auf zur Kirmes nach Osthausen - VG Riechheimer Berg
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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 22 - Nr. 11/2009<br />
zu Punkt 8<br />
(Festlegung 2)<br />
Der Rechts<strong>auf</strong>fassung des Rechnungsprüfungsamtes Ilm-Kreis<br />
kann aus <strong>nach</strong>stehenden Gründen nicht gefolgt werden:<br />
Bei der Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei einem Kreditinstitut<br />
handelt es sich zivilrechtlich um ein Rechtsgeschäft im<br />
Sinne der §§ 607 ff. BGB. Der Kassenkredit ist jedoch kein Kredit<br />
im Sinne des § 63 ThürKO (siehe auch § 87 Nr. 24 Thür-<br />
GemHV), weshalb die Kreditverträge für Kassenkredite haushaltsrechtlich<br />
nicht mit denen <strong>nach</strong> § 63 ThürKO verglichen<br />
werden können.<br />
Die in der Haushaltssatzung festgesetzte Ermächtigung darf im<br />
L<strong>auf</strong>e des Haushaltjahres l<strong>auf</strong>end ausgeschöpft werden; eine<br />
Überschreitung dieses Höchstbetrages ist jedoch nicht zulässig.<br />
Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 ThürKO kann die <strong>VG</strong> Kassenkredite bis<br />
zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag<br />
<strong>auf</strong>nehmen. „Aufnehmen“ im Sinne dieser Bestimmung in Verbindung<br />
mit § 87 Nr. 24 ThürGemHV bedeutet alleine die Ausschöpfung<br />
der Kassenkreditermächtigung (tatsächliche Aufnahme)<br />
und nicht die Grenze des Höchstbetrages in einem<br />
Kassenkreditvertrag.<br />
Die <strong>auf</strong> Bedarf (meist zu Beginn eines Haushaltjahres) abgeschlossenen<br />
Kassenkreditverträge sollen im Allgemeinen auch<br />
der Vermeidung von Überziehungsprovisionen dienen, was dem<br />
Wirtschaftlichkeitsgebot des § 53 Abs. 2 ThürKO gerecht wird.<br />
Bei der Inanspruchnahme (tatsächliche Aufnahme) des Kassenkredites<br />
ist hinsichtlich der Konditionen das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
der Haushaltsführung <strong>nach</strong> § 53 Abs. 2. ThürKO zu beachten.<br />
Der Abschluss von Kassenkreditverträgen mit mehreren Kreditinstituten<br />
jeweils bis zum (möglichen) Höchstbetrag ist aus vorstehenden<br />
Gründen zulässig, entscheidend alleine ist deren<br />
Ausschöpfung. Ein Missbrauch durch Überschreitung der haushaltsrechtlichen<br />
Ermächtigung oder sogar eine mehrfache Inanspruchnahme<br />
hätte strafrechtliche, dienstrechtliche bzw. disziplinarische<br />
Konsequenzen.<br />
zu Punkt 9<br />
(Festlegung 3)<br />
Die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
ist immer vor der Entscheidung, die die Überschreitung <strong>zur</strong> Folge<br />
hat, einzuholen.Die Entscheidung sowie die entsprechenden<br />
Verfahrensschritte sind zu dokumentieren.<br />
zu Punkt 10<br />
(Festlegung 4)<br />
Die Rücklage ist aus der Verwahrung herauszulösen, separat<br />
<strong>nach</strong>zuweisen und bei den haushaltsfremden Mitteln in der Vermögensübersicht<br />
zu führen.<br />
zu Punkt 10<br />
(Festlegung 5)<br />
Die Bewirtschaftung (Inanspruchnahme) und Anlage der Rücklagemittel<br />
wurde in der neuen Hauptsatzung vom 06.08.2009<br />
geregelt.<br />
zu Punkt 11<br />
(Festlegung 6)<br />
Umschuldungen sind künftig im Haushalt zu veranschlagen und<br />
zu buchen.<br />
zu Punkt 14.1<br />
(Festlegung 7)<br />
Die Entschädigungssatzung über Auslagenersatz für Mitglieder<br />
der Wahlausschüsse ist zu überarbeiten.<br />
zu Punkt 14.2<br />
(Festlegung 8)<br />
Die Verwaltung hat Bestandsverzeichnisse und Auslagen<strong>nach</strong>weise<br />
für alle Objekte in der Gemeinde zu erstellen. Dazu sind<br />
Inventuren durchzuführen, Inventarnummern zu vergeben und<br />
bewegliche Sachen zu kennzeichnen. Zu prüfen ist, ob Teilbereiche<br />
als kostenrechnende Einrichtungen geführt werden müssen.<br />
zu Punkt 14.3<br />
(Festlegung 9)<br />
Für gemeindeeigene Objekte, die durch Dritte genutzt werden,<br />
sind Nutzerordnungen zu erlassen.<br />
zu Punkt 14.4<br />
(Festlegung 10)<br />
Bei der Durchführung von Vergabeverfahren sind die Festlegungen<br />
des Vergabehandbuches des Bundes in der jeweils gültigen<br />
Fassung sinngemäß für die Verfahren der Verwaltungsgemeinschaft<br />
und der Mitgliedsgemeinden anzuwenden. Die Verdingungsunterlagen<br />
sind so zu gestalten, dass keine Rückschlüsse<br />
<strong>auf</strong> die mit dem Bauvorhaben be<strong>auf</strong>tragten Planungs- bzw. In-<br />
genieurbüros erkennbar sind. Die Unterlagen sind durch die<br />
Verwaltung zu versenden.<br />
zu Punkt 14.5<br />
(Festlegung 11)<br />
Festnetzanschlüsse in der Gemeinde sind <strong>auf</strong> ihre Rentabilität<br />
zu überprüfen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 13/2009<br />
1. Nachtragshaltssatzung / Nachtragshaushaltsplan 2009<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Nachtragshaushaltssatzung<br />
und den Nachtragshaushaltsplan 2009<br />
der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 14/2009<br />
Finanzplan des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2009<br />
Der Gemeinderat Witzleben beschließt den Finanzplan zum 1.<br />
Nachtragshaushalt 2009 der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter<br />
Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 15/2009<br />
Bestätigung der Vereinbarung zwischen dem WAZV und der<br />
Gemeinde <strong>zur</strong> investiven Kostenbeteiligung bezüglich der<br />
Straßenoberflächenentwässerung „Töpfermarkt“ Witzleben<br />
Der Gemeinderat Witzleben bestätigt die Vereinbarung zwischen<br />
dem Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung<br />
<strong>zur</strong> prozentualen Beteiligung der Gemeinde an den<br />
Kosten der Erneuerung des Entwässerungssystems für die<br />
Straßenoberflächenentwässerung im Zuge der Realisierung der<br />
Straßenbaumaßnahme „Töpfermarkt“ Witzleben.<br />
Die Beteiligungskosten der Gemeinde betragen dementsprechend<br />
vorläufig 11.518,24 EUR.<br />
Der Bürgermeister wird <strong>zur</strong> Gegenzeichnung der Vereinbarung<br />
bevollmächtigt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 17/2009<br />
Änderung der Satzung der Gemeinde Witzleben <strong>zur</strong> Erhebung<br />
wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />
Der Gemeinderat Witzleben beschließt die 2. Änderungssatzung<br />
<strong>zur</strong> Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge<br />
für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Witzleben<br />
vom 16.09.1999 (Straßenausbaubeitragssatzung) gemäß beiliegender<br />
Anlage.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />
Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />
Ja-Stimmen:................................................................................9<br />
Nein-Stimmen:............................................................................0<br />
Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />
Beschluss-Nr. 18/2009<br />
Satzung über den Beitragssatz <strong>zur</strong> Erhebung von Straßenausbaubeiträgen<br />
für die Maßnahme „Töpfermarkt Witzleben“