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Amts - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 11/2013Natürlich war auch für das leibliche Wohl aller Besucher bestensgesorgt. Neben den Bratwürsten, die von der Firma “Mundgerecht“gesponsert wurden - vielen Dank an Herrn Möschwitzer- gab es Getränke, selbstgemachte Salate und Kuchen.An dieser Stelle möchte sich der Elternbeirat im Namen aller Kinderund Eltern herzlich bei allen Helfern bedanken, die diesenTag mitgestaltet und uns unterstützt haben. Ein besonderes Dankeschöngilt unserem Bürgermeister und der Gemeinde Kirchheimfür den tollen Spielplatz und das liebevoll gestaltete Außengeländesowie allen am Bau und der Umsetzung beteiligtenUnternehmen. Weiterhin möchten wir uns bei allen Sponsorenund Gratulanten bedanken.Der Elternbeirat und das Team der Kita „Zwergenland“Hinweise der Gemeinde Kirchheimzum WinterdienstSehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,die ersten Schneeflocken sind gefallen. Der Bauhof der GemeindeKirchheim ist für den Winterdienst gut vorbereitet. Rechtzeitignoch vor Beginn des Winters erhielt er einen neuen Schneepflugfür den Kommunaltraktor um Gehwege und enge Straßen in unserenOrtsteilen besser vom Schnee räumen zu können. Wie injedem Jahr möchte die Gemeinde Kirchheim zu Beginn der Wintersaisoneinige Hinweise und Informationen geben.Die Gemeinde Kirchheim bittet die Straßenanlieger ihre Fahrzeugemöglichst nicht auf der Straße zu parken, damit der Schneeräumdienstnicht behindert wird. Straßen, die derart zugeparktsind, dass sich das Räumfahrzeug nur mit wenigen ZentimeternAbstand zu den parkenden Autos durchzwängen muss, könnenwegen der Gefahr der Beschädigung nicht beräumt werden. Bittebedenken Sie dabei, dass sich die Räumfahrzeuge mit einer relativfür die Schneeräumung erforderlichen Geschwindigkeit aufden Straßen und Gehwegen bewegen müssen, um die technischenAnforderungen an die Beräumung einhalten zu können.Sollten Sie Ihr Auto dennoch an der Straße abstellen müssen, soachten Sie bitte darauf, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens3,50 m erhalten bleibt (denn so breit ist ein Schneepflug).Es kommt auch immer wieder zu Beschwerden, dass bei derSchneeräumung der Schnee teilweise in die Grundstückseinfahrtengeschoben wird. Wir bitten Sie um Verständnis, dass diesin vielen Bereichen nicht anders möglich ist.Eine weitere große Bitte: Rufen Sie wegen des Winterdienstesnur in Notfällen in der Verwaltung an. Sie können versichertsein, dass unser Winterdienst bemüht ist auch ihre Straße möglichstschnell zu räumen. Nach den gesetzlichen Vorschriften istdie Gemeinde verpflichtet nur innerhalb geschlossener Ortslageund nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Stellenzu räumen und zu streuen.Organisatorisch ist es jedoch nicht möglich, dass früh morgensoder bei starken und langanhaltenden Schneefällen bzw. bei Eisbildunggleichzeitig sämtliche Straßen und Wege geräumt bzw.gestreut werden können. Unsere Gemeinde besteht aus entsprechendvielen Straßen und Wegen.Die Mitarbeiter unseres Gemeindebauhofes werden sich auch indiesem Winter wieder bemühen, über das gesetzliche Mindestmaßhinaus die Straßen und Wege in unseren Ortsteilen zu räumenund zu streuen.Räum- und Streupflicht der Anlieger innerorts und auf denGehwegenDen Anliegern an Straßen und Wegen obliegt es, innerhalb dergeschlossenen Ortslagen die Gehwege nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzungder Gemeinde Kirchheim vom Schnee zuräumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Falls keinGehweg vorhanden ist, bezieht sich die Verpflichtung auf seitlicheFlächen der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m!(Satzung im Internet: http://www.vg-riechheimer-berg.de/satzungen/kirchheim/)Straßenanlieger sind die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken,die an einer Straße liegen oder von ihr einen Zuganghaben.Die Räum- und Streupflicht gilt auch für unbebaute Grundstücke.Der geräumte Schnee ist auf dem restlichen Teil des Gehweges,oder den Grünanlagen bzw. auf dem eigenen Grundstück abzulagern.Der Schnee darf nicht auf die Straße geworfen werden.Dies kann neben der Verärgerung der Kraftfahrer auch zu folgenschwerenVerkehrsunfällen mit haftungsrechtlichen Problemenführen.Die Gehwege müssen Werktags bis 7:00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichenFeiertagen bis 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein.Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee- bzw. Eisglätte auftritt istunverzüglich bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen.Zum Bestreuen ist möglichst abgestumpftes Material wie Sandoder Splitt zu verwenden. Die Gemeinde hat Streugutbehälterin den Ortsteilen aufgestellt. Bürgerinnen und Bürger könnenStreumaterial in geringen Mengen kostenfrei entnehmen, einAnspruch darauf besteht allerdings nicht.Für ältere Mitbürger wird die winterliche Räum- und Streupflichtoft zu einer nicht zu bewältigenden Last. Deshalb unsere Bitte analle jüngeren und gesunden Bürger, helfen Sie in der Nachbarschaftwohnenden Menschen bei dieser für sie beschwerlichenArbeit.Bei Fragen zum Winterdienst können Sie sich an die Mitarbeiterinnendes Ordnungsamtes der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Tel.:036200/ 624-0) wenden.Hans Jürgen LangerBürgermeister

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