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amts- und nachrichtenblatt - VG Riechheimer Berg

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AMTS- UND NACHRICHTENBLATT<br />

der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Jahrgang 13 Samstag, den 22. August 2009 Nummer 9<br />

Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 16.09.2009 Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 26.09.2009<br />

Im Amts- <strong>und</strong> Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erfolgen amtliche <strong>und</strong> nichtamtliche<br />

Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ <strong>und</strong> der Mitgliedsgemeinden<br />

Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />

Rockhausen, Witzleben<br />

Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

<strong>und</strong> ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de<br />

Öffnungszeiten der Verwaltung<br />

Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft<br />

in Kirchheim<br />

Mo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mi. geschlossen<br />

Do. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: 036200/624-0<br />

Fax: 036200/624-44<br />

Telefon Kasse<br />

036200 / 62422 <strong>und</strong> 62423<br />

Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />

Polizeiobermeister Herr Klotz in der <strong>VG</strong> in Kirchheim<br />

Di. 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Do. 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Telefon-Nr.<br />

<strong>und</strong> Fax-Nr.: 036200/62433<br />

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt <strong>und</strong> Standesamt<br />

in Stadtilm<br />

Montag geschlossen<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: 03629/668833<br />

REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />

IM GEBIET DER VERWALTUNGS GEMEINSCHAFT<br />

Information - Kindereinrichtungen<br />

Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Körner in<br />

der Verwaltung / Kirchheim<br />

Dienstag, 01.09. / 08.09. / 15.09. / 29.09.2009 von 9.00 Uhr -<br />

18.00 Uhr<br />

Zusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgt<br />

erreichen:<br />

Kita Elleben<br />

„Im Wiesengr<strong>und</strong>“ 02.09.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Kita Osthausen<br />

„Osthäuser Rasselbande“ 09.09.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Kita Wüllersleben<br />

„Pfiffikus“ 10.09.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Kita Elxleben<br />

„Die kleinen Strolche“ 16.09.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Kita Dornheim<br />

„Die lustigen Frösche“ 30.09.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart<br />

werden, Tel. 036200/62441.<br />

Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Elstner in<br />

der Kita „Zwergenland“ in Kirchheim:<br />

jeden zweiten Dienstag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2- Nr. 9/2009<br />

Bekanntmachung<br />

der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />

<strong>und</strong> die Erteilung von Wahlscheinen<br />

für die Wahl zum 17. Deutschen B<strong>und</strong>estag am 30. September<br />

2009<br />

1.<br />

Die Wählerverzeichnisse zur B<strong>und</strong>estagswahl für die Gemeinden,<br />

die Wahlbezirke der Gemeinden Alkersleben, Bösleben-<br />

Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />

Rockhausen <strong>und</strong> Witzleben werden in der<br />

Zeit vom 07.09.2009 bis 11.09.2009 bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 99334 Kirchheim, Mönchsgasse<br />

81, Zimmer 8, während der allgemeinen Öffnungszeiten:<br />

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhr<br />

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder<br />

Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu<br />

seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.<br />

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft<br />

zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />

des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf<br />

Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,<br />

für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß<br />

den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden<br />

Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />

oder einen Wahlschein hat.<br />

2.<br />

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,<br />

kann in der Zeit vom 07.09.2009 Tag bis spätestens am<br />

11.09.2009, bis 13:30 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Einspruch einlegen. Der<br />

Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />

eingelegt werden.<br />

3.<br />

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />

erhalten bis spätestens zum 06.09.2009 eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,<br />

wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis<br />

einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein<br />

Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />

eingetragen werden <strong>und</strong> die bereits einen Wahlschein <strong>und</strong> Briefwahlunterlagen<br />

beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4.<br />

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 23<br />

Ilm-Kreis II durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum<br />

(Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.<br />

5.<br />

Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

5.1<br />

ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

5.2<br />

ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist<br />

auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18<br />

Abs. 1 der B<strong>und</strong>eswahlordnung bis zum 05.09.2009 oder die<br />

Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs.<br />

1 der B<strong>und</strong>eswahlordnung bis zum 11.09.2009 versäumt<br />

hat,<br />

b)wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf<br />

der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der B<strong>und</strong>eswahlordnung oder<br />

der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der B<strong>und</strong>eswahlordnung<br />

entstanden ist,<br />

c)wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden<br />

<strong>und</strong> die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />

zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Wahlberechtigten bis zum 25.09.2009, 18:00 Uhr, bei der<br />

Gemeindebehörde mündlich schriftlich oder elektronisch beantragt<br />

werden.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />

des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,<br />

15.00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage<br />

vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen<br />

Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis<br />

zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer<br />

schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt<br />

ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung<br />

der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

6.<br />

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden<br />

ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag <strong>und</strong><br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlscheinen <strong>und</strong> Briefwahlunterlagen für einen<br />

anderen ist nur möglich, wenn der Berechtigte zur Empfangnahme<br />

der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen<br />

Vollmacht nachgewiesen wird <strong>und</strong> die bevollmächtigte Person<br />

nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde<br />

vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich<br />

zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person<br />

auszuweisen.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem<br />

Stimmzettel <strong>und</strong> dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene<br />

Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am<br />

Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der<br />

Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.<br />

Kirchheim, den 12.08.2009<br />

gez. Diana Machalett<br />

Gemeinschaftsvorsitzende<br />

AMTLICHER TEIL<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „RIECHHEIMER BERG“<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „RIECHHEIMER BERG“


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3- Nr. 9/2009<br />

Zweckvereinbarung<br />

zur Übertragung der Aufgabe<br />

„Bereitstellung der erforderlichen Plätze in<br />

Kindertageseinrichtungen“<br />

auf die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Auf Gr<strong>und</strong> des § 17 Abs. 1 S. 2 bis 4 <strong>und</strong> § 18 Abs. 1 Satz 2<br />

ThürKitaG vom 16. Dezember 2005 i. V. m. § 47 Abs. 3 ThürKO<br />

<strong>und</strong> §§ 7 Abs. 2 ff ThürKGG schließen<br />

die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (als aufnehmende<br />

Gebietskörperschaft)<br />

vertreten durch die Gemeinschaftsvorsitzende<br />

<strong>und</strong> die Mitgliedsgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben,<br />

Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen,<br />

Rockhausen <strong>und</strong> Witzleben<br />

(als abgebende Gemeinden)<br />

vertreten durch die Bürgermeister/in<br />

folgende Zweckvereinbarung:<br />

§ 1<br />

Aufgaben<br />

(1) Zur Sicherung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen<br />

nach § 17 Abs. 1 Satz 2 ThürKitaG in Verbindung mit<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 1 <strong>und</strong> 4 ThürKitaG für die Kinder mit Wohnsitz in<br />

den abgebenden Gemeinden sowie zur Absicherung des<br />

Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechtes nach § 4 ThürKitaG <strong>und</strong> § 18 Abs. 6<br />

ThürKitaG geben die oben genannten Gemeinden die Trägerschaft<br />

der Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft<br />

an die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“ ab.<br />

(2) Die Übertragung der Trägerschaft erfolgt mit allen Rechten<br />

<strong>und</strong> Pflichten. Die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

erlässt die zur Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 notwendigen<br />

Satzungen. Im Geltungsbereich dieser Satzungen trifft die Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ alle zu deren Durchführung<br />

erforderlichen Maßnahmen. Die Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erstellt die Konzeptionen für jede<br />

Kindertageseinrichtung sowie die Gesamtkonzeption für alle<br />

Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

(3) Die abgebenden Gemeinden mit Kindertageseinrichtung<br />

überlassen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

die Kindertageseinrichtungen für die Dauer ihrer Beteiligung an<br />

der Zweckvereinbarung durch Mietvertrag.<br />

§ 2<br />

Aufnahme<br />

(1) Die Kinder der abgebenden Gemeinden sind gleichrangig in<br />

der Reihenfolge ihrer Anmeldung <strong>und</strong> unter Berücksichtigung<br />

der Auslastung in den Kindertageseinrichtungen aufzunehmen.<br />

Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten in der<br />

Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“. Der Wunsch der<br />

Erziehungsberechtigten soll bei der Wahl der Kindertagesstätte<br />

möglichst Berücksichtigung finden. Ein Rechtsanspruch auf einen<br />

bestimmten Kindergartenplatz besteht nur im Rahmen der<br />

verfügbaren Kapazitäten (jährliche Bedarfplanung).<br />

(2) Kinder mit Wohnsitz in anderen als den abgebenden Gemeinden<br />

können im Rahmen des Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechts<br />

nach § 4 ThürKitaG aufgenommen werden, soweit in der jeweiligen<br />

Kindertageseinrichtung noch Kapazitäten im Rahmen der<br />

jährlichen Bedarfsplanung bestehen <strong>und</strong> keine Warteliste besteht.<br />

Absatz 1 gilt entsprechend. Das Weitere zur Aufnahme<br />

auswärtiger Kinder regelt die Benutzungssatzung.<br />

§ 3<br />

Finanzierung<br />

(1) Zur Deckung der jährlichen Ausgaben der Kindertageseinrichtungen<br />

in Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft sowie<br />

zur Finanzierung der pauschalierten Betriebskosten nach § 18<br />

Abs. 6 ThürKitaG, die für Kinder der abgebenden Gemeinden<br />

an Fremdgemeinden gezahlt werden, erhält die <strong>VG</strong>:<br />

- die Infrastrukturpauschale nach § 21 ThürKitaG,<br />

- die Landeszuschüsse nach § 19 ThürKitaG,<br />

- das Thüringer Landeserziehungsgeld gemäß § 2 Abs. 3<br />

Thüringer Erziehungsgeldgesetz,<br />

- die Elternbeiträge nach § 20 ThürKitaG in Verbindung mit<br />

der Gebührensatzung sowie<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

UND VERORDNUNGEN<br />

- die pauschalierten Betriebskosten aus Fremdgemeinden gemäß<br />

§ 18 Abs. 6 ThürKitaG.<br />

(2) Die Infrastrukturpauschale nach § 21 ThürKitaG wird nach<br />

Abzug von Investitionskostenzuschüssen <strong>und</strong> sonstigen Leistungen<br />

Dritter (z. B. Spenden) vorrangig zur Finanzierung von<br />

Investitionen in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft<br />

der Verwaltungsgemeinschaft verwendet.<br />

(3) Spenden sollen nach Maßgabe des Spendenzwecks <strong>und</strong><br />

der darin benannten Kindertageseinrichtung im Einvernehmen<br />

mit der Leitung der Kindertagesstätten verwendet werden.<br />

(4) Die Verwaltungsgemeinschaft erhebt von den abgebenden<br />

Gemeinden eine Umlage für die nicht nach Absatz 1 bis 3 gedeckten<br />

Kosten.<br />

Die Umlage richtet sich nach dem Verhältnis der Kinder der einzelnen<br />

abgebenden Gemeinde, die in Kindertageseinrichtungen<br />

innerhalb <strong>und</strong> außerhalb der Verwaltungsgemeinschaft betreut<br />

werden, zu allen in Kindertageseinrichtungen betreuten Kindern<br />

der abgebenden Gemeinden.<br />

(5) Die abgebenden Gemeinden zahlen auf die Umlage monatliche<br />

Abschlagszahlungen, die sich nach der Zahl der zur Betreuung<br />

in Kindertageseinrichtungen angemeldeten Kinder richtet.<br />

Die Höhe der Abschlagszahlung / Kind wird in der<br />

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft festgelegt. Die<br />

Abschlagszahlungen sind jeweils zum 15. eines Monats fällig.<br />

Die Endabrechnung mit Ausgleich der Fehlbeträge bzw. Erstattung<br />

der Überzahlungen erfolgt nach Abschluss der Jahresrechnung,<br />

spätestens jedoch bis zum 30.06. des Folgejahres. Die<br />

Abrechnung erfolgt monatsgenau, d. h. Kinder, die nicht das gesamte<br />

Jahr in der Kindertageseinrichtung angemeldet sind werden<br />

mit x/12 berücksichtigt.<br />

§ 4<br />

Berechnung der umzulegenden Ausgaben<br />

(1) Die Höhe der Ausgaben berechnet sich folgendermaßen:<br />

laufende Ausgabearten Gruppe im<br />

Nummer Gruppierungsplan<br />

1 Personalausgaben<br />

pädagogisches Fachpersonal 40 - 47<br />

2 Personalausgaben<br />

übriges Personal 40 - 47<br />

3 Weiterbildungs- / Fahrtkosten 56<br />

4 Weitere Verwaltungs- <strong>und</strong><br />

Betriebsausgaben 57<br />

5 EDV-Kosten 57<br />

6 Bürobedarf 65<br />

7 Unterhalt der Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong><br />

baulichen Anlagen, usw. 50<br />

8 Geräte, Ausstattungs<strong>und</strong><br />

Ausrüstungsgegenstände<br />

sonstige Gebrauchsgegenstände 52<br />

9 Mieten <strong>und</strong> Pachten 53<br />

10 Heizungskosten 54<br />

11 Energiekosten 54<br />

12 Reinigungskosten 54<br />

13 Müll- <strong>und</strong> Schornsteinfegerkosten 54<br />

14 Wasser- <strong>und</strong> Abwasserkosten 54<br />

15 Kosten für Spiel- <strong>und</strong><br />

Beschäftigungsmaterial 57<br />

16 Verpflegungskosten 57<br />

17 Kosten für Steuern <strong>und</strong><br />

Versicherungen 64<br />

18 Kosten für Bücher <strong>und</strong> Zeitschriften 65<br />

19 Kosten für Post- <strong>und</strong><br />

Fernmeldegebühren 65<br />

20 Pauschalierte Betriebskosten<br />

an Fremdgemeinden 71<br />

21 Investitionen 93 - 93<br />

(2) Abzuziehen sind die Einnahmen für die Kindertageseinrichtungen:<br />

laufende Einnahmearten Gruppe im<br />

Nummer Gruppierungsplan<br />

21 Benutzungsgebühren 11<br />

22 Übernahme der Benutzungsgebühren<br />

durch das Jugendamt 11<br />

23 Sonstige Einnahmen 15<br />

24 Infrastrukturpauschale 17<br />

25 Landeszuschüsse 17


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 4- Nr. 9/2009<br />

26 Abgetretenes Thüringer<br />

Landeserziehungsgeld 17<br />

27 Pauschalierte Betriebskosten<br />

aus Fremdgemeinden 17<br />

28 Spenden 17<br />

§ 5<br />

Anhörung <strong>und</strong> Zustimmung<br />

(1) Abgebende Gemeinden mit einer Kindertageseinrichtung<br />

sind vor Änderungen der Konzeption anzuhören.<br />

(2) Änderungen des Betreuungsangebotes <strong>und</strong> damit zusammenhängende<br />

Investitionen bedürfen der Zustimmung der abgebenden<br />

Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.<br />

(3) Jede Gemeinde kann im Rahmen einer Gemeinderatssitzung<br />

1 x jährlich von der Leiterin der Kindertagesstätten eine<br />

Berichterstattung über die wesentlichen Abläufe des laufenden<br />

Kindergartenjahres <strong>und</strong> die Planungen für das nächste Kindergartenjahr<br />

verlangen.<br />

(4) Jede Gemeinde hat das Recht, den Erziehungsberechtigten<br />

der Kinder Ihrer Gemeinde <strong>und</strong>/oder der Kinder, die die Kindertageseinrichtung<br />

ihrer Gemeinde besuchen, einen monatlichen<br />

Zuschuss zu den Nutzungsgebühren zu gewähren.<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten, Kündigung <strong>und</strong> Auseinandersetzung<br />

(1) Die Zweckvereinbarung tritt zum 01.01.2009 spätestens jedoch<br />

am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft <strong>und</strong><br />

gilt bis zum 31.12.2011. Sie verlängert sich danach jeweils um<br />

ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

jeweiligen Kalenderjahresende - erstmals jedoch zum<br />

31.12.2011 - gekündigt wird. Maßgeblich ist der Eingang der<br />

Kündigung beim Empfänger. Im Falle einer Kündigung findet eine<br />

Auseinandersetzung gemäß der Regelungen in § 6 Abs. 5<br />

statt.<br />

(2) Die Parteien dieser Zweckvereinbarung vereinbaren ausdrücklich<br />

das Recht zu Teilkündigungen, d. h. zu Kündigungen<br />

dieser Zweckvereinbarung durch eine einzelne abgebende Gemeinde.<br />

Ein Recht zu Kündigungen einzelner Bestimmungen<br />

dieser Zweckvereinbarung bestehen hingegen nicht. Für die<br />

Kündigung durch eine einzelne abgebende Gemeinde gelten<br />

die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 entsprechend.<br />

Im Falle der Kündigung durch eine einzelne abgebende Gemeinde<br />

besteht die Zweckvereinbarung zwischen den verbleibenden<br />

abgebenden Gemeinden <strong>und</strong> der Verwaltungsgemeinschaft<br />

fort. Die Auseinandersetzung erfolgt nach den<br />

Regelungen in 6 Abs. 6.<br />

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.<br />

§ 6 Abs. 2 Satz 2 <strong>und</strong> 3 der Zweckvereinbarung gelten<br />

entsprechend.<br />

(4) Änderungen, Nebenabreden sowie die Aufhebung der<br />

Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform <strong>und</strong> der Zustimmung<br />

aller Beteiligten.<br />

(5) Im Falle der Kündigung durch alle abgebenden Gemeinden<br />

oder der Aufhebung der Zweckvereinbarung erfolgt eine Auseinandersetzung<br />

gemäß § 13 ThürKGG nach folgenden Regelungen:<br />

1. Die durch die Verwaltungsgemeinschaft getätigten Investitionen<br />

in das Inventar <strong>und</strong> die Kindertageseinrichtung der ausscheidenden<br />

Gemeinde verbleiben im Eigentum der ausscheidenden<br />

Gemeinde bzw. gehen in das Eigentum der<br />

ausscheidenden Gemeinde über.<br />

2. Zwischen den abgebenden Gemeinden erfolgt ein Ausgleich<br />

der in den letzten 5 Jahren durch die Verwaltungsgemeinschaft<br />

getätigten Investitionen. Der Ausgleich erfolgt durch<br />

den Vergleich zwischen den durchschnittlich pro Kind getätigten<br />

Investitionen in allen Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft<br />

der Verwaltungsgemeinschaft zu den von den abgebenden<br />

Gemeinden an die Verwaltungsgemeinschaft<br />

finanzierten Investitionen pro Kind der abgebenden Gemeinde,<br />

das in einer Kindertageseinrichtung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

betreut wurde. Der Ausgleich richtet sich nach<br />

den Investitionskosten, die die durchschnittlichen Investitionen<br />

pro Kind in allen Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft<br />

übersteigen bzw. darunter liegen. Der<br />

Ausgleich hat bis zum 30.06. des Folgejahres nach Vorlage<br />

der Berechnung aufgr<strong>und</strong> der Jahresrechnungen zu erfolgen.<br />

4. Die ausscheidende Gemeinde mit Kindertageseinrichtung<br />

übernimmt das pädagogische <strong>und</strong> technische Personal, das<br />

in dem Jahr, in dem die Kündigung ausgesprochen bzw. die<br />

Aufhebung beschlossen wurde, in der Einrichtung gearbeitet<br />

hat.<br />

5. Bei Personal, das zudem in einer weiteren Einrichtung gearbeitet<br />

hat, ist unter Einbeziehung des Personalrates eine Einigung<br />

zwischen den ausscheidenden Gemeinden, in denen<br />

das Personal aufgeteilt war, herbeizuführen.<br />

(6) Im Falle des Ausscheidens einer abgebenden Gemeinde<br />

durch Kündigung der Zweckvereinbarung erfolgt eine Auseinandersetzung<br />

gemäß § 13 ThürKGG nach folgenden Regelungen:<br />

1. Die durch die Verwaltungsgemeinschaft getätigten Investitionen<br />

in das Inventar <strong>und</strong> die Kindertageseinrichtung der ausscheidenden<br />

Gemeinde verbleiben im Eigentum der ausscheidenden<br />

Gemeinde bzw. gehen in das Eigentum der<br />

ausscheidenden Gemeinde über.<br />

2. Die ausscheidende Gemeinde mit Kindertageseinrichtung<br />

hat für die Investitionen der letzten 5 Jahre einen Ausgleich<br />

an die Verwaltungsgemeinschaft zu zahlen, sofern die Investitionen<br />

in der Kindertageseinrichtung der ausscheidenden<br />

Gemeinde im Verhältnis zu den betreuten Kindern der ausscheidenden<br />

Gemeinde in allen Kindertageseinrichtungen in<br />

Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft höher sind als<br />

die Investitionen pro Kind in allen Kindertageseinrichtungen<br />

in Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft. Der Ausgleich<br />

richtet sich nach den Investitionskosten, die die durchschnittlichen<br />

Investitionen pro Kind in allen Kindertageseinrichtungen<br />

in Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft<br />

übersteigen. Der Ausgleich hat bis zum 30.06. des Folgejahres<br />

nach Vorlage der Berechnung aufgr<strong>und</strong> der Jahresrechnungen<br />

zu erfolgen.<br />

3. Ein Ausgleich zu Gunsten der ausscheidenden Gemeinde<br />

erfolgt nicht.<br />

4. Die ausscheidende Gemeinde mit Kindertageseinrichtung<br />

übernimmt das pädagogische <strong>und</strong> technische Personal, das<br />

in dem Jahr, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde, in<br />

der Einrichtung gearbeitet hat <strong>und</strong> verpflichtet sich, alle damit<br />

im Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen.<br />

5. Bei Personal, das zudem in einer weiteren Einrichtung gearbeitet<br />

hat, ist unter Einbeziehung des Personalrates eine Einigung<br />

zwischen der ausscheidenden Gemeinde <strong>und</strong> der<br />

Verwaltungsgemeinschaft herbeizuführen.<br />

(7) Mit Inkrafttreten dieser Zweckvereinbarung wird die bisherige<br />

Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe zur Erfüllung<br />

des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz vom<br />

06.11.2003 aufgehoben.<br />

Kirchheim, den 15.12.2008<br />

gez. Diana Machalett<br />

Gemeinschaftsvorsitzende<br />

Alkersleben, den 15.12.2008<br />

gez. Günther Hülle<br />

Bürgermeister Gemeinde Alkersleben<br />

Bösleben-Wüllersleben, den 15.12.2008<br />

gez. Matthias Wacker<br />

Bürgermeister Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Dornheim, den 15.12.2008<br />

gez. Burkhard Walther<br />

Bürgermeister Gemeinde Dornheim<br />

Elleben, den 15.12.2008<br />

gez. Rudolf Neubig<br />

Bürgermeister Gemeinde Elleben<br />

Elxleben, den 15.12.2008<br />

gez. Klaus Böhm<br />

Bürgermeister Gemeinde Elxleben<br />

Osthausen-Wülfershausen, den 15.12.2008<br />

gez. Siegfried Gräbedünkel<br />

Bürgermeister Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

Rockhausen, den 15.12.2008<br />

gez. Margitta Gräfenstein<br />

Bürgermeisterin Gemeinde Rockhausen<br />

Witzleben, den 15.12.2008<br />

gez. Peter Urspruch<br />

Bürgermeister Gemeinde Witzleben


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 5- Nr. 9/2009<br />

Gemeinde Alkersleben<br />

Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />

1.<br />

Am 30. August 2009 findet die<br />

Wahlbekanntmachung<br />

Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die Gemeinde Alkersleben bildet einen Wahlbezirk:<br />

Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />

bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />

01 Alkersleben 99310 Alkersleben,<br />

Dorfgemeinschaftshaus,<br />

Am <strong>Berg</strong> 3a,<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />

der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />

sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />

Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />

3.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />

bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />

Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />

bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />

<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />

die Kennzeichnung,<br />

2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />

<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelasse-<br />

Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />

1.<br />

Am 30. August 2009 findet die<br />

Wahlbekanntmachung<br />

Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben ist in folgende 2 Wahlbezirke<br />

eingeteilt:<br />

nen Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />

Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />

er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />

macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />

Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />

Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />

Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />

Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />

Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />

Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />

<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />

der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />

dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />

eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />

nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />

ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Alkersleben, den 12.08.2009<br />

gez. Günther Hülle<br />

Bürgermeister<br />

GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

DER GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />

GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />

Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />

bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />

01 Bösleben 99310 Bösleben, Haus der<br />

Dienste Häckerlingsgasse 21<br />

02 Wüllersleben 99310 Wüllersleben,<br />

Bürgerhaus, Stadtilmer Straße 4<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />

der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />

sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />

Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong>


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 9/2009<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />

3.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />

bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />

Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />

bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />

<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />

die Kennzeichnung,<br />

2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch<br />

dieser, <strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der<br />

zugelassenen Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung<br />

einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />

er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />

macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />

Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />

Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />

Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />

Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn-<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

ANDERER INDSTITUTIONEN<br />

UND EINRICHTUNGEN<br />

Landesamt für Vermessung <strong>und</strong><br />

Geoinformation<br />

Katasterbereich Saalfeld<br />

Bekanntgabe der Überführung in die Automatisierte<br />

Liegenschaftskarte (ALK) <strong>und</strong> Einführung als<br />

amtlicher Nachweis<br />

Die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)<br />

Landkreis: Ilm-Kreis Ilm-Kreis<br />

Gemeinde: Bösleben- Bösleben<br />

Wüllersleben Wüllersleben<br />

Gemarkung(en): Bösleben Wüllersleben<br />

Flur(en): 1 - 7 1 - 10<br />

wurde erstellt <strong>und</strong> in die amtliche Datenhaltung eingeführt. Die<br />

ALK tritt an die Stelle der bisherigen Liegenschaftskarte. Gemäß<br />

§ 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom 7. August<br />

1991 (GVBl. S. 285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer<br />

Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster- <strong>und</strong> Vermessungswesens<br />

vom 22. März 2005 (GVBl. S. 115, -122-),<br />

kann in die Ergebnisse der Digitalisierung der Liegenschaftskarte<br />

Einsicht genommen werden.<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag, Dienstag,<br />

Mittwoch: von 8.00 bis 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

Donnerstag: von 8.00 bis 12.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Freitag: von 8.00 bis 12.00 Uhr<br />

im Zimmer 116 des<br />

Landesamtes für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />

Katasterbereich Saalfeld,<br />

Albrecht-Dürer-Straße 3<br />

07318 Saalfeld<br />

Saalfeld, den 3. August 2009<br />

Im Auftrag<br />

gez. Franke<br />

Dezernatsleiter - Siegel -<br />

zeichnet <strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />

Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />

Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />

<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />

der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />

dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />

eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

6.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong> nur<br />

persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />

ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Bösleben, den 12.08.2009<br />

gez. Matthias Wacker<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Dornheim<br />

Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />

1.<br />

Am 30. August 2009 findet die<br />

GEMEINDE<br />

DORNHEIM<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

DER GEMEINDE DORNHEIM<br />

Wahlbekanntmachung<br />

Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die Gemeinde Dornheim bildet einen Wahlbezirk:<br />

Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />

bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />

01 Dornheim 99310 Dornheim,<br />

Bachstübchen, Hauptstraße 65<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />

der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />

sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />

Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />

3.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7- Nr. 9/2009<br />

bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />

Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />

bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />

<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />

die Kennzeichnung,<br />

2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />

<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />

Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />

Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />

er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />

macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />

Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />

Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />

Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />

Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Gemeinde Elleben<br />

Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />

1.<br />

Am 30. August 2009 findet die<br />

Wahlbekanntmachung<br />

Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die Gemeinde Elleben ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:<br />

Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />

bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />

01 Elleben 99334 Elleben,<br />

Feuerwehrgemeinschaftsraum,<br />

Dorfanger 25<br />

02 Gügleben 99334 Gügleben,<br />

Gemeinschaftszimmer,<br />

Dorfstraße 42<br />

03 Riechheim 99334 Riechheim,<br />

Feuerwehrvereinszimmer,<br />

Hauptstraße 18a<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />

der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />

sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />

Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />

3.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />

Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />

Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />

<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />

der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />

dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />

eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />

nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />

ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Dornheim, den 12.08.2009<br />

gez. Burkhard Walther<br />

Bürgermeister<br />

GEMEINDE ELLEBEN<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

DER GEMEINDE ELLEBEN<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />

bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />

Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei<br />

anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort <strong>und</strong><br />

rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die<br />

Kennzeichnung,<br />

2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />

<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />

Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />

Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />

er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />

macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />

Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />

Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />

Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes<br />

oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />

Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 8- Nr. 9/2009<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />

Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />

<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />

der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />

dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />

eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Elleben<br />

Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“<br />

vom 10.08.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> der §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />

<strong>und</strong> Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür-<br />

KO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der<br />

Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl. S.<br />

381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Elleben in der Sitzung<br />

am 07.07.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Name / Gemeindegebiet<br />

(1) Die Gemeinde Elleben führt den Namen Elleben.<br />

Das Gemeindegebiet wird in folgende Orte eingeteilt:<br />

1. Elleben<br />

2. Gügleben<br />

3. Riechheim<br />

(2) Die räumliche Abgrenzung ergibt sich aus den Gemarkungsgrenzen<br />

der Gemarkungen Elleben, Gügleben <strong>und</strong> Riechheim.<br />

(3) Die Ortsteile Gügleben <strong>und</strong> Riechheim führen folgenden Bezeichnung:<br />

Elleben, Ortsteil Gügleben<br />

Elleben, Ortsteil Riechheim.<br />

§ 2<br />

Gemeindesiegel<br />

Das Dienstsiegel der Gemeinde Elleben trägt die Umschrift Freistaat<br />

Thüringen, Gemeinde Elleben, Ilm-Kreis <strong>und</strong> zeigt das<br />

Landeswappen des Freistaates Thüringen.<br />

§ 3<br />

Ortsteile mit Ortsteilverfassung<br />

(1) Für die folgenden räumlich getrennten Ortsteile wird die<br />

Ortsteilverfassung i.S.d. § 45 ThürKO eingeführt:<br />

Ortsteil Gügleben<br />

Ortsteil Riechheim<br />

Ortsteil Elleben<br />

(2) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt nach<br />

folgenden Regelungen:<br />

a) Für das aktive <strong>und</strong> passive Wahlrecht finden die Bestimmungen<br />

des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) <strong>und</strong><br />

der Thüringer Kommunalwahlordnung ThürKWO) in der jeweils<br />

geltenden Fassung entsprechend Anwendung, wobei<br />

an die Stelle des Begriffs „Gemeinde“ der Begriff „Ortsteil<br />

mit Ortsteilverfassung“ tritt.<br />

b) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt<br />

durch eine Bürgerversammlung des Ortsteils. Die Bürgerversammlung<br />

wird durch den Bürgermeister spätestens zwei<br />

Wochen vor der Bürgerversammlung einberufen, indem Ort,<br />

Zeit <strong>und</strong> Tagesordnung (Wahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder)<br />

der Bürgerversammlung sowie die Notwendigkeit<br />

zur Einreichung schriftlicher Wahlvorschläge durch ortsübliche<br />

Bekanntmachung mitgeteilt werden. Jeder Wahlberechtigte<br />

ist darüber hinaus durch die Gemeinde von der Wahl,<br />

dem Wahlort <strong>und</strong> dem Wahlzeitpunkt schriftlich zu benachrichtigen.<br />

Die Benachrichtigung enthält zudem die Aufforderung,<br />

die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> den Personalausweis<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />

nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />

ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Elleben, den 12.08.2009<br />

gez. Rudolf Neubig<br />

Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

c) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />

der Ortsteilratswahl (Wahlleiter). Er kann mit der Führung<br />

der laufenden Wahlgeschäfte einen geeigneten Bediensteten<br />

der Gemeinde beauftragen. Der Wahlleiter wird von den<br />

Gemeindebediensteten unterstützt.<br />

d) Der Bürgermeister leitet die Bürgerversammlung. Zu Beginn<br />

der Bürgerversammlung tragen sich die wahlberechtigten<br />

Bürger des Ortsteils, die sich am Wahlverfahren beteiligen<br />

wollen, durch Unterschrift in ein Wählerverzeichnis des Ortsteils<br />

ein. Das Wählerverzeichnis des Ortsteils wird von der<br />

Gemeinde am Wahlort ausgelegt. An der Bürgerversammlung<br />

dürfen nur wahlberechtigte Bürger (Buchstabe a) teilnehmen.<br />

e) Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vorschlag<br />

von Bewerbern auf. Jeder Bürger des Ortsteils ist vorschlagsberechtigt.<br />

Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen,<br />

wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind.<br />

Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen <strong>und</strong> den Nachnamen,<br />

Vornamen <strong>und</strong> den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten.<br />

Der Vorgeschlagene muss vor Beginn der Stimmabgabe<br />

seine Einwilligung erklären. Ist der Vorgeschlagene nicht anwesend,<br />

so muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung<br />

vorliegen.<br />

f) Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter<br />

die vorgeschlagenen Personen, die ihrem Vorschlag zugestimmt<br />

haben (Bewerber), mit Namen <strong>und</strong> Beruf in der Reihenfolge auf,<br />

wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt. Wurden weniger<br />

als doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen, als weitere Mitglieder<br />

zu wählen sind, kann jeder Bürger auch andere wählbare<br />

Personen (Buchstabe a) mit Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> Beruf<br />

in den Stimmzettel eintragen <strong>und</strong> damit wählen. Hierauf hat<br />

der Wahlleiter hinzuweisen.<br />

g)Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen,<br />

wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Er kann<br />

jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben.<br />

h)Der Wahlberechtigte erhält einen amtlichen Stimmzettel,<br />

nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt oder sich<br />

über seine Person ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die<br />

Wahlkabine, trägt dort auf seinem Stimmzettel von ihm gewählte<br />

Bewerber mit Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> gegebenenfalls Beruf<br />

ein <strong>und</strong> faltet den Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe für<br />

andere Personen nicht zu erkennen ist, wie er gewählt hat. Der<br />

Wahlleiter stellt den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />

sowie seine Wahlberechtigung fest. Der Wähler legt danach den<br />

gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird<br />

im Wählerverzeichnis vermerkt. Hinsichtlich der Ungültigkeit von<br />

Stimmen <strong>und</strong> Stimmzetteln gilt § 19 Abs. 4 <strong>und</strong> 5 ThürKWG entsprechend.<br />

i)Gewählt sind die Bewerber bzw. wählbaren Personen in der<br />

Reihenfolge ihrer Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

das Los.<br />

j)Das Wahlergebnis wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter<br />

bekannt gegeben.<br />

(3) Der Ortsteilrat wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter des<br />

Ortsteilbürgermeisters.<br />

§ 4<br />

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />

(1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />

die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9- Nr. 9/2009<br />

nach Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />

Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />

die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />

(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />

aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 ThürKO <strong>und</strong><br />

bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />

b Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />

zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen <strong>und</strong> für<br />

die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />

(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend<br />

zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />

ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />

schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />

des Widerrufs kommt es auf den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />

an. Eintragungen sind ungültig,<br />

a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />

nicht wahlberechtigt sind;<br />

b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />

c) bei denen die eingetragenen Personen wegen <strong>und</strong>eutlicher<br />

Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />

sind.<br />

Doppel- <strong>und</strong> Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />

(4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />

von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />

Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />

Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.<br />

(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />

des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />

Führung der laufenden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />

beauftragen.<br />

(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />

den Antrag im Wortlaut enthalten <strong>und</strong> so gestaltet sein, dass<br />

der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />

Stimme darf nur auf „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />

kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise auf dem<br />

Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />

will.<br />

(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />

<strong>und</strong> Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />

§ 5<br />

Einwohnerversammlung<br />

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />

Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />

Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten <strong>und</strong> diese mit ihnen<br />

zu erörtern. Darüber hinaus ist eine Einwohnerversammlung<br />

einzuberufen, wenn wenigstens 20 v. H. der Einwohner über 18<br />

Jahre dies unter Angabe der gewünschten Tagesordnung<br />

schriftlich beantragen.<br />

(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />

Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern in ausreichendem<br />

Umfange Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Soweit<br />

dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck der<br />

umfassenden Unterrichtung seine Mitarbeiter sowie Sachverständige<br />

hinzuziehen.<br />

(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />

bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />

bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen sollen<br />

vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet<br />

werden.<br />

§ 6<br />

Zusammensetzung <strong>und</strong> Vorsitz des Gemeinderates<br />

(1) Der Gemeinderat setzt sich aus dem Bürgermeister <strong>und</strong> 8<br />

ehrenamtlich gewählten Gemeinderatsmitgliedern zusammen.<br />

(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Falle<br />

seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />

§ 7<br />

Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />

(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />

(2) Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße<br />

Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es sich<br />

nicht um übertragene Geschäfte der laufenden Verwaltung der<br />

Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />

(3) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung<br />

übertragen:<br />

1. die Zustimmung zu überplanmäßigen <strong>und</strong> außerplanmäßigen<br />

Ausgaben <strong>und</strong> zur Verwendung von Deckungsreserven<br />

bis zu 5.000,00 EUR im Einzelfall;<br />

2. Einstellung <strong>und</strong> Entlassung von Arbeitern <strong>und</strong> Zivildienstleistenden;<br />

3. Verträge über die Nutzung von Gr<strong>und</strong>stücken oder beweglichem<br />

Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert<br />

von 5.000,00 EUR im Einzelfall<br />

4. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu<br />

2.500,00 EUR im Einzelfall;<br />

5. der Verkauf <strong>und</strong> der Tausch von Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>stücksgleichen<br />

Rechten, wenn der Verkehrswert 7.500,00<br />

EUR nicht überschreitet <strong>und</strong> der Verkauf oder Tausch zum<br />

vollen Verkehrswert (§ 194 BauGB) erfolgt;<br />

6. der Abschluss, die Änderung <strong>und</strong> Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />

mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe;<br />

7. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />

36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben;<br />

8. die Vergabe von Leistungen <strong>und</strong> Aufträgen bis zu einer Höhe<br />

von 10.000,00 EUR;<br />

9. die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit<br />

Banken <strong>und</strong> Kreditinstituten über ertragsbringende Geldanlagen<br />

der Mittel des Kassenbestandes <strong>und</strong> mit nicht zu Kassenmitteln<br />

bestehenden Geldbeständen (Rücklagen);<br />

10. die Geldanlage der Rücklage <strong>und</strong> deren Bewirtschaftung.<br />

§ 8<br />

Beigeordnete<br />

(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />

Beigeordneten auf die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />

(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />

den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />

Bürgermeisters <strong>und</strong> des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />

älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />

wahr.<br />

§ 9<br />

Rechtsstellung, Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten des Gemeinderats<br />

(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger <strong>und</strong> ein Organ<br />

der Gemeinde.<br />

(2) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />

(3) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />

weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

§ 10<br />

Ausschüsse<br />

(1) Der Gemeinderat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />

Hauptausschuss <strong>und</strong> weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />

Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />

oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />

entscheiden (beschließende Ausschüsse), <strong>und</strong> kann deren Bildung,<br />

Zusammensetzung <strong>und</strong> Aufgaben bestimmen. Nähere<br />

Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />

§ 11<br />

Entschädigungen<br />

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />

Mitwirkung bei den Beratungen <strong>und</strong> Entscheidungen des Gemeinderats<br />

<strong>und</strong> seiner Ausschüsse als Entschädigung:<br />

Ein Sitzungsgeld von 25,- EUR für die notwendige, nachgewiesene<br />

Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines<br />

Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr<br />

als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />

(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />

sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen<br />

Verdienstausfalls.<br />

Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />

10,- EUR je volle St<strong>und</strong>e für den Verdienstausfall, der durch<br />

Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.<br />

Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig<br />

sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei<br />

Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />

10,- EUR je volle St<strong>und</strong>e. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz<br />

werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 St<strong>und</strong>en pro<br />

Tag <strong>und</strong> auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 10 - Nr. 9/2009<br />

(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />

(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderates<br />

sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />

des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung <strong>und</strong> der<br />

Reisekosten (Abs. 1, 2 <strong>und</strong> 3) entsprechend.<br />

(5) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden<br />

monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />

der ehrenamtliche Bürgermeister 665,00 EUR / Monat<br />

der Ortsteilbürgermeister<br />

des OT Gügleben 128,00 EUR / Monat<br />

der Ortsteilbürgermeister<br />

des OT Riechheim 199,00 EUR / Monat<br />

der Ortsteilbürgermeister<br />

des OT Elleben 128,00 EUR / Monat<br />

der ehrenamtliche Beigeordnete<br />

des Bürgermeisters 166,00 EUR / Monat<br />

§ 12<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />

§ 13<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />

durch Veröffentlichung im „Amts- <strong>und</strong> Nachrichtenblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

(2) Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates,<br />

eines Ausschusses oder eines Ortsteilrates werden durch<br />

Veröffentlichung an den Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />

Die Gemeinde Elleben unterhält jeweils eine Verkündungstafel<br />

in:<br />

1. Elleben, Dorfanger 25<br />

2. Gügleben, vor dem Wohnhaus Dorfstraße 38<br />

3. Riechheim, Am Feuerwehrgerätehaus, ab Inbetriebnahme<br />

des Dorfgemeinschaftshauses am Haus Nr. 20<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />

konstituierenden Sitzungen des<br />

Gemeinderates Elleben vom 07.07.2009<br />

Beschluss- Nr.: 01/2009<br />

Niederschrift öffentlicher Teil der Ratssitzung vom<br />

16.06.2009<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung<br />

vom 16.06.2009 - öffentlicher Teil - in der als<br />

Anlage beigefügten Form.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................6<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................2<br />

Beschluss-Nr.: 02/2009<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Elleben<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde<br />

Elleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 03/2009<br />

Geschäftsordnung der Gemeinde Elleben<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Geschäftsordnung der<br />

Gemeinde Elleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der<br />

Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse <strong>und</strong> der Ortsteilräte<br />

ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an<br />

den Verkündungstafeln an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden<br />

Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach<br />

der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />

sofern nicht B<strong>und</strong>es- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.<br />

§ 14<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />

vom 19.08.2003 in der Fassung der Änderungssatzungen<br />

vom 13.04.2004, der 2. Änderungssatzung vom 09.08.2004 sowie<br />

der 3. Änderungssatzung vom 21.07.2005 außer Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Elleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Elleben<br />

Elleben, den 10.08.2009<br />

gez. Rudolf Neubig<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Beschluss-Nr.: 04/2009<br />

Bestellung eines Mitgliedes <strong>und</strong> dessen Stellvertreter für<br />

die Gemeinschaftsversammlung der <strong>VG</strong> „Riecheimer <strong>Berg</strong>“<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />

Gemeinderätin Corinne Krah<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />

Gemeinschaftsversammlung:<br />

Gemeinderat Holger Helbing<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................7<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................1<br />

Beschluss-Nr.: 05/2009<br />

Sanierung des Bürgerhauses in Gügleben für eine gewerbliche<br />

Nutzung<br />

Vorbehaltlich der Beendigung der Sanierung bis zum<br />

01.09.2009 beschließt der Gemeinderat Elleben, das Erdgeschoss<br />

des Bürgerhauses in Gügleben für eine gewerbliche<br />

Nutzung brauchbar zu machen <strong>und</strong> zu vermieten.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Mietvertrag<br />

abzuschließen.<br />

Bei der Vergabe der Leistungen sind die Regelungen der VOB<br />

einzuhalten.<br />

Der Eigenanteil der Gemeinde Elleben in Höhe von maximal<br />

30.000,00 EUR wird bereitgestellt durch eine Entnahme aus der<br />

allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 2.91000001.310000).<br />

Die Baumaßnahme ist in einem noch zu erstellenden Nachtragshaushaltsplan<br />

aufzunehmen.<br />

Der Gemeinderat ist über den Bauverlauf <strong>und</strong> die Kostenentwicklung<br />

in jeder Gemeinderatssitzung zu informieren. Das Gesamtvolumen<br />

der vom Gemeinderat zu tragenden Sanierungskosten<br />

darf 30.000 EUR nicht überschreiten.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 9/2009<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 06/2009<br />

Vergabe ingenieurtechn. Leistungen zur Realisierung des<br />

Vorhabens „Sanierung Sanitäranlagen KITA Elleben“<br />

Der Gemeinderat Elleben bestätigt das Honorarangebot des<br />

Architekturbüros Liening<br />

Langensalzaer Straße 54 a<br />

99876 Gotha<br />

zur ingenieurtechnischen Betreuung des gemeindlichen Vorhabens<br />

„Sanierung der Sanitäreinrichtungen <strong>und</strong> Neugestaltung<br />

des Küchen- <strong>und</strong> Garderobenbereiches in der KITA Elleben“<br />

vom 23.01.2008 <strong>und</strong> bevollmächtigt den Bürgermeister zum Abschluss<br />

des entsprechenden Honorarvertrages.<br />

Die vorläufigen Bruttohonorarsumme beträgt 3.326,16 EUR.<br />

Die Finanzierung des Gesamtvorhabens ist gemäß dem Beschluss<br />

des Gemeinderates vom 23.04.2009 über eine Entnahme<br />

aus der Rücklage (Haushaltsstelle 2.91000001.310000 gewährleistet.<br />

Die Verwaltung wird aufgefordert den im Honorarangebot aufgeführten<br />

Honorarsatz - Leistungsphase 8 Objektüberwachung -<br />

zu prüfen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 07/2009<br />

Maßnahme Konjunkturpaket II für den Bereich Infrastruktur<br />

Der Gemeinderat beschließt die verbleibenden Investitionsrahmen<br />

aus dem Konjunkturpaket II im Bereich Infrastruktur in Höhe<br />

von insgesamt 9.015,00 EUR für folgende Vorhaben einzusetzen:<br />

Gemeinde Elxleben<br />

Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />

1.<br />

Am 30. August 2009 findet die<br />

Wahlbekanntmachung<br />

Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die Gemeinde Elxleben bildet einen Wahlbezirk:<br />

Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />

bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />

01 Elxleben 99334 Elxleben, Gaststätte<br />

„Zum Schwarzen Hahn“,<br />

Hauptstraße 13<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />

der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />

sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />

Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />

3.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahl-<br />

„Errichtung eines Volleyballplatzes auf dem Sportplatz Elleben“<br />

voraussichtliche Gesamtkosten 10.500,00 EUR<br />

davon B<strong>und</strong>esmittel 6.761,25 EUR<br />

Mitleistungsanteit 2.253,75 EUR<br />

zusätzliche Eigenmittel 1.485,00 EUR<br />

Die Deckung des Mitleistungsanteiles für den Bereich „Infrastruktur“<br />

in Höhe von 2.253,75 EUR sowie der zusätzlichen Eigenmittel<br />

in Höhe 1.485,00 EUR (Gesamteigenanteil 3.738,75<br />

EUR) erfolgt durch einen Zuschuss des Sportvereins VfB Elleben<br />

e. V. in Höhe von 2.500,00 EUR sowie eine Entnahme des<br />

Differenzbetrages in Höhe von 1.238,75 EUR aus der allgemeine<br />

Rücklage (Haushaltsstelle 2.91000001.310000).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 08/2009<br />

Beschluss zur Zustimmung der Freigabe von finanziellen<br />

Mitteln aus dem Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong><br />

Der Gemeinderat Elleben ermächtigt die Vertreter der Mitgliederversammlung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung ihre Zustimmung<br />

zur Ausreichung eines Zuschusses aus dem Haushalt der<br />

<strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb eines Kleinbusses<br />

durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

GEMEINDE ELXEBEN<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

DER GEMEINDE ELXLEBEN<br />

bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />

bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />

Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei<br />

anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort <strong>und</strong><br />

rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die<br />

Kennzeichnung,<br />

2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />

<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />

Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />

Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />

er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />

macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />

Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />

Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />

Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahl-


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 12 - Nr. 9/2009<br />

raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />

Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />

konstituierenden Sitzung des<br />

Gemeinderates Elxleben vom 08.07.2009<br />

Beschluss Nr. 01/2009<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt die Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Elxleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................9<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................9<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltung: .......................................................................0<br />

Beschluss Nr. 02/2009<br />

Geschäftsordnung der Gemeinde Elxleben<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt die Geschäftsordnung<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Elxleben gemäß<br />

beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................9<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................9<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltung: .......................................................................0<br />

Beschluss Nr. 03/2009<br />

Bestellung eines Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung<br />

der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />

Gemeinderat Jörn Köllmer<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />

Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />

<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />

der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />

dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />

eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />

nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />

ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Elxleben, den 12.08.2009<br />

gez. Klaus Böhm<br />

Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................9<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltung: .......................................................................1<br />

Beschluss Nr. 04/2009<br />

Bestellung des Stellvertreters des Mitgliedes für die Gemeinschaftsversammlung<br />

der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />

Gemeinschaftsversammlung:<br />

Für das Mitglied Jörn Köllmer folgenden Stellvertreter:<br />

Sebastian Thieler<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................9<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................9<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltung: .......................................................................0<br />

Beschluss Nr. 05/2009<br />

Zuschuss aus dem Haushalt der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines<br />

Kleinbusses durch den AWO-Kreisverband Ilm-Kreis e. V.<br />

Der Gemeinderat Elxleben ermächtigt die Vertreter der Mitgliederversammlung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung ihre Zustimmung<br />

zur Ausreichung eines Zuschusses aus dem Haushalt der<br />

<strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb eines Kleinbusses<br />

durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................9<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................9<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltung: .......................................................................0


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 13 - Nr. 9/2009<br />

Gemeinde Kirchheim<br />

Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1.<br />

Am 30. August 2009 findet die<br />

Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die Gemeinde Kirchheim ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:<br />

Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />

bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />

01 Kirchheim 99334 Kirchheim,<br />

Mönchsgasse 81,<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Zimmer 8<br />

02 Werningsleben 99334 Werningsleben, Trift 7,<br />

Vereinszimmer<br />

03 Bechstedt-Wagd 99334 Bechstedt-Wagd,<br />

Egstedter Str. 7, Bürgerhaus<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />

der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />

sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />

Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />

3.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />

bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />

Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />

bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />

<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />

die Kennzeichnung,<br />

Hauptsatzung<br />

vom 10.08.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> der §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />

<strong>und</strong> Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür-<br />

KO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der<br />

Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl. S.<br />

381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim in der Sitzung<br />

am 07.07.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE KIRCHHEIM<br />

2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />

<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />

Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />

Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />

er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />

macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />

Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />

Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />

Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />

Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />

Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />

Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />

<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />

der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />

dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />

eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />

nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />

ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Kirchheim, den 12.08.2009<br />

gez. Hans-Jürgen Langer<br />

Bürgermeister<br />

GEMEINDE<br />

KIRCHHEIM<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

§ 1<br />

Name<br />

Die Gemeinde führt den Namen Kirchheim.<br />

§ 2<br />

Wappen, Dienstsiegel<br />

(1) Das Gemeindewappen ist rot mit grünem Schildfuß <strong>und</strong> zeigt<br />

eine goldene Kirche mit linkem Turm, über dem Dach schwebend<br />

drei (2:1) silberne, sechsspeichige Wagenräder.<br />

(2) Das Dienstsiegel trägt im oberen Halbkreis die Umschrift<br />

„Thüringen“, im unteren Halbkreis die Umschrift „Gemeinde<br />

Kirchheim“ <strong>und</strong> zeigt die Abbildung des Wappens.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 14 - Nr. 9/2009<br />

§ 3<br />

Ortsteile<br />

Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Ortsteile:<br />

1. Kirchheim<br />

2. Werningsleben<br />

3. Bechstedt-Wagd<br />

Die räumliche Abgrenzung der Ortsteile ergibt sich aus der als<br />

Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil der Hauptsatzung ist.<br />

§ 4<br />

Ortsteile mit Ortsteilverfassung<br />

(1) Die folgenden Ortsteile erhalten eine Ortsteilverfassung gemäß<br />

§ 45 ThürKO:<br />

1. Werningsleben<br />

2. Bechstedt-Wagd<br />

Die räumliche Abgrenzung der Ortsteile mit Ortsteilverfassung<br />

ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil<br />

der Hauptsatzung ist.<br />

(2) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt nach<br />

folgenden Regelungen:<br />

a) Für das aktive <strong>und</strong> passive Wahlrecht finden die Bestimmungen<br />

des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) <strong>und</strong><br />

der Thüringer Kommunalwahlordnung ThürKWO) in der jeweils<br />

geltenden Fassung entsprechend Anwendung, wobei<br />

an die Stelle des Begriffs „Gemeinde“ der Begriff „Ortsteil<br />

mit Ortsteilverfassung“ tritt.<br />

b) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrats erfolgt durch<br />

eine Bürgerversammlung des Ortsteils. Die Bürgerversammlung<br />

wird durch den Bürgermeister spätestens zwei Wochen vor der<br />

Bürgerversammlung einberufen, indem Ort, Zeit <strong>und</strong> Tagesordnung<br />

(Wahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder) der Bürgerversammlung<br />

sowie die Notwendigkeit zur Einreichung schriftlicher<br />

Wahlvorschläge durch ortsübliche Bekanntmachung mitgeteilt<br />

werden. Jeder Wahlberechtigte ist darüber hinaus durch die Gemeinde<br />

von der Wahl, dem Wahlort <strong>und</strong> dem Wahlzeitpunkt<br />

schriftlich zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung enthält zudem<br />

die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> den Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

c) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />

der Ortsteilratswahl (Wahlleiter). Er kann mit der Führung der<br />

laufenden Wahlgeschäfte einen geeigneten Bediensteten der<br />

Gemeinde beauftragen. Der Wahlleiter wird von den Gemeindebediensteten<br />

unterstützt.<br />

d) Der Bürgermeister leitet die Bürgerversammlung. Zu Beginn<br />

der Bürgerversammlung tragen sich die wahlberechtigten Bürger<br />

des Ortsteils, die sich am Wahlverfahren beteiligen wollen,<br />

durch Unterschrift in ein Wählerverzeichnis des Ortsteils ein.<br />

Das Wählerverzeichnis des Ortsteils wird von der Gemeinde am<br />

Wahlort ausgelegt. An der Bürgerversammlung dürfen nur wahlberechtigte<br />

Bürger (Buchstabe a) teilnehmen.<br />

e) Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vorschlag<br />

von Bewerbern auf. Jeder Bürger des Ortsteils ist vorschlagsberechtigt.<br />

Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen,<br />

wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Der<br />

Vorschlag muss schriftlich erfolgen <strong>und</strong> den Nachnamen, Vornamen<br />

<strong>und</strong> den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Der Vorgeschlagene<br />

muss vor Beginn der Stimmabgabe seine Einwilligung<br />

erklären. Ist der Vorgeschlagene nicht anwesend, so muss<br />

dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen.<br />

f) Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter<br />

die vorgeschlagenen Personen, die ihrem Vorschlag zugestimmt<br />

haben (Bewerber), mit Namen <strong>und</strong> Beruf in der<br />

Reihenfolge auf, wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt.<br />

Wurden weniger als doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen,<br />

als weitere Mitglieder zu wählen sind, kann jeder<br />

Bürger auch andere wählbare Personen (Buchstabe a) mit<br />

Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> Beruf in den Stimmzettel eintragen<br />

<strong>und</strong> damit wählen. Hierauf hat der Wahlleiter hinzuweisen.<br />

g) Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele<br />

Stimmen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind.<br />

Er kann jedem Bewerber aber nur eine Stimme geben.<br />

h) Der Wahlberechtigte erhält einen amtlichen Stimmzettel,<br />

nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt oder sich<br />

über seine Person ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in<br />

die Wahlkabine, trägt dort auf seinem Stimmzettel von ihm<br />

gewählte Bewerber mit Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

Beruf ein <strong>und</strong> faltet den Stimmzettel so, dass bei der<br />

Stimmabgabe für andere Personen nicht zu erkennen ist,<br />

wie er gewählt hat. Der Wahlleiter stellt den Namen des<br />

Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung<br />

fest. Der Wähler legt danach den gefalteten Stimmzettel<br />

in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im Wählerverzeichnis<br />

vermerkt. Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen<br />

<strong>und</strong> Stimmzetteln gilt § 19 Abs. 4 <strong>und</strong> 5 ThürKWG entsprechend.<br />

i) Gewählt sind die Bewerber bzw. wählbaren Personen in der<br />

Reihenfolge ihrer Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

das Los.<br />

j) Das Wahlergebnis wird in der Bürgerversammlung vom<br />

Wahlleiter bekannt gegeben.<br />

(3) Der Ortsteilrat wählt aus seiner Mitte einen Stellvertreter des<br />

Ortsteilbürgermeisters.<br />

§ 5<br />

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />

(1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />

die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />

nach Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />

Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />

die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />

(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />

aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 ThürKO <strong>und</strong><br />

bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />

b Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />

zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen <strong>und</strong> für<br />

die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />

(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend<br />

zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />

ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />

schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />

des Widerrufs kommt es auf den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />

an. Eintragungen sind ungültig,<br />

a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />

nicht wahlberechtigt sind;<br />

b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />

c) bei denen die eingetragenen Personen wegen <strong>und</strong>eutlicher<br />

Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />

sind.<br />

Doppel- <strong>und</strong> Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />

(4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />

von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />

Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />

Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.<br />

(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />

des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />

Führung der laufenden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />

beauftragen.<br />

(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />

den Antrag im Wortlaut enthalten <strong>und</strong> so gestaltet sein, dass<br />

der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />

Stimme darf nur auf „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />

kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise auf dem<br />

Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />

will.<br />

(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />

<strong>und</strong> Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />

§ 6<br />

Einwohnerversammlung<br />

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />

Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />

Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen <strong>und</strong><br />

Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar<br />

<strong>und</strong> nachhaltig beeinflussen oder über Angelegenheiten,<br />

die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern<br />

verb<strong>und</strong>en sind, zu unterrichten <strong>und</strong> diese mit ihnen zu<br />

erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der<br />

Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit <strong>und</strong> Tagesordnung<br />

in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerversammlung<br />

ein.<br />

(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />

Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern<br />

in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben.<br />

Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck<br />

der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete <strong>und</strong><br />

Sachverständige hinzuziehen.<br />

(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,<br />

die nicht von der Tagesordnung der Einwohner-


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 15 - Nr. 9/2009<br />

versammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />

bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen<br />

sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung<br />

beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister<br />

Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich<br />

beantworten.<br />

§ 7<br />

Vorsitz im Gemeinderat<br />

Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall seiner<br />

Verhinderung sein Stellvertreter.<br />

§ 8<br />

Bürgermeister<br />

(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig.<br />

(2) Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister folgende<br />

weitere Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung:<br />

a. die Zustimmung zu überplanmäßigen <strong>und</strong> außerplanmäßigen<br />

Ausgaben <strong>und</strong> zur Verwendung von Deckungsreserven<br />

bis zu 2.500,00 EUR im Einzelfall;<br />

b. Einstellung <strong>und</strong> Entlassung von Arbeitern <strong>und</strong> Zivildienstleistenden;<br />

c. Verträge über die Nutzung von Gr<strong>und</strong>stücken oder beweglichem<br />

Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert<br />

von 5.000,00 EUR im Einzelfall;<br />

d. der Abschluss von Leasingverträgen <strong>und</strong> dem Mietkauf über<br />

bewegliche Gegenstände bis zum Anschaffungswert in Höhe<br />

von 7.500,00 EUR;<br />

e. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu<br />

2.500,00 EUR im Einzelfall;<br />

f. der Verkauf <strong>und</strong> der Tausch von Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>stücksgleichen<br />

Rechten, wenn der Verkehrswert 7.500,00<br />

EUR nicht überschreitet <strong>und</strong> der Verkauf oder Tausch zum<br />

Verkehrswert (§ 194 BauGB) erfolgt;<br />

g. der Abschluss, die Änderung <strong>und</strong> Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />

mit Jahresprämien bis zu 7.500,00 EUR;<br />

h. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />

36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben;<br />

i. die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit<br />

Banken <strong>und</strong> Kreditinstituten über ertragsbringende Geldanlagen<br />

der Mittel des Kassenbestandes <strong>und</strong> mit nicht zu Kassenmitteln<br />

bestehenden Geldbeständen (Rücklagen) - Geldanlage<br />

j. Bewirtschaftung der Rücklage (Einsatz zur Kassenbestandsverstärkung)<br />

- Rücklage zur Kassenbestandsverstärkung<br />

§ 9<br />

Beigeordnete<br />

Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten.<br />

§ 10<br />

Ausschüsse<br />

(1) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Gemeinderat<br />

dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien <strong>und</strong><br />

Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen bestehen,<br />

sind diese der Berechnung zugr<strong>und</strong>e zu legen. Übersteigt<br />

die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Gemeinderatsmitglieder,<br />

so kann jedes Gemeinderatsmitglied, das im Übrigen keinen<br />

Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit<br />

Rede- <strong>und</strong> Antragsrecht mitzuwirken. Der Gemeinderat entscheidet<br />

mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem<br />

Ausschuss dieses Gemeinderatsmitglied zugewiesen<br />

wird.<br />

(2) Die Besetzung von Ausschüssen <strong>und</strong> sonstigen Gremien erfolgt<br />

einheitlich nach dem Höchstzahlenverfahren nach d`Hondt.<br />

(3) Bildung, Zusammensetzung <strong>und</strong> Aufgaben der Ausschüsse<br />

regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Gemeinderat.<br />

§ 11<br />

Ehrenbezeichnungen<br />

(1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde<br />

<strong>und</strong> das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können<br />

zu Ehrenbürgern ernannt werden.<br />

(2) Personen, die als Mitglieder des Gemeinderates, Ehrenbeamte,<br />

hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20<br />

Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende<br />

Ehrenbezeichnungen erhalten:<br />

- Bürgermeister = Ehrenbürgermeister,<br />

- Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter,<br />

- Mitglied des Ortsteilrates = Ehrenmitglied des Ortsteilrates,<br />

- Ortsteilbürgermeister = Ehrenortsteilbürgermeister,<br />

- Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied,<br />

- sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche<br />

Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz<br />

„Ehren-“.<br />

Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend<br />

ausgeübten Funktion richten.<br />

(3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger<br />

vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde<br />

beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Gemeinderat<br />

kann dazu spezielle Richtlinien beschließen.<br />

(4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts <strong>und</strong> der Ehrenbezeichnung<br />

soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Gemeinderates<br />

unter Aushändigung einer Urk<strong>und</strong>e vorgenommen werden.<br />

(5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht <strong>und</strong> die Ehrenbezeichnung<br />

wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen.<br />

§ 12<br />

Entschädigungen<br />

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />

Mitwirkung bei den Beratungen <strong>und</strong> Entscheidungen des Gemeinderats<br />

<strong>und</strong> seiner Ausschüsse als Entschädigung einen<br />

monatlichen Sockelbetrag von 25,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld<br />

von 15,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme<br />

an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses,<br />

in dem sie Mitglied sind. Nimmt ein Gemeinderatsmitglied<br />

an einem Tag an mehreren Sitzungen teil, steht ihm gleichwohl<br />

für diesen Tag nur ein Sitzungsgeld zu.<br />

(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />

sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen<br />

Verdienstausfalls <strong>und</strong> der notwendigen Auslagen. Selbstständig<br />

Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00<br />

Euro je volle St<strong>und</strong>e für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis<br />

in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige<br />

Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig sind, jedoch<br />

einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen<br />

führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 Euro je<br />

volle St<strong>und</strong>e. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden<br />

nur auf Antrag sowie für höchstens acht St<strong>und</strong>en pro Tag <strong>und</strong><br />

auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.<br />

(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />

(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats<br />

sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />

des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung <strong>und</strong> der<br />

Reisekosten (Abs. 1, 2 <strong>und</strong> 3) entsprechend.<br />

(5) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme<br />

an den Sitzungen <strong>und</strong> die Mitglieder des Wahlvorstandes<br />

bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls<br />

für den folgenden Tag eine Entschädigung gemäß<br />

gesonderter Satzung.<br />

(6) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für<br />

die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />

- der ehrenamtliche Bürgermeister von 750,00 Euro<br />

- der ehrenamtliche Ortsteilbürgermeister<br />

des Ortsteils Werningsleben von 125,00 Euro<br />

des Ortsteils Bechstedt-Wagd von 125,00 Euro<br />

- d er ehrenamtliche Erste Beigeordnete von 185,00 Euro<br />

§ 13<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde<br />

erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt <strong>und</strong> Nachrichtenblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

Auf den Urschriften der Satzungen sind die Form <strong>und</strong> der Tag<br />

der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken.<br />

(2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer<br />

Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1<br />

festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in<br />

dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung<br />

durch Aushang an folgenden Verkündungstafeln:<br />

1. Kirchheim - Bushaltestelle Ortsmitte,<br />

2. Werningsleben - Bushaltestelle Ortsmitte,<br />

3. Bechstedt-Wagd - Parkplatz am Bürgerhaus.<br />

Nach Wegfall des Hinderungsgr<strong>und</strong>es wird die öffentliche Bekanntmachung<br />

der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 9/2009<br />

festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung<br />

ist dabei hinzuweisen.<br />

(3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort<br />

<strong>und</strong> Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse<br />

oder des Ortsteilrates erfolgt durch Aushang an folgenden<br />

Verkündungstafeln:<br />

1. Kirchheim - Bushaltestelle Ortsmitte,<br />

2. Werningsleben - Bushaltestelle Ortsmitte,<br />

3. Bechstedt-Wagd - Parkplatz am Bürgerhaus,<br />

Die Bekanntmachung von Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der Sitzungen<br />

des Gemeinderats, der Ausschüsse <strong>und</strong> der Ortsteilräte<br />

ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln<br />

vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen<br />

dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />

werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,<br />

sofern nicht B<strong>und</strong>es- oder Landesrecht etwas anderes<br />

bestimmt.<br />

§ 14<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />

konstituierenden Sitzung des<br />

Gemeinderates Kirchheim vom 07.07.2009<br />

Beschluss-Nr.: 01-01/2009/GR<br />

Geschäftsordnung der Gemeinde Kirchheim<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt die Geschäftsordnung<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Kirchheim<br />

gemäß beigefügter Anlage mit folgenden Änderungen:<br />

1. Änderung:<br />

§ 1 (2) Geschäftsordnung<br />

Satz wird ergänzt / hinzugefügt.<br />

Zusätzlich erfolgt der Versand der Einladungen <strong>und</strong> der Tagesordnung<br />

auf elektronischen Weg an die E-Mailadressen der<br />

Gemeinderatsmitglieder.<br />

2. Änderung:<br />

§ 20 (3) Nr. 3 Geschäftsordnung<br />

Der Betrag 10.000 EUR wird durch den Betrag 7.500,00 Euro<br />

ersetzt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 02-01/2009/GR<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt die<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim gemäß beigefügter Anlage<br />

mit folgenden Änderungen:<br />

1. Änderung:<br />

§ 8 (2) Hauptsatzung<br />

Buchstabe d.: Der Betrag „10.000 EUR“ wird durch den Betrag<br />

„7.500,00 Euro“ ersetzt<br />

Buchstabe g.: „in unbegrenzter Höhe“ wird durch den Betrag bis<br />

zu „7.500,00 Euro“ ersetzt<br />

2. Änderung:<br />

§ 12 (1) Hauptsatzung<br />

Die Gemeinderatsmitglieder erhalten einen monatlichen Sockelbetrag<br />

von 25,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 15,00 Euro.<br />

3. Änderung:<br />

§ 12 (2) Hauptsatzung<br />

Die Pauschalentschädigungen werden auf 10,00 Euro festgesetzt.<br />

4. Änderung:<br />

§ 12 (5) Hauptsatzung<br />

Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme<br />

an den Sitzungen <strong>und</strong> die Mitglieder des Wahlvorstandes bei<br />

§ 15<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom<br />

19.10.2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Kirchheim vom 01.04.2005 außer Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Kirchheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Kirchheim<br />

Kirchheim, den 10.08.2009<br />

gez. Hans-Jürgen Langer<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls<br />

für den folgenden Tag eine Entschädigung gemäß gesonderter<br />

Satzung.<br />

5. Änderung:<br />

§ 12 (6) Hauptsatzung<br />

Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die<br />

Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />

- der ehrenamtliche Bürgermeister von 750,00 Euro<br />

- der ehrenamtliche Ortsteilbürgermeister<br />

des Ortsteils Werningsleben von 125,00 Euro<br />

des Ortsteils Bechstedt-Wagd von 125,00 Euro<br />

- der ehrenamtliche Erste Beigeordnete von 185,00 Euro<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 03-01/2009/GR<br />

Bestellung von zwei Mitgliedern <strong>und</strong> deren Stellvertreter für<br />

die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgende Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung:<br />

1. Gemeinderat Herrn Martin Leffler<br />

2. Gemeinderat Herrn Rainer Karmrodt<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgende Stellvertreter der weiteren Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung:<br />

für das Mitglied Herrn Martin Leffler<br />

folgenden Stellvertreter Herrn Martin Schmidt<br />

für das Mitglied Herrn Rainer Karmrodt<br />

folgenden Stellvertreter Herrn Andreas Bürge<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr: 04-01/2009/GR<br />

Bestellung der Mitglieder für den Hauptausschuss der Gemeinde<br />

Kirchheim<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung beruft der Gemeinderat<br />

folgende Gemeinderatsmitglieder in den Hauptausschuss:


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 9/2009<br />

1. Gemeinderätin Katja Hartleb<br />

Stellvertreterin: Sigrid Gerstenhauer<br />

2. Gemeinderätin Michaela Dittrich<br />

Stellvertreter: René Kose<br />

3. Gemeinderat Martin Schmidt<br />

Stellvertreter: Martin Leffler<br />

4. Gemeinderat Dr. Jürgen Schulz<br />

Stellvertreterin: Christiane Bürge<br />

5. Gemeinderat Erika Schmidt<br />

Stellvertreter: Andreas Bürge<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 05-01/2009/GR<br />

Sitzungs- <strong>und</strong> Veranstaltungsplan des Gemeinderates 2009<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt den Sitzungs-<br />

<strong>und</strong> Veranstaltung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />

Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />

1.<br />

Am 30. August 2009 findet die<br />

Wahlbekanntmachung<br />

Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die Gemeinde Osthausen-Wülfershausen ist in folgende 2<br />

Wahlbezirke eingeteilt:<br />

Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />

bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />

01 Osthausen 99310 Osthausen,<br />

Feuerwehrhaus,<br />

Am Dorfanger 109<br />

02 Wülfershausen 99310 Wülfershausen,<br />

Feuerwehrgebäude,<br />

Am Anger 30<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />

der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />

sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />

Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />

3.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />

bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 06-01/2009/GR<br />

Verwendung der noch zur Verfügung stehenden Infrastrukturmittel<br />

des Konjunkturprogramms II in der Gemeinde<br />

Kirchheim<br />

Der Gemeinderat beschließt die verbleibenden B<strong>und</strong>esinfrastrukturmittel<br />

aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von 9.023,13<br />

EUR für folgende 2. Maßnahme einzusetzen:<br />

„Wärmeeffiziente Dacherneuerung Gemeindesaal Werningsleben“<br />

voraussichtliche Gesamtkosten 30.940,00 EUR<br />

davon B<strong>und</strong>esmittel 9.023,13 EUR<br />

Mitleistungsanteil 21.916,87 EUR<br />

Die Deckung des Mitleistungsanteiles für den Bereich Infrastruktur<br />

in Höhe von 21.916,87 EUR erfolgt durch eine Entnahme<br />

aus der allgemeinen Rücklage, Haushaltsstelle<br />

2.91000001.310000.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................12<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................1<br />

GEMEINDE OSTHAUSEN-<br />

WÜLFERSHAUSEN<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

DER OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN<br />

1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />

Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />

bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />

<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />

die Kennzeichnung,<br />

2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />

<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />

Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />

Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />

er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />

macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />

Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />

Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />

Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />

Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />

Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />

Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />

<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />

der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />

dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 18 - Nr. 9/2009<br />

eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />

nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-<br />

Waldgenossenschaft<br />

„Die Gehrenäckerbesitzer“ Osthausen<br />

Einladung<br />

Werte Mitglieder,<br />

zur Waldbegehung der Waldgenossenschaften „Die Gehrenäckerbesitzer“<br />

<strong>und</strong> „Gertenbesitzer“ Ostthausen, sowie zur anschließenden<br />

Mitgliederversammlung laden wir Sie am Sonnabend,<br />

dem 12.09.2009 herzlich ein.<br />

Die Waldbegehung findet um 13.00 Uhr statt. Treffpunkt ist die<br />

<strong>Riechheimer</strong> Straße, am Feldweg nach Gehren.<br />

Im Anschluss an die Waldbegehung findet die Mitgliederversammlung<br />

in der Gaststätte in Osthausen statt.<br />

Beginn der Mitgliederversammlung ist 15.00 Uhr.<br />

Tagesordnung der Mitgliederversammlung:<br />

1. Begrüßung durch die Vorsitzenden der Waldgenossenschaften<br />

2. Wahl des Versammlungsleiters <strong>und</strong> des Wahlleiters<br />

Landesamt für Vermessung <strong>und</strong><br />

Geoinformation<br />

Katasterbereich Saalfeld<br />

Bekanntgabe der Überführung in die Automatisierten<br />

Liegenschaftskarte (ALK) <strong>und</strong> Einführung als<br />

amtlicher Nachweis<br />

Die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)<br />

Landkreis: Ilm-Kreis<br />

Gemeinde: Osthausen-Wülfershausen<br />

Gemarkung(en): Wülfershausen<br />

Flur(en): 1 - 4<br />

wurde erstellt <strong>und</strong> in die amtliche Datenhaltung eingeführt. Die<br />

ALK tritt an die Stelle der bisherigen Liegenschaftskarte. Gemäß<br />

§ 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom 7. August<br />

1991 (GVBI. S. 285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer<br />

Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster-<strong>und</strong> Vermessungswesens<br />

vom 22. März 2005 (GVBI. S. 115, -122-), kann in<br />

Impressum:<br />

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />

ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Osthausen, den 12.08.2009<br />

gez. Siegfried Gräbedünkel<br />

Bürgermeister<br />

MITTEILUNGEN<br />

3. Bericht der Vorsitzenden der Waldgenossenschaften zum<br />

Wirtschaftsjahr 2008<br />

4. Finanzbericht des Rechnungsführers zum Wirtschaftsjahr<br />

2008<br />

5. Entlastung der Vorstände <strong>und</strong> des Rechnungsführers<br />

6. Wahl der Vorstände der Waldgenossenschaften<br />

7. Wahl des Rechnungsführers<br />

8. Sonstiges<br />

Für den Fall, dass die Versammlungen nicht beschlussfähig<br />

sind, wird gemäß unsere Satzung 15 Minuten nach o. g. Termin<br />

eine neue Versammlung einberufen, die dann unabhängig der<br />

Zahl der vertretenden Anteile beschlussfähig ist.<br />

Vorsitzender der Waldgenossenschaft<br />

„Die Gehrenäckerbesitzer“ Osthausen<br />

Reiner Weißbach<br />

Vorsitzender der Waldgenossenschaft<br />

„Gertenbesitzer“ Osthausen<br />

Hartmut Schüffler<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

ANDERER INDSTITUTIONEN UND EINRICHTUNGEN<br />

die Ergebnisse der Digitalisierung der Liegenschaftskarte Einsicht<br />

genommen werden.<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag, Dienstag, Mittwoch: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

<strong>und</strong> 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />

Donnerstag: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

<strong>und</strong> 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Freitag: von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

im Zimmer 116 des<br />

Landesamtes für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />

Katasterbereich Saalfeld<br />

Albrecht-Dürer-Straße 3<br />

07318 Saalfeld<br />

Saalfeld, den 3. August 2009<br />

Im Auftrag<br />

gez. Franke<br />

Dezernatsleiter Siegel<br />

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim, Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44<br />

Verlag <strong>und</strong> Druck:Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />

Verantwortlich für amtlichen <strong>und</strong> nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.<br />

Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen <strong>und</strong> Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

<strong>und</strong> zusätzlichen Geschäftsbedingungen <strong>und</strong> die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom K<strong>und</strong>en vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben<br />

gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe<br />

keine Garantie übernehmen.<br />

Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Gemeinden: Alkersleben,<br />

Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum<br />

Preis von 2,50 € (inkl. Porto <strong>und</strong> 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 19 - Nr. 9/2009<br />

Gemeinde Rockhausen<br />

Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />

1.<br />

Am 30. August 2009 findet die<br />

Wahlbekanntmachung<br />

Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die Gemeinde Rockhausen bildet einen Wahlbezirk:<br />

Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />

bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />

01 Rockhausen 99102 Rockhausen,<br />

Bürgerhaus, Hauptstraße 28<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />

der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />

sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />

Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />

3.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />

bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />

Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />

bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />

<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />

die Kennzeichnung,<br />

2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />

<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelasse-<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Rockhausen<br />

Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

vom 10.08.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> der §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />

<strong>und</strong> Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />

ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung<br />

der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl.<br />

S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Rockhausen in der<br />

Sitzung am 07.07.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />

nen Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />

Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />

er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />

macht, welchem Bewerber sie gelten soll, <strong>und</strong> seine Landesstimme<br />

in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels<br />

durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />

Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten<br />

soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />

Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />

Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />

Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />

<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />

der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />

dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />

eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong><br />

nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />

ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Rockhausen, den 12.08.2009<br />

gez. Margitta Gräfenstein<br />

Bürgermeisterin<br />

GEMEINDE ROCKHAUSEN<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

DER GEMEINDE ROCKHAUSEN<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

§ 1<br />

Name / Gemeindegebiet<br />

(1) Die Gemeinde Rockhausen führt den Namen Rockhausen.<br />

(2) Die räumliche Abgrenzung des Gemeindegebietes ergibt sich<br />

aus den Gemarkungsgrenzen der Gemarkung Rockhausen.<br />

§ 2<br />

Gemeindesiegel<br />

Das Dienstsiegel der Gemeinde Rockhausen trägt im oberen<br />

Halbkreis die Umschrift „Thüringen“, im unteren Halbkreis die<br />

Umschrift „Gemeinde Rockhausen“ <strong>und</strong> zeigt das Landeswappen<br />

des Freistaates Thüringen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 20 - Nr. 9/2009<br />

§ 3<br />

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />

(1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />

die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />

nach Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />

Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />

die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />

(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />

aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 ThürKO <strong>und</strong><br />

bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />

b Abs. 2 Satz 1 <strong>und</strong> 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />

zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen <strong>und</strong> für<br />

die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />

(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend<br />

zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />

ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />

schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />

des Widerrufs kommt es auf den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />

an. Eintragungen sind ungültig,<br />

a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />

nicht wahlberechtigt sind;<br />

b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />

c) bei denen die eingetragenen Personen wegen <strong>und</strong>eutlicher<br />

Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />

sind.<br />

Doppel- <strong>und</strong> Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />

(4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />

von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />

Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />

Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.<br />

(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />

des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />

Führung der laufenden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />

beauftragen.<br />

(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />

den Antrag im Wortlaut enthalten <strong>und</strong> so gestaltet sein, dass<br />

der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />

Stimme darf nur auf „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />

kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise auf dem<br />

Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />

will.<br />

(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />

<strong>und</strong> Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />

§ 4<br />

Einwohnerversammlung<br />

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />

Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />

Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten <strong>und</strong> diese mit ihnen<br />

zu erörtern. Darüber hinaus ist eine Einwohnerversammlung<br />

einzuberufen, wenn wenigstens 20 v.H. der Einwohner über 18<br />

Jahre dies unter Angabe der gewünschten Tagesordnung<br />

schriftlich beantragen.<br />

(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />

Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern<br />

in ausreichendem Umfange Gelegenheit zur Äußerung zu geben.<br />

Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum<br />

Zweck der umfassenden Unterrichtung die Mitarbeiter der Verwaltung<br />

sowie Sachverständige hinzuziehen.<br />

(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />

bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />

bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen sollen<br />

vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet<br />

werden.<br />

§ 5<br />

Zusammensetzung <strong>und</strong> Vorsitz des Gemeinderates<br />

(1) Der Gemeinderat setzt sich aus dem Bürgermeister <strong>und</strong> 6<br />

ehrenamtlich gewählten Gemeinderatsmitgliedern zusammen.<br />

(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Falle<br />

seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />

§ 6<br />

Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />

(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />

(2) Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße<br />

Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es sich<br />

nicht um übertragene Geschäfte der laufenden Verwaltung der<br />

Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />

(3) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung<br />

übertragen:<br />

1. die Zustimmung zu überplanmäßigen <strong>und</strong> außerplanmäßigen<br />

Ausgaben <strong>und</strong> zur Verwendung von Deckungsreserven<br />

bis zu 1.500,00 EUR im Einzelfall;<br />

2. Einstellung <strong>und</strong> Entlassung von Arbeitern <strong>und</strong> Zivildienstleistenden<br />

3. die St<strong>und</strong>ung von Forderungen im Einzelfall<br />

3.1. bis zu 2 Monaten in unbeschränkter Höhe<br />

3.2. bis zu 6 Monaten <strong>und</strong> bis zu einem Höchstbetrag von<br />

2.500,00 EUR<br />

4. Verträge über die Nutzung von Gr<strong>und</strong>stücken oder beweglichem<br />

Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder<br />

Pachtwert von 1.000,00 EUR im Einzelfall<br />

5. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu<br />

1.000.00 EUR im Einzelfall;<br />

6. die Geldanlage der Rücklage <strong>und</strong> deren Bewirtschaftung.<br />

§ 7<br />

Beigeordnete<br />

(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />

Beigeordneten auf die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />

(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />

den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />

Bürgermeisters <strong>und</strong> des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />

älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />

wahr.<br />

§ 8<br />

Rechtsstellung, Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten des Gemeinderats<br />

(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger <strong>und</strong> ein Organ<br />

der Gemeinde.<br />

(2) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />

(3) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />

weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

§ 9<br />

Ausschüsse<br />

(1) Der Gemeinderat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />

Hauptausschuss <strong>und</strong> weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />

Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />

oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />

entscheiden (beschließende Ausschüsse), <strong>und</strong> kann deren Bildung,<br />

Zusammensetzung <strong>und</strong> Aufgaben bestimmen. Nähere<br />

Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />

§ 10<br />

Entschädigungen<br />

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />

Mitwirkung bei den Beratungen <strong>und</strong> Entscheidungen des Gemeinderats<br />

<strong>und</strong> seiner Ausschüsse als Entschädigung:<br />

Einen monatlichen Sockelbetrag von 16,00 EUR sowie ein Sitzungsgeld<br />

von 16,00 EUR für die notwendige, nachgewiesene<br />

Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses,<br />

in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als<br />

zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />

(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />

sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen<br />

Verdienstausfalls.<br />

Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />

11,00 EUR je volle St<strong>und</strong>e für den Verdienstausfall, der durch<br />

Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.<br />

Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig<br />

sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei<br />

Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />

11,00 EUR je volle St<strong>und</strong>e. Die Ersatzleistungen nach diesem<br />

Absatz werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 St<strong>und</strong>en<br />

pro Tag <strong>und</strong> auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.<br />

(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />

(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderates<br />

sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />

des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung <strong>und</strong> der<br />

Reisekosten (Abs. 1, 2 <strong>und</strong> 3) entsprechend.<br />

(5) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden<br />

monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />

der ehrenamtliche Bürgermeister 350,00 EUR<br />

der ehrenamtliche Beigeordnete<br />

des Bürgermeisters 87,50 EUR<br />

§ 11<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

der Verwaltungsbuchführung geführt.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 21 - Nr. 9/2009<br />

§ 12<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />

durch Veröffentlichung im „Amts- <strong>und</strong> Nachrichtenblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

(2) Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />

oder seiner Ausschüsse werden durch Veröffentlichung an<br />

der Verkündungstafel bekannt gemacht. Die Gemeinde Rockhausen<br />

unterhält eine Verkündungstafel in:<br />

99102 Rockhausen, Am unteren Löschteich<br />

(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der<br />

Sitzungen des Gemeinderats, ist mit dem Ablauf des ersten Tages<br />

des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag<br />

vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch<br />

erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />

werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />

sofern nicht B<strong>und</strong>es- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />

konstituierenden Sitzung des<br />

Gemeinderates Rockhausen vom 07.07.2009<br />

Beschluss-Nr.: 01/2009<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Rockhausen<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Rockhausen beschließt die<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Rockhausen gemäß beigefügter<br />

Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................7<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................7<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 02/2009<br />

Geschäftsordnung der Gemeinde Rockhausen<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Rockhausen beschließt die<br />

Geschäftsordnung der Gemeinde Rockhausen gemäß beigefügter<br />

Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................7<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................7<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 03/2009<br />

Maßnahme Konjunkturpaket II für den Bereich Infrastruktur<br />

Bestellung eines weiteren Mitgliedes <strong>und</strong> dessen Stellvertreter<br />

für die Gemeinschaftsversammlung der <strong>VG</strong><br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />

Gemeinderätin Bianca Pirk<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />

Gemeinschaftsversammlung:<br />

Für das Mitglied: Bianca Pirk folgenden Stellvertreter:<br />

Wolfgang Dreyheller<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................7<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................7<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 04/2009<br />

Zuschuss aus dem Haushalt der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines<br />

Kleinbusses durch den AWO-Kreisverband Arnstadt für die<br />

Jugendarbeit in der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

§ 13<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />

vom 21.07.2003 außer Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Rockhausen schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />

Gemeinde Rockhausen<br />

Rockhausen, den 10.08.2009<br />

gez. Margitta Gräfenstein<br />

Bürgermeisterin - Siegel -<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Der Gemeinderat Elleben ermächtigt die Vertreter der Mitgliederversammlung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“, in der nächsten Gemeinschaftsversammlung ihre Zustimmung<br />

zur Ausreichung eines Zuschusses aus dem Haushalt der<br />

<strong>VG</strong> in Höhe von 4.000.00 EUR zum Erwerb eines Kleinbusses<br />

durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................7<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................7<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 05/2009<br />

Deckungsbeschluss zu den Baumaßnahmen Durchlass<br />

FFW, Fahrbahnsanierung ‘Sperlingsberg’, Erneuerung<br />

Brunnengeländer<br />

Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für den Durchlass<br />

FFW, Fahrbahnsanierung „Sperlingsberg“ <strong>und</strong> der Erneuerung<br />

des Brunnengeländers wird nach § 58 Abs. 1 ThürKO wie folgt<br />

zugestimmt:<br />

HH-Stelle Bezeichnung außerplanmäßigeMittelbereitstellung<br />

in EUR<br />

Mehrausgaben:<br />

2.69000003.940000 Durchlass<br />

FFW-Brücke 4.900,00<br />

2.63000003.940000 Fahrbahnsanierung<br />

„Sperlingsberg“ 900,00<br />

2.69000004.940000 Erneuerung<br />

Brunnengeländer 1.600,00<br />

Deckung durch:<br />

Minderausgaben:<br />

2.63000004.940000 Gehwegbau 2.000,00<br />

2.69000001.940000 Straßeneinläufe 5.000,00<br />

2.91000001.310000 Entnahme aus<br />

der allgemeinen<br />

Rücklage 400,00<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................7<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................7<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 22 - Nr. 9/2009<br />

Einladung<br />

zur Mitgliederversammlung der Waldgenossenschaft<br />

Rockhausen<br />

Tag: Freitag, 25.09.2009<br />

Beginn: 19:00 Uhr<br />

Ort: Rockhausen, Bürgerhaus<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Feststellung der Anwesenheit <strong>und</strong> Beschlussfähigkeil<br />

3. Neuwahl des Vorstandes<br />

4. Schlusswort<br />

Gemeinde Witzleben<br />

Wahlkreis 23, Ilm-Kreis II<br />

1.<br />

Am 30. August 2009 findet die<br />

Wahlbekanntmachung<br />

Wahl zum 5. Thüringer Landtag<br />

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2.<br />

Die Gemeinde Witzleben ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt:<br />

Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums,<br />

bezirk Wahlbezirks (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)<br />

01 Witzleben 99310 Witzleben, Turnhalle,<br />

Am Sportplatz 1<br />

02 Achelstädt 99310 Achelstädt,<br />

Vereinszimmer, Wiadanger 22,<br />

03 Ellichleben 99310 Ellichleben, Bürgerhaus,<br />

An der Kirche<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />

der Zeit vom 27.07.2009 bis 09.08.2009 übersandt worden sind,<br />

sind der Wahlbezirk <strong>und</strong> der Wahlraum angegeben, in dem der<br />

Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

am 30.08.2009, um 17:00 Uhr in 99334 Kirchheim, <strong>VG</strong><br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Raum 15 zusammen.<br />

3.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung <strong>und</strong> ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />

bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme <strong>und</strong> eine Landesstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

1. für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen<br />

Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser,<br />

bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort<br />

<strong>und</strong> rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für<br />

die Kennzeichnung,<br />

MITTEILUNGEN<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung gem. § 11 Abs. 4<br />

Salz 1 bzw. § 11 Abs. 5 Satz 3 <strong>und</strong> 4 des Thüringer Wald-Genossenschafts-Gesetzes<br />

nicht beschlussfähig ist, wird von der<br />

Möglichkeit Gebrauch gemacht, sofort eine weitere Mitgliederversammlung<br />

gem. § 11 Abs. 5 Satz 4 <strong>und</strong> 5 in Verbindung mit §<br />

11 Abs. 4 Satz 2 <strong>und</strong> 3 durchzuführen. Diese ist dann unabhängig<br />

von den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig. Wenn eine<br />

Teilnahme nicht möglich ist, wird empfohlen, sich durch ein<br />

anderes Mitglied mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten zu<br />

lassen.<br />

Vorstand<br />

GEMEINDE<br />

WITZLEBEN<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

DER GEMEINDE WITZLEBEN<br />

2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,<br />

sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser,<br />

<strong>und</strong> jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen<br />

Landeslisten <strong>und</strong> links von der Parteibezeichnung einen<br />

Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass<br />

er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich<br />

macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

<strong>und</strong> seine Landesstimme in der Weise, dass er auf dem rechten<br />

Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes<br />

Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher<br />

Landesliste sie gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des<br />

Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

<strong>und</strong> in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />

nicht erkennbar ist.<br />

4.<br />

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung <strong>und</strong> Feststellung des Wahlergebnisses im<br />

Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />

Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag<br />

sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen <strong>und</strong> seinen<br />

Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)<br />

<strong>und</strong> dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig<br />

der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden,<br />

dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />

eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle<br />

abgegeben werden.<br />

6.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal <strong>und</strong> nur<br />

persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch<br />

ist strafbar (§ 107a Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Witzleben, den 12.08.2009<br />

gez. Peter Urspruch<br />

Bürgermeister


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 23 - Nr. 9/2009<br />

Hauptsatzung<br />

(ausgefertigt am 06.08.2009)<br />

Aufgr<strong>und</strong> der §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />

<strong>und</strong> Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />

ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung<br />

der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBI.<br />

S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben in der Sitzung<br />

am 07.05.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Name<br />

Die Gemeinde führt den Namen Witzleben.<br />

§ 2<br />

Wappen, Flagge, Dienstsiegel<br />

Das Dienstsiegel der Gemeinde Witzleben trägt im oberen<br />

Halbkreis die Umschrift „Thüringen“, im unteren Halbkreis die<br />

Umschrift „Gemeinde Witzleben“ <strong>und</strong> zeigt die Abbildung des<br />

Wappens des Freistaates Thüringen.<br />

§ 3<br />

Ortsteile<br />

Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Ortsteile:<br />

1. Witzleben<br />

2. Ellichleben<br />

3. Achelstädt<br />

Die räumliche Abgrenzung der Ortsteile ergibt sich aus der als<br />

Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil der Hauptsatzung ist.<br />

§ 4<br />

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />

(1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />

der Bürgermeister innerhalb von vier Wochen nach<br />

Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />

Vor einer ablehnenden Zufassungsentscheidung sollen die Vertreter<br />

des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />

(2) Der Inhalt der von der Gemeindeverwaltung zu fertigenden<br />

Eintragungslisten ergibt sich aus § 17 Abs. 4 Satz 1 <strong>und</strong> 2 Thür-<br />

KO. Die Eintragungslisten enthalten zudem Spalten für die<br />

Nummerierung der Eintragungen <strong>und</strong> für die amtlichen Prüfvermerke<br />

zu den Eintragungen.<br />

(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend<br />

zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />

ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />

schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />

des Widerrufs kommt es auf den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />

an. Eintragungen sind ungültig,<br />

a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />

nicht wahlberechtigt sind;<br />

b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />

c) bei denen die eingetragenen Personen wegen <strong>und</strong>eutlicher<br />

Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />

sind.<br />

Doppel- <strong>und</strong> Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />

(4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />

von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />

Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />

Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.<br />

(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />

des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />

Führung der laufenden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />

beauftragen.<br />

(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />

den Antrag im Wortlaut enthalten <strong>und</strong> so gestaltet sein, dass<br />

der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />

Stimme darf nur auf „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />

kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise auf dem<br />

Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />

will.<br />

(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />

<strong>und</strong> Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

§ 5<br />

Einwohnerversammlung<br />

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />

Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />

Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen <strong>und</strong><br />

Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar<br />

<strong>und</strong> nachhaltig beeinflussen oder über Angelegenheiten,<br />

die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern<br />

verb<strong>und</strong>en sind, zu unterrichten <strong>und</strong> diese mit ihnen zu<br />

erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der<br />

Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit <strong>und</strong> Tagesordnung<br />

in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerversammlung<br />

ein.<br />

(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />

Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern<br />

in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben.<br />

Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck<br />

der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete <strong>und</strong><br />

Sachverständige hinzuziehen.<br />

(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,<br />

die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung<br />

erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />

bei der Gemeinde einreichen. Die<br />

Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung<br />

beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister<br />

Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen<br />

schriftlich beantworten.<br />

§ 6<br />

Zusammensetzung, Rechtsstellung, Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten<br />

des Gemeinderates<br />

(1) Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister <strong>und</strong> 8 gewählten<br />

Gemeinderatsmitgliedern.<br />

(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall<br />

seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />

(3) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger <strong>und</strong> ein Organ<br />

der Gemeinde.<br />

(4) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />

(5) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />

weiteres Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“.<br />

§ 7<br />

Bürgermeister<br />

(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig.<br />

(2) Der Bürgermeister vertritt die die Gemeinde. Er ist für die<br />

sachgemäße Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es<br />

sich nicht um übertragene Geschäfte der laufenden Verwaltung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />

(3) Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister folgende<br />

weitere Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung:<br />

1. die Zustimmung zu überplanmäßigen <strong>und</strong> außerplanmäßigen<br />

Ausgaben <strong>und</strong> zur Verwendung von Deckungsreserven<br />

bis zu 2.500,00 EUR im Einzelfall;<br />

2. die Einstellung <strong>und</strong> Entlassung von Arbeitern <strong>und</strong> Zivildienstleistenden;<br />

3. die Verträge über die Nutzung von Gr<strong>und</strong>stücken oder beweglichem<br />

Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder<br />

Pachtwert von 5.000,00 EUR im Einzelfall;<br />

4. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu<br />

2.500,00 EUR im Einzelfall;<br />

5. den Verkauf <strong>und</strong> den Tausch von Gr<strong>und</strong>stücken <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>stücksgleichen<br />

Rechten, wenn der Verkehrswert 7.500,00<br />

EUR nicht überschreitet <strong>und</strong> der Verkauf oder Tausch zum<br />

vollen Verkehrswert (§ 194 BauGB) erfolgt;<br />

6. den Abschluss, die Änderung <strong>und</strong> Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />

mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe;<br />

7. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />

36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 24 - Nr. 9/2009<br />

§ 8<br />

Beigeordnete<br />

(1) Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten<br />

auf die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />

(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />

den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />

Bürgermeisters <strong>und</strong> des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />

älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />

wahr.<br />

(3) Der ehrenamtliche Beigeordnete erhält eine Aufwandsentschädigung<br />

bis zu 25 % der Entschädigung des ehrenamtlichen<br />

Bürgermeisters.<br />

§ 9<br />

Ausschüsse<br />

(1) Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />

Hauptausschuss. Der Hauptausschuss besteht aus dem Bürgermeister<br />

als Vorsitzenden <strong>und</strong> 3 weiteren Gemeinderatsmitgliedern.<br />

(2) Er kann weitere Ausschüsse bilden, welche die Beschlüsse<br />

des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />

oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend entscheiden<br />

(beschließende Ausschüsse). Näheres regelt die Geschäftsordnung.<br />

(3) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Gemeinderat<br />

dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien <strong>und</strong><br />

Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen bestehen,<br />

sind diese der Berechnung zugr<strong>und</strong>e zu legen. Übersteigt<br />

die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Gemeinderatsmitglieder,<br />

so kann jedes Gemeinderatsmitglied, das im Übrigen keinen<br />

Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit<br />

Rede- <strong>und</strong> Antragsrecht mitzuwirken. Der Gemeinderat entscheidet<br />

mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem<br />

Ausschuss dieses Gemeinderatsmitglied zugewiesen<br />

wird.<br />

(4) Bildung, Zusammensetzung <strong>und</strong> Aufgaben der Ausschüsse<br />

regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Gemeinderat.<br />

§ 10<br />

Entschädigungen<br />

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />

Mitwirkung bei den Beratungen <strong>und</strong> Entscheidungen des Gemeinderats<br />

<strong>und</strong> seiner Ausschüsse als Entschädigung einen<br />

monatlichen Sockelbetrag von 25,00 EUR sowie ein Sitzungsgeld<br />

von 15,00 EUR für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme<br />

an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses,<br />

in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei<br />

Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />

(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />

sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen<br />

Verdienstausfalls <strong>und</strong> der notwendigen Auslagen. Selbstständig<br />

Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 23,00<br />

EUR je volle St<strong>und</strong>e für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis<br />

in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige<br />

Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig sind, jedoch<br />

einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen<br />

führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von 23,00 EUR je<br />

volle St<strong>und</strong>e. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden<br />

nur auf Antrag sowie für höchstens acht St<strong>und</strong>en pro Tag <strong>und</strong><br />

auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.<br />

(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />

(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats<br />

Landesamt für Vermessung <strong>und</strong><br />

Georinformation<br />

Katasterbereich Saalfeld<br />

Bekanntgabe der Überführung in die Automatisierten<br />

Liegenschaftskarte (ALK) <strong>und</strong> Einführung als<br />

amtlicher Nachweis<br />

Die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)<br />

sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />

des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung <strong>und</strong> der<br />

Reisekosten (Abs. 1, 2 <strong>und</strong> 3) entsprechend.<br />

(5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für<br />

die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />

- der ehrenamtliche Bürgermeister erhält von Gültigkeit der<br />

Hauptsatzung an 767,00 EUR. Im Zeitraum vom 01.08.2009<br />

bis zum 28.02.2010 erhält der ehrenamtliche Bürgermeister<br />

monatlich 399,00 EUR.<br />

- der ehrenamtliche Beigeordnete erhält dementsprechend<br />

von der Gültigkeit der Hauptsatzung an 153,00 EUR. Vom<br />

01.08.2009 bis zum 28.02.2010 bekommt er eine monatliche<br />

Aufwandsentschädigung von 99,00 EUR.<br />

§ 11<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />

durch Veröffentlichungen im „Amts- <strong>und</strong> Nachrichtenblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

(2) Ausschusses werden durch Veröffentlichung an den Verkündungstafeln<br />

bekannt gemacht.<br />

Die Gemeinde Witzleben unterhält jeweils eine Verkündungstafel<br />

in<br />

1. Witzleben Ortsmitte, Hauptstraße 54<br />

2. Ellichleben Ortsmitte, Dorfstraße 26 a<br />

3. Achelstädt Ortsmitte, Brauhausstraße<br />

(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der<br />

Sitzungen des Gemeinderates <strong>und</strong> seiner Ausschüsse ist mit<br />

Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln<br />

an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen<br />

dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung<br />

abgenommen werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,<br />

sofern nicht B<strong>und</strong>es- oder Landesrecht etwas anderes<br />

bestimmt. Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die<br />

öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde,<br />

Verwaltungsgemeinschaften <strong>und</strong> Landkreise (Bekanntmachungsverordnung)<br />

in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.<br />

§ 12<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am 01.03.2009 in Kraft. Gleichzeitig<br />

tritt die Hauptsatzung vom 18.08.2003 mit ihren Änderungssatzungen<br />

vom 14.02.2005 <strong>und</strong> vom 20.02.2009 außer Kraft.<br />

Gemeinde Witzleben, den 06.08.2009<br />

gez. Peter Urspruch<br />

Bürgermeister Siegel<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Witzleben über die <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ schriftlich unter<br />

Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche<br />

Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser<br />

Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.<br />

§ 21 Abs. 4 ThürKO.<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

ANDERER INDSTITUTIONEN UND EINRICHTUNGEN<br />

Landkreis: Ilm-Kreis<br />

Gemeinde: Witzleben<br />

Gemarkung(en): Witzleben<br />

Flur(en): 1 - 9<br />

wurde erstellt <strong>und</strong> in die amtliche Datenhaltung eingeführt. Die<br />

ALK tritt an die Stelle der bisherigen Liegenschaftskarte. Gemäß<br />

§ 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom 7. August 1991<br />

(GVBI. S. 285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer<br />

Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster-<strong>und</strong> Vermessungswesens<br />

vom 22. März 2005 (GVBI. S. 115, -122-), kann in die


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 25 - Nr. 9/2009<br />

Ergebnisse der Digitalisierung der Liegenschaftskarte Einsicht<br />

genommen werden.<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag, Dienstag, Mittwoch: von 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

<strong>und</strong> von 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

Donnerstag: von 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

<strong>und</strong> von 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Freitag: von 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

im Zimmer 116 des<br />

Beschlussübersicht<br />

der Jahreshauptversammlung vom 18.07.2009 der<br />

Jagdgenossenschaft Witzleben<br />

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Wahl des Versammlungsleiter<br />

3. Beschluss über die Tagesordnung<br />

8. Trinationales Jugendtreffen<br />

Jugendliche aus der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ reisten<br />

gemeinsam mit Jugendlichen aus Polen nach<br />

Frankreich<br />

Nachdem im vergangenen Sommer die Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ Gastgeber für die polnischen <strong>und</strong><br />

französischen Jugendlichen war, fand das diesjährige, inzwischen<br />

achte, Trinationale Jugendtreffen zum 3. Mal in Frankreich<br />

statt.<br />

Bereits am Abend des 18. Juli wurden die polnischen Gäste in<br />

Empfang genommen, bevor sie eine Nacht im Ilmenauer Schülerfreizeitzentrum<br />

verbrachten.<br />

Am Sonntagmorgen machten sich dann 15 Jugendliche aus den<br />

verschiedenen Orten der Verwaltungsgemeinschaft <strong>und</strong> ihre Betreuer<br />

gemeinsam mit den polnischen Gästen auf die lange<br />

Busfahrt nach Saint Antoine de Rocher.<br />

Die Stimmung im Bus war von Anfang sehr aufgeschlossen, da<br />

sich viele Teilnehmer bereits vom letzten Jahr kannten.<br />

Landesamtes für Vermessung <strong>und</strong> Geoinformation<br />

Katasterbereich Saalfeld<br />

Albrecht-Dürer-Straße 3<br />

07318 Saalfeld<br />

Saalfeld, den 3. August 2009<br />

Im Auftrag<br />

gez. Franke<br />

Dezernatsleiter - Siegel -<br />

MITTEILUNGEN<br />

4. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008/2009<br />

5. Entlastung des Kassenführers für das Geschäftsjahr<br />

2008/2009<br />

6. Beschluss über den Haushaltsplan 2009/2010<br />

7. Beschluss über die Auszahlung des Reinertrages 2010<br />

8. Schlusswort des 1. Vorsitzenden<br />

Die Beschlüsse <strong>und</strong> die Stimmverteilung können bei dem Vorstand<br />

der Jagdgenossenschaft eingesehen werden.<br />

Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.<br />

NICHTAMTLICHER TEIL<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

RIECHHEIMER BERG<br />

JUMELAGE<br />

Anders als bei den letzten Treffen sollten die Jugendlichen während<br />

des Aufenthalts in Gastfamilien untergebracht werden, die<br />

geduldig auf die Ankunft unseres Busses warteten. Die Jugendlichen<br />

waren sehr aufgeregt <strong>und</strong> gespannt. Viele Fragen gab es<br />

da: Sind die Gasteltern nett? Wie wohnt meine Gastfamilie? Hat<br />

sie Kinder? Verstehen die mich überhaupt? …<br />

Ganz schnell war aber das Eis gebrochen <strong>und</strong> jeder wurde von<br />

seinen Eltern auf Zeit nach Hause gebracht. Auf jeden Fall wurden<br />

die Jugendlichen während des Aufenthalts in ihren Gastfamilien<br />

gut betreut <strong>und</strong> (nicht nur kulinarisch) ziemlich verwöhnt.<br />

Die Tage verbrachten die französischen, polnischen <strong>und</strong> deutschen<br />

Jugendlichen aber gemeinsam bei einem wie immer sehr<br />

abwechslungsreichen <strong>und</strong> spannenden Programm. Trotz<br />

Sprachgewirr waren die Sprachbarrieren bei den gemeinsamen<br />

Aktivitäten ganz schnell überw<strong>und</strong>en <strong>und</strong> zahlreiche Fre<strong>und</strong>schaften<br />

entstanden. Gemeinsam ging es bei tollem Sommerwetter<br />

unter anderem zum Baden bzw. wurde die w<strong>und</strong>erschöne<br />

Stadt Tours im Rahmen einer umfassenden Stadtführung<br />

erk<strong>und</strong>et. Natürlich war auch noch Zeit für eine Shoppingtour.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 26 - Nr. 9/2009<br />

es für die Teilnehmer: „In einem Jahr sehen wir uns in Polen<br />

wieder!“<br />

Bis dahin ist es an uns, die entstandenen Fre<strong>und</strong>schaften zu<br />

pflegen<br />

Besonders interessant war der Ausflug entlang der Loire zum<br />

Leonardo da Vinci- Haus in Amboise. In dem weitläufigen Parkgelände<br />

gab es ganz viel aus dem Lebenswerk des vielseitigen<br />

Genies zu entdecken <strong>und</strong> so manche Erfindung konnte sogar<br />

ausprobiert werden.<br />

Viel Spaß miteinander hatten die Jugendlichen ebenfalls beim<br />

Bowlingwettbewerb <strong>und</strong> an einem sehr rasanten Tag auf einer<br />

tollen Go-Kart-Bahn.<br />

Ein weiterer Höhepunkt war ein gemeinsamer Abend mit den<br />

Gastfamilien <strong>und</strong> den Mitgliedern des französischen Partnerschaftskomitees.<br />

Während eines Essens vom französischen<br />

Buffet, welches die Gasteltern liebevoll vorbereitet hatten, gab<br />

es viele Gespräche <strong>und</strong> wurden Bilder der Jugendtreffen vergangener<br />

Jahre auf Leinwand angeschaut. Zum Abschluss durften<br />

zünftige Discoklänge natürlich nicht fehlen.<br />

Samstagmorgen war es dann schon wieder soweit: Die Woche<br />

bei den französischen Fre<strong>und</strong>en war wie im Flug vergangen <strong>und</strong><br />

wir mussten die lange Heimreise nach Deutschland antreten.<br />

Der Abschied war wie immer sehr herzlich, aber einen Trost gab<br />

Anett Grass<br />

AWO- Jugendpflege <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

„Eine Seefahrt, die ist lustig …!“<br />

- 22 Kids aus der Verwaltungsgemeinschaft verbrachten 6<br />

erlebnisreiche Ferientage mit der AWO-Jugendpflege im<br />

KiEZ „Hölzerner See“ -<br />

Am 10. Juli 2009 machten sich 4 Kleinbusse von Kirchheim aus<br />

auf den Weg in Richtung Berlin. 22 Kinder im Alter von 7 bis 14<br />

Jahren aus den verschiedensten Orten der <strong>VG</strong> brachen gemeinsam<br />

mit ihren Betreuern zur Ferienfreizeit im KiEZ „Hölzerner<br />

See“ bei Berlin auf.<br />

Jede Menge gute Laune hatten die Kids im Gepäck <strong>und</strong> die<br />

Hoffnung auf tolles Badewetter gaben wir trotz kräftiger Schauer<br />

während der Fahrt nicht auf.<br />

Nachdem wir unser „Storchennest“ in Beschlag genommen hatten,<br />

ging es erst mal auf Entdeckungstour in dem weitläufigen<br />

Objekt.<br />

Jede Menge Sport <strong>und</strong> Spiel standen natürlich auf dem Programm.<br />

Der See wurde ausgiebig genutzt, ob zum Baden, Kleckerburgenbau<br />

oder Kanufahren. Auch die Kreativität kam nicht zu kurz:<br />

Es wurden mit großem Eifer Kerzen oder Speckstein gestaltet.<br />

Einige Teilnehmer probierten sich in der Seidenmalerei aus oder<br />

bemalten Gipsfiguren.<br />

Das Highlight der Ferienfreizeit war aber ohne Zweifel ein Tagesausflug<br />

nach Potsdam. In der Biosphäre erlebten wir echtes<br />

tropisches Flair <strong>und</strong> anschließend konnten im Volkspark verschiedene<br />

Attraktionen (z. B. Riesenrutschen) ausprobiert werden.<br />

Zum Abschluss gab es dann noch Kultur pur: Wir machten<br />

einen Abstecher zum Schloss Sanssouci, das alle sehr begeisterte.<br />

Bevor wir am 15. Juli wieder die Heimreise antraten, unternahmen<br />

wir noch eine Dampferr<strong>und</strong>fahrt <strong>und</strong> verabschiedeten uns<br />

vom „Hölzernen See“.<br />

Die meisten Teilnehmer meinten, wir könnten noch ein paar Tage<br />

bleiben.<br />

Aber die nächsten Ferien kommen bestimmt <strong>und</strong> mit Sicherheit<br />

ein neuer interessanter Ausflug!


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 27 - Nr. 9/2009<br />

Mitteilungen der AWO-Jugendpflege<br />

Zur Erinnerung: Wie bereits angekündigt, findet im September<br />

das<br />

2. Sportturnier gegen Gewalt!<br />

statt, zu welchem ich alle Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen aus den<br />

verschiedensten Orten unserer Verwaltungsgemeinschaft<br />

ganz herzlich einladen möchte.<br />

Stellt einfach eine lustige Freizeitmannschaft auf <strong>und</strong> seid<br />

dabei!!!<br />

Was? Fußballturnier (Altersgruppe 8 - 13 Jahre) +<br />

Volleyballturnier (Altersgruppe 14 - 27 Jahre)<br />

Wann? Samstag, dem 12. September 2009<br />

Beginn: 11.00 Uhr<br />

Wo? Sportplatz Elxleben<br />

Natürlich gibt es für die Turniersieger tolle Preise!<br />

Für Getränke <strong>und</strong> Rostbratwürste sorgen wir ebenfalls <strong>und</strong><br />

die kleinsten Besucher können unsere Riesenhüpfburg in<br />

Beschlag nehmen.<br />

WICHTIG: Mannschaften (Volleyball: 6 Spieler / Fußball:<br />

7 Spieler + Tormann) melden sich bitte bis<br />

spätestens 25.August 2009 bei mir an!<br />

e-mail: anett.grass@googlemail.com<br />

Tel.: 0174 / 4628029<br />

Anett Grass Tel.: 036200 / 624-13 o. 0174 /<br />

Freier Wohnraum<br />

Die Gemeinde Witzleben vermietet folgenden Wohnraum:<br />

- in Witzleben, Zimmergasse 42, ab sofort<br />

Erdgeschoss <strong>und</strong> 1. Obergeschoss links: Mietfläche 96,9 qm<br />

- 3 Zimmer, Küche, Bad mit WC <strong>und</strong> Dusche.<br />

- in Witzleben, Zimmergasse 42, ab sofort<br />

1. Obergeschoss rechts: Mietfläche 98,3 qm - 4 Zimmer, Küche,<br />

Bad, Abstellraum.<br />

Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben vermietet folgenden<br />

Wohnraum:<br />

- in Wüllersleben, Arnstädter Straße 2, ab August 2009<br />

1. Obergeschoss links: Mietfläche 60 qm- 3 Zimmer, Küche,<br />

Bad, Abstellraum.<br />

Freie Baugr<strong>und</strong>stücke zur Wohnbebauung<br />

Im Wohngebiet „Über dem Dorfe“ in der Lindenstraße, 99310<br />

Bösleben stehen 5 voll erschlossene Baugr<strong>und</strong>stücke mit<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrößen zwischen 573 qm <strong>und</strong> 837 qm zur Wohnbebauung<br />

zur Verfügung.<br />

Im Wohngebiet „Am kleinen <strong>Berg</strong>“ in Riechheim, Lindenstraße,<br />

99334 Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugr<strong>und</strong>stück<br />

Flurstück 408/23 mit einer Größe von 1.339 qm zur<br />

Wohnbebauung zur Verfügung.<br />

Freie Baugr<strong>und</strong>stücke zur gewerblichen<br />

Bebauung<br />

Im Gewerbegebiet Dornheim stehen 4 Baugr<strong>und</strong>stücke mit<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrößen zwischen 693 qm <strong>und</strong> 14.300 qm zur gewerblichen<br />

Bebauung zur Verfügung.<br />

Immobilienverkauf<br />

MITTEILUNGEN<br />

- in Elxleben<br />

ehemalige Landarztpraxis, Stadtilmer Str. 1e, mit einer<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgröße von 3.750 ma, Baujahr 1964, 2 Garagen,<br />

Wohnfläche im Erdgeschoss ca. 120 qm <strong>und</strong> im Dachgeschoss<br />

ca. 60 qm.<br />

- in Ellichleben<br />

ehemalige Verkaufsstelle, Steingasse 42, mit einer Gr<strong>und</strong>stücksgröße<br />

von 738 qm, Baujahr 1984, eingeschossiges<br />

Fertigteilhaus in Holzständerbauweise, voll unterkellert in<br />

Massivbauweise.<br />

Interessenten melden sich bitte in der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Tel.: 036200/6 24 31.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 28 - Nr. 9/2009<br />

In der Chronik geblättert<br />

Ausgewandert nach Amerika<br />

Die Besiedlung Amerikas in den vergangenen Jahrh<strong>und</strong>erten<br />

durch viele Menschen aus den europäischen Raum ist uns allen<br />

eine bekannte Sache. Weniger denkt man aber darüber nach,<br />

dass auch aus unseren hiesigen Orten unzählige Bürger <strong>und</strong><br />

damit entfernte Verwandte von uns ihr Glück in der neuen Welt<br />

jenseits des Ozeans gesucht haben. Die Auswanderungswilligen<br />

konnten damals nicht auf <strong>und</strong> davon, sondern eine behördliche<br />

Erlaubnis musste eingeholt werden, ja sogar wurde in der<br />

Öffentlichkeit angefragt, ob es an den Betreffenden noch Forderungen<br />

gäbe. In alten Akten der fürstlichen Oberherrschaft des<br />

ehemaligen Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen von<br />

Arnstadt bzw. in noch erhaltenen Schreiben der Dorfschulzen<br />

damaliger Zeit ist betreffendes Schriftgut gelegentlich zu finden.<br />

Davon seien als Beispiel aus dem Frühjahr 1852 einige Auszüge<br />

hier genannt <strong>und</strong> zitiert:<br />

„Geschehen, Arnstadt, den 21. Feb. 1852; Erscheint Christoph<br />

Heinrich Munsche aus Alkersleben <strong>und</strong> bringt an, er sei gesonnen<br />

für seine Person nach Amerika auszuwandern <strong>und</strong> bittet<br />

das hierzu Nötige zu verständigen. Der mit anwesende Bürgermeister<br />

Herr Heubach klärte, dass diesen Gebühr von Seiten<br />

der Gemeinde Alkersleben ein Bedenken nich entgegen stehe.“<br />

Am 24. März 1852 erhält der Schuhmachergesell Munsche<br />

(Hausnummer 69) die Erlaubnis die gleichlautend wie bei seinen<br />

Fre<strong>und</strong> Luis Wagner, der ebenfalls mit auswandern will, ist:<br />

„Auswanderungsschein: Da der Tischlergeselle Luis Wagner<br />

aus Ettischleben nach Amerika auszuwandern beabsichtigt <strong>und</strong><br />

diesen Vorhaben ein Hindernis nicht entgegen steht, wird der<br />

selbe aus den diesseitigen Staatsverband entlassen. (Unterschrift)“<br />

Als der Schustermeister in Stadtilm von dem Vorhaben seines<br />

Gesellen aus Alkersleben die Nachricht erfährt, ist sein eiliger<br />

Protest bei der Behörde in Arnstadt zu spät. Diese weigert sich,<br />

die Erlaubnis rückgängig zu machen, sein bestens ausgebildeter<br />

Geselle, wie im Schreiben zu entnehmen, darf doch nach<br />

Amerika gehen.<br />

Im gleichen Frühjahr berät der Alkerslebener Gemeinderat über<br />

einen weiteren Fall. Im Protokoll der Sitzung vom 19. März 1852<br />

ist nachzulesen:<br />

„Johann Wilhelm Andreas Völker beabsichtigt mit seiner Frau<br />

<strong>und</strong> vier Kindern nach Amerika auszuwandern <strong>und</strong> sucht um eine<br />

Unterstützung nach.<br />

Es wurden Völkern aus der Gemeinde 10 Thaler bewilligt. Hierauf<br />

wurde Völkern dieser Beschluß bekannt gemacht; worauf<br />

derselbe äußerte: dass ihm 10 Thaler wenig nützten,<br />

indem er wenigstens 50 Thaler benötigt sey.<br />

Der Bürgermeister will nähere Erk<strong>und</strong>igung einziehen, wie viel<br />

die Überfahrtskosten betragen.“<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Bösleben<br />

am 10.09. zum 72. Geburtstag Frau Schmidt, Ursula<br />

am 19.09. zum 69. Geburtstag Frau Kühnel, Gudrun<br />

am 28.09. zum 83. Geburtstag Frau Röser, Anneliese<br />

am 29.09. zum 89. Geburtstag Frau Bräutigam, Charlotte<br />

am 01.09. zum 80. Geburtstag Herrn Hüttner, Rudolf<br />

Wüllersleben<br />

am 05.09. zum 82. Geburtstag Herrn Schrickel, Willi<br />

am 11.09. zum 68. Geburtstag Herrn<br />

Bauchspieß, Hans-Jochen<br />

GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />

Nach drei Gemeinderatsitzungen hatte man sich auf 25 Taler<br />

geeinigt. Das Geld wurde an ein Hamburger Handelshaus überbracht,<br />

bei dem Völker es vor der Einschiffung abholen sollte.<br />

Er selber versicherte dem Gemeinderat, wenn er die großen<br />

Geschäfte in Amerika mache, wolle er das Geld zurückzahlen.<br />

Das wurde jedenfalls im Protokoll damals so festgehalten. Die<br />

Reise kostete Geld: mit der Postkutsche bis Hamburg oder Bremen<br />

<strong>und</strong> anschließend mit dem Segelschiff nach Amerika.<br />

Auch in die östliche Richtung trieb es Wandersleute. Der<br />

Schneidergeselle Carl Emil Hüther (ehemals Hausnummer 35)<br />

geht mit 19 Jahren auf die Wanderschaft <strong>und</strong> landet nachweislich<br />

in St. Petersburg in Russland. Handwerker aus dem mitteldeutschen<br />

Raum waren überall anerkannt <strong>und</strong> begehrt. Wessen<br />

Kleider hat Hüther in Petersburg geschneidert? Die hier genannten<br />

Namen vorrangig junger Handwerker, es waren nicht<br />

die einzigen, die ihre Heimat verließen. Es waren noch viele andere,<br />

hier sei nur ein Beispiel des Frühjahres 1852 aufgezeigt.<br />

Die Not trieb die Menschen aus dem Lande. Eltern <strong>und</strong> Angehörige<br />

wurden nie wieder gesehen, eine Rückreise kaum denkbar.<br />

Schon die lange Überfahrt auf den Schiffen soll Opfer gefordert<br />

haben. Ob denn die Familie Völker mit ihren vier Kindern die<br />

Strapazen gemeistert hat? Ihr jüngstes Kind war erst ein Jahr<br />

alt, so ist es in den Personalpapieren der Familie vermerkt.<br />

Nach der Ankunft in der neuen Heimat lauerten für Neulinge<br />

wieder Gefahren, denen besonders junge Mädchen ausgesetzt<br />

waren. In Informationsschreiben des damaligen fürstlichen Amtes<br />

Arnstadt an die Pfarrer <strong>und</strong> Schulzen der Orte werden diese<br />

gebeten, die Ausreisenden auf ihr Vorhaben in dieser Hinsicht<br />

gut vorzubereiten. Unsere Pfarrer in den Orten gaben bei der<br />

Verabschiedung der Ausreisenden kleine Erkennungskarten<br />

mit, die bei der Ankunft in New York am Hute oder an der Brust<br />

zu tragen waren. Organisiert war die Aktion vom Lutherischen<br />

„Deutschen Emigrantenhaus“ in New York. Dort konnten <strong>und</strong><br />

sollten sie sich gleich nach der Ankunft melden. So erhielten die<br />

Ankömmlinge die richtige Unterstützung <strong>und</strong> wurden, wie es auf<br />

dem kleinen Ausweis übrigens genannt wurde: „ ....nicht irre geleitet<br />

oder mit irgendjemand sich einzulassen“.<br />

Klaus Wagner<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 11.09. zum 73. Geburtstag Herrn Urban, Franz<br />

am 21.09. zum 78. Geburtstag Herrn Ortloff, Gerhard<br />

am 22.09. zum 70. Geburtstag Frau Schmidt, Gudrun<br />

am 24.09. zum 76. Geburtstag Frau Heusinger, Margot<br />

am 26.09. zum 68. Geburtstag Herrn Wenzel, Dieter<br />

GEMEINDE BÖSLEBEN-<br />

WÜLLERSLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 29 - Nr. 9/2009<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 02.09. zum 68. Geburtstag Herrn Poltsch, Dieter<br />

am 03.09. zum 70. Geburtstag Frau Kamke, Christel<br />

am 04.09. zum 67. Geburtstag Frau Lotz, Hannelore<br />

am 05.09. zum 71. Geburtstag Herrn Schiller, Willi<br />

am 06.09. zum 67. Geburtstag Frau Bornkessel, Ingeborg<br />

am 07.09. zum 65. Geburtstag Frau Schöttner, Hildegard<br />

am 09.09. zum 71. Geburtstag Frau Höll, Ursula<br />

am 09.09. zum 75. Geburtstag Herrn Keith, Karl<br />

am 11.09. zum 72. Geburtstag Frau Rönsch, Käte<br />

am 13.09. zum 81. Geburtstag Frau Röser, Ruth<br />

am 20.09. zum 70. Geburtstag Frau Wollweber, Helga<br />

am 21.09. zum 71. Geburtstag Herrn Dr. Frey, Hans Jürgen<br />

am 23.09. zum 89. Geburtstag Frau Weiße, Hildegard<br />

am 26.09. zum 70. Geburtstag Herrn Schiel, Bruno<br />

am 29.09. zum 65. Geburtstag Herrn Litzrodt, Hans-Jörg<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Elleben<br />

am 25.09. zum 77. Geburtstag Frau Lohrey, Marianne<br />

am 26.09. zum 68. Geburtstag Herrn Stolle, Hans-Jürgen<br />

am 29.09. zum 75. Geburtstag Herrn Stiede, Karl<br />

Gügleben<br />

am 05.09. zum 81. Geburtstag Frau Rath, Elisabeth<br />

am 12.09. zum 72. Geburtstag Herrn Hempel, Gerhard<br />

am 14.09. zum 74. Geburtstag Herrn Silber, Dieter<br />

Riechheim<br />

am 01.09. zum 66. Geburtstag Herrn Sannowitz, Siegfried<br />

am 02.09. zum 97. Geburtstag Frau Lebküchner, Edith<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 03.09. zum 84. Geburtstag Frau Hüter, Anneliese<br />

am 04.09. zum 80. Geburtstag Frau Wittkowski, Elfriede<br />

am 05.09. zum 81. Geburtstag Frau Gerstenhauer, Hedwig<br />

GEMEINDE<br />

DORNHEIM<br />

Fre<strong>und</strong>eskreis zur Erhaltung der<br />

Trauerkirche von J. S. Bach eV in Dornheim<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren!<br />

Das nächste Konzert in der Dornheimer Kirche St. Bartholomäus<br />

findet am Samstag, 12. September 2009, 17.00 Uhr statt.<br />

Das<br />

Stuttgarter Bachtrio<br />

spielt am Vorabend des Tages des offenen Denkmals zur Einstimmung<br />

auf dieses Ereignis Werke von Johann Sebastian<br />

Bach <strong>und</strong> anderen Komponisten.<br />

Eintritt: 8,00 EUR, erm. 6,00 EUR.<br />

Am Samstag, 26. September 2009, 19.30 Uhr findet ein<br />

Orgelkonzert mit Michael A. Müller, Leimen<br />

„Mendelssohn <strong>und</strong> seine Wurzeln bei Bach“<br />

statt.<br />

Eintritt: 8,00 EUR, erm. 6,00 EUR.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen!<br />

Rosemarie Frey<br />

Mitgl. des Vorstandes<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

GEMEINDE ELLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

am 08.09. zum 85. Geburtstag Frau Röder, Klara<br />

am 13.09. zum 86. Geburtstag Frau Baehr, Helene<br />

am 13.09. zum 70. Geburtstag Herrn Doose, Georg<br />

am 13.09. zum 65. Geburtstag Herrn Möller, Gerd<br />

am 17.09. zum 67. Geburtstag Herrn Laqua, Wolfgang<br />

am 20.09. zum 65. Geburtstag Frau Dittmar, Elke<br />

am 21.09. zum 65. Geburtstag Herrn Klett, Bernd<br />

am 21.09. zum 77. Geburtstag Herrn Kolodziej, Georg<br />

am 21.09. zum 69. Geburtstag Herrn Korth, Helmut<br />

am 25.09. zum 68. Geburtstag Frau Funke, Rosemarie<br />

am 30.09. zum 72. Geburtstag Herrn Buchholz, Dietrich<br />

GEMEINDE<br />

ELXLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

am 05.09. zum 74. Geburtstag Frau Möller, Edith<br />

am 06.09. zum 76. Geburtstag Frau Wedemann, Ingeburg<br />

am 08.09. zum 87. Geburtstag Frau Feuerpfeil, Hildegard<br />

am 14.09. zum 69. Geburtstag Frau Hofmann, Erika<br />

am 16.09. zum 68. Geburtstag Frau Herfeld, Bärbel<br />

am 18.09. zum 78. Geburtstag Frau Teubner, Toni<br />

am 25.09. zum 65. Geburtstag Frau Schmidt, Heidrun<br />

am 26.09. zum 83. Geburtstag Hern Teubner, Manfred<br />

am 27.09. zum 74. Geburtstag Frau Hahn, Mathilde<br />

am 28.09. zum 68. Geburtstag Herrn Hofmann, Reiner


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 30 - Nr. 9/2009<br />

Gottesdienste <strong>und</strong><br />

Gemeindeveranstaltungen im Kirchspiel<br />

Elxleben<br />

September 2009<br />

Monatsspruch September:<br />

Wo euer Schatz ist, da ist auch euer Herz.<br />

Lukas 12, 34<br />

Donnerstag, 27. August<br />

19.30 Uhr Elxleben, Mit der Bibel im<br />

Gespräch: Haltet den Ruhetag!<br />

Sonntag, 30. August<br />

13.00 Uhr Elxleben, Gottesdienst<br />

14.00 Uhr Elleben, Gottesdienst mit Taufe<br />

Dienstag, 1. September<br />

14.00 Uhr Elxleben, Seniorenkreis<br />

Sonntag, 6. September<br />

09.00 Uhr Gügleben, Gottesdienst<br />

10.30 Uhr Riechheim, Gottesdienst<br />

Montag, 7. September<br />

19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis<br />

Sonntag, 13. September (Tag des offenen Denkmals)<br />

14.00 Uhr Alkersleben, Gottesdienst<br />

Die Kirche in Alkersleben wird wieder ab 10.00 Uhr geöffnet<br />

sein; um 14.00 findet ein Gottesdienst statt. Im Anschluss gibt<br />

es Gelegenheit zum Beisammensein bei Kaffee <strong>und</strong> Kuchen.<br />

17.00 Uhr Elxleben, Andacht<br />

In Elxleben wird die Kirche von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet<br />

sein. Informationen zur Geschichte des Dorfes <strong>und</strong> der Kirche<br />

St. Peter <strong>und</strong> Paul liegen aus. Außerdem laden wir zum Beisammensein<br />

bei Kaffee <strong>und</strong> Kuchen ein. Um 17.00 Uhr feiern wir ein<br />

Abschlussandacht in der Kirche.<br />

Brennholz zur Selbstwerbung<br />

Die Gemeinde Kirchheim vergibt 250 rm Brennholz zur Selbstwerbung.<br />

Interessierte Bürger der Gemeinde Kirchheim melden<br />

bitte ihren Bedarf bis zum 30. September 2009 beim Bürgermeister<br />

Hans-Jürgen Langer, dienstags 17:00 Uhr bis 19:00<br />

Uhr, Tel. 03600/68833.<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 03.09. zum 97. Geburtstag Frau Schäfer, Emilie<br />

am 13.09. zum 83. Geburtstag Herrn Quent, Albrecht<br />

am 16.09. zum 66. Geburtstag Herrn Tusker, Wolfgang<br />

am 23.09. zum 76. Geburtstag Frau Langer, Gisela<br />

am 24.09. zum 67. Geburtstag Frau Romeis, Christa<br />

am 28.09. zum 66. Geburtstag Frau Pörstel, Edith<br />

Bechstedt-Wagd<br />

am 01.09. zum 86. Geburtstag Frau Hochstein, Irmgard<br />

Werningsleben<br />

am 01.09. zum 71. Geburtstag Herrn Reichelt, Uwe<br />

am 03.09. zum 78. Geburtstag Herrn Hoffmann, Helmut<br />

am 08.09. zum 69. Geburtstag Frau Töpfer, Brigitte<br />

am 16.09. zum 84. Geburtstag Frau Bonasky, Charlotte<br />

am 28.09. zum 81. Geburtstag Herrn Feige, Manfred<br />

Mittwoch, 16. September<br />

14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis<br />

Sonntag, 20. September<br />

09.00 Uhr Ettischleben, Gottesdienst<br />

10.30 Uhr Elleben, Gottesdienst<br />

Freitag, 25. September<br />

18.00 Uhr Elxleben, Andacht zur Kirmes<br />

Donnerstag, 24. September<br />

19.30 Uhr Elxleben, Mit der Bibel im Gespräch: Die christliche<br />

Haustafel<br />

Sonntag, 27. September<br />

09.00 Uhr Gügleben, Erntedankgottesdienst<br />

10.30 Uhr Riechheim, Familiengottesdienst zum Erntedankfest<br />

Bitte bringen Sie die Erntegaben am Samstag, den 26.9. zwischen<br />

10.00 Uhr <strong>und</strong> 11.00 Uhr in die <strong>Riechheimer</strong> Kirche.<br />

Treffen der Vorkonfirmanden <strong>und</strong> Konfirmanden<br />

Freitag, 4. September; Freitag,18. September: jeweils 17.00 Uhr<br />

im Pfarrhaus in Elxleben<br />

Kommst Du mit in den Kids-Club?<br />

KIRCHLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

Jeden Dienstag wollen wir uns im Kids-Club treffen, zum Spielen,<br />

Geschichten hören, Singen <strong>und</strong> Musik machen, Beten,<br />

Basteln.<br />

Wann? Ab 8. September immer dienstags von 15.00 Uhr bis<br />

16.00 Uhr.<br />

Wo? Im Elxlebener Pfarrhaus, Klostergasse 109<br />

SG Kirchheim/Elleben I.<br />

Spielplan Hinr<strong>und</strong>e 09/10<br />

Du bist herzlich eingeladen<br />

in den KIDS-CLUB!<br />

(Dienstag, 8. September;<br />

Dienstag, 15. September;<br />

Dienstag, 22. September;<br />

Dienstag, 29. September<br />

jeweils 15.00 - 16.00 Uhr im<br />

Pfarrhaus in Elxleben)<br />

22.08.09,, 15:00 Uhr<br />

SV Unterpörlitz - SG Kirchheim/Elleben<br />

29.08.09, 15:00 Uhr<br />

SG Kirchheim/Elleben - SV Neustadt<br />

13.09.09, 14:00 Uhr<br />

SV Rennsteig - SG Kirchheim/Elleben<br />

19.09.09, 15.00 Uhr<br />

SG Kirchheim/Elleben - Großbr./Altenfeld<br />

27.09.09, 14:30 Uhr<br />

Germ. Ilmenau II. - SG Kirchheim/Elleben<br />

10.10.09, 14:30 Uhr<br />

SG Kirchheim/Elleben - Wipfra/Marlish.<br />

17.10.09, 14.00 Uhr<br />

Witzleben/Wüll. - SG Kirchheim/Elleben<br />

24.10.09, 14.00 Uhr<br />

SG Kirchheim/Elleben - Gräfinau-Angst.<br />

07.11.09, 14.00 Uhr<br />

SG Kirchheim/Elleben - SG Haarhausen<br />

15.11.09, 14:00 Uhr<br />

FSV Gräfenroda - SG Kirchheim/Elleben<br />

21.11.09, 14:00 Uhr<br />

SG Kirchheim/Elleben - SV Großliebringen<br />

GEMEINDE<br />

KIRCHHEIM<br />

VEREINE UND<br />

VERBÄNDE


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 31 - Nr. 9/2009<br />

28.11.09, 14:00 Uhr<br />

SG Kirchheim/Elleben - SV Gehren 1911<br />

05.12.09, 14:00 Uhr<br />

SV Ilmtal Manebach - SG Kirchheim/Elleben<br />

Spielplan E - Junioren Ilmkreis 2009/10<br />

26.08.09, Mi, 18:00 Uhr<br />

JSG Arnstadt - SG Eintracht Kirchheim 46<br />

29.08.09, Sa, 09:30 Uhr<br />

SG Eintracht Kirchheim 46 - JSG Griesheim/ Stadtilm<br />

05.09.09, Sa, 09:30 Uhr<br />

SG Eintracht Kirchheim 46 - KuF Ichtershausen<br />

12.09.09, Sa, 09:30 Uhr<br />

SG Haarh./Sülzenbrücken - SG Eintracht Kirchheim 46<br />

19.09.09, Sa, 09:30 Uhr<br />

SG Eintracht Kirchheim 46 - SV Dienstedt/Hettstedt<br />

26.09.09, Sa, 09:30 Uhr<br />

SG Eintracht Kirchheim 46 - FSV Grün Weiss Plaue<br />

17.10.09, Sa, 09:30 Uhr<br />

SG Eintracht Kirchheim 46 - JSG Arnstadt<br />

24.10.09, Sa, 09:30 Uhr<br />

JSG Griesheim/Stadtilm - SG Eintracht Kirchheim 46<br />

31.10.09, SA, 09:30 Uhr<br />

KuF Ichtershausen - SG Eintracht Kirchheim 46<br />

20.03.10, SA, 09:30 Uhr<br />

SG Eintracht Kirchheim 46 - SG Haarh./Sülzenbrücken<br />

10.04.10, SA, 09:30 Uhr<br />

SV Dienstedt/Hettstedt - SG Eintracht Kirchheim 46<br />

Zu den Heimspielen:<br />

Treffpunkt eine halbe St<strong>und</strong>e vor Anstoß<br />

Zu den Auswärtsspielen:<br />

Treffpunkt eine dreiviertel St<strong>und</strong>e vor Anstoß an der Tankstelle<br />

am Sportplatz<br />

Spielplan Hinr<strong>und</strong>e 2009/2010<br />

Elleben / Kirchheim II<br />

018 23.08.2009, 14:30 Uhr<br />

SV Fortuna Singen - Elleben / Kirchheim II<br />

028 30.08.2009, 14:30 Uhr<br />

Elleben / Kirchheim II - Sportfre<strong>und</strong>e Elxleben<br />

030 12.09.2009, 15:00 Uhr<br />

Eintracht Frankenhain - Elleben / Kirchheim II<br />

041 20.09.2009, 14:30 Uhr<br />

Elleben / Kirchheim II - SV Fortuna Griesheim<br />

Konzert Männergesangsverein<br />

Elleben 1746 e. V.<br />

Am Tag des offenen Denkmals, dem 13.09.2009 findet um<br />

14.30 Uhr ein Benefizkonzert zum Erhalt der Hesse-Orgel in der<br />

St. Georg Kirche zu Werningsleben statt.<br />

Bei Bratwurst<br />

<strong>und</strong> Getränken<br />

sind anschließend<br />

alle zum<br />

gemütlichen Beisammensein<br />

herzlich willkommen.<br />

Die Kirche ist an<br />

diesen Tag von<br />

11-18 Uhr geöffnet.<br />

048 26.09.2009, 15:00 Uhr<br />

FSV Gräfenroda II - Elleben / Kirchheim II<br />

056 11.10.2009, 14:30 Uhr<br />

Elleben / Kirchheim II - SV Ilmtal Manebach II<br />

060 17.10.2009, 14:00 Uhr<br />

SV Gehren 1911 II - Elleben / Kirchheim II<br />

069 25.10.2009, 14:00 Uhr<br />

Elleben / Kirchheim II - KuF Ichtershausen<br />

072 07.11.2009, 14:00 Uhr<br />

SV 1880 Unterpörlitz II- Elleben / Kirchheim II<br />

078 15.11.2009, 14:00 Uhr<br />

Grün-Weiß Möhrenbach - Elleben / Kirchheim II<br />

091 22.11.2009, 14:00 Uhr<br />

Elleben / Kirchheim II - FSV Grün-Weiß Plaue<br />

Spielplan Rückr<strong>und</strong>e 2009/2010<br />

Elleben/Kirchheim II<br />

098 29.11.2009, 14:00 Uhr<br />

Elleben/Kirchheim II - Großbreitenb./Altenfeld<br />

099 06.12.2009, 14:00 Uhr<br />

Elleben/Kirchheim II - SV Rennsteig II<br />

112 07.03.2010, 14:30 Uhr<br />

Elleben/Kirchheim II - SV Fortuna Singen<br />

118 21.03.2010, 14:30 Uhr<br />

Sportfre<strong>und</strong>e Elxleben - Elleben/Kirchheim II<br />

125 28.03.2010, 14:30 Uhr<br />

Elleben/Kirchheim II - Eintracht Frankenhain<br />

127 10.04.2010, 15:00 Uhr<br />

Fortuna Griesheim - Elleben/Kirchheim II<br />

140 18.04.2010, 14:30 Uhr<br />

Elleben/Kirchheim II - FSV Gräfenroda II<br />

141 25.04.2010, 14:30 Uhr<br />

SV Ilmtal Manebach - Elleben/Kirchheim II<br />

154 02.05.2010, 14:30 Uhr<br />

Elleben/Kirchheim II - SV Gehren 1911 II<br />

155 08.05.2010, 15:00 Uhr<br />

KuF Ichtershausen - Elleben/Kirchheim II<br />

163 29.05.2010, 15:00 Uhr<br />

Elleben/Kirchheim II - SV 1880 Unterpörlitz II<br />

175 06.06.2010, 14:30 Uhr<br />

Elleben/Kirchheim II - Grün-Weiß Möhrenbach<br />

176 12.06.2010, 15:00 Uhr<br />

Grün-Weiß Plaue 96 - Elleben/Kirchheim II<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Die Volkssternwarte Kirchheim informiert:<br />

Endlich wurden wieder vereinzelte Sonnenflecken beobachtet.<br />

Im Juni konnten die größten Sonnenfleckenrelativzahlen (Fleckenhäufigkeit)<br />

seit über einem Jahr bestimmt werden. In diesem<br />

Jahr zeigte sich die Sonne beispielsweise bis Mitte Juni an<br />

128 Tagen ohne Flecken. Nur an 38 Tagen konnten mit großen<br />

Sonnenteleskopen Flecken entdeckt werden.<br />

Sonnenflecken sind dunkle Bereiche auf der sichtbaren Oberfläche<br />

der Sonne, die durch Störungen der Magnetfelder entstehen.<br />

Dadurch verringert sich der Fluss der Wärme vom Inneren<br />

der Sonne nach außen. Dies macht die Regionen etwas kälter<br />

als die umliegenden Bereiche, was sie wiederum dunkler erscheinen<br />

lässt. Sonnenflecken treten meistens in Gruppen auf,<br />

beginnen aber als kleine Einzelflecken. Ihre Größe beträgt zwischen<br />

tausend <strong>und</strong> mehreren zehntausend Kilometern Durchmesser.<br />

Das Minimum der Sonnenaktivität dauert nun bereits<br />

recht lange. Während die durchschnittliche Dauer eines Sonnenzyklus<br />

11 Jahre dauert, sind bereits 12.5 Jahre seit dem letzten<br />

Minimum vergangen. Der neue 24. Sonnenzyklus hat zwar<br />

offiziell vor über einem Jahr begonnen, trotzdem zeigen sich nur<br />

ganz vereinzelt Flecken auf der Sonne<br />

Mit etwas Glück können Sie jeden Sonntag in der Zeit von 10:00<br />

Uhr bis 11:30 Uhr bei wolkenlosem Himmel an der Volksternwarte<br />

in Kirchheim mit Hilfe spezieller Filter <strong>und</strong> Prismen verschiedene<br />

Formen der Sonnenaktivität, wie Protuberanzen <strong>und</strong><br />

Sonnenflecken, beobachten.<br />

Für kurzfristige Anfragen erreichen sie uns an der Sternwarte<br />

unter Tel. 036200 61741.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 32 - Nr. 9/2009<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Osthausen<br />

am 03.09. zum 75. Geburtstag Frau Heyder, Eva<br />

am 06.09. zum 74. Geburtstag Frau Hädrich, Senta<br />

am 12.09. zum 81. Geburtstag Herrn Komm, Kurt<br />

am 18.09. zum 85. Geburtstag Frau<br />

Zschenderlein, Hildegard<br />

Wülfershausen<br />

am 01.09. zum 69. Geburtstag Herrn Schreiber, Hermann<br />

am 02.09. zum 72. Geburtstag Frau Wiegand, Johanna<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 07.09. zum 70. Geburtstag Frau Braxein, Eva<br />

am 15.09. zum 65. Geburtstag Herrn Weißbach, Rainer<br />

am 24.09. zum 74. Geburtstag Frau Just, Hildegard<br />

am 27.09. zum 66. Geburtstag Frau Minning, Sonja<br />

am 29.09. zum 75. Geburtstag Herrn Langenhaun, Heinz<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Witzleben<br />

am 03.09. zum 66. Geburtstag Herrn Bürger, Volkhard<br />

am 04.09. zum 72. Geburtstag Frau Bürger, Waltraud<br />

am 08.09. zum 77. Geburtstag Herrn Siebtroth, Manfred<br />

am 10.09. zum 68. Geburtstag Frau Merten, Karin<br />

am 12.09. zum 80. Geburtstag Frau Herbst, Elfriede<br />

am 14.09. zum 78. Geburtstag Herrn Fuhs, Heinz<br />

am 16.09. zum 71. Geburtstag Frau Fabig, Brigitte<br />

am 18.09. zum 92. Geburtstag Frau Bürger, Irmgard<br />

am 20.09. zum 69. Geburtstag Herrn Knobloch, Franz<br />

Festliches Ellichleben<br />

Veranstaltung unter dem Thema „Orte des Genusses“<br />

zum Denkmaltag 2009<br />

Zum diesjährigen Denkmaltag am Sonntag, dem 13.09.09 wird<br />

in Ellichleben r<strong>und</strong> um die Kirche „Zum Frieden Gottes“ von 10 -<br />

18 Uhr das Dorf als „Ort des Genusses“ dargestellt. Um 10.00<br />

Uhr beginnt das Programm mit einem literarischen Gottesdienst<br />

unter dem Motto „Essen - <strong>und</strong> ein paar andere schönste Dinge“.<br />

Im Anschluss daran um 11.00 Uhr erfolgt die Ausstellungseröffnung<br />

„Ellichleber Feste im Wandel der Zeit“. Nach einer Stärkung<br />

aus Topf <strong>und</strong> Grill sowie mit Thüringer Kuchen sind (Wett-)<br />

Spiele für Jung <strong>und</strong> Alt geplant sowie Informationen zu Orgel,<br />

Kirche <strong>und</strong> Förderverein nach Bedarf. Um 14.30 Uhr gibt es eine<br />

Modenschau mit Ellichleber Fest- <strong>und</strong> Hochzeitskleidern <strong>und</strong> um<br />

GEMEINDE OSTHAUSEN-<br />

WÜLFERSHAUSEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

am 06.09. zum 86. Geburtstag Frau Lohrey, Erika<br />

am 10.09. zum 77. Geburtstag Herrn Stößer, Erich<br />

am 15.09. zum 90. Geburtstag Herrn Nell, Kurt<br />

am 17.09. zum 69. Geburtstag Herrn Huber, Rolf<br />

am 25.09. zum 81. Geburtstag Herrn Mertin, Heinz<br />

GEMEINDE<br />

ROCKHAUSEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

GEMEINDE<br />

WITZLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

am 20.09. zum 74. Geburtstag Frau Litsche, Hannelore<br />

am 21.09. zum 71. Geburtstag Herrn Lutter, Herold<br />

am 26.09. zum 80. Geburtstag Frau Voigt, Edith<br />

Achelstädt<br />

am 10.09. zum 74. Geburtstag Frau Felkl, Rita<br />

am 15.09. zum 87. Geburtstag Frau Rosendorff, Elfriede<br />

am 18.09. zum 72. Geburtstag Herrn Schrickel, Erich<br />

am 28.09.<br />

Ellichleben<br />

zum 67. Geburtstag Herrn Albrecht, Adolf<br />

am 14.09. zum 73. Geburtstag Herrn Leuthardt, Georg<br />

am 16.09. zum 79. Geburtstag Herrn Raue, Heinz<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

15.30 Uhr beginnt das Benefizkonzert „Let’s Tango“ mit Oliver<br />

Räumelt am Akkordeon zugunsten der Orgelrestaurierung. Zum<br />

Denkmaltag können außerdem noch die letzten 10 Orgelpatenschaften<br />

erworben werden. Damit beginnt der „Endspurt“ unserer<br />

Orgelrestaurierung, denn wir hoffen, unsere Orgel im Frühsommer<br />

2010 nach 60-jährigem Schweigen endlich zum<br />

Klingen zu bringen <strong>und</strong> dies dann mit einer würdigen Orgelweihe<br />

<strong>und</strong> einem festlichen Programm gebührend zu feiern.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer farbenfrohen barocken<br />

Kirche in Ellichleben!!!<br />

Förderverein zur Erhaltung der Orgel Ellichleben e. V.<br />

Vorsitzende Gerlinde Wirth<br />

99310 Witzleben OT Ellichleben, Meichlitzer Str. 39<br />

036200/64554

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