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AMTS- UND NACHRICHTENBLATT - VG Riechheimer Berg

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<strong>AMTS</strong>- <strong>UND</strong> <strong>NACHRICHTENBLATT</strong><br />

der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Jahrgang 13 Samstag, den 25. Juli 2009 Nummer 8<br />

Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 12.08.2009 Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 22.08.2009<br />

Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erfolgen amtliche und nichtamtliche<br />

Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ und der Mitgliedsgemeinden<br />

Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />

Rockhausen, Witzleben<br />

Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de<br />

Öffnungszeiten der Verwaltung<br />

Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in<br />

Kirchheim<br />

Mo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mi. geschlossen<br />

Do. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: 036200/624-0<br />

Fax: 036200/624-44<br />

Telefon Kasse<br />

036200 / 62422 und 62423<br />

Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />

Polizeiobermeister Herr Klotz in der <strong>VG</strong> in Kirchheim<br />

Di. 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Do. 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Telefon-Nr.<br />

und Fax-Nr.: 036200/62433<br />

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt<br />

in Stadtilm<br />

Montag geschlossen<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: 03629/668833<br />

REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />

IM GEBIET DER VERWALTUNGS GEMEINSCHAFT<br />

Information - Kindereinrichtungen<br />

Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Körner in<br />

der Verwaltung / Kirchheim<br />

Dienstag, 11.08.09, 18.08.09 und 25.08.09 von 9.00 Uhr -<br />

18.00 Uhr<br />

Zusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgt<br />

erreichen:<br />

Kita Elleben<br />

„Im Wiesengrund“ 12.08.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Kita Osthausen<br />

„Osthäuser Rasselbande“ 19.08.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Kita Wüllersleben<br />

„Pfiffikus“ 20.08.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Kita Elxleben<br />

„Die kleinen Strolche“ 26.08.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Kita Dornheim<br />

„Die lustigen Frösche“ 27.08.2009 15.00 - 17.00 Uhr<br />

Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart<br />

werden, Tel. 036200/62441.<br />

Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Elstner in<br />

der Kita „Zwergenland“ in Kirchheim:<br />

jeden zweiten Dienstag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2- Nr. 8/2009<br />

Bekanntmachung<br />

über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und<br />

die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 5.<br />

Thüringer Landtag am 30.08.2009<br />

1.<br />

Die Wählerverzeichnisse zur Thüringer Landtagswahl für die<br />

Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim,<br />

Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />

Rockhausen und Witzleben<br />

liegen in der Zeit vom 10.08.2009 bis 14.08.2009 bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 99334 Kirchheim,<br />

Mönchsgasse 81, Zimmer 8, während der üblichen Dienstzeiten:<br />

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 13:30 Uhr<br />

zu jedermanns Einsicht aus. Der Wahlberechtigte kann verlangen,<br />

dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist<br />

sein Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />

oder einen Wahlschein hat.<br />

2.<br />

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,<br />

kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 14.08.2009<br />

bis 13:00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, Einspruch einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />

eingelegt werden.<br />

3.<br />

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />

erhalten bis spätestens zum 09.08.2009 eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt<br />

zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis<br />

einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein<br />

Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />

eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen<br />

beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4.<br />

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 23<br />

Ilm-Kreis II durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum<br />

dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.<br />

5.<br />

Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

5.1<br />

ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem<br />

Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält,<br />

b) wenn er seine Wohnung ab dem 20.07.2009 in einem anderen<br />

Wahlbezirk<br />

- innerhalb der Gemeinde<br />

- außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis<br />

am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt<br />

worden ist, verlegt,<br />

c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen<br />

Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines<br />

körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht<br />

oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen<br />

kann;<br />

5.2<br />

ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist<br />

auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 16<br />

Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung (bis zum<br />

09.08.2009) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis<br />

nach § 19 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetz<br />

(bis zum 14.08.2009) versäumt hat;<br />

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf<br />

der Antragsfrist nach § 16 Abs. 1 der Thüringer Landeswahlordnung<br />

oder der Einspruchsfrist nach § 19 Abs. 2 des<br />

Thüringer Landeswahlgesetzes entstanden ist;<br />

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt<br />

worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses<br />

zur Kenntnis der Verwaltungsgemeinschaft<br />

gelangt ist.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Wahlberechtigten bis zum 28.08.2009, 18:00 Uhr, bei der<br />

Verwaltungsgemeinschaft mündlich oder schriftlich beantragt<br />

werden.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />

des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,<br />

15:00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage<br />

vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen<br />

Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis<br />

zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer<br />

schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt<br />

ist.<br />

Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines<br />

glaubhaft machen.<br />

6.<br />

Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte<br />

vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit<br />

dem Wahlschein zugleich<br />

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

- einen amtlichen Wahlumschlag,<br />

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden<br />

ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Diese Wahlunterlagen werden ihm von der Verwaltungsgemeinschaft<br />

auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Die<br />

Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen<br />

anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig,<br />

wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht<br />

nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten<br />

nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich<br />

überbracht werden können.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem<br />

Stimmzettel, dem Wahlumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig<br />

an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief<br />

dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief<br />

ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.<br />

Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen<br />

Stelle abgegeben werden.<br />

Kirchheim, den 15.07.2009<br />

gez. Diana Machalett<br />

Gemeinschaftsvorsitzende<br />

AMTLICHER TEIL<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „RIECHHEIMER BERG“<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „RIECHHEIMER BERG“


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3- Nr. 8/2009<br />

2. Änderungssatzung<br />

zur Satzung über die Benutzung der<br />

Kindertageseinrichtungen für Kinder in der<br />

Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

vom 01.07.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer<br />

Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung<br />

- ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.<br />

Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert am 19.11.2008<br />

(GVBl. S. 381) und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes<br />

über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />

und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz<br />

- ThürKitaG) vom 16.12.2005 (GVBl. Nr. 17<br />

S. 371) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2008<br />

(GVBI. S. 556) hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ in der Sitzung am<br />

11.05.2009 folgende Änderungsatzung zur Satzung beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Die Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für<br />

Kinder in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ vom<br />

07.12.2006 wird wie folgt geändert:<br />

1. § 1 Träger und Rechtsform erhält folgende neue Fassung:<br />

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ ist Träger<br />

folgender Kindertagesstätten<br />

1. Kindertagesstätte Dornheim<br />

2. Kindertagesstätte Elleben<br />

3. Kindertagesstätte Elxleben<br />

4. Kindertagesstätte Osthausen<br />

5. Kindertagesstätte Wüllersleben<br />

2. § 2 Aufgaben erhält folgende neue Fassung:<br />

Die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen bestimmen sich<br />

nach den Vorschriften des Thüringer Gesetzes über die Bildung,<br />

Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />

und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch<br />

Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz<br />

- ThürKitaG) und den einschlägigen<br />

Rechtsverordnungen.<br />

3. § 5 Abs. 3 Betreuungszeiten erhält folgende neue Fassung:<br />

Über Schließtage innerhalb eines Jahres entscheidet der Träger<br />

nach Anhörung der Elternbeiräte. Außerdem bleiben die Einrichtungen<br />

zwischen Weihnachten und Neujahr jeden Jahres geschlossen.<br />

Artikel 2<br />

Neubekanntmachung<br />

Die Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt, die Änderung<br />

der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen<br />

für Kinder in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

an geltenden Fassung bekannt zu machen.<br />

Artikel 3<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Änderung tritt am 01.01.2009 in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der <strong>VG</strong><br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Kirchheim, den 01.07.2009<br />

gez. Diana Machalett<br />

Gemeinschaftsvorsitzende - Siegel -<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

<strong>UND</strong> VERORDNUNGEN<br />

Neubekanntmachung der Satzung<br />

über die Benutzung der Tageseinrichtungen für<br />

Kinder in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“ vom 15.07.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund des Artikels 2 der 2. Satzung zur Änderung der Satzung<br />

über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen für Kinder<br />

in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ vom<br />

01.07.2009 wird nachstehend der Wortlaut der Satzung über die<br />

Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ in der vom 01.01.2009<br />

an geltenden Fassung bekannt gemacht.<br />

Kirchheim, den 15.07.2009<br />

gez. Diana Machalett<br />

Gemeinschaftsvorsitzender -Siegel-<br />

Satzung<br />

über die Benutzung der Tageseinrichtungen für<br />

Kinder in der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong><br />

<strong>Berg</strong>“<br />

vom 15.07.2009<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer<br />

Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung<br />

- ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.<br />

Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert am 19.11.2008<br />

(GVBl. S. 381) und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes<br />

über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />

und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz<br />

- ThürKitaG) vom 16.12.2005 (GVBl. Nr. 17<br />

S. 371) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2008<br />

(GVBI. S. 556) hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ in der Sitzung am<br />

11.05.2009 folgende Änderungsatzung zur Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Träger und Rechtsform<br />

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ ist Träger<br />

folgender Kindertagesstätten<br />

1. Kindertagesstätte Dornheim<br />

2. Kindertagesstätte Elleben<br />

3. Kindertagesstätte Elxleben<br />

4. Kindertagesstätte Osthausen<br />

5. Kindertagesstätte Wüllersleben<br />

(2) Die Tageseinrichtungen für Kinder werden von der Verwaltungsgemeinschaft<br />

als öffentliche Einrichtung unterhalten.<br />

Durch ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung<br />

entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis.<br />

§ 2<br />

Aufgaben<br />

Die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen bestimmen sich<br />

nach den Vorschriften des Thüringer Gesetzes über die Bildung,<br />

Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen<br />

und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch<br />

Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz<br />

- ThürKitaG) und den einschlägigen<br />

Rechtsverordnungen.<br />

§ 3<br />

Kreis der Berechtigten<br />

(1) Die Kindertageseinrichtungen stehen grundsätzlich allen<br />

Kindern, die in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ ihren Wohnsitz (Hauptwohnung<br />

i. S. des Melderechts) haben, nach Maßgabe der verfügbaren<br />

Plätze offen, wobei jedes Kind ab vollendetem 2. Lebensjahr auf<br />

der Grundlage von § 2 Abs. 1 ThürKitaG einen Rechtsanspruch<br />

auf einen Kindertagesstättenplatz hat.<br />

(2) Ein Anspruch auf die Vergabe eines bestimmten Kindergartenplatzes<br />

in einer der Tagesstätten nach § 1 besteht nicht. Die<br />

Vergabe richtet sich ausschließlich nach dem Bedarfsplan der<br />

Kindertagesstätten und nach der gesetzlich möglichen Betreu-


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 4- Nr. 8/2009<br />

ungsanzahl der Kinder in den bestehenden Kindergartengruppen.<br />

(3) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kinder, die ihren<br />

Wohnsitz in einem anderen Ort innerhalb des Freistaates Thüringen<br />

haben, auf Grund des Wunsch- und Wahlrechts nach § 4<br />

ThürKitaG aufzunehmen, wenn verfügbare Plätze vorhanden<br />

sind.<br />

(4) Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, werden<br />

nicht aufgenommen. Im Zweifel entscheidet ein Arzt, der von<br />

der Verwaltungsgemeinschaft im Einvernehmen mit den Personensorgeberechtigten<br />

benannt wird.<br />

§ 4<br />

Aufnahme von Kindern<br />

(1) Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung bei der<br />

Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“. Die Anmeldung<br />

soll in der Regel 6 Monate vor der beabsichtigten Aufnahme erfolgen.<br />

(2) Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren können im Rahmen<br />

der Betriebserlaubnis und freier Kapazitäten aufgenommen<br />

werden, wenn die familiäre Situation, insbesondere eine Erwerbstätigkeit,<br />

die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche,<br />

die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung<br />

nach § 3 SGB III oder die Aus- und Fortbildung der Eltern oder<br />

ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern.<br />

(3) Voraussetzungen für die Aufnahme von Kindern im Alter von<br />

zwei bis drei Jahren sind:<br />

a) die Antragstellung auf Erziehungsgeld bei der zuständigen<br />

Gemeinde/ Stadt/Verwaltungsgemeinschaft durch die Erziehungsgeldberechtigten<br />

und<br />

b) eine entsprechende Abtretungserklärung des Erziehungsgeldes<br />

von bis zu 150 EUR monatlich gemäß § 2 Abs. 3<br />

Satz 1 ThürErzGG.<br />

(4) Eine Aufnahme von Kindern aus anderen Orten innerhalb<br />

des Freistaats Thüringen auf Grund des Wunsch- und Wahlrechts<br />

der Eltern nach § 4 ThürKitaG erfolgt in der Regel erst zu<br />

dem Zeitpunkt, zu dem die Wohnsitzgemeinde dieser Kinder<br />

verpflichtet ist, die entsprechenden Betriebskosten nach § 18<br />

Abs. 6 ThürKitaG zu tragen.<br />

§ 5<br />

Betreuungszeiten<br />

(1) Die Tageseinrichtungen für Kinder sind an Werktagen montags<br />

bis freitags geöffnet.<br />

Der Träger wird ermächtigt, Öffnungszeiten nach Anhörung des<br />

Beirates festzusetzen und diese öffentlich bekannt zu machen.<br />

Bei Überschreitung der Betreuungszeit sind die dadurch entstandenen<br />

Mehrkosten dem Träger zu erstatten.<br />

(2) Die Personenberechtigten entscheiden, welche Betreuungszeiten<br />

sie für das Kind in Anspruch nehmen wollen.<br />

Es stehen folgende Betreuungszeiten pro Tag zur Verfügung:<br />

a) bis 5 Stunden Halbtagsbetreuung (vormittags bis 12.15 Uhr)<br />

b) bis 10 Stunden Vollzeitbetreuung<br />

(3) Über Schließtage innerhalb eines Jahres entscheidet der<br />

Träger nach Anhörung der Elternbeiräte. Außerdem bleiben die<br />

Einrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr jeden Jahres<br />

geschlossen.<br />

(4) Für Kinder, deren Betreuung während der Weihnachtsschließung<br />

aus beruflichen Gründen der Personensorgeberechtigten<br />

erforderlich ist, bleibt eine Kindertagesstätte der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ geöffnet, wobei die Mindestzahl<br />

der zu betreuenden Kinder 5 betragen muss. Eine Arbeitsbestätigung<br />

für diesen Zeitraum ist zu erbringen.<br />

(5) Bekanntgaben erfolgen entsprechend dem Bekanntmachungsrecht<br />

der Gemeinschaftsversammlung durch Veröffentlichung<br />

im Amts- und Nachrichtenblatt und durch Aushang in den<br />

Tageseinrichtungen.<br />

§ 6<br />

Aufnahmevertrag<br />

(1) Voraussetzung zur Aufnahme eines Kindes in einer Kindertagesstätte<br />

ist der Abschluss eines Betreuungsvertrages.<br />

(2) Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages erkennen die<br />

Personensorgeberechtigten diese Satzung, die Gebührensatzung<br />

und die Hausordnung an.<br />

(3) Die Aufnahme eines Kindes erfolgt grundsätzlich zum 1. eines<br />

Monats. Sollte in begründeten Ausnahmefällen eine Aufnahme<br />

zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen, trifft die Entscheidung<br />

der Träger nach pflichtgemäßen Ermessen.<br />

(4) Jedes Kind muss unmittelbar vor seiner Anmeldung und vor<br />

seiner Aufnahme in die Tageseinrichtung ärztlich oder amtsärztlich<br />

untersucht werden, was durch Vorlage eines ärztlichen<br />

Zeugnisses über die gesundheitliche Eignung zum Besuch der<br />

Einrichtung nachzuweisen ist.<br />

§ 7<br />

Pflichten der Personensorgeberechtigten<br />

(1) Die Personensorgeberechtigten übergeben die Kinder zu<br />

Beginn der Betreuungszeit dem Betreuungspersonal und holen<br />

sie nach Beendigung der Betreuungszeit beim Personal in der<br />

Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt<br />

mit Übernahme der Kinder im Gebäude der Einrichtung<br />

und endet mit der Übernahme der Kinder durch die Eltern oder<br />

abholberechtigten Personen.<br />

(2) Sollen Kinder die Einrichtung frühzeitig verlassen oder den<br />

Heimweg allein antreten, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung<br />

der Personensorgeberechtigten gegenüber dem Träger.<br />

Die Personensorgeberechtigten erklären bei der Aufnahme des<br />

Kindes in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung<br />

des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann widerrufen<br />

werden.<br />

(3) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten beim<br />

Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes sind die Personensorgeberechtigten<br />

zu unverzüglicher Mitteilung an den Träger<br />

verpflichtet. In diesen Fällen darf die Einrichtung erst wieder<br />

besucht werden, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

vorliegt.<br />

(4) Das Fehlen des Kindes ist unverzüglich der Kindertagesstätte<br />

mitzuteilen.<br />

§ 8<br />

Pflichten der Leitung der Kindertageseinrichtungen<br />

(1) Die Leitung gibt den Personensorgeberechtigten der Kinder<br />

Gelegenheit zu Elterngesprächen.<br />

(2) Treten die im Bundesseuchengesetz genannten Krankheiten<br />

oder ein hierauf gerichteter Verdacht auf, so ist die Leitung verpflichtet,<br />

unverzüglich die Verwaltungsgemeinschaft und gleichzeitig<br />

das Gesundheitsamt zu unterrichten und dessen Weisungen<br />

zu befolgen.<br />

§ 9<br />

Beirat<br />

Für jede Kindertageseinrichtung wird ein Elternbeirat aus Elternvertretern<br />

gebildet, der vom Träger der Einrichtung und der<br />

Leitung informiert und gehört wird, bevor wichtige Entscheidungen<br />

getroffen werden (§ 10 des Kindertageseinrichtungsgesetzes).<br />

§ 10<br />

Versicherung<br />

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft versichert auf ihre Kosten alle<br />

Kinder gegen Sachschäden.<br />

(2) Gegen Unfälle in der Kindertagesstätte sowie auf dem Hinund<br />

Rückweg sind die Kinder gesetzlich versichert.<br />

§ 11<br />

Benutzungsgebühren<br />

Für die Benutzung der Einrichtung wird von den gesetzlichen<br />

Vertretern der Kinder eine Benutzungsgebühr nach Maßgabe<br />

der jeweils gültigen Gebührensatzung zu dieser Satzung erhoben.<br />

§ 12<br />

Änderung der Betreuungszeit und Kündigung<br />

(1) Die Betreuungszeit ist feststehend und kann nur mit Wirkung<br />

vom 1. eines jeden Monats, mit Zustimmung des Trägers geändert<br />

werden. Der Antrag ist schriftlich bis zum 15. des Vormonats<br />

beim Träger Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

einzureichen.<br />

(2) Der Betreuungsvertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen<br />

zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Im gegenseitigen<br />

Einvernehmen kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart<br />

werden.<br />

Beim Ausscheiden eines Kindes während des laufenden Monats<br />

ist die volle Benutzungsgebühr bis zum Ende des Monats<br />

zu entrichten.<br />

(3) Werden die Satzungsbestimmungen, die bestehende Hausordnung<br />

oder der abgeschlossene Betreuungsvertrag nicht ein-


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 5- Nr. 8/2009<br />

gehalten, so kann das Kind vom weiteren Besuch der Kindertagesstätte<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinschaftsvorsitzende<br />

nach Anhörung des Beirates. Der Ausschluss gilt als Kündigung<br />

des Betreuungsvertrages.<br />

(4) Werden die Gebühren 2 mal nicht ordnungsgemäß gezahlt,<br />

so erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen Platz.<br />

(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird die Kündigung<br />

durch den Träger ausgesprochen, ist sie zu begründen.<br />

§ 13<br />

Gespeicherte Daten<br />

(1) Für die Bearbeitung des Antrags auf Aufnahme in die Kindertageseinrichtung<br />

sowie für die Erhebung der Benutzungsgebühren<br />

werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten<br />

Dateien gespeichert:<br />

a) Allgemeine Daten:<br />

Name und Anschrift der Personensorgeberechtigten und der<br />

Kinder, Geburtsdaten aller Kinder sowie weitere zur kassenmäßigen<br />

Abwicklung erforderlichen Daten<br />

1. Änderungssatzung<br />

b) Benutzungsgebühr:<br />

Berechnungsgrundlage<br />

Rechtsgrundlage: Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), Gesetz<br />

über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetz (ThürKAG), Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz<br />

(KitaG), Thüringer Datenschutzgesetz<br />

(Thür-DSG), Bundessozialhilfegesetz (BSHG), Satzung über die<br />

Benutzung der Kindertageseinrichtungen sowie die dazu ergangene<br />

Gebührensatzung.<br />

Die Löschung der Daten erfolgt 2 Jahre nach Einstellung des<br />

Falles bzw. nach dem Verlassen der Einrichtung durch das Kind.<br />

(2) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen<br />

Erziehungsberechtigten gemäß § 19 Abs. 3 Thür-DSG<br />

über die Aufnahme der in Abs. 1 genannten Daten in automatisierte<br />

Dateien unterrichtet.<br />

§ 14<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft.<br />

zur Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 01.07.2009 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund § 47 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO - vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert am 19. November<br />

2005 (GVBl. S. 381), der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000<br />

(GVBl. S. 301), zuletzt geändert am 17. Dezember 2004 (GVBl. S. 889), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinderund<br />

Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch<br />

das Gesetz vom 17. Dezember 2008 (BGBl I S. 2586), der §§ 18 ff. des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung<br />

von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16. Dezember<br />

2005 (GVBl. S. 365) geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 556), sowie des § 11 der Satzung über die<br />

Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“,<br />

wird nach Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 11.05.2009 folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die<br />

Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erlassen:<br />

Artikel 1<br />

Die Anlage zur Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ wird wie folgt geändert:<br />

Anlage zur Gebührensatzung:<br />

1. Höhe der Benutzungsgebühren nach § 7 für die Betreuung von Kindern im Alter ab 2 Jahren<br />

Monatsbeträge<br />

nach Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in einer Familie<br />

Familien mit Familien mit Familien mit Familien ab<br />

1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern<br />

Vollzeitbetreuung je<br />

betreutes Kind<br />

(bis 10 Stunden / Tag) 110,00 EUR / Kind 98,00 EUR / Kind 88,00 EUR / Kind 78,00 EUR / Kind<br />

Halbtagsbetreuung je betreutes Kind<br />

(bis 5 Stunden / Tag) 77,00 EUR / Kind 69,00 EUR / Kind 62,00 EUR / Kind 55,00 EUR / Kind<br />

2.Höhe der Benutzungsgebühren nach § 7 für die Betreuung von Kindern im Alter von 1 Jahr bis 2 Jahren<br />

Monatsbeträge<br />

nach Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in einer Familie<br />

Familien mit Familien mit Familien mit Familien ab<br />

1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern<br />

Vollzeitbetreuung je betreutes Kind<br />

(bis 10 Stunden / Tag) / Kind 175,00 EUR / Kind 165,00 EUR / Kind 155,00 EUR / Kind 145,00 EUR / Kind<br />

3. Höhe der Verpflegungskosten nach § 8:<br />

Tagessätze<br />

Ganztagsversorgung / Kind 2,50 EUR<br />

Frühstück, Mittag bzw. Mittag, Vesper / Kind 2,05 EUR<br />

Teilnahme am Mittagessen / Kind 1,60 EUR<br />

Artikel 2<br />

§ 11<br />

In-Kraft-Treten<br />

(1) Die Änderung tritt am 01.01.2009 in Kraft.<br />

Kirchheim, den 01.07.2009<br />

gez. Diana Machalett<br />

Gemeinschaftsvorsitzende -Siegel-<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der <strong>VG</strong><br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 8/2009<br />

Im Amtsblatt Nr. 7/2009 vom 20.06.2009 hat sich der Fehlerteufel<br />

eingeschlichen. Durch die Verwaltung wurde versehentlich<br />

der Beschluss-Nr: 253/2009 des Gemeinderates Elleben falsch<br />

veröffentlicht. Hiermit erfolgt die Richtigstellung des bekannt gegebenen<br />

Beschlusses:<br />

Verkehrsregelnde Maßnahmen am ländlichen Verbindungsweg<br />

Riechheim - Elleben<br />

Beschluss-Tag: 27.05.2009<br />

Beschluss-Nr.: 253/2009<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Nach ausgiebiger Beratung wurde über folgende Alternativen<br />

abgestimmt:<br />

GEMEINDE ELLEBEN<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON BESCHLÜSSEN<br />

DES GEMEINDERATES<br />

Richtigstellung der Verwaltung zur Bekanntmachung Beschluss-Nr. 253/2009<br />

Einwohnerversammlung im Ortsteil Bechstedt-Wagd<br />

am Mittwoch, dem 11.08.2009<br />

1.<br />

Am 11.08.2009, um 19.00 Uhr findet in Bechstedt-Wagd eine<br />

Einwohnerversammlung statt.<br />

Tagesordnung: Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates<br />

Bechstedt-Wagd<br />

2.<br />

Der Ortsteil Bechstedt-Wagd bildet einen Wahlkreis.<br />

Wahlraum: 99334 Bechstedt-Wagd, Bürgerhaus, Egstedter<br />

Str. 7<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten von<br />

Bechstedt-Wagd übersandt werden, sind der Wahlkreis und der<br />

Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen<br />

kann.<br />

3.<br />

Der Wähler hat die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mitzubringen.<br />

4.<br />

Zu Beginn der Einwohnerversammlung, die der Bürgermeister<br />

als Wahlleiter leitet, haben sich die Bürger, die sich am Wahlverfahren<br />

beteiligen wollen, unterschriftlich in ein Wählerverzeichnis<br />

des Ortsteils einzutragen, das durch die Gemeinde am Wahlort<br />

ausgelegt wird. An der Einwohnerversammlung dürfen nur Wahlberechtigte<br />

teilnehmen.<br />

5.<br />

Der Wahlleiter fordert in der Einwohnerversammlung zum Vorschlag<br />

von Bewerbern auf. Jeder Bürger ist vorschlagsberechtigt.<br />

Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen, wie weitere<br />

Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Nach § 45 Abs. 3<br />

ThürKO beträgt die Zahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder für<br />

den Ortsteil Bechstedt-Wagd: 4 Mitglieder.<br />

Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen. Er bedarf vor Beginn<br />

der Stimmabgabe der Einwilligung des Vorgeschlagenen. Ist dieser<br />

nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche<br />

Einwilligungserklärung vorliegen.<br />

Wer ist für die Errichtung einer Schranke? 3 Ja-Stimmen<br />

Wer ist für den Einbau von Rampen<br />

(Schwellen)? 2 Ja-Stimmen<br />

Wer enthält sich der Stimme: 1 Stimmenthaltung<br />

Es wird festgestellt, dass die Mehrheit für die Errichtung einer<br />

Schranke ist.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der stimmberechtigten GR-Mitglieder: ...........................8<br />

Anzahl der anwesenden GR:......................................................6<br />

Ja-Stimmen:................................................................................3<br />

Nein-Stimmen:............................................................................2<br />

Stimmenthaltungen:....................................................................1<br />

GEMEINDE<br />

KIRCHHEIM<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

DER GEMEINDE KIRCHHEIM<br />

6.<br />

Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen,<br />

wie weitere Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind. Er<br />

kann jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben.<br />

7.<br />

Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter<br />

die Namen der vorgeschlagenen Bürger in der Reihenfolge auf,<br />

wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt. Er hat darauf<br />

hinzuweisen, dass nur Bürger gewählt werden können, die dem<br />

Vorschlag ihrer Person zugestimmt haben (Bewerber). Wurden<br />

weniger als doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen, als Mitglieder<br />

zu wählen sind, kann der Bürger auch andere wählbare<br />

Personen wählen. Der Bürger erhält einen amtlichen Stimmzettel,<br />

nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt oder sich<br />

über seine Person ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die<br />

Wahlkabine, trägt dort auf seinem Stimmzettel von ihm gewählte<br />

Bewerber mit Familiennamen und Vornamen ein und legt ihn<br />

auch dort in den Wahlumschlag. Der Wahlleiter stellt den Namen<br />

des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung<br />

fest. Der Wähler legt danach seinen Wahlumschlag mit<br />

Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im Wählerverzeichnis<br />

vermerkt.<br />

8.<br />

Gewählt sind die Bewerber bzw. die Personen mit den meisten<br />

gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

9.<br />

Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln gilt<br />

§ 19 Abs. 2 und 3 ThürKWG entsprechend.<br />

10.<br />

Das Ergebnis der Wahl wird in der Einwohnerversammlung vom<br />

Wahlleiter bekannt gegeben.<br />

gez. Hans-Jürgen Langer<br />

Bürgermeister


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7- Nr. 8/2009<br />

Einwohnerversammlung im Ortsteil<br />

Werningsleben<br />

am Donnerstag, dem 12.08.2009<br />

1.<br />

Am 12.08.2009, um 19.00 Uhr findet in Werningsleben eine<br />

Einwohnerversammlung statt.<br />

Tagesordnung: Wahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates<br />

Werningsleben<br />

2.<br />

Der Ortsteil Werningsleben bildet einen Wahlkreis.<br />

Wahlraum: 99334 Werningsleben, Gemeindesaal, Erfurter<br />

Str. 2<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten von<br />

Werningsleben übersandt werden, sind der Wahlkreis und der<br />

Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen<br />

kann.<br />

3.<br />

Der Wähler hat die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mitzubringen.<br />

4.<br />

Zu Beginn der Einwohnerversammlung, die der Bürgermeister<br />

als Wahlleiter leitet, haben sich die Bürger, die sich am Wahlverfahren<br />

beteiligen wollen, unterschriftlich in ein Wählerverzeichnis<br />

des Ortsteils einzutragen, das durch die Gemeinde am<br />

Wahlort ausgelegt wird. An der Einwohnerversammlung dürfen<br />

nur Wahlberechtigte teilnehmen.<br />

5.<br />

Der Wahlleiter fordert in der Einwohnerversammlung zum Vorschlag<br />

von Bewerbern auf. Jeder Bürger ist vorschlagsberechtigt.<br />

Er kann höchstens so viele Personen vorschlagen, wie weitere<br />

Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Nach § 45 Abs. 3<br />

ThürKO beträgt die Zahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder für<br />

den Ortsteil Werningsleben: 4 Mitglieder.<br />

Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen. Er bedarf vor Beginn<br />

der Stimmabgabe der Einwilligung des Vorgeschlagenen. Ist<br />

dieser nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche<br />

Einwilligungserklärung vorliegen.<br />

6.<br />

Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen,<br />

wie weitere Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind. Er<br />

kann jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben.<br />

7.<br />

Nach Abschluss des Vorschlagsverfahrens ruft der Wahlleiter<br />

die Namen der vorgeschlagenen Bürger in der Reihenfolge auf,<br />

wie sie sich aus dem Wählerverzeichnis ergibt. Er hat darauf<br />

hinzuweisen, dass nur Bürger gewählt werden können, die dem<br />

Vorschlag ihrer Person zugestimmt haben (Bewerber). Wurden<br />

weniger als doppelt so viele Bewerber vorgeschlagen, als Mitglieder<br />

zu wählen sind, kann der Bürger auch andere wählbare<br />

Personen wählen. Der Bürger erhält einen amtlichen Stimmzettel,<br />

nachdem er seine Wahlbenachrichtigung vorgelegt oder sich<br />

über seine Person ausgewiesen hat. Er begibt sich dann in die<br />

Wahlkabine, trägt dort auf seinem Stimmzettel von ihm gewählte<br />

Bewerber mit Familiennamen und Vornamen ein und legt ihn<br />

auch dort in den Wahlumschlag. Der Wahlleiter stellt den Namen<br />

des Wählers im Wählerverzeichnis sowie seine Wahlberechtigung<br />

fest. Der Wähler legt danach seinen Wahlumschlag<br />

mit Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stimmabgabe wird im<br />

Wählerverzeichnis vermerkt.<br />

8.<br />

Gewählt sind die Bewerber bzw. die Personen mit den meisten<br />

gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.<br />

9.<br />

Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln gilt<br />

§ 19 Abs. 2 und 3 ThürKWG entsprechend.<br />

10.<br />

Das Ergebnis der Wahl wird in der Einwohnerversammlung vom<br />

Wahlleiter bekannt gegeben.<br />

gez. Hans-Jürgen Langer<br />

Bürgermeister<br />

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft „Gemeinde Kirchheim“<br />

vom 28.05.2009<br />

1. Die vorgelegte Jahresrechnung des Geschäftsjahres 2008<br />

wird bestätigt und genehmigt.<br />

2. Dem Vorstand wird Entlastung zur Jahresrechnung 2008 erteilt.<br />

3. Es wird keine Erlösauskehr der Einnahmen an die Jagdgenossen<br />

durchgeführt.<br />

4. Wer seine Jagdpacht ausgezahlt haben möchte, kann innerhalb<br />

von vier Wochen nach der Veröffentlichung seinen Antrag<br />

bei der Jagdvorsteherin einreichen (mit aktuellem<br />

Grundbuchauszug).<br />

5. Die Einnahmen aus den Jagdpachten werden für gemeinnützige<br />

Zwecke verwendet.<br />

• Anschaffung einer Sitzgruppe für Bechstedt Wagd für ca.<br />

800,00 EUR<br />

Impressum:<br />

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

MITTEILUNGEN<br />

• Unterstützung der Dorffeste mit je 200,00 EUR in Kirchheim,<br />

Werningsleben, Bechstedt Wagd<br />

• Zur Unterstützung der Sanierungsarbeiten in den Kirchen je<br />

200,00 EUR für Kirchheim, Werningsleben und Bechstedt<br />

Wagd.<br />

6. Die bereitgestellten Mittel müssen von den Verantwortlichen<br />

per Antrag abgerufen werden.<br />

7. Wahl des neuen Jagdvorstandes<br />

• Sigrid Gerstenhauer - Jagdvorsteherin<br />

• Hans-Jürgen Langer - Stellvertreter<br />

• Renate Stüber - Beisitzer<br />

• Hartmut König - Beisitzer<br />

Alle Beschlüsse der Jagdgenossenschaft wurden einstimmig<br />

gefasst.<br />

Sigrid Gerstenhauer<br />

Jagdvorsteherin<br />

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim, Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44<br />

Verlag und Druck:Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />

Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.<br />

Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben<br />

gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe<br />

keine Garantie übernehmen.<br />

Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Gemeinden: Alkersleben,<br />

Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum<br />

Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 8- Nr. 8/2009<br />

In der Chronik geblättert<br />

Hundertjähriger Tanzsaal<br />

Die Gaststätte „Angereck“ in Alkersleben ist in privatem Eigentum<br />

der Familie Gehlhaar seit über einen Jahrzehnt. Die Entwicklung<br />

der 90er Jahre brachte ebenso wie in vielen anderen<br />

Orten eine Privatisierung der Gemeindegaststätten.<br />

Mehrere Jahrhunderte kann auf jenen Grundstück die Alkerslebener<br />

Schenke nachgewiesen werden. Es war und ist der Mittelpunkt<br />

des Dorfes, und die Gemeinde tätigte in ihrem Interesse<br />

in vergangenen Zeiten so manche Investition auf jenen Fleck.<br />

Der Tanzsaal wurde im Jahre 1909 erbaut, in diesem Jahr also<br />

das hundertjährige Jubiläum. Der Gemeinderat begründete sein<br />

damaliges Bauvorhaben mit der Bemerkung, dass der alte Saal<br />

nicht mehr der Neuzeit entspricht. Jener befand sich früher in<br />

der oberen Etage des Wirtshauses, konnte also nur ein kleiner<br />

Raum gewesen sein, der den damals populär werdenden Tanzveranstaltungen<br />

nicht mehr genügte.<br />

Der Bürgermeister Christoph Dörnfeld stellte am 1. Juni 1909<br />

den Bauantrag an das fürstliche Amt in Arnstadt und am 23. Juni<br />

war bereits laut vorliegendem Protokoll die Abnahme des<br />

Rohbaues durch Vertreter des betreffenden Amtes gemeinsam<br />

mit den Schulzen.<br />

Die Bauplanung und Ausführung wurde vom Gemeinderat der<br />

im Ort ansässigen Baufirma Emil Wagner übertragen. Als Baufläche<br />

bot sich der Standort der ehemaligen Malztenne und<br />

Hopfendarre an, die längst einige Jahrzehnte ausgedient hatte.<br />

Jenes Gebäude wurde übrigens im Jahre 1831 als einstöckiges<br />

Fachwerkgebäude mit einer Größe von 51x17 Fuß genannt. Im<br />

Jahre 1966 erfolgte eine gründliche Renovierung des Saals, indem<br />

eine Zwischendecke eingezogen, Parkettfußboden verlegt<br />

und die Bühne eingebaut wurde. Zahlreiche Bürger beteiligten<br />

sich am Bau. Mit der Kirmes 1966 fand die Einweihung statt.<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 14.08. zum 79. Geburtstag Frau Engelmann, Christa<br />

am 14.08. zum 91. Geburtstag Frau Wiede, Anna<br />

am 16.08. zum 74. Geburtstag Herrn Striegel, Siegfried<br />

am 18.08. zum 77. Geburtstag Frau Enders, Gertrud<br />

am 24.08. zum 71. Geburtstag Frau Schubert, Erika<br />

Rassegeflügezucht Alkersleben e. V.<br />

NICHTAMTLICHER TEIL<br />

GEMEINDE<br />

ALKERSLEBEN<br />

Sieben Jahre danach entstand die jetzige Toilettenanlage, die<br />

durch den Bau der zentralen Wasserleitung 1971 erst möglich<br />

wurde. Die geruchsintensiven Trockenklos auf dem Hof hatten<br />

ausgedient.<br />

Das Wirtshaus baute die Gemeinde bereits im Jahre 1822 an<br />

der Stelle eines alten für 804 Taler und 16 Groschen neu. Der<br />

Zimmermann Müller aus Gehren berechnete z. B. für die Zulage<br />

und Zimmerarbeiten 260 Taler. Das Gebäude erweiterte man<br />

1858 mit dem Anbau der überbauten Torfahrt.<br />

Im Winter 1895/96 brannte das Stallgebäude, welches sich auf<br />

dem Hof befand, ab. Die Feuerwehr verhinderte ein Übergreifen<br />

des Feuers auf die Schenke. Der Stall wurde Monate später, mit<br />

Verwendung der Versicherungssumme von 1434 Mark aus der<br />

Brandkasse, wieder aufgebaut.<br />

Stets wurde die Gaststätte mit Pachtvertrag und Konzessionsurkunde<br />

verpachtet, oft an einheimische Bauern, die den Ausschank<br />

im Nebenerwerb betrieben. Der Betreiber der Schenke<br />

hatte in früheren Jahrhunderten nebenbei die Aufgabe von der<br />

Gemeinde, den Brückenzoll der in unmittelbarer Nähe befindlichen<br />

Wipfrabrücke von den durchfahrenden Fuhrwerken zu erheben.<br />

Die Beschaffungs- und Erhaltungskosten des Schlagbaumes<br />

an der Brücke trug, wie in Kassenbüchern nachzulesen<br />

ist, selbstverständlich die Gemeinde. Zollpflichtig waren die auswärtigen<br />

Fuhrwerke und Postkutschen, die auf der Straße Arnstadt<br />

- Kranichfeld - Weimar verkehrten und daher die Alkersleber<br />

Brücke benutzten. In der Schenke wurde übrigens das erste<br />

Telefon des Ortes als öffentliche Fernsprechstelle Anfang 1906<br />

eingerichtet. Die Gemeinde beteiligte sich daran mit einen Zuschuß<br />

von 450 Mark. Erst im Sommer 1920 konnte elektrisches<br />

Licht in Schenke und Saal eingeschaltet werden, denn Alkersleben<br />

war nun auch an das Netz angeschlossen.<br />

Die Mitgliederversammlung des Vereins für Rassegeflügelzucht Alkersleben e. V. findet am 07.08.2009 statt.<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

VEREINE <strong>UND</strong><br />

VERBÄNDE


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9- Nr. 8/2009<br />

Kindergarten „Pfiffikus“ Wüllersleben<br />

Was machen wir am liebsten? Wir feiern!<br />

Warum gibt es dicke und dünne Abstände zwischen den Jahresringen<br />

des Baumes?<br />

Was macht eine Eidechse mit der Zunge?<br />

In welche Richtung zeigt die Nadel des Kompasses?<br />

Wie heißt der Bienenzüchter noch anders?<br />

So und ähnlich waren die Fragen, die unsere Schulanfänger in<br />

der alten Schule im Museum Hohenfelden bei ihrem Abschlussfest<br />

beantworten konnten, bevor es die Zuckertüten gab.<br />

Eine Woche vorher haben sie sehr viel gesehen und erfahren<br />

bei der Festwoche. Sie waren wandern in Stadtilm, sind zum<br />

Naturpfad „Fuchsfarm“ in Erfurt gefahren, waren auf dem Bauernhof<br />

von Herrn Hoyer in Achelstädt zum Traktorfahren und<br />

Reiten und haben schließlich einen Ausflug ins Naturkundemuseum<br />

in Erfurt mit Bus und Bahn gemacht.<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Bösleben<br />

am 02.08. zum 69. Geburtstag Frau Boness, Renate<br />

am 03.08. zum 77. Geburtstag Frau Scheidt, Ingrid<br />

am 08.08. zum 71. Geburtstag Herrn Reinhardt, Horst<br />

am 09.08. zum 83. Geburtstag Frau Wirth, Ruth<br />

am 17.08. zum 72. Geburtstag Frau Graube, Irene<br />

am 18.08. zum 65. Geburtstag Frau Sauer, Rita<br />

Wüllersleben<br />

am 04.08. zum 73. Geburtstag Frau Rausch, Hildegard<br />

am 09.08. zum 65. Geburtstag Herrn Wehling, Wilhelm<br />

am 20.08. zum 81. Geburtstag Frau Marsell, Ilse<br />

am 30.08. zum 88. Geburtstag Frau Groß, Herta<br />

GEMEINDE BÖSLEBEN-<br />

WÜLLERSLEBEN<br />

Natürlich sind die Kinder, die noch etwas warten müssen mit<br />

der Schule auch nicht zu kurz gekommen. Sie waren wandern,<br />

es gab ein Spielzeugfest, eine Mickymausolympiade und eine<br />

kleine Hüpfburg (nur für sie). Der krönende Abschluss für alle<br />

war unser Sommerfest am Freitag mit Clown Roland und Sommersprosse<br />

(sehr zum Vergnügen der Kinder und der Eltern).<br />

Wir möchten uns noch einmal bei allen Helfern bedanken und<br />

werden gerne an diese Woche zurückdenken.<br />

Die Kinder und Erzieher des Kindergartens<br />

„Pfiffikus“ in Wüllersleben<br />

ALTERSJUBILÄEN


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 10 - Nr. 8/2009<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 01.08. zum 79. Geburtstag Frau Schwarz, Waltraud<br />

am 02.08. zum 73. Geburtstag Herrn Riemer, Gerhard<br />

am 05.08. zum 86. Geburtstag Frau Eschrich, Irma<br />

am 14.08. zum 71. Geburtstag Herrn Ullrich, Reinhold<br />

am 26.08. zum 79. Geburtstag Frau Bastigkeit, Irmgard<br />

am 26.08. zum 82. Geburtstag Herrn Krisch, Josef<br />

am 27.08. zum 73. Geburtstag Herrn Gänsler, Harald<br />

am 27.08. zum 79. Geburtstag Frau Krannig, Elfriede<br />

am 30.08. zum 77. Geburtstag Frau Sauerbrey, Annelore<br />

Kita „Im Wiesengrund“ Elleben<br />

Ausflug nach Erfurt<br />

Am 30.06.2009 fuhren wir Kinder der großen und mittleren<br />

Gruppe mit unseren Erzieherinnen in einem Bus, der extra für<br />

uns bestellt war, nach Erfurt.<br />

Am Domplatz angekommen, holte uns Frau Koch, Helenas Mama,<br />

ab.<br />

Sie führte uns vorbei am Dom durch kleine Gassen und Straßen<br />

zum Fischmarkt und erzählte einiges über diese schon<br />

sehr alte Stadt.<br />

Da Janes Papa, Herr <strong>Berg</strong>mann, in der Sparkasse am Fischmarkt<br />

arbeitet, konnten wir die Gelegenheit nutzen, die Tresorund<br />

Schließfachräume zu besichtigen.<br />

In einem großen Tresor mit dicker Tür wartete schon auf jedes<br />

Kind ein Sparschwein und die Freude war natürlich groß. Vielen<br />

Dank an Herrn <strong>Berg</strong>mann für die schöne Überraschung und die<br />

Zeit, die er für uns hatte.<br />

Nun besuchten wir das Rathaus gleich nebenan. Hier war alles<br />

groß, geheimnisvoll und voller Bilder, so dass uns Frau Koch<br />

gleich eine Geschichte über den Graf von Gleichen erzählte.<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Elleben<br />

am 06.08. zum 85. Geburtstag Herrn Hartung, Heinz<br />

am 12.08. zum 83. Geburtstag Frau Koch, Elisabeth<br />

am 12.08. zum 68. Geburtstag Frau Mayer, Brunhilde<br />

am 16.08. zum 79. Geburtstag Herrn Mey, Tilo<br />

GEMEINDE<br />

DORNHEIM<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

GEMEINDE ELLEBEN<br />

Auf dem Weg zur Krämerbrücke besuchten wir „Bernd das Brot“<br />

und im Keller des Hauses Nr. 31 konnten wir die Gera durch ein<br />

Glasfenster im Fußboden fließen sehen. Das war cool.<br />

Nun waren wir aber hungrig und durstig. Auf der kleinen Insel<br />

hinter der Krämerbrücke machten wir erst einmal ein Picknick.<br />

Nach dem lustigen Füße abkühlen in der Gera konnten wir noch<br />

auf dem Spielplatz klettern und toben.<br />

Jetzt wurde es langsam Zeit wieder zum Bus zu gehen. Zuvor<br />

konnten wir noch ein leckeres Eis schlecken. Die Heimfahrt<br />

nutzten wir zum ausruhen und erzählen, denn wir haben ja viel<br />

gesehen und erlebt.<br />

Vielen Dank an Frau Koch, die uns begleitete und mit schönen<br />

Geschichten einiges über Dom, Fischmarkt und Krämerbrücke<br />

erzählte.<br />

Dieser Ausflug hat uns allen sehr gut gefallen.<br />

Die Kinder und Erzieherinnen<br />

der Kita „Im Wiesengrund“ Elleben<br />

ALTERSJUBILÄEN


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 8/2009<br />

Gügleben<br />

am 03.08. zum 72. Geburtstag Frau Napierski, Marlis<br />

am 05.08. zum 71. Geburtstag Frau Zacher, Christa<br />

am 14.08. zum 72. Geburtstag Frau Rieth, Gudrun<br />

am 20.08. zum 82. Geburtstag Frau Bertuch, Ruth<br />

Riechheim<br />

am 03.08. zum 66. Geburtstag Frau Nawrot, Gisela<br />

am 05.08. zum 74. Geburtstag Frau Hölker, Johanna<br />

am 07.08. zum 81. Geburtstag Herrn Hölker, Erich<br />

am 10.08. zum 79. Geburtstag Herrn Retzlaff, Hans Joachim<br />

am 11.08. zum 75. Geburtstag Herrn Kittel, Karl<br />

am 13.08. zum 65. Geburtstag Herrn Steinmetz, Gunter<br />

am 14.08. zum 66. Geburtstag Frau Hammann, Birgit<br />

am 24.08. zum 74. Geburtstag Herrn Reiß, Gerhard<br />

am 25.08. zum 77. Geburtstag Frau Pfeifer, Thea<br />

am 26.08. zum 67. Geburtstag Herrn Löffler, Manfred<br />

am 27.08. zum 67. Geburtstag Frau Doose, Elisabeth<br />

Regionalausscheid der Feuerwehren in der <strong>VG</strong> <strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong><br />

Dieses Jahr fand der Regionalausscheid am 6. Juni in Gügleben<br />

statt.<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 02.08. zum 67. Geburtstag Herrn Spindler, Manfred<br />

am 14.08. zum 71. Geburtstag Frau Schubert, Ingrid<br />

am 16.09. zum 89. Geburtstag Frau Hieke, Martha<br />

am 17.08. zum 78. Geburtstag Herrn Wedemann, Lothar<br />

am 19.08. zum 70. Geburtstag Herrn König, Roger<br />

am 23.08. zum 69. Geburtstag Frau Wendemuth, Helga<br />

am 30.08. zum 78. Geburtstag Frau Bär, Ilona<br />

Demontage NS-Freileitung Wülfershausen, Schulgasse<br />

Die E.ON Thüringer Energie AG plant den Rückbau und die Entsorgung<br />

nicht mehr benötigter Anlagen nach technischen und<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten, mittel- und langfristig. Mit dem<br />

Wissen um die eingeschränkte Zufahrt zum Grundstück Schulgasse<br />

2 a haben wir entschieden die zwei Masten in der Schulgasse<br />

vorzeitig zurückzubauen. Da üblicherweise Demontagen<br />

in den Wintermonaten erfolgen, haben wir im Hinblick auf die<br />

derzeitige Auslastung der Montagebetriebe den 30.09.2009 als<br />

Fertigstellungstermin vorgegeben. Dafür bitten wir um Verständnis.<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Neben 10 Männer- und 2 Frauenmannschaften nahmen auch<br />

die Jugendmannschaften aus Riechheim, Achelstädt und Kirchheim<br />

teil. Sie stellten an diesem Tag ihr Können eindrucksvoll<br />

und erfolgreich unter Beweis.<br />

Aufgrund der nasskalten Witterung war es nicht einfach, gute<br />

Zeiten beim Löschangriff zu erreichen.<br />

Die Platzierungen lauteten wie folgt:<br />

Männer: 1. Kirchheim, 2. Wülfershausen, 3. Rockhausen<br />

Frauen: 1. Gügleben, 2. Alkersleben<br />

Wir Kameradinnen und Kameraden der FFw Gügleben<br />

möchten uns bei allen teilnehmenden Wehren, den Wettkampfrichtern<br />

H. Natho, T. Hoffmann und M. Lux, sowie allen<br />

Mitwirkenden recht herzlich bedanken.<br />

Der nächste Regionalausscheid findet 2010 in Rockhausen<br />

statt.<br />

Freiwillige Feuerwehr Gügleben<br />

GEMEINDE<br />

ELXLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.<br />

Freundliche Grüße<br />

Frank Vogelsberg<br />

Netzkoordinator<br />

Regionaler Netzbetrieb Erfurt<br />

T +49 3 61-6 52 36 00<br />

F +49 3 61-6 52 32 49<br />

M +49 1 51-16 14 13 74<br />

frank.vogelsberg@eon-thueringerenergie.com


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 12 - Nr. 8/2009<br />

Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Kirchspiel Elxleben<br />

August 2009<br />

Monatsspruch August:<br />

Der HERR segne dich und behüte dich;<br />

der HERR lasse sein Angesicht leuchten<br />

über dir und sei dir gnädig; der HERR hebe<br />

sein Angesicht über dich und gebe dir<br />

Frieden.<br />

Numeri 6, 24 - 26<br />

Donnerstag, 30. Juli<br />

19.30 Uhr Mit der Bibel im Gespräch: Der verlorene Sohn -<br />

Das Vaterherz Gottes; Lukas 15, 1 + 2, 11 - 32<br />

Sonntag, 2. August<br />

09.00 Uhr Alkersleben, Gottesdienst<br />

10.00 Uhr Ettischleben, Gottesdienst<br />

Montag, 3. August<br />

19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis<br />

Sonntag, 9. August<br />

10.00 Uhr Elxleben, Familiengottesdienst zum Schuljahresanfang<br />

Dienstag, 11. August<br />

17.30 Uhr Elxleben, Pfarrhaus: Treffen zur Anmeldung und<br />

Terminabsprache für Unterrichts- und Probezeiten<br />

Sonntag, 16. August<br />

09.00 Uhr Gügleben, Gottesdienst<br />

10.30 Uhr Elleben, Gottesdienst<br />

Mittwoch, 19. August<br />

14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis<br />

Freitag, 21. August<br />

17.00 Uhr Elxleben, Treffen der Vorkonfirmanden und Konfirmanden<br />

Samstag, 22. August<br />

14.00 Uhr Elxleben, Andacht mit Taufe<br />

Sonntag, 23. August<br />

10.00 Uhr Gottesdienst zum Lohfest<br />

Sonntag, 30. August<br />

13.00 Uhr Elxleben, Gottesdienst<br />

14.00 Uhr Elleben, Gottesdienst mit Taufe<br />

Pastorin N. Jung-Gleichmann ist vom 27. Juli bis 3. August und<br />

vom 12. bis 13. August im Urlaub. In dringenden Angelegenheiten<br />

wenden Sie sich an Pastorin Behm (Tel.: 036200/65758).<br />

Herzliche Einladung zu einem<br />

Familiengottesdienst zum Schuljahresbeginn<br />

am Sonntag, dem 9. August, um 10.00 Uhr in der Kirche in<br />

Elxleben<br />

Dieser Gottesdienst für die Kirchspiele Elxleben<br />

und Witzleben soll nicht nur für Schulanfänger<br />

sein, sondern für alle, für die etwas<br />

Neues beginnt. Zuerst sind das die Kinder,<br />

die in ein neues Schuljahr kommen, aber<br />

auch für alle anderen wollen wir in besonderer<br />

Weise um Gottes Segen bitten und gemeinsam<br />

einen fröhlichen Gottesdienst feiern.<br />

Kirchenmusik im Kirchspiel<br />

KIRCHLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

Nach den Sommerferien beginnen<br />

wieder die Proben und der<br />

Unterricht bei Kantorin Beate<br />

Friedrich:<br />

Dienstag, den 11. August 2009<br />

17.30 Uhr im Elxlebener Pfarrhaus: Treffen zur Anmeldung<br />

und Terminabsprache für Unterrichts- und Probezeiten;<br />

Blockflöte(n), Klavier, Orgel, Trompete, Posaune,<br />

Ensemblespiel<br />

Dienstag, 11. August<br />

19.30 Uhr Elxleben, Posaunenchorprobe<br />

Mittwoch, 12. August<br />

19.30 Uhr Elxleben, Kirchenchorprobe<br />

Für alle Erwachsenen, die Trompete oder Posaune lernen<br />

möchten, bietet Frau Friedrich einen Gruppen-Grundkurs an -<br />

melden Sie sich bitte! (Kantorin Beate Friedrich, Karolinenstraße<br />

7, 99310 Arnstadt; Tel: 03628/519212, Fax:03628/519213,<br />

Elektropost: friedrichbeate@yahoo.de).<br />

Erfreuliches Vereinsfest des Fördervereins St. Laurentius Kirche Kirchheim<br />

Fördergeldübergabe in Höhe von 10.000 Euro erhält<br />

mit Vereinsfest würdigen Rahmen<br />

KIRCHHEIM. Alles war<br />

angerichtet, der Grill angeheizt.<br />

Unter sonnigem<br />

Himmel fanden sich am<br />

12. Juni Gäste und Vereinsmitglieder<br />

plaudernd<br />

am Gemeindehaus in<br />

Kirchheim zusammen. Anlass<br />

war das jährliche Vereinsfest<br />

am vergangenen<br />

GEMEINDE<br />

KIRCHHEIM<br />

VEREINE <strong>UND</strong><br />

VERBÄNDE<br />

Freitag. Zum Feiern gab es allen Grund. Der Förderverein St.<br />

Laurentius Kirche Kirchheim erhielt kurz zuvor in der Kirche einen<br />

Scheck über 10.000 Euro von der Stiftung zur Bewahrung<br />

kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (Stiftung KiBa). Der<br />

Regionalbeauftragte der KiBa, Dr. Roland Mangelsdorf, überreichte<br />

den Scheck an den Vereinsvorsitzenden Mathias Jedicke<br />

und Pfarrer Holger Lübs. In seiner Rede betonte Mangelsdorf<br />

seine enge, persönliche Bindung zu Thüringen. Speziell die<br />

Kirchheimer Kirche hätte ihn begeistert. Deshalb war es für ihn<br />

ein besonderes Anliegen dem Förderverein durch die KiBa finanziell<br />

unter die Arme zu greifen. „Die Erhaltung der vielen Kirchen<br />

für ihre angestammte Nutzung liegt uns sehr am Herzen.<br />

Ich bringe mich gerne als Mittler zwischen Bauträgern und Stiftung<br />

KiBa ein.“, sagte Mangelsdorf.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 13 - Nr. 8/2009<br />

Zusätzlich konnte Dr. Barbara Schmidt als Schirmherrin für den<br />

Förderverein gewonnen werden, verkündete Pfarrer Lübs im<br />

Rahmen der Übergabe. Die gebürtige Kirchheimerin wird in Zukunft<br />

den Verein nach außen hin repräsentieren und sich für<br />

den Erhalt der Kirche einsetzen.<br />

Die Kirchheimer St. Laurentius Kirche stammt aus spätgotischer<br />

Zeit und trägt seit 1301 ihren Namen. Ein besonderes Schmuckstück<br />

der Kirche ist die sehenswerte Deckenmalerei des Malers<br />

Ernst Liebermann, wodurch sie sich von anderen Thüringer Kirchen<br />

abhebt.<br />

Im Laufe der Jahrhunderte verfiel die Kirchheimer Kirche und ist<br />

mittlerweile sanierungsbedürftig. Das Mauerwerk, Turm- und<br />

Kirchendach müssen rekonstruiert werden. Die Läutanlage benötigt<br />

eine technische Überholung und die Emporen sind inzwischen<br />

nicht mehr begehbar. Mithilfe weiterer Geldgeber sollen<br />

in den nächsten Jahren der Kirchturm und das Kirchenschiff saniert<br />

werden.<br />

Die Stiftung KiBa, mit Hauptsitz in Hannover, möchte dazu beitragen,<br />

dass möglichst viele Kirchen in Deutschland instand gehalten<br />

werden und somit auch das kirchliche Leben bestehen<br />

bleibt. Die Unterstützung umfasst evangelische Kirchen im gesamten<br />

Bundesgebiet und besonders Kirchen in Dörfern der<br />

neuen Bundesländer.<br />

Pressekontakt:<br />

Mathias Jedicke<br />

Vorsitzender Förderverein<br />

Email: Kontakt@Foerderverein-St-Laurentius-kirche.de<br />

Tel.: 036200/6 01 18<br />

Web: www.foerderverein-st-laurentius-kirche.de<br />

Falk Henning<br />

Öffentlichkeitsarbeit (befristet)<br />

Email: falk.henning@tu-ilmenau.de<br />

0170/2 78 28 84<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Wir laden herzlich ein zum Kirchheimer Dorffest<br />

am 15. und 16.August 2009<br />

Sonnabend, 15. August 2009<br />

Dorfplatz:<br />

ab 14:00 Uhr Bunter Familiennachmittag bei Kaffee und Kuchen mit den „Liebensteiner Musikanten“<br />

und - Spiele mit der Jugendfeuerwehr - Mal- und Bastelstraße - Hüpfburg - Kindertheatervorstellung<br />

20:00 Uhr Sommernachtstanz mit der Band „Dynamic“<br />

Sonntag, 16. August 2009<br />

Dorfplatz:<br />

08:00 Uhr 10. Hähnewettkrähen<br />

10:00 Uhr musikalischer Frühschoppen<br />

11:30 Uhr gemeinsames Mittagessen „Wildgulasch mit Thüringer Klößen“<br />

Feuerwehrverein „Kirchheim - Werningsleben“ e. V.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 14 - Nr. 8/2009<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Osthausen<br />

am 01.08. zum 82. Geburtstag Herrn Gabler, Hans<br />

am 06.08. zum 67. Geburtstag Herrn Rienecker, Klaus-Dieter<br />

Wülfershausen<br />

am 01.08. zum 67. Geburtstag Herrn Schöttner, Manfred<br />

am 04.08. zum 69. Geburtstag Herrn Friedrich, Hans-Werner<br />

am 07.08. zum 73. Geburtstag Frau Haustein, Erika<br />

am 20.08. zum 81. Geburtstag Frau Werner, Frieda<br />

am 21.08. zum 75. Geburtstag Herrn Wiegand, Harald<br />

am 22.08. zum 70. Geburtstag Frau Hübner, Rosmarie<br />

Ausschreibung<br />

12. Wülfershäuser Duathlon<br />

Termin: Samstag, d. 08. August 2009<br />

Startzeit: 10.30Uhr - Auf dem Anger in Wülfershausen<br />

Strecken: ca. 7 km Rad (teils Gelände), ca. 4 km Lauf<br />

(Gelände), ca. 7 km Rad (selbe Strecke - es ist<br />

ratsam mit einem Mountainbike zu fahren)<br />

Reglement: Es bestehen 2 Möglichkeiten des Startens:<br />

1. Einzelstarter (absolviert alle Strecken<br />

hintereinander allein!)<br />

2. Paare (ein Teilnehmer fährt 2x Rad und<br />

der andere Partner läuft )<br />

Verpflegung: im Start-/Zielbereich gibt es Tee und Obst<br />

Meldung: Die Teilnehmermeldung sollte bis zum<br />

04.08.2009 an Peter Unger Am Eichenborn 59<br />

in 99310 Wülfershausen erfolgen!<br />

Auch Tel. möglich: 036200/61617<br />

Wertungen: a) Die Wertungen erfolgen getrennt nach<br />

weiblichen u. männlichen Mannschaften, nach<br />

Mixmannschaften. Gleiches gilt für die<br />

Einzelstarter!<br />

b) nach Altersklassen 11 -17 Jahre;<br />

ab 18 Jahre; ab 50 Jahre<br />

Startgeld: Pro Team wird ein Startgeld in Höhe von<br />

6 Euro und von jedem Einzelstarter 3 Euro für<br />

Urkunde, kleines Teilnehmergeschenk,<br />

Protokoll und Verpflegung erhoben.<br />

Erlebnisreicher Tag mit der Feuerwehr<br />

Am Dienstag, 16.06.2009, führten<br />

die Schüler der Grundschule<br />

„Astrid Lindgren“ Osthausen einen<br />

Projekttag zum Thema „Brandschutz“<br />

durch.<br />

Für die Kinder begann der Tag<br />

sehr aufregend, denn die Feuerwehren<br />

von Witzleben, Achelstädt,<br />

Stadtilm und Osthausen<br />

fuhren mit ihren Feuerwehrautos<br />

auf dem Schulhof vor.<br />

Die Kameraden der verschiedenen<br />

Wehren erklärten den Schülern<br />

sehr anschaulich und kindge-<br />

Siegerehrung: Erfolgt ca.1,5 Std. nach letztem Zieleinlauf<br />

auf dem Dorfplatz.<br />

Kinderduathlon findet für alle interessierten Kinder um 9.00<br />

Uhr bei Teilnahme von mindestens 5 Startern statt.<br />

Der Wettkampf wird allein und im Dorf durchgeführt und besteht<br />

auch aus Rad - Lauf - Rad.<br />

Bitte auch Kinder anmelden! Alter 5- 10 Jahre.<br />

Siegerehrung gleich nach dem Wettkampf!<br />

Wichtiger Hinweis: Für alle Radfahrer besteht Helmpflicht !!!<br />

Rechtzeitig um einen Helm kümmern! (Sicherheitsbestimmungen<br />

für Radfahren, gilt für Kinder u. Erwachsene)<br />

Allen Teilnehmern wünsche ich viel Freude am Wettkampf<br />

und eine gute Vorbereitung!<br />

gez. Peter Unger<br />

GEMEINDE OSTHAUSEN-<br />

WÜLFERSHAUSEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

recht die Technik in den Feuerwehrautos. Außerdem durfte sich<br />

jeder einmal in das Auto setzen - ein Traum jedes<br />

Kindes.<br />

Trotz kurzen Regenschauern waren die Kinder<br />

mit großer Begeisterung dabei und vielleicht<br />

überlegt jetzt der eine oder andere in der Jugendfeuerwehr<br />

mitzumachen.<br />

Herr Nüchter gestaltete für jede Klasse eine<br />

Power-Point-Präsentation und hatte einige<br />

praktische Vorführungen zum<br />

Thema Brandschutz vorbereitet.<br />

Nochmals einen großen Dank allen<br />

Kameraden der Feuerwehren aus<br />

Achelstädt, Witzleben, Stadtilm und der Jugendfeuerwehr<br />

Osthausen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 15 - Nr. 8/2009<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 02.08. zum 69. Geburtstag Herrn Gerstenhauer, Sigmar<br />

am 28.08. zum 67. Geburtstag Herrn Frommann, Wolfgang<br />

am 28.08. zum 72. Geburtstag Frau Scheidt, Helga<br />

Mittelpunktsfest am 15.08.2009 in Rockhausen<br />

zum 1-jährigen Steinsetzen in Rockhausen<br />

15.00 Uhr<br />

• Begrüßung durch die Bürgermeisterin Margitta Gräfenstein<br />

und den Landrat Dr. Benno Kaufhold<br />

16.00 Uhr<br />

• Umzug zum Stein mit dem Fanfarenorchester Erfurt e. V.<br />

außerdem<br />

• Kaffee und hausgemachter Kuchen<br />

• Handwerkermarkt<br />

• Turmbesichtigung der Kirche St. Elisabeth<br />

• Feuerwehrfest mit Attraktionen und Spielen rund um die<br />

Feuerwehr wie z. B. Ziele anspritzen, Feuerwehrautofahren,<br />

Atemmasken aufsetzen, Schlauch aufrollen, Malstraße …<br />

• Gemütliches Beisammensein bei Musik und Tanz<br />

• Für das leibliche Wohl ist gesorgt.<br />

GEMEINDE<br />

ROCKHAUSEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

VERANSTALTUNGEN


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 8/2009<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Witzleben<br />

am 08.08. zum 68. Geburtstag Frau Gebser, Hannelore<br />

am 19.08. zum 84. Geburtstag Frau Linse, Emmi<br />

am 22.08. zum 73. Geburtstag Frau Machäu, Wilma<br />

am 22.09. zum 65. Geburtstag Frau Urspruch, Rosmarie<br />

am 31.08. zum 69. Geburtstag Frau Stein, Hella<br />

Achelstädt<br />

am 18.08. zum 68. Geburtstag Frau Koschel, Renate<br />

am 27.08. zum 80. Geburtstag Herrn Könitzer, Heinz<br />

Ellichleben<br />

am 11.08. zum 65. Geburtstag Frau Bürger, Renate<br />

am 18.08. zum 81. Geburtstag Frau Herber, Walli<br />

am 23.08. zum 65. Geburtstag Frau Gebser, Marga<br />

am 24.08. zum 77. Geburtstag Herrn Kirsten, Arnold<br />

Alles auf zur Ellichlebener Waldkirmes<br />

GEMEINDE<br />

WITZLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Nachkirmes auf den Ellichlebener <strong>Berg</strong><br />

Wir laden herzlich ein zur Waldkirmes<br />

auf den Ellichlebener <strong>Berg</strong><br />

Wir laden herzlich ein zur Nachkirmes<br />

am Freitag, dem 24.07.2009<br />

und Samstag, dem 25.07.2009<br />

mit der Band Dynamic<br />

Kirmesgesellschaft Ellichleben<br />

am Freitag, dem 7. August 2009, ab 22.00 Uhr<br />

ab 21.00 Uhr auf die Waldbühne des Ellichlebener <strong>Berg</strong>es mit<br />

ab 21.00 Uhr der Band „Swagger“.<br />

Kirmesgesellschaft Ellichleben<br />

Kirmes<br />

Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen für das Kirchspiel Witzleben<br />

im Monat August 2009<br />

Samstag, 1. August<br />

14.00 Uhr Witzleben Taufgottesdienst<br />

Sonntag, 2. August<br />

09.00 Uhr BösIeben<br />

10.00 Uhr Wülfershausen<br />

Freitag, 7. August<br />

18.00 Uhr Kirchenchorprobe im Pfarrhaus in Witzleben<br />

Sonntag, 9. August<br />

10.00 Uhr ELXLEBEN Zentraler Gottesdienst zum Beginn<br />

des neuen Schuljahres für alle Schüler<br />

Montag, 10. August<br />

15.45 Uhr erstes Treffen der Konfirmanden und Vorkonfirmanden<br />

in Witzleben.<br />

Anmeldung der Vorkonfirmanden (Klassenstufe 7).<br />

Dienstag, 11. August<br />

17.30 Uhr Elxlebener Pfarrhaus<br />

Treffen zur Anmeldung und Terminabsprache für<br />

Unterrichts- und Probezeiten (Blockflöte, Klavier,<br />

Orgel, Trompete, Posaune, Ensemblespiel)<br />

KIRCHLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

Sonntag,16. August<br />

10.00 Uhr Achelstädt<br />

14.00 Uhr Witzleben Gottesdienst mit Taufe<br />

Freitag, 21. August<br />

17.00 -<br />

18.30 Uhr in Elxleben Filzwerkstatt für Vorkonfirmanden und<br />

Konfirmanden.<br />

Sonntag, 23. August<br />

09.00 Uhr Bösleben<br />

10.00 Uhr Wülfershausen<br />

Samstag, 29. AugustWitzleben - Gemeindefest für alle Kirchgemeinden<br />

des Kirchspiels Witzleben<br />

Beginn 14.00 Uhr mit einer Andacht in der Kirche,<br />

„Bibelrally für Jung und Alt.<br />

Für Leib und Seele wird gesorgt sein!


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 8/2009<br />

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte<br />

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaates<br />

Thüringen haben zum Stichtag 31.12.2008 auf Grund der Kaufpreissammlung<br />

flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für<br />

den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes<br />

(Bodenrichtwerte) ermittelt und veröffentlicht.<br />

In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln,<br />

der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.<br />

Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen,<br />

die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend<br />

übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks<br />

sind darzustellen.<br />

Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORlS-<br />

TH)H werden die Bodenrichtwerle unter www.bodenrichtwerteth.de<br />

im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt.<br />

Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse<br />

für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte<br />

erhalten.<br />

Anschriften:<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />

Apolda<br />

Bahnhofstraße 21 a<br />

99610 Sömmerda<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />

Artern<br />

An der Promenade 13/14<br />

06556 Artern<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />

Gotha<br />

Schloßberg 1<br />

99867 Gotha<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />

Leinefelde-Worbis<br />

Bahnhofstraße 18<br />

37339 Leinefelde-Worbis<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />

Pößneck<br />

Rosa-Luxemburg-Straße 7<br />

07381 Pößneck<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />

Saalfeld<br />

Albrecht-Dürer-Straße 3<br />

07318 Saalfeld<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />

Schmalkalden<br />

Hoffnung 30<br />

98574 Schmalkalden<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />

Zeulenroda-Triebes<br />

Heinrich-Heine-Straße 41<br />

07937 Zeulenroda-Triebes<br />

In Vertretung<br />

Heinrich Rotthaus<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Erfurt, 18. Mai 2009<br />

Az.: 21-9425.40<br />

MITTEILUNGEN ANDERER EINRICHTUNGEN<br />

Hinweise zur Waldbewirtschaftung in<br />

NATURA 2000-Gebieten<br />

In den Wäldern des Forstamtes Arnstadt wird in diesem Jahr<br />

damit begonnen, die Managementpläne für die FFH- und EG-<br />

Vogelschutzgebiete zu erarbeiten. FFH- und EG-Vogelschutzgebiete<br />

bilden ein EU-weit zusammenhängendes ökologisches<br />

Schutzgebietsnetz, das als „NATURA 2000“ bezeichnet wird.<br />

Der Schutz richtet sich sowohl auf bestimmte Lebensräume als<br />

auch auf spezielle Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen<br />

der FFH-Richtlinie sowie im Anhang der EG-Vogelschutzrichtlinie<br />

aufgelistet sind. In Thüringen bilden Wälder den<br />

Schwerpunkt dieses Schutzgebietsnetzes. Damit stehen die<br />

Waldbesitzer in den NATURA 2000-Gebieten in einer besonderen<br />

Verantwortung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. In<br />

den NATURA 2000-Gebieten ist dafür Sorge zu tragen, dass die<br />

dort vorkommenden Waldlebensräume und Arten in einen günstigen<br />

Erhaltungszustand gehalten bzw. gebracht werden. Betroffene<br />

Waldbesitzer haben deshalb unbedingt das so genannte<br />

„Verschlechterungsverbot“ zu beachten. Das heißt, dass Vorhaben,<br />

welche die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigen könnten,<br />

untersagt sind. Hiervon ausgenommen sind Vorhaben, die<br />

auf Erheblichkeit bzw. Verträglichkeit geprüft und zugelassen<br />

sind. Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10.<br />

Januar 2006 und der darauf folgenden Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

wurde der Umfang der zu prüfenden Vorhaben<br />

erheblich erweitert, so dass auch Tätigkeiten der üblichen<br />

ordnungsgemäßen forstlichen Waldbewirtschaftung in Verdacht<br />

geraten können, negative Wirkungen auf die NATURA 2000-<br />

Schutzgüter zu entfalten. Eine solche Betrachtungsweise ist allerdings<br />

praxisfern und wird den überwiegend die NATURA<br />

2000-Erhaltungsziele nicht beeinträchtigenden bzw. unterstützenden<br />

Maßnahmen im Rahmen einer ordnungsgemäßen<br />

Forstwirtschaft nicht gerecht. Um in dieser Situation die Rechtssicherheit<br />

sowohl für die Waldbewirtschafter als auch für die zuständigen<br />

Behörden zu verbessern, haben sich die oberste<br />

Forst- und Naturschutzbehörde in Thüringen auf die so genannte<br />

„Positivliste“ geeinigt. Die Positivliste stellt dar, welche häufigsten<br />

forstlichen Maßnahmen im Rahmen der Regelvermutung<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Erhaltungszielen<br />

nach sich ziehen, insofern unbedenklich sind und<br />

keine Behördenbeteiligung erfordern bzw. im Umkehrschluss,<br />

bei welchen Maßnahmen dies nicht pauschal zutrifft. Die Positivliste<br />

dient als Bewirtschaftungshinweis zur Überbrückung des<br />

Zeitraums, bis NATURA 2000-Managementpläne bzw. Teilpläne<br />

(„Fachbeiträge Wald“) erarbeitet sind. In diesen Plänen werden<br />

in Abstimmung mit den Waldbewirtschaftern sowohl die zur Umsetzung<br />

der NATURA 2000-Erhaltungsziele erforderlichen und<br />

förderfähigen Maßnahmen als auch die unter Würdigung der<br />

konkreten Gebietsverhältnisse unbedenklichen Waldbewirtschaftungsvorhaben<br />

dargestellt. Die Positivliste ist im Internet<br />

unter der Adresse http://www.thueringen.de/de/forst/waldoekologie/naturschutz/natura/content.htm1<br />

abrufbar. Für Fragen und<br />

weitergehende Informationen stehen die Forstämter und die unteren<br />

Naturschutzbehörden als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.<br />

Bei Interesse an einer Förderung von naturschutzfachlich<br />

gewünschten Bewirtschaftungsmaßnahmen wenden Sie<br />

sich bitte an das:<br />

Thüringer Forstamt Arnstadt<br />

Mühlweg 1a<br />

99310 Arnstadt<br />

Tel. 03628/661060

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