12.11.2012 Aufrufe

Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr.

Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr.

Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

AMTS- UND NACHRICHTENBLATT<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“<br />

Jahrgang 14 Samstag, den 24. Dezember 2011 Nummer 12<br />

Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 18.01.2012 Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 28.01.2011<br />

Im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ erfolgen amtliche <strong>und</strong> nichtamtliche<br />

Bekanntmachungen <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ <strong>und</strong> <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />

Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />

Rockhausen, Witzleben<br />

Das <strong>Amts</strong>blatt sowie weitere Informationen <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“<br />

<strong>und</strong> ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de<br />

Ich wünsche Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest <strong>und</strong> alles erdenklich Gute im Jahr 2012.<br />

Günther Hülle, Bürgermeister Gemeinde Alkersleben<br />

Matthias Wacker, Bürgermeister Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Burkhard Walther, Bürgermeister Gemeinde Dornheim<br />

Rudolf Neubig, Bürgermeister Gemeinde Elleben<br />

Klaus Böhm; Bürgermeister Gemeinde Elxleben<br />

&<br />

Advent<br />

Es treibt <strong>der</strong> Wind im Winterwalde<br />

Die Flockenherde wie ein Hirt,<br />

Und manche Tanne ahnt, wie balde<br />

Sie fromm <strong>und</strong> lichterheilig wird,<br />

Und lauscht hinaus. Den weißen Wegen<br />

Streckt sie die Zweige hin - bereit,<br />

Und wehrt dem Wind<br />

<strong>und</strong> wächst entgegen<br />

Der einen Nacht <strong>der</strong> Herrlichkeit.<br />

Rainer Maria Rilke<br />

Liebe Mitbürgerinnen Mitbürger!<br />

Hans-Jürgen Langer; Bürgermeister Gemeinde Kirchheim<br />

Siegfried Gräbedünkel, Bürgermeister Osthausen-Wülfershausen<br />

Margitta Gräfenstein, Bürgermeisterin Gemeinde Rockhausen<br />

Uwe Leuthardt, Bürgermeister Gemeinde Witzleben<br />

Diana Machalett, Gemeinschaftsvorsitzende


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 2- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Verwaltung<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft in<br />

Kirchheim<br />

Mo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mi. geschlossen<br />

Do. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon : 036200 / 624 - 0<br />

Fax: 036200 / 624-44<br />

Telefon Kasse 036200 / 62422 <strong>und</strong> 62423<br />

In <strong>der</strong> Zeit vom 27.12.2011 bis 30.12.2011 bleibt die Kasse<br />

<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ geschlossen.<br />

Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />

Polizeiobermeister Herr Klotz in <strong>der</strong> <strong>VG</strong> in Kirchheim<br />

Di. 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Do. 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Telefon-<strong>Nr</strong>. <strong>und</strong> Fax-<strong>Nr</strong>. : 036200 / 64205<br />

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt <strong>und</strong> Standesamt<br />

in Stadtilm<br />

Montag geschlossen<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: 03629 / 668833<br />

Information - Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

27.12.2011 - 30.12.2011 Weihnachtsschließung<br />

Am Ende des Jahres danken wir für Ihr Vertrauen <strong>und</strong> die<br />

gute Zusammenarbeit <strong>und</strong> wünschen ein frohes Weihnachtsfest<br />

<strong>und</strong> für das kommende Jahr Glück <strong>und</strong> Erfolg.<br />

Heike Körner <strong>und</strong> die Erzieherinnen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />

in Trägerschaft <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

Sprechzeiten <strong>der</strong> Leiterin <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />

Frau Körner in <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg -<br />

Kirchheim<br />

Dienstag, den 03.01.2012/ 10.01.2012/ 24.01.2012 <strong>und</strong><br />

31.01.2012 von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr<br />

Zusätzlich können Sie mich in den Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />

wie folgt erreichen:<br />

Kita Elleben „Im Wiesengr<strong>und</strong>“<br />

05.01.2012 16:00 - 17:00 Uhr<br />

REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />

IM GEBIET DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

Kita Osthausen „Osthäuser Rasselbande“<br />

11.01.2012 16:00 - 17:00 Uhr<br />

Kita Wüllersleben „Pfiffikus“<br />

12.01.2012 16:00 - 17:00 Uhr<br />

Kita Elxleben „Die kleinen Strolche“<br />

25.01.2012 16:00 - 17:00 Uhr<br />

Kita Dornheim „Die lustigen Frösche“<br />

26.01.2012 16:00 - 17:00 Uhr<br />

Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart<br />

werden.<br />

Tel. 036200/62441<br />

Sprechzeiten <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstättenleiterin, Frau Elstner in<br />

<strong>der</strong> Kita „Zwergenland“<br />

in Kirchheim: jeden zweiten Dienstag von 14:00 Uhr -17:00<br />

Uhr<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN UND<br />

VERORDNUNGEN<br />

Haushaltssatzung<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />

Berg“<br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

(vom 15.12.2011 Ausfertigungsdatum)<br />

Auf Gr<strong>und</strong> § 37 des Thüringer Gesetzes über die kommunale<br />

Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />

vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) <strong>und</strong> § 55 <strong>der</strong><br />

Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />

vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Gesetz vom 04.05.2010 (GVBl. <strong>Nr</strong>. 113), beschließt<br />

die Gemeinschaftsversammlung folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen <strong>und</strong><br />

Ausgaben mit 2.372.800,00 EUR<br />

<strong>und</strong> im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen <strong>und</strong><br />

Ausgaben mit 56.100,00 EUR<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

(entfällt)<br />

§ 4<br />

§ 5


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 3- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Der Höchstbetrag des Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00<br />

EUR festgesetzt.<br />

§ 6<br />

(1) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung<br />

von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (Verwaltungsumlage<br />

ohne Kin<strong>der</strong>tagesstätten) wird auf 676.600,00<br />

EUR festgesetzt.<br />

(2) Eine Investitionsumlage für das Haushaltsjahr ist nicht vorgesehen.<br />

(3) Die Verwaltungsumlage in Höhe von 676.600,00 EUR wird<br />

gemäß ThürKO auf die beteiligten Gemeinden nach dem Verhältnis<br />

<strong>der</strong> Einwohnerzahl <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden vom<br />

31.12.2010 umgelegt. Die Verwaltungsumlage ist in Monatsraten,<br />

<strong>und</strong> zwar am 15. eines jeden Monats fällig.<br />

(4) Die Umlage zur Finanzierung <strong>der</strong> Fachpersonal- <strong>und</strong> Betriebskosten<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätten wird auf 692.000,00 EUR<br />

festgesetzt. Diese Umlage wird auf die an <strong>der</strong> Zweckvereinbarung<br />

beteiligten Gemeinden nach <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> betreuten Kin<strong>der</strong><br />

(nach Monaten) <strong>der</strong> beteiligten Gemeinden umgelegt.<br />

(5) Eine Investitionsumlage für die Kin<strong>der</strong>tagesstätten für das<br />

Haushaltsjahr ist nicht vorgesehen. Die Investitionsumlage wird<br />

auf die beteiligten Gemeinden nach dem Verhältnis <strong>der</strong> Einwohnerzahl<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden vom 31.12.2010 umgelegt.<br />

(6) Die Umlagen zur Finanzierung <strong>der</strong> Ausgaben <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätten<br />

sind in Monatsraten, <strong>und</strong> zwar am 15. eines jeden<br />

Monats fällig.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

Die Haushaltssatzung / <strong>der</strong> Haushaltsplan wurde dem Landratsamt<br />

Ilm-Kreis angezeigt <strong>und</strong> am 15.12.2011 beschieden.<br />

Die Haushaltssatzung, <strong>der</strong> Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />

Berg“ für das Jahr 2012 liegt in <strong>der</strong> Zeit vom 27.12.2011 bis<br />

13.01.2012 während <strong>der</strong> Sprechzeit <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“,<br />

im Zimmer 1 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim,<br />

Mönchsgasse 81, für je<strong>der</strong>mann zur Einsichtnahme öffentlich<br />

aus. Die Haushaltssatzung, <strong>der</strong> Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />

Berg“ für das Jahr 2012 steht bis zur Entlastung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />

über die Jahresrechnung 2012 nach § 80 Abs. 3<br />

Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

im Zimmer 1 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim,<br />

Mönchsgasse 81, während <strong>der</strong> Sprechzeiten zur Verfügung.<br />

Hinweis<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften<br />

<strong>der</strong> ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht<br />

schriftlich innerhalb eines Jahres seit <strong>der</strong> Bekanntmachung dieser<br />

Satzung gegenüber <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />

Berg“ geltend gemacht worden ist; <strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong><br />

die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,<br />

wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die<br />

Genehmigung o<strong>der</strong> die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt<br />

worden sind.<br />

<strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

Kirchheim, den 15.12.2011<br />

gez. Diana Machalett -Siegel-<br />

Gemeinschaftsvorsitzende<br />

Anlage zur Haushaltssatzung:<br />

Gesamtberechnung <strong>der</strong> Gemeinschaftsumlage<br />

gemäß § 6 Haushaltssatzung<br />

A. Verwaltungsumlage<br />

A.I. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />

1. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2.372.800,00 EUR<br />

2. Davon sind durch sonstige Einnahmen<br />

gedeckt (-) 1.696.200,00 EUR<br />

3. Nicht gedeckter Bedarf des<br />

Verwaltungshaushalts<br />

(Umlage-Soll ohne Kin<strong>der</strong>tagesstätte) 676.600,00 EUR<br />

A.II. Berechnung <strong>der</strong> Verwaltungsumlage je Einwohner<br />

1. Einwohner <strong>der</strong> <strong>VG</strong>em. insgesamt<br />

am 31.12.2010 5.734<br />

2. Verwaltungsumlage je Einwohner<br />

(Summe A.I.3. 676.600,00 : A.II.1. 5.734 ) = 118,00 EUR<br />

A.III. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätten<br />

1. Gesamtausgaben des Epl. 46 1.531.100,00 EUR<br />

2. Durch sonstige Einnahmen sind<br />

gedeckt (-) 839.100,00 EUR<br />

3. Nicht gedeckter Bedarf des Epl. 46<br />

(Umlage-Soll) 692.000,00 EUR<br />

A.IV. Berechnung <strong>der</strong> Umlage je angemeldete Kin<strong>der</strong><br />

1. Anzahl <strong>der</strong> belegten Monate 2012 2.539<br />

2. Umlage je belegtem Monat<br />

(Summe A.III. 3. 692.000,00 : A.IV.1. 2.539) = 272,55 EUR<br />

A.V. Gesamter nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushalts<br />

(Umlage-Soll)<br />

A. I. 3. + A. III. 3. = 1.368.600,00 EUR<br />

B. Investitionsumlage<br />

B.I. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />

1. Ausgaben des Vermögenshaushaltes<br />

(ohne Kin<strong>der</strong>tagesstätten) 6.600,00 EUR<br />

2. Davon sind durch sonstige Einnahmen<br />

gedeckt (-) 6.600,00 EUR<br />

3. Nicht gedeckter Bedarf des<br />

Vermögenshaushaltes<br />

(Umlage-Soll ohne Kin<strong>der</strong>tagesstätte) 0,00 EUR<br />

B.II. Berechnung <strong>der</strong> Umlage je Einwohner<br />

1. Einwohner <strong>der</strong> <strong>VG</strong>em. insgesamt<br />

am: 31.12.2010 5.734<br />

2. Vermögensumlage je Einwohner<br />

(Summe B.I.3. 0,00 EUR : B.II.1. 5.734) = 0,00 EUR<br />

B.III. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätten<br />

1. Gesamtausgaben des Epl. 46 0,00 EUR<br />

2. Durch sonstige Einnahmen sind<br />

gedeckt (-) 0,00 EUR<br />

3. Nicht gedeckter Bedarf des Epl. 46<br />

(Umlage-Soll) 0,00 EUR<br />

B.IV. Berechnung <strong>der</strong> Umlage je Einwohner<br />

1. Einwohner <strong>der</strong> <strong>VG</strong>em. insgesamt<br />

am: 31.12.2010 5.734<br />

2. Vermögensumlage je Einwohner<br />

(Summe B.III. 3. 0,00 EUR : B.IV.1. 5.734) = 0,00 EUR<br />

B.V. Gesamter nicht gedeckter Bedarf des Vermögenshaushaltes<br />

(Umlage-Soll)<br />

B. I. 3. + B. III. 3. = 0,00 EUR<br />

C. Gesamtumlage<br />

A. V. + B. V. = 1.368.600,00 EUR<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />

Berg“<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />

(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />

41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />

zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />

2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />

Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />

wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />

nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (Thü-


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 4- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

rAllgVwKostO) in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ angewendet.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten<br />

(1) Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ vom 01.03.2002 außer<br />

Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> <strong>VG</strong><br />

„Riechheimer Berg“ schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />

einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend<br />

gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4<br />

ThürKO.<br />

<strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

Kirchheim, den 15.12.2011<br />

gez. Diana Machalett<br />

Gemeinschaftsvorsitzende -Siegel-<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen durch Plakatierung an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />

tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen durch Plakatierung an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

Auszug aus <strong>der</strong> Satzung:<br />

Verzeichnis <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzungsgebühren<br />

A B C<br />

Gebühren Benutzungsart/Bezugsgröße für die Berechnung <strong>der</strong> Gebühr Zeitraum für die Erhebung <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>nutzungsgebühr in €<br />

Aufstellung von Plakatträgern mit Ausnahme <strong>der</strong>jenigen Plakatstän<strong>der</strong>,<br />

die für kirchliche, gemeinnützige <strong>und</strong> kulturelle Veranstaltungen sowie<br />

durch Parteien zur Wahlkampfwerbung o<strong>der</strong> für Veranstaltungen zur<br />

politischen Meinungsbildung aufgestellt werden; je Plakatstän<strong>der</strong> 1 € p/angf. Woche<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die Satzung über die Benutzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ tritt am<br />

01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die Gebührensatzung über die Benutzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

Auszug aus <strong>der</strong> Satzung:<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 5- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DER<br />

Abschluss <strong>der</strong> anliegenden Zweckvereinbarung. Gleichzeitig<br />

wird die Gemeinschaftsvorsitzende ermächtigt, die Zweckver-<br />

GEMEINSCHAFTSVERSAMMLUNG<br />

einbarung für die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“<br />

zu unterzeichnen.<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse aus <strong>der</strong><br />

Sitzung <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung<br />

- öffentlicher Teil - vom 30.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 89 / 2011<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

vom 30.11.2011<br />

Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 17. Sitzung <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung<br />

vom 20.07.2011<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ beschließt in ihrer Sitzung am<br />

30.11.12.2011 die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 17. Sitzung <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung<br />

vom 20.07.2010 in <strong>der</strong> beigefügten Fassung.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 90 / 2011<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

vom 30.11.2011<br />

Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 91 / 2011<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

vom 30.11.2011<br />

Übertragung <strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung)<br />

von den Mitgliedsgemeinden auf die <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />

Berg“<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ beschließt die Übertragung <strong>der</strong> Aufgabe<br />

Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) von den Mitgliedsgemeinden an<br />

die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ durch den<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 92 / 2011<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

vom 30.11.2011<br />

Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung durch Plakatierung an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ beschließt die Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen<br />

durch Plakatierung an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong><br />

Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />

Berg“ beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 93 / 2011<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

vom 30.11.2011<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzung<br />

durch Plakatierung an öffentlichen Straßen im Gebiet<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ beschließt die Satzung über die Erhebung<br />

von Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen durch Plakatierung an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ gemäß beigefügter<br />

Anlage.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 94 / 2011<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

vom 30.11.2011<br />

Gebührenerhebung für die Nutzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />

in Trägerschaft <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ beschließt, die Gebühren für die Nutzung<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen in Trägerschaft <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ für die Jahre 2012 bis 2016 in<br />

folgen<strong>der</strong> Höhe zu erheben:<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 95 / 2011<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ vom 30.11.2011<br />

Satzung über die Benutzung <strong>der</strong> Tageseinrichtungen für Kin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ beschließt Satzung über die Benutzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />

in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 96 / 2011<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ vom 30.11.2011<br />

Gebührensatzung über die Benutzung <strong>der</strong> Tageseinrichtungen für Kin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />

Berg“<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ beschließt Gebührensatzung über die Benutzung<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 97 / 2011<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ vom 30.11.2011


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 6- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Entlastung Jahresrechnung 2007<br />

Die Jahresrechnung 2007 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ilm-Kreis geprüft. Die Nie<strong>der</strong>schrift über die örtliche<br />

Rechnungsprüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung vom 26.07.2011 liegt <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung vor.<br />

Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes fasst die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />

Berg“ in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.11.2011 zur Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung 2007 folgenden Beschluss:<br />

a) Feststellung des Ergebnisses <strong>der</strong> Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2007 Einnahmen / Ausgaben<br />

nachrichtlich:<br />

Höhe <strong>der</strong> Zuführung zum Vermögenshaushalt: 31.246,24 EUR<br />

Höhe <strong>der</strong> Mindestzuführung gem. § 22 (1)<br />

Satz 2 ThürGemHV: 13.395,22 EUR<br />

b) Entlastung<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beschließt die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“, ohne Beteiligung <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden an <strong>der</strong> Abstimmung, <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 mit folgenden Festlegungen zu erteilen:<br />

Festlegung 1 (zu Punkt 6.4.)<br />

a) Die offenen Beträge <strong>und</strong> <strong>der</strong> Übertragungsfehler in <strong>der</strong> Verwahrung sind durch die Verwaltung abschließend zu klären <strong>und</strong> die<br />

notwendigen Buchungsschritte zur Bereinigung durchzuführen.<br />

b) Die Verwaltung hat in <strong>der</strong> Verwahrung nur die tatsächlichen „Ist-Werte“ zu buchen.<br />

Festlegung 2 (zu Punkt 6.4.)<br />

Bei künftigen Jahresabschlüssen ist <strong>Nr</strong>. 5 <strong>der</strong> VV zu § 79 ThürGemHV umzusetzen.<br />

Festlegung 3 (zu Punkt 14.2)<br />

a) Die Gebühren sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen periodisch zu kalkulieren (auch Abschreibung <strong>und</strong> Verzinsung<br />

sind einzuberechnen).<br />

b) Es sind nur relevante Bestandteile in die Satzung aufzunehmen.<br />

Festlegung 4 (zu Punkt 14.3)<br />

Die örtliche Kassenprüfung ist umgehend <strong>und</strong> regelmäßig durch die <strong>VG</strong>-Vorsitzende entsprechend § 84 Abs. 5 ThürKO i. V. m. <strong>der</strong> v.<br />

g. Dienstanweisung durchzuführen.<br />

Festlegung 5 (zu Punkt 14.3)<br />

Zukünftig sind bei Übergabe von Kassenunterlagen die jeweiligen Nachweise zu erarbeiten.<br />

Festlegung 6 (zu Punkt 14.4)<br />

a) Die Verwaltungskosten für die Bearbeitung <strong>der</strong> Aufgaben des eigenen Wirkungskreises <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden sind nicht von<br />

<strong>der</strong> <strong>VG</strong> zu vereinnahmen. Diese sind den Gemeinden zuzurechnen.<br />

b) Die <strong>VG</strong> hat für die Gemeinden in <strong>der</strong>en Bescheide keine Verwaltungsgebühren zu erheben, so lange keine rechtliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

in den Gemeinden bestehen (es muss eine Verwaltungskostengebührensatzung je<strong>der</strong> Gemeinde beschlossen werden, in <strong>der</strong><br />

geregelt wird, welche Satzung gilt bzw. es muss eine eigene erarbeitet werden).<br />

c) In Bezug auf die Gebührenhöhe <strong>und</strong> Berücksichtigung aller Gebührentatbestände hat eine Kostenkalkulation <strong>der</strong> vorhandenen<br />

<strong>und</strong> zukünftig neuen Gebührentatbestände zu erfolgen.<br />

d) Die Ausgaben sind preislich zu definieren <strong>und</strong> je Bescheinigung/Genehmigung zu errechnen.<br />

Festlegung 7 (zu Punkt 14.5)<br />

a) Die <strong>VG</strong> hat unverzüglich die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich <strong>der</strong> Bestandsverzeichnisse <strong>und</strong> Anlagennachweise umzusetzen<br />

(für alle ihre Objekte).


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 7- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

b) Die Durchführung einer Inventur hat zu erfolgen. Hierbei sind Inventarnummern zu vergeben <strong>und</strong> die Kennzeichnung <strong>der</strong> beweglichen<br />

Sachen durchzuführen.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 98 / 2011<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ vom 30.11.2011<br />

Entlastung Jahresrechnung 2008<br />

Die Jahresrechnung 2008 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ilm- Kreis geprüft. Die Nie<strong>der</strong>schrift über die örtliche<br />

Rechnungsprüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung vom 26.07.2011 liegt <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung vor.<br />

Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes fasst die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />

Berg“ in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.11.2011 zur Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung 2008 folgenden Beschluss:<br />

a) Feststellung des Ergebnisses <strong>der</strong> Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2008 Einnahmen / Ausgaben<br />

nachrichtlich:<br />

Höhe <strong>der</strong> Zuführung zum Vermögenshaushalt: 0,00 EUR<br />

Höhe <strong>der</strong> Mindestzuführung gem. § 22 (1)<br />

Satz 2 ThürGemHV: 11.907,26 EUR<br />

b) Entlastung<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beschließt die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“, ohne Beteiligung <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden an <strong>der</strong> Abstimmung, <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 mit folgenden Festlegungen zu erteilen:<br />

Festlegung 1 (zu Punkt 6.4.)<br />

c) Die offenen Beträge <strong>und</strong> <strong>der</strong> Übertragungsfehler in <strong>der</strong> Verwahrung sind durch die Verwaltung abschließend zu klären <strong>und</strong> die<br />

notwendigen Buchungsschritte zur Bereinigung durchzuführen.<br />

d) Die Verwaltung hat in <strong>der</strong> Verwahrung nur die tatsächlichen „Ist-Werte“ zu buchen.<br />

Festlegung 2 (zu Punkt 6.4.)<br />

Bei künftigen Jahresabschlüssen ist <strong>Nr</strong>. 5 <strong>der</strong> VV zu § 79 ThürGemHV umzusetzen.<br />

Festlegung 3 (zu Punkt 14.2)<br />

c) Die Gebühren sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen periodisch zu kalkulieren (auch Abschreibung <strong>und</strong> Verzinsung<br />

sind einzuberechnen).<br />

d) Es sind nur relevante Bestandteile in die Satzung aufzunehmen.<br />

Festlegung 4 (zu Punkt 14.3)<br />

Die örtliche Kassenprüfung ist umgehend <strong>und</strong> regelmäßig durch die <strong>VG</strong>-Vorsitzende entsprechend § 84 Abs. 5 ThürKO i. V. m. <strong>der</strong> v.<br />

g. Dienstanweisung durchzuführen.<br />

Festlegung 5 (zu Punkt 14.3)<br />

Zukünftig sind bei Übergabe von Kassenunterlagen die jeweiligen Nachweise zu erarbeiten.<br />

Festlegung 6 (zu Punkt 14.4)<br />

e) Die Verwaltungskosten für die Bearbeitung <strong>der</strong> Aufgaben des eigenen Wirkungskreises <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden sind nicht von<br />

<strong>der</strong> <strong>VG</strong> zu vereinnahmen. Diese sind den Gemeinden zuzurechnen.


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 8- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

f) Die <strong>VG</strong> hat für die Gemeinden in <strong>der</strong>en Bescheide keine Verwaltungsgebühren zu erheben, so lange keine rechtliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

in den Gemeinden bestehen (es muss eine Verwaltungskostengebührensatzung je<strong>der</strong> Gemeinde beschlossen werden, in <strong>der</strong><br />

geregelt wird, welche Satzung gilt bzw. es muss eine eigene erarbeitet werden).<br />

g) In Bezug auf die Gebührenhöhe <strong>und</strong> Berücksichtigung aller Gebührentatbestände hat eine Kostenkalkulation <strong>der</strong> vorhandenen<br />

<strong>und</strong> zukünftig neuen Gebührentatbestände zu erfolgen.<br />

h) Die Ausgaben sind preislich zu definieren <strong>und</strong> je Bescheinigung/Genehmigung zu errechnen.<br />

Festlegung 7 (zu Punkt 14.5)<br />

c) Die <strong>VG</strong> hat unverzüglich die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich <strong>der</strong> Bestandsverzeichnisse <strong>und</strong> Anlagennachweise umzusetzen<br />

(für alle ihre Objekte).<br />

d) Die Durchführung einer Inventur hat zu erfolgen. Hierbei sind Inventarnummern zu vergeben <strong>und</strong> die Kennzeichnung <strong>der</strong> beweglichen<br />

Sachen durchzuführen.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 99 / 2011<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ vom 30.11.2011<br />

Entlastung Jahresrechnung 2009<br />

Die Jahresrechnung 2009 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ilm- Kreis geprüft. Die Nie<strong>der</strong>schrift über die örtliche<br />

Rechnungsprüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung vom 26.07.2011 liegt <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung vor. Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes<br />

fasst die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ in ihrer öffentlichen Sitzung<br />

am 30.11.2011 zur Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung 2009 folgenden Beschluss:<br />

a) Feststellung des Ergebnisses <strong>der</strong> Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2009 Einnahmen / Ausgaben<br />

nachrichtlich:<br />

Höhe <strong>der</strong> Zuführung zum Vermögenshaushalt: 25.930,45 EUR<br />

Höhe <strong>der</strong> Mindestzuführung gem. § 22 (1)<br />

Satz 2 ThürGemHV: 6.600,00 EUR<br />

b) Entlastung<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beschließt die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“, ohne Beteiligung <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden an <strong>der</strong> Abstimmung, <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 mit folgenden Festlegungen zu erteilen:<br />

Festlegung 1 (zu Punkt 6.4.)<br />

a) Die offenen Beträge <strong>und</strong> <strong>der</strong> Übertragungsfehler in <strong>der</strong> Verwahrung sind durch die Verwaltung abschließend zu klären <strong>und</strong> die<br />

notwendigen Buchungsschritte zur Bereinigung durchzuführen.<br />

b) Die Verwaltung hat in <strong>der</strong> Verwahrung nur die tatsächlichen „Ist-Werte“ zu buchen.<br />

Festlegung 2 (zu Punkt 6.4.)<br />

Bei künftigen Jahresabschlüssen ist <strong>Nr</strong>. 5 <strong>der</strong> VV zu § 79 ThürGemHV umzusetzen.<br />

Festlegung 3 (zu Punkt 14.2)<br />

a) Die Gebühren sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen periodisch zu kalkulieren (auch Abschreibung <strong>und</strong> Verzinsung<br />

sind einzuberechnen).<br />

b) Es sind nur relevante Bestandteile in die Satzung aufzunehmen.


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 9- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Festlegung 4 (zu Punkt 14.3)<br />

Die örtliche Kassenprüfung ist umgehend <strong>und</strong> regelmäßig durch<br />

die <strong>VG</strong>-Vorsitzende entsprechend § 84 Abs. 5 ThürKO i. V. m.<br />

<strong>der</strong> v. g. Dienstanweisung durchzuführen.<br />

Festlegung 5 (zu Punkt 14.3)<br />

Zukünftig sind bei Übergabe von Kassenunterlagen die jeweiligen<br />

Nachweise zu erarbeiten.<br />

Festlegung 6 (zu Punkt 14.4)<br />

a) Die Verwaltungskosten für die Bearbeitung <strong>der</strong> Aufgaben<br />

des eigenen Wirkungskreises <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden sind<br />

nicht von <strong>der</strong> <strong>VG</strong> zu vereinnahmen. Diese sind den Gemeinden<br />

zuzurechnen.<br />

b) Die <strong>VG</strong> hat für die Gemeinden in <strong>der</strong>en Bescheide keine Verwaltungsgebühren<br />

zu erheben, so lange keine rechtliche<br />

Gr<strong>und</strong>lage in den Gemeinden bestehen (es muss eine Verwaltungskostengebührensatzung<br />

je<strong>der</strong> Gemeinde beschlossen<br />

werden, in <strong>der</strong> geregelt wird, welche Satzung gilt bzw.<br />

es muss eine eigene erarbeitet werden).<br />

c) In Bezug auf die Gebührenhöhe <strong>und</strong> Berücksichtigung aller<br />

Gebührentatbestände hat eine Kostenkalkulation <strong>der</strong> vorhandenen<br />

<strong>und</strong> zukünftig neuen Gebührentatbestände zu erfolgen.<br />

d) Die Ausgaben sind preislich zu definieren <strong>und</strong> je Bescheinigung/Genehmigung<br />

zu errechnen.<br />

Festlegung 7 (zu Punkt 14.5)<br />

a) Die <strong>VG</strong> hat unverzüglich die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich<br />

<strong>der</strong> Bestandsverzeichnisse <strong>und</strong> Anlagennachweise<br />

umzusetzen (für alle ihre Objekte).<br />

b) Die Durchführung einer Inventur hat zu erfolgen. Hierbei sind<br />

Inventarnummern zu vergeben <strong>und</strong> die Kennzeichnung <strong>der</strong><br />

beweglichen Sachen durchzuführen.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 100 / 2011<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

vom 30.11.2011<br />

Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />

Berg“<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ beschließt in ihrer Sitzung am 30.11.2011<br />

die Haushaltssatzung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />

Berg“ für das Haushaltsjahr 2012 mit folgenden Bestandteilen:<br />

- Haushaltssatzung 2012;<br />

- Haushaltsplan 2012 mit Stellenplan<br />

in <strong>der</strong> beigefügten Fassung.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 101 / 2011<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

vom 30.11.2011<br />

Finanzplan 2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />

Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ beschließt in ihrer Sitzung am 30.11.2011<br />

den Finanzplan <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />

Berg“ für das Haushaltsjahr 2012 in <strong>der</strong> beigefügten Fassung.<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />

(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />

41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />

zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />

2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />

Alkersleben folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />

Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Kostenverzeichnis<br />

wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />

nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />

in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />

Alkersleben für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Alkersleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Alkersleben<br />

Alkersleben, den 15.12.2011<br />

gez. Günther Hülle<br />

Bürgermeister -Siegel-<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

<strong>der</strong> Satzung für die Erhebung einer H<strong>und</strong>esteuer <strong>der</strong><br />

Gemeinde Alkersleben<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 2 <strong>und</strong> 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom 19.09.2000 (GVBl. S.<br />

301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung<br />

des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom<br />

29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde Alkersleben folgende<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung für die Erhebung einer<br />

H<strong>und</strong>esteuer:<br />

Artikel 1<br />

§ 5 Steuermaßstab <strong>und</strong> Steuersatz erhält folgende neue<br />

Fassung:<br />

Die Steuer beträgt<br />

für jeden H<strong>und</strong> 30,00 EURO<br />

Artikel 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung für die Erhebung einer<br />

H<strong>und</strong>esteuer <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben tritt ab 01.01.2012 in<br />

Kraft.<br />

Die Satzung wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt <strong>und</strong><br />

mit Bescheid vom 08.12.2011 genehmigt.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Alkersleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Alkersleben<br />

Alkersleben, den 15.12.2011<br />

gez. Günther Hülle<br />

Bürgermeister -Siegel-


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 10 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Kostenordnung<br />

für die Nutzung des Dorfgemeinschaftsraumes <strong>und</strong><br />

des Sozialgebäudes am Sportplatz in Alkersleben<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

Zur teilweisen Deckung des <strong>der</strong> Gemeinde entstehenden Aufwandes<br />

für die Unterhaltung, Heizung <strong>und</strong> Beleuchtung des<br />

Dorfgemeinschaftsraumes, sowie des Sozialgebäudes am<br />

Sportplatz wird für <strong>der</strong>en Nutzung ein Entgelt entsprechend den<br />

nachstehenden Bestimmungen erhoben.<br />

§ 2<br />

Allgemeine Nutzung durch örtliche Veranstalter<br />

Die Nutzung des Dorfgemeinschaftsraumes <strong>und</strong> des Sozialgebäudes<br />

mit den dazugehörigen Nebenräumen durch die Gemeinde<br />

<strong>und</strong> die ortsansässigen Vereine <strong>und</strong> die Kirchgemeinde<br />

ist unentgeltlich.<br />

§ 3<br />

Veranstaltungen<br />

1. Für jede Veranstaltung beträgt die Miete pro Tag:<br />

für den Dorfgemeinschaftsraum<br />

25,00 EUR (zzgl. 50,00 EUR Kaution)<br />

für das Sozialgebäude<br />

25,00 EUR (zzgl. 50,00 EUR Kaution)<br />

2. Die Endreinigung obliegt dem Nutzer.<br />

3. Das Einschlagen von Nägeln, Haken usw. sowie das Bekleben<br />

von Böden, Wänden o<strong>der</strong> Einrichtungsgegenständen ist<br />

nicht gestattet.<br />

§ 4<br />

Zuschläge<br />

(1) Für auswärtige Veranstalter (auch Familienfeiern) wird ein<br />

Zuschlag von 50 % aus den in § 3 festgesetzten Beträgen erhoben.<br />

Der Zuschlag gilt nicht für Reinigung.<br />

(2) Bei Anmietung eines o. g. Raumes mit Bewirtschaftung<br />

durch Privatpersonen <strong>und</strong> Gesellschaften zu kommerziellen<br />

Zwecken ist ein Zuschlag in Höhe von 100 % (nach § 3) zu zahlen.<br />

§ 5<br />

Schuldner<br />

(1) Kostenschuldner ist gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>der</strong> jeweilige Veranstalter.<br />

Mehrere Beteiligte haften als Gesamtschuldner. Ebenso haftet<br />

<strong>der</strong> Antragsteller.<br />

(2) Ist die Durchführung einer Veranstaltung einem hiesigen Wirt<br />

übertragen, so gelten diese als Veranstalter <strong>und</strong> Schuldner.<br />

§ 6<br />

Fälligkeit<br />

Die durch die Schuldner zu entrichtenden Entgelte werden wie<br />

folgt fällig:<br />

Für Veranstaltungen nach § 3 unter Berücksichtigung <strong>der</strong> §§ 3-4<br />

mit <strong>der</strong> Erteilung bzw. Aushändigung des Nutzungsvertrages ist<br />

mindestens 8 Tage vor Nutzungsbeginn das<br />

Nutzungsentgelt auf das Konto <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben, Konto<br />

<strong>Nr</strong>. 5808588, BLZ 82064228 bei <strong>der</strong> Erfurter Bank e. G. einzuzahlen.<br />

§ 7<br />

Wi<strong>der</strong>ruf des Veranstaltungsantrages<br />

Wird eine für den Gemein<strong>der</strong>aum beantragte <strong>und</strong> genehmigte<br />

Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, so ist in jedem Falle<br />

von <strong>der</strong> festgesetzten Miete nach § 3 unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Zuschläge nach § 4 die Hälfte zu zahlen. Die Rücktrittsfrist<br />

beträgt vier Wochen.<br />

§ 8<br />

Sonstige Gebühren<br />

Außer den vorstehenden Entgelten sind bei Eintritt <strong>der</strong> Voraussetzungen<br />

durch Gebühren für Polizeist<strong>und</strong>en-Verlängerungen<br />

<strong>und</strong> eventuelle sonstige Gebühren durch den jeweiligen Veranstalter<br />

zu entrichten. Für jegliche Genehmigungen ist <strong>der</strong> Veranstalter<br />

verantwortlich.<br />

§ 9<br />

Entscheidungsbefugnis<br />

Die endgültige Entscheidungsbefugnis liegt bei dem Bürgermeister.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten / Außerkrafttreten<br />

Vorstehende Kostenordnung tritt einen Tag nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

in Kraft <strong>und</strong> gleichzeitig tritt die Kostenordnung für die<br />

Nutzung des Dorfgemeinschaftsraumes in Alkersleben vom<br />

28.09.2006 außer Kraft.<br />

Gemeinde Alkersleben<br />

Alkersleben, den 29.11.2011<br />

gez. Günther Hülle -Siegel-<br />

Bürgermeister<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />

GEMEINDERATES<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />

Ratssitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Alkersleben<br />

vom 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 53 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Nie<strong>der</strong>schrift vom 22.09.2011 - öffentlicher Teil<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Alkersleben beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />

Sitzung vom 22.09.2011 öffentlicher Teil in <strong>der</strong> als Anlage beigefügten<br />

Form.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 54 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung für die Erhebung <strong>der</strong><br />

H<strong>und</strong>esteuer<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben beschließt die 1.<br />

Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung für die Erhebung <strong>der</strong> H<strong>und</strong>esteuer<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 55 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Alkersleben beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 56 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung an <strong>VG</strong><br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben beschließt die<br />

Übertragung <strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) für das<br />

Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben an die Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ durch eine Zweckvereinbarung.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben ermächtigt den<br />

Bürgermeister, die Zweckvereinbarung für die Gemeinde Alkersleben<br />

zu unterzeichnen.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 57 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Kostenfestsetzung Kommunaltechnik<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben beschließt die<br />

Festsetzung über die Erhebung privatrechtlicher Entgelte <strong>der</strong><br />

Gemeinde Alkersleben für die Nutzung von Kommunaltechnik<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 58 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Auszahlung einer Anerkennung für Einsatz von FFW-Angehörigen<br />

anläßlich Tractor-Pulling 23. - 24.07.2011<br />

In <strong>der</strong> Zeit vom 23. - 24.07.2011 hat auf dem Gelände des Flugplatzes<br />

Alkersleben/Wülfershausen die Veranstaltung Tractor-<br />

Pulling stattgef<strong>und</strong>en.


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 11 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Zur Absicherung dieser Veranstaltung hat die Gemeinde Alkersleben<br />

vom Veranstalter einen Betrag in Höhe von 490,80 EUR<br />

erhalten.<br />

Maßgeblichen Anteil an <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Durchführung<br />

<strong>der</strong> Veranstaltung haben die beteiligten FFW-Angehörigen. Diese<br />

erhalten eine Anerkennung entsprechend Ihrer Einsatzzeit.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 59 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Auszahlung einer Anerkennung für Einsatz von FFW-Angehörigen<br />

anläßlich Speeddays 27.bis 29.05.2011<br />

In <strong>der</strong> Zeit vom 27.05.2011 - 29.05.2011 hat auf dem Gelände<br />

des Flugplatzes Alkersleben/Wülfershausen eine Speedaysveranstaltung<br />

stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Zur Absicherung dieser Veranstaltung hat die Gemeinde Alkersleben<br />

vom Veranstalter einen Betrag in Höhe von 1201,20 EUR<br />

erhalten.<br />

Maßgeblichen Anteil an <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Durchführung<br />

<strong>der</strong> Veranstaltung haben die beteiligten FFW-Angehörigen. Diese<br />

erhalten eine Anerkennung entsprechend Ihrer Einsatzzeit.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 60 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Erweiterung Kostenordnung Dorfgemeinschaftshaus hinsichtlich<br />

Sozialgebäude<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben beschließt die<br />

Kostenordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses<br />

<strong>und</strong> des Sozialgebäudes gemäß beigefügter Anlage.<br />

Hinweis<br />

MITTEILUNGEN<br />

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf § 12 Abs. 2 <strong>der</strong> Ordnungsbehördlichen<br />

Verordnung über die Abwehr von Gefahren<br />

für die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ vom 25.05.2010 hinweisen: „Es<br />

ist untersagt H<strong>und</strong>e auf Kin<strong>der</strong>spielplätzen mitzuführen“.<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />

(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />

41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />

zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />

2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />

Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Kostenverzeichnis<br />

wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />

nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (Thü-<br />

rAllgVwKostO) in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis<br />

angewendet.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe<br />

geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />

einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />

geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21<br />

Abs. 4 ThürKO.<br />

Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Bösleben, den 15.12.2011<br />

gez. Matthias Wacker<br />

Bürgermeister -Siegel-<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

(Son<strong>der</strong>nutzungssatzung) tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />

für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung)<br />

tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 1/2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

Hebesatzsatzung <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-<br />

Wüllersleben<br />

vom 08.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde-<br />

<strong>und</strong> Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />

ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />

Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVB. S. 113) , <strong>der</strong> §§ 1 <strong>und</strong> 16 des<br />

Gewerbesteuergesetzes i.d.F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 15.<br />

Oktober 2002 (BGBl. S. 4167), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz<br />

vom 08. April 2010 (BGBl. I. S. 386) sowie <strong>der</strong> §§ 1 <strong>und</strong> 25 des<br />

Gr<strong>und</strong>steuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl S.<br />

965), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 19. Dezember 2008<br />

(BGBl. I S. 2794), hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

in seiner Sitzung am 16.11.2011 folgende Hebesatzsatzung<br />

beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Die Steuerhebesätze für die Gr<strong>und</strong>steuer werden ab<br />

01.01.2012 festgesetzt auf<br />

1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />

a) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (A) 350 v. H.<br />

b) für die Gr<strong>und</strong>stücke (B) 400 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 400 v. H.<br />

Artikel 2<br />

Die Hebesatzsatzung tritt ab 01.01.2012 in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe<br />

geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht inner-


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 12 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

halb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />

geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21<br />

Abs. 4 ThürKO.<br />

Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Bösleben, den 08.12.2011<br />

gez. Matthias Wacker<br />

Bürgermeister -Siegel-<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />

GEMEINDERATES<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />

Ratssitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Bösleben -<br />

Wüllersleben vom 16.11.2011<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>.: 80 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Nie<strong>der</strong>schrift 22.09.2011 - öffentlicher Teil<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Bösleben-Wüllersleben beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift<br />

<strong>der</strong> Sitzung vom 22.09.2011 - öffentlicher Teil - in <strong>der</strong> als<br />

Anlage beigefügten Form.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>.: 81 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Bestätigung Dorfentwicklungsplanung OT Bösleben<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Bösleben-Wüllersleben bestätigt in seiner<br />

heutigen Sitzung den Dorfentwicklungsplan für den Ort Bösleben<br />

<strong>und</strong> bestimmt die Planung als gr<strong>und</strong>legendes Instrument<br />

für die Dorferneuerung/ - entwicklung in den kommenden Jahren.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>.: 82 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Bösleben-Wüllersleben beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gemäß<br />

beigefügter Anlage.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>.: 83 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung an <strong>VG</strong><br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />

die Übertragung <strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung)<br />

für das Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben an<br />

die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ durch eine<br />

Zweckvereinbarung.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben ermächtigt<br />

den Bürgermeister, die Zweckvereinbarung für die Gemeinde<br />

Bösleben-Wüllersleben zu unterzeichnen.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>.: 84 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Hebesatzsatzung<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />

die Hebesatzsatzung gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>.: 85 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an<br />

öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-<br />

Wüllersleben<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />

die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung<br />

an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

(Son<strong>der</strong>nutzungssatzung) gemäß beigefügter<br />

Anlage.Beschluss <strong>Nr</strong>.: 86 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von<br />

Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im<br />

Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />

die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung<br />

Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen<br />

im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung)<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss <strong>Nr</strong>.: 87 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Einseitiges Parkverbot Gommerstedter Gasse Wüllersleben<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />

das Parkverbot in <strong>der</strong> Gommerstedter Gasse, Wüllersleben<br />

auf <strong>der</strong> rechten Seite von <strong>der</strong> Kirche aus kommend im<br />

Zeitraum vom 01.12. bis 31.03..<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />

für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Dornheim (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) tritt am<br />

01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 1/2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />

tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Dornheim<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />

(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />

41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />

zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />

2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />

Dornheim folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />

Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Kostenverzeichnis<br />

wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />

nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />

in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />

Dornheim für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 13 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Dornheim schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Dornheim<br />

Dornheim, den 15.12.2011<br />

gez. Burkhard Walther<br />

Bürgermeister -Siegel-<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />

GEMEINDERATES<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />

Ratssitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Dornheim<br />

vom 05.12.2011<br />

Beschluss-Tag: 05.12.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 59 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 17.10.2011 öffentlicher<br />

Teil<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift<br />

des öffentlichen Teiles <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom<br />

17.10.2011 in <strong>der</strong> als Anlage beigefügten Form.<br />

Beschluss-Tag: 05.12.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 60 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Dornheim beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Dornheim gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Tag: 05.12.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 61 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung an <strong>VG</strong><br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim beschließt die Übertragung<br />

<strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) für das Gebiet<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Dornheim an die Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ durch eine Zweckvereinbarung.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim ermächtigt den Bürgermeister,<br />

die Zweckvereinbarung für die Gemeinde Dornheim<br />

zu unterzeichnen.<br />

Beschluss-Tag: 05.12.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 62 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

2. Än<strong>der</strong>ungssatzung Son<strong>der</strong>nutzungssatzung<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim beschließt die 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

<strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Tag: 05.12.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 63 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim beschließt die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

<strong>der</strong> Satzung über die Erhebung Gebühren für<br />

Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Dornheim (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) gemäß<br />

beigefügter Anlage.<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Elleben<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />

(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />

41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />

zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />

2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />

Elleben folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />

Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />

wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />

nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />

in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />

Elleben für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Elleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Elleben<br />

Elleben, den 15.12.2011<br />

gez. Rudolf Neubig<br />

Bürgermeister -Siegel-<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />

für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Elleben (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) tritt am<br />

01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 1/2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Elleben (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />

tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 14 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />

GEMEINDERATES<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />

Ratssitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Elleben<br />

vom 29.11.2011<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 117 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Nie<strong>der</strong>schrift vom 19.10.2011 - öffentlicher Teil -<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Elleben beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Ratssitzung<br />

vom 19.10.2011 - öffentlicher Teil - in <strong>der</strong> als Anlage beigefügten<br />

Form.<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 118 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Straßenbauvorhaben Umfahrung des Wohngebietes „Am<br />

Bühlchen“<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Elleben lehnt wegen fehlen<strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>niss<br />

<strong>und</strong> aus Kostengründen den Ausbau eines ländlichen Weges<br />

zur Umfahrung des Wohngebietes „Am Bühlchen“ Riechheim<br />

ab.<br />

Der Bürgermeister wird aufgefor<strong>der</strong>t, mit den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben<br />

das Gespräch zu suchen, mit dem Ziel,<br />

dass das „Bühlchen“ für die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen<br />

Flächen gemieden wird.<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 119 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Ertüchtigung des „Schellrodaer Weges“ Riechheim<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Elleben beschließt, den land<strong>und</strong><br />

forstwirtschaftlichen Weg „Schellradaer Weg“ vom Ortsrand<br />

Riechheim bis zum Abzweig des Forstweges in Richtung Werningsleben/<br />

Gügleben (Nähe alter Steinbruch) mit dem kostengünstigen<br />

Schottermaterial von <strong>der</strong> ICE-Trasse zu sanieren.<br />

Kosten, die über den Deckungsbeschluss vom 19.10.2011 hinausgehen,<br />

entstehen nicht.<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 120 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> Gemeinde Elleben<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Elleben beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Elleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 121 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung - an die <strong>VG</strong><br />

„Riechheimer Berg“<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Elleben beschließt die Übertragung<br />

<strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) für das Gebiet<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Elleben an die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />

Berg“ durch eine Zweckvereinbarung.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Elleben ermächtigt den Bürgermeister,<br />

die Zweckvereinbarung für die Gemeinde Elleben<br />

zu unterzeichnen.<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 122 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an<br />

öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Elleben<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Elleben beschließt die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

<strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Elleben (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 123 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von<br />

Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen Straßen im<br />

Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Elleben<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Elleben beschließt die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

<strong>der</strong> Satzung über die Erhebung Gebühren für<br />

Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Elleben (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) gemäß beigefügter<br />

Anlage.<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Elxleben<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />

(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />

41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />

zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />

2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />

Elxleben folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />

Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />

wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />

nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />

in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />

Elxleben für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Elxleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Elxleben<br />

Elxleben, den 15.12.2011<br />

gez. Klaus Böhm<br />

Bürgermeister -Siegel-<br />

Satzung über die Aufhebung <strong>der</strong> Satzung<br />

über die Erhebung einer Vergnügungssteuer<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Elxleben<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> § 19 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung (Thür-<br />

KO) ) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />

Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 15 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes zur Regelung<br />

<strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie zur Än<strong>der</strong>ung<br />

weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2011 (GVBl.<br />

S. 134) hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at Elxleben in seiner Sitzung am<br />

01.11.2011 nachstehende Satzung beschlossen.<br />

§ 1<br />

Die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für die<br />

Gemeinde Elxleben vom 03.11.1995 wird aufgehoben.<br />

§ 2<br />

Diese Satzung über die Aufhebung tritt am Tag nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Elxleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Elxleben<br />

Elxleben, den 15.12.2011<br />

gez. Klaus Böhm<br />

Bürgermeister -Siegel-<br />

Hebesatzsatzung <strong>der</strong> Gemeinde Elxleben<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde-<br />

<strong>und</strong> Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993<br />

(GVBl. S. 501) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar<br />

2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des<br />

Thüringer Gesetzes zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten<br />

<strong>und</strong> Richter sowie zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften<br />

vom 22. Juni 2011 (GVBl. S. 134), <strong>der</strong> §§ 1 <strong>und</strong> 16 des<br />

Gewerbesteuergesetzes i.d.F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 15.<br />

Oktober 2002 (BGBl. S. 4167), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz<br />

vom 08. April 2010 (BGBl. I. S. 386) sowie <strong>der</strong> §§ 1 <strong>und</strong> 25 des<br />

Gr<strong>und</strong>steuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl S.<br />

965), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 19. Dezember 2008<br />

(BGBl. I S. 2794), hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Elxleben<br />

in seiner Sitzung am 01.11.2011 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Die Steuerhebesätze für die Gr<strong>und</strong>steuer werden ab<br />

01.01.2012 festgesetzt auf<br />

1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />

a) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (A) 320 v. H.<br />

b) für die Gr<strong>und</strong>stücke (B) 400 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 400 v. H.<br />

Artikel 2<br />

Die Hebesatzsatzung tritt ab 01.01.2012 in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Elxleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Elxleben<br />

Elxleben, den 15.12.2011<br />

gez. Klaus Böhm<br />

Bürgermeister -Siegel-<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

<strong>der</strong> Satzung für die Erhebung <strong>der</strong><br />

H<strong>und</strong>esteuer <strong>der</strong> Gemeinde Elxleben<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 2 <strong>und</strong> 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom 19.09.2000 (GVBl. S.<br />

301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung<br />

des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom<br />

29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde Elxleben folgende<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung für die Erhebung <strong>der</strong><br />

H<strong>und</strong>esteuer:<br />

Artikel 1<br />

§ 5<br />

Steuermaßstab <strong>und</strong> Steuersatz erhält folgende<br />

neue Fassung:<br />

Die Steuer beträgt<br />

für den ersten H<strong>und</strong> 45,00 €<br />

für den zweiten H<strong>und</strong> 45,00 €<br />

für jeden weiteren H<strong>und</strong> 45,00 €<br />

H<strong>und</strong>e, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind<br />

bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> H<strong>und</strong>e nicht anzusetzen.<br />

H<strong>und</strong>e, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als<br />

erste H<strong>und</strong>e.<br />

Artikel 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung für die Erhebung <strong>der</strong><br />

H<strong>und</strong>esteuer <strong>der</strong> Gemeinde Elxleben tritt ab 01.01.2012 in<br />

Kraft.<br />

Die Satzung wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt <strong>und</strong><br />

mit Bescheid vom 06.12.2011 genehmigt.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Elxleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Elxleben<br />

Elxleben, den 15.12.2011<br />

gez. Klaus Böhm<br />

Bürgermeisterin -Siegel-<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />

(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />

41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />

zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />

2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 16 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />

Kirchheim folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />

Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />

wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />

nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />

in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />

Kirchheim für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Kirchheim schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Kirchheim<br />

Kirchheim, den 15.12.2011<br />

gez. Hans-Jürgen Langer<br />

Bürgermeister -Siegel-<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />

für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Kirchheim (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) tritt am<br />

01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 1/2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />

tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />

GEMEINDERATES<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse<br />

aus <strong>der</strong> Hauptausschusssitzung vom 25.10.2011, den<br />

Ratssitzungen vom 16.06.2011, 29.09.2011 <strong>und</strong><br />

24.11.2011 <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 55 -16/2011/HA<br />

Beschluss-Tag: 25.10.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die 15. Sitzung des<br />

Hauptausschusses vom 13.09.2011<br />

Der Hauptausschuss Kirchheim beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />

Hauptausschusssitzung vom 13.09.2011 in <strong>der</strong> als Anlage beigefügten<br />

Form.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 56 -16/2011/HA<br />

Beschluss-Tag: 25.10.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Herstellung <strong>der</strong> Öffentlichkeit nicht öffentlich gefasster Beschlüsse<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Hauptausschusses beschließen einstimmig<br />

die Herstellung <strong>der</strong> Öffentlichkeit folgen<strong>der</strong> nicht öffentlich gefasster<br />

Beschlüsse:<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>. 49-15/2011/HA<br />

Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die 14. Sitzung des Hauptausschusses<br />

vom 24.05.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>. 50-15/2011/HA<br />

Herstellung <strong>der</strong> Öffentlichkeit nicht öffentlich gefasster Beschlüsse<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>. 51-15/2011/HA<br />

Bestätigung <strong>der</strong> Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe<br />

KITA Kirchheim, Außenspielanlage U3<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>. 52-15/2011/HA<br />

Bestätigung <strong>der</strong> Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Vergabe<br />

eines Lieferauftrages Volkssternwarte<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>. 53-13/2011/HA<br />

Befreiungsantrag Schabbel, Wochenendhaussiedlung Bechstedt-Wagd<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>. 54-15/2011/HA<br />

Breitban<strong>der</strong>schließung im Ortsteil Werningsleben<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 57 -16/2011/HA<br />

Beschluss-Tag: 25.10.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuordnung des Straßennamens „Zur Klinge“<br />

<strong>und</strong> Neuvergabe des Straßennamens „Zum Klingergraben“<br />

in Bechstedt-Wagd<br />

Der Hauptausschuss <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim beschließt für<br />

die in <strong>der</strong> Anlage gekennzeichneten Flächen/ Teilflächen <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Straßengr<strong>und</strong>stücke Flur 2 - Flurstück 129, Flur 3 -<br />

Flurstück 179 in <strong>der</strong> Gemarkung Bechstedt-Wagd die Vergabe<br />

des Straßennamens „Zum Klingergraben“.<br />

Die betroffenen Anlieger sowie die Träger öffentlicher Belange<br />

sind durch die Verwaltung über den Beschluss schriftlich zu informieren.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 58 -16/2011/HA<br />

Beschluss-Tag: 25.10.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Vergabe <strong>der</strong> Planungsleistungen zur Dorferneuerungsplanung<br />

für den Ort Kirchheim<br />

Der Hauptausschuss <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim beschließt die<br />

Vergabe <strong>der</strong> Planungsleistungen zur Dorferneuerungsplanung<br />

für den Ort Kirchheim an das<br />

Planungsbüro Girlich<br />

Mühle 40<br />

07768 Jägersdorf.<br />

Die Honorarsumme beträgt 18.185,18 EUR.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 96-12/2011/GR<br />

Beschluss-Tag: 16.06.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Gr<strong>und</strong>stücksverkauf Flurstück 563/1 <strong>und</strong> 563/3 an Holger<br />

<strong>und</strong> Cornelia Tryboll<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt den Verkauf folgen<strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücke:<br />

Gemarkung Kirchheim, Flur 5, Flurstück 563/1 mit einer Größe<br />

von 24 qm <strong>und</strong><br />

Gemarkung Kirchheim, Flur 5, Flurstück 563/3 mit einer Größe<br />

von 72 qm<br />

an die Eheleute Holger <strong>und</strong> Cornelia Tryboll, Backhausgasse<br />

77, 99334 Kirchheim.<br />

Der Kaufpreis beträgt 2.880,00 EUR (30,00 EUR/qm).<br />

Alle anfallenden Kosten, die mit dem Gr<strong>und</strong>stückskaufvertrag in<br />

Verbindung stehen, gehen zu Lasten des Käufers.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 97-12/2011/GR<br />

Beschluss-Tag: 16.06.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Vergabe von Bauleistungen für eine behin<strong>der</strong>tengerechte<br />

Bushaltestelle an <strong>der</strong> L 1049 in Werningsleben<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt die Vergabe <strong>der</strong> Leistungen<br />

„Neubau einer behin<strong>der</strong>tengerechten Bushaltestelle an <strong>der</strong><br />

L 1049 in Werningsleben“ an den Bieter:<br />

M&H Bau GmbH Killenberg, August-Rost-Str. 3, 99310 Arnstadt.<br />

Die Auftragssumme beträgt: 12.172,71 EUR


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 17 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 101-13/2011/GR<br />

Beschluss-Tag: 29.09.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Bestätigung Nie<strong>der</strong>schrift - nicht öffentlicher Teil- <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

vom 16.06.2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift - nicht<br />

öffentlicher Teil- <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 16.06.2011 in<br />

<strong>der</strong> als Anlage beigefügten Form.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 102-14/2011/GR<br />

Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Bestätigung Nie<strong>der</strong>schrift - öffentlicher Teil - <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

vom 29.09.2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift - öffentlicher<br />

Teil- <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 29.09.2011 in <strong>der</strong><br />

als Anlage beigefügten Form.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 103-14/2011/GR<br />

Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim <strong>und</strong> dem<br />

WAZV über die Straßenentwässerungskostenbeteiligung II.<br />

Bauabschnitt Anschluss Kirchheim an die Verbandskläranlage<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt in seiner heutigen Sitzung<br />

die Zustimmung zur Vereinbarung mit dem Wasser-/ Abwasserzweckverband<br />

Arnstadt <strong>und</strong> Umgebung zur Kostenbeteiligung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim bezüglich <strong>der</strong><br />

Straßenoberflächenentwässerung im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Investionsmaßnahme des Wasser-/ Abwasserzweckverbandes<br />

Arnstadt <strong>und</strong> Umgebung „Regenüberlaufbecken <strong>und</strong> Ortskananlisation<br />

Kirchheim, 2.BA - 2012“<br />

Die Kostenbeteiligung <strong>der</strong> Gemeinde beträgt 221.547,78 EUR.<br />

Der zur Finanzierung vorgelegte Zahlungsplanentwurf als<br />

Gr<strong>und</strong>lage einer St<strong>und</strong>ungsvereinbarung wird bestätigt.<br />

Die Ausgaben sind entsprechend bei <strong>der</strong> Haushalts- <strong>und</strong> Finanzplanung<br />

<strong>der</strong> betroffenen Jahre zu berücksichtigen. Der Bürgermeister<br />

wird zur Unterzeichnung <strong>der</strong> Vereinbarung bevollmächtigt.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 104-14/2011/GR<br />

Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Verkauf von KEBT Aktien<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim beschließt den Verkauf<br />

von 1.000 KEBT-Aktien im Wert von 149.830,00 EUR.<br />

Das durch die Gewerbesteuerrückzahlung verursachte Haushaltsdefizit<br />

kann nicht durch an<strong>der</strong>e Einnahmen gedeckt werden.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 105-14/2011/GR<br />

Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Forstwirtschaftsplan <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim 2012<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt den Forstwirtschaftsplan<br />

2012 - Kommunalwald - <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 106-14/2011/GR<br />

Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Bestätigung des Haushaltsplanes KITA Kirchheim für 2012<br />

des Thepra Landesverbandes Thüringen e.V.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim bestätigt die Haushaltsplanung KI-<br />

TA Kirchheim für 2012 des Thepra Landesverbandes Thüringen<br />

e.V. gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 107-14/2011/GR<br />

Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 108-14/2011/GR<br />

Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung - an die <strong>VG</strong><br />

„Riechheimer Berg“<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim beschließt die Übertragung<br />

<strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) für das Gebiet<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim an die Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ durch eine Zweckvereinbarung.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim ermächtigt den Bürgermeister,<br />

die Zweckvereinbarung für die Gemeinde Kirchheim<br />

zu unterzeichnen.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 109-14/2011/GR<br />

Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

2. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an<br />

öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim beschließt die 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

<strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 110-14/2011/GR<br />

Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von<br />

Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im<br />

Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim beschließt die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

<strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />

für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Kirchheim (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) gemäß<br />

beigefügter Anlage.<br />

15. Öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

MITTEILUNGEN<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Kirchheim<br />

findet am<br />

Donnerstag, 26. Januar 2012, 19:00 Uhr<br />

im Sitzungszimmer <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft in 99334<br />

Kirchheim, Mönchsgasse 81 statt.<br />

VorläufigeTagesordnung:<br />

1. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung Haushaltssatzung <strong>und</strong><br />

Haushaltsplan 2012<br />

2. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung Finanzplan 2012<br />

3. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung Straßenreinigungssatzung<br />

4. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung Neufassung <strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzung<br />

5. Information über das Ergebnis <strong>der</strong> örtlichen Rechnungsprüfung<br />

<strong>der</strong> Jahresrechnungen 2007 - 2009 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />

Berg“<br />

6. Beratung zur Vorbereitung einer Bürgerumfrage über die Bildung<br />

neuer Gemeindestrukturen im Rahmen einer zukünftigen<br />

Gemeindeneuglie<strong>der</strong>ung<br />

7. Sonstiges<br />

Aus <strong>der</strong> 14. Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

Kirchheim vom 26.11.2010<br />

Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim gedachte <strong>der</strong> Opfer des<br />

rechtsradikalen Terrors<br />

In einer kurzen Ansprache machte Bürgermeister Hans-Jürgen<br />

Langer deutlich, dass sich mit diesen schrecklichen Morden <strong>der</strong><br />

rechten Terrorgruppe die Wirksamkeit <strong>der</strong> jahrelangen öffentlichen<br />

Verharmlosung im Umgang mit rechten Gewalttäterinnen<br />

<strong>und</strong> -tätern in unserer Gesellschaft offenbart.<br />

Ganz beson<strong>der</strong>s auch in Thüringen wurde nun deutlich, wie<br />

sehr die Nazi-Szene vom Wegsehen profitiert hat.<br />

Auch die Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> stehen in <strong>der</strong> Verantwortung<br />

<strong>und</strong> treten gemeinsam mit allen demokratische Kräften gegen<br />

die zutiefst menschenfeindliche intolerante Politik rechtsradikaler<br />

Kräfte ein.<br />

Unsere Gesellschaft braucht ein vielfältiges Engagement<br />

aller demokratischen Kräfte gegen Rechtsextremismus.


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 18 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Die Gemein<strong>der</strong>äte gedachten gemeinsam mit den anwesenden<br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern in einer Gedenkminute <strong>der</strong> Opfer <strong>der</strong><br />

rechtsradikalen Terrorgruppe.<br />

Entwurf des Haushaltes 2012 wurde beraten<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Haushaltslage mussten auch bei <strong>der</strong> Planung<br />

2012 im Verwaltungshaushalt weitere Kürzungen erfolgen.<br />

Die Schlüsselzuweisung des Landes betrug im Jahre 2011 noch<br />

286.838,55 EUR.<br />

2012 wird mit einer Schlüsselzuweisung von 188.401,85 EUR<br />

gerechnet, was somit einen Einnahmeverlust von 98.436,70<br />

EUR bedeutet.<br />

In 2012 muss die Gemeinde eine Gewerbesteuerrückzahlung in<br />

Höhe von r<strong>und</strong> 300.000,00 EUR einplanen.<br />

Nach wie vor wird <strong>der</strong> Haushalt auch durch steigende Betriebskosten<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte belastet.<br />

Der Haushalt 2012 erwartet hier Einnahmen von insgesamt<br />

115.700,00 EUR. Die Ausgaben belaufen sich auf 202.000,00<br />

EUR.<br />

Bei den Ausgaben ist auch 2012 wie<strong>der</strong> ein relativ hoher Betriebskostenanteil<br />

von ca. 34.700,00 EUR an an<strong>der</strong>e Städte <strong>und</strong><br />

Gemeinden im Rahmen des Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechtes für die<br />

auswärtige Betreuung von Kin<strong>der</strong>n zu erbringen.<br />

Die Thüringer Landesregierung for<strong>der</strong>t von den Kommunen<br />

,dass sie ihren Gestaltungs-spielraum bei <strong>der</strong> Festsetzung ihrer<br />

Realsteuerhebesätze weiter als bisher ausschöpfen.<br />

Sie weist daraufhin, dass das Thüringer Hebesatzniveau deutlich<br />

niedriger ist, als die durchschnittlichen Realsteuerhebesätze<br />

sowohl in Deutschland (b<strong>und</strong>esweit) als auch im Freistaat<br />

Sachsen.<br />

Da in <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim noch keine Anpassung an die<br />

fiktiven Hebesätze vorgenommen wurde, soll diese mit dem<br />

Haushaltsjahr 2012 erfolgen.<br />

Im Vermögenshaushalt 2012 sind folgende Ausgaben für Investitionen<br />

geplant:<br />

- Freiflächengestaltung Kin<strong>der</strong>tagesstätte 12.000,00 EUR<br />

- Anschluss Kin<strong>der</strong>tagesstätte an<br />

Verbandskläranlage 6.500,00 EUR<br />

- Anschluss Sportlerheim an<br />

Verbandskläranlage 3.500,00 EUR<br />

- Straßenbau Alkersleber Weg I. BA 30.200,00 EUR<br />

2011 begann <strong>der</strong> Wasser- Abwasserzweckverband mit den<br />

Bauarbeiten für den Anschluss Kirchheims an die Kläranlage<br />

Ichtershausen. Die Gemeinde Kirchheim hat deshalb Investitionskostenanteile<br />

für die örtliche Straßenentwässerung an den<br />

WAZV Arnstadt zu zahlen. Für den im Jahr 2012 folgenden II.<br />

Bauabschnitt Altraise <strong>und</strong> Fuchsgasse in Kirchheim beträgt <strong>der</strong><br />

Investitionsanteil <strong>der</strong> Gemeinde 223.000,00 EUR.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> schwierigen Finanzlage muss deshalb <strong>der</strong> Ausbau<br />

<strong>der</strong> Straße am Wiesegarten in Werningsleben auf das Jahr<br />

2013 verschoben werden.<br />

Der Vermögenshaushalt sieht folgende Einnahmen vor:<br />

Verkauf von KEBT-Aktien 150.000,00 EUR<br />

Verkauf von Gr<strong>und</strong>stücken 30.000,00 EUR<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Rücklage:<br />

Es wird mit einer Entnahme aus <strong>der</strong> allgemeinen Rücklage in<br />

Höhe von 137.100,00 EUR geplant, um den Haushalt auszugleichen.<br />

Die Rücklage würde sich wie folgt darstellen:<br />

voraussichtlicher Stand am 01.01.2012 180.000,00 EUR<br />

geplante Entnahme 137.100,00 EUR<br />

Stand (nach Entwurf) am 31.12.2012 42.900,00 EUR<br />

Hierbei ist anzumerken, dass die Gemeinde Kirchheim eine<br />

Pflichtrücklage von r<strong>und</strong> 24.000,00 EUR bereithalten muss.<br />

Die Beschlussfassung des Haushaltsplanes soll in <strong>der</strong> nächsten<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung am 26.01.2012 erfolgen.<br />

Neue Elternbeiträge <strong>der</strong> THEPRA<br />

Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Zwergenland“<br />

in Kirchheim<br />

Ab 01. Januar 2012 gelten für die Betreuung von Kin<strong>der</strong>n in <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>tagesstätte Kirchheim folgende Gebührensätze:<br />

Kind <strong>der</strong> Familie 1. Kind 2. Kind 3. Kind Ab dem<br />

in <strong>der</strong> Einrichtung 4. Kind<br />

Betreuung bis 10 Std 123 € 109 € 98 € 87 €<br />

Betreuung bis 5 Std 86 € 77 € 69 € 62 €<br />

Die neuen Beitragssätze wurden am 21. November 2011 mit<br />

dem Elternbeirat <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte beraten.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim hat in seiner Sitzung am<br />

24.11.2011 dem Haushaltsplan 2012 des Trägers Thepra <strong>und</strong><br />

dem sich daraus ergebenden Betriebskostenzuschuss <strong>der</strong> Gemeinde<br />

zugestimmt.<br />

In <strong>der</strong> Zwischenzeit ist es auch dem THEPRA Landesverband<br />

Thüringen e. V. gelungen, mit dem bisherigen Essensanbieter<br />

einen Versorgungsvertrag abzuschließen.<br />

Die Mittagsversorgung wird über den 1. Januar 2012 hinaus<br />

weiter stabil abgesichert.<br />

Ober Langer<br />

Stellv. Geschäftsführer Bürgermeister<br />

THEPRA Landesverband Gemeinde Kirchheim<br />

Thüringen e. V.<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

Hebesatzsatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

vom 08.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde-<br />

<strong>und</strong> Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />

ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />

Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVB. S. 113) , <strong>der</strong> §§ 1 <strong>und</strong> 16 des<br />

Gewerbesteuergesetzes i.d.F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 15.<br />

Oktober 2002 (BGBl. S. 4167), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz<br />

vom 08. April 2010 (BGBl. I. S. 386) sowie <strong>der</strong> §§ 1 <strong>und</strong> 25 des<br />

Gr<strong>und</strong>steuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl S.<br />

965), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 19. Dezember 2008<br />

(BGBl. I S. 2794), hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

in seiner Sitzung am 15.11.2011 folgende<br />

Hebesatzsatzung beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Die Steuerhebesätze für die Gr<strong>und</strong>steuer werden ab<br />

01.01.2012 festgesetzt auf<br />

1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />

a) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Betriebe (A)300 v.<br />

H.<br />

b) für die Gr<strong>und</strong>stücke (B) 400 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 360 v. H.<br />

Artikel 2<br />

Die Hebesatzsatzung tritt ab 01.01.2012 in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Osthausen-Wülfershausen schriftlich unter Angabe <strong>der</strong><br />

Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht<br />

innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />

geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, §<br />

21 Abs. 4 ThürKO.<br />

Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

Osthausen, den 08.12.2011<br />

gez. Siegfried Gräbedünkel<br />

Bürgermeister -Siegel-


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 19 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

(Son<strong>der</strong>nutzungssatzung) tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />

für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Osthausen-Wülfershausen (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung)<br />

tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 1/2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />

(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />

41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />

zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />

2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />

Osthausen-Wülfershausen folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />

Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />

wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />

nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />

in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />

Osthausen-Wülfershausen für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis<br />

angewendet.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Osthausen-Wülfershausen schriftlich unter Angabe <strong>der</strong><br />

Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht<br />

innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />

geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, §<br />

21 Abs. 4 ThürKO.<br />

Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

Osthausen, den 15.12.2011<br />

gez. Siegfried Gräbedünkel<br />

Bürgermeister -Siegel-<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />

GEMEINDERATES<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />

Ratssitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Osthausen -<br />

Wülfershausen vom 15.11.2011<br />

Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 50 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Nie<strong>der</strong>schrift Sitzung 04.08.2011 öffentlicher Teil<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Osthausen-Wülfershausen beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift<br />

<strong>der</strong> Sitzung vom 04.08.2011 - öffentlicher Teil - in <strong>der</strong><br />

als Anlage beigefügten Form.<br />

Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 51 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Osthausen-Wülfershausen beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 52 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung an <strong>VG</strong><br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt<br />

die Übertragung <strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung)<br />

für das Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

an die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ durch eine<br />

Zweckvereinbarung.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen ermächtigt<br />

den Bürgermeister, die Zweckvereinbarung für die Gemeinde<br />

Osthausen-Wülfershausen zu unterzeichnen.<br />

Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 53 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Hebesatzsatzung<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt<br />

die Hebesatzsatzung gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 54 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Auszahlung einer Anerkennung für Einsatz von FFW-Angehörigen<br />

anläßlich Speeddays 27.bis 29.05.2011<br />

In <strong>der</strong> Zeit vom 27.05.2011 - 29.05.2011 hat auf dem Gelände<br />

des Flugplatzes Alkersleben/Wülfershausen eine Speedaysveranstaltung<br />

stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Maßgeblichen Anteil an <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Durchführung<br />

<strong>der</strong> Veranstaltung haben die nachgenannten FFW-Angehörigen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Osthausen-Wülfershausen beschließt, dass<br />

diese folgende Anerkennung erhalten:<br />

Schreiber, Christian 120,00 EUR<br />

Kosiza, Sebastian 45,00 EUR<br />

Schreiber, Tobias 65,00 EUR<br />

Hübner, Martin 30,00 EUR<br />

Friedrich, Christian 30,00 EUR<br />

Lohrey, Sebastian 65,00 EUR<br />

Schreiber, Bernd 30,00 EUR<br />

Reinhard, Stefan 30,00 EUR<br />

Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 55 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Auszahlung einer Anerkennung für Einsatz von FFW-Angehörigen<br />

anläßlich Tractor-Pulling 23.-24.07.2011<br />

In <strong>der</strong> Zeit vom 27.05.2011 - 29.05.2011 hat auf dem Gelände<br />

des Flugplatzes Alkersleben/Wülfershausen die Veranstaltung<br />

Tractor-Pulling stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Maßgeblichen Anteil an <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Durchführung<br />

<strong>der</strong> Veranstaltung haben die nachgenannten FFW-Angehörigen.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Osthausen-Wülfershausen beschließt, dass<br />

diese folgende Anerkennung erhalten:


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 20 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Schreiber, Christian 20,00 EUR<br />

Friedrich, Christian 50,00 EUR<br />

Schreiber, Arnd 20,00 EUR<br />

Reinhard, Stefan 30,00 EUR<br />

Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 56 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

über die Auskehrung von Überschüssen aus Einspeisungserlösen<br />

<strong>der</strong> Photovoltaikanlage<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

stimmt <strong>der</strong> 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Alkersleben <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

über die Auskehrung von Überschüssen aus Einspeisungserlösen<br />

<strong>der</strong> Photovoltaikanlage, gemäß beigefügter Anlage, zu.<br />

Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 57 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

2. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an<br />

öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-<br />

Wülfershakehrung von Überschüssen aus Einspeisungserlösen<br />

<strong>der</strong> Photovoltaikanlage<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt<br />

die 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung<br />

an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />

(Son<strong>der</strong>nutzungssatzung) gemäß<br />

beigefüger Anlage.<br />

Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 58 / 2011<br />

Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von<br />

Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im<br />

Gebiet kehrung von Überschüssen aus Einspeisungserlösen<br />

<strong>der</strong> Photovoltaikanlage<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt<br />

die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung<br />

Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen<br />

im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung)<br />

gemäß beigefüger Anlage.<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />

(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />

41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />

zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />

2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />

Rockhausen folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />

Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />

wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />

nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />

in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />

Rockhausen für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Rockhausen schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Rockhausen<br />

Rockhausen, den 15.12.2011<br />

gez. Margitta Gräfenstein<br />

Bürgermeisterin -Siegel-<br />

Haushaltssatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen<br />

(Landkreis Ilm-Kreis)<br />

vom 15.12.11<br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

Auf Gr<strong>und</strong> des § 55 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung erlässt<br />

die Gemeinde Rockhausen folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2012 wird hiermit festgesetzt.<br />

Er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen <strong>und</strong><br />

Ausgaben mit 213.700,00 EUR<br />

<strong>und</strong> im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen <strong>und</strong><br />

Ausgaben 35.300,00 EUR<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />

a) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (A) 350 v.H.<br />

b) für die Gr<strong>und</strong>stücke (B) 400 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 400 v. H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,00<br />

EUR festgesetzt.<br />

nicht belegt<br />

§ 6<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

Die Haushaltssatzung / <strong>der</strong> Haushaltsplan wurde dem Landratsamt<br />

Ilm-Kreis angezeigt <strong>und</strong> am 14.12.2011 beschieden.<br />

Die Haushaltssatzung, <strong>der</strong> Haushaltsplan <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen<br />

für das Jahr 2012 liegt in <strong>der</strong> Zeit vom 27.12.2011 bis<br />

13.01.2012 während <strong>der</strong> Sprechzeiten <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />

Berg“, im Zimmer 1 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim,<br />

Mönchsgasse 81, für je<strong>der</strong>mann zur Einsichtnahme öffentlich<br />

aus. Die Haushaltssatzung, <strong>der</strong> Haushaltsplan <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Rockhausen für das Jahr 2012 stehen bis zur


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 21 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Entlastung <strong>und</strong> Beschlussfassung über die Jahresrechnung<br />

2012 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in <strong>der</strong><br />

<strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ im Zimmer 1 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />

Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während <strong>der</strong><br />

Sprechzeiten zur Verfügung.<br />

Hinweis<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften<br />

<strong>der</strong> ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht<br />

schriftlich innerhalb eines Jahres seit <strong>der</strong> Bekanntmachung dieser<br />

Satzung gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen geltend gemacht<br />

worden ist; <strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung begründen<br />

soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften<br />

über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die Genehmigung o<strong>der</strong> die<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind.<br />

Gemeinde Rockhausen<br />

Rockhausen, den 15.12. 2011<br />

gez. Margitta Gräfenstein<br />

Bürgermeisterin - Siegel -<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />

tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />

für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Rockhausen (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) tritt am<br />

01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />

GEMEINDERATES<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />

Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Rockhausen<br />

vom 29.11.2011<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 63 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Kontrolle Nie<strong>der</strong>schrift vom 19.10.2011<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Rockhausen beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 19.10.2011 - öffentlicher Teil - in <strong>der</strong><br />

als Anlage beigefügten Form.<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 64 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Haushaltsplan / Haushaltssatzung 2012 Gemeinde Rockhausen<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Rockhausen beschließt die Haushaltssatzung<br />

<strong>und</strong> den Haushaltsplan 2012 <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen mit<br />

folgenden Anlagen:<br />

- Stellenplan<br />

- Übersicht über den Stand <strong>der</strong> Schulden<br />

- Übersicht über den Stand <strong>der</strong> Rücklagen<br />

sowie folgende Än<strong>der</strong>ungen:<br />

2.5800001.9500 A 8.800,00 EUR<br />

2.6300001.3610 E 10.700,00 EUR<br />

2.9100001.3100 E 24.100,00 EUR<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 65 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Finanzplan 2012 Gemeinde Rockhausen<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den Finanzplan 2012 <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Rockhausen gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 66 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Rockhausen beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 67 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung - an die <strong>VG</strong> „<br />

Riechheimer Berg“<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen beschließt die<br />

Übertragung <strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) für das<br />

Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen an die Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ durch eine Zweckvereinbarung.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen ermächtigt den<br />

Bürgermeister, die Zweckvereinbarung für die Gemeinde Rockhausen<br />

zu unterzeichnen.<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 68 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an<br />

öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen<br />

(Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen beschließt die 1.<br />

Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 69 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung Gebühren<br />

für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im<br />

Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung)<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen beschließt die 1.<br />

Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung Gebühren<br />

für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Rockhausen (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) gemäß<br />

beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 70 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kostenordnung für die Nutzung des Gemein<strong>der</strong>aumes<br />

Rockhausen<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen beschließt die<br />

Kostenordnung für die Nutzung des Gemein<strong>der</strong>ates Rockhausen,<br />

zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Festlegung vom 26.11.2002, wie<br />

folgt zu än<strong>der</strong>n:<br />

§ 3<br />

Veranstaltungen<br />

Nutzung durch Einwohner <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen:<br />

Nutzung großer Raum: 70,00 EUR<br />

Nutzung beide Räume: 90,00 EUR<br />

Nutzung durch Auswärtige:<br />

Nutzung großer Raum: 100,00 EUR<br />

Nutzung beide Räume: 120,00 EUR<br />

Nutzung durch Gewerbetreibende:<br />

bis zu einem halben Tag: 40,00 EUR<br />

Zzgl. 100,00 EUR Kaution / Veranstaltung (für die Regulierung<br />

aufgetretener Schäden)<br />

Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 71 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Sanierung <strong>der</strong> Stützmauer <strong>und</strong> am ehemaligen Schulgr<strong>und</strong>stück<br />

Rockhausen<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen beschließt die Sanierung<br />

<strong>der</strong> Stützmauer des ehemaligen Schulgeländes im<br />

Haushaltsjahr 2012 durchzuführen.


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 22 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Witzleben<br />

vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />

(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />

Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />

41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />

zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />

zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />

2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />

Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />

Witzleben folgende Satzung:<br />

§ 1<br />

Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />

Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />

wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />

nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />

in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />

Witzleben für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />

Hinweis<br />

Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Witzleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />

gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />

Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />

so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />

KO.<br />

Gemeinde Witzleben<br />

Witzleben, den 15.12.2011<br />

gez. Uwe Leuthardt<br />

Bürgermeister -Siegel-<br />

Festsetzung über die Erhebung von<br />

privatrechtlichen Entgelten <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Witzleben für die Nutzung von<br />

Kommunaltechnik<br />

Kommunaltechnik<br />

Rüttelplatte 25,00 EUR/Tag<br />

Knacke 10,00 EUR/Tag<br />

Boschhammer 22,50 EUR/Tag<br />

Freischnei<strong>der</strong> 10,00 EUR/Tag<br />

Traktor 25,00 EUR/St<strong>und</strong>e<br />

Notstromaggregat 15,00 EUR/Tag<br />

Motorsense 10,00 EUR/Tag<br />

Diese Festsetzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Festsetzung vom 01.01.2002 außer Kraft.<br />

Gemeinde Witzleben<br />

gez. Uwe Leuthardt<br />

Bürgermeister -Siegel-<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />

tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

Ankündigungsvermerk<br />

Die 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />

für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Witzleben (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) tritt am<br />

01.01.2012 in Kraft.<br />

Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 1/2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, Erscheinungstag<br />

28.01.2012.<br />

BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />

GEMEINDERATES<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />

Ratssitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Witzleben<br />

vom 01.12.2011<br />

Beschluss-Tag: 01.12.2011<br />

Beschluss - <strong>Nr</strong>.: 76 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Nie<strong>der</strong>schrift Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 20.10.2011 öffentlicher<br />

Teil<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift<br />

des öffentlichen Teiles <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom<br />

20.10.2011 in <strong>der</strong> als Anlage beigefügten Form.<br />

Beschluss-Tag: 01.12.2011<br />

Beschluss - <strong>Nr</strong>.: 77 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Verwaltungskostensatzung<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Witzleben beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Tag: 01.12.2011<br />

Beschluss - <strong>Nr</strong>.: 78 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung an <strong>VG</strong><br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben beschließt die Übertragung<br />

<strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) für das Gebiet<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Witzleben an die Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“ durch eine Zweckvereinbarung.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben ermächtigt den Bürgermeister,<br />

die Zweckvereinbarung für die Gemeinde Witzleben<br />

zu unterzeichnen.<br />

Beschluss-Tag: 01.12.2011<br />

Beschluss - <strong>Nr</strong>.: 79 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

1. Än<strong>der</strong>ung Son<strong>der</strong>nutzungssatzung<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben beschließt die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

<strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />

gemäß beigefügter Anlage.<br />

Beschluss-Tag: 01.12.2011<br />

Beschluss - <strong>Nr</strong>.: 80 / 2011<br />

Beschlussgegenstand:<br />

2. Än<strong>der</strong>ung Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben beschließt die 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />

<strong>der</strong> Satzung über die Erhebung Gebühren für<br />

Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Witzleben (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) gemäß<br />

beigefügter Anlage.


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 23 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Ehejubiläum<br />

MITTEILUNGEN<br />

Wir bitten jene Einwohner, die im kommenden Jahr die goldene<br />

Hochzeit o<strong>der</strong> ein späteres Ehejubiläum begehen, dies unserer<br />

Verwaltungsgemeinschaft (Tel. 036200 / 6240) o<strong>der</strong> dem Bürgermeister<br />

mitzuteilen.<br />

Veröffentlichung von Geburtstagen<br />

Sind Sie mit einer öffentlichen Bekanntmachung Ihres Geburtstages<br />

nicht einverstanden, teilen Sie dies bitte schriftlich o<strong>der</strong><br />

telefonisch bei <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />

Berg“, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim (Tel. 036200 / 6240)<br />

mit.<br />

Freie Baugr<strong>und</strong>stücke zur Wohnbebauung<br />

- in 99310 Bösleben<br />

- ACHTUNG - Gr<strong>und</strong>stückspreis wurde gesenkt<br />

Im Wohngebiet „Über dem Dorfe“ in <strong>der</strong> Lindenstraße, 99310<br />

Bösleben stehen 4 voll erschlossene Baugr<strong>und</strong>stücke mit<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrößen zwischen 573 qm <strong>und</strong> 643 qm zur Wohnbebauung<br />

zur Verfügung.<br />

- in 99334 Riechheim<br />

Im Wohngebiet „Am kleinen Berg“ in Riechheim, Lindenstraße,<br />

99334 Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugr<strong>und</strong>stück<br />

Flurstück 408/48 mit einer Größe von 393 qm zur<br />

Wohnbebauung zur Verfügung.<br />

Freie Baugr<strong>und</strong>stücke zur gewerblichen Bebauung<br />

- in 99310 Dornheim<br />

Im Gewerbegebiet Dornheim stehen 4 Baugr<strong>und</strong>stücke mit<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrößen zwischen 693 qm <strong>und</strong> 14.300 qm zur gewerblichen<br />

Bebauung zur Verfügung.<br />

Wohnhaus in Wüllersleben zu verkaufen<br />

- in 99310 Bösleben-Wüllersleben OT Wüllersleben<br />

Innerhalb <strong>der</strong> bebauten Ortslage von Wüllersleben, Gommerstedter<br />

Gasse 3 befindet sich dieses Wohnhaus mit einer<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgröße von ca. 360 qm. Zentral <strong>und</strong> mit sehr guter<br />

Verkehrsanbindung zu Stadtilm, Arnstadt <strong>und</strong> Erfurt lässt dieses<br />

sanierungsbedürftige Objekt in Fachwerkkonstruktion viel Spielraum<br />

zur eigenen Verwirklichung. Die Immobilie umfasst 2 Wohnungen<br />

(1 Wohnung vermietet), nicht ausgebauten Dachgeschoss,<br />

ist teilweise unterkellert (Gewölbekeller) <strong>und</strong> verfügt<br />

über ein Nebengebäude. Kaufpreisvorstellung VB 35.900 EUR.<br />

Interessenten melden sich bitte in <strong>der</strong> Bauverwaltung <strong>der</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Tel.:036200/<br />

6 24 32<br />

Wann fängt Weihnachten an?<br />

© Rolf Krenzer Erben<br />

Wenn <strong>der</strong> Schwache dem Starken die Schwäche vergibt,<br />

wenn <strong>der</strong> Starke die Kräfte des Schwachen liebt,<br />

wenn <strong>der</strong> Habewas mit dem Habenichts teilt,<br />

wenn <strong>der</strong> Laute bei dem Stummen verweilt<br />

<strong>und</strong> begreift, was <strong>der</strong> Stumme ihm sagen will,<br />

wenn das Leise laut wird <strong>und</strong> das Laute still,<br />

wenn das Bedeutungsvolle bedeutungslos,<br />

das scheinbar Unwichtige wichtig <strong>und</strong> groß,<br />

wenn mitten im Dunkeln ein winziges Licht<br />

Geborgenheit <strong>und</strong> helles Leben verspricht,<br />

dann, ja dann,<br />

fängt Weihnachten an!<br />

Liebe Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,<br />

das Jahr 2011 geht in wenigen Tagen zu Ende. Weihnachten<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Jahreswechsel stehen unmittelbar bevor. Alle freuen<br />

sich auf ein paar freie Tage, auf das Zusammensein im Familien-<br />

<strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>eskreis. Endlich etwas Zeit für uns <strong>und</strong> unsere<br />

Nächsten.<br />

Gerade die Weihnachtszeit <strong>und</strong> die Zeit zwischen den Festen<br />

bietet eine Chance, etwas Ruhe zu finden. Wir versuchen kürzer<br />

zu treten, wollen vom hektischen Alltag ausspannen, innehalten.<br />

Das nehmen wir uns vor, es ist aber oft gar nicht so leicht. Viele<br />

Probleme des Alltags verfolgen uns hartnäckig <strong>und</strong> lassen uns<br />

nicht los.<br />

Das Weihnachtsfest bedeutet uns allen viel. Es übt auf die meisten<br />

von uns eine große Anziehungskraft aus. Viele hängen an<br />

dem Brauchtum, mit dem sie aufgewachsen sind <strong>und</strong> schätzen<br />

diese Zeit <strong>der</strong> Stille <strong>und</strong> Besinnlichkeit zum Ausklang des Jahres.<br />

Viele von uns fühlen sich aber auch immer wie<strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

Botschaft dieses Festes, von <strong>der</strong> Geburt Christi, angesprochen.<br />

Der Wunsch nach Frieden, Gerechtigkeit <strong>und</strong> Menschlichkeit ist<br />

heute so aktuell wie vor zweitausend Jahren.<br />

Vor wenigen Tagen fragte ein Fernsehreporter Passanten in einer<br />

deutschen Großstadt, wann Weihnachten das erste Mal gefeiert<br />

wurde. Viele Befragte wussten die Antwort nicht. Auch ich


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 24 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

musste nachlesen <strong>und</strong> fand heraus, dass <strong>der</strong> 25. Dezember 336<br />

nach Christus als kirchlicher Feiertag belegt ist. Viele <strong>der</strong> Befragten<br />

wussten aber auch gar nicht, warum Weihnachten überhaupt<br />

gefeiert wird.<br />

Als ich kürzlich obiges Gedicht las, stimmten mich die Zeilen<br />

doch etwas nachdenklich.<br />

Wann fängt Weihnachten an? Was für eine Frage!<br />

Eigentlich ist die Antwort klar: Erst kommt die Adventszeit, dann<br />

<strong>der</strong> heilige Abend <strong>und</strong> die beiden Weihnachtsfeiertage, <strong>und</strong><br />

dann ist Weihnachten vorbei. Aber ist das wirklich alles?<br />

Lenken wir unseren Blick auf die Botschaft, die von Weihnachten<br />

ausgeht <strong>und</strong> versuchen wir, diese das ganze Jahr über nicht<br />

aus dem Blick zu verlieren.<br />

Weihnachten ist auch das Fest, an dem man gerne Dank sagt.<br />

Mit diesen Weihnachts- <strong>und</strong> Neujahrsgrüßen möchte ich all den<br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern danken, die im zurückliegenden Jahr<br />

zum Wohle unserer Gemeinde Alkersleben gewirkt haben.<br />

Mit meinem Dank verbinde ich zugleich die Hoffnung, dass sich<br />

auch künftig viele für unsere gemeinsamen Ziele <strong>und</strong> Interessen<br />

einsetzen.<br />

Im zurückliegenden Jahr waren unsere Vereine sehr aktiv <strong>und</strong><br />

haben das Leben in kultureller <strong>und</strong> sportlicher Hinsicht geprägt.<br />

Herzlichen Dank allen ehrenamtlichen Mitstreitern.<br />

Bei den Mitglie<strong>der</strong>n des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>und</strong> den Mitarbeitern<br />

<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ bedanke ich mich recht herzlich für<br />

die vertrauensvolle <strong>und</strong> offene Zusammenarbeit.<br />

Ich will an dieser Stelle aber auch diejenigen nicht vergessen,<br />

die am Weihnachtsfest einen nahen Angehörigen vermissen<br />

werden. Unsere Zuwendung sollte beson<strong>der</strong>s diesen Mitmenschen<br />

gelten.<br />

In diesem Sinn möchte ich Ihnen, liebe Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,<br />

auch im Namen des Gemein<strong>der</strong>ates ein frohes <strong>und</strong> friedliches<br />

Weihnachtsfest wünschen <strong>und</strong> für das Jahr 2012 alles Gute, vor<br />

allem Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> persönliches Wohlergehen.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Günther Hülle<br />

Das Dorf <strong>und</strong> sein Vieh<br />

Längst sind die Zeiten <strong>der</strong> typischen Dörfer mit ihren artenreichen<br />

<strong>und</strong> umfangreichen Tierbeständen mitten in den Wohnbereichen<br />

<strong>der</strong> Einwohner vorbei <strong>und</strong> vergessen. Einst schmiegten<br />

sich die Ställe in den Höfen an das Wohnhaus <strong>und</strong> mitten im<br />

Hof befand sich <strong>der</strong> dazugehörige Misthaufen in <strong>der</strong> entspre-<br />

chenden Größe des Viehbestandes <strong>und</strong> <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um abhängig<br />

von <strong>der</strong> bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche.<br />

Tiere wurden im Dorf von fast je<strong>der</strong> Familie gehalten. Der Viehbestand<br />

sorgte natürlich auch für eine bestimmte Atmosphäre<br />

im Ort. Brüllende Kühe, o<strong>der</strong> zur Fütterungszeit quiekende<br />

Schweine, krähende Hähne beson<strong>der</strong>s zur Morgenzeit, klappernde<br />

Milchkannen <strong>und</strong> Eimer, Silagegeruch <strong>und</strong> <strong>der</strong> arteigene<br />

Geruch <strong>der</strong> Tiere <strong>und</strong> ihrer „Nebenprodukte“ waren einst die<br />

Idylle eines Bauernhofes.<br />

Für die Bewohner eines Dorfes so normal <strong>und</strong> selbstverständlich,<br />

wie auch die notwendige Pflege <strong>und</strong> Versorgung des Viehs<br />

365 Tage im Jahr. Bereits früh vor sechs Uhr musste <strong>der</strong> erste<br />

Arbeitsgang geschafft sein - die Kühe gemolken <strong>und</strong> die vollen<br />

Milchkannen auf <strong>der</strong> Milchbank für die Abfuhr bereitgestellt sein.<br />

Tagsüber erledigte man die Feldarbeiten. Danach standen<br />

nochmals die Stallarbeiten an.<br />

Abends, die Zeit näherte sich auf 19.00Uhr, konnte endlich Feierabend<br />

sein, wenn sich nicht gerade eine Geburt bei einer Kuh<br />

o<strong>der</strong> Sau ankündigte.<br />

Am 14. Juli des Jahres 1974 geschah die Umstellung von 150<br />

Kühen aus den bäuerlichen privaten Ställen (Wirtschaftsform<br />

LPG Typ I) in Alkersleben in den neu erbauten genossenschaftlichen<br />

Stall nach Elxleben. Etwa 40 Kühe verblieben in privater<br />

Nutzung, bis nach wenigen Jahren die Kuhhaltung im gesamten<br />

Ort aufgegeben wurde.<br />

Die Vormittagsst<strong>und</strong>en des 14. Juli 1974 waren vor allen für die<br />

älteren Bauern schwer zu ertragen, sich von den lieben Kühen<br />

zu verabschieden. Das Großvieh, ob Kühe o<strong>der</strong> Pferde, zählte<br />

doch irgendwie mit zur Familie. Sie hatten in <strong>der</strong> Regel auch einen<br />

Namen.<br />

Das Vieh im Dorf wird längst nicht mehr gezählt. Darum liegen<br />

heutzutage keine aktuellen Zahlen über die Tierbestände vor.<br />

Alles ist nicht mehr so, wie es einst einmal war. Auch den Fliegen<br />

ist jener Wandel nicht gut bekommen, denn ihre besten<br />

Brutplätze, die Ställe mitten im Dorf, sind nicht mehr. Nur noch<br />

Einzelexemplare verirren sich in die Küchen <strong>und</strong> Stuben, wo sie<br />

doch früher eben in diese Räume so gerne zahlreich wechselten.<br />

Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung war <strong>und</strong> ist Gr<strong>und</strong>lage<br />

unserer Ernährung, wobei <strong>der</strong> Verzehr von Fleisch <strong>und</strong> Wurst<br />

beson<strong>der</strong>s in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen<br />

hat. Der vorhandene Viehbesatz interessierte natürlich zu allen<br />

Zeiten eben wegen <strong>der</strong> Volksernährung auch die Obrigkeit. So<br />

war es, dass zu einen angesetzten Stichtage alles zu zählen<br />

war, was die Bauern in den Ställen hatten.<br />

Ein kurzer Einblick in die Alkerslebener Viehbestände an fünf<br />

Beispielen <strong>der</strong> vergangenen 180 Jahre:<br />

1. Juli 1831 1. Dez.1928 3. Dez. 1942 3. Dez.1946 30. Nov. 1973<br />

Pferde 18 66 60 54 1<br />

Rin<strong>der</strong> gesamt 242 281 351 367 374<br />

davon Zuchtbullen 2 3 2 1 0<br />

Mastbullen 0 1 2 0 47<br />

Zugochsen 17 5 8 9 0<br />

Kühe ges. 114 176 212 176 194<br />

(Zugkühe) (39) (38) (34) (43) 0<br />

(Milchkühe) (75) (138) (178) (133) (194)<br />

Übrige Rin<strong>der</strong> 35 96 127 183 133<br />

Schweine gesamt 138 445 419 325 623<br />

davon Eber 1 1 1 1<br />

Sauen 14 42 39 81<br />

übrige Schw. 123 402 379 541<br />

Schafe 701 1 15<br />

Ziegen 30 112 90 119 0<br />

Gänse 18 110 132<br />

Enten 0 50 68<br />

Truthühner 46<br />

Hühner 508 1778 2090 1162 787<br />

Paar Tauben 104<br />

Bienenstöcke 55 49<br />

Kaninchen 421<br />

Selbstverständlich liegen die Angaben auch über jeden einzelnen Hof (nach Namen) vor, auch aus dem Jahre 1831. Erfolgte zu einer<br />

Tierart in <strong>der</strong> Tabelle kein Nachweis, dann war keine Angabe vorhanden. Das Jahr 1831 wi<strong>der</strong>spiegelt mit den geringen Beständen<br />

die Ertragsleistung <strong>der</strong> noch herrschenden Dreifel<strong>der</strong>wirtschaft. Nach <strong>der</strong> Separation setzte sich zunehmend die Fruchtwechselwirtschaft<br />

durch. Der rege Bau von Wirtschaftsgebäuden nach 1870, wie aus <strong>der</strong> Vielzahl von Bauanträgen zu entnehmen ist,<br />

lässt mit Sicherheit auf spürbare Ertragssteigerungen auf dem Feld schließen. Nicht nur die Anzahl <strong>der</strong> Tiere, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong>en<br />

Leistungen wurden gesteigert.<br />

Über die Milchleistung <strong>der</strong> Kühe liegen Nachweise aus dem Jahre 1939 vor. In dem Jahr wurden in Alkersleben von 26 bäuerlichen<br />

Betrieben die Kühe geprüft. Die Jahresleistung je Kuh betrug 2.363 kg Milch mit einem Fettgehalt von 3,59 % (85 Fett kg). Der


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 25 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Kreisdurchschnitt ist in jenen Übersichtsblatt mit 2.332 kg Milch<br />

je Kuh angegeben.<br />

Ein Vergleich mit heutigen Leistungen in Thüringen: Es wurde<br />

im Jahre 2010 eine Jahresleistung je Kuh von 8.964 kg Milch erreicht.<br />

Der Fettgehalt <strong>der</strong> gemolkenen Milch betrug 4,3 %. Das<br />

sind wie<strong>der</strong>um 361 kg Milchfett von je<strong>der</strong> thüringer Kuh.<br />

Mit Viehbeständen <strong>und</strong> mit <strong>der</strong>en Leistung <strong>und</strong> den einstigen<br />

Haltungsbedingungen in den kleinen Ställen, so wie es früher<br />

einmal war, würden die Fleisch- <strong>und</strong> Käsetheken in den Einkaufszentren<br />

nur eine kümmerliche kleine Ecke in <strong>der</strong> Lebensmittelabteilung<br />

einnehmen.<br />

Klaus Wagner<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 02.01. zum 72. Geburtstag Frau Hübner, Erika<br />

am 09.01. zum 71. Geburtstag Herr Hettstedt, Gerd<br />

am 09.01. zum 78. Geburtstag Frau Hannelore Reiß<br />

am 12.01. zum 77. Geburtstag Frau Bocklitz, Margot<br />

am 14.01. zum 72. Geburtstag Herr Wagner, Klaus<br />

am 29.01. zum 67. Geburtstag Frau Prause, Erika<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Einladung<br />

des Geflügelzuchtverein Alkersleben<br />

zur 22. Alkerslebener Taubenschau<br />

am 07.01.2012 <strong>und</strong> 08.01.2012<br />

in <strong>der</strong> Gaststätte „Zum Schwarzen Hahn“ Elxleben.<br />

Öffnungszeiten:<br />

Samstag 07.01.2012 von 9.00 - 17.00 Uhr<br />

Sonntag 08.01.2012 von 9.00 - 15.00 Uhr<br />

Wir gratulieren zum Geburtstag<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Bösleben<br />

am 08.01. zum 81. Geburtstag Frau Ruth Schwarz<br />

am 13.01. zum 76. Geburtstag Herr Gerhard Wagner<br />

am 16.01. zum 75. Geburtstag Frau Selma Schönefeld<br />

am 18.01. zum 74. Geburtstag Frau Christa Künzel<br />

Wüllersleben<br />

am 02.01. zum 79. Geburtstag Herr Wilfried Rausch<br />

am 09.01. zum 74. Geburtstag Herr Klaus Wenzel<br />

am 16.01. zum 77. Geburtstag Herr Alois Langner<br />

am 16.01. zum 69. Geburtstag Herr Helmut Sever<br />

am 22.01. zum 82. Geburtstag Frau Anna Margarete<br />

Wellendorf<br />

am 24.01. zum 74. Geburtstag Herr Siegm<strong>und</strong> Lämmerzahl<br />

Liebe Dornheimer,<br />

es ist immer wie<strong>der</strong> interessant, das abgelaufene Jahr in Dornheim<br />

Revue passieren zu lassen.<br />

Rückschau zu halten <strong>und</strong> Bilanz zu ziehen findet nicht nur im<br />

privaten Bereich statt. Die Antwort auf die Frage, ob die öffentlichen<br />

Aufgaben im ausreichenden Maß erfüllt worden sind, mag<br />

vielfach unterschiedlich ausfallen. Unterschiedliche Blickwinkel<br />

<strong>und</strong> Interessen führen zu unterschiedlichen Meinungen. Wir<br />

sollten aber immer von dem Gedanken getragen sein, dass<br />

dem Wünschbaren nur stets das Machbare gegenüber gestellt<br />

werden kann. Nur wer in <strong>der</strong> Lage ist, die großen Leistungen die<br />

in Dornheim 2011 erbracht wurden richtig einzuschätzen, <strong>der</strong> ist<br />

auch in <strong>der</strong> Lage diese großartige Arbeit zu würdigen.<br />

Dafür gilt es insbeson<strong>der</strong>e denjenigen Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürgern<br />

heute uneingeschränkt zu danken die sich ganz persönlich<br />

für Dornheim eingesetzt haben.<br />

Meine Damen <strong>und</strong> Herren ich bin froh <strong>und</strong> dankbar, dass in unserer<br />

Feuerwehr <strong>und</strong> dem Feuerwehrverein über Generationen<br />

hinweg so gute Arbeit geleistet wird, dass im Fre<strong>und</strong>eskreis zur<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Traukirche von Johann Sebastian Bach so hoch<br />

motivierte Mitglie<strong>der</strong> über Jahre hinweg unsere Kirche instand<br />

setzen, erhalten <strong>und</strong> unseren Ort weltweit bekannt machen.<br />

Mein beson<strong>der</strong>er Dank <strong>und</strong> meine Anerkennung gilt den vielen<br />

Helfern bei unseren Festen, dem Weihnachtsteam, den Frauen,<br />

die uns die leckersten Kuchen backen, den Blutspen<strong>der</strong>n, den<br />

Bratwurstbratern, allen die immer ansprechbar sind <strong>und</strong> oft im<br />

Stillen so wertvolle Arbeit für das Gemeinwohl leisten, dem<br />

Bauteam für das Lattermännchen, den Sponsoren für die Geschwindigkeitstafel,<br />

den Frauen die im Bürgerhaus für saubere<br />

Fenster <strong>und</strong> Räume sorgen sowie allen Bürgern die vor ihren<br />

Häusern unaufgefor<strong>der</strong>t Gehwege, Strassen <strong>und</strong> Grünanlagen<br />

in Ordnung halten.<br />

Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich bei allen Bürgern,<br />

die mir immer wie<strong>der</strong> in persönlichen Gesprächen den<br />

Rücken stärken, bei den Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>VG</strong> Riechheimer Berg<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Vorsitzenden Frau Machalett. Ein Dankeschön von dieser<br />

Stelle aus an den Gemein<strong>der</strong>at, denn in diesem Jahr mussten<br />

nicht ganz einfache Entscheidungen getroffen werden, die<br />

aber von <strong>der</strong> Mehrheit getragen werden.<br />

Einen beson<strong>der</strong>en Gruß möchte ich den Dornheimer Bürgerinnen<br />

<strong>und</strong> Bürgern sagen, die wegen Alter, Krankheit o<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung<br />

nicht an <strong>der</strong> Weihnachtsfeier teilnehmen konnten. Gemeinsam<br />

schicken wir ihnen von hier aus die besten Wünsche.<br />

Ja liebe Dornheimer, schauen wir nun genauer auf das Jahr<br />

2011 zurück<br />

- die Bauarbeiten <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt Richtung Alkersleben<br />

wurden weiter geführt <strong>und</strong> beendet<br />

- die Grünanlage um den Rittergutsteich erhielt Schutzpfeiler<br />

- eine Geschwindigkeitsanzeige an <strong>der</strong> Ortseinfahrt aus Richtung<br />

Alkersleben wurde angeschafft <strong>und</strong> installiert (Zuschüsse<br />

gab es durch Spenden <strong>der</strong> Anwohner <strong>und</strong> von Firmen)<br />

- <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten erhielt einen Nistkasten mit Kamera, Fernseher<br />

<strong>und</strong> einen Laptop<br />

- weitere 3000 Krokusse, 2 Magnolien <strong>und</strong> Nussbäume wurden<br />

gepflanzt<br />

- das Dornheimer Lattermännchen wurde geschnitzt <strong>und</strong> aufgestellt<br />

- das Großprojekt 2011 „Neubau <strong>der</strong> Hauptstrasse - Längwitz,<br />

mit neuen Wasser <strong>und</strong> Abwasserleitungen, sowie einer neuen<br />

Brücke <strong>und</strong> Bitumendecke ist fertig gestellt<br />

- Neubau <strong>der</strong> Gehwege „Längwitz“ am Ortseingang bis zur<br />

Brücke fertig gestellt - somit ist das gewaltige Projekt Ortsdurchfahrt<br />

erfolgreich abgeschlossen<br />

- Teilerneuerung <strong>der</strong> Einfahrten bei den Anwohnern „Längwitz“<br />

fertig gestellt<br />

- die Gemeinde stellt mehrere Tausend EUR zur Kirchturmsanierung<br />

zur Verfügung<br />

- <strong>der</strong> Gehweg „Neue Straße“ vom Denkmal zum Dreschplatz<br />

wurde komplett erneuert<br />

- die Ortsumgehung aus Richtung Alkersleben wurde mit Bitumen<br />

erneuert


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 26 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

- am Teichgarten/Kin<strong>der</strong>garten wurde ein neuer Abwasserkanal<br />

verlegt <strong>und</strong> die Strasse erhält eine Bitumenschicht, sowie<br />

Bordsteinkanten <strong>und</strong> eine Trafostation<br />

- <strong>der</strong> Eingang zum Kin<strong>der</strong>garten wurde verbreitert <strong>und</strong> gepflastert<br />

- die Parkfläche vor <strong>der</strong> Kirche <strong>und</strong> <strong>der</strong> Eingang zum Friedhof<br />

wurden aufwändig mit altem Granitpflaster <strong>und</strong> neuem Altstadtpflaster<br />

saniert <strong>und</strong> fertig gestellt<br />

Und bei all dieser Arbeit haben wir auch das Feiern <strong>und</strong> die Kultur<br />

nicht vergessen:<br />

- Osterfeuer, Herbstfeuer, Volleyballturnier, Weihnachtsfeier,<br />

Maibaumsetzen, Feuerwehr Familiennachmittag, Traktorentreffen,<br />

Pokalangeln, in <strong>der</strong> Kirche gab es viele hochwertige<br />

Konzerte, sowie einen Weihnachtsmarkt, ein neues Heimatblättchen<br />

ist herausgegeben <strong>und</strong> noch viele Dinge mehr haben<br />

das kulturelle Leben in Dornheim bereichert.<br />

Liebe Dornheimer,<br />

es ist unsere Aufgabe, das Umfeld für die weitere positive Entwicklung<br />

unserer Gemeinde, unserer Kin<strong>der</strong>, ja für uns alle zu<br />

gestalten. Wir sind auf einem sehr erfolgreichen Weg, das zeigt<br />

ihnen verehrte Dornheimer - unsere Bilanz für 2011.<br />

Mit dem großen Ziel, ein lebenswertes Dornheim vor Augen,<br />

freue ich mich mit Ihnen auf ein abwechslungsreiches Jahr<br />

2012.<br />

Ihnen <strong>und</strong> Ihren Familien<br />

frohe Weihnachtstage <strong>und</strong> ein<br />

ges<strong>und</strong>es neues Jahr 2012.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Burkhard Walther<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 01.01. zum 72. Geburtstag Frau Meinecke, Gerda<br />

am 05.01. zum 71. Geburtstag Frau Ehrhardt, Leonore<br />

am 06.01. zum 73. Geburtstag Herr Müller, Bernhard<br />

am 07.01. zum 77. Geburtstag Herr Höll, Josef<br />

am 10.01. zum 90. Geburtstag Herr Bräutigam, Werner<br />

am 18.01. zum 72. Geburtstag Herr Kleinke, Hilmar<br />

am 16.01. zum 74. Geburtstag Herr Bornkessel, Günther<br />

am 26.01. zum 69. Geburtstag Herr Höland, Justus<br />

am 28.01. zum 81. Geburtstag Frau Krisch, Johanna<br />

am 29.01. zum 78. Geburtstag Frau Bube, Eveline<br />

Liebe Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Elleben,<br />

zum Ende des Jahres möchte ich die Gelegenheit nutzen, um<br />

an wichtige Ereignisse in <strong>der</strong> Gemeinde während <strong>der</strong> letzten 12<br />

Monate zu erinnern.<br />

Folgende Planungen <strong>und</strong> Baumaßnahmen wurden ausgeführt:<br />

- Sicherung <strong>der</strong> Bachböschung in Elleben<br />

- Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses incl. <strong>der</strong> Außenanlage<br />

in Riechheim<br />

- Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses in Riechheim<br />

- Gr<strong>und</strong>legende Erneuerung eines Großteils des Osthäuser<br />

Weges, des Schellrodaer Weges sowie des Weges zum<br />

Güglebener Wald<br />

- Planung zur Erneuerung <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt K5 in Elleben<br />

- Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für Elleben<br />

Zur Verbesserung des Winterdienstes wurde erheblich in eine<br />

neue Wintertechnik investiert. Die Riechheimer Feuerwehr erhielt<br />

ein gut erhaltenes gebrauchtes Fahrzeug.<br />

Das Lebensgefühl in unseren Dörfern wird jedoch weniger<br />

durch die Investitionen <strong>der</strong> Gemeinde als vielmehr durch die gemeinschaftlichen<br />

Aktivitäten <strong>der</strong> hier lebenden Menschen geprägt.<br />

Vieles in unserer Gemeinde war auch in diesem Jahr nur<br />

möglich, weil am Gemeinwohl interessierte Menschen entschlossen<br />

mit angepackt haben. Ihre vielfältigen Aktivitäten sind<br />

eine große Bereicherung für unsere Dörfer. Deshalb möchte ich<br />

an dieser Stelle den vielen engagierten Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern<br />

sehr herzlich für ihren Dienst am Gemeindeleben danken:<br />

- den Feuerwehrkameradinnen <strong>und</strong> Feuerwehrkameraden für<br />

ihre Einsatzbereitschaft <strong>und</strong> für ihre Hilfe bei Baumaßnahmen.<br />

In Gügleben erneuerten die Kameraden z.B. die Abdeckung<br />

<strong>der</strong> Wasserbehälter am Burgenblick. In Riechheim engagierten<br />

sich die Feuerwehrkameraden bei <strong>der</strong><br />

Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses <strong>und</strong> waren beim<br />

Mauern bis zum Dachdecken <strong>und</strong> vom Pflastern bis zum<br />

Trockenbau beteiligt. Zu nennen sind Volker Schnei<strong>der</strong>, Stefan<br />

Hartung, Norbert Wernet, Thomas Pintschka, Diana Ruge,<br />

Dr. Rainer Nawrot, Benjamin Gelmroth, Oliver Ulrich,<br />

Thomas Heinrichs, Dr. Klaus Paffrath, Dirk Oppler, Ralf<br />

Schnei<strong>der</strong>, Udo Krah, Harry Knauer, Siegfried Sannowitz,<br />

Harald Gramann <strong>und</strong> Rolf Mertens;<br />

- dem Ortsbrandmeister Stefan Hartung für die Gesamtorganisation<br />

<strong>der</strong> Gemeindefeuerwehr,<br />

- den Wehrführern Volker Schnei<strong>der</strong>/Dirk Oppler (Riechheim)<br />

<strong>und</strong> Axel Silber (Gügleben) sowie dem Wehrführer i.R.<br />

Hans-Dieter Rubrandt (Elleben) für die Organisation <strong>der</strong><br />

Ortsteilfeuerwehren,<br />

- unserem Jugendwart Udo Krah für seine engagierte Arbeit<br />

mit <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendfeuerwehr in Riechheim; unter<br />

seiner Leitung sammelte <strong>der</strong> Feuerwehrnachwuchs Weihnachtsbäume<br />

<strong>und</strong> beim Frühjahrsputz Abfälle in <strong>der</strong> Flur ein,<br />

nahmen sehr erfolgreich an Ausscheiden <strong>und</strong> Zeltlagern teil,<br />

überprüfen Hydranten, erfuhren viel über Feuerwehrtechnik,<br />

besuchten z.B. cie Berufsfeuerwehr in Weimar <strong>und</strong> hatten allerhand<br />

Spaß;<br />

- Herbert Meißner für die Installation <strong>der</strong> Funkgeräte im<br />

Riechheimer Feuerwehrfahrzeug<br />

- dem Feuerwehrverein Gügleben für die Ausrichtung des<br />

Dorffestes;<br />

- dem Feuerwehrverein Elleben für die Organisation des 9.<br />

Ellebener Weihnachtsmarktes;<br />

- dem Feuerwehrverein Riechheim für die Unterstützung bei<br />

<strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> Flursäuberung, des Wintertanzes, des<br />

Sonnwendfeuers <strong>und</strong> für die Ausgestaltung des Rahmenprogrammes<br />

<strong>der</strong> Feuerwehrhauseinweihung;<br />

- dem VfB Elleben für die Organisation des Spielbetriebes sowie<br />

für die Ausrichtung des Maibaumsetzens <strong>und</strong> des Sportfestes;<br />

- den Güglebener Helfern bei <strong>der</strong> Durchführung des Gemeindefestes<br />

am Loh (Zeltaufbau, Kuchenbacken, Bewirtung);<br />

- dem Riechheimer Kultur- <strong>und</strong> Freizeitverein unter dem Vorsitz<br />

von Christiane Neubig <strong>und</strong> Vanessa Baumeister für die<br />

Organisation des Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Familienfestes sowie <strong>der</strong> Einweihung<br />

des Dorfgemeinschaftshauses, für die Mithilfe beim<br />

Lohfest <strong>und</strong> <strong>der</strong> Feuerwehrhauseinweihung sowie für die<br />

Unterstützung verschiedenster Aktivitäten wie Bastelr<strong>und</strong>en,<br />

Kartoffelfeuer, Jahreskalen<strong>der</strong>, Adventskonzert;<br />

- dem Männerchor Elleben unter Leitung von Torsten Griewald<br />

für die Ausrichtung <strong>der</strong> 265 Jahrfeier sowie ihrer zahlreichen<br />

öffentlichen Auftritte;<br />

- dem gemischten Chor Riechheim unter <strong>der</strong> Leitung von Heiko<br />

Mauchel sowie dem Elxleber Posaunenchor unter <strong>der</strong><br />

Leitung von Beate Friedrich für ihre musikalischen Beiträge<br />

bei den Einweihungsfeiern <strong>und</strong> dem musikalischen Adventsnachmittag;<br />

- Ina Oppler für ihr kreatives Engagement für Bastel- sowie<br />

Tanz- <strong>und</strong> Theaterprojekte;<br />

- Eberhard Luschnitz für seine musikalische Begleitung beim<br />

Martinsumzug <strong>und</strong> dem Adventsnachmittag in Riechheim<br />

sowie für seinen Einsatz als Reservechorleiter einzuspringen;


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 27 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

- Diana Schellhorn für den Entwurf des Jahreskalen<strong>der</strong>s;<br />

- Eberhard Pfeifer <strong>und</strong> Hartmut Pfeifer für den Einsatz schwerer<br />

Landtechnik zum Abtransport des Schnees im Januar<br />

2011;<br />

- den Aktiven in <strong>der</strong> Bürgerinitiative 380 KV, Klaus Bergmann<br />

<strong>und</strong> Corinne Krah;<br />

- Andreas Strassburg für Elektroarbeiten im Haus <strong>Nr</strong>. 20 <strong>und</strong><br />

im FWGH <strong>und</strong> Frank Neugebauer für das Umsetzen <strong>der</strong> Sirenenanlage<br />

sowie Andreas Machäu für den Einbau des<br />

Estrichs im Jugendfeuerwehrraum;<br />

- Isa Luschnitz <strong>und</strong> Torsten Wilhelm für die Planung <strong>der</strong> Außenanlage<br />

zum Haus <strong>Nr</strong>. 20; den zahlreichen Geld- <strong>und</strong><br />

Pflanzenspen<strong>der</strong>n; den Helfern bei <strong>der</strong> Pflanzaktion <strong>und</strong> den<br />

Betreuerinnen <strong>der</strong> Beetanlage am Haus <strong>Nr</strong>. 20;<br />

- den Spen<strong>der</strong>n von Küchengeräten <strong>und</strong> Möbeln für Haus <strong>Nr</strong>.<br />

20;<br />

- Karlheinz Moritz für die Herstellung des Blumentroges an<br />

<strong>der</strong> Bushaltestelle in Riechheim;<br />

- Martin Rö<strong>der</strong> für die Übernahme <strong>der</strong> Kosten für das geräumige<br />

Festzelt zur Einweihungsfeier u.a.;<br />

- Ramona Fromm <strong>und</strong> Diana Ruge für ihre Bilddokumentationen<br />

<strong>der</strong> Einweihungsfeiern <strong>und</strong> Klaus Bergmann für die Bildzusammenstellung<br />

<strong>der</strong> Sanierungsarbeiten am Haus <strong>Nr</strong>. 20<br />

aber auch für die Urk<strong>und</strong>en im Dorfgemeinschaftshaus;<br />

- den zahlreichen Helfern beim mehrmaligen Hausputz des<br />

Haus-<strong>Nr</strong>. 20;<br />

- Detlev Moritz für die statischen Berechnungen zum Umbau<br />

<strong>der</strong> Toilettenanlagen im Dorfgemeinschaftshaus in Gügleben;<br />

- Stefan Hartung <strong>und</strong> Claudia Starzewski für Reparaturarbeiten<br />

am Kin<strong>der</strong>spielplatz in Riechheim;<br />

- <strong>und</strong> natürlich denjenigen, die nicht genannt wurden, aber<br />

anfassen, wenn es nötig ist.<br />

Ebenfalls gilt mein Dank den Beschäftigten <strong>und</strong> Verantwortlichen<br />

<strong>der</strong> Gemeinde:<br />

- den Erzieherinnen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte Frau Sattler, Frau<br />

Swoboda, Frau Pirk <strong>und</strong> Frau König für ihren herzlichen Umgang<br />

mit den Kin<strong>der</strong>n, für ihre Auftritte beim Lohfest, dem<br />

Adventkonzert, <strong>der</strong> Seniorenweihnachtsfeier <strong>und</strong> für die Erstellung<br />

<strong>der</strong> Geburtstagskarten;<br />

- den Elternvertretern in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte für ihre Mitwirkung<br />

bei diversen Aktivitäten im Jahresverlauf <strong>und</strong> den Eltern,<br />

die beim Umzug des Kita wegen des Wasserrohrbruchs<br />

mitgeholfen haben;<br />

- den Beschäftigten des Bauhofes unter <strong>der</strong> Leitung von Werner<br />

Dämmig. Neben den vielfältigen Arbeiten im Bereich <strong>der</strong><br />

Grünflächenpflege, <strong>der</strong> Straßenreinigung <strong>und</strong> des Winterdienstes<br />

konnten durch Eigenleistung zahlreiche Baumaßnahmen<br />

ausgeführt werden. Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Tiefbauarbeiten für die Hofbefestigung am Haus <strong>Nr</strong>. 20 <strong>und</strong><br />

dem neuen Feuerwehrgerätehaus in Riechheim sowie die<br />

Böschungssicherung am Ellebener Bach. In 2011 wurde<br />

Werner Dämmig von Cornelia <strong>und</strong> Andreas Kuthning unterstützt.<br />

Cornelia <strong>und</strong> Andreas arbeiteten für die Gemeinde<br />

ehrenamtlich <strong>und</strong> erhielten hierfür eine geringe Entschädigung.<br />

- den Beschäftigten <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft für ihre<br />

Hilfsbereitschaft <strong>und</strong> ihren Einsatz,<br />

- ganz beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> Ortsteilbürgermeisterin Corinne Krah<br />

<strong>und</strong> dem Ortsteilbürgermeister Peter Wurm für ihr außerordentliches<br />

Engagement, Ideen <strong>und</strong> Initiativen; Corinne Krah<br />

ist nicht nur in Gemein<strong>der</strong>at <strong>und</strong> Ortschaftsrat aktiv, son<strong>der</strong>n<br />

auch an allen an<strong>der</strong>en Aktivitäten in Riechheim maßgeblich<br />

beteiligt; Peter Wurm trägt einen großen Anteil an den Planungen<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Aktivitäten in Gügleben;<br />

- ich danke den weiteren Vertretern des Gemein<strong>der</strong>ates Norbert<br />

Münch, Siegfried Sannowitz, Karl-Heinz Hartung, Herbert<br />

Windmiller, Dr. Klaus Paffrath <strong>und</strong> Holger Helbing für ihre<br />

Bereitschaft, die Geschicke <strong>der</strong> Gemeinde zu lenken<br />

sowie den Ortschaftsräten Jürgen Maier, Axel Franz, Rolf<br />

Mertens <strong>und</strong> Stefan Hartung, Maraike Kämpf, Sandra Risch,<br />

Hubert Schmidt <strong>und</strong> Wilfried Weise, Hans-Dieter Rubrandt,<br />

Horst Mey, Jörg Willing <strong>und</strong> Markus Stiede für die Unterstützung<br />

bei den diversen Veranstaltungen;<br />

Für das kommende Jahr sind bereits zahlreiche Maßnahmen<br />

geplant. Insbeson<strong>der</strong>e sind zu nennen:<br />

- Beginn <strong>der</strong> Kreisstraßensanierung in Elleben, 1. Bauabschnitt<br />

- Fortsetzung <strong>der</strong> Sanierungsarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus<br />

in Gügleben<br />

Trotz all <strong>der</strong> Sorgen, die uns als Gemeinde o<strong>der</strong> Sie ganz persönlich<br />

im Jahr 2011 beschäftigt haben, sollten wir versuchen,<br />

zur Ruhe zu kommen , damit wir uns auf das anstehende Weihnachtsereignis,<br />

die Geburt Christi, freuen <strong>und</strong> das kommende<br />

Jahr mit Zuversicht beginnen können.<br />

Ich wünsche Ihnen<br />

frohe Weihnachten <strong>und</strong> alles<br />

Gute für das kommende Jahr.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Rudolf Neubig<br />

Medienpreis für den Kin<strong>der</strong>einrichtung<br />

„Im Wiesengr<strong>und</strong>“ Elleben<br />

Der Medienpreis „Kompass“ wurde zum ersten Mal am<br />

29.11.2011 in Erfurt verliehen. Mit diesem Preis werden beson<strong>der</strong>e<br />

Projekte zur Medienbildung mit Kin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

von <strong>der</strong> Thüringer Landesmedienanstalt ausgezeichnet.<br />

In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Medienwerkstatt <strong>der</strong> Thüringer Landesmedienanstalt<br />

entstand in unserem Kin<strong>der</strong>garten unter <strong>der</strong><br />

Leitung von vier Studentinnen <strong>der</strong> Universität Erfurt das Hörspiel<br />

- „Der gruselige Feenwald“.<br />

In <strong>der</strong> Projektwoche im Juni lernten die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> großen<br />

Gruppe aus <strong>der</strong> Vielfalt <strong>der</strong> Medien speziell das Radio kennen.<br />

Der Ablauf zur Herstellung des Hörspiels gestaltete sich sehr<br />

spannend <strong>und</strong> interessant, da die Kin<strong>der</strong> beim Stimmen aufnehmen,<br />

einer Geräuscheralley, Hörrätsel, Bedienung <strong>der</strong> Technik<br />

u.v.m, selbst Akteure waren.<br />

Der Phantasie <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> waren keine Grenzen gesetzt <strong>und</strong> nur<br />

so konnte dieses schöne Hörspiel entstehen.<br />

Da diese Projektwoche uns allen sehr viel Spaß gemacht hat<br />

<strong>und</strong> ein so tolles Ergebnis dabei entstanden ist, reichten die<br />

Studentinnen unser fertiges Werk bei <strong>der</strong> Thüringer Landesmedienanstalt<br />

für den Kin<strong>der</strong>-<strong>und</strong> Jugendmedienpreis „Kompass“<br />

ein.<br />

Mitte November traf dann ein Gewinnerbrief bei uns in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung<br />

ein.<br />

In <strong>der</strong> Kategorie „Bestes Medienprojekt mit Kin<strong>der</strong>n bis 6 Jahren“<br />

gewannen wir den ersten Preis gemeinsam mit <strong>der</strong> Evangelischen<br />

Kin<strong>der</strong>arche Sättelstädt im Wartburgkreis.<br />

Ganz aufgeregt fuhren wir am 29.11.2011 mit unseren „kleinen<br />

Akteuren“, die zum Teil schon in <strong>der</strong> Schule sind, zur Preisverleihung<br />

in das Kin<strong>der</strong>medienzentrum nach Erfurt.<br />

Ganz stolz nahmen wir gemeinsam mit den Studentinnen unseren<br />

Preis im Blitzlichtgewitter <strong>und</strong> vor laufen<strong>der</strong> Kamera entgegen.<br />

Diese außergewöhnliche Erfahrung bleibt für uns unvergessen<br />

<strong>und</strong> die Auszeichnung in Form einer Urk<strong>und</strong>e wird einen Ehrenplatz<br />

in unserem Kin<strong>der</strong>garten erhalten.


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 28 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Adventskonzert <strong>der</strong> „Wiesengr<strong>und</strong>kin<strong>der</strong>“<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Elleben<br />

Wie<strong>der</strong> neigt sich ein Jahr dem Ende <strong>und</strong> unser zweites Adventskonzert<br />

fand am 02.12.2011 in <strong>der</strong> Kirche zu Elleben statt.<br />

Wir haben fleißig geprobt, im Kin<strong>der</strong>garten <strong>und</strong> auch in <strong>der</strong> Kirche.<br />

Wir haben gemeinsam alles vorbereitet <strong>und</strong> alle waren<br />

sehr aufgeregt. Wird alles klappen? Sitzt <strong>der</strong> Text?<br />

Die Kirche, die zuvor von uns Erzieherinnen mit vielen Kerzen<br />

<strong>und</strong> Tannengrün geschmückt wurde, verbreitete eine tolle weihnachtliche<br />

Atmosphäre.<br />

Als dann die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> großen <strong>und</strong> mittleren Gruppe kerzenschwingend<br />

<strong>und</strong> musikalisch begleitet die Sitzbänke <strong>der</strong> Besucher<br />

„umr<strong>und</strong>eten“, war für uns die Weihnachtszeit eingeläutet.<br />

Unsere Kleinsten tanzten als Schneeflocken in einem Kreisspiel<br />

<strong>und</strong> waren mit Freude bei <strong>der</strong> Sache.<br />

Die Weihnachtsgeschichte spielten die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Grashüpfergruppe<br />

mit viel Begeisterung <strong>und</strong> kindlichem Ernst, so dass ihnen<br />

<strong>der</strong> Applaus aller Besucher sicher war. Katja, unsere leitende<br />

Erzieherin, begleitete die kleinen Sänger durch das<br />

Programm mit <strong>der</strong> Gitarre.<br />

Der Elxlebener Posaunenchor umrahmte das Ganze <strong>und</strong> lud<br />

zum Mitsingen ein. Ein beson<strong>der</strong>s herzliches Dankeschön dafür.<br />

Der Elternbeirat dankte den Kin<strong>der</strong>n anschließend mit kleinen<br />

Weihnachtsanhängern für ihre schöne <strong>und</strong> gelungene Darbietung<br />

<strong>und</strong> unserem Team für die Arbeit des ausklingenden Jahres.<br />

Bei Glühwein, Tee, Gebäck <strong>und</strong> leckeren Fettbroten konnte anschließend<br />

geplau<strong>der</strong>t werden <strong>und</strong> unsere Veranstaltung ihren<br />

Ausklang finden. Hier nochmals herzlichen Dank an die fleißigen<br />

Helfer <strong>und</strong> Sponsoren aus unserer Elternschaft.<br />

Wir danken für die positive Resonanz unseres Konzertes <strong>und</strong><br />

hoffen Sie im nächsten Jahr zum dritten Adventskonzert begrüßen<br />

zu können um somit eine Tradition zu schaffen, die Sie auf<br />

die Adventszeit einstimmt.<br />

Die Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> das Team des Kin<strong>der</strong>einrichtung „Im Wiesengr<strong>und</strong>“<br />

Elleben<br />

Jetzt turboschnelles Surfen <strong>und</strong> Telefonieren<br />

in Elleben<br />

Mit WLAN-Router o<strong>der</strong> USB-Sticks ins mobile Breitband-Internet<br />

LTE-Zuhause-Tarife bereits ab 19,99 Euro<br />

Düsseldorf/Radebeul, Montag, 7. November 2011. Vodafone<br />

startet in Elleben die neue mobile Breitbandtechnik LTE <strong>und</strong> damit<br />

das „Internet für alle“. Die Ortschaft gehört zu den bisher unterversorgten<br />

Gemeinden, die <strong>der</strong> Telekommunikationsanbieter<br />

ab sofort mit dem neuen Turbo-Internet versorgt. WLAN-Router<br />

o<strong>der</strong> LTE-Surfstick ermöglichen den Zugang zum neuen schnellen<br />

Internet über eigene Notebooks o<strong>der</strong> PCs. LTE-Zuhause-<br />

Tarife gibt es bereits ab 19,99 Euro monatlich. Darüber hinaus<br />

bietet Vodafone als erstes Telekommunikationsunternehmen eine<br />

integrierte Lösung für Telefonie <strong>und</strong> den schnellen Internetzugang<br />

via LTE <strong>und</strong> damit einen vollwertigen Festnetzersatz an.<br />

Die entsprechende Hardware, ein sogenanntes LTE-Modem, ist<br />

nun in den ersten mit LTE versorgten Regionen verfügbar.<br />

„Leistungsfähige Netze sind die Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige<br />

Informationsgesellschaft. Der Zugang zum Breitbandinternet<br />

überall <strong>und</strong> für alle ist ein wichtiger Standortfaktor.<br />

Wir brauchen in Thüringen eine flächendeckende High-Tech-<br />

Infrastruktur“, so Jörg Titz, Regionalleiter Privatk<strong>und</strong>engeschäft<br />

<strong>der</strong> Vodafone-Nie<strong>der</strong>lassung Ost. „Wir werden in den kommenden<br />

Wochen weitere Gemeinden in Thüringen <strong>und</strong> in Deutschland<br />

an die Datenautobahn anschließen.“ Schon jetzt versorgt<br />

Vodafone b<strong>und</strong>esweit mehrere h<strong>und</strong>erttausend Haushalte mit<br />

<strong>der</strong> neuen Breitbandtechnik LTE. Die Zufriedenheitsgarantie ermöglicht<br />

allen K<strong>und</strong>en das entspannte Testen zu Hause <strong>und</strong> ein<br />

30-Tage-Rückgaberecht ohne vertragliche Bindung, falls <strong>der</strong><br />

K<strong>und</strong>e vom Produkt nicht überzeugt sein sollte.<br />

Weitere Informationen zu den neuen LTE-Tarifen sowie <strong>der</strong><br />

Hardware gibt es hier:<br />

Ansprechpartner:<br />

Systemhaus TA Teledienste, 07407 Rudolstadt, Markt 11<br />

Vodafone BPS Rudofstadt, 07407 Rudolstadt, Kleine Ba<strong>der</strong>gasse<br />

1<br />

Vodafone Premium-Händler, 99099 Erfurt, Rudolstädter Straße<br />

105<br />

Media Mobil Erfurt e.K., 99096 Erfurt, Arnstadter Str. 25<br />

Vodafone Premium-Händler, 99084 Erfurt, Anger 1<br />

Vodafone Shop Erfurt, 99084 Erfurt, Anger 19-20<br />

Vodafone Premium-Store Erfurt, 99084 Erfurt, Bahnhofstraße<br />

39<br />

Vodafone PS Erfurt T.E.C., 99099 Erfurt, Hermsdorfer Str. 4<br />

handy-man, 99310 Arnstadt, Rosenstr. 44<br />

Telco Shop Arnstadt, 99310 Arnstadt, Erfurter Straße 27<br />

Vodafone Shop Arnstadt, 99310 Arnstadt, Stadtilmer Str. 100<br />

Mike Hagedorn, 99423 Weimar, Kaufstr. 4<br />

Vodafone Shop Weimar - Taurus, 99423 Weimar, Hummelstr 1<br />

Handy Shop Weimar, 99423 Weimar, Kaufstraße 4<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Elleben<br />

am 02.01. zum 78. Geburtstag Frau Künzel, Edeltraud<br />

am 16.01. zum 65. Geburtstag Herr Beck, Wilfried<br />

am 23.01. zum 85. Geburtstag Frau Kämpf, Ruth<br />

am 26.01. zum 66. Geburtstag Frau Lohrey, Barbara<br />

Gügleben<br />

am 27.01. zum 71. Geburtstag Herr Wurm, Peter<br />

Riechheim<br />

am 05.01. zum 72. Geburtstag Frau Salecker, Gerda<br />

am 12.01. zum 74. Geburtstag Frau Möser, Regina<br />

am 14.01. zum 84. Geburtstag Herr Pfeifer, Gerhard<br />

am 20.01. zum 65. Geburtstag Herr Maier, Jürgen<br />

am 23.01. zum 68. Geburtstag Frau Korth, Marianne<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

Gemeinsam gegen Schnee <strong>und</strong> Eisglätte<br />

Liebe Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürger,<br />

früher o<strong>der</strong> später kommt <strong>der</strong> Winter. Um die Beschwernisse<br />

<strong>der</strong> kalten Jahreszeit leichter zu überwinden, bitte ich Sie folgende<br />

Punkte zu beachten:<br />

1) Freihalten <strong>der</strong> Straßen:<br />

Für das Schneeräumen <strong>der</strong> Straßen wird sowohl <strong>der</strong> Straßenraum<br />

nach Oben wie in die Breite benötigt. Bitte schneiden Sie<br />

daher Ihre Sträucher <strong>und</strong> Bäume, die in den Straßenraum<br />

hinein hängen, gründlich zurück <strong>und</strong> nutzen Sie vornehmlich<br />

Ihr Gr<strong>und</strong>stück zum Parken Ihrer Fahrzeuge.<br />

2) Umsetzung <strong>der</strong> neuen Straßenreinigungssatzung:


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 29 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Anlass zur Überarbeitung <strong>der</strong> Straßenreinigungssatzung (veröffentlicht<br />

im <strong>Amts</strong>blatt <strong>Nr</strong>. 11 vom 30.10.2010) waren Probleme<br />

bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Schneeräumpflicht. Die Schneeräumpflicht<br />

<strong>der</strong> Gehwege führte insbeson<strong>der</strong>e bei schmalen Straßen,<br />

die nur über einen geringen Lagerraum für die Schneemassen<br />

verfügen, gelegentlich zu Kollisionen mit den Aktivitäten des gemeindlichen<br />

Bauhofs. Um künftig Konflikte im Streit um die Ablagerungsflächen<br />

für Schnee zu reduzieren, sollte folgendes<br />

Vorgehen gewählt werden:<br />

a) Wohngebiet „Am kleinen Berg“: Eichenstraße, Hol<strong>und</strong>erweg,<br />

Lindenstraße:<br />

Diese Straßen verfügen größtenteils über 2 Gehwege, wobei<br />

jedoch einer <strong>der</strong> beiden nicht durchgängig begehbar ist<br />

(Parkbuchten, Anpflanzungen, Fehlstellen).<br />

Künftig soll <strong>der</strong> eine, <strong>der</strong> nicht durchgängig vorhandene<br />

Gehweg, als Schneelagerfläche vom gemeindlichen Räumdienst<br />

genutzt werden können, die Schneeräumpflicht für die<br />

Anlieger entfällt in diesem Bereich (vgl. Anlage 1 <strong>der</strong> Straßenreinigungssatzung),<br />

natürlich nicht die Streupflicht zur<br />

Beseitigung <strong>der</strong> Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte.<br />

b) Straßen mit nur einem Gehweg:<br />

Zur Sicherheit <strong>der</strong> Fußgänger ist <strong>der</strong> einzige Gehweg von<br />

Schnee zu räumen. Der gemeindliche Bauhof wird sich daher<br />

künftig bemühen, den Schnee, soweit es mit <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Räumtechnik möglich ist, auf die dem Gehweg gegenüberliegende<br />

Straßenseite zu schieben.<br />

c) Straßen ohne Gehweg:<br />

Erfahrungsgemäß sehen sich die Anwohner in <strong>der</strong> Pflicht,<br />

einen schmalen Streifen entlang ihres Gr<strong>und</strong>stücks von<br />

Schnee zu räumen. Vielfach werden jedoch ihre Bemühungen<br />

zu Nichte gemacht, wenn <strong>der</strong> Bauhof die Straße räumt.<br />

Bei schmalen Straßen ohne Gehweg sollten künftig die Anwohner<br />

- ohne rechtliche Verpflichtung hierzu - einen Gehbereich<br />

in <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> Straße frei räumen. Dieser Bereich<br />

bleibt auch dann erhalten, bzw. wird erweitert, wenn zu einem<br />

späteren Zeitpunkt <strong>der</strong> Bauhof die Straße räumt <strong>und</strong><br />

dabei den Schnee auf die beiden Seitenrän<strong>der</strong> <strong>der</strong> Straße<br />

schiebt.<br />

Bei Rückfragen sprechen Sie bitte mit den Gemein<strong>der</strong>äten, den<br />

Ortsbürgermeistern o<strong>der</strong> mit mir (Tel: 0175/1654236).<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Rudolf Neubig<br />

Annahme von Baum- <strong>und</strong> Strauchschnitt<br />

Ab Januar 2012 besteht die Möglichkeit für die monatliche Entsorgung<br />

von Baum- <strong>und</strong> Strauchschnitt aus den Ortsteilen Elleben,<br />

Gügleben <strong>und</strong> Riechheim. Die Abfälle werden in Riechheim<br />

durch Mitarbeiter des Bauhofs angenommen <strong>und</strong><br />

gesammelt. Der Abtransport erfolgt nach Bedarf durch den Ilmkreis.<br />

Abfallart: Baum- <strong>und</strong> Strauchschnitt (ausgeschlossen<br />

sind Grasschnitt <strong>und</strong> Bioabfälle sowie<br />

sonstige Abfälle)<br />

Annahmezeitraum: Jeden ersten Samstag eines Monats von<br />

10.00 bis 12.00<br />

Annahmeort: Unterhalb <strong>der</strong> Kläranlage in Riechheim<br />

(Platz <strong>der</strong> Traditionsfeuer)<br />

Gebühren: keine<br />

Hinweis: Da <strong>der</strong> Ilm-Kreis nur Baum- <strong>und</strong> Strauchschnitt abholt,<br />

an<strong>der</strong>e Abfälle aber durch die Gemeinde kostenpflichtig entsorgt<br />

werden müssen, kann dieses Angebot nur solange aufrecht<br />

erhalten werden, solange sich unsere Bürger an die Vorgaben<br />

halten. Ich bitte Sie daher unbedingt, nur Baum- <strong>und</strong><br />

Strauchschnitt anzuliefern <strong>und</strong> ggf. unwissenden Mitbürgern bei<br />

<strong>der</strong> Zuordnung ihrer Abfälle behilflich zu sein. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />

erhofft sich von diesem Angebot eine Erleichterung bei <strong>der</strong> Entsorgung<br />

<strong>der</strong> sperrigen Gartenabfälle <strong>und</strong> erwartet, dass künftig<br />

weniger Baum- <strong>und</strong> Strauchschnitt illegal abgelagert wird.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Rudolf Neubig<br />

Bürgermeister Gemeinde Elleben<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 04.01. zum 79. Geburtstag Frau Hahn, Rosemarie<br />

am 07.01. zum 86. Geburtstag Frau Koch, Johanna<br />

am 13.01. zum 85. Geburtstag Frau Wolf, Gerlinde<br />

am 19.01. zum 65. Geburtstag Herr Schulz, Wolfgang<br />

am 25.01. zum 83. Geburtstag Herr Böhm, Georg<br />

am 30.01. zum 81. Geburtstag Frau Mohring, Margarete<br />

KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />

Kirchspiel Elxleben<br />

Gottesdienste <strong>und</strong> Gemeindeveranstaltungen im<br />

Januar 2012<br />

Jahreslosung 2012:<br />

Jesus Christus spricht: Meine Kraft ist in<br />

den Schwachen mächtig. 2. Kor. 12,9<br />

Ein gutes, bewahrtes Neues Jahr wünsche<br />

ich Ihnen von ganzem Herzen.<br />

Herzlichst, Ihre Pastorin S. Behm-Hoyer<br />

Samstag, 31. Dezember (Silvester)<br />

17.00 Uhr Elxleben, Musikalische Vesper<br />

Sonntag, 1. Januar<br />

14.00 Uhr Riechheim, Gottesdienst zum Jahresanfang<br />

Montag, 2. Januar<br />

19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis<br />

Dienstag, 3. Januar<br />

14.00 Uhr Elxleben, Seniorenkreis<br />

Freitag, 6. Januar<br />

17.00 Uhr Ettischleben, Dreikönigsspiel<br />

Montag, 9. Januar<br />

15.30 Uhr Osthausen, Konfirmanden<br />

Sonntag, 15. Januar<br />

09.30 Uhr Elxleben<br />

10.30 Uhr Ettischleben<br />

Montag, 16. Januar<br />

15.30 Uhr Osthausen, Vorkonfirmanden<br />

Dienstag, 17. Januar<br />

19.00 Uhr Gügleben, Kirchbauverein<br />

Mittwoch, 18. Januar<br />

14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis<br />

Donnerstag, 19. Januar<br />

19.00 Uhr Elxleben, Gemeindekirchenratssitzung<br />

Montag, 23. Januar<br />

15.30 Uhr Osthausen, Konfirmanden<br />

Sonntag, 29. Januar<br />

10.30 Uhr Alkersleben<br />

Montag, 30. Januar<br />

15.30 Uhr Osthausen, Vorkonfirmanden<br />

Die Vakanzvertretung für das Kirchspiel Elxleben hat seit dem 8.<br />

November 2011 Frau Pastorin Behm-Hoyer übernommen. Sie<br />

erreichen sie telefonisch<br />

dienstags von 08.30 - 9.00 Uhr (036200-65758)


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 30 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

mittwochs von 17.00 - 18.00 Uhr (036200-70271)(nicht am 3.<br />

<strong>und</strong> 4.1.2012)<br />

Da sich <strong>der</strong> Aufgabenbereich <strong>der</strong> Pastorin seit November 2011<br />

erweitert hat, bittet sie Sie, ihr Hausbesuchswünsche (z.B. bei<br />

Erkrankungen) telefonisch mitzuteilen.<br />

Musikalische Vesper in Elxleben<br />

Am 31. Dezember 2011 beginnt um 17.00 Uhr in <strong>der</strong> Elxlebener<br />

Kirche „St. Peter & Paul“ eine musikalische Vesper zum Jahresausklang.<br />

Alle, die am Ende des Jahres nocheinmal innehalten<br />

möchten, können dies bei Orgelklängen von <strong>der</strong> Volckland-Orgel<br />

<strong>und</strong> bei besinnlichen Texten tun.<br />

Die Vesper wird gestaltet von Beate Friedrich (Orgel) <strong>und</strong> Pastorin<br />

Sylvia Behm. Es wird herzlich dazu eingeladen!<br />

Liebe Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürger<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />

Wie<strong>der</strong> neigt sich ein Jahr dem Ende entgegen <strong>und</strong> alljährlich<br />

gibt es besinnliche, ruhige Tage in unserer hektischen<br />

Zeit - die Festtage zu Weihnachten <strong>und</strong> zum Ausklang<br />

des alten wie zu Beginn des neuen Jahres. Wir<br />

lassen damit ein ereignisreiches Jahr hinter uns.<br />

Unsere Gemeinde hatte auch 2011 ein finanziell schwieriges<br />

Haushaltsjahr zu meistern.<br />

Trotzdem ist es dem Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim gelungen,<br />

durch die richtigen Entscheidungen kommunale Vorhaben<br />

zu verwirklichen <strong>und</strong> unsere Gemeinde mit seinen Ortsteilen<br />

schöner zu gestalten.<br />

Unserer Gemeinde steht aber im kommenden Jahr ein<br />

noch schwierigeres Haushaltsjahr bevor, dass wir gemeinsam<br />

meistern müssen.<br />

Durch weitere Einnahmeausfällen aus Gewerbesteuern<br />

<strong>und</strong> die sinkenden Einnahmen <strong>der</strong> Schlüsselzuweisungen<br />

nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz gestaltet<br />

sich die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltes für<br />

2012 nicht nur für unsere Gemeinde sehr schwierig. Wir<br />

bitten deshalb auch um Verständnis, wenn wir einige<br />

kommunale Projekte auf nachfolgende Haushaltsjahre<br />

verschieben müssen.<br />

Das neue Jahr sollten wir jedoch gemeinsam, trotz aller<br />

Schwierigkeiten optimistisch <strong>und</strong> vorwärts blickend beginnen.<br />

Ich möchte das Weihnachtsfest <strong>und</strong> den Jahreswechsel<br />

zum Anlass nehmen, um all jenen zu danken, die auch in<br />

dem nun endenden Jahr 2011 daran mitgearbeitet haben,<br />

unsere Gemeinde lebens- <strong>und</strong> vor allem liebenswert zu<br />

erhalten.<br />

Unseren Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern <strong>der</strong> Kirchheimer Bürgerinitiative<br />

gegen Rechtsradikalismus danken wir ganz<br />

beson<strong>der</strong>s für ihr mutiges Engagement gegen rechtsextreme<br />

Veranstaltungen, gegen Fremdenfeindlichkeit <strong>und</strong><br />

Intoleranz. Es wichtig, dass es auch in unserer Gemeinde<br />

viele Menschen gibt, die nicht schweigen, nicht wegschauen,<br />

Menschen mit Zivilcourage, die auch an<strong>der</strong>en<br />

Mut machen <strong>und</strong> gegen den Rechtradikalismus in unserer<br />

Gesellschaft eintreten.<br />

Unser Dank gilt den Gemein<strong>der</strong>äten, den Ortsteilräten<br />

<strong>und</strong> Ortsteilbürgermeisterinnen, die sich in ihrer Verantwortung<br />

für das Gemeindewohl engagiert haben.<br />

Mein Dank zum Jahresende gilt allen ehrenamtlich Tätigen<br />

in <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr, den Mitarbeitern des<br />

Gemeindebauhofes, den Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft, unseren Gewerbebetrieben,<br />

sowie den Erzieherinnen <strong>und</strong> Erziehern unserer<br />

Kin<strong>der</strong>tagesstätte.<br />

Bedanken möchte ich mich bei unserer Gr<strong>und</strong>schule, den<br />

Vereinen <strong>und</strong> Verbänden <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kirchgemeinde für die<br />

angenehme <strong>und</strong> gute Zusammenarbeit.<br />

Wünschen wir uns für 2012 <strong>und</strong> darüber hinaus Frieden,<br />

soziale Sicherheit <strong>und</strong> wirtschaftliche Stabilität als Gr<strong>und</strong>lage<br />

eines harmonischen Miteinan<strong>der</strong>s. Unseren Kranken<br />

<strong>und</strong> den Mitbürgern, die schwere persönliche o<strong>der</strong> wirtschaftliche<br />

Sorgen haben, wünsche ich Zuversicht <strong>und</strong><br />

Glück.<br />

Ich wünsche auch im Namen des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates allen Bürgerinnen<br />

<strong>und</strong> Bürgern ein frohes <strong>und</strong> besinnliches<br />

Weihnachtsfest sowie<br />

für den Start in das neue Jahr<br />

2012 alles Gute, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong><br />

Optimismus!<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Hans - Jürgen Langer<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Kirchheim<br />

am 01.01. zum 85. Geburtstag Herr Hölker, Kurt<br />

am 12.01. zum 71. Geburtstag Frau Lamprecht, Renate<br />

am 26.01. zum 69. Geburtstag Herr Romeiß, Harald<br />

am 28.01. zum 74. Geburtstag Herr Bähring, Peter<br />

Bechstedt-Wagd<br />

am 02.01. zum 81. Geburtstag Herr Roth, Guido<br />

am 05.01. zum 77. Geburtstag Frau Grün, Hannelore<br />

am 31.01. zum 66. Geburtstag Herr Klaus-Dieter Fisahn<br />

Werningsleben<br />

am 13.01. zum 72. Geburtstag Frau Storch, Rosemarie<br />

am 25.01. zum 68. Geburtstag Frau Le<strong>der</strong>, Isolde<br />

am 30.01. zum 81. Geburtstag Frau Röhricht, Gisela<br />

Wir gratulieren ganz herzlich <strong>und</strong> wünschen Ihnen Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> alles Gute.<br />

Glückwünsche auch all denjenigen, die hier nicht genannt werden<br />

wollen.


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 31 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

VEREINE UND VERBÄNDE<br />

Jahreshauptversammlung <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />

Die Jahreshauptversammlung <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong><br />

Gemeinde Kirchheim findet am Samstag, dem 07. Januar<br />

2012, 09:30 Uhr, im Saal Werningsleben statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Grußwort des Bürgermeisters<br />

3. Bericht des Ortsbrandmeisters<br />

4. Aussprache<br />

5. Berufung <strong>der</strong> Wahlkommission<br />

6. Wahl des Ortsbrandmeisters<br />

7. Wahl des Stellvertreters des Ortsbrandmeisters<br />

8. Wahl <strong>der</strong> Wehrführer<br />

9. Wahl <strong>der</strong> Stellvertreter <strong>der</strong> Wehrführer<br />

10. Wahl des Jugendfeuerwehrwartes<br />

11. Wahl des Stellvertreters des Jugendfeuerwehrwartes<br />

12. Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Feuerwehrausschusses<br />

13. Sonstiges<br />

gez. Martin Schaal<br />

Ortsbrandmeister<br />

Feuerwehrverein „Kirchheim -<br />

Werningsleben“ e.V.<br />

Unser Vereinsvorstand hat in seinen vergangenen<br />

Vorstandssitzungen die Vorbereitung<br />

<strong>der</strong> Jahreshauptversammlung<br />

<strong>und</strong> den Jahres- <strong>und</strong> Veranstaltungsplan<br />

2012 beraten.<br />

Wir möchten Euch deshalb schon jetzt<br />

auf einige wichtige Veranstaltungen unseres<br />

Vereines <strong>und</strong> des Kreisfeuerwehrverbandes<br />

hinweisen:<br />

07. Januar 2012 Jahreshauptversammlung <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehren <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Kirchheim<br />

13. Januar 2012 Neujahrsfeuer <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr<br />

Kirchheim<br />

04. Februar 2012 Jahreshauptversammung unseres<br />

Feuerwehrvereines<br />

10. März 2012 Frauentagsveranstaltung des Kreisfeuerwehrverbandes<br />

Ilm - Kreis in Altenfeld<br />

14. April 2012 Verbandstagung des Kreisfeuerwehrverbandes<br />

in Angelroda<br />

14. April 2012 Treffen <strong>der</strong> Altersveteranen in Geraberg<br />

28. April 2012 Sternmarsch <strong>der</strong> Jugendfeuerwehren<br />

in Böhlen<br />

30. April 2012 Walpurgisfest in Werningsleben<br />

01. Mai 2012 Maibaumsetzen in Kirchheim<br />

26. Mai 2012 2. Fußballturnier des Kreisfeuerwehrverbandes<br />

02. Juni 2012 Kreisjugendfeuerwehrtag in Stadtilm<br />

Sommer 2012 20. Kirchheimer Dorffest<br />

26. - 29. Juli 2012 Kreisjugendfeuerwehrzeltlager in<br />

Großbreitenbach<br />

Abnahme Jugendflamme 1 <strong>und</strong> 2<br />

Weitere Informationen im Internet:<br />

http://www.kirchheim-112.de <strong>und</strong> http://www.feuerwehrilmkreis.de/<br />

Ein beson<strong>der</strong>s herzliches Dankeschön richten wir an alle<br />

Vereinsmitglie<strong>der</strong>, Vereinsfre<strong>und</strong>e, Sponsoren, unseren<br />

Kreisfeuerwehrverband <strong>und</strong> an die Gemeinde Kirchheim<br />

für die gute Unterstützung unserer ehrenamtlichen Vereinsarbeit.<br />

Wir wünschen allen Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürgern ein friedvolles<br />

Weihnachtsfest <strong>und</strong> ein ges<strong>und</strong>es <strong>und</strong> erfolgreiches neues<br />

Jahr!<br />

Achten Sie bitte darauf,<br />

dass beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> Weihnachtszeit <strong>und</strong> zum Jahreswechsel<br />

durch unachtsamen Umgang mit offenem Feuer <strong>und</strong> Feuerwerkskörpern<br />

Brände entstehen können!<br />

Unsere Feuerwehrkameradinnen <strong>und</strong> Kameraden danken Ihnen,<br />

wenn wir alle die bevorstehenden Festtage <strong>und</strong> den Jahreswechsel<br />

ohne Löscheinsätze bei unseren Familien verbringen<br />

können.<br />

Vereinsvorstand Feuerwehrverein „Kirchheim-Werningsleben“e.V.<br />

Der Sirius als hellster Stern am winterlichen<br />

Nachthimmel<br />

Blickt man in diesen Tagen am frühen Abend zum Himmel, so<br />

kann man die Sternbil<strong>der</strong> des Winterhimmels allmählich im Osten<br />

aufgehen sehen. Ende Januar Gegen 21 Uhr steht dann <strong>der</strong><br />

prachtvolle Orion genau in südlicher Richtung. Die Gürtelsterne<br />

des sagenhaften Jägers Orion markieren den Himmelsäquator,<br />

<strong>der</strong> bei uns im Süden in etwa 39 Grad Höhe über dem Horizont<br />

emporsteigt. Bei günstiger Sicht lässt sich dann sogar <strong>der</strong> berühmte<br />

Orionnebel im so genannten Schwertgehänge des<br />

Sternbildes Orion ausmachen, ein Gebiet, in welchem gegenwärtig<br />

neue Sterne entstehen. Der linke Schulterstern hingegen,<br />

<strong>der</strong> rötliche Riesenstern Beteigeuze, wird sein Dasein in<br />

nicht allzu ferner Zukunft spektakulär beenden.<br />

Ausgehend vom weißlich leuchtenden Rigel im Orion lassen<br />

sich leicht weitere fünf auffällig helle Sterne auffinden. Es sind<br />

die Hauptsterne Aldebaran im Sternbild Stier, im Zenitnähe die<br />

gelbliche Kapella im Sternbild Fuhrmann, östlich davon Kastor<br />

in den Zwillingen, darunter Prokyon im Kleinen H<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

schließlich in geringer Höhe <strong>der</strong> gleißende Sirius im Großen<br />

H<strong>und</strong>. Die Sterne dieser Konstellationen bilden das Wintersechseck.<br />

Sirius ist <strong>der</strong> hellste Stern am Himmel. Er gehört zu den nächsten<br />

Nachbarn unseres Sonnensystems. Das Licht benötigt „nur“<br />

9 Jahre, um zu uns zu gelangen. (Von <strong>der</strong> Sonne sind es etwa 8<br />

Minuten!). Dem aufmerksamen Beobachter fällt er sofort auf.<br />

Sein Licht ist weiß, wird aber durch die Luftunruhe <strong>der</strong> Erdatmosphäre<br />

vor allem in Horizontnähe so beeinflusst, dass er oft in<br />

allen Farben schillert. Daher rührt auch sein Name, <strong>der</strong> so viel<br />

wie „<strong>der</strong> Glänzende“ bedeutet. Sirius ist wir alle Sterne ein Gaskörper<br />

hoher Temperatur <strong>und</strong> großer Masse <strong>und</strong> etwa doppelt<br />

so groß wie unser Stern, die Sonne. Ein lichtschwacher Begleiter<br />

umläuft ihn. Dabei handelt es sich um einen so genannten<br />

Weißen Zwerg. Weiße Zwerge haben ihre Entwicklung praktisch<br />

beendet. Sie sind Ministerne von <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Erde. Die Masse<br />

dieser Himmelskörper ist aber fast so groß wie die <strong>der</strong> Sonne.<br />

Seine mittlere Dichte ist daher so enorm, dass eine Streichholzschachtel<br />

mit seiner entarteten Gasmasse gefüllt einige<br />

Tonnen wiegen würde. In einigen Milliarden Jahren erleidet<br />

auch unsere Sonne ein ähnliches Schicksal.<br />

In Kirchheim werden jeden Freitagabend in <strong>der</strong> Zeit von 19:00<br />

Uhr bis 21:00 Uhr öffentliche Beobachtungen durchgeführt. Bei<br />

klarem Himmel können die Besucher selbst durch die Fernrohre<br />

auf ausgewählte Objekte am Nachthimmel blicken <strong>und</strong> sachk<strong>und</strong>ige<br />

Erläuterungen erhalten. Weitere Informationen gibt es im<br />

Internet unter www.sternwarte-kirchheim.de.


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 32 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Fasching in Werningsleben<br />

VERANSTALTUNGEN<br />

Sonnabend, den 21.01.2012<br />

Programmbeginn 20:11 Uhr<br />

Sonntag, den 22.01.2012<br />

Senioren <strong>und</strong> Familienfasching mit Kaffee <strong>und</strong> Kuchen<br />

Programmbeginn 15:11 Uhr<br />

Für Musik sorgt „Ronnys Mobile Diskothek“<br />

Jugendfeuerwehr Kirchheim<br />

SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />

www.kirchheim-112.de<br />

Achtung!<br />

Auch im nächsten Jahr sammelt die Jugendfeuerwehr<br />

Kirchheim wie<strong>der</strong> die Weihnachtsbäume ein.<br />

Am Freitag, den 13. Januar, ab 16.00 Uhr geht<br />

die Jugendfeuerwehr durch Kirchheim <strong>und</strong> sammelt die Bäume<br />

ein.<br />

Bitte legen Sie die Bäume gegebenenfalls<br />

an die Straße.<br />

Jugendfeuerwehrwarte<br />

M. Freydank & S. v. Ottenfeld<br />

Die Jugendfeuerwehr Kirchheim sagt<br />

Danke<br />

Die Jugendfeuerwehr Kirchheim möchte sich bei allen Helfern<br />

im Jahr 2011 bedanken, sowie bei den Organisatoren des Klei<strong>der</strong>marktes,<br />

für die finanzielle Unterstützung <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr.<br />

Die Jugendfeuerwehr wünscht Ihnen allen<br />

ein schönes Weihnachtsfest, ein<br />

ges<strong>und</strong>es Neues Jahr <strong>und</strong> einen guten<br />

Rutsch ins Neue Jahr.<br />

Wir gratulieren zum Geburtstag<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Osthausen<br />

am 02.01. zum 76. Geburtstag Frau Edeltraud Hendrich<br />

am 03.01. zum 83. Geburtstag Frau Irmgard Siegm<strong>und</strong><br />

am 16.01. zum 65. Geburtstag Frau Waltraud Hartung<br />

Wülfershausen<br />

am 05.01. zum 83. Geburtstag Frau Wanda Hey<strong>der</strong><br />

am 05.01. zum 75. Geburtstag Frau Margarete Künast<br />

am 07.01. zum 77. Geburtstag Herr Harry Wedler<br />

am 10.01. zum 84. Geburtstag Herr Werner Zänker<br />

am 29.01. zum 68. Geburtstag Frau Renate Schreiber<br />

am 31.01. zum 85. Geburtstag Frau Mila Ollarius<br />

VEREINE UND VERBÄNDE<br />

Nachrichten vom Osthäuser - Sportverein<br />

Der Vorstand des OSV bedankt sich bei allen Mitwirkenden <strong>und</strong><br />

Gästen.<br />

Pünktlich zum Anzünden <strong>der</strong> ersten Kerze im Advent, eröffnete<br />

zum ersten mal auch ein Weihnachtsmarkt in Osthausen. Für<br />

diesen Weihnachtsmarkt legte sich die Frauengruppe des Vereins<br />

so richtig ins Zeug. So gab es neben selbstgebackenem,<br />

auch manch an<strong>der</strong>e Leckerei. Die Weihnachtsbäckerei <strong>der</strong> Frauen,<br />

in Form von Plätzchen <strong>und</strong> Quarkstollen schmeckte so manchem<br />

Besucher. Auch Steinofenbrot, welches an Ort <strong>und</strong> Stelle<br />

gebacken wurde, stand an diesem Nachmittag auf dem Speiseplan.<br />

Einen Höhepunkt bildete <strong>der</strong> Auftritt <strong>der</strong> „Angerlerchen“ unter<br />

Leitung von Dieter Rienecker. Die Frauen <strong>und</strong> Männer aus Osthausen<br />

<strong>und</strong> einigen Nachbarorten überraschten nicht nur durch<br />

ihr Outfit, nein auch einige sehr schön vorgetragene Weihnachtslie<strong>der</strong><br />

sowie drei Musikstücken, vorgespielt von dem<br />

sechseinhalb jährigen Julius Rienecker, gaben diesem Nachmittag<br />

einen beson<strong>der</strong>en Glanz. Die Gesangsgruppe hatte aber<br />

noch mehr zu bieten. In dem Lied „Erwin <strong>der</strong> dicke Schneemann“<br />

hatten sie sogar einen Weihnachtsmann (Siegfried Sannowitz),<br />

einen Schneemann (Willy Felkel) <strong>und</strong> eine Schneefrau,<br />

in Person von Monika Grünert mitgebracht. Frau Eva-Lore Komke<br />

rezitierte eine Kurzgeschichte über die besinnliche Zeit im<br />

Advent <strong>und</strong> zu Weihnachten. An dieser Stelle sei den Mitglie<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Gesangsgruppe, die es ja erst seit knapp eineinhalb<br />

Jahren gibt, noch einmal recht herzlich gedankt. Auch für die<br />

zahlreich erschienenen Kin<strong>der</strong> mit ihren großen <strong>und</strong> strahlenden<br />

Augen, brachte ein fast echter Weihnachtsmann, die eine<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Kleinigkeit mit. Für diese Veranstaltung des Vereins<br />

muss allen Helfern <strong>und</strong> Unterstützern, des ersten Osthäuser<br />

Weihnachtsmarktes, ein großes Lob gezollt werden. Angefangen<br />

bei den Frauen des Vereins, die mit großem Fleiß, viel Geschick<br />

<strong>und</strong> Liebe aber auch mit Improvisationskunst diesen<br />

Nachmittag vorbereitet <strong>und</strong> durchgeführt haben, aber auch Markus<br />

Kirchheim, <strong>der</strong> uns seinen transportablen Backofen zur Verfügung<br />

gestellt hatte so wie auch unserem Mitglied Denis Töpfer<br />

<strong>der</strong> mit seiner Musikanlage für die angemessene Umrahmung<br />

sorgte ,sei auf diesem Wege noch einmal gedankt.<br />

Am Ende möchte sich <strong>der</strong> Verein aber auch bei den vielen Osthäusern<br />

<strong>und</strong> den Gästen, aus nah <strong>und</strong> fern, für den zahlreichen


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 33 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Besuch <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Würdigung <strong>der</strong> Anstrengung<br />

aller Mitwirkenden recht herzlich bedanken.<br />

Termine in eigener Sache für unsere Mitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong> Interessierte<br />

Sportfre<strong>und</strong>e in den kommenden Wochen.<br />

30.12.2011<br />

13.00 Uhr Silvesterlauf (Wetterbedingt, Entscheidung am<br />

28.12.) im Schaukasten des Vereins veröffentlicht,<br />

o<strong>der</strong> Tel. Anfragen unter 01777976297.<br />

30.12.2011<br />

16.00 Uhr Volleyballturnier des OSV (Sporthalle Osthausen)<br />

bis ca 21.00 Uhr<br />

28.01.2012<br />

18.00 Uhr Jahreshauptversammlung mit <strong>der</strong> Wahl eines<br />

neuen Vorstandes<br />

Die Kin<strong>der</strong>sportgruppe trifft sich wie gehabt während <strong>der</strong> Schulzeit<br />

Samstags 10.00 Uhr.<br />

Die Kin<strong>der</strong>schachgruppe, in <strong>der</strong> Schulzeit Dienstags 14.00 Uhr.<br />

Die Frauensportgruppe Donnerstags 19:30Uhr.<br />

Die Hallenfußballspieler treffen 14-tägig 20.00 Uhr am Freitag<br />

(Sporthalle Ichtershausen). Abfahrt ab Osthausen 19:30 Uhr.<br />

Trainingsbetrieb für die erste Mannschaft wird nach <strong>der</strong> Winterpause<br />

bekanntgegeben. (Verantwortlich : Trainer Hädrich Maik)<br />

Der Vorstand des Osthäuser-Sportvereins wünscht all seinen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Familien sowie allen Fre<strong>und</strong>en des Vereins<br />

schöne Festtage <strong>und</strong> für das neuen Jahr alles Gute, Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> Wohlergehen.<br />

Präsident<br />

Osthausen hat wie<strong>der</strong> ein Feuerwehrfahrzeug<br />

Die Feuerwehr Osthausen-Wülfershausen erhielt am<br />

18.12.2011 ein gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Elxleben. Es ist <strong>der</strong> alte Mannschaftstransportwagen,<br />

mit dem bereits viele Einsätze in <strong>der</strong> <strong>VG</strong> Riechheimer Berg gefahren<br />

wurden. Der Verkauf hatte sich angeboten, nachdem in<br />

Elxleben eine Ersatzbeschaffung stattfand <strong>und</strong> das Osthäuser<br />

Tanklöschfahrzeug aus Altersgründen ausgemustert wurde. So<br />

war die Fahrzeuggarage in Osthausen nur wenige Tage verwaist.<br />

Nun können die 6 Osthäuser Kameraden zusammen mit<br />

dem kommissarischen Wehrführer Gernot Glier wie<strong>der</strong> am Einsatzgeschehen<br />

teilnehmen.<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

am 03.01. zum 68. Geburtstag Herr Widmann, Thomas<br />

am 05.01. zum 68. Geburtstag Herr Korsawe, Hans-Dieter<br />

am 05.01. zum 65. Geburtstag Frau Wedemann, Christina<br />

am 19.01. zum 82. Geburtstag Frau Föst, Dorothea<br />

am 20.01. zum 74. Geburtstag Herr Bertuch, Klaus-Dieter<br />

am 26.01. zum 68. Geburtstag Frau Wedemann, Roswitha<br />

am 27.01. zum 79. Geburtstag Frau Beutler, Ruth<br />

am 30.01. zum 88. Geburtstag Frau Trinks, Anni<br />

Liebe Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Witzleben,<br />

ich möchte den Abschluss des Jahres<br />

2011 zum Anlass nehmen <strong>und</strong> mich bei<br />

allen Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürgern für<br />

das mir entgegengebrachte Vertrauen bedanken.<br />

Beson<strong>der</strong>er Dank gilt den Kameradinnen<br />

<strong>und</strong> Kameraden <strong>der</strong> Gemeindefeuerwehr<br />

<strong>und</strong> den Wehren <strong>der</strong> <strong>VG</strong> für<br />

Ihren Einsatz beim Hochwasser in Witzleben<br />

vom 07. - 09.01.11. Allen ehrenamtlich<br />

tätigen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern, die<br />

sich für kulturelle <strong>und</strong> sportliche Belange,<br />

das Vereinsleben, die Seniorenbetreuung<br />

<strong>und</strong> für die Erhaltung <strong>der</strong> Kirchen <strong>und</strong> öffentlichen<br />

Einrichtungen einsetzen, ein<br />

herzliches Dankeschön. Auch möchte ich<br />

mich bei den Agrarbetrieben für Ihr Engagement<br />

beim ländlichen Wegebau recht<br />

herzlich bedanken. Sie haben damit vieles<br />

bewegt.<br />

Ich wünsche Ihnen allen, auch im Namen<br />

des Gemein<strong>der</strong>ates, ein frohes <strong>und</strong> besinnliches<br />

Weihnachtsfest sowie für das<br />

Jahr 2012 alles Gute <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Uwe Leuthardt


<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 34 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />

Friedhofsmauer wie<strong>der</strong> instandgesetzt<br />

Dank <strong>der</strong> Initiative unseres Bürgermeisters wurden ehrenamtliche<br />

Helfer gef<strong>und</strong>en die 2010 umgestürzte Feldsteinmauer im<br />

Oktober 2011 neu aufzuschichten.<br />

Uwe Leuthardt, Egon Hawlitscheck, Marcel <strong>und</strong> Martin Poprawa<br />

sowie Helmut Hertam machten es mit ihrem Einsatz möglich.<br />

Sie bewiesen ein weiteres Mal dass unbürokratisches Handeln<br />

viel zum ordentlichen Aussehen unseres Dorfes beitragen kann.<br />

Herzlichen Dank an alle Beteiligten <strong>und</strong> Hoffnung dass sich<br />

auch in Zukunft eine solch gute Bereitschaft für die Allgemeinheit<br />

erhält.<br />

ALTERSJUBILÄEN<br />

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />

Witzleben<br />

am 07.01. zum 72. Geburtstag Frau Graw, Hella<br />

am 11.01. zum 92. Geburtstag Frau Hübner, Gertrud<br />

am 14.01. zum 75. Geburtstag Frau Kästner, Hilde<br />

am 30.01. zum 85. Geburtstag Frau Schmidt, Inge<br />

Achelstädt<br />

am 05.01. zum 75. Geburtstag Frau Knoll, Elfriede<br />

am 11.01. zum 71. Geburtstag Frau Baumgart, Alina<br />

am 14.01. zum 85. Geburtstag Frau Schiek, Lieselotte<br />

am 16.01. zum 83. Geburtstag Frau Balzer, Hildegard<br />

am 20.01. zum 73. Geburtstag Frau Lutz, Hannelore<br />

am 20.01. zum 68. Geburtstag Frau Rau, Edith<br />

Ellichleben<br />

am 05.01. zum 70. Geburtstag Frau Leuthardt, Ingrid<br />

Pfarramt Witzleben<br />

KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />

Gottesdienste <strong>und</strong> Gemeindeveranstaltungen<br />

Pfarramt Witzleben 2012<br />

Jahreslosung 2012:<br />

„Jesus Christus spricht: Meine Kraft ist in den Schwachen<br />

mächtig.“ 2.Kor.12,9<br />

Ein gutes, bewahrtes Neues Jahr wünsche ich Ihnen von ganzem<br />

Herzen.<br />

Herzlichst, Ihre Pastorin S. Behm-Hoyer<br />

Neujahr, 1.1.2012<br />

14.00 Uhr Riechheim<br />

15.15 Uhr Osthausen<br />

Montag, 9.1.<br />

15.30 Uhr Konfirmanden in Osthausen<br />

Sonntag, 15.1.<br />

09.30 Uhr Elxleben<br />

10.30 Uhr Ettischleben<br />

Montag, 16.1.<br />

15.30 Uhr Vorkonfirmanden in Osthausen<br />

Dienstag, 17.1.<br />

19.00 Uhr Gügleben Kirchbauverein<br />

Mittwoch, 18.1.<br />

15.00 Uhr Gemeindenachmittag in Osthausen<br />

20.00 Uhr Gesprächskreis in Osthausen<br />

Donnerstag, 19.1.<br />

19.00 Uhr Elxleben Gemeindekirchenratssitzung<br />

Sonntag, 22.1.<br />

09.30 Uhr Bösleben<br />

10.30 Uhr Wülfershausen<br />

Montag, 23.1.<br />

15.30 Uhr Konfirmanden in Osthausen<br />

Sonntag, 29.1.<br />

09.30 Uhr Witzleben<br />

10.30 Uhr Achelstädt<br />

10.30 Uhr Alkersleben<br />

Montag, 30.1.<br />

15.30 Uhr Vorkonfirmanden in Osthausen<br />

19.30 Uhr Orgelverein in Ellichleben<br />

Angebot!<br />

Glauben verstehen, lebendig erfahrbar machen.<br />

Ein Kurs <strong>der</strong> Sie vielleicht interessiert. Er beginnt am Montag,<br />

dem 23.1.2012 - 19.00 Uhr im Gemein<strong>der</strong>aum Pfarrhaus Witzleben.<br />

Vorgesehen sind 4 Einheiten zu je 120 Minuten, die Fragen<br />

zu Gott, Jesus Christus, einfach Gr<strong>und</strong>lagen zum christlichen<br />

Glauben erschließen. Geeignet auch für Erwachsene, die sich<br />

taufen lassen wollen.<br />

Anmeldung <strong>und</strong> Information bei Pastorin S. Behm-Hoyer.<br />

Telefonisch erreichbar Dienstag von 8.30-9.00 Uhr<br />

036200/65758 <strong>und</strong> Mittwoch von 17.00-18.00 Uhr unter<br />

036200/70271. (Nicht am 3. <strong>und</strong> 4.1.2012)<br />

Da sich mein Aufgabenbereich seit November 2011 erweitert<br />

hat, möchte ich Sie bitten mir Hausbesuchswünsche, (z.B. bei<br />

Erkrankungen) telefonisch mitzuteilen.<br />

Impressum:<br />

Weihnachtskonzert<br />

in Ellichleben<br />

Am Montag, den 26. Dezember<br />

2011, findet in <strong>der</strong><br />

Ellichlebener Kirche ein<br />

Weihnachtskonzert statt. Es<br />

beginnt um 16.00 Uhr. Die<br />

Zuhörer dürfen sich auf festliche<br />

Orgel- <strong>und</strong> Trompetenklänge<br />

freuen. Es spielen<br />

KMD Matthias Schmeiss<br />

(Trompete) <strong>und</strong> Beate Friedrich<br />

(Orgel).<br />

Es wird herzlich dazu eingeladen!<br />

<strong>Amts</strong>blatt <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

„Riechheimer Berg“<br />

Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“,<br />

Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim<br />

Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44<br />

Verlag <strong>und</strong> Druck:Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />

Verantwortlich für amtlichen <strong>und</strong><br />

nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter <strong>der</strong><br />

Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit <strong>der</strong> Anzeigen übernimmt <strong>der</strong> Verlag<br />

keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht an<strong>der</strong>weitig<br />

verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen <strong>und</strong> Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen <strong>und</strong> zusätzlichen Geschäftsbedingungen <strong>und</strong> die z.Zt. gültige<br />

Anzeigenpreisliste. Vom K<strong>und</strong>en vorgegebene HKS-Farben bzw. Son<strong>der</strong>farben<br />

werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />

genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir für eine genaue Farbwie<strong>der</strong>gabe keine Garantie übernehmen.<br />

Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise: in <strong>der</strong> Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ (Gemeinden:<br />

Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim,<br />

Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie<br />

Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto <strong>und</strong> 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!