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auf zur Kirmes nach Osthausen - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 13 - Nr. 11/2009<br />

§ 7<br />

Beigeordnete<br />

(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />

Beigeordneten <strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />

(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />

den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />

Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />

älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />

wahr.<br />

§ 8<br />

Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten des Gemeinderats<br />

(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und ein Organ<br />

der Gemeinde.<br />

(2) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />

(3) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />

weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

§ 9<br />

Ausschüsse<br />

(1) Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />

Hauptausschuss und weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />

Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />

oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />

entscheiden (beschließende Ausschüsse), und kann deren Bildung,<br />

Zusammensetzung und Aufgaben bestimmen. Nähere<br />

Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />

§ 10<br />

Entschädigungen<br />

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />

Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />

und seiner Ausschüsse als Entschädigung:<br />

Einen monatlichen Sockelbetrag von 10,- EUR sowie ein Sitzungsgeld<br />

von 15,- EUR für die notwendige, <strong>nach</strong>gewiesene<br />

Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses,<br />

in dem sie Mitglied sind. Mehr als zwei Sitzungsgelder<br />

pro Tag dürfen nicht gezahlt werden.<br />

(2) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgende<br />

monatliche Aufwandsentschädigung:<br />

der ehrenamtliche Bürgermeister 767,- EUR<br />

der ehrenamtliche Beigeordnete<br />

des Bürgermeisters 112,- EUR<br />

§ 11<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />

der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />

Bekanntmachung des Beschlusses<br />

aus der Ratssitzung des Gemeinderates Elxleben vom 25.08.2009<br />

Beschluss Nr. 07/2009<br />

Vorbereitung eines neuen Strom-Konzessionsvertrages<br />

Der Gemeinderat Elxleben beschließt, dass der Bürgermeister<br />

ermächtigt und be<strong>auf</strong>tragt wird, einen neuen Konzessionsvertrag<br />

über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und<br />

Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung für die Gemeinde<br />

Elxleben vorzubereiten.<br />

§ 12<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />

durch Veröffentlichung im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />

oder seiner Ausschüsse werden durch Veröffentlichung an<br />

den Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />

Die Gemeinde Elxleben unterhält jeweils eine Verkündungstafel<br />

in:<br />

Elxleben - Am Anger<br />

Elxleben - Bushaltestelle im Unterdorf<br />

(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />

Sitzungen des Gemeinderats, ist mit dem Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages<br />

des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag<br />

vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch<br />

erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />

werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />

sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.<br />

§ 13<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />

vom 11.08.2003 außer Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Elxleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Elxleben<br />

Elxleben, den 01.09.2009<br />

gez. Klaus Böhm<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................6<br />

Ja-Stimmen:................................................................................6<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltung:........................................................................0

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