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Amts - VG Riechheimer Berg

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AMTS- UND NACHRICHTENBLATTder Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Jahrgang 16 Samstag, den 30. November 2013 Nummer 11Nächster Redaktionsschluss: 11.12.2013 Nächster Erscheinungstermin: 21.12.2013Im <strong>Amts</strong>- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erfolgen amtliche und nichtamtlicheBekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ und der MitgliedsgemeindenAlkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,Rockhausen, WitzlebenDas <strong>Amts</strong>blatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.deregionalnachrichten Für alle einWohnerim geBiet der verWaltungSgemeinSchaFtÖffnungszeiten der VerwaltungÖffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft inKirchheimMo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 UhrDi. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 UhrMi.geschlossenDo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 UhrFr.09.00 - 12.00 UhrTelefon : 036200 / 624 - 0Fax: 036200 / 624-44Telefon Kasse 036200 / 62422 und 62423Öffnungszeiten des KontaktbereichsbeamtenPolizeiobermeisterHerr Klotz in der <strong>VG</strong> in KirchheimDi.16.00 - 18.00 UhrDo.14.00 - 16.00 UhrTelefon-Nr. undFax-Nr.: 036200 / 64205Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamtin StadtilmMontaggeschlossenDienstag09.00 - 12.00 Uhr13.00 - 18.00 UhrMittwoch13.00 - 16.00 UhrDonnerstag 09.00 - 12.00 UhrFreitag09.00 - 12.00 UhrTelefon: 03629 / 668833Info - KindertageseinrichtungenSprechzeiten der Leiterin/ des Leitersder KindertageseinrichtungenFrau Körner in der Verwaltung der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ inKirchheim:Dienstag von 9:00 Uhr - 18:00 UhrZusätzlich können Sie mich in den Kindertageseinrichtungen wiefolgt erreichen:Kita Osthausen „Osthäuser Rasselbande“04.12.2013 16:00 - 17:00 UhrKita Elleben „Im Wiesengrund“05.12.2013 16:00 - 17:00 UhrKita Wüllersleben „Pfiffikus“11.12.2013 16:00 - 17:00 UhrKita Elxleben „Die kleinen Strolche“18.12.2013 16:00 - 17:00 UhrKita Dornheim „Die lustigen Frösche19.12.2013 16:00 - 17:00 UhrTermine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbartwerden. Tel. 036200/62441Kita Kirchheim „Zwergenland“Sprechzeiten des Leiters der Kindertageseinrichtung, HerrSchuster in der Kita „Zwergenland“:jeden zweiten Dienstag im Monat von 15:00 Uhr -16:00 UhrWeitere Informationen finden Sie im Internet unter:www.vg-riechheimer-berg.de


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2 - Nr. 11/2013Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt den Gesellschaftervertragder GbR Gemeinden Osthausen-Wülfershausenund Alkersleben in der als Anlage beigefügten Form.Der Bürgermeister der Gemeinde Alkersleben wird ermächtigtden Gesellschaftervertrag der GbR Gemeinden Osthausen-Wülfershausenund Alkersleben zu unterzeichnen.Bekanntmachungen von Satzungen2. Änderung der Ehrenordnungder Gemeinde Alkerslebenvom 09.10.2013Artikel 1§ 5 Ehrungen von Vereinen auf dem Gebiet der Kultur unddes Sportes1. Ehrung von VereinenÖrtliche Vereine erhalten bei Jubiläen (25, 50, 75 Jahreusw.) ein Geldgeschenk (das 5fache des Jubiläumsjahres,z.B. 50 Jahre = 250,00 €) der Gemeinde. Die Ehrung erfolgtdurch den Bürgermeister in einem würdigen Rahmen zumVereinsjubiläum.Aus Anlass besonderer Leistungen des Vereins zur Erhaltungdes kulturellen und sportlichen Lebens in der Gemeindekann durch den Bürgermeister eine Ehrenabgabe derGemeinde mit einem Anerkennungsschreiben bei einerVereinsveranstaltung überreicht werden.2. Ehrung von Vereinsmitglieder mit besonderen LeistungenEinwohner mit besonderen, hervorragenden sportlichenLeistungen bzw. besonderem kulturellem Engagement werdendurch den Bürgermeister in Form eines Dankesschreibensund ggf. einem Präsent geehrt.3. Ehrung sonstiger örtlicher VereinigungenÜber die Ehrung sonstiger örtlicher Vereinigungen entscheidetder Gemeinderat im Einzelfall.Artikel 2InkrafttretenDie 2. Änderung der Ehrenordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachungim <strong>Amts</strong>- und Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>“ in Kraft.Gemeinde AlkerslebenAlkersleben, den 09.10.2013gez. Günther HülleBürgermeister-Siegel-Bekanntmachung von Beschlüssendes GemeinderatesBekanntmachung der Beschlüsse der Ratssitzungdes Gemeinderates Alkersleben vom17.10.2013Beschluss-Nr.: 99 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Niederschrift vom 06.05.2013Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Niederschrift derSitzung vom 06.05.2013 in der als Anlage beigefügten Form.Beschluss-Nr.: 100 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Gesellschaftervertrag GbRBeschluss-Nr.: 101 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen FAW und GbRDer Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt den Geschäftsbesorgungsvertragzwischen der FlugplatzgesellschaftAlkersleben-Wülfershausen mbH (FAW) und der GbR GemeindenOsthausen-Wülfershausen und Alkersleben (GbR) in der alsAnlage beigefügten Form.Der Bürgermeister der Gemeinde Alkersleben wird ermächtigtden Geschäftsversorgungsvertrag zwischen der FAW und derGbR zu unterzeichnen.Beschluss-Nr.: 102 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Nachträgliche Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftervertragesder FAW mbH von 12.01.2009Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausenstimmt den Änderungen des Gesellschaftervertrages der FAWmbH vom 12.01.2009 nachträglich zu.Die durch den Notar Deike beurkundeten Änderungen lagen denGemeinderäten vor.Bekanntmachung von Beschlüssendes GemeinderatesBekanntmachung der Beschlüsse der Ratssitzungdes Gemeinderates Bösleben vom14.11.2013Beschluss-Nr.: 165 / 2013Beschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Niederschrift Sitzung 25.07.2013 - öffentlicher TeilDer Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschriftder Sitzung vom 25.07.2013 - öffentlicher Teil - in der alsAnlage beigefügten Form.Beschluss-Nr.: 166 / 2013Beschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Fällung Kastanien vor Bürgerhaus WüllerslebenDer Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließtdie Fällung der zwei Kastanien vor dem Bürgerhaus inWüllersleben, Flurstück 206/82.Beschluss-Nr.: 167 / 2013Beschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Beitragserhebung für realisierten Investitionsmaßnahmen2011 - 2013 Strumpfgasse /Dorfplatz und Straßenentwässerungder Ermittlungseinheit BöslebenDer Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Beitragserhebungfür die beitragspflichtige Investitionsmaßname„Straßenbau Strumpfgasse / Dorfplatz“ Anfang des Jahres 2014vorzunehmen.Beschluss-Nr.: 168 / 2013Beschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3 - Nr. 11/2013Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der GemeindeBösleben-Wüllersleben für realisierten Investitionsmaßnahmen Strumpfgasse /Dorfplatz und Straßenentwässerung der ErmittlungseinheitBöslebenDer Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge fürdie öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für die in der Ermittlungseinheit Bösleben realisierten Investitionsmaßnahmenin den Jahren 2011 - 2013 (Strumpfgasse / Dorfplatz und der investiven Kostenbeteiligung des Regenwasserkanalsfür die Straßenentwässerung).Beschluss-Nr.: 169 / 2013Beschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Kostenbeteiligung Gebäude Kegelbahn/JugendclubDer Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt, über eine Änderung der Kostenregelung für die Nutzung des Objektes Possingweg23 a, Bösleben (Kegelbahn/Jugendclub) durch den Kegelverein.Der Kegelverein soll aufgrund der alleinigen Nutzung ab 01.01.2014 von den Gesamtkosten 20 % übernehmen.gemeinde dornheimBekanntmachung der Beschlüsse der Ratssitzungdes Gemeinderates Dornheim vom 11.11.2013Bekanntmachung von BeSchlüSSen deS gemeinderateSBeschluss-Tag: 11.11.2013Beschluss-Nr.: 105 / 2013Beschlussgegenstand:Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2013 öffentlicher TeilDer Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt die Niederschrift des öffentlichen Teiles der Gemeinderatssitzung vom15.04.2013 in der als Anlage beigefügten Form.Beschluss-Tag: 11.11.2013Beschluss-Nr.: 106 / 2013Beschlussgegenstand:Deckungsbeschluss investive Kostenbeteiligung Straßenoberflächenentwässerung Gutsstraße/KirchgasseDer Gemeinderat der Gemeinde Dornheim stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO für die Mehrkostenbei der investiven Kostenbeteiligung an der Straßenoberflächen-entwässerung Gutsstraße/Kirchgasse wie folgt zu:HH-Stelle Bezeichnung überplanmäßigeMittelbereitstellungMehrausgaben 2.6900004.983000 inv. Kostenbeteiligung StraßenoberflächenentwässerungGutsstraße/Kirchgasse + 10.400,00 €Deckung durch:Mehreinnahmen 2.8800003.350000 Erschließungskosten Gewerbepark + 9.000,00 €2.9100001.310000 Entnahme aus der allgemeinen Rücklage + 1.400,00 €gemeinde elleBenBekanntmachung von BeSchlüSSen deS gemeinderateSBekanntmachung der Beschlüsseder Ratssitzung des Gemeinderates Elleben vom 10.10.2013 und 06.11.2013Beschluss-Tag: 10.10.2013Beschluss-Nr.: 176 / 2013Beschlussgegenstand:Niederschrift - öffentlicher Teil - vom 05.09.2013Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil - der Ratssitzung vom 05.09.2013 in der als Anlage beigefügtenForm.Beschluss-Tag: 10.10.2013Beschluss-Nr.: 177 / 2013Beschlussgegenstand:Gestattungsverträge bezüglich der Benutzung gemeindlicher Wege als Baustellenzufahrt zur 380 KV TrasseDer Gemeinderat Elleben stimmt dem Abschluss des Gestattungsvertrages bezüglich der Benutzung gemeindlicher Wege als Baustellungszufahrtzur Errichtung der 380 KV Trasse zu und bevollmächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung, unter der Maßgabe,


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6 - Nr. 11/2013§ 5Kosten(1) Die Gemeinde Rockhausen erstattet der Gemeinde Kirchheimjährlich die durch die Aufgabenübertragung entstandenenKosten. Die Gemeinde Kirchheim erstattet der Gemeinde Rockhausenjährlich die durch die Einsätze der Freiwilligen FeuerwehrRockhausen erzielten Gebühreneinnahmen. Die GemeindeKirchheim rechnet die Einnahmen und Ausgaben nach Vorlageder eigenen Jahresrechnung spätestens bis zum 30.06. des Folgejahresab.(2) Die Gemeinde Rockhausen leistet an die Gemeinde Kirchheimmonatliche Vorauszahlungen in Höhe von 350,-€, die in derjährlichen Abrechnung verrechnet werden. Die Höhe der Vorauszahlungkann angepasst werden, wenn absehbar ist, dass diezu erwartenden Kosten die jährlichen Vorauszahlungen erheblichübersteigen.(3) Die Gemeinde Rockhausen unterhält selbstständig ihreGrundstücke und finanziert deren Unterhaltung.(4) Die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben für die GemeindeRockhausen erfolgt verwaltungskostenfrei.§ 6Zusammenarbeit(1) Die Gemeinde Kirchheim und die Gemeinde Rockhausenstimmen einen gemeinsamen Alarm- und Einsatzplan miteinanderab.(2) Der Gemeinde Kirchheim werden durch die Gemeinde Rockhausenfür den im § 2 bezeichneten Ausrückebereich nachfolgendeUnterlagen zur Verfügung gestellt- Löschwasserentnahmepläne- Gemeindekarte mit Straßenverzeichnis§ 7Laufzeit, Kündigung(1) Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.(2) Die Zweckvereinbarung kann schriftlich unter Einhaltung einerFrist von sechs Monaten zum 31.12. eines Jahres gekündigtwerden.§ 8Vertragsanpassung, Schlichtung(1) Haben sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Inhaltesdieser Zweckvereinbarung maßgebend sind, so wesentlichgeändert, dass einer Partei das Festhalten an der ursprünglichenRegelung nicht zuzumuten ist, so kann diese Partei eineAnpassung des Inhaltes der Zweckvereinbarung an die geändertenVerhältnisse verlangen.(2) Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der Beteiligten,die sich aus dieser Zweckvereinbarung ergeben, wird gemäß §47 Nr. 1 ThürKGG die Aufsichtsbehörde zur Schlichtung herangezogen.§ 9In-Kraft-TretenDie Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.Sie tritt zum 01.01.2014 in Kraft.Rockhausen, den 07.11.2013 Kirchheim, den 07.11.2013gez. Margitta GräfensteinBürgermeisterin(Siegel)gez. Hans-Jürgen LangerBürgermeister(Siegel)Anlage 1:Karte des Ausrückebereiches der Freiwilligen Feuerwehr der GemeindeKirchheimHinweis:Die vorstehende Zweckvereinbarung zur Gewährleistung desBrandschutzes und der Allgemeinen Hilfe in der GemeindeRockhausen durch die Gemeinde Kirchheim wurde mit Bescheidvom 05.11.2013 AZ: 092.69.31 (Gemeinde Kirchheim) und mitBescheid vom 05.11.2013, AZ: 092.69.44 (Gemeinde Rockhausen)rechtsaufsichtlich genehmigt. Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1ThürKGG erfolgt die Bekanntgabe durch die Rechtsaufsichtsbehörde(<strong>Amts</strong>blatt des Ilm-Kreises Nr. 14 am 03.12.2013)


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7 - Nr. 11/2013Bekanntmachung von Beschlüssendes GemeinderatesBekanntmachung der Beschlüsse GemeindeKirchheimBeschlussgegenstand:Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für dieEhrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigender Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde KirchheimDer Gemeinderat Kirchheim beschließt die Satzung zur Regelungder Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten undehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehrender Gemeinde Kirchheim (Aufwandsentschädigungssatzung),gemäß beigefügter Anlage.Beschlüsse aus öffentlichem Teil Ratssitzung vom14.11.2013Beschluss-Nr.: 195-23/2013/GRBeschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Bestätigung Niederschrift - öffentlicher Teil - der Gemeinderatssitzungvom 26.09.2013Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift - öffentlicherTeil- der Gemeinderats-sitzung vom 26.09.2013 in der alsAnlage beigefügten Form.Beschluss-Nr.: 196-23/2013/GRBeschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Forstwirtschaftsplan 2014Der Gemeinderat Kirchheim beschließt den Forstwirtschaftsplan2014 - Kommunalwald - der Gemeinde Kirchheim gemäß beigefügterAnlage.Beschluss-Nr.: 197-23/2013/GRBeschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Hauptsatzung der Gemeinde KirchheimDer Gemeinderat Kirchheim beschließt die Hauptsatzung derGemeinde Kirchheim Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, gemäß beigefügter Anlage.Beschluss-Nr.: 198-23/2013/GRBeschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde KirchheimDer Gemeinderat Kirchheim beschließt die Haushaltssatzungund den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Kirchheim mit folgendenAnlagen:- Stellenplan- Übersicht über den Stand der Schulden- Übersicht über den Stand der RücklagenBeschluss-Nr.: 199-23/2013/GRBeschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Finanzplan 2014 der Gemeinde KirchheimDer Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2014 der GemeindeKirchheim gemäß beigefügter Anlage.Beschluss-Nr.: 200-23/2013/GRBeschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde KirchheimDer Gemeinderat Kirchheim beschließt die Satzung über dieFreiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kirchheim, gemäß beigefügterAnlage.Beschluss-Nr.: 201-23/2013/GRBeschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für dieEhrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigender Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde KirchheimDer Gemeinderat Kirchheim beschließt die Satzung zur Regelungder Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten undehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehrender Gemeinde Kirchheim (Aufwandsentschädigungssatzung),gemäß beigefügter Anlage.Beschluss-Nr.: 201-23/2013/GRBeschluss-Tag: 14.11.2013Bekanntmachung von Beschlüssendes GemeinderatesBekanntmachung der Beschlüsse derRatssitzung des Gemeinderates Osthausenvom 17.10.2013Beschluss-Nr.: 111 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Niederschrift vom 06.05.2013Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschriftder Sitzung vom 06.05.2013 in der als Anlage beigefügtenForm.Beschluss-Nr.: 112 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Gesellschaftervertrag GbRDer Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließtden Gesellschaftervertrag der GbR Gemeinden Osthausen-Wülfershausenund Alkersleben in der als Anlage beigefügtenForm.Der Bürgermeister der Gemeinde Osthausen-Wülfershausenwird ermächtigt den Gesellschaftervertrag der GbR GemeindenOsthausen-Wülfershausen und Alkersleben zu unterzeichnen.Beschluss-Nr.: 113 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen FAW und GbR GbRDer Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließtden Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der FlugplatzgesellschaftAlkersleben-Wülfershausen mbH (FAW) undder GbR Gemeinden Osthausen-Wülfershausen und Alkersleben(GbR) in der als Anlage beigefügten Form.Der Bürgermeister der Gemeinde Osthausen-Wülfershausenwird ermächtigt den Geschäftsversorgungsvertrag zwischen derFAW und der GbR zu unterzeichnen.Beschluss-Nr.: 114 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Nachträgliche Zustimmung zur Änderung des GesellschaftervertragesderFAW mbH von 12.01.2009 GbRDer Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausenstimmt den Änderungen des Gesellschaftervertrages der FAWmbH vom 12.01.2009 nachträglich zu.Die durch den Notar Deike beurkundeten Änderungen lagen denGemeinderäten vor.Beschluss-Nr.: 115 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Deckungsbeschluss Sanierung Wohnblock OsthausenDer Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausenstimmt der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 58


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 8 - Nr. 11/2013Abs. 1 ThürKO für die Mehrkosten in Folge der Wohnungssanierung wie folgt zu:HH-Stelle Bezeichnung überplanmäßigeMittelbereitstellungMehrausgaben 2.8800002.940000 Sanierung Wohnung + 800,00 €Deckung durch:Mehreinnahmen 2.9100001.310000 Entnahme aus der allgemeinen Rücklage + 800,00 €Beschluss-Nr.: 116 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Erwerb eines Mannschaftstransportwagens für die FFW Osthausen-WülfershausenDer Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt den Erwerb des Mannschaftstransportwagens Mercedes Vito für die FreiwilligeFeuerwehr Osthausen-Wülfershausen von der RBA Regionalbus Arnstadt GmbH für einen Brutto-Preis von 3.850,00 €.Gemeinde RockhausenZweckvereinbarung zur Gewährleistung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfein der Gemeinde Rockhausen durch die Gemeinde KirchheimDie Zweckvereinbarung zur Gewährleistung des Brandschutzesund der Allgemeinen Hilfe in der Gemeinde Rockhausen durchdie Gemeinde Kirchheim (siehe Amtliche BekanntmachungenGemeinde Kirchheim) wurde mit Bescheid vom 05.11.2013AZ: 092.69.31 (Gemeinde Kirchheim) und mit Bescheid vom05.11.2013, AZ: 092.69.44 (Gemeinde Rockhausen) rechtsaufsichtlichgenehmigt.Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 ThürKGG erfolgt die Bekanntgabedurch die Rechtsaufsichtsbehörde. (<strong>Amts</strong>blatt des Ilm-Kreises Nr.14 am 03.12.2013)Gemeinde WitzlebenBekanntmachung von Beschlüssendes GemeinderatesAmtliche Bekanntmachungen andererInstitutionen und EinrichtungenBekanntmachung der Beschlüsse der Ratssitzungdes Gemeinderates Witzlebenvom 16.10.2013Beschluss-Tag: 16.10.2013Beschluss Nr.: 107 / 2013Beschlussgegenstand:Niederschrift Gemeinderatssitzung vom 18.04.2013Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Niederschriftder Gemeinderatssitzung vom 18.04.2013 in der alsAnlage beigefügten Form.Beschluss-Tag: 16.10.2013Beschluss-Nr.: 108 / 2013Beschlussgegenstand:Niederschrift Gemeinderatssitzung vom 25.07.2013Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Niederschriftdes öffentlichen Teiles der Gemeinderatssitzung vom25.07.2013 in der als Anlage beigefügten Form.Beschluss-Tag: 16.10.2013Beschluss-Nr.: 109 / 2013Beschlussgegenstand:Tempo 30 Zone „Zum Holzgraben“ WitzlebenDer Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Beantragungeiner verkehrsrechtlichen Anordnung für eine Tempo30 Zone in der Straße „Zum Holzgraben“ (Verlängerung von derStraße „An der Technik“) beidseitig in Witzleben.Amt für Landentwicklung undFlurneuordnung GothaGotha, den 07.11.2013Hans-C.-Wirz-Straße 299867 GothatAz.: 1-3-0111I. Aufhebungsbescheid Nr. 2In dem Flurbereinigungsverfahren Molsdorf, Stadt Erfurt, LandkreisGotha und Ilm-Kreis erlässt die Flurbereinigungsbehördegemäß § 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 des Flurbereinigungsgesetzes(FlurbG) i. d. Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546),zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835),folgendenAufhebungsbescheid Nr. 2zu der vorläufigen Anordnungvom 09.07.20101. Aufgrund der Mitteilung des Unternehmensträgers, der DBProjektBau GmbH, vom 24.10.2013 wird die vorläufige Anordnungvom 09.07.2010 von <strong>Amts</strong> wegen insoweit teilweiseaufgehoben, als den Beteiligten die Nutzung und der Besitzder in der Anlage 1 aufgeführten Flächen, welche für denNeubau der ICE-Strecke Erfurt - Nürnberg vorübergehendentzogen wurden, mit Wirkung vom01.01.2014zurückgegeben werden.Die Anlage 1 bildet einen Bestandteil dieses Bescheides.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 11/2013Anlage 1 zur vorläufigen AnordnungRiechheim - Freie Baugrundstücke der GemeindeElleben in Riechheim zur WohnbebauungIm Wohngebiet „Am kleinen <strong>Berg</strong>“ in Riechheim, Lindenstraße,99334 Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene BaugrundstückFlurstück 408/48 mit einer Größe von 393 m 2 zurWohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 40,00 €/m 2Interessenten wenden sich bitte an die Bauverwaltung derVerwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ Tel.: 036200/62432AltersjubiläenWir gratulieren zum Geburtstag01.12. zum 80. Geburtstag Frau Christa Fröhlich14.12. zum 86. Geburtstag Herr Bruno Engelmann18.12. zum 93. Geburtstag Frau Gertrud Sommer22.12. zum 66. Geburtstag Frau Ingrid Wagner23.12. zum 81. Geburtstag Frau Margit Limprecht24.12. zum 75. Geburtstag Frau Gisela Döhringq q q q q q q qVeranstaltungenWeihnachtskonzert in der KircheSt. Gregorius zu AlkerslebenGrundstücksmarkt der MitgliedsgemeindenBösleben - Nur noch 1 Baugrundstück verfügbar!Im Wohngebiet der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben „Über demDorfe“ in der Lindenstraße, 99310 Bösleben steht nur noch 1 vollerschlossenes Baugrundstücke mit einer Grundstücksgröße von573 m 2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 45,00 €/m 2Wüllersleben - Wohnhaus(ehemalige Schule) der GemeindeBösleben-WüllerslebenDie Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beabsichtigt das bebauteGrundstück in 99310 Wüllersleben, Gommerstedter Gasse 3 miteiner Größe von ca. 360 m 2 veräußern. Mit sehr guter Verkehrsanbindungzu Stadtilm, Arnstadt und Erfurt lässt dieses sanierungsbedürftigeObjekt in Fachwerkkonstruktion viel Spielraumzur eigenen Verwirklichung. Die Immobilie mit 2 Wohnungen (1Wohnung davon vermietet), nicht ausgebauten Dachgeschoss,ist teilweise unterkellert (Gewölbekeller) und verfügt über ein Nebengebäude.Kaufpreis: 29.800 €.Liebe Freunde derMusik aus Südtirolzur Weihnachtszeit.In diesem Jahr findetunsere Konzert mitMusik zur Weihnachtund zur Adventszeitam 21.12.2013 inder Kirche St. Gregoriuszu Alkerslebenstatt.Beginn ist, wie in jedemJahr, 15.00 UhrDie schönsten Liederder KastelrutherSpatzen zum Weihnachtfestum zumJahreswechsel präsentierenIhnen, dieShowband des HCVaus Hohenebra.Es ist wie in jedemJahr ein schöner Abschluß der Vorweihnachtszeit und ein wundervollerÜbergang zum Weihnachtsfest.Die Einnahmen aus dem Konzert werden für die Erhaltung unsererKirche St. Gregorius verwendet.Mit freundlichen GrüßenHelmut SchielFörderverein für die Kirche in Alkersleben e.V.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 12 - Nr. 11/2013SonStige mitteilungenWegen der Vagabunden im DorfAus alten Gemeindeakten erfährt man, dass in den früherenJahrhunderten öfters unliebsame fremde Personen aus vielerleiGründen in den Dörfern sich herum trieben und von Hauszu Haus gingen. Man nannte damals Bettler, Vagabunden, Hausiererund Rumträger. Unter den letzteren wurden die Leute bezeichnet,die Waren den Dorfbewohnern feilboten. Das war vielleichtnoch der angenehmere Personenkreis, andere scheinender damaligen Bevölkerung nicht immer dienlich gewesen sein.Das drückt ein Schreiben des Fürstlichen Landrates aus demJahre 1857 an die Dorfschulzen aus. Jener forderte die Dorfobrigkeitzur hohen Wachsamkeit auf:„Es scheint im Interesse der Sittlichkeit geboten, das Auftretenumherziehender Subjekte, welche mit oder ohne Proceduren,Wahrsagereien und ähnlichen Gaukeleien treiben, auch wenndiese unbedenklicher Art zu sein scheinen, nicht zu gestatten,weil im einzelnen Falle daraus nachtheilige Folgen und Eindrückesich herschreiben könnten und sich unter der Maske solcherSchaukünstler häufig die Sicherheit und dem Eigenthum gefährlicheSubjekte verstecken.Der Gemeindevorstand erhält Anweisung, hiernach sich zu achten.Arnstadt, den 2. Nov. 1857Der Fürstliche Landrath„In einer fast 100 Jahre früheren Niederschrift der Gemeinde fandich einen Eintrag, dass die Milizmänner eine Kanne Bier erhaltenhatten, „…als sie Landstreicher aus dem Dorfe getrieben …“ Esist anzunehmen, dass man einst in den Dörfern so etwas wieeine Bürgerwehr besaß, die bei Notwendigkeit für Sicherheitsorgte. Über Jahrhunderte zählte man als Inventar der Gemeindeunter anderen 12 Musketen und Degen in Alkersleben.Nachrichten über die ehrenamtliche Truppe gibt es ansonstenwenig, sicher wurden sie nicht allzu oft vom Schulzen zum Einsatzbefohlen.K. WagnerWir gratulieren zum Geburtstagam 02.12. zum 65. Geburtstagam 03.12. zum 76. Geburtstagam 04.12. zum 72. Geburtstagam 08.12. zum 81. Geburtstagam 09.12. zum 88. Geburtstagam 11.12. zum 87. Geburtstagam 11.12. zum 74. Geburtstagam 20.12. zum 75. Geburtstagam 24.12. zum 74. Geburtstagam 25.12. zum 87. Geburtstagam 26.12. zum 72. Geburtstagam 27.12. zum 72. Geburtstagam 27.12. zum 85. GeburtstagalterSjuBiläenHerr Kallmeyer, BernhardHerr Horst RichterHerr Heinz KönigHerr Edgar ZahnFrau Eva SchadeFrau Martha HildesheimFrau Dorothea KönigFrau Ingeborg BielsteinFrau Christel HildenhagenFrau Christa KonitzkeFrau Renate ScheerschmidtHerr Gerhard BrünnertFrau Anneliese GenschveranStaltungenEinladungzur WeihnachtsfeierLiebe Dornheimer Senioren,hiermit möchte ich Sie alle recht herzlich imNamen des Gemeinderates zur WeihnachtsfeieramWir gratulieren zum GeburtstagalterSjuBiläenBösleben04.12. zum 74. Geburtstag Frau Erika Künzel07.12. zum 78. Geburtstag Herrn Albrecht Künzel12.12. zum 73. Geburtstag Herrn Helmut Zierke20.12. zum 79. Geburtstag Frau Ursula Heinemann25.12. zum 73. Geburtstag Herrn Manfred HemmeckeWüllersleben08.12. zum 66. Geburtstag Herr Rainer Merten21.12. zum 71. Geburtstag Frau Sieglinde Kanasliwas25.12. zum 80. Geburtstag Frau Sonja Lämmerzahl26.12. zum 72. Geburtstag Frau Christine Wenzel27.12. zum 66. Geburtstag Herr Klaus Hartrumpf28.12. zum 68. Geburtstag Frau Karla WehlingFreitag 06.12.2013ab 14:30 Uhr im BürgerhauseinladenWir beginnen unser gemütliches BeisammenseinmitKaffee und Kuchen unterm Weihnachtsbaum.Dazu werden Sie musikalisch unterhalten durch„Musik mit Uli“Ein Programm aus unserem Kindergartenauf vielfachen Wunschab 17:00Uhr Weihnachtsmusikvon der Musikschule ArnstadtGegen 18:00 Uhr ist ein warmes Abendessenvorgesehen.Wir würden uns freuen, wenn wir Sie alle bei guterLaune im Bürgerhaus begrüßen dürfen!Das Weihnachtsteam und Ihr Bürgermeister


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 13 - Nr. 11/2013Baum- und Strauchschnittin der Gemeinde EllebenLiebe Bürgerinnen und Bürger,seit der Einführung des Verbotes zur Verbrennung von Gartenabfällenim Ilm-Kreis gibt es in der Gemeinde Elleben die Möglichkeit,Baum- und Strauchabfälle an zentralen Plätzen in denjeweiligen Ortschaften abzugeben. Dort werden sie entweder imRahmen von Traditionsfeuern verbrannt (Osterfeuer in Gügleben,Lichterfest in Elleben, Sonnwendfeuer und Kartoffelfeuer inRiechheim) oder teilweise vom Ilm-Kreis abgeholt und zu Brennmaterialverarbeitet.Es sollte klar sein, dass für diese Zwecke nur holziges, brennbaresund unbelastetes Material von Bäumen und Sträuchern verwendetwerden darf, also keine feuchten, strukturlosen Gartenabfällewie Rasenschnitt, Stauden und Laub oder gar mit Farbeoder Teer gestrichenes Altholz.Bitte halten Sie sich an diese Vorgaben, damit auch weiterhindiese unkomplizierte Möglichkeit der Entsorgung von sperrigenBaum- und Strauchabfällen angeboten werden kann. Strukturloseund feuchte Gartenabfälle müssen über die Biotonne entsorgtoder im eigenen Garten kompostiert werden. Bei Zweifel fragenSie mich oder die Ortsbürgermeisterin / den Ortsbürgermeister.- Äste, Sträucher (= sperrig, holzig), ja- Gras, Laub, Stauden (= feucht, matschig), neinMit freundlichen GrüßenIhr BürgermeisterRudolf NeubigalterSjuBiläenWir gratulieren herzlich zum GeburtstagEllebenam 07.12. zum 80. Geburtstag Frau Mey, Christaam 18.12. zum 83. Geburtstag Frau Umbreit, Hertaam 20.12. zum 75. Geburtstag Frau Nitschke, Christaam 22.12. zum 81. Geburtstag Frau Treiber, ChristelGüglebenam 07.12. zum 84. Geburtstag Herr Bertuch, Walteram 12.12. zum 75. Geburtstag Herr Thiele, Günteram 18.12. zum 66. Geburtstag Herr Schraumann, EckehardRiechheimam 01.12. zum 76. Geburtstag Frau Retzlaff, Ingridam 09.12. zum 66. Geburtstag Herr Weigel, Peteram 14.12. zum 73. Geburtstag Frau Paroll, Heidiam 26.12. zum 94. Geburtstag Frau Heyder, Hildegardam 27.12. zum 77. Geburtstag Frau Göbel, Christaam 31.12. zum 75. Geburtstag Herr Behnke, GünterWir möchten Sie ganz herzlich zu unserem 11. Weihnachtsmarktnach Elleben einladen.Auf unserem weihnachtlich geschmückten Dorfanger begrüßenwir Sie zur Adventszeit. Kulturelle Darbietungen, weihnachtlicheMusik bei Kaffee und Kuchen sorgen für einen abwechslungsreichen,kurzweiligen Nachmittag. Bei einem heißen Glas Glühweinoder Alpenglüher kann man mit Freunden und Bekannten dasalte Jahr Revue passieren lassen und sich auf Weihnachten einstimmen.Für unsere kleinen Gäste gibt es eine Bastelstraße, derNikolaus legt auch einen Stopp in Elleben ein und zu Einbruchder Nacht zieht es alle kleinen und großen Märchenfans in dieKirche zur Aufführung von „Frau Holle“.Wer noch etwas Passendes für Weihnachten sucht, findet an denVerkaufständen bestimmt das Richtige:Bekleidung und Schuhe für Damen, Herren und Kinder, warmeSocken und Mützen für einen strengen Winter, weihnachtlichesPorzellan, handgefertigte Seifen und Naturkosmetik, Bücher undHolzspielsachen, Süßigkeiten von Viba, selbstgebackene Plätzchen,Honig vom Imker und vieles mehr.Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt.Wir freuen uns auf Ihren BesuchDer Feuerwehrverein EllebenHerzliche Einladungzur Weihnachtsfeierder Gemeinde EllebenLiebe Bürgerinnen und Bürger mit 50 plusGanz herzlich lade ich Sie zu unserer traditionellenWeihnachtsfeieram Mittwoch, 11. Dezember 2013, ab 14:30 Uhrin die Gaststätte „Zum einkehrenden Apostel“nach Elleben ein.“Wie in den vergangenen Jahren soll der Nachmittaggemütlichen Gesprächen mit alten Bekanntendienen. An leckeren Speisen wird es nicht fehlen(Kaffeetrinken, Abendbrot). Die Kinder unsererKita und der Elleber Männerchor präsentieren ihrProgramm. Für flotte Unterhaltungsmusik sorgt dasOsthäuser Angerduo. Vielleicht gibt es auch nocheine Überraschung.Wer eine Fahrgelegenheit benötigt, melde sich bittebei mir unter Tel. 0175/1654236.Ich freue mich auf Ihr Kommen.Ihr BürgermeisterRudolf NeubigveranStaltungenWeihnachtsmarkt in Ellebenam 2. Advent, den 08.12.201313.00 Uhr Gottesdienst14.00 Uhr Eröffnung des Weihnachtsmarktes14.30 Uhr Bläserklasse des Königin-Luise-Gymnasium aus Erfurt15.30 Uhr Männergesangverein Elleben17.00 Uhr Märchenaufführung „Frau Holle“alterSjuBiläenWir gratulieren herzlich zum Geburtstagam 03.12. zum 67. Geburtstag Herr Kreyßler, Kurtam 10.12. zum 73. Geburtstag Frau König, Christelam 15.12. zum 79. Geburtstag Frau Lux, Christaam 22.12. zum 74. Geburtstag Frau Stühler, Johannaam 24.12. zum 79. Geburtstag Herr Klein, Siegfriedam 31.12. zum 73. Geburtstag Herr Poppitz, Peterq q q q q q q q


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 14 - Nr. 11/2013VeranstaltungenHerzliche Einladungen an unsere Seniorenund Kinder in ElxlebenKinderweihnachtsfeierin Elxleben im „Schwarzen Hahn“am Samstag, 30. November 2013, 15:00 Uhrihr dürft euch in diesem Jahr auf einen Zaubererund eine Überraschung freuen.Seniorenweihnachtsfeierin Elxleben im „Schwarzen Hahn“am Sonntag, 1. Dezember 2013, 14:30 Uhrfreuen Sie sich auf die Weihnachtsgeschichteunseres Bürgermeisters und die Aufführung einesMärchenmusicals.Ihr Kulturausschuss der Gemeinde Elxlebenfreut sich auf Sie/euch!KirchengemeindeverbandElxleben-WitzlebenGottesdienste undGemeindeveranstaltungenim Dezember 2013Kirchliche NachrichtenMonatsspruch Dezember:In ihm war das Leben, und das Leben war dasLicht der Menschen.Joh. 1,4Samstag, 30. November15.00 Uhr WitzlebenAndacht in der Kirche zum Beginn des Advent.Der Förderverein zur Erhaltung der Orgel in Witzlebenlädt ein zu Spanferkel und allerlei Köstlichkeiten.Sonntag, 1. Dezember1.Advent10.00 Uhr ElxlebenFestgottesdienst. Einführung und Verabschiedungder Kirchenältesten.Montag, 2. Dezember19.30 Uhr Elxleben, FrauenkreisDienstag, 3. Dezember14.00 Uhr Elxleben, SeniorenkreisSonntag, 8. Dezember2. Advent09.00 Uhr Gügleben10.15 Uhr Riechheim13.00 Uhr EllebenAndacht zum Beginn des Adventsmarktes16.00 Uhr EttischlebenAdventssingen in der Kirche - Gestaltet vomLebenshofDienstag, 10. Dezember09.30 Uhr Elxleben, Miniclub (Krabbelgruppe)Donnerstag, 12. Dezember15.00 Uhr OsthausenKrippenspiel des Kindergartens in der Kirche19.30 Uhr ElxlebenKonstituierende Sitzung des neuen Gemeindekirchenrates.Alle gewählten Kirchenältesten sindeingeladenSonntag, 15. Dezember, 3. Advent10.00 Uhr Achelstädt, Gottesdienst16.00 Uhr Elxleben, Konzert mit Vocalissimo18.00 Uhr Riechheim.Adventsmusik mit dem Posaunenchor aus ElxlebenMittwoch, 18. Dezember14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis15.00 Uhr Osthausen, GemeindenachmittagGesprächskreis nach AbspracheSonntag, 22. Dezember, 4. Advent09.00 Uhr Bösleben10.15 Uhr Alkersleben16.00 Uhr Gügleben, Krippenspiel (Pfr. Günther)Dienstag, 24. Dezember, Heiligabend17.00 Uhr Achelstädt, Krippenspiel17.00 Uhr Alkersleben, Krippenspiel (Pfr. Friedrich)17.00 Uhr Bösleben, Krippenspiel16.30 Uhr Elleben, Krippenspiel (Pn. Behm-Hoyer)16.00 Uhr Ellichleben, Krippenspiel16.00 Uhr Elxleben, Krippenspiel15.30 Uhr Ettischleben, Krippenspiel (Pfr. Friedrich)Gügleben, Krippenspiel am 4. Advent!16.00 Uhr Osthausen, Krippenspiel16.30 Uhr Riechheim, Krippenspiel15.00 Uhr Witzleben, Krippenspiel (Pn. Behm-Hoyer)22.00 Uhr Wülfershausen, Christvesper (Pn. Behm-Hoyer)Mittwoch, 25. Dezember - 1. Weihnachtstag10.00 Uhr OsthausenFestgottesdienst mit dem Posaunenchor ElxlebenDonnerstag, 26. Dezember, 2. Weihnachtstag16.00 Uhr Ellichleben Konzert für Orgel und TrompeteSonntag, 29. Dezember09.00 Uhr Bösleben10.15 Uhr EttischlebenDienstag, 31. Dezember, Silvester17.00 Uhr ElxlebenOrgelmusik und Worte zum JahresausklangSonntag, 5. Januar 201409.00 Uhr Alkersleben10.15 Uhr WülfershausenMontag, 6. JanuarEttischlebenDreikönigsspiel mit dem Lebenshof(Zeit wird noch bekanntgegeben)Aus der Gemeinderatssitzung desGemeinderates Kirchheim vom 14.11.2013Haushaltsplan 2014 beschlossenSeit September haben sich Verwaltung, Gemeinderat undHauptausschuss mit der Haushaltsplanung 2014 befasst. DerHauptausschuss hatte nach abschließender Vorberatung am22.10.2013 dem vorliegenden Entwurf seine Zustimmung erteilt.Grundlage für die Aufstellung der Planes ist der sich erfreulicherweiseabzeichnende leicht positive Jahresabschluss deslaufenden Haushaltsjahres. Dem gegenüber stehen jedoch diemassiven Kürzungen der kommunalen Finanzzuweisungen desLandes ab 2014, die sich vor allem in den kommenden Haushaltsjahrenauch in unserem Haushalt negativ auswirken werden.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 15 - Nr. 11/2013Abschnitt 4640 Einrichtung der Jugendhilfe - KindertagesstätteneinrichtungAn Landeszuschüssen im Bereich Kindertagesstätte Kirchheimenthält der Haushaltsplan 2014 Einnahmen in Höhe von110.200,00 €. Die Zuschüsse ergeben sich mit rund 69.700,00€ aus Zuschüssen für Kinder von 0-3 Jahren und mit rund40.500,00 € aus Zuschüssen für Kinder von 3-6,5 Jahren.Nach der vorläufigen Haushaltsplanung der THEPRA beträgtdie Betriebskostenumlage für die Kindertagesstätteneinrichtungder Gemeinde Kirchheim für das Jahr 2014 rund 257.700,00 €und erhöht sich demnach zum Planansatz des Vorjahres um37.900,00 €.Unser Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat deshalb imAuftrag seiner Mitglieder einen Appell der Thüringer Kommunenan die Landesregierung zum KFA 2014 gerichtet.Die kreisangehörigen Gemeinden und Städte, Landkreise undkreisfreie Städte fordern die Landesregierung auf, den dramatischenSinkflug der kommunalen Finanzen zu stoppen und dafürbeim KFA 2014 deutlich nachzubessern.Das Land muss beim Kommunalen Finanzausgleich nachbessern!Das wir als Gemeinde in den vergangenen Jahre viel erreichthaben, ist überall in unseren Ortsteilen sichtbar.Bis auf wenige Straßenabschnitte wurden die Gemeindestraßenund Gehwege erneuert.2013 wurden mit der Verlegung der Abwasserkanäle in Kirchheimdie Straßen „Fuchsgasse“, „Am Sand“ und in Werningslebendie Straße „Am Wiesegarten“ grundhaft erneuert.Die größte Investitionsmaßnahme im Rahmen der Dorferneuerung,der II. Bauabschnitt der Freiflächengestaltung in der Kindertagesstättewurde ebenfalls abgeschlossen.Weiterhin erhielten die Gebäude der Sternwarte eine neueDacheindeckung und das neue Beobachtungsgebäude einenAußenputz.In Werningsleben wurde mit ÖPNV Förderung die Bushaltestellein der Erfurter Straße behindertengerecht ausgebaut.Der zur Sitzung vorgelegte Haushaltsentwurf 2014 wurde auchin den Ortsteilräten Bechstedt-Wagd und Werningsleben beraten.Die eingegangen Anregungen und Wünsche sind im Planberücksichtigt bzw. werden im laufenden Haushaltsjahr vomBauhof realisiert.Verwaltungshaushalt 2014:Aus diesem werden sozusagen der laufende Betrieb und die Unterhaltungder gemeindlichen Einrichtungen als Pflichtaufgabenund die sogenannten freiwilligen Leistungen der Gemeinde finanziert.Der Verwaltungshaushalt 2014 schließt in den Einnahmen undAusgaben ausgeglichen mit 1.322.300,00 € ab.Das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegenüberdem Vorjahr um 77.300,00 €.Wesentliche Veränderung im Verwaltungshaushalt gegenüberdem VorjahrAbschnitt 1301 FFW RockhausenDie Gemeinden Kirchheim und Rockhausen haben eine Zweckvereinbarungzur Gewährleistung des Brandschutzes und derAllgemeinen Hilfe in der Gemeinde Rockhausen abgeschlossen.Die Gemeinde Kirchheim übernimmt ab 01.01.2014 die Aufgabendes Brandschutzes in der Gemeinde Rockhausen. Dementsprechendenthält der Haushaltsplan 2014 sowohl die Ausgabender Feuerwehr Rockhausen als auch eine Einnahme als Pauschalbetragin Höhe von 4.200,00 € zur Abdeckung der Ausgaben.In Abstimmung mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Rockhausenwerden zusätzliche Mittel in Höhe von 2.000,00 € für dieAusstattungen der Feuerwehrkameraden bereitgestellt.Allgemeine FinanzwirtschaftDer vorliegende Haushaltsplan sieht eine Zuführung zum Vermögenshaushaltin Höhe von 294.500,00 € vor. Die Zuführung zumVermögenshaushalt reicht aus, um nach § 22 Abs. 1 Satz Thür-GemHV die Ausgaben für die ordentliche Tilgung der Kredite inHöhe von rund 55.900,00 € zu decken.Vermögenshaushalt 2014Der Vermögenshaushalt 2014 schließt ebenfalls ausgeglichenmit 889.400,00 € ab. Demnach erhöht sich das Gesamtvolumenum 158.400,00 € gegenüber dem Vorjahr.Die Haushaltssatzung enthält eine Kreditaufnahme in Höhe von150.000,00 €.Zur Finanzierung der Investitionen ist neben der Kreditaufnahmeeine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von143.500,00 € vorgesehen.Abschnitt 1300001 BrandschutzDer Haushaltsplan 2014 enthält für den Erwerb von 2 Handsprechfunkgerätenund eines Notstromaggregates Ausgaben inHöhe von 6.000,00 €.Zudem ist vorgesehen für die FFW Werningsleben ein LöschfahrzeugMTW in Höhe von 20.000,00 € zu erwerben.Abschnitt 3100002 Sternwarte KirchheimIm Rahmen der Dorferneuerung ist beabsichtigt die Freiflächendes Sternwartengeländes neu zu gestalten. Der Haushaltsplanenthält hierfür Mittel in Höhe von 34.100,00 €.Die Maßnahme soll in Höhe von 25.500,00 € durch das Amt fürLandentwicklung und Flurneuordnung Gotha gefördert werden.Bereich Kindertageseinrichtung Kirchheim 4640In der Kindertagesstätte Kirchheim sind Investitionen zurDachsanierung und Warmschutzmaßnahmen an der Fassadegeplant, welche auch über das Dorferneuerungsprogramm erfolgen.Der Haushaltsplan sieht hierfür Ausgaben in Höhe von147.900,00 € vor.Eine Förderung ist auch hier in Höhe von 65 % und somit mit96.100,00,€ aus Dorferneuerungsmitteln vorgesehen.Abschnitt 6300045 Anschluss Verbandskläranlage desWAZVDie anteiligen Kosten der Gemeinde für die Straßenoberflächenentwässerungdes 2. Bauabschnittes werden rund 222.000,00 €betragen. Dieser Anteil muss in 2014 an den Wasser- Abwasserzweckverbandgezahlt werden.Abschnitt 6300049 Straßenbau Rockhäuser StraßeIm Zusammenhang mit dem Vorhaben des WAZV zur Erneuerungder Entsorgungskanäle in der Rockhäuser Straße ist derEinbau entsprechender Straßeneinläufe vorgesehen. Der Haushaltsplanenthält hierfür Mittel in Höhe 15.000,00 €. Zudem mussgemäß Vereinbarung vom 20.08.2013 ein investiver Kostenanteilfür die Straßenoberflächenentwässerung in Höhe von rund45.000,00 € an den WAZV entrichtet werden.Abschnitt 6300050 Straßenbau „Am Klapperborn“in Bechstedt-WagdDer WAZV errichtet im nächsten Jahr in dieser Straße den Anschlusskanalan die zentrale Kläranlage. Die Gemeinde Kirchheimwird deshalb im Zuge der Baumaßnahmen auch die Straßegrundhaft sanieren. Hierfür stellt die Gemeinde Mittel in Höhevon 60.000,00 € bereit.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 11/2013Auch hier ist eine investive Kostenbeteiligung an der Oberflächenentwässerungan den WAZV in Höhe von weiteren rund17.000,00 € zu erbringen.Abschnitt 7800001 Ländlicher Wegebau Rockhäuser WegAls größte Maßnahme im Haushaltsjahr 2014 ist es vorgesehenden ländlichen Weg nach Rockhausen auszubauen. Für dieseMaßnahme stehen Mittel in Höhe von 251.200,00 € zur Verfügung.Da die Maßnahme durch das Amt für Landentwicklung uns FlurneuordnungGotha gefördert werden kann, sind Einnahmen inHöhe von 137.100,00 € vorgesehen.Satzungen der Feuerwehrder Gemeinde Kirchheim neu beschlossenDurch die Übernahme der Brandschutzaufgaben in der GemeindeRockhausen mussten auch die Satzung über die Feuerwehrder Gemeinde Kirchheim und die Feuerwehrentschädigungssatzunggeändert bzw. angepasst werde. Der Gemeinderat stimmtebeiden Neufassungen einstimmig zu.Hans-Jürgen LangerBürgermeisterNeuer Spielplatzfür die Kirchheimer “Zwerge“Am 2. November öffnete der Kindergarten “Zwergenland“ inKirchheim seine Türen für alle Interessierten. Besonders diekleinen Gäste fieberten an diesem Tag der Übergabe ihres neuenSpielplatzes entgegen. Nachdem die Kinder gemeinsam mitdem Bürgermeister Hans-Jürgen Langer das symbolische Banddurchgeschnitten hatten, gab es kein Halten mehr.Weiterer Höhepunkt des Tages war die Ehrung der beiden ErzieherinnenDoris Rehse und Elvira Pleiner anlässlich ihres 30-bzw. 31-jährigen Dienstjubiläums in Kirchheim. Nochmals herzlicheGlückwünsche!Nach dem offiziellen Teil konnten neben dem Spielplatz und demneu gestalteten Außengelände, auch die Räumlichkeiten der Kitabesichtigt werden. Hier hieß es für die Gäste nicht nur gucken,sondern mitmachen. Das Erzieherteam hatte ein vielfältiges Angebotan Aktivitäten vorbereitet. Es wurden zum Beispiel Plätzchengebacken, gebastelt und musiziert. Viele Kinder ließen sichbeim Schminken in kleine Feen, gefährliche Löwen oder hübscheSchmetterlinge verwandeln.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 11/2013Natürlich war auch für das leibliche Wohl aller Besucher bestensgesorgt. Neben den Bratwürsten, die von der Firma “Mundgerecht“gesponsert wurden - vielen Dank an Herrn Möschwitzer- gab es Getränke, selbstgemachte Salate und Kuchen.An dieser Stelle möchte sich der Elternbeirat im Namen aller Kinderund Eltern herzlich bei allen Helfern bedanken, die diesenTag mitgestaltet und uns unterstützt haben. Ein besonderes Dankeschöngilt unserem Bürgermeister und der Gemeinde Kirchheimfür den tollen Spielplatz und das liebevoll gestaltete Außengeländesowie allen am Bau und der Umsetzung beteiligtenUnternehmen. Weiterhin möchten wir uns bei allen Sponsorenund Gratulanten bedanken.Der Elternbeirat und das Team der Kita „Zwergenland“Hinweise der Gemeinde Kirchheimzum WinterdienstSehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,die ersten Schneeflocken sind gefallen. Der Bauhof der GemeindeKirchheim ist für den Winterdienst gut vorbereitet. Rechtzeitignoch vor Beginn des Winters erhielt er einen neuen Schneepflugfür den Kommunaltraktor um Gehwege und enge Straßen in unserenOrtsteilen besser vom Schnee räumen zu können. Wie injedem Jahr möchte die Gemeinde Kirchheim zu Beginn der Wintersaisoneinige Hinweise und Informationen geben.Die Gemeinde Kirchheim bittet die Straßenanlieger ihre Fahrzeugemöglichst nicht auf der Straße zu parken, damit der Schneeräumdienstnicht behindert wird. Straßen, die derart zugeparktsind, dass sich das Räumfahrzeug nur mit wenigen ZentimeternAbstand zu den parkenden Autos durchzwängen muss, könnenwegen der Gefahr der Beschädigung nicht beräumt werden. Bittebedenken Sie dabei, dass sich die Räumfahrzeuge mit einer relativfür die Schneeräumung erforderlichen Geschwindigkeit aufden Straßen und Gehwegen bewegen müssen, um die technischenAnforderungen an die Beräumung einhalten zu können.Sollten Sie Ihr Auto dennoch an der Straße abstellen müssen, soachten Sie bitte darauf, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens3,50 m erhalten bleibt (denn so breit ist ein Schneepflug).Es kommt auch immer wieder zu Beschwerden, dass bei derSchneeräumung der Schnee teilweise in die Grundstückseinfahrtengeschoben wird. Wir bitten Sie um Verständnis, dass diesin vielen Bereichen nicht anders möglich ist.Eine weitere große Bitte: Rufen Sie wegen des Winterdienstesnur in Notfällen in der Verwaltung an. Sie können versichertsein, dass unser Winterdienst bemüht ist auch ihre Straße möglichstschnell zu räumen. Nach den gesetzlichen Vorschriften istdie Gemeinde verpflichtet nur innerhalb geschlossener Ortslageund nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Stellenzu räumen und zu streuen.Organisatorisch ist es jedoch nicht möglich, dass früh morgensoder bei starken und langanhaltenden Schneefällen bzw. bei Eisbildunggleichzeitig sämtliche Straßen und Wege geräumt bzw.gestreut werden können. Unsere Gemeinde besteht aus entsprechendvielen Straßen und Wegen.Die Mitarbeiter unseres Gemeindebauhofes werden sich auch indiesem Winter wieder bemühen, über das gesetzliche Mindestmaßhinaus die Straßen und Wege in unseren Ortsteilen zu räumenund zu streuen.Räum- und Streupflicht der Anlieger innerorts und auf denGehwegenDen Anliegern an Straßen und Wegen obliegt es, innerhalb dergeschlossenen Ortslagen die Gehwege nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzungder Gemeinde Kirchheim vom Schnee zuräumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Falls keinGehweg vorhanden ist, bezieht sich die Verpflichtung auf seitlicheFlächen der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m!(Satzung im Internet: http://www.vg-riechheimer-berg.de/satzungen/kirchheim/)Straßenanlieger sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken,die an einer Straße liegen oder von ihr einen Zuganghaben.Die Räum- und Streupflicht gilt auch für unbebaute Grundstücke.Der geräumte Schnee ist auf dem restlichen Teil des Gehweges,oder den Grünanlagen bzw. auf dem eigenen Grundstück abzulagern.Der Schnee darf nicht auf die Straße geworfen werden.Dies kann neben der Verärgerung der Kraftfahrer auch zu folgenschwerenVerkehrsunfällen mit haftungsrechtlichen Problemenführen.Die Gehwege müssen Werktags bis 7:00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichenFeiertagen bis 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein.Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee- bzw. Eisglätte auftritt istunverzüglich bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen.Zum Bestreuen ist möglichst abgestumpftes Material wie Sandoder Splitt zu verwenden. Die Gemeinde hat Streugutbehälterin den Ortsteilen aufgestellt. Bürgerinnen und Bürger könnenStreumaterial in geringen Mengen kostenfrei entnehmen, einAnspruch darauf besteht allerdings nicht.Für ältere Mitbürger wird die winterliche Räum- und Streupflichtoft zu einer nicht zu bewältigenden Last. Deshalb unsere Bitte analle jüngeren und gesunden Bürger, helfen Sie in der Nachbarschaftwohnenden Menschen bei dieser für sie beschwerlichenArbeit.Bei Fragen zum Winterdienst können Sie sich an die Mitarbeiterinnendes Ordnungsamtes der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Tel.:036200/ 624-0) wenden.Hans Jürgen LangerBürgermeister


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 18 - Nr. 11/2013alterSjuBiläenWir gratulieren herzlich zum GeburtstagKirchheimam 01.12. zum 90. Geburtstag Frau Freydank, Erikaam 07.12. zum 68. Geburtstag Herr Thamm, Heinzam 08.12. zum 76. Geburtstag Frau Möller, Brigitteam 09.12. zum 85. Geburtstag Frau Reinhold, Mechthildam 10.12. zum 86. Geburtstag Herr Grabalowski,Hans-Joachimam 19.12. zum 79. Geburtstag Frau Widder, Anitaam 22.12. zum 74. Geburtstag Frau Bunke, Christelam 24.12. zum 68. Geburtstag Herr Hüter, Heinzam 24.12. zum 73. Geburtstag Herr Braun, Günteram 28.12. zum 77. Geburtstag Herr Dr. Kutz, Lotharam 29.12. zum 72. Geburtstag Frau Günzel, Karinam 30.12. zum 70. Geburtstag Herr Lowack, GünterBechstedt-Wagdam 07.12. zum 73. Geburtstag Herr Pankau, Siegmundam 11.12. zum 73. Geburtstag Frau Schölzke, Margaam 13.12. zum 71. Geburtstag Frau Müller,Christina-Ellengardam 26.12. zum 65. Geburtstag Herr Helbig, Wolfgangam 26.12. zum 71. Geburtstag Herr Illgen, KlausWerningslebenam 14.12. zum 65. Geburtstag Frau Zenker, ReginaWir gratulieren ganz herzlich und wünschen Ihnen Gesundheitund alles Gute.Glückwünsche auch all denjenigen, die hier nicht genannt werdenwollen.Wir gratulieren zum GeburtstagalterSjuBiläen03.12. zum 86. Geburtstag Frau Waltraut Häuschen22.12. zum 86. Geburtstag Frau Edith Hartung22.12. zum 65. Geburtstag Herr Werner, Günter26.12. zum 84. Geburtstag Frau Mechthilda Janus27.12. zum 82. Geburtstag Frau Frieda Schwarzq q q q q q q qalterSjuBiläenveranStaltungenWir gratulieren herzlich zum Geburtstagam 06.12. zum 72. Geburtstag Frau Schattling, Monikaam 16.12. zum 66. Geburtstag Herr Gross, Hansam 20.12. zum 83. Geburtstag Frau Kummer, Elisabetham 24.12. zum 66. Geburtstag Frau Gottschall, Ingridam 24.12. zum 89. Geburtstag Frau Maiwald, Christaam 28.12. zum 69. Geburtstag Herr Trinks, WernerDie Gemeinde Kirchheim lädt alle Seniorinnenund Senioren unserer Gemeindeherzlich zur diesjährigenWeihnachtsfeieram Mittwoch, 18. Dezemberab 15:30 Uhrauf den Gemeindesaal nach Werningslebenein.Bei Kaffee und Kuchen, mit einem kleinenProgramm unserer Grundschule und demMännergesangverein Elleben wollen wirgemeinsam das Jahr ausklingen lassen.Busabfahrten in Kirchheim 15:00 Uhr undBechstedt-Wagd 15:10 Uhr erfolgen jeweilsden Bushaltestellen.Die Rückfahrt ist gegen 19:00 Uhr vorgesehen.Gemeinderat KirchheimHans-Jürgen LangerBürgermeisterWir gratulieren zum GeburtstagWitzlebenam 10.12. zum 78. Geburtstagam 14.12. zum 75. Geburtstagam 15.12. zum 66. Geburtstagam 18.12. zum 78. Geburtstagam 27.12. zum 67. Geburtstagam 28.12. zum 73. GeburtstagAchelstädtam 11.12. zum 76. Geburtstagam 28.12. zum 93. GeburtstagEllichlebenam 19.12. zum 83. GeburtstagalterSjuBiläenHerr Martin JadwiczakFrau Jutta JadwiczakHerr Bernhard UntermannFrau Gerda BachmannHerr Bodo SchönheitHerr Hartmut MertenFrau Gerda LenzFrau Natalie AlbrechtFrau Walburga Dobien


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 19 - Nr. 11/2013veranStaltungenDie AchelstädterKirmesgesellschaftlädt zum2. AchelstädterWeihnachtsmarktein:Dieser findet am drittenAdvent (Sonntag, der15.12.2013) ab 15.00Uhr im Kirchhof derDorfkirche Achelstädtstatt.Die A-Capella-Gruppe „BIOTON“ sorgt ab16:00 Uhr in der Kirche für eine musikalischeUmrahmung für Jung und Alt.Neben der Winterromantik und Adventsbastelnfür Kinder wird es auch wieder allerhandkulinarische, selbst zubereitete Leckerbissengeben.So unter anderem das AchelstädterHandbrot frisch aus dem Ofen,Bratwürste vom heimischen Wild,Achelstädter Wintersuppe und natürlichdarf auch der AchelstädterGlühwein nicht fehlen.Wir freuen uns auf einen gemütlichendritten Advent im Kirchhof zu Achelstädt.Ihre Kirmesgesellschaft AchelstädtImpressum<strong>Amts</strong>blatt der Verwaltungsgemeinschaft„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“,Mönchsgasse 81, 99334 KirchheimTel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.deTel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschriftdes Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keineGewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendetwerden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinenund zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden vonuns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genausowie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaueFarbwiedergabe keine Garantie übernehmen.Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Verlagsleiter: Mirko ReiseErscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeindender Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Gemeinden:Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim,Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstückezum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.Seniorenweihnachtsfeierin der GemeindeWitzlebenFoto: lily FotoliaWitzleben: 10.12.2013ab 14.00 UhrEllichleben: 17.12.2013ab 14.00 UhrAchelstädt 19.12.2013ab 14.00 UhrHierzu sind alle Senioren/innenrecht herzlich eingeladen.

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