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auf zur Kirmes nach Osthausen - VG Riechheimer Berg

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AMTS- UND NACHRICHTENBLATT<br />

der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Jahrgang 13 Samstag, den 26. September 2009 Nummer 11<br />

Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 14.10.2009 Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 24.10.2009<br />

Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erfolgen amtliche und nichtamtliche<br />

Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ und der Mitgliedsgemeinden<br />

Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen,<br />

Rockhausen, Witzleben<br />

Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de<br />

Das Verbrennen<br />

von Pflanzenabfällen ist verboten!<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

<strong>auf</strong> diesem Weg möchte die Verwaltung Sie nochmals<br />

darüber informieren, dass der Ilm-Kreis das Verbrennen<br />

von Pflanzenabfällen nicht mehr erlaubt. Hierzu verweisen<br />

wir <strong>auf</strong> den <strong>nach</strong>stehenden Auszug, des an unsere<br />

Verwaltung gerichteten Schreibens des Ilm-Kreises vom<br />

19.08.2009:<br />

„Verbrennen von Pflanzenabfällen - Widerruf der Allgemeinverfügung<br />

vom 19. Juli 1999<br />

... dass die Allgemeinverfügung <strong>zur</strong> Ordnung der Beseitigung<br />

pflanzlicher Abfälle des Landratsamtes Ilm-Kreis<br />

vom 19. Juli 1999 (Festlegung von Verbrennungszeiträumen<br />

gemäß § 4 Abs. 2 PflanzAbfV) im nächsten Amtsblatt<br />

des Ilm-Kreises (Erscheinungstag 01.09.2009) mit<br />

sofortiger Wirkung widerrufen wird. Damit wird das Verbrennen<br />

von Pflanzenabfällen im Kreisgebiet bis zum<br />

Erlass anderweitiger Regelungen nicht mehr erlaubt<br />

sein.<br />

Die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen, wie Baumund<br />

Strauchschnitt, ist in der Thüringer Pflanzenabfall-<br />

Verordnung geregelt. Da<strong>nach</strong> dürfen pflanzliche Abfälle<br />

<strong>zur</strong> Beseitigung außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen<br />

nur <strong>auf</strong> die in dieser Verordnung vorgesehenen Art<br />

und Weise beseitigt werden. Pflanzliche Abfälle, die <strong>auf</strong><br />

landforstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten<br />

Grundstücken oder beim Ausbau oder der Unterhaltung<br />

von Verkehrswegen und Gewässern, bei Maßnahmen<br />

der Landschaftspflege und der Flurbereinigung oder<br />

ähnlichen Maßnahmen anfallen, sind vorzugsweise<br />

durch Verrotten zu beseitigen oder durch eine geeignete<br />

mechanische Behandlung (Häckseln, Schreddern) <strong>auf</strong>zubereiten.<br />

Das ausnahmsweise Verbrennen von trockenem, unbelastetem<br />

Baum- und Strauchschnitt konnte seit der Änderung<br />

der Thüringer Pflanzenabfallverordnung im Jahr<br />

1999 unter den Bedingungen zugelassen werden, dass<br />

das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird,<br />

keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft<br />

hervorgerufen werden und eine Nutzung der von dem<br />

öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger angebotenen<br />

Entsorgungsmöglichkeiten nicht zumutbar ist und keine<br />

Überlassungspflicht an den Entsorgungsträger besteht.<br />

Wegen der erheblichen Beeinträchtigungen des Allgemeinwohls<br />

und zunehmender Bürgerbeschwerden in<br />

der Vergangenheit soll das Verbrennen nun grundsätzlich<br />

nicht mehr zugelassen werden. Der Landkreis entspricht<br />

damit auch der Bitte mehrere Städte und Gemeinden.<br />

Der anfallende Baum- und Strauchschnitt<br />

kann <strong>auf</strong> dem eigenen Kompost verwertet oder <strong>auf</strong> zugelassenen<br />

Kompostierungsanlagen angeliefert werden.<br />

Er kann <strong>nach</strong> §§ 2 und 3 der Pflanzenabfall-Verordnung<br />

durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben<br />

oder Unterpflügen, ggf. <strong>nach</strong> vorheriger Zerkleinerung,<br />

beseitigt werden.<br />

Ansonsten können pflanzliche Abfälle <strong>nach</strong> der Abfallwirtschaftssatzung<br />

dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger<br />

<strong>zur</strong> Verwertung bzw. Beseitigung wie folgt<br />

überlassen werden:<br />

- Entsorgung über die Biotonne bzw. Bereitstellung <strong>zur</strong><br />

Biomüllabfuhr in Bioabfallsäcken, die beim Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

des Ilm-Kreises käuflich erworben<br />

werden können.<br />

- Selbstanlieferung <strong>auf</strong> der Kreiskompostierungsanlage<br />

Langewiesen oder bei der Annahmestelle <strong>auf</strong> der<br />

Verbandsdeponie Rehestädt.<br />

... Für Fragen steht Ihnen der Amtsleiter des Umweltamtes,<br />

Herr Notroff, Tel. 03628 738-350 und der Leiter des<br />

Abfallwirtschaftsbetriebes Ilm-Kreis, Herr Dr. Biste, Tel.<br />

03677 657-250 <strong>zur</strong> Verfügung.“<br />

gez. Diana Machalett<br />

Gemeinschaftsvorsitzende


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2- Nr. 11/2009<br />

Öffnungszeiten der Verwaltung<br />

Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in<br />

Kirchheim<br />

Mo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mi. geschlossen<br />

Do. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: 036200/624-0<br />

Fax: 036200/624-44<br />

Telefon Kasse<br />

036200 / 62422 und 62423<br />

Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />

Polizeiobermeister Herr Klotz in der <strong>VG</strong> in Kirchheim<br />

Di. 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Do. 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Telefon-Nr.<br />

und Fax-Nr.: 036200/62433<br />

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt<br />

in Stadtilm<br />

Montag geschlossen<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: 03629/668833<br />

Am 09. Oktober 2009 bleibt das Standesamt geschlossen.<br />

Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Alkersleben<br />

Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

(Ausfertigungsdatum 31.08.2009)<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />

und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />

ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung<br />

der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl.<br />

S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben in der<br />

Sitzung am 07.07.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Name / Gemeindegebiet<br />

(1) Die Gemeinde Alkersleben führt den Namen Alkersleben.<br />

(2) Die räumliche Abgrenzung des Gemeindegebietes ergibt<br />

sich aus den Gemarkungsgrenzen der Gemarkung Alkersleben.<br />

§ 2<br />

Gemeindesiegel<br />

Das Dienstsiegel der Gemeinde Alkersleben trägt im oberen<br />

Halbkreis die Umschrift „Thüringen“, im unteren Halbkreis die<br />

REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />

IM GEBIET DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

Information - Kindereinrichtungen<br />

Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Körner in<br />

der Verwaltung / Kirchheim<br />

Dienstag von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr<br />

Zusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgt<br />

erreichen:<br />

Kita Elleben „Im Wiesengrund“<br />

08.10.2009 15:00 - 17.00 Uhr<br />

Kita <strong>Osthausen</strong> „Osthäuser Rasselbande“<br />

15.10.2009 15:00 - 17.00 Uhr<br />

Kita Wüllersleben „Pfiffikus“<br />

21.10.2009 15:00 - 17.00 Uhr<br />

Kita Elxleben „Die kleinen Strolche“<br />

28.10.2009 15:00 - 17.00 Uhr<br />

Kita Dornheim „Die lustigen Frösche“<br />

29.10.2009 15:00 - 17.00 Uhr<br />

Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart<br />

werden.<br />

Tel. 036200/62441.<br />

Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Elstner in<br />

der Kita „Zwergenland“ in Kirchheim:<br />

jeden zweiten Dienstag von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr<br />

AMTLICHER TEIL<br />

GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON SATZUNGEN<br />

Umschrift „Gemeinde Alkersleben“ und zeigt die Abbildung des<br />

Wappens des Freistaates Thüringen.<br />

§ 3<br />

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />

(1) Über den Antrag <strong>auf</strong> Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />

die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />

<strong>nach</strong> Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />

Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />

die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />

(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />

aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und<br />

bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />

b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />

zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für<br />

die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />

(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortl<strong>auf</strong>end<br />

zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />

ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />

schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />

des Widerrufs kommt es <strong>auf</strong> den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />

an. Eintragungen sind ungültig,<br />

a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />

nicht wahlberechtigt sind;<br />

b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3- Nr. 11/2009<br />

c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher<br />

Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />

sind.<br />

Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />

(4) Der Antrag <strong>auf</strong> Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />

von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />

Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />

Bürgerbegehrens <strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />

(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung<br />

des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />

Führung der l<strong>auf</strong>enden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />

be<strong>auf</strong>tragen.<br />

(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />

den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass<br />

der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />

Stimme darf nur <strong>auf</strong> „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />

kennzeichnet durch ein Kreuz oder <strong>auf</strong> andere Weise <strong>auf</strong> dem<br />

Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />

will.<br />

(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />

und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />

§ 4<br />

Einwohnerversammlung<br />

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />

Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />

Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und<br />

Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar<br />

und <strong>nach</strong>haltig beeinflussen oder über Angelegenheiten,<br />

die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern<br />

verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu<br />

erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der<br />

Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung<br />

in ortsüblicher Weise öffentlich <strong>zur</strong> Einwohnerversammlung<br />

ein.<br />

(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />

Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern<br />

in ausreichendem Umfang Gelegenheit <strong>zur</strong> Äußerung zu geben.<br />

Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck<br />

der umfassenden Unterrichtung die Mitarbeiter der Verwaltung<br />

und Sachverständige hinzuziehen.<br />

(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,<br />

die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung<br />

erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />

bei der Gemeinde einreichen. Die<br />

Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung<br />

beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister<br />

Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen<br />

schriftlich beantworten.<br />

§ 5<br />

Zusammensetzung und Vorsitz des Gemeinderates<br />

(1) Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister und 6 gewählten<br />

Gemeinderatsmitgliedern.<br />

(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall<br />

seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />

§ 6<br />

Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />

(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />

(2) Der Bürgermeister vertritt die die Gemeinde. Er ist für die<br />

sachgemäße Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es<br />

sich nicht um übertragene Geschäfte der l<strong>auf</strong>enden Verwaltung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />

(3) Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister folgende<br />

weitere Angelegenheiten <strong>zur</strong> selbstständigen Erledigung:<br />

1. der Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />

mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe;<br />

2. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />

36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben;<br />

3. die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit<br />

Banken und Kreditinstituten über ertragsbringende Geldanlagen<br />

der Mittel des Kassenbestandes und mit nicht zu Kassenmitteln<br />

gehörenden Geldbeständen (Rücklagen) - Geldanlagen<br />

4. Bewirtschaftung der Rücklage (Einsatz <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung)<br />

- Rücklage <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung<br />

5. die Erklärung der Gemeinde über die Genehmigungsfreistellung<br />

von Bauvorhaben <strong>nach</strong> § 63 a Thüringer Bauordnung.<br />

§ 7<br />

Beigeordnete<br />

(1) Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten<br />

<strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />

(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />

den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />

Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />

älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />

wahr.<br />

§ 8<br />

Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten<br />

des Gemeinderats<br />

(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und ein Organ<br />

der Gemeinde.<br />

(2) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />

(3) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />

weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

§ 9<br />

Ausschüsse<br />

Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />

Hauptausschuss und weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />

Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />

oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />

entscheiden (beschließende Ausschüsse), und kann deren Bildung,<br />

Zusammensetzung und Aufgaben bestimmen. Nähere<br />

Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />

§ 10<br />

Entschädigungen<br />

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />

Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />

und seiner Ausschüsse als Entschädigung:<br />

Einen monatlichen Pauschalbetrag von 40.00 Euro.<br />

(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />

sind, haben außerdem Anspruch <strong>auf</strong> Ersatz des <strong>nach</strong>gewiesenen<br />

Verdienstausfalls.<br />

Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />

10,00 EUR je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch<br />

Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.<br />

Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig<br />

sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei<br />

Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />

10,00 EUR je volle Stunde. Die Ersatzleistungen <strong>nach</strong> diesem<br />

Absatz werden nur <strong>auf</strong> Antrag sowie für höchstens 8 Stunden<br />

pro Tag und auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.<br />

(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

<strong>nach</strong> dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />

(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderates<br />

sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />

des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der<br />

Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend.<br />

(5) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden<br />

monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />

der ehrenamtliche Bürgermeister 500,00 EUR<br />

der ehrenamtliche Beigeordnete<br />

des Bürgermeisters 125,00 EUR<br />

§ 11<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />

der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />

§ 12<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />

durch Veröffentlichung im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />

oder seiner Ausschüsse werden durch Veröffentlichung an<br />

der Verkündungstafel bekannt gemacht.<br />

Die Gemeinde Alkersleben unterhält eine Verkündungstafel in:<br />

99310 Alkersleben , Dorfstraße 30


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 4- Nr. 11/2009<br />

(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />

Sitzungen des Gemeinderats, ist mit dem Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages<br />

des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag<br />

vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch<br />

erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />

werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />

sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.<br />

§ 13<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsat-<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der konstituierenden Sitzung des<br />

Gemeinderates Alkersleben vom 07.07.2009<br />

Beschluss-Nr.: 01/2009<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Alkersleben<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt die<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Alkersleben gemäß beigefügter<br />

Anlage mit folgender Änderung:<br />

§ 10 (5)<br />

Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten für die<br />

Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />

der ehrenamtliche Bürgermeister 500,00 EUR<br />

der ehrenamtliche Beigeordnete<br />

des Bürgermeisters 125,00 EUR<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................7<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................5<br />

Ja-Stimmen:............................................................................... 5<br />

Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung:....................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr.: 02/2009<br />

Geschäftsordnung<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt die Geschäftsordnung<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Bösleben-<br />

Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................7<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................5<br />

Ja-Stimmen:............................................................................... 5<br />

Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung:....................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr.: 03/2009<br />

Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für<br />

die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO<br />

Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />

Gemeinschaftsversammlung:<br />

Für das Mitglied: Helmut Schiel<br />

folgenden Stellvertreter: Dirk Prause<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................7<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................5<br />

Ja-Stimmen:............................................................................... 5<br />

Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung:....................................................................... 0<br />

zung vom 21.01.2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung<br />

der Hauptsatzung der Gemeinde Alkersleben vom 09.05.2005<br />

außer Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Alkersleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Alkersleben<br />

Alkersleben, 31.08.2009<br />

gez. Günther Hülle - Siegel -<br />

Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Beschluss-Nr.: 04/ 2009<br />

Zuschuss aus dem Haushalt der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines<br />

Kleinbusses<br />

Der Gemeinderat Alkersleben ermächtigt die Vertreter der Mitgliederversammlung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung ihre Zustimmung<br />

<strong>zur</strong> Ausreichung eines Zuschusses aus dem<br />

Haushalt der <strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb eines<br />

Kleinbusses durch den AWO-Kreisverband Arnstadt Ilm-Kreis<br />

e.V. zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................7<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................5<br />

Ja-Stimmen:............................................................................... 5<br />

Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung:....................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr.: 05/2009<br />

Maßnahme für das Konjunkturpaket II im Bereich Infrastruktur<br />

(Sport- und Freizeitpark)<br />

Der Gemeinderat beschließt die Mittel für Infrastruktur aus dem<br />

Konjunkturpaket II in Höhe von insgesamt 10.389,- EUR für folgende<br />

Vorhaben einzusetzen:<br />

Abriss des ehemaligen Unterstandes und Aufbau eines Sozialgebäudes<br />

für den Sport- und Freizeitpark der Gemeinde Alkersleben<br />

voraussichtliche Gesamtkosten 15.000,00 EUR<br />

davon Bundesmittel 7.791,00 EUR<br />

Mitleistungsanteil 2.598,00 EUR<br />

zusätzliche Eigenmittel 4.611,00 EUR<br />

Die Deckung des Mitleistungsanteiles für den Bereich „Infrastruktur“<br />

in Höhe von 2.598,00 EUR sowie der zusätzlichen Eigenmittel<br />

in Höhe 4.611,00 EUR (Gesamteigenanteil 7.209,00<br />

EUR) erfolgt durch eine Minderausgabe bei der Haushaltsstelle<br />

2.9100001.910000 Zuführung an die allgemeine Rücklage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................7<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................5<br />

Ja-Stimmen:............................................................................... 5<br />

Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung:....................................................................... 0


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 5- Nr. 11/2009<br />

Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

vom 14.09.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />

und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />

ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung<br />

der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl.<br />

S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

in der Sitzung am 09.07.2009 die folgende Hauptsatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Name / Gemeindegebiet<br />

(1) Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben führt den Namen<br />

Bösleben-Wüllersleben.<br />

(2) Die räumliche Abgrenzung des Gemeindegebietes ergibt<br />

sich aus den Gemarkungsgrenzen der Gemarkung Bösleben-<br />

Wüllersleben.<br />

§ 2<br />

Gemeindesiegel<br />

Das Dienstsiegel der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben trägt im<br />

oberen Halbkreis die Umschrift „Thüringen“, im unteren Halbkreis<br />

die Umschrift „Gemeinde Bösleben-Wüllersleben“ und<br />

zeigt die Abbildung des Wappens des Freistaates Thüringen.<br />

§ 3<br />

Ortsteile<br />

Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Ortsteile:<br />

1. Bösleben<br />

2. Wüllersleben<br />

§ 4<br />

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />

(1) Über den Antrag <strong>auf</strong> Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />

die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />

<strong>nach</strong> Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />

Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />

die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />

(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />

aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und<br />

bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />

b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />

zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für<br />

die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />

(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortl<strong>auf</strong>end<br />

zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />

ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />

schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />

des Widerrufs kommt es <strong>auf</strong> den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />

an. Eintragungen sind ungültig,<br />

a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />

nicht wahlberechtigt sind;<br />

b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />

c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher<br />

Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />

sind.<br />

Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />

(4) Der Antrag <strong>auf</strong> Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />

von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />

Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />

Bürgerbegehrens <strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />

GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON SATZUNGEN<br />

(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung<br />

des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />

Führung der l<strong>auf</strong>enden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />

be<strong>auf</strong>tragen.<br />

(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />

den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass<br />

der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />

Stimme darf nur <strong>auf</strong> „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />

kennzeichnet durch ein Kreuz oder <strong>auf</strong> andere Weise <strong>auf</strong> dem<br />

Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />

will.<br />

(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />

und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />

§ 5<br />

Einwohnerversammlung<br />

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />

Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />

Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und<br />

Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar<br />

und <strong>nach</strong>haltig beeinflussen oder über Angelegenheiten,<br />

die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern<br />

verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu<br />

erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der<br />

Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung<br />

in ortsüblicher Weise öffentlich <strong>zur</strong> Einwohnerversammlung<br />

ein.<br />

(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />

Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern<br />

in ausreichendem Umfang Gelegenheit <strong>zur</strong> Äußerung zu geben.<br />

Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck<br />

der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und<br />

Sachverständige hinzuziehen.<br />

(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,<br />

die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung<br />

erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />

bei der Gemeinde einreichen. Die<br />

Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung<br />

beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister<br />

Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen<br />

schriftlich beantworten.<br />

§ 6<br />

Zusammensetzung und Vorsitz des Gemeinderates<br />

(1) Der Gemeinderat setzt sich aus dem Bürgermeister und 8<br />

ehrenamtlich gewählten Gemeinderatsmitgliedern zusammen.<br />

(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Falle<br />

seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />

§ 7<br />

Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />

(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />

(2) Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße<br />

Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es sich<br />

nicht um übertragene Geschäfte der l<strong>auf</strong>enden Verwaltung der<br />

Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />

(3) Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister folgende<br />

weitere Angelegenheiten <strong>zur</strong> selbstständigen Erledigung:<br />

1. der Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />

mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe;<br />

2. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />

36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben;<br />

3. die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit<br />

Banken und Kreditinstituten über ertragsbringende Geldanlagen<br />

der Mittel des Kassenbestandes und mit nicht zu Kassenmitteln<br />

gehörenden Geldbeständen (Rücklagen) - Geldanlagen


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 11/2009<br />

4. Bewirtschaftung der Rücklage (Einsatz <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung)<br />

- Rücklage <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung<br />

5. die Erklärung der Gemeinde über die Genehmigungsfreistellung<br />

von Bauvorhaben <strong>nach</strong> § 63 a Thüringer Bauordnung.<br />

§ 8<br />

Beigeordnete<br />

(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />

Beigeordneten <strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />

(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />

den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />

Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />

älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />

wahr.<br />

§ 9<br />

Ausschüsse<br />

(1) Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />

Hauptausschuss und weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />

Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />

oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />

entscheiden (beschließende Ausschüsse), und kann deren Bildung,<br />

Zusammensetzung und Aufgaben bestimmen. Nähere<br />

Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />

§ 10<br />

Entschädigungen<br />

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />

Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />

und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen<br />

monatlichen Sockelbetrag von 26,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld<br />

von 16,00 Euro für die notwendige, <strong>nach</strong>gewiesene Teilnahme<br />

an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses,<br />

in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei<br />

Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />

(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />

sind, haben außerdem Anspruch <strong>auf</strong> Ersatz des <strong>nach</strong>gewiesenen<br />

Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen.<br />

(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

<strong>nach</strong> dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />

(4) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden<br />

monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />

der ehrenamtliche Bürgermeister 770,00 EUR.<br />

der ehrenamtliche Beigeordnete 100,00 EUR.<br />

§ 11<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />

der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der konstituierenden Sitzung des<br />

Gemeinderates Bösleben-Wüllersleben<br />

vom 09.07.2009<br />

Beschluss-Nr. : 01/2009<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />

die Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

mit den eingearbeiteten Änderungen<br />

§ 5 Einwohnerversammlung<br />

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich (nur<br />

<strong>nach</strong> Bedarf) eine Einwohnerversammlung ein,<br />

§ 10 Entschädigungen<br />

Wegfall Abs. 2, Satz 2, 3 und 4<br />

Wegfall Abs. 4<br />

und gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

§ 12<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />

durch Veröffentlichungen im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />

, eines Ausschusses werden durch Veröffentlichung an den<br />

Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />

Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben unterhält jeweils eine<br />

Verkündungstafel in<br />

1. Bösleben Ortsmitte, vor dem Grundstück<br />

Erfurter Straße 20<br />

2. Wüllersleben Ortsmitte, vor dem Grundstück<br />

Arnstädter Straße 44<br />

(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />

Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse ist mit<br />

Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln<br />

an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen<br />

dürfen jedoch erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung<br />

abgenommen werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,<br />

sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes<br />

bestimmt. Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die<br />

öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde,<br />

Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung)<br />

in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.<br />

§ 13<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />

vom 05.01.2004 in der Fassung der Änderungssatzung<br />

vom 18.11.2004 außer Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben schriftlich unter Angabe der Gründe<br />

geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />

einer Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung<br />

geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21<br />

Abs. 4 ThürKO.<br />

Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Bösleben, 14.09.2009 - Siegel -<br />

gez. Matthias Wacker<br />

Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />

Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung: ...................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr.: 02/2009<br />

Geschäftsordnung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />

die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben mit folgender Änderung:<br />

§ 1, Abs. 2 Satz 2 - Einberufung des Gemeinderates<br />

Zwischen dem Tag des Zugangs der Einladung und dem Tag der<br />

Sitzung müssen 7 volle Kalendertage liegen.<br />

und gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />

Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung: ...................................................................... 0


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7- Nr. 11/2009<br />

Beschluss-Nr.: 03/2009<br />

Bestellung von einem Mitglied und dessen Stellvertreter für<br />

die Gemeinschaftsversammlung der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“ gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO<br />

Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />

Gemeinderat Bernhard Ernemann<br />

Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />

Gemeinschaftsversammlung:<br />

Für das Mitglied Bernhard Ernemann<br />

folgenden Stellvertreter Mario Heinricht<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen: ............................................................................. 8<br />

Nein-Stimmen: ......................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung: ...................................................................... 1<br />

Beschluss-Nr.: 04/2009<br />

Deckungsbeschluss <strong>zur</strong> Ausreichung eines Zuschusses<br />

<strong>zur</strong> Sanierung der Kirche in Bösleben<br />

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben stimmt der Ausreichung<br />

eines Zuschusses <strong>zur</strong> Sanierung der Kirche in Bösleben<br />

(Verputzung Kirchturm) wie folgt zu:<br />

HH-Stelle / außerplanmäßige<br />

Bezeichnung Mittelbereitstellung<br />

Mehrausgabe: 2.3700002.987000<br />

Sanierung Kirche<br />

Bösleben + 5.000,00 EUR<br />

Deckung durch:<br />

Mehreinnahme: 2.91000001.310000<br />

Entnahme aus der<br />

allgemeinen Rücklage + 5.000,00 EUR<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:............................................................................... 9<br />

Nein-Stimmen:.......................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung:....................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr.: 05/2009<br />

Austausch des Investitionsrahmens aus dem Konjunkturprogramm<br />

II<br />

Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben erhält aus dem Konjunkturpaket<br />

II <strong>nach</strong>stehende Bundesmittel zugewiesen:<br />

für den Bereich Bildung 16.512,00 EUR<br />

(Mitleistungsanteil 5.504,00 EUR)<br />

für den Bereich Infrastruktur 14.674,00 EUR<br />

(Mitleistungsanteil 4.891,00 EUR)<br />

Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beabsichtigt, den ihr <strong>zur</strong><br />

Verfügung gestellten Investitionsrahmen im Bereich Infrastruktur<br />

innerhalb der Antragsfrist nicht auszuschöpfen.<br />

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt deshalb,<br />

dass die Mittel aus dem Förderbereich Infrastruktur gegen Mittel<br />

der Gemeinde Witzleben aus dem Förderbereich Bildung getauscht<br />

werden, die 18.173,00 EUR betragen. Den Mitleistungsanteil<br />

in Höhe von 6.058,00 EUR übernimmt die Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben.<br />

Der Beschluss 124/2009 vom 02.04.2009 wird <strong>auf</strong>gehoben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ......................... 9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:.............................................................................. 9<br />

Nein-Stimmen:.......................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung:...................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr.: 06/2009<br />

Zuschuss aus dem Haushalt der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines<br />

Kleinbusses durch den AWO Kreisverband Arnstadt für die<br />

Jugendarbeit in der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben ermächtigt die Vertreter<br />

der Mitgliederversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung<br />

ihre Zustimmung <strong>zur</strong> Ausreichung eines Zuschusses aus<br />

dem Haushalt der <strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb<br />

eines Kleinbusses durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu<br />

erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:............................................................................... 9<br />

Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung:....................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr.: 07/2009<br />

Bestätigung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde<br />

Witzleben und der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben bezüglich<br />

der einmaligen Beteiligung an Unterhaltungskosten<br />

der Turnhalle Witzleben<br />

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben bestätigt den Entwurf<br />

der Vereinbarung der Gemeinden Witzleben und Bösleben-Wüllersleben<br />

<strong>zur</strong> Nutzung der Turnhalle Witzleben und der einmaligen<br />

Beteiligung an den Unterhaltungskosten.<br />

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.<br />

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt durch eine Entnahme<br />

aus der allgemeinen Rücklage und ist entsprechend bei<br />

der Erstellung des Nachtragshaushaltes zu berücksichtigen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: .................................. 9<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />

Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung: ...................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr.: 08/2009<br />

Bevollmächtigung des Bürgermeisters <strong>zur</strong> Be<strong>auf</strong>tragung<br />

der Baumaßnahme im Rahmen des Konjunkturpaketes II<br />

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben bevollmächtigt <strong>zur</strong> raschen<br />

Realisierung der Konjunkturmaßnahme der Gemeinde<br />

„Sanierung der Sanitäreinrichtung der KITA Wüllersleben“ den<br />

Bürgermeister der Gemeinde <strong>zur</strong> Vergabe des Auftrages an den<br />

günstigsten Bieter.<br />

Der Gemeinderat ist in den kommenden Sitzung über das Ergebnis<br />

der beschränkten Ausschreibung und die Vergabe zu unterrichten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />

Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung: ...................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr.: 09/2009<br />

Grundsatzbeschluss <strong>zur</strong> Erneuerung Straßenbeleuchtungsanlage<br />

und Auftragsvergabe <strong>zur</strong> Mitverlegung Straßenbeleuchtungserdkabel<br />

in verschiedenen Straßenbereichen<br />

des Ortes Bösleben<br />

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt grundsätzlich<br />

die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in den<br />

Bereichen der Straßen „Auf dem <strong>Berg</strong>e“, „Friedhofsweg“, „Kirchbach“<br />

und der „Erfurter Straße“ durchzuführen.<br />

Die Vergabe des Auftrages <strong>zur</strong> Mitverlegung der entsprechenden<br />

Erdkabel erfolgt an die<br />

E.ON Thüringer Energie AG<br />

Schwerborner Straße 30<br />

99087 Erfurt.<br />

Die Auftragssumme beträgt<br />

gemäß dem Angebot vom 24.06.2009 17.364,71 EUR.<br />

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt durch eine Entnahme<br />

des Betrages aus der allgemeinen Rücklage.<br />

Im Zusammenhang mit Erstellung des notwendigen Nachtragshaushaltes<br />

sind diese Mittel zuzüglich der nötigen Mittel für die<br />

Lieferung und Montage der Masten und Beleuchtungskörper in<br />

Höhe von insgesamt 25.500,00 EUR <strong>zur</strong> Sicherung des Gesamtvorhabens<br />

bereitzustellen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />

Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung: ...................................................................... 0


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 8- Nr. 11/2009<br />

Beschluss-Nr.: 10/2009<br />

Deckungsbeschluss zum Straßenausbau „Auf dem <strong>Berg</strong>e“<br />

Straßenbau Friedhofsweg und Sanierung Straßenbeleuchtung<br />

Der über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellung <strong>nach</strong> § 58<br />

Abs. 1 ThürKO für den Straßenbau „Auf dem <strong>Berg</strong>e“, Straßenbau<br />

„Friedhofsweg“ und der Sanierung der Straßenbeleuchtung<br />

in Bösleben wird wie folgt zugestimmt:<br />

HH-Stelle über-/außerplanmäßige<br />

Bezeichnung Mittelbereitstellung<br />

Mehrausgaben: 2.63000007.940000<br />

Straßenbau<br />

„Auf dem <strong>Berg</strong>“ 79.000,00 EUR<br />

2.63000008.940000<br />

Straßenbau<br />

„Friedhofsweg“ 12.900,00 EUR<br />

2.67000001.940000<br />

Sanierung<br />

Straßenbeleuchtung 17.400,00 EUR<br />

Deckung durch:<br />

Mehreinnahmen: 2.91000001.310000<br />

Entnahme aus der<br />

allgemeinen Rücklage 109.300,00 EUR<br />

Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Dornheim<br />

Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“<br />

vom 31.08.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />

und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />

ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung<br />

der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl.<br />

S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim in der Sitzung<br />

am 09.07.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Name / Gemeindegebiet<br />

(1) Die Gemeinde Dornheim führt den Namen Dornheim.<br />

(2) Die räumliche Abgrenzung des Gemeindegebietes ergibt<br />

sich aus den Gemarkungsgrenzen der Gemarkung Dornheim.<br />

§ 2<br />

Gemeindewappen / Gemeindesiegel<br />

(1) Das Wappen der Gemeinde Dornheim ist blau mit einem silbernen<br />

Balken, dieser belegt mit Notenlinien, einem Violinschlüssel<br />

sowie den Noten b-a-c-h, und zeigt oben zwei und unten<br />

eine goldene Königskrone.<br />

(2) Das Dienstsiegel der Gemeinde Dornheim trägt im oberen<br />

Halbkreis die Umschrift „Thüringen“, im unteren Halbkreis die<br />

Umschrift „Gemeinde Dornheim“ und zeigt die Abbildung des<br />

Wappens.<br />

§ 3<br />

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />

(1) Über den Antrag <strong>auf</strong> Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />

die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />

<strong>nach</strong> Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />

Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />

die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />

(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />

aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />

Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung: ...................................................................... 0<br />

GEMEINDE<br />

DORNHEIM<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON SATZUNGEN<br />

bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />

b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />

zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für<br />

die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />

(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortl<strong>auf</strong>end<br />

zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />

ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />

schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />

des Widerrufs kommt es <strong>auf</strong> den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />

an. Eintragungen sind ungültig,<br />

a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />

nicht wahlberechtigt sind;<br />

b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />

c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher<br />

Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />

sind.<br />

Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />

(4) Der Antrag <strong>auf</strong> Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />

von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />

Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />

Bürgerbegehrens <strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />

(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung<br />

des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />

Führung der l<strong>auf</strong>enden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />

be<strong>auf</strong>tragen.<br />

(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />

den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass<br />

der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />

Stimme darf nur <strong>auf</strong> „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />

kennzeichnet durch ein Kreuz oder <strong>auf</strong> andere Weise <strong>auf</strong> dem<br />

Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />

will.<br />

(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />

und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />

§ 4<br />

Einwohnerversammlung<br />

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />

Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />

Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten und diese mit ihnen<br />

zu erörtern. Darüber hinaus ist eine Einwohnerversammlung<br />

einzuberufen, wenn wenigstens 20 v.H. der Einwohner über 18<br />

Jahre dies unter Angabe der gewünschten Tagesordnung<br />

schriftlich beantragen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9- Nr. 11/2009<br />

(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />

Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern in ausreichendem<br />

Umfange Gelegenheit <strong>zur</strong> Äußerung zu geben. Soweit<br />

dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck der<br />

umfassenden Unterrichtung seine Mitarbeiter sowie Sachverständige<br />

hinzuziehen.<br />

(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />

bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />

bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen sollen<br />

vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet<br />

werden.<br />

§ 5<br />

Zusammensetzung und Vorsitz des Gemeinderates<br />

(1) Der Gemeinderat setzt sich aus dem Bürgermeister und 7<br />

ehrenamtlich gewählten Gemeinderatsmitgliedern zusammen.<br />

(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Falle<br />

seiner Verhinderung sein Stellvertreter<br />

§ 6<br />

Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />

(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />

(2) Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße<br />

Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es sich<br />

nicht um übertragene Geschäfte der l<strong>auf</strong>enden Verwaltung der<br />

Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />

(3) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben <strong>zur</strong> Erledigung<br />

übertragen:<br />

1. der Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />

mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe;<br />

2. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />

36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben;<br />

3. die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit<br />

Banken und Kreditinstituten über ertragsbringende Geldanlagen<br />

der Mittel des Kassenbestandes und mit nicht zu Kassenmitteln<br />

gehörenden Geldbeständen (Rücklagen) - Geldanlagen<br />

4. Bewirtschaftung der Rücklage (Einsatz <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung)<br />

- Rücklage <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung<br />

5. die Erklärung der Gemeinde über die Genehmigungsfreistellung<br />

von Bauvorhaben <strong>nach</strong> § 63 a Thüringer Bauordnung.<br />

§ 7<br />

Beigeordnete<br />

(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />

Beigeordneten <strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />

(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />

den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />

Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />

älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />

wahr.<br />

(3) Der ehrenamtliche Beigeordnete erhält eine Aufwandsentschädigung<br />

bis zu 25 % der Entschädigung des ehrenamtlichen<br />

Bürgermeisters.<br />

§ 8<br />

Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten<br />

des Gemeinderats<br />

(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und ein Organ<br />

der Gemeinde.<br />

(2) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />

(3) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />

weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

§ 9<br />

Ausschüsse<br />

(1) Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />

Hauptausschuss und weitere<br />

Ausschüsse bilden, welche die Beschlüsse des Gemeinderates<br />

vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse) oder aber einzelne Angelegenheiten<br />

abschließend entscheiden (beschließende Ausschüsse),<br />

und kann deren Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben<br />

bestimmen. Nähere Regelung trifft die<br />

Geschäftsordnung.<br />

§ 10<br />

Entschädigung der Gemeinderäte<br />

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />

Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />

und seiner Ausschüsse als Entschädigung:<br />

Ein Sitzungsgeld von 15,00 EUR für die notwendige, <strong>nach</strong>gewiesene<br />

Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines<br />

Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht<br />

mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />

(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />

sind, haben außerdem Anspruch <strong>auf</strong> Ersatz des <strong>nach</strong>gewiesenen<br />

Verdienstausfalls.<br />

Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />

10,00 EUR je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch<br />

Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.<br />

Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig<br />

sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei<br />

Personen führen (§ 13 Abs.1 Satz 4 ThürKO), erhalten eine<br />

Pauschalentschädigung von 10,00 EUR je volle Stunde. Die Ersatzleistungen<br />

<strong>nach</strong> diesem Absatz werden nur <strong>auf</strong> Antrag sowie<br />

für höchstens 8 Stunden pro Tag und auch nur bis 19.00<br />

Uhr gewährt.<br />

(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

<strong>nach</strong> dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />

(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderates<br />

sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />

des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der<br />

Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend.“<br />

(5) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden<br />

monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />

der ehrenamtliche Bürgermeister 760,00 EUR<br />

der ehrenamtliche Beigeordnete<br />

des Bürgermeisters 190,00 EUR<br />

§ 11<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />

der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />

§ 12<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />

durch Veröffentlichung im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />

oder seiner Ausschüsse werden durch Veröffentlichung an<br />

den Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />

Die Gemeinde Dornheim unterhält jeweils eine Verkündungstafel<br />

in:<br />

1. Dornheim - Bushaltestelle Ortsmitte<br />

2. Dornheim - Am Rittergut<br />

3. Dornheim - Platz vor der Gemeinde<br />

(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />

Sitzungen des Gemeinderats, ist mit dem Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages<br />

des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag<br />

vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch<br />

erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />

werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />

sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.<br />

Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die öffentliche<br />

Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften<br />

und Landkreise<br />

(Bekanntmachungsverordnung) in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.<br />

§ 13<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />

vom 04.03.2004 in der Fassung der Änderungssatzung<br />

vom 06.04.2005 außer Kraft.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 10 - Nr. 11/2009<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung<br />

betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Dornheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht<br />

werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von<br />

einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so<br />

sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />

konstituierenden Sitzung des<br />

Gemeinderates Dornheim vom 09.07.2009<br />

Beschluss-Nr.: 01/2009<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Dornheim<br />

Der Gemeinderat Dornheim beschließt die Hauptsatzung der<br />

Gemeinde Dornheim mit folgender Ergänzung gemäß beigefügter<br />

Anlage:<br />

Im § 12 Öffentliche Bekanntmachungen wird im Abs. (2) folgendes<br />

ergänzt:<br />

3. Dornheim - Platz vor der Gemeinde<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................8<br />

Anzahl der anwesenden GR:......................................................8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:....................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 02/2009<br />

Geschäftsordnung der Gemeinde Dornheim<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt die Geschäftsordnung<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Dornheim<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................8<br />

Anzahl der anwesenden GR:......................................................8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:....................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 03/2009<br />

Bestellung eines Mitgliedes und dessen Stellvertreter für<br />

die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ gemäß § 48, Abs. 2 ThürKO<br />

Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />

Gemeinderätin Monika Fischer<br />

Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />

Gemeinschaftsversammlung:<br />

Kein Mitglied<br />

Herzliche Einladung<br />

zu den Bürgerversammlungen in den Ortsteilen der<br />

Gemeinde Elleben<br />

1. Am Dienstag, den 27.10.2009, um 19.00 Uhr in Elleben, im<br />

Gasthaus „Zum einkehrenden Apostel“<br />

Am Mittwoch, den 28.10.2009, um 19.00 Uhr in Riechheim<br />

in der Gaststätte „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Am Donnerstag, den 29.10.2009, um 19.00 Uhr in Gügleben,<br />

Bürgerhaus<br />

Gemeinde Dornheim<br />

Dornheim, 31. August 2009 - Siegel -<br />

gez. Burkhard Walther<br />

Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................8<br />

Anzahl der anwesenden GR: .....................................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 04/2009<br />

Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss aus<br />

dem Haushalt der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines Kleinbusses durch<br />

den AWO-Kreisverband Ilm-Kreis e.V. für die Jugendarbeit<br />

in der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Der Gemeinderat Dornheim ermächtigt die Vertreter der Mitgliederversammlung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung ihre Zustimmung<br />

<strong>zur</strong> Ausreichung eines Zuschusses aus dem Haushalt der<br />

<strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb eines Kleinbusses<br />

durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................8<br />

Anzahl der anwesenden GR: .....................................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 05/2009<br />

Vereinbarung mit dem WAZV <strong>zur</strong> Straßenentwässerungskostenbeteiligung<br />

Der Gemeinderat Dornheim beschließt in seiner heutigen Sitzung<br />

die Zustimmung <strong>zur</strong> Vereinbarung mit dem Wasser- und<br />

Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung <strong>zur</strong> Straßenentwässerungskostenbeteiligung<br />

für das Vorhaben „Ausbau L<br />

1060 Dornheim Ortsdurchfahrt, 1 BA Hauptstraße 2009 zwischen<br />

Straße Längwitz bis <strong>zur</strong> Knießengasse mit Anschlussbereichen<br />

- Einzugsbereich Dorfplatz“.<br />

Der Haushaltsplan 2010 ist dementsprechend anzupassen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................8<br />

Anzahl der anwesenden GR: .....................................................8<br />

Ja-Stimmen: ...............................................................................8<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

GEMEINDE ELLEBEN<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

DER GEMEINDE ELLEBEN<br />

finden jeweils ortsteilbezogene Bürgerversammlungen statt.<br />

Tagesordnung:<br />

- Wahl der Ortsteilratsmitglieder für den jeweiligen Ortsteil<br />

2. Jeder Ortsteil der Gemeinde Elleben bildet einen eigenen<br />

Wahlkreis. In den Wahlbe<strong>nach</strong>richtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übersandt werden, sind der Wahlkreis und der<br />

Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen<br />

kann.<br />

3. Der Wähler hat die Wahlbe<strong>nach</strong>richtigung am Wahltag mitzubringen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 11/2009<br />

4. Zu Beginn der Bürgerversammlung, die der Bürgermeister<br />

als Wahlleiter leitet, haben sich die Bürger, die sich am<br />

Wahlverfahren beteiligen wollen, unterschriftlich in ein Wählerverzeichnis<br />

des Ortsteils einzutragen, das durch die Gemeinde<br />

am Wahlort ausgelegt wird. An der Bürgerversammlung<br />

dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen.<br />

5. Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vorschlag<br />

von Bewerbern <strong>auf</strong>. Jeder Bürger ist vorschlagsberechtigt.<br />

Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen,<br />

wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Nach § 45<br />

Abs. 2 ThürKO beträgt die Zahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder<br />

für den Ortsteil Gügleben: 4 Mitglieder<br />

für den Ortsteil Elleben: 4 Mitglieder<br />

für den Ortsteil Riechheim: 6 Mitglieder.<br />

Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen. Er bedarf vor Beginn<br />

der Stimmabgabe der Einwilligung des Vorgeschlagenen.<br />

Ist dieser nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine<br />

schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen.<br />

6. Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele<br />

Stimmen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind.<br />

Er kann jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben.<br />

7. Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter<br />

die Namen der vorgeschlagenen Bürger in der Reihenfolge<br />

<strong>auf</strong>, wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt.<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der Ratssitzung des Gemeinderates Elleben<br />

vom 04.08.2009<br />

Beschluss-Nr.: 10/2009<br />

Niederschrift öffentlicher Teil der Ratssitzung vom<br />

07.07.2009<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der konstituierenden<br />

Sitzung -öffentlichen Teil- vom 07.07.2009 mit folgenden<br />

Änderungen:<br />

In der Anwesenheit werden die Namen mit der fehlenden Anrede<br />

„Herr“ ergänzt.<br />

Im Beschlusswortlaut zum TOP 12 werden die Worte „.. vom<br />

Gemeinderat ...“ gestrichen und durch „.. der Gemeinde ..“ ersetzt.<br />

Im TOP 15 wird im Satz: „Die Tagesordnungspunkte 15 bis 20<br />

werden vertagt“ berichtigt in:<br />

„Die Tagesordnungspunkte 16 bis 20 werden vertagt“.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................8<br />

Nein- Stimmen:...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:....................................................................0<br />

Beschluss- Nr.: 11/ 2009<br />

Umbau-/Renovierungskonzept der Kindertagesstätte<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt in Ergänzung zu dem Beschluss<br />

vom 23.04.2009 die Realisierung der Investitionsmaßnahmen<br />

„Sanierung Sanitäreinrichtung und Neugestaltung des<br />

Küchen- und Garderobenbereiches“ mit einem finanziellen Gesamtvolumen<br />

in Höhe von 45.000,00 EUR und bestätigt das<br />

Umbau- und Renovierungskonzept.<br />

Jagdgenossenschaft Elleben<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

Er hat dar<strong>auf</strong> hinzuweisen, dass nur Bürger gewählt werden<br />

können, die dem Vorschlag ihrer Person zugestimmt haben<br />

(Bewerber). Wurden weniger als doppelt so viele Bewerber<br />

vorgeschlagen, als Mitglieder zu wählen sind, kann der Bürger<br />

auch andere wählbare Personen wählen. Der Bürger erhält<br />

einen amtlichen Stimmzettel, <strong>nach</strong>dem er seine Wahlbe<strong>nach</strong>richtigung<br />

vorgelegt oder sich über seine Person<br />

ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die Wahlkabine,<br />

trägt dort <strong>auf</strong> seinem Stimmzettel von ihm gewählte Bewerber<br />

mit Familiennamen und Vornamen ein und legt ihn auch<br />

dort in den Wahlumschlag. Der Wahlleiter stellt den Namen<br />

des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung<br />

fest. Der Wähler legt da<strong>nach</strong> seinen Wahlumschlag<br />

mit Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im<br />

Wählerverzeichnis vermerkt.<br />

8. Gewählt sind die Bewerber bzw. die Personen mit den meisten<br />

gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

das Los.<br />

9. Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln<br />

gilt § 19 Abs. 2 und 3 ThürKWG entsprechend.<br />

10. Das Ergebnis der Wahl wird in der Bürgerversammlung vom<br />

Wahlleiter bekannt gegeben.<br />

gez. Rudolf Neubig<br />

Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Bei der Entscheidung wird davon ausgegangen, dass insbesondere<br />

der Bauhof und die Elternschaft der Kindertageseinrichtung<br />

die Leistungen in den Titeln Abbrucharbeiten und Tapezierarbeiten<br />

ausführen.<br />

Die Bereitstellung der zusätzlich benötigen finanziellen Mittel in<br />

Höhe von 8.000,00 EUR erfolgt durch eine Entnahme aus der<br />

allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 2.91000001.310000).<br />

Die Maßnahme ist im Nachtragshaushaltsplan festzuschreiben.<br />

Der Gemeinderat Elleben bevollmächtigt <strong>zur</strong> raschen Realisierung<br />

der Konjunkturmaßnahme den Bürgermeister der Gemeinde<br />

<strong>zur</strong> Vergabe der Aufträge an die günstigsten Bieter.<br />

In den kommenden Gemeinderatssitzung ist über das Ergebnis<br />

der beschränkten Ausschreibung und die Vergabe zu unterrichten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................7<br />

Nein- Stimmen:...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:....................................................................1<br />

Beschluss- Nr.: 12/ 2009<br />

Errichtung von Photovoltaikanlagen <strong>auf</strong> Gebäuden der Gemeinde<br />

Der Gemeinderat be<strong>auf</strong>tragt den Bürgermeister, die Möglichkeit<br />

der Ausschreibung der gemeindeeigenen Dachflächen zum Ziel<br />

der Verpachtung für Photovoltaikanlagen zu prüfen<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................7<br />

Nein- Stimmen:...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:....................................................................1<br />

MITTEILUNGEN<br />

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Elleben hat in ihrer Sitzung am 21.05.09 folgende Beschlüsse gefasst:<br />

• Der Vorstand wird für das Jagdjahr 2008/2009 entlastet.<br />

• Es erfolgt keine Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft Elleben aus dem Jagdjahr 2008/2009 an die Jagdgenossen.<br />

Über die Verwendung wurde im Haushaltsplan für das Jagdjahr 2009/2010 beschlossen.<br />

Der Vorstand


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 12 - Nr. 11/2009<br />

Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Elxleben<br />

Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

vom 01.09.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />

und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />

ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung<br />

der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl.<br />

S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in der Sitzung<br />

am 08.07.2009 die folgende Hauptsatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Name / Gemeindegebiet<br />

(1) Die Gemeinde führt den Namen Elxleben.<br />

(2) Die räumliche Abgrenzung ergibt sich aus den Gemarkungsgrenzen<br />

der Gemarkung Elxleben.<br />

§ 2<br />

Gemeindesiegel<br />

Das Dienstsiegel der Gemeinde Elxleben trägt im oberen Halbkreis<br />

die Umschrift „Thüringen“, im unteren Halbkreis die Umschrift<br />

„Gemeinde Elxleben“ und zeigt das Landeswappen des<br />

Freistaates Thüringen.<br />

§ 3<br />

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />

(1) Über den Antrag <strong>auf</strong> Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />

die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />

<strong>nach</strong> Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />

Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />

die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />

(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />

aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und<br />

bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />

b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />

zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für<br />

die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />

(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortl<strong>auf</strong>end<br />

zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />

ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />

schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />

des Widerrufs kommt es <strong>auf</strong> den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />

an. Eintragungen sind ungültig,<br />

a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />

nicht wahlberechtigt sind;<br />

b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />

c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher<br />

Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />

sind.<br />

Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />

(4) Der Antrag <strong>auf</strong> Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />

von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />

Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />

Bürgerbegehrens <strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />

(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung<br />

des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />

Führung der l<strong>auf</strong>enden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />

be<strong>auf</strong>tragen.<br />

(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />

den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass<br />

der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />

Stimme darf nur <strong>auf</strong> „Ja“ oder „Nein“ lauten.<br />

GEMEINDE<br />

ELXLEBEN<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON SATZUNGEN<br />

Der Abstimmende kennzeichnet durch ein Kreuz oder <strong>auf</strong> andere<br />

Weise <strong>auf</strong> dem Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit<br />

„Ja“ oder „Nein“ beantworten will.<br />

(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />

und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />

§ 4<br />

Einwohnerversammlung<br />

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />

Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />

Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten und diese mit ihnen<br />

zu erörtern. Darüber hinaus ist eine Einwohnerversammlung<br />

einzuberufen, wenn wenigstens 20 v.H. der Einwohner über 18<br />

Jahre dies unter Angabe der gewünschten Tagesordnung<br />

schriftlich beantragen.<br />

(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />

Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern in ausreichendem<br />

Umfange Gelegenheit <strong>zur</strong> Äußerung zu geben. Soweit<br />

dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck der<br />

umfassenden Unterrichtung die Mitarbeiter der Verwaltung sowie<br />

Sachverständige hinzuziehen.<br />

(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />

bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />

bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen sollen<br />

vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet<br />

werden.<br />

§ 5<br />

Zusammensetzung und Vorsitz des Gemeinderates<br />

(1) Der Gemeinderat setzt sich aus dem Bürgermeister und 8<br />

ehrenamtlich gewählten Gemeinderatsmitgliedern zusammen.<br />

(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Falle<br />

seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />

§ 6<br />

Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />

(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />

(2) Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße<br />

Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es sich<br />

nicht um übertragene Geschäfte der l<strong>auf</strong>enden Verwaltung der<br />

Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />

(3) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben <strong>zur</strong> Erledigung<br />

übertragen:<br />

1. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen<br />

Ausgaben und <strong>zur</strong> Verwendung von Deckungsreserven<br />

bis zu 10.000,00 EUR im Einzelfall<br />

2. Einstellung und Entlassung von Arbeitern und Zivildienstleistenden<br />

3. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem<br />

Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert<br />

von 5.000,00 EUR im Einzelfall<br />

4. der Abschluss von Leasingverträgen und dem Mietk<strong>auf</strong> über<br />

bewegliche Gegenstände bis zum Anschaffungswert in Höhe<br />

von 10.000,00 EUR zu ergänzen.<br />

5. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu<br />

2.500,00 EUR im Einzelfall<br />

6. der Verk<strong>auf</strong> und der Tausch von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten, wenn der Verkehrswert 7.500,00<br />

EUR nicht überschreitet und der Verk<strong>auf</strong> oder Tausch zum<br />

vollen Verkehrswert (§ 194 BauGB) erfolgt<br />

7. der Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />

mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe<br />

8. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />

36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben<br />

9. die Geldanlage der Rücklage und deren Bewirtschaftung.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 13 - Nr. 11/2009<br />

§ 7<br />

Beigeordnete<br />

(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />

Beigeordneten <strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />

(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />

den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />

Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />

älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />

wahr.<br />

§ 8<br />

Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten des Gemeinderats<br />

(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und ein Organ<br />

der Gemeinde.<br />

(2) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />

(3) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />

weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

§ 9<br />

Ausschüsse<br />

(1) Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />

Hauptausschuss und weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />

Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />

oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />

entscheiden (beschließende Ausschüsse), und kann deren Bildung,<br />

Zusammensetzung und Aufgaben bestimmen. Nähere<br />

Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />

§ 10<br />

Entschädigungen<br />

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />

Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />

und seiner Ausschüsse als Entschädigung:<br />

Einen monatlichen Sockelbetrag von 10,- EUR sowie ein Sitzungsgeld<br />

von 15,- EUR für die notwendige, <strong>nach</strong>gewiesene<br />

Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses,<br />

in dem sie Mitglied sind. Mehr als zwei Sitzungsgelder<br />

pro Tag dürfen nicht gezahlt werden.<br />

(2) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgende<br />

monatliche Aufwandsentschädigung:<br />

der ehrenamtliche Bürgermeister 767,- EUR<br />

der ehrenamtliche Beigeordnete<br />

des Bürgermeisters 112,- EUR<br />

§ 11<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />

der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />

Bekanntmachung des Beschlusses<br />

aus der Ratssitzung des Gemeinderates Elxleben vom 25.08.2009<br />

Beschluss Nr. 07/2009<br />

Vorbereitung eines neuen Strom-Konzessionsvertrages<br />

Der Gemeinderat Elxleben beschließt, dass der Bürgermeister<br />

ermächtigt und be<strong>auf</strong>tragt wird, einen neuen Konzessionsvertrag<br />

über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und<br />

Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung für die Gemeinde<br />

Elxleben vorzubereiten.<br />

§ 12<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />

durch Veröffentlichung im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />

oder seiner Ausschüsse werden durch Veröffentlichung an<br />

den Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />

Die Gemeinde Elxleben unterhält jeweils eine Verkündungstafel<br />

in:<br />

Elxleben - Am Anger<br />

Elxleben - Bushaltestelle im Unterdorf<br />

(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />

Sitzungen des Gemeinderats, ist mit dem Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages<br />

des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag<br />

vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch<br />

erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />

werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />

sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.<br />

§ 13<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />

vom 11.08.2003 außer Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Elxleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Elxleben<br />

Elxleben, den 01.09.2009<br />

gez. Klaus Böhm<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................6<br />

Ja-Stimmen:................................................................................6<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltung:........................................................................0


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 14 - Nr. 11/2009<br />

Bekanntmachung<br />

über das Ergebnis der Wahl des Ortsteilrates<br />

am 11.08.2009<br />

Ortsteil Bechstedt-Wagd<br />

Zahl der Wähler: .......................................................................30<br />

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:...........................................0<br />

Zahl der gültigen Stimmabgaben: ............................................30<br />

Von den gültigen Stimmen entfielen <strong>auf</strong> die Bewerber:<br />

Name Stimmen<br />

Sylvia Theisinger 30<br />

Heidi Keller 28<br />

Volkmar Schmidt 27<br />

Roland Gehlau 20<br />

Olaf Bürge 4<br />

Dirk Theisinger 1<br />

Nach Ermittlung des Ergebnisses und Erklärung über die Annahme<br />

der Wahl setzt sich der Ortsteilrat Bechstedt-Wagd wie<br />

folgt zusammen:<br />

Sylvia Theisinger<br />

Heidi Keller<br />

Volkmar Schmidt<br />

Roland Gehlau<br />

gez. Hans-Jürgen Langer<br />

Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der Sitzung des Gemeinderates Kirchheim<br />

vom 10.09.2009<br />

Beschluss-Nr.: 07-02/2009/GR<br />

Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Niederschrift der konstituierenden Sitzung vom 07.07.2009<br />

Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift der<br />

konstituierenden Sitzung vom 07.07.2009 in der als Anlage beigefügten<br />

Form.<br />

Beschluss-Nr.: 08-02/2009/GR<br />

Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Entlastung der Jahresrechnungen 2004, 2005 und 2006<br />

Der Gemeinderat Kirchheim hat die Jahresrechnungen 2004,<br />

2005 und 2006 festgestellt und erteilt dem Bürgermeister und<br />

der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung mit<br />

folgenden Festlegungen:<br />

zu Punkt 6.1<br />

(Festlegung 1)<br />

Vorangegangene Prüfungsfeststellungen sind zu beachten und<br />

umzusetzen.<br />

zu Punkt 8<br />

(Festlegung 2)<br />

Der Rechts<strong>auf</strong>fassung des Rechnungsprüfungsamtes Ilm-Kreis<br />

kann aus <strong>nach</strong>stehenden Gründen nicht gefolgt werden.<br />

Bei der Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei einem Kreditinstitut<br />

handelt es sich zivilrechtlich um ein Rechtsgeschäft im<br />

Sinne der §§ 607 ff. BGB. Der Kassenkredit ist jedoch kein Kredit<br />

im Sinne des § 63 ThürKO (sh.auch § 87 Nr. 24 Thür-<br />

GemHV), weshalb die Kreditverträge für Kassenkredite haushaltsrechtlich<br />

nicht mit denen <strong>nach</strong> § 63 ThürKO verglichen<br />

werden können.<br />

Bekanntmachung<br />

über das Ergebnis der Wahl des Ortsteilrates<br />

am 12.08.2009<br />

Ortsteil Werningsleben<br />

GEMEINDE<br />

KIRCHHEIM<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

DER GEMEINDE KIRCHHEIM<br />

Zahl der Wähler: .......................................................................32<br />

Zahl der ungültigen Stimmabgaben: ..........................................1<br />

Zahl der gültigen Stimmabgaben:.............................................31<br />

Von den gültigen Stimmen entfielen <strong>auf</strong> die Bewerber:<br />

Name Stimmen<br />

Marlis Hülle 30<br />

Robert Schütz 28<br />

Heiko Hülle 21<br />

Ronny Unbehaun 19<br />

Hartmut König 16<br />

Nach Ermittlung des Ergebnisses und Erklärung über die Annahme<br />

der Wahl setzt sich der Ortsteilrat Werningsleben wie<br />

folgt zusammen:<br />

Marlies Hülle<br />

Robert Schütz<br />

Heiko Hülle<br />

Ronny Unbehaun<br />

gez. Hans-Jürgen Langer<br />

Bürgermeister der Gemeinde Kirchheim<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Die in der Haushaltssatzung festgesetzte Ermächtigung darf im<br />

L<strong>auf</strong>e des Haushaltjahres l<strong>auf</strong>end ausgeschöpft werden; eine<br />

Überschreitung dieses Höchstbetrages ist jedoch nicht zulässig.<br />

Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 ThürKO kann die <strong>VG</strong> Kassenkredite bis<br />

zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag<br />

<strong>auf</strong>nehmen. „Aufnehmen“ im Sinne dieser Bestimmung in Verbindung<br />

mit § 87 Nr. 24 ThürGemHV bedeutet alleine die Ausschöpfung<br />

der Kassenkreditermächtigung (tatsächliche Aufnahme)<br />

und nicht die Grenze des Höchstbetrages in einem<br />

Kassenkreditvertrag.<br />

Die <strong>auf</strong> Bedarf (meist zu Beginn eines Haushaltjahres) abgeschlossenen<br />

Kassenkreditverträge sollen im Allgemeinen auch<br />

der Vermeidung von Überziehungsprovisionen dienen, was dem<br />

Wirtschaftlichkeitsgebot des § 53 Abs. 2 ThürKO gerecht wird.<br />

Bei der Inanspruchnahme (tatsächliche Aufnahme) des Kassenkredites<br />

ist hinsichtlich der Konditionen das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

der Haushaltsführung <strong>nach</strong> § 53 Abs. 2. ThürKO zu beachten.<br />

Der Abschluss von Kassenkreditverträgen mit mehreren Kreditinstituten<br />

jeweils bis zum (möglichen) Höchstbetrag ist aus vorstehenden<br />

Gründen zulässig, entscheidend alleine ist deren<br />

Ausschöpfung. Ein Missbrauch durch Überschreitung der haushaltsrechtlichen<br />

Ermächtigung oder sogar eine mehrfache Inanspruchnahme<br />

hätte strafrechtliche, dienstrechtliche bzw. disziplinarische<br />

Konsequenzen.<br />

zu Punkt 9<br />

(Festlegung 3)<br />

Die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

ist immer vor der Entscheidung, die die Überschreitung<br />

<strong>zur</strong> Folge hat, einzuholen.<br />

Die Entscheidungen sowie die entsprechenden Verfahrensschritte<br />

sind <strong>nach</strong>prüfbar zu dokumentieren.<br />

zu Punkt 10<br />

(Festlegung 4)<br />

Die Rücklagemittel sind aus der Verwahrung herauszulösen, separat<br />

<strong>nach</strong>zuweisen und als haushaltsfremde Mittel (Rücklage)<br />

in der Vermögensübersicht zu führen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 15 -<br />

Beschluss-Nr.: 13-02/2009/GR<br />

Nr. 11/2009<br />

zu Punkt 10<br />

(Festlegung 5)<br />

Die Bewirtschaftung (Inanspruchnahme) und Anlage der Rücklagemittel<br />

wurde in der neuen Hauptsatzung vom 10.08.2009<br />

neu geregelt.<br />

zu Punkt 11<br />

(Festlegung 6)<br />

Umschuldungen von Krediten sind künftig im Haushalt zu veranschlagen<br />

und zu buchen.<br />

zu Punkt 14.1<br />

(Festlegung 6)<br />

Die Entschädigungssatzung über Auslagenersatz für Mitglieder<br />

Wahlausschüsse wurde in der Gemeinderatssatzung vom<br />

10.09.2009 beschlossen.<br />

zu Punkt 14.2<br />

(Festlegung 8)<br />

Die Verwaltung hat die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich<br />

der Bestandsverzeichnisse und Anlagen<strong>nach</strong>weise für alle<br />

Kommunalen Objekte umzusetzen. Dazu sind Inventuren durchzuführen,<br />

Inventurnummern zu vergeben und bewegliche Sachen<br />

zu Kennzeichen. Es ist zu prüfen, ob Teilbereiche als „Kostenrechnende<br />

Einrichtungen“ geführt werden müssen.<br />

zu Punkt 14.4<br />

(Festlegung 9)<br />

Bei der Durchführung von Vergabeverfahren sind die Festlegungen<br />

des Vergabehandbuches des Bundes in der jeweils gültigen<br />

Fassung sinngemäß für die Verfahren der Verwaltungsgemeinschaft<br />

und der Mitgliedsgemeinden anzuwenden. Die Verdingungsunterlagen<br />

sind so zu gestalten, dass keine Rückschlüsse<br />

<strong>auf</strong> die mit dem Bauvorhaben be<strong>auf</strong>tragten Planung- bzw. Ingenieurbüros<br />

erkennbar sind. Die Unterlagen sind durch die Verwaltung<br />

zu versenden.<br />

Beschluss-Nr.: 09-02/2009/GR<br />

Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />

Beschlussgegenstand:<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2009<br />

Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

mit dem Nachtragshaushaltsplan 2009 der Gemeinde<br />

Kirchheim gemäß beigefügter Fassung mit den dazugehörigen<br />

Anlagen.<br />

Beschluss-Nr.: 10-02/2009/GR<br />

Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Finanzplan zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2009<br />

Der Gemeinderat Kirchheim beschließt den Finanzplan 2009<br />

zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Nr.: 11-02/2009/GR<br />

Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder<br />

von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen<br />

Wahlen<br />

Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Satzung über die<br />

Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen<br />

und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen<br />

und Abstimmungen gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Nr.: 12-02/2009/GR<br />

Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Vereinbarung <strong>zur</strong> Straßenentwässerungskostenbeteiligung<br />

Kirchheim Straßenbau „Am Sperlingsberg“<br />

Der Gemeinderat Kirchheim bestätigt die Vereinbarung zwischen<br />

dem Wasser-/ Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung<br />

<strong>zur</strong> prozentualen Beteiligung der Gemeinde an den<br />

Kosten der Erneuerung des Entwässerungssystem für die Straßenoberflächenentwässerung<br />

im Zuge der Realisierung des<br />

Straßenbauvorhabens „Sanierung Sperlingsberg Kirchheim“.<br />

Die Beteiligungskosten der Gemeinde betragen dementsprechend<br />

7.091,90 EUR.<br />

Der Bürgermeister wird <strong>zur</strong> Gegenzeichnung der Vereinbarung<br />

bevollmächtigt.<br />

Beschluss-Tag: 10.09.2009<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Beschluss <strong>zur</strong> Vorbereitung eines neuen Stromkonzessionsvertrages<br />

Der Gemeinderat Kirchheim beschließt, dass der Bürgermeister<br />

ermächtigt und be<strong>auf</strong>tragt wird, einen neuen Konzessionsvertrag<br />

über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und<br />

Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung für die Gemeinde<br />

Kirchheim vorzubereiten.<br />

Bekanntmachung der in nicht öffentlicher<br />

Sitzung gefasster Beschlüsse des<br />

Hauptausschusses Kirchheim<br />

Beschlussübersicht 1. Hauptausschusssitzung vom<br />

16.07.2009 (nicht öffentlich)<br />

Beschluss - Nr.: 01-01/2009/HA<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Vergabe Bauleistungen Sanierung Straße am Teich Werningsleben<br />

Die Vergabe der Leistungen Straßenbau „Am Teich“ Werningsleben<br />

erfolgt an den Bieter:<br />

Wagner Straßen- und Tiefbau GmbH,<br />

Salinenstraße 91, 99085 Erfurt<br />

Die Auftragssumme beträgt: 32.972,22 EUR.<br />

Beschluss - Nr.: 02-01/2009/HA<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Mitverlegung Straßenbeleuchtungskabel durch E.ON Thüringer<br />

Energie AG<br />

Dorfteich bis Oberteich in Bechstedt-Wagd<br />

Die Vergabe der Leistungen für die Verlegung der Straßenbeleuchtungskabel<br />

in Bechstedt-Wagd erfolgt an die E.ON Thüringer<br />

Energie AG.<br />

Die Auftragssumme beträgt 7.819,12 EUR<br />

Beschluss - Nr.: 03-01/2009/HA<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Herstellung Hausanschluss Abwasser Bürgerhaus Bechstedt-Wagd<br />

Die Vergabe der Leistungen für die Herstellung Hausanschluss<br />

Abwasser Bürgerhaus Bechstedt-Wagd erfolgt an:<br />

Hiestro Bau GmbH, Pregauer Straße 50, 06682 Nessa<br />

Die Auftragssumme beträgt: 3.677,02 EUR.<br />

Beschluss - Nr.: 04-01/2009/HA<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Ergänzender Beschluss <strong>zur</strong> Konjunkturmaßnahme-Wärmeeffiziente<br />

Dacherneuerung Gemeindesaal Werningsleben<br />

Die fehlenden finanziellen Mittel in Höhe von 3.512,25 EUR<br />

werden zusätzlich aus der Rücklage bereitgestellt.<br />

Beschlussübersicht 2. Hauptausschusssitzung vom<br />

18.08.2009 (nicht öffentlich)<br />

Beschluss - Nr.: 05-02/2009/HA<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Bestätigung des Protokolls vom 16.07.2009<br />

Der Hauptausschuss bestätigt das Protokoll vom 16.07.2009.<br />

Beschluss - Nr.: 06-02/2009/HA<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Vergabe der Leistungen Straßenbau „Am Sperlingsberg“ in<br />

Kirchheim<br />

Die Vergabe der Leistungen Straßenbau „Am Sperlingsberg“<br />

Kirchheim erfolgt an den Bieter:<br />

Hiestro Bau GmbH, Pregauer Straße 50, 06682 Nessa<br />

Die Auftragssumme beträgt: 34.204,38 EUR.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 11/2009<br />

Bekanntmachung Beschluss<br />

Nr. 05-01/2009/GR<br />

der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates<br />

Kirchheim vom 07.07.2009<br />

Beschluss-Nr.: 05-01/2009/GR<br />

Sitzungs- und Veranstaltungsplan des Gemeinderates 2009<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt den Sitzungs-<br />

und Veranstaltungsplan<br />

Sitzungs- und Veranstaltungsplan<br />

Gemeinderat Kirchheim 2009<br />

Datum/Uhrzeit Sitzung/Veranstaltung Ort<br />

07.07.2009/ Konstituierende Sitzung Kirchheim,<br />

19.00 Uhr Gemeinderat Sitzungszimmer <strong>VG</strong><br />

Hauptsatzung<br />

der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen<br />

Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

vom 15.09.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />

und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />

ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung<br />

der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl.<br />

S. 381) hat der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen<br />

in der Sitzung am 13.07.2009 die folgende Hauptsatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Name / Gemeindegebiet<br />

(1) Die Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen führt den Namen<br />

<strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen.<br />

(2) Die räumliche Abgrenzung des Gemeindegebietes ergibt<br />

sich aus den Gemarkungsgrenzen der Gemarkung <strong>Osthausen</strong>-<br />

Wülfershausen.<br />

§ 2<br />

Gemeindesiegel<br />

Das Dienstsiegel der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen<br />

trägt im oberen Halbkreis die Umschrift „Thüringen“, im unteren<br />

Halbkreis die Umschrift „Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen“<br />

und zeigt die Abbildung des Wappens des Freistaates Thüringen.<br />

§ 3<br />

Ortsteile<br />

Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Ortsteile:<br />

1. <strong>Osthausen</strong><br />

2. Wülfershausen<br />

§ 4<br />

Bürgerbegehren, Bürgerentscheid<br />

(1) Über den Antrag <strong>auf</strong> Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet<br />

die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen<br />

<strong>nach</strong> Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung.<br />

Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen<br />

die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden.<br />

(2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung<br />

aus § 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und<br />

18.08.2009/ Hauptausschuss Kirchheim,<br />

19.00 Uhr Bürgermeisterbüro<br />

10.09.2009/ Gemeinderat Bechstedt-Wagd,<br />

19.00 Uhr Bürgerhaus<br />

08.10.2009/ Hauptausschuss Werningsleben,<br />

19.00 Uhr Vereinshaus<br />

27.10.2009/ Gemeinderat Werningsleben,<br />

19.00 Uhr Vereinshaus<br />

12.11.2009/ Hauptausschuss Bechstedt-Wagd,<br />

19.00 Uhr Bürgerhaus<br />

26.11.2009/ Gemeinderat Kirchheim,<br />

19.00 Uhr (Beschlussfassung Sitzungszimmer <strong>VG</strong><br />

Haushalt 2010)<br />

17.12.2009/ Seniorenweih<strong>nach</strong>ts- Werningsleben,<br />

15.00 Uhr feier Saal<br />

Terminänderungen und zusätzliche Gemeinderatssitzungen<br />

sind <strong>auf</strong> der Grundlage von § 35 Abs. 1 und 2 ThürKO möglich.<br />

GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON SATZUNGEN<br />

bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus § 17<br />

b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten<br />

zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für<br />

die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen.<br />

(3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortl<strong>auf</strong>end<br />

zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner<br />

ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist<br />

schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit<br />

des Widerrufs kommt es <strong>auf</strong> den Eingang bei der Gemeindeverwaltung<br />

an. Eintragungen sind ungültig,<br />

a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist<br />

nicht wahlberechtigt sind;<br />

b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder<br />

c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher<br />

Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren<br />

sind.<br />

Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung.<br />

(4) Der Antrag <strong>auf</strong> Durchführung eines Bürgerentscheides kann<br />

von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der<br />

Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des<br />

Bürgerbegehrens <strong>zur</strong>ückgenommen werden.<br />

(5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung<br />

des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der<br />

Führung der l<strong>auf</strong>enden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung<br />

be<strong>auf</strong>tragen.<br />

(6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen<br />

den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass<br />

der Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Die<br />

Stimme darf nur <strong>auf</strong> „Ja“ oder „Nein“ lauten. Der Abstimmende<br />

kennzeichnet durch ein Kreuz oder <strong>auf</strong> andere Weise <strong>auf</strong> dem<br />

Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten<br />

will.<br />

(7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren<br />

und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei.<br />

§ 5<br />

Einwohnerversammlung<br />

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine<br />

Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige<br />

Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und<br />

Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar<br />

und <strong>nach</strong>haltig beeinflussen oder über Angelegenheiten,<br />

die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern<br />

verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu<br />

erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der<br />

Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung<br />

in ortsüblicher Weise öffentlich <strong>zur</strong> Einwohnerversammlung<br />

ein.<br />

(2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung.<br />

Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 11/2009<br />

in ausreichendem Umfang Gelegenheit <strong>zur</strong> Äußerung zu geben.<br />

Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck<br />

der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und<br />

Sachverständige hinzuziehen.<br />

(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,<br />

die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung<br />

erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />

bei der Gemeinde einreichen. Die<br />

Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung<br />

beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister<br />

Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen<br />

schriftlich beantworten.<br />

§ 6<br />

Zusammensetzung, und Vorsitz des Gemeinderates<br />

(1) Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister und 8 gewählten<br />

Gemeinderatsmitgliedern.<br />

(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall<br />

seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />

§ 7<br />

Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />

(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />

(2) Der Bürgermeister vertritt die die Gemeinde. Er ist für die<br />

sachgemäße Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es<br />

sich nicht um übertragene Geschäfte der l<strong>auf</strong>enden Verwaltung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />

(3) Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister folgende<br />

weitere Angelegenheiten <strong>zur</strong> selbstständigen Erledigung:<br />

1. der Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />

mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe;<br />

2. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />

36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben;<br />

3. die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit<br />

Banken und Kreditinstituten über ertragsbringende Geldanlagen<br />

der Mittel des Kassenbestandes und mit nicht zu Kassenmitteln<br />

gehörenden Geldbeständen (Rücklagen) - Geldanlagen<br />

4. Bewirtschaftung der Rücklage (Einsatz <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung)<br />

- Rücklage <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung<br />

5. die Erklärung der Gemeinde über die Genehmigungsfreistellung<br />

von Bauvorhaben <strong>nach</strong> § 63 a Thüringer Bauordnung.<br />

§ 8<br />

Beigeordnete<br />

(1) Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten<br />

<strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />

(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />

den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />

Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />

älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />

wahr.<br />

§ 9<br />

Ausschüsse<br />

Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />

Hauptausschuss und weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />

Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />

oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />

entscheiden (beschließende Ausschüsse), und kann deren Bildung,<br />

Zusammensetzung und Aufgaben bestimmen. Nähere<br />

Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />

§ 10<br />

Entschädigungen<br />

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />

Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />

und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen<br />

monatlichen Sockelbetrag von 20,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld<br />

von 15,00 Euro für die notwendige, <strong>nach</strong>gewiesene Teilnahme<br />

an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses,<br />

in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei<br />

Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />

(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />

sind, haben außerdem Anspruch <strong>auf</strong> Ersatz des <strong>nach</strong>gewiesenen<br />

Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen.<br />

Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />

10,00 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch<br />

Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.<br />

Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig<br />

sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei<br />

Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />

10,00 Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen <strong>nach</strong> diesem<br />

Absatz werden nur <strong>auf</strong> Antrag sowie für höchstens acht Stunden<br />

pro Tag und auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.<br />

(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

<strong>nach</strong> dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />

(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats<br />

sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />

des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der<br />

Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend.<br />

(5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten die<br />

folgenden monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />

der ehrenamtliche Bürgermeister 750,00 EUR.<br />

der ehrenamtliche Beigeordnete 187,50 EUR.<br />

§ 11<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />

der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />

§ 12<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />

durch Veröffentlichungen im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates,<br />

eines Ausschusses werden durch Veröffentlichung an den<br />

Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />

Die Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen unterhält jeweils eine<br />

Verkündungstafel in<br />

1. <strong>Osthausen</strong> Ortsmitte, an der Kirche<br />

2. Wülfershausen Ortsmitte, Dorfanger<br />

(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />

Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse ist mit<br />

Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln<br />

an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen<br />

dürfen jedoch erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung<br />

abgenommen werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,<br />

sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes<br />

bestimmt. Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die<br />

öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde,<br />

Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung)<br />

in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.<br />

§ 13<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />

vom 19.06.2003 in der Fassung der Änderungssatzung<br />

vom 11.10.2004 außer Kraft<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

<strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen schriftlich unter Angabe der<br />

Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht<br />

innerhalb einer Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung<br />

geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, §<br />

21 Abs. 4 ThürKO.<br />

Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen<br />

<strong>Osthausen</strong>, 15.09.2009 - Siegel -<br />

gez. Siegfried Gräbedünkel<br />

Bürgermeister


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 18 - Nr. 11/2009<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der konstituierenden Sitzung<br />

des Gemeinderates <strong>Osthausen</strong>-<br />

Wülfershausen vom 13.07.2009<br />

Beschluss-Nr.: 01/2009<br />

Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>- Wülfershausen<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen beschließt<br />

die Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltung:........................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 02/2009<br />

Geschäftsordnung der Gemeinde <strong>Osthausen</strong>- Wülfershausen<br />

Der Gemeinderat <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen beschließt die Geschäftsordnung<br />

für die Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltung:........................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 03/2009<br />

Bestellung eines Mitgliedes und dessen Stellvertreter für<br />

die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ gemäß § 48, Abs. 2 ThürKO<br />

Satzung über den Beitragssatz<br />

<strong>zur</strong> Erhebung wiederkehrender Beiträge für die<br />

öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde<br />

Witzleben für die im Jahr 2008 realisierten<br />

Investitions<strong>auf</strong>wendungen in Witzleben<br />

vom 16.09.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />

Auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Witzleben <strong>zur</strong> Erhebung<br />

wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />

vom 06.09.1999, zuletzt geändert am 03.09.2009 beschließt<br />

der Gemeinderat folgende Satzung über den<br />

Beitragssatz:<br />

§ 1<br />

Beitragssatz<br />

Für die im Jahr 2008 in Witzleben getätigten Aufwendungen der<br />

Investitionsmaßnahme „Grundhafte Sanierung Töpfermarkt<br />

Witzleben“ wird entsprechend der Satzung der Gemeinde Witzleben<br />

<strong>zur</strong> Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen<br />

Verkehrsanlagen folgender Beitragssatz festgelegt:<br />

Jahr Beitragssatz in EUR/qm<br />

gewichteter Grundstücksfläche<br />

2008 0,582516 EUR/qm<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />

Gemeinderat Klaus Kolodziej<br />

Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />

Gemeinschaftsversammlung:<br />

Für das Mitglied Klaus Kolodziej<br />

folgenden Stellvertreter Arnd Schreiber<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltung:........................................................................1<br />

Beschluss-Nr.: 04/2009<br />

Beschlussfassung über einen Zuschuss aus dem Haushalt<br />

der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines Kleinbusses durch den AWO<br />

Kreisverband Ilm-Kreis e.V. für die Jugendarbeit in der <strong>VG</strong><br />

<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong><br />

Der Gemeinderat <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen ermächtigt die Vertreter<br />

der Mitgliederversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung<br />

ihre Zustimmung <strong>zur</strong> Ausreichung eines Zuschusses aus<br />

dem Haushalt der <strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb<br />

eines Kleinbusses durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu<br />

erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltung:........................................................................0<br />

......................................................................................................<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tage <strong>nach</strong> der öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Gemeinde Witzleben<br />

Witzleben, 16.09.2009<br />

gez. Peter Urspruch<br />

Bürgermeister<br />

GEMEINDE WITZLEBEN<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON SATZUNGEN<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Witzleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 19 - Nr. 11/2009<br />

2. Änderungssatzung<br />

der Satzung über die Erhebung wiederkehrender<br />

Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der<br />

Gemeinde Witzleben<br />

vom 16.09.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (- Thür-<br />

KO -) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar<br />

2003 (GVBl. S. 41) und der §§ 2 und 7 a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 17.12.2004 (GVBl. S. 889) erlässt der Gemeinderat der<br />

Gemeinde Witzleben folgende Satzung:<br />

Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für<br />

die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Witzleben in<br />

der Fassung vom 16.09.1999, zuletzt geändert am 26.03.2001<br />

(Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ vom 31.03.2001) wird wie folgt geändert:<br />

Artikel 1<br />

§ 2 erhält folgende Fassung:<br />

(1) Die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen<br />

Verkehrsanlagen werden zu folgenden Abrechnungseinheiten<br />

zusammengefasst:<br />

1. Ortsteil Witzleben<br />

2. Ortsteil Achelstädt<br />

3. Ortsteil Ellichleben<br />

(2) Die einzelnen Abrechnungseinheiten ergeben sich aus dem<br />

dieser Satzung beigefügten Lageplänen. Diese Lagepläne sind<br />

Bestandteil dieser Satzung.<br />

Artikel 2<br />

§ 5 erhält folgende Fassung:<br />

(1) Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand<br />

wird <strong>nach</strong> Maßgabe ihrer Flächen <strong>auf</strong> die in den Abrechnungseinheiten<br />

gelegenen Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit<br />

der Erschließungsanlage besondere<br />

Vorteile vermittelt (erschlossene Grundstücke). Dabei wird die<br />

unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke <strong>nach</strong><br />

Art und Maß durch Vervielfachung der maßgeblichen Grundstücksfläche<br />

mit dem <strong>nach</strong> Absätzen 5 bis 8 maßgeblichen Nutzungsfaktor<br />

berücksichtigt.<br />

(2) Als Grundstücksfläche i. S. des Abs. 1 gilt grundsätzlich der<br />

Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn.<br />

Soweit Flächen erschlossener Grundstücke baulich oder gewerblich<br />

nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors<br />

<strong>nach</strong> Abs. 6 und 7. Für die übrigen Flächen - einschließlich<br />

der im Außenbereich liegenden Teilflächen jenseits einer<br />

Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie oder der<br />

Grenze einer Satzung <strong>nach</strong> § 34 Abs. 4 BauGB - richtet sich die<br />

Ermittlung des Nutzungsfaktors <strong>nach</strong> Abs. 8.<br />

(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen<br />

Grundstücken<br />

a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes<br />

und mit der Restfläche innerhalb eines im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche<br />

des Grundstücks,<br />

b) die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich<br />

hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes,<br />

c) die im Bereich einer Satzung <strong>nach</strong> § 34 Abs. 4 BauGB liegen<br />

und bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen<br />

Satzung hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich,<br />

d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung <strong>nach</strong> § 34<br />

Abs. 4 BauGB besteht,<br />

aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche<br />

des Grundstücks<br />

bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34<br />

BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen,<br />

die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch<br />

die Fläche zwischen der Erschließungsanlage und einer Linie,<br />

die in einem gleichmäßigen Abstand von 50,00 m zu ihr<br />

verläuft; bei Grundstücken, die nicht an die Erschließungsanlage<br />

angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück<br />

gehörenden Weg mit ihr verbunden sind, die Fläche<br />

zwischen der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksseite<br />

und einer Linie, die einem gleichmäßigen Abstand<br />

von 50,00 m verläuft,<br />

e) die über die sich <strong>nach</strong> Buchstabe b) oder Buchstabe d) lit.<br />

bb) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt<br />

sind, die Fläche zwischen der Erschließungsanlage<br />

bzw. im Fall von Buchstabe d) lit. bb) der der Erschließungsanlage<br />

zugewandten Grundstücksseite und einer Linie hierzu,<br />

die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der<br />

übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht.<br />

(4) Bei erschlossenen Grundstücken, die<br />

a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer<br />

Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder,<br />

Dauerkleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteils so genutzt werden,<br />

oder<br />

b) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen<br />

oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />

nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche<br />

Nutzung)<br />

ist die Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des<br />

Grundstücks zugrunde zu legen, die von den Regelungen in<br />

Abs. 3 nicht erfasst wird.<br />

(5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung<br />

wird die Fläche von Grundstücken, die baulich oder gewerblich<br />

nutzbar sind (Abs. 3) vervielfacht mit<br />

a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss,<br />

b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen,<br />

c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen,<br />

d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen,<br />

e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen.<br />

(6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereiches<br />

eines Bebauungsplanes liegen, ergibt sich die<br />

Zahl der Vollgeschosse wie folgt:<br />

a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen<br />

Zahl der Vollgeschosse.<br />

b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse<br />

die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei<br />

Bruchzahlen unter 0,5 <strong>auf</strong> die vorausgehende volle Zahl abgerundet<br />

und solche ab 0,5 <strong>auf</strong> die nächstfolgende volle<br />

Zahl <strong>auf</strong>gerundet werden).<br />

c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl<br />

der Vollgeschosse in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten<br />

i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO die höchstzulässige Höhe<br />

geteilt durch 3,5, (wobei Bruchzahlen unter 0,5 <strong>auf</strong> die vorausgehende<br />

volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5 <strong>auf</strong><br />

die nächstfolgende volle Zahl <strong>auf</strong>gerundet werden); dies gilt<br />

in gleicher Weise auch für den Fall, dass sowohl die zulässige<br />

Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine Baumassenzahl<br />

festgesetzt ist.<br />

d) Dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt<br />

die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene.<br />

e) Ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung<br />

festgesetzt, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss.<br />

f) Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse<br />

vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde<br />

zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl<br />

oder die höchstzulässige Gebäudehöhe<br />

überschritten wird.<br />

(7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines<br />

Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan<br />

die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe<br />

nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse:<br />

a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich<br />

vorhandenen Vollgeschosse,<br />

b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der<br />

Zahl der <strong>auf</strong> den Grundstücken der näheren Umgebung<br />

überwiegend vorhandenen Vollgeschosse,<br />

c) bei Grundstücken, <strong>auf</strong> denen nur Garagen oder Stellplätze<br />

zulässig oder vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein<br />

Vollgeschoss zugrunde gelegt,<br />

d) bei Grundstücken, <strong>auf</strong> denen keine Bebauung zulässig ist,<br />

die aber gewerblich oder industriell genutzt werden können,<br />

wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt;<br />

(8) Für die Flächen <strong>nach</strong> § 5 Abs. 4 gelten als Nutzungsfaktoren<br />

bei Grundstücken, die<br />

1. <strong>auf</strong>grund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />

nicht baulich oder gewerblich sondern nur in vergleichbarer<br />

Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze,<br />

Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteils so genutzt werden<br />

0,5


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 20 - Nr. 11/2009<br />

2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen<br />

in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise<br />

nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn<br />

a) sie ohne Bebauung sind, bei<br />

a. Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren<br />

Wasserflächen 0,0167<br />

b. Nutzung als Grünland, Ackerland oder<br />

Gartenland 0,0333<br />

c. gewerblicher Nutzung<br />

(z. B. Bodenabbau pp.) 1,0<br />

b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren<br />

Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sportplätze,<br />

Freibäder, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne<br />

Bebauung)<br />

0,5<br />

c) <strong>auf</strong> ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen<br />

oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z. B. Feldscheunen)<br />

vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch<br />

aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die<br />

Grundflächenzahl 0,2 ergibt,<br />

1,0<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene<br />

Vollgeschoss entsprechend der Staffelung <strong>nach</strong> Abs.<br />

5, für die Restfläche gilt lit. a),<br />

d)sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht,<br />

für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche<br />

der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt<br />

1,0<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene<br />

Vollgeschoss entsprechend der Staffelung <strong>nach</strong> Abs.<br />

5, für die Restfläche gilt lit. b),<br />

e)sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche, die<br />

sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt<br />

durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt,<br />

1,3<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene<br />

Vollgeschoss entsprechend der Staffelung <strong>nach</strong> Abs.<br />

5, für die Restfläche gilt lit. a),<br />

f)sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung<br />

<strong>nach</strong> § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten<br />

Teilflächen<br />

aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerks- oder<br />

Gewerbebetrieben dienen, 1,3<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />

vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung <strong>nach</strong><br />

Abs. 5,<br />

bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne<br />

Bebauung 1,0<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene<br />

Vollgeschoss entsprechend der Staffelung <strong>nach</strong> Abs.<br />

5,<br />

für die Restfläche gilt lit. a).<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der Sitzungen des Gemeinderates Witzleben<br />

vom 09.07.2009 und 03.09.2009<br />

Beschluss-Nr. 01/2009<br />

Geschäftsordnung der Gemeinde Witzleben<br />

Der Gemeinderat Witzleben beschließt in seiner heutigen Sitzung<br />

die Geschäftsordnung der Gemeinde Witzleben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />

Ja-Stimmen:............................................................................... 8<br />

Nein-Stimmen:........................................................................... 0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

(9) Als Vollgeschosse gelten alle Geschosse, deren Deckenoberkante<br />

im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche<br />

hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer<br />

Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben.<br />

Sofern in Bebauungsplangebieten die Vollgeschosszahl festgesetzt<br />

ist, zählt abweichend von Satz 2 die Höchstzahl der möglichen<br />

Vollgeschosse.<br />

Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des<br />

Bauwerkes nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder industriell<br />

genutzten Grundstücken je angefangene 3,5 m und bei<br />

allen in anderer Weise genutzten Grundstücken je angefangene<br />

3,50 m Höhe des Bauwerkes (Tr<strong>auf</strong>höhe) als ein Vollgeschoss<br />

berechnet.<br />

Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.<br />

(10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung<br />

werden die in Abs. 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht<br />

a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten<br />

Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten<br />

mit der Nutzungsart: Eink<strong>auf</strong>szentren und großflächige<br />

Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongresse;<br />

b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung<br />

durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe<br />

a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist;<br />

c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a)<br />

und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder<br />

in ähnlicher Weise genutzt werden (so z. B. Grundstücke mit<br />

Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-Krankenhaus- und Schulgebäuden),<br />

wenn diese Nutzung <strong>nach</strong> Maßgabe der Geschossflächen<br />

überwiegt. Liegt eine derartige Nutzung ohne<br />

Bebauung oder zusätzlich <strong>zur</strong> Bebauung vor, gilt die tatsächlich<br />

so genutzte Fläche als Geschossfläche.<br />

Artikel 3<br />

§ 6 erhält folgenden Wortlaut<br />

Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Investitions<strong>auf</strong>wand<br />

beträgt 65 v. H.<br />

Artikel 4<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Änderungssatzung tritt am Tage <strong>nach</strong> der Veröffentlichung<br />

in Kraft.<br />

Gemeinde Witzleben<br />

Witzleben, 16.09.2009<br />

gez. Peter Urspruch<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Witzleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Beschluss-Nr. 02/2009<br />

Bestellung eines Mitgliedes und dessen Stellvertreter für<br />

die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO<br />

Auf der Grundlage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgendes Mitglied für die Gemeinschaftsversammlung:<br />

Gemeinderat Uwe Leuthardt<br />

Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgenden Stellvertreter des weiteren Mitgliedes für die<br />

Gemeinschaftsversammlung:<br />

Für das Mitglied Uwe Leuthardt<br />

folgenden Stellvertreter Marco Reichetanz<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................5<br />

Nein-Stimmen:........................................................................... 2<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 1


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 21 - Nr. 11/2009<br />

Beschluss-Nr. 03/2009<br />

Beschluss-Nr. 06/2009<br />

Austausch des Investitionsrahmens aus dem Konjunkturpaket<br />

II mit der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Die Gemeinde Witzleben erhält aus dem Konjunkturpaket II<br />

<strong>nach</strong>stehende Bundesmittel zugewiesen:<br />

für den Bereich Bildung 18.173,00 EUR<br />

(Mitleistungsanteil 6.058,00 EUR)<br />

für den Bereich Infrastruktur 16.151,00 EUR<br />

(Mitleistungsanteil 5.384,00 EUR)<br />

Die Gemeinde Witzleben beabsichtigt, den ihr <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellten Investitionsrahmen im Bereich Bildung innerhalb der<br />

Antragsfrist nicht auszuschöpfen.<br />

Der Gemeinderat Witzleben beschließt deshalb, dass die Mittel<br />

aus dem Förderbereich Bildung gegen Mittel der Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben aus dem Förderbereich Infrastruktur getauscht<br />

werden, die 14.674,00 EUR betragen. Den Mitleistungsanteil<br />

in Höhe von 4.891,00 EUR übernimmt die Gemeinde<br />

Witzleben.<br />

Der Beschluss 104/2009 vom 02.04.2009 wird <strong>auf</strong>gehoben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 04/2009<br />

Verwendung der Infrastrukturmittel aus dem Konjunkturpaket<br />

II<br />

Der Gemeinderat beschließt die Mittel für Infrastruktur aus dem<br />

Konjunkturpaket II in Höhe von insgesamt 41.100,00 EUR für<br />

die wärmedämmende Sanierung des Feuerwehrgerätehauses<br />

Ellichleben einzusetzen:<br />

voraussichtliche Gesamtkosten 60.000,00 EUR<br />

Finanzierung durch:<br />

Bundesmittel 30.825,00 EUR<br />

notwendiger Mitleistungsanteil<br />

Konjunkturpaket 10.275,00 EUR<br />

zusätzliche Eigenmittel 18.900,00 EUR<br />

Die Sicherstellung des Mitleistungsanteil und der zusätzlichen<br />

Eigenmittel in Höhe von insgesamt 29.175,00 EUR wird über<br />

außerplanmäßige Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen<br />

„Töpfermarkt“, Haushaltsstelle 2.6300010.350000, gewährleistet.<br />

Diese außerplanmäßige Maßnahme ist in einem Nachtragshaushaltsplan<br />

festzuschreiben.<br />

Der Beschluss 105/2009 vom 02.04.2009 wird <strong>auf</strong>gehoben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 05/2009<br />

Be<strong>auf</strong>tragung des Planungsbüros Staffel <strong>zur</strong> ingenieurtechnischen<br />

Betreuung des Konjunkturbauvorhabens „Wärmeeffiziente<br />

Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Ellichleben“<br />

Der Gemeinderat Witzleben bestätigt das Honorarangebot und<br />

beschließt die Vergabe der ingenieurtechnischen Leistungen<br />

<strong>zur</strong> Realisierung des gemeindlichen Bauvorhabens „Wärmeeffiziente<br />

Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Ellichleben“ an<br />

das<br />

Ingenieurbüro<br />

Wolfgang Staffel<br />

Am Wachhügel 18<br />

99310 Bösleben<br />

Die vorläufige Bruttohonorarsumme beträgt 3.850,27 EUR<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Bevollmächtigung des Bürgermeisters <strong>zur</strong> Be<strong>auf</strong>tragung<br />

der Baumaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II<br />

Der Gemeinderat Witzleben bevollmächtigt <strong>zur</strong> raschen Realisierung<br />

der Konjunkturmaßnahme der Gemeinde „Wärmeeffiziente<br />

Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Ellichleben“ den<br />

Bürgermeister der Gemeinde <strong>zur</strong> Vergabe des Auftrages an den<br />

günstigsten Bieter. Der Gemeinderat ist in den kommenden Sitzung<br />

über das Ergebnis der beschränkten Ausschreibung und<br />

die Vergabe zu unterrichten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 07/2009<br />

Zuschuss aus dem Haushalt der <strong>VG</strong> zum Erwerb eines<br />

Kleinbusses durch den AWO Kreisverband ILM-Kreis e.V.<br />

für die Jugendarbeit in der <strong>VG</strong> <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong><br />

Der Gemeinderat Witzleben ermächtigt die Vertreter der Mitgliederversammlung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“ in der nächsten Gemeinschaftsversammlung ihre Zustimmung<br />

<strong>zur</strong> Ausreichung eines Zuschusses aus dem Haushalt der<br />

<strong>VG</strong> in Höhe von 4.000,00 EUR zum Erwerb eines Kleinbusses<br />

durch den AWO-Kreisverband Arnstadt zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Beschluss-Nr. 08/2009<br />

Bestätigung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde<br />

Witzleben und Bösleben-Wüllersleben bezüglich der einmaligen<br />

Beteiligung an den Unterhaltungskosten der Turnhalle<br />

Witzleben.<br />

Der Gemeinderat Witzleben bestätigt den Entwurf der Vereinbarung<br />

der Gemeinden Witzleben und Bösleben-Wüllersleben <strong>zur</strong><br />

Nutzung der Turnhalle Witzleben und der einmaligen Beteiligung<br />

der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben an den Unterhaltungskosten.<br />

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................8<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Enthaltungen: .............................................................................0<br />

Beschluss-Nr. 11/2009<br />

Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom<br />

09.07.2009<br />

Der Gemeinderat Witzleben beschließt die Niederschrift der<br />

konstituierenden Sitzung vom 09.07.2009 in der als Anlage beigefügten<br />

Form.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 12/2009<br />

Entlastung der Jahresrechnung 2004-2006<br />

Der Gemeinderat Witzleben hat die Jahresrechnungen 2004,<br />

2005 und 2006 festgestellt und erteilt dem Bürgermeister und<br />

der Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung mit<br />

folgenden Festlegungen:<br />

zu Punkt 6.1<br />

(Festlegung 1)<br />

Vorangegangene Prüfungsfeststellungen sind zu beachten und<br />

umzusetzen. Künftig sind der Jahresrechnung alle Anlagen<br />

<strong>nach</strong> § 77 Abs. 2 ThürGemHV beizufügen (auch Fehlmeldungen)


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 22 - Nr. 11/2009<br />

zu Punkt 8<br />

(Festlegung 2)<br />

Der Rechts<strong>auf</strong>fassung des Rechnungsprüfungsamtes Ilm-Kreis<br />

kann aus <strong>nach</strong>stehenden Gründen nicht gefolgt werden:<br />

Bei der Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei einem Kreditinstitut<br />

handelt es sich zivilrechtlich um ein Rechtsgeschäft im<br />

Sinne der §§ 607 ff. BGB. Der Kassenkredit ist jedoch kein Kredit<br />

im Sinne des § 63 ThürKO (siehe auch § 87 Nr. 24 Thür-<br />

GemHV), weshalb die Kreditverträge für Kassenkredite haushaltsrechtlich<br />

nicht mit denen <strong>nach</strong> § 63 ThürKO verglichen<br />

werden können.<br />

Die in der Haushaltssatzung festgesetzte Ermächtigung darf im<br />

L<strong>auf</strong>e des Haushaltjahres l<strong>auf</strong>end ausgeschöpft werden; eine<br />

Überschreitung dieses Höchstbetrages ist jedoch nicht zulässig.<br />

Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 ThürKO kann die <strong>VG</strong> Kassenkredite bis<br />

zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag<br />

<strong>auf</strong>nehmen. „Aufnehmen“ im Sinne dieser Bestimmung in Verbindung<br />

mit § 87 Nr. 24 ThürGemHV bedeutet alleine die Ausschöpfung<br />

der Kassenkreditermächtigung (tatsächliche Aufnahme)<br />

und nicht die Grenze des Höchstbetrages in einem<br />

Kassenkreditvertrag.<br />

Die <strong>auf</strong> Bedarf (meist zu Beginn eines Haushaltjahres) abgeschlossenen<br />

Kassenkreditverträge sollen im Allgemeinen auch<br />

der Vermeidung von Überziehungsprovisionen dienen, was dem<br />

Wirtschaftlichkeitsgebot des § 53 Abs. 2 ThürKO gerecht wird.<br />

Bei der Inanspruchnahme (tatsächliche Aufnahme) des Kassenkredites<br />

ist hinsichtlich der Konditionen das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

der Haushaltsführung <strong>nach</strong> § 53 Abs. 2. ThürKO zu beachten.<br />

Der Abschluss von Kassenkreditverträgen mit mehreren Kreditinstituten<br />

jeweils bis zum (möglichen) Höchstbetrag ist aus vorstehenden<br />

Gründen zulässig, entscheidend alleine ist deren<br />

Ausschöpfung. Ein Missbrauch durch Überschreitung der haushaltsrechtlichen<br />

Ermächtigung oder sogar eine mehrfache Inanspruchnahme<br />

hätte strafrechtliche, dienstrechtliche bzw. disziplinarische<br />

Konsequenzen.<br />

zu Punkt 9<br />

(Festlegung 3)<br />

Die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

ist immer vor der Entscheidung, die die Überschreitung <strong>zur</strong> Folge<br />

hat, einzuholen.Die Entscheidung sowie die entsprechenden<br />

Verfahrensschritte sind zu dokumentieren.<br />

zu Punkt 10<br />

(Festlegung 4)<br />

Die Rücklage ist aus der Verwahrung herauszulösen, separat<br />

<strong>nach</strong>zuweisen und bei den haushaltsfremden Mitteln in der Vermögensübersicht<br />

zu führen.<br />

zu Punkt 10<br />

(Festlegung 5)<br />

Die Bewirtschaftung (Inanspruchnahme) und Anlage der Rücklagemittel<br />

wurde in der neuen Hauptsatzung vom 06.08.2009<br />

geregelt.<br />

zu Punkt 11<br />

(Festlegung 6)<br />

Umschuldungen sind künftig im Haushalt zu veranschlagen und<br />

zu buchen.<br />

zu Punkt 14.1<br />

(Festlegung 7)<br />

Die Entschädigungssatzung über Auslagenersatz für Mitglieder<br />

der Wahlausschüsse ist zu überarbeiten.<br />

zu Punkt 14.2<br />

(Festlegung 8)<br />

Die Verwaltung hat Bestandsverzeichnisse und Auslagen<strong>nach</strong>weise<br />

für alle Objekte in der Gemeinde zu erstellen. Dazu sind<br />

Inventuren durchzuführen, Inventarnummern zu vergeben und<br />

bewegliche Sachen zu kennzeichnen. Zu prüfen ist, ob Teilbereiche<br />

als kostenrechnende Einrichtungen geführt werden müssen.<br />

zu Punkt 14.3<br />

(Festlegung 9)<br />

Für gemeindeeigene Objekte, die durch Dritte genutzt werden,<br />

sind Nutzerordnungen zu erlassen.<br />

zu Punkt 14.4<br />

(Festlegung 10)<br />

Bei der Durchführung von Vergabeverfahren sind die Festlegungen<br />

des Vergabehandbuches des Bundes in der jeweils gültigen<br />

Fassung sinngemäß für die Verfahren der Verwaltungsgemeinschaft<br />

und der Mitgliedsgemeinden anzuwenden. Die Verdingungsunterlagen<br />

sind so zu gestalten, dass keine Rückschlüsse<br />

<strong>auf</strong> die mit dem Bauvorhaben be<strong>auf</strong>tragten Planungs- bzw. In-<br />

genieurbüros erkennbar sind. Die Unterlagen sind durch die<br />

Verwaltung zu versenden.<br />

zu Punkt 14.5<br />

(Festlegung 11)<br />

Festnetzanschlüsse in der Gemeinde sind <strong>auf</strong> ihre Rentabilität<br />

zu überprüfen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 13/2009<br />

1. Nachtragshaltssatzung / Nachtragshaushaltsplan 2009<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Nachtragshaushaltssatzung<br />

und den Nachtragshaushaltsplan 2009<br />

der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 14/2009<br />

Finanzplan des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2009<br />

Der Gemeinderat Witzleben beschließt den Finanzplan zum 1.<br />

Nachtragshaushalt 2009 der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter<br />

Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 15/2009<br />

Bestätigung der Vereinbarung zwischen dem WAZV und der<br />

Gemeinde <strong>zur</strong> investiven Kostenbeteiligung bezüglich der<br />

Straßenoberflächenentwässerung „Töpfermarkt“ Witzleben<br />

Der Gemeinderat Witzleben bestätigt die Vereinbarung zwischen<br />

dem Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung<br />

<strong>zur</strong> prozentualen Beteiligung der Gemeinde an den<br />

Kosten der Erneuerung des Entwässerungssystems für die<br />

Straßenoberflächenentwässerung im Zuge der Realisierung der<br />

Straßenbaumaßnahme „Töpfermarkt“ Witzleben.<br />

Die Beteiligungskosten der Gemeinde betragen dementsprechend<br />

vorläufig 11.518,24 EUR.<br />

Der Bürgermeister wird <strong>zur</strong> Gegenzeichnung der Vereinbarung<br />

bevollmächtigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 17/2009<br />

Änderung der Satzung der Gemeinde Witzleben <strong>zur</strong> Erhebung<br />

wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />

Der Gemeinderat Witzleben beschließt die 2. Änderungssatzung<br />

<strong>zur</strong> Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge<br />

für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Witzleben<br />

vom 16.09.1999 (Straßenausbaubeitragssatzung) gemäß beiliegender<br />

Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 18/2009<br />

Satzung über den Beitragssatz <strong>zur</strong> Erhebung von Straßenausbaubeiträgen<br />

für die Maßnahme „Töpfermarkt Witzleben“


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 23 - Nr. 11/2009<br />

Der Gemeinderat Witzleben beschließt die Satzung über den<br />

Beitragssatz <strong>zur</strong> Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />

für die in 2008 getätigte Investitionsmaßnahme „Grundhafter<br />

Straßenbau Töpfermarkt Witzleben“ gemäß beigefügter<br />

Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Oma und Opa Tag der Kita „Die lustigen Frösche“<br />

Und wieder fand, <strong>zur</strong> Freude aller Kinder der Kindertagesstätte<br />

„Die lustigen Frösche“, ein Zusammentreffen der Familien statt.<br />

Dieses Mal handelte es sich um den Oma und Opa Tag.<br />

Mit einem tollen Programm wurden alle Großeltern, die zahlreich<br />

erschienen sind, begrüßt. Die Kinder konnten mit spaßigen<br />

Liedern und Tanzeinlagen ihr Publikum begeistern. Voller<br />

Stolz wurde ganz gespannt dem Gesang mit Gitarrenbegleitung<br />

gelauscht oder zum Tanz geklatscht, wobei manches Auge nicht<br />

trocken blieb.<br />

Nach der Vorstellung wurde herzlich zu einem Kaffeekränzchen<br />

geladen, welches die Erzieherinnen zusammen mit den Kleinen<br />

vorbereitet haben. Die Großeltern wurden mit einem liebevoll<br />

Angebote Herbstferien 2009<br />

Kurzfreizeit in Gräfenroda<br />

In den kommenden Herbstferien gibt es wieder einen Kurzausflug<br />

in den Thüringer Wald. Ziel ist diesmal die Gräfenrodaer Jugendherberge,<br />

die am Ortsrand direkt am Wald liegt. Also mal<br />

wieder „Natur pur“!<br />

Es gibt zahlreiche Ausflugsmölichkeiten, die wir entsprechend<br />

der Wetterlage natürlich nutzen werden (z. B. Lütschetalsperre).<br />

Das Highlight des Ausflugs aber wird mit Sicherheit der Besuch<br />

der Biathlontrainingsstrecke in Frankenhain sein. Hier dürft ihr<br />

wie die Weltmeister in die Loipe (Natürlich mit Skirollern!) und<br />

euch mit dem Lasergewehr am Schießstand ausprobieren.<br />

Termin: 13. bis 15. Oktober 2009<br />

Kosten: 45,- EUR zzgl. 15,- EUR Programmkosten-Anteil<br />

Wer an dieser Fahrt teilnehmen möchte, kann sich ab sofort (bis<br />

zum 29.09.09!) bei mir anmelden!<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

geschmückten Tisch voller frisch gepflückter Blumen überrascht.<br />

Bei den verschiedensten, frisch gebackenen Kuchen der Erzieherinnen,<br />

konnte man sich bei einem Kaffeekränzchen näher<br />

kennenlernen und sich <strong>auf</strong> der Terrasse der Kita austauschen.<br />

Zum Abschluss bekam noch jedes Großelternteil von seinem<br />

Enkel ein selbstgebasteltes Geschenk <strong>zur</strong> Erinnerung als Überraschung.<br />

Das waren für alle ein paar tolle Stunden.<br />

Das Erzieherteam der<br />

Kita „Die lustigen Frösche“<br />

Tagesausflüge / Ferienbetreuung<br />

NICHTAMTLICHER TEIL<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

„RIECHHEIMER BERG“<br />

JUGEND<br />

Dienstag, 20.10.09:<br />

Kinobesuch in Erfurt Kosten: 5,- EUR<br />

Mittwoch, 21.10.09:<br />

Maxxi’s Spieleparadies Emleben Kosten: 5,- EUR<br />

Donnerstag, 22.10.09:<br />

Der Kirchheimer Jugendclub ist ab 11.00 Uhr geöffnet.<br />

13.00 Uhr: Kino im Club!<br />

Freitag, 23.10.09:<br />

Jugendclub <strong>Osthausen</strong><br />

(Angebot / Ausflug und Zeiten werden mit den Teilnehmern bei<br />

Anmeldung abgesprochen)<br />

Anmeldeschluss für die Kurzfreizeit und die Ferienbetreuung ist<br />

am 29.09.09!!!<br />

Anett Grass Tel.: 0174/4628029<br />

AWO-Jugendpflege <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 24 - Nr. 11/2009<br />

Anmeldung<br />

An dieser Stelle fehlt nur ein Dankeschön an alle Helfer, vor allem<br />

der Gemeinde Elxleben und deren Sportverein, die uns die-<br />

Name:...................................................................................... se Veranstaltung <strong>auf</strong> dem tollen Sportgelände ermöglichten!<br />

Die Sozialarbeiter<br />

Vorname:.................................................................................<br />

geb. am:...................................................................................<br />

Anett Grass, Ina Graube, Christiane Schmidt, Werner<br />

Schmidt, Silvio Eberhardt und Holger Priebs<br />

Telefon:....................................................................................<br />

Anschrift: .................................................................................<br />

................................................................................................<br />

Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter verbindlich<br />

<strong>zur</strong> Herbstferienbetreuung / <strong>zur</strong> Kurzfreizeit der AWO- Jugendpflege<br />

an.<br />

Er/sie nimmt an folgenden Tagen teil:<br />

................................................................................................<br />

Ort/Datum Unterschrift der<br />

Erziehungsberechtigten<br />

Mitteilungen der AWO-Jugendpflege<br />

2. Sportturnier gegen Gewalt<br />

Eine nicht ganz alltägliche Jugendschutzveranstaltung (ohne<br />

Vorträge und Diskussionsrunden) fand am vergangenen Wochenende<br />

in der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

statt:<br />

Etwa 180 Kinder, Jugendliche und zahlreiche Gäste trafen<br />

sich am Samstag, dem 12. September 2009 in Elxleben, um<br />

sich gemeinsam sportlich zu betätigen.<br />

Die verantwortlichen Jugendpfleger der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, der Gemeinden Ilmtal und Wipfratal<br />

sowie der Jugendeinrichtungen in Stadtilm und Ichtershausen<br />

organisierten diese Veranstaltung im Rahmen der<br />

Jugendschutzwoche des Ilm-Kreises.<br />

Auf dem Sportplatz in Elxleben trafen sich bereits vormittags 9<br />

Volleyballmannschaften (Altersgruppe 14 - 27 Jahre) und 4<br />

Fußballmannschaften (Altersgruppe 8 - 13 Jahre) aus den verschiedensten<br />

Orten des Arbeitsgebietes der 5 Kinder- und Jugendprojekte.<br />

Punkt 11.00 Uhr wurde das Turnier von der Bundestagsabgeordneten<br />

Petra Heß, die sich freundlicherweise als Schirmherrin<br />

dieser Veranstaltung <strong>zur</strong> Verfügung stellte, unter Beifall der Teilnehmer<br />

eröffnet. Während die kleinen Fußballer alles <strong>auf</strong> dem<br />

von den Gemeindearbeitern frisch gemähten Superrasen gaben,<br />

startete <strong>auf</strong> drei Feldern das Volleyballturnier der Jugendgruppen.<br />

Wer gerade nichts zu tun hatte, konnte die bereitstehende<br />

Riesenhüpfburg in Beschlag nehmen oder sich bei einer<br />

Bratwurst oder einem kühlen alkoholfreien Getränk stärken.<br />

Obwohl bei dem Turnier in erster Linie Spaß an sportlicher Betätigung<br />

im Vordergrund stand, gaben alle Mannschaften ihr<br />

Bestes. Beim Fußball kämpften selbst die kleinsten Teilnehmer<br />

aus Wüllersleben bis <strong>zur</strong> letzten Minute, auch wenn sie keinen<br />

Gewinnerplatz belegen konnten. Sieger wurde die Stadtilmer<br />

Mannschaft, gefolgt von den Fußballern aus der Gemeinde<br />

llmtal und der „gemischten“ Mannschaft aus Spielern der Kindervilla<br />

und Elxleben.<br />

Auch beim Volleyball kämpften alle Mannschaften ehrgeizig um<br />

die ersten Plätze. Die Neurodaer Mannschaft stellte sich aber<br />

sehr schnell als Favorit für den ersten Platz heraus. Die Plätze 2<br />

und 3 belegten die Mannschaften der Gäste von der Regelschule<br />

Stadtilm und aus dem Geratal. Die Gastgeber konnten leider<br />

keinen Siegerplatz belegen, was den Spaß am Turnier aber keinesfalls<br />

verdarb.<br />

Natürlich gab es zum Abschluss eine Siegerehrung, bei der den<br />

Erstplatzierten Pokale bzw. Preise überreicht wurden. Entscheidender<br />

aber war die rege freiwillige Teilnahme der Kinder und<br />

Jugendlichen an dieser Veranstaltung, die in einer freundschaftlichen<br />

Atmosphäre und gänzlich ohne Gewalt zeigten, dass gemeinsame<br />

sportliche Betätigung zu einem Highlight in der Freizeitgestaltung<br />

werden kann - als Alternative zu Drogen, Alkohol<br />

und anderen negativen Einflüssen unserer Zeit.<br />

Nachdem dieses zweite Sportturnier (Das erste fand 2007 in<br />

Niederwillingen statt!) wieder sehr erfolgreich verlief, wird es<br />

ganz bestimmt in der nahen Zukunft eine Fortsetzung geben.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 25 - Nr. 11/2009<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 08.10. zum 65. Geburtstag Frau Wenzel, Doris<br />

am 21.10. zum 72. Geburtstag Frau Striegel, Ingeburg<br />

am 24.10. zum 74. Geburtstag Herrn Stiller, Reinhard<br />

am 28.10. zum 75. Geburtstag Herrn Schubert, Roland<br />

4 Feuerwehren und 235 Stunden Sicherheit<br />

bei Speeddays<br />

Vom 28. bis 30. August fand <strong>auf</strong> dem Gelände unseres Flugplatzes<br />

wieder eine Motorsportveranstaltung der Speeddays-Reihe<br />

statt. Diese hatte das Motto „Speeddays Drift-X-Plosion“ und<br />

war die zweite Veranstaltung in diesem Jahr. Im Juni konnten<br />

dort Motorsportbegeisterte ihre Fahrzeuge bei Beschleunigungsrennen<br />

<strong>auf</strong> der 1/4-Meile testen. Bei dem spätsommerlichen<br />

Event im August galt es hauptsächlich für professionelle<br />

und semiprofessionelle Teams <strong>auf</strong> einem Rundkurs die beste<br />

Runde zu driften. Driften heißt, mit quietschenden Reifen und<br />

quer fahrenden Autos Kurven zu meistern.<br />

Durch die Ordnungsbehörden des Ilmkreises war der Veranstalter<br />

diesmal extra be<strong>auf</strong>lagt eine Brandsicherheitswache durch<br />

die örtlich zuständige Feuerwehr stellen zu lassen. Zu der Forderung<br />

kamen noch die Auflagen ein Tanklöschfahrzeug mit<br />

2500 Liter Wasser, hydraulische Rettungsgeräte und fachlich<br />

ausgebildetes Personal vorzuhalten.<br />

So kam es, dass die Feuerwehren Alkersleben, Wülfershausen,<br />

<strong>Osthausen</strong> und Elxleben in wirklich hervorragender Zusammenarbeit<br />

diese Brandsicherheitswache gemeinsam bestritten. Das<br />

Tanklöschfahrzeug stellte die Feuerwehr <strong>Osthausen</strong> und die hydraulischen<br />

Rettungsgeräte die Feuerwehr Elxleben. Alle 4 Feuerwehren<br />

hatten immer genügend ausgebildetes Personal am<br />

Flugplatz, welche dort glücklicherweise nie zum Ernstfall gerufen<br />

werden mussten. Es wurden insgesamt 235,5 Wachstunden<br />

von 22 Kameradinnen und Kameraden geleistet.<br />

Ein herzliches Dankeschön geht an Kameradinnen Yvonne<br />

Schrade und Carolin Böschel sowie an Benny Nüchter, welche<br />

unsere Wachmannschaft <strong>auf</strong> dem Flugplatz mit kulinarischen<br />

Leckereien versorgten.<br />

Auch die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden möchten<br />

sich hiermit ausdrücklich bei allen Kameradinnen und Kameraden<br />

bedanken! Solche gemeinsame Projekte stärken die Feuerwehren<br />

und verbessern ihre Leistungsfähigkeit zum Schutz der<br />

Bürger in unserer Verwaltungsgemeinschaft.<br />

Auszeichnungen für langjährige<br />

Mitgliedschaft im Volkschor Alkersleben<br />

Im August wurden einige Ehrungen im Volkschor Alkersleben<br />

vorgenommen.<br />

In einer etwas außergewöhnlichen Singstunde wurden alle<br />

Chormitglieder mit einem gedeckten Tisch mit appetitlichen<br />

Häppchen, Obst und Getränken eingeladen.<br />

GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

VEREINE UND VERBÄNDE<br />

Der 2. Vorstand, Dieter Henn sorgte für diese kleine Überraschung.<br />

Der Grund für diesen Aufwand waren die Auszeichnungen<br />

von fünf Chormitgliedern für langjährige und ehrenamtliche<br />

Mitgliedschaft. Er dankte allen für ihre langjährige Treue.<br />

So hatten Ursula Munsche 60 Jahre und Erika Hühner 50 Jahre<br />

Chorzugehörigkeit <strong>nach</strong>zuweisen. Ein Dankeschön bekam auch<br />

Erika Prause für 40 Jahre Schatzmeister. Besonders würdigte er<br />

ihre guten Einfälle die sie in Reimen bei runden Geburtstagen<br />

der Mitglieder zum Besten gab.<br />

Der besondere Höhepunkt der Auszeichnungen kam zum<br />

Schluss. Unser Chorleiter Wilhelm Hoffmann leitet den Chor<br />

schon 45 Jahre. Es ist ihm besonders an<strong>zur</strong>echnen, dass er extra<br />

von Ettischleben zu uns <strong>nach</strong> Alkersleben kommt. Seine<br />

Freude am Gesang, seine unendliche Geduld mit uns Sängern<br />

und seine Treue wissen alle sehr zu schätzen.<br />

Die letzte Ehrung erhielt Herbert Prause für 50 Jahre ehrenamtliche<br />

Tätigkeit als Vorstand vom Chor. Er setzte sich immer für<br />

alle Belange des Chores ein und hat mit Wilhelm Hoffmann dazu<br />

beigetragen, dass der Chor immer noch besteht. Alle Ausgezeichneten<br />

wurden mit einer Urkunde und einem Präsentkorb<br />

geehrt. Auch unser Bürgermeister, Herr Hülle nahm an der Ehrung<br />

teil und dankte den oben Aufgeführten mit ein paar netten<br />

Worten und je einer Flasche Wein. Eine außergewöhnliche<br />

Singstunde mit Bürgermeister, Sekt und Gesang bleibt den Ehrenden<br />

in angenehmer Erinnerung.<br />

Alle, die gern mit uns singen möchten, können zu uns kommen.<br />

Wir sind jeden Dienstag ab 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus,<br />

Am <strong>Berg</strong>, anzutreffen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 26 - Nr. 11/2009<br />

Die Kinderbewahrungsanstalt<br />

Friedrich Fröbel richtete um das Jahr 1840 in Bad Blankenburg<br />

den vielleicht deutschlandweit ersten Kindergarten ein. In der<br />

Zeit da<strong>nach</strong> mag sich auch der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen<br />

mit der Idee beschäftigt haben. Jedenfalls seine<br />

Beamten hatten im Herbst 1847 an die Dorfschulzen und Pfarrer<br />

Schreiben verschickt, in denen <strong>auf</strong> die Einrichtung von Kinderbewahrungsanstalten<br />

hingewiesen wurde. Der Alkerslebener<br />

Gemeinderat hatte die Sache umfassend beraten und Pfarrer<br />

Völker beantwortete in einen Brief an das fürstliche Amt den<br />

Standpunkt der Alkerslebener. Jener Brief ist noch erhalten geblieben,<br />

er lautet wie folgt:<br />

„An die Fürstliche Schwarzburgische Landeshauptmannschaft<br />

der Oberherrschaft zu Arnstadt<br />

Was die Herstellung und Einrichtung einer Kinderbewahrungsanstalt<br />

im hiesigen Orte betrifft, weshalb die Fürstliche Landeshauptmannschaft<br />

unter den 22. Oktober d. J. ein Schreiben an<br />

mich ergangen lassen, so mache ich jetzt, <strong>nach</strong>dem die Angelegenheit<br />

den Ortsvorstande war bekannt gemacht worden und<br />

dieser die Orts<strong>nach</strong>barn angenommen hatten, um die allgemeine<br />

Stimmung für die Sache kennen zu lernen, der Fürstlichen<br />

Landeshauptmannschaft das Resultat dieser Besprechungen<br />

bekannt. Der Ortsvorstand hat hier Namens seiner Gemeinde<br />

erklärt, daß die Einrichtung solcher Anstalten wünschenswerth<br />

sei, dass sich aber hier besonders viele Hindernisse entgegenstellen,<br />

die die Ausführung verzögern. Ein Haupthinderniß sei<br />

der Mangel eines passenden Lokals, wo die Kinder bei schlechter<br />

Witterung untergebracht würden. Um ein solches herzustellen,<br />

wären einige Hundert Thaler erforderlich, die aber jetzt bei<br />

einer Schuldenlast der Gemeinde von mehr als 4000 rtl nicht zu<br />

erschaffen wären, in Marlishausen dazu ein Lokal gefunden<br />

worden, was hier der Fall nicht sei.<br />

Ein passendes Haus eines Einwohners <strong>zur</strong> Aufnahme der Kinder<br />

sei auch nicht ermittelt worden, da dazu passende Gelegenheit<br />

von ordentlichen Leuten nicht angeboten worden.<br />

Die Bemittelten des Ortes hätten es auch für sich abgelehnt, ihre<br />

Kinder aus ihrer Aufsicht abzugeben und so würden nur die<br />

wenigen Armen sein, deren Kinder <strong>auf</strong>zunehmen wären. Es<br />

sollte daher die Sache noch im Winter Überlegung genommen<br />

und wenn sich ein günstiges Resultat heraus zustellt habe, der<br />

Fürstlichen Landeshauptmannschaft berichtet werden.<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Bösleben<br />

am 06.10. zum 72. Geburtstag Herrn Boness, Heinz<br />

am 13.10. zum 72. Geburtstag Frau Völker, Dora<br />

am 24.10. zum 72. Geburtstag Frau Scheit, Edith<br />

am 27.10. zum 68. Geburtstag Frau Geyersbach, Irmtraud<br />

am 27.10. zum 72. Geburtstag Herrn Linse, Günter<br />

am 31.10. zum 65. Geburtstag Herrn Hahn, Waldemar<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 02.10. zum 84. Geburtstag Herrn Muchow, Walter<br />

am 03.10. zum 71. Geburtstag Frau Hahne, Helga<br />

am 03.10. zum 69. Geburtstag Frau Härtel, Siegrid<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Was mich betrifft, so werde ich gern <strong>auf</strong> mögliche Weise <strong>zur</strong><br />

Förderung eines solchen Werkes mit einwirken.<br />

Alkersleben 15ten December 1847<br />

Gehorsamster Diener<br />

Carl Völker<br />

Das Resultat der Antwort: In Alkersleben wird eine solche Einrichtung<br />

nicht benötigt, aber es wäre eine gute Sache und man<br />

ist dafür. Was der Hinweis <strong>auf</strong> Marlishausen betrifft, so ist das<br />

richtig, denn jene Räumlichkeit befand sich in dem Haus der jetzigen<br />

Arztpraxis von Dr. Andreß. Im Wartezimmer der Arztpraxis<br />

ist eine Kopie eines historischen Dokumentes aus dem Jahre<br />

1838 einzusehen. Die Marlishäuser hatten in jener Zeit eine<br />

„Verwahranstalt für kleine Kinder <strong>auf</strong> dem Lande“ (so lautete die<br />

Bezeichnung) eingerichtet und Fröbels Idee damit sofort verwirklicht.<br />

Wann die Alkerslebener Gemeinde ihre erste Kindereinrichtung<br />

schuf, darüber ist keine genaue Angabe bekannt. Sicher ist,<br />

dass in den Jahren des 2. Weltkrieges in der oberen Etage des<br />

Hauses Nummer 39 die Kinder während der arbeitsreichen Zeit<br />

des Jahres betreut wurden. Das sind fast 100 Jahre <strong>nach</strong> der<br />

fürstlichen Anregung <strong>zur</strong> Errichtung von Kinderbewahranstalten.<br />

Übrigens befand sich der Kindergarten bis 1956 in dem genannten<br />

Haus. Die ehemalige Schulscheune beherbergte anschließend<br />

<strong>nach</strong> einen umfassenden Um- und Ausbau die Kinder<br />

des Vorschulalters. Am 3. Juni 1956 war die Einweihung mit<br />

Schlüsselübergabe an die Leiterin Irene Bär. Mit Blasmusikklängen<br />

wurde der neue Bau eröffnet und anschließend gingen Einwohner,<br />

Eltern, Kinder und Gäste zum Anger. Hier wurden die<br />

Kinder mit Bockwurst und Limonade bewirtet, abends war für<br />

die Erwachsenen Tanz.<br />

Die Schließung wegen Unterbelegung der Einrichtung infolge<br />

des Geburtenrückganges stellte den Gemeinderat am Jahresende<br />

1995 vor einen schweren Entschluß. Ein Jahrzehnt zuvor<br />

waren doch die Räumlichkeiten hingegen wegen Überbelegung<br />

zu eng geworden. Die Anzahl der täglich von den Erziehern zu<br />

betreuenden Kinder aus dem Ort hatte die 20 weit überschritten.<br />

Ein Neubau wurde seitens des damaligen Gemeinderates<br />

in Erwägung gezogen und bereits <strong>nach</strong> einen Bauplatz im Zentrum<br />

des Ortes gesucht. Das Vorhaben wurde jedoch von den<br />

staatlichen Stellen Ende der achtziger Jahre wegen Mangel an<br />

Geld und Material weit <strong>zur</strong>ück gewiesen.<br />

Klaus Wagner<br />

GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wüllersleben<br />

am 13.10. zum 80. Geburtstag Frau Leuthardt, Anna<br />

am 20.10. zum 70. Geburtstag Frau Lämmerzahl, Marga<br />

am 26.10. zum 72. Geburtstag Frau Schrickel, Marie<br />

am 28.10. zum 77. Geburtstag Frau Heyder, Johanna<br />

GEMEINDE<br />

DORNHEIM<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

am 13.10. zum 67. Geburtstag Herrn Prüßing, Joachim<br />

am 19.10. zum 69. Geburtstag Herrn Herre, Siegfried<br />

am 30.10. zum 69. Geburtstag Frau Ullrich, Renate


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 27 - Nr. 11/2009<br />

Freundeskreis <strong>zur</strong> Erhaltung der Traukirche<br />

von J. S. Bach e. V. in Dornheim<br />

Veranstaltungen aus Anlass des 302. Trauungstag<br />

von Maria Barbara und Johann Sebastian Bach:<br />

17. Oktober 2009, 16:00 Uhr<br />

„1737 - 30 Jahre <strong>nach</strong> der Trauung besucht der Thomaskantor<br />

seine Traukirche in Dornheim“<br />

Das Mitglied des Dornheimer Freundeskreises Jürgen Frey, der<br />

auch das Stück „Fiktives Gespräch zwischen J. S. Bach und<br />

dem Dornheimer Pfarrer J. L. Stauber im Spätsommer 1707“<br />

verfasste, hat sich darüber Gedanken gemacht, wie ein solcher<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Elleben<br />

am 16.10. zum 76. Geburtstag Herrn Lohrey, Harald<br />

am 21.10. zum 81. Geburtstag Frau Heyder, Anna-Lore<br />

am 28.10. zum 85. Geburtstag Frau Eckoldt, Berta<br />

am 28.10. zum 84. Geburtstag Herrn Eckoldt, Friedhelm<br />

Gügleben<br />

am 07.10. zum 80. Geburtstag Frau Kämpf, Waltraud<br />

am 10.10. zum 66. Geburtstag Herrn Lerche, Peter<br />

am 25.10. zum 73. Geburtstag Herrn Zacher, Hermann<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 01.10. zum 68. Geburtstag Frau Stühler, Lena<br />

am 05.10. zum 68. Geburtstag Frau Jeschke, Gabriele<br />

am 09.10. zum 72. Geburtstag Herrn Kreyßler, Horst<br />

am 15.10. zum 81. Geburtstag Frau Böhm, Traute<br />

am 18.10. zum 68. Geburtstag Herrn Pusch, Heinz<br />

am 19.10. zum 69. Geburtstag Frau Kreyßler, Erika<br />

Sabine Berninger übergibt Spende<br />

an Jugendfeuerwehr Elxleben<br />

Sabine Berninger (MdL) überreichte dem Ortsbrandmeister der<br />

Gemeinde Elxleben, Jörn Köllmer, mit den besten Wünschen einen<br />

Check für die Jugendfeuerwehr. Mit der Übergabe dieser<br />

großzügigen Spende von 100 Euro kann für die Kinder die Bekleidung<br />

und das Lehrmaterial ergänzt werden. Der Jugendwart<br />

Oliver Hieke zeigte sich sehr erfreut darüber und betonte die<br />

Wichtigkeit der Jugendarbeit zum Erhalt unserer Freiwilligen<br />

Feuerwehren. Sabine Berninger, selbst seit 20 Jahren aktives<br />

Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Elxleben, lobte den stetigen<br />

Zuwachs in der Elxlebener Jugendfeuerwehr. Seit ihrer Wieder-<br />

gründung 2008 wurden 12<br />

Kinder <strong>auf</strong>genommen. Ein<br />

Höhepunkt dieses Jahres<br />

war das Jugendzeltlager<br />

der Kreisjugendfeuerwehr<br />

des Ilmkreises in Dörnfeld.<br />

An vier Tagen konnten die<br />

Jugendlichen ihr Wissen,<br />

ihr Können und ihren Mut<br />

unter Beweis stellen.<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Besuch 30 Jahre <strong>nach</strong> der denkwürdigen Trauung abgel<strong>auf</strong>en<br />

sein könnte.<br />

Nach dem Spiel mit mehreren mitwirkenden Personen gibt es<br />

ein<br />

Konzert für Oboe und Orgel<br />

mit Frank Below, Wechmar - Oboe<br />

und Jürgen Nober, Essen - Orgel<br />

24. Oktober 2009, 17:00 Uhr<br />

„1737 - 30 Jahre <strong>nach</strong> der Trauung besucht der Thomaskantor<br />

seine Traukirche in Dornheim“<br />

Nach dem Spiel gibt es ein<br />

Motetten - Konzert mit dem Kammerchor Bottrop<br />

unter der Leitung von Friedrich Storfinger<br />

Eintritt: 8 EUR, erm. 6 EUR<br />

GEMEINDE ELLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Riechheim<br />

am 06.10. zum 85. Geburtstag Frau Hartung, Elsbeth<br />

am 13.10. zum 65. Geburtstag Frau Löffler, Elvira<br />

am 15.10. zum 70. Geburtstag Frau Arens, Helga<br />

am 27.10. zum 69. Geburtstag Frau Dr. Bischoff, Ingrid<br />

am 27.10. zum 68. Geburtstag Herrn Göbel, Helmut<br />

am 27.10. zum 70. Geburtstag Herrn Dr. Salecker, Martin<br />

am 29.10. zum 80. Geburtstag Herrn Kürschner, Hans<br />

am 30.10. zum 70. Geburtstag Herrn Paroll, Herbert<br />

GEMEINDE ELXLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

am 24.10. zum 76. Geburtstag Herrn Jeschke, Georg<br />

am 26.10. zum 67. Geburtstag Herrn Schüffler, Gerd<br />

am 26.10. zum 76. Geburtstag Herrn Schwabe, Gert<br />

am 28.10. zum 67. Geburtstag Herrn Mach, Peter<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 28 - Nr. 11/2009<br />

Frei l<strong>auf</strong>ende Hunde<br />

In der Gemeinde Elxleben wurde festgestellt, dass wiederholt Hunde unangeleint im Ort umherl<strong>auf</strong>en. Um möglichen Gefahren vorzubeugen,<br />

weisen wir dar<strong>auf</strong> hin, dass Hunde nur angeleint auszuführen sind.<br />

Gottesdienste und<br />

Gemeindeveranstaltungen<br />

im Kirchspiel Elxleben<br />

Oktober 2009<br />

Monatsspruch Oktober:<br />

Gott spricht: Ich schenke ihnen ein anderes Herz und schenke<br />

ihnen einen neuen Geist. Ich nehme das Herz von Stein aus ihrer<br />

Brust und gebe ihnen ein Herz von Fleisch.<br />

Hesekiel 11,19<br />

Sonntag, 27. September<br />

09.00 Uhr Gügleben, Erntedankgottesdienst<br />

10.30 Uhr Riechheim, Familiengottesdienst zum Erntedankfest<br />

Bitte bringen Sie die Erntegaben am Samstag, den 26.9. zwischen<br />

10.00 Uhr und 11.00 Uhr in die <strong>Riechheimer</strong> Kirche.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Dämmig (Tel.: 69885)<br />

oder Frau Schneider (Tel.: 61881).<br />

Sonntag, 4. Oktober<br />

13.00 Uhr Elleben, Erntedankgottesdienst mit Abendmahl<br />

15.00 Uhr Elxleben, Erntedankgottesdienst mit Abendmahl<br />

und T<strong>auf</strong>e<br />

Montag, 5. Oktober<br />

19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis<br />

Dienstag, 6. Oktober<br />

14.00 Uhr Elxleben, Seniorenkreis<br />

Samstag, 10. Oktober<br />

13.30 Uhr Elxleben, Hochzeit<br />

Sonntag, 11. Oktober<br />

09.30 Uhr Ettischleben, Erntedankgottesdienst mit Abendmahl<br />

10.30 Uhr Alkersleben, Erntedankgottesdienst mit Abendmahl<br />

Bitte bringen Sie die Erntegaben am Samstag, den 10.10., zwischen<br />

14.00 Uhr und 15.00 Uhr in die Alkerslebener Kirche.<br />

Freitag, 16. Oktober<br />

18.00 Uhr Alkersleben, Andacht <strong>zur</strong> <strong>Kirmes</strong><br />

Sonntag, 18. Oktober<br />

09.30 Uhr Gügleben, Gottesdienst<br />

Mittwoch, 21. Oktober<br />

14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Kirchheim<br />

am 15.10. zum 66. Geburtstag Herrn Rost, Willy<br />

am 18.10. zum 67. Geburtstag Frau Huth, Leonore<br />

am 23.10. zum 79. Geburtstag Frau Wrchlavsky, Rosalie<br />

am 26.10. zum 83. Geburtstag Herrn Hermann, Heinz<br />

am 31.10. zum 79. Geburtstag Herrn Hölker, Fritz<br />

Bechstedt-Wagd<br />

am 20.10. zum 69. Geburtstag Herrn Franke, Lothar<br />

am 21.10. zum 74. Geburtstag Herrn Pankau, Alfons<br />

am 22.10. zum 76. Geburtstag Frau Limprecht, Erna<br />

am 23.10. zum 70. Geburtstag Herrn Hendrich, Gert<br />

am 24.10. zum 90. Geburtstag Frau Helbig, Hilda<br />

Werningsleben<br />

am 07.10. zum 66. Geburtstag Frau Müller, Antje<br />

am 07.10. zum 74. Geburtstag Herrn Storch, Horst<br />

am 09.10. zum 68. Geburtstag Herrn Schmidt, Wolfgang<br />

Sonntag, 25. Oktober<br />

09.00 Uhr Elleben, Gottesdienst<br />

10.30 Uhr Elxleben, Gottesdienst<br />

Mittwoch, 28. Oktober<br />

14.00 Uhr Gügleben, Gemeinde<strong>nach</strong>mittag<br />

Freitag, 30. Oktober<br />

17.00 Uhr Elxleben, Treffen der Vorkonfirmanden und Konfirmanden<br />

Samstag, 31. Oktober (Reformationstag)<br />

16.30 Uhr Riechheim, Churchnight (besonderer Gottesdienst<br />

zum Reformationstag)<br />

Sonntag, 1. November<br />

10.00 Uhr Witzleben, Gottesdienst zum Reformationsfest<br />

Kommst Du mit in den Kids-Club?<br />

Jeden Dienstag wollen wir uns im Kids-Club treffen, zum Spielen,<br />

Geschichten hören, fingen und Musik machen, Beten, Basteln.<br />

Wann? Immer dienstags von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr. (In den<br />

Herbstferien findet der Kids-Club nicht statt.)<br />

Wo? im Elxlebener Pfarrhaus, Klostergasse 109.<br />

Du bist herzlich eingeladen in den Kids-Club<br />

Mini-Club<br />

KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />

Wir treffen uns wieder am Dienstag, den 13. Oktober, um 9.30<br />

Uhr im Pfarrhaus in Elxleben.<br />

Eure Beatrice Ette-Rudolph und Nadine Jung-Gleichmann<br />

Churchnight am 31.10.2009 in Riechheim<br />

Programm zum Reformationstag<br />

Herzliche Einladung zu einem<br />

besonderen Gottesdienst zum Reformationstag<br />

Wir laden Sie herzlich zu einem etwas anderen Gottesdienst am<br />

Abend des Reformationstages um 16.30 Uhr in die Kirche <strong>nach</strong><br />

Riechheim ein.<br />

Das Thema „KeinAngstHase“ wird uns durch den Abend begleiten.<br />

Parallel zum Gottesdienst startet im Gemeinderaum der<br />

Kirche ein Kindergottesdienst. Nach dem Gottesdienst werden<br />

wir den Abend am Schwedenfeuer bei warmen Getränken und<br />

frisch gebackenen Reformations-Brötchen ausklingen lassen.<br />

Wir freuen uns <strong>auf</strong> Ihren Besuch.<br />

GEMEINDE<br />

KIRCHHEIM<br />

ALTERSJUBILÄEN


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 29 - Nr. 11/2009<br />

Kirchheimer Jugendfeuerwehr<br />

erhielt ein neues Mannschaftszelt<br />

Am 27. August war es endlich soweit. Im Auftrag des Feuerwehrvereines<br />

„Kirchheim-Werningsleben“ e. V. wurde der Jugendfeuerwehr<br />

ein neues Mannschaftszelt übergeben. Es war<br />

höchste Zeit, denn unsere Jugendfeuerwehr zählt jetzt 19 Mitglieder,<br />

die alten Zelte reichten nicht mehr aus und sind verschlissen.<br />

Mit Eigenmitteln und dank finanzieller Unterstützung durch die<br />

Gemeinde, der FA Lehmann & Partner GmbH, sowie der Agrargenossenschaft<br />

Kirchheim konnte der Feuerwehrverein dieses<br />

Zelt für insgesamt 2.500 EUR anschaffen.<br />

Das schöne Wochenende wurde mit einem lustigen Programm<br />

und Über<strong>nach</strong>tung im neuen Zelt verbracht.<br />

Nach einer abenteuerlichen Nacht im neuen Zelt schmeckte<br />

das gemeinsame Frühstück besonders gut!<br />

Ein herzliches Dankeschön an unseren Jugendfeuerwehrwart<br />

Mathias Freydank, seinem Stellvertreter Sebastian von Ottenfeld<br />

sowie allen Betreuern und den Eltern.<br />

Feuerwehrverein „Kirchheim - Werningsleben“ e. V.<br />

Ansetzung Spieljahr 2009/2010<br />

Frauen-Mannschaft<br />

Tag Datum Sp.Nr. Zeit/<br />

Heimmannschaft Gastmannschaft<br />

So 20.09.2009 003 12:00<br />

FSV Großbreitenbach SC Eintracht Kirchheim<br />

So 27.09.2009 005 14:00<br />

SC Eintracht Kirchheim SV Herschdorf<br />

Sa 10.10.2009 007 12:30<br />

SV Gehren 1911 SC Eintracht Kirchheim<br />

Förderverein<br />

St. Laurentius Kirche Kirchheim<br />

Erntegaben für Erntedankfest in Kirchheim<br />

am 4. Oktober 2009<br />

Am Samstag, den 03.10.2009 werden die Erntegaben für das<br />

Erntedankfest eingesammelt.<br />

Treffpunkt: 09:00 Uhr an der Kirche.<br />

Alle Kinder von Kirchheim sind herzlich dazu eingeladen. Wir<br />

würden uns über eine rege Beteiligung beim Einsammeln der<br />

Erntegaben sehr freuen.<br />

Für Sonntag, den 04.10.2009 laden wir ab 14:30 Uhr in den<br />

Gemeinderaum der Kirchgemeinde zum gemütlichen Beisammensein<br />

bei Kaffee und Kuchen ein. Gleichzeitig werden ver-<br />

VEREINE UND VERBÄNDE<br />

So 18.10.2009 009 14:00<br />

SC Eintracht Kirchheim SV Fortuna Griesheim<br />

Sa 31.10.2009 013 14:00<br />

SG Eintracht Kirchheim FSV Großbreitenbach<br />

So 08.11.2009 015 14:00<br />

SV Herschdorf SG Eintracht Kirchheim<br />

Sa 14.11.2009 017 14:00<br />

SG Eintracht Kirchheim SV Gehren 1911<br />

Sa 21.11.2009 019 11:30<br />

SV Fortuna Griesheim SG Eintracht Kirchheim<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

schiedene Sorten Zier- und Speisekürbisse verk<strong>auf</strong>t. Der Erlös<br />

kommt der Sanierung der Kirchheimer Kirche zugute. Auch frischer<br />

Honig kann käuflich erworben werden.<br />

Der Erntedankfest-Gottesdienst, findet anschließend<br />

um 16:00 Uhr in der St. Laurentius Kirche statt<br />

nicht, wie angekündigt, um 15:30 Uhr.<br />

Schon jetzt freuen wir uns <strong>auf</strong> Ihren/Euren Besuch.<br />

Übrigens, wussten Sie schon, dass der Förderverein St. Laurentius<br />

Kirche Kirchheim/Thüringen e.V. in den letzten Monaten mit<br />

einem fünfköpfigen Studententeam der Technischen Universität<br />

Ilmenau zusammenarbeitete?<br />

Für alle zunächst sichtbar an unserem neuen Vereinslogo. Es ist<br />

Ihnen sicher bereits zu Beginn unseres Artikels <strong>auf</strong>gefallen. Dieses<br />

Logo wurde von dem sehr fleißigen Studententeam entwickelt.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 30 - Nr. 11/2009<br />

Wir finden dieses Logo sehr treffend, zumal es mit den Farben<br />

kreiert wurde, die als Hintergrundfarben an unserem Deckengemälde<br />

der Kirche <strong>auf</strong>treten.<br />

Im Rahmen der Lehrveranstaltung Projektmanagement, entwickelten<br />

die Studenten der Angewandten Medienwissenschaft<br />

Sebastian Hädicke, Jana Hausmann, Falk Henning, Marina<br />

Lenze und Maria Rödiger vom 15. April bis zum 03. Juli 2009<br />

ein Kommunikationskonzept für den Förderverein, welches dar<strong>auf</strong><br />

abzielt, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit <strong>auf</strong> die Arbeit<br />

des Vereins zu lenken und das Bewusstsein für die Problematik<br />

der Kirche bei den potentiellen Spendengebern zu schärfen.<br />

Der Verein entwarf mit Hilfe der Studenten in mehreren Sitzungen<br />

gemeinsam die „Identität“ des Vereins. Dazu zählen alle<br />

Maßnahmen, die ein einheitliches und zeitgemäßes Auftreten in<br />

der Öffentlichkeit gewährleisten. Unter dem Slogan „Was wäre<br />

Kirchheim ohne Kirche?“ wurde ein neues Logo kreiert, ein Flyer<br />

vor allem <strong>zur</strong> Information von Unternehmen und Stiftungen<br />

designt und gedruckt sowie eine neue Homepage erstellt. Im<br />

Rahmen des Projektes wurde außerdem die feierliche Übergabe<br />

von 10.000,00 Euro Fördergeld der Stiftung <strong>zur</strong> Erhaltung<br />

kirchlicher Baudenkmäler (KiBa) öffentlichkeitswirksam inszeniert.<br />

Dazu wurde der Regionalbe<strong>auf</strong>tragte der ,Stiftung KiBa,<br />

Dr. Roland Mangelsdorf, eingeladen. Nach einer kurzen Andacht,<br />

der feierlichen Übergabe des Fördergeldes und einer<br />

kurzen Rede des Vereinsvorsitzenden, Mathias Jedicke, folgte<br />

das jährliche Vereinsfest mit anschließendem gemütlichen Beisammensein.<br />

Das Studententeam verfasste anlässlich der<br />

Übergabe eine Pressemitteilung, die in verschiedenen Zeitun-<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

<strong>Osthausen</strong><br />

am 08.10. zum 65. Geburtstag Frau Thamm, Marlis<br />

am 15.10. zum 72. Geburtstag Frau Treiber, Marianne<br />

am 20.10. zum 76. Geburtstag Herrn Block, Paul<br />

am 25.10. zum 79. Geburtstag Frau Friedrich, Irmgard<br />

am 29.10. zum 66. Geburtstag Herrn Thamm, Ewald<br />

Fußballschuhe an den Nagel gehangen!<br />

Osthäuser Sportverein<br />

Am 28. August gab es <strong>auf</strong> dem Sportplatz in <strong>Osthausen</strong> einen<br />

sportlichen und freundschaftlichen Leckerbissen. 16 Spieler der<br />

Klasse „Alte Herren“ aus Wüllersleben/Bösleben und aus <strong>Osthausen</strong>,<br />

Wülfershausen, Arnstadt sowie Erfurt verabschiedeten<br />

ihren langjährigen Sportkameraden und Freund Klaus Weingart.<br />

Das Alter und die Gesundheit zwangen unseren Sportfreund zu<br />

dem schon länger reifenden Entschluss seine sportliche Kariere<br />

zu beenden. In dem Spiel, AH Wüllersleben gegen die AH <strong>Osthausen</strong>,<br />

traten noch einmal auch schon länger ausgeschiedene<br />

Fußballspieler aus vergangenen Tagen zu einem sportlichen<br />

Wettkampf an. Es war schon fast wie in unseren besten Zeiten,<br />

gen abgedruckt wurde. Das Schreiben von Pressemitteilungen<br />

zu aktuellen Vorhaben des Fördervereins ist auch zukünftig eine<br />

Maßnahme, die die Bekanntheit des Vereins sowie die mediale<br />

Aufmerksamkeit für die Probleme der Kirchheimer Kirche stärken<br />

soll.<br />

Dafür entwickelten die Studenten einen Leitfaden für Pressemitteilungen,<br />

<strong>auf</strong> welchen sich der Verein stützen kann.<br />

In Ilmenau fand am 03. Juli 2009 die offizielle Präsentation des<br />

Konzepts statt, bei der Pfarrer Lübs und Mathias Jedicke anwesend<br />

waren. Für alle interessierten Vereinsmitglieder präsentierten<br />

die Ilmenauer Studenten ihr Konzept am 09.08.2009 zum<br />

St. Laurentius-Fest im Kirchheimer Gemeindehaus nochmals.<br />

Die Zusammenarbeit wird mit einem Teil des Studentendteams<br />

<strong>auf</strong> freiwilliger Basis fortgeführt, um die Arbeit des Vereins in<br />

Fragen der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.<br />

Die Vereinsmitglieder des Fördervereins „St. Laurentiuskirche<br />

Kirchheim bedanken sich <strong>auf</strong> diesem Wege noch einmal recht<br />

herzlich für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung bei<br />

dem Studententeam.<br />

Ein Zeichen dafür, dass das erarbeiteten Konzept fruchtbringend<br />

ist, wollen wir mit diesem Artikel setzen.<br />

Zum Punkt Öffentlichkeitsarbeit unseres Vereins, geben wir hiermit<br />

unsere nächsten, noch für dieses Jahr geplanten, Veranstaltungen<br />

<strong>zur</strong> Unterstützung der Kirchheimer Kirche bekannt:<br />

- 03.10.2009, ab 9:00 Uhr sammeln der Erntegaben für das<br />

Erntedankfest mit den Kirchheimer Kindern.<br />

- 04.10.2009; ab 14:30 Uhr gemütliches Kaffeetrinken zum<br />

Erntedankfest, Gottesdienst um 16:00 Uhr<br />

- <strong>Kirmes</strong>kaffee am 25.10.2009 ab 15:00 Uhr in der Turnhalle<br />

zum Kinder- und Senioren<strong>nach</strong>mittag<br />

- 28. und 29.11.2009, jeweils ab 15:00 Uhr, Kaffee und Kuchen-Stand<br />

und natürlich auch der Bratwurststand in alt bewährter<br />

Form, anlässlich unseres Kirchheimer Weih<strong>nach</strong>tsmarktes<br />

Rechtzeitig im nächsten Amtsblatt, werden wir die Termine für<br />

das Jahr 2010 bekannt geben.<br />

Der Förderverein St. Laurentius Kirche e.V.<br />

und Gemeindekirchenrat<br />

GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wülfershausen<br />

am 03.10. zum 65. Geburtstag Frau Busch, Christine<br />

am 06.10. zum 66. Geburtstag Frau Slametschka, Monika<br />

am 16.10. zum 74. Geburtstag Frau Wedler, Olga<br />

VEREINE UND VERBÄNDE<br />

nur spielte das Ergebnis diesmal keine Rolle. Auf dem Kleinfeld,<br />

<strong>auf</strong> dem ja die Wege bekanntlich nicht so weit sind, machten<br />

doch alle beteiligten Akteure einen guten Eindruck. Aber auch<br />

bei der anschließenden Ausstandsfeier in der Backstube von<br />

unserem Sportfreund Weingart bewiesen alle noch einmal Kondition,<br />

wie in alten Zeiten.<br />

Ohne Musik, aber mit viel Witz und Gesang, verlebten wir alle<br />

wie schon so oft während unserer gemeinsamen Zeit in dieser<br />

Spielgemeinschaft einen schönen unvergesslichen Abend.<br />

Auf diesem Wege möchten wir, die Spieler der AH des Osthäuser<br />

Sportvereins, uns noch einmal bei unserem Sport-FREUND<br />

Klaus Weingart recht herzlich bedanken.<br />

Auch der Sportfreund, Gerwald Neugebauer (ALU), wurde <strong>nach</strong><br />

diesem Spiel aus unserer Mannschaft verabschiedet.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 31 - Nr. 11/2009<br />

Zu unserer diesjährigen Jahresabschlussfeier <strong>auf</strong> der Kegelbahn<br />

in Witzleben, am 05. Dezember, werden u.a. diese beiden<br />

Sportfreunde noch einmal gewürdigt und gleichzeitig verpflichtet,<br />

am kulturellen Leben dieser Spielgemeinschaft weiter teilzunehmen.<br />

T.B.<br />

Alles <strong>auf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Kirmes</strong> <strong>nach</strong> <strong>Osthausen</strong><br />

Samstag, den 17.10.2009<br />

08.00 Uhr Ständchen<br />

15.00 Uhr Kindertanz<br />

20.00 Uhr <strong>Kirmes</strong>tanz<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 06.10. zum 68. Geburtstag Herrn Krypczyk, Dieter<br />

am 08.10. zum 66. Geburtstag Frau Lehmann, Edelgard<br />

am 08.10. zum 72. Geburtstag Herrn Zschetzsche, Wilhelm<br />

am 10.10. zum 71. Geburtstag Frau<br />

Zschetzsche, Anneliese<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Witzleben<br />

am 09.10. zum 71. Geburtstag Frau Schiek, Charlotte<br />

am 12.10. zum 78. Geburtstag Frau Fuhs, Giesela<br />

am 13.10. zum 66. Geburtstag Herrn Merten, Dieter<br />

am 20.10. zum 67. Geburtstag Frau Zänker, Rosemarie<br />

am 24.10. zum 78. Geburtstag Herrn Voigt, Gerold<br />

am 31.10. zum 73. Geburtstag Frau Lutter, Margarete<br />

Achelstädt<br />

am 05.10. zum 71. Geburtstag Frau Schimmel, Gudrun<br />

am 06.10. zum 81. Geburtstag Frau Enders, Johanna<br />

Ellichleben<br />

am 07.10. zum 83. Geburtstag Frau Braun, Theresia<br />

am 11.10. zum 77. Geburtstag Herrn Hertam, Werneram<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Sonntag, den 18.10.2009<br />

ab 10.00 Uhr musikalischer Frühschoppen<br />

und Mittagstisch<br />

Es laden ein<br />

die <strong>Kirmes</strong>gesellschaft<br />

die Gruppe Beauty Memories<br />

die Wirtsleute der Gaststätte „Zum grünen Baum“<br />

GEMEINDE ROCKHAUSEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

am 18.10. zum 75. Geburtstag Frau Amthor, Ida<br />

am 19.10. zum 68. Geburtstag Herrn Gottschall, Dieter<br />

am 21.10. zum 89. Geburtstag Frau Kirchner, Hilde<br />

am 27.10. zum 66. Geburtstag Herrn Ellrich, Peter<br />

GEMEINDE WITZLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 32 - Nr. 11/2009<br />

Zeltlager der Jugendfeuerwehr<br />

Witzlebener und Achelstädter Florianjünger trafen sich vom 31.<br />

Juli bis 2. August 2009 im Wolfetal.<br />

Wie in jedem Jahr am letzten Ferienwochenende trafen sich die<br />

Jugendlichen und Feuerwehrkinder im Wolfetal in Witzleben.<br />

Erstmalig sind auch die Achelstädter Feuerwehrkinder dabei.<br />

Am Freitag<strong>nach</strong>mittag wurden die Zelte der Kinder und das große<br />

Versorgungszelt <strong>auf</strong>gebaut.<br />

Nach der Arbeit gab es Abendbrot vom Lagerfeuer und anschließend<br />

wurde das Wochenende mit allen geplant.<br />

Die erste Nachtwanderung am Freitagabend war sehr <strong>auf</strong>regend<br />

für die Kinder und hat allen viel Spaß gemacht. Anschließend<br />

war Nachtruhe.<br />

Am Samstag <strong>nach</strong> dem Frühstück sind wir mit dem Kleinbus<br />

und einigen Eltern <strong>nach</strong> Erfurt <strong>zur</strong> Berufsfeuerwehr gefahren.<br />

Da erwartete uns ein netter Kamerad und führte uns durch die<br />

Gebäude und Garagen bis in der Keller der Atemschutzstrecke.<br />

Hungrig ging es zum Mittag zu McDonalds. Gestärkt fuhren wir<br />

weiter <strong>nach</strong> Wölfis ins Freibad. Mit viel Spiel, Badespaß und einem<br />

Eis verbrachten wir einen schönen Nachmittag.<br />

Am Abend gab es vom Rost Bratwurst und Rostbrätel.<br />

Einige Eltern haben sich überzeugt, dass ihre Kinder in guter<br />

Obhut waren.<br />

Am Lagerfeuer ging der Abend <strong>zur</strong> Neige.<br />

Der Sonntag fing mit einem herzhaften Frühstück mit frischen<br />

Brötchen, Wurst, Käse oder Marmelade an.<br />

Anschließend führten die Jugendwarte Sebastian Schrickel, Sebastian<br />

Sauerbrey, sowie Katharina Sill und David Heyder eine<br />

Vorführung verschiedener Löschmittel durch.<br />

Vor dem Abbau der Zelte gab es unser Mittagessen, Gulasch<br />

und Klöße.<br />

Wir möchten uns recht herzlich bei allen bedanken, die zum Gelingen<br />

des Zeltlagers beigetragen haben.<br />

Ein besonderes Dankeschön gilt unseren Sponsoren Familie<br />

Urspruch, Familie Schlee, Fa. R. Feickert und die Gemeindeverwaltung<br />

Witzleben.<br />

Feuerwehrverein Witzleben<br />

Landsenioren <strong>auf</strong> Exkursion<br />

Am Mittwochvormittag trafen sich die Landsenioren aus dem<br />

Umkreis und dem Kreis Gotha zu einer Besichtigung des Landwirtschaftsbetriebes<br />

Korbs, Schmidt und Groh GBR in Dienstedt.<br />

Als großer Milchviehbetrieb mit 1.460 Rindern, so Herr Groh,<br />

werden von einer Gesamtfläche von 980 ha ein hoher Anteil <strong>zur</strong><br />

Futtergewinnung genutzt. Beim Rundgang durch das Betriebsgelände<br />

konnten sich die Besucher davon überzeugen, dass<br />

seit 1993 mit umfangreichen Investitionen in Stallanlagen und<br />

Technik der ehemaligen Milchviehanlage der LPG Dienstedt ein<br />

moderner Agrarbetrieb geworden ist. Trotz der extrem niedrigen<br />

Vergütung für die Milch, hofft Herr Groh auch weiterhin bestehen<br />

zu können.<br />

VEREINE UND VERBÄNDE<br />

Nach dieser ersten Station wurde die Senfmühle in Kleinhettstedt<br />

besichtigt, die besonders die Landsenioren aus dem Kreis<br />

Gotha noch nicht kannten. Ein gemeinsames Kaffetrinken <strong>auf</strong><br />

dem <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong> gab noch viel Gelegenheit zum weiter<br />

diskutieren.<br />

Unser Dank gilt unserem Vorsitzenden Reinhardt Güttich für die<br />

Organisation, und allen, die den Landsenioren einen erlebnisreichen<br />

Tag bereitet haben.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 33 - Nr. 11/2009<br />

Sportverein Grün-Weiß Witzleben e. V.<br />

<strong>Kirmes</strong> in Witzleben<br />

Traditionsgemäß <strong>zur</strong> diesjährigen <strong>Kirmes</strong> lädt der Sportverein Grün-Weiß Witzleben ein.<br />

Dazu findet am Freitag, dem 02.10.2009 um 19.00 Uhr ein Gottesdienst statt<br />

Beginn der Tanzveranstaltungen in der Sporthalle Witzleben am 02. und 03. Oktober ist jeweils um 20.30 Uhr.<br />

Für gute Laune und beste Stimmung sogen die „Ehringsdorfer Musikanten“.<br />

Am Samstag, den 03. 0ktober ab 9.00 Uhr stehen Ständchen und Frühschoppen an.<br />

Der Kindertanz für unsere kleinen und großen <strong>Kirmes</strong>gäste beginnt um 15.00 Uhr.<br />

Wir freuen uns <strong>auf</strong> Ihrem Besuch und ein schönes gemeinsames <strong>Kirmes</strong>fest.<br />

Gottesdienste und<br />

Gemeindeveranstaltungen<br />

im Kirchspiel Witzleben im Monat Oktober 2009<br />

Freitag, 2. Oktober<br />

19.00 Uhr <strong>Kirmes</strong>gottesdienst für alle in Witzleben<br />

Sonntag, 3. Oktober<br />

Erntedankgottesdienste<br />

09.00 Uhr Bösleben<br />

Die Erntegaben können am Samstag, von 17 - 18.00 Uhr in der<br />

Kirche abgegeben werden oder zum Gottesdienst mitgebracht<br />

werden.<br />

10.30 Uhr Wülfershausen<br />

Die Erntegaben können Sie von 17 - 18.00 Uhr in der Kirche abgeben<br />

oder zum Gottesdienst mitbringen.<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />

Sonntag, 11. Oktober<br />

09.30 Uhr Ellichleben<br />

10.30 Uhr Witzleben<br />

Freitag, 16. Oktober<br />

19.00 Uhr <strong>Osthausen</strong><br />

<strong>Kirmes</strong>gottesdienst für alle in <strong>Osthausen</strong>.<br />

Sonntag, 18. Oktober<br />

09.30 Uhr Bösleben<br />

10.30 Uhr Wülfershausen<br />

13.30 Uhr Achelstädt<br />

Samstag, 24. Oktober<br />

18.00 Uhr Achelstädt<br />

Konzert mit dem Duo Janna<br />

Sie sind herzlich eingeladen!<br />

Sonntag, 1. November<br />

10.00 Uhr Witzleben<br />

Gottesdienst zu Reformation und Allerheiligen


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 34 - Nr. 11/2009<br />

Thüringer Forstamt Arnstadt<br />

Mühlweg 1 a, 99310 Arnstadt<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

das Thüringer Forstamt Arnstadt zieht um. Ab dem 09.09.2009<br />

erreichen Sie das Forstamt Arnstadt unter folgenden geänderten<br />

Kontaktdaten:<br />

Thüringer Forstamt Arnstadt<br />

Forststraße 7<br />

99102 Erfurt-Egstedt<br />

Tel. 036209/4302-0<br />

Fax 036209/4302-20<br />

Umzugsbedingt wird das Forstamt ab dem 03.09., 13.00 Uhr telefonisch<br />

und per E-Mail nur eingeschränkt erreichbar sein.<br />

Auch der übliche Postl<strong>auf</strong> wird in der Umzugsphase längere<br />

Zeiträume beanspruchen.<br />

Bitte benutzen Sie in dringenden Fällen die bekannten Mobil-<br />

Nummern Ihrer Ansprechpartner.<br />

MITTEILUNGEN ANDERER EINRICHTUNGEN<br />

Impressum:<br />

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“,<br />

Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim<br />

Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44<br />

Verlag und Druck:Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />

Verantwortlich für amtlichen und<br />

nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der<br />

Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag<br />

keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig<br />

verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />

Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben<br />

werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen <strong>auf</strong>treten,<br />

genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.<br />

Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Gemeinden:<br />

Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim,<br />

<strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie<br />

Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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