18.01.2015 Aufrufe

Das Ronellenfitsch Gutachten - Maulkorbzwang

Das Ronellenfitsch Gutachten - Maulkorbzwang

Das Ronellenfitsch Gutachten - Maulkorbzwang

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

16<br />

durch ein anderes, gleich wirksames Mittel erreicht werden kann, das das betreffende<br />

Grundrecht nicht oder weniger fühlbar einschränkt.<br />

BVerfGE 92, 262 (273).<br />

Angemessenheit verlangt, „dass bei einer Gesamtabwägung zwischen der<br />

Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechfertigenden<br />

Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt“<br />

BVerfGE 83, 1 (19).<br />

Die allgemeinen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Landeshundeverordnung<br />

lassen sich nur im Detail für deren jeweils einschlägigen Bestimmungen<br />

würdigen.<br />

An sich müsste an hand des angedeuteten Prüfungsrasters jede einzelne Bestimmung<br />

der Landeshundeverordnung analysiert werden. Auf diese Weise gehen<br />

auch manche Rechtsgutachten zu vergleichbaren Rechtsverordnungen vor.<br />

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird demgegenüber anschließend auf eine<br />

schulmäßige punktuell- akribische Überprüfung verzichtet und nur auf die<br />

augenfälligen Kritikpunkte der Einzelregelungen eingegangen<br />

(c) II. Würdigung der Einzelregelungen<br />

1. § 3 LHV<br />

a) Normstruktur<br />

Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 LHV, d.h. Hunde, die mindestens 40 cm<br />

groß oder 20 kg schwer sind, dürfen nur von Personen gehalten werden, die die<br />

dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) besitzen und über<br />

die dafür notwendige Zuverlässigkeit verfügen (§ 3 Abs. 1 LHV). Als sachkundig<br />

gelten Personen, die die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 LHV erfüllen können.<br />

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist vom Halter ein Führungszeugnis vorzule-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!