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amts- und nachrichtenblatt - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9 - Nr. 3/2009Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen derWahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls vonBewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlustveranlasst sind.Personen, die bei Wegfall von Bewerbern einer Partei oderWählergruppe durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlustaufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicherWeise wie Bewerber zu wählen.8.Am 05.05.2009 tritt der Wahlausschuss zusammen <strong>und</strong> beschließt,ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch dasThüringer Kommunalwahlgesetz <strong>und</strong> die Thüringer Kommunalwahlordnunggestellten Anforderungen entsprechen <strong>und</strong> alsgültig zuzulassen sind.9.Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlagzugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an einenvorgeschlagenen Bewerber durchgeführt, indem der Wähler aufdem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedrucktenzugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder einewählbare Person mit Nachnamen, Vornamen <strong>und</strong> Beruf einträgt.10.Stirbt ein Bewerber oder verliert ein Bewerber seine Wählbarkeitnach der Zulassung des Wahlvorschlags, aber vor derWahl, so findet die Wahl nicht statt. Die Wahl wird nachgeholt.Bereits zugelassene Wahlvorschläge bedürfen keiner erneutenZulassung, falls sie unverändert bleiben.11.Status- <strong>und</strong> Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<strong>und</strong> weiblicher Form.Kirchheim, den ...Frau Sabine SchüllerWahlleiterin Gemeinde AlkerslebenFrau Gerlinde SingpielWahlleiterin Gemeinde Bösleben-WüllerslebenFrau Ute SchwarzWahlleiterin Gemeinde DornheimHerr Rudolf NeubigWahlleiter Gemeinde EllebenFrau Heike RostWahlleiterin Gemeinde ElxlebenHerr Frank NüchterWahlleiter Gemeinde Osthausen-WülfershausenHerr Wolfgang RöhrichtWahlleiter Gemeinde KirchheimFrau Elke TrinksWahlleiterin Gemeinde RockhausenFrau Gisela MichelWahlleiterin Gemeinde WitzlebenBewerber gesucht für die Wahlzur Schiedsperson der Schiedsstelleder Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Sehr geehrte Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,auf der Gr<strong>und</strong>lage des Thüringer Schiedsstellengesetzes -ThürSchStG - vom 17.05.1996, geändert durch Artikel 25 desGesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265), wurde im Jahre1999 in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ eineSchiedsstelle eingerichtet. Die Aufgabe der Schiedsstelle istes, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten<strong>und</strong> in Strafsachen außergerichtlich durchzuführen.In den letzten Jahren konnten einige Privatstreitigkeiten durchdie Schlichtung der Schiedsstelle geregelt werden.Die Tätigkeit einer Schiedsperson ist eine zeitlich begrenzte ehrenamtlicheWahlfunktion. Gemäß § 4 des Thüringer Schiedsstellengesetzesbeträgt die Amtsdauer der Schiedsperson 5Jahre.Am 12.05.2009 läuft die Amtszeit der Schiedsperson <strong>und</strong> derStellvertreter der Schiedsperson der Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ aus. Für eine Neuwahl suchen wir interessierteBewerber, die geeignet sind, ein solches Ehrenamt zuübernehmen.Nach § 3 Abs. 1 ThürSchStG muss die Schiedsperson nach ihrerPersönlichkeit <strong>und</strong> ihren Fähigkeiten für das Amt geeignetsein.Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:- wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidungöffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einervorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr alssechs Monaten verurteilt wurde;- eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einerTat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Taterhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidungöffentlicher Ämter zur Folge haben kann;- eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderungdie Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausübenkann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheitenein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestelltist;- eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügungüber ihr Vermögen beschränkt ist.Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer- bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendethat,- bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat.- nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.Bewerbungen als Schiedsperson bzw. Stellvertreter können biszum 06.04.2009 bei der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, eingereicht werden.gez. Diana MachalettGemeinschaftsvorsitzendePlanfeststellungsverfahrengemäß §§ 43 ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts<strong>und</strong>Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz,EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des ThüringerVerwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG)Bauvorhaben: 380-kV-Leitung Vieselbach - Altenfeld <strong>und</strong>110-kV-Netzanbindung Umspannwerk StadtilmDie Vattenfall Europe Transmission GmbH (Vorhabensträgerin)hat für das oben bezeichnete Vorhaben die Durchführung einesPlanfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben bestehteine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfunggemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG).Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischenAusgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen werden Gr<strong>und</strong>stückein den GemarkungenAzmannsdorf, Vieselbach, Hochstedt, Büßleben, Rohda, Haarberg,Mönchenholzhausen, Obernissa, Klettbach, Schellroda,Riechheim, Gügleben, Elxleben, Kirchheim, Rudisleben, Dornheim,Marlishausen, Hausen, Görbitzhausen, Dannheim, Roda(Wipfratal), Behringen, Traßdorf, Niederwillingen, Oberwillingen,Dienstedt, Gösselborn, Singen, Kleinhettstedt, Dörnfeld, Hammersfeld,Großhettstedt, Lehmannsbrück, Gräfinau-Angstedt,Gräfinau-Angstedt 2, Wümbach, Langewiesen, Gehren, Jesuborn,Möhrenbach, Gillersdorf, Großbreitenbach, Wald Oberbreitenbach,Stadtilm, Oberilm, Unterpörlitz, Heyda, Pennewitz,Neustadt/Rstg., Wald Neustadt, Böhlen, Döllstädt, Gebesee<strong>und</strong> Henschlebenbeansprucht.Der Plan (Zeichnungen <strong>und</strong> Erläuterungen) liegt in der Zeitvom 24.03.2009 bis 23.04.2009in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>”Mönchsgasse 81,99334 Kirchheim,Zimmer 3während der allgemeinen Dienstzeitenzur allgemeinen Einsichtnahme aus.

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