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amts- und nachrichtenblatt - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6 - Nr. 3/2009Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn einePartei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuenNamen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass dieMehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags bereits Bewerberoder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.Das sind zusätzliche Unterstützungsunterschriften für die Wahldes Bürgermeisters:in der Gemeinde Kirchheim von 48 Wahlberechtigten.4.1.1.Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der Einreichungdes Wahlvorschlags der Partei oder Wählergruppe ineine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81,Zimmer 8, bis zum 04.05.2009 18:00 Uhr ausgelegten Listewährend der üblichen DienstzeitenMontag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrFreitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhrunter Angabe ihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihrer Anschrift <strong>und</strong>ihres Geburtsdatums einzutragen <strong>und</strong> eine eigenhändige Unterschriftzu leisten.Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wirdvom Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> unverzüglichnach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichenDienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft “<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>“ ausgelegt.4.1.2.Soweit der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers bei seinerEinreichung nicht die erforderlichen 60 Unterstützungsunterschriftenträgt, wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleitermit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften(Anlage 7 a zur ThürKWO) verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong>unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages bei derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, 99334Kirchheim, Mönchsgasse 81 Zimmer 8 bis zum 04.05.200918:00 Uhrwährend der üblichen DienstzeitenMontag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 18:00 UhrMittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 16:00 UhrFreitag: 08:00 bis 12:00 Uhr <strong>und</strong> 13:00 bis 13:30 Uhrausgelegt.Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, unter Angabe ihresVor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihrer Anschrift <strong>und</strong> ihres Geburtsdatumssowie ihrer eigenhändigen Unterschrift den Wahlvorschlagzu unterstützen.4.2.Wer glaubhaft macht, dass er wegen Krankheit oder einer körperlichenBeeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbarenSchwierigkeiten in der Lage ist, den Eintragungsraum in derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ aufzusuchen, erhältauf Antrag einen Eintragungsschein.Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden,dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihreUnterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt <strong>und</strong>eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraumfür sie vorzunehmen.Die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsscheinaußerdem an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungenfür den Antrag auf einen Eintragungsschein vorliegen.4.3.Unterstützungsunterschriften dürfen nicht von den Bewerbern<strong>und</strong> Unterzeichnern des Wahlvorschlags geleistet werden.Ein Wahlberechtigter darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlagunterzeichnen oder durch Leistung einer Unterstützungsunterschriftunterstützen.Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbeWahl unterzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschriftauf allen Wahlvorschlägen ungültig.Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.4.4.Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlicherUnterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträgerseit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderatoder im Kreistag des Ilm-Kreises aufgr<strong>und</strong> desselben gemeinsamenWahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oderwenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigeneneinzelnen Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriftenbenötigen würde.5.Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachungdieser Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägeneingereicht werden.Sie müssen spätestens am 24.04.2009 bis 18.00 Uhr eingereichtsein.Die Wahlvorschläge sind bei dem zuständigen Wahlleiter derGemeinde Kirchheim, bei Wahlleiter Herr Wolfgang Röhricht;über die Wahlbehörde:Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Mönchsgasse 8199334 Kirchheimeinzureichen.6.Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 24.04.2009bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragtendes Wahlvorschlages <strong>und</strong> der Mehrheit der übrigenUnterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden.7.Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unverzüglichauf Mängel überprüft <strong>und</strong> die Beauftragten oder dieEinzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen.Mängel der Wahlvorschläge müssen bis spätestens04.05.2009, 18.00 Uhr, behoben sein.Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen derWahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls vonBewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlustveranlasst sind.Personen, die bei Wegfall von Bewerbern einer Partei oderWählergruppe durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlustaufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicherWeise wie Bewerber zu wählen.8.Am 05.05.2009 tritt der Wahlausschuss zusammen <strong>und</strong> beschließt,ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch dasThüringer Kommunalwahlgesetz <strong>und</strong> die Thüringer Kommunalwahlordnunggestellten Anforderungen entsprechen <strong>und</strong> alsgültig zuzulassen sind.9.Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlagzugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an einenvorgeschlagenen Bewerber durchgeführt, indem der Wähler aufdem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedrucktenzugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder einewählbare Person mit Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> Beruf einträgt.10.Stirbt ein Bewerber oder verliert ein Bewerber seine Wählbarkeitnach der Zulassung des Wahlvorschlags, aber vor derWahl, so findet die Wahl nicht statt. Die Wahl wird nachgeholt.Bereits zugelassene Wahlvorschläge bedürfen keiner erneutenZulassung, falls sie unverändert bleiben.11.Status- <strong>und</strong> Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<strong>und</strong> weiblicher Form.C. Wahl des OrtsteilbürgermeistersAm Sonntag, dem 07. Juni 2009 findet die Wahl der Ortsteilbürgermeisterin den Ortsteilen mit OrtsteilverfassungWerningsleben <strong>und</strong> Bechstedt-Wagd der Gemeinde Kirchheim<strong>und</strong> in den OrtsteilenElleben, Gügleben <strong>und</strong> Riechheim der Gemeinde Ellebenstatt.Die Ortsteilbürgermeister sind auf 5 Jahre zu wählen. Die Ortsteilbürgermeisterwerden als Ehrenbeamte der Gemeinde gewählt.1.Für das Amt der Ortsteilbürgermeister sind Personen, die dieStaatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EuropäischenUnion besitzen, unter denselben Bedingungen wahlberechtigt<strong>und</strong> wählbar wie Deutsche (§§ 26 Abs. 1, 24 Abs. 2 inVerbindung mit §§ 1 <strong>und</strong> 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz -ThürKWG -)

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