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auf zur Kirmes nach Osthausen - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 11/2009<br />

in ausreichendem Umfang Gelegenheit <strong>zur</strong> Äußerung zu geben.<br />

Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck<br />

der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und<br />

Sachverständige hinzuziehen.<br />

(3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten,<br />

die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung<br />

erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung<br />

bei der Gemeinde einreichen. Die<br />

Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung<br />

beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister<br />

Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen<br />

schriftlich beantworten.<br />

§ 6<br />

Zusammensetzung, und Vorsitz des Gemeinderates<br />

(1) Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister und 8 gewählten<br />

Gemeinderatsmitgliedern.<br />

(2) Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall<br />

seiner Verhinderung sein Stellvertreter.<br />

§ 7<br />

Rechtsstellung des Bürgermeisters / Zuständigkeiten<br />

(1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig (Ehrenbeamter).<br />

(2) Der Bürgermeister vertritt die die Gemeinde. Er ist für die<br />

sachgemäße Erledigung der Aufgaben verantwortlich, soweit es<br />

sich nicht um übertragene Geschäfte der l<strong>auf</strong>enden Verwaltung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft handelt.<br />

(3) Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister folgende<br />

weitere Angelegenheiten <strong>zur</strong> selbstständigen Erledigung:<br />

1. der Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Versicherungsverträgen<br />

mit Jahresprämien in unbegrenzter Höhe;<br />

2. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß §<br />

36 Abs. 1 u. 2 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben;<br />

3. die Entscheidung über den Abschluss von Verträgen mit<br />

Banken und Kreditinstituten über ertragsbringende Geldanlagen<br />

der Mittel des Kassenbestandes und mit nicht zu Kassenmitteln<br />

gehörenden Geldbeständen (Rücklagen) - Geldanlagen<br />

4. Bewirtschaftung der Rücklage (Einsatz <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung)<br />

- Rücklage <strong>zur</strong> Kassenbestandsverstärkung<br />

5. die Erklärung der Gemeinde über die Genehmigungsfreistellung<br />

von Bauvorhaben <strong>nach</strong> § 63 a Thüringer Bauordnung.<br />

§ 8<br />

Beigeordnete<br />

(1) Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten<br />

<strong>auf</strong> die Dauer der Amtszeit des Gemeinderates.<br />

(2) Der Bürgermeister wird im Fall seiner Verhinderung durch<br />

den Beigeordneten vertreten. Für den Fall der Verhinderung des<br />

Bürgermeisters und des Beigeordneten, nimmt das an Lebensjahren<br />

älteste Mitglied des Gemeinderates die Stellvertretung<br />

wahr.<br />

§ 9<br />

Ausschüsse<br />

Der Gemeinderat kann <strong>zur</strong> Erfüllung seiner Aufgaben einen<br />

Hauptausschuss und weitere Ausschüsse bilden, welche die<br />

Beschlüsse des Gemeinderates vorbereiten (vorbereitende Ausschüsse)<br />

oder aber einzelne Angelegenheiten abschließend<br />

entscheiden (beschließende Ausschüsse), und kann deren Bildung,<br />

Zusammensetzung und Aufgaben bestimmen. Nähere<br />

Regelung trifft die Geschäftsordnung.<br />

§ 10<br />

Entschädigungen<br />

(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche<br />

Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats<br />

und seiner Ausschüsse als Entschädigung einen<br />

monatlichen Sockelbetrag von 20,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld<br />

von 15,00 Euro für die notwendige, <strong>nach</strong>gewiesene Teilnahme<br />

an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses,<br />

in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei<br />

Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.<br />

(2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte<br />

sind, haben außerdem Anspruch <strong>auf</strong> Ersatz des <strong>nach</strong>gewiesenen<br />

Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen.<br />

Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />

10,00 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch<br />

Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.<br />

Sonstige Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig<br />

sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei<br />

Personen führen, erhalten eine Pauschalentschädigung von<br />

10,00 Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen <strong>nach</strong> diesem<br />

Absatz werden nur <strong>auf</strong> Antrag sowie für höchstens acht Stunden<br />

pro Tag und auch nur bis 19.00 Uhr gewährt.<br />

(3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten<br />

<strong>nach</strong> dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt.<br />

(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats<br />

sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes,<br />

des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der<br />

Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend.<br />

(5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten die<br />

folgenden monatlichen Aufwandsentschädigungen:<br />

der ehrenamtliche Bürgermeister 750,00 EUR.<br />

der ehrenamtliche Beigeordnete 187,50 EUR.<br />

§ 11<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird <strong>nach</strong> den Grundsätzen<br />

der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />

§ 12<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekannt gemacht<br />

durch Veröffentlichungen im „Amts- und Nachrichtenblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“.<br />

(2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates,<br />

eines Ausschusses werden durch Veröffentlichung an den<br />

Verkündungstafeln bekannt gemacht.<br />

Die Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen unterhält jeweils eine<br />

Verkündungstafel in<br />

1. <strong>Osthausen</strong> Ortsmitte, an der Kirche<br />

2. Wülfershausen Ortsmitte, Dorfanger<br />

(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der<br />

Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse ist mit<br />

Abl<strong>auf</strong> des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln<br />

an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen<br />

dürfen jedoch erst am Tag <strong>nach</strong> der jeweiligen Sitzung<br />

abgenommen werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,<br />

sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes<br />

bestimmt. Im Übrigen findet die Thüringer Verordnung über die<br />

öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde,<br />

Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise (Bekanntmachungsverordnung)<br />

in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung.<br />

§ 13<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am 1. des Monats <strong>nach</strong> ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung<br />

vom 19.06.2003 in der Fassung der Änderungssatzung<br />

vom 11.10.2004 außer Kraft<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

<strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen schriftlich unter Angabe der<br />

Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht<br />

innerhalb einer Frist von einem Jahr <strong>nach</strong> dieser Bekanntmachung<br />

geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, §<br />

21 Abs. 4 ThürKO.<br />

Gemeinde <strong>Osthausen</strong>-Wülfershausen<br />

<strong>Osthausen</strong>, 15.09.2009 - Siegel -<br />

gez. Siegfried Gräbedünkel<br />

Bürgermeister

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