auf zur Kirmes nach Osthausen - VG Riechheimer Berg
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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 13 - Nr. 11/2009<br />
§ 7<br />
Beigeordnete<br />
(1) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen<br />
Beigeordneten <strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />
(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />
den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />
Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />
älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />
wahr.<br />
§ 8<br />
Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten des Gemeinderats<br />
(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und ein Organ<br />
der Gemeinde.<br />
(2) Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.<br />
(3) Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vertreter als<br />
weiteres Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
§ 9<br />
Ausschüsse<br />
(1) Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />
Hauptausschuss und weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />
Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />
oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />
entscheiden (beschließende Ausschüsse), und kann deren Bildung,<br />
Zusammensetzung und Aufgaben bestimmen. Nähere<br />
Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />
§ 10<br />
Entschädigungen<br />
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />
Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />
und seiner Ausschüsse als Entschädigung:<br />
Einen monatlichen Sockelbetrag von 10,- EUR sowie ein Sitzungsgeld<br />
von 15,- EUR für die notwendige, <strong>nach</strong>gewiesene<br />
Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses,<br />
in dem sie Mitglied sind. Mehr als zwei Sitzungsgelder<br />
pro Tag dürfen nicht gezahlt werden.<br />
(2) Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgende<br />
monatliche Aufwandsentschädigung:<br />
der ehrenamtliche Bürgermeister 767,- EUR<br />
der ehrenamtliche Beigeordnete<br />
des Bürgermeisters 112,- EUR<br />
§ 11<br />
Haushaltswirtschaft<br />
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />
der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />
Bekanntmachung des Beschlusses<br />
aus der Ratssitzung des Gemeinderates Elxleben vom 25.08.2009<br />
Beschluss Nr. 07/2009<br />
Vorbereitung eines neuen Strom-Konzessionsvertrages<br />
Der Gemeinderat Elxleben beschließt, dass der Bürgermeister<br />
ermächtigt und be<strong>auf</strong>tragt wird, einen neuen Konzessionsvertrag<br />
über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und<br />
Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung für die Gemeinde<br />
Elxleben vorzubereiten.<br />
§ 12<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />
durch Veröffentlichung im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />
(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates<br />
oder seiner Ausschüsse werden durch Veröffentlichung an<br />
den Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />
Die Gemeinde Elxleben unterhält jeweils eine Verkündungstafel<br />
in:<br />
Elxleben - Am Anger<br />
Elxleben - Bushaltestelle im Unterdorf<br />
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />
Sitzungen des Gemeinderats, ist mit dem Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages<br />
des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag<br />
vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch<br />
erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />
werden.<br />
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Abs. 1 entsprechend,<br />
sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.<br />
§ 13<br />
Sprachform, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />
Männer in der männlichen Sprachform.<br />
(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />
vom 11.08.2003 außer Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Elxleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Elxleben<br />
Elxleben, den 01.09.2009<br />
gez. Klaus Böhm<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder:.....................................6<br />
Ja-Stimmen:................................................................................6<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltung:........................................................................0