auf zur Kirmes nach Osthausen - VG Riechheimer Berg
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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 11/2009<br />
4. Zu Beginn der Bürgerversammlung, die der Bürgermeister<br />
als Wahlleiter leitet, haben sich die Bürger, die sich am<br />
Wahlverfahren beteiligen wollen, unterschriftlich in ein Wählerverzeichnis<br />
des Ortsteils einzutragen, das durch die Gemeinde<br />
am Wahlort ausgelegt wird. An der Bürgerversammlung<br />
dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen.<br />
5. Der Wahlleiter fordert in der Bürgerversammlung zum Vorschlag<br />
von Bewerbern <strong>auf</strong>. Jeder Bürger ist vorschlagsberechtigt.<br />
Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen,<br />
wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Nach § 45<br />
Abs. 2 ThürKO beträgt die Zahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder<br />
für den Ortsteil Gügleben: 4 Mitglieder<br />
für den Ortsteil Elleben: 4 Mitglieder<br />
für den Ortsteil Riechheim: 6 Mitglieder.<br />
Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen. Er bedarf vor Beginn<br />
der Stimmabgabe der Einwilligung des Vorgeschlagenen.<br />
Ist dieser nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine<br />
schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen.<br />
6. Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele<br />
Stimmen, wie weitere Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind.<br />
Er kann jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben.<br />
7. Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter<br />
die Namen der vorgeschlagenen Bürger in der Reihenfolge<br />
<strong>auf</strong>, wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt.<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
der Ratssitzung des Gemeinderates Elleben<br />
vom 04.08.2009<br />
Beschluss-Nr.: 10/2009<br />
Niederschrift öffentlicher Teil der Ratssitzung vom<br />
07.07.2009<br />
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der konstituierenden<br />
Sitzung -öffentlichen Teil- vom 07.07.2009 mit folgenden<br />
Änderungen:<br />
In der Anwesenheit werden die Namen mit der fehlenden Anrede<br />
„Herr“ ergänzt.<br />
Im Beschlusswortlaut zum TOP 12 werden die Worte „.. vom<br />
Gemeinderat ...“ gestrichen und durch „.. der Gemeinde ..“ ersetzt.<br />
Im TOP 15 wird im Satz: „Die Tagesordnungspunkte 15 bis 20<br />
werden vertagt“ berichtigt in:<br />
„Die Tagesordnungspunkte 16 bis 20 werden vertagt“.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................8<br />
Nein- Stimmen:...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:....................................................................0<br />
Beschluss- Nr.: 11/ 2009<br />
Umbau-/Renovierungskonzept der Kindertagesstätte<br />
Der Gemeinderat Elleben beschließt in Ergänzung zu dem Beschluss<br />
vom 23.04.2009 die Realisierung der Investitionsmaßnahmen<br />
„Sanierung Sanitäreinrichtung und Neugestaltung des<br />
Küchen- und Garderobenbereiches“ mit einem finanziellen Gesamtvolumen<br />
in Höhe von 45.000,00 EUR und bestätigt das<br />
Umbau- und Renovierungskonzept.<br />
Jagdgenossenschaft Elleben<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
Er hat dar<strong>auf</strong> hinzuweisen, dass nur Bürger gewählt werden<br />
können, die dem Vorschlag ihrer Person zugestimmt haben<br />
(Bewerber). Wurden weniger als doppelt so viele Bewerber<br />
vorgeschlagen, als Mitglieder zu wählen sind, kann der Bürger<br />
auch andere wählbare Personen wählen. Der Bürger erhält<br />
einen amtlichen Stimmzettel, <strong>nach</strong>dem er seine Wahlbe<strong>nach</strong>richtigung<br />
vorgelegt oder sich über seine Person<br />
ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die Wahlkabine,<br />
trägt dort <strong>auf</strong> seinem Stimmzettel von ihm gewählte Bewerber<br />
mit Familiennamen und Vornamen ein und legt ihn auch<br />
dort in den Wahlumschlag. Der Wahlleiter stellt den Namen<br />
des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung<br />
fest. Der Wähler legt da<strong>nach</strong> seinen Wahlumschlag<br />
mit Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im<br />
Wählerverzeichnis vermerkt.<br />
8. Gewählt sind die Bewerber bzw. die Personen mit den meisten<br />
gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
das Los.<br />
9. Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln<br />
gilt § 19 Abs. 2 und 3 ThürKWG entsprechend.<br />
10. Das Ergebnis der Wahl wird in der Bürgerversammlung vom<br />
Wahlleiter bekannt gegeben.<br />
gez. Rudolf Neubig<br />
Bürgermeister<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Bei der Entscheidung wird davon ausgegangen, dass insbesondere<br />
der Bauhof und die Elternschaft der Kindertageseinrichtung<br />
die Leistungen in den Titeln Abbrucharbeiten und Tapezierarbeiten<br />
ausführen.<br />
Die Bereitstellung der zusätzlich benötigen finanziellen Mittel in<br />
Höhe von 8.000,00 EUR erfolgt durch eine Entnahme aus der<br />
allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 2.91000001.310000).<br />
Die Maßnahme ist im Nachtragshaushaltsplan festzuschreiben.<br />
Der Gemeinderat Elleben bevollmächtigt <strong>zur</strong> raschen Realisierung<br />
der Konjunkturmaßnahme den Bürgermeister der Gemeinde<br />
<strong>zur</strong> Vergabe der Aufträge an die günstigsten Bieter.<br />
In den kommenden Gemeinderatssitzung ist über das Ergebnis<br />
der beschränkten Ausschreibung und die Vergabe zu unterrichten.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................7<br />
Nein- Stimmen:...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:....................................................................1<br />
Beschluss- Nr.: 12/ 2009<br />
Errichtung von Photovoltaikanlagen <strong>auf</strong> Gebäuden der Gemeinde<br />
Der Gemeinderat be<strong>auf</strong>tragt den Bürgermeister, die Möglichkeit<br />
der Ausschreibung der gemeindeeigenen Dachflächen zum Ziel<br />
der Verpachtung für Photovoltaikanlagen zu prüfen<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................8<br />
Ja-Stimmen:................................................................................7<br />
Nein- Stimmen:...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:....................................................................1<br />
MITTEILUNGEN<br />
Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Elleben hat in ihrer Sitzung am 21.05.09 folgende Beschlüsse gefasst:<br />
• Der Vorstand wird für das Jagdjahr 2008/2009 entlastet.<br />
• Es erfolgt keine Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft Elleben aus dem Jagdjahr 2008/2009 an die Jagdgenossen.<br />
Über die Verwendung wurde im Haushaltsplan für das Jagdjahr 2009/2010 beschlossen.<br />
Der Vorstand