Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr.
Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr.
Amts- und Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“ Nr.
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AMTS- UND NACHRICHTENBLATT<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“<br />
Jahrgang 14 Samstag, den 24. Dezember 2011 Nummer 12<br />
Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, 18.01.2012 Nächster Erscheinungstermin: Samstag, 28.01.2011<br />
Im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ erfolgen amtliche <strong>und</strong> nichtamtliche<br />
Bekanntmachungen <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ <strong>und</strong> <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />
Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen,<br />
Rockhausen, Witzleben<br />
Das <strong>Amts</strong>blatt sowie weitere Informationen <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“<br />
<strong>und</strong> ihrer Mitgliedsgemeinden fnden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de<br />
Ich wünsche Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest <strong>und</strong> alles erdenklich Gute im Jahr 2012.<br />
Günther Hülle, Bürgermeister Gemeinde Alkersleben<br />
Matthias Wacker, Bürgermeister Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Burkhard Walther, Bürgermeister Gemeinde Dornheim<br />
Rudolf Neubig, Bürgermeister Gemeinde Elleben<br />
Klaus Böhm; Bürgermeister Gemeinde Elxleben<br />
&<br />
Advent<br />
Es treibt <strong>der</strong> Wind im Winterwalde<br />
Die Flockenherde wie ein Hirt,<br />
Und manche Tanne ahnt, wie balde<br />
Sie fromm <strong>und</strong> lichterheilig wird,<br />
Und lauscht hinaus. Den weißen Wegen<br />
Streckt sie die Zweige hin - bereit,<br />
Und wehrt dem Wind<br />
<strong>und</strong> wächst entgegen<br />
Der einen Nacht <strong>der</strong> Herrlichkeit.<br />
Rainer Maria Rilke<br />
Liebe Mitbürgerinnen Mitbürger!<br />
Hans-Jürgen Langer; Bürgermeister Gemeinde Kirchheim<br />
Siegfried Gräbedünkel, Bürgermeister Osthausen-Wülfershausen<br />
Margitta Gräfenstein, Bürgermeisterin Gemeinde Rockhausen<br />
Uwe Leuthardt, Bürgermeister Gemeinde Witzleben<br />
Diana Machalett, Gemeinschaftsvorsitzende
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 2- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Verwaltung<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft in<br />
Kirchheim<br />
Mo. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mi. geschlossen<br />
Do. 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Fr. 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon : 036200 / 624 - 0<br />
Fax: 036200 / 624-44<br />
Telefon Kasse 036200 / 62422 <strong>und</strong> 62423<br />
In <strong>der</strong> Zeit vom 27.12.2011 bis 30.12.2011 bleibt die Kasse<br />
<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ geschlossen.<br />
Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />
Polizeiobermeister Herr Klotz in <strong>der</strong> <strong>VG</strong> in Kirchheim<br />
Di. 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Do. 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Telefon-<strong>Nr</strong>. <strong>und</strong> Fax-<strong>Nr</strong>. : 036200 / 64205<br />
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt <strong>und</strong> Standesamt<br />
in Stadtilm<br />
Montag geschlossen<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: 03629 / 668833<br />
Information - Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />
27.12.2011 - 30.12.2011 Weihnachtsschließung<br />
Am Ende des Jahres danken wir für Ihr Vertrauen <strong>und</strong> die<br />
gute Zusammenarbeit <strong>und</strong> wünschen ein frohes Weihnachtsfest<br />
<strong>und</strong> für das kommende Jahr Glück <strong>und</strong> Erfolg.<br />
Heike Körner <strong>und</strong> die Erzieherinnen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtungen<br />
in Trägerschaft <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
Sprechzeiten <strong>der</strong> Leiterin <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />
Frau Körner in <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg -<br />
Kirchheim<br />
Dienstag, den 03.01.2012/ 10.01.2012/ 24.01.2012 <strong>und</strong><br />
31.01.2012 von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr<br />
Zusätzlich können Sie mich in den Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />
wie folgt erreichen:<br />
Kita Elleben „Im Wiesengr<strong>und</strong>“<br />
05.01.2012 16:00 - 17:00 Uhr<br />
REGIONALNACHRICHTEN FÜR ALLE EINWOHNER<br />
IM GEBIET DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />
Kita Osthausen „Osthäuser Rasselbande“<br />
11.01.2012 16:00 - 17:00 Uhr<br />
Kita Wüllersleben „Pfiffikus“<br />
12.01.2012 16:00 - 17:00 Uhr<br />
Kita Elxleben „Die kleinen Strolche“<br />
25.01.2012 16:00 - 17:00 Uhr<br />
Kita Dornheim „Die lustigen Frösche“<br />
26.01.2012 16:00 - 17:00 Uhr<br />
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart<br />
werden.<br />
Tel. 036200/62441<br />
Sprechzeiten <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstättenleiterin, Frau Elstner in<br />
<strong>der</strong> Kita „Zwergenland“<br />
in Kirchheim: jeden zweiten Dienstag von 14:00 Uhr -17:00<br />
Uhr<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN UND<br />
VERORDNUNGEN<br />
Haushaltssatzung<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />
Berg“<br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
(vom 15.12.2011 Ausfertigungsdatum)<br />
Auf Gr<strong>und</strong> § 37 des Thüringer Gesetzes über die kommunale<br />
Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />
vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) <strong>und</strong> § 55 <strong>der</strong><br />
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />
vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />
durch Gesetz vom 04.05.2010 (GVBl. <strong>Nr</strong>. 113), beschließt<br />
die Gemeinschaftsversammlung folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen <strong>und</strong><br />
Ausgaben mit 2.372.800,00 EUR<br />
<strong>und</strong> im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen <strong>und</strong><br />
Ausgaben mit 56.100,00 EUR<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
(entfällt)<br />
§ 4<br />
§ 5
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 3- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Der Höchstbetrag des Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00<br />
EUR festgesetzt.<br />
§ 6<br />
(1) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung<br />
von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (Verwaltungsumlage<br />
ohne Kin<strong>der</strong>tagesstätten) wird auf 676.600,00<br />
EUR festgesetzt.<br />
(2) Eine Investitionsumlage für das Haushaltsjahr ist nicht vorgesehen.<br />
(3) Die Verwaltungsumlage in Höhe von 676.600,00 EUR wird<br />
gemäß ThürKO auf die beteiligten Gemeinden nach dem Verhältnis<br />
<strong>der</strong> Einwohnerzahl <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden vom<br />
31.12.2010 umgelegt. Die Verwaltungsumlage ist in Monatsraten,<br />
<strong>und</strong> zwar am 15. eines jeden Monats fällig.<br />
(4) Die Umlage zur Finanzierung <strong>der</strong> Fachpersonal- <strong>und</strong> Betriebskosten<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätten wird auf 692.000,00 EUR<br />
festgesetzt. Diese Umlage wird auf die an <strong>der</strong> Zweckvereinbarung<br />
beteiligten Gemeinden nach <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> betreuten Kin<strong>der</strong><br />
(nach Monaten) <strong>der</strong> beteiligten Gemeinden umgelegt.<br />
(5) Eine Investitionsumlage für die Kin<strong>der</strong>tagesstätten für das<br />
Haushaltsjahr ist nicht vorgesehen. Die Investitionsumlage wird<br />
auf die beteiligten Gemeinden nach dem Verhältnis <strong>der</strong> Einwohnerzahl<br />
<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden vom 31.12.2010 umgelegt.<br />
(6) Die Umlagen zur Finanzierung <strong>der</strong> Ausgaben <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätten<br />
sind in Monatsraten, <strong>und</strong> zwar am 15. eines jeden<br />
Monats fällig.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />
Die Haushaltssatzung / <strong>der</strong> Haushaltsplan wurde dem Landratsamt<br />
Ilm-Kreis angezeigt <strong>und</strong> am 15.12.2011 beschieden.<br />
Die Haushaltssatzung, <strong>der</strong> Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />
Berg“ für das Jahr 2012 liegt in <strong>der</strong> Zeit vom 27.12.2011 bis<br />
13.01.2012 während <strong>der</strong> Sprechzeit <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“,<br />
im Zimmer 1 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim,<br />
Mönchsgasse 81, für je<strong>der</strong>mann zur Einsichtnahme öffentlich<br />
aus. Die Haushaltssatzung, <strong>der</strong> Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />
Berg“ für das Jahr 2012 steht bis zur Entlastung <strong>und</strong> Beschlussfassung<br />
über die Jahresrechnung 2012 nach § 80 Abs. 3<br />
Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
im Zimmer 1 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim,<br />
Mönchsgasse 81, während <strong>der</strong> Sprechzeiten zur Verfügung.<br />
Hinweis<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften<br />
<strong>der</strong> ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht<br />
schriftlich innerhalb eines Jahres seit <strong>der</strong> Bekanntmachung dieser<br />
Satzung gegenüber <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />
Berg“ geltend gemacht worden ist; <strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong><br />
die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,<br />
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die<br />
Genehmigung o<strong>der</strong> die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt<br />
worden sind.<br />
<strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
Kirchheim, den 15.12.2011<br />
gez. Diana Machalett -Siegel-<br />
Gemeinschaftsvorsitzende<br />
Anlage zur Haushaltssatzung:<br />
Gesamtberechnung <strong>der</strong> Gemeinschaftsumlage<br />
gemäß § 6 Haushaltssatzung<br />
A. Verwaltungsumlage<br />
A.I. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />
1. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2.372.800,00 EUR<br />
2. Davon sind durch sonstige Einnahmen<br />
gedeckt (-) 1.696.200,00 EUR<br />
3. Nicht gedeckter Bedarf des<br />
Verwaltungshaushalts<br />
(Umlage-Soll ohne Kin<strong>der</strong>tagesstätte) 676.600,00 EUR<br />
A.II. Berechnung <strong>der</strong> Verwaltungsumlage je Einwohner<br />
1. Einwohner <strong>der</strong> <strong>VG</strong>em. insgesamt<br />
am 31.12.2010 5.734<br />
2. Verwaltungsumlage je Einwohner<br />
(Summe A.I.3. 676.600,00 : A.II.1. 5.734 ) = 118,00 EUR<br />
A.III. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätten<br />
1. Gesamtausgaben des Epl. 46 1.531.100,00 EUR<br />
2. Durch sonstige Einnahmen sind<br />
gedeckt (-) 839.100,00 EUR<br />
3. Nicht gedeckter Bedarf des Epl. 46<br />
(Umlage-Soll) 692.000,00 EUR<br />
A.IV. Berechnung <strong>der</strong> Umlage je angemeldete Kin<strong>der</strong><br />
1. Anzahl <strong>der</strong> belegten Monate 2012 2.539<br />
2. Umlage je belegtem Monat<br />
(Summe A.III. 3. 692.000,00 : A.IV.1. 2.539) = 272,55 EUR<br />
A.V. Gesamter nicht gedeckter Bedarf des Verwaltungshaushalts<br />
(Umlage-Soll)<br />
A. I. 3. + A. III. 3. = 1.368.600,00 EUR<br />
B. Investitionsumlage<br />
B.I. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs<br />
1. Ausgaben des Vermögenshaushaltes<br />
(ohne Kin<strong>der</strong>tagesstätten) 6.600,00 EUR<br />
2. Davon sind durch sonstige Einnahmen<br />
gedeckt (-) 6.600,00 EUR<br />
3. Nicht gedeckter Bedarf des<br />
Vermögenshaushaltes<br />
(Umlage-Soll ohne Kin<strong>der</strong>tagesstätte) 0,00 EUR<br />
B.II. Berechnung <strong>der</strong> Umlage je Einwohner<br />
1. Einwohner <strong>der</strong> <strong>VG</strong>em. insgesamt<br />
am: 31.12.2010 5.734<br />
2. Vermögensumlage je Einwohner<br />
(Summe B.I.3. 0,00 EUR : B.II.1. 5.734) = 0,00 EUR<br />
B.III. Feststellung des nicht gedeckten Bedarfs <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätten<br />
1. Gesamtausgaben des Epl. 46 0,00 EUR<br />
2. Durch sonstige Einnahmen sind<br />
gedeckt (-) 0,00 EUR<br />
3. Nicht gedeckter Bedarf des Epl. 46<br />
(Umlage-Soll) 0,00 EUR<br />
B.IV. Berechnung <strong>der</strong> Umlage je Einwohner<br />
1. Einwohner <strong>der</strong> <strong>VG</strong>em. insgesamt<br />
am: 31.12.2010 5.734<br />
2. Vermögensumlage je Einwohner<br />
(Summe B.III. 3. 0,00 EUR : B.IV.1. 5.734) = 0,00 EUR<br />
B.V. Gesamter nicht gedeckter Bedarf des Vermögenshaushaltes<br />
(Umlage-Soll)<br />
B. I. 3. + B. III. 3. = 0,00 EUR<br />
C. Gesamtumlage<br />
A. V. + B. V. = 1.368.600,00 EUR<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />
Berg“<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />
(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />
Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />
41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />
zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />
2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />
Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />
Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />
wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />
nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (Thü-
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 4- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
rAllgVwKostO) in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ angewendet.<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten<br />
(1) Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ vom 01.03.2002 außer<br />
Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> <strong>VG</strong><br />
„Riechheimer Berg“ schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />
einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend<br />
gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4<br />
ThürKO.<br />
<strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
Kirchheim, den 15.12.2011<br />
gez. Diana Machalett<br />
Gemeinschaftsvorsitzende -Siegel-<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen durch Plakatierung an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />
tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen durch Plakatierung an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
Auszug aus <strong>der</strong> Satzung:<br />
Verzeichnis <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzungsgebühren<br />
A B C<br />
Gebühren Benutzungsart/Bezugsgröße für die Berechnung <strong>der</strong> Gebühr Zeitraum für die Erhebung <strong>der</strong><br />
Son<strong>der</strong>nutzungsgebühr in €<br />
Aufstellung von Plakatträgern mit Ausnahme <strong>der</strong>jenigen Plakatstän<strong>der</strong>,<br />
die für kirchliche, gemeinnützige <strong>und</strong> kulturelle Veranstaltungen sowie<br />
durch Parteien zur Wahlkampfwerbung o<strong>der</strong> für Veranstaltungen zur<br />
politischen Meinungsbildung aufgestellt werden; je Plakatstän<strong>der</strong> 1 € p/angf. Woche<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die Satzung über die Benutzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ tritt am<br />
01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die Gebührensatzung über die Benutzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
Auszug aus <strong>der</strong> Satzung:<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 5- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DER<br />
Abschluss <strong>der</strong> anliegenden Zweckvereinbarung. Gleichzeitig<br />
wird die Gemeinschaftsvorsitzende ermächtigt, die Zweckver-<br />
GEMEINSCHAFTSVERSAMMLUNG<br />
einbarung für die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“<br />
zu unterzeichnen.<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse aus <strong>der</strong><br />
Sitzung <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung<br />
- öffentlicher Teil - vom 30.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 89 / 2011<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
vom 30.11.2011<br />
Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 17. Sitzung <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung<br />
vom 20.07.2011<br />
Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ beschließt in ihrer Sitzung am<br />
30.11.12.2011 die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 17. Sitzung <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung<br />
vom 20.07.2010 in <strong>der</strong> beigefügten Fassung.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 90 / 2011<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
vom 30.11.2011<br />
Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 91 / 2011<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
vom 30.11.2011<br />
Übertragung <strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung)<br />
von den Mitgliedsgemeinden auf die <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />
Berg“<br />
Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ beschließt die Übertragung <strong>der</strong> Aufgabe<br />
Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) von den Mitgliedsgemeinden an<br />
die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ durch den<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 92 / 2011<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
vom 30.11.2011<br />
Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung durch Plakatierung an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“<br />
Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ beschließt die Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen<br />
durch Plakatierung an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong><br />
Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />
Berg“ beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 93 / 2011<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
vom 30.11.2011<br />
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzung<br />
durch Plakatierung an öffentlichen Straßen im Gebiet<br />
<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“<br />
Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ beschließt die Satzung über die Erhebung<br />
von Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen durch Plakatierung an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ gemäß beigefügter<br />
Anlage.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 94 / 2011<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
vom 30.11.2011<br />
Gebührenerhebung für die Nutzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />
in Trägerschaft <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ beschließt, die Gebühren für die Nutzung<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen in Trägerschaft <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ für die Jahre 2012 bis 2016 in<br />
folgen<strong>der</strong> Höhe zu erheben:<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 95 / 2011<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ vom 30.11.2011<br />
Satzung über die Benutzung <strong>der</strong> Tageseinrichtungen für Kin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“<br />
Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ beschließt Satzung über die Benutzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen<br />
in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 96 / 2011<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ vom 30.11.2011<br />
Gebührensatzung über die Benutzung <strong>der</strong> Tageseinrichtungen für Kin<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />
Berg“<br />
Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ beschließt Gebührensatzung über die Benutzung<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen in <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 97 / 2011<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ vom 30.11.2011
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 6- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Entlastung Jahresrechnung 2007<br />
Die Jahresrechnung 2007 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ilm-Kreis geprüft. Die Nie<strong>der</strong>schrift über die örtliche<br />
Rechnungsprüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung vom 26.07.2011 liegt <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung vor.<br />
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes fasst die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />
Berg“ in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.11.2011 zur Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung 2007 folgenden Beschluss:<br />
a) Feststellung des Ergebnisses <strong>der</strong> Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2007 Einnahmen / Ausgaben<br />
nachrichtlich:<br />
Höhe <strong>der</strong> Zuführung zum Vermögenshaushalt: 31.246,24 EUR<br />
Höhe <strong>der</strong> Mindestzuführung gem. § 22 (1)<br />
Satz 2 ThürGemHV: 13.395,22 EUR<br />
b) Entlastung<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beschließt die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“, ohne Beteiligung <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden an <strong>der</strong> Abstimmung, <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 mit folgenden Festlegungen zu erteilen:<br />
Festlegung 1 (zu Punkt 6.4.)<br />
a) Die offenen Beträge <strong>und</strong> <strong>der</strong> Übertragungsfehler in <strong>der</strong> Verwahrung sind durch die Verwaltung abschließend zu klären <strong>und</strong> die<br />
notwendigen Buchungsschritte zur Bereinigung durchzuführen.<br />
b) Die Verwaltung hat in <strong>der</strong> Verwahrung nur die tatsächlichen „Ist-Werte“ zu buchen.<br />
Festlegung 2 (zu Punkt 6.4.)<br />
Bei künftigen Jahresabschlüssen ist <strong>Nr</strong>. 5 <strong>der</strong> VV zu § 79 ThürGemHV umzusetzen.<br />
Festlegung 3 (zu Punkt 14.2)<br />
a) Die Gebühren sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen periodisch zu kalkulieren (auch Abschreibung <strong>und</strong> Verzinsung<br />
sind einzuberechnen).<br />
b) Es sind nur relevante Bestandteile in die Satzung aufzunehmen.<br />
Festlegung 4 (zu Punkt 14.3)<br />
Die örtliche Kassenprüfung ist umgehend <strong>und</strong> regelmäßig durch die <strong>VG</strong>-Vorsitzende entsprechend § 84 Abs. 5 ThürKO i. V. m. <strong>der</strong> v.<br />
g. Dienstanweisung durchzuführen.<br />
Festlegung 5 (zu Punkt 14.3)<br />
Zukünftig sind bei Übergabe von Kassenunterlagen die jeweiligen Nachweise zu erarbeiten.<br />
Festlegung 6 (zu Punkt 14.4)<br />
a) Die Verwaltungskosten für die Bearbeitung <strong>der</strong> Aufgaben des eigenen Wirkungskreises <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden sind nicht von<br />
<strong>der</strong> <strong>VG</strong> zu vereinnahmen. Diese sind den Gemeinden zuzurechnen.<br />
b) Die <strong>VG</strong> hat für die Gemeinden in <strong>der</strong>en Bescheide keine Verwaltungsgebühren zu erheben, so lange keine rechtliche Gr<strong>und</strong>lage<br />
in den Gemeinden bestehen (es muss eine Verwaltungskostengebührensatzung je<strong>der</strong> Gemeinde beschlossen werden, in <strong>der</strong><br />
geregelt wird, welche Satzung gilt bzw. es muss eine eigene erarbeitet werden).<br />
c) In Bezug auf die Gebührenhöhe <strong>und</strong> Berücksichtigung aller Gebührentatbestände hat eine Kostenkalkulation <strong>der</strong> vorhandenen<br />
<strong>und</strong> zukünftig neuen Gebührentatbestände zu erfolgen.<br />
d) Die Ausgaben sind preislich zu definieren <strong>und</strong> je Bescheinigung/Genehmigung zu errechnen.<br />
Festlegung 7 (zu Punkt 14.5)<br />
a) Die <strong>VG</strong> hat unverzüglich die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich <strong>der</strong> Bestandsverzeichnisse <strong>und</strong> Anlagennachweise umzusetzen<br />
(für alle ihre Objekte).
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 7- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
b) Die Durchführung einer Inventur hat zu erfolgen. Hierbei sind Inventarnummern zu vergeben <strong>und</strong> die Kennzeichnung <strong>der</strong> beweglichen<br />
Sachen durchzuführen.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 98 / 2011<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ vom 30.11.2011<br />
Entlastung Jahresrechnung 2008<br />
Die Jahresrechnung 2008 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ilm- Kreis geprüft. Die Nie<strong>der</strong>schrift über die örtliche<br />
Rechnungsprüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung vom 26.07.2011 liegt <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung vor.<br />
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes fasst die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />
Berg“ in ihrer öffentlichen Sitzung am 30.11.2011 zur Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung 2008 folgenden Beschluss:<br />
a) Feststellung des Ergebnisses <strong>der</strong> Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2008 Einnahmen / Ausgaben<br />
nachrichtlich:<br />
Höhe <strong>der</strong> Zuführung zum Vermögenshaushalt: 0,00 EUR<br />
Höhe <strong>der</strong> Mindestzuführung gem. § 22 (1)<br />
Satz 2 ThürGemHV: 11.907,26 EUR<br />
b) Entlastung<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beschließt die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“, ohne Beteiligung <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden an <strong>der</strong> Abstimmung, <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 mit folgenden Festlegungen zu erteilen:<br />
Festlegung 1 (zu Punkt 6.4.)<br />
c) Die offenen Beträge <strong>und</strong> <strong>der</strong> Übertragungsfehler in <strong>der</strong> Verwahrung sind durch die Verwaltung abschließend zu klären <strong>und</strong> die<br />
notwendigen Buchungsschritte zur Bereinigung durchzuführen.<br />
d) Die Verwaltung hat in <strong>der</strong> Verwahrung nur die tatsächlichen „Ist-Werte“ zu buchen.<br />
Festlegung 2 (zu Punkt 6.4.)<br />
Bei künftigen Jahresabschlüssen ist <strong>Nr</strong>. 5 <strong>der</strong> VV zu § 79 ThürGemHV umzusetzen.<br />
Festlegung 3 (zu Punkt 14.2)<br />
c) Die Gebühren sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen periodisch zu kalkulieren (auch Abschreibung <strong>und</strong> Verzinsung<br />
sind einzuberechnen).<br />
d) Es sind nur relevante Bestandteile in die Satzung aufzunehmen.<br />
Festlegung 4 (zu Punkt 14.3)<br />
Die örtliche Kassenprüfung ist umgehend <strong>und</strong> regelmäßig durch die <strong>VG</strong>-Vorsitzende entsprechend § 84 Abs. 5 ThürKO i. V. m. <strong>der</strong> v.<br />
g. Dienstanweisung durchzuführen.<br />
Festlegung 5 (zu Punkt 14.3)<br />
Zukünftig sind bei Übergabe von Kassenunterlagen die jeweiligen Nachweise zu erarbeiten.<br />
Festlegung 6 (zu Punkt 14.4)<br />
e) Die Verwaltungskosten für die Bearbeitung <strong>der</strong> Aufgaben des eigenen Wirkungskreises <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden sind nicht von<br />
<strong>der</strong> <strong>VG</strong> zu vereinnahmen. Diese sind den Gemeinden zuzurechnen.
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 8- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
f) Die <strong>VG</strong> hat für die Gemeinden in <strong>der</strong>en Bescheide keine Verwaltungsgebühren zu erheben, so lange keine rechtliche Gr<strong>und</strong>lage<br />
in den Gemeinden bestehen (es muss eine Verwaltungskostengebührensatzung je<strong>der</strong> Gemeinde beschlossen werden, in <strong>der</strong><br />
geregelt wird, welche Satzung gilt bzw. es muss eine eigene erarbeitet werden).<br />
g) In Bezug auf die Gebührenhöhe <strong>und</strong> Berücksichtigung aller Gebührentatbestände hat eine Kostenkalkulation <strong>der</strong> vorhandenen<br />
<strong>und</strong> zukünftig neuen Gebührentatbestände zu erfolgen.<br />
h) Die Ausgaben sind preislich zu definieren <strong>und</strong> je Bescheinigung/Genehmigung zu errechnen.<br />
Festlegung 7 (zu Punkt 14.5)<br />
c) Die <strong>VG</strong> hat unverzüglich die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich <strong>der</strong> Bestandsverzeichnisse <strong>und</strong> Anlagennachweise umzusetzen<br />
(für alle ihre Objekte).<br />
d) Die Durchführung einer Inventur hat zu erfolgen. Hierbei sind Inventarnummern zu vergeben <strong>und</strong> die Kennzeichnung <strong>der</strong> beweglichen<br />
Sachen durchzuführen.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 99 / 2011<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ vom 30.11.2011<br />
Entlastung Jahresrechnung 2009<br />
Die Jahresrechnung 2009 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ilm- Kreis geprüft. Die Nie<strong>der</strong>schrift über die örtliche<br />
Rechnungsprüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung vom 26.07.2011 liegt <strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung vor. Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes<br />
fasst die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ in ihrer öffentlichen Sitzung<br />
am 30.11.2011 zur Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung 2009 folgenden Beschluss:<br />
a) Feststellung des Ergebnisses <strong>der</strong> Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2009 Einnahmen / Ausgaben<br />
nachrichtlich:<br />
Höhe <strong>der</strong> Zuführung zum Vermögenshaushalt: 25.930,45 EUR<br />
Höhe <strong>der</strong> Mindestzuführung gem. § 22 (1)<br />
Satz 2 ThürGemHV: 6.600,00 EUR<br />
b) Entlastung<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes beschließt die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“, ohne Beteiligung <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden an <strong>der</strong> Abstimmung, <strong>der</strong> Gemeinschaftsvorsitzenden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Verwaltung gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 mit folgenden Festlegungen zu erteilen:<br />
Festlegung 1 (zu Punkt 6.4.)<br />
a) Die offenen Beträge <strong>und</strong> <strong>der</strong> Übertragungsfehler in <strong>der</strong> Verwahrung sind durch die Verwaltung abschließend zu klären <strong>und</strong> die<br />
notwendigen Buchungsschritte zur Bereinigung durchzuführen.<br />
b) Die Verwaltung hat in <strong>der</strong> Verwahrung nur die tatsächlichen „Ist-Werte“ zu buchen.<br />
Festlegung 2 (zu Punkt 6.4.)<br />
Bei künftigen Jahresabschlüssen ist <strong>Nr</strong>. 5 <strong>der</strong> VV zu § 79 ThürGemHV umzusetzen.<br />
Festlegung 3 (zu Punkt 14.2)<br />
a) Die Gebühren sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen periodisch zu kalkulieren (auch Abschreibung <strong>und</strong> Verzinsung<br />
sind einzuberechnen).<br />
b) Es sind nur relevante Bestandteile in die Satzung aufzunehmen.
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 9- <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Festlegung 4 (zu Punkt 14.3)<br />
Die örtliche Kassenprüfung ist umgehend <strong>und</strong> regelmäßig durch<br />
die <strong>VG</strong>-Vorsitzende entsprechend § 84 Abs. 5 ThürKO i. V. m.<br />
<strong>der</strong> v. g. Dienstanweisung durchzuführen.<br />
Festlegung 5 (zu Punkt 14.3)<br />
Zukünftig sind bei Übergabe von Kassenunterlagen die jeweiligen<br />
Nachweise zu erarbeiten.<br />
Festlegung 6 (zu Punkt 14.4)<br />
a) Die Verwaltungskosten für die Bearbeitung <strong>der</strong> Aufgaben<br />
des eigenen Wirkungskreises <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden sind<br />
nicht von <strong>der</strong> <strong>VG</strong> zu vereinnahmen. Diese sind den Gemeinden<br />
zuzurechnen.<br />
b) Die <strong>VG</strong> hat für die Gemeinden in <strong>der</strong>en Bescheide keine Verwaltungsgebühren<br />
zu erheben, so lange keine rechtliche<br />
Gr<strong>und</strong>lage in den Gemeinden bestehen (es muss eine Verwaltungskostengebührensatzung<br />
je<strong>der</strong> Gemeinde beschlossen<br />
werden, in <strong>der</strong> geregelt wird, welche Satzung gilt bzw.<br />
es muss eine eigene erarbeitet werden).<br />
c) In Bezug auf die Gebührenhöhe <strong>und</strong> Berücksichtigung aller<br />
Gebührentatbestände hat eine Kostenkalkulation <strong>der</strong> vorhandenen<br />
<strong>und</strong> zukünftig neuen Gebührentatbestände zu erfolgen.<br />
d) Die Ausgaben sind preislich zu definieren <strong>und</strong> je Bescheinigung/Genehmigung<br />
zu errechnen.<br />
Festlegung 7 (zu Punkt 14.5)<br />
a) Die <strong>VG</strong> hat unverzüglich die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich<br />
<strong>der</strong> Bestandsverzeichnisse <strong>und</strong> Anlagennachweise<br />
umzusetzen (für alle ihre Objekte).<br />
b) Die Durchführung einer Inventur hat zu erfolgen. Hierbei sind<br />
Inventarnummern zu vergeben <strong>und</strong> die Kennzeichnung <strong>der</strong><br />
beweglichen Sachen durchzuführen.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 100 / 2011<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
vom 30.11.2011<br />
Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />
Berg“<br />
Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ beschließt in ihrer Sitzung am 30.11.2011<br />
die Haushaltssatzung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />
Berg“ für das Haushaltsjahr 2012 mit folgenden Bestandteilen:<br />
- Haushaltssatzung 2012;<br />
- Haushaltsplan 2012 mit Stellenplan<br />
in <strong>der</strong> beigefügten Fassung.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 101 / 2011<br />
<strong>der</strong> Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
vom 30.11.2011<br />
Finanzplan 2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“<br />
Die Gemeinschaftsversammlung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ beschließt in ihrer Sitzung am 30.11.2011<br />
den Finanzplan <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />
Berg“ für das Haushaltsjahr 2012 in <strong>der</strong> beigefügten Fassung.<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />
(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />
Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />
41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />
zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />
2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />
Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />
Alkersleben folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />
Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Kostenverzeichnis<br />
wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />
nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />
in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />
Alkersleben für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Alkersleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Alkersleben<br />
Alkersleben, den 15.12.2011<br />
gez. Günther Hülle<br />
Bürgermeister -Siegel-<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />
<strong>der</strong> Satzung für die Erhebung einer H<strong>und</strong>esteuer <strong>der</strong><br />
Gemeinde Alkersleben<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 2 <strong>und</strong> 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom 19.09.2000 (GVBl. S.<br />
301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung<br />
des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom<br />
29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde Alkersleben folgende<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung für die Erhebung einer<br />
H<strong>und</strong>esteuer:<br />
Artikel 1<br />
§ 5 Steuermaßstab <strong>und</strong> Steuersatz erhält folgende neue<br />
Fassung:<br />
Die Steuer beträgt<br />
für jeden H<strong>und</strong> 30,00 EURO<br />
Artikel 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung für die Erhebung einer<br />
H<strong>und</strong>esteuer <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben tritt ab 01.01.2012 in<br />
Kraft.<br />
Die Satzung wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt <strong>und</strong><br />
mit Bescheid vom 08.12.2011 genehmigt.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Alkersleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Alkersleben<br />
Alkersleben, den 15.12.2011<br />
gez. Günther Hülle<br />
Bürgermeister -Siegel-
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 10 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Kostenordnung<br />
für die Nutzung des Dorfgemeinschaftsraumes <strong>und</strong><br />
des Sozialgebäudes am Sportplatz in Alkersleben<br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
Zur teilweisen Deckung des <strong>der</strong> Gemeinde entstehenden Aufwandes<br />
für die Unterhaltung, Heizung <strong>und</strong> Beleuchtung des<br />
Dorfgemeinschaftsraumes, sowie des Sozialgebäudes am<br />
Sportplatz wird für <strong>der</strong>en Nutzung ein Entgelt entsprechend den<br />
nachstehenden Bestimmungen erhoben.<br />
§ 2<br />
Allgemeine Nutzung durch örtliche Veranstalter<br />
Die Nutzung des Dorfgemeinschaftsraumes <strong>und</strong> des Sozialgebäudes<br />
mit den dazugehörigen Nebenräumen durch die Gemeinde<br />
<strong>und</strong> die ortsansässigen Vereine <strong>und</strong> die Kirchgemeinde<br />
ist unentgeltlich.<br />
§ 3<br />
Veranstaltungen<br />
1. Für jede Veranstaltung beträgt die Miete pro Tag:<br />
für den Dorfgemeinschaftsraum<br />
25,00 EUR (zzgl. 50,00 EUR Kaution)<br />
für das Sozialgebäude<br />
25,00 EUR (zzgl. 50,00 EUR Kaution)<br />
2. Die Endreinigung obliegt dem Nutzer.<br />
3. Das Einschlagen von Nägeln, Haken usw. sowie das Bekleben<br />
von Böden, Wänden o<strong>der</strong> Einrichtungsgegenständen ist<br />
nicht gestattet.<br />
§ 4<br />
Zuschläge<br />
(1) Für auswärtige Veranstalter (auch Familienfeiern) wird ein<br />
Zuschlag von 50 % aus den in § 3 festgesetzten Beträgen erhoben.<br />
Der Zuschlag gilt nicht für Reinigung.<br />
(2) Bei Anmietung eines o. g. Raumes mit Bewirtschaftung<br />
durch Privatpersonen <strong>und</strong> Gesellschaften zu kommerziellen<br />
Zwecken ist ein Zuschlag in Höhe von 100 % (nach § 3) zu zahlen.<br />
§ 5<br />
Schuldner<br />
(1) Kostenschuldner ist gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>der</strong> jeweilige Veranstalter.<br />
Mehrere Beteiligte haften als Gesamtschuldner. Ebenso haftet<br />
<strong>der</strong> Antragsteller.<br />
(2) Ist die Durchführung einer Veranstaltung einem hiesigen Wirt<br />
übertragen, so gelten diese als Veranstalter <strong>und</strong> Schuldner.<br />
§ 6<br />
Fälligkeit<br />
Die durch die Schuldner zu entrichtenden Entgelte werden wie<br />
folgt fällig:<br />
Für Veranstaltungen nach § 3 unter Berücksichtigung <strong>der</strong> §§ 3-4<br />
mit <strong>der</strong> Erteilung bzw. Aushändigung des Nutzungsvertrages ist<br />
mindestens 8 Tage vor Nutzungsbeginn das<br />
Nutzungsentgelt auf das Konto <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben, Konto<br />
<strong>Nr</strong>. 5808588, BLZ 82064228 bei <strong>der</strong> Erfurter Bank e. G. einzuzahlen.<br />
§ 7<br />
Wi<strong>der</strong>ruf des Veranstaltungsantrages<br />
Wird eine für den Gemein<strong>der</strong>aum beantragte <strong>und</strong> genehmigte<br />
Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, so ist in jedem Falle<br />
von <strong>der</strong> festgesetzten Miete nach § 3 unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Zuschläge nach § 4 die Hälfte zu zahlen. Die Rücktrittsfrist<br />
beträgt vier Wochen.<br />
§ 8<br />
Sonstige Gebühren<br />
Außer den vorstehenden Entgelten sind bei Eintritt <strong>der</strong> Voraussetzungen<br />
durch Gebühren für Polizeist<strong>und</strong>en-Verlängerungen<br />
<strong>und</strong> eventuelle sonstige Gebühren durch den jeweiligen Veranstalter<br />
zu entrichten. Für jegliche Genehmigungen ist <strong>der</strong> Veranstalter<br />
verantwortlich.<br />
§ 9<br />
Entscheidungsbefugnis<br />
Die endgültige Entscheidungsbefugnis liegt bei dem Bürgermeister.<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten / Außerkrafttreten<br />
Vorstehende Kostenordnung tritt einen Tag nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
in Kraft <strong>und</strong> gleichzeitig tritt die Kostenordnung für die<br />
Nutzung des Dorfgemeinschaftsraumes in Alkersleben vom<br />
28.09.2006 außer Kraft.<br />
Gemeinde Alkersleben<br />
Alkersleben, den 29.11.2011<br />
gez. Günther Hülle -Siegel-<br />
Bürgermeister<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />
GEMEINDERATES<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />
Ratssitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Alkersleben<br />
vom 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 53 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Nie<strong>der</strong>schrift vom 22.09.2011 - öffentlicher Teil<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Alkersleben beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />
Sitzung vom 22.09.2011 öffentlicher Teil in <strong>der</strong> als Anlage beigefügten<br />
Form.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 54 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung für die Erhebung <strong>der</strong><br />
H<strong>und</strong>esteuer<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben beschließt die 1.<br />
Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung für die Erhebung <strong>der</strong> H<strong>und</strong>esteuer<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 55 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Alkersleben beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 56 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung an <strong>VG</strong><br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben beschließt die<br />
Übertragung <strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) für das<br />
Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben an die Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ durch eine Zweckvereinbarung.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben ermächtigt den<br />
Bürgermeister, die Zweckvereinbarung für die Gemeinde Alkersleben<br />
zu unterzeichnen.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 57 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Kostenfestsetzung Kommunaltechnik<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben beschließt die<br />
Festsetzung über die Erhebung privatrechtlicher Entgelte <strong>der</strong><br />
Gemeinde Alkersleben für die Nutzung von Kommunaltechnik<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 58 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Auszahlung einer Anerkennung für Einsatz von FFW-Angehörigen<br />
anläßlich Tractor-Pulling 23. - 24.07.2011<br />
In <strong>der</strong> Zeit vom 23. - 24.07.2011 hat auf dem Gelände des Flugplatzes<br />
Alkersleben/Wülfershausen die Veranstaltung Tractor-<br />
Pulling stattgef<strong>und</strong>en.
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 11 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Zur Absicherung dieser Veranstaltung hat die Gemeinde Alkersleben<br />
vom Veranstalter einen Betrag in Höhe von 490,80 EUR<br />
erhalten.<br />
Maßgeblichen Anteil an <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Durchführung<br />
<strong>der</strong> Veranstaltung haben die beteiligten FFW-Angehörigen. Diese<br />
erhalten eine Anerkennung entsprechend Ihrer Einsatzzeit.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 59 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Auszahlung einer Anerkennung für Einsatz von FFW-Angehörigen<br />
anläßlich Speeddays 27.bis 29.05.2011<br />
In <strong>der</strong> Zeit vom 27.05.2011 - 29.05.2011 hat auf dem Gelände<br />
des Flugplatzes Alkersleben/Wülfershausen eine Speedaysveranstaltung<br />
stattgef<strong>und</strong>en.<br />
Zur Absicherung dieser Veranstaltung hat die Gemeinde Alkersleben<br />
vom Veranstalter einen Betrag in Höhe von 1201,20 EUR<br />
erhalten.<br />
Maßgeblichen Anteil an <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Durchführung<br />
<strong>der</strong> Veranstaltung haben die beteiligten FFW-Angehörigen. Diese<br />
erhalten eine Anerkennung entsprechend Ihrer Einsatzzeit.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 60 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Erweiterung Kostenordnung Dorfgemeinschaftshaus hinsichtlich<br />
Sozialgebäude<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben beschließt die<br />
Kostenordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses<br />
<strong>und</strong> des Sozialgebäudes gemäß beigefügter Anlage.<br />
Hinweis<br />
MITTEILUNGEN<br />
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf § 12 Abs. 2 <strong>der</strong> Ordnungsbehördlichen<br />
Verordnung über die Abwehr von Gefahren<br />
für die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ vom 25.05.2010 hinweisen: „Es<br />
ist untersagt H<strong>und</strong>e auf Kin<strong>der</strong>spielplätzen mitzuführen“.<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />
(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />
Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />
41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />
zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />
2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />
Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />
Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Kostenverzeichnis<br />
wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />
nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (Thü-<br />
rAllgVwKostO) in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis<br />
angewendet.<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe<br />
geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb<br />
einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21<br />
Abs. 4 ThürKO.<br />
Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Bösleben, den 15.12.2011<br />
gez. Matthias Wacker<br />
Bürgermeister -Siegel-<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
(Son<strong>der</strong>nutzungssatzung) tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />
für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung)<br />
tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 1/2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
Hebesatzsatzung <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-<br />
Wüllersleben<br />
vom 08.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde-<br />
<strong>und</strong> Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />
ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />
Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVB. S. 113) , <strong>der</strong> §§ 1 <strong>und</strong> 16 des<br />
Gewerbesteuergesetzes i.d.F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 15.<br />
Oktober 2002 (BGBl. S. 4167), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz<br />
vom 08. April 2010 (BGBl. I. S. 386) sowie <strong>der</strong> §§ 1 <strong>und</strong> 25 des<br />
Gr<strong>und</strong>steuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl S.<br />
965), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 19. Dezember 2008<br />
(BGBl. I S. 2794), hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
in seiner Sitzung am 16.11.2011 folgende Hebesatzsatzung<br />
beschlossen:<br />
Artikel 1<br />
Die Steuerhebesätze für die Gr<strong>und</strong>steuer werden ab<br />
01.01.2012 festgesetzt auf<br />
1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />
a) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (A) 350 v. H.<br />
b) für die Gr<strong>und</strong>stücke (B) 400 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 400 v. H.<br />
Artikel 2<br />
Die Hebesatzsatzung tritt ab 01.01.2012 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe<br />
geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht inner-
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 12 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
halb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21<br />
Abs. 4 ThürKO.<br />
Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Bösleben, den 08.12.2011<br />
gez. Matthias Wacker<br />
Bürgermeister -Siegel-<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />
GEMEINDERATES<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />
Ratssitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Bösleben -<br />
Wüllersleben vom 16.11.2011<br />
Beschluss <strong>Nr</strong>.: 80 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Nie<strong>der</strong>schrift 22.09.2011 - öffentlicher Teil<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Bösleben-Wüllersleben beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift<br />
<strong>der</strong> Sitzung vom 22.09.2011 - öffentlicher Teil - in <strong>der</strong> als<br />
Anlage beigefügten Form.<br />
Beschluss <strong>Nr</strong>.: 81 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Bestätigung Dorfentwicklungsplanung OT Bösleben<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Bösleben-Wüllersleben bestätigt in seiner<br />
heutigen Sitzung den Dorfentwicklungsplan für den Ort Bösleben<br />
<strong>und</strong> bestimmt die Planung als gr<strong>und</strong>legendes Instrument<br />
für die Dorferneuerung/ - entwicklung in den kommenden Jahren.<br />
Beschluss <strong>Nr</strong>.: 82 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Bösleben-Wüllersleben beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gemäß<br />
beigefügter Anlage.<br />
Beschluss <strong>Nr</strong>.: 83 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung an <strong>VG</strong><br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />
die Übertragung <strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung)<br />
für das Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben an<br />
die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ durch eine<br />
Zweckvereinbarung.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben ermächtigt<br />
den Bürgermeister, die Zweckvereinbarung für die Gemeinde<br />
Bösleben-Wüllersleben zu unterzeichnen.<br />
Beschluss <strong>Nr</strong>.: 84 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Hebesatzsatzung<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />
die Hebesatzsatzung gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss <strong>Nr</strong>.: 85 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an<br />
öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-<br />
Wüllersleben<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />
die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung<br />
an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
(Son<strong>der</strong>nutzungssatzung) gemäß beigefügter<br />
Anlage.Beschluss <strong>Nr</strong>.: 86 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von<br />
Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im<br />
Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />
die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung<br />
Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen<br />
im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung)<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss <strong>Nr</strong>.: 87 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 16.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Einseitiges Parkverbot Gommerstedter Gasse Wüllersleben<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt<br />
das Parkverbot in <strong>der</strong> Gommerstedter Gasse, Wüllersleben<br />
auf <strong>der</strong> rechten Seite von <strong>der</strong> Kirche aus kommend im<br />
Zeitraum vom 01.12. bis 31.03..<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />
für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Dornheim (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) tritt am<br />
01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 1/2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />
tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Dornheim<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />
(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />
Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />
41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />
zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />
2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />
Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />
Dornheim folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />
Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Kostenverzeichnis<br />
wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />
nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />
in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />
Dornheim für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 13 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Dornheim schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Dornheim<br />
Dornheim, den 15.12.2011<br />
gez. Burkhard Walther<br />
Bürgermeister -Siegel-<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />
GEMEINDERATES<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />
Ratssitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Dornheim<br />
vom 05.12.2011<br />
Beschluss-Tag: 05.12.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 59 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 17.10.2011 öffentlicher<br />
Teil<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift<br />
des öffentlichen Teiles <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom<br />
17.10.2011 in <strong>der</strong> als Anlage beigefügten Form.<br />
Beschluss-Tag: 05.12.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 60 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Dornheim beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Dornheim gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Tag: 05.12.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 61 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung an <strong>VG</strong><br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim beschließt die Übertragung<br />
<strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) für das Gebiet<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Dornheim an die Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ durch eine Zweckvereinbarung.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim ermächtigt den Bürgermeister,<br />
die Zweckvereinbarung für die Gemeinde Dornheim<br />
zu unterzeichnen.<br />
Beschluss-Tag: 05.12.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 62 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
2. Än<strong>der</strong>ungssatzung Son<strong>der</strong>nutzungssatzung<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim beschließt die 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />
<strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Tag: 05.12.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 63 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Dornheim beschließt die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />
<strong>der</strong> Satzung über die Erhebung Gebühren für<br />
Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Dornheim (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) gemäß<br />
beigefügter Anlage.<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Elleben<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />
(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />
Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />
41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />
zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />
2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />
Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />
Elleben folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />
Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />
wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />
nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />
in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />
Elleben für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Elleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Elleben<br />
Elleben, den 15.12.2011<br />
gez. Rudolf Neubig<br />
Bürgermeister -Siegel-<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />
für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Elleben (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) tritt am<br />
01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 1/2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Elleben (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />
tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 14 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />
GEMEINDERATES<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />
Ratssitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Elleben<br />
vom 29.11.2011<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 117 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Nie<strong>der</strong>schrift vom 19.10.2011 - öffentlicher Teil -<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Elleben beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> Ratssitzung<br />
vom 19.10.2011 - öffentlicher Teil - in <strong>der</strong> als Anlage beigefügten<br />
Form.<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 118 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Straßenbauvorhaben Umfahrung des Wohngebietes „Am<br />
Bühlchen“<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Elleben lehnt wegen fehlen<strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>niss<br />
<strong>und</strong> aus Kostengründen den Ausbau eines ländlichen Weges<br />
zur Umfahrung des Wohngebietes „Am Bühlchen“ Riechheim<br />
ab.<br />
Der Bürgermeister wird aufgefor<strong>der</strong>t, mit den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben<br />
das Gespräch zu suchen, mit dem Ziel,<br />
dass das „Bühlchen“ für die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen<br />
Flächen gemieden wird.<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 119 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Ertüchtigung des „Schellrodaer Weges“ Riechheim<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Elleben beschließt, den land<strong>und</strong><br />
forstwirtschaftlichen Weg „Schellradaer Weg“ vom Ortsrand<br />
Riechheim bis zum Abzweig des Forstweges in Richtung Werningsleben/<br />
Gügleben (Nähe alter Steinbruch) mit dem kostengünstigen<br />
Schottermaterial von <strong>der</strong> ICE-Trasse zu sanieren.<br />
Kosten, die über den Deckungsbeschluss vom 19.10.2011 hinausgehen,<br />
entstehen nicht.<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 120 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> Gemeinde Elleben<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Elleben beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Elleben gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 121 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung - an die <strong>VG</strong><br />
„Riechheimer Berg“<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Elleben beschließt die Übertragung<br />
<strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) für das Gebiet<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Elleben an die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />
Berg“ durch eine Zweckvereinbarung.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Elleben ermächtigt den Bürgermeister,<br />
die Zweckvereinbarung für die Gemeinde Elleben<br />
zu unterzeichnen.<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 122 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an<br />
öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Elleben<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Elleben beschließt die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />
<strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Elleben (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 123 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von<br />
Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen Straßen im<br />
Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Elleben<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Elleben beschließt die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />
<strong>der</strong> Satzung über die Erhebung Gebühren für<br />
Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Elleben (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) gemäß beigefügter<br />
Anlage.<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Elxleben<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />
(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />
Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />
41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />
zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />
2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />
Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />
Elxleben folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />
Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />
wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />
nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />
in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />
Elxleben für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Elxleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Elxleben<br />
Elxleben, den 15.12.2011<br />
gez. Klaus Böhm<br />
Bürgermeister -Siegel-<br />
Satzung über die Aufhebung <strong>der</strong> Satzung<br />
über die Erhebung einer Vergnügungssteuer<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Elxleben<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> § 19 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung (Thür-<br />
KO) ) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />
Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 15 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes zur Regelung<br />
<strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie zur Än<strong>der</strong>ung<br />
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni 2011 (GVBl.<br />
S. 134) hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at Elxleben in seiner Sitzung am<br />
01.11.2011 nachstehende Satzung beschlossen.<br />
§ 1<br />
Die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für die<br />
Gemeinde Elxleben vom 03.11.1995 wird aufgehoben.<br />
§ 2<br />
Diese Satzung über die Aufhebung tritt am Tag nach <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Elxleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Elxleben<br />
Elxleben, den 15.12.2011<br />
gez. Klaus Böhm<br />
Bürgermeister -Siegel-<br />
Hebesatzsatzung <strong>der</strong> Gemeinde Elxleben<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde-<br />
<strong>und</strong> Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993<br />
(GVBl. S. 501) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar<br />
2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des<br />
Thüringer Gesetzes zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten<br />
<strong>und</strong> Richter sowie zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften<br />
vom 22. Juni 2011 (GVBl. S. 134), <strong>der</strong> §§ 1 <strong>und</strong> 16 des<br />
Gewerbesteuergesetzes i.d.F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 15.<br />
Oktober 2002 (BGBl. S. 4167), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz<br />
vom 08. April 2010 (BGBl. I. S. 386) sowie <strong>der</strong> §§ 1 <strong>und</strong> 25 des<br />
Gr<strong>und</strong>steuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl S.<br />
965), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 19. Dezember 2008<br />
(BGBl. I S. 2794), hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Elxleben<br />
in seiner Sitzung am 01.11.2011 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:<br />
Artikel 1<br />
Die Steuerhebesätze für die Gr<strong>und</strong>steuer werden ab<br />
01.01.2012 festgesetzt auf<br />
1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />
a) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (A) 320 v. H.<br />
b) für die Gr<strong>und</strong>stücke (B) 400 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 400 v. H.<br />
Artikel 2<br />
Die Hebesatzsatzung tritt ab 01.01.2012 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Elxleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Elxleben<br />
Elxleben, den 15.12.2011<br />
gez. Klaus Böhm<br />
Bürgermeister -Siegel-<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />
<strong>der</strong> Satzung für die Erhebung <strong>der</strong><br />
H<strong>und</strong>esteuer <strong>der</strong> Gemeinde Elxleben<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 2 <strong>und</strong> 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom 19.09.2000 (GVBl. S.<br />
301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung<br />
des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom<br />
29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde Elxleben folgende<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung für die Erhebung <strong>der</strong><br />
H<strong>und</strong>esteuer:<br />
Artikel 1<br />
§ 5<br />
Steuermaßstab <strong>und</strong> Steuersatz erhält folgende<br />
neue Fassung:<br />
Die Steuer beträgt<br />
für den ersten H<strong>und</strong> 45,00 €<br />
für den zweiten H<strong>und</strong> 45,00 €<br />
für jeden weiteren H<strong>und</strong> 45,00 €<br />
H<strong>und</strong>e, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind<br />
bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> H<strong>und</strong>e nicht anzusetzen.<br />
H<strong>und</strong>e, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als<br />
erste H<strong>und</strong>e.<br />
Artikel 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung für die Erhebung <strong>der</strong><br />
H<strong>und</strong>esteuer <strong>der</strong> Gemeinde Elxleben tritt ab 01.01.2012 in<br />
Kraft.<br />
Die Satzung wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt <strong>und</strong><br />
mit Bescheid vom 06.12.2011 genehmigt.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Elxleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Elxleben<br />
Elxleben, den 15.12.2011<br />
gez. Klaus Böhm<br />
Bürgermeisterin -Siegel-<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />
(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />
Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />
41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />
zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />
2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 16 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />
Kirchheim folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />
Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />
wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />
nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />
in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />
Kirchheim für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Kirchheim schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Kirchheim<br />
Kirchheim, den 15.12.2011<br />
gez. Hans-Jürgen Langer<br />
Bürgermeister -Siegel-<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />
für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Kirchheim (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) tritt am<br />
01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 1/2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />
tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />
GEMEINDERATES<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse<br />
aus <strong>der</strong> Hauptausschusssitzung vom 25.10.2011, den<br />
Ratssitzungen vom 16.06.2011, 29.09.2011 <strong>und</strong><br />
24.11.2011 <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 55 -16/2011/HA<br />
Beschluss-Tag: 25.10.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die 15. Sitzung des<br />
Hauptausschusses vom 13.09.2011<br />
Der Hauptausschuss Kirchheim beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />
Hauptausschusssitzung vom 13.09.2011 in <strong>der</strong> als Anlage beigefügten<br />
Form.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 56 -16/2011/HA<br />
Beschluss-Tag: 25.10.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Herstellung <strong>der</strong> Öffentlichkeit nicht öffentlich gefasster Beschlüsse<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> des Hauptausschusses beschließen einstimmig<br />
die Herstellung <strong>der</strong> Öffentlichkeit folgen<strong>der</strong> nicht öffentlich gefasster<br />
Beschlüsse:<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. 49-15/2011/HA<br />
Bestätigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift über die 14. Sitzung des Hauptausschusses<br />
vom 24.05.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. 50-15/2011/HA<br />
Herstellung <strong>der</strong> Öffentlichkeit nicht öffentlich gefasster Beschlüsse<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. 51-15/2011/HA<br />
Bestätigung <strong>der</strong> Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe<br />
KITA Kirchheim, Außenspielanlage U3<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. 52-15/2011/HA<br />
Bestätigung <strong>der</strong> Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Vergabe<br />
eines Lieferauftrages Volkssternwarte<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. 53-13/2011/HA<br />
Befreiungsantrag Schabbel, Wochenendhaussiedlung Bechstedt-Wagd<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. 54-15/2011/HA<br />
Breitban<strong>der</strong>schließung im Ortsteil Werningsleben<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 57 -16/2011/HA<br />
Beschluss-Tag: 25.10.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zuordnung des Straßennamens „Zur Klinge“<br />
<strong>und</strong> Neuvergabe des Straßennamens „Zum Klingergraben“<br />
in Bechstedt-Wagd<br />
Der Hauptausschuss <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim beschließt für<br />
die in <strong>der</strong> Anlage gekennzeichneten Flächen/ Teilflächen <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Straßengr<strong>und</strong>stücke Flur 2 - Flurstück 129, Flur 3 -<br />
Flurstück 179 in <strong>der</strong> Gemarkung Bechstedt-Wagd die Vergabe<br />
des Straßennamens „Zum Klingergraben“.<br />
Die betroffenen Anlieger sowie die Träger öffentlicher Belange<br />
sind durch die Verwaltung über den Beschluss schriftlich zu informieren.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 58 -16/2011/HA<br />
Beschluss-Tag: 25.10.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Vergabe <strong>der</strong> Planungsleistungen zur Dorferneuerungsplanung<br />
für den Ort Kirchheim<br />
Der Hauptausschuss <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim beschließt die<br />
Vergabe <strong>der</strong> Planungsleistungen zur Dorferneuerungsplanung<br />
für den Ort Kirchheim an das<br />
Planungsbüro Girlich<br />
Mühle 40<br />
07768 Jägersdorf.<br />
Die Honorarsumme beträgt 18.185,18 EUR.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 96-12/2011/GR<br />
Beschluss-Tag: 16.06.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Gr<strong>und</strong>stücksverkauf Flurstück 563/1 <strong>und</strong> 563/3 an Holger<br />
<strong>und</strong> Cornelia Tryboll<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt den Verkauf folgen<strong>der</strong><br />
Gr<strong>und</strong>stücke:<br />
Gemarkung Kirchheim, Flur 5, Flurstück 563/1 mit einer Größe<br />
von 24 qm <strong>und</strong><br />
Gemarkung Kirchheim, Flur 5, Flurstück 563/3 mit einer Größe<br />
von 72 qm<br />
an die Eheleute Holger <strong>und</strong> Cornelia Tryboll, Backhausgasse<br />
77, 99334 Kirchheim.<br />
Der Kaufpreis beträgt 2.880,00 EUR (30,00 EUR/qm).<br />
Alle anfallenden Kosten, die mit dem Gr<strong>und</strong>stückskaufvertrag in<br />
Verbindung stehen, gehen zu Lasten des Käufers.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 97-12/2011/GR<br />
Beschluss-Tag: 16.06.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Vergabe von Bauleistungen für eine behin<strong>der</strong>tengerechte<br />
Bushaltestelle an <strong>der</strong> L 1049 in Werningsleben<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt die Vergabe <strong>der</strong> Leistungen<br />
„Neubau einer behin<strong>der</strong>tengerechten Bushaltestelle an <strong>der</strong><br />
L 1049 in Werningsleben“ an den Bieter:<br />
M&H Bau GmbH Killenberg, August-Rost-Str. 3, 99310 Arnstadt.<br />
Die Auftragssumme beträgt: 12.172,71 EUR
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 17 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 101-13/2011/GR<br />
Beschluss-Tag: 29.09.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Bestätigung Nie<strong>der</strong>schrift - nicht öffentlicher Teil- <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
vom 16.06.2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift - nicht<br />
öffentlicher Teil- <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 16.06.2011 in<br />
<strong>der</strong> als Anlage beigefügten Form.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 102-14/2011/GR<br />
Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Bestätigung Nie<strong>der</strong>schrift - öffentlicher Teil - <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
vom 29.09.2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift - öffentlicher<br />
Teil- <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 29.09.2011 in <strong>der</strong><br />
als Anlage beigefügten Form.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 103-14/2011/GR<br />
Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim <strong>und</strong> dem<br />
WAZV über die Straßenentwässerungskostenbeteiligung II.<br />
Bauabschnitt Anschluss Kirchheim an die Verbandskläranlage<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt in seiner heutigen Sitzung<br />
die Zustimmung zur Vereinbarung mit dem Wasser-/ Abwasserzweckverband<br />
Arnstadt <strong>und</strong> Umgebung zur Kostenbeteiligung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim bezüglich <strong>der</strong><br />
Straßenoberflächenentwässerung im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Investionsmaßnahme des Wasser-/ Abwasserzweckverbandes<br />
Arnstadt <strong>und</strong> Umgebung „Regenüberlaufbecken <strong>und</strong> Ortskananlisation<br />
Kirchheim, 2.BA - 2012“<br />
Die Kostenbeteiligung <strong>der</strong> Gemeinde beträgt 221.547,78 EUR.<br />
Der zur Finanzierung vorgelegte Zahlungsplanentwurf als<br />
Gr<strong>und</strong>lage einer St<strong>und</strong>ungsvereinbarung wird bestätigt.<br />
Die Ausgaben sind entsprechend bei <strong>der</strong> Haushalts- <strong>und</strong> Finanzplanung<br />
<strong>der</strong> betroffenen Jahre zu berücksichtigen. Der Bürgermeister<br />
wird zur Unterzeichnung <strong>der</strong> Vereinbarung bevollmächtigt.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 104-14/2011/GR<br />
Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Verkauf von KEBT Aktien<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim beschließt den Verkauf<br />
von 1.000 KEBT-Aktien im Wert von 149.830,00 EUR.<br />
Das durch die Gewerbesteuerrückzahlung verursachte Haushaltsdefizit<br />
kann nicht durch an<strong>der</strong>e Einnahmen gedeckt werden.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 105-14/2011/GR<br />
Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Forstwirtschaftsplan <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim 2012<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt den Forstwirtschaftsplan<br />
2012 - Kommunalwald - <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 106-14/2011/GR<br />
Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Bestätigung des Haushaltsplanes KITA Kirchheim für 2012<br />
des Thepra Landesverbandes Thüringen e.V.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim bestätigt die Haushaltsplanung KI-<br />
TA Kirchheim für 2012 des Thepra Landesverbandes Thüringen<br />
e.V. gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 107-14/2011/GR<br />
Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 108-14/2011/GR<br />
Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung - an die <strong>VG</strong><br />
„Riechheimer Berg“<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim beschließt die Übertragung<br />
<strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) für das Gebiet<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim an die Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ durch eine Zweckvereinbarung.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim ermächtigt den Bürgermeister,<br />
die Zweckvereinbarung für die Gemeinde Kirchheim<br />
zu unterzeichnen.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 109-14/2011/GR<br />
Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
2. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an<br />
öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim beschließt die 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />
<strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 110-14/2011/GR<br />
Beschluss-Tag: 24.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von<br />
Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im<br />
Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim beschließt die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />
<strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />
für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Kirchheim (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) gemäß<br />
beigefügter Anlage.<br />
15. Öffentliche Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />
MITTEILUNGEN<br />
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Kirchheim<br />
findet am<br />
Donnerstag, 26. Januar 2012, 19:00 Uhr<br />
im Sitzungszimmer <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft in 99334<br />
Kirchheim, Mönchsgasse 81 statt.<br />
VorläufigeTagesordnung:<br />
1. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung Haushaltssatzung <strong>und</strong><br />
Haushaltsplan 2012<br />
2. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung Finanzplan 2012<br />
3. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung Straßenreinigungssatzung<br />
4. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung Neufassung <strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzung<br />
5. Information über das Ergebnis <strong>der</strong> örtlichen Rechnungsprüfung<br />
<strong>der</strong> Jahresrechnungen 2007 - 2009 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />
Berg“<br />
6. Beratung zur Vorbereitung einer Bürgerumfrage über die Bildung<br />
neuer Gemeindestrukturen im Rahmen einer zukünftigen<br />
Gemeindeneuglie<strong>der</strong>ung<br />
7. Sonstiges<br />
Aus <strong>der</strong> 14. Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
Kirchheim vom 26.11.2010<br />
Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim gedachte <strong>der</strong> Opfer des<br />
rechtsradikalen Terrors<br />
In einer kurzen Ansprache machte Bürgermeister Hans-Jürgen<br />
Langer deutlich, dass sich mit diesen schrecklichen Morden <strong>der</strong><br />
rechten Terrorgruppe die Wirksamkeit <strong>der</strong> jahrelangen öffentlichen<br />
Verharmlosung im Umgang mit rechten Gewalttäterinnen<br />
<strong>und</strong> -tätern in unserer Gesellschaft offenbart.<br />
Ganz beson<strong>der</strong>s auch in Thüringen wurde nun deutlich, wie<br />
sehr die Nazi-Szene vom Wegsehen profitiert hat.<br />
Auch die Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong> stehen in <strong>der</strong> Verantwortung<br />
<strong>und</strong> treten gemeinsam mit allen demokratische Kräften gegen<br />
die zutiefst menschenfeindliche intolerante Politik rechtsradikaler<br />
Kräfte ein.<br />
Unsere Gesellschaft braucht ein vielfältiges Engagement<br />
aller demokratischen Kräfte gegen Rechtsextremismus.
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 18 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Die Gemein<strong>der</strong>äte gedachten gemeinsam mit den anwesenden<br />
Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern in einer Gedenkminute <strong>der</strong> Opfer <strong>der</strong><br />
rechtsradikalen Terrorgruppe.<br />
Entwurf des Haushaltes 2012 wurde beraten<br />
Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Haushaltslage mussten auch bei <strong>der</strong> Planung<br />
2012 im Verwaltungshaushalt weitere Kürzungen erfolgen.<br />
Die Schlüsselzuweisung des Landes betrug im Jahre 2011 noch<br />
286.838,55 EUR.<br />
2012 wird mit einer Schlüsselzuweisung von 188.401,85 EUR<br />
gerechnet, was somit einen Einnahmeverlust von 98.436,70<br />
EUR bedeutet.<br />
In 2012 muss die Gemeinde eine Gewerbesteuerrückzahlung in<br />
Höhe von r<strong>und</strong> 300.000,00 EUR einplanen.<br />
Nach wie vor wird <strong>der</strong> Haushalt auch durch steigende Betriebskosten<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte belastet.<br />
Der Haushalt 2012 erwartet hier Einnahmen von insgesamt<br />
115.700,00 EUR. Die Ausgaben belaufen sich auf 202.000,00<br />
EUR.<br />
Bei den Ausgaben ist auch 2012 wie<strong>der</strong> ein relativ hoher Betriebskostenanteil<br />
von ca. 34.700,00 EUR an an<strong>der</strong>e Städte <strong>und</strong><br />
Gemeinden im Rahmen des Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrechtes für die<br />
auswärtige Betreuung von Kin<strong>der</strong>n zu erbringen.<br />
Die Thüringer Landesregierung for<strong>der</strong>t von den Kommunen<br />
,dass sie ihren Gestaltungs-spielraum bei <strong>der</strong> Festsetzung ihrer<br />
Realsteuerhebesätze weiter als bisher ausschöpfen.<br />
Sie weist daraufhin, dass das Thüringer Hebesatzniveau deutlich<br />
niedriger ist, als die durchschnittlichen Realsteuerhebesätze<br />
sowohl in Deutschland (b<strong>und</strong>esweit) als auch im Freistaat<br />
Sachsen.<br />
Da in <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim noch keine Anpassung an die<br />
fiktiven Hebesätze vorgenommen wurde, soll diese mit dem<br />
Haushaltsjahr 2012 erfolgen.<br />
Im Vermögenshaushalt 2012 sind folgende Ausgaben für Investitionen<br />
geplant:<br />
- Freiflächengestaltung Kin<strong>der</strong>tagesstätte 12.000,00 EUR<br />
- Anschluss Kin<strong>der</strong>tagesstätte an<br />
Verbandskläranlage 6.500,00 EUR<br />
- Anschluss Sportlerheim an<br />
Verbandskläranlage 3.500,00 EUR<br />
- Straßenbau Alkersleber Weg I. BA 30.200,00 EUR<br />
2011 begann <strong>der</strong> Wasser- Abwasserzweckverband mit den<br />
Bauarbeiten für den Anschluss Kirchheims an die Kläranlage<br />
Ichtershausen. Die Gemeinde Kirchheim hat deshalb Investitionskostenanteile<br />
für die örtliche Straßenentwässerung an den<br />
WAZV Arnstadt zu zahlen. Für den im Jahr 2012 folgenden II.<br />
Bauabschnitt Altraise <strong>und</strong> Fuchsgasse in Kirchheim beträgt <strong>der</strong><br />
Investitionsanteil <strong>der</strong> Gemeinde 223.000,00 EUR.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> schwierigen Finanzlage muss deshalb <strong>der</strong> Ausbau<br />
<strong>der</strong> Straße am Wiesegarten in Werningsleben auf das Jahr<br />
2013 verschoben werden.<br />
Der Vermögenshaushalt sieht folgende Einnahmen vor:<br />
Verkauf von KEBT-Aktien 150.000,00 EUR<br />
Verkauf von Gr<strong>und</strong>stücken 30.000,00 EUR<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Rücklage:<br />
Es wird mit einer Entnahme aus <strong>der</strong> allgemeinen Rücklage in<br />
Höhe von 137.100,00 EUR geplant, um den Haushalt auszugleichen.<br />
Die Rücklage würde sich wie folgt darstellen:<br />
voraussichtlicher Stand am 01.01.2012 180.000,00 EUR<br />
geplante Entnahme 137.100,00 EUR<br />
Stand (nach Entwurf) am 31.12.2012 42.900,00 EUR<br />
Hierbei ist anzumerken, dass die Gemeinde Kirchheim eine<br />
Pflichtrücklage von r<strong>und</strong> 24.000,00 EUR bereithalten muss.<br />
Die Beschlussfassung des Haushaltsplanes soll in <strong>der</strong> nächsten<br />
Gemein<strong>der</strong>atssitzung am 26.01.2012 erfolgen.<br />
Neue Elternbeiträge <strong>der</strong> THEPRA<br />
Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Zwergenland“<br />
in Kirchheim<br />
Ab 01. Januar 2012 gelten für die Betreuung von Kin<strong>der</strong>n in <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>tagesstätte Kirchheim folgende Gebührensätze:<br />
Kind <strong>der</strong> Familie 1. Kind 2. Kind 3. Kind Ab dem<br />
in <strong>der</strong> Einrichtung 4. Kind<br />
Betreuung bis 10 Std 123 € 109 € 98 € 87 €<br />
Betreuung bis 5 Std 86 € 77 € 69 € 62 €<br />
Die neuen Beitragssätze wurden am 21. November 2011 mit<br />
dem Elternbeirat <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte beraten.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim hat in seiner Sitzung am<br />
24.11.2011 dem Haushaltsplan 2012 des Trägers Thepra <strong>und</strong><br />
dem sich daraus ergebenden Betriebskostenzuschuss <strong>der</strong> Gemeinde<br />
zugestimmt.<br />
In <strong>der</strong> Zwischenzeit ist es auch dem THEPRA Landesverband<br />
Thüringen e. V. gelungen, mit dem bisherigen Essensanbieter<br />
einen Versorgungsvertrag abzuschließen.<br />
Die Mittagsversorgung wird über den 1. Januar 2012 hinaus<br />
weiter stabil abgesichert.<br />
Ober Langer<br />
Stellv. Geschäftsführer Bürgermeister<br />
THEPRA Landesverband Gemeinde Kirchheim<br />
Thüringen e. V.<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
Hebesatzsatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
vom 08.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 19 Abs. 1 <strong>und</strong> 20 Abs. 1 <strong>der</strong> Thüringer Gemeinde-<br />
<strong>und</strong> Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -<br />
ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />
Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVB. S. 113) , <strong>der</strong> §§ 1 <strong>und</strong> 16 des<br />
Gewerbesteuergesetzes i.d.F. <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 15.<br />
Oktober 2002 (BGBl. S. 4167), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz<br />
vom 08. April 2010 (BGBl. I. S. 386) sowie <strong>der</strong> §§ 1 <strong>und</strong> 25 des<br />
Gr<strong>und</strong>steuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl S.<br />
965), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 19. Dezember 2008<br />
(BGBl. I S. 2794), hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
in seiner Sitzung am 15.11.2011 folgende<br />
Hebesatzsatzung beschlossen:<br />
Artikel 1<br />
Die Steuerhebesätze für die Gr<strong>und</strong>steuer werden ab<br />
01.01.2012 festgesetzt auf<br />
1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />
a) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Betriebe (A)300 v.<br />
H.<br />
b) für die Gr<strong>und</strong>stücke (B) 400 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 360 v. H.<br />
Artikel 2<br />
Die Hebesatzsatzung tritt ab 01.01.2012 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Osthausen-Wülfershausen schriftlich unter Angabe <strong>der</strong><br />
Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht<br />
innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, §<br />
21 Abs. 4 ThürKO.<br />
Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
Osthausen, den 08.12.2011<br />
gez. Siegfried Gräbedünkel<br />
Bürgermeister -Siegel-
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 19 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
(Son<strong>der</strong>nutzungssatzung) tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />
für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Osthausen-Wülfershausen (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung)<br />
tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 1/2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />
(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />
Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />
41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />
zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />
2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />
Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />
Osthausen-Wülfershausen folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />
Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />
wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />
nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />
in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />
Osthausen-Wülfershausen für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis<br />
angewendet.<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Osthausen-Wülfershausen schriftlich unter Angabe <strong>der</strong><br />
Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht<br />
innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, §<br />
21 Abs. 4 ThürKO.<br />
Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
Osthausen, den 15.12.2011<br />
gez. Siegfried Gräbedünkel<br />
Bürgermeister -Siegel-<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />
GEMEINDERATES<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />
Ratssitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Osthausen -<br />
Wülfershausen vom 15.11.2011<br />
Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 50 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Nie<strong>der</strong>schrift Sitzung 04.08.2011 öffentlicher Teil<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Osthausen-Wülfershausen beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift<br />
<strong>der</strong> Sitzung vom 04.08.2011 - öffentlicher Teil - in <strong>der</strong><br />
als Anlage beigefügten Form.<br />
Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 51 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Osthausen-Wülfershausen beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 52 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung an <strong>VG</strong><br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt<br />
die Übertragung <strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung)<br />
für das Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
an die Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ durch eine<br />
Zweckvereinbarung.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen ermächtigt<br />
den Bürgermeister, die Zweckvereinbarung für die Gemeinde<br />
Osthausen-Wülfershausen zu unterzeichnen.<br />
Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 53 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Hebesatzsatzung<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt<br />
die Hebesatzsatzung gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 54 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Auszahlung einer Anerkennung für Einsatz von FFW-Angehörigen<br />
anläßlich Speeddays 27.bis 29.05.2011<br />
In <strong>der</strong> Zeit vom 27.05.2011 - 29.05.2011 hat auf dem Gelände<br />
des Flugplatzes Alkersleben/Wülfershausen eine Speedaysveranstaltung<br />
stattgef<strong>und</strong>en.<br />
Maßgeblichen Anteil an <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Durchführung<br />
<strong>der</strong> Veranstaltung haben die nachgenannten FFW-Angehörigen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Osthausen-Wülfershausen beschließt, dass<br />
diese folgende Anerkennung erhalten:<br />
Schreiber, Christian 120,00 EUR<br />
Kosiza, Sebastian 45,00 EUR<br />
Schreiber, Tobias 65,00 EUR<br />
Hübner, Martin 30,00 EUR<br />
Friedrich, Christian 30,00 EUR<br />
Lohrey, Sebastian 65,00 EUR<br />
Schreiber, Bernd 30,00 EUR<br />
Reinhard, Stefan 30,00 EUR<br />
Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 55 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Auszahlung einer Anerkennung für Einsatz von FFW-Angehörigen<br />
anläßlich Tractor-Pulling 23.-24.07.2011<br />
In <strong>der</strong> Zeit vom 27.05.2011 - 29.05.2011 hat auf dem Gelände<br />
des Flugplatzes Alkersleben/Wülfershausen die Veranstaltung<br />
Tractor-Pulling stattgef<strong>und</strong>en.<br />
Maßgeblichen Anteil an <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Durchführung<br />
<strong>der</strong> Veranstaltung haben die nachgenannten FFW-Angehörigen.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Osthausen-Wülfershausen beschließt, dass<br />
diese folgende Anerkennung erhalten:
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 20 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Schreiber, Christian 20,00 EUR<br />
Friedrich, Christian 50,00 EUR<br />
Schreiber, Arnd 20,00 EUR<br />
Reinhard, Stefan 30,00 EUR<br />
Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 56 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Gemeinde Alkersleben<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
über die Auskehrung von Überschüssen aus Einspeisungserlösen<br />
<strong>der</strong> Photovoltaikanlage<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
stimmt <strong>der</strong> 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Alkersleben <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
über die Auskehrung von Überschüssen aus Einspeisungserlösen<br />
<strong>der</strong> Photovoltaikanlage, gemäß beigefügter Anlage, zu.<br />
Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 57 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
2. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an<br />
öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-<br />
Wülfershakehrung von Überschüssen aus Einspeisungserlösen<br />
<strong>der</strong> Photovoltaikanlage<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt<br />
die 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung<br />
an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen<br />
(Son<strong>der</strong>nutzungssatzung) gemäß<br />
beigefüger Anlage.<br />
Beschluss- <strong>Nr</strong>.: 58 / 2011<br />
Beschluss-Tag: 15.11.2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von<br />
Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im<br />
Gebiet kehrung von Überschüssen aus Einspeisungserlösen<br />
<strong>der</strong> Photovoltaikanlage<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen beschließt<br />
die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung<br />
Gebühren für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen<br />
im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Osthausen-Wülfershausen (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung)<br />
gemäß beigefüger Anlage.<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />
(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />
Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />
41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />
zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />
2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />
Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />
Rockhausen folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />
Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />
wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />
nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />
in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />
Rockhausen für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Rockhausen schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Rockhausen<br />
Rockhausen, den 15.12.2011<br />
gez. Margitta Gräfenstein<br />
Bürgermeisterin -Siegel-<br />
Haushaltssatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen<br />
(Landkreis Ilm-Kreis)<br />
vom 15.12.11<br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
Auf Gr<strong>und</strong> des § 55 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung erlässt<br />
die Gemeinde Rockhausen folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2012 wird hiermit festgesetzt.<br />
Er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen <strong>und</strong><br />
Ausgaben mit 213.700,00 EUR<br />
<strong>und</strong> im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen <strong>und</strong><br />
Ausgaben 35.300,00 EUR<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Gr<strong>und</strong>steuer<br />
a) für die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (A) 350 v.H.<br />
b) für die Gr<strong>und</strong>stücke (B) 400 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 400 v. H.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,00<br />
EUR festgesetzt.<br />
nicht belegt<br />
§ 6<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.<br />
Die Haushaltssatzung / <strong>der</strong> Haushaltsplan wurde dem Landratsamt<br />
Ilm-Kreis angezeigt <strong>und</strong> am 14.12.2011 beschieden.<br />
Die Haushaltssatzung, <strong>der</strong> Haushaltsplan <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen<br />
für das Jahr 2012 liegt in <strong>der</strong> Zeit vom 27.12.2011 bis<br />
13.01.2012 während <strong>der</strong> Sprechzeiten <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />
Berg“, im Zimmer 1 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim,<br />
Mönchsgasse 81, für je<strong>der</strong>mann zur Einsichtnahme öffentlich<br />
aus. Die Haushaltssatzung, <strong>der</strong> Haushaltsplan <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Rockhausen für das Jahr 2012 stehen bis zur
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 21 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Entlastung <strong>und</strong> Beschlussfassung über die Jahresrechnung<br />
2012 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in <strong>der</strong><br />
<strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ im Zimmer 1 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer<br />
Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während <strong>der</strong><br />
Sprechzeiten zur Verfügung.<br />
Hinweis<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften<br />
<strong>der</strong> ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht<br />
schriftlich innerhalb eines Jahres seit <strong>der</strong> Bekanntmachung dieser<br />
Satzung gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen geltend gemacht<br />
worden ist; <strong>der</strong> Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung begründen<br />
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften<br />
über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die Genehmigung o<strong>der</strong> die<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind.<br />
Gemeinde Rockhausen<br />
Rockhausen, den 15.12. 2011<br />
gez. Margitta Gräfenstein<br />
Bürgermeisterin - Siegel -<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />
tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />
für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Rockhausen (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) tritt am<br />
01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />
GEMEINDERATES<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />
Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Rockhausen<br />
vom 29.11.2011<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 63 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Kontrolle Nie<strong>der</strong>schrift vom 19.10.2011<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Rockhausen beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 19.10.2011 - öffentlicher Teil - in <strong>der</strong><br />
als Anlage beigefügten Form.<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 64 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Haushaltsplan / Haushaltssatzung 2012 Gemeinde Rockhausen<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Rockhausen beschließt die Haushaltssatzung<br />
<strong>und</strong> den Haushaltsplan 2012 <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen mit<br />
folgenden Anlagen:<br />
- Stellenplan<br />
- Übersicht über den Stand <strong>der</strong> Schulden<br />
- Übersicht über den Stand <strong>der</strong> Rücklagen<br />
sowie folgende Än<strong>der</strong>ungen:<br />
2.5800001.9500 A 8.800,00 EUR<br />
2.6300001.3610 E 10.700,00 EUR<br />
2.9100001.3100 E 24.100,00 EUR<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 65 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Finanzplan 2012 Gemeinde Rockhausen<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den Finanzplan 2012 <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Rockhausen gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 66 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Verwaltungskostensatzung <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Rockhausen beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 67 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung - an die <strong>VG</strong> „<br />
Riechheimer Berg“<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen beschließt die<br />
Übertragung <strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) für das<br />
Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen an die Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ durch eine Zweckvereinbarung.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen ermächtigt den<br />
Bürgermeister, die Zweckvereinbarung für die Gemeinde Rockhausen<br />
zu unterzeichnen.<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 68 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an<br />
öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen<br />
(Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen beschließt die 1.<br />
Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 69 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
1. Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung Gebühren<br />
für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im<br />
Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung)<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen beschließt die 1.<br />
Än<strong>der</strong>ungssatzung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung Gebühren<br />
für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Rockhausen (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) gemäß<br />
beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 70 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kostenordnung für die Nutzung des Gemein<strong>der</strong>aumes<br />
Rockhausen<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen beschließt die<br />
Kostenordnung für die Nutzung des Gemein<strong>der</strong>ates Rockhausen,<br />
zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Festlegung vom 26.11.2002, wie<br />
folgt zu än<strong>der</strong>n:<br />
§ 3<br />
Veranstaltungen<br />
Nutzung durch Einwohner <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen:<br />
Nutzung großer Raum: 70,00 EUR<br />
Nutzung beide Räume: 90,00 EUR<br />
Nutzung durch Auswärtige:<br />
Nutzung großer Raum: 100,00 EUR<br />
Nutzung beide Räume: 120,00 EUR<br />
Nutzung durch Gewerbetreibende:<br />
bis zu einem halben Tag: 40,00 EUR<br />
Zzgl. 100,00 EUR Kaution / Veranstaltung (für die Regulierung<br />
aufgetretener Schäden)<br />
Beschluss-Tag: 29.11.2011<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 71 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Sanierung <strong>der</strong> Stützmauer <strong>und</strong> am ehemaligen Schulgr<strong>und</strong>stück<br />
Rockhausen<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Rockhausen beschließt die Sanierung<br />
<strong>der</strong> Stützmauer des ehemaligen Schulgeländes im<br />
Haushaltsjahr 2012 durchzuführen.
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 22 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
BEKANNTMACHUNGEN VON SATZUNGEN<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Witzleben<br />
vom 15.12.2011 (Ausfertigungsdatum)<br />
Aufgr<strong>und</strong> des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- <strong>und</strong> Landkreisordnung<br />
(ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in <strong>der</strong><br />
Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />
41), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 8 des Thüringer Gesetzes<br />
zur Regelung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Beamten <strong>und</strong> Richter sowie<br />
zur Än<strong>der</strong>ung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. Juni<br />
2011 (GVBl. S. 134) <strong>und</strong> <strong>der</strong> §§ 1, 2 <strong>und</strong> 11 des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Siebte<br />
Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), erlässt die Gemeinde<br />
Witzleben folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
Anwendung des ThürVwKostG <strong>und</strong> <strong>der</strong> ThürAllgVwKostO<br />
Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis<br />
wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)<br />
nebst Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)<br />
in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung durch die Gemeinde<br />
Witzleben für <strong>der</strong>en eigenen Wirkungskreis angewendet.<br />
§ 2<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.<br />
Hinweis<br />
Verstöße i.S. <strong>der</strong> Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung o<strong>der</strong> diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Witzleben schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Gründe geltend<br />
gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer<br />
Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht,<br />
so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 Thür-<br />
KO.<br />
Gemeinde Witzleben<br />
Witzleben, den 15.12.2011<br />
gez. Uwe Leuthardt<br />
Bürgermeister -Siegel-<br />
Festsetzung über die Erhebung von<br />
privatrechtlichen Entgelten <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Witzleben für die Nutzung von<br />
Kommunaltechnik<br />
Kommunaltechnik<br />
Rüttelplatte 25,00 EUR/Tag<br />
Knacke 10,00 EUR/Tag<br />
Boschhammer 22,50 EUR/Tag<br />
Freischnei<strong>der</strong> 10,00 EUR/Tag<br />
Traktor 25,00 EUR/St<strong>und</strong>e<br />
Notstromaggregat 15,00 EUR/Tag<br />
Motorsense 10,00 EUR/Tag<br />
Diese Festsetzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Festsetzung vom 01.01.2002 außer Kraft.<br />
Gemeinde Witzleben<br />
gez. Uwe Leuthardt<br />
Bürgermeister -Siegel-<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />
tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ <strong>Nr</strong>. 1/2012, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
Ankündigungsvermerk<br />
Die 2. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung von Gebühren<br />
für Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Witzleben (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) tritt am<br />
01.01.2012 in Kraft.<br />
Die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung erfolgt im <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nachrichtenblatt</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 1/2012 <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“, Erscheinungstag<br />
28.01.2012.<br />
BEKANNTMACHUNG VON BESCHLÜSSEN DES<br />
GEMEINDERATES<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Beschlüsse <strong>der</strong><br />
Ratssitzung des Gemein<strong>der</strong>ates Witzleben<br />
vom 01.12.2011<br />
Beschluss-Tag: 01.12.2011<br />
Beschluss - <strong>Nr</strong>.: 76 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Nie<strong>der</strong>schrift Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom 20.10.2011 öffentlicher<br />
Teil<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben beschließt die Nie<strong>der</strong>schrift<br />
des öffentlichen Teiles <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung vom<br />
20.10.2011 in <strong>der</strong> als Anlage beigefügten Form.<br />
Beschluss-Tag: 01.12.2011<br />
Beschluss - <strong>Nr</strong>.: 77 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Verwaltungskostensatzung<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Witzleben beschließt die Verwaltungskostensatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Witzleben gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Tag: 01.12.2011<br />
Beschluss - <strong>Nr</strong>.: 78 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Übertragung Son<strong>der</strong>nutzung - Plakatierung an <strong>VG</strong><br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben beschließt die Übertragung<br />
<strong>der</strong> Aufgabe Plakatierung (Son<strong>der</strong>nutzung) für das Gebiet<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Witzleben an die Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“ durch eine Zweckvereinbarung.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben ermächtigt den Bürgermeister,<br />
die Zweckvereinbarung für die Gemeinde Witzleben<br />
zu unterzeichnen.<br />
Beschluss-Tag: 01.12.2011<br />
Beschluss - <strong>Nr</strong>.: 79 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
1. Än<strong>der</strong>ung Son<strong>der</strong>nutzungssatzung<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben beschließt die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />
<strong>der</strong> Satzung über Son<strong>der</strong>nutzung an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben (Son<strong>der</strong>nutzungssatzung)<br />
gemäß beigefügter Anlage.<br />
Beschluss-Tag: 01.12.2011<br />
Beschluss - <strong>Nr</strong>.: 80 / 2011<br />
Beschlussgegenstand:<br />
2. Än<strong>der</strong>ung Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Witzleben beschließt die 2. Än<strong>der</strong>ungssatzung<br />
<strong>der</strong> Satzung über die Erhebung Gebühren für<br />
Son<strong>der</strong>nutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Witzleben (Son<strong>der</strong>nutzungsgebührensatzung) gemäß<br />
beigefügter Anlage.
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 23 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Ehejubiläum<br />
MITTEILUNGEN<br />
Wir bitten jene Einwohner, die im kommenden Jahr die goldene<br />
Hochzeit o<strong>der</strong> ein späteres Ehejubiläum begehen, dies unserer<br />
Verwaltungsgemeinschaft (Tel. 036200 / 6240) o<strong>der</strong> dem Bürgermeister<br />
mitzuteilen.<br />
Veröffentlichung von Geburtstagen<br />
Sind Sie mit einer öffentlichen Bekanntmachung Ihres Geburtstages<br />
nicht einverstanden, teilen Sie dies bitte schriftlich o<strong>der</strong><br />
telefonisch bei <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer<br />
Berg“, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim (Tel. 036200 / 6240)<br />
mit.<br />
Freie Baugr<strong>und</strong>stücke zur Wohnbebauung<br />
- in 99310 Bösleben<br />
- ACHTUNG - Gr<strong>und</strong>stückspreis wurde gesenkt<br />
Im Wohngebiet „Über dem Dorfe“ in <strong>der</strong> Lindenstraße, 99310<br />
Bösleben stehen 4 voll erschlossene Baugr<strong>und</strong>stücke mit<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrößen zwischen 573 qm <strong>und</strong> 643 qm zur Wohnbebauung<br />
zur Verfügung.<br />
- in 99334 Riechheim<br />
Im Wohngebiet „Am kleinen Berg“ in Riechheim, Lindenstraße,<br />
99334 Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugr<strong>und</strong>stück<br />
Flurstück 408/48 mit einer Größe von 393 qm zur<br />
Wohnbebauung zur Verfügung.<br />
Freie Baugr<strong>und</strong>stücke zur gewerblichen Bebauung<br />
- in 99310 Dornheim<br />
Im Gewerbegebiet Dornheim stehen 4 Baugr<strong>und</strong>stücke mit<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrößen zwischen 693 qm <strong>und</strong> 14.300 qm zur gewerblichen<br />
Bebauung zur Verfügung.<br />
Wohnhaus in Wüllersleben zu verkaufen<br />
- in 99310 Bösleben-Wüllersleben OT Wüllersleben<br />
Innerhalb <strong>der</strong> bebauten Ortslage von Wüllersleben, Gommerstedter<br />
Gasse 3 befindet sich dieses Wohnhaus mit einer<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgröße von ca. 360 qm. Zentral <strong>und</strong> mit sehr guter<br />
Verkehrsanbindung zu Stadtilm, Arnstadt <strong>und</strong> Erfurt lässt dieses<br />
sanierungsbedürftige Objekt in Fachwerkkonstruktion viel Spielraum<br />
zur eigenen Verwirklichung. Die Immobilie umfasst 2 Wohnungen<br />
(1 Wohnung vermietet), nicht ausgebauten Dachgeschoss,<br />
ist teilweise unterkellert (Gewölbekeller) <strong>und</strong> verfügt<br />
über ein Nebengebäude. Kaufpreisvorstellung VB 35.900 EUR.<br />
Interessenten melden sich bitte in <strong>der</strong> Bauverwaltung <strong>der</strong><br />
Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Tel.:036200/<br />
6 24 32<br />
Wann fängt Weihnachten an?<br />
© Rolf Krenzer Erben<br />
Wenn <strong>der</strong> Schwache dem Starken die Schwäche vergibt,<br />
wenn <strong>der</strong> Starke die Kräfte des Schwachen liebt,<br />
wenn <strong>der</strong> Habewas mit dem Habenichts teilt,<br />
wenn <strong>der</strong> Laute bei dem Stummen verweilt<br />
<strong>und</strong> begreift, was <strong>der</strong> Stumme ihm sagen will,<br />
wenn das Leise laut wird <strong>und</strong> das Laute still,<br />
wenn das Bedeutungsvolle bedeutungslos,<br />
das scheinbar Unwichtige wichtig <strong>und</strong> groß,<br />
wenn mitten im Dunkeln ein winziges Licht<br />
Geborgenheit <strong>und</strong> helles Leben verspricht,<br />
dann, ja dann,<br />
fängt Weihnachten an!<br />
Liebe Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,<br />
das Jahr 2011 geht in wenigen Tagen zu Ende. Weihnachten<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Jahreswechsel stehen unmittelbar bevor. Alle freuen<br />
sich auf ein paar freie Tage, auf das Zusammensein im Familien-<br />
<strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>eskreis. Endlich etwas Zeit für uns <strong>und</strong> unsere<br />
Nächsten.<br />
Gerade die Weihnachtszeit <strong>und</strong> die Zeit zwischen den Festen<br />
bietet eine Chance, etwas Ruhe zu finden. Wir versuchen kürzer<br />
zu treten, wollen vom hektischen Alltag ausspannen, innehalten.<br />
Das nehmen wir uns vor, es ist aber oft gar nicht so leicht. Viele<br />
Probleme des Alltags verfolgen uns hartnäckig <strong>und</strong> lassen uns<br />
nicht los.<br />
Das Weihnachtsfest bedeutet uns allen viel. Es übt auf die meisten<br />
von uns eine große Anziehungskraft aus. Viele hängen an<br />
dem Brauchtum, mit dem sie aufgewachsen sind <strong>und</strong> schätzen<br />
diese Zeit <strong>der</strong> Stille <strong>und</strong> Besinnlichkeit zum Ausklang des Jahres.<br />
Viele von uns fühlen sich aber auch immer wie<strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />
Botschaft dieses Festes, von <strong>der</strong> Geburt Christi, angesprochen.<br />
Der Wunsch nach Frieden, Gerechtigkeit <strong>und</strong> Menschlichkeit ist<br />
heute so aktuell wie vor zweitausend Jahren.<br />
Vor wenigen Tagen fragte ein Fernsehreporter Passanten in einer<br />
deutschen Großstadt, wann Weihnachten das erste Mal gefeiert<br />
wurde. Viele Befragte wussten die Antwort nicht. Auch ich
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 24 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
musste nachlesen <strong>und</strong> fand heraus, dass <strong>der</strong> 25. Dezember 336<br />
nach Christus als kirchlicher Feiertag belegt ist. Viele <strong>der</strong> Befragten<br />
wussten aber auch gar nicht, warum Weihnachten überhaupt<br />
gefeiert wird.<br />
Als ich kürzlich obiges Gedicht las, stimmten mich die Zeilen<br />
doch etwas nachdenklich.<br />
Wann fängt Weihnachten an? Was für eine Frage!<br />
Eigentlich ist die Antwort klar: Erst kommt die Adventszeit, dann<br />
<strong>der</strong> heilige Abend <strong>und</strong> die beiden Weihnachtsfeiertage, <strong>und</strong><br />
dann ist Weihnachten vorbei. Aber ist das wirklich alles?<br />
Lenken wir unseren Blick auf die Botschaft, die von Weihnachten<br />
ausgeht <strong>und</strong> versuchen wir, diese das ganze Jahr über nicht<br />
aus dem Blick zu verlieren.<br />
Weihnachten ist auch das Fest, an dem man gerne Dank sagt.<br />
Mit diesen Weihnachts- <strong>und</strong> Neujahrsgrüßen möchte ich all den<br />
Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern danken, die im zurückliegenden Jahr<br />
zum Wohle unserer Gemeinde Alkersleben gewirkt haben.<br />
Mit meinem Dank verbinde ich zugleich die Hoffnung, dass sich<br />
auch künftig viele für unsere gemeinsamen Ziele <strong>und</strong> Interessen<br />
einsetzen.<br />
Im zurückliegenden Jahr waren unsere Vereine sehr aktiv <strong>und</strong><br />
haben das Leben in kultureller <strong>und</strong> sportlicher Hinsicht geprägt.<br />
Herzlichen Dank allen ehrenamtlichen Mitstreitern.<br />
Bei den Mitglie<strong>der</strong>n des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>und</strong> den Mitarbeitern<br />
<strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ bedanke ich mich recht herzlich für<br />
die vertrauensvolle <strong>und</strong> offene Zusammenarbeit.<br />
Ich will an dieser Stelle aber auch diejenigen nicht vergessen,<br />
die am Weihnachtsfest einen nahen Angehörigen vermissen<br />
werden. Unsere Zuwendung sollte beson<strong>der</strong>s diesen Mitmenschen<br />
gelten.<br />
In diesem Sinn möchte ich Ihnen, liebe Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,<br />
auch im Namen des Gemein<strong>der</strong>ates ein frohes <strong>und</strong> friedliches<br />
Weihnachtsfest wünschen <strong>und</strong> für das Jahr 2012 alles Gute, vor<br />
allem Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> persönliches Wohlergehen.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Günther Hülle<br />
Das Dorf <strong>und</strong> sein Vieh<br />
Längst sind die Zeiten <strong>der</strong> typischen Dörfer mit ihren artenreichen<br />
<strong>und</strong> umfangreichen Tierbeständen mitten in den Wohnbereichen<br />
<strong>der</strong> Einwohner vorbei <strong>und</strong> vergessen. Einst schmiegten<br />
sich die Ställe in den Höfen an das Wohnhaus <strong>und</strong> mitten im<br />
Hof befand sich <strong>der</strong> dazugehörige Misthaufen in <strong>der</strong> entspre-<br />
chenden Größe des Viehbestandes <strong>und</strong> <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um abhängig<br />
von <strong>der</strong> bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche.<br />
Tiere wurden im Dorf von fast je<strong>der</strong> Familie gehalten. Der Viehbestand<br />
sorgte natürlich auch für eine bestimmte Atmosphäre<br />
im Ort. Brüllende Kühe, o<strong>der</strong> zur Fütterungszeit quiekende<br />
Schweine, krähende Hähne beson<strong>der</strong>s zur Morgenzeit, klappernde<br />
Milchkannen <strong>und</strong> Eimer, Silagegeruch <strong>und</strong> <strong>der</strong> arteigene<br />
Geruch <strong>der</strong> Tiere <strong>und</strong> ihrer „Nebenprodukte“ waren einst die<br />
Idylle eines Bauernhofes.<br />
Für die Bewohner eines Dorfes so normal <strong>und</strong> selbstverständlich,<br />
wie auch die notwendige Pflege <strong>und</strong> Versorgung des Viehs<br />
365 Tage im Jahr. Bereits früh vor sechs Uhr musste <strong>der</strong> erste<br />
Arbeitsgang geschafft sein - die Kühe gemolken <strong>und</strong> die vollen<br />
Milchkannen auf <strong>der</strong> Milchbank für die Abfuhr bereitgestellt sein.<br />
Tagsüber erledigte man die Feldarbeiten. Danach standen<br />
nochmals die Stallarbeiten an.<br />
Abends, die Zeit näherte sich auf 19.00Uhr, konnte endlich Feierabend<br />
sein, wenn sich nicht gerade eine Geburt bei einer Kuh<br />
o<strong>der</strong> Sau ankündigte.<br />
Am 14. Juli des Jahres 1974 geschah die Umstellung von 150<br />
Kühen aus den bäuerlichen privaten Ställen (Wirtschaftsform<br />
LPG Typ I) in Alkersleben in den neu erbauten genossenschaftlichen<br />
Stall nach Elxleben. Etwa 40 Kühe verblieben in privater<br />
Nutzung, bis nach wenigen Jahren die Kuhhaltung im gesamten<br />
Ort aufgegeben wurde.<br />
Die Vormittagsst<strong>und</strong>en des 14. Juli 1974 waren vor allen für die<br />
älteren Bauern schwer zu ertragen, sich von den lieben Kühen<br />
zu verabschieden. Das Großvieh, ob Kühe o<strong>der</strong> Pferde, zählte<br />
doch irgendwie mit zur Familie. Sie hatten in <strong>der</strong> Regel auch einen<br />
Namen.<br />
Das Vieh im Dorf wird längst nicht mehr gezählt. Darum liegen<br />
heutzutage keine aktuellen Zahlen über die Tierbestände vor.<br />
Alles ist nicht mehr so, wie es einst einmal war. Auch den Fliegen<br />
ist jener Wandel nicht gut bekommen, denn ihre besten<br />
Brutplätze, die Ställe mitten im Dorf, sind nicht mehr. Nur noch<br />
Einzelexemplare verirren sich in die Küchen <strong>und</strong> Stuben, wo sie<br />
doch früher eben in diese Räume so gerne zahlreich wechselten.<br />
Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung war <strong>und</strong> ist Gr<strong>und</strong>lage<br />
unserer Ernährung, wobei <strong>der</strong> Verzehr von Fleisch <strong>und</strong> Wurst<br />
beson<strong>der</strong>s in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen<br />
hat. Der vorhandene Viehbesatz interessierte natürlich zu allen<br />
Zeiten eben wegen <strong>der</strong> Volksernährung auch die Obrigkeit. So<br />
war es, dass zu einen angesetzten Stichtage alles zu zählen<br />
war, was die Bauern in den Ställen hatten.<br />
Ein kurzer Einblick in die Alkerslebener Viehbestände an fünf<br />
Beispielen <strong>der</strong> vergangenen 180 Jahre:<br />
1. Juli 1831 1. Dez.1928 3. Dez. 1942 3. Dez.1946 30. Nov. 1973<br />
Pferde 18 66 60 54 1<br />
Rin<strong>der</strong> gesamt 242 281 351 367 374<br />
davon Zuchtbullen 2 3 2 1 0<br />
Mastbullen 0 1 2 0 47<br />
Zugochsen 17 5 8 9 0<br />
Kühe ges. 114 176 212 176 194<br />
(Zugkühe) (39) (38) (34) (43) 0<br />
(Milchkühe) (75) (138) (178) (133) (194)<br />
Übrige Rin<strong>der</strong> 35 96 127 183 133<br />
Schweine gesamt 138 445 419 325 623<br />
davon Eber 1 1 1 1<br />
Sauen 14 42 39 81<br />
übrige Schw. 123 402 379 541<br />
Schafe 701 1 15<br />
Ziegen 30 112 90 119 0<br />
Gänse 18 110 132<br />
Enten 0 50 68<br />
Truthühner 46<br />
Hühner 508 1778 2090 1162 787<br />
Paar Tauben 104<br />
Bienenstöcke 55 49<br />
Kaninchen 421<br />
Selbstverständlich liegen die Angaben auch über jeden einzelnen Hof (nach Namen) vor, auch aus dem Jahre 1831. Erfolgte zu einer<br />
Tierart in <strong>der</strong> Tabelle kein Nachweis, dann war keine Angabe vorhanden. Das Jahr 1831 wi<strong>der</strong>spiegelt mit den geringen Beständen<br />
die Ertragsleistung <strong>der</strong> noch herrschenden Dreifel<strong>der</strong>wirtschaft. Nach <strong>der</strong> Separation setzte sich zunehmend die Fruchtwechselwirtschaft<br />
durch. Der rege Bau von Wirtschaftsgebäuden nach 1870, wie aus <strong>der</strong> Vielzahl von Bauanträgen zu entnehmen ist,<br />
lässt mit Sicherheit auf spürbare Ertragssteigerungen auf dem Feld schließen. Nicht nur die Anzahl <strong>der</strong> Tiere, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong>en<br />
Leistungen wurden gesteigert.<br />
Über die Milchleistung <strong>der</strong> Kühe liegen Nachweise aus dem Jahre 1939 vor. In dem Jahr wurden in Alkersleben von 26 bäuerlichen<br />
Betrieben die Kühe geprüft. Die Jahresleistung je Kuh betrug 2.363 kg Milch mit einem Fettgehalt von 3,59 % (85 Fett kg). Der
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 25 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Kreisdurchschnitt ist in jenen Übersichtsblatt mit 2.332 kg Milch<br />
je Kuh angegeben.<br />
Ein Vergleich mit heutigen Leistungen in Thüringen: Es wurde<br />
im Jahre 2010 eine Jahresleistung je Kuh von 8.964 kg Milch erreicht.<br />
Der Fettgehalt <strong>der</strong> gemolkenen Milch betrug 4,3 %. Das<br />
sind wie<strong>der</strong>um 361 kg Milchfett von je<strong>der</strong> thüringer Kuh.<br />
Mit Viehbeständen <strong>und</strong> mit <strong>der</strong>en Leistung <strong>und</strong> den einstigen<br />
Haltungsbedingungen in den kleinen Ställen, so wie es früher<br />
einmal war, würden die Fleisch- <strong>und</strong> Käsetheken in den Einkaufszentren<br />
nur eine kümmerliche kleine Ecke in <strong>der</strong> Lebensmittelabteilung<br />
einnehmen.<br />
Klaus Wagner<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 02.01. zum 72. Geburtstag Frau Hübner, Erika<br />
am 09.01. zum 71. Geburtstag Herr Hettstedt, Gerd<br />
am 09.01. zum 78. Geburtstag Frau Hannelore Reiß<br />
am 12.01. zum 77. Geburtstag Frau Bocklitz, Margot<br />
am 14.01. zum 72. Geburtstag Herr Wagner, Klaus<br />
am 29.01. zum 67. Geburtstag Frau Prause, Erika<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Einladung<br />
des Geflügelzuchtverein Alkersleben<br />
zur 22. Alkerslebener Taubenschau<br />
am 07.01.2012 <strong>und</strong> 08.01.2012<br />
in <strong>der</strong> Gaststätte „Zum Schwarzen Hahn“ Elxleben.<br />
Öffnungszeiten:<br />
Samstag 07.01.2012 von 9.00 - 17.00 Uhr<br />
Sonntag 08.01.2012 von 9.00 - 15.00 Uhr<br />
Wir gratulieren zum Geburtstag<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Bösleben<br />
am 08.01. zum 81. Geburtstag Frau Ruth Schwarz<br />
am 13.01. zum 76. Geburtstag Herr Gerhard Wagner<br />
am 16.01. zum 75. Geburtstag Frau Selma Schönefeld<br />
am 18.01. zum 74. Geburtstag Frau Christa Künzel<br />
Wüllersleben<br />
am 02.01. zum 79. Geburtstag Herr Wilfried Rausch<br />
am 09.01. zum 74. Geburtstag Herr Klaus Wenzel<br />
am 16.01. zum 77. Geburtstag Herr Alois Langner<br />
am 16.01. zum 69. Geburtstag Herr Helmut Sever<br />
am 22.01. zum 82. Geburtstag Frau Anna Margarete<br />
Wellendorf<br />
am 24.01. zum 74. Geburtstag Herr Siegm<strong>und</strong> Lämmerzahl<br />
Liebe Dornheimer,<br />
es ist immer wie<strong>der</strong> interessant, das abgelaufene Jahr in Dornheim<br />
Revue passieren zu lassen.<br />
Rückschau zu halten <strong>und</strong> Bilanz zu ziehen findet nicht nur im<br />
privaten Bereich statt. Die Antwort auf die Frage, ob die öffentlichen<br />
Aufgaben im ausreichenden Maß erfüllt worden sind, mag<br />
vielfach unterschiedlich ausfallen. Unterschiedliche Blickwinkel<br />
<strong>und</strong> Interessen führen zu unterschiedlichen Meinungen. Wir<br />
sollten aber immer von dem Gedanken getragen sein, dass<br />
dem Wünschbaren nur stets das Machbare gegenüber gestellt<br />
werden kann. Nur wer in <strong>der</strong> Lage ist, die großen Leistungen die<br />
in Dornheim 2011 erbracht wurden richtig einzuschätzen, <strong>der</strong> ist<br />
auch in <strong>der</strong> Lage diese großartige Arbeit zu würdigen.<br />
Dafür gilt es insbeson<strong>der</strong>e denjenigen Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürgern<br />
heute uneingeschränkt zu danken die sich ganz persönlich<br />
für Dornheim eingesetzt haben.<br />
Meine Damen <strong>und</strong> Herren ich bin froh <strong>und</strong> dankbar, dass in unserer<br />
Feuerwehr <strong>und</strong> dem Feuerwehrverein über Generationen<br />
hinweg so gute Arbeit geleistet wird, dass im Fre<strong>und</strong>eskreis zur<br />
Erhaltung <strong>der</strong> Traukirche von Johann Sebastian Bach so hoch<br />
motivierte Mitglie<strong>der</strong> über Jahre hinweg unsere Kirche instand<br />
setzen, erhalten <strong>und</strong> unseren Ort weltweit bekannt machen.<br />
Mein beson<strong>der</strong>er Dank <strong>und</strong> meine Anerkennung gilt den vielen<br />
Helfern bei unseren Festen, dem Weihnachtsteam, den Frauen,<br />
die uns die leckersten Kuchen backen, den Blutspen<strong>der</strong>n, den<br />
Bratwurstbratern, allen die immer ansprechbar sind <strong>und</strong> oft im<br />
Stillen so wertvolle Arbeit für das Gemeinwohl leisten, dem<br />
Bauteam für das Lattermännchen, den Sponsoren für die Geschwindigkeitstafel,<br />
den Frauen die im Bürgerhaus für saubere<br />
Fenster <strong>und</strong> Räume sorgen sowie allen Bürgern die vor ihren<br />
Häusern unaufgefor<strong>der</strong>t Gehwege, Strassen <strong>und</strong> Grünanlagen<br />
in Ordnung halten.<br />
Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich bei allen Bürgern,<br />
die mir immer wie<strong>der</strong> in persönlichen Gesprächen den<br />
Rücken stärken, bei den Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>VG</strong> Riechheimer Berg<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Vorsitzenden Frau Machalett. Ein Dankeschön von dieser<br />
Stelle aus an den Gemein<strong>der</strong>at, denn in diesem Jahr mussten<br />
nicht ganz einfache Entscheidungen getroffen werden, die<br />
aber von <strong>der</strong> Mehrheit getragen werden.<br />
Einen beson<strong>der</strong>en Gruß möchte ich den Dornheimer Bürgerinnen<br />
<strong>und</strong> Bürgern sagen, die wegen Alter, Krankheit o<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung<br />
nicht an <strong>der</strong> Weihnachtsfeier teilnehmen konnten. Gemeinsam<br />
schicken wir ihnen von hier aus die besten Wünsche.<br />
Ja liebe Dornheimer, schauen wir nun genauer auf das Jahr<br />
2011 zurück<br />
- die Bauarbeiten <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt Richtung Alkersleben<br />
wurden weiter geführt <strong>und</strong> beendet<br />
- die Grünanlage um den Rittergutsteich erhielt Schutzpfeiler<br />
- eine Geschwindigkeitsanzeige an <strong>der</strong> Ortseinfahrt aus Richtung<br />
Alkersleben wurde angeschafft <strong>und</strong> installiert (Zuschüsse<br />
gab es durch Spenden <strong>der</strong> Anwohner <strong>und</strong> von Firmen)<br />
- <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten erhielt einen Nistkasten mit Kamera, Fernseher<br />
<strong>und</strong> einen Laptop<br />
- weitere 3000 Krokusse, 2 Magnolien <strong>und</strong> Nussbäume wurden<br />
gepflanzt<br />
- das Dornheimer Lattermännchen wurde geschnitzt <strong>und</strong> aufgestellt<br />
- das Großprojekt 2011 „Neubau <strong>der</strong> Hauptstrasse - Längwitz,<br />
mit neuen Wasser <strong>und</strong> Abwasserleitungen, sowie einer neuen<br />
Brücke <strong>und</strong> Bitumendecke ist fertig gestellt<br />
- Neubau <strong>der</strong> Gehwege „Längwitz“ am Ortseingang bis zur<br />
Brücke fertig gestellt - somit ist das gewaltige Projekt Ortsdurchfahrt<br />
erfolgreich abgeschlossen<br />
- Teilerneuerung <strong>der</strong> Einfahrten bei den Anwohnern „Längwitz“<br />
fertig gestellt<br />
- die Gemeinde stellt mehrere Tausend EUR zur Kirchturmsanierung<br />
zur Verfügung<br />
- <strong>der</strong> Gehweg „Neue Straße“ vom Denkmal zum Dreschplatz<br />
wurde komplett erneuert<br />
- die Ortsumgehung aus Richtung Alkersleben wurde mit Bitumen<br />
erneuert
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 26 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
- am Teichgarten/Kin<strong>der</strong>garten wurde ein neuer Abwasserkanal<br />
verlegt <strong>und</strong> die Strasse erhält eine Bitumenschicht, sowie<br />
Bordsteinkanten <strong>und</strong> eine Trafostation<br />
- <strong>der</strong> Eingang zum Kin<strong>der</strong>garten wurde verbreitert <strong>und</strong> gepflastert<br />
- die Parkfläche vor <strong>der</strong> Kirche <strong>und</strong> <strong>der</strong> Eingang zum Friedhof<br />
wurden aufwändig mit altem Granitpflaster <strong>und</strong> neuem Altstadtpflaster<br />
saniert <strong>und</strong> fertig gestellt<br />
Und bei all dieser Arbeit haben wir auch das Feiern <strong>und</strong> die Kultur<br />
nicht vergessen:<br />
- Osterfeuer, Herbstfeuer, Volleyballturnier, Weihnachtsfeier,<br />
Maibaumsetzen, Feuerwehr Familiennachmittag, Traktorentreffen,<br />
Pokalangeln, in <strong>der</strong> Kirche gab es viele hochwertige<br />
Konzerte, sowie einen Weihnachtsmarkt, ein neues Heimatblättchen<br />
ist herausgegeben <strong>und</strong> noch viele Dinge mehr haben<br />
das kulturelle Leben in Dornheim bereichert.<br />
Liebe Dornheimer,<br />
es ist unsere Aufgabe, das Umfeld für die weitere positive Entwicklung<br />
unserer Gemeinde, unserer Kin<strong>der</strong>, ja für uns alle zu<br />
gestalten. Wir sind auf einem sehr erfolgreichen Weg, das zeigt<br />
ihnen verehrte Dornheimer - unsere Bilanz für 2011.<br />
Mit dem großen Ziel, ein lebenswertes Dornheim vor Augen,<br />
freue ich mich mit Ihnen auf ein abwechslungsreiches Jahr<br />
2012.<br />
Ihnen <strong>und</strong> Ihren Familien<br />
frohe Weihnachtstage <strong>und</strong> ein<br />
ges<strong>und</strong>es neues Jahr 2012.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Burkhard Walther<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 01.01. zum 72. Geburtstag Frau Meinecke, Gerda<br />
am 05.01. zum 71. Geburtstag Frau Ehrhardt, Leonore<br />
am 06.01. zum 73. Geburtstag Herr Müller, Bernhard<br />
am 07.01. zum 77. Geburtstag Herr Höll, Josef<br />
am 10.01. zum 90. Geburtstag Herr Bräutigam, Werner<br />
am 18.01. zum 72. Geburtstag Herr Kleinke, Hilmar<br />
am 16.01. zum 74. Geburtstag Herr Bornkessel, Günther<br />
am 26.01. zum 69. Geburtstag Herr Höland, Justus<br />
am 28.01. zum 81. Geburtstag Frau Krisch, Johanna<br />
am 29.01. zum 78. Geburtstag Frau Bube, Eveline<br />
Liebe Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Elleben,<br />
zum Ende des Jahres möchte ich die Gelegenheit nutzen, um<br />
an wichtige Ereignisse in <strong>der</strong> Gemeinde während <strong>der</strong> letzten 12<br />
Monate zu erinnern.<br />
Folgende Planungen <strong>und</strong> Baumaßnahmen wurden ausgeführt:<br />
- Sicherung <strong>der</strong> Bachböschung in Elleben<br />
- Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses incl. <strong>der</strong> Außenanlage<br />
in Riechheim<br />
- Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses in Riechheim<br />
- Gr<strong>und</strong>legende Erneuerung eines Großteils des Osthäuser<br />
Weges, des Schellrodaer Weges sowie des Weges zum<br />
Güglebener Wald<br />
- Planung zur Erneuerung <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt K5 in Elleben<br />
- Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für Elleben<br />
Zur Verbesserung des Winterdienstes wurde erheblich in eine<br />
neue Wintertechnik investiert. Die Riechheimer Feuerwehr erhielt<br />
ein gut erhaltenes gebrauchtes Fahrzeug.<br />
Das Lebensgefühl in unseren Dörfern wird jedoch weniger<br />
durch die Investitionen <strong>der</strong> Gemeinde als vielmehr durch die gemeinschaftlichen<br />
Aktivitäten <strong>der</strong> hier lebenden Menschen geprägt.<br />
Vieles in unserer Gemeinde war auch in diesem Jahr nur<br />
möglich, weil am Gemeinwohl interessierte Menschen entschlossen<br />
mit angepackt haben. Ihre vielfältigen Aktivitäten sind<br />
eine große Bereicherung für unsere Dörfer. Deshalb möchte ich<br />
an dieser Stelle den vielen engagierten Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern<br />
sehr herzlich für ihren Dienst am Gemeindeleben danken:<br />
- den Feuerwehrkameradinnen <strong>und</strong> Feuerwehrkameraden für<br />
ihre Einsatzbereitschaft <strong>und</strong> für ihre Hilfe bei Baumaßnahmen.<br />
In Gügleben erneuerten die Kameraden z.B. die Abdeckung<br />
<strong>der</strong> Wasserbehälter am Burgenblick. In Riechheim engagierten<br />
sich die Feuerwehrkameraden bei <strong>der</strong><br />
Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses <strong>und</strong> waren beim<br />
Mauern bis zum Dachdecken <strong>und</strong> vom Pflastern bis zum<br />
Trockenbau beteiligt. Zu nennen sind Volker Schnei<strong>der</strong>, Stefan<br />
Hartung, Norbert Wernet, Thomas Pintschka, Diana Ruge,<br />
Dr. Rainer Nawrot, Benjamin Gelmroth, Oliver Ulrich,<br />
Thomas Heinrichs, Dr. Klaus Paffrath, Dirk Oppler, Ralf<br />
Schnei<strong>der</strong>, Udo Krah, Harry Knauer, Siegfried Sannowitz,<br />
Harald Gramann <strong>und</strong> Rolf Mertens;<br />
- dem Ortsbrandmeister Stefan Hartung für die Gesamtorganisation<br />
<strong>der</strong> Gemeindefeuerwehr,<br />
- den Wehrführern Volker Schnei<strong>der</strong>/Dirk Oppler (Riechheim)<br />
<strong>und</strong> Axel Silber (Gügleben) sowie dem Wehrführer i.R.<br />
Hans-Dieter Rubrandt (Elleben) für die Organisation <strong>der</strong><br />
Ortsteilfeuerwehren,<br />
- unserem Jugendwart Udo Krah für seine engagierte Arbeit<br />
mit <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Jugendfeuerwehr in Riechheim; unter<br />
seiner Leitung sammelte <strong>der</strong> Feuerwehrnachwuchs Weihnachtsbäume<br />
<strong>und</strong> beim Frühjahrsputz Abfälle in <strong>der</strong> Flur ein,<br />
nahmen sehr erfolgreich an Ausscheiden <strong>und</strong> Zeltlagern teil,<br />
überprüfen Hydranten, erfuhren viel über Feuerwehrtechnik,<br />
besuchten z.B. cie Berufsfeuerwehr in Weimar <strong>und</strong> hatten allerhand<br />
Spaß;<br />
- Herbert Meißner für die Installation <strong>der</strong> Funkgeräte im<br />
Riechheimer Feuerwehrfahrzeug<br />
- dem Feuerwehrverein Gügleben für die Ausrichtung des<br />
Dorffestes;<br />
- dem Feuerwehrverein Elleben für die Organisation des 9.<br />
Ellebener Weihnachtsmarktes;<br />
- dem Feuerwehrverein Riechheim für die Unterstützung bei<br />
<strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> Flursäuberung, des Wintertanzes, des<br />
Sonnwendfeuers <strong>und</strong> für die Ausgestaltung des Rahmenprogrammes<br />
<strong>der</strong> Feuerwehrhauseinweihung;<br />
- dem VfB Elleben für die Organisation des Spielbetriebes sowie<br />
für die Ausrichtung des Maibaumsetzens <strong>und</strong> des Sportfestes;<br />
- den Güglebener Helfern bei <strong>der</strong> Durchführung des Gemeindefestes<br />
am Loh (Zeltaufbau, Kuchenbacken, Bewirtung);<br />
- dem Riechheimer Kultur- <strong>und</strong> Freizeitverein unter dem Vorsitz<br />
von Christiane Neubig <strong>und</strong> Vanessa Baumeister für die<br />
Organisation des Kin<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Familienfestes sowie <strong>der</strong> Einweihung<br />
des Dorfgemeinschaftshauses, für die Mithilfe beim<br />
Lohfest <strong>und</strong> <strong>der</strong> Feuerwehrhauseinweihung sowie für die<br />
Unterstützung verschiedenster Aktivitäten wie Bastelr<strong>und</strong>en,<br />
Kartoffelfeuer, Jahreskalen<strong>der</strong>, Adventskonzert;<br />
- dem Männerchor Elleben unter Leitung von Torsten Griewald<br />
für die Ausrichtung <strong>der</strong> 265 Jahrfeier sowie ihrer zahlreichen<br />
öffentlichen Auftritte;<br />
- dem gemischten Chor Riechheim unter <strong>der</strong> Leitung von Heiko<br />
Mauchel sowie dem Elxleber Posaunenchor unter <strong>der</strong><br />
Leitung von Beate Friedrich für ihre musikalischen Beiträge<br />
bei den Einweihungsfeiern <strong>und</strong> dem musikalischen Adventsnachmittag;<br />
- Ina Oppler für ihr kreatives Engagement für Bastel- sowie<br />
Tanz- <strong>und</strong> Theaterprojekte;<br />
- Eberhard Luschnitz für seine musikalische Begleitung beim<br />
Martinsumzug <strong>und</strong> dem Adventsnachmittag in Riechheim<br />
sowie für seinen Einsatz als Reservechorleiter einzuspringen;
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 27 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
- Diana Schellhorn für den Entwurf des Jahreskalen<strong>der</strong>s;<br />
- Eberhard Pfeifer <strong>und</strong> Hartmut Pfeifer für den Einsatz schwerer<br />
Landtechnik zum Abtransport des Schnees im Januar<br />
2011;<br />
- den Aktiven in <strong>der</strong> Bürgerinitiative 380 KV, Klaus Bergmann<br />
<strong>und</strong> Corinne Krah;<br />
- Andreas Strassburg für Elektroarbeiten im Haus <strong>Nr</strong>. 20 <strong>und</strong><br />
im FWGH <strong>und</strong> Frank Neugebauer für das Umsetzen <strong>der</strong> Sirenenanlage<br />
sowie Andreas Machäu für den Einbau des<br />
Estrichs im Jugendfeuerwehrraum;<br />
- Isa Luschnitz <strong>und</strong> Torsten Wilhelm für die Planung <strong>der</strong> Außenanlage<br />
zum Haus <strong>Nr</strong>. 20; den zahlreichen Geld- <strong>und</strong><br />
Pflanzenspen<strong>der</strong>n; den Helfern bei <strong>der</strong> Pflanzaktion <strong>und</strong> den<br />
Betreuerinnen <strong>der</strong> Beetanlage am Haus <strong>Nr</strong>. 20;<br />
- den Spen<strong>der</strong>n von Küchengeräten <strong>und</strong> Möbeln für Haus <strong>Nr</strong>.<br />
20;<br />
- Karlheinz Moritz für die Herstellung des Blumentroges an<br />
<strong>der</strong> Bushaltestelle in Riechheim;<br />
- Martin Rö<strong>der</strong> für die Übernahme <strong>der</strong> Kosten für das geräumige<br />
Festzelt zur Einweihungsfeier u.a.;<br />
- Ramona Fromm <strong>und</strong> Diana Ruge für ihre Bilddokumentationen<br />
<strong>der</strong> Einweihungsfeiern <strong>und</strong> Klaus Bergmann für die Bildzusammenstellung<br />
<strong>der</strong> Sanierungsarbeiten am Haus <strong>Nr</strong>. 20<br />
aber auch für die Urk<strong>und</strong>en im Dorfgemeinschaftshaus;<br />
- den zahlreichen Helfern beim mehrmaligen Hausputz des<br />
Haus-<strong>Nr</strong>. 20;<br />
- Detlev Moritz für die statischen Berechnungen zum Umbau<br />
<strong>der</strong> Toilettenanlagen im Dorfgemeinschaftshaus in Gügleben;<br />
- Stefan Hartung <strong>und</strong> Claudia Starzewski für Reparaturarbeiten<br />
am Kin<strong>der</strong>spielplatz in Riechheim;<br />
- <strong>und</strong> natürlich denjenigen, die nicht genannt wurden, aber<br />
anfassen, wenn es nötig ist.<br />
Ebenfalls gilt mein Dank den Beschäftigten <strong>und</strong> Verantwortlichen<br />
<strong>der</strong> Gemeinde:<br />
- den Erzieherinnen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte Frau Sattler, Frau<br />
Swoboda, Frau Pirk <strong>und</strong> Frau König für ihren herzlichen Umgang<br />
mit den Kin<strong>der</strong>n, für ihre Auftritte beim Lohfest, dem<br />
Adventkonzert, <strong>der</strong> Seniorenweihnachtsfeier <strong>und</strong> für die Erstellung<br />
<strong>der</strong> Geburtstagskarten;<br />
- den Elternvertretern in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte für ihre Mitwirkung<br />
bei diversen Aktivitäten im Jahresverlauf <strong>und</strong> den Eltern,<br />
die beim Umzug des Kita wegen des Wasserrohrbruchs<br />
mitgeholfen haben;<br />
- den Beschäftigten des Bauhofes unter <strong>der</strong> Leitung von Werner<br />
Dämmig. Neben den vielfältigen Arbeiten im Bereich <strong>der</strong><br />
Grünflächenpflege, <strong>der</strong> Straßenreinigung <strong>und</strong> des Winterdienstes<br />
konnten durch Eigenleistung zahlreiche Baumaßnahmen<br />
ausgeführt werden. Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Tiefbauarbeiten für die Hofbefestigung am Haus <strong>Nr</strong>. 20 <strong>und</strong><br />
dem neuen Feuerwehrgerätehaus in Riechheim sowie die<br />
Böschungssicherung am Ellebener Bach. In 2011 wurde<br />
Werner Dämmig von Cornelia <strong>und</strong> Andreas Kuthning unterstützt.<br />
Cornelia <strong>und</strong> Andreas arbeiteten für die Gemeinde<br />
ehrenamtlich <strong>und</strong> erhielten hierfür eine geringe Entschädigung.<br />
- den Beschäftigten <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft für ihre<br />
Hilfsbereitschaft <strong>und</strong> ihren Einsatz,<br />
- ganz beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> Ortsteilbürgermeisterin Corinne Krah<br />
<strong>und</strong> dem Ortsteilbürgermeister Peter Wurm für ihr außerordentliches<br />
Engagement, Ideen <strong>und</strong> Initiativen; Corinne Krah<br />
ist nicht nur in Gemein<strong>der</strong>at <strong>und</strong> Ortschaftsrat aktiv, son<strong>der</strong>n<br />
auch an allen an<strong>der</strong>en Aktivitäten in Riechheim maßgeblich<br />
beteiligt; Peter Wurm trägt einen großen Anteil an den Planungen<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Aktivitäten in Gügleben;<br />
- ich danke den weiteren Vertretern des Gemein<strong>der</strong>ates Norbert<br />
Münch, Siegfried Sannowitz, Karl-Heinz Hartung, Herbert<br />
Windmiller, Dr. Klaus Paffrath <strong>und</strong> Holger Helbing für ihre<br />
Bereitschaft, die Geschicke <strong>der</strong> Gemeinde zu lenken<br />
sowie den Ortschaftsräten Jürgen Maier, Axel Franz, Rolf<br />
Mertens <strong>und</strong> Stefan Hartung, Maraike Kämpf, Sandra Risch,<br />
Hubert Schmidt <strong>und</strong> Wilfried Weise, Hans-Dieter Rubrandt,<br />
Horst Mey, Jörg Willing <strong>und</strong> Markus Stiede für die Unterstützung<br />
bei den diversen Veranstaltungen;<br />
Für das kommende Jahr sind bereits zahlreiche Maßnahmen<br />
geplant. Insbeson<strong>der</strong>e sind zu nennen:<br />
- Beginn <strong>der</strong> Kreisstraßensanierung in Elleben, 1. Bauabschnitt<br />
- Fortsetzung <strong>der</strong> Sanierungsarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus<br />
in Gügleben<br />
Trotz all <strong>der</strong> Sorgen, die uns als Gemeinde o<strong>der</strong> Sie ganz persönlich<br />
im Jahr 2011 beschäftigt haben, sollten wir versuchen,<br />
zur Ruhe zu kommen , damit wir uns auf das anstehende Weihnachtsereignis,<br />
die Geburt Christi, freuen <strong>und</strong> das kommende<br />
Jahr mit Zuversicht beginnen können.<br />
Ich wünsche Ihnen<br />
frohe Weihnachten <strong>und</strong> alles<br />
Gute für das kommende Jahr.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Rudolf Neubig<br />
Medienpreis für den Kin<strong>der</strong>einrichtung<br />
„Im Wiesengr<strong>und</strong>“ Elleben<br />
Der Medienpreis „Kompass“ wurde zum ersten Mal am<br />
29.11.2011 in Erfurt verliehen. Mit diesem Preis werden beson<strong>der</strong>e<br />
Projekte zur Medienbildung mit Kin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
von <strong>der</strong> Thüringer Landesmedienanstalt ausgezeichnet.<br />
In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Medienwerkstatt <strong>der</strong> Thüringer Landesmedienanstalt<br />
entstand in unserem Kin<strong>der</strong>garten unter <strong>der</strong><br />
Leitung von vier Studentinnen <strong>der</strong> Universität Erfurt das Hörspiel<br />
- „Der gruselige Feenwald“.<br />
In <strong>der</strong> Projektwoche im Juni lernten die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> großen<br />
Gruppe aus <strong>der</strong> Vielfalt <strong>der</strong> Medien speziell das Radio kennen.<br />
Der Ablauf zur Herstellung des Hörspiels gestaltete sich sehr<br />
spannend <strong>und</strong> interessant, da die Kin<strong>der</strong> beim Stimmen aufnehmen,<br />
einer Geräuscheralley, Hörrätsel, Bedienung <strong>der</strong> Technik<br />
u.v.m, selbst Akteure waren.<br />
Der Phantasie <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> waren keine Grenzen gesetzt <strong>und</strong> nur<br />
so konnte dieses schöne Hörspiel entstehen.<br />
Da diese Projektwoche uns allen sehr viel Spaß gemacht hat<br />
<strong>und</strong> ein so tolles Ergebnis dabei entstanden ist, reichten die<br />
Studentinnen unser fertiges Werk bei <strong>der</strong> Thüringer Landesmedienanstalt<br />
für den Kin<strong>der</strong>-<strong>und</strong> Jugendmedienpreis „Kompass“<br />
ein.<br />
Mitte November traf dann ein Gewinnerbrief bei uns in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung<br />
ein.<br />
In <strong>der</strong> Kategorie „Bestes Medienprojekt mit Kin<strong>der</strong>n bis 6 Jahren“<br />
gewannen wir den ersten Preis gemeinsam mit <strong>der</strong> Evangelischen<br />
Kin<strong>der</strong>arche Sättelstädt im Wartburgkreis.<br />
Ganz aufgeregt fuhren wir am 29.11.2011 mit unseren „kleinen<br />
Akteuren“, die zum Teil schon in <strong>der</strong> Schule sind, zur Preisverleihung<br />
in das Kin<strong>der</strong>medienzentrum nach Erfurt.<br />
Ganz stolz nahmen wir gemeinsam mit den Studentinnen unseren<br />
Preis im Blitzlichtgewitter <strong>und</strong> vor laufen<strong>der</strong> Kamera entgegen.<br />
Diese außergewöhnliche Erfahrung bleibt für uns unvergessen<br />
<strong>und</strong> die Auszeichnung in Form einer Urk<strong>und</strong>e wird einen Ehrenplatz<br />
in unserem Kin<strong>der</strong>garten erhalten.
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 28 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Adventskonzert <strong>der</strong> „Wiesengr<strong>und</strong>kin<strong>der</strong>“<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Elleben<br />
Wie<strong>der</strong> neigt sich ein Jahr dem Ende <strong>und</strong> unser zweites Adventskonzert<br />
fand am 02.12.2011 in <strong>der</strong> Kirche zu Elleben statt.<br />
Wir haben fleißig geprobt, im Kin<strong>der</strong>garten <strong>und</strong> auch in <strong>der</strong> Kirche.<br />
Wir haben gemeinsam alles vorbereitet <strong>und</strong> alle waren<br />
sehr aufgeregt. Wird alles klappen? Sitzt <strong>der</strong> Text?<br />
Die Kirche, die zuvor von uns Erzieherinnen mit vielen Kerzen<br />
<strong>und</strong> Tannengrün geschmückt wurde, verbreitete eine tolle weihnachtliche<br />
Atmosphäre.<br />
Als dann die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> großen <strong>und</strong> mittleren Gruppe kerzenschwingend<br />
<strong>und</strong> musikalisch begleitet die Sitzbänke <strong>der</strong> Besucher<br />
„umr<strong>und</strong>eten“, war für uns die Weihnachtszeit eingeläutet.<br />
Unsere Kleinsten tanzten als Schneeflocken in einem Kreisspiel<br />
<strong>und</strong> waren mit Freude bei <strong>der</strong> Sache.<br />
Die Weihnachtsgeschichte spielten die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Grashüpfergruppe<br />
mit viel Begeisterung <strong>und</strong> kindlichem Ernst, so dass ihnen<br />
<strong>der</strong> Applaus aller Besucher sicher war. Katja, unsere leitende<br />
Erzieherin, begleitete die kleinen Sänger durch das<br />
Programm mit <strong>der</strong> Gitarre.<br />
Der Elxlebener Posaunenchor umrahmte das Ganze <strong>und</strong> lud<br />
zum Mitsingen ein. Ein beson<strong>der</strong>s herzliches Dankeschön dafür.<br />
Der Elternbeirat dankte den Kin<strong>der</strong>n anschließend mit kleinen<br />
Weihnachtsanhängern für ihre schöne <strong>und</strong> gelungene Darbietung<br />
<strong>und</strong> unserem Team für die Arbeit des ausklingenden Jahres.<br />
Bei Glühwein, Tee, Gebäck <strong>und</strong> leckeren Fettbroten konnte anschließend<br />
geplau<strong>der</strong>t werden <strong>und</strong> unsere Veranstaltung ihren<br />
Ausklang finden. Hier nochmals herzlichen Dank an die fleißigen<br />
Helfer <strong>und</strong> Sponsoren aus unserer Elternschaft.<br />
Wir danken für die positive Resonanz unseres Konzertes <strong>und</strong><br />
hoffen Sie im nächsten Jahr zum dritten Adventskonzert begrüßen<br />
zu können um somit eine Tradition zu schaffen, die Sie auf<br />
die Adventszeit einstimmt.<br />
Die Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> das Team des Kin<strong>der</strong>einrichtung „Im Wiesengr<strong>und</strong>“<br />
Elleben<br />
Jetzt turboschnelles Surfen <strong>und</strong> Telefonieren<br />
in Elleben<br />
Mit WLAN-Router o<strong>der</strong> USB-Sticks ins mobile Breitband-Internet<br />
LTE-Zuhause-Tarife bereits ab 19,99 Euro<br />
Düsseldorf/Radebeul, Montag, 7. November 2011. Vodafone<br />
startet in Elleben die neue mobile Breitbandtechnik LTE <strong>und</strong> damit<br />
das „Internet für alle“. Die Ortschaft gehört zu den bisher unterversorgten<br />
Gemeinden, die <strong>der</strong> Telekommunikationsanbieter<br />
ab sofort mit dem neuen Turbo-Internet versorgt. WLAN-Router<br />
o<strong>der</strong> LTE-Surfstick ermöglichen den Zugang zum neuen schnellen<br />
Internet über eigene Notebooks o<strong>der</strong> PCs. LTE-Zuhause-<br />
Tarife gibt es bereits ab 19,99 Euro monatlich. Darüber hinaus<br />
bietet Vodafone als erstes Telekommunikationsunternehmen eine<br />
integrierte Lösung für Telefonie <strong>und</strong> den schnellen Internetzugang<br />
via LTE <strong>und</strong> damit einen vollwertigen Festnetzersatz an.<br />
Die entsprechende Hardware, ein sogenanntes LTE-Modem, ist<br />
nun in den ersten mit LTE versorgten Regionen verfügbar.<br />
„Leistungsfähige Netze sind die Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige<br />
Informationsgesellschaft. Der Zugang zum Breitbandinternet<br />
überall <strong>und</strong> für alle ist ein wichtiger Standortfaktor.<br />
Wir brauchen in Thüringen eine flächendeckende High-Tech-<br />
Infrastruktur“, so Jörg Titz, Regionalleiter Privatk<strong>und</strong>engeschäft<br />
<strong>der</strong> Vodafone-Nie<strong>der</strong>lassung Ost. „Wir werden in den kommenden<br />
Wochen weitere Gemeinden in Thüringen <strong>und</strong> in Deutschland<br />
an die Datenautobahn anschließen.“ Schon jetzt versorgt<br />
Vodafone b<strong>und</strong>esweit mehrere h<strong>und</strong>erttausend Haushalte mit<br />
<strong>der</strong> neuen Breitbandtechnik LTE. Die Zufriedenheitsgarantie ermöglicht<br />
allen K<strong>und</strong>en das entspannte Testen zu Hause <strong>und</strong> ein<br />
30-Tage-Rückgaberecht ohne vertragliche Bindung, falls <strong>der</strong><br />
K<strong>und</strong>e vom Produkt nicht überzeugt sein sollte.<br />
Weitere Informationen zu den neuen LTE-Tarifen sowie <strong>der</strong><br />
Hardware gibt es hier:<br />
Ansprechpartner:<br />
Systemhaus TA Teledienste, 07407 Rudolstadt, Markt 11<br />
Vodafone BPS Rudofstadt, 07407 Rudolstadt, Kleine Ba<strong>der</strong>gasse<br />
1<br />
Vodafone Premium-Händler, 99099 Erfurt, Rudolstädter Straße<br />
105<br />
Media Mobil Erfurt e.K., 99096 Erfurt, Arnstadter Str. 25<br />
Vodafone Premium-Händler, 99084 Erfurt, Anger 1<br />
Vodafone Shop Erfurt, 99084 Erfurt, Anger 19-20<br />
Vodafone Premium-Store Erfurt, 99084 Erfurt, Bahnhofstraße<br />
39<br />
Vodafone PS Erfurt T.E.C., 99099 Erfurt, Hermsdorfer Str. 4<br />
handy-man, 99310 Arnstadt, Rosenstr. 44<br />
Telco Shop Arnstadt, 99310 Arnstadt, Erfurter Straße 27<br />
Vodafone Shop Arnstadt, 99310 Arnstadt, Stadtilmer Str. 100<br />
Mike Hagedorn, 99423 Weimar, Kaufstr. 4<br />
Vodafone Shop Weimar - Taurus, 99423 Weimar, Hummelstr 1<br />
Handy Shop Weimar, 99423 Weimar, Kaufstraße 4<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Elleben<br />
am 02.01. zum 78. Geburtstag Frau Künzel, Edeltraud<br />
am 16.01. zum 65. Geburtstag Herr Beck, Wilfried<br />
am 23.01. zum 85. Geburtstag Frau Kämpf, Ruth<br />
am 26.01. zum 66. Geburtstag Frau Lohrey, Barbara<br />
Gügleben<br />
am 27.01. zum 71. Geburtstag Herr Wurm, Peter<br />
Riechheim<br />
am 05.01. zum 72. Geburtstag Frau Salecker, Gerda<br />
am 12.01. zum 74. Geburtstag Frau Möser, Regina<br />
am 14.01. zum 84. Geburtstag Herr Pfeifer, Gerhard<br />
am 20.01. zum 65. Geburtstag Herr Maier, Jürgen<br />
am 23.01. zum 68. Geburtstag Frau Korth, Marianne<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
Gemeinsam gegen Schnee <strong>und</strong> Eisglätte<br />
Liebe Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürger,<br />
früher o<strong>der</strong> später kommt <strong>der</strong> Winter. Um die Beschwernisse<br />
<strong>der</strong> kalten Jahreszeit leichter zu überwinden, bitte ich Sie folgende<br />
Punkte zu beachten:<br />
1) Freihalten <strong>der</strong> Straßen:<br />
Für das Schneeräumen <strong>der</strong> Straßen wird sowohl <strong>der</strong> Straßenraum<br />
nach Oben wie in die Breite benötigt. Bitte schneiden Sie<br />
daher Ihre Sträucher <strong>und</strong> Bäume, die in den Straßenraum<br />
hinein hängen, gründlich zurück <strong>und</strong> nutzen Sie vornehmlich<br />
Ihr Gr<strong>und</strong>stück zum Parken Ihrer Fahrzeuge.<br />
2) Umsetzung <strong>der</strong> neuen Straßenreinigungssatzung:
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 29 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Anlass zur Überarbeitung <strong>der</strong> Straßenreinigungssatzung (veröffentlicht<br />
im <strong>Amts</strong>blatt <strong>Nr</strong>. 11 vom 30.10.2010) waren Probleme<br />
bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Schneeräumpflicht. Die Schneeräumpflicht<br />
<strong>der</strong> Gehwege führte insbeson<strong>der</strong>e bei schmalen Straßen,<br />
die nur über einen geringen Lagerraum für die Schneemassen<br />
verfügen, gelegentlich zu Kollisionen mit den Aktivitäten des gemeindlichen<br />
Bauhofs. Um künftig Konflikte im Streit um die Ablagerungsflächen<br />
für Schnee zu reduzieren, sollte folgendes<br />
Vorgehen gewählt werden:<br />
a) Wohngebiet „Am kleinen Berg“: Eichenstraße, Hol<strong>und</strong>erweg,<br />
Lindenstraße:<br />
Diese Straßen verfügen größtenteils über 2 Gehwege, wobei<br />
jedoch einer <strong>der</strong> beiden nicht durchgängig begehbar ist<br />
(Parkbuchten, Anpflanzungen, Fehlstellen).<br />
Künftig soll <strong>der</strong> eine, <strong>der</strong> nicht durchgängig vorhandene<br />
Gehweg, als Schneelagerfläche vom gemeindlichen Räumdienst<br />
genutzt werden können, die Schneeräumpflicht für die<br />
Anlieger entfällt in diesem Bereich (vgl. Anlage 1 <strong>der</strong> Straßenreinigungssatzung),<br />
natürlich nicht die Streupflicht zur<br />
Beseitigung <strong>der</strong> Schnee- <strong>und</strong> Eisglätte.<br />
b) Straßen mit nur einem Gehweg:<br />
Zur Sicherheit <strong>der</strong> Fußgänger ist <strong>der</strong> einzige Gehweg von<br />
Schnee zu räumen. Der gemeindliche Bauhof wird sich daher<br />
künftig bemühen, den Schnee, soweit es mit <strong>der</strong> vorhandenen<br />
Räumtechnik möglich ist, auf die dem Gehweg gegenüberliegende<br />
Straßenseite zu schieben.<br />
c) Straßen ohne Gehweg:<br />
Erfahrungsgemäß sehen sich die Anwohner in <strong>der</strong> Pflicht,<br />
einen schmalen Streifen entlang ihres Gr<strong>und</strong>stücks von<br />
Schnee zu räumen. Vielfach werden jedoch ihre Bemühungen<br />
zu Nichte gemacht, wenn <strong>der</strong> Bauhof die Straße räumt.<br />
Bei schmalen Straßen ohne Gehweg sollten künftig die Anwohner<br />
- ohne rechtliche Verpflichtung hierzu - einen Gehbereich<br />
in <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> Straße frei räumen. Dieser Bereich<br />
bleibt auch dann erhalten, bzw. wird erweitert, wenn zu einem<br />
späteren Zeitpunkt <strong>der</strong> Bauhof die Straße räumt <strong>und</strong><br />
dabei den Schnee auf die beiden Seitenrän<strong>der</strong> <strong>der</strong> Straße<br />
schiebt.<br />
Bei Rückfragen sprechen Sie bitte mit den Gemein<strong>der</strong>äten, den<br />
Ortsbürgermeistern o<strong>der</strong> mit mir (Tel: 0175/1654236).<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Rudolf Neubig<br />
Annahme von Baum- <strong>und</strong> Strauchschnitt<br />
Ab Januar 2012 besteht die Möglichkeit für die monatliche Entsorgung<br />
von Baum- <strong>und</strong> Strauchschnitt aus den Ortsteilen Elleben,<br />
Gügleben <strong>und</strong> Riechheim. Die Abfälle werden in Riechheim<br />
durch Mitarbeiter des Bauhofs angenommen <strong>und</strong><br />
gesammelt. Der Abtransport erfolgt nach Bedarf durch den Ilmkreis.<br />
Abfallart: Baum- <strong>und</strong> Strauchschnitt (ausgeschlossen<br />
sind Grasschnitt <strong>und</strong> Bioabfälle sowie<br />
sonstige Abfälle)<br />
Annahmezeitraum: Jeden ersten Samstag eines Monats von<br />
10.00 bis 12.00<br />
Annahmeort: Unterhalb <strong>der</strong> Kläranlage in Riechheim<br />
(Platz <strong>der</strong> Traditionsfeuer)<br />
Gebühren: keine<br />
Hinweis: Da <strong>der</strong> Ilm-Kreis nur Baum- <strong>und</strong> Strauchschnitt abholt,<br />
an<strong>der</strong>e Abfälle aber durch die Gemeinde kostenpflichtig entsorgt<br />
werden müssen, kann dieses Angebot nur solange aufrecht<br />
erhalten werden, solange sich unsere Bürger an die Vorgaben<br />
halten. Ich bitte Sie daher unbedingt, nur Baum- <strong>und</strong><br />
Strauchschnitt anzuliefern <strong>und</strong> ggf. unwissenden Mitbürgern bei<br />
<strong>der</strong> Zuordnung ihrer Abfälle behilflich zu sein. Der Gemein<strong>der</strong>at<br />
erhofft sich von diesem Angebot eine Erleichterung bei <strong>der</strong> Entsorgung<br />
<strong>der</strong> sperrigen Gartenabfälle <strong>und</strong> erwartet, dass künftig<br />
weniger Baum- <strong>und</strong> Strauchschnitt illegal abgelagert wird.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Rudolf Neubig<br />
Bürgermeister Gemeinde Elleben<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 04.01. zum 79. Geburtstag Frau Hahn, Rosemarie<br />
am 07.01. zum 86. Geburtstag Frau Koch, Johanna<br />
am 13.01. zum 85. Geburtstag Frau Wolf, Gerlinde<br />
am 19.01. zum 65. Geburtstag Herr Schulz, Wolfgang<br />
am 25.01. zum 83. Geburtstag Herr Böhm, Georg<br />
am 30.01. zum 81. Geburtstag Frau Mohring, Margarete<br />
KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />
Kirchspiel Elxleben<br />
Gottesdienste <strong>und</strong> Gemeindeveranstaltungen im<br />
Januar 2012<br />
Jahreslosung 2012:<br />
Jesus Christus spricht: Meine Kraft ist in<br />
den Schwachen mächtig. 2. Kor. 12,9<br />
Ein gutes, bewahrtes Neues Jahr wünsche<br />
ich Ihnen von ganzem Herzen.<br />
Herzlichst, Ihre Pastorin S. Behm-Hoyer<br />
Samstag, 31. Dezember (Silvester)<br />
17.00 Uhr Elxleben, Musikalische Vesper<br />
Sonntag, 1. Januar<br />
14.00 Uhr Riechheim, Gottesdienst zum Jahresanfang<br />
Montag, 2. Januar<br />
19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis<br />
Dienstag, 3. Januar<br />
14.00 Uhr Elxleben, Seniorenkreis<br />
Freitag, 6. Januar<br />
17.00 Uhr Ettischleben, Dreikönigsspiel<br />
Montag, 9. Januar<br />
15.30 Uhr Osthausen, Konfirmanden<br />
Sonntag, 15. Januar<br />
09.30 Uhr Elxleben<br />
10.30 Uhr Ettischleben<br />
Montag, 16. Januar<br />
15.30 Uhr Osthausen, Vorkonfirmanden<br />
Dienstag, 17. Januar<br />
19.00 Uhr Gügleben, Kirchbauverein<br />
Mittwoch, 18. Januar<br />
14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis<br />
Donnerstag, 19. Januar<br />
19.00 Uhr Elxleben, Gemeindekirchenratssitzung<br />
Montag, 23. Januar<br />
15.30 Uhr Osthausen, Konfirmanden<br />
Sonntag, 29. Januar<br />
10.30 Uhr Alkersleben<br />
Montag, 30. Januar<br />
15.30 Uhr Osthausen, Vorkonfirmanden<br />
Die Vakanzvertretung für das Kirchspiel Elxleben hat seit dem 8.<br />
November 2011 Frau Pastorin Behm-Hoyer übernommen. Sie<br />
erreichen sie telefonisch<br />
dienstags von 08.30 - 9.00 Uhr (036200-65758)
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 30 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
mittwochs von 17.00 - 18.00 Uhr (036200-70271)(nicht am 3.<br />
<strong>und</strong> 4.1.2012)<br />
Da sich <strong>der</strong> Aufgabenbereich <strong>der</strong> Pastorin seit November 2011<br />
erweitert hat, bittet sie Sie, ihr Hausbesuchswünsche (z.B. bei<br />
Erkrankungen) telefonisch mitzuteilen.<br />
Musikalische Vesper in Elxleben<br />
Am 31. Dezember 2011 beginnt um 17.00 Uhr in <strong>der</strong> Elxlebener<br />
Kirche „St. Peter & Paul“ eine musikalische Vesper zum Jahresausklang.<br />
Alle, die am Ende des Jahres nocheinmal innehalten<br />
möchten, können dies bei Orgelklängen von <strong>der</strong> Volckland-Orgel<br />
<strong>und</strong> bei besinnlichen Texten tun.<br />
Die Vesper wird gestaltet von Beate Friedrich (Orgel) <strong>und</strong> Pastorin<br />
Sylvia Behm. Es wird herzlich dazu eingeladen!<br />
Liebe Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürger<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />
Wie<strong>der</strong> neigt sich ein Jahr dem Ende entgegen <strong>und</strong> alljährlich<br />
gibt es besinnliche, ruhige Tage in unserer hektischen<br />
Zeit - die Festtage zu Weihnachten <strong>und</strong> zum Ausklang<br />
des alten wie zu Beginn des neuen Jahres. Wir<br />
lassen damit ein ereignisreiches Jahr hinter uns.<br />
Unsere Gemeinde hatte auch 2011 ein finanziell schwieriges<br />
Haushaltsjahr zu meistern.<br />
Trotzdem ist es dem Gemein<strong>der</strong>at Kirchheim gelungen,<br />
durch die richtigen Entscheidungen kommunale Vorhaben<br />
zu verwirklichen <strong>und</strong> unsere Gemeinde mit seinen Ortsteilen<br />
schöner zu gestalten.<br />
Unserer Gemeinde steht aber im kommenden Jahr ein<br />
noch schwierigeres Haushaltsjahr bevor, dass wir gemeinsam<br />
meistern müssen.<br />
Durch weitere Einnahmeausfällen aus Gewerbesteuern<br />
<strong>und</strong> die sinkenden Einnahmen <strong>der</strong> Schlüsselzuweisungen<br />
nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz gestaltet<br />
sich die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltes für<br />
2012 nicht nur für unsere Gemeinde sehr schwierig. Wir<br />
bitten deshalb auch um Verständnis, wenn wir einige<br />
kommunale Projekte auf nachfolgende Haushaltsjahre<br />
verschieben müssen.<br />
Das neue Jahr sollten wir jedoch gemeinsam, trotz aller<br />
Schwierigkeiten optimistisch <strong>und</strong> vorwärts blickend beginnen.<br />
Ich möchte das Weihnachtsfest <strong>und</strong> den Jahreswechsel<br />
zum Anlass nehmen, um all jenen zu danken, die auch in<br />
dem nun endenden Jahr 2011 daran mitgearbeitet haben,<br />
unsere Gemeinde lebens- <strong>und</strong> vor allem liebenswert zu<br />
erhalten.<br />
Unseren Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern <strong>der</strong> Kirchheimer Bürgerinitiative<br />
gegen Rechtsradikalismus danken wir ganz<br />
beson<strong>der</strong>s für ihr mutiges Engagement gegen rechtsextreme<br />
Veranstaltungen, gegen Fremdenfeindlichkeit <strong>und</strong><br />
Intoleranz. Es wichtig, dass es auch in unserer Gemeinde<br />
viele Menschen gibt, die nicht schweigen, nicht wegschauen,<br />
Menschen mit Zivilcourage, die auch an<strong>der</strong>en<br />
Mut machen <strong>und</strong> gegen den Rechtradikalismus in unserer<br />
Gesellschaft eintreten.<br />
Unser Dank gilt den Gemein<strong>der</strong>äten, den Ortsteilräten<br />
<strong>und</strong> Ortsteilbürgermeisterinnen, die sich in ihrer Verantwortung<br />
für das Gemeindewohl engagiert haben.<br />
Mein Dank zum Jahresende gilt allen ehrenamtlich Tätigen<br />
in <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr, den Mitarbeitern des<br />
Gemeindebauhofes, den Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft, unseren Gewerbebetrieben,<br />
sowie den Erzieherinnen <strong>und</strong> Erziehern unserer<br />
Kin<strong>der</strong>tagesstätte.<br />
Bedanken möchte ich mich bei unserer Gr<strong>und</strong>schule, den<br />
Vereinen <strong>und</strong> Verbänden <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kirchgemeinde für die<br />
angenehme <strong>und</strong> gute Zusammenarbeit.<br />
Wünschen wir uns für 2012 <strong>und</strong> darüber hinaus Frieden,<br />
soziale Sicherheit <strong>und</strong> wirtschaftliche Stabilität als Gr<strong>und</strong>lage<br />
eines harmonischen Miteinan<strong>der</strong>s. Unseren Kranken<br />
<strong>und</strong> den Mitbürgern, die schwere persönliche o<strong>der</strong> wirtschaftliche<br />
Sorgen haben, wünsche ich Zuversicht <strong>und</strong><br />
Glück.<br />
Ich wünsche auch im Namen des<br />
Gemein<strong>der</strong>ates allen Bürgerinnen<br />
<strong>und</strong> Bürgern ein frohes <strong>und</strong> besinnliches<br />
Weihnachtsfest sowie<br />
für den Start in das neue Jahr<br />
2012 alles Gute, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong><br />
Optimismus!<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Hans - Jürgen Langer<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Kirchheim<br />
am 01.01. zum 85. Geburtstag Herr Hölker, Kurt<br />
am 12.01. zum 71. Geburtstag Frau Lamprecht, Renate<br />
am 26.01. zum 69. Geburtstag Herr Romeiß, Harald<br />
am 28.01. zum 74. Geburtstag Herr Bähring, Peter<br />
Bechstedt-Wagd<br />
am 02.01. zum 81. Geburtstag Herr Roth, Guido<br />
am 05.01. zum 77. Geburtstag Frau Grün, Hannelore<br />
am 31.01. zum 66. Geburtstag Herr Klaus-Dieter Fisahn<br />
Werningsleben<br />
am 13.01. zum 72. Geburtstag Frau Storch, Rosemarie<br />
am 25.01. zum 68. Geburtstag Frau Le<strong>der</strong>, Isolde<br />
am 30.01. zum 81. Geburtstag Frau Röhricht, Gisela<br />
Wir gratulieren ganz herzlich <strong>und</strong> wünschen Ihnen Ges<strong>und</strong>heit<br />
<strong>und</strong> alles Gute.<br />
Glückwünsche auch all denjenigen, die hier nicht genannt werden<br />
wollen.
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 31 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
VEREINE UND VERBÄNDE<br />
Jahreshauptversammlung <strong>der</strong> Freiwilligen<br />
Feuerwehr <strong>der</strong> Gemeinde Kirchheim<br />
Die Jahreshauptversammlung <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong><br />
Gemeinde Kirchheim findet am Samstag, dem 07. Januar<br />
2012, 09:30 Uhr, im Saal Werningsleben statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Grußwort des Bürgermeisters<br />
3. Bericht des Ortsbrandmeisters<br />
4. Aussprache<br />
5. Berufung <strong>der</strong> Wahlkommission<br />
6. Wahl des Ortsbrandmeisters<br />
7. Wahl des Stellvertreters des Ortsbrandmeisters<br />
8. Wahl <strong>der</strong> Wehrführer<br />
9. Wahl <strong>der</strong> Stellvertreter <strong>der</strong> Wehrführer<br />
10. Wahl des Jugendfeuerwehrwartes<br />
11. Wahl des Stellvertreters des Jugendfeuerwehrwartes<br />
12. Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Feuerwehrausschusses<br />
13. Sonstiges<br />
gez. Martin Schaal<br />
Ortsbrandmeister<br />
Feuerwehrverein „Kirchheim -<br />
Werningsleben“ e.V.<br />
Unser Vereinsvorstand hat in seinen vergangenen<br />
Vorstandssitzungen die Vorbereitung<br />
<strong>der</strong> Jahreshauptversammlung<br />
<strong>und</strong> den Jahres- <strong>und</strong> Veranstaltungsplan<br />
2012 beraten.<br />
Wir möchten Euch deshalb schon jetzt<br />
auf einige wichtige Veranstaltungen unseres<br />
Vereines <strong>und</strong> des Kreisfeuerwehrverbandes<br />
hinweisen:<br />
07. Januar 2012 Jahreshauptversammlung <strong>der</strong> Freiwilligen<br />
Feuerwehren <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Kirchheim<br />
13. Januar 2012 Neujahrsfeuer <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr<br />
Kirchheim<br />
04. Februar 2012 Jahreshauptversammung unseres<br />
Feuerwehrvereines<br />
10. März 2012 Frauentagsveranstaltung des Kreisfeuerwehrverbandes<br />
Ilm - Kreis in Altenfeld<br />
14. April 2012 Verbandstagung des Kreisfeuerwehrverbandes<br />
in Angelroda<br />
14. April 2012 Treffen <strong>der</strong> Altersveteranen in Geraberg<br />
28. April 2012 Sternmarsch <strong>der</strong> Jugendfeuerwehren<br />
in Böhlen<br />
30. April 2012 Walpurgisfest in Werningsleben<br />
01. Mai 2012 Maibaumsetzen in Kirchheim<br />
26. Mai 2012 2. Fußballturnier des Kreisfeuerwehrverbandes<br />
02. Juni 2012 Kreisjugendfeuerwehrtag in Stadtilm<br />
Sommer 2012 20. Kirchheimer Dorffest<br />
26. - 29. Juli 2012 Kreisjugendfeuerwehrzeltlager in<br />
Großbreitenbach<br />
Abnahme Jugendflamme 1 <strong>und</strong> 2<br />
Weitere Informationen im Internet:<br />
http://www.kirchheim-112.de <strong>und</strong> http://www.feuerwehrilmkreis.de/<br />
Ein beson<strong>der</strong>s herzliches Dankeschön richten wir an alle<br />
Vereinsmitglie<strong>der</strong>, Vereinsfre<strong>und</strong>e, Sponsoren, unseren<br />
Kreisfeuerwehrverband <strong>und</strong> an die Gemeinde Kirchheim<br />
für die gute Unterstützung unserer ehrenamtlichen Vereinsarbeit.<br />
Wir wünschen allen Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürgern ein friedvolles<br />
Weihnachtsfest <strong>und</strong> ein ges<strong>und</strong>es <strong>und</strong> erfolgreiches neues<br />
Jahr!<br />
Achten Sie bitte darauf,<br />
dass beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> Weihnachtszeit <strong>und</strong> zum Jahreswechsel<br />
durch unachtsamen Umgang mit offenem Feuer <strong>und</strong> Feuerwerkskörpern<br />
Brände entstehen können!<br />
Unsere Feuerwehrkameradinnen <strong>und</strong> Kameraden danken Ihnen,<br />
wenn wir alle die bevorstehenden Festtage <strong>und</strong> den Jahreswechsel<br />
ohne Löscheinsätze bei unseren Familien verbringen<br />
können.<br />
Vereinsvorstand Feuerwehrverein „Kirchheim-Werningsleben“e.V.<br />
Der Sirius als hellster Stern am winterlichen<br />
Nachthimmel<br />
Blickt man in diesen Tagen am frühen Abend zum Himmel, so<br />
kann man die Sternbil<strong>der</strong> des Winterhimmels allmählich im Osten<br />
aufgehen sehen. Ende Januar Gegen 21 Uhr steht dann <strong>der</strong><br />
prachtvolle Orion genau in südlicher Richtung. Die Gürtelsterne<br />
des sagenhaften Jägers Orion markieren den Himmelsäquator,<br />
<strong>der</strong> bei uns im Süden in etwa 39 Grad Höhe über dem Horizont<br />
emporsteigt. Bei günstiger Sicht lässt sich dann sogar <strong>der</strong> berühmte<br />
Orionnebel im so genannten Schwertgehänge des<br />
Sternbildes Orion ausmachen, ein Gebiet, in welchem gegenwärtig<br />
neue Sterne entstehen. Der linke Schulterstern hingegen,<br />
<strong>der</strong> rötliche Riesenstern Beteigeuze, wird sein Dasein in<br />
nicht allzu ferner Zukunft spektakulär beenden.<br />
Ausgehend vom weißlich leuchtenden Rigel im Orion lassen<br />
sich leicht weitere fünf auffällig helle Sterne auffinden. Es sind<br />
die Hauptsterne Aldebaran im Sternbild Stier, im Zenitnähe die<br />
gelbliche Kapella im Sternbild Fuhrmann, östlich davon Kastor<br />
in den Zwillingen, darunter Prokyon im Kleinen H<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
schließlich in geringer Höhe <strong>der</strong> gleißende Sirius im Großen<br />
H<strong>und</strong>. Die Sterne dieser Konstellationen bilden das Wintersechseck.<br />
Sirius ist <strong>der</strong> hellste Stern am Himmel. Er gehört zu den nächsten<br />
Nachbarn unseres Sonnensystems. Das Licht benötigt „nur“<br />
9 Jahre, um zu uns zu gelangen. (Von <strong>der</strong> Sonne sind es etwa 8<br />
Minuten!). Dem aufmerksamen Beobachter fällt er sofort auf.<br />
Sein Licht ist weiß, wird aber durch die Luftunruhe <strong>der</strong> Erdatmosphäre<br />
vor allem in Horizontnähe so beeinflusst, dass er oft in<br />
allen Farben schillert. Daher rührt auch sein Name, <strong>der</strong> so viel<br />
wie „<strong>der</strong> Glänzende“ bedeutet. Sirius ist wir alle Sterne ein Gaskörper<br />
hoher Temperatur <strong>und</strong> großer Masse <strong>und</strong> etwa doppelt<br />
so groß wie unser Stern, die Sonne. Ein lichtschwacher Begleiter<br />
umläuft ihn. Dabei handelt es sich um einen so genannten<br />
Weißen Zwerg. Weiße Zwerge haben ihre Entwicklung praktisch<br />
beendet. Sie sind Ministerne von <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Erde. Die Masse<br />
dieser Himmelskörper ist aber fast so groß wie die <strong>der</strong> Sonne.<br />
Seine mittlere Dichte ist daher so enorm, dass eine Streichholzschachtel<br />
mit seiner entarteten Gasmasse gefüllt einige<br />
Tonnen wiegen würde. In einigen Milliarden Jahren erleidet<br />
auch unsere Sonne ein ähnliches Schicksal.<br />
In Kirchheim werden jeden Freitagabend in <strong>der</strong> Zeit von 19:00<br />
Uhr bis 21:00 Uhr öffentliche Beobachtungen durchgeführt. Bei<br />
klarem Himmel können die Besucher selbst durch die Fernrohre<br />
auf ausgewählte Objekte am Nachthimmel blicken <strong>und</strong> sachk<strong>und</strong>ige<br />
Erläuterungen erhalten. Weitere Informationen gibt es im<br />
Internet unter www.sternwarte-kirchheim.de.
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 32 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Fasching in Werningsleben<br />
VERANSTALTUNGEN<br />
Sonnabend, den 21.01.2012<br />
Programmbeginn 20:11 Uhr<br />
Sonntag, den 22.01.2012<br />
Senioren <strong>und</strong> Familienfasching mit Kaffee <strong>und</strong> Kuchen<br />
Programmbeginn 15:11 Uhr<br />
Für Musik sorgt „Ronnys Mobile Diskothek“<br />
Jugendfeuerwehr Kirchheim<br />
SONSTIGE MITTEILUNGEN<br />
www.kirchheim-112.de<br />
Achtung!<br />
Auch im nächsten Jahr sammelt die Jugendfeuerwehr<br />
Kirchheim wie<strong>der</strong> die Weihnachtsbäume ein.<br />
Am Freitag, den 13. Januar, ab 16.00 Uhr geht<br />
die Jugendfeuerwehr durch Kirchheim <strong>und</strong> sammelt die Bäume<br />
ein.<br />
Bitte legen Sie die Bäume gegebenenfalls<br />
an die Straße.<br />
Jugendfeuerwehrwarte<br />
M. Freydank & S. v. Ottenfeld<br />
Die Jugendfeuerwehr Kirchheim sagt<br />
Danke<br />
Die Jugendfeuerwehr Kirchheim möchte sich bei allen Helfern<br />
im Jahr 2011 bedanken, sowie bei den Organisatoren des Klei<strong>der</strong>marktes,<br />
für die finanzielle Unterstützung <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr.<br />
Die Jugendfeuerwehr wünscht Ihnen allen<br />
ein schönes Weihnachtsfest, ein<br />
ges<strong>und</strong>es Neues Jahr <strong>und</strong> einen guten<br />
Rutsch ins Neue Jahr.<br />
Wir gratulieren zum Geburtstag<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Osthausen<br />
am 02.01. zum 76. Geburtstag Frau Edeltraud Hendrich<br />
am 03.01. zum 83. Geburtstag Frau Irmgard Siegm<strong>und</strong><br />
am 16.01. zum 65. Geburtstag Frau Waltraud Hartung<br />
Wülfershausen<br />
am 05.01. zum 83. Geburtstag Frau Wanda Hey<strong>der</strong><br />
am 05.01. zum 75. Geburtstag Frau Margarete Künast<br />
am 07.01. zum 77. Geburtstag Herr Harry Wedler<br />
am 10.01. zum 84. Geburtstag Herr Werner Zänker<br />
am 29.01. zum 68. Geburtstag Frau Renate Schreiber<br />
am 31.01. zum 85. Geburtstag Frau Mila Ollarius<br />
VEREINE UND VERBÄNDE<br />
Nachrichten vom Osthäuser - Sportverein<br />
Der Vorstand des OSV bedankt sich bei allen Mitwirkenden <strong>und</strong><br />
Gästen.<br />
Pünktlich zum Anzünden <strong>der</strong> ersten Kerze im Advent, eröffnete<br />
zum ersten mal auch ein Weihnachtsmarkt in Osthausen. Für<br />
diesen Weihnachtsmarkt legte sich die Frauengruppe des Vereins<br />
so richtig ins Zeug. So gab es neben selbstgebackenem,<br />
auch manch an<strong>der</strong>e Leckerei. Die Weihnachtsbäckerei <strong>der</strong> Frauen,<br />
in Form von Plätzchen <strong>und</strong> Quarkstollen schmeckte so manchem<br />
Besucher. Auch Steinofenbrot, welches an Ort <strong>und</strong> Stelle<br />
gebacken wurde, stand an diesem Nachmittag auf dem Speiseplan.<br />
Einen Höhepunkt bildete <strong>der</strong> Auftritt <strong>der</strong> „Angerlerchen“ unter<br />
Leitung von Dieter Rienecker. Die Frauen <strong>und</strong> Männer aus Osthausen<br />
<strong>und</strong> einigen Nachbarorten überraschten nicht nur durch<br />
ihr Outfit, nein auch einige sehr schön vorgetragene Weihnachtslie<strong>der</strong><br />
sowie drei Musikstücken, vorgespielt von dem<br />
sechseinhalb jährigen Julius Rienecker, gaben diesem Nachmittag<br />
einen beson<strong>der</strong>en Glanz. Die Gesangsgruppe hatte aber<br />
noch mehr zu bieten. In dem Lied „Erwin <strong>der</strong> dicke Schneemann“<br />
hatten sie sogar einen Weihnachtsmann (Siegfried Sannowitz),<br />
einen Schneemann (Willy Felkel) <strong>und</strong> eine Schneefrau,<br />
in Person von Monika Grünert mitgebracht. Frau Eva-Lore Komke<br />
rezitierte eine Kurzgeschichte über die besinnliche Zeit im<br />
Advent <strong>und</strong> zu Weihnachten. An dieser Stelle sei den Mitglie<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Gesangsgruppe, die es ja erst seit knapp eineinhalb<br />
Jahren gibt, noch einmal recht herzlich gedankt. Auch für die<br />
zahlreich erschienenen Kin<strong>der</strong> mit ihren großen <strong>und</strong> strahlenden<br />
Augen, brachte ein fast echter Weihnachtsmann, die eine<br />
o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Kleinigkeit mit. Für diese Veranstaltung des Vereins<br />
muss allen Helfern <strong>und</strong> Unterstützern, des ersten Osthäuser<br />
Weihnachtsmarktes, ein großes Lob gezollt werden. Angefangen<br />
bei den Frauen des Vereins, die mit großem Fleiß, viel Geschick<br />
<strong>und</strong> Liebe aber auch mit Improvisationskunst diesen<br />
Nachmittag vorbereitet <strong>und</strong> durchgeführt haben, aber auch Markus<br />
Kirchheim, <strong>der</strong> uns seinen transportablen Backofen zur Verfügung<br />
gestellt hatte so wie auch unserem Mitglied Denis Töpfer<br />
<strong>der</strong> mit seiner Musikanlage für die angemessene Umrahmung<br />
sorgte ,sei auf diesem Wege noch einmal gedankt.<br />
Am Ende möchte sich <strong>der</strong> Verein aber auch bei den vielen Osthäusern<br />
<strong>und</strong> den Gästen, aus nah <strong>und</strong> fern, für den zahlreichen
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 33 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Besuch <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Würdigung <strong>der</strong> Anstrengung<br />
aller Mitwirkenden recht herzlich bedanken.<br />
Termine in eigener Sache für unsere Mitglie<strong>der</strong> <strong>und</strong> Interessierte<br />
Sportfre<strong>und</strong>e in den kommenden Wochen.<br />
30.12.2011<br />
13.00 Uhr Silvesterlauf (Wetterbedingt, Entscheidung am<br />
28.12.) im Schaukasten des Vereins veröffentlicht,<br />
o<strong>der</strong> Tel. Anfragen unter 01777976297.<br />
30.12.2011<br />
16.00 Uhr Volleyballturnier des OSV (Sporthalle Osthausen)<br />
bis ca 21.00 Uhr<br />
28.01.2012<br />
18.00 Uhr Jahreshauptversammlung mit <strong>der</strong> Wahl eines<br />
neuen Vorstandes<br />
Die Kin<strong>der</strong>sportgruppe trifft sich wie gehabt während <strong>der</strong> Schulzeit<br />
Samstags 10.00 Uhr.<br />
Die Kin<strong>der</strong>schachgruppe, in <strong>der</strong> Schulzeit Dienstags 14.00 Uhr.<br />
Die Frauensportgruppe Donnerstags 19:30Uhr.<br />
Die Hallenfußballspieler treffen 14-tägig 20.00 Uhr am Freitag<br />
(Sporthalle Ichtershausen). Abfahrt ab Osthausen 19:30 Uhr.<br />
Trainingsbetrieb für die erste Mannschaft wird nach <strong>der</strong> Winterpause<br />
bekanntgegeben. (Verantwortlich : Trainer Hädrich Maik)<br />
Der Vorstand des Osthäuser-Sportvereins wünscht all seinen<br />
Mitglie<strong>der</strong>n <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Familien sowie allen Fre<strong>und</strong>en des Vereins<br />
schöne Festtage <strong>und</strong> für das neuen Jahr alles Gute, Ges<strong>und</strong>heit<br />
<strong>und</strong> Wohlergehen.<br />
Präsident<br />
Osthausen hat wie<strong>der</strong> ein Feuerwehrfahrzeug<br />
Die Feuerwehr Osthausen-Wülfershausen erhielt am<br />
18.12.2011 ein gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug von <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Elxleben. Es ist <strong>der</strong> alte Mannschaftstransportwagen,<br />
mit dem bereits viele Einsätze in <strong>der</strong> <strong>VG</strong> Riechheimer Berg gefahren<br />
wurden. Der Verkauf hatte sich angeboten, nachdem in<br />
Elxleben eine Ersatzbeschaffung stattfand <strong>und</strong> das Osthäuser<br />
Tanklöschfahrzeug aus Altersgründen ausgemustert wurde. So<br />
war die Fahrzeuggarage in Osthausen nur wenige Tage verwaist.<br />
Nun können die 6 Osthäuser Kameraden zusammen mit<br />
dem kommissarischen Wehrführer Gernot Glier wie<strong>der</strong> am Einsatzgeschehen<br />
teilnehmen.<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
am 03.01. zum 68. Geburtstag Herr Widmann, Thomas<br />
am 05.01. zum 68. Geburtstag Herr Korsawe, Hans-Dieter<br />
am 05.01. zum 65. Geburtstag Frau Wedemann, Christina<br />
am 19.01. zum 82. Geburtstag Frau Föst, Dorothea<br />
am 20.01. zum 74. Geburtstag Herr Bertuch, Klaus-Dieter<br />
am 26.01. zum 68. Geburtstag Frau Wedemann, Roswitha<br />
am 27.01. zum 79. Geburtstag Frau Beutler, Ruth<br />
am 30.01. zum 88. Geburtstag Frau Trinks, Anni<br />
Liebe Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Witzleben,<br />
ich möchte den Abschluss des Jahres<br />
2011 zum Anlass nehmen <strong>und</strong> mich bei<br />
allen Mitbürgerinnen <strong>und</strong> Mitbürgern für<br />
das mir entgegengebrachte Vertrauen bedanken.<br />
Beson<strong>der</strong>er Dank gilt den Kameradinnen<br />
<strong>und</strong> Kameraden <strong>der</strong> Gemeindefeuerwehr<br />
<strong>und</strong> den Wehren <strong>der</strong> <strong>VG</strong> für<br />
Ihren Einsatz beim Hochwasser in Witzleben<br />
vom 07. - 09.01.11. Allen ehrenamtlich<br />
tätigen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern, die<br />
sich für kulturelle <strong>und</strong> sportliche Belange,<br />
das Vereinsleben, die Seniorenbetreuung<br />
<strong>und</strong> für die Erhaltung <strong>der</strong> Kirchen <strong>und</strong> öffentlichen<br />
Einrichtungen einsetzen, ein<br />
herzliches Dankeschön. Auch möchte ich<br />
mich bei den Agrarbetrieben für Ihr Engagement<br />
beim ländlichen Wegebau recht<br />
herzlich bedanken. Sie haben damit vieles<br />
bewegt.<br />
Ich wünsche Ihnen allen, auch im Namen<br />
des Gemein<strong>der</strong>ates, ein frohes <strong>und</strong> besinnliches<br />
Weihnachtsfest sowie für das<br />
Jahr 2012 alles Gute <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Uwe Leuthardt
<strong>Nachrichtenblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>VG</strong> „Riechheimer Berg“ - 34 - <strong>Nr</strong>. 12/2011<br />
Friedhofsmauer wie<strong>der</strong> instandgesetzt<br />
Dank <strong>der</strong> Initiative unseres Bürgermeisters wurden ehrenamtliche<br />
Helfer gef<strong>und</strong>en die 2010 umgestürzte Feldsteinmauer im<br />
Oktober 2011 neu aufzuschichten.<br />
Uwe Leuthardt, Egon Hawlitscheck, Marcel <strong>und</strong> Martin Poprawa<br />
sowie Helmut Hertam machten es mit ihrem Einsatz möglich.<br />
Sie bewiesen ein weiteres Mal dass unbürokratisches Handeln<br />
viel zum ordentlichen Aussehen unseres Dorfes beitragen kann.<br />
Herzlichen Dank an alle Beteiligten <strong>und</strong> Hoffnung dass sich<br />
auch in Zukunft eine solch gute Bereitschaft für die Allgemeinheit<br />
erhält.<br />
ALTERSJUBILÄEN<br />
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag<br />
Witzleben<br />
am 07.01. zum 72. Geburtstag Frau Graw, Hella<br />
am 11.01. zum 92. Geburtstag Frau Hübner, Gertrud<br />
am 14.01. zum 75. Geburtstag Frau Kästner, Hilde<br />
am 30.01. zum 85. Geburtstag Frau Schmidt, Inge<br />
Achelstädt<br />
am 05.01. zum 75. Geburtstag Frau Knoll, Elfriede<br />
am 11.01. zum 71. Geburtstag Frau Baumgart, Alina<br />
am 14.01. zum 85. Geburtstag Frau Schiek, Lieselotte<br />
am 16.01. zum 83. Geburtstag Frau Balzer, Hildegard<br />
am 20.01. zum 73. Geburtstag Frau Lutz, Hannelore<br />
am 20.01. zum 68. Geburtstag Frau Rau, Edith<br />
Ellichleben<br />
am 05.01. zum 70. Geburtstag Frau Leuthardt, Ingrid<br />
Pfarramt Witzleben<br />
KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />
Gottesdienste <strong>und</strong> Gemeindeveranstaltungen<br />
Pfarramt Witzleben 2012<br />
Jahreslosung 2012:<br />
„Jesus Christus spricht: Meine Kraft ist in den Schwachen<br />
mächtig.“ 2.Kor.12,9<br />
Ein gutes, bewahrtes Neues Jahr wünsche ich Ihnen von ganzem<br />
Herzen.<br />
Herzlichst, Ihre Pastorin S. Behm-Hoyer<br />
Neujahr, 1.1.2012<br />
14.00 Uhr Riechheim<br />
15.15 Uhr Osthausen<br />
Montag, 9.1.<br />
15.30 Uhr Konfirmanden in Osthausen<br />
Sonntag, 15.1.<br />
09.30 Uhr Elxleben<br />
10.30 Uhr Ettischleben<br />
Montag, 16.1.<br />
15.30 Uhr Vorkonfirmanden in Osthausen<br />
Dienstag, 17.1.<br />
19.00 Uhr Gügleben Kirchbauverein<br />
Mittwoch, 18.1.<br />
15.00 Uhr Gemeindenachmittag in Osthausen<br />
20.00 Uhr Gesprächskreis in Osthausen<br />
Donnerstag, 19.1.<br />
19.00 Uhr Elxleben Gemeindekirchenratssitzung<br />
Sonntag, 22.1.<br />
09.30 Uhr Bösleben<br />
10.30 Uhr Wülfershausen<br />
Montag, 23.1.<br />
15.30 Uhr Konfirmanden in Osthausen<br />
Sonntag, 29.1.<br />
09.30 Uhr Witzleben<br />
10.30 Uhr Achelstädt<br />
10.30 Uhr Alkersleben<br />
Montag, 30.1.<br />
15.30 Uhr Vorkonfirmanden in Osthausen<br />
19.30 Uhr Orgelverein in Ellichleben<br />
Angebot!<br />
Glauben verstehen, lebendig erfahrbar machen.<br />
Ein Kurs <strong>der</strong> Sie vielleicht interessiert. Er beginnt am Montag,<br />
dem 23.1.2012 - 19.00 Uhr im Gemein<strong>der</strong>aum Pfarrhaus Witzleben.<br />
Vorgesehen sind 4 Einheiten zu je 120 Minuten, die Fragen<br />
zu Gott, Jesus Christus, einfach Gr<strong>und</strong>lagen zum christlichen<br />
Glauben erschließen. Geeignet auch für Erwachsene, die sich<br />
taufen lassen wollen.<br />
Anmeldung <strong>und</strong> Information bei Pastorin S. Behm-Hoyer.<br />
Telefonisch erreichbar Dienstag von 8.30-9.00 Uhr<br />
036200/65758 <strong>und</strong> Mittwoch von 17.00-18.00 Uhr unter<br />
036200/70271. (Nicht am 3. <strong>und</strong> 4.1.2012)<br />
Da sich mein Aufgabenbereich seit November 2011 erweitert<br />
hat, möchte ich Sie bitten mir Hausbesuchswünsche, (z.B. bei<br />
Erkrankungen) telefonisch mitzuteilen.<br />
Impressum:<br />
Weihnachtskonzert<br />
in Ellichleben<br />
Am Montag, den 26. Dezember<br />
2011, findet in <strong>der</strong><br />
Ellichlebener Kirche ein<br />
Weihnachtskonzert statt. Es<br />
beginnt um 16.00 Uhr. Die<br />
Zuhörer dürfen sich auf festliche<br />
Orgel- <strong>und</strong> Trompetenklänge<br />
freuen. Es spielen<br />
KMD Matthias Schmeiss<br />
(Trompete) <strong>und</strong> Beate Friedrich<br />
(Orgel).<br />
Es wird herzlich dazu eingeladen!<br />
<strong>Amts</strong>blatt <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />
„Riechheimer Berg“<br />
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“,<br />
Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim<br />
Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44<br />
Verlag <strong>und</strong> Druck:Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />
Verantwortlich für amtlichen <strong>und</strong><br />
nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter <strong>der</strong><br />
Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit <strong>der</strong> Anzeigen übernimmt <strong>der</strong> Verlag<br />
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Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise<br />
Erscheinungsweise: in <strong>der</strong> Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ (Gemeinden:<br />
Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim,<br />
Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie<br />
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