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amts- und nachrichtenblatt - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7 - Nr. 3/2009Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der B<strong>und</strong>esrepublikin dem Ortsteil Werningsleben von 20 Wahlberechtigten,Deutschland:Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,in der OrtschaftBechstedt-Wagd von20 Wahlberechtigten,Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,in der Ortschaft Elleben von 20 Wahlberechtigten,Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schwe-in der Ortschaft Gügleben von 20 Wahlberechtigtenden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, VereinigtesKönigreich von Großbritannien <strong>und</strong> Zypern.<strong>und</strong>in der Ortschaft Riechheim von 30 Wahlberechtigten.Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinneder § 1 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahrvollendet, seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt indem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat <strong>und</strong> nicht nach § 2ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.Der Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet,wenn die Person seit mindestens sechs Monaten in demJede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. BeiMehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnungfür ungültig. Bewirbt sich der bisherige Ortsbürgermeisterals Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriftenerforderlich.2.2.In jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe sindOrtsteil gemeldet ist.ein Beauftragter <strong>und</strong> ein Stellvertreter zu bezeichnen.Ist die Person in mehreren Gemeinden seit sechs Monaten gemeldet,dann ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner desDer Beauftragte <strong>und</strong> sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein.maßgebend (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter.Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit Ist nur ein Beauftragter <strong>und</strong> nicht auch der Stellvertreter bezeichnet,dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlagsoder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitztoder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen der Stellvertreter.Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmtist, sind nur der Beauftragte <strong>und</strong> bei seiner VerhinderungZum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden,wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zumfreiheitliche demokratische Gr<strong>und</strong>ordnung im Sinne des Gr<strong>und</strong>gesetzes<strong>und</strong> der Landesverfassung eintritt.felsfall gilt die Erklärung des Beauftragten.Wahlvorschlag abzugeben <strong>und</strong> entgegenzunehmen. Im Zwei-Darüber hinaus ist zum Ortsteilbürgermeister nicht wählbar, wer Der Beauftragte <strong>und</strong> sein Stellvertreter können durch schriftlicheErklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvor-im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnisnach den für Beamte des Landes geltenden schlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen <strong>und</strong> durch andereBestimmungen nicht besitzt.ersetzt werden.Jeder Bewerber für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für 2.3.1.die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter eine schriftlicheErklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicherDer Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nachdem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnungoder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit,dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragtenenthalten:a) den Namen <strong>und</strong> gegebenenfalls die Kurzbezeichnung derdieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat.Partei oder Wählergruppe als Kennwort;Er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichenAuskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfas-b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf <strong>und</strong> Anschrift desBewerbers;sungsschutz sowie beim B<strong>und</strong>esbeauftragten für die Unterlagenc) die Bezeichnung des Beauftragten <strong>und</strong> seines Stellvertretersmit Name, Vorname, Geburtsdatum <strong>und</strong> Anschrift;des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstandenist <strong>und</strong> ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamten-d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabeihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihres Geburtsdatums <strong>und</strong> ihrerverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungennicht fehlt (§ 24 Abs. 3 ThürKWG).Anschrift.2.3.2.Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Musterder Anlage 7 <strong>und</strong> 7 a zur Thüringer Kommunalwahlord-2.Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters könnenvon Parteien im Sinne des Artikels 21 des Gr<strong>und</strong>gesetzes,nung enthalten:a) den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort;Wählergruppen <strong>und</strong> Einzelbewerbern eingereicht werden.d) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf <strong>und</strong> Anschrift desZur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.Bewerbers;2.1.c) die Unterschriften von fünfmal so vielen WahlberechtigtenJede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerberwie weitere Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind unterkann nur einen Wahlvorschlag einreichen.Angabe ihres Vor- <strong>und</strong> Nachnamens, ihres GeburtsdatumsParteien <strong>und</strong> Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) können einenWahlvorschlag gemeinsam einreichen.2.4.1.<strong>und</strong> ihrer Anschrift.Ein Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten.Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind alsDer Bewerber ist unter Angabe seines Namens <strong>und</strong> Vornamens Anlage beizufügen:sowie seines Geburtsdatums, seines Berufs <strong>und</strong> seiner Anschriftim Wahlvorschlag aufzuführen.ge 6 a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in ei-a) Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anla-Dem Wahlvorschlag ist eine Erklärung des Bewerbers nach § nem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen.<strong>und</strong>, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmtDer Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden<strong>und</strong> er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, ThürKWG.sowie die Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppeist.1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von derb) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 SatzJeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,Namen <strong>und</strong> gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei unter Angabe von Ort <strong>und</strong> Zeit der Versammlung, der Formoder der Wählergruppe als Kennwort tragen. Dem Kennwort der Einladung sowie der Zahl der Anwesenden;kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das c) die Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter<strong>und</strong> zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach §zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist.Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers trägt dessen Nachnamenals Kennwort.2.4.215 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen:Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster derdaran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen.Alle Wahlvorschläge von Parteien <strong>und</strong> Wählergruppen müssen Anlage 6 a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einemanderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowiedie eigenhändige Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigtentragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind.Die Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen die eigenhändigedie Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürK-WG.Unterschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahl-berechtigten tragen, wie weitere Mitglieder des Ortsteilrates zuwählen sind. Das sind für die Ortsteilbürgermeisterwahlen Unterschriften:3.Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellteBewerber muss in einer zu diesem Zweck für das Wahlgebiet

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