amts- und nachrichtenblatt - VG Riechheimer Berg
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Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 9/2009<br />
festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung<br />
ist dabei hinzuweisen.<br />
(3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort<br />
<strong>und</strong> Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse<br />
oder des Ortsteilrates erfolgt durch Aushang an folgenden<br />
Verkündungstafeln:<br />
1. Kirchheim - Bushaltestelle Ortsmitte,<br />
2. Werningsleben - Bushaltestelle Ortsmitte,<br />
3. Bechstedt-Wagd - Parkplatz am Bürgerhaus,<br />
Die Bekanntmachung von Zeit, Ort <strong>und</strong> Tagesordnung der Sitzungen<br />
des Gemeinderats, der Ausschüsse <strong>und</strong> der Ortsteilräte<br />
ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln<br />
vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen<br />
dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen<br />
werden.<br />
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche<br />
oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend,<br />
sofern nicht B<strong>und</strong>es- oder Landesrecht etwas anderes<br />
bestimmt.<br />
§ 14<br />
Haushaltswirtschaft<br />
Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Gr<strong>und</strong>sätzen<br />
der Verwaltungsbuchführung geführt.<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />
konstituierenden Sitzung des<br />
Gemeinderates Kirchheim vom 07.07.2009<br />
Beschluss-Nr.: 01-01/2009/GR<br />
Geschäftsordnung der Gemeinde Kirchheim<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt die Geschäftsordnung<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Kirchheim<br />
gemäß beigefügter Anlage mit folgenden Änderungen:<br />
1. Änderung:<br />
§ 1 (2) Geschäftsordnung<br />
Satz wird ergänzt / hinzugefügt.<br />
Zusätzlich erfolgt der Versand der Einladungen <strong>und</strong> der Tagesordnung<br />
auf elektronischen Weg an die E-Mailadressen der<br />
Gemeinderatsmitglieder.<br />
2. Änderung:<br />
§ 20 (3) Nr. 3 Geschäftsordnung<br />
Der Betrag 10.000 EUR wird durch den Betrag 7.500,00 Euro<br />
ersetzt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 02-01/2009/GR<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt die<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Kirchheim gemäß beigefügter Anlage<br />
mit folgenden Änderungen:<br />
1. Änderung:<br />
§ 8 (2) Hauptsatzung<br />
Buchstabe d.: Der Betrag „10.000 EUR“ wird durch den Betrag<br />
„7.500,00 Euro“ ersetzt<br />
Buchstabe g.: „in unbegrenzter Höhe“ wird durch den Betrag bis<br />
zu „7.500,00 Euro“ ersetzt<br />
2. Änderung:<br />
§ 12 (1) Hauptsatzung<br />
Die Gemeinderatsmitglieder erhalten einen monatlichen Sockelbetrag<br />
von 25,00 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 15,00 Euro.<br />
3. Änderung:<br />
§ 12 (2) Hauptsatzung<br />
Die Pauschalentschädigungen werden auf 10,00 Euro festgesetzt.<br />
4. Änderung:<br />
§ 12 (5) Hauptsatzung<br />
Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme<br />
an den Sitzungen <strong>und</strong> die Mitglieder des Wahlvorstandes bei<br />
§ 15<br />
Sprachform, Inkrafttreten<br />
(1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen<br />
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für<br />
Männer in der männlichen Sprachform.<br />
(2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom<br />
19.10.2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Kirchheim vom 01.04.2005 außer Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Kirchheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Kirchheim<br />
Kirchheim, den 10.08.2009<br />
gez. Hans-Jürgen Langer<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls<br />
für den folgenden Tag eine Entschädigung gemäß gesonderter<br />
Satzung.<br />
5. Änderung:<br />
§ 12 (6) Hauptsatzung<br />
Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die<br />
Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />
- der ehrenamtliche Bürgermeister von 750,00 Euro<br />
- der ehrenamtliche Ortsteilbürgermeister<br />
des Ortsteils Werningsleben von 125,00 Euro<br />
des Ortsteils Bechstedt-Wagd von 125,00 Euro<br />
- der ehrenamtliche Erste Beigeordnete von 185,00 Euro<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr.: 03-01/2009/GR<br />
Bestellung von zwei Mitgliedern <strong>und</strong> deren Stellvertreter für<br />
die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ gemäß § 48 Abs. 2 ThürKO<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgende Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung:<br />
1. Gemeinderat Herrn Martin Leffler<br />
2. Gemeinderat Herrn Rainer Karmrodt<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 48 Abs. 2 ThürKO bestellt der Gemeinderat<br />
folgende Stellvertreter der weiteren Mitglieder für die Gemeinschaftsversammlung:<br />
für das Mitglied Herrn Martin Leffler<br />
folgenden Stellvertreter Herrn Martin Schmidt<br />
für das Mitglied Herrn Rainer Karmrodt<br />
folgenden Stellvertreter Herrn Andreas Bürge<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR Mitglieder: .........................13<br />
Anzahl der anwesenden GR Mitglieder: ..................................13<br />
Ja-Stimmen: .............................................................................13<br />
Nein-Stimmen: ...........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen: ...................................................................0<br />
Beschluss-Nr: 04-01/2009/GR<br />
Bestellung der Mitglieder für den Hauptausschuss der Gemeinde<br />
Kirchheim<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung beruft der Gemeinderat<br />
folgende Gemeinderatsmitglieder in den Hauptausschuss: