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AMTS- UND NACHRICHTENBLATT - VG Riechheimer Berg

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<strong>AMTS</strong>- <strong>UND</strong> <strong>NACHRICHTENBLATT</strong><br />

der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Jahrgang 14 Samstag, den 27. März 2010 Nummer 3<br />

Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 21.04. 2010 Nächster Erscheinungstermin: Freitag, 30.04.2010<br />

Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ erfolgen amtliche und nichtamtliche<br />

Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ und der Mitgliedsgemeinden<br />

Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />

Rockhausen, Witzleben<br />

Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

und ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de<br />

Frohe Ostern<br />

Wenn die Tage länger werden,<br />

zieht der Frühling ein auf Erden.<br />

Vorn im Garten kann man’s sehen<br />

schon Narzissen und Tulpen stehen.<br />

Frühling, Frühling will es werden,<br />

Die besten Wünsche zum Osterfest übermitteln<br />

die Verwaltungsgemeinschaft und Bürgermeister<br />

der Mitgliedsgemeinden.<br />

und er bringt die Lämmerherden,<br />

steckt uns Veilchen in die Vasen<br />

und den Krokus in den Rasen.<br />

Es beginnt die schönste Zeit,<br />

Frühling, Frühling weit und breit.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 2- Nr. 3/2010<br />

Öffnungszeiten der Verwaltung<br />

Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in<br />

Kirchheim<br />

Mo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mi. geschlossen<br />

Do. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: 036200/624-0<br />

Fax: 036200/624-44<br />

Telefon Kasse<br />

036200 / 62422 und 62423<br />

Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />

Polizeiobermeister Herr Klotz in der <strong>VG</strong> in Kirchheim<br />

Di. 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Do. 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Telefon-Nr.<br />

und Fax-Nr.: 036200/62433<br />

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt<br />

in Stadtilm<br />

Montag geschlossen<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: 03629/668833<br />

Wahlbekanntmachung<br />

für die Thüringer Kommunalwahlen 2010 zur<br />

Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der<br />

Bürgermeister in den Mitgliedsgemeinden der<br />

Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Wahl der Bürgermeister in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Am Sonntag, dem 06. Juni 2010 findet die Wahl der ehrenamtlichen<br />

Bürgermeister<br />

in den Gemeinden<br />

Alkersleben<br />

Bösleben-Wüllersleben<br />

Dornheim<br />

Elleben<br />

Elxleben<br />

Osthausen-Wülfershausen<br />

Rockhausen<br />

Witzleben<br />

statt.<br />

Die Bürgermeister sind auf 6 Jahre zu wählen:<br />

1.<br />

Für das Amt der ehrenamtlichen Bürgermeister sind Personen,<br />

die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der<br />

Europäischen Union besitzen, unter denselben Bedingungen<br />

wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche (§ 24 Abs. 2 in Verbindung<br />

mit § 1 Abs. 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes -<br />

ThürKWG).<br />

REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />

IM GEBIET DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

Information - Kindereinrichtungen<br />

Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau<br />

Körner in der Verwaltung / Kirchheim<br />

Dienstag von 9:00 Uhr- 18:00 Uhr<br />

Zusätzlich können Sie mich in den Kindereinrichtungen wie folgt<br />

erreichen:<br />

Kita Elleben „Im Wiesengrund“<br />

08.04.2010 15:00 - 17:00 Uhr<br />

Kita Osthausen „Osthäuser Rasselbande“<br />

14.04.2010 15:00 - 17:00 Uhr<br />

Kita Wüllersleben „Pfiffikus“<br />

15.04.2010 15:00 - 17:00 Uhr<br />

Kita Elxleben ‘Die kleinen Strolche“<br />

21.04.2010 15:00 - 17:00 Uhr<br />

Kita Dornheim „Die lustigen Frösche“<br />

28.04.2010 15:00 - 17:00 Uhr<br />

Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart<br />

werden.<br />

Tel. 036200/62441<br />

Sprechzeiten der Kindertagesstättenleiterin, Frau Elstner in<br />

der Kita „Zwergenland“<br />

in Kirchheim: jeden zweiten Dienstag von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr<br />

AMTLICHER TEIL<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT „RIECHHEIMER BERG“<br />

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik<br />

Deutschland:<br />

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,<br />

Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,<br />

Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,<br />

Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes<br />

Königreich von Großbritannien, Nordirland und Zypern.<br />

Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im<br />

Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das<br />

21. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten<br />

seinen Aufenthalt in der Gemeinde hat und nicht nach § 2<br />

ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.<br />

Der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person<br />

seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde gemeldet ist.<br />

Ist die Person in mehreren Gemeinden seit sechs Monaten gemeldet,<br />

dann ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts<br />

maßgebend (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).<br />

Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit<br />

oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt<br />

oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen<br />

Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.<br />

Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer<br />

nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche<br />

demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes<br />

und der Landesverfassung eintritt.<br />

Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen<br />

die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis<br />

nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen<br />

nicht besitzt.<br />

Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung<br />

zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter eine schriftliche Erklärung<br />

abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder<br />

inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit,


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 3- Nr. 3/2010<br />

dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen<br />

zusammengearbeitet hat.<br />

Er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen<br />

Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz<br />

sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen<br />

des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden<br />

ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis<br />

nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen<br />

nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 ThürKWG).<br />

2.<br />

Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von<br />

Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen<br />

und Einzelbewerbern eingereicht werden.<br />

Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.<br />

2.1.<br />

Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann<br />

nur einen Wahlvorschlag einreichen. Parteien und Wählergruppen<br />

(Wahlvorschlagsträger) können einen Wahlvorschlag gemeinsam<br />

einreichen. Ein Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber<br />

enthalten. Der Bewerber ist unter Angabe seines Namens<br />

und Vornamens sowie seines Geburtsdatums, seines Berufs<br />

und seiner Anschrift im Wahlvorschlag aufzuführen. Dem Wahlvorschlag<br />

ist eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3<br />

Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem<br />

Wahlvorschlag aufgestellt werden und er muss hierzu seine Zustimmung<br />

schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag<br />

einer Partei oder Wählergruppe ist.<br />

Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den<br />

Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei<br />

oder der Wählergruppe als Kennwort tragen. Dem Kennwort<br />

kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das<br />

zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich<br />

ist.<br />

Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers trägt dessen Nachnamen<br />

als Kennwort.<br />

Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher<br />

daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen.<br />

Alle Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen<br />

die eigenhändigen Unterschriften von mindestens zehn<br />

Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags<br />

sind.<br />

Die Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen die eigenhändigen<br />

Unterschriften von mindestens fünfmal so vielen<br />

Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder in der<br />

Gemeinde gewählt sind.<br />

Das sind für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde<br />

Alkersleben<br />

die Unterschriften von 30 Wahlberechtigten<br />

Bösleben-Wüllersleben<br />

die Unterschriften von 40 Wahlberechtigten<br />

Dornheim<br />

die Unterschriften von 35 Wahlberechtigten<br />

Elleben<br />

die Unterschriften von 40 Wahlberechtigten<br />

Elxleben<br />

die Unterschriften von 40 Wahlberechtigten<br />

Osthausen-Wülfershausen<br />

die Unterschriften von 40 Wahlberechtigten<br />

Rockhausen<br />

die Unterschriften von 30 Wahlberechtigten<br />

Witzleben<br />

die Unterschriften von 40 Wahlberechtigten<br />

Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei<br />

Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung<br />

für ungültig.Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister<br />

als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften<br />

erforderlich.<br />

2.2.<br />

In jedem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe sind<br />

ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen.<br />

Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt<br />

sein.<br />

Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des<br />

Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter.<br />

Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet,<br />

dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />

der Stellvertreter.<br />

Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt<br />

ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung<br />

sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum<br />

Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall<br />

gilt die Erklärung des Beauftragten.<br />

Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche<br />

Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags<br />

gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch andere<br />

ersetzt werden.<br />

2.3.1.<br />

Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach<br />

dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung<br />

enthalten:<br />

a) den Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der<br />

Partei oder Wählergruppe als Kennwort;<br />

b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des<br />

Bewerbers;<br />

c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters<br />

mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift;<br />

d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe<br />

ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer<br />

Anschrift.<br />

2.3.2.<br />

Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster<br />

der Anlage 7 und 7a zur Thüringer Kommunalwahlordnung<br />

enthalten:<br />

a) den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort;<br />

b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des<br />

Bewerbers;<br />

c) die Unterschriften von fünfmal so vielen Wahlberechtigten<br />

wie Gemeinderatsmitglieder in den Gemeinden gewählt<br />

sind:<br />

unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums<br />

und ihrer Anschrift.<br />

2.4.1.<br />

Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als<br />

Anlage beizufügen:<br />

a) Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage<br />

6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem<br />

anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist<br />

und, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt<br />

sowie die Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3<br />

ThürKWG.<br />

b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz<br />

1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der<br />

Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,<br />

unter Angabe von Ort und Zeit der Versammlung, der Form<br />

der Einladung sowie der Zahl der Anwesenden;<br />

c) die Versicherungen an Eides statt vom Versammlungsleiter<br />

und zwei weiteren Teilnehmern der Versammlung nach § 15<br />

Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.<br />

2.4.2<br />

Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufügen:<br />

Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage<br />

6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen<br />

Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärung<br />

des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG.<br />

3.<br />

Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber<br />

muss in einer zu diesem Zweck für das Wahlgebiet einberufenen<br />

Versammlung von den im Zeitpunkt ihres Zusammentritts<br />

im Wahlgebiet wahlberechtigten Mitgliedern der Partei<br />

oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in<br />

geheimer Abstimmung gewählt werden.<br />

Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten,<br />

die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei<br />

oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe<br />

aus der Mitte einer Versammlung zu diesem Zweck gewählt<br />

sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.<br />

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt.<br />

Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele<br />

der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.<br />

Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame<br />

Versammlung aller beteiligter Wahlvorschlagsträger<br />

durchzuführen.<br />

Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers,<br />

Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung<br />

sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 4- Nr. 3/2010<br />

Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer<br />

der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt<br />

zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist<br />

und die Anforderungen des § 15 Abs. 1 Satz 2 und 3 ThürKWG<br />

beachtet worden. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen<br />

Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige<br />

Behörde im Sinne des § 156 StGB.<br />

4.<br />

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht<br />

aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl im<br />

Bundestag, im Landtag, im Kreistag des Ilm-Kreises oder im<br />

Gemeinderat ununterbrochen vertreten sind, müssen neben<br />

den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag<br />

jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich<br />

von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden, wie<br />

Gemeinderatsmitglieder gewählt sind.<br />

Die gleiche Anzahl an zusätzlichen Unterstützungsunterschriften<br />

benötigt eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger<br />

eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag<br />

des Ilm-Kreises oder in der Gemeinde vertreten ist.<br />

Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine<br />

Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen<br />

Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die<br />

Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags bereits Bewerber<br />

oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war.<br />

Das sind zusätzliche Unterstützungsunterschriften für die<br />

Wahl des Bürgermeisters:<br />

In den Gemeinden<br />

Alkersleben<br />

die Unterschriften von 24 Wahlberechtigten<br />

Bösleben-Wüllersleben<br />

die Unterschriften von 32 Wahlberechtigten<br />

Dornheim<br />

die Unterschriften von 28 Wahlberechtigten<br />

Elleben<br />

die Unterschriften von 32 Wahlberechtigten<br />

Elxleben<br />

die Unterschriften von 32 Wahlberechtigten<br />

Osthausen-Wülfershausen<br />

die Unterschriften von 32 Wahlberechtigten<br />

Rockhausen<br />

die Unterschriften von 24 Wahlberechtigten<br />

Witzleben<br />

die Unterschriften von 32 Wahlberechtigten<br />

4.1.1.<br />

Die Wahlberechtigten haben sich dazu persönlich nach der Einreichung<br />

des Wahlvorschlags der Partei oder Wählergruppe in<br />

eine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81,<br />

Zimmer 8, bis zum 03.05.2010, 18:00 Uhr ausgelegten Liste<br />

während der üblichen Dienstzeiten<br />

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 13:30 Uhr<br />

unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und<br />

ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift<br />

zu leisten.Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften<br />

wird vom Wahlleiter mit dem Wahlvorschlag verbunden<br />

und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags<br />

während der üblichen Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft<br />

“<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ ausgelegt.<br />

4.1.2.<br />

Soweit der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers bei seiner<br />

Einreichung nicht die erforderlichen Unterstützungsunterschriften<br />

trägt, wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter<br />

mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften<br />

(Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach<br />

Einreichung des Wahlvorschlages bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse<br />

81 Zimmer 8 bis zum 03.05.2010 18:00 Uhr<br />

während der üblichen Dienstzeiten<br />

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr<br />

Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 13:30 Uhr<br />

ausgelegt.<br />

Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres<br />

Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums<br />

sowie ihrer eigenhändigen Unterschrift den Wahlvorschlag<br />

zu unterstützen.<br />

4.2.<br />

Wer glaubhaft macht, dass er wegen Krankheit oder einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren<br />

Schwierigkeiten in der Lage ist, den Eintragungsraum in der<br />

Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ aufzusuchen, erhält<br />

auf Antrag einen Eintragungsschein.<br />

Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden,<br />

dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre<br />

Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und<br />

eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum<br />

für sie vorzunehmen.<br />

Die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein außerdem<br />

an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen<br />

für den Antrag auf einen Eintragungsschein vorliegen.<br />

4.3.<br />

Unterstützungsunterschriften dürfen nicht von den Bewerbern<br />

und Unterzeichnern des Wahlvorschlags geleistet werden.<br />

Ein Wahlberechtigter darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag<br />

unterzeichnen oder durch Leistung einer Unterstützungsunterschrift<br />

unterstützen.<br />

Hat ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge für dieselbe<br />

Wahl unterzeichnet oder unterstützt, so ist seine Unterschrift auf<br />

allen Wahlvorschlägen ungültig.<br />

Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.<br />

4.4.<br />

Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlicher<br />

Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger<br />

seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat<br />

oder im Kreistag des Ilm-Kreises aufgrund desselben gemeinsamen<br />

Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder<br />

wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen<br />

einzelnen Wahlvorschlag keine Unterstützungsunterschriften<br />

benötigen würde.<br />

5.<br />

Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung<br />

dieser Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

eingereicht werden.<br />

Sie müssen spätestens am 23.04.2010 bis 18.00 Uhr eingereicht<br />

sein.<br />

Die Wahlvorschläge sind bei den für die jeweilige Gemeinde zuständigen<br />

Wahlleitern<br />

über die Wahlbehörde:<br />

Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Mönchsgasse 81<br />

99334 Kirchheim<br />

einzureichen.<br />

6.<br />

Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 23. 04.2010<br />

bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten<br />

des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen<br />

Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden.<br />

7.<br />

Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter unverzüglich<br />

auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die<br />

Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen.<br />

Mängel der Wahlvorschläge müssen bis spätestens 03.05.2010,<br />

18.00 Uhr, behoben sein.<br />

Bis zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der<br />

Wahlvorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von<br />

Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust<br />

veranlasst sind.<br />

Personen, die bei Wegfall von Bewerbern einer Partei oder<br />

Wählergruppe durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust<br />

aufgestellt werden sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher<br />

Weise wie Bewerber zu wählen.<br />

8.<br />

Am 04.05.2010 tritt der Wahlausschuss zusammen und beschließt,<br />

ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das<br />

Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung<br />

gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig<br />

zuzulassen sind.<br />

9.<br />

Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag<br />

zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an einen<br />

vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt, indem der Wähler auf


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 5- Nr. 3/2010<br />

dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten<br />

zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine<br />

wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.<br />

10.<br />

Stirbt ein Bewerber oder verliert ein Bewerber seine Wählbarkeit<br />

nach der Zulassung des Wahlvorschlags, aber vor der Wahl, so<br />

findet die Wahl nicht statt. Die Wahl wird nachgeholt. Bereits zugelassene<br />

Wahlvorschläge bedürfen keiner erneuten Zulassung,<br />

falls sie unverändert bleiben.<br />

11.<br />

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher<br />

und weiblicher Form.<br />

Kirchheim, den 18.03.2010<br />

Frau Sabine Schüller<br />

Wahlleiterin Gemeinde Alkersleben<br />

Frau Gerlinde Singpiel<br />

Wahlleiterin Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />

Sitzungen des Gemeinderates Bösleben-<br />

Wüllersleben vom 22.02.2010 und 04.03.2010<br />

Beschluss Nr. 24/2010 vom 22.02.2010<br />

Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2009<br />

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift<br />

der Sitzung vom 22.10.2009 in der als Anlage beigefügten<br />

Form.<br />

Beschluss Nr. 25/2010 vom 22.02.2010<br />

Satzung über Aufwandsentschädigung für Mitglieder von<br />

Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen<br />

Wahlen und Abstimmungen<br />

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Satzung<br />

über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen<br />

und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und<br />

Abstimmungen gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss Nr. 26/2010 vom 22.02.2010<br />

Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters zur Wahl<br />

des Bürgermeisters der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beruft Frau Gerlinde<br />

Singpiel als Wahlleiter der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für<br />

die Kommunalwahl 2010.<br />

Als Stellvertreter des Wahlleiters wird Frau Heike Künzel berufen.<br />

Satzung über die Aufwandsentschädigung<br />

für Mitglieder von Wahlausschüssen und<br />

Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und<br />

Abstimmungen<br />

vom 16.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund § 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und<br />

Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom<br />

16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBI. S. 345), i. V. mit § 34<br />

Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen<br />

und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz -<br />

ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBI. 1993, S. 530), geändert<br />

durch Gesetz vom 09. Oktober 2008 (GVBI. S. 353) hat der Gemeinderat<br />

Elleben in seiner Sitzung am 10.02.2010 folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

Frau Monika Fischer<br />

Wahlleiterin Gemeinde Dornheim<br />

Frau Heike Kreft<br />

Wahlleiterin Gemeinde Elleben<br />

Frau Heike Rost<br />

Wahlleiterin Gemeinde Elxleben<br />

Herr Frank Nüchter<br />

Wahlleiter Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

Frau Christina Gerstenhauer<br />

Wahlleiterin Gemeinde Rockhausen<br />

Herr Peter Urspruch<br />

Wahlleiter Gemeinde Witzleben<br />

GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />

BEKANNTMACHUNGVON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Beschluss Nr. 27/2010 vom 22.02.2010<br />

1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat<br />

und die Ausschüsse der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt in seiner<br />

heutigen Sitzung die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den<br />

Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss Nr. 28/2010 vom 04.03.2010<br />

Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2010<br />

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift<br />

der Sitzung vom 22.02.2010 in der als Anlage beigefügten<br />

Form.<br />

Beschluss Nr. 29/2010 vom 04.03.2010<br />

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010 der Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben<br />

Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Haushaltssatzung<br />

und den Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

mit folgenden Anlagen:<br />

- Stellenplan<br />

- Übersicht über den Stand der Schulden<br />

- Übersicht über den Stand der Rücklagen<br />

Beschluss Nr. 30/2010 vom 04.03.2010<br />

Finanzplan 2010 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2010 der Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

GEMEINDE ELLEBEN<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Diese Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen bei der<br />

Europawahl,<br />

Bundestagswahl,<br />

Landtagswahl,<br />

Kommunalwahl<br />

sowie bei<br />

Volksentscheiden und Bürgerentscheiden.<br />

(2) Sie gilt für die Mitglieder der Wahlvorstände, Wahlausschüsse<br />

und Abstimmungsorgane der Gemeinde Elleben. Nachfolgend<br />

genannte Regelungen für Wahlvorstände und Wahlausschüsse<br />

gelten sinngemäß für die jeweiligen Abstimmungsorgane.<br />

§ 2<br />

Auslagenersatz<br />

Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände erhalten<br />

Fahrtkosten entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelungen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 6- Nr. 3/2010<br />

§ 3<br />

Entschädigung<br />

(1) Ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlausschüsse wird für die<br />

Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses eine Entschädigung<br />

in Höhe von 15,00 € gezahlt.<br />

(2) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnenwahl erhalten für<br />

die Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von<br />

a) 25,00 € für jedes Mitglied<br />

5,00 € Zuschlag für jedes Mitglied des Wahlvorstandes bei<br />

verbundenen Wahlen<br />

b) Zuschlag für den Wahlvorsteher<br />

Wahlvorsteher in Urnenwahllokalen erhalten für ihre Tätigkeit<br />

einen Zuschlag von 10,00 €<br />

c) Für das Abholen und Zurückbringen der Wahlunterlagen,<br />

Nutzung des eigenen Mobiltelefons usw. wird zusätzlich zur<br />

Entschädigung ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 10,00 €<br />

pro Urnenstimmbezirk gezahlt.<br />

(3) Mitglieder der Wahlvorstände für die Briefwahl erhalten für<br />

die Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von<br />

20,00 € für jedes Mitglied<br />

5,00 € Zuschlag für jedes Mitglied bei verbundenen Wahlen<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />

Ratssitzung des Gemeinderates Elleben vom<br />

10.02.2010<br />

Beschluss-Nr.: 36/2010<br />

Niederschrift vom 03.11.2009 - öffentlicher Teil -<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der Ratssitzung<br />

vom 03.11.2009 - öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten<br />

Form.<br />

Beschluss-Nr.: 37/2010<br />

Haushaltsplan / Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde Elleben<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Haushaltssatzung und<br />

den Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Elleben mit folgenden<br />

Anlagen:<br />

- Stellenplan<br />

- Übersicht über den Stand der Schulden<br />

- Übersicht über den Stand der Rücklagen<br />

Beschluss-Nr.: 38/2010<br />

Finanzplan 2010 der Gemeinde Elleben<br />

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2010 der Gemeinde<br />

Elleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Nr.: 39/2010<br />

Forstwirtschaftsplan 2010 der Gemeinde Elleben<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt den Forstwirtschaftsplan<br />

2010 - Kommunalwald - der Gemeinde Elleben.<br />

Beschluss-Nr.: 40/2010<br />

Grundsatzbeschluss zur AGENDA 21<br />

Der Gemeinderat bekennt sich zur Lokalen Agenda 21 und unterstützt<br />

insbesondere die im Kapitel 28 genannten Ziele. In diesem<br />

Sinn befürwortet und begleitet sie Aktivitäten der örtlichen<br />

Satzung über die Aufwandsentschädigung<br />

für Mitglieder von Wahlausschüssen und<br />

Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und<br />

Abstimmungen<br />

vom 16.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund § 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und<br />

Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom<br />

16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBI. S. 345), i. V. mit § 34<br />

Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen<br />

und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz -<br />

ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBI. 1993. S. 530), geändert<br />

§ 4<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.10.2001 außer Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Elleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden.<br />

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem<br />

Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind<br />

diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />

Elleben, den 16.03.2010<br />

Gemeinde Elleben<br />

gez. Rudolf Neubig<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

BEKANNTMACHUNGVON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Organisationen, von Bürgerinitiativen, die Privatwirtschaft und<br />

weiteren Akteuren, die sich für eine nachhaltige Entwicklung der<br />

Gemeinde Elleben einsetzen. Die Gemeinde Elleben orientiert<br />

sich auch in ihren Beziehungen zu Nachbarkommunen bzw. innerhalb<br />

der Region an der Nachhaltigkeit und pflegt die Ideen<br />

der Agenda 21 in ihren überregionalen partnerschaftlichen Kontakten.<br />

Beschluss-Nr.: 41/2010<br />

Finanzplan zum 1. Nachtragshaushalt 2009<br />

Vertrag zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde<br />

Riechheim und der Gemeinde Elleben<br />

Der Gemeinderat Elleben beauftragt den Bürgermeister den in<br />

der Anlage aufgeführten Nutzungsvertrag (Vertrag zwischen der<br />

Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Riechheim und der<br />

Gemeinde Elleben) zwischen der Gemeinde Elleben und der<br />

Evang.-Luth. Kirchgemeinde Riechheim der Kommunalaufsicht<br />

vorzulegen und nach dessen Genehmigung zu unterzeichnen.<br />

Beschluss-Nr.: 42/2010<br />

Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder<br />

von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen<br />

Wahlen und Abstimmungen<br />

Der Gemeinderat Elleben beschließt die Satzung über die Aufwandsentschädigung<br />

für Mitglieder von Wahlausschüssen und<br />

Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Nr.: 43/2010<br />

Berufung des Wahlleiters und Stellvertreters Gemeinde Elleben<br />

Der Gemeinderat Elleben beruft Heike Kreft als Wahlleiter der<br />

Gemeinde Elleben für die Kommunalwahl 2010.<br />

Als Stellvertreter des Wahlleiters wird Corinne Krah berufen.<br />

GEMEINDE ELXLEBEN<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

durch Gesetz vom 09. Oktober 2008 (GVBI. S. 353) hat der Gemeinderat<br />

Elxleben in seiner Sitzung am 17.02.2010 folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Diese Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen bei der<br />

Europawahl,<br />

Bundestagswahl,<br />

Landtagswahl,<br />

Kommunalwahl<br />

sowie bei<br />

Volksentscheiden und Bürgerentscheiden.<br />

(2) Sie gilt für die Mitglieder der Wahlvorstände, Wahlausschüsse<br />

und Abstimmungsorgane der Gemeinde Elxleben. Nachfolgend<br />

genannte Regelungen für Wahlvorstände und Wahlaus-


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 7- Nr. 3/2010<br />

schüsse gelten sinngemäß für die jeweiligen Abstimmungsorgane.<br />

§ 2<br />

Auslagenersatz<br />

Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände erhalten<br />

Fahrkosten entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelungen.<br />

§ 3<br />

Entschädigung<br />

(1) Ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlausschüsse wird für die<br />

Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses eine Entschädigung<br />

in Höhe von 15,00 EUR gezahlt.<br />

(2) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnenwahl erhalten für<br />

die Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von<br />

a) 25,00 EUR für jedes Mitglied<br />

5,00 EUR Zuschlag für jedes Mitglied des Wahlvorstandes<br />

bei verbundenen Wahlen<br />

b) Zuschlag für den Wahlvorsteher<br />

Wahlvorsteher in Urnenwahllokalen erhalten für ihre Tätigkeit<br />

einen Zuschlag von 10,00 EUR<br />

c) Für das Abholen und Zurückbringen der Wahlunterlagen,<br />

Nutzung des eigenen Mobiltelefon usw. wird zusätzlich zur<br />

Entschädigung ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 10,00<br />

EUR pro Urnenstimmbezirk gezahlt.<br />

(3) Mitglieder der Wahlvorstände für die Briefwahl erhalten für<br />

die Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von<br />

20,00 EUR für jedes Mitglied<br />

5,00 EUR Zuschlag für jedes Mitglied bei verbundenen Wahlen<br />

§ 4<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20.11.2001 außer Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Elxleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden.<br />

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem<br />

Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind<br />

diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />

Gemeinde Elxleben<br />

Elxleben, den 16.03.2010<br />

gez. Klaus Böhm<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

Satzung über die Aufhebung der Satzung<br />

zur Regelung des Marktwesens für die<br />

Gemeinde Elxleben<br />

vom 16.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (Thür-<br />

KO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der<br />

Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zu-<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />

Ratssitzung des Gemeinderates Elxleben<br />

vom 17.02.2010<br />

Beschluss-Nr.: 11/2010<br />

Haushaltsplan / Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde<br />

Elxleben<br />

Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Haushaltssatzung und<br />

den Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Elxleben mit folgenden<br />

Anlagen:<br />

- Stellenplan<br />

- Übersicht über den Stand der Schulden<br />

- Übersicht über den Stand der Rücklagen<br />

letzt geändert durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBI. S. 345)<br />

hat der Gemeinderat Elxleben in seiner Sitzung am 17.02.2010<br />

nachstehende Satzung beschlossen.<br />

§ 1<br />

Die Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Gemeinde<br />

Elxleben vom 10.10.2003 wird aufgehoben.<br />

§ 2<br />

Diese Satzung über die Aufhebung tritt am Tag nach der Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Elxleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Elxleben, den 16.03.2010<br />

Gemeinde Elxleben<br />

gez. Klaus Böhm<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

Satzung über die Aufhebung der Satzung<br />

über die Erhebung von Gebühren im<br />

Marktwesen in der Gemeinde Elxleben<br />

vom 16.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (Thür-<br />

KO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der<br />

Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBI. S. 345)<br />

hat der Gemeinderat Elxleben in seiner Sitzung am 17.02.2010<br />

nachstehende Satzung beschlossen.<br />

§ 1<br />

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen<br />

in der Gemeinde Elxleben vom 10.10.2003 wird aufgehoben.<br />

§ 2<br />

Diese Satzung über die Aufhebung tritt am Tag nach der Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Elxleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Elxleben, den 16.03.2010<br />

Gemeinde Elxleben<br />

gez. Klaus Böhm<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Beschluss-Nr.: 12/2010<br />

Finanzplan 2010 der Gemeinde Elxleben<br />

Der Gemeinderat Elxleben beschließt den Finanzplan 2010 der<br />

Gemeinde Elxleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Nr.: 13/2010<br />

Berufung des Wahlleiters für die Kommunalwahl 2010 der<br />

Gemeinde Elxleben<br />

Der Gemeinderat Elxleben beruft Heike Rost als Wahlleiter der<br />

Gemeinde Elxleben für die Kommunalwahl 2010.<br />

Beschluss-Nr.: 14/2010<br />

Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder<br />

von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen<br />

Wahlen und Abstimmungen


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 8- Nr. 3/2010<br />

Der Gemeinderat Elxleben beschließt die Satzung über die Aufwandsentschädigung<br />

für Mitglieder von Wahlausschüssen und<br />

Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Nr.: 15/2010<br />

Satzung über die Aufhebung der Satzung zur Regelung des<br />

Marktwesens für die Gemeinde Elxleben<br />

Der Gemeinderat Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung<br />

die Satzung über die Aufhebung der Satzung zur Regelung des<br />

Marktwesens für die Gemeinde Elxleben.<br />

Satzung<br />

über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender<br />

Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der<br />

Gemeinde Kirchheim für die in den Jahren 2008 bis<br />

2009 realisierten Investitionsaufwendungen in der<br />

Abrechnungseinheit Werningsleben<br />

vom 18.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />

Auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Kirchheim zur Erhebung<br />

wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />

in der Fassung der Neubekanntmachung vom<br />

03.03.2003, der 1. Änderung vom 17.02.2005 und der 2. Änderung<br />

vom 05.12.2009 beschließt der Gemeinderat folgende Satzung<br />

über den Beitragssatz:<br />

§ 1<br />

Beitragssatz<br />

Für die in den Jahren 2008 bis 2009 in der Abrechnungseinheit<br />

Werningsleben getätigten jährlichen Aufwendungen für die Straßenbaumaßnahmen<br />

„Untere Gasse“, „Obere Gasse“ und „Am<br />

Teich“ werden entsprechend der Satzung der Gemeinde Kirchheim<br />

zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen<br />

Verkehrsanlagen folgende Beitragssätze festgelegt:<br />

Jahr Beitragssatz in €/qm gewichteter Grundstücksfläche<br />

2008 0,26791570 EUR/qm<br />

2009 0,51870067 EUR/qm<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Kirchheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden.<br />

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem<br />

Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind<br />

diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />

Kirchheim, den 18.03.2010<br />

Gemeinde Kirchheim<br />

gez. Hans-Jürgen Langer<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse<br />

Gemeinderatsitzungen der Gemeinde<br />

Kirchheim<br />

Beschlüsse nicht öffentlicher Teil 4. GR Sitzung vom<br />

26.11.2009<br />

Beschluss-Nr.: 28-04/2009/GR<br />

Beschlussfassung:<br />

Bestätigung der Niederschrift nicht öffentlicher Teil vom<br />

Beschluss-Nr.: 16/2010<br />

Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung<br />

von Gebühren im Marktwesens in der Gemeinde<br />

Elxleben<br />

Der Gemeinderat Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung<br />

die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung<br />

von Gebühren im Marktwesens in der Gemeinde Elxleben.<br />

GEMEINDE KIRCHHEIM<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

Satzung<br />

über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender<br />

Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der<br />

Gemeinde Kirchheim für die in den Jahren 2008 bis<br />

2009 realisierten Investitionsaufwendungen in der<br />

Abrechnungseinheit Bechstedt-Wagd<br />

vom 18.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />

Auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Kirchheim zur Erhebung<br />

wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />

in der Fassung der Neubekanntmachung vom<br />

03.03.2003. der 1. Änderung vom 17.02.2005 und der 2. Änderung<br />

vom 05.12.2009 beschließt der Gemeinderat folgende Satzung<br />

über den Beitragssatz:<br />

§ 1<br />

Beitragssatz<br />

Für die in den Jahren 2008 bis 2009 in der Abrechnungseinheit<br />

Bechstedt-Wagd getätigten jährlichen Aufwendungen für die Investitionsmaßnahmen<br />

„Gehwegbau Egstedter Straße“, und „Erneuerung<br />

der Straßenbeleuchtungsanlage“ werden entsprechend<br />

der Satzung der Gemeinde Kirchheim zur Erhebung<br />

wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />

folgende Beitragssätze festgelegt:<br />

Jahr Beitragssatz in €/qm gewichteter Grundstücksfläche<br />

2008 0,10440774 €/qm<br />

2009 0.50865926 €/qm<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Kirchheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden.<br />

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem<br />

Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind<br />

diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />

Kirchheim, den 18.03.2010<br />

Gemeinde Kirchheim<br />

gez. Hans-Jürgen Langer<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

10.09.2009<br />

Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift der<br />

nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.09.2009 in der<br />

als Anlage beigefügten Form.<br />

Beschluss-Nr.: 29-04/2009/GR<br />

Beschlussfassung:<br />

Bestätigung der Niederschrift nicht öffentlicher Teil vom<br />

27.10.2009<br />

Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift der<br />

nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.10.2009 in der<br />

als Anlage beigefügten Form.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 9- Nr. 3/2010<br />

Beschlüsse öffentlicher Teil 5. GR-Sitzung vom<br />

18.02.2010<br />

Beschluss-Nr.: 30-05/2010/GR<br />

Beschlussfassung:<br />

Bestätigung der Niederschrift öffentlicher Teil vom 26.11.2009<br />

Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift der öffentlichen<br />

Gemeinderatssitzung vom 26.11.2009 in der als Anlage<br />

beigefügten Form.<br />

Beschluss-Nr.: 31-05/2010/GR<br />

Beschlussfassung:<br />

Satzung über die Beitragssätze zur Erhebung wiederkehrender<br />

Straßenausbaubeiträge für die in den Jahren 2008 und 2009 im<br />

Abrechnungseinheit Werningsleben getätigten Investitionsaufwendungen<br />

Der Gemeinderat Kirchheim beschließt gemäß beigefügter Anlage<br />

die Satzung über die Beitragssätze zur Erhebung wiederkehrender<br />

Straßenausbaubeiträge für die in den Jahren 2008<br />

und 2009 im Abrechnungseinheit Werningsleben getätigten Investitionsaufwendungen.<br />

Beschluss-Nr.: 32-05/2010/GR<br />

Beschlussfassung:<br />

Satzung über die jährlichen Beitragssätze zur Erhebung wiederkehrender<br />

Straßenausbaubeiträge für die in den Jahren 2008<br />

und 2009 im Abrechnungseinheit Bechstedt Wagd getätigten Investitionsaufwendungen<br />

Jagdgenossenschaft Gemeinde Kirchheim<br />

Einladung<br />

Die Jagdgenossenschaft „Gemeinde Kirchheim“ lädt alle Mitglieder<br />

zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, dem 21. April<br />

2010, 20.00 Uhr in das Vereinshaus Werningsleben ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Eröffnung und Begrüßung<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />

Sitzung des Gemeinderates Osthausen-<br />

Wülfershausen vom 10.02.2010<br />

Beschluss Nr. 9/2010<br />

Kontrolle der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom<br />

9.12.2009<br />

Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschrift<br />

der Sitzung vom 09.12.2009 in der als Anlage beigefügten<br />

Form mit folgenden Änderung:<br />

anwesend:<br />

Gemeinderat Frau Annemarie Kühnl - einfügen<br />

Gemeinderat Herr Thomas Biewald - streichen<br />

entschuldigt:<br />

Gemeinderat Frau Annemarie Kühnl - streichen<br />

Gemeinderat Herr Thomas Biewald - einfügen<br />

Beschluss Nr. 10/2010<br />

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010 der Gemeinde<br />

Osthausen-Wülfershausen<br />

Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die<br />

Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2010 der Gemeinde<br />

Osthausen-Wülfershausen mit folgenden Anlagen:<br />

Jagdgenossenschaft Osthausen<br />

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung<br />

der J.G. Osthausen<br />

Datum: Freitag, 16. April 2010<br />

Ort: Gasthaus „Grüner Baum“ Osthausen<br />

Beginn: 19.30 Uhr<br />

Der Gemeinderat Kirchheim beschließt gemäß beigefügter Anlage<br />

die Satzung über die jährlichen Beitragssätze zur Erhebung<br />

wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für die in den<br />

Jahren 2008 und 2009 im Abrechnungseinheit Bechstedt Wagd<br />

getätigten Investitionsaufwendungen.<br />

Beschluss-Nr.: 33-05/2010/GR<br />

Beschlussfassung:<br />

Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kirchheim und der Gemeinde<br />

Rockhausen zur Realisierung der ländlichen Wegebaumaßnahme<br />

„Höhenweg“ in den Gemarkungen Kirchheim, Rockhausen,<br />

Werningsleben und Bechstedt-Wagd<br />

Der Gemeinderat Kirchheim bestätigt den Entwurf der Vereinbarung<br />

der Gemeinde Kirchheim und der Gemeinde Rockhausen<br />

zur Realisierung der ländlichen Wegebaumaßnahme „Höhenweg“<br />

in den Gemarkungen Kirchheim. Rockhausen, Werningsleben<br />

und Bechstedt-Wagd. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung<br />

der Vereinbarung bevollmächtigt.<br />

Beschluss-Nr.: 34-05/2010/GR<br />

Beschlussfassung:<br />

Erhöhung des Fachpersonals in der Kindertagesstätte für die<br />

Betreuung einer Kleinkindgruppe unter 2 Jahren ab 01.03.2010<br />

Der Gemeinderat Kirchheim der Gemeinde Kirchheim stimmt einer<br />

Mehrausstattung des Fachpersonals in der Kindertagesstätte<br />

mit 0,184 VZB über die Mindestpersonalausstattung für den<br />

Zeitraum März bis September 2010 zu.<br />

2. Rechenschaftsbericht<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Entlastung des Vorstandes<br />

5. Diskussion und Sonstiges<br />

6. Beschlussfassung<br />

7. Schlusswort<br />

Sigrid Gerstenhauer<br />

und der Jagdvorstand<br />

MITTEILUNGEN<br />

GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

- Stellenplan<br />

- Übersicht über den Stand der Schulden<br />

- Übersicht über den Stand der Rücklagen<br />

Beschluss Nr. 11/2010<br />

Finanzplan 2010 der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2010 der Gemeinde<br />

Osthausen-Wülfershausen gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss Nr. 12/2010<br />

Satzung über Aufwandsentschädigung für Mitglieder von<br />

Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeine Wahlen<br />

und Abstimmungen<br />

Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Satzung<br />

über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen<br />

und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und<br />

Abstimmungen gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss Nr. 13/2010<br />

Berufung des Wahlleiters und Stellvertreters<br />

Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beruft Herrn Frank<br />

Nüchter als Wahlleiter der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

für die Kommunalwahl.<br />

Als Stellvertreterin des Wahlleiters wird Frau Rita Gräbedünkel<br />

berufen.<br />

Tagesordnung<br />

1. Begrüßung/Beschlüsse 2009<br />

2. Bericht Vorstand<br />

3. Bericht Kasse (Revision)<br />

4. Entlastung Vorstand + Kasse<br />

5. Verwendung Jagdpacht 09 - 10<br />

6. Anfragen + Sonstiges<br />

Der Vorstand<br />

MITTEILUNGEN


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 10 - Nr. 3/2010<br />

Satzung<br />

über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von<br />

Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei<br />

allgemeinen Wahlen und Abstimmungen<br />

vom 18.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund § 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und<br />

Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom<br />

16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345), i. V. mit § 34<br />

Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen<br />

und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz -<br />

ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. 1993, S. 530), geändert<br />

durch Gesetz vom 09. Oktober 2008 (GVBl. S. 353) hat der<br />

Gemeinderat Rockhausen in seiner Sitzung am 16.02.2010 folgende<br />

Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

(1) Diese Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen bei der<br />

Europawahl,<br />

Bundestagswahl,<br />

Landtagswahl,<br />

Kommunalwahl<br />

sowie bei<br />

Volksentscheiden und Bürgerentscheiden.<br />

(2) Sie gilt für die Mitglieder der Wahlvorstände, Wahlausschüsse<br />

und Abstimmungsorgane der Gemeinde Rockhausen. Nachfolgend<br />

genannte Regelungen für Wahlvorstände und Wahlausschüsse<br />

gelten sinngemäß für die jeweiligen<br />

Abstimmungsorgane.<br />

§ 2<br />

Auslagenersatz<br />

Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände erhalten<br />

Fahrtkosten entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelungen.<br />

Bekanntmachung der Beschlüsse der<br />

Sitzung des Gemeinderates Rockhausen<br />

vom 03.11.2009, 19.01.2010 und 16.02.2010<br />

Beschluss vom 03.11.2009<br />

Beschluss-Nr.: 13/2009<br />

Kontrolle Niederschrift - öffentlicher Teil - vom 22.09.2009<br />

Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Niederschrift der<br />

Gemeinderatssitzung vom 22.09.2009 - öffentlicher Teil - in der<br />

als Anlage beigefügten Form.<br />

Beschlüsse vom 19.01.2010<br />

Beschluss-Nr.: 15/2010<br />

Kontrolle Niederschrift - öffentlicher Teil - vom 03.11.2009<br />

Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Niederschrift der<br />

Gemeinderatssitzung vom 03.11.2009 - öffentlicher Teil - in der<br />

als Anlage beigefügten Form.<br />

Beschluss-Nr.: 16//2010<br />

Billigung des Entwurfs der Klarstellungssatzung Rockhausen<br />

Der Gemeinderat Rockhausen billigt den Entwurf der Satzung<br />

der Gemeinde Rockhausen zur Festsetzung der Grenzen des<br />

im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Rockhausen (Klarstellungssatzung<br />

Rockhausen).<br />

GEMEINDE ROCKHAUSEN<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

§ 3<br />

Entschädigung<br />

(1) Ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlausschüsse wird für die<br />

Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses eine Entschädigung<br />

in Höhe von 15,00 EUR gezahlt.<br />

(2) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnenwahl erhalten für<br />

die Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von<br />

a) 25,00 EUR für jedes Mitglied<br />

5,00 EUR Zuschlag für jedes Mitglied des<br />

Wahlvorstandes bei verbundenen Wahlen<br />

b) Zuschlag für den Wahlvorsteher<br />

Wahlvorsteher in Urnenwahllokalen erhalten für ihre Tätigkeit<br />

einen Zuschlag von<br />

10,00 EUR<br />

c) Für das Abholen und Zurückbringen der Wahlunterlagen,<br />

Nutzung des eigenen Mobiltelefons usw. wird zusätzlich zur<br />

Entschädigung ein einmaliger Zuschlag in Höhe von 10,00<br />

EUR pro Urnenstimmbezirk gezahlt.<br />

(3) Mitglieder der Wahlvorstände für die Briefwahl erhalten für<br />

die Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von<br />

20,00 EUR für jedes Mitglied<br />

5,00 EUR Zuschlag für jedes Mitglied bei verbundenen<br />

Wahlen<br />

§ 4<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.10.2001 außer Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung<br />

betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Rockhausen schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht<br />

werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Rockhausen, den 18.03.2010<br />

gez. Margitta Gräfenstein<br />

Bürgermeisterin - Siegel -<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES GEMEINDERATES<br />

Der Entwurf ist 2 Wochen öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim<br />

zur Einsichtnahme und Beteiligung der Bürger auszulegen. Die<br />

öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt bekannt zu geben.<br />

Der Gemeinderat beschließt in der kommenden Sitzung über<br />

die Klarstellungssatzung.<br />

Beschluss-Nr.: 17/2010<br />

Bauvoranfrage Neubau Einfamilienhaus Flur 1, Flurstück 57<br />

Der Gemeinderat Rockhausen erteilt in seiner heutigen Sitzung<br />

das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage von Frau<br />

Anja Beck zum Bau eines EFH, Flur 1, Flurstück 57 in der Gemarkung<br />

Rockhausen<br />

Beschlüsse vom 16.02.2010<br />

Beschluss-Nr.: 19/2010<br />

Kontrolle Niederschrift - öffentlicher Teil - vom 19.01.2010<br />

Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Niederschrift der<br />

Gemeinderatssitzung vom 19.01.2010 - öffentlicher Teil - in der<br />

als Anlage beigefügten Form.<br />

Beschluss-Nr.: 20/2010<br />

Entlastung Jahresrechnung 2006<br />

Der Gemeinderat Rockhausen hat die Jahresrechnung 2006<br />

festgestellt und erteilt dem Bürgermeister und der Verwaltung<br />

gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung mit folgenden Festlegungen:<br />

Festlegung zu Ziff. 5.3<br />

Ab dem Haushaltsjahr 2008 wird die endgültige Erstellung der<br />

Jahresrechnung mit Datum und Unterschrift der Bürgermeisterin


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 11 - Nr. 3/2010<br />

versehen.<br />

Festlegung zu Ziff. 5.4.2<br />

Die Rücklagenmittel sind künftig aus der Verwahrung herauszulösen,<br />

separat nachzuweisen und als haushaltsfremde Mittel<br />

(Rücklage) in der Vermögensübersicht zu führen.<br />

Festlegung zu Ziffer 6.1<br />

Die Verwaltung hat zeitnah Bestandsverzeichnisse und Umlagennachweise<br />

anzulegen.<br />

Beschluss-Nr.: 21/2010<br />

Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2010 Gemeinde Rockhausen<br />

Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Haushaltssatzung<br />

und den Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Rockhausen mit<br />

folgenden Anlagen:<br />

- Stellenplan<br />

- Übersicht über den Stand der Schulden<br />

- Übersicht über den Stand der Rücklagen<br />

Beschluss-Nr.: 22/2010<br />

Finanzplan 2010 Gemeinde Rockhausen<br />

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2010 der Gemeinde<br />

Rockhausen gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Nr.: 23/2010<br />

Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder<br />

von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen<br />

Wahlen und Abstimmungen<br />

Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Satzung über die<br />

Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen<br />

1. Änderungssatzung<br />

zur Hauptsatzung der Gemeinde Witzleben<br />

Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

vom 16.03.2010 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-<br />

und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür-<br />

KO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der<br />

Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBI. S. 345),<br />

erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben folgende Satzung:<br />

1. Änderungssatzung<br />

zur Hauptsatzung der Gemeinde Witzleben Mitgliedsgemeinde<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Die Hauptsatzung der Gemeinde Witzleben, Mitgliedsgemeinde<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“, vom<br />

06.08.2009 wird wie folgt geändert:<br />

§ 1<br />

1. § 10 - Entschädigungen der ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten<br />

erhält folgende neue Fassung:<br />

(5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für<br />

die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung:<br />

Impressum:<br />

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“,<br />

Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim<br />

Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44<br />

Verlag und Druck:Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />

Verantwortlich für amtlichen und<br />

nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der<br />

Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag kei-<br />

und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Nr.: 24/2010<br />

Berufung Wahlleiter und Stellvertreter für die Kommunalwahl<br />

2010<br />

Der Gemeinderat Rockhausen beruft Frau Christina Gerstenhauer<br />

als Wahlleiter der Gemeinde Rockhausen für die Kommunalwahl<br />

2010.<br />

Als Stellvertreter des Wahlleiters wird Herr Uwe Zschetzsche<br />

berufen.<br />

Beschluss-Nr.: 25/2010<br />

Vereinbarung der Gemeinde Kirchheim und der Gemeinde<br />

Rockhausen zur Realisierung der ländlichen Wegebaumaßnahme<br />

„Höhenweg“ in den Gemarkungen Kirchheim, Rockhausen,<br />

Werningsleben und Bechstedt-Wagd<br />

Der Gemeinderat Rockhausen bestätigt den Entwurf der Vereinbarung<br />

der Gemeinde Kirchheim und der Gemeinde Rockhausen<br />

zur Realisierung der ländlichen Wegebaumaßnahme „Höhenweg“<br />

in den Gemarkungen Kirchheim, Rockhausen,<br />

Werningsleben und Bechstedt-Wagd. Die Bürgermeisterin wird<br />

zur Unterzeichnung der Vereinbarung bevollmächtigt.<br />

GEMEINDE WITZLEBEN<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

- der ehrenamtliche Bürgermeister erhält von Gültigkeit der<br />

Hauptsatzung an 767,00 EUR.<br />

Im Zeitraum vom 01.08.2009 bis zum 31.12.2009 erhält der<br />

ehrenamtliche Bürgermeister monatlich 399,00 Euro.<br />

- der ehrenamtliche Beigeordnete erhält dementsprechend<br />

von der Gültigkeit der Hauptsatzung an 153,00 EUR.<br />

Vom 01.08.2009 bis zum 31.12.2009 bekommt er eine monatliche<br />

Aufwandsentschädigung von 99,00 Euro.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.03.2009 in<br />

Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Witzleben schriftlich unter Angabe der Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Witzleben, den 16.03.2010<br />

Gemeinde Witzleben<br />

gez. Peter Urspruch<br />

Bürgermeister -Siegel-<br />

ne Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet<br />

werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.<br />

Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von<br />

uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso<br />

wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue<br />

Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.<br />

Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden<br />

der Verwaltungsgemeinschaft „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ (Gemeinden:<br />

Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim,<br />

Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke<br />

zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 12 - Nr. 3/2010<br />

Tag der offenen Tür in der Kita „Die kleinen<br />

Strolche“ in Elxleben<br />

Der Umbau in der Kindereinrichtung ist abgeschlossen.<br />

Dank der Finanzierung durch die Gemeinde Elxleben und den<br />

Fördermitteln aus dem Konjunkturprogramm, der Unterstützung<br />

seitens der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ und unseren fleißigen Handwerkern<br />

konnten die sanitären Anlagen in der Kindereinrichtung<br />

in kurzer Zeit saniert werden. Zwei nagelneue Waschräume entstanden<br />

und die Einrichtung erstrahlt im neuen Glanz.<br />

Die Räume wurden umgestaltet und mit Bildungsecken und Bildungsbereichen<br />

ausgestattet.<br />

In der Chronik geblättert<br />

Das Alkerslebener Gotteshaus (Teil 1)<br />

Das Kirchgebäude mit seinem Turm ist in der Regel das weit<br />

sichtbare Wahrzeichen eines Dorfes in unserer Landschaft. Man<br />

kann annehmen, dass ein solches Gebäude über ein Jahrtausend<br />

auf seinem Platze steht. Mit der Christianisierung als einfache<br />

Holzkirchen in unserer Gegend im 8. Jahrhundert hergerichtet,<br />

wurden jene Gebäude im Verlaufe der Jahrhunderte baulich<br />

vervollständigt. Massive Bauten, meist mit einer Fülle mit historischem<br />

Kunstgut, zeugen vom Glauben und der Kraft unserer<br />

Vorfahren. Sie sind in heutiger Zeit Gebetort und Denkmal zugleich.<br />

Das kann man ebenso vom Alkerslebener Gotteshaus mit seiner<br />

für Dorfkirchen schon seltenen Malerei behaupten. Mit der<br />

Bemalung des Tonnengewölbes ist im Chor Himmel und Himmelswiese,<br />

über dem Altar Christus und Gottvater als Weltenrichter,<br />

dazwischen die Taube des heiligen Geistes dargestellt.<br />

Der auferstandene Christus und musizierende Engel zieren die<br />

Tonnendecke im Langhaus. Auf der Brüstung der umlaufenden<br />

zweigeschossigen Emporen wechseln Bibelsprüche mit Szenen<br />

aus dem Leben von Jesus Christi ab. Über 300 Jahre, nach dem<br />

Signum „Schiel 1703“ auf der oberen Empore, schmückt die<br />

Bemalung den Innenraum.<br />

Alkerslebener Gläubige vieler Generationen weilten unter diesen<br />

Gemälden dem Gottesdienst bei, wurden getauft, konfirmiert,<br />

getraut und aus dem Leben verabschiedet. Die Kirche ist<br />

NICHTAMTLICHER TEIL<br />

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

„RIECHHEIMER BERG“<br />

Der „Thüringer Bildungsplan“ hat Einzug gehalten. Viel hat sich<br />

verändert, auch für die Kinder unter zwei Jahren wurde ein ganz<br />

eigenen Bereich geschaffen, so dass die Eingewöhnung und<br />

Aufnahme der Kinder individuell erfolgen kann.<br />

Die Kinder haben alles Neue schon angenommen und fühlen<br />

sich sichtlich wohl.<br />

Nun möchten wir auch allen interessierten Bürgen einen Einblick<br />

in unsere schöne Kindereinrichtung ermöglichen.<br />

Sollten wir Ihr Interesse oder Ihre Neugier geweckt haben möchten<br />

wir Sie hiermit einladen und Ihnen am 16.04.2010 ab 15:30<br />

Uhr unser Einrichtung präsentieren.<br />

Das Erzieherteam<br />

der Kindereinrichtung „Die kleinen Strolche“<br />

GEMEINDE ALKERSLEBEN<br />

ein großer Reichtum unseres Dorfes, der unbedingt in seiner<br />

Schönheit zu pflegen und zu erhalten gilt.<br />

Das sakrale Gebäude befindet sich nicht wie in den Dörfern üblich,<br />

im Zentrum des Ortes, sondern außerhalb auf dem <strong>Berg</strong>,<br />

früher auch als Kirchberg genannt. Über die Gründe der Entfernung<br />

kann man nur spekulieren. In geschichtlicher Literatur ist<br />

nachzulesen, dass man während der Christianisierung (8. Jahrhundert)<br />

auch an heidnische Kultplätze anknüpfte. Ist auf solcher<br />

Stelle der Vorläufer unserer Kirche errichtet worden?<br />

An mittelalterlicher Zeit erinnert noch ein Stück erhaltene Mauer<br />

mit zwei Schießscharten, die einst die Kirche wegen Schutzfunktionen<br />

umgab. Für eine exakte Ermittlung der Erbauung des<br />

alten Gebäudes gibt es wenig Anhaltspunkte. Betrachtet man<br />

die Südwand, mit ihren Störungen, so sind mehrere Bauphasen<br />

anzunehmen, auch romanische Züge verbergen sich in den<br />

Mauern.<br />

Der Chorpolygon<br />

Foto: Maßwerkfenster mit<br />

der Schmuckform<br />

„Dreipass“<br />

Als bauliche Einheit in Bezug<br />

auf das Wandgefüge<br />

sind der dreiseitige Chorpolygon<br />

(der Bereich um<br />

den Altar) und der Glockenturm<br />

zu betrachten, obwohl<br />

ein wahrscheinlich später<br />

zugemauerter Rundbogen<br />

den Turm vom Chor trennt.<br />

Zur Belichtung des gesamten<br />

östlichen Komplexes<br />

dienen fünf Steinfenster,<br />

die sogenannten Maßwerkfenster.<br />

Das im Chor östlich<br />

gelegene Maßwerkfenster<br />

weist im Gegensatz zu den vier anderen Fenstern eine komplett<br />

runde Form auf und beinhaltet die Schmuckform eines Vierschneuss.<br />

Die Oberseiten der vier anderen Fenster charakterisieren<br />

flache Spitzbögen. Jedes dieser Fenster enthält andere<br />

Schmuckelemente, z. B. Dreipass, Doppelschneuss „Fischblase“<br />

und Dreischneuss „Fischblase“. Alle diese Schmuckformen inklusive<br />

der steinernen Schmucknasen sind der Spät- bzw. Hochgotik<br />

zuzuordnen. Derartige Fensterformen datiert man vergleichend<br />

zum Erfurter Dom auf 1360, so dass die Entstehung des<br />

Mauerwerks und der Maßwerksfenster des östlichen Gebäudeteils<br />

der Kirche in Alkersleben auf die Mitte des 14. Jahrhunderts<br />

prognostiziert werden kann.


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 13 - Nr. 3/2010<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 08.04. zum 84. Geburtstag Frau Schiel, Lieselotte<br />

am 18.04. zum 76. Geburtstag Frau Reiß, Ellen<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Bösleben<br />

am 03.04. zum 70. Geburtstag Herrn Künzel, Frank<br />

am 04.04. zum 66. Geburtstag Frau Vogel, Ursula<br />

am 06.04. zum 72. Geburtstag Herrn Graube, Roland<br />

am 11.04. zum 65. Geburtstag Frau Künzel, Heide<br />

am 14.04. zum 68. Geburtstag Frau Haefs, Gertraud<br />

am 30.04. zum 83. Geburtstag Herr Mund, Harry<br />

Trödelmarkt in Bösleben<br />

• Am Sonntag, dem 25.04.2010<br />

• 10.00 Uhr Gottesdienst<br />

• Ab 11.00 Uhr beginnt der Trödelmarkt auf dem Anger mit<br />

vielen, tollen Überraschungen<br />

Information<br />

Vollsperrung Bahnübergang Dornheim<br />

Die Deutsche Bahn AG sperrt das Gleis zwischen Arnstadt<br />

Hauptbahnhof und Stadtilm aufgrund Erneuerungsarbeiten. Betroffen<br />

ist dabei auch der Bahnübergang Dornheim.<br />

Der Bahnübergang wird in Zeit vom 26.03. - 11.04.2010 voll gesperrt.<br />

Er ist in dieser Zeit nicht befahrbar.<br />

Die Umleitung erfolgt über Marlishausen, Ettischleben zur L<br />

1060 und dann zurück nach Dornheim.<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 09.04. zum 71. Geburtstag Frau Steger, Karin<br />

am 12.04. zum 86. Geburtstag Frau Bräutigam, Johanna<br />

am 12.04. zum 72. Geburtstag Frau Keith, Rosemarie<br />

am 29.04. zum 89. Geburtstag Frau Klinger, Marita<br />

am 29.04. zum 70. Geburtstag Herrn Seever, Günter<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

GEMEINDE BÖSLEBEN-WÜLLERSLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wüllersleben<br />

am 12.04. zum 84. Geburtstag Frau Lutz, Gerda<br />

am 16.04. zum 85. Geburtstag Herrn Wellendorf, Ewald<br />

am 25.04. zum 74. Geburtstag Frau Boehnert, Regina<br />

am 28.04. zum 80. Geburtstag Herrn Kittel, Hermann<br />

am 29.04. zum 65. Geburtstag Frau Sever, Marlies<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

u. a. Hüpfburg, Kegelbahn, Kinderprogramm, Tanz und Gesang<br />

• Für lecker Essen und Trinken, wie Kesselgulasch, Kaffee und<br />

Kuchen, Waffeln und Hexenbowle ist gesorgt<br />

• Der Erlös wird dem Kirchturm gespendet!<br />

Die Kirchgemeinde Bösleben<br />

GEMEINDE<br />

DORNHEIM<br />

Dornheimer Denkmal sorgt für Aufregung<br />

Sie erinnern sich sicher, 2009 wurde ein weiteres Denkmal auf<br />

der Domäne eingeweiht.<br />

Niemand ahnte zu diesem Zeitpunkt, dass dieses Denkmal<br />

noch für Schlagzeilen sorgen wird!<br />

Bei der Vielzahl von Besuchern die durch unseren Ort wandern,<br />

erinnerte sich ein Mitarbeiter des Landesamtes für Geschichte<br />

und Denkmalschutz, dass er dieses Areal schon auf einer<br />

Zeichnung gesehen hat.<br />

Durch seine intensive Nachforschungen konnte nun nachgewiesen<br />

werden, dass in einer geheimen Akte von 1944 die Anfahrt<br />

zur Dornheimer Domäne für 9 LKW mit Sonderauftrag befohlen<br />

wurde.<br />

Laut diesen Aufzeichnungen gibt es unter dem Kellergewölbe<br />

der Domäne einen weiteren Keller. Hier wurde unter großen Sicherheitsvorschriften<br />

die wertvolle Fracht der LKWs eingelagert.<br />

Nun werden die Anträge zur Schachtgenehmigung bzw. zum<br />

Öffnen der Keller rechtlich geprüft.<br />

Experten der Geschichtsforschung sind sich aber heute schon<br />

einig, hier kann es sich nur um das Bernsteinzimmer handeln!<br />

ALTERSJUBILÄEN


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 14 - Nr. 3/2010<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Gügleben<br />

am 10.04. zum 89. Geburtstag Frau Wagner, Lisbeth<br />

Riechheim<br />

am 04.04. zum 70. Geburtstag Herrn Hammann, Klaus<br />

am 05.04. zum 70. Geburtstag Herrn Reichardt, Peter<br />

am 08.04. zum 70. Geburtstag Herrn Heitzig, Peter<br />

am 09.04. zum 80. Geburtstag Herrn Dr. Luschnitz, Ernst<br />

am 10.04. zum 67. Geburtstag Frau Reichardt, Waltrud<br />

Elxleben erfolgreich beim Sportwettbewerb<br />

der Kreisjugendfeuerwehr<br />

Am Samstag, den 13.03.2010 war es wieder soweit. Die Kreisjugendfeuerwehr<br />

des Ilm-Kreises hatte ihren alljährlichen Sportwettbewerb,<br />

welcher in diesem Jahr von der Feuerwehr Großbreitenbach<br />

ausgestattet wurde. Alle anwesenden<br />

Jugendfeuerwehren wurden in zwei Altersgruppen von 6 bis 10<br />

Jahren und von 11 bis 16 Jahren geteilt.<br />

Somit konnten sie ihre sportlichen Leistungen altersgerecht zeigen<br />

und sich mit anderen messen. Es gab viele Wettbewerbe,<br />

z.B. Springseilhüpfen, Klimmzüge, Medizinball Werfen oder Ringe<br />

Werfen. Beim abschließenden Parcours nahmen drei Jugendliche<br />

und ein Betreuer teil, so dass auch die Jugendwarte<br />

sportlich gefordert wurden.<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 13.04. zum 67. Geburtstag Herrn Schaube, Detlef<br />

am 14.04. zum 67. Geburtstag Frau Saft, Renate<br />

am 20.04. zum 76. Geburtstag Herrn Enders, Martin<br />

am 24.04. zum 69. Geburtstag Herrn Köllmer, Lorenz<br />

am 26.04. zum 72. Geburtstag Frau Köllmer, Gudrun<br />

am 27.04. zum 94. Geburtstag Frau Meißner, Ilse<br />

Ob Alt oder Jung - nehmt Euch in acht,<br />

denn am<br />

Freitag, 30. April 2010<br />

spuken die Hexen und Gespenster wieder in Elxleben bei Nacht.<br />

Treffpunkt: Anger 19:00 Uhr<br />

in Begleitung der „Elxlebener Dorfhexen“, der Kapelle „PoomsDay“ und der Feuerwehr Elxleben<br />

geistert die Schar mit Lampions und Fackeln<br />

in Richtung Park<br />

zur WALPURGISNACHT.<br />

Zielort: Park -<br />

Alle „bösen Geister“ werden mit einem Feuer verbrannt.<br />

Die Kapelle „PoomsDay“ lädt zum kleinen Hexentanz ein<br />

und Schmackhaftes hält das Gaststättenteam vom Schwarzen Hahn bereit.<br />

Es sind alle recht herzlich eingeladen, die mit uns zusammen einen gespenstischen Abend<br />

erleben wollen.<br />

Euer Kulturausschuss Elxleben<br />

GEMEINDE ELLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

GEMEINDE ELXLEBEN<br />

Da einige Jugendfeuerwehren nicht die Teamstärke von 6 Jugendlichen<br />

erfüllen konnten, bildete man mit anderen Jugendfeuerwehren<br />

gemeinsame Teams. So kämpfte Markus für Dosdorf<br />

und konnte sich über einen vierten Platz freuen.<br />

Die kleine Gruppe von Elxleben erhielt Verstärkung aus Gehren<br />

und erreichte einen hervorragenden dritten Platz. Unsere Großen<br />

belegten, wie auch im vorigen Jahr, einen tollen zweiten<br />

Platz. Mit diesen ausgezeichneten Platzierungen ging es wieder<br />

nach Elxleben zurück, wo unsere Gewinner mit Bratwurst und<br />

Rostbrätl als Belohnung empfangen wurden.<br />

Abschließend möchten wir den Organisatoren dieser sehr gelungen<br />

Veranstaltung ein herzliches Dankeschön sagen.<br />

Oliver Hieke<br />

Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Elxleben<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

VERANSTALTUNGEN


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 15 - Nr. 3/2010<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Kirchheim<br />

am 02.04. zum 89. Geburtstag Herrn Wagner, Werner<br />

am 08.04. zum 71. Geburtstag Frau Dr. Bähring, Waltraud<br />

am 11.04 . zum 67. Geburtstag Herrn Braun, Peter<br />

am 11.04 . zum 83. Geburtstag Frau Köhler, Lya<br />

am 11.04. zum 67. Geburtstag Frau Schütze, Ulrike<br />

am 14.04. zum 65. Geburtstag Frau Von Chrzanowski,<br />

Christina<br />

am 17.04. zum 68. Geburtstag Frau Penzler, Helga<br />

am 17.04. zum 82. Geburtstag Frau Schade, Irmgard<br />

am 25.04. zum 65. Geburtstag Herrn Handl, Wolfgang<br />

am 25.04. zum 71. Geburtstag Frau Plischke, Renate<br />

am 30.04. zum 66. Geburtstag Herrn Schröder, Klaus<br />

am 30.04 . zum 69. Geburtstag Herrn Schütze, Manfred<br />

Ausbau der Straße „Wiesenweg“ Kirchheim<br />

Die Bauarbeiten zum Ausbau des Wiesenweges in 99334 Kirchheim<br />

haben auf Grund des erneuten Winterwetters eine Woche<br />

später begonnen. Auf dem Foto sieht man den Fortschritt der<br />

Arbeiten zum 16.03.2009. In der vergangenen Ausgabe des<br />

Amtsblattes wurde darauf hingewiesen, dass die Investitionsmaßnahme<br />

der Gemeinde auf der Grundlage der Satzung der<br />

Gemeinde Kirchheim zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />

beitragspflichtig ist. Mit den Beitragsbescheiden<br />

zu dieser Investitionsmaßnahme ist jedoch nicht wir bisher bekannt<br />

gemacht im Jahr 2010, sondern erst im kommenden Jahr<br />

2011 zu rechnen.<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Osthausen<br />

am 04.04. zum 70. Geburtstag Herrn Wölbing, Armin<br />

am 09.04. zum 81. Geburtstag Frau Mc Cracken, Hannelore<br />

am 13.04. zum 66. Geburtstag Frau Dittmer, Margot<br />

am 16.04. zum 76. Geburtstag Frau Hoyer, Marianne<br />

am 21.04. zum 79. Geburtstag Herrn Schwarz, Rolf<br />

Zum Fest der<br />

Diamantenen Hochzeit<br />

gratulieren wir dem Jubiläumspaar<br />

Willi und Lotte Bartholmes<br />

ganz herzlich und wünschen beste Gesundheit sowie noch<br />

viele schöne gemeinsame Jahre.<br />

Bürgermeister Gemeinderat der Gemeinde<br />

Siegfried Gräbedünkel Osthausen-Wülfershausen<br />

Osthausen, den 1. April 2010<br />

GEMEINDE KIRCHHEIM<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Bechstedt-Wagd<br />

am 16.04. zum 79. Geburtstag Herrn Grün, Harry<br />

am 17.04. zum 71. Geburtstag Herrn Paukert, Wolfgang<br />

am 23.04. zum 66. Geburtstag Frau Hendrich, Marion<br />

Werningsleben<br />

am 10.04. zum 80. Geburtstag Frau Breitbarth, Helga<br />

am 28.04. zum 67. Geburtstag Frau Reichelt, Rita<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

GEMEINDE OSTHAUSEN-WÜLFERSHAUSEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wülfershausen<br />

am 18.04. zum 91. Geburtstag Frau Grauel, Ottilie<br />

am 30.04. zum 68. Geburtstag Frau Nüchter, Karin<br />

Zur Silbernen Hochzeit<br />

von Frank und Manuela Grenzemann<br />

gratulieren auf diesem Wege nachträglich ganz herzlich im<br />

Namen des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen<br />

Bürgermeister<br />

Siegfried Gräbedünkel<br />

Osthausen im März 2010


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 3/2010<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 28.04. zum 67. Geburtstag Frau Lämmerzahl, Helgard<br />

Bauberatung in Rockhausen<br />

Die Bürgermeisterin, der Baubetrieb, das Planungsbüro, und die<br />

Bauverwaltung der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ während der Bauberatung<br />

zum Fortgang der Arbeiten zur Sanierung der beiden<br />

Löschteiche in Rockhausen. Bereits im vergangenen Jahr begannen<br />

die Arbeiten zur Sanierung der Feuerlöschteiche in<br />

Rockhausen. Nach einer langen Winterpause konnte das beauf-<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Witzleben<br />

am 06.04. zum 80. Geburtstag Herrn Hübner, Egon<br />

am 06.04. zum 69. Geburtstag Herrn Petzold, Lothar<br />

am 28.04. zum 70. Geburtstag Herrn Kästner, Friedhelm<br />

am 30.04. zum 71. Geburtstag Frau Knobloch, Marie<br />

Achelstädt<br />

am 06.04. zum 66. Geburtstag Herrn Poller, Karl-Heinz<br />

am 07.04. zum 80. Geburtstag Frau Koch, Gisela<br />

GEMEINDE ROCKHAUSEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

tragte Bauunternehmen M & H Bau GmbH Killenberg aus Arnstadt<br />

die Arbeiten im März wieder aufnehmen. Neben der Entschlammung<br />

der Teiche und Sanierung der Teichmauern wurden<br />

neue Wehranlagen, welche ein Öffnen der Teiche<br />

insbesondere in Hochwassersituationen ermöglichen sollen, installiert.<br />

Zudem wurde ein weiterer Abschnitt Gehweg von der<br />

Bushaltestelle bis zur Gaststätte erneuert. Ende März sollen die<br />

Arbeiten beendet werden.<br />

GEMEINDE WITZLEBEN<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Ellichleben<br />

am 09.04. zum 74. Geburtstag Frau Leuthardt, Ingrid<br />

am 10.04. zum 66. Geburtstag Frau Freytag, Sigrid<br />

am 12.04. zum 78. Geburtstag Frau Raue, Anni<br />

am 20.04. zum 71. Geburtstag Herrn Bürger, Bringfried<br />

am 22.04. zum 70. Geburtstag Herrn Apel, Rolf<br />

am 30.04. zum 67. Geburtstag Herrn Schenke, Herbert<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Festprogramm 130-Jahrfeier Feuerwehr Witzleben<br />

Freitag, den 14.05.2010 - Sporthalle Witzleben<br />

19.30 Uhr öffentliche Festsitzung mit musikalischer Begleitung<br />

durch die Big Band<br />

ca. 21.30 Uhr Disco mit „Echo Disco“<br />

Samstag, den 15.05.2010 - Sporthalle Witzleben<br />

08.00 Uhr Beginn Wettkämpfe (Löschangriff und Einsatzübung)<br />

gegen<br />

14.00 Uhr Beginn Wettkämpfe Jugendfeuerwehr<br />

anschließend Vorführung Feuerwehren und THW<br />

ab 14.30 Uhr Kinderspiele mit<br />

- Spielstraße<br />

- Hüpfburg<br />

- Kaffee und Kuchen<br />

Kirchspiel Witzleben<br />

Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im<br />

Monat April<br />

Gründonnerstag, 1. April<br />

14.00 Uhr Wülfershausen, Gottesdienst zur Diamantenen<br />

Hochzeit<br />

18.00 Uhr Witzleben, Gottesdienst mit Abendmahl<br />

19.30 Uhr Achelstädt, Gottesdienst mit Abendmahl<br />

Karfreitag, 2. April<br />

09.00 Uhr Bösleben mit Abendmahl<br />

10.30 Uhr Wülfershausen mit Abendmahl<br />

14.00 Uhr Osthausen mit Abendmahl<br />

15.30 Uhr Ellichleben mit Abendmahl<br />

Samstag, 3. April<br />

10.00 Uhr Elxleben, gemeinsame Probe der Konfirmanden<br />

ab<br />

ca. 18.00 Uhr Spanferkel<br />

ab 20.00 Uhr Tanz mit „Dynamik“<br />

Sonntag, den 16.05.2010 - Sporthalle Witzleben<br />

10.00 Uhr Beginn Preiskegeln<br />

10.30 Uhr Frühschoppen mit den „Liebensteiner Musikanten“<br />

12.00 Uhr Mittagessen „Thüringer Küche“<br />

KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />

Ostersonntag, 4. April<br />

06.30 Uhr Elxleben, Osternacht<br />

14.00 Uhr Witzleben, Taufgottesdienst mit Tauferinnerung<br />

Samstag, 10. April<br />

18.00 Uhr Witzleben, Andacht zum Gedenken an den 11.<br />

April 1945<br />

Sonntag, 11. April<br />

10.00 Uhr Wülfershausen<br />

Montag, 19. April<br />

15.45 Uhr Konfirmanden in Witzleben<br />

Mittwoch, 21. April<br />

15.00 Uhr Osthausen, Gemeindenachmittag<br />

20.00 Uhr Gesprächskreis<br />

Sonntag, 25. April<br />

10.00 Uhr Bösleben<br />

Gottesdienst zum Beginn des Marktes.<br />

Bitte Aushänge beachten!<br />

Montag, 26. April<br />

15.45 Uhr Konfirmanden in Witzleben


Nachrichtenblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Riechheimer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 17 - Nr. 3/2010<br />

Kommen nach Sturmtief „Xynthia“<br />

die Borkenkäfer?<br />

Am 28. Februar tobte Sturmtief „Xynthia“ über Deutschland und<br />

fegte allein in Thüringen schätzungsweise 150.000 cbm Holz<br />

um. „Die diesjährige Schadholzmenge ist im Vergleich zum Orkantief<br />

„Kyrill“ sicherlich überschaubar und ohne größere Probleme<br />

am Holzmarkt absetzbar. Jedoch wird die einzelbaumweise<br />

Verteilung des Bruchholzes den Waldbesitzern einige<br />

Kopfschmerzen bereiten“, berichtet Forstamtsleiter Dr. Preise.<br />

Um den Käfern „Einhalt zu gebieten“ ist Eile geboten! Schnellstmöglich<br />

sollten alle durch Borkenkäfer gefährdeten Fichtenbestände<br />

auf Bruch- und Wurfschäden kontrolliert werden. Festgestelltes<br />

Bruchholz muss umgehend aufgearbeitet und<br />

abgefahren werden.<br />

Ein besonderer Appell ergeht an die Privatwaldbesitzer. Kontrollieren<br />

Sie Ihre Bestände auf frischen Borkenkäferbefall. Optisch<br />

ist der Schaden, den der Borkenkäfer verursacht, auch für Laien<br />

zu erkennen: Abwerfen grüner Nadeln, Abfall der Rinde bei<br />

noch grüner Krone, Verfärben der Krone und das typische Fraßbild<br />

unter der Rinde. Die Waldbesitzer sollten ebenfalls ein Auge<br />

in ihre Nachbarbestände werfen und ihre Nachbarn über befal-<br />

MITTEILUNGEN ANDERER EINRICHTUNGEN<br />

lenes Holz informieren. Unerkannte Befallsherde können sich<br />

schnell ausbreiten und einen großen Schaden verursachen.<br />

Denken Sie bei der Aufarbeitung von Sturm- und Käferholz immer<br />

an das altbewährte Motto: „Fläche vor Masse“. Das bedeutet,<br />

dass Sie in möglichst kurzer Zeit viel Fläche sanieren sollten.<br />

Arbeiten Sie sich demzufolge von den gering geschädigten<br />

zu den stark geschädigten Flächen durch.<br />

Die Überwachung und Koordinierung der Bekämpfungsmaßnahmen<br />

läuft über die Forstämter. Leiten Sie bitte alle sachdienlichen<br />

Informationen an die zuständigen Revierleiter weiter. Bei<br />

Fragen stehen Ihnen die Revierleiter jeder Zeit mit Rat und Hilfe<br />

zur Verfügung. Zusätzlich stehen in den Forstämtern sachbezogene<br />

Informationsbroschüren zur Verfügung.<br />

Den besten Schutz vor Massenvermehrungen des Borkenkäfers<br />

bietet ein naturnaher und strukturreicher Waldaufbau der gleichzeitig<br />

Lebensraum für eine artenreiche Tierwelt bietet. So sind<br />

die Roten Waldameisen, Spechte und andere Vogelarten prädestiniert,<br />

den Borkenkäfer auf biologische Weise zu bekämpfen.<br />

Dr. Preise<br />

Forstamtsleiter<br />

Rückfragen bitte über das Thüringer Forstamt Arnstadt in 99102<br />

Erfurt-Egstedt, Forststraße 71 (Tel. 036209/4302-0)

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