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auf zur Kirmes nach Osthausen - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 11/2009<br />

4. Bewirtschaftung der Rücklage (Einsatz <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung)<br />

- Rücklage <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung<br />

5. die Erklärung der Gemeinde über die Genehmigungsfreistellung<br />

von Bauvorhaben <strong>nach</strong> § 63 a Thüringer Bauordnung.<br />

§ 8<br />

Beigeordnete<br />

(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />

Beigeordneten <strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />

(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />

den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />

Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />

älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />

wahr.<br />

§ 9<br />

Ausschüsse<br />

(1) Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />

Hauptausschuss und weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />

Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />

oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />

entscheiden (beschließende Ausschüsse), und kann deren Bildung,<br />

Zusammensetzung und Aufgaben bestimmen. Nähere<br />

Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />

§ 10<br />

Entschädigungen<br />

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />

Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />

und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen<br />

monatlichen Sockelbetrag von 26,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld<br />

von 16,00 Euro für die notwendige, <strong>nach</strong>gewiesene Teilnahme<br />

an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses,<br />

in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei<br />

Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />

(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />

sind, haben außerdem Anspruch <strong>auf</strong> Ersatz des <strong>nach</strong>gewiesenen<br />

Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen.<br />

(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

<strong>nach</strong> dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />

(4) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgenden<br />

monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />

der ehrenamtliche Bürgermeister 770,00 EUR.<br />

der ehrenamtliche Beigeordnete 100,00 EUR.<br />

§ 11<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />

der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der konstituierenden Sitzung des<br />

Gemeinderates Bösleben-Wüllersleben<br />

vom 09.07.2009<br />

Beschluss-Nr. : 01/2009<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />

die Hauptsatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

mit den eingearbeiteten Änderungen<br />

§ 5 Einwohnerversammlung<br />

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich (nur<br />

<strong>nach</strong> Bedarf) eine Einwohnerversammlung ein,<br />

§ 10 Entschädigungen<br />

Wegfall Abs. 2, Satz 2, 3 und 4<br />

Wegfall Abs. 4<br />

und gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

§ 12<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />

durch Veröffentlichungen im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />

, eines Ausschusses werden durch Veröffentlichung an den<br />

Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />

Die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben unterhält jeweils eine<br />

Verkündungstafel in<br />

1. Bösleben Ortsmitte, vor dem Grundstück<br />

Erfurter Straße 20<br />

2. Wüllersleben Ortsmitte, vor dem Grundstück<br />

Arnstädter Straße 44<br />

(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />

Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse ist mit<br />

Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln<br />

an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen<br />

dürfen jedoch erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung<br />

abgenommen werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,<br />

sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes<br />

bestimmt. Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die<br />

öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde,<br />

Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung)<br />

in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.<br />

§ 13<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />

vom 05.01.2004 in der Fassung der Änderungssatzung<br />

vom 18.11.2004 außer Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben schriftlich unter Angabe der Gründe<br />

geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />

einer Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung<br />

geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21<br />

Abs. 4 ThürKO.<br />

Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Bösleben, 14.09.2009 - Siegel -<br />

gez. Matthias Wacker<br />

Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />

Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung: ...................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr.: 02/2009<br />

Geschäftsordnung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />

die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben mit folgender Änderung:<br />

§ 1, Abs. 2 Satz 2 - Einberufung des Gemeinderates<br />

Zwischen dem Tag des Zugangs der Einladung und dem Tag der<br />

Sitzung müssen 7 volle Kalendertage liegen.<br />

und gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: .......................... 9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................. 9<br />

Nein-Stimmen: .......................................................................... 0<br />

Stimmenthaltung: ...................................................................... 0

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