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amts- und nachrichtenblatt - VG Riechheimer Berg

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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 9/2009<br />

festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung<br />

ist dabei hinzuweisen.<br />

(3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort<br />

<strong>und</strong> Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse<br />

oder des Ortsteilrates erfolgt durch Aushang an folgenden<br />

Verkündungstafeln:<br />

1. Kirchheim - Bushaltestelle Ortsmitte,<br />

2. Werningsleben - Bushaltestelle Ortsmitte,<br />

3. Bechstedt-Wagd - Parkplatz am Bürgerhaus,<br />

Die Bekanntmachung von Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der Sitzungen<br />

des Gemeinderats, der Ausschüsse <strong>und</strong> der Ortsteilräte<br />

ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln<br />

vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen<br />

dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />

werden.<br />

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />

oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,<br />

sofern nicht B<strong>und</strong>es- oder Landesrecht etwas anderes<br />

bestimmt.<br />

§ 14<br />

Haushaltswirtschaft<br />

Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />

konstituierenden Sitzung des<br />

Gemeinderates Kirchheim vom 07.07.2009<br />

Beschluss-Nr.: 01-01/2009/GR<br />

Geschäftsordnung der Gemeinde Kirchheim<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt die Geschäftsordnung<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Kirchheim<br />

gemäß beigefügter Anlage mit folgenden Änderungen:<br />

1. Änderung:<br />

§ 1 (2) Geschäftsordnung<br />

Satz wird ergänzt / hinzugefügt.<br />

Zusätzlich erfolgt der Versand der Einladungen <strong>und</strong> der Tagesordnung<br />

auf elektronischen Weg an die E-Mailadressen der<br />

Gemeinderatsmitglieder.<br />

2. Änderung:<br />

§ 20 (3) Nr. 3 Geschäftsordnung<br />

Der Betrag 10.000 EUR wird durch den Betrag 7.500,00 Euro<br />

ersetzt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 02-01/2009/GR<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt die<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim gemäß beigefügter Anlage<br />

mit folgenden Änderungen:<br />

1. Änderung:<br />

§ 8 (2) Hauptsatzung<br />

Buchstabe d.: Der Betrag „10.000 EUR“ wird durch den Betrag<br />

„7.500,00 Euro“ ersetzt<br />

Buchstabe g.: „in unbegrenzter Höhe“ wird durch den Betrag bis<br />

zu „7.500,00 Euro“ ersetzt<br />

2. Änderung:<br />

§ 12 (1) Hauptsatzung<br />

Die Gemeinderatsmitglieder erhalten einen monatlichen Sockelbetrag<br />

von 25,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 15,00 Euro.<br />

3. Änderung:<br />

§ 12 (2) Hauptsatzung<br />

Die Pauschalentschädigungen werden auf 10,00 Euro festgesetzt.<br />

4. Änderung:<br />

§ 12 (5) Hauptsatzung<br />

Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme<br />

an den Sitzungen <strong>und</strong> die Mitglieder des Wahlvorstandes bei<br />

§ 15<br />

Sprachform, Inkrafttreten<br />

(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />

Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />

Männer in der männlichen Sprachform.<br />

(2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom<br />

19.10.2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Kirchheim vom 01.04.2005 außer Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Kirchheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Kirchheim<br />

Kirchheim, den 10.08.2009<br />

gez. Hans-Jürgen Langer<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls<br />

für den folgenden Tag eine Entschädigung gemäß gesonderter<br />

Satzung.<br />

5. Änderung:<br />

§ 12 (6) Hauptsatzung<br />

Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die<br />

Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />

- der ehrenamtliche Bürgermeister von 750,00 Euro<br />

- der ehrenamtliche Ortsteilbürgermeister<br />

des Ortsteils Werningsleben von 125,00 Euro<br />

des Ortsteils Bechstedt-Wagd von 125,00 Euro<br />

- der ehrenamtliche Erste Beigeordnete von 185,00 Euro<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr.: 03-01/2009/GR<br />

Bestellung von zwei Mitgliedern <strong>und</strong> deren Stellvertreter für<br />

die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgende Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung:<br />

1. Gemeinderat Herrn Martin Leffler<br />

2. Gemeinderat Herrn Rainer Karmrodt<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />

folgende Stellvertreter der weiteren Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung:<br />

für das Mitglied Herrn Martin Leffler<br />

folgenden Stellvertreter Herrn Martin Schmidt<br />

für das Mitglied Herrn Rainer Karmrodt<br />

folgenden Stellvertreter Herrn Andreas Bürge<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />

Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />

Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />

Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />

Beschluss-Nr: 04-01/2009/GR<br />

Bestellung der Mitglieder für den Hauptausschuss der Gemeinde<br />

Kirchheim<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung beruft der Gemeinderat<br />

folgende Gemeinderatsmitglieder in den Hauptausschuss:

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