />
§ 8<br />
Beigeordnete<br />
(1) Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten<br />
auf die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />
den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />
Bürgermeisters <strong>und</strong> des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />
älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />
wahr.<br />
(3) Der ehrenamtliche Beigeordnete erhält eine Aufwandsentschädigung<br />
bis zu 25 % der Entschädigung des ehrenamtlichen<br />
Bürgermeisters.<br />
§ 9<br />
Ausschüsse<br />
(1) Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />
Hauptausschuss. Der Hauptausschuss besteht aus dem Bürgermeister<br />
als Vorsitzenden <strong>und</strong> 3 weiteren Gemeinderatsmitgliedern.<br />
(2) Er kann weitere Ausschüsse bilden, welche die Beschlüsse<br />
des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />
oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend entscheiden<br />
(beschließende Ausschüsse). Näheres regelt die Geschäftsordnung.<br />
(3) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Gemeinderat<br />
dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien <strong>und</strong><br />
Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen bestehen,<br />
sind diese der Berechnung zugr<strong>und</strong>e zu legen. Übersteigt<br />
die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Gemeinderatsmitglieder,<br />
so kann jedes Gemeinderatsmitglied, das im Übrigen keinen<br />
Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit<br />
Rede- <strong>und</strong> Antragsrecht mitzuwirken. Der Gemeinderat entscheidet<br />
mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem<br />
Ausschuss dieses Gemeinderatsmitglied zugewiesen<br />
wird.<br />
(4) Bildung, Zusammensetzung <strong>und</strong> Aufgaben der Ausschüsse<br />
regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Gemeinderat.<br />
§ 10<br />
Entschädigungen<br />
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />
Mitwirkung bei den Beratungen <strong>und</strong> Entscheidungen des Gemeinderats<br />
<strong>und</strong> seiner Ausschüsse als Entschädigung einen<br />
monatlichen Sockelbetrag von 25,00 EUR sowie ein Sitzungsgeld<br />
von 15,00 EUR für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme<br />
an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses,<br />
in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei<br />
Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />
(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />
sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen<br />
Verdienstausfalls <strong>und</strong> der notwendigen Auslagen. Selbstständig<br />
Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 23,00<br />
EUR je volle St<strong>und</strong>e für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis<br />
in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige<br />
Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig sind, jedoch<br />
einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen<br />
führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von 23,00 EUR je<br />
volle St<strong>und</strong>e. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden<br />
nur auf Antrag sowie für höchstens acht St<strong>und</strong>en pro Tag <strong>und</strong><br />
auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.<br />
(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />
nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />
(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats<br />
Landesamt für Vermessung <strong>und</strong><br />
Georinformation<br />
Katasterbereich Saalfeld<br />
Bekanntgabe der Überführung in die Automatisierten<br />
Liegenschaftskarte (ALK) <strong>und</strong> Einführung als<br />
amtlicher Nachweis<br />
Die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)<br />
sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />
des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung <strong>und</strong> der<br />
Reisekosten (Abs. 1, 2 <strong>und</strong> 3) entsprechend.<br />
(5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für<br />
die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />
- der ehrenamtliche Bürgermeister erhält von Gültigkeit der<br />
Hauptsatzung an 767,00 EUR. Im Zeitraum vom 01.08.2009<br />
bis zum 28.02.2010 erhält der ehrenamtliche Bürgermeister<br />
monatlich 399,00 EUR.<br />
- der ehrenamtliche Beigeordnete erhält dementsprechend<br />
von der Gültigkeit der Hauptsatzung an 153,00 EUR. Vom<br />
01.08.2009 bis zum 28.02.2010 bekommt er eine monatliche<br />
Aufwandsentschädigung von 99,00 EUR.<br />
§ 11<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />
durch Veröffentlichungen im „Amts- <strong>und</strong> Nachrichtenblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
(2) Ausschusses werden durch Veröffentlichung an den Verkündungstafeln<br />
bekannt gemacht.<br />
Die Gemeinde Witzleben unterhält jeweils eine Verkündungstafel<br />
in<br />
1. Witzleben Ortsmitte, Hauptstraße 54<br />
2. Ellichleben Ortsmitte, Dorfstraße 26 a<br />
3. Achelstädt Ortsmitte, Brauhausstraße<br />
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der<br />
Sitzungen des Gemeinderates <strong>und</strong> seiner Ausschüsse ist mit<br />
Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln<br />
an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen<br />
dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung<br />
abgenommen werden.<br />
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,<br />
sofern nicht B<strong>und</strong>es- oder Landesrecht etwas anderes<br />
bestimmt. Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die<br />
öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde,<br />
Verwaltungsgemeinschaften <strong>und</strong> Landkreise (Bekanntmachungsverordnung)<br />
in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.<br />
§ 12<br />
Sprachform, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />
Männer in der männlichen Sprachform.<br />
(2) Die Hauptsatzung tritt am 01.03.2009 in Kraft. Gleichzeitig<br />
tritt die Hauptsatzung vom 18.08.2003 mit ihren Änderungssatzungen<br />
vom 14.02.2005 <strong>und</strong> vom 20.02.2009 außer Kraft.<br />
Gemeinde Witzleben, den 06.08.2009<br />
gez. Peter Urspruch<br />
Bürgermeister Siegel<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Witzleben über die <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ schriftlich unter<br />
Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche<br />
Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser<br />
Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.<br />
§ 21 Abs. 4 ThürKO.<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
ANDERER INDSTITUTIONEN UND EINRICHTUNGEN<br />
Landkreis: Ilm-Kreis<br />
Gemeinde: Witzleben<br />
Gemarkung(en): Witzleben<br />
Flur(en): 1 - 9<br />
wurde erstellt <strong>und</strong> in die amtliche Datenhaltung eingeführt. Die<br />
ALK tritt an die Stelle der bisherigen Liegenschaftskarte. Gemäß<br />
§ 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom 7. August 1991<br />
(GVBI. S. 285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer<br />
Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster-<strong>und</strong> Vermessungswesens<br />
vom 22. März 2005 (GVBI. S. 115, -122-), kann in die
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 25 - Nr. 9/2009<br />
Ergebnisse der Digitalisierung der Liegenschaftskarte Einsicht<br />
genommen werden.<br />
Sprechzeiten:<br />
Montag, Dienstag, Mittwoch: von 08.00 bis 12.00 Uhr<br />
<strong>und</strong> von 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
Donnerstag: von 08.00 bis 12.00 Uhr<br />
<strong>und</strong> von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
Freitag: von 08.00 bis 12.00 Uhr<br />
im Zimmer 116 des<br />
Beschlussübersicht<br />
der Jahreshauptversammlung vom 18.07.2009 der<br />
Jagdgenossenschaft Witzleben<br />
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
2. Wahl des Versammlungsleiter<br />
3. Beschluss über die Tagesordnung<br />
8. Trinationales Jugendtreffen<br />
Jugendliche aus der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ reisten<br />
gemeinsam mit Jugendlichen aus Polen nach<br />
Frankreich<br />
Nachdem im vergangenen Sommer die Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ Gastgeber für die polnischen <strong>und</strong><br />
französischen Jugendlichen war, fand das diesjährige, inzwischen<br />
achte, Trinationale Jugendtreffen zum 3. Mal in Frankreich<br />
statt.<br />
Bereits am Abend des 18. Juli wurden die polnischen Gäste in<br />
Empfang genommen, bevor sie eine Nacht im Ilmenauer Schülerfreizeitzentrum<br />
verbrachten.<br />
Am Sonntagmorgen machten sich dann 15 Jugendliche aus den<br />
verschiedenen Orten der Verwaltungsgemeinschaft <strong>und</strong> ihre Betreuer<br />
gemeinsam mit den polnischen Gästen auf die lange<br />
Busfahrt nach Saint Antoine de Rocher.<br />
Die Stimmung im Bus war von Anfang sehr aufgeschlossen, da<br />
sich viele Teilnehmer bereits vom letzten Jahr kannten.<br />
Landesamtes für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />
Katasterbereich Saalfeld<br />
Albrecht-Dürer-Straße 3<br />
07318 Saalfeld<br />
Saalfeld, den 3. August 2009<br />
Im Auftrag<br />
gez. Franke<br />
Dezernatsleiter - Siegel -<br />
MITTEILUNGEN<br />
4. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008/2009<br />
5. Entlastung des Kassenführers für das Geschäftsjahr<br />
2008/2009<br />
6. Beschluss über den Haushaltsplan 2009/2010<br />
7. Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages 2010<br />
8. Schlusswort des 1. Vorsitzenden<br />
Die Beschlüsse <strong>und</strong> die Stimmverteilung können bei dem Vorstand<br />
der Jagdgenossenschaft eingesehen werden.<br />
Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.<br />
NICHTAMTLICHER TEIL<br />
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />
RIECHHEIMER BERG<br />
JUMELAGE<br />
Anders als bei den letzten Treffen sollten die Jugendlichen während<br />
des Aufenthalts in Gastfamilien untergebracht werden, die<br />
geduldig auf die Ankunft unseres Busses warteten. Die Jugendlichen<br />
waren sehr aufgeregt <strong>und</strong> gespannt. Viele Fragen gab es<br />
da: Sind die Gasteltern nett? Wie wohnt meine Gastfamilie? Hat<br />
sie Kinder? Verstehen die mich überhaupt? …<br />
Ganz schnell war aber das Eis gebrochen <strong>und</strong> jeder wurde von<br />
seinen Eltern auf Zeit nach Hause gebracht. Auf jeden Fall wurden<br />
die Jugendlichen während des Aufenthalts in ihren Gastfamilien<br />
gut betreut <strong>und</strong> (nicht nur kulinarisch) ziemlich verwöhnt.<br />
Die Tage verbrachten die französischen, polnischen <strong>und</strong> deutschen<br />
Jugendlichen aber gemeinsam bei einem wie immer sehr<br />
abwechslungsreichen <strong>und</strong> spannenden Programm. Trotz<br />
Sprachgewirr waren die Sprachbarrieren bei den gemeinsamen<br />
Aktivitäten ganz schnell überw<strong>und</strong>en <strong>und</strong> zahlreiche Fre<strong>und</strong>schaften<br />
entstanden. Gemeinsam ging es bei tollem Sommerwetter<br />
unter anderem zum Baden bzw. wurde die w<strong>und</strong>erschöne<br />
Stadt Tours im Rahmen einer umfassenden Stadtführung<br />
erk<strong>und</strong>et. Natürlich war auch noch Zeit für eine Shoppingtour.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 26 - Nr. 9/2009<br />
es für die Teilnehmer: „In einem Jahr sehen wir uns in Polen<br />
wieder!“<br />
Bis dahin ist es an uns, die entstandenen Fre<strong>und</strong>schaften zu<br />
pflegen<br />
Besonders interessant war der Ausflug entlang der Loire zum<br />
Leonardo da Vinci- Haus in Amboise. In dem weitläufigen Parkgelände<br />
gab es ganz viel aus dem Lebenswerk des vielseitigen<br />
Genies zu entdecken <strong>und</strong> so manche Erfindung konnte sogar<br />
ausprobiert werden.<br />
Viel Spaß miteinander hatten die Jugendlichen ebenfalls beim<br />
Bowlingwettbewerb <strong>und</strong> an einem sehr rasanten Tag auf einer<br />
tollen Go-Kart-Bahn.<br />
Ein weiterer Höhepunkt war ein gemeinsamer Abend mit den<br />
Gastfamilien <strong>und</strong> den Mitgliedern des französischen Partnerschaftskomitees.<br />
Während eines Essens vom französischen<br />
Buffet, welches die Gasteltern liebevoll vorbereitet hatten, gab<br />
es viele Gespräche <strong>und</strong> wurden Bilder der Jugendtreffen vergangener<br />
Jahre auf Leinwand angeschaut. Zum Abschluss durften<br />
zünftige Discoklänge natürlich nicht fehlen.<br />
Samstagmorgen war es dann schon wieder soweit: Die Woche<br />
bei den französischen Fre<strong>und</strong>en war wie im Flug vergangen <strong>und</strong><br />
wir mussten die lange Heimreise nach Deutschland antreten.<br />
Der Abschied war wie immer sehr herzlich, aber einen Trost gab<br />
Anett Grass<br />
AWO- Jugendpflege <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
„Eine Seefahrt, die ist lustig …!“<br />
- 22 Kids aus der Verwaltungsgemeinschaft verbrachten 6<br />
erlebnisreiche Ferientage mit der AWO-Jugendpflege im<br />
KiEZ „Hölzerner See“ -<br />
Am 10. Juli 2009 machten sich 4 Kleinbusse von Kirchheim aus<br />
auf den Weg in Richtung Berlin. 22 Kinder im Alter von 7 bis 14<br />
Jahren aus den verschiedensten Orten der <strong>VG</strong> brachen gemeinsam<br />
mit ihren Betreuern zur Ferienfreizeit im KiEZ „Hölzerner<br />
See“ bei Berlin auf.<br />
Jede Menge gute Laune hatten die Kids im Gepäck <strong>und</strong> die<br />
Hoffnung auf tolles Badewetter gaben wir trotz kräftiger Schauer<br />
während der Fahrt nicht auf.<br />
Nachdem wir unser „Storchennest“ in Beschlag genommen hatten,<br />
ging es erst mal auf Entdeckungstour in dem weitläufigen<br />
Objekt.<br />
Jede Menge Sport <strong>und</strong> Spiel standen natürlich auf dem Programm.<br />
Der See wurde ausgiebig genutzt, ob zum Baden, Kleckerburgenbau<br />
oder Kanufahren. Auch die Kreativität kam nicht zu kurz:<br />
Es wurden mit großem Eifer Kerzen oder Speckstein gestaltet.<br />
Einige Teilnehmer probierten sich in der Seidenmalerei aus oder<br />
bemalten Gipsfiguren.<br />
Das Highlight der Ferienfreizeit war aber ohne Zweifel ein Tagesausflug<br />
nach Potsdam. In der Biosphäre erlebten wir echtes<br />
tropisches Flair <strong>und</strong> anschließend konnten im Volkspark verschiedene<br />
Attraktionen (z. B. Riesenrutschen) ausprobiert werden.<br />
Zum Abschluss gab es dann noch Kultur pur: Wir machten<br />
einen Abstecher zum Schloss Sanssouci, das alle sehr begeisterte.<br />
Bevor wir am 15. Juli wieder die Heimreise antraten, unternahmen<br />
wir noch eine Dampferr<strong>und</strong>fahrt <strong>und</strong> verabschiedeten uns<br />
vom „Hölzernen See“.<br />
Die meisten Teilnehmer meinten, wir könnten noch ein paar Tage<br />
bleiben.<br />
Aber die nächsten Ferien kommen bestimmt <strong>und</strong> mit Sicherheit<br />
ein neuer interessanter Ausflug!
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 27 - Nr. 9/2009<br />
Mitteilungen der AWO-Jugendpflege<br />
Zur Erinnerung: Wie bereits angekündigt, findet im September<br />
das<br />
2. Sportturnier gegen Gewalt!<br />
statt, zu welchem ich alle Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen aus den<br />
verschiedensten Orten unserer Verwaltungsgemeinschaft<br />
ganz herzlich einladen möchte.<br />
Stellt einfach eine lustige Freizeitmannschaft auf <strong>und</strong> seid<br />
dabei!!!<br />
Was? Fußballturnier (Altersgruppe 8 - 13 Jahre) +<br />
Volleyballturnier (Altersgruppe 14 - 27 Jahre)<br />
Wann? Samstag, dem 12. September 2009<br />
Beginn: 11.00 Uhr<br />
Wo? Sportplatz Elxleben<br />
Natürlich gibt es für die Turniersieger tolle Preise!<br />
Für Getränke <strong>und</strong> Rostbratwürste sorgen wir ebenfalls <strong>und</strong><br />
die kleinsten Besucher können unsere Riesenhüpfburg in<br />
Beschlag nehmen.<br />
WICHTIG: Mannschaften (Volleyball: 6 Spieler / Fußball:<br />
7 Spieler + Tormann) melden sich bitte bis<br />
spätestens 25.August 2009 bei mir an!<br />
e-mail: anett.grass@googlemail.com<br />
Tel.: 0174 / 4628029<br />
Anett Grass Tel.: 036200 / 624-13 o. 0174 /<br />
Freier Wohnraum<br />
Die Gemeinde Witzleben vermietet folgenden Wohnraum:<br />
- in Witzleben, Zimmergasse 42, ab sofort<br />
Erdgeschoss <strong>und</strong> 1. Obergeschoss links: Mietfläche 96,9 qm<br />
- 3 Zimmer, Küche, Bad mit WC <strong>und</strong> Dusche.<br />
- in Witzleben, Zimmergasse 42, ab sofort<br />
1. Obergeschoss rechts: Mietfläche 98,3 qm - 4 Zimmer, Küche,<br />
Bad, Abstellraum.<br />
Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben vermietet folgenden<br />
Wohnraum:<br />
- in Wüllersleben, Arnstädter Straße 2, ab August 2009<br />
1. Obergeschoss links: Mietfläche 60 qm- 3 Zimmer, Küche,<br />
Bad, Abstellraum.<br />
Freie Baugr<strong>und</strong>stücke zur Wohnbebauung<br />
Im Wohngebiet „Über dem Dorfe“ in der Lindenstraße, 99310<br />
Bösleben stehen 5 voll erschlossene Baugr<strong>und</strong>stücke mit<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrößen zwischen 573 qm <strong>und</strong> 837 qm zur Wohnbebauung<br />
zur Verfügung.<br />
Im Wohngebiet „Am kleinen <strong>Berg</strong>“ in Riechheim, Lindenstraße,<br />
99334 Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugr<strong>und</strong>stück<br />
Flurstück 408/23 mit einer Größe von 1.339 qm zur<br />
Wohnbebauung zur Verfügung.<br />
Freie Baugr<strong>und</strong>stücke zur gewerblichen<br />
Bebauung<br />
Im Gewerbegebiet Dornheim stehen 4 Baugr<strong>und</strong>stücke mit<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrößen zwischen 693 qm <strong>und</strong> 14.300 qm zur gewerblichen<br />
Bebauung zur Verfügung.<br />
Immobilienverkauf<br />
MITTEILUNGEN<br />
- in Elxleben<br />
ehemalige Landarztpraxis, Stadtilmer Str. 1e, mit einer<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgröße von 3.750 ma, Baujahr 1964, 2 Garagen,<br />
Wohnfläche im Erdgeschoss ca. 120 qm <strong>und</strong> im Dachgeschoss<br />
ca. 60 qm.<br />
- in Ellichleben<br />
ehemalige Verkaufsstelle, Steingasse 42, mit einer Gr<strong>und</strong>stücksgröße<br />
von 738 qm, Baujahr 1984, eingeschossiges<br />
Fertigteilhaus in Holzständerbauweise, voll unterkellert in<br />
Massivbauweise.<br />
Interessenten melden sich bitte in der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Tel.: 036200/6 24 31.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 28 - Nr. 9/2009<br />
In der Chronik geblättert<br />
Ausgewandert nach Amerika<br />
Die Besiedlung Amerikas in den vergangenen Jahrh<strong>und</strong>erten<br />
durch viele Menschen aus den europäischen Raum ist uns allen<br />
eine bekannte Sache. Weniger denkt man aber darüber nach,<br />
dass auch aus unseren hiesigen Orten unzählige Bürger <strong>und</strong><br />
damit entfernte Verwandte von uns ihr Glück in der neuen Welt<br />
jenseits des Ozeans gesucht haben. Die Auswanderungswilligen<br />
konnten damals nicht auf <strong>und</strong> davon, sondern eine behördliche<br />
Erlaubnis musste eingeholt werden, ja sogar wurde in der<br />
Öffentlichkeit angefragt, ob es an den Betreffenden noch Forderungen<br />
gäbe. In alten Akten der fürstlichen Oberherrschaft des<br />
ehemaligen Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen von<br />
Arnstadt bzw. in noch erhaltenen Schreiben der Dorfschulzen<br />
damaliger Zeit ist betreffendes Schriftgut gelegentlich zu finden.<br />
Davon seien als Beispiel aus dem Frühjahr 1852 einige Auszüge<br />
hier genannt <strong>und</strong> zitiert:<br />
„Geschehen, Arnstadt, den 21. Feb. 1852; Erscheint Christoph<br />
Heinrich Munsche aus Alkersleben <strong>und</strong> bringt an, er sei gesonnen<br />
für seine Person nach Amerika auszuwandern <strong>und</strong> bittet<br />
das hierzu Nötige zu verständigen. Der mit anwesende Bürgermeister<br />
Herr Heubach klärte, dass diesen Gebühr von Seiten<br />
der Gemeinde Alkersleben ein Bedenken nich entgegen stehe.“<br />
Am 24. März 1852 erhält der Schuhmachergesell Munsche<br />
(Hausnummer 69) die Erlaubnis die gleichlautend wie bei seinen<br />
Fre<strong>und</strong> Luis Wagner, der ebenfalls mit auswandern will, ist:<br />
„Auswanderungsschein: Da der Tischlergeselle Luis Wagner<br />
aus Ettischleben nach Amerika auszuwandern beabsichtigt <strong>und</strong><br />
diesen Vorhaben ein Hindernis nicht entgegen steht, wird der<br />
selbe aus den diesseitigen Staatsverband entlassen. (Unterschrift)“<br />
Als der Schustermeister in Stadtilm von dem Vorhaben seines<br />
Gesellen aus Alkersleben die Nachricht erfährt, ist sein eiliger<br />
Protest bei der Behörde in Arnstadt zu spät. Diese weigert sich,<br />
die Erlaubnis rückgängig zu machen, sein bestens ausgebildeter<br />
Geselle, wie im Schreiben zu entnehmen, darf doch nach<br />
Amerika gehen.<br />
Im gleichen Frühjahr berät der Alkerslebener Gemeinderat über<br />
einen weiteren Fall. Im Protokoll der Sitzung vom 19. März 1852<br />
ist nachzulesen:<br />
„Johann Wilhelm Andreas Völker beabsichtigt mit seiner Frau<br />
<strong>und</strong> vier Kindern nach Amerika auszuwandern <strong>und</strong> sucht um eine<br />
Unterstützung nach.<br />
Es wurden Völkern aus der Gemeinde 10 Thaler bewilligt. Hierauf<br />
wurde Völkern dieser Beschluß bekannt gemacht; worauf<br />
derselbe äußerte: dass ihm 10 Thaler wenig nützten,<br />
indem er wenigstens 50 Thaler benötigt sey.<br />
Der Bürgermeister will nähere Erk<strong>und</strong>igung einziehen, wie viel<br />
die Überfahrtskosten betragen.“<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Bösleben<br />
am 10.09. zum 72. Geburtstag Frau Schmidt, Ursula<br />
am 19.09. zum 69. Geburtstag Frau Kühnel, Gudrun<br />
am 28.09. zum 83. Geburtstag Frau Röser, Anneliese<br />
am 29.09. zum 89. Geburtstag Frau Bräutigam, Charlotte<br />
am 01.09. zum 80. Geburtstag Herrn Hüttner, Rudolf<br />
Wüllersleben<br />
am 05.09. zum 82. Geburtstag Herrn Schrickel, Willi<br />
am 11.09. zum 68. Geburtstag Herrn<br />
Bauchspieß, Hans-Jochen<br />
GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />
Nach drei Gemeinderatsitzungen hatte man sich auf 25 Taler<br />
geeinigt. Das Geld wurde an ein Hamburger Handelshaus überbracht,<br />
bei dem Völker es vor der Einschiffung abholen sollte.<br />
Er selber versicherte dem Gemeinderat, wenn er die großen<br />
Geschäfte in Amerika mache, wolle er das Geld zurückzahlen.<br />
Das wurde jedenfalls im Protokoll damals so festgehalten. Die<br />
Reise kostete Geld: mit der Postkutsche bis Hamburg oder Bremen<br />
<strong>und</strong> anschließend mit dem Segelschiff nach Amerika.<br />
Auch in die östliche Richtung trieb es Wandersleute. Der<br />
Schneidergeselle Carl Emil Hüther (ehemals Hausnummer 35)<br />
geht mit 19 Jahren auf die Wanderschaft <strong>und</strong> landet nachweislich<br />
in St. Petersburg in Russland. Handwerker aus dem mitteldeutschen<br />
Raum waren überall anerkannt <strong>und</strong> begehrt. Wessen<br />
Kleider hat Hüther in Petersburg geschneidert? Die hier genannten<br />
Namen vorrangig junger Handwerker, es waren nicht<br />
die einzigen, die ihre Heimat verließen. Es waren noch viele andere,<br />
hier sei nur ein Beispiel des Frühjahres 1852 aufgezeigt.<br />
Die Not trieb die Menschen aus dem Lande. Eltern <strong>und</strong> Angehörige<br />
wurden nie wieder gesehen, eine Rückreise kaum denkbar.<br />
Schon die lange Überfahrt auf den Schiffen soll Opfer gefordert<br />
haben. Ob denn die Familie Völker mit ihren vier Kindern die<br />
Strapazen gemeistert hat? Ihr jüngstes Kind war erst ein Jahr<br />
alt, so ist es in den Personalpapieren der Familie vermerkt.<br />
Nach der Ankunft in der neuen Heimat lauerten für Neulinge<br />
wieder Gefahren, denen besonders junge Mädchen ausgesetzt<br />
waren. In Informationsschreiben des damaligen fürstlichen Amtes<br />
Arnstadt an die Pfarrer <strong>und</strong> Schulzen der Orte werden diese<br />
gebeten, die Ausreisenden auf ihr Vorhaben in dieser Hinsicht<br />
gut vorzubereiten. Unsere Pfarrer in den Orten gaben bei der<br />
Verabschiedung der Ausreisenden kleine Erkennungskarten<br />
mit, die bei der Ankunft in New York am Hute oder an der Brust<br />
zu tragen waren. Organisiert war die Aktion vom Lutherischen<br />
„Deutschen Emigrantenhaus“ in New York. Dort konnten <strong>und</strong><br />
sollten sie sich gleich nach der Ankunft melden. So erhielten die<br />
Ankömmlinge die richtige Unterstützung <strong>und</strong> wurden, wie es auf<br />
dem kleinen Ausweis übrigens genannt wurde: „ ....nicht irre geleitet<br />
oder mit irgendjemand sich einzulassen“.<br />
Klaus Wagner<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 11.09. zum 73. Geburtstag Herrn Urban, Franz<br />
am 21.09. zum 78. Geburtstag Herrn Ortloff, Gerhard<br />
am 22.09. zum 70. Geburtstag Frau Schmidt, Gudrun<br />
am 24.09. zum 76. Geburtstag Frau Heusinger, Margot<br />
am 26.09. zum 68. Geburtstag Herrn Wenzel, Dieter<br />
GEMEINDE BÖSLEBEN-<br />
WÜLLERSLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 29 - Nr. 9/2009<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 02.09. zum 68. Geburtstag Herrn Poltsch, Dieter<br />
am 03.09. zum 70. Geburtstag Frau Kamke, Christel<br />
am 04.09. zum 67. Geburtstag Frau Lotz, Hannelore<br />
am 05.09. zum 71. Geburtstag Herrn Schiller, Willi<br />
am 06.09. zum 67. Geburtstag Frau Bornkessel, Ingeborg<br />
am 07.09. zum 65. Geburtstag Frau Schöttner, Hildegard<br />
am 09.09. zum 71. Geburtstag Frau Höll, Ursula<br />
am 09.09. zum 75. Geburtstag Herrn Keith, Karl<br />
am 11.09. zum 72. Geburtstag Frau Rönsch, Käte<br />
am 13.09. zum 81. Geburtstag Frau Röser, Ruth<br />
am 20.09. zum 70. Geburtstag Frau Wollweber, Helga<br />
am 21.09. zum 71. Geburtstag Herrn Dr. Frey, Hans Jürgen<br />
am 23.09. zum 89. Geburtstag Frau Weiße, Hildegard<br />
am 26.09. zum 70. Geburtstag Herrn Schiel, Bruno<br />
am 29.09. zum 65. Geburtstag Herrn Litzrodt, Hans-Jörg<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Elleben<br />
am 25.09. zum 77. Geburtstag Frau Lohrey, Marianne<br />
am 26.09. zum 68. Geburtstag Herrn Stolle, Hans-Jürgen<br />
am 29.09. zum 75. Geburtstag Herrn Stiede, Karl<br />
Gügleben<br />
am 05.09. zum 81. Geburtstag Frau Rath, Elisabeth<br />
am 12.09. zum 72. Geburtstag Herrn Hempel, Gerhard<br />
am 14.09. zum 74. Geburtstag Herrn Silber, Dieter<br />
Riechheim<br />
am 01.09. zum 66. Geburtstag Herrn Sannowitz, Siegfried<br />
am 02.09. zum 97. Geburtstag Frau Lebküchner, Edith<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 03.09. zum 84. Geburtstag Frau Hüter, Anneliese<br />
am 04.09. zum 80. Geburtstag Frau Wittkowski, Elfriede<br />
am 05.09. zum 81. Geburtstag Frau Gerstenhauer, Hedwig<br />
GEMEINDE<br />
DORNHEIM<br />
Fre<strong>und</strong>eskreis zur Erhaltung der<br />
Trauerkirche von J. S. Bach eV in Dornheim<br />
Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren!<br />
Das nächste Konzert in der Dornheimer Kirche St. Bartholomäus<br />
findet am Samstag, 12. September 2009, 17.00 Uhr statt.<br />
Das<br />
Stuttgarter Bachtrio<br />
spielt am Vorabend des Tages des offenen Denkmals zur Einstimmung<br />
auf dieses Ereignis Werke von Johann Sebastian<br />
Bach <strong>und</strong> anderen Komponisten.<br />
Eintritt: 8,00 EUR, erm. 6,00 EUR.<br />
Am Samstag, 26. September 2009, 19.30 Uhr findet ein<br />
Orgelkonzert mit Michael A. Müller, Leimen<br />
„Mendelssohn <strong>und</strong> seine Wurzeln bei Bach“<br />
statt.<br />
Eintritt: 8,00 EUR, erm. 6,00 EUR.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen!<br />
Rosemarie Frey<br />
Mitgl. des Vorstandes<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
GEMEINDE ELLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
am 08.09. zum 85. Geburtstag Frau Röder, Klara<br />
am 13.09. zum 86. Geburtstag Frau Baehr, Helene<br />
am 13.09. zum 70. Geburtstag Herrn Doose, Georg<br />
am 13.09. zum 65. Geburtstag Herrn Möller, Gerd<br />
am 17.09. zum 67. Geburtstag Herrn Laqua, Wolfgang<br />
am 20.09. zum 65. Geburtstag Frau Dittmar, Elke<br />
am 21.09. zum 65. Geburtstag Herrn Klett, Bernd<br />
am 21.09. zum 77. Geburtstag Herrn Kolodziej, Georg<br />
am 21.09. zum 69. Geburtstag Herrn Korth, Helmut<br />
am 25.09. zum 68. Geburtstag Frau Funke, Rosemarie<br />
am 30.09. zum 72. Geburtstag Herrn Buchholz, Dietrich<br />
GEMEINDE<br />
ELXLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
am 05.09. zum 74. Geburtstag Frau Möller, Edith<br />
am 06.09. zum 76. Geburtstag Frau Wedemann, Ingeburg<br />
am 08.09. zum 87. Geburtstag Frau Feuerpfeil, Hildegard<br />
am 14.09. zum 69. Geburtstag Frau Hofmann, Erika<br />
am 16.09. zum 68. Geburtstag Frau Herfeld, Bärbel<br />
am 18.09. zum 78. Geburtstag Frau Teubner, Toni<br />
am 25.09. zum 65. Geburtstag Frau Schmidt, Heidrun<br />
am 26.09. zum 83. Geburtstag Hern Teubner, Manfred<br />
am 27.09. zum 74. Geburtstag Frau Hahn, Mathilde<br />
am 28.09. zum 68. Geburtstag Herrn Hofmann, Reiner
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 30 - Nr. 9/2009<br />
Gottesdienste <strong>und</strong><br />
Gemeindeveranstaltungen im Kirchspiel<br />
Elxleben<br />
September 2009<br />
Monatsspruch September:<br />
Wo euer Schatz ist, da ist auch euer Herz.<br />
Lukas 12, 34<br />
Donnerstag, 27. August<br />
19.30 Uhr Elxleben, Mit der Bibel im<br />
Gespräch: Haltet den Ruhetag!<br />
Sonntag, 30. August<br />
13.00 Uhr Elxleben, Gottesdienst<br />
14.00 Uhr Elleben, Gottesdienst mit Taufe<br />
Dienstag, 1. September<br />
14.00 Uhr Elxleben, Seniorenkreis<br />
Sonntag, 6. September<br />
09.00 Uhr Gügleben, Gottesdienst<br />
10.30 Uhr Riechheim, Gottesdienst<br />
Montag, 7. September<br />
19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis<br />
Sonntag, 13. September (Tag des offenen Denkmals)<br />
14.00 Uhr Alkersleben, Gottesdienst<br />
Die Kirche in Alkersleben wird wieder ab 10.00 Uhr geöffnet<br />
sein; um 14.00 findet ein Gottesdienst statt. Im Anschluss gibt<br />
es Gelegenheit zum Beisammensein bei Kaffee <strong>und</strong> Kuchen.<br />
17.00 Uhr Elxleben, Andacht<br />
In Elxleben wird die Kirche von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet<br />
sein. Informationen zur Geschichte des Dorfes <strong>und</strong> der Kirche<br />
St. Peter <strong>und</strong> Paul liegen aus. Außerdem laden wir zum Beisammensein<br />
bei Kaffee <strong>und</strong> Kuchen ein. Um 17.00 Uhr feiern wir ein<br />
Abschlussandacht in der Kirche.<br />
Brennholz zur Selbstwerbung<br />
Die Gemeinde Kirchheim vergibt 250 rm Brennholz zur Selbstwerbung.<br />
Interessierte Bürger der Gemeinde Kirchheim melden<br />
bitte ihren Bedarf bis zum 30. September 2009 beim Bürgermeister<br />
Hans-Jürgen Langer, dienstags 17:00 Uhr bis 19:00<br />
Uhr, Tel. 03600/68833.<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 03.09. zum 97. Geburtstag Frau Schäfer, Emilie<br />
am 13.09. zum 83. Geburtstag Herrn Quent, Albrecht<br />
am 16.09. zum 66. Geburtstag Herrn Tusker, Wolfgang<br />
am 23.09. zum 76. Geburtstag Frau Langer, Gisela<br />
am 24.09. zum 67. Geburtstag Frau Romeis, Christa<br />
am 28.09. zum 66. Geburtstag Frau Pörstel, Edith<br />
Bechstedt-Wagd<br />
am 01.09. zum 86. Geburtstag Frau Hochstein, Irmgard<br />
Werningsleben<br />
am 01.09. zum 71. Geburtstag Herrn Reichelt, Uwe<br />
am 03.09. zum 78. Geburtstag Herrn Hoffmann, Helmut<br />
am 08.09. zum 69. Geburtstag Frau Töpfer, Brigitte<br />
am 16.09. zum 84. Geburtstag Frau Bonasky, Charlotte<br />
am 28.09. zum 81. Geburtstag Herrn Feige, Manfred<br />
Mittwoch, 16. September<br />
14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis<br />
Sonntag, 20. September<br />
09.00 Uhr Ettischleben, Gottesdienst<br />
10.30 Uhr Elleben, Gottesdienst<br />
Freitag, 25. September<br />
18.00 Uhr Elxleben, Andacht zur Kirmes<br />
Donnerstag, 24. September<br />
19.30 Uhr Elxleben, Mit der Bibel im Gespräch: Die christliche<br />
Haustafel<br />
Sonntag, 27. September<br />
09.00 Uhr Gügleben, Erntedankgottesdienst<br />
10.30 Uhr Riechheim, Familiengottesdienst zum Erntedankfest<br />
Bitte bringen Sie die Erntegaben am Samstag, den 26.9. zwischen<br />
10.00 Uhr <strong>und</strong> 11.00 Uhr in die <strong>Riechheimer</strong> Kirche.<br />
Treffen der Vorkonfirmanden <strong>und</strong> Konfirmanden<br />
Freitag, 4. September; Freitag,18. September: jeweils 17.00 Uhr<br />
im Pfarrhaus in Elxleben<br />
Kommst Du mit in den Kids-Club?<br />
KIRCHLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
Jeden Dienstag wollen wir uns im Kids-Club treffen, zum Spielen,<br />
Geschichten hören, Singen <strong>und</strong> Musik machen, Beten,<br />
Basteln.<br />
Wann? Ab 8. September immer dienstags von 15.00 Uhr bis<br />
16.00 Uhr.<br />
Wo? Im Elxlebener Pfarrhaus, Klostergasse 109<br />
SG Kirchheim/Elleben I.<br />
Spielplan Hinr<strong>und</strong>e 09/10<br />
Du bist herzlich eingeladen<br />
in den KIDS-CLUB!<br />
(Dienstag, 8. September;<br />
Dienstag, 15. September;<br />
Dienstag, 22. September;<br />
Dienstag, 29. September<br />
jeweils 15.00 - 16.00 Uhr im<br />
Pfarrhaus in Elxleben)<br />
22.08.09,, 15:00 Uhr<br />
SV Unterpörlitz - SG Kirchheim/Elleben<br />
29.08.09, 15:00 Uhr<br />
SG Kirchheim/Elleben - SV Neustadt<br />
13.09.09, 14:00 Uhr<br />
SV Rennsteig - SG Kirchheim/Elleben<br />
19.09.09, 15.00 Uhr<br />
SG Kirchheim/Elleben - Großbr./Altenfeld<br />
27.09.09, 14:30 Uhr<br />
Germ. Ilmenau II. - SG Kirchheim/Elleben<br />
10.10.09, 14:30 Uhr<br />
SG Kirchheim/Elleben - Wipfra/Marlish.<br />
17.10.09, 14.00 Uhr<br />
Witzleben/Wüll. - SG Kirchheim/Elleben<br />
24.10.09, 14.00 Uhr<br />
SG Kirchheim/Elleben - Gräfinau-Angst.<br />
07.11.09, 14.00 Uhr<br />
SG Kirchheim/Elleben - SG Haarhausen<br />
15.11.09, 14:00 Uhr<br />
FSV Gräfenroda - SG Kirchheim/Elleben<br />
21.11.09, 14:00 Uhr<br />
SG Kirchheim/Elleben - SV Großliebringen<br />
GEMEINDE<br />
KIRCHHEIM<br />
VEREINE UND<br />
VERBÄNDE
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 31 - Nr. 9/2009<br />
28.11.09, 14:00 Uhr<br />
SG Kirchheim/Elleben - SV Gehren 1911<br />
05.12.09, 14:00 Uhr<br />
SV Ilmtal Manebach - SG Kirchheim/Elleben<br />
Spielplan E - Junioren Ilmkreis 2009/10<br />
26.08.09, Mi, 18:00 Uhr<br />
JSG Arnstadt - SG Eintracht Kirchheim 46<br />
29.08.09, Sa, 09:30 Uhr<br />
SG Eintracht Kirchheim 46 - JSG Griesheim/ Stadtilm<br />
05.09.09, Sa, 09:30 Uhr<br />
SG Eintracht Kirchheim 46 - KuF Ichtershausen<br />
12.09.09, Sa, 09:30 Uhr<br />
SG Haarh./Sülzenbrücken - SG Eintracht Kirchheim 46<br />
19.09.09, Sa, 09:30 Uhr<br />
SG Eintracht Kirchheim 46 - SV Dienstedt/Hettstedt<br />
26.09.09, Sa, 09:30 Uhr<br />
SG Eintracht Kirchheim 46 - FSV Grün Weiss Plaue<br />
17.10.09, Sa, 09:30 Uhr<br />
SG Eintracht Kirchheim 46 - JSG Arnstadt<br />
24.10.09, Sa, 09:30 Uhr<br />
JSG Griesheim/Stadtilm - SG Eintracht Kirchheim 46<br />
31.10.09, SA, 09:30 Uhr<br />
KuF Ichtershausen - SG Eintracht Kirchheim 46<br />
20.03.10, SA, 09:30 Uhr<br />
SG Eintracht Kirchheim 46 - SG Haarh./Sülzenbrücken<br />
10.04.10, SA, 09:30 Uhr<br />
SV Dienstedt/Hettstedt - SG Eintracht Kirchheim 46<br />
Zu den Heimspielen:<br />
Treffpunkt eine halbe St<strong>und</strong>e vor Anstoß<br />
Zu den Auswärtsspielen:<br />
Treffpunkt eine dreiviertel St<strong>und</strong>e vor Anstoß an der Tankstelle<br />
am Sportplatz<br />
Spielplan Hinr<strong>und</strong>e 2009/2010<br />
Elleben / Kirchheim II<br />
018 23.08.2009, 14:30 Uhr<br />
SV Fortuna Singen - Elleben / Kirchheim II<br />
028 30.08.2009, 14:30 Uhr<br />
Elleben / Kirchheim II - Sportfre<strong>und</strong>e Elxleben<br />
030 12.09.2009, 15:00 Uhr<br />
Eintracht Frankenhain - Elleben / Kirchheim II<br />
041 20.09.2009, 14:30 Uhr<br />
Elleben / Kirchheim II - SV Fortuna Griesheim<br />
Konzert Männergesangsverein<br />
Elleben 1746 e. V.<br />
Am Tag des offenen Denkmals, dem 13.09.2009 findet um<br />
14.30 Uhr ein Benefizkonzert zum Erhalt der Hesse-Orgel in der<br />
St. Georg Kirche zu Werningsleben statt.<br />
Bei Bratwurst<br />
<strong>und</strong> Getränken<br />
sind anschließend<br />
alle zum<br />
gemütlichen Beisammensein<br />
herzlich willkommen.<br />
Die Kirche ist an<br />
diesen Tag von<br />
11-18 Uhr geöffnet.<br />
048 26.09.2009, 15:00 Uhr<br />
FSV Gräfenroda II - Elleben / Kirchheim II<br />
056 11.10.2009, 14:30 Uhr<br />
Elleben / Kirchheim II - SV Ilmtal Manebach II<br />
060 17.10.2009, 14:00 Uhr<br />
SV Gehren 1911 II - Elleben / Kirchheim II<br />
069 25.10.2009, 14:00 Uhr<br />
Elleben / Kirchheim II - KuF Ichtershausen<br />
072 07.11.2009, 14:00 Uhr<br />
SV 1880 Unterpörlitz II- Elleben / Kirchheim II<br />
078 15.11.2009, 14:00 Uhr<br />
Grün-Weiß Möhrenbach - Elleben / Kirchheim II<br />
091 22.11.2009, 14:00 Uhr<br />
Elleben / Kirchheim II - FSV Grün-Weiß Plaue<br />
Spielplan Rückr<strong>und</strong>e 2009/2010<br />
Elleben/Kirchheim II<br />
098 29.11.2009, 14:00 Uhr<br />
Elleben/Kirchheim II - Großbreitenb./Altenfeld<br />
099 06.12.2009, 14:00 Uhr<br />
Elleben/Kirchheim II - SV Rennsteig II<br />
112 07.03.2010, 14:30 Uhr<br />
Elleben/Kirchheim II - SV Fortuna Singen<br />
118 21.03.2010, 14:30 Uhr<br />
Sportfre<strong>und</strong>e Elxleben - Elleben/Kirchheim II<br />
125 28.03.2010, 14:30 Uhr<br />
Elleben/Kirchheim II - Eintracht Frankenhain<br />
127 10.04.2010, 15:00 Uhr<br />
Fortuna Griesheim - Elleben/Kirchheim II<br />
140 18.04.2010, 14:30 Uhr<br />
Elleben/Kirchheim II - FSV Gräfenroda II<br />
141 25.04.2010, 14:30 Uhr<br />
SV Ilmtal Manebach - Elleben/Kirchheim II<br />
154 02.05.2010, 14:30 Uhr<br />
Elleben/Kirchheim II - SV Gehren 1911 II<br />
155 08.05.2010, 15:00 Uhr<br />
KuF Ichtershausen - Elleben/Kirchheim II<br />
163 29.05.2010, 15:00 Uhr<br />
Elleben/Kirchheim II - SV 1880 Unterpörlitz II<br />
175 06.06.2010, 14:30 Uhr<br />
Elleben/Kirchheim II - Grün-Weiß Möhrenbach<br />
176 12.06.2010, 15:00 Uhr<br />
Grün-Weiß Plaue 96 - Elleben/Kirchheim II<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Die Volkssternwarte Kirchheim informiert:<br />
Endlich wurden wieder vereinzelte Sonnenflecken beobachtet.<br />
Im Juni konnten die größten Sonnenfleckenrelativzahlen (Fleckenhäufigkeit)<br />
seit über einem Jahr bestimmt werden. In diesem<br />
Jahr zeigte sich die Sonne beispielsweise bis Mitte Juni an<br />
128 Tagen ohne Flecken. Nur an 38 Tagen konnten mit großen<br />
Sonnenteleskopen Flecken entdeckt werden.<br />
Sonnenflecken sind dunkle Bereiche auf der sichtbaren Oberfläche<br />
der Sonne, die durch Störungen der Magnetfelder entstehen.<br />
Dadurch verringert sich der Fluss der Wärme vom Inneren<br />
der Sonne nach außen. Dies macht die Regionen etwas kälter<br />
als die umliegenden Bereiche, was sie wiederum dunkler erscheinen<br />
lässt. Sonnenflecken treten meistens in Gruppen auf,<br />
beginnen aber als kleine Einzelflecken. Ihre Größe beträgt zwischen<br />
tausend <strong>und</strong> mehreren zehntausend Kilometern Durchmesser.<br />
Das Minimum der Sonnenaktivität dauert nun bereits<br />
recht lange. Während die durchschnittliche Dauer eines Sonnenzyklus<br />
11 Jahre dauert, sind bereits 12.5 Jahre seit dem letzten<br />
Minimum vergangen. Der neue 24. Sonnenzyklus hat zwar<br />
offiziell vor über einem Jahr begonnen, trotzdem zeigen sich nur<br />
ganz vereinzelt Flecken auf der Sonne<br />
Mit etwas Glück können Sie jeden Sonntag in der Zeit von 10:00<br />
Uhr bis 11:30 Uhr bei wolkenlosem Himmel an der Volksternwarte<br />
in Kirchheim mit Hilfe spezieller Filter <strong>und</strong> Prismen verschiedene<br />
Formen der Sonnenaktivität, wie Protuberanzen <strong>und</strong><br />
Sonnenflecken, beobachten.<br />
Für kurzfristige Anfragen erreichen sie uns an der Sternwarte<br />
unter Tel. 036200 61741.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 32 - Nr. 9/2009<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Osthausen<br />
am 03.09. zum 75. Geburtstag Frau Heyder, Eva<br />
am 06.09. zum 74. Geburtstag Frau Hädrich, Senta<br />
am 12.09. zum 81. Geburtstag Herrn Komm, Kurt<br />
am 18.09. zum 85. Geburtstag Frau<br />
Zschenderlein, Hildegard<br />
Wülfershausen<br />
am 01.09. zum 69. Geburtstag Herrn Schreiber, Hermann<br />
am 02.09. zum 72. Geburtstag Frau Wiegand, Johanna<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 07.09. zum 70. Geburtstag Frau Braxein, Eva<br />
am 15.09. zum 65. Geburtstag Herrn Weißbach, Rainer<br />
am 24.09. zum 74. Geburtstag Frau Just, Hildegard<br />
am 27.09. zum 66. Geburtstag Frau Minning, Sonja<br />
am 29.09. zum 75. Geburtstag Herrn Langenhaun, Heinz<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Witzleben<br />
am 03.09. zum 66. Geburtstag Herrn Bürger, Volkhard<br />
am 04.09. zum 72. Geburtstag Frau Bürger, Waltraud<br />
am 08.09. zum 77. Geburtstag Herrn Siebtroth, Manfred<br />
am 10.09. zum 68. Geburtstag Frau Merten, Karin<br />
am 12.09. zum 80. Geburtstag Frau Herbst, Elfriede<br />
am 14.09. zum 78. Geburtstag Herrn Fuhs, Heinz<br />
am 16.09. zum 71. Geburtstag Frau Fabig, Brigitte<br />
am 18.09. zum 92. Geburtstag Frau Bürger, Irmgard<br />
am 20.09. zum 69. Geburtstag Herrn Knobloch, Franz<br />
Festliches Ellichleben<br />
Veranstaltung unter dem Thema „Orte des Genusses“<br />
zum Denkmaltag 2009<br />
Zum diesjährigen Denkmaltag am Sonntag, dem 13.09.09 wird<br />
in Ellichleben r<strong>und</strong> um die Kirche „Zum Frieden Gottes“ von 10 -<br />
18 Uhr das Dorf als „Ort des Genusses“ dargestellt. Um 10.00<br />
Uhr beginnt das Programm mit einem literarischen Gottesdienst<br />
unter dem Motto „Essen - <strong>und</strong> ein paar andere schönste Dinge“.<br />
Im Anschluss daran um 11.00 Uhr erfolgt die Ausstellungseröffnung<br />
„Ellichleber Feste im Wandel der Zeit“. Nach einer Stärkung<br />
aus Topf <strong>und</strong> Grill sowie mit Thüringer Kuchen sind (Wett-)<br />
Spiele für Jung <strong>und</strong> Alt geplant sowie Informationen zu Orgel,<br />
Kirche <strong>und</strong> Förderverein nach Bedarf. Um 14.30 Uhr gibt es eine<br />
Modenschau mit Ellichleber Fest- <strong>und</strong> Hochzeitskleidern <strong>und</strong> um<br />
GEMEINDE OSTHAUSEN-<br />
WÜLFERSHAUSEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
am 06.09. zum 86. Geburtstag Frau Lohrey, Erika<br />
am 10.09. zum 77. Geburtstag Herrn Stößer, Erich<br />
am 15.09. zum 90. Geburtstag Herrn Nell, Kurt<br />
am 17.09. zum 69. Geburtstag Herrn Huber, Rolf<br />
am 25.09. zum 81. Geburtstag Herrn Mertin, Heinz<br />
GEMEINDE<br />
ROCKHAUSEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
GEMEINDE<br />
WITZLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
am 20.09. zum 74. Geburtstag Frau Litsche, Hannelore<br />
am 21.09. zum 71. Geburtstag Herrn Lutter, Herold<br />
am 26.09. zum 80. Geburtstag Frau Voigt, Edith<br />
Achelstädt<br />
am 10.09. zum 74. Geburtstag Frau Felkl, Rita<br />
am 15.09. zum 87. Geburtstag Frau Rosendorff, Elfriede<br />
am 18.09. zum 72. Geburtstag Herrn Schrickel, Erich<br />
am 28.09.<br />
Ellichleben<br />
zum 67. Geburtstag Herrn Albrecht, Adolf<br />
am 14.09. zum 73. Geburtstag Herrn Leuthardt, Georg<br />
am 16.09. zum 79. Geburtstag Herrn Raue, Heinz<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
15.30 Uhr beginnt das Benefizkonzert „Let’s Tango“ mit Oliver<br />
Räumelt am Akkordeon zugunsten der Orgelrestaurierung. Zum<br />
Denkmaltag können außerdem noch die letzten 10 Orgelpatenschaften<br />
erworben werden. Damit beginnt der „Endspurt“ unserer<br />
Orgelrestaurierung, denn wir hoffen, unsere Orgel im Frühsommer<br />
2010 nach 60-jährigem Schweigen endlich zum<br />
Klingen zu bringen <strong>und</strong> dies dann mit einer würdigen Orgelweihe<br />
<strong>und</strong> einem festlichen Programm gebührend zu feiern.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer farbenfrohen barocken<br />
Kirche in Ellichleben!!!<br />
Förderverein zur Erhaltung der Orgel Ellichleben e. V.<br />
Vorsitzende Gerlinde Wirth<br />
99310 Witzleben OT Ellichleben, Meichlitzer Str. 39<br />
036200/64554