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amts- und nachrichtenblatt - VG Riechheimer Berg

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AMTS- UND NACHRICHTENBLATTder Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Jahrgang 13 Samstag, den 21. März 2009 Nummer 3Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 15.04.2009 Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 25.04.2009Im Amts- <strong>und</strong> Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erfolgen amtliche <strong>und</strong> nichtamtlicheBekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ <strong>und</strong> der MitgliedsgemeindenAlkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,Rockhausen, WitzlebenDas Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<strong>und</strong> ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.deWenn die Tage länger werden,zieht der Frühling ein auf Erden.Vorn im Garten kann man’s sehenschon Narzissen <strong>und</strong> Tulpen stehen.Frühling, Frühling will es werden,<strong>und</strong> er bringt die Lämmerherden,steckt uns Veilchen in die Vasen<strong>und</strong> den Krokus in den Rasen.Es beginnt die schönste Zeit,Frühling, Frühling weit <strong>und</strong> breit.Die besten Wünsche zum Osterfestübermitteln die Verwaltungsgemeinschaft<strong>und</strong> Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2 - Nr. 3/2009REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER IM GEBIET DERVERWALTUNGGEMEINSCHAFTÖffnungszeitender Verwaltungsgemeinschaft in KirchheimMo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 UhrDi. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 UhrMi.geschlossenDo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 UhrFr.09.00 - 12.00 UhrTelefon: 036200/624-0Fax: 036200/624-44Telefon Kasse036200 / 62422 <strong>und</strong> 62423Öffnungszeiten desKontaktbereichsbeamten PolizeiobermeisterHerr Klotz in der <strong>VG</strong> in KirchheimDi.16.00 - 18.00 UhrDo.14.00 - 16.00 UhrTelefon-Nr. <strong>und</strong> Fax-Nr.: 036200/62433Information - KindereinrichtungenSprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Körner inder Verwaltung / KirchheimDienstag am 14.04./21.04./28.04. von 9:00 Uhr - 18:00 UhrZusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgterreichen:Kita Elleben“Im Wiesengr<strong>und</strong>” 02.04.2009 16:00 - 17:00 UhrKita Osthausen„Osthäuser Rasselbande” 15.04.2009 16:00 - 17:00 UhrKita Wüllersleben„Pfiffikus” 16.04.2009 16:00 - 17:00 UhrKita Elxleben„Die kleinen Strolche” 22.04.2009 16:00 - 17:00 UhrKita Dornheim„Die lustigen Frösche” 30.04.2009 16:00 - 17:00 UhrTermine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbartwerden, Tel. 036200/62441.Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt<strong>und</strong> Standesamt in StadtilmMontag geschlossenDienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 UhrMittwoch 13.00 - 16.00 UhrDonnerstag 09.00 - 12.00 UhrFreitag 09.00 - 12.00 UhrTelefon: 03629/668833AMTLICHER TEILVERWALTUNGSGEMEINSCHAFT„RIECHHEIMER BERG“Wahlbekanntmachungfür die Thüringer Kommunalwahlen 2009zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahldes Gemeinderates, Bürgermeisters <strong>und</strong>Ortsteilbürgermeisters in den Mitgliedsgemeindender Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“A. Wahl der Gemeinderatsmitglieder in denMitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Am Sonntag, dem 07. Juni 2009 findet die regelmäßige Wahlder Gemeinderäte statt.Dabei sind auf 5 Jahre zu wählen:in der Gemeinde Alkersleben 6 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Dornheim 8 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben8 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Elleben 8 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Elxleben 8 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen8 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Kirchheim 12 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Rockhausen 6 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Witzleben 8 Gemeinderatsmitglieder1.Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder sind Personen, diedie Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EuropäischenUnion besitzen, unter denselben Bedingungenwahlberechtigt <strong>und</strong> wählbar wie Deutsche (§ 1 Abs. 2 desThüringer Kommunalwahlgesetzes - ThürKWG)Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der B<strong>und</strong>esrepublikDeutschland:Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, VereinigtesKönigreich von Großbritannien <strong>und</strong> Zypern.Zum Gemeinderatsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinneder §§ 1 <strong>und</strong> 2 ThürKWG wählbar.Deutsche <strong>und</strong> Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderenMitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sindwahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahrvollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2ThürKWG) <strong>und</strong> seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthaltin der Gemeinde haben. Der Aufenthalt in der Gemeinde wirdvermutet, wenn die Person in der Gemeinde seit mindestensdrei Monaten gemeldet ist. Ist die Person in mehreren Gemeindenseit mindestens drei Monaten gemeldet, dann ist die Hauptwohnungim Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. 1ThürKWG).Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeitoder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitztoder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichenStraftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet(§ 12 ThürKWG).2.Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder können Wahlvorschlägevon Parteien im Sinne des Artikels 21 des Gr<strong>und</strong>gesetzesoder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichungvon Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.2.1.Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlageinreichen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3 - Nr. 3/2009aus der Mitte einer Versammlung zu diesem Zweck gewähltsind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigteTeilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt.Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich <strong>und</strong> ihre Zieleder Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist einegemeinsame Versammlung aller beteiligter Wahlvorschlagsträgerdurchzuführen.Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber<strong>und</strong> die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort<strong>und</strong> Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie dieZahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.Hierbei haben der Versammlungsleiter <strong>und</strong> zwei weitere Teilnehmerder Versammlung gegenüber dem Wahlleiter an Eidesstatt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung derReihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist <strong>und</strong> die Anforderungendes § 15 Abs. 1 Satz 2 <strong>und</strong> 3 ThürKWG beachtetworden. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherungan Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständigeBehörde im Sinne des § 156 StGB.Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) können einenWahlvorschlag gemeinsam einreichen.Ein Wahlvorschlag darf höchstens doppelt so viele Bewerberenthalten wie Gemeinderäte in der Gemeinde zu wählen sind(vgl. A.1.).Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihresNamens <strong>und</strong> Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihresBerufs <strong>und</strong> ihrer Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen.Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestelltwerden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen.Jeder Wahlvorschlag muss den Namen <strong>und</strong> gegebenenfalls dieKurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennworttragen. Dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügtwerden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung derWahlvorschläge erforderlich ist.Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicherdaran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen.Alle Wahlvorschläge müssen die eigenhändige Unterschrift vonmindestens zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerberdes Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlagunterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärtder Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.2.2.In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter <strong>und</strong> ein Stellvertreterzu bezeichnen. Der Beauftragte <strong>und</strong> sein Stellvertretermüssen wahlberechtigt sein.Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner desWahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter.Ist nur ein Beauftragter <strong>und</strong> nicht auch der Stellvertreter bezeichnet,dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlagsder Stellvertreter.Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmtist, sind nur der Beauftragte <strong>und</strong> bei seiner Verhinderungsein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zumWahlvorschlag abzugeben <strong>und</strong> entgegenzunehmen. Im Zweifelsfallgilt die Erklärung des Beauftragten.Der Beauftragte <strong>und</strong> sein Stellvertreter können durch schriftlicheErklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlagsgegenüber dem Wahlleiter abberufen <strong>und</strong> durch andereersetzt werden.2.3.Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nachdem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnungenthalten:a) den Namen <strong>und</strong> gegebenenfalls die Kurzbezeichnung derPartei oder Wählergruppe als Kennwort;b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf <strong>und</strong> Anschrift derBewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag;c) die Bezeichnung des Beauftragten <strong>und</strong> seines Stellvertretersmit Name, Vorname, Geburtsdatum <strong>und</strong> Anschrift;d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabeihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihres Geburtsdatums <strong>und</strong> ihrerAnschrift.2.4.Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einemanderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind<strong>und</strong>, dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen;b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von derPartei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,unter Angabe der Reihenfolge der Bewerber des Wahlvorschlags,Ort <strong>und</strong> Zeit der Versammlung, der Form der Einladungsowie der Zahl der Anwesenden;c) die Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter<strong>und</strong> zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach §15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.3.Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Bewerbermüssen in einer zu diesem Zweck für das Wahlgebieteinberufenen Versammlung von den im Zeitpunkt ihres Zusammentrittsim Wahlgebiet wahlberechtigten Mitgliedern der Parteioder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe ingeheimer Abstimmung gewählt werden.Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Delegierten,die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Parteioder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe4.Wahlvorschläge von Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen, die nicht aufgr<strong>und</strong>eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl imB<strong>und</strong>estag, im Landtag, im Kreistag des Ilm-Kreises oder imGemeinderat ununterbrochen vertreten sind, müssen nebenden Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlagjeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlichvon viermal so vielen Wahlberechtigten unterstütztwerden, wie Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde zuwählen sind. Die gleiche Anzahl an zusätzlichen Unterstützungsunterschriftenbenötigt eine Partei oder Wählergruppe, die nurals Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlagsim Kreistag des Ilm-Kreises oder in der Gemeinde vertreten ist.Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn einePartei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuenNamen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass dieMehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags bereits Bewerberoder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.Das sind zusätzliche Unterstützungsunterschriften für die Gemeinderatswahlin der Gemeinde Alkersleben von 24 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Dornheim von 32 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben von32 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Elleben von 32 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Elxleben von 32 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen von32 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Kirchheim von 48 Wahlberechtigten,in der Gemeinde Rockhausen von 24 Wahlberechtigten<strong>und</strong>in der Gemeinde Witzleben von 32 Wahlberechtigten.4.1.Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der Einreichungdes Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 99334Kirchheim, Mönchsgasse 81, Zimmer 8, bis zum 04.05.200918:00 Uhr ausgelegten Liste während der üblichen Dienstzeiten:Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrFreitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhrunter Angabe ihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihrer Anschrift <strong>und</strong>ihres Geburtsdatums einzutragen <strong>und</strong> eine eigenhändige Unterschriftzu leisten.Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wirdvom Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> unverzüglichnach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichenDienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>“ ausgelegt.4.2.Wer glaubhaft macht, dass er wegen Krankheit oder einer körperlichenBeeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbarenSchwierigkeiten in der Lage ist, den Eintragungsraum in derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ aufzusuchen, erhältauf Antrag einen Eintragungsschein.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 4 - Nr. 3/2009Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden,dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihreUnterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt <strong>und</strong>eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraumfür sie vorzunehmen.Die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsscheinaußerdem an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungenfür den Antrag auf einen Eintragungsschein vorliegen.4.3.Unterstützungsunterschriften dürfen nicht von den Bewerbern<strong>und</strong> Unterzeichnern des Wahlvorschlags geleistet werden.Ein Wahlberechtigter darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlagunterzeichnen oder durch Leistung einer Unterstützungsunterschriftunterstützen.Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbeWahl unterzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschriftauf allen Wahlvorschlägen bzw. in allen Listen zur Leistung vonUnterstützungsunterschriften ungültig.Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.4.4.Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlicherUnterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträgerseit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderatoder im Kreistag des Ilm-Kreises aufgr<strong>und</strong> desselben gemeinsamenWahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oderwenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigeneneinzelnen Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriftenbenötigen würde.5.Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenverbindung).Sie muss spätestens am 04.05.2009, 18.00 Uhr,durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahlvorschlägegegenüber dem Wahlleiter erfolgen. Dieser Erklärungist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichnerder einzelnen beteiligten Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1Satz 4 ThürKWG) beizufügen.6.Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachungdieser Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägeneingereicht werden.Sie müssen spätestens am 24.04.2009 bis 18.00 Uhr eingereichtsein.Die Wahlvorschläge sind bei den für die jeweilige Gemeinde zuständigenWahlleitern:in der Gemeinde Alkersleben bei- Wahlleiterin Frau Sabine Schüller;in der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben bei- Wahlleiterin Frau Gerlinde Singpiel;in der Gemeinde Dornheim bei- Wahlleiterin Frau Ute Schwarz;in der Gemeinde Elleben bei- Wahlleiter Herr Rudolf Neubig;in der Gemeinde Elxleben bei- Wahlleiterin Frau Heike Rost;in der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen bei- Wahlleiter Herr Frank Nüchterin der Gemeinde Kirchheim bei- Wahlleiter Herr Wolfgang Röhricht;in der Gemeinde Rockhausen bei- Wahlleiterin Frau Elke Trinks <strong>und</strong>in der Gemeinde Witzleben bei- Wahlleiterin Frau Gisela Michelüber die Wahlbehörde:Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Mönchsgasse 8199334 Kirchheimeinzureichen.7.Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24.04.2009bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragtendes Wahlvorschlages <strong>und</strong> der Mehrheit der übrigenUnterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden.Die Erklärung von Listenverbindungen muss unter den oben genanntenVoraussetzungen ebenfalls gegenüber dem Wahlleitererfolgen.8.Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unverzüglichauf Mängel überprüft <strong>und</strong> die Beauftragten aufgefordert,festgestellte Mängel zu beseitigen.Mängel der Wahlvorschläge müssen bis spätestens04.05.2009, 18.00 Uhr, behoben sein.Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen derWahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls vonBewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlustveranlasst sind.Personen, die bei Wegfall von Bewerbern durch Tod odernachträglichen Wählbarkeitsverlust aufgestellt werden sollen(Ersatzbewerber) sind in gleicher Weise wie Bewerber zu wählen.9.Am 05.05.2009 tritt der Wahlausschuss zusammen <strong>und</strong> beschließt,ob die eingereichten Wahlvorschläge <strong>und</strong> Erklärungenzu Listenverbindungen den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz<strong>und</strong> die Thüringer Kommunalwahlordnung gestelltenAnforderungen entsprechen <strong>und</strong> als gültig zuzulassen sind.10.Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlagzugelassen, so wird die Wahl als Mehrheitswahl ohneBindung an die vorgeschlagenen Bewerber <strong>und</strong> ohne das Rechtder Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt.Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitgliederzu wählen sind.11.Status- <strong>und</strong> Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<strong>und</strong> weiblicher Form.B. Wahl des Bürgermeisters in derMitgliedsgemeinde Kirchheim derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Am Sonntag, dem 07. Juni 2009 findet die Wahl des ehrenamtlichenBürgermeisters in der Gemeinde Kirchheim statt.Der Bürgermeister ist auf 6 Jahre zu wählen:1.Für das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters sind Personen,die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaatesder Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungenwahlberechtigt <strong>und</strong> wählbar wie Deutsche (§ 24 Abs. 2 inVerbindung mit § 1 Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes- ThürKWG).Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der B<strong>und</strong>esrepublikDeutschland:Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, VereinigtesKönigreich von Großbritannien <strong>und</strong> Zypern.Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte imSinne der §§ 1 <strong>und</strong> 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das21. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monatenseinen Aufenthalt in der Gemeinde hat <strong>und</strong> nicht nach § 2ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.Der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Personseit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde gemeldet ist.Ist die Person in mehreren Gemeinden seit sechs Monaten gemeldet,dann ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsmaßgebend (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeitoder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitztoder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichenStraftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wernicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlichedemokratische Gr<strong>und</strong>ordnung im Sinne des Gr<strong>und</strong>gesetzes<strong>und</strong> der Landesverfassung eintritt.Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer imÜbrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnisnach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungennicht besitzt.Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassungzur Wahl gegenüber dem Wahlleiter eine schriftlicheErklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oderinoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit,dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungenzusammengearbeitet hat.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 5 - Nr. 3/2009Er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichenAuskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutzsowie beim B<strong>und</strong>esbeauftragten für die Unterlagendes Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstandenist <strong>und</strong> ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnisnach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungennicht fehlt (§ 24 Abs. 3 ThürKWG).2.Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können vonParteien im Sinne des Artikels 21 des Gr<strong>und</strong>gesetzes, Wählergruppen<strong>und</strong> Einzelbewerbern eingereicht werden.Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerberkann nur einen Wahlvorschlag einreichen.Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) können einenWahlvorschlag gemeinsam einreichen.Ein Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten.Der Bewerber ist unter Angabe seines Namens <strong>und</strong> Vornamenssowie seines Geburtsdatums, seines Berufs <strong>und</strong> seiner Anschriftim Wahlvorschlag aufzuführen.Dem Wahlvorschlag ist eine Erklärung des Bewerbers nach §24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist.Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden<strong>und</strong> er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen,sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppeist.Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss denNamen <strong>und</strong> gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Parteioder der Wählergruppe als Kennwort tragen. Dem Kennwortkann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn daszur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlichist.Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers trägt dessen Nachnamenals Kennwort.Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicherdaran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. AlleWahlvorschläge von Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen müssen dieeigenhändige Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigtentragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind.Die Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen die eigenhändigeUnterschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtigtentragen, wie Gemeinderatsmitglieder in der Gemeindezu wählen sind.Das sind für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Kirchheim:die Unterschriften von 60 Wahlberechtigten. Jede Persondarf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungenerklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnungfür ungültig.Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber,sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.In jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe sindein Beauftragter <strong>und</strong> ein Stellvertreter zu bezeichnen.Der Beauftragte <strong>und</strong> sein Stellvertreter müssen wahlberechtigtsein.Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner desWahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter.Ist nur ein Beauftragter <strong>und</strong> nicht auch der Stellvertreter bezeichnet,dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlagsder Stellvertreter.Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmtist, sind nur der Beauftragte <strong>und</strong> bei seiner Verhinderungsein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zumWahlvorschlag abzugeben <strong>und</strong> entgegenzunehmen. Im Zweifelsfallgilt die Erklärung des Beauftragten.Der Beauftragte <strong>und</strong> sein Stellvertreter können durch schriftlicheErklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlagsgegenüber dem Wahlleiter abberufen <strong>und</strong> durch andereersetzt werden.2.3.1.Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nachdem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnungenthalten:a) den Namen <strong>und</strong> gegebenenfalls die Kurzbezeichnung derPartei oder Wählergruppe als Kennwort;b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf <strong>und</strong> Anschrift desBewerbers;c) die Bezeichnung des Beauftragten <strong>und</strong> seines Stellvertretersmit Name, Vorname, Geburtsdatum <strong>und</strong> Anschrift;d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabeihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihres Geburtsdatums <strong>und</strong> ihrerAnschrift.2.3.2.Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Musterder Anlage 7 <strong>und</strong> 7 a zur Thüringer Kommunalwahlordnungenthalten:a) den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort;b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf <strong>und</strong> Anschrift desBewerbers;c) die Unterschriften von acht<strong>und</strong>vierzig Wahlberechtigten unterAngabe ihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihres Geburtsdatums<strong>und</strong> ihrer Anschrift.2.4.1.Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind alsAnlage beizufügen:a) Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage6 a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einemanderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist<strong>und</strong>, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmtsowie die Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3ThürKWG.b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von derPartei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,unter Angabe von Ort <strong>und</strong> Zeit der Versammlung, der Formder Einladung sowie der Zahl der Anwesenden;c) die Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter<strong>und</strong> zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach §15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.2.4.2Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen:Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderenWahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärungdes Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.3.Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellteBewerber muss in einer zu diesem Zweck für das Wahlgebieteinberufenen Versammlung von den im Zeitpunkt ihres Zusammentrittsim Wahlgebiet wahlberechtigten Mitgliedern derPartei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppein geheimer Abstimmung gewählt werden.Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten,die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Parteioder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppeaus der Mitte einer Versammlung zu diesem Zweck gewähltsind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt.Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich <strong>und</strong> ihre Zieleder Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist einegemeinsame Versammlung aller beteiligter Wahlvorschlagsträgerdurchzuführen.Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers,Ort <strong>und</strong> Zeit der Versammlung, die Form der Einladungsowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.Hierbei haben der Versammlungsleiter <strong>und</strong> zwei weitere Teilnehmerder Versammlung gegenüber dem Wahlleiter an Eidesstatt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgtist <strong>und</strong> die Anforderungen des § 15 Abs. 1 Satz 2 <strong>und</strong> 3ThürKWG beachtet worden. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einersolchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweitals zuständige Behörde im Sinne des § 156 StGB.4.Wahlvorschläge von Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen, die nichtaufgr<strong>und</strong> eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahlim B<strong>und</strong>estag, im Landtag, im Kreistag des Ilm-Kreises oder imGemeinderat ununterbrochen vertreten sind, müssen nebenden Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlagjeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlichvon viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden,wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.Die gleiche Anzahl an zusätzlichen Unterstützungsunterschriftenbenötigt eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträgereines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistagdes Ilm-Kreises oder in der Gemeinde vertreten ist.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6 - Nr. 3/2009Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn einePartei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuenNamen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass dieMehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags bereits Bewerberoder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.Das sind zusätzliche Unterstützungsunterschriften für die Wahldes Bürgermeisters:in der Gemeinde Kirchheim von 48 Wahlberechtigten.4.1.1.Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der Einreichungdes Wahlvorschlags der Partei oder Wählergruppe ineine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81,Zimmer 8, bis zum 04.05.2009 18:00 Uhr ausgelegten Listewährend der üblichen DienstzeitenMontag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrFreitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhrunter Angabe ihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihrer Anschrift <strong>und</strong>ihres Geburtsdatums einzutragen <strong>und</strong> eine eigenhändige Unterschriftzu leisten.Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wirdvom Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> unverzüglichnach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichenDienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>“ ausgelegt.4.1.2.Soweit der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers bei seinerEinreichung nicht die erforderlichen 60 Unterstützungsunterschriftenträgt, wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleitermit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften(Anlage 7 a zur ThürKWO) verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong>unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages bei derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, 99334Kirchheim, Mönchsgasse 81 Zimmer 8 bis zum 04.05.200918:00 Uhrwährend der üblichen DienstzeitenMontag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrFreitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhrausgelegt.Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, unter Angabe ihresVor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihrer Anschrift <strong>und</strong> ihres Geburtsdatumssowie ihrer eigenhändigen Unterschrift den Wahlvorschlagzu unterstützen.4.2.Wer glaubhaft macht, dass er wegen Krankheit oder einer körperlichenBeeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbarenSchwierigkeiten in der Lage ist, den Eintragungsraum in derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ aufzusuchen, erhältauf Antrag einen Eintragungsschein.Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden,dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihreUnterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt <strong>und</strong>eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraumfür sie vorzunehmen.Die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsscheinaußerdem an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungenfür den Antrag auf einen Eintragungsschein vorliegen.4.3.Unterstützungsunterschriften dürfen nicht von den Bewerbern<strong>und</strong> Unterzeichnern des Wahlvorschlags geleistet werden.Ein Wahlberechtigter darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlagunterzeichnen oder durch Leistung einer Unterstützungsunterschriftunterstützen.Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbeWahl unterzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschriftauf allen Wahlvorschlägen ungültig.Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.4.4.Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlicherUnterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträgerseit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderatoder im Kreistag des Ilm-Kreises aufgr<strong>und</strong> desselben gemeinsamenWahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oderwenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigeneneinzelnen Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriftenbenötigen würde.5.Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachungdieser Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägeneingereicht werden.Sie müssen spätestens am 24.04.2009 bis 18.00 Uhr eingereichtsein.Die Wahlvorschläge sind bei dem zuständigen Wahlleiter derGemeinde Kirchheim, bei Wahlleiter Herr Wolfgang Röhricht;über die Wahlbehörde:Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Mönchsgasse 8199334 Kirchheimeinzureichen.6.Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24.04.2009bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragtendes Wahlvorschlages <strong>und</strong> der Mehrheit der übrigenUnterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden.7.Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unverzüglichauf Mängel überprüft <strong>und</strong> die Beauftragten oder dieEinzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen.Mängel der Wahlvorschläge müssen bis spätestens04.05.2009, 18.00 Uhr, behoben sein.Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen derWahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls vonBewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlustveranlasst sind.Personen, die bei Wegfall von Bewerbern einer Partei oderWählergruppe durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlustaufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicherWeise wie Bewerber zu wählen.8.Am 05.05.2009 tritt der Wahlausschuss zusammen <strong>und</strong> beschließt,ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch dasThüringer Kommunalwahlgesetz <strong>und</strong> die Thüringer Kommunalwahlordnunggestellten Anforderungen entsprechen <strong>und</strong> alsgültig zuzulassen sind.9.Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlagzugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an einenvorgeschlagenen Bewerber durchgeführt, indem der Wähler aufdem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedrucktenzugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder einewählbare Person mit Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> Beruf einträgt.10.Stirbt ein Bewerber oder verliert ein Bewerber seine Wählbarkeitnach der Zulassung des Wahlvorschlags, aber vor derWahl, so findet die Wahl nicht statt. Die Wahl wird nachgeholt.Bereits zugelassene Wahlvorschläge bedürfen keiner erneutenZulassung, falls sie unverändert bleiben.11.Status- <strong>und</strong> Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<strong>und</strong> weiblicher Form.C. Wahl des OrtsteilbürgermeistersAm Sonntag, dem 07. Juni 2009 findet die Wahl der Ortsteilbürgermeisterin den Ortsteilen mit OrtsteilverfassungWerningsleben <strong>und</strong> Bechstedt-Wagd der Gemeinde Kirchheim<strong>und</strong> in den OrtsteilenElleben, Gügleben <strong>und</strong> Riechheim der Gemeinde Ellebenstatt.Die Ortsteilbürgermeister sind auf 5 Jahre zu wählen. Die Ortsteilbürgermeisterwerden als Ehrenbeamte der Gemeinde gewählt.1.Für das Amt der Ortsteilbürgermeister sind Personen, die dieStaatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EuropäischenUnion besitzen, unter denselben Bedingungen wahlberechtigt<strong>und</strong> wählbar wie Deutsche (§§ 26 Abs. 1, 24 Abs. 2 inVerbindung mit §§ 1 <strong>und</strong> 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz -ThürKWG -)


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7 - Nr. 3/2009Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der B<strong>und</strong>esrepublikin dem Ortsteil Werningsleben von 20 Wahlberechtigten,Deutschland:Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,in der OrtschaftBechstedt-Wagd von20 Wahlberechtigten,Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,in der Ortschaft Elleben von 20 Wahlberechtigten,Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schwe-in der Ortschaft Gügleben von 20 Wahlberechtigtenden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, VereinigtesKönigreich von Großbritannien <strong>und</strong> Zypern.<strong>und</strong>in der Ortschaft Riechheim von 30 Wahlberechtigten.Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinneder § 1 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahrvollendet, seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt indem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat <strong>und</strong> nicht nach § 2ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.Der Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet,wenn die Person seit mindestens sechs Monaten in demJede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. BeiMehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnungfür ungültig. Bewirbt sich der bisherige Ortsbürgermeisterals Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriftenerforderlich.2.2.In jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe sindOrtsteil gemeldet ist.ein Beauftragter <strong>und</strong> ein Stellvertreter zu bezeichnen.Ist die Person in mehreren Gemeinden seit sechs Monaten gemeldet,dann ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner desDer Beauftragte <strong>und</strong> sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein.maßgebend (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter.Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit Ist nur ein Beauftragter <strong>und</strong> nicht auch der Stellvertreter bezeichnet,dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlagsoder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitztoder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen der Stellvertreter.Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmtist, sind nur der Beauftragte <strong>und</strong> bei seiner VerhinderungZum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden,wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zumfreiheitliche demokratische Gr<strong>und</strong>ordnung im Sinne des Gr<strong>und</strong>gesetzes<strong>und</strong> der Landesverfassung eintritt.felsfall gilt die Erklärung des Beauftragten.Wahlvorschlag abzugeben <strong>und</strong> entgegenzunehmen. Im Zwei-Darüber hinaus ist zum Ortsteilbürgermeister nicht wählbar, wer Der Beauftragte <strong>und</strong> sein Stellvertreter können durch schriftlicheErklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvor-im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnisnach den für Beamte des Landes geltenden schlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen <strong>und</strong> durch andereBestimmungen nicht besitzt.ersetzt werden.Jeder Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für 2.3.1.die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter eine schriftlicheErklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicherDer Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nachdem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnungoder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit,dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragtenenthalten:a) den Namen <strong>und</strong> gegebenenfalls die Kurzbezeichnung derdieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat.Partei oder Wählergruppe als Kennwort;Er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichenAuskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfas-b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf <strong>und</strong> Anschrift desBewerbers;sungsschutz sowie beim B<strong>und</strong>esbeauftragten für die Unterlagenc) die Bezeichnung des Beauftragten <strong>und</strong> seines Stellvertretersmit Name, Vorname, Geburtsdatum <strong>und</strong> Anschrift;des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstandenist <strong>und</strong> ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamten-d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabeihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihres Geburtsdatums <strong>und</strong> ihrerverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungennicht fehlt (§ 24 Abs. 3 ThürKWG).Anschrift.2.3.2.Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Musterder Anlage 7 <strong>und</strong> 7 a zur Thüringer Kommunalwahlord-2.Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters könnenvon Parteien im Sinne des Artikels 21 des Gr<strong>und</strong>gesetzes,nung enthalten:a) den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort;Wählergruppen <strong>und</strong> Einzelbewerbern eingereicht werden.d) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf <strong>und</strong> Anschrift desZur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.Bewerbers;2.1.c) die Unterschriften von fünfmal so vielen WahlberechtigtenJede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerberwie weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind unterkann nur einen Wahlvorschlag einreichen.Angabe ihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihres GeburtsdatumsParteien <strong>und</strong> Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) können einenWahlvorschlag gemeinsam einreichen.2.4.1.<strong>und</strong> ihrer Anschrift.Ein Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten.Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind alsDer Bewerber ist unter Angabe seines Namens <strong>und</strong> Vornamens Anlage beizufügen:sowie seines Geburtsdatums, seines Berufs <strong>und</strong> seiner Anschriftim Wahlvorschlag aufzuführen.ge 6 a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in ei-a) Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anla-Dem Wahlvorschlag ist eine Erklärung des Bewerbers nach § nem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen.<strong>und</strong>, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmtDer Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden<strong>und</strong> er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, ThürKWG.sowie die Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppeist.1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von derb) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 SatzJeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,Namen <strong>und</strong> gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei unter Angabe von Ort <strong>und</strong> Zeit der Versammlung, der Formoder der Wählergruppe als Kennwort tragen. Dem Kennwort der Einladung sowie der Zahl der Anwesenden;kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das c) die Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter<strong>und</strong> zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach §zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist.Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers trägt dessen Nachnamenals Kennwort.2.4.215 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen:Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster derdaran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen.Alle Wahlvorschläge von Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen müssen Anlage 6 a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einemanderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowiedie eigenhändige Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigtentragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind.Die Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen die eigenhändigedie Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürK-WG.Unterschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahl-berechtigten tragen, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrates zuwählen sind. Das sind für die Ortsteilbürgermeisterwahlen Unterschriften:3.Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellteBewerber muss in einer zu diesem Zweck für das Wahlgebiet


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 8 - Nr. 3/2009einberufenen Versammlung von den im Zeitpunkt ihres Zusammentrittsim Wahlgebiet wahlberechtigten Mitgliedern derPartei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppein geheimer Abstimmung gewählt werden.Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten,die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Parteioder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppeaus der Mitte einer Versammlung zu diesem Zweck gewähltsind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt.Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich <strong>und</strong> ihre Zieleder Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist einegemeinsame Versammlung aller beteiligter Wahlvorschlagsträgerdurchzuführen.Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers,Ort <strong>und</strong> Zeit der Versammlung, die Form der Einladungsowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.Hierbei haben der Versammlungsleiter <strong>und</strong> zwei weitere Teilnehmerder Versammlung gegenüber dem Wahlleiter an Eidesstatt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgtist <strong>und</strong> die Anforderungen des § 15 Abs. 1 Satz 2 <strong>und</strong> 3ThürKWG beachtet worden. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einersolchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweitals zuständige Behörde im Sinne des § 156 StGB.4.Wahlvorschläge von Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen, die nichtaufgr<strong>und</strong> eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahlim B<strong>und</strong>estag, im Landtag, im Kreistag des Ilm-Kreises oder imGemeinderat ununterbrochen vertreten sind, müssen nebenden Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlagjeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlichvon viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden,wie weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind.Die gleiche Anzahl an zusätzlichen Unterstützungsunterschriftenbenötigt eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträgereines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistagdes Ilm-Kreises oder in dem Gemeinderat vertreten ist.Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn einePartei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuenNamen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass dieMehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags bereits Bewerberoder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.Das sind zusätzliche Unterstützungsunterschriften für die Ortsteilbürgermeisterwahlin dem Ortsteil Werningsleben von 16 Wahlberechtigten,in dem OrtsteilBechstedt-Wagd von16 Wahlberechtigten,in dem Ortsteil Elleben von16 Wahlberechtigten,in dem Ortsteil Gügleben von 16 Wahlberechtigten<strong>und</strong>in dem Ortsteil Riechheim von 24 Wahlberechtigten.4.1.1.Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der Einreichungdes Wahlvorschlags der Partei oder Wählergruppe ineine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81,Zimmer 8, bis zum 04.05.2009 18:00 Uhr ausgelegten Listewährend der üblichen DienstzeitenMontag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrFreitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhrunter Angabe ihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihrer Anschrift <strong>und</strong>ihres Geburtsdatums einzutragen <strong>und</strong> eine eigenhändige Unterschriftzu leisten.Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wirdvom Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> unverzüglichnach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichenDienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>“ ausgelegt.4.1.2.Soweit der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers bei seinerEinreichung nicht die erforderlichen Anzahl von Unterstützungsunterschriftenträgt, wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vomWahlleiter mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichenUnterschriften (Anlage 7 a zur ThürKWO) verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> unverzüglichnach Einreichung des Wahlvorschlages bei derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, 99334Kirchheim, Mönchsgasse 81 Zimmer 8 bis zum 04.05.200918:00 Uhrwährend der üblichen DienstzeitenMontag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrFreitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhrausgelegt.Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, unter Angabe ihresVor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihrer Anschrift <strong>und</strong> ihres Geburtsdatumssowie ihrer eigenhändigen Unterschrift den Wahlvorschlagzu unterstützen.4.2.Wer glaubhaft macht, dass er wegen Krankheit oder einer körperlichenBeeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbarenSchwierigkeiten in der Lage ist, den Eintragungsraum in derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ aufzusuchen, erhältauf Antrag einen Eintragungsschein.Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden,dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihreUnterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt <strong>und</strong>eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraumfür sie vorzunehmen.Die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsscheinaußerdem an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungenfür den Antrag auf einen Eintragungsschein vorliegen.4.3.Unterstützungsunterschriften dürfen nicht von den Bewerbern<strong>und</strong> Unterzeichnern des Wahlvorschlags geleistet werden.Ein Wahlberechtigter darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlagunterzeichnen oder durch Leistung einer Unterstützungsunterschriftunterstützen.Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbeWahl unterzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschriftauf allen Wahlvorschlägen ungültig.Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.4.4.Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlicherUnterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträgerseit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderatoder im Kreistag des Ilm-Kreises aufgr<strong>und</strong> desselben gemeinsamenWahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oderwenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigeneneinzelnen Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriftenbenötigen würde.5.Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachungdieser Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägeneingereicht werden.Sie müssen spätestens am 24.04.2009 bis 18.00 Uhr eingereichtsein.Die Wahlvorschläge sind bei den für die jeweilige Gemeinde zuständigenWahlleitern:in der Gemeinde Elleben bei- Wahlleiter Herr Rudolf Neubig;in der Gemeinde Kirchheim bei- Wahlleiter Herr Wolfgang Röhricht;über die Wahlbehörde:Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Mönchsgasse 8199334 Kirchheimeinzureichen.6.Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24.04.2009bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragtendes Wahlvorschlages <strong>und</strong> der Mehrheit der übrigenUnterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden.7.Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unverzüglichauf Mängel überprüft <strong>und</strong> die Beauftragten oderdie Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zubeseitigen.Mängel der Wahlvorschläge müssen bis spätestens04.05.2009, 18.00 Uhr, behoben sein.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9 - Nr. 3/2009Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen derWahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls vonBewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlustveranlasst sind.Personen, die bei Wegfall von Bewerbern einer Partei oderWählergruppe durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlustaufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicherWeise wie Bewerber zu wählen.8.Am 05.05.2009 tritt der Wahlausschuss zusammen <strong>und</strong> beschließt,ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch dasThüringer Kommunalwahlgesetz <strong>und</strong> die Thüringer Kommunalwahlordnunggestellten Anforderungen entsprechen <strong>und</strong> alsgültig zuzulassen sind.9.Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlagzugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an einenvorgeschlagenen Bewerber durchgeführt, indem der Wähler aufdem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedrucktenzugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder einewählbare Person mit Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> Beruf einträgt.10.Stirbt ein Bewerber oder verliert ein Bewerber seine Wählbarkeitnach der Zulassung des Wahlvorschlags, aber vor derWahl, so findet die Wahl nicht statt. Die Wahl wird nachgeholt.Bereits zugelassene Wahlvorschläge bedürfen keiner erneutenZulassung, falls sie unverändert bleiben.11.Status- <strong>und</strong> Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<strong>und</strong> weiblicher Form.Kirchheim, den ...Frau Sabine SchüllerWahlleiterin Gemeinde AlkerslebenFrau Gerlinde SingpielWahlleiterin Gemeinde Bösleben-WüllerslebenFrau Ute SchwarzWahlleiterin Gemeinde DornheimHerr Rudolf NeubigWahlleiter Gemeinde EllebenFrau Heike RostWahlleiterin Gemeinde ElxlebenHerr Frank NüchterWahlleiter Gemeinde Osthausen-WülfershausenHerr Wolfgang RöhrichtWahlleiter Gemeinde KirchheimFrau Elke TrinksWahlleiterin Gemeinde RockhausenFrau Gisela MichelWahlleiterin Gemeinde WitzlebenBewerber gesucht für die Wahlzur Schiedsperson der Schiedsstelleder Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Sehr geehrte Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,auf der Gr<strong>und</strong>lage des Thüringer Schiedsstellengesetzes -ThürSchStG - vom 17.05.1996, geändert durch Artikel 25 desGesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265), wurde im Jahre1999 in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ eineSchiedsstelle eingerichtet. Die Aufgabe der Schiedsstelle istes, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten<strong>und</strong> in Strafsachen außergerichtlich durchzuführen.In den letzten Jahren konnten einige Privatstreitigkeiten durchdie Schlichtung der Schiedsstelle geregelt werden.Die Tätigkeit einer Schiedsperson ist eine zeitlich begrenzte ehrenamtlicheWahlfunktion. Gemäß § 4 des Thüringer Schiedsstellengesetzesbeträgt die Amtsdauer der Schiedsperson 5Jahre.Am 12.05.2009 läuft die Amtszeit der Schiedsperson <strong>und</strong> derStellvertreter der Schiedsperson der Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ aus. Für eine Neuwahl suchen wir interessierteBewerber, die geeignet sind, ein solches Ehrenamt zuübernehmen.Nach § 3 Abs. 1 ThürSchStG muss die Schiedsperson nach ihrerPersönlichkeit <strong>und</strong> ihren Fähigkeiten für das Amt geeignetsein.Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:- wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidungöffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einervorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr alssechs Monaten verurteilt wurde;- eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einerTat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Taterhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidungöffentlicher Ämter zur Folge haben kann;- eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderungdie Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausübenkann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheitenein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestelltist;- eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügungüber ihr Vermögen beschränkt ist.Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer- bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendethat,- bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat.- nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.Bewerbungen als Schiedsperson bzw. Stellvertreter können biszum 06.04.2009 bei der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, eingereicht werden.gez. Diana MachalettGemeinschaftsvorsitzendePlanfeststellungsverfahrengemäß §§ 43 ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts<strong>und</strong>Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz,EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des ThüringerVerwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG)Bauvorhaben: 380-kV-Leitung Vieselbach - Altenfeld <strong>und</strong>110-kV-Netzanbindung Umspannwerk StadtilmDie Vattenfall Europe Transmission GmbH (Vorhabensträgerin)hat für das oben bezeichnete Vorhaben die Durchführung einesPlanfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben bestehteine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfunggemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG).Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischenAusgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen werden Gr<strong>und</strong>stückein den GemarkungenAzmannsdorf, Vieselbach, Hochstedt, Büßleben, Rohda, Haarberg,Mönchenholzhausen, Obernissa, Klettbach, Schellroda,Riechheim, Gügleben, Elxleben, Kirchheim, Rudisleben, Dornheim,Marlishausen, Hausen, Görbitzhausen, Dannheim, Roda(Wipfratal), Behringen, Traßdorf, Niederwillingen, Oberwillingen,Dienstedt, Gösselborn, Singen, Kleinhettstedt, Dörnfeld, Hammersfeld,Großhettstedt, Lehmannsbrück, Gräfinau-Angstedt,Gräfinau-Angstedt 2, Wümbach, Langewiesen, Gehren, Jesuborn,Möhrenbach, Gillersdorf, Großbreitenbach, Wald Oberbreitenbach,Stadtilm, Oberilm, Unterpörlitz, Heyda, Pennewitz,Neustadt/Rstg., Wald Neustadt, Böhlen, Döllstädt, Gebesee<strong>und</strong> Henschlebenbeansprucht.Der Plan (Zeichnungen <strong>und</strong> Erläuterungen) liegt in der Zeitvom 24.03.2009 bis 23.04.2009in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”Mönchsgasse 81,99334 Kirchheim,Zimmer 3während der allgemeinen Dienstzeitenzur allgemeinen Einsichtnahme aus.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 10 - Nr. 3/20091. Mit dieser Bekanntmachung werden aucha) die nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des §60 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes anerkannten Vereinesowieb) die sonstigen Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutzeinsetzen <strong>und</strong> nach in anderen gesetzlichen Vorschriftenzur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheitenvorgesehenen Verfahren anerkannt sind,(Vereinigungen),von der Auslegung dieses Plans benachrichtigt.2. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührtwerden, kann innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf derAuslegungsfrist, also spätestens bis zum 07.05.2009, beimThüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Ref. 540, Weimarplatz4, 99423 Weimar oder bei Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>” Einwendungen gegen den Planschriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendungmuss Name <strong>und</strong> Anschrift des Einwenders, den geltend gemachtenBelang <strong>und</strong> das Maß seiner Beeinträchtigung erkennenlassen.Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungenausgeschlossen (§ 43 a Nr. 7 Satz 1 EnWG). Einwendungen<strong>und</strong> Stellungnahmen der Vereinigungen sind nachAblauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 43 a Nr.7 Satz 2 EnWG).Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslistenunterzeichnet oder in Form vervielfältigtergleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmigeEingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenenSeite ein Unterzeichner mit Namen, seinem Beruf <strong>und</strong> seinerAnschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen,soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestelltist. Andernfalls können diese Einwendungenunberücksichtigt bleiben.Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.3. Die Anhörungsbehörde kann auf die Erörterung der rechtzeitigerhobenen Einwendungen <strong>und</strong> Stellungnahmen verzichten(§ 43 a Nr. 5 Satz 1 EnWG).Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekanntgemacht werden.Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben,bzw. - bei gleichförmigen Einwendungen - der Vertreter oderBevollmächtigte werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen,so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetztwerden.Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.Die Bevollmächtigung ist gegenüber dem TLVwA durch - zuden Akten zu gebende - schriftliche Vollmacht nachzuweisen.Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kannauch ohne ihn verhandelt werden.Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungsterminsbeendet.4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung vonEinwendungen <strong>und</strong> Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungsterminoder Vertreterbestellung entstehende Kostenwerden nicht erstattet.5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in derPlanfeststellung dem Gr<strong>und</strong>e nach zu entscheiden ist, werdennicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesondertenEntschädigungsverfahren behandelt.6. Über die Einwendungen <strong>und</strong> Stellungnahmen wird nach Abschlussdes Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehördeentschieden. Die Zustellung der Entscheidung(Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender <strong>und</strong> diejenigen,die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durchöffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als50 Zustellungen vorzunehmen sind.7. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperrenach § 44 a EnWG in Kraft. Darüber hinaussteht der Vorhabensträgerin ab diesem Zeitpunkt an den betroffenenFlächen ein Vorkaufsrecht zu (§ 44 a Abs. 3 EnWG).8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen,dass- die für das Verfahren <strong>und</strong> die für die Entscheidung über dieZulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde dasThüringer Landesverwaltungsamt ist,- über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschlussentschieden werden wird,- die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 Abs. 3 UVPGnotwendigen Angaben enthalten <strong>und</strong>- die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch dieEinbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungendes Vorhabens gemäß § 9 Abs. 1 UVPG ist.Amt für Landentwicklung<strong>und</strong> Flurneuordnung GothaHans-C.-Wirz-Straße 299867 GothaAz.: 03.1-3-0113 Gotha, den 08.02.2009Feststellung der Ergebnisse der WertermittlungIm Flurbereinigungsverfahren Dornheim, Landkreis Ilm-Kreiswerden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 3des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetzvom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835) mit folgenden Änderungenfestgestellt:1. Der Wertermittlungsrahmen wird um folgende Wertklasseerweitert:Der Wertermittlungsrahmen (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Verwaltungsaktes.2. Die Einreihung der Gr<strong>und</strong>stücke in bestimmte Wertklassen wird für die nachstehend genannten Ordnungsnummern (Ord.-Nr.)geändert:2.1


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 3/20092.22.3


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 12 - Nr. 3/2009


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 13 - Nr. 3/2009


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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 15 - Nr. 3/20092.4Gründe:Die Wertermittlung für das Gebiet der Flurbereinigung Dornheimist vom Amt für Landentwicklung <strong>und</strong> Flurneuordnung <strong>und</strong>landwirtschaftlichen Sachverständigen durchgeführt worden.Die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme fürdie Beteiligten am 27.09.2006 <strong>und</strong> 05.10.2006 ausgelegen.Im Anhörungstermin am 11.10.2006 in der GemeindeverwaltungDornheim wurde den Beteiligten die Ergebnisse der Wertermittlungerläutert.Einwendungen die Beteiligte gegen die Wertermittlungsergebnissevorgebracht haben wurden durch das Amt für Landentwicklung<strong>und</strong> Flurneuordnung geprüft.Die Überprüfung hat ergeben, dass die Einwendungen teilweisebegründet waren. Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden die Wertermittlungsergebnissefür die vorstehend unter Punkt 2.1 aufgeführtenGr<strong>und</strong>stücke geändert. Soweit sich Einwendungen aufGr<strong>und</strong>stücksflächen bezogen haben, die nicht von der genanntenÄnderung der Wertermittlungsergebnisse erfasst sind, sinddiese unbegründet.Bei der Überprüfung der Ergebnisse der Wertermittlung wurdenauch Gr<strong>und</strong>stücke berücksichtigt, die nicht von Einwendungenbetroffen waren. Die Änderungen der unter Punkt 2.2 aufgeführtenFlurstücke werden auf Gr<strong>und</strong> einer neu errichteten Bushaltestelle,fehlender Berücksichtigung eines Wegerechtes <strong>und</strong>


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 3/2009Korrekturen fehlerhaft bewerteter Acker-, Straßen-, Wege- <strong>und</strong>Wasserflächen von Amts wegen notwendig.Die unter Punkt 2.3 aufgeführten Änderungen der Wertermittlungwurden aufgr<strong>und</strong> neuer Angaben der Energieversorgungsunternehmenzum Leitungsbestand erforderlich.Die unter Punkt 2.4 aufgeführten Änderungen der Wertermittlungwurde durch die Genehmigung des Bebauungsplanes„Sondergebiet Jungendstrafanstalt Arnstadt” erforderlich.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nachdem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur NiederschriftbeimAmt für Landentwicklung <strong>und</strong>Flurneuordnung GothaHans-C.-Wirz-Straße 299867 Gothaeinzulegen.Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruchnoch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangenist.gez.HeppingAmtsleiter(DS)GEMEINDEALKERSLEBENMITTEILUNGENJagdgenossenschaft AlkerslebenEinladungAm Mittwoch, den 15. April 2009, findet um 20.00 Uhr dieJahreshauptversammlung derJagdgenossenschaft Alkerslebenim Landgasthof “Angereck” statt.Tagesordnung:1. Bericht des Vorstandes2. Kassenbericht3. Bericht der Kassenprüfung4. Entlastung des Vorstandes <strong>und</strong> des Kassenführers5. Beschlussfassung über die Verwendung des ReinertragesDie Eigentümer von land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>stückenin der Gemarkung Alkersleben sind herzlich eingeladen.Der VorstandGEMEINDEBÖSLEBEN-WÜLLERSLEBENBekanntmachung der Beschlüsseder Sitzung des GemeinderatesBösleben-Wüllersleben vom 26.02.2009Beschluss Nr. 111/2009Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt dieNiederschrift der Sitzung vom 2.10.2008 - öffentlicher Teil -in der als Anlage beigefügten Form.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8Ja-Stimmen: ..............................................................................8Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................0Beschluss Nr. 112/2009Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe “Bereitstellungder erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen”auf die Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Zweckvereinbarungzur Übertragung der Aufgabe “Bereitstellung dererforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen” auf die Verwaltungsgemeinschaft“<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”, gemäß beigefügterAnlage.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8Ja-Stimmen: ..............................................................................8Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................0Beschluss Nr. 113/2009Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Haushaltssatzung<strong>und</strong> den Haushaltsplan 2009 der Gemeinde Bösleben-Wüllerslebenmit folgenden Anlagen:- Stellenplan- Übersicht über den Stand der Schulden- Übersicht über den Stand der RücklagenBEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATESAbstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8Ja-Stimmen: ..............................................................................8Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................0Beschluss Nr. 114/2009Finanzplan 2009Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt den Finanzplan2009 gemäß beigefügter Anlage.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8Ja-Stimmen: ..............................................................................8Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: .......................................................................0Beschluss Nr. 115/2009Berufung Wahlleiter <strong>und</strong> Stellvertreter für die Kommunalwahl2009Der Gemeinderat beruft Frau Gerlinde Singpiel, Sachbearbeiterinder <strong>VG</strong> Riecheimer <strong>Berg</strong> als Wahlleiter der Gemeinde Bösleben-Wüllerslebenfür die Kommunalwahl 2009.Als Stellvertreter des Wahlleiters wird Frau Heike Künzel berufen.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8Ja-Stimmen: ..............................................................................8Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................0Beschluss Nr. 116/2009Antrag auf Befreiung von den Festlegungen des B-Planes“Über dem Dorfe” in BöslebenDer Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt auf derGr<strong>und</strong>lage des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches folgende Befreiungvon den Festsetzungen des Bebauungsplanes “Überdem Dorfe” Bösleben für das Flurstück 690/1:Festsetzung It. B-PlanBeantragte Befreiung


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 3/2009Pkt. 3.3 Dachausbildung- Die Hauptfirstrichtung hat den Einordnung des Gebäudeszeichnerischen Fest- entlang der straßenseitigensetzungen zu entsprechen Baugrenze- Als Dachdeckung sind Ziegel, anthrazitfarbeneDachsteine oder gleichartige DacheindeckungEindeckungsmaterialien inRot- <strong>und</strong> Brauntönen zulässig.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8Ja-Stimmen: ..............................................................................8Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................0Beschluss Nr. 117/2009Bestätigung der Vereinbarung zur Straßenentwässerungskostenbeteiligungim Zusammenhang mit der Baumaßnahme“Am <strong>Berg</strong>e Bösleben”Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben bestätigt die Vereinbarungzwischen dem Wasser-/ AbwasserzweckverbandArnstadt <strong>und</strong> Umgebung zur prozentualen Beteiligung der Gemeindean der Kosten der Erneuerung des Entwässerungssystemfür die Straßenoberflkächenentwässerung im Zuge derRealisierung des Straßenbauvorhabens zur Sanierung des östlichenStraßennetzes in Bösleben 1. Bauabschnitt “Straße Am<strong>Berg</strong>”Die Beteiligungskosten der Gemeinde betragen dementsprechendvorläufig 19.254,45 EUR.Für die Beteiligung im Straßenabschnitt in Richtung Friedhofstehen weiterhin im Vermögenshaushalt 13.000,00 EUR zurVerfügung.Der Bürgermeister wird zur Gegenzeichnung der Vereinbarung<strong>und</strong> der möglichen Erweiterung auf den zusätzlichen Straßenabschnittin Richtung Friedhof bevollmächtigt.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8Ja-Stimmen: ..............................................................................8Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................0lnformationsveranstaltungzur Vorstellung des Investitionsvorhabens “1.Bauabschnitt - Sanierung der Ortsdurchfahrt L1060Dornheim”Im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme, des StraßenbauamtesMittelthüringen, des Wasser-/ AbwasserzweckverbandesArnstadt <strong>und</strong> Umgebung, der E.ON Thüringer Energie AG <strong>und</strong>der Gemeinde Dornheim ist 2009 der 1. Bauabschnitt zur Sanierungder Ortsdurchfahrt von der Kreuzung Angertor/Längwitzbis Kreuzung Hauptstraße/ Knießensgasse sowie in Bereichender Gutsstraße <strong>und</strong> Gemeindegasse vorgesehen.GEMEINDEDORNHEIMAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE DORNHEIMZur Vorstellung der Maßnahme findet amDonnerstag, dem 26. März 2009, 18:00 Uhrim Dorfgemeinschaftshaus Dornheimeine öffentliche Informationsveranstaltung statt.Es wird darauf hingewiesen, dass die Investitionsmaßnahmenauf der Gr<strong>und</strong>lage der Teilbeitragssatzung zur Entwässerungssatzungdes WAZV Arnstadt <strong>und</strong> Umgebung <strong>und</strong> der Satzungder Gemeinde Dornheim zur Erhebung wiederkehrenderStraßenausbaubeiträge, beitragspflichtig sind.BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGENHaushaltssatzungder Gemeinde Dornheim(Landkreis llm-Kreis)vom 11.03.2009für das Haushaltsjahr 2009Auf Gr<strong>und</strong> des § 55 der Thüringer Kommunalordnung für dasHaushaltsjahr 2009 erlässt die Gemeinde Dornheim folgendeHaushaltssatzung:§ 1Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr2009 wird hiermit festgesetzt; er schließtim Verwaltungshaushaltin den Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben mit 473.500,00 EUR<strong>und</strong> im Vermögenshaushaltin den Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben 328.600.00 EURab.§ 2Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen <strong>und</strong>Investitionsfördermaßnahmen wird auf 60.000,00 EUR festgesetzt.§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushaltwird auf 86.600,00 EUR festgesetzt.§ 4Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuernwerden wie folgt festgesetzt:1. Gr<strong>und</strong>steuera) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichenBetriebe (A) 300 v. H.b) für die Gr<strong>und</strong>stücke (B) 320 v. H.2. Gewerbesteuer 320 v. H.§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistungvon Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 63.000,00EUR festgesetzt.nicht belegt§ 6§ 7Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft.Dornheim, den 11.03. 2009Gemeinde Dornheimgez. Burkhard WaltherBürgermeister - Siegel -Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt<strong>und</strong> mit Bescheid vom 09.03.2009 bestätigt. Der Haushaltsplanliegt in der Zeit vom 30.03.2009 bis 14.04.2009 in der<strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>” Zimmer 1, zu jedermanns Einsicht öffentlichaus.Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriftender ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nichtschriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieserSatzung gegenüber der Gemeinde Dornheim geltend gemachtworden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründensoll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn dieVorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigungoder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wordensind.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 18 - Nr. 3/2009Bekanntmachung der Beschlüsseder Sitzung des Gemeinderates Ellebenvom 03.03.2009Beschluss-Nr.: 240/2009Niederschrift öffentlicher Teil der Ratssitzung vom21.02.2009Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzungvom 21.01.2009 - öffentlicher Teil - in der alsAnlage beigefügten Form.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................8Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:.....................................7Ja-Stimmen: ..............................................................................6Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltungen: ...................................................................1Beschluss-Nr.: 241/ 2009Berufung des Wahlleiters <strong>und</strong> Stellvertreters für die Kommunalwahlam 07.06.2009Der Gemeinderat beruft Bürgermeister Rudolf Neubig als Wahlleiterder Gemeinde Elleben für die Kommunalwahl 2009. AlsStellvertreter des Wahlleiters wird Frau Heike Kreft berufen.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................8Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:.....................................7Ja-Stimmen: ...............................................................................6Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ..................................................................0Auf Gr<strong>und</strong> des § 39 ThürKO war der Bürgermeister von der Beratung<strong>und</strong> Abstimmung ausgeschlossen.Beschluss-Nr.: 242/ 2009Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe “Bereitstellungder erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen”auf die Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”Der Gemeinderat Elleben beschließt die Zweckvereinbarungzur Übertragung der Aufgabe “Bereitstellung der erforderlichenPlätze in Kindertageseinrichtungen” auf die Verwaltungsgemeinschaft“<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”, gemäß beigefügter Anlage.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................8Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................7Ja-Stimmen: ..............................................................................7Nein- Stimmen: ..........................................................................0Stimmenthaltungen: ..................................................................0GEMEINDEELLEBENBEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATESBeschluss-Nr.: 243/ 2009Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrenderBeiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen derGemeinde Elleben im OT Riechheim für die im Haushaltsjahr2007 realisierten InvestitionsaufwendungenDer Gemeinderat Elleben beschließt die Satzung über den Beitragssatzzur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichenVerkehrsanlagen der Gemeinde Elleben im OrtsteilRiechheim gemäß beigefügter Anlage.Der Beitragssatz für die im Jahr 2007 getätigten Investitionsaufwendungenzum Ausbau der “Osthäuser Straße” in Riechheimin der Abrechnungseinheit Riechheim beträgt 0,16568391EUR/qm gewichteter Gr<strong>und</strong>stücksfläche.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................8Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................7Ja-Stimmen: .............................................................................. 6Nein- Stimmen: ..........................................................................0Stimmenthaltungen: ..................................................................1Beschluss-Nr.: 244/2009Umsetzung Konjunkturpaket II der B<strong>und</strong>esrepublikDeutschlandDie Gemeinde Elleben beschließt, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit,folgende Investitionen zusätzlich zum im Haushalt 2009beschlossenen Investitionsprogramm im Rahmen des KonjunkturpaketesII auszuführen.Die Deckung des Eigenanteils der Gemeinde soll aus der Rücklageerfolgen <strong>und</strong> ist durch gesonderten Deckungsbeschluss zubeschließen.1) Umbau Sanitärtrakt Kita Elleben2) Bau Kinderspielplatz Gügleben3) Ausbau DSL-Festnetz4) Bau Volleyballplatz EllebenAbstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder:............................8Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:.....................................7Ja-Stimmen: ...............................................................................7Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ...................................................................0Jagdgenossenschaft GüglebenEinladungHiermit möchten wir die Mitglieder der JagdgenossenschaftGügleben zu der am Freitag, dem 17.04.2009, um 19.00 Uhr imGemeinschaftsraum stattfindenden Vollversammlung herzlicheinladen.Impressum: Amtsblattder Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Herausgeber:Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“,Mönchsgasse 81, 99334 KirchheimTel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44Verlag <strong>und</strong> Druck:Verlag + DruckLinus Wittich KGIn den Folgen 43,98704 LangewiesenTel. 0 36 77 / 20 50 - 0,Fax 0 36 77 / 20 50 - 21Verantwortlich für amtlichen <strong>und</strong>nichtamtlichen Teil:Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“MITTEILUNGENTagesordnung:1. Eröffnung <strong>und</strong> Begrüßung2. Bericht des Vorstandes <strong>und</strong> Kassenbericht3. Bericht der Revisionskommission4. Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes5. Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht6. Spenden für den Ausbau der Kirche7. VerschiedenesDer VorstandVerantwortlich für den Anzeigenteil:Andreas BarschtipanErreichbar unter der Anschrift des Verlages.Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlaggestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen<strong>und</strong> Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen <strong>und</strong> zusätzlichenGeschäftsbedingungen <strong>und</strong> die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.Vom K<strong>und</strong>en vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie beiunterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabekeine Garantie übernehmen.Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Verlagsleiter: Mirko ReiseErscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeindender Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Gemeinden:Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim,Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstückezum Preis von 2,50 € (inkl. Porto <strong>und</strong> 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 19 - Nr. 3/2009GEMEINDEELXLEBENBEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATESBekanntmachung der Beschlüsseder Sitzung des Gemeinderates Elxlebenvom 10.02.2009 <strong>und</strong> 25.02.2009Beschluss Nr. 49/2009Berufung des Wahlleiters <strong>und</strong> Stellvertreters für die Kommunalwahl2009Der Gemeinderat beruft Frau Heike Rost, Angestellte der Verwaltungsgemeinschaft“<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”, als Wahlleiter derGemeinde Elxleben für die Kommunalwahl 2009. Als Stellvertreterdes Wahlleiters wird Herr Gernot Schier berufen.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................5Ja-Stimmen: ...............................................................................5Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: .......................................................................0Beschluss Nr. 50/2009Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2009Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Haushaltssatzung<strong>und</strong> den Haushaltsplan 2009 der Gemeinde Elxleben mit folgendenAnlagen:- Stellenplan- Übersicht über den Stand der Schulden- Übersicht über den Stand der Rücklagen- Beurteilung der dauernden LeistungsfähigkeitAbstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................7Ja-Stimmen: ...............................................................................7Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................0Beschluss Nr. 51/2009Finanzplan 2009Der Gemeinderat Elxleben beschließt den Finanzplan 2009 derGemeinde Elxleben gemäß beigefügter Anlage.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder:............................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................7Ja-Stimmen: ...............................................................................7Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................0GEMEINDEKIRCHHEIMInformationsveranstaltungdes Wasser-/Abwasserzweckverbandes <strong>und</strong> derGemeinde Kirchheim zur Vorstellung desInvestitionsvorhabens“Erneuerung Abwasser- <strong>und</strong> Straßennetz im Bereichdes Oberteiches in Bechstedt-Wagd”Im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme der GemeindeKirchheim <strong>und</strong> des Wasser-/Abwasserzweckverbandes Arnstadt<strong>und</strong> Umgebung ist im Jahr 2009 die Erneuerung des Abwasser-<strong>und</strong> Straßennetzes im Bereich des Oberteiches in Bechstedt-Wagd,vorgesehen.Bekanntmachung der Beschlüsseder Sitzung des Gemeinderates Kirchheimvom 12.02.2009Beschluss-Nr: 165/2009Niederschrift - öffentlicher Teil - der Ratssitzung vom09.12.2008Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift derGemeinderatssitzung vom 09.12.2008 - öffentlicher Teil - in derals Anlage beigefügten Form.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder:..........................13Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:...................................11Ja-Stimmen: .............................................................................10Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ...................................................................1Beschluss-Nr: 166/2009Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kirchheim <strong>und</strong> SG„Eintracht Kirchheim”Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Vereinbarung zwischender Gemeinde Kirchheim <strong>und</strong> der SG “Eintracht Kirchheim”,betr. Beschäftigungsfördermaßnahme im Bereich desSportplatzes Kirchheim, gemäß beigefügter Anlage.AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE KIRCHHEIMZur Vorstellung des Projektes findet amMittwoch, dem 25.03.2009 - 18.00 Uhrim Bürgerhaus Bechstedt-Wagdeine öffentliche Informationsveranstaltung statt.Es wird darauf hingewiesen, dass die Investitionsmaßnahmenauf der Gr<strong>und</strong>lage der Teilbeitragsatzung zur Entwässerungssatzungdes WAZV Arnstadt <strong>und</strong> Umgebung <strong>und</strong> der Satzungder Gemeinde Kirchheim zur Erhebung wiederkehrenderStraßenausbaubeiträge, beitragspflichtig sind.BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATESAbstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder:..........................13Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:...................................11Ja-Stimmen: .............................................................................11Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ...................................................................0Beschluss-Nr.: 167/2009Begrüßungsgeld für Besuch der Kinder in der KindertagesstätteKirchheimDer Gemeinderat Kirchheim hat am 12. Februar 2009 beschlossen:Die Gemeinde Kirchheim zahlt im Jahr 2009 im Rahmen freierKapazität der Kindertagesstätte Kirchheim für jedes Kind mitWohnsitz in Kirchheim das im Rahmen des Wunsch-<strong>und</strong> Wahlrechtsgem. § 4 ThüKitaG in die Kindertagesstätte Kirchheimwechselt, an die Eltern des Kindes ein einmaliges Begrüßungsgeldin Höhe von 500 EUR.Das Begrüßungsgeld wird auch gezahlt, wenn das Kind mitWohnsitz in Kirchheim erstmals eine Kindertagesstätte besucht.Das Begrüßungsgeld ist an die Gemeinde zurück zu zahlen,wenn der Betreuungsvertrag für das Kind vor dem Ablauf von24 Monaten endet, ausgenommen davon ist eine Vertragsbeendigungwegen Schuleintritt des Kindes, wenn dieses die KindertagesstätteKirchheim mindestens 6 Monate unmittelbar davorbesuchte.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 20 - Nr. 3/2009Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder:..........................13Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:...................................11Ja-Stimmen: .............................................................................11Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ...................................................................0Beschluss-Nr.: 168/2009Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Kirchheimfür das Haushaltsjahr 2009Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Haushaltssatzung<strong>und</strong> den Haushaltsplan 2009 der Gemeinde Kirchheim mit folgendenAnlagen:- Stellenplan- Übersicht über den Stand der Schulden- Übersicht über den Stand der RücklagenAbstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder:..........................13Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:...................................11Ja-Stimmen: .............................................................................11Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ...................................................................0Beschluss-Nr.: 169/2009Finanzplan 2010 - 2012 der Gemeinde KirchheimDer Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2010 - 2012 derGemeinde Kirchheim gemäß beigefügter Anlage.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder:..........................13Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:...................................11Ja-Stimmen: .............................................................................11Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ...................................................................0Beschluss-Nr.: 170/2009Berufung des Wahlleiters <strong>und</strong> Stellvertreters zur Kommunalwahl2009Der Gemeinderat beruft Herrn Wolfgang Röhricht, 1. Beigeordneterder Gemeinde Kirchheim, als Wahlleiter der GemeindeKirchheim für die Kommunalwahl 2009. Als Stellvertreter desWahlleiters wird Herr Wolfgang Gräser berufen.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder:..........................13Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:...................................11Ja-Stimmen: .............................................................................11Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ...................................................................0Beschluss-Nr: 171/2009Einziehung eines Abschnitts der sonstigen öffentlichenStraße G 313 nahe des Wohngebietes „Am Bornrasen” Bechstedt-WagdDer Gemeinderat Kirchheim beschließt auf der Gr<strong>und</strong>lage des §8 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz die Einziehung des im Lageplangekennzeichneten Abschnittes der Gemeindestraße G 313zwischen den Netzknotenpunkten 006 <strong>und</strong> 054.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder:..........................13Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:...................................11Ja-Stimmen: .............................................................................11Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ...................................................................0Beschluss-Nr.: 172/2009Befreiungsantrag von den Festsetzungen des VE-Plans„Am Bornrasen” für das Flurstück 301Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt auf derGr<strong>und</strong>lage des § 31 Abs. 2 des Baugesetzbuches folgende Befreiungvon den Festsetzungen des Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplans“Am Bornrasen” Bechstedt-Wagd für dasFlurstück 301, Flur 3:Festsetzung It. VE-PlanBeantragte BefreiungPkt. 6. Bauliche GestaltungHöheneinordnung der Gebäude:Oberfläche Fußboden Erdgeschoss Überschreitung derzu Oberfläche Planstraße,Höhe Oberflächegemessen in Gebäudemitte<strong>und</strong> Straßenmitte max. 0,5 mFußboden Erdgeschosszu OberflächePlanstraße, gemessenin Gebäudemitte<strong>und</strong> Straßenmitte um 0,5m auf 1,0 mAbstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder:..........................13Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:...................................11Ja-Stimmen: .............................................................................10Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ...................................................................1Beschluss-Nr.: 173/2009Änderung der Gemeindegrenzen im FlurbereinigungsverfahrenEischlebenDer Gemeinderat Kirchheim beschließt, dem vom Amt für Landentwicklung<strong>und</strong> Flurneuordnung Gotha vorgeschlagenen Planzur Änderung der Gemeinde-/ <strong>und</strong> Gemarkungsgrenzen zuzustimmen.Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechende Erklärunggegenüber der Behörde abzugeben.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder:..........................13Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:...................................11Ja-Stimmen: .............................................................................11Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ...................................................................0Beschluss-Nr: 174/2009Änderung der Gemeindegrenzen im FlurbereinigungsverfahrenDornheimDer Gemeinderat Kirchheim beschließt, dem vom Amt für Landentwicklung<strong>und</strong> Flurneuordnung Gotha vorgeschlagenen Planzur Änderung der Gemeinde-/ <strong>und</strong> Gemarkungsgrenzen zuzustimmen.Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechende Erklärunggegenüber der Behörde abzugeben.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder:..........................13Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:...................................11Ja-Stimmen: .............................................................................11Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ...................................................................0GEMEINDEOSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSENAMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSENJagdgenossenschaft OsthausenEinladung zur JagdgenossenschaftsversammlungDatum: Freitag, 17. April 2009Ort: Gasthaus „Grüner Baum„ OsthausenBeginn: 20.00 UhrTagesordnung1. Begrüßung /Beschlüsse 20082. Bericht Vorstand3. Bericht Kasse (Revision)4. Entlastung Vorstand + Kasse5. Verwendung Jagdpacht 08 - 096. Anfragen + SonstigesDer Vorstand


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 21 - Nr. 3/2009Bekanntmachung der Beschlüsse derSitzung des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen vom 12.02.2009Beschluss Nr. 114/2009Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2009 der GemeindeOsthausen-WülfershausenDer Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt dieHaushaltssatzung <strong>und</strong> den Haushaltsplan 2009 der GemeindeOsthausen-Wülfershausen mit folgenden Anlagen:- Stellenplan- Übersicht über den Stand der Schulden- Übersicht über den Stand der RücklagenAbstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8Ja-Stimmen: ..............................................................................8Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................0Beschluss Nr. 115/2009Finanzplan 2009 der Gemeinde Osthausen-WülfershausenDer Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt den Finanzplan2009 gemäß beigefügter Anlage.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8Ja-Stimmen: ..............................................................................8Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................0BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATESBeschluss Nr. 116/2009Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellungder erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen”auf die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt dieZweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe “Bereitstellungder erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen” aufdie Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”, gemäß beigefügterAnlage.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8Ja-Stimmen: ..............................................................................7Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................1Beschluss Nr. 117/2009Berufung Wahlleiter <strong>und</strong> Stellvertreter für die Kommunalwahl2009Der Gemeinderat beruftHerrn Frank Nüchter, Leiter der Bauverwaltung der <strong>VG</strong> <strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>als Wahlleiter der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen für dieKommunalwahl 2009.Als Stellvertreter des Wahlleiters wird Frau Rita Gräbedünkelberufen.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................9Anzahl der anwesenden GR-Mitglieder: ....................................8Ja-Stimmen: ..............................................................................8Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltung: ......................................................................0GEMEINDEROCKHAUSENSatzungüber die Erhebung einer Kommunalabgabe zurAbwälzung der Abwasserabgabe für KleineinleiterDer Gemeinderat Rockhausen beschließt in seiner Sitzung am05.03.1996 aufgr<strong>und</strong> des § 8 Abs. 1 des Thüringer Ausführungsgesetzeszum Abwasserabgabengesetz (Thüringer Abwasserabgabengesetz- ThürAbwAG -) vom 28.05.1993 (GVBI.S. 301) <strong>und</strong> des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Thür-KAG) vom 07.08.1991 (GVBI. S. 329) <strong>und</strong> dem zweiten Gesetzzur Änderung des ThürKAG vom 10.11.1995 (GVBI. S. 342 f.)die folgende Satzung, die - nach Anzeige gegenüber derRechtsaufsichtsbehörde - hiermit bekannt gemacht wird:§ 1AbgabeerhebungDie Gemeinde Rockhausen erhebt zur Abwälzung der von ihmnach § 9 Abs. 2 Satz 2 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG)in Verbindung mit § 7 ThürAbwAG zu zahlenden Abwasserabgabeeine jährliche Kommunalabgabe.§ 2AbgabetatbestandDie Abgabe wird für Gr<strong>und</strong>stücke erhoben, auf denen Abwasseranfällt, für dessen Einleitung die Gemeinde Rockhausen nach §7 ThürAbwAG anstelle des Einleiters abgabepflichtig ist.§ 3Entstehen, FälligkeitDie Abgabeschuld entsteht 3 Monate nach Bekanntgabe desFestsetzungsbescheides an die Gemeinde.Die Abgabeschuld wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheidesfällig.§ 4AbgabeschuldnerAbgabepflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der AbgabepflichtEigentümer des Gr<strong>und</strong>stücks, Erbbauberechtigter oderBEKANNTMACHUNG VON SATZUNGENInhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes i. S. des Art. 233 §4des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch(EGBGB) ist. Abgabepflichtig ist auch der Inhaber eines aufdem Gr<strong>und</strong>stück befindlichen Betriebes, soweit dieser Einleiterim Sinne des Abwasserabgabegesetzes ist. Mehrere Abgabeschuldnersind Ges<strong>amts</strong>chuldner.§ 5Abgabemaßstab(1) Die Abgabe wird nach der Zahl der ständigen Einwohner aufdem Gr<strong>und</strong>stück berechnet. Maßgebend für die Zahl der Einwohnerist der 30. Juni des Kalenderjahres, für das die Abgabezu entrichten ist.(2) Bei Gr<strong>und</strong>stücken, die keine typischen Wohngr<strong>und</strong>stückedarstellen, das sind Hotels, Gaststätten, Beherbergungsstätten,Internate, öffentliche Einrichtungen (wie z. B. Schulen, Kindergärten,medizinische Einrichtungen), Bürohäuser, Produktionsbetriebe,Fabriken, Werkstätten, Lagerhallen, Verkaufseinrichtungen,Gärten, Friedhöfe, Vereinsgebäude, Sportanlagen, wirddie Abgabe nach den dem Gr<strong>und</strong>stück aus öffentlichen oder privatenWasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermengen,abzüglich der vorbehaltlich des Absatzes 3 nachweislich aufdem Gr<strong>und</strong>stück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengenberechnet. Der Nachweis der verbrauchten <strong>und</strong> derzurückgehaltenen Mengen obliegt dem Abgabenpflichtigen. Beilandwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung gilt für jedesStück Großvieh eine Wassermenge von 12 cbm/Jahr als nachgewiesen.Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl.Mit Einwilligung des Viehhalters kann auf das Ergebnisder letzten allgemeinen Viehzählung nach dem Viehzählungsgesetzzurückgegriffen werden, sofern nicht nachgewiesenwird, daß es von der im Vorjahr durchschnittlich gehaltenenViehzahl abweicht. Die Viehzählung darf nicht länger als zweiJahre vor dem Entstehen der Abgabeschuld stattgef<strong>und</strong>enhaben.Die Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Siesind von dem Zweckverband zu schätzen, wenn1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist oder


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 22 - Nr. 3/20092. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nichtermöglicht wird oder3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Wasserzählerden wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.(3) Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen:1. das hauswirtschaftlich genutzte Wasser,2. das zur Füllung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser.§ 6Abgabesatz(1) Der Abgabesatz beträgtfür die Jahre 1993 bis 1996 je30,00 DM;ab 1. Januar 1997 pro Jahr bis auf weiteres 35,00 DMje Einwohner,(2) Für Einleiter gemäß § 5 (2) beträgt der Abgabesatz ab Januar1993 pro Jahr <strong>und</strong> für jedes weitere Jahrbis einschl. 1996ab 1. Januar 1997 pro Jahrbis auf weiteres§ 7InkrafttretenDiese Satzung tritt am 01.01.1996 in Kraft.1,20 DM / cbmeingeleiteten Abwassers;1,40 DM / cbmeingeleiteten Abwassers.ausgefertigt am: 05.07.1996Gemeinde RockhausenDodtBürgermeister - Siegel -Satzungzur Anpassung örtlicher Satzungen an den EURO(EURO-Anpassungssatzung) in der Gemeinde Rockhausenvom 06.11.2001 (Ausfertigungsdatum)Aufgr<strong>und</strong> § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung -Thür-KO - vom 16.08.1993 (GVBI. S. 501) zuletzt geändert durchdas 3. Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnungvom 18.07.2000 (GVBI. Nr. 7/2000 S. 177) wird nach Beschlussdes Gemeinderates Rockhausen vom 04.09.2001 folgende Satzungerlassen:Artikel 1Änderung der Hauptsatzungin der Fassung vom 20.03.2000auf Gr<strong>und</strong> des § 20 I ThürKO <strong>und</strong> der Thüringer Verordnungüber die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche kommunaleWahlbeamte auf Zeit (ThürAufEVO)1. § 9 (Zuständigkeiten) erhält folgende neue Fassung:“Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigungübertragen:1. die Zustimmung zu überplanmäßigen <strong>und</strong> außerplanmäßigenAusgaben <strong>und</strong> zur Verwendung von Deckungsreservenbis zu 1.500,00 EUR im Einzelfall;2. Einstellung <strong>und</strong> Entlassung von Arbeitern <strong>und</strong> Zivildienstleistenden3. die St<strong>und</strong>ung von Forderungen im Einzelfall3.1. bis zu 2 Monaten in unbeschränkter Höhe3.2. bis zu 6 Monaten <strong>und</strong> bis zu einem Höchstbetrag von2.500,00 EUR4. Verträge über die Nutzung von Gr<strong>und</strong>stücken oder beweglichemVermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwertvon 1.000,00 EUR im Einzelfall5. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu1.000,00 EUR im Einzelfall”2. § 11 (Entschädigung der Gemeinderäte) erhält folgendeneue Fassung:„(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtlicheMitwirkung bei den Beratungen <strong>und</strong> Entscheidungen des Gemeinderats<strong>und</strong> seiner Ausschüsse als Entschädigung:Einen monatlichen Sockelbetrag von 16,00 EUR sowie ein Sitzungsgeldvon 16,00 EUR für die notwendige, nachgewieseneTeilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses,in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr alszwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestelltesind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenenVerdienstausfalls.Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von11,00 EUR je volle St<strong>und</strong>e für den Verdienstausfall, der durchZeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätigsind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens dreiPersonen führen (§ 13 Abs. 1 Satz 4 ThürKO), erhalten einePauschalentschädigung von 11,00 EUR je volle St<strong>und</strong>e. Die Ersatzleistungennach diesem Absatz werden nur auf Antrag sowiefür höchstens 8 St<strong>und</strong>en pro Tag <strong>und</strong> auch nur bis 19.00Uhr gewährt.(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekostennach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderatessind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung<strong>und</strong> der Reisekosten (Abs. 1, 2 <strong>und</strong> 3) entsprechend.”3. § 12 (Entschädigung der ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten)erhält folgende neue Fassung:“Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten die folgendenmonatlichen Aufwandsentschädigungen:der ehrenamtliche Bürgermeister310,00 EURder ehrenamtliche Beigeordnetedes Bürgermeisters77,50 EUR”Artikel 2Änderung der H<strong>und</strong>esteuersatzungin der Fassung vom 01.02.1999auf Gr<strong>und</strong> § 19 Abs. 1 S. 1 ThürKO <strong>und</strong> den §§ 5 Abs. 1, 2 Abs.1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG)§ 5 (Steuermaßstab <strong>und</strong> Steuersatz) erhält folgende neueFassung:“Die Steuer beträgtfür den ersten H<strong>und</strong>13,00 EURfür den zweiten H<strong>und</strong>26,00 EURfür jeden weiteren H<strong>und</strong>52,00 EURH<strong>und</strong>e, für die eine Steuerbefreuung nach § 2 gewährt wird,sind bei der Berechnung der Anzahl der H<strong>und</strong>e nicht anzusetzen.H<strong>und</strong>e, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, geltenals erste H<strong>und</strong>e.”Artikel 3Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kommunalabgabezur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiterin der Fassung vom 05.07.1996auf Gr<strong>und</strong> § 19 Abs. 1 S. 1 ThürKO <strong>und</strong> den §§ 5 Abs. 1, 2 Abs.1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG)§ 6 (Abgabesatz) erhält folgende neue Fassung:„(1)Der Abgabesatz beträgtfür die Jahre 1993 bis 1996 je15,34 EURab 1. Januar 1997 pro Jahr bis auf weiteres 17,90 EURje Einwohner.(2) Für Einleiter gemäß § 5 (2) beträgt der Abgabesatzab Januar 1993 pro Jahr<strong>und</strong> für jedes weitere Jahr bis einschl. 19960,60 EUR / cbm eingeleiteten Abwassers;ab 1. Januar 1997 pro Jahrbis auf weiteres0,72 EUR / cbm eingeleiteten Abwassers.”Artikel 4Änderung der Satzung über die Straßenreinigung im Gebietder Gemeinde Rockhausenvom 05.07.1996auf Gr<strong>und</strong> § 19 Abs. 1 <strong>und</strong> § 20 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung1. ln § 11 (Ordnungswidrigkeiten) Abs. 1 wird die Angabe„10.000 DM” durch die Angabe „5.000,00 EUR” ersetzt.Artikel 5In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.Rockhausen, den 06.11.2001Gemeinde RockhausenWerner ScheidtBürgermeister - Siegel -


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 23 - Nr. 3/2009BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATESBekanntmachung der Beschlüsse derSitzung des Gemeinderates Rockhausenvom 03.03.2009Beschluss-Nr.: 99/2009Niederschrift öffentlicher Teil vom 27.01.2009Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Niederschrift derGemeinderatssitzung vom 27.01.2009 - öffentlicher Teil - in derals Anlage beigefügten Form.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7Anzahl der anwesenden GR Mitglieder:.....................................4Ja-Stimmen: ..............................................................................4Nein-Stimmen:............................................................................0Stimmenthaltungen: ..................................................................0Beschluss-Nr.: 100/2009Berufung des Wahlleiters <strong>und</strong> Stellvertreters für die Kommunalwahlam 07.06.2009Der Gemeinderat beruft Trinks, Elkeals Wahlleiter der Gemeinde Rockhausen für die Kommunalwahl2009.Als Stellvertreter des Wahlleiters wird Gräfenstein, Margitta berufen.Abstimmungsergebnis:Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: ...........................7Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ....................................4Ja-Stimmen: ..............................................................................4Nein-Stimmen: ...........................................................................0Stimmenthaltungen: ..................................................................0GEMEINDEWITZLEBEN2. Änderungssatzungder Hauptsatzung der Gemeinde WitzlebenMitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft“<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”vom 20.02.2009 (Ausfertigungsdatum)Aufgr<strong>und</strong> §§ 19 <strong>und</strong> 20 der Thüringer Kommunalordnung -Thür-KO - in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar2003 (GVBI. S. 41) <strong>und</strong> dem Thüringer Gesetz über die kommunaleGemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung derNeubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBI. Nr. 8 S. 290),erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben folgende Satzung:2. Änderungssatzungder Hauptsatzung der Gemeinde WitzlebenMitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>”Die Hauptsatzung der Gemeinde Witzleben, Mitgliedsgemeindeder Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”, vom18.08.2003, letzte Änderung vom 14.02.2005, wird wie folgtgeändert:§ 2§ 14 Entschädigung der ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamtenerhält folgende neue Fassung:Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten nachMaßgabe der Verordnung über die Aufwandsentschädigung derehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit die folgendenmonatlichen Aufwandsentschädigungen:der ehrenamtliche Bürgermeister<strong>und</strong> der ehrenamtliche Beigeordnetedes Bürgermeisters§ 3In-Kraft-TretenDiese Änderungssatzung tritt zum 01.03.2009 in Kraft.Witzleben, dem 20.02.2009gez. Peter UrspruchBürgermeisterBEKANNTMACHUNG VON SATZUNGEN399,00 EUR99,00 EUR-Siegel-Hinweis:Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachungbetreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlichunter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werdensolche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nachdieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstößeunbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.Für den Fall, dass die Veränderungssperre länger als 4 Jahreandauert, wird auf entsprechende Entschädigungsansprüchegemäß § 18 Abs. 2, Satz 2, hingewiesen.NICHTAMTLICHER TEILVERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „RIECHHEIMER BERG“Freier WohnraumDie Gemeinde Witzleben vermietet folgenden Wohnraum:In Witzleben, Zimmergasse 42, ab sofortErdgeschoss <strong>und</strong> 1. Obergeschoss links: Mietfläche 96,9qm - 3 Zimmer, Küche, Bad mit WC <strong>und</strong> Dusche.in Witzleben, Zimmergasse 42, ab sofort1. Obergeschoss rechts: Mietfläche 98,3 qm - 4 Zimmer,Küche, Bad, Abstellraum.Freie Baugr<strong>und</strong>stücke zur WohnbebauungIm Wohngebiet “Über dem Dorfe” in der Lindenstraße, 99310Böslebenstehen 7 voll erschlossene Baugr<strong>und</strong>stücke mit Gr<strong>und</strong>stücksgrößenzwischen 571 qm <strong>und</strong> 837 qm zur Wohnbebauungzur Verfügung.Im Wohngebiet “Am kleinen <strong>Berg</strong>” in Riechheim, Lindenstraße,99334 Elleben OT Riechheim,steht das unerschlossene Baugr<strong>und</strong>stück Flurstück 408/23mit einer Größe von 1.339 qm zur Wohnbebauung zur Verfügung


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 24 - Nr. 3/2009Freie Baugr<strong>und</strong>stücke zur gewerblichenBebauungIm Gewerbegebiet Dornheim stehen 4 Baugr<strong>und</strong>stücke mitGr<strong>und</strong>stücksgrößen zwischen 693 qm <strong>und</strong> 14.300 qm zur gewerblichenBebauung zur Verfügung.Bei den kleinen Strolche in Elxleben wurde vor lauter Begeisterungsogar das Mittagessen stehen gelassen!Immobilienverkauf- in Elxlebenehemalige Landarztpraxis, Stadtilmer Str. 1 e, mit einerGr<strong>und</strong>stücksgröße von 3.750 qm, Baujahr 1964, 2 Garagen,Wohnfläche im Erdgeschoss ca. 120 qm <strong>und</strong> im Dachgeschossca. 60 qm.- in WüllerslebenWohnhaus, Gommerstedter Gasse 3, mit einer Gr<strong>und</strong>stücksgrößevon 360 qm, Baujahr um 1910, zweigeschossigeFachwerkkonstruktion, teilweise unterkellert, angebautesNebengebäude ebenfalls in Fachwerkkonstruktion, 2 Wohnungenim Obergeschoss.- in Ellichlebenehemalige Verkaufsstelle, Steingasse 42, mit einer Gr<strong>und</strong>stücksgrößevon 738 qm, Baujahr 1984, eingeschossigesFertigteilhaus in Holzständerbauweise, voll unterkellert inMassivbauweise.Interessenten melden sich bitte in der Verwaltungsgemeinschafl“<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”, Tel.: 036200/6 24 31„Manege frei“ war das Motto in der Kita „Pfiffikus“ in Wüllersleben,hier waren alle in Zirkusstimmung.Narrennachlese im KindergartenBei der „Osthäuser Rasselbande“ ging es nach einer kräftigenStärkung mit Musik <strong>und</strong> Tanz durch`s ganze Haus.Indianerfasching feierten Kinder <strong>und</strong> Erzieherinnen gemeinsamin der Kita „Die lustigen Frösche“ in Dornheim. Mit vielen selbstgebastelten Trommeln wurde gesungen <strong>und</strong> getanzt. An diesemProjekt arbeiten die Kinder gemeinsam mit ihren Erzieherinnenweiter, um für den Sommer ein großes Indianerfest vorzubereiten.Mit schönen, bunten Kostümen, lustig bemalt <strong>und</strong> geschminktkonnte sich jeder bei einer kleinen Modenschau in Elleben präsentieren.Mit Helau <strong>und</strong> Rucki-Zucki ging es im Kindergartennärrisch zur Sache.Wir bedanken uns an dieser Stelle, bei Allen die uns bei derVorbereitung <strong>und</strong> Durchführung unterstützt haben.Die Erzieherteams der Kindereinrichtungen


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 25 - Nr. 3/2009GEMEINDE ALKERSLEBENWir gratulieren herzlich zum Geburtstagam 08.04. Frau Lieselotte Schiel zum 83. Geburtstagam 18.04. Frau Ellen Reiß zum 75. Geburtstagam 19.04. Frau Karin Deißenroth zum 69. GeburtstagALTERSJUBILÄENSONSTIGE MITTEILUNGENAls Strafe: ein Fass BierMit Gemeindeordnungen legten bereits in früheren Zeiten dieGemeindevorstände Verhaltensregeln für das Miteinander derBürger des Ortes fest. Eine derartige Satzung, vom FürstlichenAmt in Arnstadt am 29. Januar 1735 bestätigt, ist uns von derAlkerslebener Gemeinde noch erhalten geblieben. Ihr Inhalt gibteine kleine Auskunft über damalige Schwerpunkte im Zusammenlebender Menschen unserer Dörfer. Während einleitendbesonders die männliche Bevölkerung angesprochen wird, sichallseitig fördernd zum Wohl der Gemeinde einzusetzen, wird beigegenteiligen Handeln auf gebührliche Bestrafung verwiesen.Die Satzung gliedert sich in 30 Paragraphen <strong>und</strong> die landwirtschaftlicheTätigkeit der Bevölkerung steht dabei im Vordergr<strong>und</strong>.Geringfügige Vergehen ahndete die Gemeinde selbst, währendgrößere Straftaten der fürstlichen Obigkeit in Arnstadt angezeigtwurden, so wie im zitierten ersten Punkt des Dokumentes zu erkennenist:“Soll sich jedweder Inwohner <strong>und</strong> Mitnachbar so in unserer Gemeindeseßhafftig, sich des Gotteslästerniß, Schwörens <strong>und</strong>Fluches, wie denn auch des Nächtlichen Jauchzens <strong>und</strong>Schreyens, so wider Gott, seine Heilige Hochwürdige Sacramente<strong>und</strong> seeligmachendes Wort ist, enthalten; so ferne nunhier in einer oder der andere darwider handeln würde, so sollsolcher der gnädigen Obrigkeit angezeuget, <strong>und</strong> nach Gebührgestrafft werden.”Der Obrigkeit anzuzeigen, scheint aber dem Schulzen <strong>und</strong> Gemeinderatletztes Mittel zu sein, denn für die überwiegendenVergehen hat die Gemeinde ihr eigenes Strafmaß. Nicht ausgeschlossensind auch die Personen mit übertragenen Funktionenin Gemeinde <strong>und</strong> Kirche. Sie werden übrigens als Beamte bezeichnet<strong>und</strong> haben Gemeinde- <strong>und</strong> Kirchengüter so zu verwalten,als ob es ihre eigenen wären. Hat sich solch eine Personetwas zu Schulden kommen lassen, so ist jene der “Gemeindeein Fass Bier zu geben, schuldig”. Der Pfennmeister, er trägtdie Verantwortung für das Brauhaus, gibt die doppelte Strafe,wenn er die Aufsichtspflicht im Brauhaus verletzt, daraus wasentwandt wird oder Schaden geschieht. Der Flurschütze, er hatDorf <strong>und</strong> Feld vor Diebstahl <strong>und</strong> Schaden zu bewachen, hattebis zu einer Tonne Bier zu berappen, wenn er bestechlich wurde<strong>und</strong> Geschenke annahm. Mit eben Fass Bier war auch jenerverurteilt, der von Nachbars Feld auf diebische Weise mit demPflug Acker abzwackte.Unsere Vorfahren hatten auch mit Baumfrevel ihre Sorgen,denn es gibt dazu den Hinweis: “So ferne auch sich zutragenwürde als öfters geschehen, dass von bösen Buben die jungenObst Bäume, Erlen, Satzweyden, aber auch die alten Weyden-Bäume beschädiget, darneben auch wohl die Zäune <strong>und</strong> anderenBuschweyden nicht alleine von den Jungen, sondern auchwohl von den alten Leuten zerhauen, abgeschnitten, oder wohlgar ausgehoben <strong>und</strong> verderbet werden, welche nun auf dieserThat ergriffen werden, sollen einer Gemeinde mit einen FassBier zur Straffe verfallen seyn.”Leichte Vergehen kosteten jedoch nur “Ein Viertel FässleinBier”. Härter fielen die Strafen bei Diebstahl aus, wie es folgtlautet: “Sollen alle Früchte zu Dorf <strong>und</strong> Felde, als Apfel, Birne,Kirschen, Erbsen, Kraut, Rüben <strong>und</strong> dergleichen, ernstlich verbotenseyn, so ferne nun jemand auf diebischer That ergriffenwird, der soll einer Gemeinde mit einer Tonne Bier verfallenseyn.” (Kartoffeln sind nicht genannt, die baute damals nochkeiner an)Geldstrafen waren mit fünf Groschen bei einigen Punkten vorgesehen.Nicht nur angedrohte Strafen bei Verstößen sind in der Schriftzu lesen, sondern für das Wohl der Gemeinde gab es noch anderslautende Forderungen:Beabsichtigte ein Auswärtiger in Alkersleben Bürger zu werden,so oblag ihm die Pflicht, einen neuen ledernen Eimer (Feuerlöscheimer)zu geben. Und in einen anderen Abschnitt ist geschrieben:“So sich ein fremder junger Gesell in dieser unsererGemeinde einfreyen sollte <strong>und</strong> Nachbar würde, der soll ebenmäßigsein schuldig Nachbar-Recht zu geben schuldig seyn<strong>und</strong> einer Gemeinde an einen bequemen Ort auf der Gemeindeeinen jungen Obst-Baum, <strong>und</strong> ein Mandel (15 Stück) Satz-Weidenzu setzen, verpflichtet seyn.” Wenn auch die Gemeindeordnungvon damals uns heute noch einigermaßen verständlich erscheint,so bleibt die Frage offen, warum steht ein Fass Bier zuberappen, im Vordergr<strong>und</strong> der auferlegten Strafen? Es ist anzunehmen,dass bei gegebenen Anlass im Dorfe die im Zeitraumangefallenen Menge als Freibier zum Ausschank kam. Da vieleaufgedeckten Vergehen viel derartiges Bier brachten, wird einerauf den anderen in Alkersleben aufgepasst haben. Freibierschmeckte eben am besten, vor allen dem, der nicht straffälligwurde.Das Bier selbst wurde im gemeindeeigenen Brauhaus überJahrh<strong>und</strong>erte bis ins Jahr 1886 gebraut <strong>und</strong> im großen Gewölbekellerder Gemeindeschänke, welcher sich tief in den angrenzendenHang erstreckt, gelagert. Das erforderliche Quellwasserführte man in eigens dazu verlegten Holzrohren vom “<strong>Berg</strong>e”zu. Aus dem gleichen Rohr erhielt auch der Brunnen vor demPfarrhaus sein Wasser.Das Brauhaus wird im Jahr 1836 als ein von 42 x 29 1/2 FußGröße (ein Fuß sind 28,2 cm) <strong>und</strong> aus Lehmfachwerk mit Ziegelnbedecktes einstöckiges Gebäude nachgewiesen. Es befandsich zwischen dem Haus Nummer 64 <strong>und</strong> der Wipfra. Inden noch zahlreich vorhandenen Gemeindekassenbüchern des18. <strong>und</strong> 19. Jahrh<strong>und</strong>ert ist die Bedeutung des Hauses an Handder jährlichen Ein- <strong>und</strong> Ausgaben ersichtlich. Es ist anzunehmen,dass das Bier gelegentlich als Zahlungsmittel diente. DieGröße eines Alkerslebener Bierfasses ist nicht bekannt <strong>und</strong>über Qualität <strong>und</strong> Geschmack des Getränkes können wir leidernicht mehr urteilen.Klaus Wagner


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 26 - Nr. 3/2009GEMEINDEBÖSLEBEN-WÜLLERSLEBENWir gratulieren herzlich zum GeburtstagBöslebenam 03.04. Herrn Frank Künzel zum 69. Geburtstagam 04.04. Frau Ursula Vogel zum 65. Geburtstagam 06.04. Herrn Roland Graube zum 71. Geburtstagam 14.04. Frau Gertraud Haefs zum 67. Geburtstagam 30.04. Herrn Harry M<strong>und</strong> zum 82. GeburtstagALTERSJUBILÄENWüllerslebenam 12.04. Frau Gerda Lutz zum 83. Geburtstagam 16.04. Herrn Ewald Wellendorf zum 84. Geburtstagam 25.04. Frau Regina Boehnert zum 73. Geburtstagam 28.04. Herrn Hermann Kittel zum 79. GeburtstagGEMEINDEDORNHEIMWir gratulieren herzlich zum Geburtstagam 09.04. Frau Karin Steger zum 70. Geburtstagam 12.04. Frau Johanna Bräutigam zum 85. Geburtstagam 12.04. Frau Rosemarie Keith zum 71. GeburtstagALTERSJUBILÄENam 29.04. Frau Maria Klingner zum 88. Geburtstagam 29.04. Herrn Günter Seever zum 69. GeburtstagGEMEINDE ELLEBENWir gratulieren herzlich zum GeburtstagGüglebenam 10.04. Frau Lisbeth Wagner zum 88. GeburtstagALTERSJUBILÄENRiechheimam 04.04. Herrn Klaus Hammann zum 69. Geburtstagam 05.04. Herrn Peter Reichardt zum 69. Geburtstagam 08.04. Herrn Peter Heitzig zum 69. Geburtstagam 09.04. Herrn Dr. Ernst Luschnitz zum 79. Geburtstagam 10.04. Frau Waltrud Reichardt zum 66. Geburtstagam 14.04. Frau Helga Klotz zum 69. GeburtstagSONSTIGE MITTEILUNGENImkerverein Elleben <strong>und</strong> Umgebung e. V.Der Imkerverein Elleben <strong>und</strong> Umgebung e. V. feiert in diesem Jahr sein 140-jähriges Bestehen.Aus diesem Anlass findet der Thüringer Imkertag 2009 unter dem Motto “Wir geben der Imkerei eine Zukunft” in Elleben imGasthaus “Zum einkehrenden Apostel” am Samstag, d. 18.04.2009 statt.Aus gegebenem Anlass richtet der Imkerverein Elleben <strong>und</strong> Umgebung e. V. eine Ausstellung über die Arbeit mit den Bienenim Wandel der Zeit aus.Interessierte Bürger sind hierzu recht herzlich eingeladen.GEMEINDE ELXLEBENWir gratulieren herzlich zum GeburtstagALTERSJUBILÄENam 13.04. Herrn Detlef Schaube zum 66. Geburtstagam 14.04. Frau Renate Saft zum 66. Geburtstagam 20.04. Herrn Martin Enders zum 75. Geburtstagam 21.04. Frau Christel Hofmann zum 69. Geburtstagam 24.04. Herrn Lorenz Köllmer zum 68. Geburtstagam 26.04. Frau Gudrun Köllmer zum 71. Geburtstagam 27.04. Frau Ilse Meißner zum 93. Geburtstag


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 27 - Nr. 3/2009KIRCHLICHENACHRICHTENApril 2009Gottesdienste <strong>und</strong>Gemeindeveranstaltungenim Kirchspiel ElxlebenMonatsspruch AprilGott hat den Schuldschein, der gegen uns sprach, durchgestrichen<strong>und</strong> seine Forderungen, die uns anklagten, aufgehoben.Kolosser 2,14Donnerstag, 26. März19.30 Uhr Elxleben, Gemeinderaum: Mit der Bibel im GesprächThema: Liebe - gibt es das noch? Das hohe Liedder Liebe (1. Korinther 13)Sonntag, 29. März09.30 Uhr Elleben, Gottesdienst10.30 Uhr Elxleben, GottesdienstDienstag, 31. März14.00 Uhr Elxleben, SeniorenkreisFreitag, 3. April14.00 Uhr Riechheim, Andacht mit Taufe19.30 Uhr Elxleben, Gemeinderaum, KaminabendSonntag, 5. April (Palmarum)09.30 Uhr Gügleben, GottesdienstMontag, 6. April19.30 Uhr Elxleben, FrauenkreisDonnerstag, 9. April (Gründonnerstag)18.00 Uhr Riechheim, Gottesdienst mit Abendmahl19.30 Uhr Elxleben, Nacht der verlöschenden Lichter (Gemeinderaum)Freitag, 10. April (Karfreitag)09.00 Uhr Ettischleben, Gottesdienst mit Abendmahl10.00 Uhr Alkersleben, Gottesdienst mit Abendmahl11.00 Uhr Elleben, Gottesdienst mit AbendmahlSonntag, 12. April (Ostersonntag)06.00 Uhr Elxleben, Feier der Osternacht10.00 Uhr Achelstädt, Familiengottesdienst mit Kinder-MusicalSonntag, 19. April09.00 Uhr Gügleben, GottesdienstMittwoch, 22. April14.00 Uhr Frauenkreis AlkerslebenSonntag, 26. April09.00 Uhr Ettischleben, Gottesdienst10.30 Uhr Alkersleben, GottesdienstTreffen der Vorkonfirmanden <strong>und</strong> Konfirmanden (in Elxleben)Freitag, 27. März; Freitag, 24. April; Freitag, 8. Mai: jeweils17.30 UhrPastorin N. Jung-Gleichmann hat vom 13. - 21. April Urlaub. Indringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte vom 13.-17.4. an Pastorin Behm (Tel.: 036200/65758) <strong>und</strong> vom 18.-21.4. an Pastorin Kosmalla (Tel.: 03629/812655).Kinder-MusicalProbenterminejeweils um 9.30 Uhr im Pfarrhaus in Osthausen:Samstag, 21. MärzSamstag, 28. MärzSamstag, 4. AprilSamstag, 11. April (10.00 Uhr Generalprobe in der Kirche inAchelstädt)Aufführungim Familiengottesdienst am Ostersonntag, den 12. April, 10.00Uhr, in der Kirche in Achelstädt.GEMEINDEKIRCHHEIMDer THEPRA Landesverband Thüringen e. V.stellt sich vorTHEPRA ist die Verbindung aus THEorie <strong>und</strong> PRAxis. DieserGedanke ist nicht nur in unserem Namen sondern auch in unserertäglichen Arbeit des seit 1991 bestehenden gemeinnützigenVereins in der Kinder- <strong>und</strong> Jugendhilfe zu erleben. 1800 Kinderwerden in unseren 40 Kindertagesstätten von mehr als 200 Mitarbeiterinnenbetreut. Aktuelle Entwicklungen, wie z. B. derThüringer Bildungsplan fließen bereits in die tägliche Arbeit ein.In der THEPRA Förderschule „Am Fernebach” für schwerst<strong>und</strong>mehrfachbehinderte Kinder <strong>und</strong> Jugendliche sind 46Schüler im Unterricht, die mit viel Liebe <strong>und</strong> Engagement derLehrer <strong>und</strong> Sozialpädagogen die schulischen Hürden meistern.Seit August 2008 sind wir Träger einer freien Gr<strong>und</strong>schule inBad Langensalza, die den Kindern <strong>und</strong> Eltern die Vorteile einerGanztagsbetreuung bietet. Im Unstrut-Hainich-Kreis sind unsereHeilpädagogen zur Frühförderung von Kindern im Einsatz.Ihr Wissen kommt unseren Erzieherinnen in den Kitas zu Gute,denn fachlicher Austausch bis hin zur Sprachentwicklung vonKindern durch unsere Logopäden ist Bestandteil unserer Arbeit.Das THEPRA Bildungshaus am Rande des Hainichs in Craulasteht für eine Vielzahl von Wetterbildungsangeboten. Die herrlicheLage <strong>und</strong> die Übernachtungsmöglichkeiten nutzen unsereSchulanfängerclubs für eine gemeinsame Abschlussfahrt oderes geht auf den Campingplatz nach Weißensee.Seit dem 01.01.2009 gehört die Kindertagesstätte „Zwergenland”,Wiesenweg 77 a in Kirchheim dazu. Unter der Leitungvon Frau Elstner werden hier Kinder im Alter 2 Jahren bis Schuleintrittvon Montag bis Freitag in der Zeit von 06:30 Uhr bis17:00 Uhr betreut.Herzlich möchten wir alle Kinder, Eltern, Großeltern <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>ezu unserem Frühlingsfest am 20.03.2009 ins Zwergenlandeinladen. Beginn ist um 15:00 Uhr.Wir freuen uns auf Ihr Kommen.Das Foto zeigt das THEPRA Haus - die Geschäftsstelle des“THEPRA Landesverband Thüringen” e. V. in 99947 Bad Langensalza,Bahnhofstraße 6.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 28 - Nr. 3/2009Wir gratulieren herzlich zum GeburtstagALTERSJUBILÄENKirchheimam 02.04. Herrn Werner Wagner zum 88. Geburtstagam 07.04. Herrn Herbert Langer zum 75. Geburtstagam 08.04. Frau Dr. Waltraud Bähring zum 70. Geburtstagam 11.04. Herrn Peter Braun zum 66. Geburtstagam 11.04. Frau Lya Köhler zum 82. Geburtstagam 11.04. Frau Ulrike Schütze zum 66. Geburtstagam 17.04. Frau Helga Penzler zum 67. Geburtstagam 17.04. Frau Irmgard Schade zum 81. Geburtstagam 25.04. Frau Renate Plischke zum 70. Geburtstagam 30.04. Herrn Klaus Schröder zum 65. Geburtstagam 30.04. Herrn Manfred Schütze zum 68. GeburtstagBechstedt-Wagdam 02.04. Herrn Edm<strong>und</strong> Pankau zum 70. Geburtstagam 16.04. Herrn Harry Grün zum 78. Geburtstagam 17.04. Herrn Wolfgang Paukert zum 70. Geburtstagam 23.04. Frau Marion Hendrich zum 65. GeburtstagWerningslebenam 10.04. Frau Helga Breitbarth zum79. Geburtstagam 28.04. Frau Rita Reichelt zum 66. GeburtstagAlles auf zum Country-Dance mit DUO DIESELam Freitag, den 24.04.2009, um 20:00 Uhrauf dem Saal in Werningsleben.VERANSTALTUNGENDie Volkssternwarte Kirchheim e. V.lädt anlässlich des 7. Astronomietageszur Besichtigung der Sternwarte <strong>und</strong>zur Himmelsbeobachtung einBereits zum siebten Mal ruft die Vereinigung der Sternfre<strong>und</strong>ein diesem Jahr für Samstag, den 4. April, zum Astronomietagauf. Es ist die zentrale deutsche Veranstaltung im von der UNOausgerufenen Internationalen Jahr der Astronomie.Die Volkssternwarte Kirchheim öffnet an diesem Tag ihre Türen<strong>und</strong> lädt astronomisch interessierte Mitbürger dazu ein, die faszinierendeWelt der Sterne zu erk<strong>und</strong>en.Von 10 Uhr bis 15 Uhr können Sie bei wolkenlosem Himmel mitHilfe spezieller Filter <strong>und</strong> Prismen verschiedene Erscheinungender Sonnenaktivität, wie Protuberanzen <strong>und</strong> Sonnenflecken, beobachten.Ab 20 Uhr werden bei gutem Wetter die großen computergesteuertenTeleskope zur Beobachtung des Sternenhimmels genutzt,der von unserem kosmischen Nachbarn, dem Mond, bishin zu weit entfernten Gasnebeln, Sternhaufen <strong>und</strong> Galaxienzahlreiche faszinierende Objekte bereit hält. Der Planet Saturnwird jeden Betrachter mit seinem schönen Ringsystem in seinenBann ziehen.Ab 29.März laden wir Sie bei klarem Wetter wieder jeden Sonntagvormittagvon 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr zur Sonnenbeobachtungein.GEMEINDEOSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSENALTERSJUBILÄENWir gratulieren herzlich zum GeburtstagOsthausenam 04.04. Herrn Armin Wölbing zum 69. Geburtstagam 09.04. Frau Hannelore Mc Cracken zum 80. Geburtstagam 13.04. Frau Margot Dittmer zum 65. Geburtstagam 16.04. Frau Marianne Hoyer zum 75. Geburtstagam 21.04. Herrn Rolf Schwarz zum 78. GeburtstagWülfershausenam 18.04. Frau Ottilie Grauel zum 90. Geburtstagam 30.04. Frau Karin Nüchter zum 67. Geburtstag


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 29 - Nr. 3/2009VERANSTALTUNGENGEMEINDEROCKHAUSENWir gratulieren herzlich zum Geburtstagam 28.04. Frau Helgard Lämmerzahl zum 66. GeburtstagALTERSJUBILÄENGEMEINDEWITZLEBENALTERSJUBILÄENWir gratulieren herzlich zum GeburtstagWitzlebenam 05.04. Frau Gisela Steede zum 74. Geburtstagam 06.04. Herrn Egon Hübner zum 79. Geburtstagam 06.04. Herrn Lothar Petzold zum 68. Geburtstagam 28.04. Herrn Friedhelm Kästner zum 69. Geburtstagam 30.04. Frau Marie Knobloch zum 70. GeburtstagAchelstädtam 06.04. Herrn Karl-Heinz Poller zum 65. Geburtstagam 07.04. Frau Gisela Koch zum 79. Geburtstagam 22.04. Herrn Erich Lutz zum 72. GeburtstagGottesdienste<strong>und</strong> Gemeindeveranstaltungen für Aprilim Kirchspiel WitzlebenSamstag, 4. April09.30 Uhr Probe zum Kindermusical in OsthausenSonntag Palmarum, 5. April10.00 Uhr Verabschiedung von Kirchenrat Friedrich in derBachkirche Arnstadt14.00 Uhr Abendmahlgottesdienst in AchelstädtMontag, 6. April15.45 Uhr Vorkonfirmanden in WitzlebenGründonnerstag, 9. April18.00 Uhr BöslebenAbendmahlgottesdicnst19.30 Uhr WülfershausenAbendmahIgottesdienstKarfreitag, 10. AprilAndachten mit Abendmahl13.00 Uhr Ellichleben14.30 Uhr WitzlebenEllichlebenam 09.04. Frau Ingrid Leuthardt zum 73. Geburtstagam 10.04. Frau Sigrid Freytag zum 65. Geburtstagam 12.04. Frau Anni Raue zum 77. Geburtstagam 20.04. Herrn Bringfried Bürger zum 70. Geburtstagam 22.04. Herrn Rolf Apel zum 69. Geburtstagam 30.04. Herrn Herbert Schenke zum 66. GeburtstagKIRCHLICHENACHRICHTENKarsamstag10.00 Uhr Musicalprobe AchelstädtGemeinsame Gottesdienste für die Kirchspiele Elxleben<strong>und</strong> WitzlebenOstersonntag06.00 Uhr ElxlebenOsternachtsfeier10.00 Uhr AchelstädtAufführung des Kindermusical “Ich bin bei euch”Mittwoch, 15. April20.00 Uhr Gesprächskreis in OsthausenDonnerstag, 16. April15.00 Uhr Gemeindenachmittag in OsthausenSamstag, 18. April14.00 Uhr BöslebenGottesdienst zur Goldenen HochzeitDer nächste Konfirmandenunterricht findet am 4. Mai - 15.45Uhr in Osthausen statt.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 30 - Nr. 3/2009MITTEILUNGEN ANDERER EINRICHTUNGEN

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