auf zur Kirmes nach Osthausen - VG Riechheimer Berg
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AMTS- UND NACHRICHTENBLATT<br />
der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Jahrgang 13 Samstag, den 26. September 2009 Nummer 11<br />
Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 14.10.2009 Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 24.10.2009<br />
Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erfolgen amtliche und nichtamtliche<br />
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ und der Mitgliedsgemeinden<br />
Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen,<br />
Rockhausen, Witzleben<br />
Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de<br />
Das Verbrennen<br />
von Pflanzenabfällen ist verboten!<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
<strong>auf</strong> diesem Weg möchte die Verwaltung Sie nochmals<br />
darüber informieren, dass der Ilm-Kreis das Verbrennen<br />
von Pflanzenabfällen nicht mehr erlaubt. Hierzu verweisen<br />
wir <strong>auf</strong> den <strong>nach</strong>stehenden Auszug, des an unsere<br />
Verwaltung gerichteten Schreibens des Ilm-Kreises vom<br />
19.08.2009:<br />
„Verbrennen von Pflanzenabfällen - Widerruf der Allgemeinverfügung<br />
vom 19. Juli 1999<br />
... dass die Allgemeinverfügung <strong>zur</strong> Ordnung der Beseitigung<br />
pflanzlicher Abfälle des Landratsamtes Ilm-Kreis<br />
vom 19. Juli 1999 (Festlegung von Verbrennungszeiträumen<br />
gemäß § 4 Abs. 2 PflanzAbfV) im nächsten Amtsblatt<br />
des Ilm-Kreises (Erscheinungstag 01.09.2009) mit<br />
sofortiger Wirkung widerrufen wird. Damit wird das Verbrennen<br />
von Pflanzenabfällen im Kreisgebiet bis zum<br />
Erlass anderweitiger Regelungen nicht mehr erlaubt<br />
sein.<br />
Die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen, wie Baumund<br />
Strauchschnitt, ist in der Thüringer Pflanzenabfall-<br />
Verordnung geregelt. Da<strong>nach</strong> dürfen pflanzliche Abfälle<br />
<strong>zur</strong> Beseitigung außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen<br />
nur <strong>auf</strong> die in dieser Verordnung vorgesehenen Art<br />
und Weise beseitigt werden. Pflanzliche Abfälle, die <strong>auf</strong><br />
landforstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten<br />
Grundstücken oder beim Ausbau oder der Unterhaltung<br />
von Verkehrswegen und Gewässern, bei Maßnahmen<br />
der Landschaftspflege und der Flurbereinigung oder<br />
ähnlichen Maßnahmen anfallen, sind vorzugsweise<br />
durch Verrotten zu beseitigen oder durch eine geeignete<br />
mechanische Behandlung (Häckseln, Schreddern) <strong>auf</strong>zubereiten.<br />
Das ausnahmsweise Verbrennen von trockenem, unbelastetem<br />
Baum- und Strauchschnitt konnte seit der Änderung<br />
der Thüringer Pflanzenabfallverordnung im Jahr<br />
1999 unter den Bedingungen zugelassen werden, dass<br />
das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird,<br />
keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft<br />
hervorgerufen werden und eine Nutzung der von dem<br />
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger angebotenen<br />
Entsorgungsmöglichkeiten nicht zumutbar ist und keine<br />
Überlassungspflicht an den Entsorgungsträger besteht.<br />
Wegen der erheblichen Beeinträchtigungen des Allgemeinwohls<br />
und zunehmender Bürgerbeschwerden in<br />
der Vergangenheit soll das Verbrennen nun grundsätzlich<br />
nicht mehr zugelassen werden. Der Landkreis entspricht<br />
damit auch der Bitte mehrere Städte und Gemeinden.<br />
Der anfallende Baum- und Strauchschnitt<br />
kann <strong>auf</strong> dem eigenen Kompost verwertet oder <strong>auf</strong> zugelassenen<br />
Kompostierungsanlagen angeliefert werden.<br />
Er kann <strong>nach</strong> §§ 2 und 3 der Pflanzenabfall-Verordnung<br />
durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben<br />
oder Unterpflügen, ggf. <strong>nach</strong> vorheriger Zerkleinerung,<br />
beseitigt werden.<br />
Ansonsten können pflanzliche Abfälle <strong>nach</strong> der Abfallwirtschaftssatzung<br />
dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger<br />
<strong>zur</strong> Verwertung bzw. Beseitigung wie folgt<br />
überlassen werden:<br />
- Entsorgung über die Biotonne bzw. Bereitstellung <strong>zur</strong><br />
Biomüllabfuhr in Bioabfallsäcken, die beim Abfallwirtschaftsbetrieb<br />
des Ilm-Kreises käuflich erworben<br />
werden können.<br />
- Selbstanlieferung <strong>auf</strong> der Kreiskompostierungsanlage<br />
Langewiesen oder bei der Annahmestelle <strong>auf</strong> der<br />
Verbandsdeponie Rehestädt.<br />
... Für Fragen steht Ihnen der Amtsleiter des Umweltamtes,<br />
Herr Notroff, Tel. 03628 738-350 und der Leiter des<br />
Abfallwirtschaftsbetriebes Ilm-Kreis, Herr Dr. Biste, Tel.<br />
03677 657-250 <strong>zur</strong> Verfügung.“<br />
gez. Diana Machalett<br />
Gemeinschaftsvorsitzende
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2- Nr. 11/2009<br />
Öffnungszeiten der Verwaltung<br />
Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in<br />
Kirchheim<br />
Mo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mi. geschlossen<br />
Do. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: 036200/624-0<br />
Fax: 036200/624-44<br />
Telefon Kasse<br />
036200 / 62422 und 62423<br />
Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />
Polizeiobermeister Herr Klotz in der <strong>VG</strong> in Kirchheim<br />
Di. 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Do. 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Telefon-Nr.<br />
und Fax-Nr.: 036200/62433<br />
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt<br />
in Stadtilm<br />
Montag geschlossen<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: 03629/668833<br />
Am 09. Oktober 2009 bleibt das Standesamt geschlossen.<br />
Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Alkersleben<br />
Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
(Ausfertigungsdatum 31.08.2009)<br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />
und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />
ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung<br />
der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl.<br />
S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben in der<br />
Sitzung am 07.07.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Name / Gemeindegebiet<br />
(1) Die Gemeinde Alkersleben führt den Namen Alkersleben.<br />
(2) Die räumliche Abgrenzung des Gemeindegebietes ergibt<br />
sich aus den Gemarkungsgrenzen der Gemarkung Alkersleben.<br />
§ 2<br />
Gemeindesiegel<br />
Das Dienstsiegel der Gemeinde Alkersleben trägt im oberen<br />
Halbkreis die Umschrift „Thüringen“, im unteren Halbkreis die<br />
REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />
IM GEBIET DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />
Information - Kindereinrichtungen<br />
Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Körner in<br />
der Verwaltung / Kirchheim<br />
Dienstag von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr<br />
Zusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgt<br />
erreichen:<br />
Kita Elleben „Im Wiesengrund“<br />
08.10.2009 15:00 - 17.00 Uhr<br />
Kita <strong>Osthausen</strong> „Osthäuser Rasselbande“<br />
15.10.2009 15:00 - 17.00 Uhr<br />
Kita Wüllersleben „Pfiffikus“<br />
21.10.2009 15:00 - 17.00 Uhr<br />
Kita Elxleben „Die kleinen Strolche“<br />
28.10.2009 15:00 - 17.00 Uhr<br />
Kita Dornheim „Die lustigen Frösche“<br />
29.10.2009 15:00 - 17.00 Uhr<br />
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart<br />
werden.<br />
Tel. 036200/62441.<br />
Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Elstner in<br />
der Kita „Zwergenland“ in Kirchheim:<br />
jeden zweiten Dienstag von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr<br />
AMTLICHER TEIL<br />
GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON SATZUNGEN<br />
Umschrift „Gemeinde Alkersleben“ und zeigt die Abbildung des<br />
Wappens des Freistaates Thüringen.<br />
§ 3<br />
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />
(1) Über den Antrag <strong>auf</strong> Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />
die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />
<strong>nach</strong> Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />
Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />
die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />
(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />
aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und<br />
bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />
b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />
zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für<br />
die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />
(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortl<strong>auf</strong>end<br />
zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />
ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />
schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />
des Widerrufs kommt es <strong>auf</strong> den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />
an. Eintragungen sind ungültig,<br />
a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />
nicht wahlberechtigt sind;<br />
b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3- Nr. 11/2009<br />
c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher<br />
Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />
sind.<br />
Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />
(4) Der Antrag <strong>auf</strong> Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />
von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />
Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />
Bürgerbegehrens <strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />
(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung<br />
des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />
Führung der l<strong>auf</strong>enden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />
be<strong>auf</strong>tragen.<br />
(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />
den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass<br />
der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />
Stimme darf nur <strong>auf</strong> „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />
kennzeichnet durch ein Kreuz oder <strong>auf</strong> andere Weise <strong>auf</strong> dem<br />
Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />
will.<br />
(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />
und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />
§ 4<br />
Einwohnerversammlung<br />
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />
Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />
Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und<br />
Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar<br />
und <strong>nach</strong>haltig beeinflussen oder über Angelegenheiten,<br />
die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern<br />
verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu<br />
erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der<br />
Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung<br />
in ortsüblicher Weise öffentlich <strong>zur</strong> Einwohnerversammlung<br />
ein.<br />
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />
Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern<br />
in ausreichendem Umfang Gelegenheit <strong>zur</strong> Äußerung zu geben.<br />
Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck<br />
der umfassenden Unterrichtung die Mitarbeiter der Verwaltung<br />
und Sachverständige hinzuziehen.<br />
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,<br />
die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung<br />
erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />
bei der Gemeinde einreichen. Die<br />
Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung<br />
beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister<br />
Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen<br />
schriftlich beantworten.<br />
§ 5<br />
Zusammensetzung und Vorsitz des Gemeinderates<br />
(1) Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister und 6 gewählten<br />
Gemeinderatsmitgliedern.<br />
(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall<br />
seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />
§ 6<br />
Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />
(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />
(2) Der Bürgermeister vertritt die die Gemeinde. Er ist für die<br />
sachgemäße Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es<br />
sich nicht um übertragene Geschäfte der l<strong>auf</strong>enden Verwaltung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />
(3) Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister folgende<br />
weitere Angelegenheiten <strong>zur</strong> selbstständigen Erledigung:<br />
1. der Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />
mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe;<br />
2. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />
36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben;<br />
3. die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit<br />
Banken und Kreditinstituten über ertragsbringende Geldanlagen<br />
der Mittel des Kassenbestandes und mit nicht zu Kassenmitteln<br />
gehörenden Geldbeständen (Rücklagen) - Geldanlagen<br />
4. Bewirtschaftung der Rücklage (Einsatz <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung)<br />
- Rücklage <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung<br />
5. die Erklärung der Gemeinde über die Genehmigungsfreistellung<br />
von Bauvorhaben <strong>nach</strong> § 63 a Thüringer Bauordnung.<br />
§ 7<br />
Beigeordnete<br />
(1) Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten<br />
<strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />
den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />
Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />
älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />
wahr.<br />
§ 8<br />
Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten<br />
des Gemeinderats<br />
(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und ein Organ<br />
der Gemeinde.<br />
(2) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />
(3) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />
weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
§ 9<br />
Ausschüsse<br />
Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />
Hauptausschuss und weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />
Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />
oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />
entscheiden (beschließende Ausschüsse), und kann deren Bildung,<br />
Zusammensetzung und Aufgaben bestimmen. Nähere<br />
Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />
§ 10<br />
Entschädigungen<br />
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />
und seiner Ausschüsse als Entschädigung:<br />
Einen monatlichen Pauschalbetrag von 40.00 Euro.<br />
(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />
sind, haben außerdem Anspruch <strong>auf</strong> Ersatz des <strong>nach</strong>gewiesenen<br />
Verdienstausfalls.<br />
Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />
10,00 EUR je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch<br />
Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.<br />
Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig<br />
sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei<br />
Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />
10,00 EUR je volle Stunde. Die Ersatzleistungen <strong>nach</strong> diesem<br />
Absatz werden nur <strong>auf</strong> Antrag sowie für höchstens 8 Stunden<br />
pro Tag und auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.<br />
(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />
<strong>nach</strong> dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />
(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderates<br />
sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />
des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der<br />
Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend.<br />
(5) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden<br />
monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />
der ehrenamtliche Bürgermeister 500,00 EUR<br />
der ehrenamtliche Beigeordnete<br />
des Bürgermeisters 125,00 EUR<br />
§ 11<br />
Haushaltswirtschaft<br />
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />
der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />
§ 12<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />
durch Veröffentlichung im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />
oder seiner Ausschüsse werden durch Veröffentlichung an<br />
der Verkündungstafel bekannt gemacht.<br />
Die Gemeinde Alkersleben unterhält eine Verkündungstafel in:<br />
99310 Alkersleben , Dorfstraße 30
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 4- Nr. 11/2009<br />
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />
Sitzungen des Gemeinderats, ist mit dem Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages<br />
des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag<br />
vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch<br />
erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />
werden.<br />
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />
sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.<br />
§ 13<br />
Sprachform, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />
Männer in der männlichen Sprachform.<br />
(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsat-<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
der konstituierenden Sitzung des<br />
Gemeinderates Alkersleben vom 07.07.2009<br />
Beschluss-Nr.: 01/2009<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Alkersleben<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt die<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Alkersleben gemäß beigefügter<br />
Anlage mit folgender Änderung:<br />
§ 10 (5)<br />
Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten für die<br />
Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />
der ehrenamtliche Bürgermeister 500,00 EUR<br />
der ehrenamtliche Beigeordnete<br />
des Bürgermeisters 125,00 EUR<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................7<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................5<br />
Ja-Stimmen:............................................................................... 5<br />
Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung:....................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr.: 02/2009<br />
Geschäftsordnung<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt die Geschäftsordnung<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Bösleben-<br />
Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................7<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................5<br />
Ja-Stimmen:............................................................................... 5<br />
Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung:....................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr.: 03/2009<br />
Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für<br />
die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO<br />
Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />
Gemeinschaftsversammlung:<br />
Für das Mitglied: Helmut Schiel<br />
folgenden Stellvertreter: Dirk Prause<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................7<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................5<br />
Ja-Stimmen:............................................................................... 5<br />
Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung:....................................................................... 0<br />
zung vom 21.01.2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung<br />
der Hauptsatzung der Gemeinde Alkersleben vom 09.05.2005<br />
außer Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Alkersleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Alkersleben<br />
Alkersleben, 31.08.2009<br />
gez. Günther Hülle - Siegel -<br />
Bürgermeister<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Beschluss-Nr.: 04/ 2009<br />
Zuschuss aus dem Haushalt der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines<br />
Kleinbusses<br />
Der Gemeinderat Alkersleben ermächtigt die Vertreter der Mitgliederversammlung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung ihre Zustimmung<br />
<strong>zur</strong> Ausreichung eines Zuschusses aus dem<br />
Haushalt der <strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb eines<br />
Kleinbusses durch den AWO-Kreisverband Arnstadt Ilm-Kreis<br />
e.V. zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................7<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................5<br />
Ja-Stimmen:............................................................................... 5<br />
Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung:....................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr.: 05/2009<br />
Maßnahme für das Konjunkturpaket II im Bereich Infrastruktur<br />
(Sport- und Freizeitpark)<br />
Der Gemeinderat beschließt die Mittel für Infrastruktur aus dem<br />
Konjunkturpaket II in Höhe von insgesamt 10.389,- EUR für folgende<br />
Vorhaben einzusetzen:<br />
Abriss des ehemaligen Unterstandes und Aufbau eines Sozialgebäudes<br />
für den Sport- und Freizeitpark der Gemeinde Alkersleben<br />
voraussichtliche Gesamtkosten 15.000,00 EUR<br />
davon Bundesmittel 7.791,00 EUR<br />
Mitleistungsanteil 2.598,00 EUR<br />
zusätzliche Eigenmittel 4.611,00 EUR<br />
Die Deckung des Mitleistungsanteiles für den Bereich „Infrastruktur“<br />
in Höhe von 2.598,00 EUR sowie der zusätzlichen Eigenmittel<br />
in Höhe 4.611,00 EUR (Gesamteigenanteil 7.209,00<br />
EUR) erfolgt durch eine Minderausgabe bei der Haushaltsstelle<br />
2.9100001.910000 Zuführung an die allgemeine Rücklage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................7<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................5<br />
Ja-Stimmen:............................................................................... 5<br />
Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung:....................................................................... 0
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 5- Nr. 11/2009<br />
Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
vom 14.09.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />
und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />
ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung<br />
der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl.<br />
S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
in der Sitzung am 09.07.2009 die folgende Hauptsatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Name / Gemeindegebiet<br />
(1) Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben führt den Namen<br />
Bösleben-Wüllersleben.<br />
(2) Die räumliche Abgrenzung des Gemeindegebietes ergibt<br />
sich aus den Gemarkungsgrenzen der Gemarkung Bösleben-<br />
Wüllersleben.<br />
§ 2<br />
Gemeindesiegel<br />
Das Dienstsiegel der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben trägt im<br />
oberen Halbkreis die Umschrift „Thüringen“, im unteren Halbkreis<br />
die Umschrift „Gemeinde Bösleben-Wüllersleben“ und<br />
zeigt die Abbildung des Wappens des Freistaates Thüringen.<br />
§ 3<br />
Ortsteile<br />
Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Ortsteile:<br />
1. Bösleben<br />
2. Wüllersleben<br />
§ 4<br />
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />
(1) Über den Antrag <strong>auf</strong> Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />
die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />
<strong>nach</strong> Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />
Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />
die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />
(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />
aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und<br />
bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />
b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />
zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für<br />
die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />
(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortl<strong>auf</strong>end<br />
zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />
ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />
schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />
des Widerrufs kommt es <strong>auf</strong> den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />
an. Eintragungen sind ungültig,<br />
a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />
nicht wahlberechtigt sind;<br />
b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />
c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher<br />
Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />
sind.<br />
Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />
(4) Der Antrag <strong>auf</strong> Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />
von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />
Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />
Bürgerbegehrens <strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />
GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON SATZUNGEN<br />
(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung<br />
des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />
Führung der l<strong>auf</strong>enden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />
be<strong>auf</strong>tragen.<br />
(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />
den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass<br />
der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />
Stimme darf nur <strong>auf</strong> „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />
kennzeichnet durch ein Kreuz oder <strong>auf</strong> andere Weise <strong>auf</strong> dem<br />
Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />
will.<br />
(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />
und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />
§ 5<br />
Einwohnerversammlung<br />
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />
Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />
Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und<br />
Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar<br />
und <strong>nach</strong>haltig beeinflussen oder über Angelegenheiten,<br />
die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern<br />
verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu<br />
erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der<br />
Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung<br />
in ortsüblicher Weise öffentlich <strong>zur</strong> Einwohnerversammlung<br />
ein.<br />
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />
Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern<br />
in ausreichendem Umfang Gelegenheit <strong>zur</strong> Äußerung zu geben.<br />
Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck<br />
der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und<br />
Sachverständige hinzuziehen.<br />
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,<br />
die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung<br />
erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />
bei der Gemeinde einreichen. Die<br />
Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung<br />
beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister<br />
Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen<br />
schriftlich beantworten.<br />
§ 6<br />
Zusammensetzung und Vorsitz des Gemeinderates<br />
(1) Der Gemeinderat setzt sich aus dem Bürgermeister und 8<br />
ehrenamtlich gewählten Gemeinderatsmitgliedern zusammen.<br />
(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Falle<br />
seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />
§ 7<br />
Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />
(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />
(2) Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße<br />
Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es sich<br />
nicht um übertragene Geschäfte der l<strong>auf</strong>enden Verwaltung der<br />
Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />
(3) Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister folgende<br />
weitere Angelegenheiten <strong>zur</strong> selbstständigen Erledigung:<br />
1. der Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />
mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe;<br />
2. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />
36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben;<br />
3. die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit<br />
Banken und Kreditinstituten über ertragsbringende Geldanlagen<br />
der Mittel des Kassenbestandes und mit nicht zu Kassenmitteln<br />
gehörenden Geldbeständen (Rücklagen) - Geldanlagen
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 11/2009<br />
4. Bewirtschaftung der Rücklage (Einsatz <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung)<br />
- Rücklage <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung<br />
5. die Erklärung der Gemeinde über die Genehmigungsfreistellung<br />
von Bauvorhaben <strong>nach</strong> § 63 a Thüringer Bauordnung.<br />
§ 8<br />
Beigeordnete<br />
(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />
Beigeordneten <strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />
den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />
Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />
älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />
wahr.<br />
§ 9<br />
Ausschüsse<br />
(1) Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />
Hauptausschuss und weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />
Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />
oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />
entscheiden (beschließende Ausschüsse), und kann deren Bildung,<br />
Zusammensetzung und Aufgaben bestimmen. Nähere<br />
Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />
§ 10<br />
Entschädigungen<br />
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />
und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen<br />
monatlichen Sockelbetrag von 26,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld<br />
von 16,00 Euro für die notwendige, <strong>nach</strong>gewiesene Teilnahme<br />
an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses,<br />
in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei<br />
Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />
(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />
sind, haben außerdem Anspruch <strong>auf</strong> Ersatz des <strong>nach</strong>gewiesenen<br />
Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen.<br />
(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />
<strong>nach</strong> dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />
(4) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden<br />
monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />
der ehrenamtliche Bürgermeister 770,00 EUR.<br />
der ehrenamtliche Beigeordnete 100,00 EUR.<br />
§ 11<br />
Haushaltswirtschaft<br />
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />
der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
der konstituierenden Sitzung des<br />
Gemeinderates Bösleben-Wüllersleben<br />
vom 09.07.2009<br />
Beschluss-Nr. : 01/2009<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />
die Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
mit den eingearbeiteten Änderungen<br />
§ 5 Einwohnerversammlung<br />
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich (nur<br />
<strong>nach</strong> Bedarf) eine Einwohnerversammlung ein,<br />
§ 10 Entschädigungen<br />
Wegfall Abs. 2, Satz 2, 3 und 4<br />
Wegfall Abs. 4<br />
und gemäß beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
§ 12<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />
durch Veröffentlichungen im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />
, eines Ausschusses werden durch Veröffentlichung an den<br />
Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />
Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben unterhält jeweils eine<br />
Verkündungstafel in<br />
1. Bösleben Ortsmitte, vor dem Grundstück<br />
Erfurter Straße 20<br />
2. Wüllersleben Ortsmitte, vor dem Grundstück<br />
Arnstädter Straße 44<br />
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />
Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse ist mit<br />
Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln<br />
an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen<br />
dürfen jedoch erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung<br />
abgenommen werden.<br />
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,<br />
sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes<br />
bestimmt. Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die<br />
öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde,<br />
Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung)<br />
in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.<br />
§ 13<br />
Sprachform, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />
Männer in der männlichen Sprachform.<br />
(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />
vom 05.01.2004 in der Fassung der Änderungssatzung<br />
vom 18.11.2004 außer Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben schriftlich unter Angabe der Gründe<br />
geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />
einer Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung<br />
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21<br />
Abs. 4 ThürKO.<br />
Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Bösleben, 14.09.2009 - Siegel -<br />
gez. Matthias Wacker<br />
Bürgermeister<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung: ...................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr.: 02/2009<br />
Geschäftsordnung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />
die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben mit folgender Änderung:<br />
§ 1, Abs. 2 Satz 2 - Einberufung des Gemeinderates<br />
Zwischen dem Tag des Zugangs der Einladung und dem Tag der<br />
Sitzung müssen 7 volle Kalendertage liegen.<br />
und gemäß beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung: ...................................................................... 0
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7- Nr. 11/2009<br />
Beschluss-Nr.: 03/2009<br />
Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für<br />
die Gemeinschaftsversammlung der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“ gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO<br />
Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />
Gemeinderat Bernhard Ernemann<br />
Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />
Gemeinschaftsversammlung:<br />
Für das Mitglied Bernhard Ernemann<br />
folgenden Stellvertreter Mario Heinricht<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen: ............................................................................. 8<br />
Nein-Stimmen: ......................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung: ...................................................................... 1<br />
Beschluss-Nr.: 04/2009<br />
Deckungsbeschluss <strong>zur</strong> Ausreichung eines Zuschusses<br />
<strong>zur</strong> Sanierung der Kirche in Bösleben<br />
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben stimmt der Ausreichung<br />
eines Zuschusses <strong>zur</strong> Sanierung der Kirche in Bösleben<br />
(Verputzung Kirchturm) wie folgt zu:<br />
HH-Stelle / außerplanmäßige<br />
Bezeichnung Mittelbereitstellung<br />
Mehrausgabe: 2.3700002.987000<br />
Sanierung Kirche<br />
Bösleben + 5.000,00 EUR<br />
Deckung durch:<br />
Mehreinnahme: 2.91000001.310000<br />
Entnahme aus der<br />
allgemeinen Rücklage + 5.000,00 EUR<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:............................................................................... 9<br />
Nein-Stimmen:.......................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung:....................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr.: 05/2009<br />
Austausch des Investitionsrahmens aus dem Konjunkturprogramm<br />
II<br />
Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben erhält aus dem Konjunkturpaket<br />
II <strong>nach</strong>stehende Bundesmittel zugewiesen:<br />
für den Bereich Bildung 16.512,00 EUR<br />
(Mitleistungsanteil 5.504,00 EUR)<br />
für den Bereich Infrastruktur 14.674,00 EUR<br />
(Mitleistungsanteil 4.891,00 EUR)<br />
Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beabsichtigt, den ihr <strong>zur</strong><br />
Verfügung gestellten Investitionsrahmen im Bereich Infrastruktur<br />
innerhalb der Antragsfrist nicht auszuschöpfen.<br />
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt deshalb,<br />
dass die Mittel aus dem Förderbereich Infrastruktur gegen Mittel<br />
der Gemeinde Witzleben aus dem Förderbereich Bildung getauscht<br />
werden, die 18.173,00 EUR betragen. Den Mitleistungsanteil<br />
in Höhe von 6.058,00 EUR übernimmt die Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben.<br />
Der Beschluss 124/2009 vom 02.04.2009 wird <strong>auf</strong>gehoben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ......................... 9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:.............................................................................. 9<br />
Nein-Stimmen:.......................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung:...................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr.: 06/2009<br />
Zuschuss aus dem Haushalt der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines<br />
Kleinbusses durch den AWO Kreisverband Arnstadt für die<br />
Jugendarbeit in der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben ermächtigt die Vertreter<br />
der Mitgliederversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung<br />
ihre Zustimmung <strong>zur</strong> Ausreichung eines Zuschusses aus<br />
dem Haushalt der <strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb<br />
eines Kleinbusses durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu<br />
erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:............................................................................... 9<br />
Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung:....................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr.: 07/2009<br />
Bestätigung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde<br />
Witzleben und der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben bezüglich<br />
der einmaligen Beteiligung an Unterhaltungskosten<br />
der Turnhalle Witzleben<br />
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben bestätigt den Entwurf<br />
der Vereinbarung der Gemeinden Witzleben und Bösleben-Wüllersleben<br />
<strong>zur</strong> Nutzung der Turnhalle Witzleben und der einmaligen<br />
Beteiligung an den Unterhaltungskosten.<br />
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.<br />
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt durch eine Entnahme<br />
aus der allgemeinen Rücklage und ist entsprechend bei<br />
der Erstellung des Nachtragshaushaltes zu berücksichtigen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: .................................. 9<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung: ...................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr.: 08/2009<br />
Bevollmächtigung des Bürgermeisters <strong>zur</strong> Be<strong>auf</strong>tragung<br />
der Baumaßnahme im Rahmen des Konjunkturpaketes II<br />
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben bevollmächtigt <strong>zur</strong> raschen<br />
Realisierung der Konjunkturmaßnahme der Gemeinde<br />
„Sanierung der Sanitäreinrichtung der KITA Wüllersleben“ den<br />
Bürgermeister der Gemeinde <strong>zur</strong> Vergabe des Auftrages an den<br />
günstigsten Bieter.<br />
Der Gemeinderat ist in den kommenden Sitzung über das Ergebnis<br />
der beschränkten Ausschreibung und die Vergabe zu unterrichten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung: ...................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr.: 09/2009<br />
Grundsatzbeschluss <strong>zur</strong> Erneuerung Straßenbeleuchtungsanlage<br />
und Auftragsvergabe <strong>zur</strong> Mitverlegung Straßenbeleuchtungserdkabel<br />
in verschiedenen Straßenbereichen<br />
des Ortes Bösleben<br />
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt grundsätzlich<br />
die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in den<br />
Bereichen der Straßen „Auf dem <strong>Berg</strong>e“, „Friedhofsweg“, „Kirchbach“<br />
und der „Erfurter Straße“ durchzuführen.<br />
Die Vergabe des Auftrages <strong>zur</strong> Mitverlegung der entsprechenden<br />
Erdkabel erfolgt an die<br />
E.ON Thüringer Energie AG<br />
Schwerborner Straße 30<br />
99087 Erfurt.<br />
Die Auftragssumme beträgt<br />
gemäß dem Angebot vom 24.06.2009 17.364,71 EUR.<br />
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt durch eine Entnahme<br />
des Betrages aus der allgemeinen Rücklage.<br />
Im Zusammenhang mit Erstellung des notwendigen Nachtragshaushaltes<br />
sind diese Mittel zuzüglich der nötigen Mittel für die<br />
Lieferung und Montage der Masten und Beleuchtungskörper in<br />
Höhe von insgesamt 25.500,00 EUR <strong>zur</strong> Sicherung des Gesamtvorhabens<br />
bereitzustellen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung: ...................................................................... 0
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 8- Nr. 11/2009<br />
Beschluss-Nr.: 10/2009<br />
Deckungsbeschluss zum Straßenausbau „Auf dem <strong>Berg</strong>e“<br />
Straßenbau Friedhofsweg und Sanierung Straßenbeleuchtung<br />
Der über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellung <strong>nach</strong> § 58<br />
Abs. 1 ThürKO für den Straßenbau „Auf dem <strong>Berg</strong>e“, Straßenbau<br />
„Friedhofsweg“ und der Sanierung der Straßenbeleuchtung<br />
in Bösleben wird wie folgt zugestimmt:<br />
HH-Stelle über-/außerplanmäßige<br />
Bezeichnung Mittelbereitstellung<br />
Mehrausgaben: 2.63000007.940000<br />
Straßenbau<br />
„Auf dem <strong>Berg</strong>“ 79.000,00 EUR<br />
2.63000008.940000<br />
Straßenbau<br />
„Friedhofsweg“ 12.900,00 EUR<br />
2.67000001.940000<br />
Sanierung<br />
Straßenbeleuchtung 17.400,00 EUR<br />
Deckung durch:<br />
Mehreinnahmen: 2.91000001.310000<br />
Entnahme aus der<br />
allgemeinen Rücklage 109.300,00 EUR<br />
Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Dornheim<br />
Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“<br />
vom 31.08.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />
und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />
ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung<br />
der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl.<br />
S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim in der Sitzung<br />
am 09.07.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Name / Gemeindegebiet<br />
(1) Die Gemeinde Dornheim führt den Namen Dornheim.<br />
(2) Die räumliche Abgrenzung des Gemeindegebietes ergibt<br />
sich aus den Gemarkungsgrenzen der Gemarkung Dornheim.<br />
§ 2<br />
Gemeindewappen / Gemeindesiegel<br />
(1) Das Wappen der Gemeinde Dornheim ist blau mit einem silbernen<br />
Balken, dieser belegt mit Notenlinien, einem Violinschlüssel<br />
sowie den Noten b-a-c-h, und zeigt oben zwei und unten<br />
eine goldene Königskrone.<br />
(2) Das Dienstsiegel der Gemeinde Dornheim trägt im oberen<br />
Halbkreis die Umschrift „Thüringen“, im unteren Halbkreis die<br />
Umschrift „Gemeinde Dornheim“ und zeigt die Abbildung des<br />
Wappens.<br />
§ 3<br />
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />
(1) Über den Antrag <strong>auf</strong> Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />
die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />
<strong>nach</strong> Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />
Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />
die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />
(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />
aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung: ...................................................................... 0<br />
GEMEINDE<br />
DORNHEIM<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON SATZUNGEN<br />
bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />
b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />
zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für<br />
die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />
(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortl<strong>auf</strong>end<br />
zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />
ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />
schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />
des Widerrufs kommt es <strong>auf</strong> den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />
an. Eintragungen sind ungültig,<br />
a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />
nicht wahlberechtigt sind;<br />
b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />
c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher<br />
Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />
sind.<br />
Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />
(4) Der Antrag <strong>auf</strong> Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />
von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />
Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />
Bürgerbegehrens <strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />
(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung<br />
des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />
Führung der l<strong>auf</strong>enden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />
be<strong>auf</strong>tragen.<br />
(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />
den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass<br />
der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />
Stimme darf nur <strong>auf</strong> „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />
kennzeichnet durch ein Kreuz oder <strong>auf</strong> andere Weise <strong>auf</strong> dem<br />
Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />
will.<br />
(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />
und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />
§ 4<br />
Einwohnerversammlung<br />
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />
Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />
Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten und diese mit ihnen<br />
zu erörtern. Darüber hinaus ist eine Einwohnerversammlung<br />
einzuberufen, wenn wenigstens 20 v.H. der Einwohner über 18<br />
Jahre dies unter Angabe der gewünschten Tagesordnung<br />
schriftlich beantragen.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9- Nr. 11/2009<br />
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />
Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern in ausreichendem<br />
Umfange Gelegenheit <strong>zur</strong> Äußerung zu geben. Soweit<br />
dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck der<br />
umfassenden Unterrichtung seine Mitarbeiter sowie Sachverständige<br />
hinzuziehen.<br />
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />
bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />
bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen sollen<br />
vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet<br />
werden.<br />
§ 5<br />
Zusammensetzung und Vorsitz des Gemeinderates<br />
(1) Der Gemeinderat setzt sich aus dem Bürgermeister und 7<br />
ehrenamtlich gewählten Gemeinderatsmitgliedern zusammen.<br />
(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Falle<br />
seiner Verhinderung sein Stellvertreter<br />
§ 6<br />
Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />
(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />
(2) Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße<br />
Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es sich<br />
nicht um übertragene Geschäfte der l<strong>auf</strong>enden Verwaltung der<br />
Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />
(3) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben <strong>zur</strong> Erledigung<br />
übertragen:<br />
1. der Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />
mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe;<br />
2. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />
36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben;<br />
3. die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit<br />
Banken und Kreditinstituten über ertragsbringende Geldanlagen<br />
der Mittel des Kassenbestandes und mit nicht zu Kassenmitteln<br />
gehörenden Geldbeständen (Rücklagen) - Geldanlagen<br />
4. Bewirtschaftung der Rücklage (Einsatz <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung)<br />
- Rücklage <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung<br />
5. die Erklärung der Gemeinde über die Genehmigungsfreistellung<br />
von Bauvorhaben <strong>nach</strong> § 63 a Thüringer Bauordnung.<br />
§ 7<br />
Beigeordnete<br />
(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />
Beigeordneten <strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />
den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />
Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />
älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />
wahr.<br />
(3) Der ehrenamtliche Beigeordnete erhält eine Aufwandsentschädigung<br />
bis zu 25 % der Entschädigung des ehrenamtlichen<br />
Bürgermeisters.<br />
§ 8<br />
Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten<br />
des Gemeinderats<br />
(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und ein Organ<br />
der Gemeinde.<br />
(2) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />
(3) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />
weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
§ 9<br />
Ausschüsse<br />
(1) Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />
Hauptausschuss und weitere<br />
Ausschüsse bilden, welche die Beschlüsse des Gemeinderates<br />
vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse) oder aber einzelne Angelegenheiten<br />
abschließend entscheiden (beschließende Ausschüsse),<br />
und kann deren Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben<br />
bestimmen. Nähere Regelung trifft die<br />
Geschäftsordnung.<br />
§ 10<br />
Entschädigung der Gemeinderäte<br />
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />
und seiner Ausschüsse als Entschädigung:<br />
Ein Sitzungsgeld von 15,00 EUR für die notwendige, <strong>nach</strong>gewiesene<br />
Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines<br />
Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht<br />
mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />
(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />
sind, haben außerdem Anspruch <strong>auf</strong> Ersatz des <strong>nach</strong>gewiesenen<br />
Verdienstausfalls.<br />
Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />
10,00 EUR je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch<br />
Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.<br />
Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig<br />
sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei<br />
Personen führen (§ 13 Abs.1 Satz 4 ThürKO), erhalten eine<br />
Pauschalentschädigung von 10,00 EUR je volle Stunde. Die Ersatzleistungen<br />
<strong>nach</strong> diesem Absatz werden nur <strong>auf</strong> Antrag sowie<br />
für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00<br />
Uhr gewährt.<br />
(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />
<strong>nach</strong> dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />
(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderates<br />
sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />
des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der<br />
Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend.“<br />
(5) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden<br />
monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />
der ehrenamtliche Bürgermeister 760,00 EUR<br />
der ehrenamtliche Beigeordnete<br />
des Bürgermeisters 190,00 EUR<br />
§ 11<br />
Haushaltswirtschaft<br />
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />
der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />
§ 12<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />
durch Veröffentlichung im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />
oder seiner Ausschüsse werden durch Veröffentlichung an<br />
den Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />
Die Gemeinde Dornheim unterhält jeweils eine Verkündungstafel<br />
in:<br />
1. Dornheim - Bushaltestelle Ortsmitte<br />
2. Dornheim - Am Rittergut<br />
3. Dornheim - Platz vor der Gemeinde<br />
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />
Sitzungen des Gemeinderats, ist mit dem Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages<br />
des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag<br />
vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch<br />
erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />
werden.<br />
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />
sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.<br />
Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentliche<br />
Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften<br />
und Landkreise<br />
(Bekanntmachungsverordnung) in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.<br />
§ 13<br />
Sprachform, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />
Männer in der männlichen Sprachform.<br />
(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />
vom 04.03.2004 in der Fassung der Änderungssatzung<br />
vom 06.04.2005 außer Kraft.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 10 - Nr. 11/2009<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung<br />
betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Dornheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht<br />
werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von<br />
einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so<br />
sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />
konstituierenden Sitzung des<br />
Gemeinderates Dornheim vom 09.07.2009<br />
Beschluss-Nr.: 01/2009<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Dornheim<br />
Der Gemeinderat Dornheim beschließt die Hauptsatzung der<br />
Gemeinde Dornheim mit folgender Ergänzung gemäß beigefügter<br />
Anlage:<br />
Im § 12 Öffentliche Bekanntmachungen wird im Abs. (2) folgendes<br />
ergänzt:<br />
3. Dornheim - Platz vor der Gemeinde<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................8<br />
Anzahl der anwesenden GR:......................................................8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:....................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 02/2009<br />
Geschäftsordnung der Gemeinde Dornheim<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt die Geschäftsordnung<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Dornheim<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................8<br />
Anzahl der anwesenden GR:......................................................8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:....................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 03/2009<br />
Bestellung eines Mitgliedes und dessen Stellvertreter für<br />
die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ gemäß § 48, Abs. 2 ThürKO<br />
Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />
Gemeinderätin Monika Fischer<br />
Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />
Gemeinschaftsversammlung:<br />
Kein Mitglied<br />
Herzliche Einladung<br />
zu den Bürgerversammlungen in den Ortsteilen der<br />
Gemeinde Elleben<br />
1. Am Dienstag, den 27.10.2009, um 19.00 Uhr in Elleben, im<br />
Gasthaus „Zum einkehrenden Apostel“<br />
Am Mittwoch, den 28.10.2009, um 19.00 Uhr in Riechheim<br />
in der Gaststätte „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Am Donnerstag, den 29.10.2009, um 19.00 Uhr in Gügleben,<br />
Bürgerhaus<br />
Gemeinde Dornheim<br />
Dornheim, 31. August 2009 - Siegel -<br />
gez. Burkhard Walther<br />
Bürgermeister<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................8<br />
Anzahl der anwesenden GR: .....................................................8<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 04/2009<br />
Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss aus<br />
dem Haushalt der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines Kleinbusses durch<br />
den AWO-Kreisverband Ilm-Kreis e.V. für die Jugendarbeit<br />
in der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Der Gemeinderat Dornheim ermächtigt die Vertreter der Mitgliederversammlung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung ihre Zustimmung<br />
<strong>zur</strong> Ausreichung eines Zuschusses aus dem Haushalt der<br />
<strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb eines Kleinbusses<br />
durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................8<br />
Anzahl der anwesenden GR: .....................................................8<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 05/2009<br />
Vereinbarung mit dem WAZV <strong>zur</strong> Straßenentwässerungskostenbeteiligung<br />
Der Gemeinderat Dornheim beschließt in seiner heutigen Sitzung<br />
die Zustimmung <strong>zur</strong> Vereinbarung mit dem Wasser- und<br />
Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung <strong>zur</strong> Straßenentwässerungskostenbeteiligung<br />
für das Vorhaben „Ausbau L<br />
1060 Dornheim Ortsdurchfahrt, 1 BA Hauptstraße 2009 zwischen<br />
Straße Längwitz bis <strong>zur</strong> Knießengasse mit Anschlussbereichen<br />
- Einzugsbereich Dorfplatz“.<br />
Der Haushaltsplan 2010 ist dementsprechend anzupassen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................8<br />
Anzahl der anwesenden GR: .....................................................8<br />
Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
GEMEINDE ELLEBEN<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
DER GEMEINDE ELLEBEN<br />
finden jeweils ortsteilbezogene Bürgerversammlungen statt.<br />
Tagesordnung:<br />
- Wahl der Ortsteilratsmitglieder für den jeweiligen Ortsteil<br />
2. Jeder Ortsteil der Gemeinde Elleben bildet einen eigenen<br />
Wahlkreis. In den Wahlbe<strong>nach</strong>richtigungen, die den Wahlberechtigten<br />
übersandt werden, sind der Wahlkreis und der<br />
Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen<br />
kann.<br />
3. Der Wähler hat die Wahlbe<strong>nach</strong>richtigung am Wahltag mitzubringen.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 11/2009<br />
4. Zu Beginn der Bürgerversammlung, die der Bürgermeister<br />
als Wahlleiter leitet, haben sich die Bürger, die sich am<br />
Wahlverfahren beteiligen wollen, unterschriftlich in ein Wählerverzeichnis<br />
des Ortsteils einzutragen, das durch die Gemeinde<br />
am Wahlort ausgelegt wird. An der Bürgerversammlung<br />
dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen.<br />
5. Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vorschlag<br />
von Bewerbern <strong>auf</strong>. Jeder Bürger ist vorschlagsberechtigt.<br />
Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen,<br />
wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Nach § 45<br />
Abs. 2 ThürKO beträgt die Zahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder<br />
für den Ortsteil Gügleben: 4 Mitglieder<br />
für den Ortsteil Elleben: 4 Mitglieder<br />
für den Ortsteil Riechheim: 6 Mitglieder.<br />
Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen. Er bedarf vor Beginn<br />
der Stimmabgabe der Einwilligung des Vorgeschlagenen.<br />
Ist dieser nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine<br />
schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen.<br />
6. Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele<br />
Stimmen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind.<br />
Er kann jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben.<br />
7. Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter<br />
die Namen der vorgeschlagenen Bürger in der Reihenfolge<br />
<strong>auf</strong>, wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt.<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
der Ratssitzung des Gemeinderates Elleben<br />
vom 04.08.2009<br />
Beschluss-Nr.: 10/2009<br />
Niederschrift öffentlicher Teil der Ratssitzung vom<br />
07.07.2009<br />
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der konstituierenden<br />
Sitzung -öffentlichen Teil- vom 07.07.2009 mit folgenden<br />
Änderungen:<br />
In der Anwesenheit werden die Namen mit der fehlenden Anrede<br />
„Herr“ ergänzt.<br />
Im Beschlusswortlaut zum TOP 12 werden die Worte „.. vom<br />
Gemeinderat ...“ gestrichen und durch „.. der Gemeinde ..“ ersetzt.<br />
Im TOP 15 wird im Satz: „Die Tagesordnungspunkte 15 bis 20<br />
werden vertagt“ berichtigt in:<br />
„Die Tagesordnungspunkte 16 bis 20 werden vertagt“.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................8<br />
Nein- Stimmen:...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:....................................................................0<br />
Beschluss- Nr.: 11/ 2009<br />
Umbau-/Renovierungskonzept der Kindertagesstätte<br />
Der Gemeinderat Elleben beschließt in Ergänzung zu dem Beschluss<br />
vom 23.04.2009 die Realisierung der Investitionsmaßnahmen<br />
„Sanierung Sanitäreinrichtung und Neugestaltung des<br />
Küchen- und Garderobenbereiches“ mit einem finanziellen Gesamtvolumen<br />
in Höhe von 45.000,00 EUR und bestätigt das<br />
Umbau- und Renovierungskonzept.<br />
Jagdgenossenschaft Elleben<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
Er hat dar<strong>auf</strong> hinzuweisen, dass nur Bürger gewählt werden<br />
können, die dem Vorschlag ihrer Person zugestimmt haben<br />
(Bewerber). Wurden weniger als doppelt so viele Bewerber<br />
vorgeschlagen, als Mitglieder zu wählen sind, kann der Bürger<br />
auch andere wählbare Personen wählen. Der Bürger erhält<br />
einen amtlichen Stimmzettel, <strong>nach</strong>dem er seine Wahlbe<strong>nach</strong>richtigung<br />
vorgelegt oder sich über seine Person<br />
ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die Wahlkabine,<br />
trägt dort <strong>auf</strong> seinem Stimmzettel von ihm gewählte Bewerber<br />
mit Familiennamen und Vornamen ein und legt ihn auch<br />
dort in den Wahlumschlag. Der Wahlleiter stellt den Namen<br />
des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung<br />
fest. Der Wähler legt da<strong>nach</strong> seinen Wahlumschlag<br />
mit Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im<br />
Wählerverzeichnis vermerkt.<br />
8. Gewählt sind die Bewerber bzw. die Personen mit den meisten<br />
gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
das Los.<br />
9. Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln<br />
gilt § 19 Abs. 2 und 3 ThürKWG entsprechend.<br />
10. Das Ergebnis der Wahl wird in der Bürgerversammlung vom<br />
Wahlleiter bekannt gegeben.<br />
gez. Rudolf Neubig<br />
Bürgermeister<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Bei der Entscheidung wird davon ausgegangen, dass insbesondere<br />
der Bauhof und die Elternschaft der Kindertageseinrichtung<br />
die Leistungen in den Titeln Abbrucharbeiten und Tapezierarbeiten<br />
ausführen.<br />
Die Bereitstellung der zusätzlich benötigen finanziellen Mittel in<br />
Höhe von 8.000,00 EUR erfolgt durch eine Entnahme aus der<br />
allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 2.91000001.310000).<br />
Die Maßnahme ist im Nachtragshaushaltsplan festzuschreiben.<br />
Der Gemeinderat Elleben bevollmächtigt <strong>zur</strong> raschen Realisierung<br />
der Konjunkturmaßnahme den Bürgermeister der Gemeinde<br />
<strong>zur</strong> Vergabe der Aufträge an die günstigsten Bieter.<br />
In den kommenden Gemeinderatssitzung ist über das Ergebnis<br />
der beschränkten Ausschreibung und die Vergabe zu unterrichten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................7<br />
Nein- Stimmen:...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:....................................................................1<br />
Beschluss- Nr.: 12/ 2009<br />
Errichtung von Photovoltaikanlagen <strong>auf</strong> Gebäuden der Gemeinde<br />
Der Gemeinderat be<strong>auf</strong>tragt den Bürgermeister, die Möglichkeit<br />
der Ausschreibung der gemeindeeigenen Dachflächen zum Ziel<br />
der Verpachtung für Photovoltaikanlagen zu prüfen<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................7<br />
Nein- Stimmen:...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:....................................................................1<br />
MITTEILUNGEN<br />
Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Elleben hat in ihrer Sitzung am 21.05.09 folgende Beschlüsse gefasst:<br />
• Der Vorstand wird für das Jagdjahr 2008/2009 entlastet.<br />
• Es erfolgt keine Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft Elleben aus dem Jagdjahr 2008/2009 an die Jagdgenossen.<br />
Über die Verwendung wurde im Haushaltsplan für das Jagdjahr 2009/2010 beschlossen.<br />
Der Vorstand
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 12 - Nr. 11/2009<br />
Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Elxleben<br />
Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
vom 01.09.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />
und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />
ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung<br />
der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl.<br />
S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in der Sitzung<br />
am 08.07.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Name / Gemeindegebiet<br />
(1) Die Gemeinde führt den Namen Elxleben.<br />
(2) Die räumliche Abgrenzung ergibt sich aus den Gemarkungsgrenzen<br />
der Gemarkung Elxleben.<br />
§ 2<br />
Gemeindesiegel<br />
Das Dienstsiegel der Gemeinde Elxleben trägt im oberen Halbkreis<br />
die Umschrift „Thüringen“, im unteren Halbkreis die Umschrift<br />
„Gemeinde Elxleben“ und zeigt das Landeswappen des<br />
Freistaates Thüringen.<br />
§ 3<br />
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />
(1) Über den Antrag <strong>auf</strong> Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />
die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />
<strong>nach</strong> Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />
Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />
die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />
(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />
aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und<br />
bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />
b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />
zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für<br />
die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />
(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortl<strong>auf</strong>end<br />
zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />
ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />
schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />
des Widerrufs kommt es <strong>auf</strong> den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />
an. Eintragungen sind ungültig,<br />
a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />
nicht wahlberechtigt sind;<br />
b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />
c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher<br />
Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />
sind.<br />
Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />
(4) Der Antrag <strong>auf</strong> Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />
von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />
Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />
Bürgerbegehrens <strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />
(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung<br />
des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />
Führung der l<strong>auf</strong>enden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />
be<strong>auf</strong>tragen.<br />
(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />
den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass<br />
der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />
Stimme darf nur <strong>auf</strong> „Ja“ oder „Nein“ lauten.<br />
GEMEINDE<br />
ELXLEBEN<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON SATZUNGEN<br />
Der Abstimmende kennzeichnet durch ein Kreuz oder <strong>auf</strong> andere<br />
Weise <strong>auf</strong> dem Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit<br />
„Ja“ oder „Nein“ beantworten will.<br />
(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />
und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />
§ 4<br />
Einwohnerversammlung<br />
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />
Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />
Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten und diese mit ihnen<br />
zu erörtern. Darüber hinaus ist eine Einwohnerversammlung<br />
einzuberufen, wenn wenigstens 20 v.H. der Einwohner über 18<br />
Jahre dies unter Angabe der gewünschten Tagesordnung<br />
schriftlich beantragen.<br />
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />
Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern in ausreichendem<br />
Umfange Gelegenheit <strong>zur</strong> Äußerung zu geben. Soweit<br />
dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck der<br />
umfassenden Unterrichtung die Mitarbeiter der Verwaltung sowie<br />
Sachverständige hinzuziehen.<br />
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />
bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />
bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen sollen<br />
vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet<br />
werden.<br />
§ 5<br />
Zusammensetzung und Vorsitz des Gemeinderates<br />
(1) Der Gemeinderat setzt sich aus dem Bürgermeister und 8<br />
ehrenamtlich gewählten Gemeinderatsmitgliedern zusammen.<br />
(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Falle<br />
seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />
§ 6<br />
Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />
(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />
(2) Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße<br />
Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es sich<br />
nicht um übertragene Geschäfte der l<strong>auf</strong>enden Verwaltung der<br />
Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />
(3) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben <strong>zur</strong> Erledigung<br />
übertragen:<br />
1. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen<br />
Ausgaben und <strong>zur</strong> Verwendung von Deckungsreserven<br />
bis zu 10.000,00 EUR im Einzelfall<br />
2. Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Zivildienstleistenden<br />
3. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem<br />
Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert<br />
von 5.000,00 EUR im Einzelfall<br />
4. der Abschluss von Leasingverträgen und dem Mietk<strong>auf</strong> über<br />
bewegliche Gegenstände bis zum Anschaffungswert in Höhe<br />
von 10.000,00 EUR zu ergänzen.<br />
5. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu<br />
2.500,00 EUR im Einzelfall<br />
6. der Verk<strong>auf</strong> und der Tausch von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechten, wenn der Verkehrswert 7.500,00<br />
EUR nicht überschreitet und der Verk<strong>auf</strong> oder Tausch zum<br />
vollen Verkehrswert (§ 194 BauGB) erfolgt<br />
7. der Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />
mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe<br />
8. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />
36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben<br />
9. die Geldanlage der Rücklage und deren Bewirtschaftung.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 13 - Nr. 11/2009<br />
§ 7<br />
Beigeordnete<br />
(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />
Beigeordneten <strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />
den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />
Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />
älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />
wahr.<br />
§ 8<br />
Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten des Gemeinderats<br />
(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und ein Organ<br />
der Gemeinde.<br />
(2) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />
(3) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />
weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
§ 9<br />
Ausschüsse<br />
(1) Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />
Hauptausschuss und weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />
Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />
oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />
entscheiden (beschließende Ausschüsse), und kann deren Bildung,<br />
Zusammensetzung und Aufgaben bestimmen. Nähere<br />
Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />
§ 10<br />
Entschädigungen<br />
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />
und seiner Ausschüsse als Entschädigung:<br />
Einen monatlichen Sockelbetrag von 10,- EUR sowie ein Sitzungsgeld<br />
von 15,- EUR für die notwendige, <strong>nach</strong>gewiesene<br />
Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses,<br />
in dem sie Mitglied sind. Mehr als zwei Sitzungsgelder<br />
pro Tag dürfen nicht gezahlt werden.<br />
(2) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgende<br />
monatliche Aufwandsentschädigung:<br />
der ehrenamtliche Bürgermeister 767,- EUR<br />
der ehrenamtliche Beigeordnete<br />
des Bürgermeisters 112,- EUR<br />
§ 11<br />
Haushaltswirtschaft<br />
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />
der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />
Bekanntmachung des Beschlusses<br />
aus der Ratssitzung des Gemeinderates Elxleben vom 25.08.2009<br />
Beschluss Nr. 07/2009<br />
Vorbereitung eines neuen Strom-Konzessionsvertrages<br />
Der Gemeinderat Elxleben beschließt, dass der Bürgermeister<br />
ermächtigt und be<strong>auf</strong>tragt wird, einen neuen Konzessionsvertrag<br />
über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und<br />
Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung für die Gemeinde<br />
Elxleben vorzubereiten.<br />
§ 12<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />
durch Veröffentlichung im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />
oder seiner Ausschüsse werden durch Veröffentlichung an<br />
den Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />
Die Gemeinde Elxleben unterhält jeweils eine Verkündungstafel<br />
in:<br />
Elxleben - Am Anger<br />
Elxleben - Bushaltestelle im Unterdorf<br />
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />
Sitzungen des Gemeinderats, ist mit dem Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages<br />
des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag<br />
vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch<br />
erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />
werden.<br />
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />
sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.<br />
§ 13<br />
Sprachform, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />
Männer in der männlichen Sprachform.<br />
(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />
vom 11.08.2003 außer Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Elxleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Elxleben<br />
Elxleben, den 01.09.2009<br />
gez. Klaus Böhm<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................6<br />
Ja-Stimmen:................................................................................6<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltung:........................................................................0
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 14 - Nr. 11/2009<br />
Bekanntmachung<br />
über das Ergebnis der Wahl des Ortsteilrates<br />
am 11.08.2009<br />
Ortsteil Bechstedt-Wagd<br />
Zahl der Wähler: .......................................................................30<br />
Zahl der ungültigen Stimmabgaben:...........................................0<br />
Zahl der gültigen Stimmabgaben: ............................................30<br />
Von den gültigen Stimmen entfielen <strong>auf</strong> die Bewerber:<br />
Name Stimmen<br />
Sylvia Theisinger 30<br />
Heidi Keller 28<br />
Volkmar Schmidt 27<br />
Roland Gehlau 20<br />
Olaf Bürge 4<br />
Dirk Theisinger 1<br />
Nach Ermittlung des Ergebnisses und Erklärung über die Annahme<br />
der Wahl setzt sich der Ortsteilrat Bechstedt-Wagd wie<br />
folgt zusammen:<br />
Sylvia Theisinger<br />
Heidi Keller<br />
Volkmar Schmidt<br />
Roland Gehlau<br />
gez. Hans-Jürgen Langer<br />
Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
der Sitzung des Gemeinderates Kirchheim<br />
vom 10.09.2009<br />
Beschluss-Nr.: 07-02/2009/GR<br />
Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Niederschrift der konstituierenden Sitzung vom 07.07.2009<br />
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift der<br />
konstituierenden Sitzung vom 07.07.2009 in der als Anlage beigefügten<br />
Form.<br />
Beschluss-Nr.: 08-02/2009/GR<br />
Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Entlastung der Jahresrechnungen 2004, 2005 und 2006<br />
Der Gemeinderat Kirchheim hat die Jahresrechnungen 2004,<br />
2005 und 2006 festgestellt und erteilt dem Bürgermeister und<br />
der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung mit<br />
folgenden Festlegungen:<br />
zu Punkt 6.1<br />
(Festlegung 1)<br />
Vorangegangene Prüfungsfeststellungen sind zu beachten und<br />
umzusetzen.<br />
zu Punkt 8<br />
(Festlegung 2)<br />
Der Rechts<strong>auf</strong>fassung des Rechnungsprüfungsamtes Ilm-Kreis<br />
kann aus <strong>nach</strong>stehenden Gründen nicht gefolgt werden.<br />
Bei der Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei einem Kreditinstitut<br />
handelt es sich zivilrechtlich um ein Rechtsgeschäft im<br />
Sinne der §§ 607 ff. BGB. Der Kassenkredit ist jedoch kein Kredit<br />
im Sinne des § 63 ThürKO (sh.auch § 87 Nr. 24 Thür-<br />
GemHV), weshalb die Kreditverträge für Kassenkredite haushaltsrechtlich<br />
nicht mit denen <strong>nach</strong> § 63 ThürKO verglichen<br />
werden können.<br />
Bekanntmachung<br />
über das Ergebnis der Wahl des Ortsteilrates<br />
am 12.08.2009<br />
Ortsteil Werningsleben<br />
GEMEINDE<br />
KIRCHHEIM<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
DER GEMEINDE KIRCHHEIM<br />
Zahl der Wähler: .......................................................................32<br />
Zahl der ungültigen Stimmabgaben: ..........................................1<br />
Zahl der gültigen Stimmabgaben:.............................................31<br />
Von den gültigen Stimmen entfielen <strong>auf</strong> die Bewerber:<br />
Name Stimmen<br />
Marlis Hülle 30<br />
Robert Schütz 28<br />
Heiko Hülle 21<br />
Ronny Unbehaun 19<br />
Hartmut König 16<br />
Nach Ermittlung des Ergebnisses und Erklärung über die Annahme<br />
der Wahl setzt sich der Ortsteilrat Werningsleben wie<br />
folgt zusammen:<br />
Marlies Hülle<br />
Robert Schütz<br />
Heiko Hülle<br />
Ronny Unbehaun<br />
gez. Hans-Jürgen Langer<br />
Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Die in der Haushaltssatzung festgesetzte Ermächtigung darf im<br />
L<strong>auf</strong>e des Haushaltjahres l<strong>auf</strong>end ausgeschöpft werden; eine<br />
Überschreitung dieses Höchstbetrages ist jedoch nicht zulässig.<br />
Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 ThürKO kann die <strong>VG</strong> Kassenkredite bis<br />
zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag<br />
<strong>auf</strong>nehmen. „Aufnehmen“ im Sinne dieser Bestimmung in Verbindung<br />
mit § 87 Nr. 24 ThürGemHV bedeutet alleine die Ausschöpfung<br />
der Kassenkreditermächtigung (tatsächliche Aufnahme)<br />
und nicht die Grenze des Höchstbetrages in einem<br />
Kassenkreditvertrag.<br />
Die <strong>auf</strong> Bedarf (meist zu Beginn eines Haushaltjahres) abgeschlossenen<br />
Kassenkreditverträge sollen im Allgemeinen auch<br />
der Vermeidung von Überziehungsprovisionen dienen, was dem<br />
Wirtschaftlichkeitsgebot des § 53 Abs. 2 ThürKO gerecht wird.<br />
Bei der Inanspruchnahme (tatsächliche Aufnahme) des Kassenkredites<br />
ist hinsichtlich der Konditionen das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
der Haushaltsführung <strong>nach</strong> § 53 Abs. 2. ThürKO zu beachten.<br />
Der Abschluss von Kassenkreditverträgen mit mehreren Kreditinstituten<br />
jeweils bis zum (möglichen) Höchstbetrag ist aus vorstehenden<br />
Gründen zulässig, entscheidend alleine ist deren<br />
Ausschöpfung. Ein Missbrauch durch Überschreitung der haushaltsrechtlichen<br />
Ermächtigung oder sogar eine mehrfache Inanspruchnahme<br />
hätte strafrechtliche, dienstrechtliche bzw. disziplinarische<br />
Konsequenzen.<br />
zu Punkt 9<br />
(Festlegung 3)<br />
Die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
ist immer vor der Entscheidung, die die Überschreitung<br />
<strong>zur</strong> Folge hat, einzuholen.<br />
Die Entscheidungen sowie die entsprechenden Verfahrensschritte<br />
sind <strong>nach</strong>prüfbar zu dokumentieren.<br />
zu Punkt 10<br />
(Festlegung 4)<br />
Die Rücklagemittel sind aus der Verwahrung herauszulösen, separat<br />
<strong>nach</strong>zuweisen und als haushaltsfremde Mittel (Rücklage)<br />
in der Vermögensübersicht zu führen.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 15 -<br />
Beschluss-Nr.: 13-02/2009/GR<br />
Nr. 11/2009<br />
zu Punkt 10<br />
(Festlegung 5)<br />
Die Bewirtschaftung (Inanspruchnahme) und Anlage der Rücklagemittel<br />
wurde in der neuen Hauptsatzung vom 10.08.2009<br />
neu geregelt.<br />
zu Punkt 11<br />
(Festlegung 6)<br />
Umschuldungen von Krediten sind künftig im Haushalt zu veranschlagen<br />
und zu buchen.<br />
zu Punkt 14.1<br />
(Festlegung 6)<br />
Die Entschädigungssatzung über Auslagenersatz für Mitglieder<br />
Wahlausschüsse wurde in der Gemeinderatssatzung vom<br />
10.09.2009 beschlossen.<br />
zu Punkt 14.2<br />
(Festlegung 8)<br />
Die Verwaltung hat die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich<br />
der Bestandsverzeichnisse und Anlagen<strong>nach</strong>weise für alle<br />
Kommunalen Objekte umzusetzen. Dazu sind Inventuren durchzuführen,<br />
Inventurnummern zu vergeben und bewegliche Sachen<br />
zu Kennzeichen. Es ist zu prüfen, ob Teilbereiche als „Kostenrechnende<br />
Einrichtungen“ geführt werden müssen.<br />
zu Punkt 14.4<br />
(Festlegung 9)<br />
Bei der Durchführung von Vergabeverfahren sind die Festlegungen<br />
des Vergabehandbuches des Bundes in der jeweils gültigen<br />
Fassung sinngemäß für die Verfahren der Verwaltungsgemeinschaft<br />
und der Mitgliedsgemeinden anzuwenden. Die Verdingungsunterlagen<br />
sind so zu gestalten, dass keine Rückschlüsse<br />
<strong>auf</strong> die mit dem Bauvorhaben be<strong>auf</strong>tragten Planung- bzw. Ingenieurbüros<br />
erkennbar sind. Die Unterlagen sind durch die Verwaltung<br />
zu versenden.<br />
Beschluss-Nr.: 09-02/2009/GR<br />
Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />
Beschlussgegenstand:<br />
1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2009<br />
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
mit dem Nachtragshaushaltsplan 2009 der Gemeinde<br />
Kirchheim gemäß beigefügter Fassung mit den dazugehörigen<br />
Anlagen.<br />
Beschluss-Nr.: 10-02/2009/GR<br />
Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Finanzplan zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2009<br />
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt den Finanzplan 2009<br />
zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Nr.: 11-02/2009/GR<br />
Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder<br />
von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen<br />
Wahlen<br />
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Satzung über die<br />
Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen<br />
und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen<br />
und Abstimmungen gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Nr.: 12-02/2009/GR<br />
Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Vereinbarung <strong>zur</strong> Straßenentwässerungskostenbeteiligung<br />
Kirchheim Straßenbau „Am Sperlingsberg“<br />
Der Gemeinderat Kirchheim bestätigt die Vereinbarung zwischen<br />
dem Wasser-/ Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung<br />
<strong>zur</strong> prozentualen Beteiligung der Gemeinde an den<br />
Kosten der Erneuerung des Entwässerungssystem für die Straßenoberflächenentwässerung<br />
im Zuge der Realisierung des<br />
Straßenbauvorhabens „Sanierung Sperlingsberg Kirchheim“.<br />
Die Beteiligungskosten der Gemeinde betragen dementsprechend<br />
7.091,90 EUR.<br />
Der Bürgermeister wird <strong>zur</strong> Gegenzeichnung der Vereinbarung<br />
bevollmächtigt.<br />
Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Beschluss <strong>zur</strong> Vorbereitung eines neuen Stromkonzessionsvertrages<br />
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt, dass der Bürgermeister<br />
ermächtigt und be<strong>auf</strong>tragt wird, einen neuen Konzessionsvertrag<br />
über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und<br />
Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung für die Gemeinde<br />
Kirchheim vorzubereiten.<br />
Bekanntmachung der in nicht öffentlicher<br />
Sitzung gefasster Beschlüsse des<br />
Hauptausschusses Kirchheim<br />
Beschlussübersicht 1. Hauptausschusssitzung vom<br />
16.07.2009 (nicht öffentlich)<br />
Beschluss - Nr.: 01-01/2009/HA<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Vergabe Bauleistungen Sanierung Straße am Teich Werningsleben<br />
Die Vergabe der Leistungen Straßenbau „Am Teich“ Werningsleben<br />
erfolgt an den Bieter:<br />
Wagner Straßen- und Tiefbau GmbH,<br />
Salinenstraße 91, 99085 Erfurt<br />
Die Auftragssumme beträgt: 32.972,22 EUR.<br />
Beschluss - Nr.: 02-01/2009/HA<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Mitverlegung Straßenbeleuchtungskabel durch E.ON Thüringer<br />
Energie AG<br />
Dorfteich bis Oberteich in Bechstedt-Wagd<br />
Die Vergabe der Leistungen für die Verlegung der Straßenbeleuchtungskabel<br />
in Bechstedt-Wagd erfolgt an die E.ON Thüringer<br />
Energie AG.<br />
Die Auftragssumme beträgt 7.819,12 EUR<br />
Beschluss - Nr.: 03-01/2009/HA<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Herstellung Hausanschluss Abwasser Bürgerhaus Bechstedt-Wagd<br />
Die Vergabe der Leistungen für die Herstellung Hausanschluss<br />
Abwasser Bürgerhaus Bechstedt-Wagd erfolgt an:<br />
Hiestro Bau GmbH, Pregauer Straße 50, 06682 Nessa<br />
Die Auftragssumme beträgt: 3.677,02 EUR.<br />
Beschluss - Nr.: 04-01/2009/HA<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Ergänzender Beschluss <strong>zur</strong> Konjunkturmaßnahme-Wärmeeffiziente<br />
Dacherneuerung Gemeindesaal Werningsleben<br />
Die fehlenden finanziellen Mittel in Höhe von 3.512,25 EUR<br />
werden zusätzlich aus der Rücklage bereitgestellt.<br />
Beschlussübersicht 2. Hauptausschusssitzung vom<br />
18.08.2009 (nicht öffentlich)<br />
Beschluss - Nr.: 05-02/2009/HA<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Bestätigung des Protokolls vom 16.07.2009<br />
Der Hauptausschuss bestätigt das Protokoll vom 16.07.2009.<br />
Beschluss - Nr.: 06-02/2009/HA<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Vergabe der Leistungen Straßenbau „Am Sperlingsberg“ in<br />
Kirchheim<br />
Die Vergabe der Leistungen Straßenbau „Am Sperlingsberg“<br />
Kirchheim erfolgt an den Bieter:<br />
Hiestro Bau GmbH, Pregauer Straße 50, 06682 Nessa<br />
Die Auftragssumme beträgt: 34.204,38 EUR.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 11/2009<br />
Bekanntmachung Beschluss<br />
Nr. 05-01/2009/GR<br />
der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates<br />
Kirchheim vom 07.07.2009<br />
Beschluss-Nr.: 05-01/2009/GR<br />
Sitzungs- und Veranstaltungsplan des Gemeinderates 2009<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt den Sitzungs-<br />
und Veranstaltungsplan<br />
Sitzungs- und Veranstaltungsplan<br />
Gemeinderat Kirchheim 2009<br />
Datum/Uhrzeit Sitzung/Veranstaltung Ort<br />
07.07.2009/ Konstituierende Sitzung Kirchheim,<br />
19.00 Uhr Gemeinderat Sitzungszimmer <strong>VG</strong><br />
Hauptsatzung<br />
der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen<br />
Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
vom 15.09.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />
und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />
ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung<br />
der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl.<br />
S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen<br />
in der Sitzung am 13.07.2009 die folgende Hauptsatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Name / Gemeindegebiet<br />
(1) Die Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen führt den Namen<br />
<strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen.<br />
(2) Die räumliche Abgrenzung des Gemeindegebietes ergibt<br />
sich aus den Gemarkungsgrenzen der Gemarkung <strong>Osthausen</strong>-<br />
Wülfershausen.<br />
§ 2<br />
Gemeindesiegel<br />
Das Dienstsiegel der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen<br />
trägt im oberen Halbkreis die Umschrift „Thüringen“, im unteren<br />
Halbkreis die Umschrift „Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen“<br />
und zeigt die Abbildung des Wappens des Freistaates Thüringen.<br />
§ 3<br />
Ortsteile<br />
Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Ortsteile:<br />
1. <strong>Osthausen</strong><br />
2. Wülfershausen<br />
§ 4<br />
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />
(1) Über den Antrag <strong>auf</strong> Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />
die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />
<strong>nach</strong> Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />
Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />
die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />
(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />
aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und<br />
18.08.2009/ Hauptausschuss Kirchheim,<br />
19.00 Uhr Bürgermeisterbüro<br />
10.09.2009/ Gemeinderat Bechstedt-Wagd,<br />
19.00 Uhr Bürgerhaus<br />
08.10.2009/ Hauptausschuss Werningsleben,<br />
19.00 Uhr Vereinshaus<br />
27.10.2009/ Gemeinderat Werningsleben,<br />
19.00 Uhr Vereinshaus<br />
12.11.2009/ Hauptausschuss Bechstedt-Wagd,<br />
19.00 Uhr Bürgerhaus<br />
26.11.2009/ Gemeinderat Kirchheim,<br />
19.00 Uhr (Beschlussfassung Sitzungszimmer <strong>VG</strong><br />
Haushalt 2010)<br />
17.12.2009/ Seniorenweih<strong>nach</strong>ts- Werningsleben,<br />
15.00 Uhr feier Saal<br />
Terminänderungen und zusätzliche Gemeinderatssitzungen<br />
sind <strong>auf</strong> der Grundlage von § 35 Abs. 1 und 2 ThürKO möglich.<br />
GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON SATZUNGEN<br />
bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />
b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />
zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für<br />
die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />
(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortl<strong>auf</strong>end<br />
zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />
ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />
schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />
des Widerrufs kommt es <strong>auf</strong> den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />
an. Eintragungen sind ungültig,<br />
a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />
nicht wahlberechtigt sind;<br />
b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />
c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher<br />
Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />
sind.<br />
Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />
(4) Der Antrag <strong>auf</strong> Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />
von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />
Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />
Bürgerbegehrens <strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />
(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung<br />
des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />
Führung der l<strong>auf</strong>enden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />
be<strong>auf</strong>tragen.<br />
(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />
den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass<br />
der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />
Stimme darf nur <strong>auf</strong> „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />
kennzeichnet durch ein Kreuz oder <strong>auf</strong> andere Weise <strong>auf</strong> dem<br />
Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />
will.<br />
(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />
und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />
§ 5<br />
Einwohnerversammlung<br />
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />
Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />
Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und<br />
Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar<br />
und <strong>nach</strong>haltig beeinflussen oder über Angelegenheiten,<br />
die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern<br />
verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu<br />
erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der<br />
Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung<br />
in ortsüblicher Weise öffentlich <strong>zur</strong> Einwohnerversammlung<br />
ein.<br />
(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />
Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 11/2009<br />
in ausreichendem Umfang Gelegenheit <strong>zur</strong> Äußerung zu geben.<br />
Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck<br />
der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und<br />
Sachverständige hinzuziehen.<br />
(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,<br />
die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung<br />
erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />
bei der Gemeinde einreichen. Die<br />
Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung<br />
beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister<br />
Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen<br />
schriftlich beantworten.<br />
§ 6<br />
Zusammensetzung, und Vorsitz des Gemeinderates<br />
(1) Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister und 8 gewählten<br />
Gemeinderatsmitgliedern.<br />
(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall<br />
seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />
§ 7<br />
Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />
(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />
(2) Der Bürgermeister vertritt die die Gemeinde. Er ist für die<br />
sachgemäße Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es<br />
sich nicht um übertragene Geschäfte der l<strong>auf</strong>enden Verwaltung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />
(3) Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister folgende<br />
weitere Angelegenheiten <strong>zur</strong> selbstständigen Erledigung:<br />
1. der Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />
mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe;<br />
2. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />
36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben;<br />
3. die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit<br />
Banken und Kreditinstituten über ertragsbringende Geldanlagen<br />
der Mittel des Kassenbestandes und mit nicht zu Kassenmitteln<br />
gehörenden Geldbeständen (Rücklagen) - Geldanlagen<br />
4. Bewirtschaftung der Rücklage (Einsatz <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung)<br />
- Rücklage <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung<br />
5. die Erklärung der Gemeinde über die Genehmigungsfreistellung<br />
von Bauvorhaben <strong>nach</strong> § 63 a Thüringer Bauordnung.<br />
§ 8<br />
Beigeordnete<br />
(1) Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten<br />
<strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />
den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />
Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />
älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />
wahr.<br />
§ 9<br />
Ausschüsse<br />
Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />
Hauptausschuss und weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />
Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />
oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />
entscheiden (beschließende Ausschüsse), und kann deren Bildung,<br />
Zusammensetzung und Aufgaben bestimmen. Nähere<br />
Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />
§ 10<br />
Entschädigungen<br />
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />
und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen<br />
monatlichen Sockelbetrag von 20,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld<br />
von 15,00 Euro für die notwendige, <strong>nach</strong>gewiesene Teilnahme<br />
an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses,<br />
in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei<br />
Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />
(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />
sind, haben außerdem Anspruch <strong>auf</strong> Ersatz des <strong>nach</strong>gewiesenen<br />
Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen.<br />
Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />
10,00 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch<br />
Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.<br />
Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig<br />
sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei<br />
Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />
10,00 Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen <strong>nach</strong> diesem<br />
Absatz werden nur <strong>auf</strong> Antrag sowie für höchstens acht Stunden<br />
pro Tag und auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.<br />
(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />
<strong>nach</strong> dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />
(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats<br />
sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />
des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der<br />
Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend.<br />
(5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten die<br />
folgenden monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />
der ehrenamtliche Bürgermeister 750,00 EUR.<br />
der ehrenamtliche Beigeordnete 187,50 EUR.<br />
§ 11<br />
Haushaltswirtschaft<br />
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />
der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />
§ 12<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />
durch Veröffentlichungen im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates,<br />
eines Ausschusses werden durch Veröffentlichung an den<br />
Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />
Die Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen unterhält jeweils eine<br />
Verkündungstafel in<br />
1. <strong>Osthausen</strong> Ortsmitte, an der Kirche<br />
2. Wülfershausen Ortsmitte, Dorfanger<br />
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />
Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse ist mit<br />
Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln<br />
an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen<br />
dürfen jedoch erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung<br />
abgenommen werden.<br />
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,<br />
sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes<br />
bestimmt. Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die<br />
öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde,<br />
Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung)<br />
in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.<br />
§ 13<br />
Sprachform, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />
Männer in der männlichen Sprachform.<br />
(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />
vom 19.06.2003 in der Fassung der Änderungssatzung<br />
vom 11.10.2004 außer Kraft<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
<strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen schriftlich unter Angabe der<br />
Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht<br />
innerhalb einer Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung<br />
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, §<br />
21 Abs. 4 ThürKO.<br />
Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen<br />
<strong>Osthausen</strong>, 15.09.2009 - Siegel -<br />
gez. Siegfried Gräbedünkel<br />
Bürgermeister
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 18 - Nr. 11/2009<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
der konstituierenden Sitzung<br />
des Gemeinderates <strong>Osthausen</strong>-<br />
Wülfershausen vom 13.07.2009<br />
Beschluss-Nr.: 01/2009<br />
Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>- Wülfershausen<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen beschließt<br />
die Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltung:........................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 02/2009<br />
Geschäftsordnung der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>- Wülfershausen<br />
Der Gemeinderat <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen beschließt die Geschäftsordnung<br />
für die Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltung:........................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 03/2009<br />
Bestellung eines Mitgliedes und dessen Stellvertreter für<br />
die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ gemäß § 48, Abs. 2 ThürKO<br />
Satzung über den Beitragssatz<br />
<strong>zur</strong> Erhebung wiederkehrender Beiträge für die<br />
öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde<br />
Witzleben für die im Jahr 2008 realisierten<br />
Investitions<strong>auf</strong>wendungen in Witzleben<br />
vom 16.09.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />
Auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Witzleben <strong>zur</strong> Erhebung<br />
wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />
vom 06.09.1999, zuletzt geändert am 03.09.2009 beschließt<br />
der Gemeinderat folgende Satzung über den<br />
Beitragssatz:<br />
§ 1<br />
Beitragssatz<br />
Für die im Jahr 2008 in Witzleben getätigten Aufwendungen der<br />
Investitionsmaßnahme „Grundhafte Sanierung Töpfermarkt<br />
Witzleben“ wird entsprechend der Satzung der Gemeinde Witzleben<br />
<strong>zur</strong> Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen<br />
Verkehrsanlagen folgender Beitragssatz festgelegt:<br />
Jahr Beitragssatz in EUR/qm<br />
gewichteter Grundstücksfläche<br />
2008 0,582516 EUR/qm<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />
Gemeinderat Klaus Kolodziej<br />
Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />
Gemeinschaftsversammlung:<br />
Für das Mitglied Klaus Kolodziej<br />
folgenden Stellvertreter Arnd Schreiber<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltung:........................................................................1<br />
Beschluss-Nr.: 04/2009<br />
Beschlussfassung über einen Zuschuss aus dem Haushalt<br />
der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines Kleinbusses durch den AWO<br />
Kreisverband Ilm-Kreis e.V. für die Jugendarbeit in der <strong>VG</strong><br />
<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong><br />
Der Gemeinderat <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen ermächtigt die Vertreter<br />
der Mitgliederversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung<br />
ihre Zustimmung <strong>zur</strong> Ausreichung eines Zuschusses aus<br />
dem Haushalt der <strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb<br />
eines Kleinbusses durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu<br />
erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltung:........................................................................0<br />
......................................................................................................<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die Satzung tritt am Tage <strong>nach</strong> der öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Gemeinde Witzleben<br />
Witzleben, 16.09.2009<br />
gez. Peter Urspruch<br />
Bürgermeister<br />
GEMEINDE WITZLEBEN<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON SATZUNGEN<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Witzleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 19 - Nr. 11/2009<br />
2. Änderungssatzung<br />
der Satzung über die Erhebung wiederkehrender<br />
Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der<br />
Gemeinde Witzleben<br />
vom 16.09.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (- Thür-<br />
KO -) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar<br />
2003 (GVBl. S. 41) und der §§ 2 und 7 a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) zuletzt geändert durch Gesetz<br />
vom 17.12.2004 (GVBl. S. 889) erlässt der Gemeinderat der<br />
Gemeinde Witzleben folgende Satzung:<br />
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für<br />
die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Witzleben in<br />
der Fassung vom 16.09.1999, zuletzt geändert am 26.03.2001<br />
(Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ vom 31.03.2001) wird wie folgt geändert:<br />
Artikel 1<br />
§ 2 erhält folgende Fassung:<br />
(1) Die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen<br />
Verkehrsanlagen werden zu folgenden Abrechnungseinheiten<br />
zusammengefasst:<br />
1. Ortsteil Witzleben<br />
2. Ortsteil Achelstädt<br />
3. Ortsteil Ellichleben<br />
(2) Die einzelnen Abrechnungseinheiten ergeben sich aus dem<br />
dieser Satzung beigefügten Lageplänen. Diese Lagepläne sind<br />
Bestandteil dieser Satzung.<br />
Artikel 2<br />
§ 5 erhält folgende Fassung:<br />
(1) Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand<br />
wird <strong>nach</strong> Maßgabe ihrer Flächen <strong>auf</strong> die in den Abrechnungseinheiten<br />
gelegenen Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit<br />
der Erschließungsanlage besondere<br />
Vorteile vermittelt (erschlossene Grundstücke). Dabei wird die<br />
unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke <strong>nach</strong><br />
Art und Maß durch Vervielfachung der maßgeblichen Grundstücksfläche<br />
mit dem <strong>nach</strong> Absätzen 5 bis 8 maßgeblichen Nutzungsfaktor<br />
berücksichtigt.<br />
(2) Als Grundstücksfläche i. S. des Abs. 1 gilt grundsätzlich der<br />
Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn.<br />
Soweit Flächen erschlossener Grundstücke baulich oder gewerblich<br />
nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors<br />
<strong>nach</strong> Abs. 6 und 7. Für die übrigen Flächen - einschließlich<br />
der im Außenbereich liegenden Teilflächen jenseits einer<br />
Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie oder der<br />
Grenze einer Satzung <strong>nach</strong> § 34 Abs. 4 BauGB - richtet sich die<br />
Ermittlung des Nutzungsfaktors <strong>nach</strong> Abs. 8.<br />
(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen<br />
Grundstücken<br />
a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes<br />
und mit der Restfläche innerhalb eines im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche<br />
des Grundstücks,<br />
b) die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich<br />
hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes,<br />
c) die im Bereich einer Satzung <strong>nach</strong> § 34 Abs. 4 BauGB liegen<br />
und bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen<br />
Satzung hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich,<br />
d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung <strong>nach</strong> § 34<br />
Abs. 4 BauGB besteht,<br />
aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche<br />
des Grundstücks<br />
bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34<br />
BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen,<br />
die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch<br />
die Fläche zwischen der Erschließungsanlage und einer Linie,<br />
die in einem gleichmäßigen Abstand von 50,00 m zu ihr<br />
verläuft; bei Grundstücken, die nicht an die Erschließungsanlage<br />
angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück<br />
gehörenden Weg mit ihr verbunden sind, die Fläche<br />
zwischen der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksseite<br />
und einer Linie, die einem gleichmäßigen Abstand<br />
von 50,00 m verläuft,<br />
e) die über die sich <strong>nach</strong> Buchstabe b) oder Buchstabe d) lit.<br />
bb) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt<br />
sind, die Fläche zwischen der Erschließungsanlage<br />
bzw. im Fall von Buchstabe d) lit. bb) der der Erschließungsanlage<br />
zugewandten Grundstücksseite und einer Linie hierzu,<br />
die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der<br />
übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht.<br />
(4) Bei erschlossenen Grundstücken, die<br />
a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer<br />
Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder,<br />
Dauerkleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteils so genutzt werden,<br />
oder<br />
b) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen<br />
oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />
nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche<br />
Nutzung)<br />
ist die Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des<br />
Grundstücks zugrunde zu legen, die von den Regelungen in<br />
Abs. 3 nicht erfasst wird.<br />
(5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung<br />
wird die Fläche von Grundstücken, die baulich oder gewerblich<br />
nutzbar sind (Abs. 3) vervielfacht mit<br />
a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss,<br />
b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen,<br />
c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen,<br />
d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen,<br />
e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen.<br />
(6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereiches<br />
eines Bebauungsplanes liegen, ergibt sich die<br />
Zahl der Vollgeschosse wie folgt:<br />
a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen<br />
Zahl der Vollgeschosse.<br />
b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse<br />
die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei<br />
Bruchzahlen unter 0,5 <strong>auf</strong> die vorausgehende volle Zahl abgerundet<br />
und solche ab 0,5 <strong>auf</strong> die nächstfolgende volle<br />
Zahl <strong>auf</strong>gerundet werden).<br />
c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl<br />
der Vollgeschosse in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten<br />
i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO die höchstzulässige Höhe<br />
geteilt durch 3,5, (wobei Bruchzahlen unter 0,5 <strong>auf</strong> die vorausgehende<br />
volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5 <strong>auf</strong><br />
die nächstfolgende volle Zahl <strong>auf</strong>gerundet werden); dies gilt<br />
in gleicher Weise auch für den Fall, dass sowohl die zulässige<br />
Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine Baumassenzahl<br />
festgesetzt ist.<br />
d) Dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt<br />
die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene.<br />
e) Ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung<br />
festgesetzt, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss.<br />
f) Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse<br />
vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde<br />
zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl<br />
oder die höchstzulässige Gebäudehöhe<br />
überschritten wird.<br />
(7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines<br />
Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan<br />
die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe<br />
nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse:<br />
a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich<br />
vorhandenen Vollgeschosse,<br />
b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der<br />
Zahl der <strong>auf</strong> den Grundstücken der näheren Umgebung<br />
überwiegend vorhandenen Vollgeschosse,<br />
c) bei Grundstücken, <strong>auf</strong> denen nur Garagen oder Stellplätze<br />
zulässig oder vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein<br />
Vollgeschoss zugrunde gelegt,<br />
d) bei Grundstücken, <strong>auf</strong> denen keine Bebauung zulässig ist,<br />
die aber gewerblich oder industriell genutzt werden können,<br />
wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt;<br />
(8) Für die Flächen <strong>nach</strong> § 5 Abs. 4 gelten als Nutzungsfaktoren<br />
bei Grundstücken, die<br />
1. <strong>auf</strong>grund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />
nicht baulich oder gewerblich sondern nur in vergleichbarer<br />
Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze,<br />
Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteils so genutzt werden<br />
0,5
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 20 - Nr. 11/2009<br />
2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen<br />
in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise<br />
nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn<br />
a) sie ohne Bebauung sind, bei<br />
a. Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren<br />
Wasserflächen 0,0167<br />
b. Nutzung als Grünland, Ackerland oder<br />
Gartenland 0,0333<br />
c. gewerblicher Nutzung<br />
(z. B. Bodenabbau pp.) 1,0<br />
b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren<br />
Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sportplätze,<br />
Freibäder, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne<br />
Bebauung)<br />
0,5<br />
c) <strong>auf</strong> ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen<br />
oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z. B. Feldscheunen)<br />
vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch<br />
aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die<br />
Grundflächenzahl 0,2 ergibt,<br />
1,0<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene<br />
Vollgeschoss entsprechend der Staffelung <strong>nach</strong> Abs.<br />
5, für die Restfläche gilt lit. a),<br />
d)sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht,<br />
für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche<br />
der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt<br />
1,0<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene<br />
Vollgeschoss entsprechend der Staffelung <strong>nach</strong> Abs.<br />
5, für die Restfläche gilt lit. b),<br />
e)sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche, die<br />
sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt<br />
durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt,<br />
1,3<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene<br />
Vollgeschoss entsprechend der Staffelung <strong>nach</strong> Abs.<br />
5, für die Restfläche gilt lit. a),<br />
f)sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung<br />
<strong>nach</strong> § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten<br />
Teilflächen<br />
aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerks- oder<br />
Gewerbebetrieben dienen, 1,3<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />
vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung <strong>nach</strong><br />
Abs. 5,<br />
bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne<br />
Bebauung 1,0<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene<br />
Vollgeschoss entsprechend der Staffelung <strong>nach</strong> Abs.<br />
5,<br />
für die Restfläche gilt lit. a).<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
der Sitzungen des Gemeinderates Witzleben<br />
vom 09.07.2009 und 03.09.2009<br />
Beschluss-Nr. 01/2009<br />
Geschäftsordnung der Gemeinde Witzleben<br />
Der Gemeinderat Witzleben beschließt in seiner heutigen Sitzung<br />
die Geschäftsordnung der Gemeinde Witzleben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />
Ja-Stimmen:............................................................................... 8<br />
Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
(9) Als Vollgeschosse gelten alle Geschosse, deren Deckenoberkante<br />
im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche<br />
hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer<br />
Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben.<br />
Sofern in Bebauungsplangebieten die Vollgeschosszahl festgesetzt<br />
ist, zählt abweichend von Satz 2 die Höchstzahl der möglichen<br />
Vollgeschosse.<br />
Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des<br />
Bauwerkes nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder industriell<br />
genutzten Grundstücken je angefangene 3,5 m und bei<br />
allen in anderer Weise genutzten Grundstücken je angefangene<br />
3,50 m Höhe des Bauwerkes (Tr<strong>auf</strong>höhe) als ein Vollgeschoss<br />
berechnet.<br />
Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.<br />
(10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung<br />
werden die in Abs. 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht<br />
a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten<br />
Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten<br />
mit der Nutzungsart: Eink<strong>auf</strong>szentren und großflächige<br />
Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongresse;<br />
b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung<br />
durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe<br />
a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist;<br />
c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a)<br />
und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder<br />
in ähnlicher Weise genutzt werden (so z. B. Grundstücke mit<br />
Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-Krankenhaus- und Schulgebäuden),<br />
wenn diese Nutzung <strong>nach</strong> Maßgabe der Geschossflächen<br />
überwiegt. Liegt eine derartige Nutzung ohne<br />
Bebauung oder zusätzlich <strong>zur</strong> Bebauung vor, gilt die tatsächlich<br />
so genutzte Fläche als Geschossfläche.<br />
Artikel 3<br />
§ 6 erhält folgenden Wortlaut<br />
Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Investitions<strong>auf</strong>wand<br />
beträgt 65 v. H.<br />
Artikel 4<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Änderungssatzung tritt am Tage <strong>nach</strong> der Veröffentlichung<br />
in Kraft.<br />
Gemeinde Witzleben<br />
Witzleben, 16.09.2009<br />
gez. Peter Urspruch<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Witzleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Beschluss-Nr. 02/2009<br />
Bestellung eines Mitgliedes und dessen Stellvertreter für<br />
die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO<br />
Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />
Gemeinderat Uwe Leuthardt<br />
Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />
Gemeinschaftsversammlung:<br />
Für das Mitglied Uwe Leuthardt<br />
folgenden Stellvertreter Marco Reichetanz<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................5<br />
Nein-Stimmen:........................................................................... 2<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 1
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 21 - Nr. 11/2009<br />
Beschluss-Nr. 03/2009<br />
Beschluss-Nr. 06/2009<br />
Austausch des Investitionsrahmens aus dem Konjunkturpaket<br />
II mit der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Die Gemeinde Witzleben erhält aus dem Konjunkturpaket II<br />
<strong>nach</strong>stehende Bundesmittel zugewiesen:<br />
für den Bereich Bildung 18.173,00 EUR<br />
(Mitleistungsanteil 6.058,00 EUR)<br />
für den Bereich Infrastruktur 16.151,00 EUR<br />
(Mitleistungsanteil 5.384,00 EUR)<br />
Die Gemeinde Witzleben beabsichtigt, den ihr <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellten Investitionsrahmen im Bereich Bildung innerhalb der<br />
Antragsfrist nicht auszuschöpfen.<br />
Der Gemeinderat Witzleben beschließt deshalb, dass die Mittel<br />
aus dem Förderbereich Bildung gegen Mittel der Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben aus dem Förderbereich Infrastruktur getauscht<br />
werden, die 14.674,00 EUR betragen. Den Mitleistungsanteil<br />
in Höhe von 4.891,00 EUR übernimmt die Gemeinde<br />
Witzleben.<br />
Der Beschluss 104/2009 vom 02.04.2009 wird <strong>auf</strong>gehoben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 04/2009<br />
Verwendung der Infrastrukturmittel aus dem Konjunkturpaket<br />
II<br />
Der Gemeinderat beschließt die Mittel für Infrastruktur aus dem<br />
Konjunkturpaket II in Höhe von insgesamt 41.100,00 EUR für<br />
die wärmedämmende Sanierung des Feuerwehrgerätehauses<br />
Ellichleben einzusetzen:<br />
voraussichtliche Gesamtkosten 60.000,00 EUR<br />
Finanzierung durch:<br />
Bundesmittel 30.825,00 EUR<br />
notwendiger Mitleistungsanteil<br />
Konjunkturpaket 10.275,00 EUR<br />
zusätzliche Eigenmittel 18.900,00 EUR<br />
Die Sicherstellung des Mitleistungsanteil und der zusätzlichen<br />
Eigenmittel in Höhe von insgesamt 29.175,00 EUR wird über<br />
außerplanmäßige Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen<br />
„Töpfermarkt“, Haushaltsstelle 2.6300010.350000, gewährleistet.<br />
Diese außerplanmäßige Maßnahme ist in einem Nachtragshaushaltsplan<br />
festzuschreiben.<br />
Der Beschluss 105/2009 vom 02.04.2009 wird <strong>auf</strong>gehoben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 05/2009<br />
Be<strong>auf</strong>tragung des Planungsbüros Staffel <strong>zur</strong> ingenieurtechnischen<br />
Betreuung des Konjunkturbauvorhabens „Wärmeeffiziente<br />
Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Ellichleben“<br />
Der Gemeinderat Witzleben bestätigt das Honorarangebot und<br />
beschließt die Vergabe der ingenieurtechnischen Leistungen<br />
<strong>zur</strong> Realisierung des gemeindlichen Bauvorhabens „Wärmeeffiziente<br />
Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Ellichleben“ an<br />
das<br />
Ingenieurbüro<br />
Wolfgang Staffel<br />
Am Wachhügel 18<br />
99310 Bösleben<br />
Die vorläufige Bruttohonorarsumme beträgt 3.850,27 EUR<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Bevollmächtigung des Bürgermeisters <strong>zur</strong> Be<strong>auf</strong>tragung<br />
der Baumaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II<br />
Der Gemeinderat Witzleben bevollmächtigt <strong>zur</strong> raschen Realisierung<br />
der Konjunkturmaßnahme der Gemeinde „Wärmeeffiziente<br />
Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Ellichleben“ den<br />
Bürgermeister der Gemeinde <strong>zur</strong> Vergabe des Auftrages an den<br />
günstigsten Bieter. Der Gemeinderat ist in den kommenden Sitzung<br />
über das Ergebnis der beschränkten Ausschreibung und<br />
die Vergabe zu unterrichten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 07/2009<br />
Zuschuss aus dem Haushalt der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines<br />
Kleinbusses durch den AWO Kreisverband ILM-Kreis e.V.<br />
für die Jugendarbeit in der <strong>VG</strong> <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong><br />
Der Gemeinderat Witzleben ermächtigt die Vertreter der Mitgliederversammlung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung ihre Zustimmung<br />
<strong>zur</strong> Ausreichung eines Zuschusses aus dem Haushalt der<br />
<strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb eines Kleinbusses<br />
durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu erteilen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Beschluss-Nr. 08/2009<br />
Bestätigung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde<br />
Witzleben und Bösleben-Wüllersleben bezüglich der einmaligen<br />
Beteiligung an den Unterhaltungskosten der Turnhalle<br />
Witzleben.<br />
Der Gemeinderat Witzleben bestätigt den Entwurf der Vereinbarung<br />
der Gemeinden Witzleben und Bösleben-Wüllersleben <strong>zur</strong><br />
Nutzung der Turnhalle Witzleben und der einmaligen Beteiligung<br />
der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben an den Unterhaltungskosten.<br />
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................8<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Enthaltungen: .............................................................................0<br />
Beschluss-Nr. 11/2009<br />
Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom<br />
09.07.2009<br />
Der Gemeinderat Witzleben beschließt die Niederschrift der<br />
konstituierenden Sitzung vom 09.07.2009 in der als Anlage beigefügten<br />
Form.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 12/2009<br />
Entlastung der Jahresrechnung 2004-2006<br />
Der Gemeinderat Witzleben hat die Jahresrechnungen 2004,<br />
2005 und 2006 festgestellt und erteilt dem Bürgermeister und<br />
der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung mit<br />
folgenden Festlegungen:<br />
zu Punkt 6.1<br />
(Festlegung 1)<br />
Vorangegangene Prüfungsfeststellungen sind zu beachten und<br />
umzusetzen. Künftig sind der Jahresrechnung alle Anlagen<br />
<strong>nach</strong> § 77 Abs. 2 ThürGemHV beizufügen (auch Fehlmeldungen)
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 22 - Nr. 11/2009<br />
zu Punkt 8<br />
(Festlegung 2)<br />
Der Rechts<strong>auf</strong>fassung des Rechnungsprüfungsamtes Ilm-Kreis<br />
kann aus <strong>nach</strong>stehenden Gründen nicht gefolgt werden:<br />
Bei der Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei einem Kreditinstitut<br />
handelt es sich zivilrechtlich um ein Rechtsgeschäft im<br />
Sinne der §§ 607 ff. BGB. Der Kassenkredit ist jedoch kein Kredit<br />
im Sinne des § 63 ThürKO (siehe auch § 87 Nr. 24 Thür-<br />
GemHV), weshalb die Kreditverträge für Kassenkredite haushaltsrechtlich<br />
nicht mit denen <strong>nach</strong> § 63 ThürKO verglichen<br />
werden können.<br />
Die in der Haushaltssatzung festgesetzte Ermächtigung darf im<br />
L<strong>auf</strong>e des Haushaltjahres l<strong>auf</strong>end ausgeschöpft werden; eine<br />
Überschreitung dieses Höchstbetrages ist jedoch nicht zulässig.<br />
Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 ThürKO kann die <strong>VG</strong> Kassenkredite bis<br />
zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag<br />
<strong>auf</strong>nehmen. „Aufnehmen“ im Sinne dieser Bestimmung in Verbindung<br />
mit § 87 Nr. 24 ThürGemHV bedeutet alleine die Ausschöpfung<br />
der Kassenkreditermächtigung (tatsächliche Aufnahme)<br />
und nicht die Grenze des Höchstbetrages in einem<br />
Kassenkreditvertrag.<br />
Die <strong>auf</strong> Bedarf (meist zu Beginn eines Haushaltjahres) abgeschlossenen<br />
Kassenkreditverträge sollen im Allgemeinen auch<br />
der Vermeidung von Überziehungsprovisionen dienen, was dem<br />
Wirtschaftlichkeitsgebot des § 53 Abs. 2 ThürKO gerecht wird.<br />
Bei der Inanspruchnahme (tatsächliche Aufnahme) des Kassenkredites<br />
ist hinsichtlich der Konditionen das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
der Haushaltsführung <strong>nach</strong> § 53 Abs. 2. ThürKO zu beachten.<br />
Der Abschluss von Kassenkreditverträgen mit mehreren Kreditinstituten<br />
jeweils bis zum (möglichen) Höchstbetrag ist aus vorstehenden<br />
Gründen zulässig, entscheidend alleine ist deren<br />
Ausschöpfung. Ein Missbrauch durch Überschreitung der haushaltsrechtlichen<br />
Ermächtigung oder sogar eine mehrfache Inanspruchnahme<br />
hätte strafrechtliche, dienstrechtliche bzw. disziplinarische<br />
Konsequenzen.<br />
zu Punkt 9<br />
(Festlegung 3)<br />
Die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
ist immer vor der Entscheidung, die die Überschreitung <strong>zur</strong> Folge<br />
hat, einzuholen.Die Entscheidung sowie die entsprechenden<br />
Verfahrensschritte sind zu dokumentieren.<br />
zu Punkt 10<br />
(Festlegung 4)<br />
Die Rücklage ist aus der Verwahrung herauszulösen, separat<br />
<strong>nach</strong>zuweisen und bei den haushaltsfremden Mitteln in der Vermögensübersicht<br />
zu führen.<br />
zu Punkt 10<br />
(Festlegung 5)<br />
Die Bewirtschaftung (Inanspruchnahme) und Anlage der Rücklagemittel<br />
wurde in der neuen Hauptsatzung vom 06.08.2009<br />
geregelt.<br />
zu Punkt 11<br />
(Festlegung 6)<br />
Umschuldungen sind künftig im Haushalt zu veranschlagen und<br />
zu buchen.<br />
zu Punkt 14.1<br />
(Festlegung 7)<br />
Die Entschädigungssatzung über Auslagenersatz für Mitglieder<br />
der Wahlausschüsse ist zu überarbeiten.<br />
zu Punkt 14.2<br />
(Festlegung 8)<br />
Die Verwaltung hat Bestandsverzeichnisse und Auslagen<strong>nach</strong>weise<br />
für alle Objekte in der Gemeinde zu erstellen. Dazu sind<br />
Inventuren durchzuführen, Inventarnummern zu vergeben und<br />
bewegliche Sachen zu kennzeichnen. Zu prüfen ist, ob Teilbereiche<br />
als kostenrechnende Einrichtungen geführt werden müssen.<br />
zu Punkt 14.3<br />
(Festlegung 9)<br />
Für gemeindeeigene Objekte, die durch Dritte genutzt werden,<br />
sind Nutzerordnungen zu erlassen.<br />
zu Punkt 14.4<br />
(Festlegung 10)<br />
Bei der Durchführung von Vergabeverfahren sind die Festlegungen<br />
des Vergabehandbuches des Bundes in der jeweils gültigen<br />
Fassung sinngemäß für die Verfahren der Verwaltungsgemeinschaft<br />
und der Mitgliedsgemeinden anzuwenden. Die Verdingungsunterlagen<br />
sind so zu gestalten, dass keine Rückschlüsse<br />
<strong>auf</strong> die mit dem Bauvorhaben be<strong>auf</strong>tragten Planungs- bzw. In-<br />
genieurbüros erkennbar sind. Die Unterlagen sind durch die<br />
Verwaltung zu versenden.<br />
zu Punkt 14.5<br />
(Festlegung 11)<br />
Festnetzanschlüsse in der Gemeinde sind <strong>auf</strong> ihre Rentabilität<br />
zu überprüfen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 13/2009<br />
1. Nachtragshaltssatzung / Nachtragshaushaltsplan 2009<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Nachtragshaushaltssatzung<br />
und den Nachtragshaushaltsplan 2009<br />
der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 14/2009<br />
Finanzplan des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2009<br />
Der Gemeinderat Witzleben beschließt den Finanzplan zum 1.<br />
Nachtragshaushalt 2009 der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter<br />
Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 15/2009<br />
Bestätigung der Vereinbarung zwischen dem WAZV und der<br />
Gemeinde <strong>zur</strong> investiven Kostenbeteiligung bezüglich der<br />
Straßenoberflächenentwässerung „Töpfermarkt“ Witzleben<br />
Der Gemeinderat Witzleben bestätigt die Vereinbarung zwischen<br />
dem Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung<br />
<strong>zur</strong> prozentualen Beteiligung der Gemeinde an den<br />
Kosten der Erneuerung des Entwässerungssystems für die<br />
Straßenoberflächenentwässerung im Zuge der Realisierung der<br />
Straßenbaumaßnahme „Töpfermarkt“ Witzleben.<br />
Die Beteiligungskosten der Gemeinde betragen dementsprechend<br />
vorläufig 11.518,24 EUR.<br />
Der Bürgermeister wird <strong>zur</strong> Gegenzeichnung der Vereinbarung<br />
bevollmächtigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 17/2009<br />
Änderung der Satzung der Gemeinde Witzleben <strong>zur</strong> Erhebung<br />
wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />
Der Gemeinderat Witzleben beschließt die 2. Änderungssatzung<br />
<strong>zur</strong> Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge<br />
für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Witzleben<br />
vom 16.09.1999 (Straßenausbaubeitragssatzung) gemäß beiliegender<br />
Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 18/2009<br />
Satzung über den Beitragssatz <strong>zur</strong> Erhebung von Straßenausbaubeiträgen<br />
für die Maßnahme „Töpfermarkt Witzleben“
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 23 - Nr. 11/2009<br />
Der Gemeinderat Witzleben beschließt die Satzung über den<br />
Beitragssatz <strong>zur</strong> Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />
für die in 2008 getätigte Investitionsmaßnahme „Grundhafter<br />
Straßenbau Töpfermarkt Witzleben“ gemäß beigefügter<br />
Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Oma und Opa Tag der Kita „Die lustigen Frösche“<br />
Und wieder fand, <strong>zur</strong> Freude aller Kinder der Kindertagesstätte<br />
„Die lustigen Frösche“, ein Zusammentreffen der Familien statt.<br />
Dieses Mal handelte es sich um den Oma und Opa Tag.<br />
Mit einem tollen Programm wurden alle Großeltern, die zahlreich<br />
erschienen sind, begrüßt. Die Kinder konnten mit spaßigen<br />
Liedern und Tanzeinlagen ihr Publikum begeistern. Voller<br />
Stolz wurde ganz gespannt dem Gesang mit Gitarrenbegleitung<br />
gelauscht oder zum Tanz geklatscht, wobei manches Auge nicht<br />
trocken blieb.<br />
Nach der Vorstellung wurde herzlich zu einem Kaffeekränzchen<br />
geladen, welches die Erzieherinnen zusammen mit den Kleinen<br />
vorbereitet haben. Die Großeltern wurden mit einem liebevoll<br />
Angebote Herbstferien 2009<br />
Kurzfreizeit in Gräfenroda<br />
In den kommenden Herbstferien gibt es wieder einen Kurzausflug<br />
in den Thüringer Wald. Ziel ist diesmal die Gräfenrodaer Jugendherberge,<br />
die am Ortsrand direkt am Wald liegt. Also mal<br />
wieder „Natur pur“!<br />
Es gibt zahlreiche Ausflugsmölichkeiten, die wir entsprechend<br />
der Wetterlage natürlich nutzen werden (z. B. Lütschetalsperre).<br />
Das Highlight des Ausflugs aber wird mit Sicherheit der Besuch<br />
der Biathlontrainingsstrecke in Frankenhain sein. Hier dürft ihr<br />
wie die Weltmeister in die Loipe (Natürlich mit Skirollern!) und<br />
euch mit dem Lasergewehr am Schießstand ausprobieren.<br />
Termin: 13. bis 15. Oktober 2009<br />
Kosten: 45,- EUR zzgl. 15,- EUR Programmkosten-Anteil<br />
Wer an dieser Fahrt teilnehmen möchte, kann sich ab sofort (bis<br />
zum 29.09.09!) bei mir anmelden!<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
geschmückten Tisch voller frisch gepflückter Blumen überrascht.<br />
Bei den verschiedensten, frisch gebackenen Kuchen der Erzieherinnen,<br />
konnte man sich bei einem Kaffeekränzchen näher<br />
kennenlernen und sich <strong>auf</strong> der Terrasse der Kita austauschen.<br />
Zum Abschluss bekam noch jedes Großelternteil von seinem<br />
Enkel ein selbstgebasteltes Geschenk <strong>zur</strong> Erinnerung als Überraschung.<br />
Das waren für alle ein paar tolle Stunden.<br />
Das Erzieherteam der<br />
Kita „Die lustigen Frösche“<br />
Tagesausflüge / Ferienbetreuung<br />
NICHTAMTLICHER TEIL<br />
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />
„RIECHHEIMER BERG“<br />
JUGEND<br />
Dienstag, 20.10.09:<br />
Kinobesuch in Erfurt Kosten: 5,- EUR<br />
Mittwoch, 21.10.09:<br />
Maxxi’s Spieleparadies Emleben Kosten: 5,- EUR<br />
Donnerstag, 22.10.09:<br />
Der Kirchheimer Jugendclub ist ab 11.00 Uhr geöffnet.<br />
13.00 Uhr: Kino im Club!<br />
Freitag, 23.10.09:<br />
Jugendclub <strong>Osthausen</strong><br />
(Angebot / Ausflug und Zeiten werden mit den Teilnehmern bei<br />
Anmeldung abgesprochen)<br />
Anmeldeschluss für die Kurzfreizeit und die Ferienbetreuung ist<br />
am 29.09.09!!!<br />
Anett Grass Tel.: 0174/4628029<br />
AWO-Jugendpflege <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 24 - Nr. 11/2009<br />
Anmeldung<br />
An dieser Stelle fehlt nur ein Dankeschön an alle Helfer, vor allem<br />
der Gemeinde Elxleben und deren Sportverein, die uns die-<br />
Name:...................................................................................... se Veranstaltung <strong>auf</strong> dem tollen Sportgelände ermöglichten!<br />
Die Sozialarbeiter<br />
Vorname:.................................................................................<br />
geb. am:...................................................................................<br />
Anett Grass, Ina Graube, Christiane Schmidt, Werner<br />
Schmidt, Silvio Eberhardt und Holger Priebs<br />
Telefon:....................................................................................<br />
Anschrift: .................................................................................<br />
................................................................................................<br />
Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter verbindlich<br />
<strong>zur</strong> Herbstferienbetreuung / <strong>zur</strong> Kurzfreizeit der AWO- Jugendpflege<br />
an.<br />
Er/sie nimmt an folgenden Tagen teil:<br />
................................................................................................<br />
Ort/Datum Unterschrift der<br />
Erziehungsberechtigten<br />
Mitteilungen der AWO-Jugendpflege<br />
2. Sportturnier gegen Gewalt<br />
Eine nicht ganz alltägliche Jugendschutzveranstaltung (ohne<br />
Vorträge und Diskussionsrunden) fand am vergangenen Wochenende<br />
in der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
statt:<br />
Etwa 180 Kinder, Jugendliche und zahlreiche Gäste trafen<br />
sich am Samstag, dem 12. September 2009 in Elxleben, um<br />
sich gemeinsam sportlich zu betätigen.<br />
Die verantwortlichen Jugendpfleger der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, der Gemeinden Ilmtal und Wipfratal<br />
sowie der Jugendeinrichtungen in Stadtilm und Ichtershausen<br />
organisierten diese Veranstaltung im Rahmen der<br />
Jugendschutzwoche des Ilm-Kreises.<br />
Auf dem Sportplatz in Elxleben trafen sich bereits vormittags 9<br />
Volleyballmannschaften (Altersgruppe 14 - 27 Jahre) und 4<br />
Fußballmannschaften (Altersgruppe 8 - 13 Jahre) aus den verschiedensten<br />
Orten des Arbeitsgebietes der 5 Kinder- und Jugendprojekte.<br />
Punkt 11.00 Uhr wurde das Turnier von der Bundestagsabgeordneten<br />
Petra Heß, die sich freundlicherweise als Schirmherrin<br />
dieser Veranstaltung <strong>zur</strong> Verfügung stellte, unter Beifall der Teilnehmer<br />
eröffnet. Während die kleinen Fußballer alles <strong>auf</strong> dem<br />
von den Gemeindearbeitern frisch gemähten Superrasen gaben,<br />
startete <strong>auf</strong> drei Feldern das Volleyballturnier der Jugendgruppen.<br />
Wer gerade nichts zu tun hatte, konnte die bereitstehende<br />
Riesenhüpfburg in Beschlag nehmen oder sich bei einer<br />
Bratwurst oder einem kühlen alkoholfreien Getränk stärken.<br />
Obwohl bei dem Turnier in erster Linie Spaß an sportlicher Betätigung<br />
im Vordergrund stand, gaben alle Mannschaften ihr<br />
Bestes. Beim Fußball kämpften selbst die kleinsten Teilnehmer<br />
aus Wüllersleben bis <strong>zur</strong> letzten Minute, auch wenn sie keinen<br />
Gewinnerplatz belegen konnten. Sieger wurde die Stadtilmer<br />
Mannschaft, gefolgt von den Fußballern aus der Gemeinde<br />
llmtal und der „gemischten“ Mannschaft aus Spielern der Kindervilla<br />
und Elxleben.<br />
Auch beim Volleyball kämpften alle Mannschaften ehrgeizig um<br />
die ersten Plätze. Die Neurodaer Mannschaft stellte sich aber<br />
sehr schnell als Favorit für den ersten Platz heraus. Die Plätze 2<br />
und 3 belegten die Mannschaften der Gäste von der Regelschule<br />
Stadtilm und aus dem Geratal. Die Gastgeber konnten leider<br />
keinen Siegerplatz belegen, was den Spaß am Turnier aber keinesfalls<br />
verdarb.<br />
Natürlich gab es zum Abschluss eine Siegerehrung, bei der den<br />
Erstplatzierten Pokale bzw. Preise überreicht wurden. Entscheidender<br />
aber war die rege freiwillige Teilnahme der Kinder und<br />
Jugendlichen an dieser Veranstaltung, die in einer freundschaftlichen<br />
Atmosphäre und gänzlich ohne Gewalt zeigten, dass gemeinsame<br />
sportliche Betätigung zu einem Highlight in der Freizeitgestaltung<br />
werden kann - als Alternative zu Drogen, Alkohol<br />
und anderen negativen Einflüssen unserer Zeit.<br />
Nachdem dieses zweite Sportturnier (Das erste fand 2007 in<br />
Niederwillingen statt!) wieder sehr erfolgreich verlief, wird es<br />
ganz bestimmt in der nahen Zukunft eine Fortsetzung geben.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 25 - Nr. 11/2009<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 08.10. zum 65. Geburtstag Frau Wenzel, Doris<br />
am 21.10. zum 72. Geburtstag Frau Striegel, Ingeburg<br />
am 24.10. zum 74. Geburtstag Herrn Stiller, Reinhard<br />
am 28.10. zum 75. Geburtstag Herrn Schubert, Roland<br />
4 Feuerwehren und 235 Stunden Sicherheit<br />
bei Speeddays<br />
Vom 28. bis 30. August fand <strong>auf</strong> dem Gelände unseres Flugplatzes<br />
wieder eine Motorsportveranstaltung der Speeddays-Reihe<br />
statt. Diese hatte das Motto „Speeddays Drift-X-Plosion“ und<br />
war die zweite Veranstaltung in diesem Jahr. Im Juni konnten<br />
dort Motorsportbegeisterte ihre Fahrzeuge bei Beschleunigungsrennen<br />
<strong>auf</strong> der 1/4-Meile testen. Bei dem spätsommerlichen<br />
Event im August galt es hauptsächlich für professionelle<br />
und semiprofessionelle Teams <strong>auf</strong> einem Rundkurs die beste<br />
Runde zu driften. Driften heißt, mit quietschenden Reifen und<br />
quer fahrenden Autos Kurven zu meistern.<br />
Durch die Ordnungsbehörden des Ilmkreises war der Veranstalter<br />
diesmal extra be<strong>auf</strong>lagt eine Brandsicherheitswache durch<br />
die örtlich zuständige Feuerwehr stellen zu lassen. Zu der Forderung<br />
kamen noch die Auflagen ein Tanklöschfahrzeug mit<br />
2500 Liter Wasser, hydraulische Rettungsgeräte und fachlich<br />
ausgebildetes Personal vorzuhalten.<br />
So kam es, dass die Feuerwehren Alkersleben, Wülfershausen,<br />
<strong>Osthausen</strong> und Elxleben in wirklich hervorragender Zusammenarbeit<br />
diese Brandsicherheitswache gemeinsam bestritten. Das<br />
Tanklöschfahrzeug stellte die Feuerwehr <strong>Osthausen</strong> und die hydraulischen<br />
Rettungsgeräte die Feuerwehr Elxleben. Alle 4 Feuerwehren<br />
hatten immer genügend ausgebildetes Personal am<br />
Flugplatz, welche dort glücklicherweise nie zum Ernstfall gerufen<br />
werden mussten. Es wurden insgesamt 235,5 Wachstunden<br />
von 22 Kameradinnen und Kameraden geleistet.<br />
Ein herzliches Dankeschön geht an Kameradinnen Yvonne<br />
Schrade und Carolin Böschel sowie an Benny Nüchter, welche<br />
unsere Wachmannschaft <strong>auf</strong> dem Flugplatz mit kulinarischen<br />
Leckereien versorgten.<br />
Auch die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden möchten<br />
sich hiermit ausdrücklich bei allen Kameradinnen und Kameraden<br />
bedanken! Solche gemeinsame Projekte stärken die Feuerwehren<br />
und verbessern ihre Leistungsfähigkeit zum Schutz der<br />
Bürger in unserer Verwaltungsgemeinschaft.<br />
Auszeichnungen für langjährige<br />
Mitgliedschaft im Volkschor Alkersleben<br />
Im August wurden einige Ehrungen im Volkschor Alkersleben<br />
vorgenommen.<br />
In einer etwas außergewöhnlichen Singstunde wurden alle<br />
Chormitglieder mit einem gedeckten Tisch mit appetitlichen<br />
Häppchen, Obst und Getränken eingeladen.<br />
GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
VEREINE UND VERBÄNDE<br />
Der 2. Vorstand, Dieter Henn sorgte für diese kleine Überraschung.<br />
Der Grund für diesen Aufwand waren die Auszeichnungen<br />
von fünf Chormitgliedern für langjährige und ehrenamtliche<br />
Mitgliedschaft. Er dankte allen für ihre langjährige Treue.<br />
So hatten Ursula Munsche 60 Jahre und Erika Hühner 50 Jahre<br />
Chorzugehörigkeit <strong>nach</strong>zuweisen. Ein Dankeschön bekam auch<br />
Erika Prause für 40 Jahre Schatzmeister. Besonders würdigte er<br />
ihre guten Einfälle die sie in Reimen bei runden Geburtstagen<br />
der Mitglieder zum Besten gab.<br />
Der besondere Höhepunkt der Auszeichnungen kam zum<br />
Schluss. Unser Chorleiter Wilhelm Hoffmann leitet den Chor<br />
schon 45 Jahre. Es ist ihm besonders an<strong>zur</strong>echnen, dass er extra<br />
von Ettischleben zu uns <strong>nach</strong> Alkersleben kommt. Seine<br />
Freude am Gesang, seine unendliche Geduld mit uns Sängern<br />
und seine Treue wissen alle sehr zu schätzen.<br />
Die letzte Ehrung erhielt Herbert Prause für 50 Jahre ehrenamtliche<br />
Tätigkeit als Vorstand vom Chor. Er setzte sich immer für<br />
alle Belange des Chores ein und hat mit Wilhelm Hoffmann dazu<br />
beigetragen, dass der Chor immer noch besteht. Alle Ausgezeichneten<br />
wurden mit einer Urkunde und einem Präsentkorb<br />
geehrt. Auch unser Bürgermeister, Herr Hülle nahm an der Ehrung<br />
teil und dankte den oben Aufgeführten mit ein paar netten<br />
Worten und je einer Flasche Wein. Eine außergewöhnliche<br />
Singstunde mit Bürgermeister, Sekt und Gesang bleibt den Ehrenden<br />
in angenehmer Erinnerung.<br />
Alle, die gern mit uns singen möchten, können zu uns kommen.<br />
Wir sind jeden Dienstag ab 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus,<br />
Am <strong>Berg</strong>, anzutreffen.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 26 - Nr. 11/2009<br />
Die Kinderbewahrungsanstalt<br />
Friedrich Fröbel richtete um das Jahr 1840 in Bad Blankenburg<br />
den vielleicht deutschlandweit ersten Kindergarten ein. In der<br />
Zeit da<strong>nach</strong> mag sich auch der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen<br />
mit der Idee beschäftigt haben. Jedenfalls seine<br />
Beamten hatten im Herbst 1847 an die Dorfschulzen und Pfarrer<br />
Schreiben verschickt, in denen <strong>auf</strong> die Einrichtung von Kinderbewahrungsanstalten<br />
hingewiesen wurde. Der Alkerslebener<br />
Gemeinderat hatte die Sache umfassend beraten und Pfarrer<br />
Völker beantwortete in einen Brief an das fürstliche Amt den<br />
Standpunkt der Alkerslebener. Jener Brief ist noch erhalten geblieben,<br />
er lautet wie folgt:<br />
„An die Fürstliche Schwarzburgische Landeshauptmannschaft<br />
der Oberherrschaft zu Arnstadt<br />
Was die Herstellung und Einrichtung einer Kinderbewahrungsanstalt<br />
im hiesigen Orte betrifft, weshalb die Fürstliche Landeshauptmannschaft<br />
unter den 22. Oktober d. J. ein Schreiben an<br />
mich ergangen lassen, so mache ich jetzt, <strong>nach</strong>dem die Angelegenheit<br />
den Ortsvorstande war bekannt gemacht worden und<br />
dieser die Orts<strong>nach</strong>barn angenommen hatten, um die allgemeine<br />
Stimmung für die Sache kennen zu lernen, der Fürstlichen<br />
Landeshauptmannschaft das Resultat dieser Besprechungen<br />
bekannt. Der Ortsvorstand hat hier Namens seiner Gemeinde<br />
erklärt, daß die Einrichtung solcher Anstalten wünschenswerth<br />
sei, dass sich aber hier besonders viele Hindernisse entgegenstellen,<br />
die die Ausführung verzögern. Ein Haupthinderniß sei<br />
der Mangel eines passenden Lokals, wo die Kinder bei schlechter<br />
Witterung untergebracht würden. Um ein solches herzustellen,<br />
wären einige Hundert Thaler erforderlich, die aber jetzt bei<br />
einer Schuldenlast der Gemeinde von mehr als 4000 rtl nicht zu<br />
erschaffen wären, in Marlishausen dazu ein Lokal gefunden<br />
worden, was hier der Fall nicht sei.<br />
Ein passendes Haus eines Einwohners <strong>zur</strong> Aufnahme der Kinder<br />
sei auch nicht ermittelt worden, da dazu passende Gelegenheit<br />
von ordentlichen Leuten nicht angeboten worden.<br />
Die Bemittelten des Ortes hätten es auch für sich abgelehnt, ihre<br />
Kinder aus ihrer Aufsicht abzugeben und so würden nur die<br />
wenigen Armen sein, deren Kinder <strong>auf</strong>zunehmen wären. Es<br />
sollte daher die Sache noch im Winter Überlegung genommen<br />
und wenn sich ein günstiges Resultat heraus zustellt habe, der<br />
Fürstlichen Landeshauptmannschaft berichtet werden.<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Bösleben<br />
am 06.10. zum 72. Geburtstag Herrn Boness, Heinz<br />
am 13.10. zum 72. Geburtstag Frau Völker, Dora<br />
am 24.10. zum 72. Geburtstag Frau Scheit, Edith<br />
am 27.10. zum 68. Geburtstag Frau Geyersbach, Irmtraud<br />
am 27.10. zum 72. Geburtstag Herrn Linse, Günter<br />
am 31.10. zum 65. Geburtstag Herrn Hahn, Waldemar<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 02.10. zum 84. Geburtstag Herrn Muchow, Walter<br />
am 03.10. zum 71. Geburtstag Frau Hahne, Helga<br />
am 03.10. zum 69. Geburtstag Frau Härtel, Siegrid<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Was mich betrifft, so werde ich gern <strong>auf</strong> mögliche Weise <strong>zur</strong><br />
Förderung eines solchen Werkes mit einwirken.<br />
Alkersleben 15ten December 1847<br />
Gehorsamster Diener<br />
Carl Völker<br />
Das Resultat der Antwort: In Alkersleben wird eine solche Einrichtung<br />
nicht benötigt, aber es wäre eine gute Sache und man<br />
ist dafür. Was der Hinweis <strong>auf</strong> Marlishausen betrifft, so ist das<br />
richtig, denn jene Räumlichkeit befand sich in dem Haus der jetzigen<br />
Arztpraxis von Dr. Andreß. Im Wartezimmer der Arztpraxis<br />
ist eine Kopie eines historischen Dokumentes aus dem Jahre<br />
1838 einzusehen. Die Marlishäuser hatten in jener Zeit eine<br />
„Verwahranstalt für kleine Kinder <strong>auf</strong> dem Lande“ (so lautete die<br />
Bezeichnung) eingerichtet und Fröbels Idee damit sofort verwirklicht.<br />
Wann die Alkerslebener Gemeinde ihre erste Kindereinrichtung<br />
schuf, darüber ist keine genaue Angabe bekannt. Sicher ist,<br />
dass in den Jahren des 2. Weltkrieges in der oberen Etage des<br />
Hauses Nummer 39 die Kinder während der arbeitsreichen Zeit<br />
des Jahres betreut wurden. Das sind fast 100 Jahre <strong>nach</strong> der<br />
fürstlichen Anregung <strong>zur</strong> Errichtung von Kinderbewahranstalten.<br />
Übrigens befand sich der Kindergarten bis 1956 in dem genannten<br />
Haus. Die ehemalige Schulscheune beherbergte anschließend<br />
<strong>nach</strong> einen umfassenden Um- und Ausbau die Kinder<br />
des Vorschulalters. Am 3. Juni 1956 war die Einweihung mit<br />
Schlüsselübergabe an die Leiterin Irene Bär. Mit Blasmusikklängen<br />
wurde der neue Bau eröffnet und anschließend gingen Einwohner,<br />
Eltern, Kinder und Gäste zum Anger. Hier wurden die<br />
Kinder mit Bockwurst und Limonade bewirtet, abends war für<br />
die Erwachsenen Tanz.<br />
Die Schließung wegen Unterbelegung der Einrichtung infolge<br />
des Geburtenrückganges stellte den Gemeinderat am Jahresende<br />
1995 vor einen schweren Entschluß. Ein Jahrzehnt zuvor<br />
waren doch die Räumlichkeiten hingegen wegen Überbelegung<br />
zu eng geworden. Die Anzahl der täglich von den Erziehern zu<br />
betreuenden Kinder aus dem Ort hatte die 20 weit überschritten.<br />
Ein Neubau wurde seitens des damaligen Gemeinderates<br />
in Erwägung gezogen und bereits <strong>nach</strong> einen Bauplatz im Zentrum<br />
des Ortes gesucht. Das Vorhaben wurde jedoch von den<br />
staatlichen Stellen Ende der achtziger Jahre wegen Mangel an<br />
Geld und Material weit <strong>zur</strong>ück gewiesen.<br />
Klaus Wagner<br />
GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wüllersleben<br />
am 13.10. zum 80. Geburtstag Frau Leuthardt, Anna<br />
am 20.10. zum 70. Geburtstag Frau Lämmerzahl, Marga<br />
am 26.10. zum 72. Geburtstag Frau Schrickel, Marie<br />
am 28.10. zum 77. Geburtstag Frau Heyder, Johanna<br />
GEMEINDE<br />
DORNHEIM<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
am 13.10. zum 67. Geburtstag Herrn Prüßing, Joachim<br />
am 19.10. zum 69. Geburtstag Herrn Herre, Siegfried<br />
am 30.10. zum 69. Geburtstag Frau Ullrich, Renate
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 27 - Nr. 11/2009<br />
Freundeskreis <strong>zur</strong> Erhaltung der Traukirche<br />
von J. S. Bach e. V. in Dornheim<br />
Veranstaltungen aus Anlass des 302. Trauungstag<br />
von Maria Barbara und Johann Sebastian Bach:<br />
17. Oktober 2009, 16:00 Uhr<br />
„1737 - 30 Jahre <strong>nach</strong> der Trauung besucht der Thomaskantor<br />
seine Traukirche in Dornheim“<br />
Das Mitglied des Dornheimer Freundeskreises Jürgen Frey, der<br />
auch das Stück „Fiktives Gespräch zwischen J. S. Bach und<br />
dem Dornheimer Pfarrer J. L. Stauber im Spätsommer 1707“<br />
verfasste, hat sich darüber Gedanken gemacht, wie ein solcher<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Elleben<br />
am 16.10. zum 76. Geburtstag Herrn Lohrey, Harald<br />
am 21.10. zum 81. Geburtstag Frau Heyder, Anna-Lore<br />
am 28.10. zum 85. Geburtstag Frau Eckoldt, Berta<br />
am 28.10. zum 84. Geburtstag Herrn Eckoldt, Friedhelm<br />
Gügleben<br />
am 07.10. zum 80. Geburtstag Frau Kämpf, Waltraud<br />
am 10.10. zum 66. Geburtstag Herrn Lerche, Peter<br />
am 25.10. zum 73. Geburtstag Herrn Zacher, Hermann<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 01.10. zum 68. Geburtstag Frau Stühler, Lena<br />
am 05.10. zum 68. Geburtstag Frau Jeschke, Gabriele<br />
am 09.10. zum 72. Geburtstag Herrn Kreyßler, Horst<br />
am 15.10. zum 81. Geburtstag Frau Böhm, Traute<br />
am 18.10. zum 68. Geburtstag Herrn Pusch, Heinz<br />
am 19.10. zum 69. Geburtstag Frau Kreyßler, Erika<br />
Sabine Berninger übergibt Spende<br />
an Jugendfeuerwehr Elxleben<br />
Sabine Berninger (MdL) überreichte dem Ortsbrandmeister der<br />
Gemeinde Elxleben, Jörn Köllmer, mit den besten Wünschen einen<br />
Check für die Jugendfeuerwehr. Mit der Übergabe dieser<br />
großzügigen Spende von 100 Euro kann für die Kinder die Bekleidung<br />
und das Lehrmaterial ergänzt werden. Der Jugendwart<br />
Oliver Hieke zeigte sich sehr erfreut darüber und betonte die<br />
Wichtigkeit der Jugendarbeit zum Erhalt unserer Freiwilligen<br />
Feuerwehren. Sabine Berninger, selbst seit 20 Jahren aktives<br />
Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Elxleben, lobte den stetigen<br />
Zuwachs in der Elxlebener Jugendfeuerwehr. Seit ihrer Wieder-<br />
gründung 2008 wurden 12<br />
Kinder <strong>auf</strong>genommen. Ein<br />
Höhepunkt dieses Jahres<br />
war das Jugendzeltlager<br />
der Kreisjugendfeuerwehr<br />
des Ilmkreises in Dörnfeld.<br />
An vier Tagen konnten die<br />
Jugendlichen ihr Wissen,<br />
ihr Können und ihren Mut<br />
unter Beweis stellen.<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Besuch 30 Jahre <strong>nach</strong> der denkwürdigen Trauung abgel<strong>auf</strong>en<br />
sein könnte.<br />
Nach dem Spiel mit mehreren mitwirkenden Personen gibt es<br />
ein<br />
Konzert für Oboe und Orgel<br />
mit Frank Below, Wechmar - Oboe<br />
und Jürgen Nober, Essen - Orgel<br />
24. Oktober 2009, 17:00 Uhr<br />
„1737 - 30 Jahre <strong>nach</strong> der Trauung besucht der Thomaskantor<br />
seine Traukirche in Dornheim“<br />
Nach dem Spiel gibt es ein<br />
Motetten - Konzert mit dem Kammerchor Bottrop<br />
unter der Leitung von Friedrich Storfinger<br />
Eintritt: 8 EUR, erm. 6 EUR<br />
GEMEINDE ELLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Riechheim<br />
am 06.10. zum 85. Geburtstag Frau Hartung, Elsbeth<br />
am 13.10. zum 65. Geburtstag Frau Löffler, Elvira<br />
am 15.10. zum 70. Geburtstag Frau Arens, Helga<br />
am 27.10. zum 69. Geburtstag Frau Dr. Bischoff, Ingrid<br />
am 27.10. zum 68. Geburtstag Herrn Göbel, Helmut<br />
am 27.10. zum 70. Geburtstag Herrn Dr. Salecker, Martin<br />
am 29.10. zum 80. Geburtstag Herrn Kürschner, Hans<br />
am 30.10. zum 70. Geburtstag Herrn Paroll, Herbert<br />
GEMEINDE ELXLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
am 24.10. zum 76. Geburtstag Herrn Jeschke, Georg<br />
am 26.10. zum 67. Geburtstag Herrn Schüffler, Gerd<br />
am 26.10. zum 76. Geburtstag Herrn Schwabe, Gert<br />
am 28.10. zum 67. Geburtstag Herrn Mach, Peter<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 28 - Nr. 11/2009<br />
Frei l<strong>auf</strong>ende Hunde<br />
In der Gemeinde Elxleben wurde festgestellt, dass wiederholt Hunde unangeleint im Ort umherl<strong>auf</strong>en. Um möglichen Gefahren vorzubeugen,<br />
weisen wir dar<strong>auf</strong> hin, dass Hunde nur angeleint auszuführen sind.<br />
Gottesdienste und<br />
Gemeindeveranstaltungen<br />
im Kirchspiel Elxleben<br />
Oktober 2009<br />
Monatsspruch Oktober:<br />
Gott spricht: Ich schenke ihnen ein anderes Herz und schenke<br />
ihnen einen neuen Geist. Ich nehme das Herz von Stein aus ihrer<br />
Brust und gebe ihnen ein Herz von Fleisch.<br />
Hesekiel 11,19<br />
Sonntag, 27. September<br />
09.00 Uhr Gügleben, Erntedankgottesdienst<br />
10.30 Uhr Riechheim, Familiengottesdienst zum Erntedankfest<br />
Bitte bringen Sie die Erntegaben am Samstag, den 26.9. zwischen<br />
10.00 Uhr und 11.00 Uhr in die <strong>Riechheimer</strong> Kirche.<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Dämmig (Tel.: 69885)<br />
oder Frau Schneider (Tel.: 61881).<br />
Sonntag, 4. Oktober<br />
13.00 Uhr Elleben, Erntedankgottesdienst mit Abendmahl<br />
15.00 Uhr Elxleben, Erntedankgottesdienst mit Abendmahl<br />
und T<strong>auf</strong>e<br />
Montag, 5. Oktober<br />
19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis<br />
Dienstag, 6. Oktober<br />
14.00 Uhr Elxleben, Seniorenkreis<br />
Samstag, 10. Oktober<br />
13.30 Uhr Elxleben, Hochzeit<br />
Sonntag, 11. Oktober<br />
09.30 Uhr Ettischleben, Erntedankgottesdienst mit Abendmahl<br />
10.30 Uhr Alkersleben, Erntedankgottesdienst mit Abendmahl<br />
Bitte bringen Sie die Erntegaben am Samstag, den 10.10., zwischen<br />
14.00 Uhr und 15.00 Uhr in die Alkerslebener Kirche.<br />
Freitag, 16. Oktober<br />
18.00 Uhr Alkersleben, Andacht <strong>zur</strong> <strong>Kirmes</strong><br />
Sonntag, 18. Oktober<br />
09.30 Uhr Gügleben, Gottesdienst<br />
Mittwoch, 21. Oktober<br />
14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Kirchheim<br />
am 15.10. zum 66. Geburtstag Herrn Rost, Willy<br />
am 18.10. zum 67. Geburtstag Frau Huth, Leonore<br />
am 23.10. zum 79. Geburtstag Frau Wrchlavsky, Rosalie<br />
am 26.10. zum 83. Geburtstag Herrn Hermann, Heinz<br />
am 31.10. zum 79. Geburtstag Herrn Hölker, Fritz<br />
Bechstedt-Wagd<br />
am 20.10. zum 69. Geburtstag Herrn Franke, Lothar<br />
am 21.10. zum 74. Geburtstag Herrn Pankau, Alfons<br />
am 22.10. zum 76. Geburtstag Frau Limprecht, Erna<br />
am 23.10. zum 70. Geburtstag Herrn Hendrich, Gert<br />
am 24.10. zum 90. Geburtstag Frau Helbig, Hilda<br />
Werningsleben<br />
am 07.10. zum 66. Geburtstag Frau Müller, Antje<br />
am 07.10. zum 74. Geburtstag Herrn Storch, Horst<br />
am 09.10. zum 68. Geburtstag Herrn Schmidt, Wolfgang<br />
Sonntag, 25. Oktober<br />
09.00 Uhr Elleben, Gottesdienst<br />
10.30 Uhr Elxleben, Gottesdienst<br />
Mittwoch, 28. Oktober<br />
14.00 Uhr Gügleben, Gemeinde<strong>nach</strong>mittag<br />
Freitag, 30. Oktober<br />
17.00 Uhr Elxleben, Treffen der Vorkonfirmanden und Konfirmanden<br />
Samstag, 31. Oktober (Reformationstag)<br />
16.30 Uhr Riechheim, Churchnight (besonderer Gottesdienst<br />
zum Reformationstag)<br />
Sonntag, 1. November<br />
10.00 Uhr Witzleben, Gottesdienst zum Reformationsfest<br />
Kommst Du mit in den Kids-Club?<br />
Jeden Dienstag wollen wir uns im Kids-Club treffen, zum Spielen,<br />
Geschichten hören, fingen und Musik machen, Beten, Basteln.<br />
Wann? Immer dienstags von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr. (In den<br />
Herbstferien findet der Kids-Club nicht statt.)<br />
Wo? im Elxlebener Pfarrhaus, Klostergasse 109.<br />
Du bist herzlich eingeladen in den Kids-Club<br />
Mini-Club<br />
KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />
Wir treffen uns wieder am Dienstag, den 13. Oktober, um 9.30<br />
Uhr im Pfarrhaus in Elxleben.<br />
Eure Beatrice Ette-Rudolph und Nadine Jung-Gleichmann<br />
Churchnight am 31.10.2009 in Riechheim<br />
Programm zum Reformationstag<br />
Herzliche Einladung zu einem<br />
besonderen Gottesdienst zum Reformationstag<br />
Wir laden Sie herzlich zu einem etwas anderen Gottesdienst am<br />
Abend des Reformationstages um 16.30 Uhr in die Kirche <strong>nach</strong><br />
Riechheim ein.<br />
Das Thema „KeinAngstHase“ wird uns durch den Abend begleiten.<br />
Parallel zum Gottesdienst startet im Gemeinderaum der<br />
Kirche ein Kindergottesdienst. Nach dem Gottesdienst werden<br />
wir den Abend am Schwedenfeuer bei warmen Getränken und<br />
frisch gebackenen Reformations-Brötchen ausklingen lassen.<br />
Wir freuen uns <strong>auf</strong> Ihren Besuch.<br />
GEMEINDE<br />
KIRCHHEIM<br />
ALTERSJUBILÄEN
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 29 - Nr. 11/2009<br />
Kirchheimer Jugendfeuerwehr<br />
erhielt ein neues Mannschaftszelt<br />
Am 27. August war es endlich soweit. Im Auftrag des Feuerwehrvereines<br />
„Kirchheim-Werningsleben“ e. V. wurde der Jugendfeuerwehr<br />
ein neues Mannschaftszelt übergeben. Es war<br />
höchste Zeit, denn unsere Jugendfeuerwehr zählt jetzt 19 Mitglieder,<br />
die alten Zelte reichten nicht mehr aus und sind verschlissen.<br />
Mit Eigenmitteln und dank finanzieller Unterstützung durch die<br />
Gemeinde, der FA Lehmann & Partner GmbH, sowie der Agrargenossenschaft<br />
Kirchheim konnte der Feuerwehrverein dieses<br />
Zelt für insgesamt 2.500 EUR anschaffen.<br />
Das schöne Wochenende wurde mit einem lustigen Programm<br />
und Über<strong>nach</strong>tung im neuen Zelt verbracht.<br />
Nach einer abenteuerlichen Nacht im neuen Zelt schmeckte<br />
das gemeinsame Frühstück besonders gut!<br />
Ein herzliches Dankeschön an unseren Jugendfeuerwehrwart<br />
Mathias Freydank, seinem Stellvertreter Sebastian von Ottenfeld<br />
sowie allen Betreuern und den Eltern.<br />
Feuerwehrverein „Kirchheim - Werningsleben“ e. V.<br />
Ansetzung Spieljahr 2009/2010<br />
Frauen-Mannschaft<br />
Tag Datum Sp.Nr. Zeit/<br />
Heimmannschaft Gastmannschaft<br />
So 20.09.2009 003 12:00<br />
FSV Großbreitenbach SC Eintracht Kirchheim<br />
So 27.09.2009 005 14:00<br />
SC Eintracht Kirchheim SV Herschdorf<br />
Sa 10.10.2009 007 12:30<br />
SV Gehren 1911 SC Eintracht Kirchheim<br />
Förderverein<br />
St. Laurentius Kirche Kirchheim<br />
Erntegaben für Erntedankfest in Kirchheim<br />
am 4. Oktober 2009<br />
Am Samstag, den 03.10.2009 werden die Erntegaben für das<br />
Erntedankfest eingesammelt.<br />
Treffpunkt: 09:00 Uhr an der Kirche.<br />
Alle Kinder von Kirchheim sind herzlich dazu eingeladen. Wir<br />
würden uns über eine rege Beteiligung beim Einsammeln der<br />
Erntegaben sehr freuen.<br />
Für Sonntag, den 04.10.2009 laden wir ab 14:30 Uhr in den<br />
Gemeinderaum der Kirchgemeinde zum gemütlichen Beisammensein<br />
bei Kaffee und Kuchen ein. Gleichzeitig werden ver-<br />
VEREINE UND VERBÄNDE<br />
So 18.10.2009 009 14:00<br />
SC Eintracht Kirchheim SV Fortuna Griesheim<br />
Sa 31.10.2009 013 14:00<br />
SG Eintracht Kirchheim FSV Großbreitenbach<br />
So 08.11.2009 015 14:00<br />
SV Herschdorf SG Eintracht Kirchheim<br />
Sa 14.11.2009 017 14:00<br />
SG Eintracht Kirchheim SV Gehren 1911<br />
Sa 21.11.2009 019 11:30<br />
SV Fortuna Griesheim SG Eintracht Kirchheim<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
schiedene Sorten Zier- und Speisekürbisse verk<strong>auf</strong>t. Der Erlös<br />
kommt der Sanierung der Kirchheimer Kirche zugute. Auch frischer<br />
Honig kann käuflich erworben werden.<br />
Der Erntedankfest-Gottesdienst, findet anschließend<br />
um 16:00 Uhr in der St. Laurentius Kirche statt<br />
nicht, wie angekündigt, um 15:30 Uhr.<br />
Schon jetzt freuen wir uns <strong>auf</strong> Ihren/Euren Besuch.<br />
Übrigens, wussten Sie schon, dass der Förderverein St. Laurentius<br />
Kirche Kirchheim/Thüringen e.V. in den letzten Monaten mit<br />
einem fünfköpfigen Studententeam der Technischen Universität<br />
Ilmenau zusammenarbeitete?<br />
Für alle zunächst sichtbar an unserem neuen Vereinslogo. Es ist<br />
Ihnen sicher bereits zu Beginn unseres Artikels <strong>auf</strong>gefallen. Dieses<br />
Logo wurde von dem sehr fleißigen Studententeam entwickelt.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 30 - Nr. 11/2009<br />
Wir finden dieses Logo sehr treffend, zumal es mit den Farben<br />
kreiert wurde, die als Hintergrundfarben an unserem Deckengemälde<br />
der Kirche <strong>auf</strong>treten.<br />
Im Rahmen der Lehrveranstaltung Projektmanagement, entwickelten<br />
die Studenten der Angewandten Medienwissenschaft<br />
Sebastian Hädicke, Jana Hausmann, Falk Henning, Marina<br />
Lenze und Maria Rödiger vom 15. April bis zum 03. Juli 2009<br />
ein Kommunikationskonzept für den Förderverein, welches dar<strong>auf</strong><br />
abzielt, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit <strong>auf</strong> die Arbeit<br />
des Vereins zu lenken und das Bewusstsein für die Problematik<br />
der Kirche bei den potentiellen Spendengebern zu schärfen.<br />
Der Verein entwarf mit Hilfe der Studenten in mehreren Sitzungen<br />
gemeinsam die „Identität“ des Vereins. Dazu zählen alle<br />
Maßnahmen, die ein einheitliches und zeitgemäßes Auftreten in<br />
der Öffentlichkeit gewährleisten. Unter dem Slogan „Was wäre<br />
Kirchheim ohne Kirche?“ wurde ein neues Logo kreiert, ein Flyer<br />
vor allem <strong>zur</strong> Information von Unternehmen und Stiftungen<br />
designt und gedruckt sowie eine neue Homepage erstellt. Im<br />
Rahmen des Projektes wurde außerdem die feierliche Übergabe<br />
von 10.000,00 Euro Fördergeld der Stiftung <strong>zur</strong> Erhaltung<br />
kirchlicher Baudenkmäler (KiBa) öffentlichkeitswirksam inszeniert.<br />
Dazu wurde der Regionalbe<strong>auf</strong>tragte der ,Stiftung KiBa,<br />
Dr. Roland Mangelsdorf, eingeladen. Nach einer kurzen Andacht,<br />
der feierlichen Übergabe des Fördergeldes und einer<br />
kurzen Rede des Vereinsvorsitzenden, Mathias Jedicke, folgte<br />
das jährliche Vereinsfest mit anschließendem gemütlichen Beisammensein.<br />
Das Studententeam verfasste anlässlich der<br />
Übergabe eine Pressemitteilung, die in verschiedenen Zeitun-<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
<strong>Osthausen</strong><br />
am 08.10. zum 65. Geburtstag Frau Thamm, Marlis<br />
am 15.10. zum 72. Geburtstag Frau Treiber, Marianne<br />
am 20.10. zum 76. Geburtstag Herrn Block, Paul<br />
am 25.10. zum 79. Geburtstag Frau Friedrich, Irmgard<br />
am 29.10. zum 66. Geburtstag Herrn Thamm, Ewald<br />
Fußballschuhe an den Nagel gehangen!<br />
Osthäuser Sportverein<br />
Am 28. August gab es <strong>auf</strong> dem Sportplatz in <strong>Osthausen</strong> einen<br />
sportlichen und freundschaftlichen Leckerbissen. 16 Spieler der<br />
Klasse „Alte Herren“ aus Wüllersleben/Bösleben und aus <strong>Osthausen</strong>,<br />
Wülfershausen, Arnstadt sowie Erfurt verabschiedeten<br />
ihren langjährigen Sportkameraden und Freund Klaus Weingart.<br />
Das Alter und die Gesundheit zwangen unseren Sportfreund zu<br />
dem schon länger reifenden Entschluss seine sportliche Kariere<br />
zu beenden. In dem Spiel, AH Wüllersleben gegen die AH <strong>Osthausen</strong>,<br />
traten noch einmal auch schon länger ausgeschiedene<br />
Fußballspieler aus vergangenen Tagen zu einem sportlichen<br />
Wettkampf an. Es war schon fast wie in unseren besten Zeiten,<br />
gen abgedruckt wurde. Das Schreiben von Pressemitteilungen<br />
zu aktuellen Vorhaben des Fördervereins ist auch zukünftig eine<br />
Maßnahme, die die Bekanntheit des Vereins sowie die mediale<br />
Aufmerksamkeit für die Probleme der Kirchheimer Kirche stärken<br />
soll.<br />
Dafür entwickelten die Studenten einen Leitfaden für Pressemitteilungen,<br />
<strong>auf</strong> welchen sich der Verein stützen kann.<br />
In Ilmenau fand am 03. Juli 2009 die offizielle Präsentation des<br />
Konzepts statt, bei der Pfarrer Lübs und Mathias Jedicke anwesend<br />
waren. Für alle interessierten Vereinsmitglieder präsentierten<br />
die Ilmenauer Studenten ihr Konzept am 09.08.2009 zum<br />
St. Laurentius-Fest im Kirchheimer Gemeindehaus nochmals.<br />
Die Zusammenarbeit wird mit einem Teil des Studentendteams<br />
<strong>auf</strong> freiwilliger Basis fortgeführt, um die Arbeit des Vereins in<br />
Fragen der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.<br />
Die Vereinsmitglieder des Fördervereins „St. Laurentiuskirche<br />
Kirchheim bedanken sich <strong>auf</strong> diesem Wege noch einmal recht<br />
herzlich für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung bei<br />
dem Studententeam.<br />
Ein Zeichen dafür, dass das erarbeiteten Konzept fruchtbringend<br />
ist, wollen wir mit diesem Artikel setzen.<br />
Zum Punkt Öffentlichkeitsarbeit unseres Vereins, geben wir hiermit<br />
unsere nächsten, noch für dieses Jahr geplanten, Veranstaltungen<br />
<strong>zur</strong> Unterstützung der Kirchheimer Kirche bekannt:<br />
- 03.10.2009, ab 9:00 Uhr sammeln der Erntegaben für das<br />
Erntedankfest mit den Kirchheimer Kindern.<br />
- 04.10.2009; ab 14:30 Uhr gemütliches Kaffeetrinken zum<br />
Erntedankfest, Gottesdienst um 16:00 Uhr<br />
- <strong>Kirmes</strong>kaffee am 25.10.2009 ab 15:00 Uhr in der Turnhalle<br />
zum Kinder- und Senioren<strong>nach</strong>mittag<br />
- 28. und 29.11.2009, jeweils ab 15:00 Uhr, Kaffee und Kuchen-Stand<br />
und natürlich auch der Bratwurststand in alt bewährter<br />
Form, anlässlich unseres Kirchheimer Weih<strong>nach</strong>tsmarktes<br />
Rechtzeitig im nächsten Amtsblatt, werden wir die Termine für<br />
das Jahr 2010 bekannt geben.<br />
Der Förderverein St. Laurentius Kirche e.V.<br />
und Gemeindekirchenrat<br />
GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wülfershausen<br />
am 03.10. zum 65. Geburtstag Frau Busch, Christine<br />
am 06.10. zum 66. Geburtstag Frau Slametschka, Monika<br />
am 16.10. zum 74. Geburtstag Frau Wedler, Olga<br />
VEREINE UND VERBÄNDE<br />
nur spielte das Ergebnis diesmal keine Rolle. Auf dem Kleinfeld,<br />
<strong>auf</strong> dem ja die Wege bekanntlich nicht so weit sind, machten<br />
doch alle beteiligten Akteure einen guten Eindruck. Aber auch<br />
bei der anschließenden Ausstandsfeier in der Backstube von<br />
unserem Sportfreund Weingart bewiesen alle noch einmal Kondition,<br />
wie in alten Zeiten.<br />
Ohne Musik, aber mit viel Witz und Gesang, verlebten wir alle<br />
wie schon so oft während unserer gemeinsamen Zeit in dieser<br />
Spielgemeinschaft einen schönen unvergesslichen Abend.<br />
Auf diesem Wege möchten wir, die Spieler der AH des Osthäuser<br />
Sportvereins, uns noch einmal bei unserem Sport-FREUND<br />
Klaus Weingart recht herzlich bedanken.<br />
Auch der Sportfreund, Gerwald Neugebauer (ALU), wurde <strong>nach</strong><br />
diesem Spiel aus unserer Mannschaft verabschiedet.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 31 - Nr. 11/2009<br />
Zu unserer diesjährigen Jahresabschlussfeier <strong>auf</strong> der Kegelbahn<br />
in Witzleben, am 05. Dezember, werden u.a. diese beiden<br />
Sportfreunde noch einmal gewürdigt und gleichzeitig verpflichtet,<br />
am kulturellen Leben dieser Spielgemeinschaft weiter teilzunehmen.<br />
T.B.<br />
Alles <strong>auf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Kirmes</strong> <strong>nach</strong> <strong>Osthausen</strong><br />
Samstag, den 17.10.2009<br />
08.00 Uhr Ständchen<br />
15.00 Uhr Kindertanz<br />
20.00 Uhr <strong>Kirmes</strong>tanz<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 06.10. zum 68. Geburtstag Herrn Krypczyk, Dieter<br />
am 08.10. zum 66. Geburtstag Frau Lehmann, Edelgard<br />
am 08.10. zum 72. Geburtstag Herrn Zschetzsche, Wilhelm<br />
am 10.10. zum 71. Geburtstag Frau<br />
Zschetzsche, Anneliese<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Witzleben<br />
am 09.10. zum 71. Geburtstag Frau Schiek, Charlotte<br />
am 12.10. zum 78. Geburtstag Frau Fuhs, Giesela<br />
am 13.10. zum 66. Geburtstag Herrn Merten, Dieter<br />
am 20.10. zum 67. Geburtstag Frau Zänker, Rosemarie<br />
am 24.10. zum 78. Geburtstag Herrn Voigt, Gerold<br />
am 31.10. zum 73. Geburtstag Frau Lutter, Margarete<br />
Achelstädt<br />
am 05.10. zum 71. Geburtstag Frau Schimmel, Gudrun<br />
am 06.10. zum 81. Geburtstag Frau Enders, Johanna<br />
Ellichleben<br />
am 07.10. zum 83. Geburtstag Frau Braun, Theresia<br />
am 11.10. zum 77. Geburtstag Herrn Hertam, Werneram<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Sonntag, den 18.10.2009<br />
ab 10.00 Uhr musikalischer Frühschoppen<br />
und Mittagstisch<br />
Es laden ein<br />
die <strong>Kirmes</strong>gesellschaft<br />
die Gruppe Beauty Memories<br />
die Wirtsleute der Gaststätte „Zum grünen Baum“<br />
GEMEINDE ROCKHAUSEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
am 18.10. zum 75. Geburtstag Frau Amthor, Ida<br />
am 19.10. zum 68. Geburtstag Herrn Gottschall, Dieter<br />
am 21.10. zum 89. Geburtstag Frau Kirchner, Hilde<br />
am 27.10. zum 66. Geburtstag Herrn Ellrich, Peter<br />
GEMEINDE WITZLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 32 - Nr. 11/2009<br />
Zeltlager der Jugendfeuerwehr<br />
Witzlebener und Achelstädter Florianjünger trafen sich vom 31.<br />
Juli bis 2. August 2009 im Wolfetal.<br />
Wie in jedem Jahr am letzten Ferienwochenende trafen sich die<br />
Jugendlichen und Feuerwehrkinder im Wolfetal in Witzleben.<br />
Erstmalig sind auch die Achelstädter Feuerwehrkinder dabei.<br />
Am Freitag<strong>nach</strong>mittag wurden die Zelte der Kinder und das große<br />
Versorgungszelt <strong>auf</strong>gebaut.<br />
Nach der Arbeit gab es Abendbrot vom Lagerfeuer und anschließend<br />
wurde das Wochenende mit allen geplant.<br />
Die erste Nachtwanderung am Freitagabend war sehr <strong>auf</strong>regend<br />
für die Kinder und hat allen viel Spaß gemacht. Anschließend<br />
war Nachtruhe.<br />
Am Samstag <strong>nach</strong> dem Frühstück sind wir mit dem Kleinbus<br />
und einigen Eltern <strong>nach</strong> Erfurt <strong>zur</strong> Berufsfeuerwehr gefahren.<br />
Da erwartete uns ein netter Kamerad und führte uns durch die<br />
Gebäude und Garagen bis in der Keller der Atemschutzstrecke.<br />
Hungrig ging es zum Mittag zu McDonalds. Gestärkt fuhren wir<br />
weiter <strong>nach</strong> Wölfis ins Freibad. Mit viel Spiel, Badespaß und einem<br />
Eis verbrachten wir einen schönen Nachmittag.<br />
Am Abend gab es vom Rost Bratwurst und Rostbrätel.<br />
Einige Eltern haben sich überzeugt, dass ihre Kinder in guter<br />
Obhut waren.<br />
Am Lagerfeuer ging der Abend <strong>zur</strong> Neige.<br />
Der Sonntag fing mit einem herzhaften Frühstück mit frischen<br />
Brötchen, Wurst, Käse oder Marmelade an.<br />
Anschließend führten die Jugendwarte Sebastian Schrickel, Sebastian<br />
Sauerbrey, sowie Katharina Sill und David Heyder eine<br />
Vorführung verschiedener Löschmittel durch.<br />
Vor dem Abbau der Zelte gab es unser Mittagessen, Gulasch<br />
und Klöße.<br />
Wir möchten uns recht herzlich bei allen bedanken, die zum Gelingen<br />
des Zeltlagers beigetragen haben.<br />
Ein besonderes Dankeschön gilt unseren Sponsoren Familie<br />
Urspruch, Familie Schlee, Fa. R. Feickert und die Gemeindeverwaltung<br />
Witzleben.<br />
Feuerwehrverein Witzleben<br />
Landsenioren <strong>auf</strong> Exkursion<br />
Am Mittwochvormittag trafen sich die Landsenioren aus dem<br />
Umkreis und dem Kreis Gotha zu einer Besichtigung des Landwirtschaftsbetriebes<br />
Korbs, Schmidt und Groh GBR in Dienstedt.<br />
Als großer Milchviehbetrieb mit 1.460 Rindern, so Herr Groh,<br />
werden von einer Gesamtfläche von 980 ha ein hoher Anteil <strong>zur</strong><br />
Futtergewinnung genutzt. Beim Rundgang durch das Betriebsgelände<br />
konnten sich die Besucher davon überzeugen, dass<br />
seit 1993 mit umfangreichen Investitionen in Stallanlagen und<br />
Technik der ehemaligen Milchviehanlage der LPG Dienstedt ein<br />
moderner Agrarbetrieb geworden ist. Trotz der extrem niedrigen<br />
Vergütung für die Milch, hofft Herr Groh auch weiterhin bestehen<br />
zu können.<br />
VEREINE UND VERBÄNDE<br />
Nach dieser ersten Station wurde die Senfmühle in Kleinhettstedt<br />
besichtigt, die besonders die Landsenioren aus dem Kreis<br />
Gotha noch nicht kannten. Ein gemeinsames Kaffetrinken <strong>auf</strong><br />
dem <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong> gab noch viel Gelegenheit zum weiter<br />
diskutieren.<br />
Unser Dank gilt unserem Vorsitzenden Reinhardt Güttich für die<br />
Organisation, und allen, die den Landsenioren einen erlebnisreichen<br />
Tag bereitet haben.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 33 - Nr. 11/2009<br />
Sportverein Grün-Weiß Witzleben e. V.<br />
<strong>Kirmes</strong> in Witzleben<br />
Traditionsgemäß <strong>zur</strong> diesjährigen <strong>Kirmes</strong> lädt der Sportverein Grün-Weiß Witzleben ein.<br />
Dazu findet am Freitag, dem 02.10.2009 um 19.00 Uhr ein Gottesdienst statt<br />
Beginn der Tanzveranstaltungen in der Sporthalle Witzleben am 02. und 03. Oktober ist jeweils um 20.30 Uhr.<br />
Für gute Laune und beste Stimmung sogen die „Ehringsdorfer Musikanten“.<br />
Am Samstag, den 03. 0ktober ab 9.00 Uhr stehen Ständchen und Frühschoppen an.<br />
Der Kindertanz für unsere kleinen und großen <strong>Kirmes</strong>gäste beginnt um 15.00 Uhr.<br />
Wir freuen uns <strong>auf</strong> Ihrem Besuch und ein schönes gemeinsames <strong>Kirmes</strong>fest.<br />
Gottesdienste und<br />
Gemeindeveranstaltungen<br />
im Kirchspiel Witzleben im Monat Oktober 2009<br />
Freitag, 2. Oktober<br />
19.00 Uhr <strong>Kirmes</strong>gottesdienst für alle in Witzleben<br />
Sonntag, 3. Oktober<br />
Erntedankgottesdienste<br />
09.00 Uhr Bösleben<br />
Die Erntegaben können am Samstag, von 17 - 18.00 Uhr in der<br />
Kirche abgegeben werden oder zum Gottesdienst mitgebracht<br />
werden.<br />
10.30 Uhr Wülfershausen<br />
Die Erntegaben können Sie von 17 - 18.00 Uhr in der Kirche abgeben<br />
oder zum Gottesdienst mitbringen.<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />
Sonntag, 11. Oktober<br />
09.30 Uhr Ellichleben<br />
10.30 Uhr Witzleben<br />
Freitag, 16. Oktober<br />
19.00 Uhr <strong>Osthausen</strong><br />
<strong>Kirmes</strong>gottesdienst für alle in <strong>Osthausen</strong>.<br />
Sonntag, 18. Oktober<br />
09.30 Uhr Bösleben<br />
10.30 Uhr Wülfershausen<br />
13.30 Uhr Achelstädt<br />
Samstag, 24. Oktober<br />
18.00 Uhr Achelstädt<br />
Konzert mit dem Duo Janna<br />
Sie sind herzlich eingeladen!<br />
Sonntag, 1. November<br />
10.00 Uhr Witzleben<br />
Gottesdienst zu Reformation und Allerheiligen
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 34 - Nr. 11/2009<br />
Thüringer Forstamt Arnstadt<br />
Mühlweg 1 a, 99310 Arnstadt<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
das Thüringer Forstamt Arnstadt zieht um. Ab dem 09.09.2009<br />
erreichen Sie das Forstamt Arnstadt unter folgenden geänderten<br />
Kontaktdaten:<br />
Thüringer Forstamt Arnstadt<br />
Forststraße 7<br />
99102 Erfurt-Egstedt<br />
Tel. 036209/4302-0<br />
Fax 036209/4302-20<br />
Umzugsbedingt wird das Forstamt ab dem 03.09., 13.00 Uhr telefonisch<br />
und per E-Mail nur eingeschränkt erreichbar sein.<br />
Auch der übliche Postl<strong>auf</strong> wird in der Umzugsphase längere<br />
Zeiträume beanspruchen.<br />
Bitte benutzen Sie in dringenden Fällen die bekannten Mobil-<br />
Nummern Ihrer Ansprechpartner.<br />
MITTEILUNGEN ANDERER EINRICHTUNGEN<br />
Impressum:<br />
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“,<br />
Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim<br />
Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44<br />
Verlag und Druck:Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />
Verantwortlich für amtlichen und<br />
nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der<br />
Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag<br />
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verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />
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Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben<br />
werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen <strong>auf</strong>treten,<br />
genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />
wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.<br />
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise<br />
Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Gemeinden:<br />
Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim,<br />
<strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie<br />
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