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amts- und nachrichtenblatt - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2 - Nr. 3/2009REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER IM GEBIET DERVERWALTUNGGEMEINSCHAFTÖffnungszeitender Verwaltungsgemeinschaft in KirchheimMo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 UhrDi. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 UhrMi.geschlossenDo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 UhrFr.09.00 - 12.00 UhrTelefon: 036200/624-0Fax: 036200/624-44Telefon Kasse036200 / 62422 <strong>und</strong> 62423Öffnungszeiten desKontaktbereichsbeamten PolizeiobermeisterHerr Klotz in der <strong>VG</strong> in KirchheimDi.16.00 - 18.00 UhrDo.14.00 - 16.00 UhrTelefon-Nr. <strong>und</strong> Fax-Nr.: 036200/62433Information - KindereinrichtungenSprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Körner inder Verwaltung / KirchheimDienstag am 14.04./21.04./28.04. von 9:00 Uhr - 18:00 UhrZusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgterreichen:Kita Elleben“Im Wiesengr<strong>und</strong>” 02.04.2009 16:00 - 17:00 UhrKita Osthausen„Osthäuser Rasselbande” 15.04.2009 16:00 - 17:00 UhrKita Wüllersleben„Pfiffikus” 16.04.2009 16:00 - 17:00 UhrKita Elxleben„Die kleinen Strolche” 22.04.2009 16:00 - 17:00 UhrKita Dornheim„Die lustigen Frösche” 30.04.2009 16:00 - 17:00 UhrTermine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbartwerden, Tel. 036200/62441.Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt<strong>und</strong> Standesamt in StadtilmMontag geschlossenDienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 UhrMittwoch 13.00 - 16.00 UhrDonnerstag 09.00 - 12.00 UhrFreitag 09.00 - 12.00 UhrTelefon: 03629/668833AMTLICHER TEILVERWALTUNGSGEMEINSCHAFT„RIECHHEIMER BERG“Wahlbekanntmachungfür die Thüringer Kommunalwahlen 2009zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahldes Gemeinderates, Bürgermeisters <strong>und</strong>Ortsteilbürgermeisters in den Mitgliedsgemeindender Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“A. Wahl der Gemeinderatsmitglieder in denMitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Am Sonntag, dem 07. Juni 2009 findet die regelmäßige Wahlder Gemeinderäte statt.Dabei sind auf 5 Jahre zu wählen:in der Gemeinde Alkersleben 6 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Dornheim 8 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben8 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Elleben 8 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Elxleben 8 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen8 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Kirchheim 12 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Rockhausen 6 Gemeinderatsmitgliederin der Gemeinde Witzleben 8 Gemeinderatsmitglieder1.Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder sind Personen, diedie Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EuropäischenUnion besitzen, unter denselben Bedingungenwahlberechtigt <strong>und</strong> wählbar wie Deutsche (§ 1 Abs. 2 desThüringer Kommunalwahlgesetzes - ThürKWG)Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der B<strong>und</strong>esrepublikDeutschland:Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, VereinigtesKönigreich von Großbritannien <strong>und</strong> Zypern.Zum Gemeinderatsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinneder §§ 1 <strong>und</strong> 2 ThürKWG wählbar.Deutsche <strong>und</strong> Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderenMitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sindwahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahrvollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2ThürKWG) <strong>und</strong> seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthaltin der Gemeinde haben. Der Aufenthalt in der Gemeinde wirdvermutet, wenn die Person in der Gemeinde seit mindestensdrei Monaten gemeldet ist. Ist die Person in mehreren Gemeindenseit mindestens drei Monaten gemeldet, dann ist die Hauptwohnungim Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. 1ThürKWG).Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeitoder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitztoder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichenStraftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet(§ 12 ThürKWG).2.Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder können Wahlvorschlägevon Parteien im Sinne des Artikels 21 des Gr<strong>und</strong>gesetzesoder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichungvon Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.2.1.Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlageinreichen.

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