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auf zur Kirmes nach Osthausen - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 11/2009<br />

4. Zu Beginn der Bürgerversammlung, die der Bürgermeister<br />

als Wahlleiter leitet, haben sich die Bürger, die sich am<br />

Wahlverfahren beteiligen wollen, unterschriftlich in ein Wählerverzeichnis<br />

des Ortsteils einzutragen, das durch die Gemeinde<br />

am Wahlort ausgelegt wird. An der Bürgerversammlung<br />

dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen.<br />

5. Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vorschlag<br />

von Bewerbern <strong>auf</strong>. Jeder Bürger ist vorschlagsberechtigt.<br />

Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen,<br />

wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Nach § 45<br />

Abs. 2 ThürKO beträgt die Zahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder<br />

für den Ortsteil Gügleben: 4 Mitglieder<br />

für den Ortsteil Elleben: 4 Mitglieder<br />

für den Ortsteil Riechheim: 6 Mitglieder.<br />

Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen. Er bedarf vor Beginn<br />

der Stimmabgabe der Einwilligung des Vorgeschlagenen.<br />

Ist dieser nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine<br />

schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen.<br />

6. Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele<br />

Stimmen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind.<br />

Er kann jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben.<br />

7. Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter<br />

die Namen der vorgeschlagenen Bürger in der Reihenfolge<br />

<strong>auf</strong>, wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt.<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

der Ratssitzung des Gemeinderates Elleben<br />

vom 04.08.2009<br />

Beschluss-Nr.: 10/2009<br />

Niederschrift öffentlicher Teil der Ratssitzung vom<br />

07.07.2009<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der konstituierenden<br />

Sitzung -öffentlichen Teil- vom 07.07.2009 mit folgenden<br />

Änderungen:<br />

In der Anwesenheit werden die Namen mit der fehlenden Anrede<br />

„Herr“ ergänzt.<br />

Im Beschlusswortlaut zum TOP 12 werden die Worte „.. vom<br />

Gemeinderat ...“ gestrichen und durch „.. der Gemeinde ..“ ersetzt.<br />

Im TOP 15 wird im Satz: „Die Tagesordnungspunkte 15 bis 20<br />

werden vertagt“ berichtigt in:<br />

„Die Tagesordnungspunkte 16 bis 20 werden vertagt“.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................8<br />

Nein- Stimmen:...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:....................................................................0<br />

Beschluss- Nr.: 11/ 2009<br />

Umbau-/Renovierungskonzept der Kindertagesstätte<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt in Ergänzung zu dem Beschluss<br />

vom 23.04.2009 die Realisierung der Investitionsmaßnahmen<br />

„Sanierung Sanitäreinrichtung und Neugestaltung des<br />

Küchen- und Garderobenbereiches“ mit einem finanziellen Gesamtvolumen<br />

in Höhe von 45.000,00 EUR und bestätigt das<br />

Umbau- und Renovierungskonzept.<br />

Jagdgenossenschaft Elleben<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

Er hat dar<strong>auf</strong> hinzuweisen, dass nur Bürger gewählt werden<br />

können, die dem Vorschlag ihrer Person zugestimmt haben<br />

(Bewerber). Wurden weniger als doppelt so viele Bewerber<br />

vorgeschlagen, als Mitglieder zu wählen sind, kann der Bürger<br />

auch andere wählbare Personen wählen. Der Bürger erhält<br />

einen amtlichen Stimmzettel, <strong>nach</strong>dem er seine Wahlbe<strong>nach</strong>richtigung<br />

vorgelegt oder sich über seine Person<br />

ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die Wahlkabine,<br />

trägt dort <strong>auf</strong> seinem Stimmzettel von ihm gewählte Bewerber<br />

mit Familiennamen und Vornamen ein und legt ihn auch<br />

dort in den Wahlumschlag. Der Wahlleiter stellt den Namen<br />

des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung<br />

fest. Der Wähler legt da<strong>nach</strong> seinen Wahlumschlag<br />

mit Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im<br />

Wählerverzeichnis vermerkt.<br />

8. Gewählt sind die Bewerber bzw. die Personen mit den meisten<br />

gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

das Los.<br />

9. Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln<br />

gilt § 19 Abs. 2 und 3 ThürKWG entsprechend.<br />

10. Das Ergebnis der Wahl wird in der Bürgerversammlung vom<br />

Wahlleiter bekannt gegeben.<br />

gez. Rudolf Neubig<br />

Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Bei der Entscheidung wird davon ausgegangen, dass insbesondere<br />

der Bauhof und die Elternschaft der Kindertageseinrichtung<br />

die Leistungen in den Titeln Abbrucharbeiten und Tapezierarbeiten<br />

ausführen.<br />

Die Bereitstellung der zusätzlich benötigen finanziellen Mittel in<br />

Höhe von 8.000,00 EUR erfolgt durch eine Entnahme aus der<br />

allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 2.91000001.310000).<br />

Die Maßnahme ist im Nachtragshaushaltsplan festzuschreiben.<br />

Der Gemeinderat Elleben bevollmächtigt <strong>zur</strong> raschen Realisierung<br />

der Konjunkturmaßnahme den Bürgermeister der Gemeinde<br />

<strong>zur</strong> Vergabe der Aufträge an die günstigsten Bieter.<br />

In den kommenden Gemeinderatssitzung ist über das Ergebnis<br />

der beschränkten Ausschreibung und die Vergabe zu unterrichten.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................7<br />

Nein- Stimmen:...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:....................................................................1<br />

Beschluss- Nr.: 12/ 2009<br />

Errichtung von Photovoltaikanlagen <strong>auf</strong> Gebäuden der Gemeinde<br />

Der Gemeinderat be<strong>auf</strong>tragt den Bürgermeister, die Möglichkeit<br />

der Ausschreibung der gemeindeeigenen Dachflächen zum Ziel<br />

der Verpachtung für Photovoltaikanlagen zu prüfen<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................8<br />

Ja-Stimmen:................................................................................7<br />

Nein- Stimmen:...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:....................................................................1<br />

MITTEILUNGEN<br />

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Elleben hat in ihrer Sitzung am 21.05.09 folgende Beschlüsse gefasst:<br />

• Der Vorstand wird für das Jagdjahr 2008/2009 entlastet.<br />

• Es erfolgt keine Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft Elleben aus dem Jagdjahr 2008/2009 an die Jagdgenossen.<br />

Über die Verwendung wurde im Haushaltsplan für das Jagdjahr 2009/2010 beschlossen.<br />

Der Vorstand

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