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Amts - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2 - Nr. 11/2013Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt den Gesellschaftervertragder GbR Gemeinden Osthausen-Wülfershausenund Alkersleben in der als Anlage beigefügten Form.Der Bürgermeister der Gemeinde Alkersleben wird ermächtigtden Gesellschaftervertrag der GbR Gemeinden Osthausen-Wülfershausenund Alkersleben zu unterzeichnen.Bekanntmachungen von Satzungen2. Änderung der Ehrenordnungder Gemeinde Alkerslebenvom 09.10.2013Artikel 1§ 5 Ehrungen von Vereinen auf dem Gebiet der Kultur unddes Sportes1. Ehrung von VereinenÖrtliche Vereine erhalten bei Jubiläen (25, 50, 75 Jahreusw.) ein Geldgeschenk (das 5fache des Jubiläumsjahres,z.B. 50 Jahre = 250,00 €) der Gemeinde. Die Ehrung erfolgtdurch den Bürgermeister in einem würdigen Rahmen zumVereinsjubiläum.Aus Anlass besonderer Leistungen des Vereins zur Erhaltungdes kulturellen und sportlichen Lebens in der Gemeindekann durch den Bürgermeister eine Ehrenabgabe derGemeinde mit einem Anerkennungsschreiben bei einerVereinsveranstaltung überreicht werden.2. Ehrung von Vereinsmitglieder mit besonderen LeistungenEinwohner mit besonderen, hervorragenden sportlichenLeistungen bzw. besonderem kulturellem Engagement werdendurch den Bürgermeister in Form eines Dankesschreibensund ggf. einem Präsent geehrt.3. Ehrung sonstiger örtlicher VereinigungenÜber die Ehrung sonstiger örtlicher Vereinigungen entscheidetder Gemeinderat im Einzelfall.Artikel 2InkrafttretenDie 2. Änderung der Ehrenordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachungim <strong>Amts</strong>- und Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong><strong>Berg</strong>“ in Kraft.Gemeinde AlkerslebenAlkersleben, den 09.10.2013gez. Günther HülleBürgermeister-Siegel-Bekanntmachung von Beschlüssendes GemeinderatesBekanntmachung der Beschlüsse der Ratssitzungdes Gemeinderates Alkersleben vom17.10.2013Beschluss-Nr.: 99 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Niederschrift vom 06.05.2013Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Niederschrift derSitzung vom 06.05.2013 in der als Anlage beigefügten Form.Beschluss-Nr.: 100 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Gesellschaftervertrag GbRBeschluss-Nr.: 101 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen FAW und GbRDer Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt den Geschäftsbesorgungsvertragzwischen der FlugplatzgesellschaftAlkersleben-Wülfershausen mbH (FAW) und der GbR GemeindenOsthausen-Wülfershausen und Alkersleben (GbR) in der alsAnlage beigefügten Form.Der Bürgermeister der Gemeinde Alkersleben wird ermächtigtden Geschäftsversorgungsvertrag zwischen der FAW und derGbR zu unterzeichnen.Beschluss-Nr.: 102 / 2013Beschluss-Tag: 17.10.2013Beschlussgegenstand:Nachträgliche Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftervertragesder FAW mbH von 12.01.2009Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausenstimmt den Änderungen des Gesellschaftervertrages der FAWmbH vom 12.01.2009 nachträglich zu.Die durch den Notar Deike beurkundeten Änderungen lagen denGemeinderäten vor.Bekanntmachung von Beschlüssendes GemeinderatesBekanntmachung der Beschlüsse der Ratssitzungdes Gemeinderates Bösleben vom14.11.2013Beschluss-Nr.: 165 / 2013Beschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Niederschrift Sitzung 25.07.2013 - öffentlicher TeilDer Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschriftder Sitzung vom 25.07.2013 - öffentlicher Teil - in der alsAnlage beigefügten Form.Beschluss-Nr.: 166 / 2013Beschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Fällung Kastanien vor Bürgerhaus WüllerslebenDer Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließtdie Fällung der zwei Kastanien vor dem Bürgerhaus inWüllersleben, Flurstück 206/82.Beschluss-Nr.: 167 / 2013Beschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:Beitragserhebung für realisierten Investitionsmaßnahmen2011 - 2013 Strumpfgasse /Dorfplatz und Straßenentwässerungder Ermittlungseinheit BöslebenDer Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Beitragserhebungfür die beitragspflichtige Investitionsmaßname„Straßenbau Strumpfgasse / Dorfplatz“ Anfang des Jahres 2014vorzunehmen.Beschluss-Nr.: 168 / 2013Beschluss-Tag: 14.11.2013Beschlussgegenstand:

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