AMTS- UND NACHRICHTENBLATT - VG Riechheimer Berg
AMTS- UND NACHRICHTENBLATT - VG Riechheimer Berg
AMTS- UND NACHRICHTENBLATT - VG Riechheimer Berg
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<strong>AMTS</strong>- <strong>UND</strong> <strong>NACHRICHTENBLATT</strong><br />
der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Jahrgang 13 Samstag, den 25. Juli 2009 Nummer 8<br />
Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 12.08.2009 Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 22.08.2009<br />
Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erfolgen amtliche und nichtamtliche<br />
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ und der Mitgliedsgemeinden<br />
Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />
Rockhausen, Witzleben<br />
Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de<br />
Öffnungszeiten der Verwaltung<br />
Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in<br />
Kirchheim<br />
Mo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mi. geschlossen<br />
Do. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: 036200/624-0<br />
Fax: 036200/624-44<br />
Telefon Kasse<br />
036200 / 62422 und 62423<br />
Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />
Polizeiobermeister Herr Klotz in der <strong>VG</strong> in Kirchheim<br />
Di. 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Do. 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Telefon-Nr.<br />
und Fax-Nr.: 036200/62433<br />
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt<br />
in Stadtilm<br />
Montag geschlossen<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: 03629/668833<br />
REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />
IM GEBIET DER VERWALTUNGS GEMEINSCHAFT<br />
Information - Kindereinrichtungen<br />
Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Körner in<br />
der Verwaltung / Kirchheim<br />
Dienstag, 11.08.09, 18.08.09 und 25.08.09 von 9.00 Uhr -<br />
18.00 Uhr<br />
Zusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgt<br />
erreichen:<br />
Kita Elleben<br />
„Im Wiesengrund“ 12.08.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Kita Osthausen<br />
„Osthäuser Rasselbande“ 19.08.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Kita Wüllersleben<br />
„Pfiffikus“ 20.08.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Kita Elxleben<br />
„Die kleinen Strolche“ 26.08.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Kita Dornheim<br />
„Die lustigen Frösche“ 27.08.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart<br />
werden, Tel. 036200/62441.<br />
Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Elstner in<br />
der Kita „Zwergenland“ in Kirchheim:<br />
jeden zweiten Dienstag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2- Nr. 8/2009<br />
Bekanntmachung<br />
über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und<br />
die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 5.<br />
Thüringer Landtag am 30.08.2009<br />
1.<br />
Die Wählerverzeichnisse zur Thüringer Landtagswahl für die<br />
Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim,<br />
Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />
Rockhausen und Witzleben<br />
liegen in der Zeit vom 10.08.2009 bis 14.08.2009 bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 99334 Kirchheim,<br />
Mönchsgasse 81, Zimmer 8, während der üblichen Dienstzeiten:<br />
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 13:30 Uhr<br />
zu jedermanns Einsicht aus. Der Wahlberechtigte kann verlangen,<br />
dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist<br />
sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird.<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />
oder einen Wahlschein hat.<br />
2.<br />
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,<br />
kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 14.08.2009<br />
bis 13:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Einspruch einlegen.<br />
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />
eingelegt werden.<br />
3.<br />
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />
erhalten bis spätestens zum 09.08.2009 eine Wahlbenachrichtigung.<br />
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt<br />
zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis<br />
einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein<br />
Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />
eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen<br />
beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />
4.<br />
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 23<br />
Ilm-Kreis II durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum<br />
dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.<br />
5.<br />
Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />
5.1<br />
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem<br />
Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält,<br />
b) wenn er seine Wohnung ab dem 20.07.2009 in einem anderen<br />
Wahlbezirk<br />
- innerhalb der Gemeinde<br />
- außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis<br />
am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt<br />
worden ist, verlegt,<br />
c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen<br />
Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines<br />
körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht<br />
oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen<br />
kann;<br />
5.2<br />
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist<br />
auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 16<br />
Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum<br />
09.08.2009) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis<br />
nach § 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetz<br />
(bis zum 14.08.2009) versäumt hat;<br />
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf<br />
der Antragsfrist nach § 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung<br />
oder der Einspruchsfrist nach § 19 Abs. 2 des<br />
Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist;<br />
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt<br />
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />
zur Kenntnis der Verwaltungsgemeinschaft<br />
gelangt ist.<br />
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />
Wahlberechtigten bis zum 28.08.2009, 18:00 Uhr, bei der<br />
Verwaltungsgemeinschaft mündlich oder schriftlich beantragt<br />
werden.<br />
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />
des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />
möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,<br />
15:00 Uhr, gestellt werden.<br />
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage<br />
vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />
können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen<br />
Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis<br />
zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen.<br />
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer<br />
schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt<br />
ist.<br />
Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines<br />
glaubhaft machen.<br />
6.<br />
Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte<br />
vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit<br />
dem Wahlschein zugleich<br />
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />
- einen amtlichen Wahlumschlag,<br />
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden<br />
ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und<br />
- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Verwaltungsgemeinschaft<br />
auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die<br />
Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen<br />
anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig,<br />
wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht<br />
nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten<br />
nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich<br />
überbracht werden können.<br />
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem<br />
Stimmzettel, dem Wahlumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig<br />
an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief<br />
dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief<br />
ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.<br />
Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen<br />
Stelle abgegeben werden.<br />
Kirchheim, den 15.07.2009<br />
gez. Diana Machalett<br />
Gemeinschaftsvorsitzende<br />
AMTLICHER TEIL<br />
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „RIECHHEIMER BERG“<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „RIECHHEIMER BERG“
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3- Nr. 8/2009<br />
2. Änderungssatzung<br />
zur Satzung über die Benutzung der<br />
Kindertageseinrichtungen für Kinder in der<br />
Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
vom 01.07.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer<br />
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung<br />
- ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.<br />
Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert am 19.11.2008<br />
(GVBl. S. 381) und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes<br />
über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />
und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz<br />
- ThürKitaG) vom 16.12.2005 (GVBl. Nr. 17<br />
S. 371) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2008<br />
(GVBI. S. 556) hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ in der Sitzung am<br />
11.05.2009 folgende Änderungsatzung zur Satzung beschlossen:<br />
Artikel 1<br />
Die Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für<br />
Kinder in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ vom<br />
07.12.2006 wird wie folgt geändert:<br />
1. § 1 Träger und Rechtsform erhält folgende neue Fassung:<br />
(1) Die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ ist Träger<br />
folgender Kindertagesstätten<br />
1. Kindertagesstätte Dornheim<br />
2. Kindertagesstätte Elleben<br />
3. Kindertagesstätte Elxleben<br />
4. Kindertagesstätte Osthausen<br />
5. Kindertagesstätte Wüllersleben<br />
2. § 2 Aufgaben erhält folgende neue Fassung:<br />
Die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen bestimmen sich<br />
nach den Vorschriften des Thüringer Gesetzes über die Bildung,<br />
Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />
und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch<br />
Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz<br />
- ThürKitaG) und den einschlägigen<br />
Rechtsverordnungen.<br />
3. § 5 Abs. 3 Betreuungszeiten erhält folgende neue Fassung:<br />
Über Schließtage innerhalb eines Jahres entscheidet der Träger<br />
nach Anhörung der Elternbeiräte. Außerdem bleiben die Einrichtungen<br />
zwischen Weihnachten und Neujahr jeden Jahres geschlossen.<br />
Artikel 2<br />
Neubekanntmachung<br />
Die Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt, die Änderung<br />
der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen<br />
für Kinder in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
an geltenden Fassung bekannt zu machen.<br />
Artikel 3<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Änderung tritt am 01.01.2009 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der <strong>VG</strong><br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Kirchheim, den 01.07.2009<br />
gez. Diana Machalett<br />
Gemeinschaftsvorsitzende - Siegel -<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
<strong>UND</strong> VERORDNUNGEN<br />
Neubekanntmachung der Satzung<br />
über die Benutzung der Tageseinrichtungen für<br />
Kinder in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“ vom 15.07.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund des Artikels 2 der 2. Satzung zur Änderung der Satzung<br />
über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen für Kinder<br />
in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ vom<br />
01.07.2009 wird nachstehend der Wortlaut der Satzung über die<br />
Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ in der vom 01.01.2009<br />
an geltenden Fassung bekannt gemacht.<br />
Kirchheim, den 15.07.2009<br />
gez. Diana Machalett<br />
Gemeinschaftsvorsitzender -Siegel-<br />
Satzung<br />
über die Benutzung der Tageseinrichtungen für<br />
Kinder in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />
<strong>Berg</strong>“<br />
vom 15.07.2009<br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer<br />
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung<br />
- ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.<br />
Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert am 19.11.2008<br />
(GVBl. S. 381) und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes<br />
über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />
und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz<br />
- ThürKitaG) vom 16.12.2005 (GVBl. Nr. 17<br />
S. 371) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2008<br />
(GVBI. S. 556) hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ in der Sitzung am<br />
11.05.2009 folgende Änderungsatzung zur Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Träger und Rechtsform<br />
(1) Die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ ist Träger<br />
folgender Kindertagesstätten<br />
1. Kindertagesstätte Dornheim<br />
2. Kindertagesstätte Elleben<br />
3. Kindertagesstätte Elxleben<br />
4. Kindertagesstätte Osthausen<br />
5. Kindertagesstätte Wüllersleben<br />
(2) Die Tageseinrichtungen für Kinder werden von der Verwaltungsgemeinschaft<br />
als öffentliche Einrichtung unterhalten.<br />
Durch ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung<br />
entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis.<br />
§ 2<br />
Aufgaben<br />
Die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen bestimmen sich<br />
nach den Vorschriften des Thüringer Gesetzes über die Bildung,<br />
Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />
und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch<br />
Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz<br />
- ThürKitaG) und den einschlägigen<br />
Rechtsverordnungen.<br />
§ 3<br />
Kreis der Berechtigten<br />
(1) Die Kindertageseinrichtungen stehen grundsätzlich allen<br />
Kindern, die in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ ihren Wohnsitz (Hauptwohnung<br />
i. S. des Melderechts) haben, nach Maßgabe der verfügbaren<br />
Plätze offen, wobei jedes Kind ab vollendetem 2. Lebensjahr auf<br />
der Grundlage von § 2 Abs. 1 ThürKitaG einen Rechtsanspruch<br />
auf einen Kindertagesstättenplatz hat.<br />
(2) Ein Anspruch auf die Vergabe eines bestimmten Kindergartenplatzes<br />
in einer der Tagesstätten nach § 1 besteht nicht. Die<br />
Vergabe richtet sich ausschließlich nach dem Bedarfsplan der<br />
Kindertagesstätten und nach der gesetzlich möglichen Betreu-
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 4- Nr. 8/2009<br />
ungsanzahl der Kinder in den bestehenden Kindergartengruppen.<br />
(3) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kinder, die ihren<br />
Wohnsitz in einem anderen Ort innerhalb des Freistaates Thüringen<br />
haben, auf Grund des Wunsch- und Wahlrechts nach § 4<br />
ThürKitaG aufzunehmen, wenn verfügbare Plätze vorhanden<br />
sind.<br />
(4) Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, werden<br />
nicht aufgenommen. Im Zweifel entscheidet ein Arzt, der von<br />
der Verwaltungsgemeinschaft im Einvernehmen mit den Personensorgeberechtigten<br />
benannt wird.<br />
§ 4<br />
Aufnahme von Kindern<br />
(1) Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung bei der<br />
Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“. Die Anmeldung<br />
soll in der Regel 6 Monate vor der beabsichtigten Aufnahme erfolgen.<br />
(2) Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren können im Rahmen<br />
der Betriebserlaubnis und freier Kapazitäten aufgenommen<br />
werden, wenn die familiäre Situation, insbesondere eine Erwerbstätigkeit,<br />
die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche,<br />
die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung<br />
nach § 3 SGB III oder die Aus- und Fortbildung der Eltern oder<br />
ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern.<br />
(3) Voraussetzungen für die Aufnahme von Kindern im Alter von<br />
zwei bis drei Jahren sind:<br />
a) die Antragstellung auf Erziehungsgeld bei der zuständigen<br />
Gemeinde/ Stadt/Verwaltungsgemeinschaft durch die Erziehungsgeldberechtigten<br />
und<br />
b) eine entsprechende Abtretungserklärung des Erziehungsgeldes<br />
von bis zu 150 EUR monatlich gemäß § 2 Abs. 3<br />
Satz 1 ThürErzGG.<br />
(4) Eine Aufnahme von Kindern aus anderen Orten innerhalb<br />
des Freistaats Thüringen auf Grund des Wunsch- und Wahlrechts<br />
der Eltern nach § 4 ThürKitaG erfolgt in der Regel erst zu<br />
dem Zeitpunkt, zu dem die Wohnsitzgemeinde dieser Kinder<br />
verpflichtet ist, die entsprechenden Betriebskosten nach § 18<br />
Abs. 6 ThürKitaG zu tragen.<br />
§ 5<br />
Betreuungszeiten<br />
(1) Die Tageseinrichtungen für Kinder sind an Werktagen montags<br />
bis freitags geöffnet.<br />
Der Träger wird ermächtigt, Öffnungszeiten nach Anhörung des<br />
Beirates festzusetzen und diese öffentlich bekannt zu machen.<br />
Bei Überschreitung der Betreuungszeit sind die dadurch entstandenen<br />
Mehrkosten dem Träger zu erstatten.<br />
(2) Die Personenberechtigten entscheiden, welche Betreuungszeiten<br />
sie für das Kind in Anspruch nehmen wollen.<br />
Es stehen folgende Betreuungszeiten pro Tag zur Verfügung:<br />
a) bis 5 Stunden Halbtagsbetreuung (vormittags bis 12.15 Uhr)<br />
b) bis 10 Stunden Vollzeitbetreuung<br />
(3) Über Schließtage innerhalb eines Jahres entscheidet der<br />
Träger nach Anhörung der Elternbeiräte. Außerdem bleiben die<br />
Einrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr jeden Jahres<br />
geschlossen.<br />
(4) Für Kinder, deren Betreuung während der Weihnachtsschließung<br />
aus beruflichen Gründen der Personensorgeberechtigten<br />
erforderlich ist, bleibt eine Kindertagesstätte der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ geöffnet, wobei die Mindestzahl<br />
der zu betreuenden Kinder 5 betragen muss. Eine Arbeitsbestätigung<br />
für diesen Zeitraum ist zu erbringen.<br />
(5) Bekanntgaben erfolgen entsprechend dem Bekanntmachungsrecht<br />
der Gemeinschaftsversammlung durch Veröffentlichung<br />
im Amts- und Nachrichtenblatt und durch Aushang in den<br />
Tageseinrichtungen.<br />
§ 6<br />
Aufnahmevertrag<br />
(1) Voraussetzung zur Aufnahme eines Kindes in einer Kindertagesstätte<br />
ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages.<br />
(2) Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages erkennen die<br />
Personensorgeberechtigten diese Satzung, die Gebührensatzung<br />
und die Hausordnung an.<br />
(3) Die Aufnahme eines Kindes erfolgt grundsätzlich zum 1. eines<br />
Monats. Sollte in begründeten Ausnahmefällen eine Aufnahme<br />
zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen, trifft die Entscheidung<br />
der Träger nach pflichtgemäßen Ermessen.<br />
(4) Jedes Kind muss unmittelbar vor seiner Anmeldung und vor<br />
seiner Aufnahme in die Tageseinrichtung ärztlich oder amtsärztlich<br />
untersucht werden, was durch Vorlage eines ärztlichen<br />
Zeugnisses über die gesundheitliche Eignung zum Besuch der<br />
Einrichtung nachzuweisen ist.<br />
§ 7<br />
Pflichten der Personensorgeberechtigten<br />
(1) Die Personensorgeberechtigten übergeben die Kinder zu<br />
Beginn der Betreuungszeit dem Betreuungspersonal und holen<br />
sie nach Beendigung der Betreuungszeit beim Personal in der<br />
Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt<br />
mit Übernahme der Kinder im Gebäude der Einrichtung<br />
und endet mit der Übernahme der Kinder durch die Eltern oder<br />
abholberechtigten Personen.<br />
(2) Sollen Kinder die Einrichtung frühzeitig verlassen oder den<br />
Heimweg allein antreten, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung<br />
der Personensorgeberechtigten gegenüber dem Träger.<br />
Die Personensorgeberechtigten erklären bei der Aufnahme des<br />
Kindes in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung<br />
des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann widerrufen<br />
werden.<br />
(3) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten beim<br />
Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes sind die Personensorgeberechtigten<br />
zu unverzüglicher Mitteilung an den Träger<br />
verpflichtet. In diesen Fällen darf die Einrichtung erst wieder<br />
besucht werden, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
vorliegt.<br />
(4) Das Fehlen des Kindes ist unverzüglich der Kindertagesstätte<br />
mitzuteilen.<br />
§ 8<br />
Pflichten der Leitung der Kindertageseinrichtungen<br />
(1) Die Leitung gibt den Personensorgeberechtigten der Kinder<br />
Gelegenheit zu Elterngesprächen.<br />
(2) Treten die im Bundesseuchengesetz genannten Krankheiten<br />
oder ein hierauf gerichteter Verdacht auf, so ist die Leitung verpflichtet,<br />
unverzüglich die Verwaltungsgemeinschaft und gleichzeitig<br />
das Gesundheitsamt zu unterrichten und dessen Weisungen<br />
zu befolgen.<br />
§ 9<br />
Beirat<br />
Für jede Kindertageseinrichtung wird ein Elternbeirat aus Elternvertretern<br />
gebildet, der vom Träger der Einrichtung und der<br />
Leitung informiert und gehört wird, bevor wichtige Entscheidungen<br />
getroffen werden (§ 10 des Kindertageseinrichtungsgesetzes).<br />
§ 10<br />
Versicherung<br />
(1) Die Verwaltungsgemeinschaft versichert auf ihre Kosten alle<br />
Kinder gegen Sachschäden.<br />
(2) Gegen Unfälle in der Kindertagesstätte sowie auf dem Hinund<br />
Rückweg sind die Kinder gesetzlich versichert.<br />
§ 11<br />
Benutzungsgebühren<br />
Für die Benutzung der Einrichtung wird von den gesetzlichen<br />
Vertretern der Kinder eine Benutzungsgebühr nach Maßgabe<br />
der jeweils gültigen Gebührensatzung zu dieser Satzung erhoben.<br />
§ 12<br />
Änderung der Betreuungszeit und Kündigung<br />
(1) Die Betreuungszeit ist feststehend und kann nur mit Wirkung<br />
vom 1. eines jeden Monats, mit Zustimmung des Trägers geändert<br />
werden. Der Antrag ist schriftlich bis zum 15. des Vormonats<br />
beim Träger Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
einzureichen.<br />
(2) Der Betreuungsvertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen<br />
zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Im gegenseitigen<br />
Einvernehmen kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart<br />
werden.<br />
Beim Ausscheiden eines Kindes während des laufenden Monats<br />
ist die volle Benutzungsgebühr bis zum Ende des Monats<br />
zu entrichten.<br />
(3) Werden die Satzungsbestimmungen, die bestehende Hausordnung<br />
oder der abgeschlossene Betreuungsvertrag nicht ein-
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 5- Nr. 8/2009<br />
gehalten, so kann das Kind vom weiteren Besuch der Kindertagesstätte<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinschaftsvorsitzende<br />
nach Anhörung des Beirates. Der Ausschluss gilt als Kündigung<br />
des Betreuungsvertrages.<br />
(4) Werden die Gebühren 2 mal nicht ordnungsgemäß gezahlt,<br />
so erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen Platz.<br />
(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird die Kündigung<br />
durch den Träger ausgesprochen, ist sie zu begründen.<br />
§ 13<br />
Gespeicherte Daten<br />
(1) Für die Bearbeitung des Antrags auf Aufnahme in die Kindertageseinrichtung<br />
sowie für die Erhebung der Benutzungsgebühren<br />
werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten<br />
Dateien gespeichert:<br />
a) Allgemeine Daten:<br />
Name und Anschrift der Personensorgeberechtigten und der<br />
Kinder, Geburtsdaten aller Kinder sowie weitere zur kassenmäßigen<br />
Abwicklung erforderlichen Daten<br />
1. Änderungssatzung<br />
b) Benutzungsgebühr:<br />
Berechnungsgrundlage<br />
Rechtsgrundlage: Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), Gesetz<br />
über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetz (ThürKAG), Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz<br />
(KitaG), Thüringer Datenschutzgesetz<br />
(Thür-DSG), Bundessozialhilfegesetz (BSHG), Satzung über die<br />
Benutzung der Kindertageseinrichtungen sowie die dazu ergangene<br />
Gebührensatzung.<br />
Die Löschung der Daten erfolgt 2 Jahre nach Einstellung des<br />
Falles bzw. nach dem Verlassen der Einrichtung durch das Kind.<br />
(2) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen<br />
Erziehungsberechtigten gemäß § 19 Abs. 3 Thür-DSG<br />
über die Aufnahme der in Abs. 1 genannten Daten in automatisierte<br />
Dateien unterrichtet.<br />
§ 14<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft.<br />
zur Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 01.07.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund § 47 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO - vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert am 19. November<br />
2005 (GVBl. S. 381), der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000<br />
(GVBl. S. 301), zuletzt geändert am 17. Dezember 2004 (GVBl. S. 889), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinderund<br />
Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch<br />
das Gesetz vom 17. Dezember 2008 (BGBl I S. 2586), der §§ 18 ff. des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung<br />
von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16. Dezember<br />
2005 (GVBl. S. 365) geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 556), sowie des § 11 der Satzung über die<br />
Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“,<br />
wird nach Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 11.05.2009 folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die<br />
Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erlassen:<br />
Artikel 1<br />
Die Anlage zur Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ wird wie folgt geändert:<br />
Anlage zur Gebührensatzung:<br />
1. Höhe der Benutzungsgebühren nach § 7 für die Betreuung von Kindern im Alter ab 2 Jahren<br />
Monatsbeträge<br />
nach Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in einer Familie<br />
Familien mit Familien mit Familien mit Familien ab<br />
1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern<br />
Vollzeitbetreuung je<br />
betreutes Kind<br />
(bis 10 Stunden / Tag) 110,00 EUR / Kind 98,00 EUR / Kind 88,00 EUR / Kind 78,00 EUR / Kind<br />
Halbtagsbetreuung je betreutes Kind<br />
(bis 5 Stunden / Tag) 77,00 EUR / Kind 69,00 EUR / Kind 62,00 EUR / Kind 55,00 EUR / Kind<br />
2.Höhe der Benutzungsgebühren nach § 7 für die Betreuung von Kindern im Alter von 1 Jahr bis 2 Jahren<br />
Monatsbeträge<br />
nach Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in einer Familie<br />
Familien mit Familien mit Familien mit Familien ab<br />
1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern<br />
Vollzeitbetreuung je betreutes Kind<br />
(bis 10 Stunden / Tag) / Kind 175,00 EUR / Kind 165,00 EUR / Kind 155,00 EUR / Kind 145,00 EUR / Kind<br />
3. Höhe der Verpflegungskosten nach § 8:<br />
Tagessätze<br />
Ganztagsversorgung / Kind 2,50 EUR<br />
Frühstück, Mittag bzw. Mittag, Vesper / Kind 2,05 EUR<br />
Teilnahme am Mittagessen / Kind 1,60 EUR<br />
Artikel 2<br />
§ 11<br />
In-Kraft-Treten<br />
(1) Die Änderung tritt am 01.01.2009 in Kraft.<br />
Kirchheim, den 01.07.2009<br />
gez. Diana Machalett<br />
Gemeinschaftsvorsitzende -Siegel-<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der <strong>VG</strong><br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 8/2009<br />
Im Amtsblatt Nr. 7/2009 vom 20.06.2009 hat sich der Fehlerteufel<br />
eingeschlichen. Durch die Verwaltung wurde versehentlich<br />
der Beschluss-Nr: 253/2009 des Gemeinderates Elleben falsch<br />
veröffentlicht. Hiermit erfolgt die Richtigstellung des bekannt gegebenen<br />
Beschlusses:<br />
Verkehrsregelnde Maßnahmen am ländlichen Verbindungsweg<br />
Riechheim - Elleben<br />
Beschluss-Tag: 27.05.2009<br />
Beschluss-Nr.: 253/2009<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Nach ausgiebiger Beratung wurde über folgende Alternativen<br />
abgestimmt:<br />
GEMEINDE ELLEBEN<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON BESCHLÜSSEN<br />
DES GEMEINDERATES<br />
Richtigstellung der Verwaltung zur Bekanntmachung Beschluss-Nr. 253/2009<br />
Einwohnerversammlung im Ortsteil Bechstedt-Wagd<br />
am Mittwoch, dem 11.08.2009<br />
1.<br />
Am 11.08.2009, um 19.00 Uhr findet in Bechstedt-Wagd eine<br />
Einwohnerversammlung statt.<br />
Tagesordnung: Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates<br />
Bechstedt-Wagd<br />
2.<br />
Der Ortsteil Bechstedt-Wagd bildet einen Wahlkreis.<br />
Wahlraum: 99334 Bechstedt-Wagd, Bürgerhaus, Egstedter<br />
Str. 7<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten von<br />
Bechstedt-Wagd übersandt werden, sind der Wahlkreis und der<br />
Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen<br />
kann.<br />
3.<br />
Der Wähler hat die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mitzubringen.<br />
4.<br />
Zu Beginn der Einwohnerversammlung, die der Bürgermeister<br />
als Wahlleiter leitet, haben sich die Bürger, die sich am Wahlverfahren<br />
beteiligen wollen, unterschriftlich in ein Wählerverzeichnis<br />
des Ortsteils einzutragen, das durch die Gemeinde am Wahlort<br />
ausgelegt wird. An der Einwohnerversammlung dürfen nur Wahlberechtigte<br />
teilnehmen.<br />
5.<br />
Der Wahlleiter fordert in der Einwohnerversammlung zum Vorschlag<br />
von Bewerbern auf. Jeder Bürger ist vorschlagsberechtigt.<br />
Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen, wie weitere<br />
Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Nach § 45 Abs. 3<br />
ThürKO beträgt die Zahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder für<br />
den Ortsteil Bechstedt-Wagd: 4 Mitglieder.<br />
Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen. Er bedarf vor Beginn<br />
der Stimmabgabe der Einwilligung des Vorgeschlagenen. Ist dieser<br />
nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche<br />
Einwilligungserklärung vorliegen.<br />
Wer ist für die Errichtung einer Schranke? 3 Ja-Stimmen<br />
Wer ist für den Einbau von Rampen<br />
(Schwellen)? 2 Ja-Stimmen<br />
Wer enthält sich der Stimme: 1 Stimmenthaltung<br />
Es wird festgestellt, dass die Mehrheit für die Errichtung einer<br />
Schranke ist.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................8<br />
Anzahl der anwesenden GR:......................................................6<br />
Ja-Stimmen:................................................................................3<br />
Nein-Stimmen:............................................................................2<br />
Stimmenthaltungen:....................................................................1<br />
GEMEINDE<br />
KIRCHHEIM<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
DER GEMEINDE KIRCHHEIM<br />
6.<br />
Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen,<br />
wie weitere Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind. Er<br />
kann jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben.<br />
7.<br />
Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter<br />
die Namen der vorgeschlagenen Bürger in der Reihenfolge auf,<br />
wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt. Er hat darauf<br />
hinzuweisen, dass nur Bürger gewählt werden können, die dem<br />
Vorschlag ihrer Person zugestimmt haben (Bewerber). Wurden<br />
weniger als doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen, als Mitglieder<br />
zu wählen sind, kann der Bürger auch andere wählbare<br />
Personen wählen. Der Bürger erhält einen amtlichen Stimmzettel,<br />
nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt oder sich<br />
über seine Person ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die<br />
Wahlkabine, trägt dort auf seinem Stimmzettel von ihm gewählte<br />
Bewerber mit Familiennamen und Vornamen ein und legt ihn<br />
auch dort in den Wahlumschlag. Der Wahlleiter stellt den Namen<br />
des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung<br />
fest. Der Wähler legt danach seinen Wahlumschlag mit<br />
Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im Wählerverzeichnis<br />
vermerkt.<br />
8.<br />
Gewählt sind die Bewerber bzw. die Personen mit den meisten<br />
gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
9.<br />
Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln gilt<br />
§ 19 Abs. 2 und 3 ThürKWG entsprechend.<br />
10.<br />
Das Ergebnis der Wahl wird in der Einwohnerversammlung vom<br />
Wahlleiter bekannt gegeben.<br />
gez. Hans-Jürgen Langer<br />
Bürgermeister
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7- Nr. 8/2009<br />
Einwohnerversammlung im Ortsteil<br />
Werningsleben<br />
am Donnerstag, dem 12.08.2009<br />
1.<br />
Am 12.08.2009, um 19.00 Uhr findet in Werningsleben eine<br />
Einwohnerversammlung statt.<br />
Tagesordnung: Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates<br />
Werningsleben<br />
2.<br />
Der Ortsteil Werningsleben bildet einen Wahlkreis.<br />
Wahlraum: 99334 Werningsleben, Gemeindesaal, Erfurter<br />
Str. 2<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten von<br />
Werningsleben übersandt werden, sind der Wahlkreis und der<br />
Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen<br />
kann.<br />
3.<br />
Der Wähler hat die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mitzubringen.<br />
4.<br />
Zu Beginn der Einwohnerversammlung, die der Bürgermeister<br />
als Wahlleiter leitet, haben sich die Bürger, die sich am Wahlverfahren<br />
beteiligen wollen, unterschriftlich in ein Wählerverzeichnis<br />
des Ortsteils einzutragen, das durch die Gemeinde am<br />
Wahlort ausgelegt wird. An der Einwohnerversammlung dürfen<br />
nur Wahlberechtigte teilnehmen.<br />
5.<br />
Der Wahlleiter fordert in der Einwohnerversammlung zum Vorschlag<br />
von Bewerbern auf. Jeder Bürger ist vorschlagsberechtigt.<br />
Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen, wie weitere<br />
Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Nach § 45 Abs. 3<br />
ThürKO beträgt die Zahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder für<br />
den Ortsteil Werningsleben: 4 Mitglieder.<br />
Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen. Er bedarf vor Beginn<br />
der Stimmabgabe der Einwilligung des Vorgeschlagenen. Ist<br />
dieser nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche<br />
Einwilligungserklärung vorliegen.<br />
6.<br />
Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen,<br />
wie weitere Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind. Er<br />
kann jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben.<br />
7.<br />
Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter<br />
die Namen der vorgeschlagenen Bürger in der Reihenfolge auf,<br />
wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt. Er hat darauf<br />
hinzuweisen, dass nur Bürger gewählt werden können, die dem<br />
Vorschlag ihrer Person zugestimmt haben (Bewerber). Wurden<br />
weniger als doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen, als Mitglieder<br />
zu wählen sind, kann der Bürger auch andere wählbare<br />
Personen wählen. Der Bürger erhält einen amtlichen Stimmzettel,<br />
nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt oder sich<br />
über seine Person ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die<br />
Wahlkabine, trägt dort auf seinem Stimmzettel von ihm gewählte<br />
Bewerber mit Familiennamen und Vornamen ein und legt ihn<br />
auch dort in den Wahlumschlag. Der Wahlleiter stellt den Namen<br />
des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung<br />
fest. Der Wähler legt danach seinen Wahlumschlag<br />
mit Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im<br />
Wählerverzeichnis vermerkt.<br />
8.<br />
Gewählt sind die Bewerber bzw. die Personen mit den meisten<br />
gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />
9.<br />
Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln gilt<br />
§ 19 Abs. 2 und 3 ThürKWG entsprechend.<br />
10.<br />
Das Ergebnis der Wahl wird in der Einwohnerversammlung vom<br />
Wahlleiter bekannt gegeben.<br />
gez. Hans-Jürgen Langer<br />
Bürgermeister<br />
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft „Gemeinde Kirchheim“<br />
vom 28.05.2009<br />
1. Die vorgelegte Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2008<br />
wird bestätigt und genehmigt.<br />
2. Dem Vorstand wird Entlastung zur Jahresrechnung 2008 erteilt.<br />
3. Es wird keine Erlösauskehr der Einnahmen an die Jagdgenossen<br />
durchgeführt.<br />
4. Wer seine Jagdpacht ausgezahlt haben möchte, kann innerhalb<br />
von vier Wochen nach der Veröffentlichung seinen Antrag<br />
bei der Jagdvorsteherin einreichen (mit aktuellem<br />
Grundbuchauszug).<br />
5. Die Einnahmen aus den Jagdpachten werden für gemeinnützige<br />
Zwecke verwendet.<br />
• Anschaffung einer Sitzgruppe für Bechstedt Wagd für ca.<br />
800,00 EUR<br />
Impressum:<br />
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
MITTEILUNGEN<br />
• Unterstützung der Dorffeste mit je 200,00 EUR in Kirchheim,<br />
Werningsleben, Bechstedt Wagd<br />
• Zur Unterstützung der Sanierungsarbeiten in den Kirchen je<br />
200,00 EUR für Kirchheim, Werningsleben und Bechstedt<br />
Wagd.<br />
6. Die bereitgestellten Mittel müssen von den Verantwortlichen<br />
per Antrag abgerufen werden.<br />
7. Wahl des neuen Jagdvorstandes<br />
• Sigrid Gerstenhauer - Jagdvorsteherin<br />
• Hans-Jürgen Langer - Stellvertreter<br />
• Renate Stüber - Beisitzer<br />
• Hartmut König - Beisitzer<br />
Alle Beschlüsse der Jagdgenossenschaft wurden einstimmig<br />
gefasst.<br />
Sigrid Gerstenhauer<br />
Jagdvorsteherin<br />
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim, Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44<br />
Verlag und Druck:Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.<br />
Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />
und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben<br />
gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe<br />
keine Garantie übernehmen.<br />
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise<br />
Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Gemeinden: Alkersleben,<br />
Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum<br />
Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 8- Nr. 8/2009<br />
In der Chronik geblättert<br />
Hundertjähriger Tanzsaal<br />
Die Gaststätte „Angereck“ in Alkersleben ist in privatem Eigentum<br />
der Familie Gehlhaar seit über einen Jahrzehnt. Die Entwicklung<br />
der 90er Jahre brachte ebenso wie in vielen anderen<br />
Orten eine Privatisierung der Gemeindegaststätten.<br />
Mehrere Jahrhunderte kann auf jenen Grundstück die Alkerslebener<br />
Schenke nachgewiesen werden. Es war und ist der Mittelpunkt<br />
des Dorfes, und die Gemeinde tätigte in ihrem Interesse<br />
in vergangenen Zeiten so manche Investition auf jenen Fleck.<br />
Der Tanzsaal wurde im Jahre 1909 erbaut, in diesem Jahr also<br />
das hundertjährige Jubiläum. Der Gemeinderat begründete sein<br />
damaliges Bauvorhaben mit der Bemerkung, dass der alte Saal<br />
nicht mehr der Neuzeit entspricht. Jener befand sich früher in<br />
der oberen Etage des Wirtshauses, konnte also nur ein kleiner<br />
Raum gewesen sein, der den damals populär werdenden Tanzveranstaltungen<br />
nicht mehr genügte.<br />
Der Bürgermeister Christoph Dörnfeld stellte am 1. Juni 1909<br />
den Bauantrag an das fürstliche Amt in Arnstadt und am 23. Juni<br />
war bereits laut vorliegendem Protokoll die Abnahme des<br />
Rohbaues durch Vertreter des betreffenden Amtes gemeinsam<br />
mit den Schulzen.<br />
Die Bauplanung und Ausführung wurde vom Gemeinderat der<br />
im Ort ansässigen Baufirma Emil Wagner übertragen. Als Baufläche<br />
bot sich der Standort der ehemaligen Malztenne und<br />
Hopfendarre an, die längst einige Jahrzehnte ausgedient hatte.<br />
Jenes Gebäude wurde übrigens im Jahre 1831 als einstöckiges<br />
Fachwerkgebäude mit einer Größe von 51x17 Fuß genannt. Im<br />
Jahre 1966 erfolgte eine gründliche Renovierung des Saals, indem<br />
eine Zwischendecke eingezogen, Parkettfußboden verlegt<br />
und die Bühne eingebaut wurde. Zahlreiche Bürger beteiligten<br />
sich am Bau. Mit der Kirmes 1966 fand die Einweihung statt.<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 14.08. zum 79. Geburtstag Frau Engelmann, Christa<br />
am 14.08. zum 91. Geburtstag Frau Wiede, Anna<br />
am 16.08. zum 74. Geburtstag Herrn Striegel, Siegfried<br />
am 18.08. zum 77. Geburtstag Frau Enders, Gertrud<br />
am 24.08. zum 71. Geburtstag Frau Schubert, Erika<br />
Rassegeflügezucht Alkersleben e. V.<br />
NICHTAMTLICHER TEIL<br />
GEMEINDE<br />
ALKERSLEBEN<br />
Sieben Jahre danach entstand die jetzige Toilettenanlage, die<br />
durch den Bau der zentralen Wasserleitung 1971 erst möglich<br />
wurde. Die geruchsintensiven Trockenklos auf dem Hof hatten<br />
ausgedient.<br />
Das Wirtshaus baute die Gemeinde bereits im Jahre 1822 an<br />
der Stelle eines alten für 804 Taler und 16 Groschen neu. Der<br />
Zimmermann Müller aus Gehren berechnete z. B. für die Zulage<br />
und Zimmerarbeiten 260 Taler. Das Gebäude erweiterte man<br />
1858 mit dem Anbau der überbauten Torfahrt.<br />
Im Winter 1895/96 brannte das Stallgebäude, welches sich auf<br />
dem Hof befand, ab. Die Feuerwehr verhinderte ein Übergreifen<br />
des Feuers auf die Schenke. Der Stall wurde Monate später, mit<br />
Verwendung der Versicherungssumme von 1434 Mark aus der<br />
Brandkasse, wieder aufgebaut.<br />
Stets wurde die Gaststätte mit Pachtvertrag und Konzessionsurkunde<br />
verpachtet, oft an einheimische Bauern, die den Ausschank<br />
im Nebenerwerb betrieben. Der Betreiber der Schenke<br />
hatte in früheren Jahrhunderten nebenbei die Aufgabe von der<br />
Gemeinde, den Brückenzoll der in unmittelbarer Nähe befindlichen<br />
Wipfrabrücke von den durchfahrenden Fuhrwerken zu erheben.<br />
Die Beschaffungs- und Erhaltungskosten des Schlagbaumes<br />
an der Brücke trug, wie in Kassenbüchern nachzulesen<br />
ist, selbstverständlich die Gemeinde. Zollpflichtig waren die auswärtigen<br />
Fuhrwerke und Postkutschen, die auf der Straße Arnstadt<br />
- Kranichfeld - Weimar verkehrten und daher die Alkersleber<br />
Brücke benutzten. In der Schenke wurde übrigens das erste<br />
Telefon des Ortes als öffentliche Fernsprechstelle Anfang 1906<br />
eingerichtet. Die Gemeinde beteiligte sich daran mit einen Zuschuß<br />
von 450 Mark. Erst im Sommer 1920 konnte elektrisches<br />
Licht in Schenke und Saal eingeschaltet werden, denn Alkersleben<br />
war nun auch an das Netz angeschlossen.<br />
Die Mitgliederversammlung des Vereins für Rassegeflügelzucht Alkersleben e. V. findet am 07.08.2009 statt.<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
VEREINE <strong>UND</strong><br />
VERBÄNDE
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9- Nr. 8/2009<br />
Kindergarten „Pfiffikus“ Wüllersleben<br />
Was machen wir am liebsten? Wir feiern!<br />
Warum gibt es dicke und dünne Abstände zwischen den Jahresringen<br />
des Baumes?<br />
Was macht eine Eidechse mit der Zunge?<br />
In welche Richtung zeigt die Nadel des Kompasses?<br />
Wie heißt der Bienenzüchter noch anders?<br />
So und ähnlich waren die Fragen, die unsere Schulanfänger in<br />
der alten Schule im Museum Hohenfelden bei ihrem Abschlussfest<br />
beantworten konnten, bevor es die Zuckertüten gab.<br />
Eine Woche vorher haben sie sehr viel gesehen und erfahren<br />
bei der Festwoche. Sie waren wandern in Stadtilm, sind zum<br />
Naturpfad „Fuchsfarm“ in Erfurt gefahren, waren auf dem Bauernhof<br />
von Herrn Hoyer in Achelstädt zum Traktorfahren und<br />
Reiten und haben schließlich einen Ausflug ins Naturkundemuseum<br />
in Erfurt mit Bus und Bahn gemacht.<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Bösleben<br />
am 02.08. zum 69. Geburtstag Frau Boness, Renate<br />
am 03.08. zum 77. Geburtstag Frau Scheidt, Ingrid<br />
am 08.08. zum 71. Geburtstag Herrn Reinhardt, Horst<br />
am 09.08. zum 83. Geburtstag Frau Wirth, Ruth<br />
am 17.08. zum 72. Geburtstag Frau Graube, Irene<br />
am 18.08. zum 65. Geburtstag Frau Sauer, Rita<br />
Wüllersleben<br />
am 04.08. zum 73. Geburtstag Frau Rausch, Hildegard<br />
am 09.08. zum 65. Geburtstag Herrn Wehling, Wilhelm<br />
am 20.08. zum 81. Geburtstag Frau Marsell, Ilse<br />
am 30.08. zum 88. Geburtstag Frau Groß, Herta<br />
GEMEINDE BÖSLEBEN-<br />
WÜLLERSLEBEN<br />
Natürlich sind die Kinder, die noch etwas warten müssen mit<br />
der Schule auch nicht zu kurz gekommen. Sie waren wandern,<br />
es gab ein Spielzeugfest, eine Mickymausolympiade und eine<br />
kleine Hüpfburg (nur für sie). Der krönende Abschluss für alle<br />
war unser Sommerfest am Freitag mit Clown Roland und Sommersprosse<br />
(sehr zum Vergnügen der Kinder und der Eltern).<br />
Wir möchten uns noch einmal bei allen Helfern bedanken und<br />
werden gerne an diese Woche zurückdenken.<br />
Die Kinder und Erzieher des Kindergartens<br />
„Pfiffikus“ in Wüllersleben<br />
ALTERSJUBILÄEN
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 10 - Nr. 8/2009<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 01.08. zum 79. Geburtstag Frau Schwarz, Waltraud<br />
am 02.08. zum 73. Geburtstag Herrn Riemer, Gerhard<br />
am 05.08. zum 86. Geburtstag Frau Eschrich, Irma<br />
am 14.08. zum 71. Geburtstag Herrn Ullrich, Reinhold<br />
am 26.08. zum 79. Geburtstag Frau Bastigkeit, Irmgard<br />
am 26.08. zum 82. Geburtstag Herrn Krisch, Josef<br />
am 27.08. zum 73. Geburtstag Herrn Gänsler, Harald<br />
am 27.08. zum 79. Geburtstag Frau Krannig, Elfriede<br />
am 30.08. zum 77. Geburtstag Frau Sauerbrey, Annelore<br />
Kita „Im Wiesengrund“ Elleben<br />
Ausflug nach Erfurt<br />
Am 30.06.2009 fuhren wir Kinder der großen und mittleren<br />
Gruppe mit unseren Erzieherinnen in einem Bus, der extra für<br />
uns bestellt war, nach Erfurt.<br />
Am Domplatz angekommen, holte uns Frau Koch, Helenas Mama,<br />
ab.<br />
Sie führte uns vorbei am Dom durch kleine Gassen und Straßen<br />
zum Fischmarkt und erzählte einiges über diese schon<br />
sehr alte Stadt.<br />
Da Janes Papa, Herr <strong>Berg</strong>mann, in der Sparkasse am Fischmarkt<br />
arbeitet, konnten wir die Gelegenheit nutzen, die Tresorund<br />
Schließfachräume zu besichtigen.<br />
In einem großen Tresor mit dicker Tür wartete schon auf jedes<br />
Kind ein Sparschwein und die Freude war natürlich groß. Vielen<br />
Dank an Herrn <strong>Berg</strong>mann für die schöne Überraschung und die<br />
Zeit, die er für uns hatte.<br />
Nun besuchten wir das Rathaus gleich nebenan. Hier war alles<br />
groß, geheimnisvoll und voller Bilder, so dass uns Frau Koch<br />
gleich eine Geschichte über den Graf von Gleichen erzählte.<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Elleben<br />
am 06.08. zum 85. Geburtstag Herrn Hartung, Heinz<br />
am 12.08. zum 83. Geburtstag Frau Koch, Elisabeth<br />
am 12.08. zum 68. Geburtstag Frau Mayer, Brunhilde<br />
am 16.08. zum 79. Geburtstag Herrn Mey, Tilo<br />
GEMEINDE<br />
DORNHEIM<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
GEMEINDE ELLEBEN<br />
Auf dem Weg zur Krämerbrücke besuchten wir „Bernd das Brot“<br />
und im Keller des Hauses Nr. 31 konnten wir die Gera durch ein<br />
Glasfenster im Fußboden fließen sehen. Das war cool.<br />
Nun waren wir aber hungrig und durstig. Auf der kleinen Insel<br />
hinter der Krämerbrücke machten wir erst einmal ein Picknick.<br />
Nach dem lustigen Füße abkühlen in der Gera konnten wir noch<br />
auf dem Spielplatz klettern und toben.<br />
Jetzt wurde es langsam Zeit wieder zum Bus zu gehen. Zuvor<br />
konnten wir noch ein leckeres Eis schlecken. Die Heimfahrt<br />
nutzten wir zum ausruhen und erzählen, denn wir haben ja viel<br />
gesehen und erlebt.<br />
Vielen Dank an Frau Koch, die uns begleitete und mit schönen<br />
Geschichten einiges über Dom, Fischmarkt und Krämerbrücke<br />
erzählte.<br />
Dieser Ausflug hat uns allen sehr gut gefallen.<br />
Die Kinder und Erzieherinnen<br />
der Kita „Im Wiesengrund“ Elleben<br />
ALTERSJUBILÄEN
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 8/2009<br />
Gügleben<br />
am 03.08. zum 72. Geburtstag Frau Napierski, Marlis<br />
am 05.08. zum 71. Geburtstag Frau Zacher, Christa<br />
am 14.08. zum 72. Geburtstag Frau Rieth, Gudrun<br />
am 20.08. zum 82. Geburtstag Frau Bertuch, Ruth<br />
Riechheim<br />
am 03.08. zum 66. Geburtstag Frau Nawrot, Gisela<br />
am 05.08. zum 74. Geburtstag Frau Hölker, Johanna<br />
am 07.08. zum 81. Geburtstag Herrn Hölker, Erich<br />
am 10.08. zum 79. Geburtstag Herrn Retzlaff, Hans Joachim<br />
am 11.08. zum 75. Geburtstag Herrn Kittel, Karl<br />
am 13.08. zum 65. Geburtstag Herrn Steinmetz, Gunter<br />
am 14.08. zum 66. Geburtstag Frau Hammann, Birgit<br />
am 24.08. zum 74. Geburtstag Herrn Reiß, Gerhard<br />
am 25.08. zum 77. Geburtstag Frau Pfeifer, Thea<br />
am 26.08. zum 67. Geburtstag Herrn Löffler, Manfred<br />
am 27.08. zum 67. Geburtstag Frau Doose, Elisabeth<br />
Regionalausscheid der Feuerwehren in der <strong>VG</strong> <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong><br />
Dieses Jahr fand der Regionalausscheid am 6. Juni in Gügleben<br />
statt.<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 02.08. zum 67. Geburtstag Herrn Spindler, Manfred<br />
am 14.08. zum 71. Geburtstag Frau Schubert, Ingrid<br />
am 16.09. zum 89. Geburtstag Frau Hieke, Martha<br />
am 17.08. zum 78. Geburtstag Herrn Wedemann, Lothar<br />
am 19.08. zum 70. Geburtstag Herrn König, Roger<br />
am 23.08. zum 69. Geburtstag Frau Wendemuth, Helga<br />
am 30.08. zum 78. Geburtstag Frau Bär, Ilona<br />
Demontage NS-Freileitung Wülfershausen, Schulgasse<br />
Die E.ON Thüringer Energie AG plant den Rückbau und die Entsorgung<br />
nicht mehr benötigter Anlagen nach technischen und<br />
wirtschaftlichen Gesichtspunkten, mittel- und langfristig. Mit dem<br />
Wissen um die eingeschränkte Zufahrt zum Grundstück Schulgasse<br />
2 a haben wir entschieden die zwei Masten in der Schulgasse<br />
vorzeitig zurückzubauen. Da üblicherweise Demontagen<br />
in den Wintermonaten erfolgen, haben wir im Hinblick auf die<br />
derzeitige Auslastung der Montagebetriebe den 30.09.2009 als<br />
Fertigstellungstermin vorgegeben. Dafür bitten wir um Verständnis.<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Neben 10 Männer- und 2 Frauenmannschaften nahmen auch<br />
die Jugendmannschaften aus Riechheim, Achelstädt und Kirchheim<br />
teil. Sie stellten an diesem Tag ihr Können eindrucksvoll<br />
und erfolgreich unter Beweis.<br />
Aufgrund der nasskalten Witterung war es nicht einfach, gute<br />
Zeiten beim Löschangriff zu erreichen.<br />
Die Platzierungen lauteten wie folgt:<br />
Männer: 1. Kirchheim, 2. Wülfershausen, 3. Rockhausen<br />
Frauen: 1. Gügleben, 2. Alkersleben<br />
Wir Kameradinnen und Kameraden der FFw Gügleben<br />
möchten uns bei allen teilnehmenden Wehren, den Wettkampfrichtern<br />
H. Natho, T. Hoffmann und M. Lux, sowie allen<br />
Mitwirkenden recht herzlich bedanken.<br />
Der nächste Regionalausscheid findet 2010 in Rockhausen<br />
statt.<br />
Freiwillige Feuerwehr Gügleben<br />
GEMEINDE<br />
ELXLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.<br />
Freundliche Grüße<br />
Frank Vogelsberg<br />
Netzkoordinator<br />
Regionaler Netzbetrieb Erfurt<br />
T +49 3 61-6 52 36 00<br />
F +49 3 61-6 52 32 49<br />
M +49 1 51-16 14 13 74<br />
frank.vogelsberg@eon-thueringerenergie.com
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 12 - Nr. 8/2009<br />
Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Kirchspiel Elxleben<br />
August 2009<br />
Monatsspruch August:<br />
Der HERR segne dich und behüte dich;<br />
der HERR lasse sein Angesicht leuchten<br />
über dir und sei dir gnädig; der HERR hebe<br />
sein Angesicht über dich und gebe dir<br />
Frieden.<br />
Numeri 6, 24 - 26<br />
Donnerstag, 30. Juli<br />
19.30 Uhr Mit der Bibel im Gespräch: Der verlorene Sohn -<br />
Das Vaterherz Gottes; Lukas 15, 1 + 2, 11 - 32<br />
Sonntag, 2. August<br />
09.00 Uhr Alkersleben, Gottesdienst<br />
10.00 Uhr Ettischleben, Gottesdienst<br />
Montag, 3. August<br />
19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis<br />
Sonntag, 9. August<br />
10.00 Uhr Elxleben, Familiengottesdienst zum Schuljahresanfang<br />
Dienstag, 11. August<br />
17.30 Uhr Elxleben, Pfarrhaus: Treffen zur Anmeldung und<br />
Terminabsprache für Unterrichts- und Probezeiten<br />
Sonntag, 16. August<br />
09.00 Uhr Gügleben, Gottesdienst<br />
10.30 Uhr Elleben, Gottesdienst<br />
Mittwoch, 19. August<br />
14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis<br />
Freitag, 21. August<br />
17.00 Uhr Elxleben, Treffen der Vorkonfirmanden und Konfirmanden<br />
Samstag, 22. August<br />
14.00 Uhr Elxleben, Andacht mit Taufe<br />
Sonntag, 23. August<br />
10.00 Uhr Gottesdienst zum Lohfest<br />
Sonntag, 30. August<br />
13.00 Uhr Elxleben, Gottesdienst<br />
14.00 Uhr Elleben, Gottesdienst mit Taufe<br />
Pastorin N. Jung-Gleichmann ist vom 27. Juli bis 3. August und<br />
vom 12. bis 13. August im Urlaub. In dringenden Angelegenheiten<br />
wenden Sie sich an Pastorin Behm (Tel.: 036200/65758).<br />
Herzliche Einladung zu einem<br />
Familiengottesdienst zum Schuljahresbeginn<br />
am Sonntag, dem 9. August, um 10.00 Uhr in der Kirche in<br />
Elxleben<br />
Dieser Gottesdienst für die Kirchspiele Elxleben<br />
und Witzleben soll nicht nur für Schulanfänger<br />
sein, sondern für alle, für die etwas<br />
Neues beginnt. Zuerst sind das die Kinder,<br />
die in ein neues Schuljahr kommen, aber<br />
auch für alle anderen wollen wir in besonderer<br />
Weise um Gottes Segen bitten und gemeinsam<br />
einen fröhlichen Gottesdienst feiern.<br />
Kirchenmusik im Kirchspiel<br />
KIRCHLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
Nach den Sommerferien beginnen<br />
wieder die Proben und der<br />
Unterricht bei Kantorin Beate<br />
Friedrich:<br />
Dienstag, den 11. August 2009<br />
17.30 Uhr im Elxlebener Pfarrhaus: Treffen zur Anmeldung<br />
und Terminabsprache für Unterrichts- und Probezeiten;<br />
Blockflöte(n), Klavier, Orgel, Trompete, Posaune,<br />
Ensemblespiel<br />
Dienstag, 11. August<br />
19.30 Uhr Elxleben, Posaunenchorprobe<br />
Mittwoch, 12. August<br />
19.30 Uhr Elxleben, Kirchenchorprobe<br />
Für alle Erwachsenen, die Trompete oder Posaune lernen<br />
möchten, bietet Frau Friedrich einen Gruppen-Grundkurs an -<br />
melden Sie sich bitte! (Kantorin Beate Friedrich, Karolinenstraße<br />
7, 99310 Arnstadt; Tel: 03628/519212, Fax:03628/519213,<br />
Elektropost: friedrichbeate@yahoo.de).<br />
Erfreuliches Vereinsfest des Fördervereins St. Laurentius Kirche Kirchheim<br />
Fördergeldübergabe in Höhe von 10.000 Euro erhält<br />
mit Vereinsfest würdigen Rahmen<br />
KIRCHHEIM. Alles war<br />
angerichtet, der Grill angeheizt.<br />
Unter sonnigem<br />
Himmel fanden sich am<br />
12. Juni Gäste und Vereinsmitglieder<br />
plaudernd<br />
am Gemeindehaus in<br />
Kirchheim zusammen. Anlass<br />
war das jährliche Vereinsfest<br />
am vergangenen<br />
GEMEINDE<br />
KIRCHHEIM<br />
VEREINE <strong>UND</strong><br />
VERBÄNDE<br />
Freitag. Zum Feiern gab es allen Grund. Der Förderverein St.<br />
Laurentius Kirche Kirchheim erhielt kurz zuvor in der Kirche einen<br />
Scheck über 10.000 Euro von der Stiftung zur Bewahrung<br />
kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa). Der<br />
Regionalbeauftragte der KiBa, Dr. Roland Mangelsdorf, überreichte<br />
den Scheck an den Vereinsvorsitzenden Mathias Jedicke<br />
und Pfarrer Holger Lübs. In seiner Rede betonte Mangelsdorf<br />
seine enge, persönliche Bindung zu Thüringen. Speziell die<br />
Kirchheimer Kirche hätte ihn begeistert. Deshalb war es für ihn<br />
ein besonderes Anliegen dem Förderverein durch die KiBa finanziell<br />
unter die Arme zu greifen. „Die Erhaltung der vielen Kirchen<br />
für ihre angestammte Nutzung liegt uns sehr am Herzen.<br />
Ich bringe mich gerne als Mittler zwischen Bauträgern und Stiftung<br />
KiBa ein.“, sagte Mangelsdorf.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 13 - Nr. 8/2009<br />
Zusätzlich konnte Dr. Barbara Schmidt als Schirmherrin für den<br />
Förderverein gewonnen werden, verkündete Pfarrer Lübs im<br />
Rahmen der Übergabe. Die gebürtige Kirchheimerin wird in Zukunft<br />
den Verein nach außen hin repräsentieren und sich für<br />
den Erhalt der Kirche einsetzen.<br />
Die Kirchheimer St. Laurentius Kirche stammt aus spätgotischer<br />
Zeit und trägt seit 1301 ihren Namen. Ein besonderes Schmuckstück<br />
der Kirche ist die sehenswerte Deckenmalerei des Malers<br />
Ernst Liebermann, wodurch sie sich von anderen Thüringer Kirchen<br />
abhebt.<br />
Im Laufe der Jahrhunderte verfiel die Kirchheimer Kirche und ist<br />
mittlerweile sanierungsbedürftig. Das Mauerwerk, Turm- und<br />
Kirchendach müssen rekonstruiert werden. Die Läutanlage benötigt<br />
eine technische Überholung und die Emporen sind inzwischen<br />
nicht mehr begehbar. Mithilfe weiterer Geldgeber sollen<br />
in den nächsten Jahren der Kirchturm und das Kirchenschiff saniert<br />
werden.<br />
Die Stiftung KiBa, mit Hauptsitz in Hannover, möchte dazu beitragen,<br />
dass möglichst viele Kirchen in Deutschland instand gehalten<br />
werden und somit auch das kirchliche Leben bestehen<br />
bleibt. Die Unterstützung umfasst evangelische Kirchen im gesamten<br />
Bundesgebiet und besonders Kirchen in Dörfern der<br />
neuen Bundesländer.<br />
Pressekontakt:<br />
Mathias Jedicke<br />
Vorsitzender Förderverein<br />
Email: Kontakt@Foerderverein-St-Laurentius-kirche.de<br />
Tel.: 036200/6 01 18<br />
Web: www.foerderverein-st-laurentius-kirche.de<br />
Falk Henning<br />
Öffentlichkeitsarbeit (befristet)<br />
Email: falk.henning@tu-ilmenau.de<br />
0170/2 78 28 84<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Wir laden herzlich ein zum Kirchheimer Dorffest<br />
am 15. und 16.August 2009<br />
Sonnabend, 15. August 2009<br />
Dorfplatz:<br />
ab 14:00 Uhr Bunter Familiennachmittag bei Kaffee und Kuchen mit den „Liebensteiner Musikanten“<br />
und - Spiele mit der Jugendfeuerwehr - Mal- und Bastelstraße - Hüpfburg - Kindertheatervorstellung<br />
20:00 Uhr Sommernachtstanz mit der Band „Dynamic“<br />
Sonntag, 16. August 2009<br />
Dorfplatz:<br />
08:00 Uhr 10. Hähnewettkrähen<br />
10:00 Uhr musikalischer Frühschoppen<br />
11:30 Uhr gemeinsames Mittagessen „Wildgulasch mit Thüringer Klößen“<br />
Feuerwehrverein „Kirchheim - Werningsleben“ e. V.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 14 - Nr. 8/2009<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Osthausen<br />
am 01.08. zum 82. Geburtstag Herrn Gabler, Hans<br />
am 06.08. zum 67. Geburtstag Herrn Rienecker, Klaus-Dieter<br />
Wülfershausen<br />
am 01.08. zum 67. Geburtstag Herrn Schöttner, Manfred<br />
am 04.08. zum 69. Geburtstag Herrn Friedrich, Hans-Werner<br />
am 07.08. zum 73. Geburtstag Frau Haustein, Erika<br />
am 20.08. zum 81. Geburtstag Frau Werner, Frieda<br />
am 21.08. zum 75. Geburtstag Herrn Wiegand, Harald<br />
am 22.08. zum 70. Geburtstag Frau Hübner, Rosmarie<br />
Ausschreibung<br />
12. Wülfershäuser Duathlon<br />
Termin: Samstag, d. 08. August 2009<br />
Startzeit: 10.30Uhr - Auf dem Anger in Wülfershausen<br />
Strecken: ca. 7 km Rad (teils Gelände), ca. 4 km Lauf<br />
(Gelände), ca. 7 km Rad (selbe Strecke - es ist<br />
ratsam mit einem Mountainbike zu fahren)<br />
Reglement: Es bestehen 2 Möglichkeiten des Startens:<br />
1. Einzelstarter (absolviert alle Strecken<br />
hintereinander allein!)<br />
2. Paare (ein Teilnehmer fährt 2x Rad und<br />
der andere Partner läuft )<br />
Verpflegung: im Start-/Zielbereich gibt es Tee und Obst<br />
Meldung: Die Teilnehmermeldung sollte bis zum<br />
04.08.2009 an Peter Unger Am Eichenborn 59<br />
in 99310 Wülfershausen erfolgen!<br />
Auch Tel. möglich: 036200/61617<br />
Wertungen: a) Die Wertungen erfolgen getrennt nach<br />
weiblichen u. männlichen Mannschaften, nach<br />
Mixmannschaften. Gleiches gilt für die<br />
Einzelstarter!<br />
b) nach Altersklassen 11 -17 Jahre;<br />
ab 18 Jahre; ab 50 Jahre<br />
Startgeld: Pro Team wird ein Startgeld in Höhe von<br />
6 Euro und von jedem Einzelstarter 3 Euro für<br />
Urkunde, kleines Teilnehmergeschenk,<br />
Protokoll und Verpflegung erhoben.<br />
Erlebnisreicher Tag mit der Feuerwehr<br />
Am Dienstag, 16.06.2009, führten<br />
die Schüler der Grundschule<br />
„Astrid Lindgren“ Osthausen einen<br />
Projekttag zum Thema „Brandschutz“<br />
durch.<br />
Für die Kinder begann der Tag<br />
sehr aufregend, denn die Feuerwehren<br />
von Witzleben, Achelstädt,<br />
Stadtilm und Osthausen<br />
fuhren mit ihren Feuerwehrautos<br />
auf dem Schulhof vor.<br />
Die Kameraden der verschiedenen<br />
Wehren erklärten den Schülern<br />
sehr anschaulich und kindge-<br />
Siegerehrung: Erfolgt ca.1,5 Std. nach letztem Zieleinlauf<br />
auf dem Dorfplatz.<br />
Kinderduathlon findet für alle interessierten Kinder um 9.00<br />
Uhr bei Teilnahme von mindestens 5 Startern statt.<br />
Der Wettkampf wird allein und im Dorf durchgeführt und besteht<br />
auch aus Rad - Lauf - Rad.<br />
Bitte auch Kinder anmelden! Alter 5- 10 Jahre.<br />
Siegerehrung gleich nach dem Wettkampf!<br />
Wichtiger Hinweis: Für alle Radfahrer besteht Helmpflicht !!!<br />
Rechtzeitig um einen Helm kümmern! (Sicherheitsbestimmungen<br />
für Radfahren, gilt für Kinder u. Erwachsene)<br />
Allen Teilnehmern wünsche ich viel Freude am Wettkampf<br />
und eine gute Vorbereitung!<br />
gez. Peter Unger<br />
GEMEINDE OSTHAUSEN-<br />
WÜLFERSHAUSEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
recht die Technik in den Feuerwehrautos. Außerdem durfte sich<br />
jeder einmal in das Auto setzen - ein Traum jedes<br />
Kindes.<br />
Trotz kurzen Regenschauern waren die Kinder<br />
mit großer Begeisterung dabei und vielleicht<br />
überlegt jetzt der eine oder andere in der Jugendfeuerwehr<br />
mitzumachen.<br />
Herr Nüchter gestaltete für jede Klasse eine<br />
Power-Point-Präsentation und hatte einige<br />
praktische Vorführungen zum<br />
Thema Brandschutz vorbereitet.<br />
Nochmals einen großen Dank allen<br />
Kameraden der Feuerwehren aus<br />
Achelstädt, Witzleben, Stadtilm und der Jugendfeuerwehr<br />
Osthausen.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 15 - Nr. 8/2009<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 02.08. zum 69. Geburtstag Herrn Gerstenhauer, Sigmar<br />
am 28.08. zum 67. Geburtstag Herrn Frommann, Wolfgang<br />
am 28.08. zum 72. Geburtstag Frau Scheidt, Helga<br />
Mittelpunktsfest am 15.08.2009 in Rockhausen<br />
zum 1-jährigen Steinsetzen in Rockhausen<br />
15.00 Uhr<br />
• Begrüßung durch die Bürgermeisterin Margitta Gräfenstein<br />
und den Landrat Dr. Benno Kaufhold<br />
16.00 Uhr<br />
• Umzug zum Stein mit dem Fanfarenorchester Erfurt e. V.<br />
außerdem<br />
• Kaffee und hausgemachter Kuchen<br />
• Handwerkermarkt<br />
• Turmbesichtigung der Kirche St. Elisabeth<br />
• Feuerwehrfest mit Attraktionen und Spielen rund um die<br />
Feuerwehr wie z. B. Ziele anspritzen, Feuerwehrautofahren,<br />
Atemmasken aufsetzen, Schlauch aufrollen, Malstraße …<br />
• Gemütliches Beisammensein bei Musik und Tanz<br />
• Für das leibliche Wohl ist gesorgt.<br />
GEMEINDE<br />
ROCKHAUSEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
VERANSTALTUNGEN
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 8/2009<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Witzleben<br />
am 08.08. zum 68. Geburtstag Frau Gebser, Hannelore<br />
am 19.08. zum 84. Geburtstag Frau Linse, Emmi<br />
am 22.08. zum 73. Geburtstag Frau Machäu, Wilma<br />
am 22.09. zum 65. Geburtstag Frau Urspruch, Rosmarie<br />
am 31.08. zum 69. Geburtstag Frau Stein, Hella<br />
Achelstädt<br />
am 18.08. zum 68. Geburtstag Frau Koschel, Renate<br />
am 27.08. zum 80. Geburtstag Herrn Könitzer, Heinz<br />
Ellichleben<br />
am 11.08. zum 65. Geburtstag Frau Bürger, Renate<br />
am 18.08. zum 81. Geburtstag Frau Herber, Walli<br />
am 23.08. zum 65. Geburtstag Frau Gebser, Marga<br />
am 24.08. zum 77. Geburtstag Herrn Kirsten, Arnold<br />
Alles auf zur Ellichlebener Waldkirmes<br />
GEMEINDE<br />
WITZLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Nachkirmes auf den Ellichlebener <strong>Berg</strong><br />
Wir laden herzlich ein zur Waldkirmes<br />
auf den Ellichlebener <strong>Berg</strong><br />
Wir laden herzlich ein zur Nachkirmes<br />
am Freitag, dem 24.07.2009<br />
und Samstag, dem 25.07.2009<br />
mit der Band Dynamic<br />
Kirmesgesellschaft Ellichleben<br />
am Freitag, dem 7. August 2009, ab 22.00 Uhr<br />
ab 21.00 Uhr auf die Waldbühne des Ellichlebener <strong>Berg</strong>es mit<br />
ab 21.00 Uhr der Band „Swagger“.<br />
Kirmesgesellschaft Ellichleben<br />
Kirmes<br />
Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen für das Kirchspiel Witzleben<br />
im Monat August 2009<br />
Samstag, 1. August<br />
14.00 Uhr Witzleben Taufgottesdienst<br />
Sonntag, 2. August<br />
09.00 Uhr BösIeben<br />
10.00 Uhr Wülfershausen<br />
Freitag, 7. August<br />
18.00 Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaus in Witzleben<br />
Sonntag, 9. August<br />
10.00 Uhr ELXLEBEN Zentraler Gottesdienst zum Beginn<br />
des neuen Schuljahres für alle Schüler<br />
Montag, 10. August<br />
15.45 Uhr erstes Treffen der Konfirmanden und Vorkonfirmanden<br />
in Witzleben.<br />
Anmeldung der Vorkonfirmanden (Klassenstufe 7).<br />
Dienstag, 11. August<br />
17.30 Uhr Elxlebener Pfarrhaus<br />
Treffen zur Anmeldung und Terminabsprache für<br />
Unterrichts- und Probezeiten (Blockflöte, Klavier,<br />
Orgel, Trompete, Posaune, Ensemblespiel)<br />
KIRCHLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
Sonntag,16. August<br />
10.00 Uhr Achelstädt<br />
14.00 Uhr Witzleben Gottesdienst mit Taufe<br />
Freitag, 21. August<br />
17.00 -<br />
18.30 Uhr in Elxleben Filzwerkstatt für Vorkonfirmanden und<br />
Konfirmanden.<br />
Sonntag, 23. August<br />
09.00 Uhr Bösleben<br />
10.00 Uhr Wülfershausen<br />
Samstag, 29. AugustWitzleben - Gemeindefest für alle Kirchgemeinden<br />
des Kirchspiels Witzleben<br />
Beginn 14.00 Uhr mit einer Andacht in der Kirche,<br />
„Bibelrally für Jung und Alt.<br />
Für Leib und Seele wird gesorgt sein!
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 8/2009<br />
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte<br />
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaates<br />
Thüringen haben zum Stichtag 31.12.2008 auf Grund der Kaufpreissammlung<br />
flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für<br />
den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes<br />
(Bodenrichtwerte) ermittelt und veröffentlicht.<br />
In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln,<br />
der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.<br />
Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen,<br />
die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend<br />
übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks<br />
sind darzustellen.<br />
Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORlS-<br />
TH)H werden die Bodenrichtwerle unter www.bodenrichtwerteth.de<br />
im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt.<br />
Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse<br />
für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte<br />
erhalten.<br />
Anschriften:<br />
Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />
Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />
Apolda<br />
Bahnhofstraße 21 a<br />
99610 Sömmerda<br />
Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />
Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />
Artern<br />
An der Promenade 13/14<br />
06556 Artern<br />
Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />
Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />
Gotha<br />
Schloßberg 1<br />
99867 Gotha<br />
Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />
Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />
Leinefelde-Worbis<br />
Bahnhofstraße 18<br />
37339 Leinefelde-Worbis<br />
Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />
Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />
Pößneck<br />
Rosa-Luxemburg-Straße 7<br />
07381 Pößneck<br />
Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />
Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />
Saalfeld<br />
Albrecht-Dürer-Straße 3<br />
07318 Saalfeld<br />
Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />
Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />
Schmalkalden<br />
Hoffnung 30<br />
98574 Schmalkalden<br />
Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />
Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />
Zeulenroda-Triebes<br />
Heinrich-Heine-Straße 41<br />
07937 Zeulenroda-Triebes<br />
In Vertretung<br />
Heinrich Rotthaus<br />
Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />
Erfurt, 18. Mai 2009<br />
Az.: 21-9425.40<br />
MITTEILUNGEN ANDERER EINRICHTUNGEN<br />
Hinweise zur Waldbewirtschaftung in<br />
NATURA 2000-Gebieten<br />
In den Wäldern des Forstamtes Arnstadt wird in diesem Jahr<br />
damit begonnen, die Managementpläne für die FFH- und EG-<br />
Vogelschutzgebiete zu erarbeiten. FFH- und EG-Vogelschutzgebiete<br />
bilden ein EU-weit zusammenhängendes ökologisches<br />
Schutzgebietsnetz, das als „NATURA 2000“ bezeichnet wird.<br />
Der Schutz richtet sich sowohl auf bestimmte Lebensräume als<br />
auch auf spezielle Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen<br />
der FFH-Richtlinie sowie im Anhang der EG-Vogelschutzrichtlinie<br />
aufgelistet sind. In Thüringen bilden Wälder den<br />
Schwerpunkt dieses Schutzgebietsnetzes. Damit stehen die<br />
Waldbesitzer in den NATURA 2000-Gebieten in einer besonderen<br />
Verantwortung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. In<br />
den NATURA 2000-Gebieten ist dafür Sorge zu tragen, dass die<br />
dort vorkommenden Waldlebensräume und Arten in einen günstigen<br />
Erhaltungszustand gehalten bzw. gebracht werden. Betroffene<br />
Waldbesitzer haben deshalb unbedingt das so genannte<br />
„Verschlechterungsverbot“ zu beachten. Das heißt, dass Vorhaben,<br />
welche die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen könnten,<br />
untersagt sind. Hiervon ausgenommen sind Vorhaben, die<br />
auf Erheblichkeit bzw. Verträglichkeit geprüft und zugelassen<br />
sind. Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10.<br />
Januar 2006 und der darauf folgenden Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
wurde der Umfang der zu prüfenden Vorhaben<br />
erheblich erweitert, so dass auch Tätigkeiten der üblichen<br />
ordnungsgemäßen forstlichen Waldbewirtschaftung in Verdacht<br />
geraten können, negative Wirkungen auf die NATURA 2000-<br />
Schutzgüter zu entfalten. Eine solche Betrachtungsweise ist allerdings<br />
praxisfern und wird den überwiegend die NATURA<br />
2000-Erhaltungsziele nicht beeinträchtigenden bzw. unterstützenden<br />
Maßnahmen im Rahmen einer ordnungsgemäßen<br />
Forstwirtschaft nicht gerecht. Um in dieser Situation die Rechtssicherheit<br />
sowohl für die Waldbewirtschafter als auch für die zuständigen<br />
Behörden zu verbessern, haben sich die oberste<br />
Forst- und Naturschutzbehörde in Thüringen auf die so genannte<br />
„Positivliste“ geeinigt. Die Positivliste stellt dar, welche häufigsten<br />
forstlichen Maßnahmen im Rahmen der Regelvermutung<br />
keine erheblichen Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Erhaltungszielen<br />
nach sich ziehen, insofern unbedenklich sind und<br />
keine Behördenbeteiligung erfordern bzw. im Umkehrschluss,<br />
bei welchen Maßnahmen dies nicht pauschal zutrifft. Die Positivliste<br />
dient als Bewirtschaftungshinweis zur Überbrückung des<br />
Zeitraums, bis NATURA 2000-Managementpläne bzw. Teilpläne<br />
(„Fachbeiträge Wald“) erarbeitet sind. In diesen Plänen werden<br />
in Abstimmung mit den Waldbewirtschaftern sowohl die zur Umsetzung<br />
der NATURA 2000-Erhaltungsziele erforderlichen und<br />
förderfähigen Maßnahmen als auch die unter Würdigung der<br />
konkreten Gebietsverhältnisse unbedenklichen Waldbewirtschaftungsvorhaben<br />
dargestellt. Die Positivliste ist im Internet<br />
unter der Adresse http://www.thueringen.de/de/forst/waldoekologie/naturschutz/natura/content.htm1<br />
abrufbar. Für Fragen und<br />
weitergehende Informationen stehen die Forstämter und die unteren<br />
Naturschutzbehörden als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.<br />
Bei Interesse an einer Förderung von naturschutzfachlich<br />
gewünschten Bewirtschaftungsmaßnahmen wenden Sie<br />
sich bitte an das:<br />
Thüringer Forstamt Arnstadt<br />
Mühlweg 1a<br />
99310 Arnstadt<br />
Tel. 03628/661060