AMTS- UND NACHRICHTENBLATT - VG Riechheimer Berg
AMTS- UND NACHRICHTENBLATT - VG Riechheimer Berg
AMTS- UND NACHRICHTENBLATT - VG Riechheimer Berg
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<strong>AMTS</strong>- <strong>UND</strong> <strong>NACHRICHTENBLATT</strong><br />
der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Jahrgang 14 Samstag, den 27. März 2010 Nummer 3<br />
Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 21.04. 2010 Nächster Erscheinungstermin: Freitag, 30.04.2010<br />
Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erfolgen amtliche und nichtamtliche<br />
Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ und der Mitgliedsgemeinden<br />
Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />
Rockhausen, Witzleben<br />
Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de<br />
Frohe Ostern<br />
Wenn die Tage länger werden,<br />
zieht der Frühling ein auf Erden.<br />
Vorn im Garten kann man’s sehen<br />
schon Narzissen und Tulpen stehen.<br />
Frühling, Frühling will es werden,<br />
Die besten Wünsche zum Osterfest übermitteln<br />
die Verwaltungsgemeinschaft und Bürgermeister<br />
der Mitgliedsgemeinden.<br />
und er bringt die Lämmerherden,<br />
steckt uns Veilchen in die Vasen<br />
und den Krokus in den Rasen.<br />
Es beginnt die schönste Zeit,<br />
Frühling, Frühling weit und breit.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2- Nr. 3/2010<br />
Öffnungszeiten der Verwaltung<br />
Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in<br />
Kirchheim<br />
Mo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mi. geschlossen<br />
Do. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: 036200/624-0<br />
Fax: 036200/624-44<br />
Telefon Kasse<br />
036200 / 62422 und 62423<br />
Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />
Polizeiobermeister Herr Klotz in der <strong>VG</strong> in Kirchheim<br />
Di. 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Do. 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Telefon-Nr.<br />
und Fax-Nr.: 036200/62433<br />
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt<br />
in Stadtilm<br />
Montag geschlossen<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: 03629/668833<br />
Wahlbekanntmachung<br />
für die Thüringer Kommunalwahlen 2010 zur<br />
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der<br />
Bürgermeister in den Mitgliedsgemeinden der<br />
Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Wahl der Bürgermeister in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Am Sonntag, dem 06. Juni 2010 findet die Wahl der ehrenamtlichen<br />
Bürgermeister<br />
in den Gemeinden<br />
Alkersleben<br />
Bösleben-Wüllersleben<br />
Dornheim<br />
Elleben<br />
Elxleben<br />
Osthausen-Wülfershausen<br />
Rockhausen<br />
Witzleben<br />
statt.<br />
Die Bürgermeister sind auf 6 Jahre zu wählen:<br />
1.<br />
Für das Amt der ehrenamtlichen Bürgermeister sind Personen,<br />
die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der<br />
Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen<br />
wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§ 24 Abs. 2 in Verbindung<br />
mit § 1 Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes -<br />
ThürKWG).<br />
REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />
IM GEBIET DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />
Information - Kindereinrichtungen<br />
Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau<br />
Körner in der Verwaltung / Kirchheim<br />
Dienstag von 9:00 Uhr- 18:00 Uhr<br />
Zusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgt<br />
erreichen:<br />
Kita Elleben „Im Wiesengrund“<br />
08.04.2010 15:00 - 17:00 Uhr<br />
Kita Osthausen „Osthäuser Rasselbande“<br />
14.04.2010 15:00 - 17:00 Uhr<br />
Kita Wüllersleben „Pfiffikus“<br />
15.04.2010 15:00 - 17:00 Uhr<br />
Kita Elxleben ‘Die kleinen Strolche“<br />
21.04.2010 15:00 - 17:00 Uhr<br />
Kita Dornheim „Die lustigen Frösche“<br />
28.04.2010 15:00 - 17:00 Uhr<br />
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart<br />
werden.<br />
Tel. 036200/62441<br />
Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Elstner in<br />
der Kita „Zwergenland“<br />
in Kirchheim: jeden zweiten Dienstag von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr<br />
AMTLICHER TEIL<br />
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „RIECHHEIMER BERG“<br />
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik<br />
Deutschland:<br />
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,<br />
Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,<br />
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,<br />
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes<br />
Königreich von Großbritannien, Nordirland und Zypern.<br />
Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im<br />
Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das<br />
21. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten<br />
seinen Aufenthalt in der Gemeinde hat und nicht nach § 2<br />
ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.<br />
Der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person<br />
seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde gemeldet ist.<br />
Ist die Person in mehreren Gemeinden seit sechs Monaten gemeldet,<br />
dann ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts<br />
maßgebend (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).<br />
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit<br />
oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt<br />
oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen<br />
Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.<br />
Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer<br />
nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche<br />
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />
und der Landesverfassung eintritt.<br />
Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen<br />
die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis<br />
nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen<br />
nicht besitzt.<br />
Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung<br />
zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter eine schriftliche Erklärung<br />
abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder<br />
inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit,
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3- Nr. 3/2010<br />
dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen<br />
zusammengearbeitet hat.<br />
Er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen<br />
Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz<br />
sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen<br />
des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden<br />
ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis<br />
nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen<br />
nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 ThürKWG).<br />
2.<br />
Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von<br />
Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen<br />
und Einzelbewerbern eingereicht werden.<br />
Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.<br />
2.1.<br />
Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann<br />
nur einen Wahlvorschlag einreichen. Parteien und Wählergruppen<br />
(Wahlvorschlagsträger) können einen Wahlvorschlag gemeinsam<br />
einreichen. Ein Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber<br />
enthalten. Der Bewerber ist unter Angabe seines Namens<br />
und Vornamens sowie seines Geburtsdatums, seines Berufs<br />
und seiner Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Dem Wahlvorschlag<br />
ist eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3<br />
Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem<br />
Wahlvorschlag aufgestellt werden und er muss hierzu seine Zustimmung<br />
schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag<br />
einer Partei oder Wählergruppe ist.<br />
Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den<br />
Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei<br />
oder der Wählergruppe als Kennwort tragen. Dem Kennwort<br />
kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das<br />
zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich<br />
ist.<br />
Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers trägt dessen Nachnamen<br />
als Kennwort.<br />
Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher<br />
daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen.<br />
Alle Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen<br />
die eigenhändigen Unterschriften von mindestens zehn<br />
Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags<br />
sind.<br />
Die Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen die eigenhändigen<br />
Unterschriften von mindestens fünfmal so vielen<br />
Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder in der<br />
Gemeinde gewählt sind.<br />
Das sind für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde<br />
Alkersleben<br />
die Unterschriften von 30 Wahlberechtigten<br />
Bösleben-Wüllersleben<br />
die Unterschriften von 40 Wahlberechtigten<br />
Dornheim<br />
die Unterschriften von 35 Wahlberechtigten<br />
Elleben<br />
die Unterschriften von 40 Wahlberechtigten<br />
Elxleben<br />
die Unterschriften von 40 Wahlberechtigten<br />
Osthausen-Wülfershausen<br />
die Unterschriften von 40 Wahlberechtigten<br />
Rockhausen<br />
die Unterschriften von 30 Wahlberechtigten<br />
Witzleben<br />
die Unterschriften von 40 Wahlberechtigten<br />
Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei<br />
Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung<br />
für ungültig.Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister<br />
als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften<br />
erforderlich.<br />
2.2.<br />
In jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe sind<br />
ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen.<br />
Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt<br />
sein.<br />
Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des<br />
Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter.<br />
Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet,<br />
dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />
der Stellvertreter.<br />
Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt<br />
ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung<br />
sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum<br />
Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall<br />
gilt die Erklärung des Beauftragten.<br />
Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche<br />
Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />
gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch andere<br />
ersetzt werden.<br />
2.3.1.<br />
Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach<br />
dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung<br />
enthalten:<br />
a) den Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der<br />
Partei oder Wählergruppe als Kennwort;<br />
b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des<br />
Bewerbers;<br />
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters<br />
mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift;<br />
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe<br />
ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer<br />
Anschrift.<br />
2.3.2.<br />
Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster<br />
der Anlage 7 und 7a zur Thüringer Kommunalwahlordnung<br />
enthalten:<br />
a) den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort;<br />
b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des<br />
Bewerbers;<br />
c) die Unterschriften von fünfmal so vielen Wahlberechtigten<br />
wie Gemeinderatsmitglieder in den Gemeinden gewählt<br />
sind:<br />
unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums<br />
und ihrer Anschrift.<br />
2.4.1.<br />
Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als<br />
Anlage beizufügen:<br />
a) Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage<br />
6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem<br />
anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist<br />
und, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt<br />
sowie die Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3<br />
ThürKWG.<br />
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz<br />
1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der<br />
Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,<br />
unter Angabe von Ort und Zeit der Versammlung, der Form<br />
der Einladung sowie der Zahl der Anwesenden;<br />
c) die Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter<br />
und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach § 15<br />
Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.<br />
2.4.2<br />
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen:<br />
Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage<br />
6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen<br />
Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärung<br />
des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.<br />
3.<br />
Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber<br />
muss in einer zu diesem Zweck für das Wahlgebiet einberufenen<br />
Versammlung von den im Zeitpunkt ihres Zusammentritts<br />
im Wahlgebiet wahlberechtigten Mitgliedern der Partei<br />
oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in<br />
geheimer Abstimmung gewählt werden.<br />
Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten,<br />
die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei<br />
oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe<br />
aus der Mitte einer Versammlung zu diesem Zweck gewählt<br />
sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.<br />
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt.<br />
Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele<br />
der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.<br />
Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame<br />
Versammlung aller beteiligter Wahlvorschlagsträger<br />
durchzuführen.<br />
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers,<br />
Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung<br />
sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 4- Nr. 3/2010<br />
Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer<br />
der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt<br />
zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist<br />
und die Anforderungen des § 15 Abs. 1 Satz 2 und 3 ThürKWG<br />
beachtet worden. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen<br />
Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige<br />
Behörde im Sinne des § 156 StGB.<br />
4.<br />
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht<br />
aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl im<br />
Bundestag, im Landtag, im Kreistag des Ilm-Kreises oder im<br />
Gemeinderat ununterbrochen vertreten sind, müssen neben<br />
den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag<br />
jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich<br />
von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden, wie<br />
Gemeinderatsmitglieder gewählt sind.<br />
Die gleiche Anzahl an zusätzlichen Unterstützungsunterschriften<br />
benötigt eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger<br />
eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag<br />
des Ilm-Kreises oder in der Gemeinde vertreten ist.<br />
Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine<br />
Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen<br />
Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die<br />
Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags bereits Bewerber<br />
oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.<br />
Das sind zusätzliche Unterstützungsunterschriften für die<br />
Wahl des Bürgermeisters:<br />
In den Gemeinden<br />
Alkersleben<br />
die Unterschriften von 24 Wahlberechtigten<br />
Bösleben-Wüllersleben<br />
die Unterschriften von 32 Wahlberechtigten<br />
Dornheim<br />
die Unterschriften von 28 Wahlberechtigten<br />
Elleben<br />
die Unterschriften von 32 Wahlberechtigten<br />
Elxleben<br />
die Unterschriften von 32 Wahlberechtigten<br />
Osthausen-Wülfershausen<br />
die Unterschriften von 32 Wahlberechtigten<br />
Rockhausen<br />
die Unterschriften von 24 Wahlberechtigten<br />
Witzleben<br />
die Unterschriften von 32 Wahlberechtigten<br />
4.1.1.<br />
Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der Einreichung<br />
des Wahlvorschlags der Partei oder Wählergruppe in<br />
eine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81,<br />
Zimmer 8, bis zum 03.05.2010, 18:00 Uhr ausgelegten Liste<br />
während der üblichen Dienstzeiten<br />
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 13:30 Uhr<br />
unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und<br />
ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift<br />
zu leisten.Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />
wird vom Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag verbunden<br />
und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags<br />
während der üblichen Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft<br />
“<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ ausgelegt.<br />
4.1.2.<br />
Soweit der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers bei seiner<br />
Einreichung nicht die erforderlichen Unterstützungsunterschriften<br />
trägt, wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter<br />
mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften<br />
(Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach<br />
Einreichung des Wahlvorschlages bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse<br />
81 Zimmer 8 bis zum 03.05.2010 18:00 Uhr<br />
während der üblichen Dienstzeiten<br />
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 13:30 Uhr<br />
ausgelegt.<br />
Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres<br />
Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums<br />
sowie ihrer eigenhändigen Unterschrift den Wahlvorschlag<br />
zu unterstützen.<br />
4.2.<br />
Wer glaubhaft macht, dass er wegen Krankheit oder einer körperlichen<br />
Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren<br />
Schwierigkeiten in der Lage ist, den Eintragungsraum in der<br />
Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ aufzusuchen, erhält<br />
auf Antrag einen Eintragungsschein.<br />
Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden,<br />
dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre<br />
Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und<br />
eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum<br />
für sie vorzunehmen.<br />
Die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein außerdem<br />
an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen<br />
für den Antrag auf einen Eintragungsschein vorliegen.<br />
4.3.<br />
Unterstützungsunterschriften dürfen nicht von den Bewerbern<br />
und Unterzeichnern des Wahlvorschlags geleistet werden.<br />
Ein Wahlberechtigter darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag<br />
unterzeichnen oder durch Leistung einer Unterstützungsunterschrift<br />
unterstützen.<br />
Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbe<br />
Wahl unterzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschrift auf<br />
allen Wahlvorschlägen ungültig.<br />
Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.<br />
4.4.<br />
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlicher<br />
Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger<br />
seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat<br />
oder im Kreistag des Ilm-Kreises aufgrund desselben gemeinsamen<br />
Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder<br />
wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen<br />
einzelnen Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriften<br />
benötigen würde.<br />
5.<br />
Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung<br />
dieser Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
eingereicht werden.<br />
Sie müssen spätestens am 23.04.2010 bis 18.00 Uhr eingereicht<br />
sein.<br />
Die Wahlvorschläge sind bei den für die jeweilige Gemeinde zuständigen<br />
Wahlleitern<br />
über die Wahlbehörde:<br />
Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Mönchsgasse 81<br />
99334 Kirchheim<br />
einzureichen.<br />
6.<br />
Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 23. 04.2010<br />
bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten<br />
des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen<br />
Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden.<br />
7.<br />
Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unverzüglich<br />
auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die<br />
Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen.<br />
Mängel der Wahlvorschläge müssen bis spätestens 03.05.2010,<br />
18.00 Uhr, behoben sein.<br />
Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der<br />
Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von<br />
Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust<br />
veranlasst sind.<br />
Personen, die bei Wegfall von Bewerbern einer Partei oder<br />
Wählergruppe durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust<br />
aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher<br />
Weise wie Bewerber zu wählen.<br />
8.<br />
Am 04.05.2010 tritt der Wahlausschuss zusammen und beschließt,<br />
ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das<br />
Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung<br />
gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig<br />
zuzulassen sind.<br />
9.<br />
Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag<br />
zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an einen<br />
vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt, indem der Wähler auf
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 5- Nr. 3/2010<br />
dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten<br />
zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine<br />
wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.<br />
10.<br />
Stirbt ein Bewerber oder verliert ein Bewerber seine Wählbarkeit<br />
nach der Zulassung des Wahlvorschlags, aber vor der Wahl, so<br />
findet die Wahl nicht statt. Die Wahl wird nachgeholt. Bereits zugelassene<br />
Wahlvorschläge bedürfen keiner erneuten Zulassung,<br />
falls sie unverändert bleiben.<br />
11.<br />
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<br />
und weiblicher Form.<br />
Kirchheim, den 18.03.2010<br />
Frau Sabine Schüller<br />
Wahlleiterin Gemeinde Alkersleben<br />
Frau Gerlinde Singpiel<br />
Wahlleiterin Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />
Sitzungen des Gemeinderates Bösleben-<br />
Wüllersleben vom 22.02.2010 und 04.03.2010<br />
Beschluss Nr. 24/2010 vom 22.02.2010<br />
Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2009<br />
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift<br />
der Sitzung vom 22.10.2009 in der als Anlage beigefügten<br />
Form.<br />
Beschluss Nr. 25/2010 vom 22.02.2010<br />
Satzung über Aufwandsentschädigung für Mitglieder von<br />
Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen<br />
Wahlen und Abstimmungen<br />
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Satzung<br />
über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen<br />
und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und<br />
Abstimmungen gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss Nr. 26/2010 vom 22.02.2010<br />
Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters zur Wahl<br />
des Bürgermeisters der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beruft Frau Gerlinde<br />
Singpiel als Wahlleiter der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für<br />
die Kommunalwahl 2010.<br />
Als Stellvertreter des Wahlleiters wird Frau Heike Künzel berufen.<br />
Satzung über die Aufwandsentschädigung<br />
für Mitglieder von Wahlausschüssen und<br />
Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und<br />
Abstimmungen<br />
vom 16.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund § 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und<br />
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom<br />
16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBI. S. 345), i. V. mit § 34<br />
Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen<br />
und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz -<br />
ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBI. 1993, S. 530), geändert<br />
durch Gesetz vom 09. Oktober 2008 (GVBI. S. 353) hat der Gemeinderat<br />
Elleben in seiner Sitzung am 10.02.2010 folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
Frau Monika Fischer<br />
Wahlleiterin Gemeinde Dornheim<br />
Frau Heike Kreft<br />
Wahlleiterin Gemeinde Elleben<br />
Frau Heike Rost<br />
Wahlleiterin Gemeinde Elxleben<br />
Herr Frank Nüchter<br />
Wahlleiter Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
Frau Christina Gerstenhauer<br />
Wahlleiterin Gemeinde Rockhausen<br />
Herr Peter Urspruch<br />
Wahlleiter Gemeinde Witzleben<br />
GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />
BEKANNTMACHUNGVON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Beschluss Nr. 27/2010 vom 22.02.2010<br />
1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat<br />
und die Ausschüsse der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt in seiner<br />
heutigen Sitzung die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den<br />
Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss Nr. 28/2010 vom 04.03.2010<br />
Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2010<br />
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift<br />
der Sitzung vom 22.02.2010 in der als Anlage beigefügten<br />
Form.<br />
Beschluss Nr. 29/2010 vom 04.03.2010<br />
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010 der Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben<br />
Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Haushaltssatzung<br />
und den Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
mit folgenden Anlagen:<br />
- Stellenplan<br />
- Übersicht über den Stand der Schulden<br />
- Übersicht über den Stand der Rücklagen<br />
Beschluss Nr. 30/2010 vom 04.03.2010<br />
Finanzplan 2010 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2010 der Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage.<br />
GEMEINDE ELLEBEN<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
(1) Diese Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen bei der<br />
Europawahl,<br />
Bundestagswahl,<br />
Landtagswahl,<br />
Kommunalwahl<br />
sowie bei<br />
Volksentscheiden und Bürgerentscheiden.<br />
(2) Sie gilt für die Mitglieder der Wahlvorstände, Wahlausschüsse<br />
und Abstimmungsorgane der Gemeinde Elleben. Nachfolgend<br />
genannte Regelungen für Wahlvorstände und Wahlausschüsse<br />
gelten sinngemäß für die jeweiligen Abstimmungsorgane.<br />
§ 2<br />
Auslagenersatz<br />
Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände erhalten<br />
Fahrtkosten entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 3/2010<br />
§ 3<br />
Entschädigung<br />
(1) Ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlausschüsse wird für die<br />
Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses eine Entschädigung<br />
in Höhe von 15,00 € gezahlt.<br />
(2) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnenwahl erhalten für<br />
die Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von<br />
a) 25,00 € für jedes Mitglied<br />
5,00 € Zuschlag für jedes Mitglied des Wahlvorstandes bei<br />
verbundenen Wahlen<br />
b) Zuschlag für den Wahlvorsteher<br />
Wahlvorsteher in Urnenwahllokalen erhalten für ihre Tätigkeit<br />
einen Zuschlag von 10,00 €<br />
c) Für das Abholen und Zurückbringen der Wahlunterlagen,<br />
Nutzung des eigenen Mobiltelefons usw. wird zusätzlich zur<br />
Entschädigung ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 10,00 €<br />
pro Urnenstimmbezirk gezahlt.<br />
(3) Mitglieder der Wahlvorstände für die Briefwahl erhalten für<br />
die Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von<br />
20,00 € für jedes Mitglied<br />
5,00 € Zuschlag für jedes Mitglied bei verbundenen Wahlen<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />
Ratssitzung des Gemeinderates Elleben vom<br />
10.02.2010<br />
Beschluss-Nr.: 36/2010<br />
Niederschrift vom 03.11.2009 - öffentlicher Teil -<br />
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der Ratssitzung<br />
vom 03.11.2009 - öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten<br />
Form.<br />
Beschluss-Nr.: 37/2010<br />
Haushaltsplan / Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde Elleben<br />
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Haushaltssatzung und<br />
den Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Elleben mit folgenden<br />
Anlagen:<br />
- Stellenplan<br />
- Übersicht über den Stand der Schulden<br />
- Übersicht über den Stand der Rücklagen<br />
Beschluss-Nr.: 38/2010<br />
Finanzplan 2010 der Gemeinde Elleben<br />
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2010 der Gemeinde<br />
Elleben gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Nr.: 39/2010<br />
Forstwirtschaftsplan 2010 der Gemeinde Elleben<br />
Der Gemeinderat Elleben beschließt den Forstwirtschaftsplan<br />
2010 - Kommunalwald - der Gemeinde Elleben.<br />
Beschluss-Nr.: 40/2010<br />
Grundsatzbeschluss zur AGENDA 21<br />
Der Gemeinderat bekennt sich zur Lokalen Agenda 21 und unterstützt<br />
insbesondere die im Kapitel 28 genannten Ziele. In diesem<br />
Sinn befürwortet und begleitet sie Aktivitäten der örtlichen<br />
Satzung über die Aufwandsentschädigung<br />
für Mitglieder von Wahlausschüssen und<br />
Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und<br />
Abstimmungen<br />
vom 16.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund § 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und<br />
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom<br />
16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBI. S. 345), i. V. mit § 34<br />
Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen<br />
und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz -<br />
ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBI. 1993. S. 530), geändert<br />
§ 4<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.10.2001 außer Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Elleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden.<br />
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem<br />
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind<br />
diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />
Elleben, den 16.03.2010<br />
Gemeinde Elleben<br />
gez. Rudolf Neubig<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
BEKANNTMACHUNGVON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Organisationen, von Bürgerinitiativen, die Privatwirtschaft und<br />
weiteren Akteuren, die sich für eine nachhaltige Entwicklung der<br />
Gemeinde Elleben einsetzen. Die Gemeinde Elleben orientiert<br />
sich auch in ihren Beziehungen zu Nachbarkommunen bzw. innerhalb<br />
der Region an der Nachhaltigkeit und pflegt die Ideen<br />
der Agenda 21 in ihren überregionalen partnerschaftlichen Kontakten.<br />
Beschluss-Nr.: 41/2010<br />
Finanzplan zum 1. Nachtragshaushalt 2009<br />
Vertrag zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde<br />
Riechheim und der Gemeinde Elleben<br />
Der Gemeinderat Elleben beauftragt den Bürgermeister den in<br />
der Anlage aufgeführten Nutzungsvertrag (Vertrag zwischen der<br />
Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Riechheim und der<br />
Gemeinde Elleben) zwischen der Gemeinde Elleben und der<br />
Evang.-Luth. Kirchgemeinde Riechheim der Kommunalaufsicht<br />
vorzulegen und nach dessen Genehmigung zu unterzeichnen.<br />
Beschluss-Nr.: 42/2010<br />
Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder<br />
von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen<br />
Wahlen und Abstimmungen<br />
Der Gemeinderat Elleben beschließt die Satzung über die Aufwandsentschädigung<br />
für Mitglieder von Wahlausschüssen und<br />
Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Nr.: 43/2010<br />
Berufung des Wahlleiters und Stellvertreters Gemeinde Elleben<br />
Der Gemeinderat Elleben beruft Heike Kreft als Wahlleiter der<br />
Gemeinde Elleben für die Kommunalwahl 2010.<br />
Als Stellvertreter des Wahlleiters wird Corinne Krah berufen.<br />
GEMEINDE ELXLEBEN<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
durch Gesetz vom 09. Oktober 2008 (GVBI. S. 353) hat der Gemeinderat<br />
Elxleben in seiner Sitzung am 17.02.2010 folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
(1) Diese Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen bei der<br />
Europawahl,<br />
Bundestagswahl,<br />
Landtagswahl,<br />
Kommunalwahl<br />
sowie bei<br />
Volksentscheiden und Bürgerentscheiden.<br />
(2) Sie gilt für die Mitglieder der Wahlvorstände, Wahlausschüsse<br />
und Abstimmungsorgane der Gemeinde Elxleben. Nachfolgend<br />
genannte Regelungen für Wahlvorstände und Wahlaus-
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7- Nr. 3/2010<br />
schüsse gelten sinngemäß für die jeweiligen Abstimmungsorgane.<br />
§ 2<br />
Auslagenersatz<br />
Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände erhalten<br />
Fahrkosten entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelungen.<br />
§ 3<br />
Entschädigung<br />
(1) Ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlausschüsse wird für die<br />
Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses eine Entschädigung<br />
in Höhe von 15,00 EUR gezahlt.<br />
(2) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnenwahl erhalten für<br />
die Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von<br />
a) 25,00 EUR für jedes Mitglied<br />
5,00 EUR Zuschlag für jedes Mitglied des Wahlvorstandes<br />
bei verbundenen Wahlen<br />
b) Zuschlag für den Wahlvorsteher<br />
Wahlvorsteher in Urnenwahllokalen erhalten für ihre Tätigkeit<br />
einen Zuschlag von 10,00 EUR<br />
c) Für das Abholen und Zurückbringen der Wahlunterlagen,<br />
Nutzung des eigenen Mobiltelefon usw. wird zusätzlich zur<br />
Entschädigung ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 10,00<br />
EUR pro Urnenstimmbezirk gezahlt.<br />
(3) Mitglieder der Wahlvorstände für die Briefwahl erhalten für<br />
die Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von<br />
20,00 EUR für jedes Mitglied<br />
5,00 EUR Zuschlag für jedes Mitglied bei verbundenen Wahlen<br />
§ 4<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20.11.2001 außer Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Elxleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden.<br />
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem<br />
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind<br />
diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />
Gemeinde Elxleben<br />
Elxleben, den 16.03.2010<br />
gez. Klaus Böhm<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
Satzung über die Aufhebung der Satzung<br />
zur Regelung des Marktwesens für die<br />
Gemeinde Elxleben<br />
vom 16.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (Thür-<br />
KO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der<br />
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zu-<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />
Ratssitzung des Gemeinderates Elxleben<br />
vom 17.02.2010<br />
Beschluss-Nr.: 11/2010<br />
Haushaltsplan / Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde<br />
Elxleben<br />
Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Haushaltssatzung und<br />
den Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Elxleben mit folgenden<br />
Anlagen:<br />
- Stellenplan<br />
- Übersicht über den Stand der Schulden<br />
- Übersicht über den Stand der Rücklagen<br />
letzt geändert durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBI. S. 345)<br />
hat der Gemeinderat Elxleben in seiner Sitzung am 17.02.2010<br />
nachstehende Satzung beschlossen.<br />
§ 1<br />
Die Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Gemeinde<br />
Elxleben vom 10.10.2003 wird aufgehoben.<br />
§ 2<br />
Diese Satzung über die Aufhebung tritt am Tag nach der Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Elxleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Elxleben, den 16.03.2010<br />
Gemeinde Elxleben<br />
gez. Klaus Böhm<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
Satzung über die Aufhebung der Satzung<br />
über die Erhebung von Gebühren im<br />
Marktwesen in der Gemeinde Elxleben<br />
vom 16.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (Thür-<br />
KO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der<br />
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBI. S. 345)<br />
hat der Gemeinderat Elxleben in seiner Sitzung am 17.02.2010<br />
nachstehende Satzung beschlossen.<br />
§ 1<br />
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen<br />
in der Gemeinde Elxleben vom 10.10.2003 wird aufgehoben.<br />
§ 2<br />
Diese Satzung über die Aufhebung tritt am Tag nach der Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Elxleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Elxleben, den 16.03.2010<br />
Gemeinde Elxleben<br />
gez. Klaus Böhm<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Beschluss-Nr.: 12/2010<br />
Finanzplan 2010 der Gemeinde Elxleben<br />
Der Gemeinderat Elxleben beschließt den Finanzplan 2010 der<br />
Gemeinde Elxleben gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Nr.: 13/2010<br />
Berufung des Wahlleiters für die Kommunalwahl 2010 der<br />
Gemeinde Elxleben<br />
Der Gemeinderat Elxleben beruft Heike Rost als Wahlleiter der<br />
Gemeinde Elxleben für die Kommunalwahl 2010.<br />
Beschluss-Nr.: 14/2010<br />
Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder<br />
von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen<br />
Wahlen und Abstimmungen
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 8- Nr. 3/2010<br />
Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Satzung über die Aufwandsentschädigung<br />
für Mitglieder von Wahlausschüssen und<br />
Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Nr.: 15/2010<br />
Satzung über die Aufhebung der Satzung zur Regelung des<br />
Marktwesens für die Gemeinde Elxleben<br />
Der Gemeinderat Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung<br />
die Satzung über die Aufhebung der Satzung zur Regelung des<br />
Marktwesens für die Gemeinde Elxleben.<br />
Satzung<br />
über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender<br />
Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der<br />
Gemeinde Kirchheim für die in den Jahren 2008 bis<br />
2009 realisierten Investitionsaufwendungen in der<br />
Abrechnungseinheit Werningsleben<br />
vom 18.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />
Auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Kirchheim zur Erhebung<br />
wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />
in der Fassung der Neubekanntmachung vom<br />
03.03.2003, der 1. Änderung vom 17.02.2005 und der 2. Änderung<br />
vom 05.12.2009 beschließt der Gemeinderat folgende Satzung<br />
über den Beitragssatz:<br />
§ 1<br />
Beitragssatz<br />
Für die in den Jahren 2008 bis 2009 in der Abrechnungseinheit<br />
Werningsleben getätigten jährlichen Aufwendungen für die Straßenbaumaßnahmen<br />
„Untere Gasse“, „Obere Gasse“ und „Am<br />
Teich“ werden entsprechend der Satzung der Gemeinde Kirchheim<br />
zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen<br />
Verkehrsanlagen folgende Beitragssätze festgelegt:<br />
Jahr Beitragssatz in €/qm gewichteter Grundstücksfläche<br />
2008 0,26791570 EUR/qm<br />
2009 0,51870067 EUR/qm<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Kirchheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden.<br />
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem<br />
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind<br />
diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />
Kirchheim, den 18.03.2010<br />
Gemeinde Kirchheim<br />
gez. Hans-Jürgen Langer<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse<br />
Gemeinderatsitzungen der Gemeinde<br />
Kirchheim<br />
Beschlüsse nicht öffentlicher Teil 4. GR Sitzung vom<br />
26.11.2009<br />
Beschluss-Nr.: 28-04/2009/GR<br />
Beschlussfassung:<br />
Bestätigung der Niederschrift nicht öffentlicher Teil vom<br />
Beschluss-Nr.: 16/2010<br />
Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung<br />
von Gebühren im Marktwesens in der Gemeinde<br />
Elxleben<br />
Der Gemeinderat Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung<br />
die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung<br />
von Gebühren im Marktwesens in der Gemeinde Elxleben.<br />
GEMEINDE KIRCHHEIM<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
Satzung<br />
über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender<br />
Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der<br />
Gemeinde Kirchheim für die in den Jahren 2008 bis<br />
2009 realisierten Investitionsaufwendungen in der<br />
Abrechnungseinheit Bechstedt-Wagd<br />
vom 18.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />
Auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Kirchheim zur Erhebung<br />
wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />
in der Fassung der Neubekanntmachung vom<br />
03.03.2003. der 1. Änderung vom 17.02.2005 und der 2. Änderung<br />
vom 05.12.2009 beschließt der Gemeinderat folgende Satzung<br />
über den Beitragssatz:<br />
§ 1<br />
Beitragssatz<br />
Für die in den Jahren 2008 bis 2009 in der Abrechnungseinheit<br />
Bechstedt-Wagd getätigten jährlichen Aufwendungen für die Investitionsmaßnahmen<br />
„Gehwegbau Egstedter Straße“, und „Erneuerung<br />
der Straßenbeleuchtungsanlage“ werden entsprechend<br />
der Satzung der Gemeinde Kirchheim zur Erhebung<br />
wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />
folgende Beitragssätze festgelegt:<br />
Jahr Beitragssatz in €/qm gewichteter Grundstücksfläche<br />
2008 0,10440774 €/qm<br />
2009 0.50865926 €/qm<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Kirchheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden.<br />
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem<br />
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind<br />
diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />
Kirchheim, den 18.03.2010<br />
Gemeinde Kirchheim<br />
gez. Hans-Jürgen Langer<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
10.09.2009<br />
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift der<br />
nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.09.2009 in der<br />
als Anlage beigefügten Form.<br />
Beschluss-Nr.: 29-04/2009/GR<br />
Beschlussfassung:<br />
Bestätigung der Niederschrift nicht öffentlicher Teil vom<br />
27.10.2009<br />
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift der<br />
nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.10.2009 in der<br />
als Anlage beigefügten Form.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9- Nr. 3/2010<br />
Beschlüsse öffentlicher Teil 5. GR-Sitzung vom<br />
18.02.2010<br />
Beschluss-Nr.: 30-05/2010/GR<br />
Beschlussfassung:<br />
Bestätigung der Niederschrift öffentlicher Teil vom 26.11.2009<br />
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift der öffentlichen<br />
Gemeinderatssitzung vom 26.11.2009 in der als Anlage<br />
beigefügten Form.<br />
Beschluss-Nr.: 31-05/2010/GR<br />
Beschlussfassung:<br />
Satzung über die Beitragssätze zur Erhebung wiederkehrender<br />
Straßenausbaubeiträge für die in den Jahren 2008 und 2009 im<br />
Abrechnungseinheit Werningsleben getätigten Investitionsaufwendungen<br />
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt gemäß beigefügter Anlage<br />
die Satzung über die Beitragssätze zur Erhebung wiederkehrender<br />
Straßenausbaubeiträge für die in den Jahren 2008<br />
und 2009 im Abrechnungseinheit Werningsleben getätigten Investitionsaufwendungen.<br />
Beschluss-Nr.: 32-05/2010/GR<br />
Beschlussfassung:<br />
Satzung über die jährlichen Beitragssätze zur Erhebung wiederkehrender<br />
Straßenausbaubeiträge für die in den Jahren 2008<br />
und 2009 im Abrechnungseinheit Bechstedt Wagd getätigten Investitionsaufwendungen<br />
Jagdgenossenschaft Gemeinde Kirchheim<br />
Einladung<br />
Die Jagdgenossenschaft „Gemeinde Kirchheim“ lädt alle Mitglieder<br />
zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, dem 21. April<br />
2010, 20.00 Uhr in das Vereinshaus Werningsleben ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Eröffnung und Begrüßung<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />
Sitzung des Gemeinderates Osthausen-<br />
Wülfershausen vom 10.02.2010<br />
Beschluss Nr. 9/2010<br />
Kontrolle der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom<br />
9.12.2009<br />
Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschrift<br />
der Sitzung vom 09.12.2009 in der als Anlage beigefügten<br />
Form mit folgenden Änderung:<br />
anwesend:<br />
Gemeinderat Frau Annemarie Kühnl - einfügen<br />
Gemeinderat Herr Thomas Biewald - streichen<br />
entschuldigt:<br />
Gemeinderat Frau Annemarie Kühnl - streichen<br />
Gemeinderat Herr Thomas Biewald - einfügen<br />
Beschluss Nr. 10/2010<br />
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010 der Gemeinde<br />
Osthausen-Wülfershausen<br />
Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die<br />
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2010 der Gemeinde<br />
Osthausen-Wülfershausen mit folgenden Anlagen:<br />
Jagdgenossenschaft Osthausen<br />
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung<br />
der J.G. Osthausen<br />
Datum: Freitag, 16. April 2010<br />
Ort: Gasthaus „Grüner Baum“ Osthausen<br />
Beginn: 19.30 Uhr<br />
Der Gemeinderat Kirchheim beschließt gemäß beigefügter Anlage<br />
die Satzung über die jährlichen Beitragssätze zur Erhebung<br />
wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für die in den<br />
Jahren 2008 und 2009 im Abrechnungseinheit Bechstedt Wagd<br />
getätigten Investitionsaufwendungen.<br />
Beschluss-Nr.: 33-05/2010/GR<br />
Beschlussfassung:<br />
Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kirchheim und der Gemeinde<br />
Rockhausen zur Realisierung der ländlichen Wegebaumaßnahme<br />
„Höhenweg“ in den Gemarkungen Kirchheim, Rockhausen,<br />
Werningsleben und Bechstedt-Wagd<br />
Der Gemeinderat Kirchheim bestätigt den Entwurf der Vereinbarung<br />
der Gemeinde Kirchheim und der Gemeinde Rockhausen<br />
zur Realisierung der ländlichen Wegebaumaßnahme „Höhenweg“<br />
in den Gemarkungen Kirchheim. Rockhausen, Werningsleben<br />
und Bechstedt-Wagd. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung<br />
der Vereinbarung bevollmächtigt.<br />
Beschluss-Nr.: 34-05/2010/GR<br />
Beschlussfassung:<br />
Erhöhung des Fachpersonals in der Kindertagesstätte für die<br />
Betreuung einer Kleinkindgruppe unter 2 Jahren ab 01.03.2010<br />
Der Gemeinderat Kirchheim der Gemeinde Kirchheim stimmt einer<br />
Mehrausstattung des Fachpersonals in der Kindertagesstätte<br />
mit 0,184 VZB über die Mindestpersonalausstattung für den<br />
Zeitraum März bis September 2010 zu.<br />
2. Rechenschaftsbericht<br />
3. Kassenbericht<br />
4. Entlastung des Vorstandes<br />
5. Diskussion und Sonstiges<br />
6. Beschlussfassung<br />
7. Schlusswort<br />
Sigrid Gerstenhauer<br />
und der Jagdvorstand<br />
MITTEILUNGEN<br />
GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
- Stellenplan<br />
- Übersicht über den Stand der Schulden<br />
- Übersicht über den Stand der Rücklagen<br />
Beschluss Nr. 11/2010<br />
Finanzplan 2010 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2010 der Gemeinde<br />
Osthausen-Wülfershausen gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss Nr. 12/2010<br />
Satzung über Aufwandsentschädigung für Mitglieder von<br />
Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeine Wahlen<br />
und Abstimmungen<br />
Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Satzung<br />
über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen<br />
und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und<br />
Abstimmungen gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss Nr. 13/2010<br />
Berufung des Wahlleiters und Stellvertreters<br />
Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beruft Herrn Frank<br />
Nüchter als Wahlleiter der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
für die Kommunalwahl.<br />
Als Stellvertreterin des Wahlleiters wird Frau Rita Gräbedünkel<br />
berufen.<br />
Tagesordnung<br />
1. Begrüßung/Beschlüsse 2009<br />
2. Bericht Vorstand<br />
3. Bericht Kasse (Revision)<br />
4. Entlastung Vorstand + Kasse<br />
5. Verwendung Jagdpacht 09 - 10<br />
6. Anfragen + Sonstiges<br />
Der Vorstand<br />
MITTEILUNGEN
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 10 - Nr. 3/2010<br />
Satzung<br />
über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von<br />
Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei<br />
allgemeinen Wahlen und Abstimmungen<br />
vom 18.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund § 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und<br />
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom<br />
16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345), i. V. mit § 34<br />
Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen<br />
und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz -<br />
ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. 1993, S. 530), geändert<br />
durch Gesetz vom 09. Oktober 2008 (GVBl. S. 353) hat der<br />
Gemeinderat Rockhausen in seiner Sitzung am 16.02.2010 folgende<br />
Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
(1) Diese Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen bei der<br />
Europawahl,<br />
Bundestagswahl,<br />
Landtagswahl,<br />
Kommunalwahl<br />
sowie bei<br />
Volksentscheiden und Bürgerentscheiden.<br />
(2) Sie gilt für die Mitglieder der Wahlvorstände, Wahlausschüsse<br />
und Abstimmungsorgane der Gemeinde Rockhausen. Nachfolgend<br />
genannte Regelungen für Wahlvorstände und Wahlausschüsse<br />
gelten sinngemäß für die jeweiligen<br />
Abstimmungsorgane.<br />
§ 2<br />
Auslagenersatz<br />
Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände erhalten<br />
Fahrtkosten entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelungen.<br />
Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />
Sitzung des Gemeinderates Rockhausen<br />
vom 03.11.2009, 19.01.2010 und 16.02.2010<br />
Beschluss vom 03.11.2009<br />
Beschluss-Nr.: 13/2009<br />
Kontrolle Niederschrift - öffentlicher Teil - vom 22.09.2009<br />
Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Niederschrift der<br />
Gemeinderatssitzung vom 22.09.2009 - öffentlicher Teil - in der<br />
als Anlage beigefügten Form.<br />
Beschlüsse vom 19.01.2010<br />
Beschluss-Nr.: 15/2010<br />
Kontrolle Niederschrift - öffentlicher Teil - vom 03.11.2009<br />
Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Niederschrift der<br />
Gemeinderatssitzung vom 03.11.2009 - öffentlicher Teil - in der<br />
als Anlage beigefügten Form.<br />
Beschluss-Nr.: 16//2010<br />
Billigung des Entwurfs der Klarstellungssatzung Rockhausen<br />
Der Gemeinderat Rockhausen billigt den Entwurf der Satzung<br />
der Gemeinde Rockhausen zur Festsetzung der Grenzen des<br />
im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Rockhausen (Klarstellungssatzung<br />
Rockhausen).<br />
GEMEINDE ROCKHAUSEN<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
§ 3<br />
Entschädigung<br />
(1) Ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlausschüsse wird für die<br />
Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses eine Entschädigung<br />
in Höhe von 15,00 EUR gezahlt.<br />
(2) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnenwahl erhalten für<br />
die Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von<br />
a) 25,00 EUR für jedes Mitglied<br />
5,00 EUR Zuschlag für jedes Mitglied des<br />
Wahlvorstandes bei verbundenen Wahlen<br />
b) Zuschlag für den Wahlvorsteher<br />
Wahlvorsteher in Urnenwahllokalen erhalten für ihre Tätigkeit<br />
einen Zuschlag von<br />
10,00 EUR<br />
c) Für das Abholen und Zurückbringen der Wahlunterlagen,<br />
Nutzung des eigenen Mobiltelefons usw. wird zusätzlich zur<br />
Entschädigung ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 10,00<br />
EUR pro Urnenstimmbezirk gezahlt.<br />
(3) Mitglieder der Wahlvorstände für die Briefwahl erhalten für<br />
die Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von<br />
20,00 EUR für jedes Mitglied<br />
5,00 EUR Zuschlag für jedes Mitglied bei verbundenen<br />
Wahlen<br />
§ 4<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.10.2001 außer Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung<br />
betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Rockhausen schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht<br />
werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Rockhausen, den 18.03.2010<br />
gez. Margitta Gräfenstein<br />
Bürgermeisterin - Siegel -<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />
Der Entwurf ist 2 Wochen öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim<br />
zur Einsichtnahme und Beteiligung der Bürger auszulegen. Die<br />
öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt bekannt zu geben.<br />
Der Gemeinderat beschließt in der kommenden Sitzung über<br />
die Klarstellungssatzung.<br />
Beschluss-Nr.: 17/2010<br />
Bauvoranfrage Neubau Einfamilienhaus Flur 1, Flurstück 57<br />
Der Gemeinderat Rockhausen erteilt in seiner heutigen Sitzung<br />
das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Frau<br />
Anja Beck zum Bau eines EFH, Flur 1, Flurstück 57 in der Gemarkung<br />
Rockhausen<br />
Beschlüsse vom 16.02.2010<br />
Beschluss-Nr.: 19/2010<br />
Kontrolle Niederschrift - öffentlicher Teil - vom 19.01.2010<br />
Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Niederschrift der<br />
Gemeinderatssitzung vom 19.01.2010 - öffentlicher Teil - in der<br />
als Anlage beigefügten Form.<br />
Beschluss-Nr.: 20/2010<br />
Entlastung Jahresrechnung 2006<br />
Der Gemeinderat Rockhausen hat die Jahresrechnung 2006<br />
festgestellt und erteilt dem Bürgermeister und der Verwaltung<br />
gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung mit folgenden Festlegungen:<br />
Festlegung zu Ziff. 5.3<br />
Ab dem Haushaltsjahr 2008 wird die endgültige Erstellung der<br />
Jahresrechnung mit Datum und Unterschrift der Bürgermeisterin
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 3/2010<br />
versehen.<br />
Festlegung zu Ziff. 5.4.2<br />
Die Rücklagenmittel sind künftig aus der Verwahrung herauszulösen,<br />
separat nachzuweisen und als haushaltsfremde Mittel<br />
(Rücklage) in der Vermögensübersicht zu führen.<br />
Festlegung zu Ziffer 6.1<br />
Die Verwaltung hat zeitnah Bestandsverzeichnisse und Umlagennachweise<br />
anzulegen.<br />
Beschluss-Nr.: 21/2010<br />
Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2010 Gemeinde Rockhausen<br />
Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Haushaltssatzung<br />
und den Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Rockhausen mit<br />
folgenden Anlagen:<br />
- Stellenplan<br />
- Übersicht über den Stand der Schulden<br />
- Übersicht über den Stand der Rücklagen<br />
Beschluss-Nr.: 22/2010<br />
Finanzplan 2010 Gemeinde Rockhausen<br />
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2010 der Gemeinde<br />
Rockhausen gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Nr.: 23/2010<br />
Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder<br />
von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen<br />
Wahlen und Abstimmungen<br />
Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Satzung über die<br />
Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen<br />
1. Änderungssatzung<br />
zur Hauptsatzung der Gemeinde Witzleben<br />
Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
vom 16.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />
und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür-<br />
KO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der<br />
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBI. S. 345),<br />
erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben folgende Satzung:<br />
1. Änderungssatzung<br />
zur Hauptsatzung der Gemeinde Witzleben Mitgliedsgemeinde<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Die Hauptsatzung der Gemeinde Witzleben, Mitgliedsgemeinde<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, vom<br />
06.08.2009 wird wie folgt geändert:<br />
§ 1<br />
1. § 10 - Entschädigungen der ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten<br />
erhält folgende neue Fassung:<br />
(5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für<br />
die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />
Impressum:<br />
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“,<br />
Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim<br />
Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44<br />
Verlag und Druck:Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />
Verantwortlich für amtlichen und<br />
nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der<br />
Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag kei-<br />
und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Nr.: 24/2010<br />
Berufung Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahl<br />
2010<br />
Der Gemeinderat Rockhausen beruft Frau Christina Gerstenhauer<br />
als Wahlleiter der Gemeinde Rockhausen für die Kommunalwahl<br />
2010.<br />
Als Stellvertreter des Wahlleiters wird Herr Uwe Zschetzsche<br />
berufen.<br />
Beschluss-Nr.: 25/2010<br />
Vereinbarung der Gemeinde Kirchheim und der Gemeinde<br />
Rockhausen zur Realisierung der ländlichen Wegebaumaßnahme<br />
„Höhenweg“ in den Gemarkungen Kirchheim, Rockhausen,<br />
Werningsleben und Bechstedt-Wagd<br />
Der Gemeinderat Rockhausen bestätigt den Entwurf der Vereinbarung<br />
der Gemeinde Kirchheim und der Gemeinde Rockhausen<br />
zur Realisierung der ländlichen Wegebaumaßnahme „Höhenweg“<br />
in den Gemarkungen Kirchheim, Rockhausen,<br />
Werningsleben und Bechstedt-Wagd. Die Bürgermeisterin wird<br />
zur Unterzeichnung der Vereinbarung bevollmächtigt.<br />
GEMEINDE WITZLEBEN<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
- der ehrenamtliche Bürgermeister erhält von Gültigkeit der<br />
Hauptsatzung an 767,00 EUR.<br />
Im Zeitraum vom 01.08.2009 bis zum 31.12.2009 erhält der<br />
ehrenamtliche Bürgermeister monatlich 399,00 Euro.<br />
- der ehrenamtliche Beigeordnete erhält dementsprechend<br />
von der Gültigkeit der Hauptsatzung an 153,00 EUR.<br />
Vom 01.08.2009 bis zum 31.12.2009 bekommt er eine monatliche<br />
Aufwandsentschädigung von 99,00 Euro.<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.03.2009 in<br />
Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Witzleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Witzleben, den 16.03.2010<br />
Gemeinde Witzleben<br />
gez. Peter Urspruch<br />
Bürgermeister -Siegel-<br />
ne Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet<br />
werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />
und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.<br />
Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von<br />
uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso<br />
wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue<br />
Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.<br />
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise<br />
Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden<br />
der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Gemeinden:<br />
Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim,<br />
Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke<br />
zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 12 - Nr. 3/2010<br />
Tag der offenen Tür in der Kita „Die kleinen<br />
Strolche“ in Elxleben<br />
Der Umbau in der Kindereinrichtung ist abgeschlossen.<br />
Dank der Finanzierung durch die Gemeinde Elxleben und den<br />
Fördermitteln aus dem Konjunkturprogramm, der Unterstützung<br />
seitens der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ und unseren fleißigen Handwerkern<br />
konnten die sanitären Anlagen in der Kindereinrichtung<br />
in kurzer Zeit saniert werden. Zwei nagelneue Waschräume entstanden<br />
und die Einrichtung erstrahlt im neuen Glanz.<br />
Die Räume wurden umgestaltet und mit Bildungsecken und Bildungsbereichen<br />
ausgestattet.<br />
In der Chronik geblättert<br />
Das Alkerslebener Gotteshaus (Teil 1)<br />
Das Kirchgebäude mit seinem Turm ist in der Regel das weit<br />
sichtbare Wahrzeichen eines Dorfes in unserer Landschaft. Man<br />
kann annehmen, dass ein solches Gebäude über ein Jahrtausend<br />
auf seinem Platze steht. Mit der Christianisierung als einfache<br />
Holzkirchen in unserer Gegend im 8. Jahrhundert hergerichtet,<br />
wurden jene Gebäude im Verlaufe der Jahrhunderte baulich<br />
vervollständigt. Massive Bauten, meist mit einer Fülle mit historischem<br />
Kunstgut, zeugen vom Glauben und der Kraft unserer<br />
Vorfahren. Sie sind in heutiger Zeit Gebetort und Denkmal zugleich.<br />
Das kann man ebenso vom Alkerslebener Gotteshaus mit seiner<br />
für Dorfkirchen schon seltenen Malerei behaupten. Mit der<br />
Bemalung des Tonnengewölbes ist im Chor Himmel und Himmelswiese,<br />
über dem Altar Christus und Gottvater als Weltenrichter,<br />
dazwischen die Taube des heiligen Geistes dargestellt.<br />
Der auferstandene Christus und musizierende Engel zieren die<br />
Tonnendecke im Langhaus. Auf der Brüstung der umlaufenden<br />
zweigeschossigen Emporen wechseln Bibelsprüche mit Szenen<br />
aus dem Leben von Jesus Christi ab. Über 300 Jahre, nach dem<br />
Signum „Schiel 1703“ auf der oberen Empore, schmückt die<br />
Bemalung den Innenraum.<br />
Alkerslebener Gläubige vieler Generationen weilten unter diesen<br />
Gemälden dem Gottesdienst bei, wurden getauft, konfirmiert,<br />
getraut und aus dem Leben verabschiedet. Die Kirche ist<br />
NICHTAMTLICHER TEIL<br />
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />
„RIECHHEIMER BERG“<br />
Der „Thüringer Bildungsplan“ hat Einzug gehalten. Viel hat sich<br />
verändert, auch für die Kinder unter zwei Jahren wurde ein ganz<br />
eigenen Bereich geschaffen, so dass die Eingewöhnung und<br />
Aufnahme der Kinder individuell erfolgen kann.<br />
Die Kinder haben alles Neue schon angenommen und fühlen<br />
sich sichtlich wohl.<br />
Nun möchten wir auch allen interessierten Bürgen einen Einblick<br />
in unsere schöne Kindereinrichtung ermöglichen.<br />
Sollten wir Ihr Interesse oder Ihre Neugier geweckt haben möchten<br />
wir Sie hiermit einladen und Ihnen am 16.04.2010 ab 15:30<br />
Uhr unser Einrichtung präsentieren.<br />
Das Erzieherteam<br />
der Kindereinrichtung „Die kleinen Strolche“<br />
GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />
ein großer Reichtum unseres Dorfes, der unbedingt in seiner<br />
Schönheit zu pflegen und zu erhalten gilt.<br />
Das sakrale Gebäude befindet sich nicht wie in den Dörfern üblich,<br />
im Zentrum des Ortes, sondern außerhalb auf dem <strong>Berg</strong>,<br />
früher auch als Kirchberg genannt. Über die Gründe der Entfernung<br />
kann man nur spekulieren. In geschichtlicher Literatur ist<br />
nachzulesen, dass man während der Christianisierung (8. Jahrhundert)<br />
auch an heidnische Kultplätze anknüpfte. Ist auf solcher<br />
Stelle der Vorläufer unserer Kirche errichtet worden?<br />
An mittelalterlicher Zeit erinnert noch ein Stück erhaltene Mauer<br />
mit zwei Schießscharten, die einst die Kirche wegen Schutzfunktionen<br />
umgab. Für eine exakte Ermittlung der Erbauung des<br />
alten Gebäudes gibt es wenig Anhaltspunkte. Betrachtet man<br />
die Südwand, mit ihren Störungen, so sind mehrere Bauphasen<br />
anzunehmen, auch romanische Züge verbergen sich in den<br />
Mauern.<br />
Der Chorpolygon<br />
Foto: Maßwerkfenster mit<br />
der Schmuckform<br />
„Dreipass“<br />
Als bauliche Einheit in Bezug<br />
auf das Wandgefüge<br />
sind der dreiseitige Chorpolygon<br />
(der Bereich um<br />
den Altar) und der Glockenturm<br />
zu betrachten, obwohl<br />
ein wahrscheinlich später<br />
zugemauerter Rundbogen<br />
den Turm vom Chor trennt.<br />
Zur Belichtung des gesamten<br />
östlichen Komplexes<br />
dienen fünf Steinfenster,<br />
die sogenannten Maßwerkfenster.<br />
Das im Chor östlich<br />
gelegene Maßwerkfenster<br />
weist im Gegensatz zu den vier anderen Fenstern eine komplett<br />
runde Form auf und beinhaltet die Schmuckform eines Vierschneuss.<br />
Die Oberseiten der vier anderen Fenster charakterisieren<br />
flache Spitzbögen. Jedes dieser Fenster enthält andere<br />
Schmuckelemente, z. B. Dreipass, Doppelschneuss „Fischblase“<br />
und Dreischneuss „Fischblase“. Alle diese Schmuckformen inklusive<br />
der steinernen Schmucknasen sind der Spät- bzw. Hochgotik<br />
zuzuordnen. Derartige Fensterformen datiert man vergleichend<br />
zum Erfurter Dom auf 1360, so dass die Entstehung des<br />
Mauerwerks und der Maßwerksfenster des östlichen Gebäudeteils<br />
der Kirche in Alkersleben auf die Mitte des 14. Jahrhunderts<br />
prognostiziert werden kann.
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 13 - Nr. 3/2010<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 08.04. zum 84. Geburtstag Frau Schiel, Lieselotte<br />
am 18.04. zum 76. Geburtstag Frau Reiß, Ellen<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Bösleben<br />
am 03.04. zum 70. Geburtstag Herrn Künzel, Frank<br />
am 04.04. zum 66. Geburtstag Frau Vogel, Ursula<br />
am 06.04. zum 72. Geburtstag Herrn Graube, Roland<br />
am 11.04. zum 65. Geburtstag Frau Künzel, Heide<br />
am 14.04. zum 68. Geburtstag Frau Haefs, Gertraud<br />
am 30.04. zum 83. Geburtstag Herr Mund, Harry<br />
Trödelmarkt in Bösleben<br />
• Am Sonntag, dem 25.04.2010<br />
• 10.00 Uhr Gottesdienst<br />
• Ab 11.00 Uhr beginnt der Trödelmarkt auf dem Anger mit<br />
vielen, tollen Überraschungen<br />
Information<br />
Vollsperrung Bahnübergang Dornheim<br />
Die Deutsche Bahn AG sperrt das Gleis zwischen Arnstadt<br />
Hauptbahnhof und Stadtilm aufgrund Erneuerungsarbeiten. Betroffen<br />
ist dabei auch der Bahnübergang Dornheim.<br />
Der Bahnübergang wird in Zeit vom 26.03. - 11.04.2010 voll gesperrt.<br />
Er ist in dieser Zeit nicht befahrbar.<br />
Die Umleitung erfolgt über Marlishausen, Ettischleben zur L<br />
1060 und dann zurück nach Dornheim.<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 09.04. zum 71. Geburtstag Frau Steger, Karin<br />
am 12.04. zum 86. Geburtstag Frau Bräutigam, Johanna<br />
am 12.04. zum 72. Geburtstag Frau Keith, Rosemarie<br />
am 29.04. zum 89. Geburtstag Frau Klinger, Marita<br />
am 29.04. zum 70. Geburtstag Herrn Seever, Günter<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wüllersleben<br />
am 12.04. zum 84. Geburtstag Frau Lutz, Gerda<br />
am 16.04. zum 85. Geburtstag Herrn Wellendorf, Ewald<br />
am 25.04. zum 74. Geburtstag Frau Boehnert, Regina<br />
am 28.04. zum 80. Geburtstag Herrn Kittel, Hermann<br />
am 29.04. zum 65. Geburtstag Frau Sever, Marlies<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
u. a. Hüpfburg, Kegelbahn, Kinderprogramm, Tanz und Gesang<br />
• Für lecker Essen und Trinken, wie Kesselgulasch, Kaffee und<br />
Kuchen, Waffeln und Hexenbowle ist gesorgt<br />
• Der Erlös wird dem Kirchturm gespendet!<br />
Die Kirchgemeinde Bösleben<br />
GEMEINDE<br />
DORNHEIM<br />
Dornheimer Denkmal sorgt für Aufregung<br />
Sie erinnern sich sicher, 2009 wurde ein weiteres Denkmal auf<br />
der Domäne eingeweiht.<br />
Niemand ahnte zu diesem Zeitpunkt, dass dieses Denkmal<br />
noch für Schlagzeilen sorgen wird!<br />
Bei der Vielzahl von Besuchern die durch unseren Ort wandern,<br />
erinnerte sich ein Mitarbeiter des Landesamtes für Geschichte<br />
und Denkmalschutz, dass er dieses Areal schon auf einer<br />
Zeichnung gesehen hat.<br />
Durch seine intensive Nachforschungen konnte nun nachgewiesen<br />
werden, dass in einer geheimen Akte von 1944 die Anfahrt<br />
zur Dornheimer Domäne für 9 LKW mit Sonderauftrag befohlen<br />
wurde.<br />
Laut diesen Aufzeichnungen gibt es unter dem Kellergewölbe<br />
der Domäne einen weiteren Keller. Hier wurde unter großen Sicherheitsvorschriften<br />
die wertvolle Fracht der LKWs eingelagert.<br />
Nun werden die Anträge zur Schachtgenehmigung bzw. zum<br />
Öffnen der Keller rechtlich geprüft.<br />
Experten der Geschichtsforschung sind sich aber heute schon<br />
einig, hier kann es sich nur um das Bernsteinzimmer handeln!<br />
ALTERSJUBILÄEN
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 14 - Nr. 3/2010<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Gügleben<br />
am 10.04. zum 89. Geburtstag Frau Wagner, Lisbeth<br />
Riechheim<br />
am 04.04. zum 70. Geburtstag Herrn Hammann, Klaus<br />
am 05.04. zum 70. Geburtstag Herrn Reichardt, Peter<br />
am 08.04. zum 70. Geburtstag Herrn Heitzig, Peter<br />
am 09.04. zum 80. Geburtstag Herrn Dr. Luschnitz, Ernst<br />
am 10.04. zum 67. Geburtstag Frau Reichardt, Waltrud<br />
Elxleben erfolgreich beim Sportwettbewerb<br />
der Kreisjugendfeuerwehr<br />
Am Samstag, den 13.03.2010 war es wieder soweit. Die Kreisjugendfeuerwehr<br />
des Ilm-Kreises hatte ihren alljährlichen Sportwettbewerb,<br />
welcher in diesem Jahr von der Feuerwehr Großbreitenbach<br />
ausgestattet wurde. Alle anwesenden<br />
Jugendfeuerwehren wurden in zwei Altersgruppen von 6 bis 10<br />
Jahren und von 11 bis 16 Jahren geteilt.<br />
Somit konnten sie ihre sportlichen Leistungen altersgerecht zeigen<br />
und sich mit anderen messen. Es gab viele Wettbewerbe,<br />
z.B. Springseilhüpfen, Klimmzüge, Medizinball Werfen oder Ringe<br />
Werfen. Beim abschließenden Parcours nahmen drei Jugendliche<br />
und ein Betreuer teil, so dass auch die Jugendwarte<br />
sportlich gefordert wurden.<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 13.04. zum 67. Geburtstag Herrn Schaube, Detlef<br />
am 14.04. zum 67. Geburtstag Frau Saft, Renate<br />
am 20.04. zum 76. Geburtstag Herrn Enders, Martin<br />
am 24.04. zum 69. Geburtstag Herrn Köllmer, Lorenz<br />
am 26.04. zum 72. Geburtstag Frau Köllmer, Gudrun<br />
am 27.04. zum 94. Geburtstag Frau Meißner, Ilse<br />
Ob Alt oder Jung - nehmt Euch in acht,<br />
denn am<br />
Freitag, 30. April 2010<br />
spuken die Hexen und Gespenster wieder in Elxleben bei Nacht.<br />
Treffpunkt: Anger 19:00 Uhr<br />
in Begleitung der „Elxlebener Dorfhexen“, der Kapelle „PoomsDay“ und der Feuerwehr Elxleben<br />
geistert die Schar mit Lampions und Fackeln<br />
in Richtung Park<br />
zur WALPURGISNACHT.<br />
Zielort: Park -<br />
Alle „bösen Geister“ werden mit einem Feuer verbrannt.<br />
Die Kapelle „PoomsDay“ lädt zum kleinen Hexentanz ein<br />
und Schmackhaftes hält das Gaststättenteam vom Schwarzen Hahn bereit.<br />
Es sind alle recht herzlich eingeladen, die mit uns zusammen einen gespenstischen Abend<br />
erleben wollen.<br />
Euer Kulturausschuss Elxleben<br />
GEMEINDE ELLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
GEMEINDE ELXLEBEN<br />
Da einige Jugendfeuerwehren nicht die Teamstärke von 6 Jugendlichen<br />
erfüllen konnten, bildete man mit anderen Jugendfeuerwehren<br />
gemeinsame Teams. So kämpfte Markus für Dosdorf<br />
und konnte sich über einen vierten Platz freuen.<br />
Die kleine Gruppe von Elxleben erhielt Verstärkung aus Gehren<br />
und erreichte einen hervorragenden dritten Platz. Unsere Großen<br />
belegten, wie auch im vorigen Jahr, einen tollen zweiten<br />
Platz. Mit diesen ausgezeichneten Platzierungen ging es wieder<br />
nach Elxleben zurück, wo unsere Gewinner mit Bratwurst und<br />
Rostbrätl als Belohnung empfangen wurden.<br />
Abschließend möchten wir den Organisatoren dieser sehr gelungen<br />
Veranstaltung ein herzliches Dankeschön sagen.<br />
Oliver Hieke<br />
Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Elxleben<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
VERANSTALTUNGEN
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 15 - Nr. 3/2010<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Kirchheim<br />
am 02.04. zum 89. Geburtstag Herrn Wagner, Werner<br />
am 08.04. zum 71. Geburtstag Frau Dr. Bähring, Waltraud<br />
am 11.04 . zum 67. Geburtstag Herrn Braun, Peter<br />
am 11.04 . zum 83. Geburtstag Frau Köhler, Lya<br />
am 11.04. zum 67. Geburtstag Frau Schütze, Ulrike<br />
am 14.04. zum 65. Geburtstag Frau Von Chrzanowski,<br />
Christina<br />
am 17.04. zum 68. Geburtstag Frau Penzler, Helga<br />
am 17.04. zum 82. Geburtstag Frau Schade, Irmgard<br />
am 25.04. zum 65. Geburtstag Herrn Handl, Wolfgang<br />
am 25.04. zum 71. Geburtstag Frau Plischke, Renate<br />
am 30.04. zum 66. Geburtstag Herrn Schröder, Klaus<br />
am 30.04 . zum 69. Geburtstag Herrn Schütze, Manfred<br />
Ausbau der Straße „Wiesenweg“ Kirchheim<br />
Die Bauarbeiten zum Ausbau des Wiesenweges in 99334 Kirchheim<br />
haben auf Grund des erneuten Winterwetters eine Woche<br />
später begonnen. Auf dem Foto sieht man den Fortschritt der<br />
Arbeiten zum 16.03.2009. In der vergangenen Ausgabe des<br />
Amtsblattes wurde darauf hingewiesen, dass die Investitionsmaßnahme<br />
der Gemeinde auf der Grundlage der Satzung der<br />
Gemeinde Kirchheim zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />
beitragspflichtig ist. Mit den Beitragsbescheiden<br />
zu dieser Investitionsmaßnahme ist jedoch nicht wir bisher bekannt<br />
gemacht im Jahr 2010, sondern erst im kommenden Jahr<br />
2011 zu rechnen.<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Osthausen<br />
am 04.04. zum 70. Geburtstag Herrn Wölbing, Armin<br />
am 09.04. zum 81. Geburtstag Frau Mc Cracken, Hannelore<br />
am 13.04. zum 66. Geburtstag Frau Dittmer, Margot<br />
am 16.04. zum 76. Geburtstag Frau Hoyer, Marianne<br />
am 21.04. zum 79. Geburtstag Herrn Schwarz, Rolf<br />
Zum Fest der<br />
Diamantenen Hochzeit<br />
gratulieren wir dem Jubiläumspaar<br />
Willi und Lotte Bartholmes<br />
ganz herzlich und wünschen beste Gesundheit sowie noch<br />
viele schöne gemeinsame Jahre.<br />
Bürgermeister Gemeinderat der Gemeinde<br />
Siegfried Gräbedünkel Osthausen-Wülfershausen<br />
Osthausen, den 1. April 2010<br />
GEMEINDE KIRCHHEIM<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Bechstedt-Wagd<br />
am 16.04. zum 79. Geburtstag Herrn Grün, Harry<br />
am 17.04. zum 71. Geburtstag Herrn Paukert, Wolfgang<br />
am 23.04. zum 66. Geburtstag Frau Hendrich, Marion<br />
Werningsleben<br />
am 10.04. zum 80. Geburtstag Frau Breitbarth, Helga<br />
am 28.04. zum 67. Geburtstag Frau Reichelt, Rita<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wülfershausen<br />
am 18.04. zum 91. Geburtstag Frau Grauel, Ottilie<br />
am 30.04. zum 68. Geburtstag Frau Nüchter, Karin<br />
Zur Silbernen Hochzeit<br />
von Frank und Manuela Grenzemann<br />
gratulieren auf diesem Wege nachträglich ganz herzlich im<br />
Namen des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen<br />
Bürgermeister<br />
Siegfried Gräbedünkel<br />
Osthausen im März 2010
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 3/2010<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 28.04. zum 67. Geburtstag Frau Lämmerzahl, Helgard<br />
Bauberatung in Rockhausen<br />
Die Bürgermeisterin, der Baubetrieb, das Planungsbüro, und die<br />
Bauverwaltung der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ während der Bauberatung<br />
zum Fortgang der Arbeiten zur Sanierung der beiden<br />
Löschteiche in Rockhausen. Bereits im vergangenen Jahr begannen<br />
die Arbeiten zur Sanierung der Feuerlöschteiche in<br />
Rockhausen. Nach einer langen Winterpause konnte das beauf-<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Witzleben<br />
am 06.04. zum 80. Geburtstag Herrn Hübner, Egon<br />
am 06.04. zum 69. Geburtstag Herrn Petzold, Lothar<br />
am 28.04. zum 70. Geburtstag Herrn Kästner, Friedhelm<br />
am 30.04. zum 71. Geburtstag Frau Knobloch, Marie<br />
Achelstädt<br />
am 06.04. zum 66. Geburtstag Herrn Poller, Karl-Heinz<br />
am 07.04. zum 80. Geburtstag Frau Koch, Gisela<br />
GEMEINDE ROCKHAUSEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
tragte Bauunternehmen M & H Bau GmbH Killenberg aus Arnstadt<br />
die Arbeiten im März wieder aufnehmen. Neben der Entschlammung<br />
der Teiche und Sanierung der Teichmauern wurden<br />
neue Wehranlagen, welche ein Öffnen der Teiche<br />
insbesondere in Hochwassersituationen ermöglichen sollen, installiert.<br />
Zudem wurde ein weiterer Abschnitt Gehweg von der<br />
Bushaltestelle bis zur Gaststätte erneuert. Ende März sollen die<br />
Arbeiten beendet werden.<br />
GEMEINDE WITZLEBEN<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Ellichleben<br />
am 09.04. zum 74. Geburtstag Frau Leuthardt, Ingrid<br />
am 10.04. zum 66. Geburtstag Frau Freytag, Sigrid<br />
am 12.04. zum 78. Geburtstag Frau Raue, Anni<br />
am 20.04. zum 71. Geburtstag Herrn Bürger, Bringfried<br />
am 22.04. zum 70. Geburtstag Herrn Apel, Rolf<br />
am 30.04. zum 67. Geburtstag Herrn Schenke, Herbert<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Festprogramm 130-Jahrfeier Feuerwehr Witzleben<br />
Freitag, den 14.05.2010 - Sporthalle Witzleben<br />
19.30 Uhr öffentliche Festsitzung mit musikalischer Begleitung<br />
durch die Big Band<br />
ca. 21.30 Uhr Disco mit „Echo Disco“<br />
Samstag, den 15.05.2010 - Sporthalle Witzleben<br />
08.00 Uhr Beginn Wettkämpfe (Löschangriff und Einsatzübung)<br />
gegen<br />
14.00 Uhr Beginn Wettkämpfe Jugendfeuerwehr<br />
anschließend Vorführung Feuerwehren und THW<br />
ab 14.30 Uhr Kinderspiele mit<br />
- Spielstraße<br />
- Hüpfburg<br />
- Kaffee und Kuchen<br />
Kirchspiel Witzleben<br />
Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im<br />
Monat April<br />
Gründonnerstag, 1. April<br />
14.00 Uhr Wülfershausen, Gottesdienst zur Diamantenen<br />
Hochzeit<br />
18.00 Uhr Witzleben, Gottesdienst mit Abendmahl<br />
19.30 Uhr Achelstädt, Gottesdienst mit Abendmahl<br />
Karfreitag, 2. April<br />
09.00 Uhr Bösleben mit Abendmahl<br />
10.30 Uhr Wülfershausen mit Abendmahl<br />
14.00 Uhr Osthausen mit Abendmahl<br />
15.30 Uhr Ellichleben mit Abendmahl<br />
Samstag, 3. April<br />
10.00 Uhr Elxleben, gemeinsame Probe der Konfirmanden<br />
ab<br />
ca. 18.00 Uhr Spanferkel<br />
ab 20.00 Uhr Tanz mit „Dynamik“<br />
Sonntag, den 16.05.2010 - Sporthalle Witzleben<br />
10.00 Uhr Beginn Preiskegeln<br />
10.30 Uhr Frühschoppen mit den „Liebensteiner Musikanten“<br />
12.00 Uhr Mittagessen „Thüringer Küche“<br />
KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />
Ostersonntag, 4. April<br />
06.30 Uhr Elxleben, Osternacht<br />
14.00 Uhr Witzleben, Taufgottesdienst mit Tauferinnerung<br />
Samstag, 10. April<br />
18.00 Uhr Witzleben, Andacht zum Gedenken an den 11.<br />
April 1945<br />
Sonntag, 11. April<br />
10.00 Uhr Wülfershausen<br />
Montag, 19. April<br />
15.45 Uhr Konfirmanden in Witzleben<br />
Mittwoch, 21. April<br />
15.00 Uhr Osthausen, Gemeindenachmittag<br />
20.00 Uhr Gesprächskreis<br />
Sonntag, 25. April<br />
10.00 Uhr Bösleben<br />
Gottesdienst zum Beginn des Marktes.<br />
Bitte Aushänge beachten!<br />
Montag, 26. April<br />
15.45 Uhr Konfirmanden in Witzleben
Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 3/2010<br />
Kommen nach Sturmtief „Xynthia“<br />
die Borkenkäfer?<br />
Am 28. Februar tobte Sturmtief „Xynthia“ über Deutschland und<br />
fegte allein in Thüringen schätzungsweise 150.000 cbm Holz<br />
um. „Die diesjährige Schadholzmenge ist im Vergleich zum Orkantief<br />
„Kyrill“ sicherlich überschaubar und ohne größere Probleme<br />
am Holzmarkt absetzbar. Jedoch wird die einzelbaumweise<br />
Verteilung des Bruchholzes den Waldbesitzern einige<br />
Kopfschmerzen bereiten“, berichtet Forstamtsleiter Dr. Preise.<br />
Um den Käfern „Einhalt zu gebieten“ ist Eile geboten! Schnellstmöglich<br />
sollten alle durch Borkenkäfer gefährdeten Fichtenbestände<br />
auf Bruch- und Wurfschäden kontrolliert werden. Festgestelltes<br />
Bruchholz muss umgehend aufgearbeitet und<br />
abgefahren werden.<br />
Ein besonderer Appell ergeht an die Privatwaldbesitzer. Kontrollieren<br />
Sie Ihre Bestände auf frischen Borkenkäferbefall. Optisch<br />
ist der Schaden, den der Borkenkäfer verursacht, auch für Laien<br />
zu erkennen: Abwerfen grüner Nadeln, Abfall der Rinde bei<br />
noch grüner Krone, Verfärben der Krone und das typische Fraßbild<br />
unter der Rinde. Die Waldbesitzer sollten ebenfalls ein Auge<br />
in ihre Nachbarbestände werfen und ihre Nachbarn über befal-<br />
MITTEILUNGEN ANDERER EINRICHTUNGEN<br />
lenes Holz informieren. Unerkannte Befallsherde können sich<br />
schnell ausbreiten und einen großen Schaden verursachen.<br />
Denken Sie bei der Aufarbeitung von Sturm- und Käferholz immer<br />
an das altbewährte Motto: „Fläche vor Masse“. Das bedeutet,<br />
dass Sie in möglichst kurzer Zeit viel Fläche sanieren sollten.<br />
Arbeiten Sie sich demzufolge von den gering geschädigten<br />
zu den stark geschädigten Flächen durch.<br />
Die Überwachung und Koordinierung der Bekämpfungsmaßnahmen<br />
läuft über die Forstämter. Leiten Sie bitte alle sachdienlichen<br />
Informationen an die zuständigen Revierleiter weiter. Bei<br />
Fragen stehen Ihnen die Revierleiter jeder Zeit mit Rat und Hilfe<br />
zur Verfügung. Zusätzlich stehen in den Forstämtern sachbezogene<br />
Informationsbroschüren zur Verfügung.<br />
Den besten Schutz vor Massenvermehrungen des Borkenkäfers<br />
bietet ein naturnaher und strukturreicher Waldaufbau der gleichzeitig<br />
Lebensraum für eine artenreiche Tierwelt bietet. So sind<br />
die Roten Waldameisen, Spechte und andere Vogelarten prädestiniert,<br />
den Borkenkäfer auf biologische Weise zu bekämpfen.<br />
Dr. Preise<br />
Forstamtsleiter<br />
Rückfragen bitte über das Thüringer Forstamt Arnstadt in 99102<br />
Erfurt-Egstedt, Forststraße 71 (Tel. 036209/4302-0)