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amts- und nachrichtenblatt - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 10 - Nr. 9/2009<br />

(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />

(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderates<br />

sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />

des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung <strong>und</strong> der<br />

Reisekosten (Abs. 1, 2 <strong>und</strong> 3) entsprechend.<br />

(5) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden<br />

monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />

der ehrenamtliche Bürgermeister 665,00 EUR / Monat<br />

der Ortsteilbürgermeister<br />

des OT Gügleben 128,00 EUR / Monat<br />

der Ortsteilbürgermeister<br />

des OT Riechheim 199,00 EUR / Monat<br />

der Ortsteilbürgermeister<br />

des OT Elleben 128,00 EUR / Monat<br />

der ehrenamtliche Beigeordnete<br />

des Bürgermeisters 166,00 EUR / Monat<br />

§ 12<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />

§ 13<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />

durch Veröffentlichung im „Amts- <strong>und</strong> Nachrichtenblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

(2) Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates,<br />

eines Ausschusses oder eines Ortsteilrates werden durch<br />

Veröffentlichung an den Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />

Die Gemeinde Elleben unterhält jeweils eine Verkündungstafel<br />

in:<br />

1. Elleben, Dorfanger 25<br />

2. Gügleben, vor dem Wohnhaus Dorfstraße 38<br />

3. Riechheim, Am Feuerwehrgerätehaus, ab Inbetriebnahme<br />

des Dorfgemeinschaftshauses am Haus Nr. 20<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />

konstituierenden Sitzungen des<br />

Gemeinderates Elleben vom 07.07.2009<br />

Beschluss- Nr.: 01/2009<br />

Niederschrift öffentlicher Teil der Ratssitzung vom<br />

16.06.2009<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung<br />

vom 16.06.2009 - öffentlicher Teil - in der als<br />

Anlage beigefügten Form.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................6<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................2<br />

Beschluss-Nr.: 02/2009<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Elleben<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde<br />

Elleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 03/2009<br />

Geschäftsordnung der Gemeinde Elleben<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Geschäftsordnung der<br />

Gemeinde Elleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der<br />

Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse <strong>und</strong> der Ortsteilräte<br />

ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an<br />

den Verkündungstafeln an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden<br />

Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach<br />

der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />

sofern nicht B<strong>und</strong>es- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.<br />

§ 14<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />

vom 19.08.2003 in der Fassung der Änderungssatzungen<br />

vom 13.04.2004, der 2. Änderungssatzung vom 09.08.2004 sowie<br />

der 3. Änderungssatzung vom 21.07.2005 außer Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Elleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Elleben<br />

Elleben, den 10.08.2009<br />

gez. Rudolf Neubig<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Beschluss-Nr.: 04/2009<br />

Bestellung eines Mitgliedes <strong>und</strong> dessen Stellvertreter für<br />

die Gemeinschaftsversammlung der <strong>VG</strong> „Riecheimer <strong>Berg</strong>“<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />

Gemeinderätin Corinne Krah<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />

Gemeinschaftsversammlung:<br />

Gemeinderat Holger Helbing<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................7<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................1<br />

Beschluss-Nr.: 05/2009<br />

Sanierung des Bürgerhauses in Gügleben für eine gewerbliche<br />

Nutzung<br />

Vorbehaltlich der Beendigung der Sanierung bis zum<br />

01.09.2009 beschließt der Gemeinderat Elleben, das Erdgeschoss<br />

des Bürgerhauses in Gügleben für eine gewerbliche<br />

Nutzung brauchbar zu machen <strong>und</strong> zu vermieten.<br />

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Mietvertrag<br />

abzuschließen.<br />

Bei der Vergabe der Leistungen sind die Regelungen der VOB<br />

einzuhalten.<br />

Der Eigenanteil der Gemeinde Elleben in Höhe von maximal<br />

30.000,00 EUR wird bereitgestellt durch eine Entnahme aus der<br />

allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 2.91000001.310000).<br />

Die Baumaßnahme ist in einem noch zu erstellenden Nachtragshaushaltsplan<br />

aufzunehmen.<br />

Der Gemeinderat ist über den Bauverlauf <strong>und</strong> die Kostenentwicklung<br />

in jeder Gemeinderatssitzung zu informieren. Das Gesamtvolumen<br />

der vom Gemeinderat zu tragenden Sanierungskosten<br />

darf 30.000 EUR nicht überschreiten.

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