auf zur Kirmes nach Osthausen - VG Riechheimer Berg
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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 11/2009<br />
4. Bewirtschaftung der Rücklage (Einsatz <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung)<br />
- Rücklage <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung<br />
5. die Erklärung der Gemeinde über die Genehmigungsfreistellung<br />
von Bauvorhaben <strong>nach</strong> § 63 a Thüringer Bauordnung.<br />
§ 8<br />
Beigeordnete<br />
(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />
Beigeordneten <strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />
den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />
Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />
älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />
wahr.<br />
§ 9<br />
Ausschüsse<br />
(1) Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />
Hauptausschuss und weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />
Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />
oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />
entscheiden (beschließende Ausschüsse), und kann deren Bildung,<br />
Zusammensetzung und Aufgaben bestimmen. Nähere<br />
Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />
§ 10<br />
Entschädigungen<br />
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />
und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen<br />
monatlichen Sockelbetrag von 26,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld<br />
von 16,00 Euro für die notwendige, <strong>nach</strong>gewiesene Teilnahme<br />
an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses,<br />
in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei<br />
Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />
(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />
sind, haben außerdem Anspruch <strong>auf</strong> Ersatz des <strong>nach</strong>gewiesenen<br />
Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen.<br />
(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />
<strong>nach</strong> dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />
(4) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden<br />
monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />
der ehrenamtliche Bürgermeister 770,00 EUR.<br />
der ehrenamtliche Beigeordnete 100,00 EUR.<br />
§ 11<br />
Haushaltswirtschaft<br />
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />
der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
der konstituierenden Sitzung des<br />
Gemeinderates Bösleben-Wüllersleben<br />
vom 09.07.2009<br />
Beschluss-Nr. : 01/2009<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />
die Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
mit den eingearbeiteten Änderungen<br />
§ 5 Einwohnerversammlung<br />
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich (nur<br />
<strong>nach</strong> Bedarf) eine Einwohnerversammlung ein,<br />
§ 10 Entschädigungen<br />
Wegfall Abs. 2, Satz 2, 3 und 4<br />
Wegfall Abs. 4<br />
und gemäß beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
§ 12<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />
durch Veröffentlichungen im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />
, eines Ausschusses werden durch Veröffentlichung an den<br />
Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />
Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben unterhält jeweils eine<br />
Verkündungstafel in<br />
1. Bösleben Ortsmitte, vor dem Grundstück<br />
Erfurter Straße 20<br />
2. Wüllersleben Ortsmitte, vor dem Grundstück<br />
Arnstädter Straße 44<br />
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />
Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse ist mit<br />
Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln<br />
an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen<br />
dürfen jedoch erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung<br />
abgenommen werden.<br />
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,<br />
sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes<br />
bestimmt. Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die<br />
öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde,<br />
Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung)<br />
in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.<br />
§ 13<br />
Sprachform, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />
Männer in der männlichen Sprachform.<br />
(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />
vom 05.01.2004 in der Fassung der Änderungssatzung<br />
vom 18.11.2004 außer Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben schriftlich unter Angabe der Gründe<br />
geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />
einer Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung<br />
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21<br />
Abs. 4 ThürKO.<br />
Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Bösleben, 14.09.2009 - Siegel -<br />
gez. Matthias Wacker<br />
Bürgermeister<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung: ...................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr.: 02/2009<br />
Geschäftsordnung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />
die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben mit folgender Änderung:<br />
§ 1, Abs. 2 Satz 2 - Einberufung des Gemeinderates<br />
Zwischen dem Tag des Zugangs der Einladung und dem Tag der<br />
Sitzung müssen 7 volle Kalendertage liegen.<br />
und gemäß beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />
Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />
Stimmenthaltung: ...................................................................... 0