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auf zur Kirmes nach Osthausen - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 22 - Nr. 11/2009<br />

zu Punkt 8<br />

(Festlegung 2)<br />

Der Rechts<strong>auf</strong>fassung des Rechnungsprüfungsamtes Ilm-Kreis<br />

kann aus <strong>nach</strong>stehenden Gründen nicht gefolgt werden:<br />

Bei der Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei einem Kreditinstitut<br />

handelt es sich zivilrechtlich um ein Rechtsgeschäft im<br />

Sinne der §§ 607 ff. BGB. Der Kassenkredit ist jedoch kein Kredit<br />

im Sinne des § 63 ThürKO (siehe auch § 87 Nr. 24 Thür-<br />

GemHV), weshalb die Kreditverträge für Kassenkredite haushaltsrechtlich<br />

nicht mit denen <strong>nach</strong> § 63 ThürKO verglichen<br />

werden können.<br />

Die in der Haushaltssatzung festgesetzte Ermächtigung darf im<br />

L<strong>auf</strong>e des Haushaltjahres l<strong>auf</strong>end ausgeschöpft werden; eine<br />

Überschreitung dieses Höchstbetrages ist jedoch nicht zulässig.<br />

Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 ThürKO kann die <strong>VG</strong> Kassenkredite bis<br />

zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag<br />

<strong>auf</strong>nehmen. „Aufnehmen“ im Sinne dieser Bestimmung in Verbindung<br />

mit § 87 Nr. 24 ThürGemHV bedeutet alleine die Ausschöpfung<br />

der Kassenkreditermächtigung (tatsächliche Aufnahme)<br />

und nicht die Grenze des Höchstbetrages in einem<br />

Kassenkreditvertrag.<br />

Die <strong>auf</strong> Bedarf (meist zu Beginn eines Haushaltjahres) abgeschlossenen<br />

Kassenkreditverträge sollen im Allgemeinen auch<br />

der Vermeidung von Überziehungsprovisionen dienen, was dem<br />

Wirtschaftlichkeitsgebot des § 53 Abs. 2 ThürKO gerecht wird.<br />

Bei der Inanspruchnahme (tatsächliche Aufnahme) des Kassenkredites<br />

ist hinsichtlich der Konditionen das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

der Haushaltsführung <strong>nach</strong> § 53 Abs. 2. ThürKO zu beachten.<br />

Der Abschluss von Kassenkreditverträgen mit mehreren Kreditinstituten<br />

jeweils bis zum (möglichen) Höchstbetrag ist aus vorstehenden<br />

Gründen zulässig, entscheidend alleine ist deren<br />

Ausschöpfung. Ein Missbrauch durch Überschreitung der haushaltsrechtlichen<br />

Ermächtigung oder sogar eine mehrfache Inanspruchnahme<br />

hätte strafrechtliche, dienstrechtliche bzw. disziplinarische<br />

Konsequenzen.<br />

zu Punkt 9<br />

(Festlegung 3)<br />

Die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

ist immer vor der Entscheidung, die die Überschreitung <strong>zur</strong> Folge<br />

hat, einzuholen.Die Entscheidung sowie die entsprechenden<br />

Verfahrensschritte sind zu dokumentieren.<br />

zu Punkt 10<br />

(Festlegung 4)<br />

Die Rücklage ist aus der Verwahrung herauszulösen, separat<br />

<strong>nach</strong>zuweisen und bei den haushaltsfremden Mitteln in der Vermögensübersicht<br />

zu führen.<br />

zu Punkt 10<br />

(Festlegung 5)<br />

Die Bewirtschaftung (Inanspruchnahme) und Anlage der Rücklagemittel<br />

wurde in der neuen Hauptsatzung vom 06.08.2009<br />

geregelt.<br />

zu Punkt 11<br />

(Festlegung 6)<br />

Umschuldungen sind künftig im Haushalt zu veranschlagen und<br />

zu buchen.<br />

zu Punkt 14.1<br />

(Festlegung 7)<br />

Die Entschädigungssatzung über Auslagenersatz für Mitglieder<br />

der Wahlausschüsse ist zu überarbeiten.<br />

zu Punkt 14.2<br />

(Festlegung 8)<br />

Die Verwaltung hat Bestandsverzeichnisse und Auslagen<strong>nach</strong>weise<br />

für alle Objekte in der Gemeinde zu erstellen. Dazu sind<br />

Inventuren durchzuführen, Inventarnummern zu vergeben und<br />

bewegliche Sachen zu kennzeichnen. Zu prüfen ist, ob Teilbereiche<br />

als kostenrechnende Einrichtungen geführt werden müssen.<br />

zu Punkt 14.3<br />

(Festlegung 9)<br />

Für gemeindeeigene Objekte, die durch Dritte genutzt werden,<br />

sind Nutzerordnungen zu erlassen.<br />

zu Punkt 14.4<br />

(Festlegung 10)<br />

Bei der Durchführung von Vergabeverfahren sind die Festlegungen<br />

des Vergabehandbuches des Bundes in der jeweils gültigen<br />

Fassung sinngemäß für die Verfahren der Verwaltungsgemeinschaft<br />

und der Mitgliedsgemeinden anzuwenden. Die Verdingungsunterlagen<br />

sind so zu gestalten, dass keine Rückschlüsse<br />

<strong>auf</strong> die mit dem Bauvorhaben be<strong>auf</strong>tragten Planungs- bzw. In-<br />

genieurbüros erkennbar sind. Die Unterlagen sind durch die<br />

Verwaltung zu versenden.<br />

zu Punkt 14.5<br />

(Festlegung 11)<br />

Festnetzanschlüsse in der Gemeinde sind <strong>auf</strong> ihre Rentabilität<br />

zu überprüfen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 13/2009<br />

1. Nachtragshaltssatzung / Nachtragshaushaltsplan 2009<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Nachtragshaushaltssatzung<br />

und den Nachtragshaushaltsplan 2009<br />

der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 14/2009<br />

Finanzplan des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2009<br />

Der Gemeinderat Witzleben beschließt den Finanzplan zum 1.<br />

Nachtragshaushalt 2009 der Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter<br />

Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 15/2009<br />

Bestätigung der Vereinbarung zwischen dem WAZV und der<br />

Gemeinde <strong>zur</strong> investiven Kostenbeteiligung bezüglich der<br />

Straßenoberflächenentwässerung „Töpfermarkt“ Witzleben<br />

Der Gemeinderat Witzleben bestätigt die Vereinbarung zwischen<br />

dem Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung<br />

<strong>zur</strong> prozentualen Beteiligung der Gemeinde an den<br />

Kosten der Erneuerung des Entwässerungssystems für die<br />

Straßenoberflächenentwässerung im Zuge der Realisierung der<br />

Straßenbaumaßnahme „Töpfermarkt“ Witzleben.<br />

Die Beteiligungskosten der Gemeinde betragen dementsprechend<br />

vorläufig 11.518,24 EUR.<br />

Der Bürgermeister wird <strong>zur</strong> Gegenzeichnung der Vereinbarung<br />

bevollmächtigt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 17/2009<br />

Änderung der Satzung der Gemeinde Witzleben <strong>zur</strong> Erhebung<br />

wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />

Der Gemeinderat Witzleben beschließt die 2. Änderungssatzung<br />

<strong>zur</strong> Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge<br />

für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Witzleben<br />

vom 16.09.1999 (Straßenausbaubeitragssatzung) gemäß beiliegender<br />

Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9<br />

Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ................................... 9<br />

Ja-Stimmen:................................................................................9<br />

Nein-Stimmen:............................................................................0<br />

Stimmenthaltungen:................................................................... 0<br />

Beschluss-Nr. 18/2009<br />

Satzung über den Beitragssatz <strong>zur</strong> Erhebung von Straßenausbaubeiträgen<br />

für die Maßnahme „Töpfermarkt Witzleben“

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